Straßenbahn: Tram-Baustelle in Weißensee: Berliner Allee bis Oktober zu, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article232821409/Tram-Baustelle-in-Weissensee-Berliner-Allee-bis-Oktober-zu.html

Schon der Prolog für den großen #Bausommer der BVG verlangte Anwohnern in #Weißensee vieles ab. Noch sind Spuren der monatelangen Sanierung der #Straßenbahngleise der Linie #M13 in der #Langhansstraße nicht ganz verschwunden, da wandert die Baustelle nun weiter an die #Berliner Allee (#B2), wo die Belastungen ab dem 26. Juli im ganzen Nordosten der Hauptstadt zu spüren sein werden. Auf Anfrage der Morgenpost nennen die Verkehrsbetriebe erste Details, die nicht nur Entbehrungen für die Fahrgäste der Linie #M4 bedeuten werden, sondern ganz besonders auch für #Autofahrer.

„In der Berliner Allee ab #Smetanastraße müssen stadtauswärts alle Fahrspuren gesperrt werden. Stadteinwärts ist eine Fahrspur für den #Schienenersatzverkehr und den #Individualverkehr frei. Dadurch entfallen auch alle Parkplätze zwischen Herbert-Baum-Straße bis Indira-Gandhi-Straße“, erklärt Pressereferent Nils Kremmin die neue Situation. Wer also zum Beispiel vom Alexanderplatz oder aus Prenzlauer Berg in den Urlaub Richtung Ostsee aufbricht, für den gibt es auf direktem Weg durch Weißensee kein Durchkommen mehr.

BVG-Baustelle Berliner Allee: Neue Gleise, neue Masten, neue Dämmung
Auch Berufspendler stehen in den nächsten drei Monaten nicht besser da. Bis zu Beginn der Herbstferien sollen sich die #Sanierungsarbeiten an der Strecke der Linie M4 – es ist die Tram mit den höchsten Fahrgastzahlen – hinziehen. Als Zieldatum zur Fertigstellung der neuen #Großbaustelle gilt der 11. Oktober. Dann soll die letzte der drei Bau-Etappen beendet sein. Phase eins findet vom 26. Juli bis 21. August im Bereich des Antonplatzes statt. Danach rückt der Bau-Tross mit Baggern und Spezialgeräten zur zweiten und dritten Bauphase in weitere Bereiche der Berliner Allee vom #Antonplatz bis zur Kreuzung #Indira-Gandhi-Straße vor.

Während der Schienenersatzverkehr stadteinwärts auf einer Busspur …

Mobilität: Verkehr in Pankow: Das Auto ist das Problem Nummer eins, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article232016747/Mobilbericht-fuer-Pankow-Auto-ist-das-Problem-Nummer-eins.html

Bemerkenswerte 177 Seiten ist er stark, der neue #Mobilbericht für #Pankow. Aber um zu verstehen, warum das Thema #Verkehr so raumgreifend ist, dazu genügt es, die erste Minute des zugehörigen Podcasts zu hören. Gegenüber dem Jahr 1990 hat Pankow 100.000 Einwohner mehr, aber nur ein paar Kilometer Straße und #Straßenbahn sind seither dazugekommen. Teile der #Infrastruktur stammen noch aus dem 19. Jahrhundert. Und obwohl Pankow weiter massiv wächst, wächst die Infrastruktur nicht gleichzeitig. Das sind drei Aussagen eines Teams aus Verkehrsexperten der Technischen Universitäten Berlin und Dresden, geführt von den Professoren Oliver Schwedes und Udo Becker. Was sich durch den #Mobilitätsbericht mit seiner jahrelanger Analysearbeit zieht, ist eine Feststellung, die Besitzer von privaten Pkw verunsichern könnte: Das Auto ist die Problemquelle Nummer eins.

