Tarife: Das „kostenlose“ Schülerticket bei der BVG und dessen Kosten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele gültige „neue #Schülertickets AB“ waren zum jeweiligen Ersten der Monate August, September und Oktober 2019 ausgegeben?

Antwort zu 1:

Berechtigt zur Ausgabe von Schülertickets Berlin AB sind grundsätzlich alle Verkehrs­ unternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Es liegen aber  noch nicht von allen Verkehrsunternehmen die Meldungen zum Bestand der dort geführten Abonnementverträge mit gültigen Fahrtberechtigungen Schülerticket Berlin AB (Tarifstufe #BARA) vor. Der weitaus größte Anteil davon entfällt auf  die  Berliner  Verkehrsbetriebe (BVG) AöR und die S-Bahn Berlin GmbH. Die von  diesen  beiden  Unternehmen mitgeteilten Bestände betragen:

Anzahl #BVG -Bahn Gesamt
Bestand Abonnement  Schülerticket Berlin AB z.

1. 7.2019

64.027 17.402 81.429
Aufwuchs zum 1.8.2019 +137.694 +2.539 +140.233
Aufwuchs zum 1.9.2019 +59.907 +1.989 +61.896
Aufwuchs zum 1.10.2019 +48.270 +596 +48.866
Bestand zum 1.10.2019 309.898 22.526 332.424

Ausgehend von einer Zahl von  360.031  grundsätzlich  bezugsberechtigten  Schülerinnen und Schülern (vgl. Statistik Berlin Brandenburg, Schuljahr 2018/2019) an allgemeinbilden­ den Schulen in Berlin ergibt sich damit zum 01.10.2019 eine Marktabdeckung von 92,3%.

Frage 2:

Was genau ist eine ,,#fahrCard“? Handelt es sich dabei um eine Fahrkarte oder einen Dauerfahrausweis? Weshalb ist diese Bezeichnung gewählt worden?

Antwort zu 2:

Der Begriff „#VBB-fahrCard“ bezeichnet den als Chipkarte im Scheckkartenformat ausgege­ benen, elektronischen Fahrausweis, der aktuell im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) für im Abonnement ausgegebene Angebote verwendet wird (VBB Umweltkarte, Firmenticket, Schülerticket Berlin AB, VBB Abo 65+, z.T. Semestertickets). Die Bezeich­ nung wird allen Verkehrsunternehmen  im VBB einheitlich zur Verwendung vorgegeben.

Die VBB-fahrCard wurde  2012 im VBB erstmals eingeführt und seitdem schrittweise auf weitere Tarifprodukte ausgeweitet. Der Hintergrund der  Wahl  dieser  Bezeichnung  lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen.

Frage 3:

Was kostete ein „Schülerticket“ bisher im Abonnement und wie viele dieser Abonnements bestanden zum

01.09. der Jahre 2010 bis 2018 jeweils?

Antwort zu 3:

Im Tarifbereich AB gab es bis zur Einführung des für den Erwerbenden kostenlosen Schülertickets Berlin AB mehrere  Tarifprodukte für Schülerinnen und Schüler: das Schülerticket Berlin AB, wahlweise im Abonnement mit monatlicher Abbuchung oder als Monatskarte, die für jeden Monat neu erworben werden musste. Zudem gab es für berlinpass-lnhaber nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein ermäßigtes Schülerticket, ebenfalls im Abonnement und als Monatskarte. Bis 310.07.2018 gab es zum Schülerticket auch noch eine Geschwisterkarte im Abonnement  und  als  Monatskarte. Diese entfiel zum 01.08.2018, Die Schüler-Monatskarte entfiel zum 01.08.2019, die ermäßigten Schülertickets BuT laufen zum 31.12.2019 aus.

Angebote für Schüler in Berlin AB:

Geschwister- karte im Abonnement Ennäßigtes Schülerticket im Abo

(berlinpass  BuT)

  Schüler- Monatskarte Geschwister- Monatskarte Ennäßigte Schüler- Monatskarte (berlinpass BuT)
Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis   Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis Tarifstufe      Preis
1.1.2014 bis

31.12.2014

BARS      265 €/J.

(22,08 €/M.)

BART      163 €/J.

13,58 €/M.

BARS2  145 €/J.

( 12,08 €/M.)

  BAS

28,50 €/M.

BAT

17,30 €/M.

BAS2

15,00 €/M.

1.1.2015 bis

31.12.2015

BARS      270 €/J.

(22,50 €/M.)

BART      166 €/J.

13,83 €/M.

BARS2  145 €/J.

( 12,08 €/M.)

