Berlin – Während die Ost-Berliner an den #BVB-Haltestellen auf volle Fahrzeuge warteten, leistete sich die #Stasi einen eigenen #Berufslinienverkehr. 50 Busse brachten die Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes zur Arbeit und wieder zurück. Sogar in West-Berlin gab es Haltestellen.
Im Herbst 1989 wurden in Ost-Berlins Mitte mal wieder Gleise der Straßenbahn repariert. Ein Schienenersatzverkehr mit Bussen war eingerichtet worden. Mit den üblichen Folgen: überfüllte und verspätete Busse, schimpfende Berliner an den Haltestellen. An der Kreuzung Moll-/Hans-Beimler-Straße (heute Otto-Braun-Straße) kochte dabei die Volksseele besonders hoch, spielte sich dort doch allmorgendlich zur gleichen Zeit dasselbe Schauspiel ab.
Am 20. Juli 2009 trat der #Notfahrplan für die Berliner #S-Bahn in Kraft. Sie geriet in die größte #Krise ihrer Geschichte. Die Folgen sind noch heute spürbar.
Damals, 2008, da war alles gut bei der S-Bahn. Die Gewerkschaft Verdi hatte gerade wochenlang die BVG bestreikt, nur die S-Bahn fuhr. Am Ende des längsten Arbeitskampfes seit Jahrzehnten hatte BVG-Chef Andreas Sturmowski Sorgen, dass die Berliner sich dauerhaft abwenden könnten von seinen gelben Bussen und U-Bahnen. „Wir sind die Gewinner“, sagte dagegen ein gut gelaunter S-Bahn-Sprecher dem Tagesspiegel. Dann kam das Jahr 2009, das alles ändern sollte.
Die S-Bahn fuhr, ohne zu bremsen, ins Chaos – beziehungsweise aufs Abstellgleis. Nur noch 165 der 632 Viertelzüge waren einsatzbereit. Den Rest hatte die #Aufsichtsbehörde zwangsweise #stillgelegt, weil die S-Bahn bei der Wartung bewusst geschlampt hatte, um Kosten zu sparen. Der Aufsichtsrat feuerte Anfang Juli den gesamten Vorstand – übrigens alles Nicht-Fachleute. Am 20. Juli, also am heutigen Sonnabend vor zehn Jahren, trat ein Notfahrplan …
Ab Montag müssen sich Autofahrer auf kleinere Einschränkungen entlang der Stadtautobahnen #A115 (Avus), #A100 und #A111 einstellen. Die Bundes-Planungsgesellschaft #Deges startet mit ersten Voruntersuchung für den #Ersatzneubau der #Rudolf-Wissel-Brücke und der Umgestaltung des #Autobahndreiecks#Funkturm. Mit Bohrungen wolle man die Beschaffenheit des Baugrunds erkunden, teilt die Deges mit. Die Arbeiten sollen bis Anfang kommenden Jahres andauern. Dabei soll es nur vereinzelt zu Sperrungen kommen.
Im Zuge des geplanten Umbaus des Dreiecks Funkturm ist auch eine neue Anschlussstelle am Eichkamp vorgesehen. „Nach gegenwärtigem Stand ist das wohl aus Sicht der Planer nur mit einer Aufständerung möglich“, sagt Charlottenburg-Wilmersdorfs Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD). Konkret meint er eine Brücke vom Messedamm über die Avus auf die Spuren in nördlicher Richtung. Der Bezirk lehne die Planung ab, da sie zu einer „nicht mehr vertretbaren Lärmbelastung für die Siedlung Eichkamp führen“ würde, so der Rathauschef weiter. Die sei bereits jetzt durch die direkte Nachbarschaft zur Autobahn hoch.
Am 20. und 21. Juli 2019 erwartet Besucherinnen und Besucher der Aktion „#48-Stunden Elbe-Elster“ ein erlebnisreiches Wochenende mit reichlich Kunst, Kultur und Kulinarik. Interessierte können den idyllischen Landstrich zwischen den Flüssen #Elbe und Schwarzer #Elster ganz autofrei erkunden. Start und Zielpunkt der „48-Stunden“-Veranstaltung ist der Bahnhof #Elsterwerda.
Beginnend am Bahnhof in Elsterwerda fahren an beiden Tagen Busse der #VerkehrsManagement#Elbe-Elster im Stundentakt kostenfrei auf der gesamten Route. Es besteht die Möglichkeit, an jeder Sonderhaltestelle aus- und zuzusteigen. An den einzelnen Anlaufpunkten erfährt man beispielswiese, was es mit der Ananas in Elsterwerdas Barockem Schlossensemble, den Grenzsteinen in #Gröden oder dem #Moor in der Kurstadt Bad #Liebenwerda auf sich hat. Das detaillierte Programm ist als Download im Flyer „48 Stunden Elbe-Elster“ (vbb.de/48stunden) abrufbar.
Anreise
Reisen Sie entspannt mit dem Zug zu den Bahnhöfen Elsterwerda und #Elsterwerda-Biehla an. Alle zwei Stunden fahren die Züge des #RE5 ab Berlin sowie die Züge ab Dresden, Leipzig, Falkenberg und Cottbus.
