Entwicklung der ÖPNV-Einnahmen, aus Senat

22.11.2024

Vorbemerkung der Abgeordneten:

Infolge preispolitischer Maßnahmen ergaben sich bei den #ÖPNV-Einnahmen Verschiebungen bei den Einnahmen. Im Jahr 2022 verkauften BVG/ VBB in den Monaten Juni, Juli und August das bundesfinanzierte, deutschlandweit im ÖPNV gültige 9 Euro Ticket. Von Oktober 2022 bis April 2023 wurde in Berlin eine #29-Euro-Berlin-Abo-Aktion im Rahmen des Berliner Entlastungspakets durchgeführt. Ab Mai 2023 wurde dann das anteilig bundesfinanzierte #Deutschlandticket vertrieben. Ab April 2024 kam das durch den Berliner Haushalt finanzierte Berlin-Ticket hinzu.

Frage 1:

Wie entwickelten sich bei der BVG #Fahrgelderlöse und #Abos zwischen 2022 bis 2024?

  • Verkaufserlöse: Einzeltickets, Abos insgesamt, davon jeweils: 9-EUR-Ticket, D-Ticket, rabattiertes D-Ticket, 29- EUR-Berlin-Abo
  • Anzahl aller Abos; davon jeweils: 9-EUR-/ D-Ticket/ rabattiertes D-Ticket/ 29-EUR-Berlin-Abo
  • Ersatz für Einnahmeausfälle durch das Land Berlin
  • Ausgleichsleistungen durch den Bund (an Land oder Vorhabenträger)
„Entwicklung der ÖPNV-Einnahmen, aus Senat“ weiterlesen

Regionalverkehr + S-Bahn + Bus: Fahrplanwechsel 2023/2024 im ÖPNV in Berlin und Brandenburg, aus VBB

15.11.2023

https://www.vbb.de/presse/fahrplanwechsel-2023-2024-im-oepnv-in-berlin-und-brandenburg/

Am 10. Dezember 2023 findet der europaweite äFahrplanwechsel statt. Das Angebot im Regional- und S-Bahnverkehr der Länder Berlin und Brandenburg wird weitgehend fortgeführt. Zudem werden Verbesserungen für die Fahrgäste umgesetzt, beispielsweise die #Eröffnung von zwei neuen Bahnsteigen in Potsdam #Pirschheide und #Angebotserweiterungen bei der S-Bahn im Rahmen des Weiterbetriebs der #Baureihe #480. Mit dem Angebot investieren die Länder Berlin und Brandenburg sowie einige Landkreise in eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität in der Stadt und der gesamten Region. Alle Änderungen sind ab sofort in der VBB-Fahrinfo abrufbar.

„Regionalverkehr + S-Bahn + Bus: Fahrplanwechsel 2023/2024 im ÖPNV in Berlin und Brandenburg, aus VBB“ weiterlesen

Tarife: Das 9-Euro-Ticket ist auf der Zielgeraden – weitere Details stehen fest!, aus VBB

https://www.vbb.de/presse/das-9-euro-ticket-ist-auf-der-zielgeraden-weitere-details-stehen-fest/

Nach der Ankündigung des 9-Euro-Tickets der Bundesregierung als Teil ihres zweiten Energieentlastungspakets haben ÖPNV-Branche und VBB-#Verkehrsunternehmen unter Hochdruck Vorbereitungen getroffen. Nun stehen weitere Details fest. Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat am 20. Mai 2022 gilt das Ticket
ab 1. Juni 2022 für die drei Monate Juni, Juli und August.
Es kostet neun Euro pro Monat und ist bundesweit für den gesamten #öffentlichen #Nahverkehr gültig. Abokund*innen müssen sich um nichts kümmern, die Verrechnung läuft automatisch.
Auch für Jahreskartenkäufer*innen, Inhaber*innen von Semestertickets und weitere tarifliche Regelungen wurden nun die Details geklärt. Noch sind Kauf, Reservierung oder Registrierung des 9-Euro-Tickets nicht möglich, die Vorbereitungen laufen jedoch auch dafür bereits auf Hochtouren. Zusätzliche Maßnahmen in Verbindung mit dem 9-Euro-Ticket werden gegenwärtig geprüft.

„Tarife: Das 9-Euro-Ticket ist auf der Zielgeraden – weitere Details stehen fest!, aus VBB“ weiterlesen

BVG: BVG: Ticketeinnahmen sinken um knapp 157 Millionen Euro, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article232289017/BVG-Ticketeinnahmen-sinken-um-knapp-157-Millionen-Euro.html

#Corona-Krise hat die #BVG hart getroffen. Fast 400 Millionen Personen weniger als 2019 wurden befördert. #Fahrgelderträge sanken stark.