  BAS

29,00 €/M.

BAT

17,50 €/M.

BAS2

15,00 €/M.

1.1.2016 bis

31.7.2018

BARS      275 €/J.

(22,92 €/M.)

BART      170 €/J.

14,17 €/M.

BARS2  145 €/J.

( 12,08 €/M.)

  BAS

29,50 €/M.

BAT

18,00 €/M.

BAS2

15,00 €/M.

1.8.2018 bis

31.7.2019

BARA      204 €/J.

(17,00 €/M.)

entfällt BARS2         0 €/J.

(o,oo €/M.)

  BAA

21,80 €/M.

entfällt BAS2

0,00 €/M.

seit 1.8.2019 BARA           0 €/J.

(o,oo €/M.)

 

 

entfällt            entfällt z. 31.12.

entfällt                    entfällt           entfällt z. 31.12.

Außerdem stand bis 31.07.2019 das Schulklassenticket zum Preis von 8 Euro/Schüler/ Schuljahr zur Verfügung, das bei Fahrten im Klassenverband von mindestens fünf Personen für Schülerinnen und Schüler genutzt werden konnte, die keine eigenen Zeitkarten besitzen sowie bis zu zwei Begleitpersonen. Mit dem für alle Berliner Schülerinnen und Schüler kostenlos verfügbaren Schülerticket Berlin AB entfiel die Notwendigkeit für dieses Angebot.

Die Anzahl der Schülerfahrausweise für die Jahre 2010 bis 2018 beruht auf der Grundlage der  testierten   Meldungen  der  Verkehrsunternehmen              an  den  Verkehrsverbund     Berlin­ Brandenburg      (VBB).    Die   Anzahl     der    Jahreswerte    wird     rechnerisch     ermittelt.     Die gemeldeten  Einnahmen werden geteilt durch den jeweiligen  Fahrpreis des Tickets.  Beim Vergleich der Zahlen ist zu berücksichtigen,  dass die Zahlen der Abonnements  Uährliche Gültigkeit) nicht mit den Zahlen der Monatskarten (monatliche Gültigkeit) direkt verglichen werden  können.  Fahrausweise für  Schülerinnen  und Schüler  im Tarifbereich AB wurden im  VBB  in  den  Jahren  2010-2018  ausgegeben  durch  folgende  Verkehrsunternehmen: BVG,  S-Bahn,  DB Regio,  ODEG,  NEB,  Hans,  PEG,  OLA,  BBG,  BOS,  HVG,  OVG, regiobus, RVS, SRS, WS, STE, SVF, UVG, VBBr, ViP und VTF.

Die rechnerischen Zahlen der ausgegebenen Tickets für Schülerinnen und  Schüler  in Berlin AB liegen nur für Kalenderjahre vor. Sie betragen ohne Berücksichtigung von Startkarten und Azubitickets:

  Schülerticket

im Abonnement

Geschwister- karte im Abonnement Ennäßigtes Schülerticket im Abo

(berlinpass  BuT)

  Schüler- Monatskarte (Monatszahlen) Geschwister- Monatskarte (Monatszahlen) Ennäßigte Schüler- Monatskarte (berlinpass BuT) (Monatszahlen)
2018 73.571 8.993 4.404   592.833 58.650 373.334
2017 55.781 14.966 7.472   536.536 112.456 631.161
2016 53.993 14.556 6.704   594.094 135.038 540.478
2015 52.415 14.133 5.983   630.286 156.696 403.350
2014 49.992 13.425 5.596   646.021 168.138 346.038
2013 48.620 13.251 5.433   666.705 186.438 297.744
2012 47.501 13.475 4.810   711.646 214.012 169.372
2011 47.134 13.529 741   812.179 272.324 31.342
2010 44.113 12.535   883.348 288.996

Eine geringe Zahl von Fahrausweisen wurde bei Brandenburger Verkehrsunternehmen als

„Schüler-Fahrausweis“  unter teilweiser  oder vollständiger  Bezuschussung  des jeweiligen

Schulbedarfsträgers  ausgegeben  (2018 z.B. 32 Schüler-Monatskarten  AB, 5 Schülerticket Berlin AB im Abonnement).

Für das Jahr 2019 liegen bislang noch keine testierten Jahresmeldungen  vor,  aufgrund von Kündigungen und damit zusammenhängenden Rückrechnungen gibt es keine vergleichbar  aussagekräftigen Angaben.

Frage 4:

Welche „Ausgleichszahlung“ erhält die BVG für die „neuen Schülertickets AB“ pro Monat durch wen? Woher erhält der Leistungserbringer dieser „Ausgleichszahlungen“ diese Mittel?

