Frage 1:
Welches Ergebnis hatte die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/11851 angekündigte Prüfung der Wirksamkeit der #Schienenkopfkonditionierungsanlagen hinsichtlich eines wirksamen #Lärmschutzes für die Anwohner der #Straßenbahn-Neubaustrecke #Adlershof?
Antwort zu 1:
BVG nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Die Schienenkopfkonditionierungsanlagen haben im Rahmen der Typzustimmung (nach BOStrab § 60 Abs. 3 und 8) ihre Wirksamkeit erwiesen, da eine deutliche Reduzierung der #Kurvengeräusche erreicht wird und der Verkehr sowie die Umwelt nicht mit der Ausbringung des
#Schienenkopfkonditionierungsmittels beeinträchtigt oder gefährdet werden.“
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass bereits im #Planfeststellungsverfahren der Betrieb einer stationären #Schienenkopfkonditionierungsanlage in die #Lärmberechnung zur
Gewährleistung des Lärmschutzes der Anwohnenden mit einbezogen wurde.