Berlin. Die Corona-Pandemie hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im vergangenen Jahr hart getroffen, das belegt nun auch der am Freitag veröffentlichte #Geschäftsbericht für 2020. Nach einem Rekord im Jahr 2019 ist das #Fahrgastaufkommen um fast 400 Millionen Personen gesunken. Das Verkehrsunternehmen hat dem Bericht zufolge insgesamt 728,5 Millionen Fahrten registriert – das ist gut ein Drittel weniger als 2019.

Im Frühjahr, mit dem ersten Lockdown, sei die Nachfrage zeitweise um 80 Prozent eingebrochen, heißt es in dem Bericht. Die Folge: Auch die Fahrgeldeinnahmen gingen 2020 deutlich zurück. 609 Millionen Euro nahm die BVG mit Fahrkarten ein, knapp 157 Millionen Euro weniger als 2019.

Die Zahl der #Abonnenten ist trotz Pandemie um knapp 28.000 gestiegen – allerdings geht diese Zunahme auf das 2019 eingeführte kostenlose #Schülerticket zurück, bei dem ein Plus von knapp 35.000 verzeichnet wurde. Die Zahl der #Umweltkarten- und #Firmenticket-Abonnenten nahm dagegen um 1500 ab, der Rückgang lag damit aber bei nur 0,4 Prozent.

Corona-Pandemie: BVG erhält 144 Millionen Euro an #Hilfszahlungen
Trotz der geringeren Fahrgeldeinnahmen bei gleichzeitig um gut 41 Millionen …

