Straßenbahn: Straßenbahntrasse in der Leipziger Straße, aus Senat

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Ohne eine Priorisierung einzelner Verkehrsmittel vornehmen zu wollen, frage ich den Senat:
Frage 1:
Ist für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bereits ein entsprechender Partner gefunden
worden und falls ja, um wen handelt es sich dabei?
Frage 2:
Existieren für das #Planfeststellungsverfahren und die erforderliche Beteiligung bereits Terminplanungen und
falls ja, wie sehen diese konkret aus?
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Antwort zu 1 und 2:
Die BVG ist Vorhabenträger der geplanten #Straßenbahnstrecke durch die Leipziger Straße
und wird damit zu gegebener Zeit auch die Planfeststellungsunterlagen einreichen. Derzeit
findet das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (Vorplanung, Entwurfsplanung,
Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) von Seiten der BVG statt. Nach Prüfung
der Angebote wird die entsprechende Beauftragung voraussichtlich im Herbst diesen
Jahres erfolgen. Konkrete Terminplanungen zum Planfeststellungsverfahren bestehen
noch nicht.
Verantwortlich für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die zuständige
Planfeststellungsbehörde.
Frage 3:
Mit welchen Aufgaben sind die bereits seit Anfang Juli in der Leipziger Straße tätigen Vermesser beauftragt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die im Sommer dort tätigen und von der BVG beauftragten
Vermesser durch die Schaffung eines Festpunktfeldes die Voraussetzungen für ein
digitales Bestandsaufmaß geschaffen haben, welches für die Bearbeitung der Planungen
für die #Neubaustrecke erforderlich wird.
Frage 4:
Welche Planungen oder Festlegungen existieren bezüglich der #Trassenführung der #Straßenbahn im Bereich
der #Leipziger Straße zwischen Spittelmarkt und Charlottenstraße und von dort aus zum #Potsdamer Platz?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde bereits die Vorzugsvariante der
Trassenführung in der Leipziger Straße ermittelt. Weiterführende Untersuchungen zur
Querschnittsaufteilung finden erst in den nächsten Planungsphasen statt.
Frage 5:
Welchen konkreten Wechselwirkungen bestehen zwischen den neu geplanten Trassen Alexanderplatz –
Potsdamer Platz/#Kulturforum und Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz (in der Anlage 3 zum Entwurf des
Nahverkehrsplans 2019-2023 wird im Steckbrief zur Neubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz
ausgeführt: "Die Umsetzung der Maßnahme hängt jedoch von der Inbetriebnahme der Neubaustrecke
Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum ab.")?
Antwort zu 5:
Eine Weiterführung der Straßenbahn nach Steglitz ist nur möglich, wenn der Potsdamer
Platz an das Straßenbahnnetz angeschlossen wird. Ohne diesen Anschluss an das
#Bestandsnetz und damit an die #Betriebshofinfrastruktur wäre kein sinnvoller Betrieb
möglich.
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Frage 6:
Inwieweit sind dem Senat die von der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" entworfenen Pläne zur
Trassenführung bekannt (http://leipzigerstrasse.info/data/documents/2018-06-25_Konzeption_Leipziger_
Strasse.pptx.pdf)?
Antwort zu 6:
Die von der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ entworfenen Pläne wurden der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht direkt übergeben, sind aber
im Internet frei zugänglich.
Frage 7:
In welcher Form werden die Vorschläge der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" sowie künftige qualifizierte
Anregungen zum Neubau der Trasse Einfluss in die Planungen finden?
Antwort zu 7:
Die Vorschläge der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ basieren auf der Reduzierung der
Anzahl der Fahrspuren für den fließenden Kfz-Verkehr. Dies ist ein Ansatz, der
grundsätzlich hinsichtlich der Umsetzbarkeit in Bezug auf die Verkehrsabwicklung in der
Innenstadt geprüft werden muss, bevor dazu konkrete Planungen entwickelt werden
können. Im weiteren Planungsprozess werden dazu mehrere Querschnittsvarianten und
Führungsformen untersucht und standardisiert bewertet. Die Forderungen an den
Radverkehr aus dem Mobilitätsgesetz werden bei der Querschnittsgestaltung ebenfalls mit
berücksichtigt und sollen u.a. auf dem breiten Abschnitt der Leipziger Straße in Form von
ausreichend breiten Radwegen angewendet werden.
Frage 8:
Inwieweit wird sichergestellt, dass die Beteiligung der Anwohner im dicht bewohnten Gebiet zwischen
Spittelmarkt und Charlottenstraße sichergestellt wird?
Antwort zu 8:
Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen mindestens zwei
ürgerbeteiligungsveranstaltungen, darunter auch die gemäß § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) festgelegte „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ des
Vorhabenträgers, durchgeführt werden. Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt
die förmliche Anhörung der zuständigen Träger öffentlicher Belange, der Betroffenen
sowie der einschlägigen Verbände, welche ihre Einwände geltend machen können.
Frage 9:
Inwieweit ist seitens des Senates beabsichtigt, auf die Hersteller von Straßenbahnen dahingehend
einzuwirken, dass die Lautstärke der #Türschließ-Signalanlagen an die Lautstärke der Umgebungsgeräusche
angepasst wird?
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Antwort zu 9:
Die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB) teilt dazu mit, dass es technisch grundsätzlich
möglich ist neue und bestehende Fahrzeuge mit einer lernfähigen akustischen
Türschließwarnung auszurüsten. Ein diesbezügliches Einwirken auf die Hersteller bzw. die
BVG obliegt der TAB nicht.
Berlin, den 07.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm, aus Senat