Schnelle Maßnahmen für Pankow: #Parkplätze streichen, #Fahrradstraßen, #Kiezblocks
So befassen sich fast alle der 16 genannten Handlungsempfehlungen damit, wie Pankow vom privaten, motorisierten #Individualverkehr weg kommt – hin zur umweltfreundlicheren und staufreien Fortbewegung zu Fuß, mit dem #Fahrrad und der Bahn. Und das in allen dreien Verkehrsregionen: Der #Innenstadt in #Prenzlauer Berg und #Alt-Pankow, Innenstadtrandgebieten wie #Niederschönhausen und #Weißensee und dem „#suburbanem Raum“, der zwei Drittel der Bezirksfläche ausmacht und von #Heinersdorf bis #Buch reicht.

Gerade die Maßnahmen mit dem Vermerk „kurzfristig“ haben mit Flächenverteilungen zuungunsten des Autos zu tun. So rät der Mobilbericht Pankows Bezirkspolitikern allen voran zur #Parkflächenumwidmung, der Ausweisung von Nebenstraßen zu Fahrradstraßen …

Straßenverkehr: Mögliche Schließung der Havelchaussee für den motorisierten Individualverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Überlegungen stellt der Berliner Senat zurzeit bezüglich einer möglichen #Schließung der
#Havelchaussee für den motorisierten #Individualverkehr an?
Antwort zu 1:
Es liegt eine Anfrage des Bezirks zur Einrichtung einer Fahrradstraße vor, diese wird
momentan geprüft. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
beabsichtigt, die beiden Bezirke zeitnah zu einem Austausch über das weitere Vorgehen
einzuladen.
Frage 2:
Wie viele Verkehrsunfälle in welcher Schwere haben in den Jahren 2019 und 2020 auf der Havelchaussee
stattgefunden?
2
Antwort zu 2:
Die in der Havelchaussee im oben genannten Zeitraum polizeilich registrierten
Verkehrsunfälle (VU) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Unfallart 2019 2020 Gesamt
VU mit Getöteten 0 0 0
VU mit Schwerverletzten 2 4 6
VU mit Leichtverletzten 4 3 7
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder
Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein
Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)
0 1 1
Alle übrigen VU 38 34 72
Sonstiger VU unter dem Einfluss berauschender Mittel 1 0 1
Gesamt 45 42 87
(Stand: 3. Februar 2021)
Frage 3:
Wie begründet die Verkehrssenatorin ihre Aussage, dass bei Einhaltung von Tempo 30 die Straße „schnell
zur gefährlichen Slalomtour“ wird?
Antwort zu 3:
Dem Senat ist nicht bekannt, in welchem Zusammenhang und wann die
Verkehrssenatorin diese Aussage getroffen haben soll.
Frage 4:
Wie viele Unternehmen liegen zwischen Kronprinzessinnenweg und Am Postfenn?
Frage 5:
Welche Auffassungen haben die Anlieger/ Unternehmen, die an der Havelchaussee liegen nach Kenntnis
des Berliner Senats?
Frage 6:
Welche Bedeutung haben die Unternehmen für das Land Berlin?
Antwort zu 4 bis 6:
Vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde wie folgt geantwortet:
„Derzeit befinden sich im genannten Bereich auf dem Gebiet von CharlottenburgWilmersdorf fünf Unternehmen.
Ein Gastronomiebetrieb hat große Sorgen um Umsatzeinbußen geäußert.
Die Gastronomiebetriebe tragen zweifelsohne zur Attraktivität des Bereiches entlang der
Havelchaussee bei.“
Seitens des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf wurden diesbezüglich keine Information
geliefert.
3
Frage 7:
Welche Bedeutung hat der Erholungswert der Havel für die Berliner und Berlinerinnen sowie für die
Besucher unserer Stadt insbesondere zwischen dem Kronprinzessinnenweg und der Straße Am Postfenn?
Frage 8:
Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass insbesondere ältere, mobilitätseingeschränkte und behinderte
Menschen bei einer möglichen Schließung der Havelchaussee der Zugang zu dem betroffenen Teil der
Havel damit unmöglich gemacht wird?
Frage 9:
Inwieweit sieht der Berliner Senat hier nicht auch Probleme im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe
behinderter Menschen im Sinne des Bundesteilhabegesetzes?
Antwort zu 7 bis 9:
Zur möglichen Schließung der Havelchaussee liegen dem Senat keine
Planungsunterlagen vor, sodass auch nicht beurteilt werden kann, ob der Zugang zu dem
betroffenen Teil der Havel tatsächlich für Menschen mit Behinderungen unmöglich
gemacht wird. Es wird davon ausgegangen, dass ein Zugang für diese Menschen
weiterhin möglich ist.
Berlin, den 05.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Carsharing: Verkehrswende und Carsharing, aus Senat

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www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern leistet #Carsharing aus Sicht des Landes einen Beitrag zur #Verkehrswende?
Antwort zu 1:
Ziel des Senats ist es insbesondere, den #Umweltverbund bestehend aus #ÖPNV
(Öffentlicher Personennahverkehr), Rad- und #Fußverkehr zu stärken, weil es sich hier um
besonders stadtverträgliche, umwelt- und klimafreundliche Verkehrsarten handelt.
Umgekehrt gilt es daher, die Zahl der im motorisierten #Individualverkehr zurückgelegten
Kilometer sowie die Zahl der Kfz im #Straßenverkehr zu reduzieren. Welche Rolle hierbei
jeweils die verschiedenen Formen von Carsharing-Dienste spielen können, ist noch nicht
eindeutig erwiesen.
In nationalen und internationalen Studien können insbesondere für stationsbasierte
Dienste durchaus relevante Effekte für Nachhaltigkeit und die oben genannten umweltund verkehrspolitischen Ziele nachgewiesen werden. Denn die stationsbasierten Dienste
fungieren häufig in Ergänzung zum Umweltverbund.
Für die sogenannten stationsungebundenen Angebote sind diese Effekte, nach
gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnissen, nicht oder nur bedingt nachweisbar.
Zentral ist hierbei stets die Frage, ob und in welchem Maße diese Angebote tatsächlich
Kfz-Verkehr vermeiden helfen, indem sie, den privaten Autobesitz reduzieren – oder ob
und in welchem Maße sie gerade Fahrten mit dem Umweltverbund ersetzen. Einen
Hinweis auf diesen Effekt, gibt die Tatsache, dass die heutigen Angebote bevorzugt im
ÖPNV-seitig hervorragend erschlossenen S-Bahn-Ring bereitgestellt werden.
2
Das angestrebte Geschäftsmodell steht hier auch in Konkurrenz zum stadtverträglichen
ÖPNV, den der Senat entsprechend der eingangs dargelegten Zielformulierung gezielt
fördern und stärken möchte.
Frage 2:
Inwiefern ist in den Außenbezirken ein hohes Potenzial für Carsharing vorhanden, da hier die Motorisierung
am größten ist, der öffentliche Personennahverkehr (Busse und Bahn) Lücken aufweist und hier die meisten
neuen Wohnungen gebaut werden, sodass es sinnvoll ist, verstärkt diese Gebiete zu betrachten?
Antwort zu 2:
Eine Unterscheidung in Außenbezirke und Innenstadtbezirke greift zu kurz. Bei der
Beurteilung der Angebotsdichte und -qualität des ÖPNV ist eine einfache Unterteilung in
Innenstadt- und Außenbezirke mit der Zuschreibung von Angebotslücken für die
Außenbezirke weder hilfreich noch zutreffend. Mit dem gültigen Nahverkehrsplan verfolgt
der Senat das Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr weiter auszubauen.
Angebotsverbesserungen des ÖPNV haben insbesondere in verdichteten Gebieten
besonders hohe Potenziale, insofern ist die Siedlungsstruktur von besonderer Relevanz,
nicht die Lage innerhalb der Stadt. Auch beim Carsharing muss dies differenziert
betrachtet werden. In verdichteten Gebieten ist ein sich wirtschaftlich selbst tragendes
Angebot an Carsharing einfacher zu realisieren als in weniger stark verdichteten
Stadtgebieten. Daher kann Carsharing insbesondere in neuen Stadtquartieren, die mit
einem geringen MIV-Anteil, einer höheren Dichte und einem guten ÖPNV-Angebot geplant
werden, eine Rolle spielen. In weniger verdichteten Stadtteilen wie
Einfamilienhausgebieten ist es hingegen schwierig, die notwendige Nutzerdichte und
Anzahl an Carsharingfahrzeugen zu erreichen. In jedem Fall sollten die
Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass Carsharing zu einer Verringerung der
Wege mit dem MIV oder der Anzahl der Kfz und nicht zu einer Verlagerung vom ÖPNV auf
das Carsharing führt.
