Reisende können am Bahnhof flexibel und bequem die Verkehrsmittel wechseln • Einfacher Umstieg auf die umweltfreundliche Bahn • Mehr Ordnung am Bahnhof
Mit dem #Mobility Hub am Bahnhof Berlin #Südkreuz startet die Deutsche Bahn (DB) einen neuen Service für ihre Kund:innen. Reisende finden ab sofort sämtliche #Sharing-Angebote gebündelt an einem Ort und können bequem vom Zug auf #E-Roller und Co. umsteigen. Am Mobility Hub befindet sich eine Station des DB-internen #Bikesharing-Systems Call a Bike sowie Stellplätze für E-Scooter von #Lime, #Voi, #TIER und #Bolt. Auch E-Mopeds von #emmy und #felyx können Reisende direkt an der Station mieten. #Carsharing-Fahrzeuge des Anbieters #MILES stehen vor Ort ebenfalls zur Verfügung. Mit dem neuen Angebot sorgt die DB für flexiblere #Anschlussmobilität und macht die klimafreundliche Bahn noch attraktiver.
Frage 1: Wann beginnen die Planungen des Ausbaus der #U7 zum #BER? Wann wird die Planungsphase voraussichtlich abgeschlossen sein? Antwort zu 1: Der Senat hat die Weiterverfolgung der #U-Bahnlinienerweiterung der U7 zum #Flughafen Berlin Brandenburg (BER) beschlossen, jedoch sind weitere Abstimmungen mit dem Land Brandenburg u.a. bezüglich der Finanzierung der Planungen notwendig. Insofern kann ein genauer Zeitpunkt noch nicht benannt werden. Die Maßnahme steht auf der Prioritätenliste des Senats für eine zeitnahe Bearbeitung. Mit dem jüngst vorgelegten Haushaltsgesetz können die Personalergänzungen erfolgen, um die U-Bahn-Planungen voranzutreiben.
Frage 1: Wie viele Menschen haben sich nach Kenntnis des Senats bereits in der #Jelbi-App registriert? Antwort zu 1: Die BVG teilt wie folgt mit: „Mit Stand April 2022 gibt es rund 160.000 #Registrierungen.“ Frage 2: Wie viele Fahrten wurden nach Kenntnis des Senats bereits über die Jelbi-App gebucht? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und nach #Modalität. Antwort zu 2: Die BVG teilt wie folgt mit: „Diese Informationen fallen in die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Jelbi und ihren Geschäftspartnern und können aus diesem Grund nicht veröffentlicht werden. Auch innerhalb vom Jelbi-Partnerbündnis werden Zahlen über das jeweilige Geschäft der Partner nicht mit den anderen Partnern geteilt, wozu wir uns auch vertraglich verpflichtet haben. Wir bitten um Verständnis.“
Wie viele #Fahrradabstellanlagen gibt es derzeit in Berlin (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 1:
Hierzu wurden zuständigkeitshalber die Berliner Bezirke abgefragt. Die Antworten sind nachfolgend dargestellt:
Mitte
„Eine Statistik zum Bestand und Bau von Fahrradabstellanlagen wird im Bezirk Mitte gerade aktualisiert, da sie im Zeitraum von 2019 und 2020 aus Gründen unbesetzter Stellen nicht durchgehend gepflegt werden konnte. Der Bau von neuen Fahrradabstellanlagen, u. a. auf Basis von Standortwünschen aus der Bevölkerung, wird seit 2021 sukzessive erfasst und in die Statistik eingepflegt. Eine jahresscharfe Abbildung wird leider erst in den Folgejahren möglich sein. Aktuell kann dazu daher noch keine Auskunft erteilt werden. Mit Stand vom 31.12.2019 waren insgesamt ca. 7.135 Fahrradbügel im öffentlichen Straßenland vorhanden.
Es ist dabei grundsätzlich zwischen Fahrradabstellanlagen im Gehwegbereich und Fahrradabstellanlagen in der Fahrbahn zu unterschieden. Da für die Verortung von Fahrradabstellanlagen in der Fahrbahn eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig ist, kann hier die Anzahl leichter nachgehalten werden. In 2020 wurden rund 260 Fahrradabstellanlagen in Mitte in der Fahrbahn errichtet. Dabei bleibt zu beachten, dass eine Fahrradabstellanlage von beiden Seiten benutzt werden kann, sich dementsprechend die Anzahl der Plätze für das Abstellen von Rädern verdoppelt.
Seit 1995 wurden insgesamt ca. 1.300 Fahrradanlehnbügel (= 2.600 Fahrradstellplätze) in
den Fahrbahnen im Bezirk Mitte eingebaut.“
Friedrichshain-Kreuzberg
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg führt hierzu keine Statistik.“
Pankow
„Der Bezirk Pankow führt keine Statistik zum Bestand der Fahrradabstellanlagen.“
Charlottenburg-Wilmersdorf
„Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat ein Fahrradabstellanlagenkonzept 2019 fortschreiben lassen. Derzeitig existiert ein Bestand von 18.600 Fahrradstellplätzen an mehreren hundert Standorten im Bezirk. Diese unterteilen sich in 13.500 öffentliche Stellplätze und in 5.100 private Stellplätze.“
Spandau
„Stand 2018: 1.112 Stellplätze im Umfeld der Bahnhöfe (Quelle: infraVelo, Standort- und Potenzialanalyse Fahrradparken Spandau) sowie eine nicht exakt zu benennende Zahl an Stellplätzen an verschiedenen Standorten, insbesondere in der Fußgängerzone der Altstadt Spandau, aber auch an einer Vielzahl von Bushaltestellen, im Umfeld von Schulen und Sportanlagen.“
Steglitz-Zehlendorf
„Es existiert keine Übersicht über alle im Bezirk vorhandenen Fahrradabstellanlagen. Dies ist auch bei der Vielzahl, den unterschiedlichen Orten und den unterschiedlichen Veranlassungen von Fahrradabstellanlagen überhaupt nicht leistbar. Insofern beschränkt sich die nachfolgende Auflistung auf einzelne Fahrradabstellanlagen, welche in den vergangenen Jahren erstellt wurden. Dabei handelt es sich auf Grund der eingangs beschriebenen Umstände nicht um eine abschließende Auflistung.“
2019
Ort
Anzahleingebauter Fahrradbügel(Stück)
Jungfernstieg
101
Gesamt 2019
101
2020
Ort
Anzahleingebauter Fahrradbügel(Stück)
Teltower Damm in Höhe Hausnr. 34
10
Albrechtstraße in Höhe Hausnr.81
8
Teltower Damm in Höhe Hausnr.30
7
Johanna-Stegen-Str. / Sedanstr.
