Bahnhöfe + S-Bahn + Regionalverkehr + Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrskonzept Nord-Ost-Raum (NOR), aus Senat

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Verkehrslösung #Heinersdorf / #Straßenbahnausbau
Frage 1:
Wann werden die konkreten Planungen für die einzelnen Netzelemente N1, N2 und N4e der Verkehrslösung
Heinersdorf vorliegen?
Antwort zu 1:
N1: Das N1-Element ist Bestandteil des Bebauungsplans 3-72. Hier laufen aktuell
Vorbereitungen zum städtebaulichen Werkstattverfahren, welches im Januar 2021 starten
soll. Die planungsrechtliche Sicherung des N1 soll über die Aufstellung des
Bebauungsplanes mit planfeststellungsersetzenden Inhalten erfolgen, um die verkehrlichen
und städtebaulichen Anforderungen an das Plangebiet in einem Verfahren zu integrieren.
So werden im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung zum N1-Element
Varianten für die beiden Knotenpunkte, Varianten für die Linienführung, der Querschnitt des
N1 sowie die objektkonkrete Verkehrsprognose und verkehrliche Begründung untersucht.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll Ende 2020 vorliegen und ist Grundlage bzw.
Rahmensetzung für das folgende städtebauliche Werkstattverfahren. Das B-Planverfahren
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soll nach jetzigem Stand und auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs im September
2021 in die frühzeitige Beteiligung gehen.
N2: Für das Netzelement N2 verläuft die Vorzugstrasse über die alte Industriebahn
zwischen Romain-Roland-Straße und Blankenburger Straße. Sobald die planerisch zu
bevorzugende Variante der Straßenbahntangente Pankow beschlossen ist, wird auf
Grundlage der bestehenden Planungen das Planfeststellungsverfahren für das N2-Element
vorbereitet.
N4e: Nach Abschluss der Untersuchung zur Verkehrserschließung (VE) Blankenburg
(voraussichtlich Ende des Jahres 2020) wird entschieden, wie mit dem N4e-Element weiter
vorgegangen wird. Hierbei wird es auch Bürgerinnen-/Bürgerbeteiligung geben.
Frage 2:
Verfolgt SenUVK die Planungen zum Netzelement N3 weiter? Wenn ja, warum?
Antwort zu 2:
Das Netzelement N3 der Verkehrslösung Heinersdorf (Durchbindung Straße Am Steinberg
zur Romain-Rolland-Straße) wird planerisch weiterverfolgt, (vergleiche auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/index.shtml).
Eine Realisierung ist erst nach 2030 vorgesehen. Das ist auch abhängig von einer
Wohnungsbauentwicklung entlang der Trasse. Neben der Erschließung wird durch die
Herstellung der Verbindung zwischen der Prenzlauer Promenade und der Romain-RollandStraße der Ortskern Heinersdorf (ergänzend zu den Netzelementen N1, N2 und N4)
verkehrlich entlastet.
Frage 3:
Wann ist mit der baulichen Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 3:
Gegenwärtig laufen die vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „Blankenburger Süden“. Erst mit der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes liegt die politische Willensbekundung zu den Entwicklungszielen und
Maßnahmen (z.B. Straßenbahnverlängerung) vor. Auf Grundlage der Festsetzung sowie der
Ergebnisse der vorgenannten Untersuchungen müssen dann die bisher ohne Straßenbahn
geplanten Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf angepasst werden. Aus
verkehrlicher, infrastruktureller und umweltplanerischer Sicht könnten insbesondere mit den
Netzelementen 1 und 2 bereits erste Entlastungen und Verbesserungen erzielt werden. Ein
Beginn weiterführender Planung wird auch beeinflusst von der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes Blankenburger Süden und den damit verbundenen Vorgaben zur
Erschließung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Erschließung) sowie einer ggf.
notwendigen Einbeziehung neu geplanter Netzverknüpfungen im Straßenbahnnetz in die
Planungen der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf.
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Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen zum Bauablauf von #Straßenbahn und Straßenbau im Ortsteil
Heinersdorf wurden seitens der SenUVK bereits vorgenommen?
Antwort zu 4:
Über die gesamte Prozesskette von der Planung bis zur Inbetriebnahme wird sichergestellt,
dass sowohl die Untersuchungen für den Bereich Straße als auch die für die Straßenbahn
eng verzahnt erarbeitet werden.
Konkrete Überlegungen und Planungen zum Bauablauf von Straße und Straßenbahn
können erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahren aufgezeigt werden.
Frage 5:
Wann wird der BVG der Planungsauftrag für die #Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf- #Pasedagplatz erteilt?
Antwort zu 5:
Nach Abschluss der Grundlagenuntersuchungen beschließt der Senat, ob weitere,
detaillierte Planungsschritte eingeleitet werden. Es wird angestrebt, zeitnah die
Untersuchungen abzuschließen und einen Senatsbeschluss zu erwirken. Bei positivem
Beschluss kann der Planungsauftrag erteilt werden.
Frage 6:
Welche verkehrlichen Auswirkungen erwartet sich der Senat von der Realisierung des Netzelements N4e?
Besteht die Aussicht für eine Entlastung der Bahnhofsstraße in Blankenburg?
Antwort zu 6:
Das Netzelement N4e (Verbindung von der Blankenburger Straße entlang
Schmöckpfuhlgraben zur Straße Am Feuchten Winkel) kann einen Teil der fehlenden bzw.
verkehrlich ungenügenden Querverbindungen in diesem Stadtraum übernehmen. Eine
teilweise Anbindung des Pankower Tors und eine teilweise Entlastung der Bahnhofstraße
wären damit möglich.
Turmbahnhof Karower Kreuz
Frage 7:
Aus welchem Jahr stammt die Kosten-Nutzungsuntersuchung für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
#Karower Kreuz?
Antwort zu 7:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde im Jahr 2009 durchgeführt.
Frage 8:
Auf welcher Bevölkerungsprognose basieren die Planungen für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
Karower Kreuz?
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Antwort zu 8:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung verwendete eine damals vorliegende Prognose für das
Jahr 2015.
Frage 9:
Welche Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche Takte haben
die Linien?
Antwort zu 9:
Folgende derzeitige Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S2 im 10-Minuten-Takt,
 Regionalexpress #RE3 stündlich,
 Regionalbahn #RB12 stündlich,
#RB27 (Heidekrautbahn) Durchbindung nach Gesundbrunnen in Hauptverkehrszeit.
Folgende geplante Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S6 (Grünau – Buch) im 20-Minuten-Takt,
 Regionalbahn #RB32 (Oranienburg – BER – Ludwigsfelde) stündlich,
 RB27 soll perspektivisch ganztägig nach Gesundbrunnen durchgebunden werden,
 S-Bahn-Linie #S75 im Falle einer Verlängerung von Wartenberg.
Frage 10:
Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteiger*innen und wie hoch wird die Zahl der
Umsteiger*innen geschätzt?
Antwort zu 10:
Am Bahnhof Karower Kreuz werden pro Tag ca. 15.000 Ein- und Aussteigerinnen/Ein- und
Aussteiger erwartet, von denen ca. drei Viertel Umsteigerinnen/Umsteiger sind. Sofern die
S75 zum Bahnhof Karower Kreuz verlängert und Richtung Hohen-Neuendorf
durchgebunden wird, wird mit einer deutlichen Zunahme auf bis zu 30.000 Ein- und
Aussteigerinnen/Ein- und Aussteiger gerechnet, von denen 90 %
Umsteigerinnen/Umsteiger sind.
Frage 11:
In welchem Verhältnis stehen die Bau- und Betriebskosten zu den erwarteten Nutzer*innen? Entspricht das
Vorhaben noch den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und den rechtlichen Anforderungen für den Bau
von Infrastrukturanlagen des SPNV?
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Antwort zu 11:
Die Nutzen-Kosten-Analyse hat für den Bahnhof Karower Kreuz ein positives Ergebnis
gezeigt. Die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens ist somit nachgewiesen und
damit die Vorgabe der Landeshaushaltsordnung erfüllt.
Frage 12:
Die Verlängerung der S75 bis zum Karower Kreuz war in den Planungen nicht vorgesehen. Im Bereich des
Außenrings besteht daher unterhalb der neuen Bahnbrücken der Stettiner Bahn nur die Möglichkeit zur
Errichtung von Außenbahnsteigen für den Fern- und Regionalverkehr. Jetzt plant der Senat die Einbindung
der S75. Welche konkreten Planungen wurden hierzu vorgenommen oder beauftragt? Welche Ergebnisse
liegen hierzu ggf. vor? Wie sehen die weiteren Schritte aus? Welcher zeitliche Ablauf ergibt sich für die
Realisierung?
Antwort zu 12:
Die DB Netz AG wurde im Rahmen des Gesamtvorhabens i2030 damit beauftragt, eine
Trassierungsstudie für die Verlängerung der S75 vom heutigen Endbahnhof Wartenberg bis
zur Einbindung in die bestehende S-Bahntrasse der #S8 nordwestlich des Karower Kreuzes
zu erstellen.
Das Ergebnis dieser #Trassierungsstudie wird im vierten Quartal 2020 erwartet. Dann werden
im Rahmen von i2030 gemeinsam mit den beteiligten Projektpartnern die nächsten Schritte
abgestimmt. Der Realisierungszeitraum wurde bislang noch nicht festgelegt.
Das Gesamtvorhaben steht unter dem Vorbehalt von weitergehenden Nutzen-KostenUntersuchungen und einer gesicherten Finanzierung.
Frage 13:
Wie stellt sich der Senat die Einbindung der Verlängerung der S75 am nahezu fertiggestellten Karower Kreuz
angesichts der nicht vorhandenen Baufreiheit am Außenring vor?
Antwort zu 13:
Wie in der Antwort zur Frage 12 beschrieben, wird gegenwärtig durch die DB Netz AG eine
Trassierungsstudie erstellt. Im Ergebnis dieser Studie werden Lösungsmöglichkeiten
erwartet, gegebenenfalls auch in unterschiedlichen Varianten, in welcher Lage die SBahntrasse der S75 den Bahndamm der Stettiner Bahn durchquert und wo die Bahnsteige