Frage 3:
Inwiefern leistet das Land Starthilfe für die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen in den
Außenbezirken, indem Carsharing-Unternehmen auf Fördermittelprogramme des Bundes hingewiesen
werden und die Bezirke Carsharing-Stellplätze ausweisen?
Antwort zu 3:
Aus den regelmäßigen Gesprächen zwischen der für Verkehr zuständigen
Senatsverwaltung und den lokalen Carsharing-Unternehmen ist bekannt, dass die
Carsharing-Unternehmen die Förderprogramme des Bundes kennen. Weiterhin
praktizieren die Bezirke seit vielen Jahren das Verfahren zur Teileinziehung, um so
Stellflächen im öffentlichen Raum für Carsharing-Fahrzeuge freizuhalten.
Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom April 2020 wurden u.a. die
notwendigen Grundlagen für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum gemäß
§ 5 CsgG (Carsharinggesetz) (u.a. Verkehrszeichen) geschaffen. Eine Verankerung im
Landesrecht wird derzeit vorbereitet.
3
Frage 4:
Welche Vorgaben macht das Land für das Carsharing in Berlin (z.B. nur umweltfreundliche Antriebe,
Elektroautos)? Falls es solche Vorgaben noch nicht gibt: aus welchen Gründen?
Frage 5:
Inwiefern ist beabsichtigt, das Carsharing-Angebot stadtweit besser zu steuern und zu verteilen (gerade
auch zu Gunsten der Außenbezirke), z.B. über die Vergabe von Konzessionen? Falls dies nicht beabsichtigt
ist: aus welchen Gründen?
Frage 6:
Inwiefern kann über ein landeseigenes Unternehmen wie die BVG ein Carsharing-Angebot mit
umweltfreundlichen Antrieben modellhaft in den Außenbezirken (ggf. in Kooperation mit einem CarsharingUnternehmen) erprobt werden, um die Lücken im Carsharing-Angebot zu schließen? Falls dies nicht
beabsichtigt ist: aus welchen Gründen?
Antwort zu 4, 5 und 6:
Die Fragen 4, 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf für
ein Sondernutzungsregime für Mietflottenfahrzeuge erarbeitet, das sich aktuell in der
Verbändebeteiligung befindet. Auf dieser Grundlage könnten Vorgaben für
Sondernutzungserlaubnisse festgelegt werden. Als Zubringer zu ÖPNV-Stationen sind
Rufbussysteme effektiver einsetzbar und werden daher im Rahmen des Nahverkehrsplans
erprobt.
Frage 7:
Inwiefern werden Carsharing-Stellplätze bei Neubau-Vorhaben der sechs landeseigenen
Wohnungsbauunternehmen mitgedacht und vorgesehen? Falls dies nicht beabsichtigt ist: aus welchen
Gründen?
Antwort zu 7:
Die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen planen in den Mobilitätslösungen ihrer
Neubau-Vorhaben Carsharing-Stellplätze aktuell mit und sehen diese in vielen Fällen auch
vor.
Frage 8:
Inwiefern werden an Bahnstationen Carsharing-Parkflächen geplant und gebaut? Falls dies nicht
beabsichtigt ist: aus welchen Gründen?
Antwort zu 8:
Die Planung und der Bau von Carsharing-Parkflächen an Bahnstationen findet statt und
läuft in Abstimmung mit der DB Station & Service AG und der BVG. Dabei sind jeweils
auch die Eigentumsverhältnisse der betreffenden Flächen zu berücksichtigen.
4
Zu beachten ist, dass Flächen in der Nähe einer Bahnstation grundsätzlich eine besonders
hohe Lagegunst aufweisen. Insbesondere im innerstädtischen Bereich muss vor diesem
Hintergrund abgewogen werden, inwiefern diese hochwertigen Flächen für die Vorhaltung
von Kfz genutzt werden sollen. Für die Park-und-Ride-Anlagen der Bezirke liegen dem
Senat hierzu keine Informationen vor.
Berlin, den 26.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Berliner fahren weniger Auto und mehr Fahrrad, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228690531/Berliner-fahren-weniger-Auto-und-mehr-Fahrrad.html

Der #Autoverkehr in Berlin nimmt ab. Dafür steigen immer mehr Berliner aufs #Fahrrad. Aktivisten und Politiker fordern bessere Radwege.

Berliner, die in der Stadt unterwegs sind, greifen dafür immer seltener aufs Auto zurück. Das zeigen neue Daten, die die #Senatsverkehrsverwaltung am Freitag veröffentlicht hat. Demnach legten die Berliner 2018 rund 26 Prozent aller ihrer Wege im „#motorisierten #Individualverkehr“, also per privatem Auto, Motorrad oder #Carsharing-Fahrzeug zurück.

In 74 Prozent der Fälle hingegen nutzten sie den #Umweltverbund, fuhren mit Bus oder Bahn (#ÖPNV), stiegen aufs #Rad oder gelangten zu #Fuß an ihr Ziel. Bei der vorherigen Untersuchung im Jahr 2013 machten die Autofahrten noch rund 30 Prozent aller Wege der Berliner aus, auf den Umweltverbund entfielen damals 70 Prozent.

Noch geringer ist nach den neuen Daten der Anteil der Autofahrten von Strecken, die Berliner nur innerhalb der Hauptstadt …

Mobilität: Demo für Verkehrswende in Weißensee stoppt auch den ÖPNV aus BVG

Wegen der Demonstration unter dem Motto „#Berliner Allee für alle. Für eine #Verkehrswende in Weißensee“ wird die Berliner Allee zwischen Pistorius- und Mahlerstraße am Samstag, den 15. Juni 2019 von 10 bis 22 Uhr komplett gesperrt. Neben dem #Individualverkehr schließt die Kundgebung „für mehr Stadtgrün und Lebensqualität“ auch den #ÖPNV aus dem Gebiet aus. Betroffen sind vor allem die Straßenbahnlinien #M4 und #M13, die für die Zeit nach einem Sonderfahrplan fahren. Die Linie #12 entfällt komplett:

Die Linie M4 fährt von Falkenberg aus kommend bis zur Buschallee auf der Stammstrecke und von dort weiter zum Pasedagplatz. Aus der anderen Richtung startet die Linie wie gewohnt am Hackeschen Markt, fährt bis Greifswalder Straße/Danziger Straße und biegt dort zum Arnswalder Platz ab.

Das restliche Stück zwischen den Haltestellen Greifswalder Straße/Danziger Straße und dem Ostseeplatz übernehmen barrierefreie Busse.
Von der Zingster Straße kommend wird die M13 mit der M4 verbunden: Zuerst als M4 bis Berliner Allee/Indira-Gandhi-Straße und weiter als M13 zum S- und U-Bahnhof Frankfurter Allee. Vom Virchow-Klinikum fährt die M13 bis Prenzlauer Allee/Ostseestraße und endet dann um die Ecke an der Haltestelle Am Steinberg.

Für diese Maßnahmen mussten extra neue Linienrouten erstellt, Umläufe gebildet und mehr als 100 neue Dienstpläne geschaffen werden.

Auch beim Omnibus gibt es Auswirkungen: Die Linie #255 wird in Weißensee auf die Streckenführung der Linie #158 umgeleitet. Durch die Sperrung der Berliner Allee wird sich allerdings der Individualverkehr dorthin verlagern, was zu starken Beeinträchtigungen der dort verkehrenden Omnibuslinie führen wird.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Cottbus: Nahverkehr „Wir können nur Teillösungen anbieten“ aus Lausitzer Rundschau

https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/cottbuser-oepnv-braucht-fahrzeuge-digitalisierung-und-optimiertes-netz_aid-37411227

Der #ÖPNV in #Cottbus muss beim #Netz, beim #Fuhrpark und bei der #Digitalisierung nachholen. Von Nils Ohl
„Die Frage ist: Wo wohnt die Bevölkerung in Cottbus künftig und wie können wir einen Öffentlichen #Personennahverkehr schaffen, der dem gerecht wird?“, stellte der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch vor wenigen Tagen beim 2. Brandenburger Verkehrsforum an der BTU fest.

Das Forum initiiert hatte Ralf Thalmann, Geschäftsführer von Cottbusverkehr, um grundsätzlich über die Zukunft der Mobilität abseits der großen Ballungsräume in Regionen wie der Lausitz nachzudenken. Thalmann weist darauf hin, dass sich das Mobilitätsverhalten der Menschen derzeit grundsätzlich ändert. Der #Individualverkehr mit dem Auto stößt an seine Wachstumsgrenzen. Dazu kommen Probleme wie Lärm- und Schadstoffemissionen und der Klimawandel. Das alles stellt den gesamten Verkehr vor völlig neue Herausforderungen. „Dem ÖPNV kommt bei der Lösung eine Schlüsselfunktion zu“, ist Thalmann überzeugt.

In der Diskussion kristallisierten sich die drei Punkte Netzanpassung, klimaneutraler Fuhrpark und Digitalisierung als zentrale …

Straßenverkehr + Bus: Gleisarbeiten, Bahnhofstraße, Köpenick Die BVG erneuert in der Bahnhofstraße in Köpenick den Deckenschluss der Straßenbahngleise., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3068

Die BVG erneuert in der #Bahnhofstraße in #Köpenick den Deckenschluss der
#Straßenbahngleise. Als Deckenschluss wird der Bereich zwischen den Straßenbahngleisen
bezeichnet, wenn diese in die Straße eingelassen sind. Der
Deckenschluss ersetzt also den Schotter, der sonst zwischen den Gleisen
liegt, sodass Autos und Fahrräder den Bereich zwischen den Straßenbahngleisen
befahren können.
Gearbeitet wird vom 26. März bis 21. April 2018 zwischen Annenallee und der
Haltestelle Bahnhofstraße/Lindenstraße. Die Straßenbahnen der Linien 60,
61, 62, 63 und 68 können trotz der Bauarbeiten planmäßig fahren. Jedoch gibt
es Veränderungen der Verkehrsführung für den #Bus- sowie #Individualverkehr.
In der ersten Bauphase vom 26. März bis 6. April 2018 ist die Bahnhofsstraße
in Richtung Norden gesperrt. Während dieser Zeit werden die Busse der Linien
X69, 164, 269, N69 und N90 sowie der Individualverkehr über die
Puchanstraße umgeleitet. Im zweiten Bauabschnitt vom 9. April bis 21. April
2018 wird die Bahnhofstraße in Richtung Süden verengt. Eine Umleitung ist
dann jedoch nicht notwendig.

Straßenverkehr + Straßenbahn + Bahnverkehr: Darf es eine Spur mehr sein?, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=180&download=2180

Nachdem die #Brückenbauarbeiten der Deutschen #Bahn am -Bahnhof #Karlshorst
weitgehend abgeschlossen sind, richtet die BVG seit dem heutigen
Dienstag eine zunächst provisorische #Fahrspur für den #Individualverkehr ein.
Die #Straßenbahnlinien #M17, #27 und #37 haben dann eine vom restlichen Verkehr
#unabhängige #Trasse. Die #Entflechtung von Straßenbahn- und Autoverkehr
sorgt für Entlastung auf der Treskowallee.
Die Errichtung der eigentlichen Fahrbahn samt Gleisbau und den vorab anstehenden
Leitungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe befindet sich noch im
Planfeststellungsverfahren. Der Senat und die BVG haben deshalb vereinbart,
die Entlastung für den Verkehr übergangsweise schon in diesem Jahr durch
die provisorische Fahrspur zu ermöglichen. Die Spur soll später als Baustraße
genutzt werden. Die BVG baut seit heute zunächst einen provisorischen Gehweg
für die Fußgänger. Am kommenden Donnerstag, 15. September, startet
der Bau der Fahrspur. Die Bauarbeiten dauern einschließlich der notwendigen
Leitungsumverlegungen voraussichtlich bis Mitte November 2016. Der Straßenbahnverkehr
ist durch die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt.

Straßenverkehr + BVG + S-Bahn: Individualverkehr und ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es konkrete #Konzepte, wie der Anteil der #Berufspendler mit attraktiven und akzeptierten Alter-nativen vom #Individualverkehr auf den #ÖPNV gelenkt werden kann? Antwort zu 1: Der Stadtentwicklungsplan (StEP) Ver-kehr formuliert grundsätzlich das Ziel einer Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds. In der entsprechen-den Teilstrategie ist das Ziel formuliert, die Anteile der Verkehrsträger des Umweltverbunds insgesamt sowie speziell auch die Anteile des ÖPNV am Verkehrsauf-kommen zu erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, sieht der StEP Verkehr eine Reihe von Maßnahmen vor:  Maßnahmen, die die Attraktivität des ÖPNV stei-gern, wie bspw. die Ausrichtung der Siedlungs-entwicklung an bestehenden und hochwertigen ÖPNV-Anbindungen, eine Anpassung der ÖPNV-Angebote an veränderte Nachfrage, stärkere In-tegration der Angebote der Verkehrsträger des Umweltverbundes, Erhalt und Weiterentwicklung der ÖPNV-Infrastruktur und  Maßnahmen, die hinsichtlich der Nutzung des ÖPNV befördernd wirken, hierzu zählen z.B. Park-raumbewirtschaftung und Umgestaltungen von ge-eigneten Straßenräumen zugunsten der Verkehrs-mittel des Umweltverbunds Frage 2: Inwieweit erfolgt hierbei eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg? Frage 3: Gibt es konkrete Vorstellungen zur gemein-samen Finanzierung von notwendigen Ausbaumaßnah-men in der Infrastruktur (z.B. P+R sowie B+R-Anlagen; Erhöhung des ÖPNV-Angebots; Verbesserte Tarifangebo-te für Umlandpendler)? Antwort zu 2 und 3: Die Fragen werden aufgrund ih-res Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Länder Berlin und Brandenburg stimmen sich hinsichtlich bestimmter Fragestellungen bspw. in Zu-sammenhang mit der Erarbeitung strategischer Planwerke ab. Es gibt auf der Verwaltungsebene regelmäßige Ab-stimmungen zu verkehrspolitisch relevanten Themen. Mit dem Land Brandenburg gibt es darüber hinaus, teilweise gemeinsam mit dem VBB1, sowohl hinsichtlich der Angebotsgestaltung im SPNV2, des Infrastrukturaus-baus wie auch der Weiterentwicklung des Verbundtarifs eine kontinuierliche Zusammenarbeit. Die Finanzierung von Ausbaumaßnahmen der Infra-struktur beziehungsweise einer Erhöhung des ÖPNV-Angebots erfolgt dabei grundsätzlich nach der territoria-len Zuständigkeit. In Bezug auf die Stadt-Umland-Verkehre des ÖPNV ist grundsätzlich anzumerken, dass die Angebote im Bus- und S-Bahn-Verkehr auf Berliner Gebiet oftmals bereits eine höhere, nachfragegerechte Angebotsdichte im Ver-gleich zum Angebot im Umland aufweisen. Bei steigen-der Verkehrsnachfrage zwischen Berlin und den berlinna-hen Gebieten in Brandenburg wäre daher je nach Relation zu prüfen, ob dichte ÖPNV-Angebote über die Landes-grenze hinaus nach Brandenburg verlängert werden kön-nen. Aufgrund der geteilten Zuständigkeiten für die Stadt-Umland-Verkehre wären die Angebotsausweitungen auf Brandenburger Gebiet dabei durch den jeweiligen Um-land-Landkreis (zuständig für Bus- und Straßenbahnver-kehre) bzw. das Land Brandenburg (zuständig für den Schienenpersonennahverkehr) zu prüfen und zu finanzie-ren. Entsprechende Planungen für Angebotsverbesserun-gen im Stadt-Umland-Verkehr erfolgen unter Koordinati-on des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg zurzeit beispielsweise für den Busverkehr zwischen Potsdam und Berlin-Spandau sowie die Busverkehre zwischen Berlin und dem Landkreis Oberhavel. Im August 2014 wurde zudem ein verbessertes und verdichtetes Busangebot zwischen Berlin-Buch bzw. Berlin-Hohenschönhausen und dem Landkreis Barnim (Gemeinden Panketal und Ahrensfelde) in Betrieb genommen. Frage 4: Wie werden diese Themen im Masterplan Parken berücksichtigt? Antwort zu 4: Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass mit einem „Masterplan Parken Berlin“ eine Strategie für die Weiterentwicklung der Parkraumbewirtschaftung in Berlin erarbeitet werden soll. Über die Parkraumbewirt-schaftung hinaus sollen weitere Themen wie die Integra-tion neuer Nutzungsanforderungen an den öffentlichen Straßenraum (z.B. Carsharing, Ladezonen für den Wirt-schaftsverkehr, Fahrradabstellplätze) und die Erprobung innovativer Verfahren zur Bürgerbeteiligung im Rahmen von Modellprojekten aufgegriffen werden. Die Arbeiten an einer entsprechenden „Strategie Parken in Berlin“ laufen. In Zusammenhang mit oben stehender Thematik wird überlegt, ob ein Pilotprojekt „P+R und B+R entlang an einer ausgewählten ÖV3-Trasse“ durchgeführt werden sollte. Unter Einbeziehung des Umlands könnte dabei insbesondere das Zusammenspiel von attraktiven P+R-Angeboten, hoher ÖPNV-Qualität und Parkraumbewirt-schaftung untersucht und bewertet werden. Frage 5: Wie erfolgt die länderübergreifende Abstim-mung und Regelung der Zuständigkeiten auf Landesebene und auf Landkreis- bzw. Stadtbezirksebene? Antwort zu 5: Hier ist zwischen den verschiedenen Themen, Fragestellungen und Zuständigkeiten zu unter-scheiden (s. hierzu auch Antwort zu Frage 2 und 3). Ne-ben fachlichen Austauschen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, gibt es Abstimmungen zwischen den Umlandkommunen und der Berlin im Rahmen der Kom-munalen Nachbarschaftsforen. 3 Öffentlicher Verkehr Die Zuständigkeit des Landes Berlin als Aufgaben-träger sowohl für den SPNV als auch für den übrigen ÖPNV ist über das Berliner ÖPNV-Gesetz geregelt. Die Planung und Ausgestaltung des öffentlichen Personen-nahverkehrs ist somit Aufgabe Berlins. Die Durchführung dieses Gesetzes liegt bei der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung. Das Brandenburger ÖPNVG regelt die Zuständigkeit des Landes als Aufgabenträger nur für den SPNV, für den übrigen ÖPNV stehen die Landkreise und kreisfreien Städte in der Aufgabenträgerschaft. Die Gesetze sehen dabei vor, dass zur Wahrung der verkehrlichen Verflechtungen, die sich über die Gebiets-grenzen eines Aufgabenträgers hinaus erstrecken, das Nahverkehrsangebot möglichst lückenlos und einheitlich gestaltet werden soll. Dies ist daher auch Inhalt in den Nachbarschaftsforen und in bilateralen Gesprächen der beteiligten Verwaltungen. Darüber hinaus wird über den VBB der Nachsteuerungsbedarf in der jährlichen Fahr-plangestaltung koordiniert und entsprechende Tarifange-bote abgestimmt. Berlin, den 27. November 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dez. 2014)