VBB + Tarife: Kostenloses ÖPNV Schülerticket?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Aus welchen Gründen müssen Schüler diese zusätzliche #Chipkarte besitzen, um vom Angebot des
kostenlosen ÖPNV Gebrauch zu machen?
Antwort zu 1:
Dies erfolgt unter anderem, weil eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausprägungen von
#Schülerausweisen und schülerausweisähnlichen #Schulbesuchsnachweisen genutzt wird,
bei denen vom #Kontrollpersonal die Echtheit nicht ohne weiteres nachvollzogen werden
kann. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Nr.
18/19 890 des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) verwiesen.
2
Frage 2:
Wie viele dieser Karten sind mittlerweile ausgestellt worden?
Antwort zu 2:
Nach den vorliegenden Abrechnungen sind zum März 2020 insgesamt 354.227 Fahrcards
mit #Schülerticket Berlin AB ausgestellt worden.
Frage 3:
Wie viele dieser Karten fallen voraussichtlich überhaupt jährlich an?
Antwort zu 3:
Nach der Schulstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg für das Schuljahr
2018/2019 gibt es in Berlin 360.031 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden
Schulen. Diese Zahl stellt die maximal zu erwartende Zahl an Nutzenden des Schülertickets
Berlin AB dar.
Nach Angaben der BVG beträgt die Zahl der Ersatzausgaben einschließlich Verlusten für
Schülertickets Berlin AB vom 01.01.2020 bis 29.04.2020 7.492 Stück. Unterstellt, dass der
Anteil der Ersatzausgaben bei allen Verkehrsunternehmen etwa gleich ist, ergibt sich aus
dieser Zahl hochgerechnet, dass im Jahr 2020 insgesamt mit der Ausgabe von rund 24.600
Fahrcards als Ersatz zu rechnen ist.
Frage 4:
Was kostet die BVG die Herstellung und der Versand dieser Karten alles in allem? (Preis der Karte, einpflegen
der Daten und des Fotos, Versand und was noch an weiteren administrativen Kosten entsteht.)
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit, dass sich die Kosten je Karte aktuell auf 5,95 Euro einschließlich
Mehrwertsteuer belaufen.
Frage 5:
Woher werden diese Karten bezogen?
Frage 6:
Handelt es sich um ein regionales Produkt?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die Herstellungsfirma der Karten ihren Sitz im
Vogtland/Sachsen hat und die Verarbeitung und Produktion in Falkenstein stattfindet. Die
Bedruckung der Karten erfolgt durch einen Dienstleister in Pirna.
3
Frage 7:
Aus welchem Material sind diese Karten?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die Karten aus PVC-Kunststoff bestehen.
Frage 8:
Was ist zum Product Carbon Footprint einer solchen Karte bekannt, also wie CO2-intensiv ist die Herstellung
einer solchen Karte und dementsprechend für die insgesamt zu erwartende Gesamtauflage dieser Karten?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt mit, dass ihr hierzu keine Informationen vorliegen.
Frage 9:
Wie wird sichergestellt, dass diese Karten zu einem späteren Zeitpunkt fachgerecht entsorgt und im Idealfall
sogar recycelt werden?
Antwort zu 9:
Die Fahrcards sind Eigentum des ausgebenden Verkehrsunternehmens und beispielsweise
bei außerordentlichen Kündigungen diesen zurückzugeben. Die Verkehrsunternehmen
nehmen abgelaufene oder gekündigte Karten bei Bedarf zurück und entsorgen diese
fachgerecht.
Frage 10:
Wie ist die augenscheinliche Diskrepanz zwischen dem nach außen kommunizierten klimafreundlichem
Umweltverbund einerseits und dem an sich völlig unnötigen Ressourcenverbrauch zur Herstellung und
Vertrieb solcher Karten in Auflagen von mehreren zigtausend Stück zu rechtfertigen?
Antwort zu 10:
Die Fahrcards aus Kunststoff können viele Jahre genutzt werden und werden einheitlich für
alle Abonnements im VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) eingesetzt. Sie ersetzen
damit nicht nur die zuvor genutzten einzelnen Monatsabschnitte und Trägerkarten von
Abonnements, sondern ersparen auch die Logistik und den Versand der Monatsabschnitte
sowie das Vorhalten des hierfür notwendigen Personals und der Vertriebstechnik. In der
summarischen Betrachtung ist davon auszugehen, dass die Nutzung der Fahrcards kostenund ressourcenschonender als das bisherige Verfahren ist.
Berlin, den 07.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Kostenloses Schülerticket nicht für uns – Berliner Schüler in Brandenburg aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Land Brandenburg zur Ausweitung des kostenlosen
Schülertickets für Berliner Schüler, die Schulen in Brandenburg besuchen?
Antwort zu 1:
Berliner Schülerinnen und Schüler, die Schulen in Brandenburg besuchen, sind bereits
berechtigt, das vom Land Berlin getragene und für Nutzerinnen und Nutzer kostenlose
#Schülerticket Berlin AB in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis
eines Hauptwohnsitzes in Berlin sowie eine #Schulbesuchsbescheinigung einer staatlichen
oder staatlich anerkannten Schule in Brandenburg.
Die Verantwortlichkeit für die Schülerbeförderung liegt bei den jeweiligen Bundesländern,
in Brandenburg sind die Landkreise und kreisfreien Städte für Schülerbeförderung und
Fahrtkostenerstattungen zuständig. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der kommunalen
Selbstverwaltung, die eigenständig wahrgenommen wird und in den Landkreisen
und kreisfreien Städten unterschiedlich ausgestaltet ist.
Die Entscheidung des Landes Berlin, Schülerinnen und Schüler kostenfrei von den
Zahlungen für das Schülerticket zu stellen, kann sich rein rechtlich nur auf die Zuständigkeit
des Landes Berlin erstrecken. Die umliegenden Landkreise und kreisfreien Städten
sowie das Land Brandenburg haben keine derartige Entscheidung getroffen. Bislang sind
auch keine entsprechenden Bestrebungen im Land Brandenburg bekannt, die bestehenden
Regelungen zu Schülerbeförderung und Fahrtkostenerstattung zu ändern. Daher gibt
2
es die Vergünstigung auch nicht für den Tarifbereich C bzw. die den Tarifbereich C
betreffenden Tarifprodukte des Ausbildungs/Schülerverkehrs BC und ABC.
Verhandlungen mit dem Land über den laufenden Austausch zu Themen des VBB-Tarifs
hinaus gibt es derzeit nicht.
Frage 2:
Welche Kosten würden durch eine Ausweitung entstehen?
Antwort zu 2:
Würden für die rund 2.400 Berliner Schülerinnen und Schüler, die in Brandenburg zur
Schule gehen, analog zum Schülerticket Berlin AB die Kosten für ein Ausbildungs-
/Schülerticket ABC vollständig vom Land Berlin übernommen, würde sich der Mehrbedarf
nach erster grober Schätzung auf rund 1,2 Mio. Euro summieren.
Frage 3:
Sofern keine Kostenfreiheit für den C-Bereich erfolgen wird: Welche Planungen bestehen, ein vergünstigtes
Ergänzungsticket für den C-Bereich für Schülerinnen und Schüler einzuführen?
Antwort zu 3:
Bei der Gestaltung des aktuellen VBB-Tarifs mit seinen drei Tarifzonen ABC für Berlin und
das Umland wurde Wert auf Übersichtlichkeit und Einfachheit gelegt. Durchgängig gibt es
alle Tarifprodukte entweder mit der Gültigkeit AB, BC oder ABC. Produkte für einzelne
Tarifzonen gibt es nicht. Einzige Ausnahme ist der Anschlussfahrausweis, der der
Ergänzung eines AB- oder BC-Fahrscheins zu einem ABC-Fahrschein für einzelne Fahrten
dient.
Daher würde eine Zeitkarte rein für die Tarifzone C die Tarifsystematik durchbrechen.
Gegenwärtig gibt es für Schülerinnen und Schüler mit Schulort in Brandenburg die
Möglichkeit, ein Ausbildungs-/Schülerticket BC oder ABC als Monatskarte oder im
Abonnement zu erwerben. Für Einzelfahrten besteht bei der Nutzung des Schülertickets
Berlin AB darüber hinaus die Möglichkeit, jeweils Anschlussfahrausweise C zu lösen.
Im Zuge der Diskussionen über strukturelle Tarifanpassungen im VBB wird auch ein
ermäßigter Anschlussfahrausweis erwogen.
Frage 4:
Wie viele Schüler mit Wohnsitz in Berlin besuchen derzeit Schulen in Brandenburg (bitte aufgeschlüsselt
nach Bezirken)?
Antwort zu 4:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht gemeinsam mit dem
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg jährlich eine
statistische Übersicht zum Länderübergreifenden Schulbesuch.
3
Ausweislich der Übersicht zum „Länderübergreifenden Schulbesuch 2018/2019“ vom
13.2.2019 besuchten im Schuljahr 2018/2019 2.434 Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnung
im Land Berlin allgemeinbildende Schulen im Land Brandenburg.
Schuljahr Schüler an allgemeinbildenden
Schulen in Berlin mit Hauptwohnung
im Land Brandenburg
Schüler an allgemeinbildenden
Schulen in Brandenburg mit
Hauptwohnung im Land Berlin
2010/2011 5.583 2.453
2011/2012 5.236 2.534
2012/2013 4.965 2.443
2013/2014 5.004 2.508
2014/2015 5.054 2.589
2015/2016 5.162 2.515
2016/2017 4.901 2.497
2017/2018 4.554 2.399
2018/2019 4.394 2.434
Eine Darstellung differenziert nach Bezirken ist leider nicht möglich.
Berlin, den 25.September 2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Neuregelung für Berliner und Brandenburger Schüler Auch Schulpendler können kostenfreies Schülerticket nutzen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2019/08/berlin-bvg-kostenfreies-schuelerticket-zahlen-abonnements.html