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Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Verkehrssituation im Charlottenburger Westen im Bereich des Autobahndreiecks
Funkturm ein?
Antwort zu 1:
Das #Autobahndreieck #Funkturm ist einer der am höchsten belasteten
#Autobahnknotenpunkte Deutschlands. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung
betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTV / 24 h) im
Autobahndreieck Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der A
115 ca. 84.000 Kfz/24 h.
Frage 2:
Wie weit ist die Erstellung des „Masterplans Bauen und Verkehr“ und welche Bedeutung hat der #Masterplan
bezüglich des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet ein begleitendes
stadtplanerisches Konzept für den gesamtstädtisch bedeutsamen Raum Autobahndreieck
Funkturm / Messe Berlin / Westkreuz. Dieser soll die stadtplanerischen,
landschaftsplanerischen, verkehrsplanerischen und städtebaulichen Anforderungen an
den Stadtraum in Verbindung mit dem #Planfeststellungsverfahren
Sanierung/Ersatzneubau Autobahndreieck (AD) Funkturm klären. Erste Ergebnisse
werden zum Jahreswechsel 2018/19 erwartet. Ein weiterer Masterplan für die Umgebung
des AD Funkturm ist für die Umsetzung des Projektes Umbau AD Funkturm nicht
erforderlich. Wesentlich ist aufgrund des Bauwerkszustandes der Bestandsbrücken die
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möglichst zügige Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten
Verkehrsknotenpunktes, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung
ist.
Frage 3:
Wird es zu einem Umbau des Autobahndreiecks Funkturm einen Wettbewerb geben, wer wird ggf.
beauftragt den Wettbewerb durchzuführen, wann wird ggf. der Wettbewerb durchgeführt?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm gibt es keinen Planungswettbewerb. Die
das Autobahndreieck umgebenden Zwangspunkte (3-seitige Bahnanlagen plus
Messe/ICC) lassen wenig planerischen Spielraum. Für die Gestaltung wurde eine
architektonische und eine denkmalschutzfachliche Begleitung beauftragt.
Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen bezüglich eines Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm gibt von
Seiten des Berliner Senats?
Antwort zu 4:
Mit Dienstleistungsvertrag vom 13. September 2017 wurde die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und
Realisierung des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115
beauftragt. Planungsgrundlage war eine von der Obersten Straßenbaubehörde
beauftragte Machbarkeitsstudie aus 2014. Am 01.04.2018 wurde mit der Vorplanung (inkl.
Variantenuntersuchung) begonnen. Im Zuge der Vorplanung soll die Machbarkeitsstudie
aus 2014 fortgeschrieben werden.
Frage 5:
Inwieweit soll es eine alternative Verkehrsführung für die Bauzeit geben und wie soll sie ggf. aussehen?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten, weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost zu führen. Richtung Süden ist eventuell entlang des ICC
halbseitiges Bauen und die Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West
eine Lösung, um das nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit
dieser Lösungen wird im Rahmen der Vorplanung detailliert geprüft.
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Frage 6:
Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen und inwieweit wird es eine Koordination mit
etwaigen Baumaßnahmen an der Rudolf-Wissell-Brücke geben?
Antwort zu 6:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist auch die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt. Soweit es die zukünftigen
Planungs- und Verfahrensstände zulassen und es verkehrs- bzw. bautechnisch sinnvoll
ist, werden die Baumaßnahmen am AD Funkturm mit denen der Rudolf-Wissell-Brücke
koordiniert. Somit ist von einer weitestmöglichen Koordinierung der Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 7:
Inwieweit sind jetzt konkretere Kostenschätzungen möglich, ggf. warum nicht, ggf. wann ist mit konkreten
Kostenschätzungen zu rechnen?
Antwort zu 7:
Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen eines entsprechenden
Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019
möglich.
Frage 8:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu 8:
Der Bund trägt grundsätzlich die Kosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne einer
Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung erfolgt mit dem
Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der
Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen vom jeweiligen Vorhabenträger
finanziert werden. Die Planungskosten sind weitgehend vom Land Berlin zu tragen.
Frage 9:
Welche Informations- und Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen
in Westend und Grunewald-Halensee sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
Antwort zu 9:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen soll es im Rahmen der Vorplanung
eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher Belange geben. Zur
Bürgerbeteiligung wird aktuell die Beauftragung einer Agentur für Kommunikation über
eine EU-weite Ausschreibung vorbereitet. Die Agentur wird entsprechende Konzepte unter
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Einbeziehung der aktuellen Standards für Beteiligungsprozesse und der neuen Medien
erarbeiten.
Frage 10:
Welche Aussagen sind bezüglich eines besseren Lärmschutzes für Anwohner und Anwohnerinnen in
Westend und Grunewald-Halensee möglich?
Antwort zu 10:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsgesetz
(BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) unter Beachtung der
Verhältnismäßigkeit ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Berlin, den 26.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Berlins neue Tram-Projekte kommen voran Für drei Tram-Projekte laufen jetzt die Planverfahren, nur die Verlängerung der Tram 62 lässt noch auf sich warten. Eine Zwischenbilanz. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nahverkehr-in-berlin-berlins-neue-tram-projekte-kommen-voran/22756350.html