6
Spanische Allee im Bereich Krankenhaus
7
Am Schlachtensee
9
Nentershäuser Platz in Höhe Hausnr.1
4
Curtiusstraße / Baseler Straße
14
Markelstr. 31 / Paulsenstraße
6
Grunewaldstraße
18
Gartenstraße, Forum Zehlendorf
3
Matterhornstraße in Höhe Hausnr. 58
7
Breisgauer Straße in Höhe Hausnr.7
4
Am Schlachtensee ggü Breisg. Str
2
Zum Heckeshorn ggü Hausnr. 58
4
Gesamt 2020
109
2021 (bis einschl. Juni)
Ort
Anzahleingebauter Fahrradbügel(Stück)
Unter den Eichen im Bereich BAM
16
S-Bhf. Nikolassee
10
Fähre Pfaueninsel
25
Nentershäuser Platz in Höhe Hausnr. 1
7
Teltower Damm in Höhe Hausnr. 22
3
Teltower Damm ggü Hausnr.33
18
Bruchwitzstraße in Höhe Hausnr. 37
6
Breitensteinweg in Höhe Hausnr. 34-38
4
Teltower Damm in Höhe Hausnr. 124+133
8
Gesamt 2021 (bis einschl. Juni)
97
In den letzten Jahren wurden an den vorgenannten Stellen somit insgesamt 307
Fahrradbügel eingebaut und somit Abstellmöglichkeiten für 614 Fahrräder geschaffen.“
Neukölln
„Mit finanziellen Mitteln aus dem Kapitel 0730, Titel 52108 wurde in den Jahren 2018 bis 2020 folgende Anzahl von Fahrradbügel errichtet:
– 2018: 1.050
– 2019: 1.075
– 2020: 480“
Treptow-Köpenick
„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt der Bezirk nur über den Datenbestand aus der Datenerfassung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (VMS = Verkehrsmanagement-system/VISS = Verkehrs-Informations-System Straße). Dort sind standortkonkret rund 160 Einzelstandorte mit einer unterschiedlichen Anzahl an Fahrradbügeln ausgewiesen. Die genaue Anzahl kann derzeitig aufgrund der unzureichenden Personalkapazität des Bezirksamtes, insbesondere im planenden und bauenden Bereich des Straßen- und Grünflächenamtes, nicht benannt werden.“
Marzahn-Hellersdorf
„Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es folgende Fahrradabstellanlagen auf öffentlichen Flächen:
Jahr
Standort:Straße und Hausnummer
2017
Elsterwerdaer Platz
2017
S/U-Bahnhof Wuhletal
2017
Gründerzeitmuseum/ Gutspark Mahlsdorf
2017
Alice-Salomon-Platz ggü. Rathaus
2017
Parkplatz am Frankenholzer Weg (Schloßpark Biesdorf)
2018
Dienstgebäude SGA, Schkopauer Ring 2
2018
Volkshochschule, Mart-Twain-Straße 27
2018
STZ Kiek in, Rosenbecker Straße 25-27
2018
Villa Pelikan, Hellersdorfer Straße 27
2018
KiTa Spatzenhaus, Gadebuscher Straße 21-23
2018
KiTa Lach und Krach, Suhler Straße 43-45
2018
MetrumBerlin gGmbH und Kiek in, Peter Huchel Straße 39/39a
2018
Jugend- und Freizeiteinrichtung, Marzahner Promenade
2018
DRK Kinder- und Freizeiteinrichtung, Sella-Hasse-Straße 19/21
2018
KiTa Helles Nest, Riesaer Straße 79a
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Basdorfer Straße 2-4
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Mahlsdorf, Elsenstraße 11-13
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Teupitzer Straße 10-12
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Waldheimer Straße 18-20
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Walter-Felsenstein-Straße 39-41
2018
KiTa Eigenbetrieb Nordost, Weißenfelser Straße, 31-33
Berliner Bäderbetriebe, Schwimmhalle Kaulsdorf Nord, Clara-Zetkin- Weg 13
2018
KiTa Rosengarten, Pestalozzistraße 29
2018
Kilele, Freier Träger Jugendhilfe, Zossener Straße 31-33
2019
QM Mehrower Allee
2019
BDG Premnitzer Straße 11-13
2019
ELIXA
2019
Freizeitforum Marzahn
2019
Am CleanTech Business Park 1
2019
Touristeninformation, Hellersdorfer Straße
2019
Skater-Anlage beim Bürgerpark
2019
Garten der Begegnung
2019
S-Bhf. Raoul-Wallenberg-Straße, nordöstl. Seite
2019
Ev. Kirchengemeinde, Kastanienboulevard
2019
BEST-Sabel-Kita-Kaulsdorf
2019
Kita ‚Kiek mal‘ Filialstandort
2019
Kita Eigenbetrieb Nordost, Basdorfer Straße 2-4
2019
Kita Eigenbetrieb Nordost, Zum Forsthaus 3
2019
Kita Eigenbetrieb Nordost, Grabensprung 51
2019
Kita Eigenbetrieb Nordost, Oberweißbacher Straße 8-10
2019
Kita Zum Hasenhügel
2019
Kita Rappelkiste
2019
Kita und Familienzentrum Hasenburg
2019
Ev. Regenbogenkita
2019
Kita Knirpsenstadt am Glitzerbach
2019
JFE Joker
2019
Kinderzirkus Cabuwazi Spingling
2019
Kunsthaus Flora
2019
MetrumBerlin gGmbH
2019/20
Grundschule Am Fuchsberg
2019
Haus an der Kastanienallee 53
2019
Haus an der Kastanienallee 55
2019
Haus am Akaziengrund
2019
JFE Impuls
2019
Kriseninterventionsteam vom Jugendamt
2019/20
Dingolfinger Straße
2019
U-Bahnhof Cottbusser Platz
2019
Dorfkirche Alt- Marzahn
2020
Bruno-Baum-Grünzug
2020
Kita ‚Grashüpfer‘
2020
Kita ‚Tausendfuß‘
2020
Humanistisches Familienhaus Felix
2020
Kita ‚Naseweis‘
2020
Kita Eigenbetrieb Nordost, Teupitzer Straße 10-12
2020
Kita ‚Galileo‘
2020
Kita ‚Wuhlehopser‘
2020
Kita ‚Raupe Nimmersatt‘
2020
Kita ‚Senfkörner‘
2020
Kita ‚Spielhaus‘
2020
Dussmann KulturKindergarten
2020
Kita ‚Elementa‘
2020
Ernst-Hackel-OS
2020
Haus ‚Sonneneck‘
2020
Schule Am Schleipfuhl
2020
Schule Am Lehnitzplatz
2020
S- Bahnhof Marzahn
„
Lichtenberg
„Im Bezirk Lichtenberg sind derzeit 2.288 Fahrradbügel erfasst. Dabei ist jedoch von einer deutlich größeren Anzahl von Fahrradbügel auszugehen, da bisher nicht jede Anlage erfasst werden konnte.“
Reinickendorf
„Eine Statistik über alle vorhandenen Fahrradabstellplätze im Bezirk Reinickendorf wird
nicht geführt.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gibt es in Reinickendorf 4.840 Fahrradabstellplätze.“
Frage 2:
Was ist der im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 MobG BE ermittelte Bedarf an Fahrradabstellanlagen?
Antwort zu 2:
In Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat der Geschäftsbereich #infraVelo GmbH an 236 Standorten der S- und U-Bahnhöfe des Berliner ÖPNV-Netzes Standort- und Potenzialanalysen durchgeführt, um den bis 2030 benötigten Bedarf an Fahrradabstellanlagen zu ermitteln. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat für den größten Teil seiner Stationen eigene Analysen durchgeführt, die Ergebnisse sind in der untenstehenden Tabelle ebenfalls mit aufgeführt. Als Ergebnis liegt der ermittelte zusätzliche Bedarf an Fahrradabstellanlagen an Stationen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum Jahr 2030 bei ca. 42.000 Stellplätzen.
Die Tabellen führen die Bedarfe an den untersuchten Standorten des Berliner ÖPNV- Netzes nach Bezirk und Standort mit den aktuell vorhandenen, den zusätzlich benötigten und der Gesamtzahl der Stellplätze, die bis 2030 benötigt werden auf.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bahnhof
vorhandeneStellplätze
Zusätzlich
insgesamt
insgesamt
benötigte
benötigteStellplätze
benötigteStellplätze
Stellplätzeinklusive
bis 2030
bis 2030
Zuwachsp
otenzial1
U-Bahnhof Adenauerplatz
54
53
107
U-Bahnhof Augsburger Straße
20
/
12
U-Bahnhof Berliner Straße
56
108
164
U-Bahnhof Bismarckstr.
93
41
134
U-Bahnhof Blissestraße
40
32
72
U-Bahnhof Bundesplatz
78
92
170
S-Bahnhof Charlottenburg
109
459
568
965
U-Bahnhof Deutsche Oper
15
17
32
U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz
60
74
134
U-Bahnhof Fehrbelliner Platz
114
55
169
S-Bahnhof Grunewald
35
84
119
U-Bahnhof Güntzelstraße
34
34
68
U-Bahnhof Halemweg
59
/
20
S-Bahnhof Halensee
10
27
37
S-Bahnhof Heerstraße
26
88
114
U-Bahnhof Heidelberger Platz
24
33
57
S-Bahnhof Hohenzollerndamm
10
57
67
U-Bahnhof Hohenzollernplatz
36
7
43
U-Bahnhof Jakob-Kaiser-Platz
50
45
95
S- und U-Bahnhof Jungfernheide
64
51
115
U-Bahnhof Kaiserdamm
30
30
60
U-Bahnhof Konstanzer Straße
20
5
25
U-Bahnhof Kurfürstendamm
48
52
100
U-Bahnhof Mierendorffplatz
32
77
109
S-Bahnhof Messe Nord
84
/
73
S-Bahnhof Messe Süd
24
21
45
U-Bahnhof Neu-Westend
6
36
42
S-Bahnhof Olympiastadion
0
60
60
S-Bahnhof Pichelsberg
28
/
27
U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz
56
76
132
U-Bahnhof Rüdesheimer Platz
76
111
187
U-Bahnhof Ruhleben
30
/
20
S-Bahnhof Savignyplatz
32
115
147
U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz
60
142
202
U-Bahnhof Spichernstraße
10
105
115
1 In der Spalte „Zuwachspotenzial“ wurde errechnet, welche Zuwächse die Errichtung eines Fahrradparkhauses nach sich ziehen würde, da festgestellt wurde, dass ein #Fahrradparkhaus als qualitativ hochwertiges Angebot dazu führt, dass mehr Menschen auf das Rad umsteigen. Das Zuwachspotenzial beträgt 70 Prozent und beruht auf den Erfahrungen anderer Städte.
U-Bahnhof Theodor-Heuss-Platz
22
41
63
U-Bahnhof Uhlandstr.
16
39
55
S-Bahnhof Westend
20
115
135
S-Bahnhof Westkreuz
22
11
33
U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße
102
93
195
S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten
112
144
256
Gesamt
1.817
2.630
4.378
4.775
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat für alle Stationen bis auf die Bahnhöfe Grunewald, Rüdesheimer Platz und Ruhleben die Standort- und Potenzialanalysen selbst durchgeführt.
Bezüglich der Bedarfe von Fahrradabstellanlagen an anderen Standorten liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Daten vor.
Frage 3:
Wie viele der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten 100.000 Fahrradabstellanlagen sind bereits in Planung? Wo befinden sich diese (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 3:
Seit 2017 stellt die Senatsverwaltung den Bezirken finanzielle Mittel aus Kapitel 0730 Titel 52108 für die Errichtung von Fahrradstellplätzen zur Verfügung. Aus dem vorgenannten Titel wurden in den Jahren 2017 bis 2020 ca. 19.000 Fahrradabstellplätze errichtet.
Zusätzlich haben die Bezirke aus Eigenmitteln, aus Städtebaufördermittel, aus Mitteln die im Rahmen von § 49 BauO Bln zweckgebunden nur für Fahrradstellplätze verwendet
werden dürfen, Fahrradabstellanlagen errichtet. Für die aktuellen Planungen wurden zuständigkeitshalber die Berliner Bezirke abgefragt. Die Antworten sind nachfolgend dargestellt:
Mitte
„Eine Statistik zum Bestand und Bau von Fahrradabstellanlagen wird im Bezirk Mitte derzeit sukzessive aktualisiert und steht in den Folgejahren zur Verfügung. Dem Bezirk liegen aus Anfragen durch Bürgerinnen und Bürger, Verkehrskonzepte sowie anderen Untersuchungen sowohl 127 unspezifische Wunschstandorte für Fahrradabstellanlagen als auch 541 Wunschstandorte mit einem gemeldeten Bedarf von insgesamt 9.977 Stellplätzen vor.“
Friedrichshain-Kreuzberg
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg plant und baut ca. 900-1.000 Fahrradabstellanlagen pro Jahr.“
Pankow
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin plant im Jahr 2021 noch ca. 870 Fahrradbügel aufzustellen. Detaillierte Planungswerte für die nächsten Jahre liegen noch nicht vor.“
Charlottenburg-Wilmersdorf
„Das unter 1. genannte Konzept hat – einschließlich einer Prognose des Wachstums des Radfahranteils für die nächsten Jahre – ein Bedarf von zusätzlichen rd. 19.600 Fahrradabstellplätzen ermittelt. Das entspricht etwa 9.800 Kreuzberger Anlehnbügeln.
1.500 Anlehnbügel wurden bereits beschafft, die in Tranchen von 500 Stück umgesetzt
werden.“
Spandau
„Gemäß Potenzialanalyse der infraVelo (Stand 12-2020) sollen die vorhandenen Stellplatzangebote an folgenden Standorten erweitert werden:
Regionalbahnhof Albrechtshof: Neubauten im Umfeld des Bahnhofs
Regionalbahnhof Staaken: Neubau von Anlagen, davon 10 zugangsgesicherte Plätze
Bahnhof Spandau/ Rathaus Spandau (Fernbhf, U- und S-Bahn):
U-Bhf Altstadt Spandau: Umbau vorhandener Anlagen zur Schaffung einer Kapazitätsreserve
U-Bhf Zitadelle:
U-Bhf Haselhorst: Sehr hoher Bedarf durch Wohnungsneubau im Norden Spandaus; Umbau vorhandener und Neubau von Abstellanlagen, darunter zugangsgesicherte Abstellplätze.
U-Bhf Paulsternstraße: Umbau vorhandener Anlagen und Neubauten im Umfeld des Bahnhofs
U-Bhf Rohrdamm: Hoher Bedarf, Umbau vorhandener Anlagen und Neubauten im Umfeld des Bahnhofs, davon 22 zugangsgesicherte Stellplätze
U-Bhf Siemensdamm: Sehr hoher Bedarf, Erweiterungs- und Neubauten geplant, davon 65 zugangsgesichert.
Diese Abstellanlagen an Bahnhöfen plant die infraVelo, die dann auch Auskünfte zu der voraussichtlichen Anzahl machen kann.
Der Bezirk plant die Errichtung von mehreren hundert Abstellbügeln (die genaue Anzahl steht noch nicht fest) im Zusammenhang mit der Umsetzung diverser städtebaulicher Fördermaßnahmen (Sanierungsgebiet Wilhelmstadt, städtebaulicher Denkmalschutz
Bei den in der Umsetzung oder Planung befindlichen Wohnungsbauprojekten werden ebenfalls Fahrradabstellanlagen vorgesehen.“
Steglitz-Zehlendorf
„Neben einer Vielzahl von einzelnen kleineren Fahrradabstellanlagen, die regelmäßig ergänzt werden, sind an folgenden Orten größere Fahrradabstellanlagen in Planung: S- Bhf. Mexikoplatz, U-Bhf. Krumme Lanke, S-Bhf. Zehlendorf und S-Bhf. Wannsee.