Berliner und Brandenburger Kinder, die im jeweils anderen #Bundesland zur Schule gehen, können nun auch das kostenfreie Schülerticket für die #Tarifbereiche #AB nutzen. Beim Antrag gibt es allerdings etwas zu beachten.

Das neue kostenfreie #Schülerticket des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gilt nun auch für Berliner Kinder und Jugendliche, die in Brandenburg zur Schule gehen. Das teilte eine Pressesprecherin des Senats für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Freitag rbb|24 auf Anfrage mit. Von den rund 360.000 Berliner Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2018/19 besuchen etwa 2.400 eine Brandenburger Schule. Das Ticket für Schüler gilt für den Tarifbereich AB.

Voraussetzung dafür, dass auch sie im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei fahren können, ist ein Wohnsitz in Berlin. Wer keinen Berliner Schülerausweis I vorlegen kann, weil er in Brandenburg zur Schule geht, kann stattdessen eine Meldebescheinigung oder einen Ausweis mit Adressangabe und Foto in Verbindung mit einem Schulbesuchsnachweis im Online-Antragsformular [bvg.de] hinterlegen, heißt es in der …

Tarife: Ab 1. August: Neue VBB-Tarifangebote für junge Menschen, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/ab-1-august-neue-vbb-tarifangebote-fuer-junge-menschen

#VBB-Abo Azubi und #kostenloses #Schülerticket Berlin AB

Ab dem 1. August 2019 werden im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zwei neue Tarifangebote eingeführt: Das VBB-Abo Azubi und das kostenlose Schülerticket Berlin AB. Schülerinnen und Schüler in Berlin und Auszubildende in Berlin und Brandenburg profitieren von den neuen Produkten. Die Länder Berlin und Brandenburg entlasten damit Familien und junge Menschen bei ihren Mobilitätskosten und unterstützen umweltfreundliches Verhalten.

Das VBB-Abo Azubi wird ab 1. August 2019 im Abonnement als #VBB-fahrCard für das #VBB-Gesamtnetz ausgegeben. Für nur 365 Euro pro Jahr können damit alle öffentlichen Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg genutzt werden – egal zu welcher Zeit, ein ganzes Jahr lang. Das persönliche Abo gilt für alle Auszubildenden in Berlin und Brandenburg, die einen Berechtigungsnachweis ihres Ausbildungsträgers (beispielsweise berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes etc.) vorlegen können.

Beantragt wird das VBB-Abo Azubi bei einem der 38 VBB-Verkehrsunternehmen. Die Übersicht der anerkannten Ausbildungsträger und der Blanko-Berechtigungsnachweis können über vbb.de/aboazubi abgerufen werden.

Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider: „Für nur einen Euro pro Tag können Auszubildende die Verkehrsangebote im gesamten VBB nutzen – das ist unser neues Azubi-Ticket. Damit schaffen wir für die Auszubildenden ein kostengünstiges und attraktives Angebot, um im gesamten Land unterwegs sein zu können. Das Azubiticket gehört zu den Verbesserungen der Mobilität, die wir unter dem Motto mehr Züge, mehr Angebot, mehr Qualität in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht haben.“

Das kostenlose Schülerticket Berlin AB erhalten Schüler*innen mit Berliner Schülerausweis I und Schüler*innen mit Wohnsitz in Berlin, die in Brandenburg zur Schule gehen. Schülertickets Berlin sind persönliche Abonnements und nicht übertragbar. Die Ausgabe erfolgt bei den Verkehrsunternehmen als VBB-fahrCard. Wer bereits Abonnent eines Schülertickets Berlin AB ist, muss keinen Antrag stellen. Die laufenden Abo-Verträge werden automatisch auf die neuen Bedingungen umgestellt und die monatlichen Abbuchungen werden eingestellt. Weitere Infos unter vbb.de/schuelerticket.

Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther: „Mit dem kostenlosen Schülerticket wird ein Meilenstein erreicht, um Jugendlichen den ÖPNV näher zu bringen. Es bedeutet Freiheit vom Elterntaxi. Familien profitieren durch eingesparte Kosten, das Klima durch vermiedene Emissionen.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Wir freuen uns, dass wir im 20. Jubiläumsjahr des VBB-Tarifs, drei neue Tarifangebote einführen, die das Bus- und Bahnfahren für Kinder und Jugendliche, junge Menschen und Pendlerinnen und Pendler deutlich günstiger machen. Mit dem VBB-Abo Azubi, dem VBB-Firmenticket mit Start zum 1. September und dem kostenlosen Schülerticket Berlin AB haben wir nun Tickets, die den Nahverkehr im VBB-Land noch attraktiver machen. Aber: Ausruhen gilt nicht. Auch zukünftig werden wir unseren Tarif als einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der Verkehrswende weiterentwickeln.“

Tarife: Einführung des kostenlosen Schülertickets der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zu diesen Sachverhalten die Berliner
Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die übermittelten Teile sind in
der nachfolgenden Beantwortung der Fragen entsprechend gekennzeichnet.
Frage 1:
Welche zusätzlichen Ressourcen stellt der Senat den Schulen für die Ausstellung des zur Beantragung des
kostenlosen #Schülertickets notwendigen Schülerausweises zur Verfügung?
Antwort zu 1:
Bis auf die Bereitstellung weiterer Schülerausweise I sind keine zusätzlichen Ressourcen
durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie möglich.
Frage 2:
Wie stellt der Senat sicher, dass die Schulen in der Lage sind, #Schülerausweise rechtzeitig vor
Schuljahresbeginn in ausreichender Zahl auszustellen, damit eine Beantragung des Tickets zum
Schuljahresbeginn erfolgen kann?
2
Antwort zu 2:
In der 22. KW und in der 23. KW wurden alle Berliner Schulämter mit insgesamt 120.000
zusätzlichen Schülerausweisen I versorgt, um diese im Bedarfsfall an die Schulen mit
aktuellem Bedarf weiterzuleiten.
Darüber hinaus gibt es im Zuge der Umstellung des Schülertickets Berlin AB zum
01.08.2019 eine großzügige Übergangsregelung bis zum 30.11.2019, während der auch
vorhandene, aktuelle Schülerausweise zur Fahrt in Tarifzone Berlin AB anerkannt
werden.
Frage 3:
Kann der Senat garantieren, dass jede Schülerin und jeder Schüler, die einen Schülerausweis derzeit
beantragen, diesen bis zum 10.7.2019 ausgestellt bekommen?
Antwort zu 3:
Es ist davon auszugehen, dass alle Schüler und Schülerinnen, die einen entsprechenden
Antrag gestellt haben, bis zum Ferienbeginn (19.06.2019) mit diesem ausgestattet werden
konnten.
Frage 4:
Aus welchen Gründen hat der Senat darauf verzichtet, den Schülerausweis als ausreichende #Legitimation
zur Nutzung des #ÖPNV festzulegen?
Antwort zu 4:
Für jedes #Schülerticket erhält das ausgebende Verkehrsunternehmen auch weiterhin
#Fahrgelderlöse. Mit Beginn der Gültigkeit des neuen Schülertickets ab 1.8.2019 werden
diese jedoch zur Entlastung der Familien durch das Land Berlin übernommen. Aktuell
beträgt der Preis für ein Schülerticket Berlin AB 204 Euro/Jahr. Da das Land Berlin zu
einem wirtschaftlichen Umgang mit seinen Mitteln verpflichtet ist, kann es den Verkehrsunternehmen
nur den Ausgleich für tatsächlich in Anspruch genommene Schülertickets
zahlen. Daher müssen diese genau entsprechend der Inanspruchnahme des Angebots –
anhand der Zahl der beantragten Tickets – abgerechnet werden können. Ein pauschaler
Ausgleich, etwa auf Basis der Schülerzahl oder der ausgegebenen Schülerausweise bietet
keinerlei Anhaltspunkt über die tatsächliche Inanspruchnahme und ist daher ungeeignet.
Darüber hinaus werden eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausprägungen von Schülerausweisen
und schülerausweisähnlichen Schulbesuchsnachweisen genutzt, bei denen
vom Kontrollpersonal die Echtheit nicht ohne weiteres nachvollzogen werden kann. Da
viele Schulen die Herstellung von Schülerausweisen extern an Dienstleister, wie z.B.
Schulfotografen vergeben haben, ist eine Fälschungssicherheit nicht ausreichend
gewährleistet. Zudem berechtigen in Ausnahmefällen auch Kita- und Schulbesuchsbescheinigungen,
sowie Schulzuweisungs- oder Rückstellungsbescheide zur Nutzung des
Schülertickets.
3
Daher ist eine zentralisierte und einheitlich qualifizierte Prüfung der Ausweise durch die
Verkehrsunternehmen und der Abgleich mit den Adressdaten im Zuge des
Antragsverfahrens notwendig.
Frage 5:
Warum kann das Ticket ausschließlich online beantragt werden?
Antwort zu 5:
Die Entscheidung, eine Beantragung des Tickets ausschließlich online anzubieten wurde
vor dem Hintergrund gefällt, dass gegenwärtig rund 350.000 Schülerinnen und Schüler in
Berlin antragsberechtigt sind. Davon sind bereits ca. 80.000 bereits Abonnenten des
bisherigen Schülertickets bei BVG und S-Bahn Berlin. Potenziell sind also bis zu
270.000 Neuanträge möglich, die weitgehend innerhalb weniger Wochen rund um den
Schuljahresbeginn eingehen und möglichst zeitnah abzuarbeiten sind. Würden diese
regulär in den Kundenzentren bearbeitet, wäre durch das Schülerticket mit einem
erheblichen Zuwachs an Servicenachfragen zusätzlich zum bereits bestehenden hohen
Kundenaufkommen zu rechnen. Würde nur ein Bruchteil der potenziellen Neuanträge über
die Kundenzentren zusätzlich abgewickelt werden müssen, würde das jedes Jahr aufs
Neue zu langen Wartezeiten und entsprechender Verärgerung bei Kundinnen und Kunden
führen.
Hinzu kommt die Vielzahl an Varianten von Schülerausweisen und sonstigen möglichen
Berechtigungsnachweisen, die dezentral in den Kundenzentren nur mit entsprechendem
zeitlichem Aufwand überprüft werden können. Das gewählte, zentrale, online-unterstützte
Verfahren ermöglicht eine schnelle, einheitliche und fundierte Prüfung. Es ist sowohl für
Antragsteller als auch BVG schlank gehalten, eine Beantragung ist in wenigen Minuten
möglich. Das Verfahren stellt einen guten Kompromiss zwischen den Erfordernissen von
Abrechenbarkeit und Missbrauchsverhinderung einerseits und dem Aufwand des
Antragsverfahrens für Kunden andererseits dar.
Das Online-Verfahren erlaubt es, allen Nutzenden eine barrierefreie Beantragung zu
ermöglichen, die bei der BVG kurzfristig auch auf Englisch, Französisch, Türkisch und
Arabisch zur Verfügung stehen soll. Ein Zugang zum Internet stationär oder über mobile
Endgeräte steht mittlerweile so gut wie allen Eltern zur Verfügung. Für Fälle, in denen dies
nicht möglich ist, soll es auf Anfrage einen assistierter Onlinezugang bei der BVG geben –
dies ist aktuell in Abstimmung.
Frage 6:
Inwiefern entspricht aus Sicht des Senats das derzeitige Onlineverfahren den Vorgaben der DSGVO?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden im Allgemeinen
und den der minderjährigen Nutzer insbesondere sehr ernst. Diese Daten unterliegen
daher denselben technisch-organisatorischen Maßnahmen, die für unsere IT- und
Datensicherheit im Allgemeinen gelten. Die Daten werden so lange gespeichert, wie diese
4
für die Durchführung der Datenverarbeitung zugrundeliegenden Verträge erforderlich sind
bzw. die gesetzlichen Fristen (z.B. gem. des Steuerrechts) es vorgeben. Dies gilt nicht für
die Lichtbilder, die nach Herstellung der personengebundenen Schülerfahrausweise und
Ablauf eines Zeitfensters von acht Wochen gelöscht werden.“
Frage 7:
Warum ist für das Abschließen des Online-Antrages die Einwilligung der Weitergabe von
personenbezogenen Daten an Drittunternehmen und Werbepartner erforderlich bzw. wird diese nicht explizit
durch die BVG ausgeschlossen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Einwilligung zur Weitergabe von Daten an Drittunternehmen und Werbepartner ist
keine Voraussetzung für die Online-Beantragung. Die Einwilligung zum Erhalt des
monatlichen BVG-Newsletters ist optional. Mit den externen Dienstleistern, die die BVG
zur Durchführung des Antragsprozesses sowie der Ausstellung der Fahrausweise
beauftragt, bestehen entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung.“
Frage 8:
Warum ist ein digitales Foto für die FahrCard erforderlich, wenn doch der Schülerausweis mit Lichtbild
trotzdem zur Legitimation mitgeführt werden muss?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei den fahrCards für Schüler handelt es sich um personengebundene Tickets. Wie bei
allen anderen Tickets dieser Art (Azubi-Abos, Abo 65+) ist dafür ein Lichtbild notwendig,
um eine sichere und schnell funktionierende Kontrolle zu gewährleisten. Das Mitführen
des Schülerausweises ist in diesem Fall nicht notwendig!
Weitere Informationen dazu sind auf der Website https://www.bvg.de/de/aboonline/
schuelerticket veröffentlicht.“
Berlin, den 27.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + VBB: 20 Jahre einheitlicher VBB-Tarif – Neue Tarif-Angebote zum Jubiläum, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/20-jahre-einheitlicher-vbb-tarif-fr-berlin-und-brandenburg