Das Ziel ist ehrgeizig. Noch in dieser Legislaturperiode, die im Herbst 2021 endet, will der rot-rot-grüne Senat drei #Straßenbahnstrecken eröffnen: die Verlängerung vom Hauptbahnhof zum -Bahnhof #Turmstraße, die neue Trasse am #Ostkreuz und den #Lückenschluss zwischen #Adlershof und #Schöneweide. Für diese Vorhaben laufen inzwischen die #Planfeststellungsverfahren. Vom vierten vereinbarten Vorhaben – der Verlängerung der Tram #62 in #Mahlsdorf bis vor den Bahnhof – ist kein Planverfahren in Sicht. Klagen sind in allen Zeitplänen noch nicht berücksichtigt.
Turmstraße

Die Einwendungen gegen das Projekt wurden nach Angaben der BVG bearbeitet und an die Planfeststellungsbehörde übergeben. Diese muss die Antworten nun prüfen und einen so genannten Erörterungstermin festlegen, auf dem die Einwender erfahren, wie ihre Anregungen und Bedenken berücksichtigt worden sind. Wie viele es gab, teilte die BVG nicht mit. Auf Informationsveranstaltungen hatte es kaum Kritik an den Plänen gegeben.

Der Erörterungstermin soll noch in diesem Jahr stattfinden. 2019 sollen Leitungsarbeiten erfolgen, 2020 die Gleise gelegt und die fünf Haltestellen gebaut werden. Ende des Jahres soll alles fertig sein. Die 2,1 Kilometer lange Strecke soll rund 20 Millionen Euro kosten. Die Planer rechnen mit rund 10.000 Fahrgästen täglich. In der Hauptverkehrszeit sollen die Bahnen der Linie M 10 alle fünf Minuten fahren.
Ostkreuz

Beim Verlegen der Gleise aus der rund 400 Meter entfernten Boxhagener Straße an den Bahnhof Ostkreuz heran sind die Hürden besonders hoch. Rund 800 Einwendungen hat es gegeben; davon trafen nach Angaben der BVG 500 über …

Straßenverkehr + Straßenbahn: Umbau Friedrich-Engels-Straße – 3. Bauabschnitt zwischen Nordendestraße und Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße ist auf unbekannt verschoben?, aus Senat

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Frage 1:
Sind für den 3. #Bauabschnitt des Umbaus der #Friedrich-Engels-Straße Mittel in der bezirklichen Investitionsplanung
enthalten und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 1:
Der Neubau der Friedrich-Engels-Straße vom Knotenpunkt #Wilhelmsruher Damm/
#Quickborner Straße bis #Pastor-Niemöller-Platz ist Teil der #Investititionsplanung des
Bezirks Pankow. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Kapitel 3800 Titel 72516 bis zur
Höhe von 8.810.000 € eingestellt. Bisher wurden bereits 3.997.000 € für die Herstellung
des 1. und 2. Bauabschnitts verausgabt. Die restlichen Mittel in Höhe von 4.813.000 €
stehen für den 3. Bauabschnitt von Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/ Quickborner
Straße zur Verfügung.
Frage 2:
Für wann sind diese Investitionen eingeplant?
2
Antwort zu 2:
Über den Ausführungszeitraum der investiven Maßnahme kann gegenwärtig keine
Angabe gemacht werden, da die Dauer des noch durchzuführenden
Planfeststellungsverfahrens nicht eingeschätzt werden kann. Die Finanzmittel stehen in
der bezirklichen Investitionsplanung 2017 bis 2021 zur Verfügung.
Frage 3:
Gibt es planungsrechtliche Hindernisse für die Ausführung des 3. Bauabschnitts und wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Der Straßenzug Friedrich-Engel-Straße/Wilhelmsruher Damm ist gemäß #Stadtentwicklungsplan
(#StEP) Verkehr (Planung 2025) Bestandteil des übergeordneten
Straßennetzes und dort als übergeordnete Straßenverbindung (Stufe II) klassifiziert.
Gemäß § 22 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) kann für die Änderung von
Straßen II. Ordnung die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet
werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen
Konflikte erforderlich ist. Besteht nach dem Berliner Gesetz über die
#Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau oder die Änderung einer Straße eine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, ist gemäß § 22 Abs.
2 BerlStrG ein #Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Demzufolge muss vor dem Umbau der Friedrich-Engels-Straße die Planfeststellung
erfolgen.
Frage 4:
Sind Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation für die Anwohner geplant und
wenn ja, wann dürfen die durch starke Erschütterungen und massiven Lärm stark in Mitleidenschaft gezogenen
Anwohner damit rechnen, dass diese umgesetzt sind?
Antwort zu 4:
Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation sind nicht geplant.
Frage 5:
Wann ist mit der Ausführung der Arbeiten zu rechnen?
Antwort zu 5:
Maßnahmen im Rahmen der Straßenunterhaltung sind nicht geplant und über den
Zeitpunkt der Ausführung des Umbaus der Straße können gegenwärtig keine Angaben
gemacht werden. Siehe auch Antwort zu 2.
Frage 6:
Sind die Kapazitäten des Bezirks für die Ausschreibung und Vergabe ausreichend?
3
Antwort zu 6:
Für die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen in der bezirklichen
Investitionsplanung sind im Bezirk ausreichend Kapazitäten vorhanden.
Berlin, den 15.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Straßenbahnplanung zwischen Hauptbahnhof und Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide, aus Senat