der S75 angeordnet werden können.
Frage 14:
Ist im Zusammenhang mit einem Standort für ein #S-Bahn-Betriebswerk im Bereich der Bucher Straße eine
Weiterführung der S75 zur heutigen S8 vorgesehen?
Antwort zu 14:
Ja, Zielstellung ist die Einbindung der S75 nordwestlich des Karower Kreuzes in die
bestehende Trasse der S8. Damit können dann auch S-Bahnzüge der S75 in das geplante
S-Bahn-Betriebswerk #Schönerlinder Straße einfahren. Im Bereich zwischen der
Schönerlinder Straße und der #Bucher Straße soll ein neuer S-Bahnhof errichtet werden, auf
dem dann das Ein- und Aussetzen der Züge betrieblich möglich sein wird.
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Frage 15:
Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und
Fernbahn auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist?
Antwort zu 15:
Gemäß den obenstehenden Antworten zu den Fragen 12 und 13 wird zur Klärung dieser
Thematik zurzeit eine Trassierungsstudie erstellt. Nach jetziger Einschätzung wird die S75
von Wartenberg bis zum #Turmbahnhof Karower Kreuz nordöstlich der Fernbahngleise des
Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR) geführt und kreuzt dann den Bahndamm der Stettiner
Bahn. Im weiteren Verlauf muss die S75 durch den Bau eines Überwerfungsbauwerkes auf
die Südwestseite des BAR geführt werden, um den Anschluss an die S8 herzustellen.
Frage 16:
Wie viele Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom VBB
angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren?
Antwort zu 16:
Im Umfeld des Turmbahnhofs profitieren bis zu 4.000 Einwohnerinnen/Einwohner (Stand
2014) von der direkten Anbindung an das Regional- und S-Bahn-Netz. Laut den Analysen
des Nahverkehrsplans Berlin 2019 -2023 (Anlage 2, Abbildung 29) gehört das Umfeld des
Karower Kreuzes zu den Gebieten in Berlin, die nicht den Erschließungsstandards genügen.
Neben seiner Umsteigefunktion kann der Bahnhof somit zu einer wesentlichen
Verbesserung der Flächenerschließung beitragen. Durch die Entwicklung neuer
Wohngebiete in Karow-Süd wird die Einwohnerzahl im Umfeld weiter steigen.
Frage 17:
Der Berliner Außenring ist eine stark befahrene #Hauptgüterstrecke. Eine Verdichtung mit #Personenverkehr
führt zur Verlagerung von Güterverkehren auf anderen Strecken und in die Nachtstunden! Welche
Auswirkungen ergeben aus Sicht des Senats?
Antwort zu 17:
Auf dem Berliner Außenring im Bereich des Karower Kreuzes ist entsprechend der
Ausschreibung und Vergabe des Netzes Elbe-Spree (NES) eine neue Regionalbahnlinie
vorgesehen, die RB32 mit dem Laufweg Oranienburg – BER – Ludwigsfelde. Die
Streckenkapazitäten wurden im Rahmen einer Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchung (#EBWU) geprüft. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Betrieb durchführbar ist
und der #Güterverkehr keine Einschränkungen erfährt und weder zeitlich verschoben noch
auf andere Strecken verlegt werden müsste.
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Frage 18:
Bisher ist der Turmbahnhof über die Straße nicht erreichbar. Das gilt ebenso für den Rad- und Fußverkehr.
Mit dem derzeitigen Umbau wird der bisherige Zustand verfestigt, bei dem die in allen vier Quadranten
vorhandenen Verbindungskurven die Zuwegung bzw. Erreichbarkeit verhindern. Welche konkreten
Möglichkeiten der Anbindung sieht der Senat, um eine Erschließung für den ÖPNV zu ermöglichen und
ausreichend Fahrradstellplätze zu errichten?
Frage 19:
Welche bisher als Anliegerstraßen einzustufenden Verbindungen müssten dafür mit welchem Ausbaustandard
(z.B. für die Gelenkbusse der BVG) umgebaut werden?
Antwort zu 18 und 19:
Eine Erreichbarkeit des geplanten Turmbahnhofs Karower Kreuz ist bislang nur im
Nordquadranten über die bestehende Boenkestraße gegeben. Darüber hinaus ist die
Anbindung des Turmbahnhofs Karower Kreuz für den Rad- und Fußverkehr auch aus den
drei anderen Quadranten durch den Bau von Über- oder Unterführungen der bestehenden
Verbindungskurven vorgesehen, so dass der neue Bahnhof aus allen umgebenden
Siedlungsbereichen erschlossen ist. In welchem Bereich zusätzlich eine ÖPNVErschließung (Busanbindung) erfolgen kann, ist im weiteren Verfahren zu untersuchen und
steht ebenfalls in Abhängigkeit von der Trassierungsstudie.
Frage 20:
Mit welchen Baukosten ist für diesen Straßenausbau zu rechnen? Wer wird diese Kosten aus welchen Mitteln
übernehmen und welche Finanzierungsmöglichkeiten sind dafür vorhanden?
Antwort zu 20:
Zu einem solchen Straßenumbau liegen noch keine Planungen und Kostenermittlungen
einschließlich Finanzierungsplanungen vor.
Potenziale für Straßenbahnverlängerungen bzw. Verdichtungen von Angeboten
Frage 21:
Welche Möglichkeiten zu einer #Verlängerung der Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof
Blankenburg Richtung Französisch-Buchholz mit Anschluss an die Straßenbahnlinie 50?
Antwort zu 21:
Der #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 sieht vor, das
Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden durch eine Straßenbahnstrecke an die Innenstadt
und an den S-Bahnhof Blankenburg anzuschließen. Die planerisch zu bevorzugende
Trassenvariante der Straßenbahnneubaustrecke Blankenburger Süden folgt dieser
Vorgabe und endet am S-Bahnhof Blankenburg. Eine Weiterführung in Richtung
Französisch Buchholz weist unter den momentanen Gegebenheiten keinen hinreichenden
verkehrlichen Nutzen auf. Die Heranführung an die Straßenbahnlinie 50 in der Berliner
Straße würde erhebliche bauliche Maßnahmen, insbesondere die Aufweitung der
Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße erfordern. Diese sehr aufwändige Maßnahme wäre
kostenseitig dem Projekt anzulasten. Dem stünde jedoch nur ein geringer zusätzlicher
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Fahrgastnutzen gegenüber, sodass die Wirtschaftlichkeit der gesamten Maßnahme
gefährdet wäre. Gleichwohl bleibt eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt möglich,
wenn sich die Rahmenbedingungen entsprechend ändern sollten.
Frage 22:
Welche Potenziale und Möglichkeiten bestehen für einen Abzweig der Straßenbahn am Blankenburger Süden
in Richtung Karow/Buch?
Antwort zu 22:
Hierzu liegt dem Senat keine belastbare Einschätzung vor. Eine solche StraßenbahnNeubaumaßnahme ist in den aktuellen Planwerken des Senats nicht enthalten und
demzufolge nicht Bestandteil der Machbarkeitsstudien.
Frage 23:
Wann wird der Senat die Entscheidung zu den im NVP 2019 – 2023 aufgeführten Querverbindungen im
Busverkehr treffen?
Antwort zu 23:
Der Nahverkehrsplan des Landes Berlin sieht weiterhin einen sukzessiven, jährlichen
Aufwuchs der Verkehrsleistung bei Bus und Straßenbahn vor. Die konkreten
Angebotsverbesserungen sind hierbei nur für das nächste Fahrplanjahr fest definiert und
befinden sich für die Folgejahre noch in der Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der BVG. Die Priorisierung bestimmter
Maßnahmen hängt dabei auch stark von der baulichen Entwicklung und der Entwicklung
der Fahrgastzahlen in den jeweiligen Stadtteilen ab.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Der Nahverkehrsplan benennt Prüfaufträge hinsichtlich zusätzlicher
Expressbuslinien/Einführung neuer Metrobuslinien mit entsprechender Anpassung von
Fahrplänen und Leistungsvolumen sowie ggf. auch Linienführungen. Konkret sind im NordOst-Raum folgende Relationen zu prüfen:
#X59: Französisch Buchholz – Schönholz – Wedding, Osloer Straße,
#M58: Buch – Karow – Blankenburg – Niederschönhausen – Schönholz – Osloer Straße.
Die BVG geht davon aus, dass diese Prüfungen voraussichtlich im Jahr 2021 zu einem
Abschluss gebracht werden.“
Frage 24:
Mit welchen Taktverdichtungen ist bei Straßenbahn und Bussen in den nächsten Jahren konkret zu rechnen?
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Antwort zu 24:
Der Senat geht davon aus, dass sich diese Frage auf Angebotsverbesserungen im
Stadtbezirk Pankow bezieht. Zum Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 hat die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die folgenden
Angebotsverbesserungen bestellt:
• Der Takt auf der Linie #M2 wird im Abschnitt Am Steinberg bis Alexanderplatz von
Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 15:00 Uhr auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet.
• Die Straßenbahnlinie #M4 wird an Wochenenden sowohl auf dem Innenstadtabschnitt,
als auch bis zur Zingster Straße verdichtet. Künftig wird auf dem Abschnitt Hackescher
Markt bis Prerower Platz jeden Abend bis 0:00/0:30 Uhr im 7-/7-/6-Minuten-Takt
gefahren. Dies bedeutet auch für den Ast zur Zingster Straße eine Taktverdichtung auf
einen 7/13-Minuten-Takt bis nach Mitternacht. Diese Taktverdichtungen gelten zudem
auch an Sonntagen bereits ab 12:30 Uhr.
• Die Linie #12 wird montags bis freitags ab 6 Uhr (stadteinwärts) / 7 Uhr (stadtauswärts)
auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet, ebenso samstags von 10 bis 19 Uhr.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Im Pankower Raum wird es voraussichtlich weitere Taktverdichtungen bei den
Straßenbahnlinien #M1 und #50 geben. Voraussetzung dafür ist allerdings die Schaffung der
entsprechenden Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen im Bereich S+U Pankow und die
Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur (#Zwischenendstelle). Im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben Blankenburger Süden kommt der Straßenbahn eine wichtige
Erschließungsfunktion zu. Die Straßenbahn #M2 soll im 5-Minuten-Takt zu den
maßgeblichen Verkehrszeiten in das Neubaugebiet verlängert werden.
Bei den Buslinien ist ebenfalls eine Ausweitung der 10-Minuten-Angebote in den
kommenden Jahren geplant. Dabei sind vor allem die Bedienachsen der Linien #150 und #158
Gegenstand konzeptioneller Überlegungen.“
Frage 25:
Inwieweit beeinflusst die Eingleisigkeit der Brücke am #Pölnitzweg die Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes bei
der S21 bis Bernau?
Antwort zu 25:
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage die S-Bahnlinie 2 gemeint ist.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB Netz AG erarbeitet derzeit im Rahmen des Projektes i2030 eine
Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) für den nördlichen Abschnitt
der #S2. Dabei wird geprüft, welche infrastrukturellen Maßnahmen zwischen Buch und
Bernau erforderlich sind, um die qualitätsgerechte Durchführung eines 10-Minuten-Taktes
auf der S2 zu gewährleisten. Die Prüfung zur Eingleisigkeit der Brücke am Pölnitzweg liegt
im Untersuchungsbereich. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2021
vorliegen.“
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Frage 26:
Welchen Sachstand gibt es zur OU Malchow, TVN und zur Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher
Leistungsphase befinden sich diese? Wann ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen?
Antwort zu 26:
Sachstand #Ortsumfahrung (OU) #Malchow: Mit dem Gesetz über den Ausbau der
Bundesfernstraßen (Fernstraßenausbaugesetz – FStrAbG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl.
I S. 3354) ist für das Land Berlin das Vorhaben „BE B 002n OU Malchow N 2/4“ als
vordringlicher Bedarf auch gesetzlich verankert worden. Die Vorhabens-Kategorie
„vordringlicher Bedarf“ sieht vor, dass im Zeitfenster der aktuellen
Bundesverkehrswegeplanung (bis 2030) die Planung aufgenommen und Baurecht
geschaffen werden soll. Zur Umsetzung des gesetzlich festgelegten Bedarfs stellen auch
die Länder eine eigene Reihung von Prioritäten für Straßenbauvorhaben auf, um
entsprechend der bestehenden Personalkapazitäten die Vorhaben abzuarbeiten.
Entsprechend dieser Prioritätenbildung sind bisher keine Planungsschritte zum o.g.
Vorhaben in die Wege geleitet worden. Die Zuständigkeit für Planung und Baudurchführung
liegt ab 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes.
Sachstand #Tangentialverbindung #Nord (TVN): Zur großräumigen Straßenverbindung TVN
gibt es über die Planungsergebnisse zum FNP und der Verkehrsuntersuchung Nordostraum
(NOR) keinen neuen Sachstand. Darüber hinaus läuft gegenwärtig im Rahmen der
Vorbereitenden Untersuchungen Blankenburger Süden die Machbarkeitsuntersuchung zur
Verkehrserschließung Blankenburg. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden zum
Jahresende 2020 erwartet.
Sachstand Verbindungsstraße #B2 – Karow: Derzeit wird die Planung hinsichtlich der
Ergebnisse der Erörterung und der Anforderungen des Mobilitätsgesetzes überarbeitet. Das
Planfeststellungsverfahren soll gemäß aktueller Zeitplanung Ende 2021 erneut begonnen
und Ende 2022 / Anfang 2023 abgeschlossen werden, so dass ein Baubeginn ab 2024
erfolgen könnte.
Frage 27:
Inwieweit berücksichtigt das Verkehrskonzept für den Pankower Norden, auch bezirksübergreifende nach/von
Reinickendorf, Verkehre aus/nach Brandenburg, insbesondere Lkw-Schwerlastverkehr?
Im Erläuterungsbericht der NOR-Untersuchung heißt es (Seite 36): „Durch den Bau der Verbindungsstraße [
B2-Karow, Anm. d. Verf.] nimmt die Belastung, südlich der Anbindung der Verbindungstraße an die B 2, auf
der B2 [also im Ortsteil Weißensee, Anm. Verf.] um 4.000 Kfz/24hw zu. Die Belastung der Ost-WestVerbindung durch den Ortskern Malchow [Blankenburger Pflasterweg – Dorfstr. – Wartenberger Str., Anm. d.
Verf.] nimmt um 2.000 Kfz/24hw zu.“
Antwort zu 27:
Bei der NOR-Untersuchung handelt es sich nicht nur um ein Verkehrskonzept für den
Pankower Norden, sondern um eine strategische Untersuchung zur Entwicklung,
Anpassung und ggf. Ergänzung des (übergeordneten) Straßennetzes im nordöstlichen
Quadranten von Berlin. Dieser Raum umfasst nicht nur den Bezirk Pankow. Die Verkehre
von und nach Brandenburg wurden berücksichtigt. Eine gesonderte Untersuchung zum
Lkw- bzw. Schwerlastverkehr gehörte nicht zum Untersuchungsdesign.
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Frage 28:
Ist nicht der Sinn einer Tangentialstraße (hier: TVN) die Entlastung der Radialen (hier: B2) anstatt ihre
zusätzliche Belastung?
Antwort zu 28:
Grundsätzlich ja. Durch neue Trassen entstehen auch neue Verbindungen. Da nicht nur in
tangentialer oder radialer Richtung gefahren wird, könnte es auch auf Straßen zwischen
solchen „gerichteten“ Trassen zu verkehrlichen Zu- oder Abnahmen kommen.
Frage 29:
Warum soll Kfz-Verkehr von der #A114 auf die Berliner Allee verlagert werden?
Antwort zu 29:
Es ist nicht beabsichtigt, Verkehre von der Autobahn auf das Stadtstraßennetz zu verlagern.
Frage 30:
Warum gibt es zwar ein Straßenbaukonzept für den Nordostraum aber weder ein #ÖPNV-Konzept, noch ein
#Radwegekonzept?
Antwort zu 30:
Die für Berlin erstellten Planwerke Stadtentwicklungsplan Verkehr (umfassend) und der
Nahverkehrsplan 2019-23 (sektoral) beinhalten die Planungen im ÖPNV-Bereich und
erfüllen somit die Funktion einer ÖPNV-Konzeption. Hierbei sind sowohl Maßnahmen wie
Taktverdichtungen oder Angebotserweiterungen von ÖPNV-Linien als auch der Neu- und
Ausbau von Schieneninfrastruktur enthalten.
Für den Radverkehr in Berlin liegt seit Jahren ein Radial- und Tangentialroutennetz
öffentlich vor, welches ein Konzept darstellt. Dieses umfasst auch den Nordostraum von
Berlin. Da das Radial- und Tangentialroutennetz den neuen Anforderungen des
Mobilitätsgesetztes nicht in Gänze gerecht werden kann, wird aktuell ein engmaschigeres
Radverkehrsnetz für ganz Berlin (auch für den Nordostraum) entwickelt. Zusätzlich gibt das
Mobilitätsgesetz vor, dass an allen Hauptverkehrsstraßen in Berlin Radverkehrsanlagen
errichtet bzw. ertüchtigt werden sollen. Des Weiteren werden die Qualitätsstandards der
verschiedenen Netzkategorien im Radverkehrsplan festgehalten. Dieser befindet sich
aktuell ebenfalls in Arbeit. Somit wird neben dem ÖPNV-Konzept auch für den Radverkehr
ein Konzept für den Nordostraum vorliegen.
Berliner Allee
Bereits 2012 wurde dem Verkehrsausschuss der BVV Pankow „bei einem Vor-Ort-Termin deutlich, dass nur
durch eine Neuordnung des Straßenquerschnitts die Funktionsfähigkeit des gesamten Straßenraums
grundsätzlich verbessert werden kann.“ (Auszug VII-0241)
In der Beantwortung einer schriftl. Anfrage S18-20287 vom 29.07.2019 wurde erneut eine Neugestaltung des
gesamten Straßenraumes sowie die Beauftragung der seit fünf Jahren in Aussicht gestellten
Machbarkeitsstudie wiederholt angekündigt.
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Mit der schriftlichen Anfrage S18-24475 vom 25.08.2020 wurde überraschend mitgeteilt, dass „die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße nur im Bestand (Borde
beibehalten) durchgeführt werden“ soll!
Frage 31:
Warum werden die seit 2012 mehrfach wiederholten Forderungen des Bezirkes, der BVV-Pankow nach einer
Umgestaltung der gesamten Straßenbreite entgegen aller vorherigen Verlautbarungen nunmehr offensichtlich
durch SenUVK ignoriert?
Frage 32:
Wie ist nun die weitere Vorgehensweise bzgl. der Gestaltung der Berliner Allee mit ÖPNV-Eigentrasse,
Fußgängerfurten, Radwege, Kfz.-Spur geplant?
Frage 34:
Wer war bei dem Ortstermin (Anfrage S18-24475) dabei und wer konkret hat diese Entscheidung genehmigt?
Antwort zu 31, 32 und 34:
Anlässlich eines verwaltungsinternen Ortstermins von Mitarbeitenden der
zuständigkeitshalber betroffenen Fachbereiche der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz in Vorbereitung der Untersuchung wurde festgestellt, dass eine
Machbarkeitsstudie für die Berliner Allee nicht mehr zielführend erscheint, da die
vorhandene Bordführung aufgrund bestehender Zwangspunkte (z.B. vorhandene
Baumpflanzungen) im Wesentlichen beibehalten werden soll. Daher wurde entschieden,
dass im Rahmen der Vorplanung verkehrliche Untersuchungen erfolgen und die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße „im Bestand“
ohne wesentliche Änderung der Bordführung durchgeführt wird. Die Möglichkeiten zur
Neuaufteilung des heutigen Fahrbahnbereiches werden im Rahmen der vorgenannten
verkehrlichen Untersuchungen erörtert und abgestimmt.
Die Grundsätze der geltenden Richtlinien und Vorschriften, sowie die Grundsätze des
Berliner Mobilitätsgesetzes kommen bei den Planungen zur grundhaften Erneuerung zur
Anwendung. Die genannten Zielstellungen aus den BVV-Beschlüssen sind damit
weitgehend abgedeckt.
Grundlegendes Ziel für die Neugestaltung des Straßenraumes ist, auf der Basis der
vorgenannten Grundsätze, die Belange aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere des
Umweltverbundes, angemessen zu berücksichtigen.
Frage 33:
Seit wann ist bekannt, dass die BVG in der Berliner Allee Gleise erneuern will?
Antwort zu 33:
Seit Juli 2019 ist bekannt, dass die BVG plant, die Gleisanlagen der Straßenbahn im Jahr
2021 in drei Abschnitten der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße
zu erneuern.
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Frage 35:
Ist der Beantwortung aller Fragen seitens der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 35:
Nein.
Berlin, den 27.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Berlin bekommt im Sommer 2021 eine neue S-Bahn-Strecke, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-bekommt-im-sommer-2021-eine-neue-s-bahn-strecke-li.104501