Antwort zu 4:

Sofern ein Verkehrsunternehmen  einen entsprechenden Vertrag mit der Senatsverwaltung für  Umwelt,  Verkehr  und  Klimaschutz  geschlossen  hat,  wird  ein  Ausgleich  an  dieses Unternehmen für jede gültige Fahrtberechtigung in Höhe von 22,50 Euro/Monat geleistet. Die  Finanzmittel  für   das   Schülerticket          Berlin  AB   sind   über  den   Nachtragshaushalt 2018/2019  im Kapitel  1330, Titel 68213 etatisiert.  Für den Zeitraum vom 01.08.2019  bis 31.12.2019 stehen 29,0 Mio. Euro zur Verfügung.  Diese werden von der für  das Kapitel 1330   zuständigen                  Senatsverwaltung      für    Wirtschaft,     Energie     und    Betriebe     an   die Senatsverwaltung  für  Umwelt,  Verkehr  und  Klimaschutz  im  Wege  der  auftragsweisen Bewirtschaftungen übertragen und dort verausgabt.

Frage 5:

Wie erfassen Senat oder BVG, wie viele Inhaber des „neuen Schülertickets AB“ dieses in den jeweiligen Monaten – ggf. auch wie oft – genutzt haben?

Antwort zu 5:

Der Umfang der Nutzung soll über Befragungen im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verkehrserhebungen  ermittelt werden. Bislang liegen hierzu noch keine Ergebnisse vor.

Aus Sicht des Senats ist neben der tatsächlichen Inanspruchnahme des neuen Angebots insbesondere auch schon die grundsätzliche Möglichkeit einer Nutzung des ÖPNV nicht nur auf dem Weg von und zur Schule sondern auch als sehr weitgehend verfügbares Angebot für eine Teilhabe junger Berlinerinnen und Berliner in ihrem Alltag von großer Bedeutung.

Frage 6:

Wie genau hat wer – sowohl auf Seiten des Senats als auch bei der BVG – wann die Höhe der

„erforderlichen Ausgleichszahlung“ im Sinne der Frage zu 4) berechnet?

Antwort zu 6:

Die  Ausgleichszahlung     soll,  um  möglichst  schnell  eine  hohe  Marktdurchdringung  zu erreichen, einen marktäquivalenten Ausgleich bieten für

  • die entfallenden Einnahmen aus den bisherigen Schülerticket AB (Monatskarte und Abonnement),
  • die entfallende Ausgleichsleistung, die für die Preissenkung  beim Schülerticket  Berlin AB ab 08.2018 (Preissenkung Abonnement von 275 Euro/Jahr auf 204 Euro/Jahr, Preissenkung Monatskarte von 29,50 Euro/Monat auf 21,80  Euro/Monat)  gewährt wurde,
  • die entfallenden Ausgleichsleistungen, die für die Preissenkung beim Schülerticket nach dem  Bildungs-   und   Teilhabepaket   ab    8.2018    (Entfall    der    Zuzahlung    von 15 Euro/Monat) und
  • die entfallenden Ausgleichsleistungen, die für die Erweiterung des Schülertickets nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ab 2.2019 (Wegfall der Mindestabstandsregelung) gewährt wurden.

Basis für die Ermittlung waren die jeweiligen Verkaufszahlen des Monats Dezember 2018. Diese wurden von der BVG im April 2019 zusammengestellt, von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft und flossen entsprechend in die Ausgleichs­ vereinbarung ein.

Dabei nicht enthalten sind die wegfallenden  Erlöse für das bisherige Schulklassenticket.

Die bestehende Regelung wird mit Vorliegen erster Nutzungszahlen evaluiert und im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen Verkehrsvertrages mit der BVG AöR ab 1.9.2020 neu geregelt werden.

Frage 7:

Wie genau (Häufigkeit, Dauer, Methodik, technische und personelle Mittel etc.) ermittelt die BVG die von ihr gemachten Angaben zu Fahrgastzahlen? Verfügt die BVG über Zahlen, aus denen sich die Nutzung einer bestimmten Linie ersehen lässt?

Antwort zu 7:

 

Die BVG teilt mit, dass sie die von ihr gemachten Angaben zu Fahrgastzahlen aus ver­ trieblichen Daten ermittelt, aus regelmäßigen manuellen und automatischen  Fahrgast­ zählungen auf einzelnen Linien sowie aus der in der Regel alle drei Jahre verbundweit durchgeführten Verkehrserhebung.  Die BVG verfügt damit über Zahlen, aus denen sich die Nutzung der meisten Linien ersehen lässt.

 

 

Berlin, den 05.11.2019 In Vertretung

l n g m a r    S t r e e s e Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Einführung des kostenlosen Schülertickets der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher zu diesen Sachverhalten die Berliner
Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die übermittelten Teile sind in
der nachfolgenden Beantwortung der Fragen entsprechend gekennzeichnet.
Frage 1:
Welche zusätzlichen Ressourcen stellt der Senat den Schulen für die Ausstellung des zur Beantragung des
kostenlosen #Schülertickets notwendigen Schülerausweises zur Verfügung?
Antwort zu 1:
Bis auf die Bereitstellung weiterer Schülerausweise I sind keine zusätzlichen Ressourcen
durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie möglich.
Frage 2:
Wie stellt der Senat sicher, dass die Schulen in der Lage sind, #Schülerausweise rechtzeitig vor
Schuljahresbeginn in ausreichender Zahl auszustellen, damit eine Beantragung des Tickets zum
Schuljahresbeginn erfolgen kann?
2
Antwort zu 2:
In der 22. KW und in der 23. KW wurden alle Berliner Schulämter mit insgesamt 120.000
zusätzlichen Schülerausweisen I versorgt, um diese im Bedarfsfall an die Schulen mit
aktuellem Bedarf weiterzuleiten.
Darüber hinaus gibt es im Zuge der Umstellung des Schülertickets Berlin AB zum
01.08.2019 eine großzügige Übergangsregelung bis zum 30.11.2019, während der auch
vorhandene, aktuelle Schülerausweise zur Fahrt in Tarifzone Berlin AB anerkannt
werden.
Frage 3:
Kann der Senat garantieren, dass jede Schülerin und jeder Schüler, die einen Schülerausweis derzeit
beantragen, diesen bis zum 10.7.2019 ausgestellt bekommen?
Antwort zu 3:
Es ist davon auszugehen, dass alle Schüler und Schülerinnen, die einen entsprechenden
Antrag gestellt haben, bis zum Ferienbeginn (19.06.2019) mit diesem ausgestattet werden
konnten.
Frage 4:
Aus welchen Gründen hat der Senat darauf verzichtet, den Schülerausweis als ausreichende #Legitimation
zur Nutzung des #ÖPNV festzulegen?
Antwort zu 4:
Für jedes #Schülerticket erhält das ausgebende Verkehrsunternehmen auch weiterhin
#Fahrgelderlöse. Mit Beginn der Gültigkeit des neuen Schülertickets ab 1.8.2019 werden
diese jedoch zur Entlastung der Familien durch das Land Berlin übernommen. Aktuell
beträgt der Preis für ein Schülerticket Berlin AB 204 Euro/Jahr. Da das Land Berlin zu
einem wirtschaftlichen Umgang mit seinen Mitteln verpflichtet ist, kann es den Verkehrsunternehmen
nur den Ausgleich für tatsächlich in Anspruch genommene Schülertickets
zahlen. Daher müssen diese genau entsprechend der Inanspruchnahme des Angebots –
anhand der Zahl der beantragten Tickets – abgerechnet werden können. Ein pauschaler
Ausgleich, etwa auf Basis der Schülerzahl oder der ausgegebenen Schülerausweise bietet
keinerlei Anhaltspunkt über die tatsächliche Inanspruchnahme und ist daher ungeeignet.
Darüber hinaus werden eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausprägungen von Schülerausweisen
und schülerausweisähnlichen Schulbesuchsnachweisen genutzt, bei denen
vom Kontrollpersonal die Echtheit nicht ohne weiteres nachvollzogen werden kann. Da
viele Schulen die Herstellung von Schülerausweisen extern an Dienstleister, wie z.B.
Schulfotografen vergeben haben, ist eine Fälschungssicherheit nicht ausreichend
gewährleistet. Zudem berechtigen in Ausnahmefällen auch Kita- und Schulbesuchsbescheinigungen,
sowie Schulzuweisungs- oder Rückstellungsbescheide zur Nutzung des
Schülertickets.
3
Daher ist eine zentralisierte und einheitlich qualifizierte Prüfung der Ausweise durch die
Verkehrsunternehmen und der Abgleich mit den Adressdaten im Zuge des
Antragsverfahrens notwendig.
Frage 5:
Warum kann das Ticket ausschließlich online beantragt werden?
Antwort zu 5:
Die Entscheidung, eine Beantragung des Tickets ausschließlich online anzubieten wurde
vor dem Hintergrund gefällt, dass gegenwärtig rund 350.000 Schülerinnen und Schüler in
Berlin antragsberechtigt sind. Davon sind bereits ca. 80.000 bereits Abonnenten des