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Frage 1:
Wann und mit welchem Ergebnis fanden im betroffenen Gebiet #Bedarfsermittlungen für den öffentlichen
Nahverkehr mit Schwerpunkt #Straßenbahnplanung statt?
Antwort zu 1:
Für die Verlängerung der Straßenbahn über den #Hauptbahnhof hinaus bis zum U-Bahnhof
#Turmstraße wurden unter anderem auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans
Verkehr, den der Senat im März 2011 beschlossen hat, die notwendigen fachlichen
Voruntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen wurden im Jahr 2015
abgeschlossen und kamen zum Ergebnis, dass die Straßenbahn das am besten geeignete
Verkehrsmittel für eine Verbesserung des öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im
Planungskorridor ist und die Maßnahme wirtschaftlich ist.
Für die weitere Verlängerung vom U-Bahnhof Turmstraße bis U-Bahnhof Mierendorffplatz
bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide werden derzeit die notwendigen fachlichen
Voruntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen,
allerdings wurde bereits die Straßenbahn als das am besten geeignete Verkehrsmittel für
eine Verbesserung des ÖPNV im Planungskorridor nachgewiesen.
2
Frage 2
Auf welchen Wegen sind die anliegende Wohnbevölkerung und die betroffenen Geschäftsleute über die Info-
Veranstaltungen der Senatsverwaltung im Oktober und November 2017 informiert worden?
Antwort zu 2:
Zu der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von §25 VwVfG am 17. Oktober 2017
wurde im Rahmen der Voruntersuchungen für die Straßenbahnverlängerung vom UBahnhof
Turmstraße bis U-Bahnhof Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof
Jungfernheide eine Dialogveranstaltung durchgeführt.
Für die Einladung wurden verschiedene Kommunikationskanäle genutzt, um die
größtmögliche Zahl an Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Die Einladung zu dieser
Veranstaltung erfolgte im Einzelnen durch
 das Amtsblatt Nr. 42 vom 29. September 2017,
 Einladung auf dem Internetauftritt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und dem Internetauftritt mein.berlin.de
 Veröffentlichung in der Stadtteilzeitung „ecke turmstraße“,
 Plakat-Aushänge im Plangebiet,
 Verteilung von Einladungskarten an öffentlichen Orten (z.B. Rathaus Tiergarten,
Bibliotheken, Nachbarschaftstreffpunkte u.ä.),
 Informationsveranstaltung und Abstimmung mit den Akteuren im
Untersuchungsgebiet am 5. Oktober 2017 sowie
 Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am 2.
Oktober 2017.
Insgesamt konnte durch die breit gestreute Einladung eine umfassende Mobilisierung
erreicht werden.
Zur Straßenbahnverlängerung über den Hauptbahnhof hinaus zum U-Bahnhof Turmstraße
teilt die BVG hierzu mit:
„Die BVG hat am 15.11.2017 eine Informationsveranstaltung durchgeführt, in der die
abgeschlossene Planung für den Neubaustreckenteil von Hauptbahnhof bis U-Bahnhof
Turmstraße vorgestellt wurde, der Gegenstand des im November 2017 eingeleiteten
Planfeststellungsverfahrens ist. Die Einladung zu der Veranstaltung erfolgte im
Einzugsgebiet der Neubaustrecke mittels ausgehängter Plakate an Haltestellen, in
Geschäften und Einrichtungen mit Publikumsverkehr, ausgelegten Flyern sowie
Promotionteams am U-Bahnhof Turmstraße.“
Frage 3:
Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben an den Veranstaltungen jeweils teilgenommen?
Antwort zu 3:
An der Dialogveranstaltung am 17. Oktober 2017 im Rahmen der Voruntersuchungen für
die Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof Turmstraße bis U-Bahnhof Mierendorffplatz
bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide haben rund 170 Bürgerinnen und Bürger
teilgenommen.
3
Zur Bürgerinformationsveranstaltung, welche von der BVG am 15. November 2017
durchgeführt wurde, teilt die BVG mit: „Am Informationstermin der BVG am 15.11.2017
nahmen rund 120 Personen teil.“
Frage 4:
Welche Erkenntnisse hat der Senat aus den Beiträgen der Anwesenden gewonnen?
Antwort zu 4:
Aus der Dialogveranstaltung vom 17. Oktober 2017 im Rahmen der Voruntersuchungen
für die Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof Turmstraße bis U-Bahnhof
Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide konnten wertvolle Hinweise für die
Bewertung einzelner Varianten der Streckenführung gewonnen werden. Diese werden im
Einzelnen auf dem Internetauftritt der Senatsverwaltung aufgeführt.
Zu der Bürgerinformationsveranstaltung, welche die BVG am 15. November 2017
durchgeführt hat, teil die BVG mit:
„Die Veranstaltung am 15.11.2017 verlief aus Sicht der BVG erfolgreich, da ein reges,
konstruktives Interesse der Öffentlichkeit zu erkennen war. Nach Vorstellung der
abgeschlossenen Planung konnten die Besucher ihre Fragen stellen. Der weit
überwiegende Teil der Besucher sprach sich für die Straßenbahnverlängerung aus und
befürwortete die Maßnahme. Einzelne Detailfragen bezogen sich u.a. auf
Fußgängerquerungen, Radwegführungen, auf das Haltestellendesign und auf
Baumstandorte.
Mit der Beantwortung wurde des Öfteren auf die Möglichkeit verwiesen, dass Betroffene
Einwände im Planfeststellungsverfahren vorbringen könnten, die im Rahmen des
Verfahrens formell beantwortet werden. Darüber hinaus wurden auch Themen aus
anderen Verkehrsräumen angesprochen, beispielsweise zum Verkehrsfluss in der
Invalidenstraße östlich des Hauptbahnhofs und zur Einbahnstraßenregelung in der