Es ist ein #Verkehrsprojekt, das kaum jemand kennt. Eine zweite #Nord-Süd-Trasse soll zusätzliche Verbindungen schaffen – etwa zum #Hauptbahnhof.

Höchstens ein Jahr noch, dann geht in Berlin eine neue S-Bahn-Strecke in Betrieb. Im Sommer 2021 soll auf der Linie #S15 der Verkehr beginnen, bekräftigte Alexander #Kaczmarek von der Deutschen Bahn (DB) am Freitag. Ob es im Früh- oder Spätsommer losgeht, wollte der Konzernbevollmächtigte noch nicht verraten. Aber klar sei: „Vier-Wagen-Züge werden den Hauptbahnhof, #Wedding und #Gesundbrunnen im Zehn-Minuten-Takt miteinander verbinden.“ Für den ersten, 3,9 Kilometer langen Abschnitt der zweiten Berliner #Nord-Süd-S-Bahn hat vor einigen Tagen der Gleisbau begonnen. Dafür ist der nördliche #S-Bahn-Ring noch bis Sonntagabend gesperrt.

Die erste Nord-Süd-S-Bahn, die unter dem Bahnhof Friedrichstraße verläuft, ist seit 1939 komplett. Die zweite Strecke soll in der wachsenden Hauptstadt-Region zusätzliche Verbindungen und Kapazitäten bereitstellen. Anfangs sollte auf dem Nordabschnitt Hauptbahnhof–Gesundbrunnen 2015 erstmals eine S-Bahn fahren, später war von 2017, 2019 und zuletzt von Ende 2020 die Rede. Doch das allgemein fast unbekannte Projekt, das einst den Arbeitstitel #S21 trug, aber in Abgrenzung zum gleichnamigen Stuttgarter Projekt umbenannt wurde und bahnintern jetzt City-S-Bahn heißt, geriet immer …

Straßenverkehr + Bahnverkehr: TVO: Tangentialverbindung Ost macht Neubau der Fernbahngleise nötig, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230377046/Tangentialverbindung-Ost-Unbekannte-Dimensionen.html

Damit neben der #Tangentialverbindung Ost Platz für die #Nahverkehrstangente bleibt, muss eine neue #Fernbahnstrecke gebaut werden.

Kein Verkehrsprojekt dieser Größenordnung beschäftigt die Menschen in Berlins Osten so lange wie die Tangentialverbindung Ost (#TVO). Schon seit Jahrzehnten existieren Pläne, Marzahn, Biesdorf und Köpenick mit einer weiteren, leistungsfähigen Straße zu verbinden. Doch vorangekommen ist das Projekt lange nicht. Mittlerweile schreiten die Planungen der Nord-Süd-Verbindung im Osten voran – und offenbaren plötzlich Dimensionen, die selbst den mit dem Projekt vertrauten Personen bislang unbekannt geblieben sind. Denn als Folge der TVO werden zwischen Biesdorf und Wuhlheide auch neue Fernbahngleise für den Güterverkehr notwendig.

Ähnlich lange wie die Ideen für die Tangentialverbindung gibt es das Vorhaben, gleich neben der #Nord-Süd-Verbindung eine Strecke für den Nahverkehr mit der Bahn zu errichten, die sogenannte Nahverkehrstangente (NVT). Im Koalitionsvertrag hat sich Rot-Rot-Grün darauf verständigt, auch die Planung für die Schienenstrecke zu beginnen. Allerdings stehen die Pläne noch am Anfang. Bislang ist nicht einmal klar, ob auf der Verbindung später S- oder Regionalbahnen rollen sollen. Fest steht laut Koalitionsvertrag bislang: „Die Trasse der Nahverkehrstangente ist frei zu halten.“ Diese sollte …

S-Bahn-Ausschreibung Birkenwerder soll von der S8 abgehängt werden, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/oberhavel/oranienburg/oranienburg-artikel/dg/0/1/1818699/

Brandenburg und Berlin haben mit einer Veröffentlichung im #EU-Amtsblatt am 4. August die bislang größte #Ausschreibung der Region im #Personennahverkehr gestartet. Vergeben werden sollen in zwei Losen ab 2027 für jeweils 15 Jahre neben der Berliner #Stadtbahn auch die #Nord-Südverbindungen sowie in zwei weiteren Losen die Fahrzeuge. Für die #S8 ist demnach als Start- und Endbahnhof Hohen Neuendorf vorgesehen. #Birkenwerder wäre damit von der Linie abgeschnitten.
Bürgermeister Stephan Zimniok zeigte sich darüber enttäuscht. Er hatte gehofft, dass die S 8 künftig bis Oranienburg verlängert wird, um den Takt zur Kreisstadt zu verdichten. „Aber das ist jetzt ein Schritt zurück“, sagte Zimniok. Die Länder versprechen aber in ihrer Mitteilung zur Ausschreibung: „Für Fahrgäste ergeben sich zahlreiche Angebots- und Qualitätsverbesserungen. So entstehen neue Verbindungen, Beförderungskapazitäten werden erhöht und Taktfolgen einzelner Linien teilweise verdichtet.“

Auf die Frage, warum die S 8 nach Birkenwerder gekappt wird, teilte das #Infrastrukturministerium mit: „Nach dem geltenden Landesnahverkehrsplan …

S-Bahn-Vergabeverfahren gestartet, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/s-bahn-vergabeverfahren-gestartet

Das umfangreiche #Vergabeverfahren für die Berliner #S-Bahn ist am 4. August 2020 mit der Übersendung der Bekanntmachung an das #EU-Amtsblatt gestartet. Damit schreiben die Länder Berlin und Brandenburg nach dem #Teilnetz #Ring nun auch die Teilnetze #Nord-Süd und #Stadtbahn der S-Bahn in der Hauptstadtregion neu aus.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg agiert erneut als Vergabebüro.

Das Vergabeverfahren beinhaltet sowohl die #Fahrzeuglieferung und die #Instandhaltung der neuen Fahrzeuge als auch die #Verkehrsleistung selbst. Es umfasst die folgenden S-Bahn-Linien der beiden Teilnetze:

Linien des Teilnetzes Nord-Süd:

  • #S8 (Hohen Neuendorf – Wildau);
  • #S86 (Buch – Grünau);
  • #S2 (Bernau – Blankenfelde);
  • #S25 (Hennigsdorf – Teltow Stadt);
  • #S1 (Oranienburg – Wannsee);
  • #S15 (Frohnau – Hauptbahnhof);
  • #S85 (Hauptbahnhof – Ostkreuz – Flughafen BER)

Linien des Teilnetzes Stadtbahn:

  • #S9 (Flughafen BER – Spandau);
  • #S75 (Spandau – Wartenberg);
  • #S5 (Westkreuz – Strausberg Nord);
  • #S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde);
  • #S3 (Charlottenburg – Erkner);

Die Vergabe wird als #Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem #Teilnahmewettbewerb durchgeführt und umfasst vier Lose.
Die Fahrzeuglieferung und -instandhaltung bilden dabei zwei eigene Lose mit einer Vertragslaufzeit von jeweils 30 Jahren, um einen Anreiz für eine langlebige Konstruktion der neuen S-Bahn-Fahrzeuge zu setzen. Im Ergebnis der Vergabe werden sowohl Verkehrsverträge als auch Instandhaltungsverträge für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn geschlossen.

Die #Laufzeit der Verkehrsverträge für die Erbringung der Betriebsleistungen beträgt jeweils 15 Jahre. Ab Dezember 2027 ist im Teilnetz Nord-Süd eine gestaffelte Betriebsaufnahme geplant. Der Vertrag endet im Dezember 2042. Der Verkehrsvertrag im Teilnetz Stadtbahn beginnt im Februar 2028 mit einer gestaffelten Betriebsaufnahme, dieser Vertrag endet entsprechend im Februar 2043.

Im Rahmen der größten #Ausschreibung der Berliner #S-Bahn-Geschichte werden für beide Teilnetze insgesamt 327 #Halbzüge (4 Wagen) mit Option auf bis zu weitere 213 Halbzüge geliefert. Dies entspricht einer Anzahl von 1308 S-Bahn-Wagen, respektive 852 weiterer S-Bahn-Wagen als Option. Das Land Berlin gründet, ggf. unter Beteiligung des Landes Brandenburg, für diesen #Fahrzeugpool eine landeseigene #Schienenfahrzeuggesellschaft.

Für Fahrgäste ergeben sich zahlreiche Angebots- und Qualitätsverbesserungen. So entstehen neue Verbindungen, Beförderungskapazitäten werden erhöht und Taktfolgen einzelner Linien teilweise verdichtet. Die neuen Fahrzeuge werden vollständig als Halbzüge mit durchgängiger Begehbarkeit konzipiert. Fahrgäste profitieren von verbesserter #Barrierefreiheit, moderner #Fahrzeugtechnik, z.B. #Klimatisierung, sowie kundenfreundlicher #Fahrgastinformation.

Das nun gestartete Vergabeverfahren soll innerhalb von ca. zwei Jahren durchgeführt werden.

Bahnindustrie + Fahrzeuge: So könnte die neue S-Bahn für Berlin und Brandenburg aussehen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-brandenburg-s-bahn-neues-design-von-bombardier-li.93072

Designer von #Bombardier haben skizziert, wie sie sich die neue #Fahrzeuggeneration vorstellen. Auf die Fahrgäste warten Neuerungen, die es in dieser Region noch nicht gegeben hat.

#Ladestationen für Handys. #Halter für Getränkebecher. #Antibakterielle Oberflächen für den Fall, dass Hygieneanforderungen verschärft werden. Planer und Designer des Fahrzeugherstellers Bombardier Transportation haben ihrer Kreativität freien Lauf gelassen. In ihren Hennigsdorfer Büros haben sie Ideen für die übernächste #S-Bahn-Generation für Berlin und Brandenburg skizziert. Aktueller Anlass ist die #S-Bahn-Ausschreibung, die bald beginnen soll. Gesucht werden Unternehmen, die Züge bauen, instand halten und betreiben. Eines der größten #Vergabeverfahren, das es jemals im Nahverkehr gegeben hat, steht bevor.

Es geht um zwei Drittel des S-Bahn-Netzes – um die Linien auf der #Stadtbahn und auf den #Nord-Süd-Strecken. Für den #Zugbetrieb über 15 Jahre haben die beiden Bundesländer fünf Milliarden Euro einkalkuliert, das Auftragsvolumen für die Instandhaltung der künftigen S-Bahnen über 30 Jahre beläuft sich auf 2,8 Milliarden Euro. Kein Wunder, dass das Interesse in der Branche groß ist. An der Markterkundung im vergangenen Jahr nehmen zehn Unternehmen teil. Auch #CRRC ZELC Verkehrstechnik, ein Ableger des größten Bahnproduzenten der Welt aus China, zeigte Interesse.

Das Vergabefahren, das in diesem Sommer starten soll, wird voraussichtlich zwei Jahre dauern. „Wir freuen uns, dass es losgeht und dass wir die Chance bekommen, …

allg.: ÖPNV in Marzahn-Hellersdorf (IV), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche zusätzlichen #Leistungen (im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr) bei Bus und Bahn wurden für den
Bezirk Marzahn-Hellersdorf in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 durch den Senat bestellt?
Frage 2:
Welche zusätzlichen #Linien wurden für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf durch den Senat bestellt?
Antwort zu 1 und 2:
Folgende #Angebotsanpassungen gab es durch Bestellung des Senats in den genannten
Jahren:
– Linie X54, Einführung Sonntagsverkehr zwischen Piesporter Straße und S Marzahn
(zwischen 10:00 und 18:00 Uhr)
– Linie X69, Ausdehnung der Betriebszeiten sonntags von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr (zuvor
10:00 bis 19:00 Uhr, Bestellung zum April 2018)
– Linie 197
o Taktverdichtung von 20- auf 10-min-Takt zwischen S Kaulsdorf und Prerower
Platz Mo-Fr zwischen 18:00 und 19:00 Uhr (Bestellung zum April 2018)
2
o Taktverdichtung von 20- auf 10-min-Takt zwischen Märkische
Allee/Wuhletalstraße und Prerower Platz Mo-Fr zwischen 9:00 und 12:30 Uhr
(Bestellung zum Jahresfahrplan 2019)
– Linie 269, Ausdehnung der Betriebszeit zwischen S Kaulsdorf und U Kaulsdorf Nord,
Mo-Sa von 5:00 (Sa 5:30) bis 23:00 Uhr (zuvor 8:00 bis 20:00 Uhr, Bestellung zum
Jahresfahrplan 2018)
– Im Zuge der Internationalen Gartenausstellung (IGA) im Jahr 2017 gab es zudem die
Aufrechterhaltung dichter Takte auch zwischen den Hauptverkehrszeiten auf der U5
und eine Verstärkung des Busverkehrs
– Linie 16 und 18: Ausdehnung Betriebszeit Mo-Fr von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr (zum
September 2017)
– Linie 18: Taktverdichtung Mo-Fr von 20- auf 10-min-Takt von 8:30 bis 9:00 Uhr und von
18:00 bis 19:00 Uhr (zum September 2017).
Weitere Mehrleistungen auf den Linien M5, M8 und 16 sowie 294 sind bereits bestellt,
aufgrund infrastruktureller oder personeller Restriktionen aber noch nicht umgesetzt
worden.
Im Dezember 2017 wurde im regionalen Bahnverkehr der Halt Berlin-Mahlsdorf in Betrieb
genommen und wird seither durch die Regionalbahnlinie RB 26 im Stundentakt bedient.
Im Verkehrsangebot der auf dem Gebiet des Bezirks Marzahn-Hellersdorf liegenden
S-Bahn-Abschnitte Friedrichsfelde Ost – Mahlsdorf (S5) und Friedrichsfelde Ost –
Ahrensfelde (S7) wurden in den Jahren 2017 bis 2020 durch das Land Berlin keine
zusätzlichen Verkehrsleistungen bestellt, da diese Abschnitte bereits über ein sehr
dichtes, der aktuellen Verkehrsnachfrage angemessenes Verkehrsangebot mit 10-minTakt bis in die späten Abendstunden verfügen.
Die ab 4. September 2017 wegen zu geringer Fahrzeugverfügbarkeit temporär entfallenen
Verstärkerzüge zur Hauptverkehrszeit (HVZ) auf der Linie S5 kommen nach Stabilisierung
der Fahrzeugverfügbarkeit seit 29. April 2019 wieder zum Einsatz, waren jedoch während
des gesamten Zeitraums Bestandteil des bestellten Verkehrsangebotes.
Darüber hinaus profitieren die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks MarzahnHellersdorf auch von Ausweitungen des S-Bahn-Verkehrsangebotes außerhalb des
eigenen Wohnbezirkes im gesamtstädtischen Netz des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV). Dazu gehören im S-Bahnnetz bspw. die verlängerten Betriebszeiten des 5-
Minuten-Taktes auf den Ringlinien S41 und S42 (vormittags bis ca. 11 Uhr und abends bis
ca. 21 Uhr), die abendliche Ausweitung der Betriebszeit der Linie S85 an Wochenenden
ab Dezember 2018 und zusätzliche Verbindungen bzw. dichtere Takte in Richtung
Pankow und Schöneweide.
Frage 3:
Wie hoch war die real erbrachte #Kilometerleistung aller ÖPNV-Angebote im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
zusammen in den Jahren 2017, 2018, 2019 im Vergleich zu den jeweils bestellten Leistungen und zum
stadtweiten Durchschnitt?
Frage 4:
Während der Corona-Beschränkungen wurden die ÖPNV-Leistungen nach Darstellung des Senats um 10-
20% verringert. Um welchen Anteil wurden die Leistungen in Marzahn-Hellersdorf gekürzt?
3
Antwort zu 3 und 4:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Aufgabenträger für den
ÖPNV bestellt öffentliche Verkehrsleistungen bei den Verkehrsunternehmen gesamthaft
für die Stadt und deren Bedürfnisse, allerdings nicht getrennt nach Bezirken. Ebenso
wenig erfolgt die Abrechnung bezirksweise. Insofern ist die Beantwortung der Fragen nur
in Bezug auf den Bezirk Marzahn-Hellersdorf nicht möglich.
Frage 5:
Welche Investitionen sind 2020 und 2021 in die ÖPNV-Infrastruktur geplant?
Antwort zu 5:
Die BVG plant nach eigenen Angaben folgende Änderungen an der ÖPNV-Infrastruktur:
„2020
– Bauabschnitt #Nord-Süd-Tangente (NST) Rhinstraße südl. Kleingartenanlage (KGA)
Bielefeldt – nördlich Rhinstraßenbrücke (500 m Einfachgleis (EG)) Bezirksgrenze
#Betriebshof Marzahn (1640 m EG)
#Haltestellen-Verlängerung Jan-Petersen-Straße (Umsteigebeziehung Straßenbahn
– Straßenbahn)
2021
– BA NST S Friedrichsfelde/Ost (Rhinstraßenbrücke) (200 m EG) Bezirksgrenze
– BA NST Allee der Kosmonauten – KGA Bielefeldt (1400 m EG) Bezirksgrenze
– Knotenpunkt Landsberger Allee/ Rhinstraße (600 m EG),
– Gleisschleife Elisabethstraße (200 m EG),
– Raoul-Wallenberg-Straße (100 m EG)“
Durch planerische und betriebliche Randbedingungen kann es nach Auskunft der BVG zu
Verschiebungen der #Baumaßnahmen kommen.
Genauso wie die Bestellung der Verkehre erfolgen auch Investitionen nicht mit einem
isolierten Blick auf die Bezirksgrenzen, da auch Investitionen in anderen Teilen Berlins
sich durch das integrierte Gesamtnetz des ÖPNV auf die Lagegunst und verkehrliche
Anbindung auswirken. So profitiert von im Doppelhaushalt 2020/2021 für 2020 enthaltenen
253,856 Mio. Euro und den für 2021 enthaltenen 193,308 Mio. Euro für Investitionen in
den öffentlichen Personennahverkehr auch der Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Neben den
unmittelbar im Bezirk stattfindenden Investitionsmaßnahmen wirken auch die in anderen
Bezirken verbesserten Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV.
Allein für den Lückenschluss der U5 zwischen Brandenburger Tor und Hauptbahnhof sind
im Jahre 2020 rd. 56,8 Mio. Euro vorgesehen. Die geplante Inbetriebnahme Ende 2020
ermöglicht dann insbesondere den Fahrgästen der Großsiedlung Hellersdorf eine
attraktive, umsteigefreie Fahrt zum Hauptbahnhof und zu den Nord-Süd Verbindungen der
U 6 und der S-Bahn.
Von den für 2020 geplanten Investitionsmitteln für die Grundinstandsetzung der
Straßenbahn für 2020 i.H.v. 7 Mio. Euro wird ein großer Anteil für die zur Verbesserung
der Stromversorgung erforderlichen Arbeiten an den Gleichrichterwerken Nossener Straße
und Kastanienallee verwendet.
Für die Grundinstandsetzung der Straßenbahn Nord-Süd-Tangente sind für 2020: rd. 12,6
Mio. Euro, für 2021: rd. 12,2 Mio. Euro geplant. Fahrgäste aus dem Bezirk-Marzahn-
4
Hellersdorf profitieren hier vor allem von der attraktiven, direkten Umsteigemöglichkeit
zwischen S- und Straßenbahn, die mit dem Neubau der Südlichen Rhinstraßenbrücke am
S-Bf. Friedrichsfelde Ost erstmalig geschaffen wird.
Frage 6:
Wie viele neue Busspuren werden wo in Marzahn-Hellersdorf entstehen?
Antwort zu 6:
Es sind aktuell keine neuen Busspuren geplant und auch keine entsprechenden Wünsche
von BVG oder Bezirk an den Senat herangetragen worden.
Frage 7:
Wie ist der Stand des in Drs. 18/22 190 erwähnten Abstimmungsprozesses mit Anbietern von RideSharingDiensten, um deren Angebote auch in Marzahn-Hellersdorf zu genehmigen?
Antwort zu 7:
Die Abstimmungen zur Erprobung von on-demand Verkehren in Außenbereichen sind
noch nicht abgeschlossen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass aktuell umfassende
Aufgaben in Zusammenhang mit der planerischen und finanziellen Bewältigung der Covid19-Pandemie zu bearbeiten sind.
Frage 8:
Wie ist der Stand der Umsetzung des Projektes BerlKönig BC in Marzahn-Hellersdorf?
Frage 9:
In welchem Umfang wurden bereits geeignete elektrisch betriebene Fahrzeuge beschafft, welche sind dies
und wann stehen sie zur Verfügung?
Frage 10:
Falls die Fahrzeuge noch nicht beschafft wurden, welcher Zeitraum wird für die Ausschreibung und Vergabe
benötigt?
Frage 11:
Wann soll das Projekt konkret und in welchem Umfang zu welchen Kosten starten?
Antwort zu 8 bis 11:
Die BVG führt ihr aus Bundesmitteln gefördertes Pilotprojekt „BerlKönig BC“ seit dem 4.
Mai 2020 auch in Heiligensee durch. In Heiligensee ist ein elektrisch betriebenes
Fahrzeug im Einsatz. Darüber hinaus läuft bereits seit 2019 eine Erprobung in
Schulzendorf, Waltersdorf und Teilen Zeuthens zur Anbindung des U-Bahnhofs Rudow
und des S-Bahnhofs Flughafen Berlin-Schönefeld. Ein weiteres Erprobungsangebot im
Bezirk Marzahn-Hellersdorf ist nicht geplant.
5
Frage 12:
m NVP wird von einem länderübergreifenden Verkehr gesprochen. Nach Darstellung der Drs. 18/21767 sind
bisher keine spezifischen Abstimmungen mit dem Landkreis dazu erfolgt. Gab es in der Zwischenzeit
entsprechende Abstimmungen und welches Ergebnis konnte dabei erzielt werden?
Antwort zu 12:
Die Antwort zu Frage 6 der Schriftlichen Anfrage 18/21767 hat weiterhin bestand. Der
Verkehrsvertrag ist noch nicht geschlossen, über die Bestellung und die Vergütung ist
folglich noch nicht entschieden.
Berlin, den 29.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Nord-Süd-Verbindungen und Stadtbahn Senat bringt S-Bahn-Ausschreibung auf den Weg, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2020/05/berlin-s-bahn-ausschreibung-senat-streit.html

Nach mehrfachen Verzögerungen hat der Berliner Senat am Dienstag das #Vergabeverfahren für die #S-Bahn-Teilnetze #Nord-Süd und #Stadtbahn beschlossen. Insgesamt geht es um bis zu 2.160 neue Wagen. Sie sollen ab 2027 rollen.

Das Gezerre hat ein Ende, der milliardenschwere Auftrag für mehr als 2.000 neue #S-Bahn-Wagen ist unter Dach und Fach. Da kann man vor lauter Erleichterung schon mal rhetorisch am großen Rad drehen: „Diese #Ausschreibung ist der Schlussstrich unter die S-Bahn-Krise“, lässt sich Verkehrssenatorin Regine Günther per Pressemitteilung zitieren. Es sei „der Start in eine neue Ära“, so die Grünen-Politikerin.

Gesucht werden nun Unternehmen, die neue S-Bahn-Züge #beschaffen, #instandhalten und diese auf den Nord-Süd-Linien und der Stadtbahn betreiben wollen. Geplant ist ein sogenanntes #Kombinationsverfahren, bei dem sich Interessenten auf insgesamt vier Teillose bewerben können. Damit wäre denkbar, dass in Zukunft mehrere Eisenbahnunternehmen im Berliner S-Bahn-Netz unterwegs sind. Die Möglichkeit, dass das Netz weiterhin aus einer Hand betrieben wird – dann wahrscheinlich von der Deutschen Bahn –, bleibt aber weiter bestehen.

Mindestens 1.308 Wagen werden neu bestellt
Die Verträge für den Betrieb der Linien werden eine Laufzeit von 15 Jahren haben, die für die Beschaffung und die Instandhaltung der Züge gehen über 30 Jahre. Damit, so hofft der Senat, könne die Qualität der Fahrzeuge ausreichend gesichert werden. Eine längere Ausschreibung auch des Betriebs ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Beschafft werden sollen mindestens 1.308 neue S-Bahn-Wagen. Das entspricht 327 sogenannten Halbzügen, die ihrerseits aus vier Wagen bestehen. Weitere 852 Wagen …

S-Bahn-Ausschreibung der Superlative verzögert sich, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/s-bahn-ausschreibung-der-superlative-verzoegert-sich-li.83926

Am Dienstag gab es im Senat keine Einigkeit über das geplante #Vergabeverfahren. Es geht um Löhne und Arbeitsbedingungen.

Ursprünglich sollte sie schon im vergangenen November beginnen. Doch jetzt hat sich die geplante Ausschreibung von zwei Dritteln des S-Bahn-Verkehrs weiter verzögert. Anders als erhofft bekam Verkehrssenatorin Regine Günther am Dienstag im Senat kein grünes Licht für ihren Plan, das Vergabeverfahren bald in Gang zu setzen. Die Grünen-Politikerin reagierte verärgert. „Die erneute Verschiebung der #S-Bahn-Ausschreibung ist in keiner Weise nachvollziehbar“, ließ Günther nach der Sitzung verlauten.

Mit dem bislang größten Vergabeverfahren im #Bahnverkehr sollen Unternehmen gefunden werden, die mehr als 1.300 neue #S-Bahn-Wagen funktionstüchtig bereitstellen und betreiben – wobei diese Aufgaben von unterschiedlichen Firmen wahrgenommen werden können. Der Vertrag für die #Nord-Süd-Linien soll Ende 2027 beginnen, der Kontrakt für die #Stadtbahn im Februar 2028.

Um den Betrieb langfristig abzusichern, hat das Land Berlin bereits Vorsorge getroffen und Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen. Für 15 Jahre #Zugbetrieb auf den beiden Teilnetzen plant es 5,007 Milliarden Euro ein, für die #Instandhaltung der Züge über 30 Jahre …

S-Bahn: Fahrgastverband IGEB fordert von Berlin und Brandenburg Korrekturen bei der Ausschreibung der S-Bahn-Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd, aus IGEB

IGEB-Pressedienst vom 24.2.2020

„Senat beschließt Eckpunkte für das #S-Bahn-Vergabeverfahren – Ziel der wettbewerblichen Vergabe: gute Angebote für langlebige #Fahrzeuge, nachhaltige #Instandhaltung und zuverlässigen #Betrieb“ meldete die Senatskanzlei mit Pressemitteilung vom 12.11.2019. Der Berliner #Fahrgastverband IGEB bezweifelt aber, dass diese Ziele tatsächlich erreicht werden.

Der Fahrgastverband IGEB hat keine Bedenken hinsichtlich der Entscheidung des Berliner Senats für ein #Vergabeverfahren, bei dem der Verkehr auf der Berliner #S-Bahn in drei #Teilnetzen vergeben wird (#Ring, #Stadtbahn und #Nord-Süd) und bei dem nun für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd die Fahrzeugbeschaffung plus Instandhaltung und der Betrieb in zwei getrennten Losen vergeben werden sollen.
Ob das zu erheblichen #Schnittstellenproblemen führt, kann nicht verlässlich vorhergesagt werden. Außerdem hat die Erfahrung gezeigt, dass der Betrieb „aus einer Hand“ die Berliner S-Bahn nicht davor bewahrt hat, 2009 in eine Krise von historischer Dimension zu geraten.
Aber um das Ziel, „ein für viele Unternehmen attraktives und faires Wettbewerbsverfahren, das für hochwertige Angebote sorgt und Monopolpreise vermeidet“ (PM vom 12.11.2019), zu erreichen, nimmt der Berliner Senat Weichenstellungen mit unabsehbaren negativen Auswirkungen vor.
Der Fahrgastverband IGEB sieht keine Risiken in der Entscheidung zum öffentlichen Eigentum an den Fahrzeugen: „Geplant ist erstmals ein landeseigener Fahrzeugpool. Zunächst sind für die beiden Teilnetze insgesamt 1300 Wagen (650 Viertelzugäquivalente) zu beschaffen. Darüber hinaus wird es Optionen für zusätzliche Fahrzeuge geben, um Angebotsausweitungen zu ermöglichen. Für diesen Fahrzeugpool wird eine Landesfahrzeuggesellschaft gegründet, der künftig der S-Bahn-Wagenpark gehört. Mit der Vergabe der Fahrzeugbeschaffung/Instandhaltung ist daher verbunden, dass die neu beschafften Wagen in Landeseigentum übergehen.“ (PM vom 12.11.2019).
Ein sehr großes Risiko verbirgt sich allerdings hinter der Werkstättenplanung: „Das Land Berlin will zudem die Möglichkeit sichern, dass der eigene Fuhrpark langfristig in einer Werkstatt auf einem Landesgrundstück gewartet werden kann.“

Die Ausgangssituation

Heute stehen der S-Bahn Berlin GmbH für die S-Bahn-Fahrzeuge die #Hauptwerkstatt in #Schöneweide und die #Betriebswerkstätten #Grünau, #Friedrichsfelde (mit Außenstelle #Erkner) und #Wannsee (mit Außenstelle #Oranienburg) zur Verfügung.
In der Vorbereitung des Vergabeverfahrens hat der Berliner Senat festgestellt, dass es für Bieter auf das Los „#Fahrzeugbeschaffung plus #Instandhaltung“ eine hohe Hürde ist, wenn das Land Berlin ihnen nicht auch landeseigene Werkstätten zur Verfügung stellen kann.
Deshalb wurde „über Nacht“ eine Planung aus der Zeit vor 1990 wiederbelebt. Die Deutsche Reichsbahn plante, an der Strecke zwischen #Karower Kreuz und #Mühlenbeck-Mönchmühle für 370 Mio DDR-Mark eine neue #S-Bahn-Betriebswerkstatt #Buchholz für rund 340 Viertelzüge (680 Wagen) zu errichten, deren erste von vier Ausbaustufen 1995 in Betrieb genommen werden sollte (Quelle: Bernd Kuhlmann).
Nun also will das Land Berlin auf diesen landeseigenen Flächen an der Schönerlinder Straße im äußersten Nordosten Berlins auf ehemaligen Rieselfeldern eine neue zentrale Werkstatt bauen, in der alle 1.300 Wagen der Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd gewartet werden können. Damit diese Werkstatt aus beiden Teilnetzen, die jetzt ausgeschrieben werden sollen, angefahren werden kann, soll die bisher erst langfristig geplante #S-Bahn-Verlängerung vom Endbahnhof #Wartenberg zum Karower Kreuz und mit Anbindung nach Norden zur Schönerlinder Straße vorgezogen werden.
In dem erst ein Jahr alten Nahverkehrsplan vom 25. Februar 2019 findet sich dazu nur Folgendes:
Laut Bedarfsplan (Anlage 3 zum Nahverkehrsplan) sind Werkstattkapazitäten nicht zur Unterbringung der 1000 neuen Wagen, die die Fahrzeuge der Baureihe 481 ersetzen sollen, geplant, sondern „nur“ für 204 bis 380 zusätzliche Wagen für die wachsende Stadt mit einem Realisierungszeitraum 2020 bis 2035 – für 100 Mio Euro.
Auch der Streckenneubau „Wartenberg—Karower Kreuz—Mühlenbeck-Mönchmühle“ ist in der Anlage 3 zum Nahverkehrsplan enthalten – mit einer Kostenschätzung von 140 Mio Euro und einer Realisierung „nach 2035“. Im Nahverkehrsplan selbst wird dazu auf Seite 290 angemerkt: Es Ist „zu prüfen, ob die bisher für nach 2035 vorgesehene infrastrukturelle Verlängerung der S-Bahn-Infrastruktur von S-Bhf. Wartenberg bis zum Karower Kreuz (Verlängerung der S75) für eine Realisierung bis 2030 vorzuziehen ist, um die landeseigene Fläche für S-Bahn-Werkstätten und Abstellanlagen an der Schönerlinder Straße besser zu erschließen.“
Zur Erinnerung: Beim Start der Infrastrukturoffensive #i2030 im Jahr 2017 war die Verlängerung der S-Bahn von Wartenberg zum Karower Kreuz noch nicht enthalten. Inzwischen betrachtet das Land Berlin die S-Bahn-Verlängerung wegen der Anbindung der geplanten Werkstatt als prioritäre i2030-Maßnahme.
All das verdeutlicht den Aktionismus des Berliner Senats, der dabei auch das Land Brandenburg nicht angemessen eingebunden hat, aber nun dessen Zustimmung erwartet:

Was für das Konzept des Berliner Senats spricht

Die Ausschreibung des Betriebs für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd dürfte nicht tangiert sein. Aber für das Los „Fahrzeugbeschaffung plus Instandhaltung“ ist zu erwarten, dass nur wenige oder gar keine Dritten in Konkurrenz zur S-Bahn Berlin GmbH mitbieten, wenn die Werkstätten weiterhin im Eigentum der Deutschen Bahn sind.

Was gegen das Konzept des Berliner Senats spricht

–       Die Kosten für die zentrale Werkstatt werden sehr viel höher sein, als bisher vom Senat angegeben. Der Berliner Fahrgastverband IGEB rechnet mit mindestens 500 Mio Euro.
Begründung: Für rund 300 Wagen sind im Nahverkehrsplan 100 Mio Euro geschätzt. Bei den geplanten 1300 Wagen werden die Kosten entsprechend höher sein. Dabei ist der Wert von 100 Mio Euro schon zu niedrig angesetzt. Zum Vergleich: Für den Straßenbahnbetriebshof Adlershof für bis zu 60 Fahrzeuge plant die BVG mit Investitionskosten von 120 Mio Euro.
–       Die Kosten für die S-Bahn-Strecke von Wartenberg bis zur geplanten neuen Werkstatt werden sehr viel höher sein, als bisher angegeben. Der Berliner Fahrgastverband IGEB rechnet mit mindestens 300 Mio Euro.
Begründung: Bei der rund 8 km langen Strecke kann nur auf Teilstücken auf Vorleistungen der Deutschen Reichsbahn bzw. auf bestehenden S-Bahn-Anlagen nördlich vom Karower Kreuz aufgebaut werden. Komplett neu zu planen und zu bauen ist der rund 2 km lange Abschnitt im Bereich Karower Kreuz, wo zahlreiche Gleisanlagen niveaufrei überquert werden müssen und das Karower Kreuz zum Kreuzungsbahnhof (Turmbahnhof) umgebaut werden muss. Außerdem sind zwischen Wartenberg und Karower Kreuz zwei zusätzliche S-Bahn-Stationen geplant. Die Kostenschätzung von 140 Mio Euro im Nahverkehrsplan ist deshalb vollkommen unrealistisch.
–       Neben den hohen Investitionskosten sind auch erhöhte Folgekosten und eine erhöhte Störanfälligkeit zu beachten.
Begründung: Die Lage der geplanten zentralen Betriebswerkstatt am Rande des S-Bahn-Net-zes erfordert längere Zuführungsfahrten. Wird an einer der Zuführungstrecken gebaut oder gibt es Störungen im Netz, sind Umwegfahrten unvermeidlich – mit Zeitverlust und mit negativen Auswirkungen auf die regulären Fahrgastfahrten. Als eine Reaktion auf die große S-Bahn-Krise 2009 hat die S-Bahn Berlin GmbH die zentral gelegene Betriebswerkstatt Friedrichsfelde wieder in Betrieb genommen. Heute sind die Werkstätten gut dezentral im Netz verteilt. Aber für den zusätzlichen Bedarf der wachsenden Stadt sollte der Standort an der Schönerlinder Straße vorgehalten werden, ebenso wie z.B. auch der Standort Hundekehle.
–       Vorhandene funktionsfähige und gut im Netz gelegene Werkstätten zu schließen, um eine neue zu bauen, ist volkswirtschaftlich unverantwortlich.
Begründung: Die vorhandenen Werkstätten sind leistungsfähig und auch künftig geeignet. Das Ausschreibungskonzept des Berliner Senats sieht jedoch vor, dass diese in jedem Fall durch die neue Zentralwerkstatt ersetzt werden müssen – zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auch dann, wenn die S-Bahn Berlin GmbH den Zuschlag für das Los „Fahrzeugbeschaffung plus Instandhaltung“ bekommen sollte. Das ist eine volkswirtschaftlich nicht zu vertretende Ressourcenverschwendung, zumal die Gefahr besteht, dass die Deutsche Bahn die Werkstätten dann umnutzt bzw. aus wirtschaftlichen Gründen umnutzen muss, so dass sie nie wieder für den S-Bahn-Verkehr zur Verfügung stehen werden.
–       Die Priorisierung der Strecke Wartenberg—Karower Kreuz—Werkstatt ist einzig betrieblich begründet, nutzt nur wenigen Fahrgästen und verhindert wichtigere Projekte.
Begründung: Aus gutem Grund war die Verlängerung der S75 über Wartenberg hinaus bisher erst für den Zeitraum nach 2035 vorgesehen. Das Fahrgastaufkommen wird in dieser bisher und in nächster Zeit noch dünnbesiedelten Gegend gering sein. Außerdem fahren die Züge auf einem Umweg in die Berliner Innenstadt. Wenn diese Maßnahme nun prioritär geplant und finanziert wird, fehlen Personal und Geld für andere, aus Fahrgastsicht sehr viel wichtigere Maßnahmen, z.B. für den Bau der S-Bahn von Spandau nach Falkensee oder für den zweigleisigen Ausbau von Schönholz nach Tegel. Die Priorisierung bei i2030 ist auch deshalb fragwürdig, weil das Projekt Wartenberg—Werkstatt nichts zur Verbesserung des Schienenverkehrs zwischen Berlin und Brandenburg beiträgt.
–       Die Zeitschiene ist unrealistisch. Weder die Werkstatt noch die Streckenverlängerung von Wartenberg zur Werkstatt werden vor 2030 fertiggestellt sein können.
Begründung: Beide Vorhaben wurden erst im Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibung für die Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd priorisiert. Es gibt noch keine Machbarkeitsstudien geschweige denn Vorplanungen. Allein bis zur Erlangung des Baurechts werden viele Jahre vergehen. Zum Vergleich: Von der Standortentscheidung bis zur Gesamtinbetriebnahme des Straßenbahnbetriebshofs Adlershof benötigt die BVG 10 Jahre. Ebenso lange dauern Planung und Realisierung des Regionalbahnhofs Köpenick.
–       Aufgrund der Zeitschiene sind Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn bzw. der S-Bahn Berlin GmbH unvermeidlich.
Begründung: Der Ansatz des Landes Berlin, sich von der Deutschen Bahn unabhängig zu machen und nicht mehr auf die bahneigene Fahrzeuginfrastruktur angewiesen zu sein, ist verständlich, aber vollkommen unrealistisch. Das Alternativkonzept wurde viel zu spät entwickelt. Ein weiteres Verschieben der Ausschreibung der Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd wäre jedoch extrem unverantwortlich, weil die Beschaffung neuer S-Bahn-Züge dringlich ist, um nicht wieder in eine S-Bahn-Krise wie 2009 zu geraten.
Es muss also ohnehin mit der Deutschen Bahn bzw. der S-Bahn Berlin GmbH über eine Weiternutzung der vorhandenen Infrastruktur verhandelt werden. Dem Berliner Fahrgastverband IGEB ist jedoch nicht bekannt, dass der Berliner Senat hierzu schon einmal das Gespräch gesucht hätte. Warum sollte eine Vereinbarung nicht möglich sein? Im Übrigen sei daran erinnert, dass Eigentümer der Deutschen Bahn der Bund und damit die öffentliche Hand ist. Notfalls müsste eben das Kanzleramt Vermittlungshilfe leisten, da auch dort kein Interesse an einem erneuten S-Bahn-Desaster in der Bundeshauptstadt bestehen kann.

Fazit

Der Eckpfeiler „neue landeseigene zentrale Betriebswerkstatt“ dürfte mitentscheidend sein, ob Konkurrenten der S-Bahn Berlin GmbH interessante Angebote für das Los „Fahrzeugbeschaffung plus Instandhaltung“ abgeben. Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese neue Werkstatt und die neue Zuführungsstrecke rechtzeitig fertig werden. Vor allem aber sind mit diesem Eckpfeiler – wie dargestellt – viele betriebliche, wirtschaftliche, finanzielle und verkehrliche Nachteile verbunden. Diese sind aus Fahrgastsicht so gravierend, dass jahrelange negative Auswirkungen auf den S-Bahn-Verkehr in Berlin und Brandenburg zu befürchten sind. Sieht so die versprochene Verkehrswende aus?
Der Berliner Fahrgastverband IGEB appelliert deshalb an die Länder Berlin und Brandenburg, die Ausschreibung des Loses „Fahrzeugbeschaffung plus Instandhaltung“ zu korrigieren – zum Nutzen der Fahrgäste.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

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