Abreise: Sonderzüge im Einsatz
Zu Ihrer verbesserten Abreisemöglichkeit nach dem kostenlosen Classic Open Air-Konzert in Elsterwerda werden am Samstagabend (20. Juli) in Richtung Falkenberg (Elster) und Cottbus Sonderzüge eingesetzt. Diese finden Sie auch in der Verbindungssuche der VBB-Fahrinfo unter vbb.de und der VBB App Bus&Bahn.
Auf der Linie #U8 werden vom 28. Juli bis 5. September zwischen den Bahnhöfen #Alexanderplatz und #Jannowitzbrücke die #Gleise#saniert. Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, wird ausschließlich in den späten Abendstunden vor Wochentagen gearbeitet. Jeweils von Sonntag bis Donnerstag zwischen ca. 22 und 0.30 Uhr muss der Verkehr zwischen den beiden Bahnhöfen eingestellt werden. Hier bietet sich die S-Bahn als Umfahrung an. Zwischen Alexanderplatz und #Bernauer Straße wird ein #Pendelverkehr im 15-Minuten-Takt eingerichtet. Auf den restlichen Streckenabschnitten der U8 fahren die Züge wie gewohnt.
Die BVG verlegt in beiden Fahrtrichtungen auf insgesamt 270 Metern neue #Unterschottermatten. Im gleichen Schritt wird auch der #Gleisschotter ausgebaut und gereinigt, bzw. ausgetauscht.
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Frage 1:
Inwieweit sind #Umbaumaßnahmen für den S- und #U-Bahnhof #Jungfernheide geplant? Und wenn ja, welche
Maßnahmen sind in welchem Zeitraum vorgesehen?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der Untersuchungen zur #Wiederinbetriebnahme der #Siemensbahn wird
geprüft, ob Umbaumaßnahmen der Gleise und der Bahnsteige vorgenommen werden
müssen, oder ob eine Inbetriebnahme ohne Erweiterung der Verkehrsstation möglich ist.
Einen Zeitplan gibt es derzeit noch nicht.
Frage 2:
Wer betreibt die Grünpflege rund um den Bahnhof?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt das Bezirksamt Charlottenburg mit: „Im Umfeld des Bahnhofs Jungfernheide
befindet sich straßenbegleitendes Grün, welches im Auftrag des Bezirksamtes
(Fachbereich Grünflächen) von Fachfirmen gepflegt wird.“
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Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass der Bahnhof als „Angstraum“ gilt und was gedenkt der Senat dagegen zu tun?
Antwort zu 3:
Der S- und U-Bahnhof Jungfernheide ist Umsteigebahnhof des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Dienstkräfte des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts 24
befinden sich im ständigen Kontakt mit den Anwohnerinnen und Anwohnern und den
Vertretern der dort ansässigen Firmen. Regelmäßig finden gemeinsame Streifen von
Mitarbeitenden der Polizei Berlin mit denen der Berliner Verkehrsbetriebe im Bereich des
ÖPNV statt. Eine Thematisierung des Bahnhofs Jungfernheide als „Angstraum“ im Sinne
der Fragestellung kann in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden.
Bürgerbeschwerden und/oder -hinweise wurden ebenfalls nicht bekannt.
Eine besondere Schwerpunktsetzung von polizeilichen Maßnahmen erfolgt daher dort
nicht.
Hierzu teilt die BVG AöR mit: „Für die BVG gehört der Bahnhof Jungfernheide nicht zu den
Schwerpunktbahnhöfen. In der Statistik der Polizei mit ÖPNV relevanten Straftaten kam er
beispielsweise im Mai 2019 nur drei Mal vor. Der BVG ist bekannt, dass die Architektur der
70er Jahre generell nicht sehr förderlich für das subjektive Sicherheitsempfinden ist.“
Frage 4:
Gibt es Erkenntnisse darüber, ob der vorgelagerte Parkplatz vor dem nördlichen Bahnhofseingang in
nächster Zeit weiterqualifiziert werden soll zum Beispiel für #Car-Sharing oder #Elektromobilität?
Antwort zu 4:
Hierzu teilen das Bezirksamt Charlottenburg und die BVG AöR mit, dass sie in
Gesprächen sind, evt. einen Teil des nördlichen Parkplatzes in einen Mobilitätshub
umzuwandeln. Im Rahmen der vom Bezirksamt initiierten Einwohnerversammlung im April
2019 zur Weiterentwicklung des S- und U-Bahnhofes Jungfernheide ist seitens der BVG
die Planung zur Errichtung von Mobi-Hubs vorgestellt worden.
Frage 5:
Ist die Errichtung einer öffentlichen Toilette in absehbarer Zeit an dem Standort vorgesehen?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des Toilettenkonzepts für Berlin werden demnächst 193 neue
Modultoilettenanlagen an 162 alten und 31 neuen Standorten errichtet. Beabsichtigt ist, ab
2021 die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen weiter auszubauen. Die Standorte
hierfür wurden von den Bezirken festlegt, die finale Festlegung steht allerdings noch aus.