20 Jahre einheitlicher #VBB-Tarif für Berlin und Brandenburg
Neue #Tarif-Angebote zum #Jubiläum – günstiger fahren im VBB

#VBB-Firmenticket für Berlin und Brandenburg:
Arbeitnehmer|innen sparen 168- bzw. 276 Euro p.a.
Verbundweites VBB-Azubiticket für 365 Euro p.a.
#Kostenloses #Schülerticket Berlin AB
Zahl der Fahrgäste seit VBB-Gründung auf 1,5 Mrd. gestiegen
Pünktlich zum 20-jährigen Jubiläum des VBB-Tarifs haben heute der Regierende Bürgermeister Michael Müller, Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther, Brandenburgs Verkehrsministerin Kathrin Schneider und VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel neue Tarifprodukte vorgestellt, die noch in diesem Jahr eingeführt werden sollen. Das neue VBB-Azubiticket wird im gesamten Verbundgebiet gelten, das kostenlose Schülerticket im Tarifbereich Berlin AB und das neue VBB-Firmenticket mit Arbeitgeberzuschuss wird wie bisher für alle Tarifstufen erhältlich sein. Seit dem 1. April 1999 gibt es für Berlin und Brandenburg ein einheitliches VBB-Tarifsystem. Die Zahl der Fahrgäste, die jedes Jahr mit Bahnen und Bussen des Öffentlichen Personennahverkehrs fahren, stieg seitdem von 1 Milliarde auf mehr als 1,5 Milliarden pro Jahr.

Mit dem neuen VBB-Firmenticket fahren Arbeitnehmer|innen in Berlin und Brandenburg ab dem 1. September 2019 zukünftig noch günstiger mit Bus und Bahn zur Arbeit. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber mit einem Fahrtkostenzuschuss für öffentliche Verkehrsmittel beteiligt. Je nach Zuschusshöhe geben die VBB-Verkehrsunternehmen einen ÖPNV-Rabatt dazu. Mit dem Engagement des Arbeitgebers, der sich an den Fahrtkosten mit einem Mindestzuschuss beteiligt, bringt es den Arbeitnehmer|innen eine jährliche Ersparnis von mindestens 168 Euro bzw. 276 Euro pro Ticket.
Das kostenlose Schülerticket Berlin AB und das VBB-Azubiticket werden zum 1. August 2019 eingeführt. Die Abstimmungen für beide Tarifprodukte finden derzeit noch im Detail statt.

Michael Müller, Regierender Bürgermeister von Berlin: „Herzlichen Glückwunsch VBB! Der einheitliche Tarif ist eine Erfolgsgeschichte. Das beweisen die seit Jahren ungebrochen steigenden Fahrgastzahlen. Mit attraktiven Angeboten im Tarif entlasten wir die Berlinerinnen und Berliner. Wie in der Koalitionsvereinbarung versprochen, wird das VBB-Firmenticket für das Stadtgebiet Berlin unter der 50-Euro-Marke liegen und das Schülerticket in Berlin wird kostenlos. Aber nicht nur Stammkunden profitieren mit Ihren Aboverträgen, sondern alle Fahrgäste, denn seit mehr als zwei Jahren haben wir Preiserhöhungen für den VBB-Tarif ausgesetzt. Bei immer mehr Einwohnerinnen und Einwohnern in der Region und in der Hauptstadt zeigt sich der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg leistungsfähig und vorbildlich.“

Kathrin Schneider, Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: „Wir sind auf einem guten Weg, die Mobilität überall im Land zu verbessern. Mehr Züge, mehr Angebote und mehr Qualität heißt auch: Einfache und günstige Tickets, die den Umstieg auf die Öffentlichen Verkehrsmittel erleichtern. Für das VBB-Firmenticket und das VBB-Azubiticket haben wir Konditionen geschaffen, bei denen auch kleinere und mittlere Unternehmen attraktive Angebote für ihre Fachkräfte setzen können, um zu sparen und gleichzeitig umweltfreundlich unterwegs sein. Jetzt kommt es darauf an, dass alle mitmachen.“

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin: „Mit dem neuen Jobticket machen wir den ÖPNV im VBBLand Berlin und Brandenburg noch attraktiver. Das ist gut für die Menschen, die Umwelt und den Klimaschutz. Nur durch die gemeinsame Anstrengung von Wirtschaft und Ländern können wir erfolgreich sein.“

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des VBB: “Es freut mich sehr, dass wir pünktlich zum 20-jährigen VBB-Jubiläum neue, attraktive Tarifangebote einführen können: VBB-Firmenticket, VBB-Azubiticket, kostenlose Schülertickets in Berlin – das sind echte Meilensteine zum #VBBLand-Geburtstag. Der VBB-Tarif hat sich bewährt und steht für das einheitliche Angebot in beiden Ländern Berlin und Brandenburg. Wir danken den Verkehrsunternehmen für die sehr gute Zusammenarbeit in all der Zeit und den Fahrgästen für ihr Vertrauen.“

Neu: VBB-Firmenticket mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss
Das neue VBB-Firmenticket bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, sich mit ihrem Engagement für den umweltfreundlichen Öffentlichen Nahverkehr zu profilieren. Konkret bedeutet das: Zahlt die Firma monatlich mindestens 10 Euro zu den Fahrtkosten eines Beschäftigten, dann geben die Verkehrsunternehmen einen ÖPNV-Rabatt in Höhe von vier Euro monatlich pro Beschäftigten. Dieser Rabatt verdoppelt sich, wenn mindestens 15 Euro monatlich seitens des Arbeitgebers beigesteuert werden. Jeder Euro, den der Arbeitgeber darüber mehr zahlt, verringert den Eigenanteil der Beschäftigten am VBB-Firmenticket. Möglich ist auch, dass die Firmen die kompletten Ticketkosten für ihre Arbeitnehmer|innen übernehmen. Die Beteiligung des Arbeitgebers mit einem Fahrtkostenzuschuss für Bus und Bahn (Arbeitgeberzuschuss) ist in unbegrenzter Höhe steuerlich absetzbar. Seit dem 1. Januar 2019 können diese Aufwendungen geltend gemacht werden. Mit dem VBB-Firmenticket erhalten Arbeitgeber ein wirkungsvolles Instrument, das sie bei der Fachkräfteanwerbung und bei der Bindung ihrer Arbeitnehmer|innen unterstützt.

Vertragsabschluss bereits ab fünf Tickets
Für das neue VBB-Firmenticket wurde auch die Mindestzahl der am Firmenticket teilnehmenden Beschäftigten deutlich gesenkt. Waren vorher mindestens 50 Teilnehmer|innen erforderlich, ist es jetzt für kleinere Unternehmen bereits ab fünf Teilnehmer|innen möglich, das neue VBB-Firmenticket zu erwerben.

20 Jahre VBB-Tarif: Ein Ticket für alle – 38 Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg
Im Einigungsvertrag von 1990 wurde ein gemeinsamer Verkehrsverbund für Berlin und Brandenburg vereinbart. Die Idee: 38 Verkehrsunternehmen, ein Ticket. Busse, U-, S-, Regional- oder Straßenbahnen – sogar Fähren – sollten mit einem Fahrausweis genutzt werden können. Es dauerte bis zum 1. April 1999, bis aus der Vision der konkrete VBB-Tarif wurde. Zum Start nutzte rund eine Milliarde Menschen den neuen VBB-Tarif mit einheitlichen Fahrausweisen. Seitdem setzte eine dynamische Entwicklung ein: Moderne Fahrzeuge, Echtzeitdaten, Handyticket, WLAN und ein erhebliches Mehr an verkehrlichem Angebot prägen heute das #VBBLand. Die früheren Grenzen sind heute praktisch unsichtbar geworden. Eine halbe Milliarde Fahrgäste konnten dazugewonnen werden.

Weitere Details: vbb.de/20Jahre, vbb.de/firmenticket, vbb.de/presse
Twitter: #VBBLand