westlichen Turmstraße. Die wichtigste Erkenntnis des Abends war, dass die Öffentlichkeit
ein großes Interesse an den Planungen zeigt.“
Frage 5:
Hält der Senat diese Art von ürgerbeteiligung für ausreichend, um so einschneidende Eingriffe in die
örtliche #Nahverkehrsplanung vornehmen zu können?
Antwort zu 5:
Der Senat führt im Rahmen der Straßenbahn-Neubauvorhaben einen Beteiligungsprozess
durch, der weit über das gesetzlich geforderte Maß hinausgeht.
Für die Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof Turmstraße bis U-Bahnhof
Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide sind die Bürgerinnen und Bürger
vor Ort erstmals bereits im Rahmen der Voruntersuchungen durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beteiligt worden. Dadurch konnte bereits bei der
Grundlagenermittlung mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und auch mit den späteren
Nutzerinnen und Nutzern sowie weiteren Akteuren im Gebiet in Kontakt getreten werden.
4
Dazu wurden bei den Voruntersuchungen Dialogveranstaltungen mit den Bürgerinnen und
Bürgern durchgeführt. Eine weitere Veranstaltung fand für die Straßenbahnverlängerung
über den Hauptbahnhof hinaus zum U-Bahnhof Turmstraße noch vor Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens statt bzw. ist für die Weiterführung vom U-Bahnhof
Turmstraße bis U-Bahnhof Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide
geplant. Neben einer Vor-Ort-Veranstaltung hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz eine Online-Beteiligung über mein.berlin.de und den Internetauftritt der
Senatsverwaltung durchgeführt, eine umfangreiche Auswertung der Stellungnahmen der
Bürgerinnen und Bürger vorgenommen und die Antworten dazu auf dem Internetauftritt
veröffentlicht.
Eine Beteiligung in dieser frühen Phase ermöglicht es, Anregungen noch ohne größere
Schwierigkeiten in die Planung aufzunehmen. Damit können sich die Qualität der Planung
und die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöhen und das Ergebnis
noch stärker als bisher auf die anliegende Bevökerung und die späteren Nutzerinnen und
Nutzer zugeschnitten werden.
Ebenfalls werden durch die Senatsverwatung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die
Unterlagen zur Planfeststellung im Internet veröffentlicht, so dass diese nicht nur im Hause
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sondern auch zeitlich flexibel
über das Internet abgerufen werden können.
Frage 6:
Welche Planungsabstimmungen hat es mit den betroffenen #BVVen der Bezirke Mitte und Charlottenburg-
Wilmersdorf einschließlich der dort zuständigen Fachausschüsse gegeben und wann erfolgten diese?
Antwort zu 6:
Die o.g. Bezirke wurden über die zuständige Verwaltungsbehörde, namentlich das
jeweilige Bezirksamt, welches in Angelegenheiten des Bezirks zuständig für die Vertretung
des Landes nach Art. 74 II Verfassung von Berlin sowie § 36 Bezirksverwaltungsgesetzes
ist, in die Planungen eingebunden und über alle Zwischenergebnisse der Planung
informiert.
Zu den Abstimmungsrunden zur Straßenbahnverlängerung vom Hauptbahnhof zum UBahnhof
Turmstraße, welche von der BVG durchgeführt wurden, teilt die BVG mit: „An den
Abstimmungsrunden zur Strecke Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße nahmen stets
Vertreter des Bezirks Mitte teil.“
Frage 7:
Wann plant der Senat die endgültigen Entscheidungen einschließlich der #Trassenführung der
Straßenbahnen zu treffen?
Antwort zu 7:
Die Verlängerung der Straßenbahn vom Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße
befindet sich bereits im #Planfeststellungsverfahren. Eine Beschlussvorlage zur
Entscheidung über die weitere Verlängerung vom U-Bahnhof #Turmstraße bis U-Bahnhof
#Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof #Jungfernheide ist für das Jahr 2018 vorgesehen.
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Frage 8:
Wie wird der Senat die weiteren Schritte zur Einbindung der anliegenden Bürgerinnen und Bürger gestalten?
Antwort zu 8:
Für den Abschnitt von Hauptbahnhof bis U-Bahnhof Turmstraße wurden die
Planunterlagen öffentlich ausgelegt und jedem, dessen Belange durch den Plan berührt
werden, Gelegenheit gegeben, Einwendungen zu dem Verfahren vorzubringen. Die
erhaltenen Einwendungen werden derzeit bearbeitet und anschließend beantwortend
entschieden.
Zu der Verlängerung der Strecke über den U-Bahnhof Turmstraße hinaus bis zum UBahnhof
Mierendorffplatz bzw. S- und U-Bahnhof Jungfernheide wird zunächst eine
weitere Veranstaltung noch vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens stattfinden.
Nach Aufstellung der Planunterlagen werden auch diese öffentlich ausgelegt und die
Gelegenheit für Einwendungen gegeben.
Während der Bauphase ist bei beiden Vorhaben eine kontinuierliche #Bauinformation für
die Bürgerinnen und Bürger sowie weitere interessierte Akteure vor Ort geplant. Nach
Abschluss der Bauarbeiten wird über den Zeitpunkt der Inbetriebnahme informiert.
Durch die bereits erfolgten und die weiterhin geplanten Schritte stellt der Senat sicher,
dass eine durchgängige Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in allen
Planungsphasen gegeben ist.
Berlin, den 27.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahn A100 So soll die neue Rudolf-Wissell-Brücke aussehen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article214187115/Wettbewerb-zum-Neubau-der-Rudolf-Wissell-Bruecke-entschieden.html

Die neue #Rudolf-Wissell-Brücke werde aus zwei nebeneinander verlaufenden Brücken bestehen, teilte die Senatsverwaltung mit.
Berlin. Aus eins mach zwei: Unter diesem Motto will der Berliner Senat eines der größten und kompliziertesten #Straßenbauprojekte der Stadt, den #Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke, angehen. Die mit 926 Metern längste Straßenbrücke Berlins gilt seit Langem als marode und dringend erneuerungsbedürftig. Bislang war aber unklar, wie das zwischen 1958 und 1961 als Teil der Stadtautobahn errichtete Bauwerk ersetzt werden kann, ohne für ein Verkehrschaos in der Stadt zu sorgen.

Nun hofft der Senat, eine Lösung für das drängende Problem gefunden zu haben. Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) und die mit dem Vorhaben beauftragte Bundesbaugesellschaft Deges stellten am Donnerstag das Ergebnis eines europaweiten Ideenwettbewerbs für das ambitionierte Bauprojekt vor. Der Sieger-entwurf soll dabei Grundlage für das erforderliche #Planfeststellungsverfahren sein, das auch die Erneuerung des gleichfalls maroden #Autobahndreiecks #Charlottenburg (Übergang von der #A100 auf die #A111) einschließt.

Laufen die Genehmigungsverfahren reibungslos ab, könnte laut Verkehrssenatorin Günther im Jahr 2023 mit den Arbeiten begonnen werden. Die Bauzeit wird mit mindestens fünf Jahren veranschlagt. Die Kosten betragen nach heutigen Kalkulationen rund 200 Millionen Euro, die vom Bund als Autobahn-Eigentümer …

Bahnverkehr: Baustelle für die Dresdner Bahn Lichtenrade stellt sich auf langwierige Bauarbeiten ein, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/baustelle-fuer-die-dresdner-bahn-lichtenrade-stellt-sich-auf-langwierige-bauarbeiten-ein/21201358.html

Der Ausbau des Bahnverkehrs kostet Kiezbewohner viele Nerven. Am Bahnhof #Lichtenrade gibt es einen #Infopunkt für ihre Fragen. Ein Besuch.
Die häufigste Frage? Peter Schulze von der Bahn muss nicht lange überlegen. „Die Leute wollen wissen, wie lange die -Bahn nicht fahren wird.“ Und Schulze, der dieses Mal im Infopunkt auf dem S-Bahnhof mit einem Kollegen für die Auskünfte zuständig ist, kann die Fragesteller beruhigen:
„Zwischen #Priesterweg und #Lichtenrade wird die S-Bahn fast immer fahren. Sie wird nur sporadisch unterbrochen werden, vor allem an Wochenenden.“ Anders sieht es auf dem anschließenden Abschnitt zwischen Lichtenrade und #Blankenfelde aus. Dort ist eine zehnmonatige Sperrung vorgesehen.
#Lärmschutz geht ins Geld

Seit dem vergangenen September gibt es den Infopunkt zum in Lichtenrade umstrittenen Ausbau der #Dresdner Bahn, der mehr als 600 Millionen Euro kosten wird. Anwohner, vertreten durch eine Bürgerinitiative, hatten gefordert, die neuen Gleise für den Fern- und #Regionalverkehr, über die auch der #Airport-Express zum #BER-Flughafen brausen soll, in einen Tunnel zu legen.

Sie wollten vermeiden, dass der beschauliche Ortsteil durch bis zu fünf Meter hohe Lärmschutzwände optisch getrennt wird. Vergeblich. Das #Planfeststellungsverfahren hat dadurch zwar fast 20 Jahre gedauert, am Ende aber hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten der Bahn entschieden. Nun kommen die Wände; zwei bis fünf Meter hoch.
Doch während eines Besuchs im Infopunkt wollte nur eine Frau wissen, wo denn nun die Wände gebaut werden. Kritik daran gab es an diesem Tag nicht mehr. Die Bahn hat auch kleine Zugeständnisse gemacht. Die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf dürfen sich die Farben der Wände aussuchen.

Und weil beide Bezirke am Bahnhof Attilastraße aufeinanderstoßen, werde es dort besonders …

Straßenverkehr: Ortsumfahrung Ahrensfelde – Wie geht es nach der Einigung zwischen Berlin und Brandenburg weiter?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Einigung haben Berlin und Brandenburg hinsichtlich der #Finanzierung des „#gedeckelten Trogs“ für
die #Ortsumfahrung #Ahrensfelde getroffen? Welche Kostenschätzung liegt der Realisierung eines
„gedeckelten Trogs“ aktuell zu Grunde? Welche Kosten müssten nach aktuellen Berechnungen dafür
veranschlagt werden?
Antwort zu 1:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg und die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin sind übereingekommen,
dass die auf Berliner Gebiet erforderliche #Streckenführung der Ortsumfahrung Ahrensfelde
der #B158 über die #Klandorfer Straße in Marzahn erfolgt und die Trasse dort in einem
abgesenkten Trog geführt wird, der gedeckelt wird. Die Mehrkosten hierfür gegenüber
einer ebenerdigen Lösung, die eine ca. 6 m hohe Schallschutzmauer erfordern würde,
betragen ca. 10 Mio. EUR, die von Brandenburg und Berlin hälftig getragen werden.
Frage 2:
Welche unmittelbaren Auswirkungen hat die Einigung auf die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens?
Wann wird das Verfahren wieder eröffnet?
Frage 3:
Welche Planungsschritte werden nun in welchem Zeitraum erfolgen?
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Frage 4:
Wann und wie werden die Einwendungen aus der öffentlichen Beteiligung ausgewertet?
Frage 5:
Können nach jetzigem Verfahrensstand noch grundsätzliche Veränderungen an der Variante vorgenommen
werden? Welche Varianten wären neben der Realisierung des „gedeckelten Trogs“ noch denkbar?
Frage 6:
Inwiefern wäre auch eine Trassenführung über die Wuhletalstraße/Kemberger Straße möglich? Inwiefern
teilt der Senat die Auffassung, dass bei einer solchen Trassenführung auch das Dorf Falkenberg vom
Verkehr entlastet würde, sofern in der Folge die Bitterfelder Straße als Zubringer des Verkehrs aus
Hohenschönhausen dienen würde?
Frage 7:
Welche Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung des Trogs und weiterer Lärmschutzmaßnahmen bestehen
noch?
Antwort zu 2 bis zu 7:
Die Planung des Neubaus der Ortsumgehung Ahrensfelde wird auf Grundlage einer
Verwaltungsvereinbarung federführend durch das Land Brandenburg bearbeitet. Am
16.09.2011 wurde das #Planfeststellungsverfahren durch Ankündigung der Auslegung der
Antragsunterlage eingeleitet.
Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange mit- und gegeneinander, als
Voraussetzung der Beantwortung der Einwendungen und in Vorbereitung der Erörterung,
ist zwischenzeitlich zum Stillstand gekommen. Grund dafür waren/sind Differenzen
zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dem
Bundesrechnungshof (BRH) und den Vorhabenträgern (Länder Berlin und Brandenburg) z.
B. hinsichtlich der Notwendigkeit eines Tunnels auf Berliner Gebiet und grundsätzlich
hinsichtlich der Berechnung der Lärmemissionen.
Nach der Erklärung der Länder Berlin und Brandenburg sind nunmehr vor
Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens die vorliegenden Planungsunterlagen
zu aktualisieren. Die Eckpunkte der Aktualisierung sind zuvor mit dem BMVI abzustimmen.
Die Fragestellungen 2 bis 7 können somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet
werden.
Frage 8:
Inwiefern teilt der Senat die Auffassung, dass die Einrichtung eines Planungsbeirates für die Ortsumfahrung
Ahrensfelde eine sinnvolle Maßnahme zur weiteren Begleitung der Planungen wäre?
Antwort zu 8:
Darüber ist zu gegebener Zeit gemeinsam mit dem Land Brandenburg zu entscheiden.
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Frage 9:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um die Verkehrssituation vor Ort zu verbessern, in dem der
Umweltverbund, insbesondere der öffentliche Personennahverkehr, gefördert wird?
Antwort zu 9:
Das Land Berlin hat den in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern des Umlands
öffentlichen Personennahverkehr in diesem Bereich in den vergangenen Jahren deutlich
ausgebaut. Die bisher in Lichtenberg endende Linie RB 25 wurde bis zum Bahnhof
Ostkreuz verlängert, so dass Kunden aus dem Umland u. a. den Berliner S-Bahn-Ring
umsteigefrei erreichen können. Weiterhin wurde der Busverkehr zwischen Berlin und der
Gemeinde Ahrensfelde (Ortsteile Klarahöh, Neu Lindenberg und Lindenberg) vom 60- auf
den 20-Minuten-Takt verdichtet.
Frage 10:
Welche Position vertritt der Senat hinsichtlich der Möglichkeit einer Taktverdichtung auf der Strecke RB 25
(NEB) einschließlich der Prüfung der Wiederherstellung der Strecke bis Tiefensee/Wriezen?
Antwort zu 10:
Gemeinsam mit dem Land Brandenburg sind für den Schienen-Regionalverkehr
Kapazitätserweiterungen vorgesehen, um der gestiegenen Nachfrage zu entsprechen.
Dabei sind für die RB 25 kurzfristig längere Züge geplant. Im Rahmen der nur in
begrenztem Maße zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist dies im Vergleich zu einer
Taktverdichtung, die die Bestellung zusätzlicher Züge erfordert, die wirtschaftlichere
Lösung. Zu einer Wiederinbetriebnahme der Strecke von Werneuchen über Tiefensee
nach Wriezen kann der Berliner Senat keine Auskunft geben, da dieser Streckenteil im
Land Brandenburg liegt.
Frage 11:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat gemeinsam mit Brandenburg, um die Busverbindungen der
umliegenden Brandenburger Gemeinden in Richtung Berlin mit dem Ziel der verkehrlichen Entlastung der
Ortsteile zu verbessern?
Antwort zu 11:
Der Senat befindet sich über die Arbeitsgruppe der Aufgabenträger des
Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) in regelmäßigem Austausch mit den
Brandenburger Aufgabenträgern und auch konkret mit dem hier für den Busverkehr
zuständigen Umland-Landkreis Barnim. Das Land Berlin hat dabei auch seine Bereitschaft
erklärt, einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs entsprechend der territorialen
Zuständigkeit zu finanzieren. Da jedoch die Siedlungsschwerpunkte vorrangig an der
Achse der RB 25 liegen, liegt der hauptsächliche Fokus weiterer Angebotserweiterung auf
dem schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV).
Frage 12:
Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um mit den umliegenden Brandenburger Gemeinden die
Radverkehrsverbindungen entlang der B 1, B 5 und B 158 zu verbessern und Lücken zu schließen?
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Antwort zu 12:
Sowohl die B 1/5 (auf Berliner und Brandenburger Seite) als auch die B 158 in
Ahrensfelde verfügen im Grenzbereich bereits über Radverkehrsanlagen, wenngleich
diese nicht immer den besten Zustand aufweisen. Für Unterhaltung bzw. Ausbau dieser
Radwege sind die jeweiligen Baulastträger zuständig.
Projekte des aktuellen Radverkehrsinfrastrukturprogramms gibt es in den grenznahen
Bereichen der beiden Bundesstraßen gegenwärtig nicht.
Die Anforderungen, die sich aus der Lage Berlins im gemeinsamen Verkehrsraum der
Metropolregion Berlin-Brandenburg und insbesondere aus den Mobilitätsbedürfnissen im
Stadt-Umland-Zusammenhang ergeben, werden in den weiteren Netzplanungen im Sinne
einer integrierten Angebots- und Netzentwicklung Berücksichtigung finden.
Berlin, den 13.04.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Hunderte Beschwerden Bürger wehren sich gegen geplante Tram in Friedrichshain – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/hunderte-beschwerden-buerger-wehren-sich-gegen-geplante-tram-in-friedrichshain-29853156?dmcid=nl_20180312_29853156

Das Projekt, im dicht besiedelten Friedrichshain eine #Straßenbahnstrecke zum Bahnhof #Ostkreuz zu bauen, stößt auf Gegenwind. Viele Bürger und Institutionen haben Einwendungen geäußert, die nun von der Senatsverkehrsverwaltung und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) ausgewertet werden.

Es geht um den Plan, den wichtigsten Nahverkehrsknoten im Osten von Berlin besser ans Liniennetz der BVG anzubinden. Die geplante 1240 Meter lange Straßenbahnstrecke soll von der #Boxhagener Straße zur #Marktstraße führen – über #Holtei- und #Sonntagstraße. Zwei Linien sollen dort verlaufen, die #21 und die neue #22. Senat und BVG hoffen, dass Ende 2020, spätestens 2021 die ersten Bahnen rollen.

Inzwischen hat das #Planfeststellungsverfahren, das zur Genehmigung führen soll, begonnen. Bis Anfang Februar lagen die Pläne aus, danach war zwei Wochen Zeit für Einwendungen. Davon wurde reichlich Gebrauch gemacht, wie die Berliner Zeitung von Behördensprecher Matthias Tang erfuhr.

Mitte Februar lagen zum #Straßenbahnprojekt Ostkreuz rund 800 Einwendungen von Bürgern vor, davon etwa 500 über zwei Sammellisten, teilte Tang mit. Von „Trägern öffentlicher Belange“, zu denen die Behörden gezählt werden, kamen fünf Einwendungen. In 17 Fällen äußerten sich Unternehmen, die Leitungen betreiben. Auch zwei anerkannte Naturschutzverbände äußerten …

Straßenverkehr: Umbau des Dreiecks Funkturm Autobahn, au Backe Der hochbelastete Knotenpunkt entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/umbau-des-dreiecks-funkturm-autobahn-au-backe/21055292.html

Der hochbelastete #Knotenpunkt entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Deshalb soll das Dreieck #Funkturm entheddert werden: ein Blick auf Berlins kniffligste neue #Baustelle.
Von der Plattform des Funkturms sieht’s irre aus. Der eisige Wind zieht durch die Jacke, der Grunewald erstrahlt, und 120 Meter tiefer ziehen die Autos ihre Bahnen.

Die Zahlen: 197 000 Autos rollen dort unten täglich über die #Stadtautobahn #A100, hinzu kommen 12 000 Lastwagen und natürlich der Verkehr von der #Avus – das sind noch mal Tausende. Sie kommen von links, rechts, aus dem Tunnel und aus dem Wald.

Willkommen am Dreieck Funkturm!

Entstanden in den 60er Jahren, so verspielt wie ein Modellbahnlandschaft, so verheddert wie eine Weinranke im Garten, so unübersichtlich wie die Stromleitungen im BER-Kabelschacht. Da hilft am Ende nur eins: Abriss, alles auf null, sortieren – und wieder neu aufbauen.
Hört sich nach der kniffligsten Baustelle der Stadt an, und das wird sie auch. „Wegen des schlechten Bauzustandes ist die möglichst zügige Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten Verkehrsknotenpunktes wesentlich, der für die Mobilität der Stadt von elementarer Bedeutung ist“, sagt jetzt Verkehrsstaatssekretär Jens-Holger #Kirchner (Grüne) auf eine Anfrage von Tino Schopf (SPD). Es werden noch Jahre vergehen und viele #Frühlingsschlaglöcher gestopft werden, ehe es losgeht, aber das #Grobkonzept ist da. „Im März 2018“ wird mit der Vorplanung begonnen, wie der Verkehr besser fließen kann. 2021 könnte das #Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden (Kirchner: „Dauer nicht seriös einzuschätzen“). Und sowieso: „Bauzeit voraussichtlich nicht unter …