Für den Bereich Berlinickestraße (S-Bhf. Steglitz) findet gerade die Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde zum Einbau von insgesamt ca. 20 Fahrradbügeln (entspricht 40 Fahrradstellplätzen) statt. Am Stadion Lichterfelde ist geplant 80 Fahrradbügel (entspricht 160 Fahrradstellplätzen) zu errichten. Hierzu sind jedoch noch weitere Abstimmungen mit der Abteilung Sport erforderlich.“
Neukölln
„Im Jahr 2021 sind keine Fahrradbügel in Planung, die mit finanziellen Mitteln aus dem
Kapitel 0730, Titel 52108 errichtet werden.“
Treptow-Köpenick
„Durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurden 2018 die Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, mögliche bzw. notwendige Fahrradabstellmöglichkeiten zu benennen. Diese Meldungen wurden dann von der Senatsverwaltung an die Straßenbaulastträger übermittelt.
Grundsätzlich werden durch den Bezirk alle vorgeschlagenen Standorte geprüft.
Für den Bezirk Treptow-Köpenick sind für das Jahr 2021 an 20 Standorten 650 Stellplätze (325 Fahrradanlehnbügel) geplant. Die GB infraVelo GmbH plant ebenfalls Fahrradabstellanlagen, in Abstimmung mit dem Bezirk vorzugsweise an S-Bahnhöfen.“
Marzahn-Hellersdorf
„Für das Jahr 2021 sind 280 Fahrradbügel (= 560 Stellplätze) an 17 Standorten in der
Planung. Die Finanzierung ist noch nicht gesichert.“
Lichtenberg
„Im Bezirk Lichtenberg wird jährlich eine Liste für Abstellanlagen erstellt die dann abgearbeitet wird. Für 2021 ist die Aufstellung von 167 Kreuzberger Bügel an 12 Standorten vorgesehen. Die Vorbereitung der Liste für 2022 ist laufend bis zum Jahresende in Arbeit.“
Reinickendorf
„Es ist geplant bis Ende Juli 2021 an folgenden Standorten Fahrradstellplätze zu er- richten:
Seidelstraße/Holzhauser Str
Mittelinsel
16
Veltheimstr./Schildowerstr.
Haltestelle
14
Berliner Str. (Hermsdorf)
Haltestelle ( 2 Stellen )
32
Karl-Bonhoeffer/Blunckstr.
Zugang U-Bahn
32
Grünrockweg
Zugang U-Bahn
20
Senftenberger Ring
Gehweg
32
Schildower Str.
Grünfläche
16
AnzahlStellplätze insgesamt
162
Bis Ende 2021 sollen noch 28 Stellplätze auf dem bezirkseigenen Gelände Teichstraße
errichtet werden.“
Frage 4:
Wie viele der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten Fahrradabstellanlagen sind bereits im Bau? Wo befinden sich diese (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 4:
Hierzu wurden zuständigkeitshalber die Berliner Bezirke abgefragt. Die Antworten sind nachfolgend dargestellt:
Mitte
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen, weil das Bezirksamt Mitte die Antworten auf die Fragen 3 und 4 zusammenfasste.
Friedrichshain-Kreuzberg
„Eine tagesaktuelle Aufstellung ist nicht möglich.“
Pankow
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat im Jahr 2019 324 Fahrradbügel aufgestellt. Im Jahr 2020 wurden 782 aufgestellt. Im Jahr 2021 wurden bereits 102 Fahrradbügel aufgestellt.“
Charlottenburg-Wilmersdorf
„Von der aktuell in Ausführungsplanung/Umsetzung befindlichen Tranche von 500 Bügeln
sollen diesen Monat 100 Bügel verbaut werden.“
Spandau
„Konkrete Planungen für die einzelnen Standorte bestehen derzeit noch nicht. Das SGA hat zur Deckung der hohen Bedarfe deshalb an zwei U- Bahnhöfen bereits Abstellanlagen in eigener Veranlassung errichtet. Am U-Bhf Haselhorst (Ferdinand-Friedensburg-Platz)
sind im unmittelbaren Bereich von U-Bhf und Bushaltestelle 38 Bügel errichtet worden, am U-Bhf Paulsternstraße 24 Bügel (Nonnendammallee, wegen des fehlenden Platzes an den Eingängen auf dem Mittelstreifen der Nonnendammallee)“
Steglitz-Zehlendorf
„Neben einer Vielzahl von einzelnen kleineren Fahrradabstellanlagen, die regelmäßig ergänzt werden, sind zurzeit keine größeren Fahrradabstellanlagen in Bau.“
Neukölln
„Im Jahr 2021 werden 50 Fahrradbügel errichtet, die nicht wie geplant 2020 errichtet
werden konnten.“
Treptow-Köpenick
„Zwischen 2018 und 2020 wurden 330 Fahrradanlehnbügel (660 Stellplätze) errichtet.
Im Jahr 2021 werden derzeit an 4 Standorten 110 weitere Stellplätze (55 Fahrradanlehnbügel) hergestellt.“
Marzahn-Hellersdorf
„Von den für 2021 vorgesehenen Fahrradbügeln ist noch keiner im Bau, da die Finanzierung noch nicht gesichert ist.“
Lichtenberg
„Derzeit kann für Lichtenberg nicht festgestellt werden wieviel Fahrradabstellanlagen (FAA) noch benötigt werden. Hier sind wir auf eigene Ermittlungen bzw. auf die Zuarbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen bzw. anderen Ämtern angewiesen. In 2021 werden an folgenden Standorten FAA aufgestellt
Standort Anzahl FAA
11G03 Grundschule am Gutspark 25
11G05 Grundschule auf dem lichten Berg 25
11G13 Karlshorster Schule Lisztstraße 6 15
11G16 Schule an der Victoriastadt Nöldnerstraße 44 10
11Y10 Manfred v. Ardenne Schule Werneuchener Str. 27 14
11Y11 Immanuel Kant Schule Lückstraß 63 7
Suermondtstraße westlich HST „Am Faulen See“ 3
Kraetkestraße 38 und 41 10
U-Bhf Lichtenberg 14
Storkower Bogen Franz-Jakob-Straße 11
Otto Marquardt-Straße 20
„
Reinickendorf
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen, weil das Bezirksamt Reinickendorf die Antworten auf die Fragen 3 und 4 zusammenfasste.
Frage 5:
Wie viel wird der Bau der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten 100.000 Fahrradabstellanlagen kosten (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 5:
Fahrradabstellanlagen sind Anlagen des ruhenden Verkehrs und für diese Anlagen sind nach Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz die Berliner Bezirke zuständig. Aufgrund der differenzierten Kostenansätze für die einzelnen Bautypen (zum Beispiel Doppelstockparker, Anlehnbügel, Fahrradstellplätze in Sammelschließanlagen) einschließlich des starken Anstieges des Baupreisindex‘ in den vergangenen Jahren, kann keine allgemeine Aussage getroffen werden, in welcher Höhe je Berliner Bezirk finanzielle Aufwendungen erforderlich sind, um die in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten
100.000 Fahrradabstellanlagen zu errichten.
Frage 6:
Wie lange wird der Bau der in § 47 Abs. 4 Satz 1 MobG BE geforderten 100.000 Fahrradabstellanlagen jeweils dauern (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 6:
Der Bau einer Fahrradabstellanlage ist abhängig von der Art der geplanten Anlage (z.B. Fahrradbügel, Schließanlage oder Fahrradparkhaus). Ein durchschnittlicher Zeitraum kann daher nicht genannt werden.
Frage 7:
Gibt es eine im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 MobG BE gleichwertige Verteilung von Fahrradabstellanlagen in allen Teilen Berlins? Wenn nein: warum nicht? Wenn ja: Wie begründet der Senat dies? Wie wird gewährleistet, dass es eine im Sinne von § 41 Abs. 1 Satz 1 MobG BE gleichwertige Verteilung von Fahrradabstellanlagen in allen Teilen Berlins gibt?
Antwort zu 7:
In § 41 Abs. 1 Satz 1 MobG BE wird ausgeführt, dass das Berliner Radverkehrsnetz gleichwertig in allen Teilen Berlins insbesondere Wohngebiete, Arbeits- und Bildungsstätten, Einkaufsgelegenheiten, kulturelle, soziale und Gesundheitseinrichtungen, Sportzentren sowie Erholungsgebiete verkehrlich miteinander verknüpfen soll. Die Entscheidung, an welchem Standort in welcher Quantität und Qualität Fahrradabstellanlagen errichtet werden sollten, erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Bedarfsermittlungen.
Für die Bedarfsermittlungen wurden bisher verschiedene Ansätze gewählt werden, von denen hier beispielhaft die Folgenden genannt werden: Die Standort- und Potenzialanalysen zum Fahrradparken an S- und U-Bahnstationen im Land Berlin, die die GB infraVelo GmbH in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bzw. das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf durchführten, die Umfrage
„#Fahrradbügel für Pankow“ über das Portal mein.berlin.de, die vom Bezirksamt Pankow initiiert und umgesetzt wurde sowie systematische Begehungen in den Bezirken. Durch diese Bedarfsermittlungen soll in den vorgenannten Gebieten eine gleichwertige Verteilung von Fahrradabstellanlagen erreicht werden, so dass die Gebiete optimal für Radfahrende erschlossen sind.
Frage 8:
Wie viele #Leihfahrräder gibt es in Berlin (aufgeschlüsselt nach Anbieter, Bezirk, stationsabhängig und – unabhängig)?
Antwort zu 8:
Aktuell bieten neben dem Unternehmen #nextbike (Stationsgebunden, öffentliches Fahrradverleihsystem des Landes Berlin) folgende Akteure stationsungebundenes #Bikesharing in Berlin an: Call a #Bike, #Donkey Republic, #LimeBike (Pedelecs) und #Avocargo (E-Lastenräder).
Die Flotte des öffentlichen Leihfahrradsystems Berlin, betrieben durch das Unternehmen nextbike, besteht mit Stand Juli 2021 aus rund 4.800 Rädern.
Zu den aktuellen Zahlen der angebotenen Leihfahrräder außerhalb des öffentlichen Systems liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Eine erfolgte Abfrage der genannten Unternehmen wurde nur durch ein Unternehmen innerhalb der gesetzten Frist beantwortet.
Das Unternehmen Donkey Republic teilte mit: „Aktuell hat Donkey Republic GmbH rund
1.400 Fahrräder in der Stadt Berlin, verteilt auf die Bezirke innerhalb der Ringbahn. Fahrräder haben eine sehr hohe Mobilität, daher ist es unmöglich zu bestimmen, wie viele sich in jedem Kiez befinden. Unsere Fahrräder sind alle stationsunabhängig.“
Das Unternehmen Lime hat der Veröffentlichung von unternehmensbezogenen Daten explizit widersprochen.
Ende 2019 lag die Zahl der Leihfahrräder in Berlin bei rund 14.000.
Derzeit werden im Rahmen des Freefloater Anforderungskonzepts aktuelle Zahlen bei den Anbietenden abgefragt (vgl. Antwort zu 14 und 15).
Frage 9:
Wie hoch ist der Bedarf an Leihfahrrädern (aufgeschlüsselt nach Bezirk)? Frage 10:
Wie viele feste Sammelstellen und Rückgabestationen für Leihfahrräder gibt es in Berlin und wie viele sollen zukünftig noch entstehen (aufgeschlüsselt nach Anbieter und Bezirk)?
Frage 11:
Welche straßenverkehrlichen Sondernutzungserlaubnisse wurden erteilt (aufgeschlüsselt nach Anbieter und Bezirk)?
Frage 12:
Ist das Angebot von Leihfahrrädern in allen Bezirken als gleichwertig zu bewerten? Wenn nein, wo ist dies nicht der Fall und warum?
Frage 13:
Gem. § 36 Abs. 6 Satz 2 MobG BE sind straßenverkehrliche Sondernutzungserlaubnisse für Leihfahrradanbieter nur zu erteilen, wenn diesbezügliche Angebote in allen Teilen Berlins gleichwertig bei Bedarf bereitgestellt sind. Ist der Senat der Überzeugung, dass die ausgegebenen Sondernutzungserlaubnisse durch ein gleichwertiges Angebot an Leihfahrrädern in ganz Berlin gerechtfertigt sind? Wenn ja: wie begründet der Senat dies? Wenn nein: warum nicht?
Antwort zu 9, 10, 11, 12 und 13:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 bis 13 gemeinsam beantwortet.
Seit der vorhergehenden Schriftlichen Anfrage zu diesem Thema (Schriftliche Anfrage 18/23890 des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 29. Juni 2020 zum Thema: (VI) 2 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich beim Radverkehr in Berlins City und Außenbezirken? Fahrradabstellanlagen und Leihfahrräder) haben sich keine grundlegenden Veränderungen (der Rechtslage) ergeben. Die Antworten zu den gleichlautenden Fragen haben daher weiterhin Gültigkeit.
Aktuell beläuft sich die Anzahl der Stationen beim öffentlichen Fahrradverleihsystem Berlin auf 325 Stationen. Für rund 40 weitere Stationen liegen Genehmigungen vor, wovon ein Großteil auf der Fahrbahn sind und besondere bauliche Maßnahmen erfordern. Der Stationsaufbau ist durch die Pandemie nicht in der erwarteten Geschwindigkeit erfolgt.
Die jeweils aktuellen nextbike-Verleihstandorte (Stationen, Rückgabezonen) in ihrer lokalen Verteilung können über die Homepage https://www.nextbike.de/de/berlin/standorte/ abgerufen werden.
Frage 14:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um ein am Nachfragepotenzial orientiertes Angebot an Leihfahrrädern gleichwertig in allen Teilen Berlins im Sinne des MobG BE zu gestalten?
Frage 15:
Welche gesetzlichen Regelungen sind erforderlich, um die Anbieter zu einem in allen Teilen Berlins gleichwertigen Angebot an Leihfahrrädern zu verpflichten?
Antwort zu 14 und 15:
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aktuell wurde bislang mit dem Anbieter Nextbike ein Aufbau von Mietfahrradstationen vereinbart, der sich auch an dem Nachfragepotenzial orientiert. Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage 13 verwiesen. Hinsichtlich stationsunabhängiger Mietfahrradangebote bestehen aktuell hingegen keine Genehmigungspflichten.
Entsprechend hat der Senat derzeit keine Handhabe, um auf die örtliche Ausgestaltung dieser Angebote Einfluss zu nehmen.
Das Land Berlin möchte den Beitrag der stationsunabhängigen Angebote zur Mobilitätswende stärken und nachteilige Effekte so weit wie möglich vermeiden oder mindern. Um dies zu erreichen, sollen verlässliche Grundlagen für die zukünftige Angebotsgestaltung geschaffen werden. Daher hat der Senat eine Änderung des Berliner Straßengesetzes beschlossen, die eine stärkere Steuerung von Mietflottensystemen ermöglichen soll. Diese liegt zur Diskussion und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vor.
Als Basis für eine Steuerung hat das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die Erstellung eines Evaluations- und Anforderungskonzepts beauftragt, das im April 2022 vorliegen soll. Aufbauend auf diesem Konzept soll es zukünftig möglich sein, Freefloater-Angebote mit Blick auf ihren gesamtgesellschaftlichen Nutzen (gemäß der Ziele des MobG) zu optimieren und dabei gleichzeitig privatwirtschaftliche und wettbewerbliche Potenziale zu nutzen. In diesem Rahmen findet aktuell ein Dialogverfahren mit den in Berlin aktiven stationsungebundenen
Anbietenden sowie kommunalen Akteuren statt, um ein Anforderungskonzept für diese zu erarbeiten sowie die Nutzung verschiedener Steuerungsinstrumente zu analysieren.
Frage 16:
Was unternehmen die Ordnungsämter, damit Leihfahrräder nicht gehäuft auf Gehwegen stehen und diese so blockieren?
Frage 17:
Wie viele Angestellte gibt es, die das ordnungsgemäße Abstellen von Fahrrädern kontrollieren (aufgeschlüsselt nach Bezirk)?
Antwort zu 16 und 17:
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Hierzu wurden erneut – wie bereits für die vorhergehende Schriftliche Anfrage zu diesem Thema mit den identischen Fragen (Schriftliche Anfrage 18/23890 des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 29. Juni 2020 zum Thema: (VI) 2 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich beim Radverkehr in Berlins City und Außenbezirken?
Fahrradabstellanlagen und Leihfahrräder) – die Bezirksämter von Berlin angefragt. Die Rückmeldungen haben keine Änderung des Sachstands ergeben, so dass die Antworten aus der genannten Schriftlichen Anfrage weiterhin gelten.
Frage 18:
Wie hat sich die Nutzung von Leihfahrrädern im Rahmen der Coronakrise verändert?
Antwort zu 18:
Hierzu wurden die unter Antwort 8 genannten Unternehmen befragt.
Das öffentliche Leihfahrradsystem Berlins stand während aller Phasen der Pandemielage vollumfänglich und uneingeschränkt zur Verfügung. Insgesamt konnte das System im Jahr 2020 trotz Pandemielage deutlich mehr Fahrten verzeichnen (insgesamt rund 895.000 Fahrten) als im Jahr 2019 (rund 670.000 Fahrten). Beim ersten Lockdown im Frühjahr 2020 folgte auf einen kurzen Einbruch der Zahlen im April eine schnelle Stabilisierung.
Insgesamt entwickeln sich die Nutzungszahlen dynamisch. In den Monaten Januar bis April 2021 wurden bereits mehr als 150.000 Fahrten mit dem öffentlichen Leihfahrradsystem Berlins durchgeführt, trotz Einschränkungen durch die weiterhin geltende Pandemiesituation.
Das Unternehmen Donkey Republic teilte mit: „In den Jahren 2019 und 2020 mussten wir aufgrund des Touristenmangels in der Stadt einen starken Mietrückgang hinnehmen, ab Juni 2021 sehen wir eine leichte Verbesserung der Situation. Die Situation bei den Langzeitpässen ist fast unverändert geblieben.“
Das Unternehmen Lime teilte mit: „Die Fahrten sind um 25 % bis teilweise 40 % länger geworden. Viele Berlinerinnen und Berliner haben Leihräder und vor allem die Lime E- Bikes als Verkehrsmittel für sich entdeckt. Die E-Bikes sind zu einer echten
Mobilitätsalternative für all diejenigen geworden, die es bevorzugen alleine, an der frischen Luft und unter Wahrung der Abstandsregeln von A nach B zu kommen. So hat jede vierte Fahrt mit einem Leihrad eine PKW-Fahrt ersetzt. Zudem wurden rund 25 % aller Fahrten an einem ÖPNV-Knotenpunkt gestartet oder beendet.“
Frage 19:
Wie bewertet der Senat rückblickend die im Zuge der Coronakrise verabschiedete Regelung zur Nutzung von Leihfahrrädern von Nextbike, welche bis zum 17. Mai 2020 für die ersten 30 Minuten kostenlos war, und warum?
Frage 20:
Welche Kosten sind durch die kostenlose Nutzung der Leihfahrräder von Nextbike zusätzlich angefallen, bzw. welche Einnahmen sind weggefallen?
Frage 21:
Wie hat sich die Anzahl der ausgeliehenen Fahrräder von Nextbike durch die Maßnahme verändert?
Antwort zu 19, 20 und 21:
Die Fragen 19, 20 und 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Regelung wird als Erfolg bewertet. Innerhalb kürzester Zeit konnte den Berlinerinnen und Berlinern ein attraktives, unkompliziertes Angebot individueller Mobilität im Umweltverbund gemacht werden. Trotz Pandemie-bedingt reduzierter Mobilität insgesamt und dem kompletten Wegfall der touristischen Nutzung stellte sich das System auch in der Phase des ersten Lockdowns unverändert intakt dar, sowohl was Angebot als auch Nutzung betraf.
Die Kosten wurden entsprechend der realen Nutzung zwischen dem Auftraggeber (Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) und den Auftragnehmer (nextbike) abgerechnet, wobei der verfügbare Gesamtbetrag gedeckelt war. Die Gesamtkosten betrugen rund 124.000 € (Brutto), wobei die Abrechnung aus dem Titel des Fahrradverleihsystems selbst (Kapitel 0730; Titel 68353
„Maßnahmen zur Förderung eines öffentlichen Leihfahrradsystems“) erfolgte. Eine Mittelaufstockung oder Verstärkung des Titels erfolgte nicht. Aus der Maßnahme selbst resultiert kein Einnahmeausfall. Vielmehr konnte auch neuen Nutzenden ein Zugang zum System geschaffen und die Vorteile dieser Lösung verdeutlicht werden. Langfristig ist dadurch eher mit einer intensiveren Nutzung zu rechnen.
Frage 22:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Die Deutsche Bahn hat den Prototyp des #Call a Bike 5.0 auf dem #Greentech Festival in Berlin vorgestellt. Das neue #Rad verfügt über ein #Schloss, das wie bei #E-Scootern die #Entleihung mit einem Scan des #QR-Codes über die #App ermöglicht. Weitere Merkmale sind eine neue LED-Anzeige, die Informationen über Entleihung und Abgabe liefert, der neue #Frontkorb für Gepäck sowie eine #Handyhalterung zur Navigation per Smartphone.
Die Deutsche Bahn bezeichnet sich als einen der größten #Bikesharing-Anbieter mit rund 20 Jahren Erfahrung und über einer Million Kunden. Die bisherigen #Call-a-Bikes sind sehr schwer und bei der Buchung technisch den E-Scootern weit unterlegen.
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Welche Fahrzeug-Sharing- und Mobilitäts-Dienstleister sind schon mit in die #Mobilitätsplattform „#Jelbi“
integriert?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
“Zum Open Beta Launch (11.06.2019) sind #Emmy (#eRollersharing), #Nextbike
(#Bikesharing), #Miles (#Carsharing) und der öffentliche Personennahverkehr (#S-Bahn & #BVG) in der Jelbi-App tiefenintegriert.“
Frage 2:
Welche werden zukünftig noch mit integriert werden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Sommer folgt der #BerlKönig, das gemeinsame Ridesharing-Angebot der BVG und
ViaVan. Kurz darauf soll auch #Taxi Berlin in der Jelbi-App voll integriert sein und nach der
2
Zulassung auch die #E-Tretroller von #Tier. Anschließend folgen schrittweise die weiteren
Partner. Rund 25 Mobilitätsanbieter haben schon Interesse bekundet.“
Frage 3:
Gibt es von Seiten des Senats und/oder der BVG besondere Prioritäten, welche Dienstleister zukünftig mit in
Jelbi integriert werden sollen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG bietet allen Mobilitätsanbietern die Möglichkeit, ihre Mobilitätsservices für Berlin
auf der Mobilitätsplattform in einer tiefen Integration (von der Anzeige über die
Reservierung bis zur Bezahlung) anzubieten. Hierzu veröffentlichte die BVG am
04.01.2019 ein Interessenbekundungsverfahren auf BVG.de und Bund.de für sog.
„Mobility Service Provider (MSP)“, d.h. Unternehmen, die ihre Mobilitätsangebote in Berlin
bereitstellen bzw. bereitstellen werden. Inhalt der Bekanntmachung war eine Aufforderung
an die MSPs, Interesse für die Teilnahme an dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt
„Mobilitätsplattform Jelbi“ der BVG zu bekunden, unter Erfüllung von
Mindestanforderungen.“
Frage 4:
Haben sich alle der unter 1. genannten Anbieter gegenüber BVG UND Senat bereit erklärt, die
Bewegungsdaten ihrer Nutzer zur Verfügung zu stellen?
Antwort zu 4:
Nein. Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit. Der BVG stehen nur die über die Jelbi-
App generierten Daten im Rahmen der DSGVO zur Verfügung sowie die anonymisierten
Nutzungsdaten von Verkehrsmitteln auf den Jelbi-Stationen. Dazu gehören auch Daten
über den Abfahrtsort und Zielort sowie die Verkehrsmittelauswahl, die für die
Buchung/Nutzung, Bezahlung und Rechnungstellung erforderlich sind.“
Frage 4a:
Wenn Nein, gibt es darüber weitere Verhandlungen mit den Anbietern, die keine Daten zur Verfügung stellen
wollen oder es bisher noch nicht machen?
Antwort zu 4a:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Hierzu bestand und besteht keine Notwendigkeit, da für den Betrieb von Jelbi nicht
notwendig.“
Frage 4b:
Welche der Dienstleister unter 1. sind bereit, ihre Daten dem Senat UND der BVG zur Verfügung zu stellen?
3
Antwort zu 4b:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Kooperationspartner stellen nur die Daten zur Verfügung, die für die Nutzung des
jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig sind (für die Buchung, Bezahlung und
Rechnungstellung, siehe Antwort zu Frage 4)“.
Frage 5:
Werden diese Daten jeweils kostenfrei und auswertbar zur Verfügung gestellt?
a. Wenn NEIN: Was kosten diese Daten bzw. die Auswertung den Senat bzw die BVG?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Ja.“
Frage 6:
Besteht von Seiten des Senats überhaupt ein Interesse an den Bewegungsdaten?
a. Wenn JA, von welchen Sharing- und Mobilitätsdienstleistern, unterschieden nach Fahrzeugarten, sind diese
Bewegungsdaten für den Senat ODER BVG von Interesse?
Antwort zu 6:
Bei der Mobilitätsplattform „Jelbi“ handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches,
unternehmerisches Pilotprojekt der BVG, in dem getestet werden soll, ob eine solche App
funktioniert und ob das Konzept der Hubs angenommen wird, so dass es hierzu keine
Vorgaben des Senats gibt.
Frage 7:
Wird die Bereitschaft zur Datenweitergabe an den Senat und/oder BVG künftig ein Kriterium für die
Integration eines Dienstleisters unter 1. sein, um in die Jelbi Mobilitätsplattform integriert zu werden?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Nur soweit es für die Nutzung des jeweiligen Mobilitätsangebotes in Jelbi nötig ist.“
Berlin, den 27.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welche #Carsharing -Anbieter mit welcher Anzahl an Fahrzeugen gibt es aktuell in Berlin? (inkl.
Aufschlüsselung nach Antriebsarten)
Antwort zu 1:
Es gibt keine Genehmigungs- und keine Berichtspflicht zu Car- und #Bikesharing –
Angeboten. Deshalb liegen Dem Senat keine vollständigen Daten vor. Die freiwillig
übermittelten Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Bei den im Folgenden
dargestellten Fahrzeugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis der vorliegenden
Unternehmensangaben, die hier nicht nach Unternehmen aufgeschlüsselt werden.
Es gibt stationsbasierte und stationslose Carsharing-Angebote. Zu den
stationsgebundenen Anbietern in Berlin zählen „Cambio“, „Flinkster“ (Deutsche Bahn),
„Greenwheels“, „Stadtmobil“, „Ubeeqo“ und „Oply“. Die Berliner Flotte umfasst hier rund
900 Fahrzeuge. Aktuell sind weniger als 1 Prozent davon elektrifiziert. Rückgemeldete
Gründe für diese geringe Rate sind die hohen Anschaffungs- und operativen Kosten der
E-Fahrzeuge bei gleichzeitig geringerer Auslastung.
Stationslose Anbieter vor Ort sind „drive now“ (BMW), „car2go“ (Daimler), „Miles“ und
„Sixtshare“. Die Fusion von „car2go“ und „drive now“ zu „share now“ ist aktuell in
Umsetzung. Insgesamt stehen in Berlin 3.100 stationslose Fahrzeuge zur Verfügung. Der
Elektrifizierungsanteil beträgt weniger als 10 Prozent. Mit dem zeitnah angekündigtem
Start von „We share“ (VW) sollen weitere 1.500 Fahrzeuge hinzukommen. Diese sollen zu
2
100 Prozent elektrisch betrieben sein, was bei den Freefloatern zu einem
Elektrifizierungsgrad von rund 40 Prozent führen würde.
Frage 2:
Welche Bikesharing-Anbieter mit welcher Anzahl an Rädern gibt es aktuell in Berlin? (Aufschlüsselung
Anzahl der E-Bikes)
Antwort zu 2:
Die Fragen 2-10 wurden im Hinblick auf „#nextbike“ in den Schriftlichen Anfragen vom 3.
April 2019 (Nr. 18/18637) und 16.10.2018 (Nr. 18/16741) beantwortet. Einen weiteren
Überblick zu der Berliner #Leihradsituation gibt die aktuelle Studie der agora
Verkehrswende „Bikesharing im Blickpunkt“.
Die jeweilige Anzahl der Leihfahrräder wird von den Anbietern nicht kommuniziert, so dass
die tatsächliche Anzahl nicht benannt werden kann. Nach hiesigem Kenntnisstand stehen
in Berlin ungefähr 14.000 Leihfahrräder zur Verfügung, wobei die Zahl jahreszeitlich
schwanken dürfte. Die meisten Leihfahrräder bietet „#Mobike“ an (circa 7.300), gefolgt von
„#LIDL-Bike“ (circa 3.000) und „#Deezer Nextbike“ (ca. 2.00).
Die Anbieter „#Donkey Republic“ (circa 1.000), „#Lime Bike“ (etwa 700) und „#Byke“(etwa 50)
stellen weitere Leihfahrräder bereit. Die Anzahl der Leihfahrräder neuer Anbieter
(„#Sacoora“ und „#JUMP“), die erst vor kurzer Zeit in Berlin gestartet sind, wurde noch nicht
berücksichtigt.
„Lime Bike“ verleiht auch eine unbekannte Anzahl an #E-Bikes, „Jump“ bietet ausschließlich
E-Bikes (etwa 1.000) an.
Frage 3:
Mit welchen weiteren Anbietern steht der Senat in Verhandlungen?
Antwort zu 3:
Es gibt keine Genehmigungsgrundlage zu Car- und Bikesharing-Angeboten und
entsprechend finden hierzu keine Verhandlungen statt. Der Senat steht mit einzelnen
Unternehmen in Kontakt.
Frage 4:
Auf welcher rechtlichen Grundlage und nach welchen inhaltlichen Kriterien erfolgt eine entsprechende
Genehmigung? Welche Behörde ist für die Genehmigung zuständig?
Frage 5:
Für welche Laufzeiten wurden die aktuellen Genehmigungen erteilt? (bitte einzeln für die jeweiligen Anbieter
aufführen)
3
Frage 7:
Sind im Rahmen der Genehmigungen verpflichtende Vorgaben für eine stadträumliche Angebotsstruktur
vorgesehen, z. B. Innenstadtbereiche, Innenstadt-Randgebiete, Außenbezirke?
Frage 8:
Inwieweit ist es möglich, die Genehmigung daran zu koppeln, Carsharing- und Bikesharing-Anbieter zu
verpflichten, ihre Angebote im gesamten Stadtgebiet, also auch in den Außenbezirken vorzuhalten?
Frage 9:
Hat der Senat im Rahmen der erteilten Genehmigungen, die in Frage 8 erwähnte Verpflichtung zur
Angebotsstruktur im gesamten Stadtgebiet berücksichtigt, und wenn nicht, warum nicht? Sind dem Senat die
ggf. entsprechenden Vorgehensweisen in den einzelnen Bezirken bekannt und wie nimmt er hierauf
Einfluss?
Antwort zu 4, 5, 7, 8 und zu 9:
Weder Bikesharing-Fahrräder noch Carsharing-Fahrzeuge bedürfen aufgrund der
aktuellen Rechtslage einer Genehmigung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Lediglich die
Stationen von Bike-Sharing-Angeboten für die Inanspruchnahme öffentlichen
Straßenlandes benötigen eine Sondernutzungserlaubnis. Die erteilten
Sondernutzungserlaubnisse für Stationen von „Deezer Nextbike“ wurden bis zum
31.07.2021 befristet.
Frage 6:
Welche Kosten müssen die Carsharing-Anbieter für das Genehmigungsverfahren sowie für die Nutzung von
Stellflächen (z.B. Parkraumbewirtschaftung) pro Fahrzeug entrichten?
Antwort zu 6:
Bezüglich des Genehmigungsverfahrens wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Sofern Carsharing-Fahrzeuge auf Stellflächen innerhalb von Parkraumbewirtschaftungszonen
geparkt werden, sind – wie für sonstige Personenkraftwagen auch – Parkgebühren
zu entrichten.
Die Kunden der stationsbasierten Carsharing-Anbieter bezahlen die Parkgebühren
während der Leihzeiten individuell. Die Stationen selbst werden von den Anbietern in der
Regel privat angemietet.
Beim stationslosen Carsharing bezahlen die Kunden die Parkgebühren pauschal über die
zeit- und / oder fahrstreckenbezogenen Preise der Anbieter. Die Anbieter selbst entrichten
die realen Parkgebühren minutengenau über das Handyparken. Die Standzeiten Ihrer
Fahrzeuge werden in parkraumbewirtschafteten Gebieten über eine zentrale, GPSbasierte
Erfassung ermittelt.
Frage 10:
Welche konkreten Maßnahmen und Handlungsschritte unternimmt der Senat, um die gesetzliche Forderung
nach gleichwertigen Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins zu gewährleisten?
4
Antwort zu 10:
Neben dem steten Ausbau des Angebots zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
in Berlin und im Berliner Umland, wurde im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ein
starker Ausbau der Radinfrastruktur beschlossen.
Berlin, den 21.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
In Anwesenheit von Ingmar Streese, Staatssekretär für Verkehr, Gewobag-Vorstandsmitglied Snezana Michaelis und BVG Vorstand Dr. Henrik Haenecke wurde die erste Jelbi-Station eröffnet In der Gitschiner Straße 64, direkt am #U-Bahnhof #Prinzenstraße, haben heute Gewobag und BVG gemeinsam den ersten Berliner #Mobilitätshub eröffnet.
Die Idee dabei: Noch mehr Berlinerinnen und Berliner sollen künftig auf den eigenen Pkw verzichten. Dafür bieten die Partner des Projekts leicht zugängliche und komfortable Alternativen in Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Direkt am U-Bahnhof kann man sich an der Jelbi-Station künftig auch das Fahrrad für die Kieztour, den Roller für den Ausflug und das Auto zum Einkaufen mieten. Wer bereits mit einem geteilten Fahrzeug unterwegs ist, findet am U-Bahnhof künftig bequem einen Parkplatz für sein Verkehrsmittel.
Und der besondere Clou daran: alle Sharing-Angebote können künftig über die neue App „Jelbi“ gebucht werden. Voraussichtlich ab Sommer wird die App an den Start
gehen. Bis dahin können die Fahrzeuge aber schon mit den jeweiligen Apps der Jelbi-Partner genutzt werden.
Möglich wird dieses außergewöhnliche und bisher in Deutschland einmalige Konzept durch die Kooperation von BVG und Gewobag. Das städtische Wohnungsunternehmen stellt die Flächen bereit und errichtet darauf die Mobilitätshubs. Die BVG wiederum lässt die App programmieren und hat das Partnernetzwerk der Mobilitätsdienstleister geschmiedet. Vom ersten Tag an dabei sind Miles, Oply, Flinkster, Mobileeee. Emmy und Nextbike. Nur diese dürfen auch die Stellplätze auf dem Mobilitätshub nutzen. Daher werden die Mobilitätshubs künftig Jelbi-Stationen genannt. Nach und nach werden weitere Partner sowohl für Hubs als auch für Fahrzeuge dem Netzwerk beitreten.
Der Standort am U-Bahnhof Prinzenstraße ist der erste, den die Gewobag auf ihren Grundstücken errichtet hat. Weitere werden im Sommer folgen, beispielsweise in der
Landsberger Allee oder am U-Bahnhof Jakob-Kaiser-Platz. Ihren MieterInnen möchte die Gewobag damit einen besonderen Mobilitätsservice direkt vor der eigenen Haustür
bieten und ihre Quartiere damit noch attraktiver gestalten. Zudem sieht das kommunale Unternehmen darin einen Beitrag zur flächeneffizienten und nachhaltigen
Stadtentwicklung und sammelt Erfahrungen in der Verbindung von Wohnen und Mobilität, die später auch an anderen Standorten genutzt werden können.