Am Standort am S- und U-Bhf. Jungfernheide (FID 751) ist eine Toilettenanlage dieser
zweiten Versorgungsstufe (Verbesserte Versorgung) vorgesehen. Die Details, wie der
konkrete Aufstellort und die Ausstattung sind noch vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
festzulegen.
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Frage 6:
Inwieweit sollen die NutzerInnenzahlen an dem Bahnhof weiter ausgebaut werden?
Zukünftig ist eine weitere Steigerung der Fahrgastzahlen am Bahnhof Jungfernheide zu
erwarten, die insbesondere aus der geplanten Inbetriebnahme der S21-Strecke und der
neu geschaffenen Umsteigeverknüpfungen sowohl zwischen den neuen S-Bahn-
Verbindungen als auch der Ringbahn (S41/42), der U7, den geplanten
Straßenbahnverlängerungen (Richtung Turmstraße und ggf. auch zur Urban Tech
Republic) sowie den Buslinien resultiert. Mit einer möglichen Wiederinbetriebnahme der
Siemensbahn würde die Bedeutung des Bahnhofs Jungfernheide weiter steigen.
Frage 7:
Ist der Bahnhof bei der aktuellen Planung der #Straßenbahntrasse mit berücksichtigt worden? Und wenn ja,
wann ist mit einem Anschluss des Bahnhofs an die Straßenbahntrasse zu rechnen?
Antwort zu 7:
Der Bahnhof Jungfernheide ist im Rahmen der Grundlagenermittlung für eine #Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof #Turmstraße bis zum Bahnhof Jungfernheide
sowohl im Rahmen der #Trassenbewertung als auch der Wirtschaftlichkeitsberechnung
berücksichtigt worden. Im nördlichen Bereich des Bahnhofs Jungfernheide ist eine #Straßenbahnkehranlage geplant. Die #Straßenbahnneubaustrecke Turmstraße –
Jungfernheide ist im #Nahverkehrsplan als vordringlicher Bedarf mit Inbetriebnahme-
Horizont 2024 aufgeführt.
Berlin, den 09.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Welche Schlüsse und Konsequenzen hat der Senat bzw. die BVG aus der Anhörung zu #Datenschutz bei der
BVG im Ausschuss KTDat gezogen?
Frage 5:
Wann haben Gespräche mit der Datenschutzbeauftragten stattgefunden, welche Kritikpunkte wurden dabei
geäußert und welche Änderungen an #Jelbi wurde im Anschluss vorgenommen?
Antwort zu 1 und zu 5:
Hierzu teilt die BVG mit:
„In der Sitzung des Ausschusses für Kommunikationstechnologie und Datenschutz am
18.03.2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (#BlnBDI)
der BVG ein Schreiben mit Datenschutzfragestellungen in Aussicht gestellt, welches bei
der BVG auch einging und eingehend beantwortet wurde. Im Nachgang des
Antwortschreibens hat die BVG am 10.04.2019 der BlnBDI Jelbi praktisch und detailliert
vorgestellt (einschl. #Userflow, Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitungen, genauer #Datenfluss usw.). Anschlussfragen wurden von der BVG schriftlich am 30.04.2019
beantwortet. Hierzu gab es keine weiteren Beanstandungen oder Änderungswünsche
seitens der BlnBDI.“
2
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die Zusage der BVG, fehlende Informationen zum Umgang mit den bei Jelbi
entstehenden Daten und zum Zahlungsdienstleister schriftlich nachzureichen?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Ihre Zusage hat die BVG gegenüber der BlnBDI eingehalten.“
Frage 3:
Was hat die BVG bewogen, mit Jelbi zu starten, bevor wesentlichen Fragen des Datenschutzes wenigstens
dem Parlament gegenüber beantwortet wurden?
Antwort zu 3:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Am 30.04.2019 hat die BVG alle noch verbliebenen #Datenschutzfragen ausführlich
beantwortet. Der Launch von Jelbi fand am 11.06.2019 statt.“
Frage 4:
Liegt inzwischen eine Datenschutz-Folgenabschätzung für Jelbi vor und wo lässt sich diese nachlesen /
nachvollziehen?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Eine Datenschutzfolgeabschätzung liegt bei der BVG vor. Anträge auf Einsichtnahme
können direkt bei der BVG gestellt werden.“
Frage 6:
Welche Daten durch die Nutzung von Jelbi werden von wem erhoben und wie lange gespeichert?
Frage 7:
Welche Daten erhält #Deezer#nextbike durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
Frage 8:
Welche Daten erhält Emmy durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
Frage 9:
Welche Daten erhält MILES durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über verbale
Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte ergänzend um
Angabe der entsprechenden vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten Möglichkeiten zur
Kontrolle)?
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Frage 10:
Welche Daten erhält Trafi (als Plattform) durch die Nutzung von Jelbi und wie schließt der Senat – über
verbale Versprechen hinaus – aus, dass dort ein Bewegungsprofil des Nutzers entstehen kann (Bitte
ergänzend um Angabe der entsprechenden Vertraglichen Grundlage inklusive der vereinbarten
Möglichkeiten zur Kontrolle)?