bisherigen Schülertickets bei BVG und S-Bahn Berlin. Potenziell sind also bis zu
270.000 Neuanträge möglich, die weitgehend innerhalb weniger Wochen rund um den
Schuljahresbeginn eingehen und möglichst zeitnah abzuarbeiten sind. Würden diese
regulär in den Kundenzentren bearbeitet, wäre durch das Schülerticket mit einem
erheblichen Zuwachs an Servicenachfragen zusätzlich zum bereits bestehenden hohen
Kundenaufkommen zu rechnen. Würde nur ein Bruchteil der potenziellen Neuanträge über
die Kundenzentren zusätzlich abgewickelt werden müssen, würde das jedes Jahr aufs
Neue zu langen Wartezeiten und entsprechender Verärgerung bei Kundinnen und Kunden
führen.
Hinzu kommt die Vielzahl an Varianten von Schülerausweisen und sonstigen möglichen
Berechtigungsnachweisen, die dezentral in den Kundenzentren nur mit entsprechendem
zeitlichem Aufwand überprüft werden können. Das gewählte, zentrale, online-unterstützte
Verfahren ermöglicht eine schnelle, einheitliche und fundierte Prüfung. Es ist sowohl für
Antragsteller als auch BVG schlank gehalten, eine Beantragung ist in wenigen Minuten
möglich. Das Verfahren stellt einen guten Kompromiss zwischen den Erfordernissen von
Abrechenbarkeit und Missbrauchsverhinderung einerseits und dem Aufwand des
Antragsverfahrens für Kunden andererseits dar.
Das Online-Verfahren erlaubt es, allen Nutzenden eine barrierefreie Beantragung zu
ermöglichen, die bei der BVG kurzfristig auch auf Englisch, Französisch, Türkisch und
Arabisch zur Verfügung stehen soll. Ein Zugang zum Internet stationär oder über mobile
Endgeräte steht mittlerweile so gut wie allen Eltern zur Verfügung. Für Fälle, in denen dies
nicht möglich ist, soll es auf Anfrage einen assistierter Onlinezugang bei der BVG geben –
dies ist aktuell in Abstimmung.
Frage 6:
Inwiefern entspricht aus Sicht des Senats das derzeitige Onlineverfahren den Vorgaben der DSGVO?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Kunden im Allgemeinen
und den der minderjährigen Nutzer insbesondere sehr ernst. Diese Daten unterliegen
daher denselben technisch-organisatorischen Maßnahmen, die für unsere IT- und
Datensicherheit im Allgemeinen gelten. Die Daten werden so lange gespeichert, wie diese
4
für die Durchführung der Datenverarbeitung zugrundeliegenden Verträge erforderlich sind
bzw. die gesetzlichen Fristen (z.B. gem. des Steuerrechts) es vorgeben. Dies gilt nicht für
die Lichtbilder, die nach Herstellung der personengebundenen Schülerfahrausweise und
Ablauf eines Zeitfensters von acht Wochen gelöscht werden.“
Frage 7:
Warum ist für das Abschließen des Online-Antrages die Einwilligung der Weitergabe von
personenbezogenen Daten an Drittunternehmen und Werbepartner erforderlich bzw. wird diese nicht explizit
durch die BVG ausgeschlossen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Eine Einwilligung zur Weitergabe von Daten an Drittunternehmen und Werbepartner ist
keine Voraussetzung für die Online-Beantragung. Die Einwilligung zum Erhalt des
monatlichen BVG-Newsletters ist optional. Mit den externen Dienstleistern, die die BVG
zur Durchführung des Antragsprozesses sowie der Ausstellung der Fahrausweise
beauftragt, bestehen entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung.“
Frage 8:
Warum ist ein digitales Foto für die FahrCard erforderlich, wenn doch der Schülerausweis mit Lichtbild
trotzdem zur Legitimation mitgeführt werden muss?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bei den fahrCards für Schüler handelt es sich um personengebundene Tickets. Wie bei
allen anderen Tickets dieser Art (Azubi-Abos, Abo 65+) ist dafür ein Lichtbild notwendig,
um eine sichere und schnell funktionierende Kontrolle zu gewährleisten. Das Mitführen
des Schülerausweises ist in diesem Fall nicht notwendig!
Weitere Informationen dazu sind auf der Website https://www.bvg.de/de/aboonline/
schuelerticket veröffentlicht.“
Berlin, den 27.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz