Die neuen S-Bahn-Fahrzeuge für Berlin müssen 160.000 Testkilometer absolvieren ⋅ umfangreiche Tests und Messungen ⋅ nächster Meilenstein erreicht
Die neuen #Fahrzeuge der Berliner #S-Bahn sind inzwischen so etwas wie Teenager geworden: ausgewachsen, fit, zu allem bereit, aber noch etwas unerfahren. Um die nötige Reife für den Fahrgastbetrieb zu bekommen, müssen sie derzeit umfangreiche Tests bestehen.
Seit Herbst vergangenen Jahres drehen die ersten fünf Fahrzeuge im Prüf- und #Validationcenter (#PCW) von Siemens Mobility in #Wegberg-Wildenrath (Nordrhein-Westfalen) ihre Runden. Bevor sie ihre ersten #Prüffahrten im Netz der Berliner S-Bahn absolvieren dürfen, werden die Züge im weltweit größten #Testzentrum für Schienenfahrzeuge umfassend erprobt.
Dazu zählen beispielsweise:
sogenannte #Entwicklertests zum Zusammenspiel der Antriebs- und der Bremsanlage
Prüfung und Feinjustierung des Gleit- und #Schleuderschutzes bei unterschiedlichsten Beladungszuständen und verschiedenen Geschwindigkeiten
Die Typtests des Antriebssystems dienen dem Nachweis der Beschleunigungswerte und der Fahrzeiten. Gegenstand der Prüfungen sind ebenso Funktion und Wechselwirkung der Stromabnehmer mit der Stromschiene Berliner Bauart sowie die fehlerfreie Erkennung von Stromschienenlücken und die Aufrechterhaltung des elektrischen Fahrzeug-Bordnetzes innerhalb von Trennstellen in der Berliner Infrastruktur.
Peter Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin: „Wir wollen unseren Fahrgästen ab 2021 ein Fahrzeug präsentieren, das sie zuverlässig, schnell und bequem an ihr Ziel bringt. Die neuen Züge werden daher intensiv über einen Zeitraum von zwei Jahren getestet. Dabei werden wir als DB AG das Hersteller-Konsortium eng begleiten.“
„Die Berliner Bürger erwarten S-Bahnen, die bereits vom ersten Tag an reibungslos funktionieren. Mit unserer modernsten Infrastruktur, hochqualifizierten Experten und innovativen Prüfdienstleistungen in unserem Prüf- und Validationcenter leisten wir dazu einen entscheidenden Beitrag. Das PCW macht es möglich, Tests an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr durchzuführen“, sagt Sabrina Soussan, CEO von Siemens Mobility.
„Die Fahrten auf dem Testring sind ein weiterer wichtiger Meilenstein, nachdem jedes System Schritt für Schritt in Betrieb genommen wurde. So stellen wir sicher, dass all diese Systeme – von Antrieb und Bremsen bis hin zu Klimaanlange, Scheibenwischer oder dem Türsystem – wunschgemäß funktionieren, bevor die Fahrzeuge die dann folgenden Testfahrten im Netz der Berliner S-Bahn starten dürfen“, sagt Jure Mikolčić, CEO Stadler Deutschland.
Bisher absolvierten die Fahrzeuge rund 2.000 der insgesamt geplanten ca. 160.000 Testkilometer. Nach Abschluss der Entwicklertests können voraussichtlich im Spätsommer 2019 die Nachweisfahrten und Fahrtechnik-Typtests auf speziellen Gleisabschnitten des Berliner Netzes beginnen. Auch das Testprogramm zur Berliner Fahrsperre (Metallschiene zum Auslösen von Zwangsbremsungen), das für die Zulassung erforderlich ist, kann dann gestartet werden. Parallel zu diesen Nachweisfahrten einzelner Fahrzeuge im Berliner Netz werden die S-Bahnzüge weiterhin im PCW ihre Runden drehen, um die Nachweise aller spezifizierten Funktionen und Anforderungen zu erbringen, die für die Zulassung notwendig sind.
Die neuen Fahrzeuge werden ab 2021 auf dem Berliner Teilnetz Ring/Südost eingesetzt. Die Vorserienproduktion umfasst fünf Halb- sowie fünf Viertelzüge, welche 2020 ausgeliefert werden, um ab Januar 2021 auf der Linie S47 (Spindlersfeld- Südkreuz) in Betrieb zu gehen. Die weiteren 96 Züge werden bis Ende 2023 auf der Ringbahn (S41, S42) sowie auf den Linien S8 und S46 im Fahrgastbetrieb fahren.
Über das Siemens Prüf- und Validationcenter
Im PCW können nahezu alle Fahrzeuge in Normal- und Meterspur sowie Systeme und Komponenten eisenbahntypischen Prüfungen unterzogen werden. Mit Einrichtungen wie Hochspannungsprüfanlage, Akustikmessplatz, Dreh-Kipp-Tisch, Neigeeinrichtung zur Bestimmung des Wankverhaltens oder einer Fahrzeugwaage stehen eine Vielzahl von Prüfmöglichkeiten zur Verfügung. Fahrzeuge und Systeme werden dabei unter Realbedingungen oder simulierten Extrembedingungen geprüft – mit statischen oder dynamischen Tests. Das Prüf- und Validationcenter ist für seine Prüfverfahren von unabhängigen Stellen zertifiziert und akkreditiert, so dass die Ergebnisse der Prüfungen für die Abnahmen der Zulassungsbehörden verwendet werden können.
Die Deutsche Bahn will den Standort #Cottbus durch eine Neuausrichtung stärken. Künftig soll das #Bahnwerk#REW mit seinen 400 Mitarbeitern #Diesel-Rangierloks aus dem Güterverkehr auf einen elektromechanischen #Hybridantrieb umrüsten.
Hochrangiger ging es kaum: Zwei Bundesminister, zwei Berliner Senatorinnen – für zwei #Elektrobusse. Der Besuch bei der Präsentation der neuesten #Batteriefahrzeuge der BVG in Berlin-Wedding kürzlich zeigte, welche Bedeutung das Thema hat. Ab August will die BVG eine erste richtige, große Linie ausschließlich mit Elektrobussen betreiben. Spätestens 2030 soll der letzte Liter #Diesel verbrannt werden. Berlins Verkehrssenatorin Regine #Günther (parteilos, für Grüne) betrachtet die #Elektrifizierung des öffentlichen Nahverkehrs als wichtigen Baustein beim Klimaschutz. Die Berliner Luft ist durch Abgase vor allem in der City stark belastet, Fahrverbote sind angekündigt.
Viele der Fahrgäste Berlins fahren schon „unter Strom“: von den 1700 Mio Fahrgästen pro Jahr sitzen nur noch 460 Mio in schadstoffarmen Dieselbussen. Den größten Effekt bringt der Wechsel vom Auto in die Öffis oder aufs Rad und die Verstromung der restlichen Autos.
Am 13.04.2019 startet die neue #PlusBus Direktverbindung zwischen #Beelitz und #Werder. Die PlusBus-Linie #641 ermöglicht erstmals eine umsteigefreie Fahrt zwischen den beiden wichtigen Zentren für die Region. Auch die Fahrtzeit wird sich erheblich verkürzen. Für Besucherinnen und Besucher der Region ist mit der neu eingerichteten PlusBus-Linie auch der beliebte #Spargelhof in #Klaistow besser mit dem Nahverkehr erreichbar. Für Berlinerinnen und Berliner bietet sich damit in der Spargelsaison eine gute, umweltfreundliche Verbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Mit der Linie 641 nimmt bereits die 18. PlusBus-Linie mit den Qualitäten #Stundentakt, Anschluss zur Bahn und #Wochenendangebot ihren Betrieb auf.
Die neue PlusBus Verbindung der #regiobus Potsdam Mittelmark GmbH ist zwischen Beelitz Stadt und Bahnhof Werder künftig 30 Minuten schneller unterwegs, denn die Fahrgäste sparen den jetzt noch notwendigen Umstieg in Berlin (Wannsee) bzw. Potsdam Hbf. Vor allem die täglichen Pendlerinnen und Pendler zwischen den beiden Städten werden sich über die deutliche Fahrtzeitverkürzung freuen, aber auch die rund 10.000 Gäste, die in der Spargelsaison den Spargelhof in Klaistow besuchen.
Staatssekretärin für Infrastruktur und Landesplanung, Ines Jesse sagte anlässlich der Vorstellung des neuen PlusBusses: „Ich freue mich, dass der PlusBus so erfolgreich ist und regiobus, als Vorreiter bei der Einführung von PlusBus-Linien in Brandenburg nun im Beelitz-Zauche-Netz eine weitere Premiumlinie startet. Mit jedem neuen PlusBus verbessern sich die Qualität und das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum. Die Fahrzeiten verkürzen sich, weil der Busfahrplan auf die Abfahrtszeiten der Züge abgestimmt ist. Das ist gut für die Pendlerinnen und Pendler, die vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen wollen.“
Landrat Potsdam-Mittelmark, Wolfgang Blasig: „Die Verbindung von Baumblüten- und Spargelregion mit dem PlusBus ist wichtig für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem für die vielen Gäste attraktiv. Die direkte und kurze Route zwischen den Städten Beelitz und Werder (Havel) verspricht viele neue Fahrgäste und zeigt, dass wir auch im ländlichen Raum eine gute Alternative zum Auto bieten können.“
regiobus Potsdam Mittelmark, Geschäftsführer Hans-Jürgen Hennig: „Die bisherigen Fahrgaststeigerungen beim PlusBus Hoher Fläming und Beelitz-Zauche zeigen, der Nahverkehr kann auch im ländlichen Raum sehr erfolgreich sein. Unser Angebot ist leicht verständlich und qualitativ hochwertig. Das ist das einfache Erfolgsrezept.
VBB-Geschäftsführerin, Susanne Henckel: „Als Verkehrsverbund haben wir die Aufgabe Stadt und Land im VBB-Gebiet gut mit Bus und Bahn zu verbinden. Der PlusBus bringt das gute Angebot der Schiene weiter in die Region und wird das Zusammenwachsen der Region fördern. Gleichzeitig ist er ein wichtiger Baustein, um die angestrebte Verkehrswende erfolgreich zu gestalten. Wir freuen uns über die positive Entwicklung der Fahrgastzahlen und die stetige Weiterentwicklung des Linienangebots.“
Verbindung zum Angebot Beelitz-Zauche
In Beelitz treffen sich in Zukunft die drei Linien des PlusBus-Beelitz-Zauche. Beelitz ist damit mit drei PlusBus-Linien und zwei Zugangeboten (RE7 und RB33) erreichbar. Der PlusBus Beelitz-Zauche fährt bereits auf den Linien 643 (Potsdam-Beelitz) und 645 (Beelitz-Lehnin). Sie ergänzen damit das neue Angebot. Für die Fahrgäste bedeutet die Premiummarke im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ein mindestens stündliches Angebot an Wochentagen, kurze Umsteigezeiten zu den Bahnen und ein gutes Angebot auch am Wochenende.
Regiobus Potsdam Mittelmark hat ein umfangreiches Informationsangebot für die Bürgerinnen und Bürger vorbereitet. Die Busse werden neu mit WLAN und Lademöglichkeit am Platz ausgestattet sein. Äußerlich sind sie durch das bekannte regionale PlusBus-Design erkennbar.
Hintergrund
Die PlusBusse fahren in Brandenburg unter dem Slogan „Ein Takt, mit dem Sie rechnen können“. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark fahren zwischen Bad Belzig, Potsdam und Brandenburg/Havel bereits seit 2014 Plus-Bus-Linien unter der Marke „Hoher Fläming“. Mit dem PlusBus „Emsterland“ (554: Lehnin-Götz-Brandenburg a. d. Havel) und dem PlusBus „Beelitz-Zauche“ hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark in den letzten Jahren das hochwertige PlusBus Angebot konsequent ausgebaut. Das Konzept des PlusBusses fährt erfolgreich in den Landkreisen, Teltow-Fläming, Ostpringitz-Ruppin, Prignitz, Barnim, Dahme-Spreewald und Spree-Neiße. Auch in weiteren Regionen möchte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zukünftig auch in anderen Regionen etablieren. Dazu werden Gespräche mit mehreren Landkreisen und Verkehrsunternehmen geführt. Die Marke PlusBus steht für hohe Qualitätsstandards in Brandenburg:
Einen regelmäßigen Taktverkehr von 6 Uhr bis nach 20 Uhr.
Eine maximale Übergangszeit zwischen Bahn und Bus von 15 Minuten
Eine Wochenendbedienung
Seit September 2018 unterstützt das Land Brandenburg jeden PlusBus-Kilometer zusätzlich zur Grundfinanzierung mit 0,40€. Damit wird die Landesregierung für das Abrechnungsjahr 2018 mehr als eine Millionen Euro für den Busverkehr im ländlichen Raum zur Verfügung stellen.
Fahrgäste erkennen das „Plus“ im Angebot bereits am Logo.
In der Region ist der PlusBus unter anderem an den Fahrzeugen und den Haltestellen durch das Produktsymbol erkennbar: ein violetter Kreis mit dem Schriftzug „Bus“, dazu ein großes Plus-Zeichen. Der PlusBus fährt auch erfolgreich im Mitteldeutschen Verkehrsverbund. Mit dem gemeinsamen PlusBus-Symbol, sollen sich auch Fahrgäste aus anderen Regionen leichter im Verkehrssystem zurechtfinden. Weitere Informationen und Fahrpläne finden Sie an den Haltestellen, in den Broschüren im Bus sowie unter www.VBB.de/PlusBus und www.regiobus-pm.de.
Alle VBB-Presseinformationen finden Sie unter vbb.de/presse.
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben.Vorbemerkung des Abgeordneten:Laut Presseberichten gab die BVG am 18.03.19 anlässlich des „Equal Pay Day“ verbilligte Fahrscheine für Frauen ab. https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/bvg-gibt-frauen-heute-160-euro-rabatt
Frage 1:Wie hoch waren die Kosten dieser Maßnahme?
Frage 2:Wie, bzw. aus welchem Budget wurde diese Maßnahme konkret finanziert?
Antwort zu 1und 2:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Das ́Frauenticket ́am Equal Pay Day war eine PR-Aktion der BVG, die (a)die BVG als attraktiven Arbeitgeber präsentiert hat,(b)im Sinne der gesellschaftlichen Verantwortung der BVG als öffentlichem Unternehmen ein gesellschaftliches Thema aufgegriffen hat, und
2(c) durch ein weltweites Medienecho eine positive Aufmerksamkeit für die BVG und das Land Berlin als innovative und lebenswerte Stadt erzeugt hat.Da es sich um eine PR-Aktion handelt, wurden die Kosten aus dem Marketingbudget der BVG getragen. Bei den Kosten handelt sich um Mindereinnahmen aus der Rabattierung der Tickets, die teilweise jedoch durch Mehrverkäufe ausgeglichen werden. So lag allein der Abverkauf der Umweltkarte (Jahreskarte) des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) bei mehr als dem Dreizehnfachen eines durchschnittlichen Tages. Die Detailanalysen sind noch nicht abgeschlossen, so dass aktuell die Kosten der Rabattierung ohne Berücksichtigung der Mehreinnahmen mit insgesamt ca. 65.000 Euro anzugeben sind. In die Einnahmenaufteilung mit den anderen Verkehrsunternehmen wird die BVG die Einnahmen entsprechend dem regulären, nicht rabattierten Preis einbringen, so dass den anderen Verkehrsunternehmen kein Nachteil entsteht.“
Frage 3:Wie war angesichts der Tatsache, dass es für diese Aktion nur einen einzigen Automaten gab, gewährleistet, dass alle in Berlin interessierten Frauen an die verbilligten Tickets kamen?
Antwort zu 3:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Das ́Frauenticket ́ galt im VBB-Tarifbereich Berlin AB. Es handelte sich um einenSonderfahrausweis mit Gültigkeit ausschließlich am 18.03.2019 (bis 03:00 Uhr des Folgetages) im Tarifbereich Berlin AB, unter Bezugnahme auf den VBB-Tarif Teil C Nummer 1.1. Der Verkauf erfolgte als Tageskarte an allen stationären Automaten und in den Kundenzentren der BVG und war somit in ganz Berlin verfügbar. Lediglich das erweiterte Angebot an rabattierten Fahrscheinen (Einzelfahrschein, Monatskarten und Jahreskarte) war an einem speziell ausgerüsteten Automaten verfügbar. An diesem Automat war für alle Interessierten ein Ticketkauf von 07:30 Uhr bis 21:30 Uhr des 18.03.2019 möglich.“
Frage 4:Wie war angesichts der eingebauten „Gesichtserkennungssoftware“ gewährleistet, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten wurden?
Antwort zu 4:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Die Gesichtserkennung war nur ein Marketinginstrument und nicht aktiv. Der Automat wurde immer von einer Person vor Ort gesteuert.“
Frage 5:Wie war angesichts der Tatsache, dass nur unbare Bezahlung möglich war, gewährleistet, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten wurden?
3
Antwort zu 5:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Die bargeldlose Bezahlung wurde wie an allen stationären Automaten der BVG abgewickelt und ist datenschutzkonform.“
Frage 6:Wie war konkretgewährleistet, dass auch „diverse“ Menschen, oder Menschen, die sich nur gelegentlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, an ein verbilligtes Ticket kamen?
Frage 7:Wie wird bei Kontrollen gewährleistet sein, dass „diverse“ Menschen, oder Menschen, die sich nur gelegentlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, sich bei der Nutzung des Tickets auch tatsächlich und während der gesamten Gültigkeitsdauer dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen?
Frage 8:Wird im Nachgang zu einer Fahrscheinkontrolle, die Zweifel an der Echtheit der Angaben zum tatsächlichen oder angenommenen (temporären) Geschlecht aufkommen lässt, eine ärztliche Untersuchung oder ein psychologisches Kontrollgespräch angesetzt?
Frage 9:Wie wird gewährleistet sein, dass weibliche Menschen, die sich in ein anderes Geschlecht umoperieren lassen, dieses verbilligte Ticket nach einer erfolgten Operation nicht mehr nutzen? Wie sind die Rückgabemodalitäten? Erfolgt eine ärztliche Untersuchung?
Frage 11:Wie wird gewährleistet,dass vermeintliche Transsexuelle männlichen Geschlechts, die nur aus beruflichen Gründen in die weibliche Geschlechtsrolle wechseln (sog. „Draq-Queens“) das verbilligte Ticket nicht für Privat-sondern nur für Dienstfahrten nutzen?
Frage 12:Wie beurteilt die BVG die hier offensichtliche Benachteiligung „diverser“ und männlicher Menschen?
Antwort zu 6 bis 9, 11 und 12:Die BVG hat hierzu mitgeteilt:„Die BVG urteilt nicht über die Geschlechteridentität ihrer Kunden.Der Erwerb des Sonderfahrscheins ́Frauenticket ́ war für jeden zugänglich und an den stationären Automaten möglich. Das Ticket war nur am 18.03.2019 gültig (bis 3 Uhr des Folgetages). Während der Gültigkeitsdauer konnte kein Missbrauch festgestellt werden und es gab keine Kundenbeschwerden, dass eine ungerechtfertigte Feststellung eines erhöhten Beförderungsentgelts stattgefunden hätte. Bei den weiteren rabattierten Fahrscheinen (Einzelfahrschein, Monatskarten und Jahreskarte) geht die BVG daher ebenfalls von einer tarifkonformen Nutzung aus.“
Frage 10:Wie ist der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber männlichen Menschen, die eine geringere Bezahlung als ihre weiblichen oder „diversen“ Kollegen erhalten, gewährleistet?
4
Antwort zu 10:Die BVG hat hierzu übermittelt:„Der Equal Pay Day ist ein internationaler Aktionstag, der auf das Thema geschlechterspezifischer Lohnungleichheit hinweist. Dabei handelt es sich nicht um Einkommensunterschiede einzelner Vergleichsfälle, sondern um die allgemeine Lohnlücke, die das Statistische Bundesamt als Gender Pay Gap ausweist. Der 18. März symbolisiert dabei den Tag, an dem sich die geschlechterspezifische Lohnlücke zum Vorjahr schließt.Die BVG steht für Gleichberechtigung und Diversität. Mit der Aktion zum EqualPay Day hat sich die BVG als attraktiver Arbeitgeber mit gleicher Bezahlung unabhängig vom Geschlecht positioniert.“
Frage 13:Wie beurteilt der Senat die hier offensichtliche Benachteiligung „diverser“ und männlicher Menschen?
Antwort zu 13:Chancen-und Geschlechtergerechtigkeit sindeine Grundlage für den sozialen Zusammenhalt, siesind gesellschaftliche Wertvorstellungen, die vom Berliner Senat geteilt werden. Auf ihreVerwirklichung wird im Rahmen der Richtlinien der Regierungspolitik konsequent hingearbeitet.Vor diesem Hintergrund sieht der BerlinerSenat die Marketingaktion der BVG als interessantenAnsatz, auf die bis heute existierenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen hinzuweisen.
Berlin, den 03.04.2019In VertretungStefan TidowSenatsverwaltung fürUmwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welche Maßnahmen wurden zur Wiedererreichung der biologischen #Durchlässigkeit von #Schleusen und #Wehren in Berlin bereits durchgeführt, welche Maßnahmen sind in Planung und wann sollen diese
abgeschlossen werden?
Frage 2:
Gibt es einen #Zeitplan zur Erreichung des Ziels? Wenn ja, führen Sie bitte alle relevanten Zielzeitpunkte auf.
Antwort zu 1 und 2:
Die #Querbauwerke in #Spree und #Havel haben gegenüber denen im #Teltowkanal, #Landwehrkanal und #Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal die höhere Priorität, da sie
aufgrund des höheren Abflusses die Hauptwanderwege für #aquatische Organismen
darstellen. Die Zuständigkeit für die Maßnahmen liegt bei der #Wasserstraßen- und #Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Konkret geplant werden sie durch das #Wasserstraßenneubauamt Berlin.
Aktueller Zeitplan für die Fertigstellung: #Mühlendamm (Spree): 2023,
Spandau (Oberhavel): Ende 2025,
Charlottenburg (Spree): Ende 2025.
2
Frage 3:
Welche Aufgaben in Bezug auf die Durchlässigkeit fallen in das Aufgabengebiet des Bundes, welche in den
des Landes Berlin?
Antwort zu 3:
Die Länder koordinieren zur Erreichung der im Wasserhaushaltsgesetz aufgeführten
Bewirtschaftungsziele Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Werden die
Bewirtschaftungsziele aufgrund einer vorhandenen Stauanlage an einer
Bundeswasserstraße nicht erreicht, sind nach § 34 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz
durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Durchgängigkeit durchzuführen. An allen anderen Gewässern ist
das Land Berlin zuständig.
Frage 4:
Wie steht es mit der Erreichung der biologischen Durchlässigkeit an Gewässern im Eigentum des Landes
Berlin aus, so z.B. an der Humboldtmühle in Tegel zur Wiederherstellung der Passierbarkeit für
Wanderfischarten und semiaquatische Säugetierarten und der Biotopverbindung Tegeler See-Tegeler Fließ?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte für Panke, Tegeler Fließ, Wuhle und
Erpe wurden auch die Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und semiaquatische
Säugetiere betrachtet und Maßnahmen entwickelt. An der Panke wurden zwei die
Durchgängigkeit behindernde Absturzbauwerke zu einem Beckenpass (Schlosspark
Schönhausen) und einer rauhen Sohlgleite (Schlosspark Buch) umgebaut. Die
Fischdurchgängigkeit wurde im Rahmen einer Untersuchung bestätigt. Die Herstellung der
Durchgängigkeit an den verbleibenden Querbauwerken ist Teil der Maßnahmen, die sich
derzeit in der Planfeststellung befinden.
Am Tegeler Fließ bestehen zwei Querbauwerke auf Berliner Landesgebiet. Aufgrund der
Lage eines Absturzes unterhalb eines Gebäudes (Humboldtmühle) sowie einer Brücke,
wurden verschiedene (Umgehungs-)Varianten geprüft. Zur Herstellung einer
ausreichenden Durchgängigkeit ergibt sich der Bau einer Fischwanderhilfe im
vorhandenen Profil, wozu der Neubau der Brücke erforderlich ist. Dies ist zeitlich zu
koordinieren.
An der Wuhle wurden bereits fünf Querbauwerke durch Sohlgleiten bzw. Beckenpässe
ersetzt. Die Herstellung der Durchgängigkeit an den verbleibenden Hindernissen wird im
Rahmen der derzeit laufenden Vorplanung geplant.
Es wird eine Herstellung der Durchgängigkeit bis spätestens 2027 angestrebt.
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Maßnahmen zum Röhrichtschutz, die in den naturnahen Bereichen von Spree
und Havel einschließlich der seenartigen Erweiterungen durchgeführt werden?
Antwort zu 5:
Die Maßnahmen zum Röhrichtschutz sind ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt naturnaher
Ufer, zum Biotopverbund und zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Durch die Maßnahmen
konnte der in den 1980iger Jahren festgestellte Rückgang des Röhrichts gestoppt werden.
3
Insgesamt konnte der Anteil der mit Röhricht bestandenen Ufer erhöht, Altröhrichte
geschützt und an geeigneten Uferabschnitten Röhrichtbestände durch Neupflanzung
wiederhergestellt werden. Im Rahmen des Programms zum Monitoring von Röhricht
werden die Bestände alle fünf Jahre kartiert und deren Entwicklung bewertet. So konnte
durch das Röhrichtschutzprogramm an den Spree-, Dahme- und Havelseen die
Gesamtfläche an Röhrichtbeständen deutlich erhöht werden. Ausgehend von 1990, zu
Beginn des Röhrichtschutzprogramms, konnte die Röhrichtfläche von ca. 612.000 m² auf
ca. 756.000 m² im Jahr 2005 erhöht werden. Die Röhrichtfläche im Jahr 2015, dem bisher
letztmaligen Kartierungszeitraum, betrug 713.000 m². Der Rückgang zwischen 2005 und
2015 betrifft Gewässer Dämritzsee, Zeuthener See und Oberhavel wo durch Uferverbau
und starker Zunahme des Sportbootverkehrs die Bedingungen sich verschlechtert haben.
An den überwiegend naturnahen Gewässern wie Unterhavel, Tegeler See und Seddinsee
sind die Röhrichtbestände stabil bzw. zeigen einen leichten Zuwachs.
Frage 6:
Welche Maßnahmen wurden seit 2012 zum Schutz der Röhrichte umgesetzt, welche Mittel und wie viel
Personal standen dafür zur Verfügung?
Antwort zu 6:
Der Schwerpunkt der seit 2012 durchgeführten Maßnahmen lag in der Erhaltung und
Erneuerung der Wellenschutzbauten (Palisaden), der Entnahme von in die Röhrichte
hineinwachsenden Gehölzen und der Sicherung vor landseitigem Betreten. Die für die
Finanzierung der Maßnahmen erforderlichen Ausgaben standen bei Kapitel 0750, Titel
52140 – Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege – zur Verfügung. Die
Umsetzung erfolgte im Rahmen der Personalkapazitäten des für Naturschutz und
Landschaftspflege zuständigen Bereichs. Darüber hinaus wurden Mittel bei Kapitel 0740,
Titel 52117 – Ufersanierung – in Anspruch genommen; hier erfolgte ein Personaleinsatz
von einer Stelle.
Frage 7:
Gibt es eine finanzielle Beteiligung des Bundes zur Beseitigung der Schäden am Röhricht und Ufererosion
an den Gewässerufern von Havel und Spree? Wenn ja, wie hoch und in welcher Form? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort zu 7:
Die Gewässer Havel und Spree sind Bundeswasserstraßen. Grundsätzlich ist an den
Bundeswasserstraßen der Bund, vertreten durch die Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung, in Berlin durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin,
unterhaltungspflichtig. Die Unterhaltungspflicht umfasst nach dem
Bundeswasserstraßengesetz jedoch nur Maßnahmen zur Erhaltung der Schiffbarkeit und
die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluß. Steht ein
Ufergrundstück nicht im Eigentum des Bundes, so obliegen dessen Eigentümer
grundsätzlich selbst die in seinem Interesse liegenden, nicht zur Gewässerunterhaltung für
die Erhaltung der Schiffbarkeit und des Wasserabflusses gehörenden Maßnahmen,
beispielsweise zur Sicherung des Ufers oder des Grundstücks vor den Einwirkungen des
Gewässers. Die Gewässerufer der Havel und Spree befinden sich überwiegend im
Eigentum des Landes Berlin oder privater Dritter. Daher gibt es keine finanzielle
4
Beteiligung des Bundes zur Beseitigung von Schäden am Röhricht und Ufererosionen an
den landeseigenen oder privaten Gewässerufern. Die Unterhaltung der landeseigenen
Ufereinfassungen sowie der vom Land Berlin angelegten Röhrichtbereiche obliegt dem
Land Berlin als antragstellende Stelle. Dieses ist in den öffentlich-rechtlichen
Genehmigungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz sowie den privatrechtlichen
Verträgen mit dem Bund für jeden Einzelfall geregelt.
Berlin, den 04.04.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie hoch war die #Pünktlichkeit der Linien der BVG im Jahr 2018 aufgeschlüsselt nach einzelnen U-Bahn-,Metrotram-,Tram- und Buslinien?
Antwort zu 1:
Zur Beantwortung der Frage 1 wird als Anlage 1 eine Übersicht der Pünktlichkeit einzelner Linien der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR für das Jahr 2018 übermittelt. Dabei gilt für die Pünktlichkeit folgende Definition: Eine im Fahrplan veröffentlichte Soll-Abfahrt gilt als pünktlich erbracht, wenn zwischen 90 Sekunden vor und 210 Sekunden nach der Soll- Abfahrtszeit tatsächlich eine Abfahrt stattfindet. Als unpünktlich gilt sie, wenn keine tatsächliche Fahrt im pünktlichen Toleranzbereich liegt und wenn eine zwischen
211 Sekunden Verspätung und der Zeit bis zur nächsten Soll-Fahrt (bei Takten bis einschließlich 10 Minuten) bzw. 10 Minuten Verspätung (bei Takten über 10 Minuten) erfolgt.
Frage 2:
Wie viele #ausgefallene Nutzkilometer gab es bei der BVG im Jahr 2018 nach Linien und Monaten aufgeschlüsselt?
Antwort zu 2:
Zur Beantwortung der Frage 2 wird als Anlage 2 eine Übersicht der ausgefallenen Nutz- kilometer einzelner Linien der BVG nach Monaten für das Jahr 2018 übermittelt. Nach
Angaben der BVG sind bei den #Fährlinien von den im Jahr 2018 fahrplanmäßig vorgesehenen 18.045 Betriebsstunden insgesamt 12 Betriebsstunden ausgefallen.
Frage 3:
Wie viele Zugausfälle gab es bei der S-Bahn Berlin im Jahr 2018, nach Monaten aufgeschlüsselt? Was waren die Gründe?
Antwort zu 3:
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) übermittelte dazu die nachfolgenden Werte*. Darin enthalten sind auch Züge, die nicht ausgefallen sind, deren Abfahrt jedoch verfrüht erfolgte oder deren Verspätung über der Taktzeit der jeweiligen Linie lag. (Diese Aspekte werden gemäß den Regelungen der S-Bahn-Verkehrsverträge als Ausfälle abgerechnet.)
Monat
ausgefallene
Zugkm
Jan. 2018
172.400
Feb. 2018
204.500
Mrz. 2018
203.400
Apr. 2018
176.800
Mai. 2018
182.500
Jun. 2018
178.300
Jul. 2018
137.000
Aug. 2018
141.600
Sep. 2018
123.000
Okt. 2018
127.300
Nov. 2018
123.900
Dez. 2018
123.200
* Die dargestellten Werte sind noch nicht mit dem VBB final abgestimmt. Dies erfolgt im Rahmen der Abstimmung zu den Schlussabrechnungen für das Vertragsjahr 2018.
Frage 4:
Was sind aktuell die häufigsten Ursachen für Verspätungen und Zugausfälle bei BVG und S-Bahn?
Antwort zu 4:
Bus und Straßenbahn
Negative Einflüsse auf die Pünktlichkeit bei Bus und Straßenbahn ergeben sich durch die in den letzten Jahren gestiegenen Beeinträchtigungen des Oberflächenverkehrs durch Bauarbeiten, Veranstaltungen, Demonstrationen, nicht optimierte Lichtsignalanlagen und eine unzureichende Qualitätssicherung der Beschleunigung. Beim Bus beeinflussen zusätzlich der gestiegene Rad-, Liefer- und Freizeitverkehr sowie zeitweise gesperrte Autobahnabschnitte mit ihren Verdrängungseffekten die Pünktlichkeit. Bei der unabhängig vom Oberflächenverkehr fahrenden U-Bahn wird die Pünktlichkeit maßgeblich von der schlechteren Betriebsstabilität durch die gestiegenen Ausfälle beeinflusst. Größere
Taktlücken erhöhen den Fahrgastandrang und führen zu längeren Fahrgastwechselzeiten an den Bahnhöfen. Ähnliche Auswirkungen sind auch bei den Verkehrsmitteln Bus und Straßenbahn zu beobachten.
Nach den Angaben der BVG zur Erfüllung des Verkehrsvertrages sind im Jahr 2018 insbesondere in den letzten Monaten in den Betriebsbereichen Straßenbahn und Bus personelle Gründe zum weit überwiegenden Teil die Hauptursache für Ausfälle. Hinzu kommen im Straßenbahn- und v.a. im Busverkehr Störungen durch Verkehrsbehinderun- gen, Notfalleinsätze und Großereignisse, die zu Sperrungen führen. Eine detaillierte Übersicht der Anteile personell bedingter Ausfälle ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
AnteilAusfällepersonellbedingt
1/2018
2/2018
3/2018
4/2018
5/2018
6/2018
7/2018
8/2018
9/2018
10/2018
11/2018
12/2018
U-Bahn
1 %
2 %
6%
12 %
3 %
13 %
29 %
26 %
42 %
20 %
23 %
29 %
Straßenbahn
k. A.
80 %
wesentl.
wesentl.
wesentl.
wesentl.
wesentl.
wesentl.
80 %
90 %
87 %
89 %
Bus
k. A.
k. A.
85%*
k. A.
k. A.
85 %*
55 %
63 %
79 %
68 %
77 %
74 %
* personell bedingt und fahrzeugbedingt; „wesentlich“ wird als >50 % interpretiert
U-Bahn
Auch bei der U-Bahn haben personelle Gründe insbesondere in der zweiten Jahreshälfte einen wesentlichen Anteil, hier dominieren aber fahrzeugbedingte Ausfälle (siehe nachfol- gende Tabelle). Hintergrund bei der U-Bahn sind hohe Werkstattstandzeiten (aufgrund des hohen Flottenalters und der Nutzungsintensität der Bestandsfahrzeuge, der Werkstattor- ganisation sowie von Vandalismus/Graffitibeseitigung) und die steigende Zahl der dauer- haft aufgrund von Rissbildungen abgestellten Fahrzeuge der Baureihe F79 – seit Mitte Juni 2018 mussten 59 von 70 Wagen abgestellt werden (Stand 22.03.2018).
AnteilAusfällewg.Fahrzeugmangel*
1/2018
2/2018
3/2018
4/2018
5/2018
6/2018
7/2018
8/2018
9/2018
10/2018
11/2018
12/2018
U-Bahn
88 %
87 %
86 %
80 %
88 %
81 %
61 %
65 %
53 %
65 %
72 %
66 %
* inkl. Ausfälle durch Taktreduzierung auf der U7 wegen Fahrzeugmangel
S-Bahn
Die Ursachen für Störungen im S-Bahn-Betrieb sind in drei Kategorien zu untergliedern: Mehr als die Hälfte aller Störungen wurden durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen S-Bahn Berlin GmbH selbst verursacht. Hierzu gehörten vor allem Fahrzeugstörungen oder eine unzureichende Verfügbarkeit von Fahrzeugen oder Personal (Triebfahrzeug- führerinnen und -führer). Unbesetzte Schichten infolge fehlender oder ihren Dienst ver- spätet antretender Personale, die nicht rechtzeitig kompensiert werden konnten, verur- sachten allein rund ein Viertel aller Zugausfälle. Gut ein weiteres Fünftel war auf Fahr- zeugstörungen zurückzuführen.
Die zweite Kategorie (mit rund 15 Prozent der Zugausfälle) bildeten Störungen an der Infrastruktur, die fast ausschließlich durch die DB Netz AG und nur zu einem sehr gerin- gen Anteil durch die Unternehmen DB Energie GmbH und DB Station & Service AG zu verantworten waren. Der überwiegende Teil hiervon entfiel mit rund zehn Prozent aller Zugausfälle auf Störungen der Leit- und Sicherungstechnik, also beispielsweise Signal- oder Stellwerksstörungen.
Externe Ursachen als dritter Kategorie war das übrige Fünftel der Zugausfälle zuzuordnen. Diese umfasste Polizei- und Notarzteinsätze in Zügen oder im Bahnsteig- bzw.
Gleisbereich (beispielsweise infolge unbefugten Betretens von Bahnanlagen) ebenso wie die Folgen extremer Witterung.
Sekundäre Störungsursachen (insbesondere Übertragung von Verspätungen auf nachfol- gende Fahrten am Wendebahnhof) blieben hierbei außer Betracht, so dass nur die pri- mären Ursachen einbezogen wurden.
Frage 5:
Welchen monetären Wert haben die im 2018 nicht erbrachten Leistungen? Um welche Summe wurde der finanzielle Beitrag des Landes Berlin gekürzt?
Antwort zu 5:
Die nicht erbrachten Leistungen bei der BVG umfassen im Jahr 2018 insgesamt
2,64 Mio. Nutzkilometer, welche nach den Ausgleichsparametern des Verkehrsvertrages einen Wert in Höhe von 8,28 Mio. Euro ergeben. Da die ausgefallenen Leistungen gemäß Verkehrsvertrag nicht vergütet werden, erfolgt ein entsprechender Abzug von der Regel- fahrplanleistung. Dabei ist zu beachten, dass der tatsächliche Ausgleichsanspruch der BVG neben dem Abzug der nicht erbrachten Leistung auch weitere Korrekturen, Zahlungsansprüche oder Verrechnungen umfasst. Der tatsächliche Ausgleichsanspruch für das Jahr 2018 liegt derzeit noch nicht vor und kann erst nach Prüfung der Schlussrech- nung der BVG ermittelt werden.
Der monetäre Wert der Minderleistungen der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2018 entspricht nach aktuellem Stand der an die VBB GmbH übergebenen Berichte mindestens
17,2 Mio. Euro. Aufgrund von weiteren Vergütungs- bzw. Minderungsansprüchen, die für den tatsächlichen Finanzierungsanspruch maßgeblich sind, ist eine isolierte Betrachtung der Minderungsbeträge nicht sinnvoll. Entsprechend der Regularien der Verkehrsverträge erfolgt die endgültige Feststellung der finanziellen Beiträge und damit die Bemessung der tatsächlichen Höhe der Kürzungen für das Jahr 2018 im Rahmen der Schlussabrechnungen.
Gemäß den Verkehrsverträgen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg und der S-Bahn Berlin GmbH ist bei der Bemessung der monatlichen Abschlagszahlung ein Einbehalt von 2,5 % über die Grundvergütung für die Betriebsleistung sowie die zu leistenden Infrastrukturentgelte vereinbart. Somit wurden im Jahr 2018 über die Abschlagszahlungen bereits 15,4 Mio. Euro gekürzt.
Berlin, den 04.04.2019 In Vertretung
Stefan Tidow Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Linie
2018
M1
91,3%
M2
95,8%
M4
94,0%
M5
87,6%
M6
86,1%
M8
87,3%
M10
94,3%
M13
90,9%
M17
89,9%
12
79,8%
16
94,6%
18
96,3%
21
75,8%
27
87,0%
37
89,1%
50
92,1%
60
83,4%
61
89,0%
62
94,2%
63
92,5%
67
94,4%
68
92,1%
Tram
90,0%
Linie
2018
100
82,7%
101
83,0%
104
80,6%
106
79,5%
107
87,4%
108
92,0%
109
84,9%
110
87,3%
112
87,9%
114
91,8%
Linie
2018
U1
97,3%
U2
98,7%
U3
97,7%
U4
99,8%
U5
99,1%
U6
97,3%
U7
98,1%
U8
99,1%
U9
98,9%
U55
99,9%
U-Bahn
98,3%
Pünktlichkeit der Linien der BVG im Jahr 2018 (Angaben aus den Monatsberichten der BVG zur Erbringung der Verkehrsleistung gemäß Verkehrsvertrag)
Ausfälle der BVG 2018 nach Linien und Monaten (Angaben aus den Monatsberichten der BVG zur Erbringung der Verkehrsleistung gemäß Verkehrsvertrag)
Das Smartphone von Gerd klingelt. Er drückt auf das Symbol „Auftrag annehmen“, dann geht es los. Das Gerät, das am Armaturenbrett des #Kleinbusses klemmt, weist ihm den Weg vom Potsdamer Platz nach Berlin-Schöneberg. Dort wartet ein Fahrgast, der eine Tour nach Kreuzberg gebucht hat.
Um 19.45 Uhr wird Gerd ihn mit seinem #Minibus einsammeln können, auch das zeigt das Smartphone an. Den Fahrpreis hat es mit 6,49 Euro für die kürzeste Strecke berechnet – egal, wie lange die Fahrt dauern und welche Strecke Gerd später nehmen wird. 6,49 Euro – das ist etwa die Hälfte des regulären #Taxipreises.
In der Köpenicker #Wuhlheide sind die Hexen los. Ein #Sonderzug startet vom Hauptbahnhof der kleinen Bahn gegen 18 Uhr zur Fahrt durch die abendliche Wuhlheide. Zwischendurch wird zu einem Spaziergang durch den dunklen Wald, der von Hexen und Geistern begleitet wird, eingeladen. Zur Stärkung gibt es unterwegs eine Rostbratwurst, heißen Geisterpunsch, Hexentee und Stockbrot frisch vom Scheiterhaufen. Ende der Veranstaltung ist ca. 22 Uhr. Im Kartenpreis von 9 Euro für Kinder bzw. 11 Euro für Erwachsene sind eine Bratwurst und ein Heißgetränk enthalten. Die für diese Veranstaltung nötige Reservierung ist über die Homepage www.parkeisenbahn.de oder telefonisch unter 030 / 538926-60 möglich. Ansprechpartner #Parkeisenbahn Sandy Weese #BPE Berliner Parkeisenbahn gGmbH An der Wuhlheide 189 12459 Berlin 0174 6489 106 sandy.weese@parkeisenbahn.de
„#VBB im Dialog“ in Seelow zum 20 jährigen VBB-Jubiläum Ministerin Kathrin #Schneider und VBB-Chefin Susanne #Henckel informieren über Ausbaupläne im Bahnverkehr Mehr Züge, mehr Sitzplätze im #Regionalverkehr #Vergabeverfahren Netz Lausitz gestartet: Direktverbindung von Frankfurt (Oder) nach Leipzig Verkehr auf der Ostbahn wird weiterentwickelt 20 Jahre einheitlicher VBB-Tarif: Steigerung der Zahl der VBB‑Fahrgäste von 1 Mrd. auf 1,5 Milliarden pro Jahr
In der letzten von fünf VBB im Dialog-Veranstaltungen in Brandenburg haben Verkehrsministerin Kathrin Schneider, VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel, Detlef #Bröcker, Geschäftsführer der NEB Betriebsgesellschaft und Vertreter der DB Netz AG heute in Seelow über das Nahverkehrsangebot in der Region #Märkisch-Oderland, #Oder-Spree und der Stadt #Frankfurt (Oder) berichtet. Themenschwerpunkte waren das Fahrplanangebot auf der Schiene, das Infrastrukturprojekt #i2030, Ausbaupläne auf der #Ostbahn und neue Angebote im #VBB-Tarif, der in diesem Jahr sein 20-jähriges Jubiläum feiert.Verkehrsministerin Kathrin Schneider: „Immer mehr Fahrgäste nutzen die schnellen #Bahnverbindungen, deshalb weiten wir das Angebot deutlich aus. 10 Millionen mehr Zugkilometer auf den Schienen im Land Brandenburg ist das Ziel. Dafür stehen die geplanten Verbesserungen im #Lausitz-Netz, die Bestellungen im Netz #Elbe-Spree und das Infrastrukturprojekt i2030. Die #Ausschreibung für das Netz Lausitz ist der nächste Schritt im Rahmen unserer Offensive für mehr Züge, bessere Takte und mehr Qualität im #Regionalbahnverkehr. Auch den weiteren Ausbau der Ostbahn haben wir im Blick. Etwa 20 Millionen Euro haben das Land und die Deutsche Bahn in den vergangenen Jahren investiert. Jetzt geht es um den weiteren Ausbau und die Elektrifizierung voranzubringen.“VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Wir erweitern das Verkehrsangebot und achten gleichzeitig auch auf mehr Qualität im Regionalverkehr: Längere Züge und damit mehr Platz für die Fahrgäste, für Fahrräder und Gepäck, WLAN-Zugang, Online-Besetzungsanzeige für Sitzplätze und Fahrradstellplätze sind nur einige der Verbesserungen, die wir im gesamten Verbundgebiet einführen werden. Da insbesondere der RE10 zwischen Frankfurt (Oder) und Leipzig eine überregionale Bedeutung hat, setzen wir hier auf einen noch größeren Sitzkomfort durch größere Sitzabstände und Kofferregale nahe den Sitzplätzen.“Verkehrsministerin Schneider eröffnete mit dem „VBB im Dialog“ in Seelow die letzte von insgesamt fünf öffentlichen Gesprächsrunden für die Planungsregion Märkisch-Oderland, Oderland-Spree und Frankfurt (Oder). Zentrales Thema war die steigende Nachfrage im Eisenbahnregionalverkehr. Vor allem in den Hauptverkehrszeiten nutzen immer mehr Menschen die schnellen Züge im Verbundgebiet. Um Entlastung zu schaffen, haben die Länder Berlin und Brandenburg in den künftigen Verkehrsverträgen im Netz Elbe-Spree (www.vbb.de/nes) und im Netz Lausitz (vbb.de/wettbewerb-bahnverkehr) deutliche Verbesserungen im Angebot geplant. Allein im Netz Elbe Spree wird es ein Mehrangebot auf der Schiene von 30 Prozent und höherem Komfort in den Zügen geben.Im Netz Elbe-Spree werden zum Beispiel ab Dezember 2022 in der Hauptverkehrszeit drei Verbindungen pro Stunde zwischen Frankfurt (Oder), Berlin, Potsdam und Brandenburg a.d. Havel eingerichtet. Damit erhöht sich die Sitzplatzkapazität pro Stunde auf mehr als 700 Plätze. Unterschiedliche Einstiegshöhen pro Fahrzeug ermöglichen stufenfreien Einstieg an 55cm-und 76cm-Bahnsteigen.Im Netz Lausitz wird ebenfalls ab Dezember 2022 eine Direktverbindung zwischen Frankfurt/Oder und Leipzig (RE10) umgesetzt. Im RE10, wie auch im gesamten Netz Lausitz, wird der Sitzkomfort nochmals durch größere Sitzabstände und Kofferregale nahe den Sitzplätzen erheblich aufgewertet.Da mit den Ausweitungen im Angebot auch ein Wachstum bei der Infrastruktur unerlässlich ist, nahm bei der Veranstaltung auch das Infrastruktur-Planungsprojekt i2030 einen breiten Raum ein. Speziell auf der Strecke des RE1 stehen notwendige Investitionen bei der Verlängerung von Bahnsteigen an, um künftig längere Züge einsetzen zu können. Im Rahmen der „Engpassbeseitigung S-Bahn“ wird der zweigleisige Ausbau über Hoppegarten hinaus Richtung Strausberg untersucht. www.i2030.deEin weiteres wichtiges Thema war die Ostbahn. In den vergangenen Jahren wurden hier bereits größere Ausbauten abgeschlossen, wie z.B. der zweigleisige Begegnungsabschnitt zwischen Strausberg und Rehfelde, der Umbau des Bahnhofs Strausberg, die Modernisierung von Stationen und die Inbetriebnahme der Strecke Berlin-Lichtenberg – Berlin Ostkreuz (unten) für die Züge der Linie RB26. In Vorbereitung/Planung sind die Erneuerung der Bahnsteiganlage im Bahnhof Rehfelde, der Ersatzneubau der zweigleisigen Oderbrücke und der Ausbau der Station Werbig zum Kreuzungsbahnhof.Weiteres zentrales Planungsthema für die Region war das verkehrliche Wachstum in der Region. Die Grundlagen sind dabei im Landesnahverkehrsplan mit der vorgesehenen Steigerung um fast zehn Millionen Zugkilometer in den nächsten Jahren gelegt. https://mil.brandenburg.de/sixcms/detail.php/835726Am 1. April hat sich die Einführung der VBB-Tarifs zum 20. Mal gejährt. Die Zahl der VBB-Fahrgäste sei seitdem von rund einer Milliarde auf 1,5 Milliarden Fahrgäste gewachsen, so die Verbundchefin – ein Trend, der durch die Ausbaupläne anhalten werde.