Antwort zu 6 bis zu 10:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Bei der Buchung und Inanspruchnahme von Mobilitätsangeboten über die Jelbi-App
kommt es zwischen den Nutzenden und dem jeweiligen Mobilitäts-Anbieter zum
Abschluss eines Mobilitätsvertrages. Die Nutzenden können über die Jelbi-App entweder
Mobilitätsangebote der BVG oder von Drittanbietern in Anspruch nehmen. Die für
Vertragsschluss und -abwicklung erforderlichen Daten werden von der BVG ausschließlich
an den von den Nutzenden ausgewählten Mobilitätsanbieter übermittelt bzw. bei
Inanspruchnahme von BVG-Angeboten von der BVG verarbeitet. Die Übermittlung erfolgt
zum Zweck von Vertragsschluss und -abwicklung. Bei den dafür erforderlichen Daten
handelt es sich um folgende Informationen:
Name
Nachname
E-Mail-Adresse
Adresse
Mobilfunknummer
Informationen zum verwendeten mobilen Endgerät
Angaben zum gewählten Zahlungsmittel (LogPay, Token oder PayPal)
Konkrete Buchungs- bzw. Reservierungsanfrage
Standort- und Positionsdaten (Start- und Zieladresse)
ggf. Ergebnis der Führerscheinvalidierung, inklusive der jeweiligen
Führerscheindaten (siehe unter 3)
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung dieser Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b
DSGVO, da sie für das Zustandekommen und die Abwicklung von Verträgen zwischen
den Nutzenden und dem jeweiligen Mobilitätsanbieter erforderlich ist. Die Daten werden
für die Bearbeitung der Buchungs- und/oder Reservierungsanfrage des Nutzenden von
der BVG an den jeweiligen Mobilitäts-Anbieter übermittelt und ermöglichen das
Zustandekommen und die Durchführung des Vertrages. In diesem Fall dienen sie aber
auch der Abwicklung weitergehender Ansprüche (z.B. Abwicklung entstandener Schäden
oder Bearbeitung von Strafzetteln bei Nutzung eines Carsharing-Angebots). Zur
Abrechnung der in Anspruch genommenen Mobilitätsleistung werden keine vollständigen
Zahlungsinformationen (siehe V.3) übermittelt, sondern lediglich Informationen zum
gewählten Zahlungsdienst. Die für die Abrechnung benötigten Daten werden vom
jeweiligen Mobilitäts-Anbieter im Zuge des Bezahlvorgangs an LogPay oder PayPal (den
von ihnen gewählten Zahlungsdienstleister) übermittelt.
Die BVG und der jeweilige Mobilitäts-Anbieter sind für die Verarbeitung der Daten
gemeinsam verantwortlich und haben eine Vereinbarung im Sinne des Art. 26 DSGVO
geschlossen (siehe dazu unter V.5).
Die Daten werden nach Beendigung der Geschäftsbeziehung von der BVG für eine Dauer
von drei weiteren Jahren aufbewahrt. Die Aufbewahrung der Daten dient dazu, mögliche
Gewährleistungs- oder Regressansprüche erfüllen zu können. Die Frist beginnt mit dem
Ende des Jahres, in dem die Daten verarbeitet wurden. Nach Ablauf dieser Fristen werden
sämtliche Daten des Nutzenden gelöscht, es sei denn, dass dem gesetzliche
Bestimmungen entgegenstehen.
Die Daten der Nutzenden werden insbesondere dann nicht gelöscht, wenn die BVG
gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. handels- oder steuerrechtlicher Natur) erfüllen
4
muss oder die Verarbeitung der jeweiligen personenbezogenen Daten zur
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist,
z.B., wenn rechtliche Schritte gegen die Nutzenden wegen Fehlverhaltens bei der
Leistungsnutzung oder bei Zahlungsproblemen eingeleitet werden müssen. In einem
solchen Fall wird die BVG die Nutzenden bei der Ausübung des Löschrechts über die
entgegenstehenden Gründe entsprechend informieren.“
Frage 11:
Welche Daten erhält der Zahlungsdienstleister? Aus welchem Grund für Jelbi nicht auf den vorhandenen
Basisdienst E-Payment zurückgegriffen? Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Land ggf. zusätzlich?
Antwort zu 11:
Hierzu teilt die BVG mit:
a) „Datenverarbeitung LogPay Financial Services GmbH im Rahmen von Jelbi
Bei allen Zahlarten außer PayPal (also z.B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte) werden die
Zahlungsinformationen der Nutzenden (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse,
Geschlecht, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, sowie Daten zu ihren
jeweiligen Ticketkäufen) an den externen Finanzdienstleister der BVG (derzeit die LogPay
Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, nachfolgend
„LogPay“) zum Zwecke der Bonitätsprüfung sowie des Verkaufes und der Abtretung der
durch die Inanspruchnahme von Mobilitätsdiensten entstandenen Forderungen gegen die
Nutzenden übertragen. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.
b, f DSGVO. Die BVG hat ein berechtigtes Interesse daran, die Abwicklung von Zahlungen
und die Verwaltung von Forderungen für eine effiziente Rechnungslegung auszulagern, da
die Zahlungsabwicklung durch die Beteiligung einer Vielzahl an Mobilitäts-Anbietern mit
hohem Aufwand verbunden ist.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch LogPay als verantwortliche
Stelle. Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch LogPay erhalten Sie
unter: https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/
b) Datenverarbeitung PayPal im Rahmen von Jelbi
Sofern die Nutzenden Zahlungen über den Zahlungsdienstleister PayPal abwickeln
möchten, werden sie auf die Webseite des Anbieters dieses Zahlungsdienstes, der PayPal
(Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend:
„PayPal“) weitergeleitet. Dies ist bei den Zahlungsvarianten Kreditkarte via PayPal,
Lastschrift via PayPal oder „Kauf auf Rechnung“ via PayPal der Fall. Die von den
Nutzenden eingegebenen personenbezogenen Daten werden an PayPal verschlüsselt
übermittelt. Dies umfasst zumeist den Namen, die Adresse, die Telefonnummer, die IPAdresse
und E-Mail-Adresse der Nutzenden oder sonstige zur Zahlungsabwicklung
erforderliche Informationen einschließlich solcher zu den Buchungen der Nutzenden.
Rechtsgrundlage für die Weiterleitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da
diese Datenverarbeitung zur Zahlungsabwicklung für die in Anspruch genommenen
Leistungen notwendig ist. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt durch
PayPal als verantwortliche Stelle.
Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch PayPal erhalten Sie unter
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE
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c) Basisdienst E-Payment
Die BVG ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Berliner Betriebegesetz eine vollrechtsfähige Anstalt
des öffentlichen Rechts (AöR) und somit nicht Teil der Berliner Verwaltung nach § 2
Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz – AZG).
Der Basisdienst E-Payment wird jedoch gemäß § 5 i.V.m. § 1 (der auf § 2 Allgemeines
Zuständigkeitsgesetz – AZG verweist) Gesetz zur Förderung des E-Government
(E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) nur der Berliner Verwaltung für Online-
Verwaltungsverfahren zur Verfügung gestellt.“
Berlin, den 05.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz
Immer mehr Menschen wollen für das Klima weniger fliegen. Das könnte die Chance für ein bereits totgesagtes Verkehrsmittel sein.
Kurz vor sieben kommt Farbe in den Berliner Hauptbahnhof. Der Zug, der dann auf Gleis 11 einfährt, besteht aus einer bunten Mischung aus blauen, dunkelblauen, rot-weißen und grau lackierten Waggons. Doch nicht nur in seiner Zusammenstellung ist dieser Zug ein echter #Exot. Der „#Metropol“ – im Fahrplan als EN #457/477 ausgewiesen – ist einer der wenigen #Nachtzüge, die in Berlin noch abfahren. Die Anzeige am Bahnsteig verrät als Ziel #Wien. Doch auch #Breslau, #Budapest oder #Bratislava können mit dem „Metropol“ bequem im Schlaf erreicht werden.
Nicht erst seit den „Friday für Future“-Demonstrationen gibt es in vielen Berliner Familien Diskussionen darüber, mit welchem Verkehrsmittel es denn auf Reisen gehen sollte. Das eigene Auto ist bequem, das Flugzeug schnell und zudem billig. Doch wegen der von den Jets verursachten hohen Umweltbelastung ist inzwischen viel von der #Flugscham die Rede, die die Menschen vom Fliegen abhält. Zumindest theoretisch. In der Praxis sprechen etwa die an den Berliner Airports zuletzt um mehr als zehn Prozent gestiegenen #Fluggastzahlen noch eine ganz andere Sprache. Dennoch: Immer mehr Menschen denken zumindest über Alternativen zum Flug nach.
Zehn Stunden oder mehr in einem Zug ist für viele tagsüber keine Option
Gerade für Reisen innerhalb Europas empfehlen Klimaschützer dann gern den Zug, der im günstigsten Fall von Loks gezogen wird, die zu 100 Prozent aus Ökostrom gespeist werden. Doch ist das auch eine Option für längere Reisen? Zehn Stunden oder mehr in einem Waggon zu verbringen, ist für viele keine erstrebenswerte Aussicht. Etwas anders fällt die Bewertung aus, wenn die Reise über Nacht geht und die …
Mindestens 1250 #Eisenbahnbrücken sind so #marode, dass nur der #Abriss bleibt. Die Deutsche Bahn fährt trotzdem darüber – und beruhigt die Passagiere.
Deutschlands Eisenbahnbrücken sind in einem noch schlechteren Zustand als bisher bekannt. Die 25710 Eisenbahnbrücken in Deutschland sind in noch größerem Ausmaß überaltert und abrissreif als bisher bekannt. Fast jedes zweite Bauwerk ist älter als hundert Jahre. Mindestens 1250 Überführungen sind so marode, dass nur noch der Abriss bleibt. Die #Sanierungskosten haben sich in kurzer Zeit auf mehr als 25 Milliarden Euro verdreifacht. Das zeigen interne Unterlagen der Deutschen Bahn AG aus Aufsichtsratskreisen, die unserer Redaktion vorliegen.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für den #Neubau der #Wuhletalbrücke?
Frage 2:
Wann ist frühestens mit dem Beginn der Baumaßnahme zu rechnen und wie viel Zeit wird für den Bau selbst
veranschlagt?
Antwort zu 1 und zu 2:
Die Erneuerung der Wuhletalbrücke wird derzeit vorbereitet. Die Planungsleistungen
sollen an ein Ingenieurbüro vergeben werden. Aufgrund der Höhe der Baukosten
errechnet sich ein Honorar, welches oberhalb des sogenannten Schwellenwertes liegt.
Deshalb müssen die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Das
Vergabeverfahren wird in diesem Jahr zum Abschluss kommen.
Nach derzeitigem Planungsstand ist mit einem Baubeginn im Jahr 2022 zu rechnen. Die
Bauzeit beträgt ca. 2,5 Jahre.
Frage 3:
Wie schätzt der Senat nach der erfolgten #Komplettsperrung der Brücke die getroffenen Verkehrsregelungen
und die Verkehrssituation im Allgemeinen ein? Gibt es Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge, die an
den Senat herangetragen wurden und die geprüft werden?
Antwort zu 3:
Die Sperrung wurde erfolgreich am 03.06.2019 gemäß der Anordnung der
Verkehrslenkung Berlin umgesetzt. Bis auf kleinere Nachbesserungen in der
Beschilderung gibt es keine Beanstandungen.
Beschwerden bezüglich der Sperrung und der notwendigen Umleitung sind bislang nicht
bekannt.
2
Frage 4:
Auf welcher fachlichen Grundlage erfolgte seinerzeit die Entscheidung, für die sanierungsbedürftige Brücke
einen Neubau zu planen?
Antwort zu 4:
Die Wuhletalbrücke wurde im Jahr 1984 errichtet. Es handelt sich um eine zweifeldrige
massive Spannbetonbrücke als Balkenreihentragwerk. Die verwendeten Fertigteilträger
BT 70 und BT 700 stammen aus verschiedenen Herstellungsjahren. Der bei den
Fertigteilträgern verwendete Hennigsdorfer Spannstahl ist
spannungsrisskorrosionsgefährdet. Statische Nachweise erfolgen auf Grundlage der
Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion. Bei den Spannstählen besteht in statischer
Hinsicht kein ausreichendes Ankündigungsverhalten. Im Versagensfall ist demnach der
Bruch ohne sichtbare Vorankündigung zu erwarten. Als Schlussfolgerung der
theoretischen Tragwerksbetrachtung ergibt sich entweder die Verstärkung, die
Herabstufung oder der Abriss der Brücke.
In weiteren Bewertungen hat der Baulastträger den regulären Prüfzyklus für die
Bauwerksprüfung nach DIN 1076 auf jährliche Sonderprüfungen verkürzt. Geprüft werden
können nur die sichtbaren Unterseiten der Fertigteilträger und die Außenseiten der
Brücke. Im Prüfergebnis wurden Feuchtstellen nach Regen, Abplatzungen und
Aussinterungen insbesondere an auflagernahen Bereichen festgestellt. Es gibt eine
fortschreitende Rissbildung analog einer Treibreaktion. Die eingebauten Stegseiten der
einzelnen Träger sind nicht prüfbar. Diese können auch nicht temporär freigelegt werden,
so dass keine umfassende Bauwerksprüfung möglich ist. D.h., dass trotz bekannter
Schäden an dieser Konstruktion nicht die vollständige Bauwerksprüfung erfolgen kann.
Eine Verstärkung oder eine Herabstufung der Brücke würde unter den vorgenannten
Gründen keine Verbesserung für das Bauwerk darstellen. Deshalb erfolgten die
Vollsperrung und die Anmeldung zum Ersatzneubau.
Frage 5:
Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats für einen Neubau der Brücke?
Antwort zu 5
Entlang der Wuhletalstraße ist längerfristig eine Straßenbahnstrecke zu berücksichtigen,
die die heutige Endstelle Falkenberg in Hohenschönhausen mit der Linie M 8 nach
Ahrensfelde verknüpfen soll. Gleichzeitig hat die Märkische Allee als Hauptverkehrsstraße
maßgebliche Verbindungsfunktion zu erfüllen. Ein Verzicht auf das Brückenbauwerk führt
zu einer niveaugleichen Kreuzung, die perspektivisch beiden Verkehrssträngen nicht
gerecht wird.
Frage 6:
Gibt es Gründe aus Sicht des Senats, die womöglich gegen einen Neubau sprechen? Wenn ja, welche sind
das?
Frage 7:
Hat es Prüfungen gegeben, die die Notwendigkeit des vorhandenen Brückenbauwerks analysiert haben?
Wenn nein, warum nicht?
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Frage 8:
Wäre es aus Sicht des Senats denkbar, auf einen Brückenneubau zu verzichten, das vorhandene Bauwerk
abzubauen und stattdessen eine neue Kreuzungssituation mit einer Lichtzeichenanlage an der Märkischen
Allee/Wuhlestraße herzustellen? Wie lange würde schätzungsweise die Realisierung einer solchen
verkehrlichen Lösung im Vergleich zum gedachten Neubau der Brücke dauern?
Antwort zu 6, 7 und zu 8:
Mit der Sperrung der Wuhletalbrücken ist eine provisorische Verkehrsführung über die
Rampenfahrbahnen einschließlich Verknüpfungen mit der Wuhletalstraße verbunden.
Insofern sind bis zum Ersatz der Wuhletalbrücke Einschränkungen für die
Verkehrsführung und die Leistungsfähigkeit der Bundesstraße B 158 zu erwarten.
Ein genereller Verzicht auf die niveaufreie Führung der Hauptrichtungen und die
Verteilung der Ströme über eine niveaugleiche Kreuzung würde dauerhaft zu
Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit der Bundesstraße gegenüber dem Bestand
führen.
Vor dem Hintergrund des Neubaus einer Ortsumfahrung für Ahrensfelde, der Entwicklung
weiterer Gewerbegebiete im Einzugsbereich dieser Nord-Süd-Verbindung wie z.B. dem
Clean-Tech-Park und der langfristig geplanten Straßenbahnverbindung im Zuge der
querenden Wuhletalstraße, ist der Erhalt der teilniveaufreien Verkehrsführung begründet
und zukunftsfähig. Der Fuß- und Radverkehr kann im Zuge der Märkischen Allee in einem
Höhenniveau verbleiben. Zeitaufwändige Variantenuntersuchungen und die Durchführung
eines mehrjährigen Planrechtsverfahrens werden vermieden, die Planungszeit begrenzt.
Frage 9:
Wie wird der Zustand der Märkischen Allee insgesamt eingeschätzt?
Antwort zu 9:
Auf Grund der über einen Zeitraum von ca. 12 Jahren abschnittsweise errichteten
Märkischen Allee, bei der zudem noch unterschiedliche Bauweisen angewandt wurden, ist
der Zustand entsprechend unterschiedlich. Abschnittsweise wurden in den letzten Jahren
bereits Instandsetzungsarbeiten durchgeführt, so dass zurzeit bei der
Zustandsbeschreibung zwischen „gut“ und „unbefriedigend“ alles anzutreffen ist.
Frage 10:
Welche Baumaßnahmen auf der Märkischen Allee sollen im Rahmen des geplanten Neubaus der
Wuhletalbrücke realisiert werden?
Antwort zu 10:
Die Märkische Allee, zwischen Mehrower Allee und S-Bahnhof Ahrensfelde, hat im Zuge
der B 158 als angebaute Hauptverkehrsstraße maßgebliche Verbindungsfunktionen zu
erfüllen. Der derzeitige Verkehrsraum unterteilt sich in je zwei Fahrspuren je
Richtungsfahrbahn und einem Gehweg, der sich unmittelbar an die Bordanlage des
östlichen Fahrbahnrandes anschließt. Teilbereiche weisen eine dritte Fahrspur auf. Die
Richtungsfahrbahnen sind durch einen Mittelstreifen getrennt, in welchem zum Teil die
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Straßenbeleuchtung angeordnet ist. Die Aufteilung des Straßenraumes entspricht nicht
den Anforderungen des Mobilitätsgesetzes. Insbesondere der fehlende Radweg steht in
eklatantem Widerspruch zu den Ansprüchen einer zeitgemäßen Verkehrsanlage. Die
vorhandene Verkehrsanlage weist zudem deutliche Schäden auf. Die Borde sind
stellenweise abgängig, die Betonfahrbahnen und bereits bestehende Flickstellen von
Abplatzungen an der Betonfarbahn sind stark beschädigt, es bestehen Spurrinnen und
Risse in der Fahrbahn. Der Gehweg weist starke Unebenheiten auf, wodurch die
Verkehrssicherheit in Teilbereichen eingeschränkt ist. Eine zeitgleiche Durchführung von
Brückenbau und Straße wird angestrebt, um die verkehrlichen Einschränkungen möglichst
gering zu halten.
Frage 11:
Wie soll die Verkehrssicherheit entlang der Märkischen Allee für den Fußverkehr und den Radverkehr
verbessert werden?
Antwort zu 11:
Die Märkische Allee mit mehr als 7 500 m Länge besitzt keine durchgängig geführten
Radverkehrsanlagen. Auch im westlichen Seitenbereich sind Gehwege nur
abschnittsweise vorhanden.
Es ist Ziel des Senates, hier im Zusammenwirken mit dem Straßenbaulastträger, dem
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, und bei investiven Maßnahmen die notwendigen
Anlagen für den Rad- und Fußverkehr in die Planung zu integrieren und neu herzustellen.
Aktuell in Planung befindliche Vorhaben sind der Neubau der Marzahner Brücken, der
Ersatzbau für die Wuhletalbrücke und die grundhafte Straßenausbaumaßnahme zwischen
späterer Ortsumfahrung Ahrensfelde und Mehrower Allee.
Frage 12:
Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Ortsumfahrung Ahrensfelde?
Antwort zu 12:
Das Planfeststellungsverfahren ruht.
Frage 13:
Wurde mit dem Land Brandenburg bereits ein Vertrag über die hälftige Finanzierung der Variante „Trog mit
Deckel“ geschlossen?
Antwort zu 13:
Zwischen dem Land Brandenburg und Berlin wurde entschieden, dass die Aufteilung der
Mehrkosten für die Trogvariante hälftig zwischen Brandenburg und Berlin erfolgt. Diesem
Vorschlag hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
zugestimmt. Gegenwärtig werden die notwendigen Vereinbarungen für die Regelung der
Kostenbeteiligung zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern erarbeitet.
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Frage 14:
Welche Veränderungen wurden zwischenzeitlich an den Planfeststellungsunterlagen unternommen?
Antwort zu 14:
Keine, da das Planfeststellungsverfahren bis zu einer Einigung zwischen Bund /
Brandenburg / Berlin ruht und derzeit keine Planungsleistungen durch den Landesbetrieb
Straßenwesen Brandenburg erbracht werden.
Frage 15:
Wann werden die überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen ausgelegt? Welche Möglichkeiten der
Einflussnahme und Beteiligung bestehen danach noch?
Antwort zu 15:
Da der Überarbeitungsumfang der Unterlagen derzeit nicht abschätzbar ist (neue
Verkehrsprognosen, geändertes Gesetzes- und Vorschriftenwerk, Aktualisierung der
Kartierung und damit der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz erforderlich), ist eine zeitliche
Aussage hierzu nicht möglich.
Frage 16:
Wann ist unter der Voraussetzung, dass es einen Planfeststellungsbeschluss geben wird, nach derzeitigem
Stand schätzungsweise mit dem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 16:
Nach Rechts- und Bestandskraft eines Planfeststellungsbeschlusses sind die
Ausführungsplanungen zu erstellen, die Vergabeunterlagen zu erarbeiten und die
Ausschreibungsverfahren durchzuführen, bevor ein Baubeginn erfolgen kann. Dafür wäre
ein Zeitraum von mindestens 2 Jahren erforderlich. Unter der Voraussetzung, dass diese
Leistungen bereits während des laufenden Planfeststellungsverfahrens erbracht werden,
könnte ein Baubeginn sofort nach Rechts- und Bestandskraft des
Planfeststellungsbeschlusses erfolgen.
Frage 17:
Teilt der Senat die Auffassung, dass – um die Autoflut im nordöstlichen Umland von Berlin einzudämmen –
der 30-Minuten-Takt nach Werneuchen und die damit verbundene Realisierung eines zweiten Bahnsteigs in
Blumberg prioritär verfolgt werden müssen? Welche Gespräche verfolgt der Senat hierzu mit dem Landkreis
Barnim und dem Land Brandenburg?
Frage 18:
Inwiefern verfolgt der Senat das Ziel einer Ausweitung der Bestellleistung auf der RB 25?
Antwort zu 17 und zu18:
Aus Sicht des Senats leistet ein bedarfsgerechtes Angebot des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) in die Umlandgemeinden einen Beitrag sowohl zur
Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes als auch zur Senkung der automobilen
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Verkehrsbelastung im Ballungsraum Berlin. Der Eisenbahn-Regionalverkehr unterliegt
allerdings dem Territorialprinzip, so dass für die Angebotsplanung und die Bestellung von
Infrastrukturmaßnahmen die Zuständigkeit beim jeweiligen Bundesland liegt. Der Abschnitt
Ahrensfelde – Werneuchen liegt dabei – bis auf einen geringen, etwa 400 Meter langen
Abschnitt – ausschließlich im Land Brandenburg. Gleichwohl prüfen die Länder Berlin und
Brandenburg zusammen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg fortlaufend und
gemeinsam, auf welchen Bahnstrecken die Ausweitung der Leistungen erforderlich ist.
Auch die RB 25 wird dabei regelmäßig betrachtet. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl
der angebotenen Züge als auch auf die Erweiterung der zur Verfügung stehenden
Kapazitäten, beispielsweise durch die Verlängerung von Zügen. Nach aktuellem
Kenntnisstand des Senates wären zusätzliche Fahrten nach Werneuchen zwar bei einer
Abweichung von einem 30-Minuten-Takt technisch umsetzbar, würden allerdings bei den
zusätzlichen Fahrten eine Auslassung der Halte Blumberg-Rehhahn (wegen der durch die
Zugbegegnungen vorgegebenen Fahrtzeiten) und des Haltes Blumberg (wegen des
derzeit fehlenden Bahnsteiges) bedingen. Die endgültige Entscheidung zur Realisierung
eines weiteren Bahnsteiges in Blumberg obliegt dabei dem Land Brandenburg.
Berlin, den 08.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz