Noch befindet sich der ehemalige #Bahnhof in #Tiefensee im #Dornröschenschlaf. Doch schon bald könnte er wach geküsst werden. Denn das #Empfangsgebäude, erbaut 1920, steht zum Verkauf. Für 120 000 Euro wird der „Bahnhof in idyllischer Lage nahe Berlin“ seit einiger Zeit auf #Ebay-Kleinanzeigen angeboten. Und die Tatsache, dass die Anzeige seit wenigen Tagen offline ist, könnte darauf hindeuten, dass es nicht mehr lange dauert, bis der neue Besitzer feststeht.
Geschichtsträchtiger Bahnhof
Noch gehört das Bahnhofsgebäude Axel #Pötsch, dem Betreiber der #Draisinenbahnen BB GmbH & Co.KG. Er hatte ihn 2010 gekauft. „Wir wollten den Bahnhof Tiefensee als Standort für die #Draisinenbahn Tiefensee nutzen“, sagt er auf Nachfrage. Als zweiten Standort gewissermaßen neben der Draisine, die bereits auf der Nachbarstrecke zwischen Tiefensee und #Sternebeck (Märkisch Oderland) verkehrt. Doch inzwischen hätten sich die Pläne geändert, erklärt Pötsch: „Unseren ursprünglichen Plan, die Draisinenbahn Tiefensee ab dem Bahnhof #Werneuchen zu starten und damit die Bahnhöfe Tiefensee und Werneuchen mit einzubeziehen, haben wir aufgegeben.“ Deshalb folgt nun der Verkauf. „Wir investieren aktuell stärker in anderen Bundesländern“, so Pötsch, der auf mehreren Strecken in …
Acht-Milliarden-Auftrag bei der #S-Bahn: Der Berliner Senat schreibt 1300 Wagen aus – und hat neue Pläne für die Zukunft.
Die neuen #S-Bahnwagen in Berlin sollen auch ohne Lokführer fahren können. „Das wird angestrebt“, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) am Dienstag nach der Sitzung des Senats, der die Eckpunkte für die größte #Ausschreibung in der Geschichte der Berliner S-Bahn beschlossen hat. Noch in diesem Jahr will die Senatsverwaltung die Bedingungen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen.
Das #autonome Fahren soll als Option für die Beschaffung der Wagen und den Betrieb enthalten sein. Dafür gebe es keinen festgelegten Zeitplan, sagte Stephanie Landgraf, Juristin in Günthers Verwaltung. Die Ausschreibung lege aber fest, dass der Verzicht auf einen menschlichen Fahrer „einführbar ist, wenn es zum Thema wird“. Dann sollte man nicht das komplette Fahrzeug auseinandermontieren müssen, um Systeme für das autonome Fahren zu installieren.
Die Ankündigung Elon Musks, eine #Gigafabrik im brandenburgischen #Grünheide zu errichten, ist auch von der Deutsche #Regionaleisenbahn GmbH (#DRE) als dem örtlichen #Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit großer Freude aufgenommen worden.
Die DRE betreibt im Güterverkehrszentrum (#GVZ) Berlin Ost in #Grünheide-Freienbrink ein umfangreiches #Gleisnetz mit Anschluss an die DB-Hauptstrecke Berlin – Frankfurt/Oder. Der zukünftige #Tesla-Standort kann somit optimal an den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene angeschlossen werden. Die DRE setzt nun alle Hoffnung in diese großartige Planung und geht davon aus, dass damit auch eine Initialzündung „pro Schiene“ für weitere Kunden im GVZ verbunden sein wird. Damit besteht erstmals seit mehr als 20 Jahren eine realistische Chance, diesen #Logistikstandort auch bahnseitig nachhaltig zu beleben.
Die Deutsche Regionaleisenbahn wurde 1993 durch den gemeinnützigen Deutschen Bahnkunden-Verband zum Erhalt und Betrieb der Bahninfrastruktur gegründet.
Pressekontakt: Gerhard J. Curth (Mobilfunk 0177-6656605)
Verkehrssenatorin Regine Günther will keine „#Monopolpreise“. Deshalb wird der Betrieb der #S-Bahn ausgeschrieben. So lässt sich eines der kompliziertesten und teuersten Unternehmungen des Landes Berlin in aller Kürze erklären.
„Bei der letzten #Ausschreibung für den Ring gab es nur einen Bieter – diese missliche Lage soll der Vergangenheit angehören, denn zu Monopolpreisen werden wir das als Länder nicht finanzieren können“ – so begründet die grüne Politikerin das Ganze.
800 Millionen Euro will Berlin sparen, indem es den Betrieb von zwei Dritteln des Berliner #S-Bahn-Netzes für 15 Jahre ausschreibt. Das ist etwa das Geld, das die S-Bahn in diesen 15 Jahren an den Mutterkonzern überweisen könnte. 2018 waren es 70 Millionen. Das erste Drittel, der Ring ist mangels Konkurrenz wieder an die Bahn gegangen. Die ersten neuen Züge werden bereits getestet.
Frage 1:
Bereits im Jahr 2017 sollte die #Schneckenbrücke (#Ernststraßensteg), die Tegel und #Borsigwalde verbindet,
nach Aussagen des Senats umfangreich saniert werden. Im Oktober 2017 teilte die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit, dass die #Sanierung verschoben und im Jahr 2019 erfolgen soll (im
AGH-Drs. 18/12 694). Ist mit einer Sanierung in den verbleibenden neun Wochen des Jahres 2019 zu
rechnen? Wenn nicht: Wieso wurde die bereits einmal verschobene Sanierung erneut nicht wie geplant
durchgeführt?
Antwort zu 1:
In den verbleibenden neun Wochen des Jahres 2019 ist mit keiner Sanierung der Brücke
zu rechnen. Die Maßnahme musste aufgrund notwendiger Prioritätenfestlegung und
Personalengpässen erneut verschoben werden.
Frage 2:
Wann soll die Sanierung der Schneckenbrücke stattdessen stattfinden?
Antwort zu 2:
Nach derzeitiger Einschätzung wird angestrebt, die Sanierungsleistungen der
Schneckenbrücke in 2020 auszuschreiben und nachfolgend in 2021 ausführen zu lassen.
Auch diese Einschätzung steht unter dem Vorbehalt von Personalengpässen, welche sich
durch die Problematik der Bildung der Autobahn GmbH weiter verstärken könnten.
2
Frage 3:
Wie lange wird die Schneckenbrücke für die Sanierung gesperrt sein?
Antwort zu 3:
Die Bauzeit wird ca. 10 Wochen betragen, davon ca. 6 Wochen für Arbeiten auf der
Brücke und an den Aufgängen mit Brückensperrung und ca. 4 Wochen für Arbeiten
außerhalb der Aufgänge.
Frage 4:
Welche konkreten Maßnahmen sind geplant?
Antwort zu 4:
Folgende Maßnahmen sind im Zuge der Instandsetzung geplant:
Lagerauswechselung, Erneuerung von Abdichtung/Dünnschichtbelag, Erneuerung des
Korrosionsschutzes, Betoninstandsetzung und Erneuerung der Betonbeschichtung im
Bereich der Aufgänge.
Frage 5:
Wird dem einstimmigen Beschluss der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Drs.
0818/XX) entsprochen, der vorsieht, dass „die Verbesserung der Beleuchtungssituation auf der Brücke und
im Bereich der Aufgänge in die Planung zur Sanierung aufgenommen wird“?
Antwort zu 5:
Die Prüfung des Erfordernisses hinsichtlich einer Verbesserung der Beleuchtungssituation
erfolgt derzeit.
Frage 6:
Ist eine optische Aufwertung der Brücke vorgesehen? Wie wird sich diese konkret darstellen? Ist nach wie
vor die Kooperation mit dem Kunstprojekt geplant?
Antwort zu 6:
Eine optische Aufwertung in Kooperation mit dem Kunstprojekt ist für die beidseitigen
Rampenbauwerke weiterhin geplant. Ein Konzept mit Finanzierungszusage für das
Kunstprojekt liegt von der Tegel-Initiative „I love Tegel“ bisher noch nicht vor.
Frage 7:
In einer Vorlage zur Kenntnisnahme (BVV-Drs. 0147/XX) teilt die Verkehrslenkung Berlin der
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf richtigerweise mit, dass eine Freigabe für den Radverkehr
aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen kann. Wie wird man in Zukunft dafür Sorge tragen, dass die Brücke
nicht – wie in der Realität leider oft der Fall – mit dem Fahrrad befahren wird? Sind hier bauliche
Veränderungen geprüft worden?
3
Antwort zu 7:
Bedingt durch die zu gewährleistende Barrierefreiheit ist der Einbau von Drängelgeländern
an den Rampenbereichen nicht vorgesehen. Bauliche Veränderungen, die einem
Befahren mit dem Fahrrad wirksam entgegenwirken, stehen ebenso einer Barrierefreiheit
entgegen und sind nicht beabsichtigt. Es werden entsprechende Beschilderungen in
Abstimmung mit der Verkehrsbehörde aufgestellt.
Berlin, den 07.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der #BerlKönig, das gemeinsame #Ridesharing-Angebot von BVG und #ViaVan, zählt zu den Preisträgern des erstmals verliehenen #Bundesteilhabepreises. Dieser wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergeben und von der Bundesfachstelle #Barrierefreiheit ausgeschrieben. In diesem Jahr lautete das Thema „Inklusive #Mobilität“.
Die Fachjury sprach dem BerlKönig mit seinem unkompliziert nutzbaren, barrierefreien Angebot den mit 5000 Euro dotierten zweiten Platz des Bundesteilhabepreises zu. Valerie von der Tann, General Manager Berlin bei ViaVan, und Dr. Henry Widera, Leiter des Vorstandsstabes Digitalisierung bei der BVG, nahmen den Preis am heutigen Dienstag von Bundesminister Hubertus Heil entgegen. Das Preisgeld wird an eine gemeinnützige Einrichtung im Bereich Inklusion gespendet.
Der BerlKönig ergänzt mit seinen aktuell fünf Rolli-gerechten Vans ideal das barrierefreie Angebot mit Bussen und Bahnen im Berliner Nahverkehr. So haben Rollstuhlfahrer über die BerlKönig-App die Möglichkeit, individuelle Fahrten ohne lange Wartezeiten zu buchen und zu bezahlen. 17 Minuten betrug die durchschnittliche Wartezeit für barrierefreie Fahrten beispielsweise im September. Wie bei allen BerlKönig-Fahrten wird – ganz im Sinne der Inklusion – natürlich auch bei diesen Touren versucht, Fahrtwünsche zu bündeln und Fahrgäste mit und ohne Handicap auf optimalen Routen gemeinsam ans Ziel zu bringen.
Immer mehr gebündelte Fahrten
Neben der Inklusion von Menschen im Rollstuhl steht auch die Zugänglichkeit des Angebots für Menschen mit Sehbehinderung im Fokus. Hierfür kann die App bereits per Voice-Over Funktion bedient werden. Noch in diesem Jahr werden vereinfachte Buchungs- und Kontaktmöglichkeiten für seheingeschränkte Kunden eingeführt.
Seit dem Start des BerlKönigs im September 2018 wurde das Angebot im genehmigten Bediengebiet innerhalb des östlichen S-Bahnrings bereits für mehr als 1,15 Millionen Fahrten genutzt. Mehr als die Hälfte der aktuell 160 Fahrzeuge ist elektrisch unterwegs. Bis Ende 2020 sollen alle BerlKönige mit Strom fahren.
Durch geteilte und gebündelte Fahrten trägt das Angebot dazu bei, Autoverkehr und Schadstoffe zu reduzieren. Und das gelingt immer besser. Im Oktober waren rund 80 Prozent der Fahrten geteilt. Das heißt, es war mehr als ein Fahrgast im BerlKönig unterwegs. In Spitzenzeiten betrug der Wert sogar über 95 Prozent.
Die Bündelungsrate, also der Anteil der Fahrten, bei denen Gruppen oder Einzelpersonen mit unterschiedlichen Start- und Zielpunkten gemeinsam unterwegs sind, stieg inzwischen auf durchschnittlich 54 Prozent, in Spitzenzeiten liegt sie bei 64 Prozent.
Ein Tag vor Heiligabend ist das für Fahrgäste der #Straßenbahn entlang der Brücke in der #Falkenberger Chaussee wieder möglich. Die Arbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe gehen in die finale Runde. In der letzten Bauphase werden die #Bauweichen ausgebaut und die letzten Gleise eingebaut. Von Donnerstag, den 14. November 2019, zirka 4:30 Uhr bis Montag, den 23. Dezember 2019, zirka 04:30 Uhr muss der #Straßenbahnverkehr der Linien #M4 und #M17 gesperrt werden. Die beiden Linien können währenddessen nicht zwischen Falkenberg und Prerower Platz fahren.
Die Linie M4 fährt in dieser Zeit zwischen Zingster Straße und S Hackescher Markt und die Straßenbahnlinie M17 ist zwischen S Schöneweide und Gehrenseestraße unterwegs. Die Busse als Ersatz fahren für die Linie M4 zwischen Falkenberg und Prerower Platz. Für Die Linie M17 sind die Busse zwischen Falkenberg und Gehrenseestraße im Einsatz.
In den vergangenen Monaten haben die Berliner Verkehrsbetriebe die Dichtung an der Brücke sowie die Gleise erneuert. Des Weiteren konnte der Deckenschluss beendet und die Haltestellen am S Hohenschönhausen barrierefrei ausgebaut werden.
Die Vorbereitungen für den #Siemens-Innovationscampus und die #Siemensbahn laufen. Nun gibt es Infos zum aktuellen Stand.
Noch sieht die Siemensbahn in Spandau verwildert aus, Bahnhöfe sind verfallen und Gleise zum Teil gar nicht mehr vorhanden. Doch es soll nicht mehr lange dauern, bis die ersten Schritte in Richtung #Reaktivierung sichtbar werden.
„Erste Änderungen werden sicherlich schon Anfang nächsten Jahres passieren“, sagte Alexander #Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn (DB) für Berlin, kürzlich bei einer Kiezveranstaltung der Berliner CDU-Fraktion. Die Reaktivierung der Siemensbahn hatten Deutsche Bahn und das Land Berlin im Sommer offiziell besiegelt.
Wie viele gültige „neue #Schülertickets AB“ waren zum jeweiligen Ersten der Monate August, September und Oktober 2019 ausgegeben?
Antwort zu 1:
Berechtigt zur Ausgabe von Schülertickets Berlin AB sind grundsätzlich alle Verkehrs unternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Es liegen aber noch nicht von allen Verkehrsunternehmen die Meldungen zum Bestand der dort geführten Abonnementverträge mit gültigen Fahrtberechtigungen Schülerticket Berlin AB (Tarifstufe #BARA) vor. Der weitaus größte Anteil davon entfällt auf die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR und die S-Bahn Berlin GmbH. Die von diesen beiden Unternehmen mitgeteilten Bestände betragen:
Ausgehend von einer Zahl von 360.031 grundsätzlich bezugsberechtigten Schülerinnen und Schülern (vgl. Statistik Berlin Brandenburg, Schuljahr 2018/2019) an allgemeinbilden den Schulen in Berlin ergibt sich damit zum 01.10.2019 eine Marktabdeckung von 92,3%.
Frage 2:
Was genau ist eine ,,#fahrCard“? Handelt es sich dabei um eine Fahrkarte oder einen Dauerfahrausweis? Weshalb ist diese Bezeichnung gewählt worden?
Antwort zu 2:
Der Begriff „#VBB-fahrCard“ bezeichnet den als Chipkarte im Scheckkartenformat ausgege benen, elektronischen Fahrausweis, der aktuell im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) für im Abonnement ausgegebene Angebote verwendet wird (VBB Umweltkarte, Firmenticket, Schülerticket Berlin AB, VBB Abo 65+, z.T. Semestertickets). Die Bezeich nung wird allen Verkehrsunternehmen im VBB einheitlich zur Verwendung vorgegeben.
Die VBB-fahrCard wurde 2012 im VBB erstmals eingeführt und seitdem schrittweise auf weitere Tarifprodukte ausgeweitet. Der Hintergrund der Wahl dieser Bezeichnung lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen.
Frage 3:
Was kostete ein „Schülerticket“ bisher im Abonnement und wie viele dieser Abonnements bestanden zum
01.09. der Jahre 2010 bis 2018 jeweils?
Antwort zu 3:
Im Tarifbereich AB gab es bis zur Einführung des für den Erwerbenden kostenlosen Schülertickets Berlin AB mehrere Tarifprodukte für Schülerinnen und Schüler: das Schülerticket Berlin AB, wahlweise im Abonnement mit monatlicher Abbuchung oder als Monatskarte, die für jeden Monat neu erworben werden musste. Zudem gab es für berlinpass-lnhaber nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein ermäßigtes Schülerticket, ebenfalls im Abonnement und als Monatskarte. Bis 310.07.2018 gab es zum Schülerticket auch noch eine Geschwisterkarte im Abonnement und als Monatskarte. Diese entfiel zum 01.08.2018, Die Schüler-Monatskarte entfiel zum 01.08.2019, die ermäßigten Schülertickets BuT laufen zum 31.12.2019 aus.
Angebote für Schüler in Berlin AB:
Geschwister- karte im Abonnement
Ennäßigtes Schülerticket im Abo
(berlinpass BuT)
Schüler- Monatskarte
Geschwister- Monatskarte
Ennäßigte Schüler- Monatskarte (berlinpass BuT)
Tarifstufe Preis
Tarifstufe Preis
Tarifstufe Preis
Tarifstufe Preis
Tarifstufe Preis
Tarifstufe Preis
1.1.2014 bis
31.12.2014
BARS 265 €/J.
(22,08 €/M.)
BART 163 €/J.
13,58 €/M.
BARS2 145 €/J.
( 12,08 €/M.)
BAS
28,50 €/M.
BAT
17,30 €/M.
BAS2
15,00 €/M.
1.1.2015 bis
31.12.2015
BARS 270 €/J.
(22,50 €/M.)
BART 166 €/J.
13,83 €/M.
BARS2 145 €/J.
( 12,08 €/M.)
BAS
29,00 €/M.
BAT
17,50 €/M.
BAS2
15,00 €/M.
1.1.2016 bis
31.7.2018
BARS 275 €/J.
(22,92 €/M.)
BART 170 €/J.
14,17 €/M.
BARS2 145 €/J.
( 12,08 €/M.)
BAS
29,50 €/M.
BAT
18,00 €/M.
BAS2
15,00 €/M.
1.8.2018 bis
31.7.2019
BARA 204 €/J.
(17,00 €/M.)
entfällt
BARS2 0 €/J.
(o,oo €/M.)
BAA
21,80 €/M.
entfällt
BAS2
0,00 €/M.
seit 1.8.2019
BARA 0 €/J.
(o,oo €/M.)
entfällt entfällt z. 31.12.
entfällt entfällt entfällt z. 31.12.
Außerdem stand bis 31.07.2019 das Schulklassenticket zum Preis von 8 Euro/Schüler/ Schuljahr zur Verfügung, das bei Fahrten im Klassenverband von mindestens fünf Personen für Schülerinnen und Schüler genutzt werden konnte, die keine eigenen Zeitkarten besitzen sowie bis zu zwei Begleitpersonen. Mit dem für alle Berliner Schülerinnen und Schüler kostenlos verfügbaren Schülerticket Berlin AB entfiel die Notwendigkeit für dieses Angebot.
Die Anzahl der Schülerfahrausweise für die Jahre 2010 bis 2018 beruht auf der Grundlage der testierten Meldungen der Verkehrsunternehmen an den Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB). Die Anzahl der Jahreswerte wird rechnerisch ermittelt. Die gemeldeten Einnahmen werden geteilt durch den jeweiligen Fahrpreis des Tickets. Beim Vergleich der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Zahlen der Abonnements Uährliche Gültigkeit) nicht mit den Zahlen der Monatskarten (monatliche Gültigkeit) direkt verglichen werden können. Fahrausweise für Schülerinnen und Schüler im Tarifbereich AB wurden im VBB in den Jahren 2010-2018 ausgegeben durch folgende Verkehrsunternehmen: BVG, S-Bahn, DB Regio, ODEG, NEB, Hans, PEG, OLA, BBG, BOS, HVG, OVG, regiobus, RVS, SRS, WS, STE, SVF, UVG, VBBr, ViP und VTF.
Die rechnerischen Zahlen der ausgegebenen Tickets für Schülerinnen und Schüler in Berlin AB liegen nur für Kalenderjahre vor. Sie betragen ohne Berücksichtigung von Startkarten und Azubitickets:
Eine geringe Zahl von Fahrausweisen wurde bei Brandenburger Verkehrsunternehmen als
„Schüler-Fahrausweis“ unter teilweiser oder vollständiger Bezuschussung des jeweiligen
Schulbedarfsträgers ausgegeben (2018 z.B. 32 Schüler-Monatskarten AB, 5 Schülerticket Berlin AB im Abonnement).
Für das Jahr 2019 liegen bislang noch keine testierten Jahresmeldungen vor, aufgrund von Kündigungen und damit zusammenhängenden Rückrechnungen gibt es keine vergleichbar aussagekräftigen Angaben.
Frage 4:
Welche „Ausgleichszahlung“ erhält die BVG für die „neuen Schülertickets AB“ pro Monat durch wen? Woher erhält der Leistungserbringer dieser „Ausgleichszahlungen“ diese Mittel?
Antwort zu 4:
Sofern ein Verkehrsunternehmen einen entsprechenden Vertrag mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geschlossen hat, wird ein Ausgleich an dieses Unternehmen für jede gültige Fahrtberechtigung in Höhe von 22,50 Euro/Monat geleistet. Die Finanzmittel für das Schülerticket Berlin AB sind über den Nachtragshaushalt 2018/2019 im Kapitel 1330, Titel 68213 etatisiert. Für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis 31.12.2019 stehen 29,0 Mio. Euro zur Verfügung. Diese werden von der für das Kapitel 1330 zuständigen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftungen übertragen und dort verausgabt.
Frage 5:
Wie erfassen Senat oder BVG, wie viele Inhaber des „neuen Schülertickets AB“ dieses in den jeweiligen Monaten – ggf. auch wie oft – genutzt haben?
Antwort zu 5:
Der Umfang der Nutzung soll über Befragungen im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Verkehrserhebungen ermittelt werden. Bislang liegen hierzu noch keine Ergebnisse vor.
Aus Sicht des Senats ist neben der tatsächlichen Inanspruchnahme des neuen Angebots insbesondere auch schon die grundsätzliche Möglichkeit einer Nutzung des ÖPNV nicht nur auf dem Weg von und zur Schule sondern auch als sehr weitgehend verfügbares Angebot für eine Teilhabe junger Berlinerinnen und Berliner in ihrem Alltag von großer Bedeutung.
Frage 6:
Wie genau hat wer – sowohl auf Seiten des Senats als auch bei der BVG – wann die Höhe der
„erforderlichen Ausgleichszahlung“ im Sinne der Frage zu 4) berechnet?
Antwort zu 6:
Die Ausgleichszahlung soll, um möglichst schnell eine hohe Marktdurchdringung zu erreichen, einen marktäquivalenten Ausgleich bieten für
die entfallenden Einnahmen aus den bisherigen Schülerticket AB (Monatskarte und Abonnement),
die entfallende Ausgleichsleistung, die für die Preissenkung beim Schülerticket Berlin AB ab 08.2018 (Preissenkung Abonnement von 275 Euro/Jahr auf 204 Euro/Jahr, Preissenkung Monatskarte von 29,50 Euro/Monat auf 21,80 Euro/Monat) gewährt wurde,
die entfallenden Ausgleichsleistungen, die für die Preissenkung beim Schülerticket nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ab 8.2018 (Entfall der Zuzahlung von 15 Euro/Monat) und
die entfallenden Ausgleichsleistungen, die für die Erweiterung des Schülertickets nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ab 2.2019 (Wegfall der Mindestabstandsregelung) gewährt wurden.
Basis für die Ermittlung waren die jeweiligen Verkaufszahlen des Monats Dezember 2018. Diese wurden von der BVG im April 2019 zusammengestellt, von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft und flossen entsprechend in die Ausgleichs vereinbarung ein.
Dabei nicht enthalten sind die wegfallenden Erlöse für das bisherige Schulklassenticket.
Die bestehende Regelung wird mit Vorliegen erster Nutzungszahlen evaluiert und im Rahmen des aktuell in Verhandlung befindlichen Verkehrsvertrages mit der BVG AöR ab 1.9.2020 neu geregelt werden.
Frage 7:
Wie genau (Häufigkeit, Dauer, Methodik, technische und personelle Mittel etc.) ermittelt die BVG die von ihr gemachten Angaben zu Fahrgastzahlen? Verfügt die BVG über Zahlen, aus denen sich die Nutzung einer bestimmten Linie ersehen lässt?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt mit, dass sie die von ihr gemachten Angaben zu Fahrgastzahlen aus ver trieblichen Daten ermittelt, aus regelmäßigen manuellen und automatischen Fahrgast zählungen auf einzelnen Linien sowie aus der in der Regel alle drei Jahre verbundweit durchgeführten Verkehrserhebung. Die BVG verfügt damit über Zahlen, aus denen sich die Nutzung der meisten Linien ersehen lässt.
Frage 1:
Inwieweit trifft es zu, dass sich die #Inbetriebnahme der künftigen Strecke der #M10 von Hauptbahnhof zum U-Bahnhof #Turmstraße möglicherweise um zwei Jahre verschieben wird? Welche konkreten Gründe gibt es für
die Verlängerung des Fertigstellungstermins?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Das #Straßenbahn-Neubaustreckenprojekt befindet sich derzeit im #Planfeststellungsverfahren. Der Vorhabenträger prognostiziert nach aktueller Lage des
Verfahrens einen Fertigstellungstermin Ende 2021. Eine genauere #Terminplanung ist vom
weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere vom Wortlaut des
Planfeststellungsbeschlusses abhängig.“
Frage 2:
Trifft es zu, dass die Unterlagen/Pläne zur Verlängerung der M10 noch einmal geändert werden und nun
eine zweite Auslegung erfolgen wird?
2
Antwort zu 2:
Ja.
Frage 3:
Aus welchen Gründen wurde die Änderung der Unterlagen/Pläne notwendig und wann erfolgt/erfolgte die
Auslegung in welcher Form?
Antwort zu 3:
Aufgrund der Einwendungen aus der 1. Anhörung wurden die #Planunterlagen aktualisiert.
Die Auslegung erfolgt vom 14. Oktober bis einschließlich 13. November 2019 im
Bezirksamt Mitte von Berlin. Die Daten sind im Bezirksamt ausgedruckt einzusehen und
stehen auch als Download-Link zur Verfügung. Einwendungen können bis zum 27.
November 2019 eingereicht werden.
Frage 4:
Trifft es zu, dass insbesondere Aspekte der #Lärmbelastung sowie die Umsetzungsplanung neu betrachtet
werden müssen? Wenn ja, in welcher Form unter welchen neuen Aspekten?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Im Laufe des Verfahrens wurde in einem Teil des schwingungs- und schalltechnischen
Gutachtens eine Anpassung bei der Berechnung der Schallemissionen erforderlich. Die
nun verwendeten, harmonisierten Berechnungsgrundlagen sorgen dafür, dass mehr
Haushalte Anspruch auf #Schallschutzmaßnahmen haben als in den Berechnungen zuvor.“
Frage 5:
Mit welcher Anzahl an #Fahrten rechnet der Senat künftig auf der neuen Straßenbahnstrecke?
Antwort zu 5:
Nach Auskunft der BVG wird in den Planunterlagen davon ausgegangen, dass zwischen
06:00 und 22:00 Uhr ein #5-min-Takt und zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ein #10-min-Takt
gefahren wird.
3
Frage 6:
Inwieweit besteht ein gestiegener Anspruch auf passiven Schallschutz und worin begründet sich dieser? Wie
viele AnwohnerInnen sind hiervon betroffen? Welche Kosten werden hierfür veranschlagt?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Diese Fragen beziehen sich auf konkrete Ergebnisse des Entschädigungsverfahrens.
Diese können erst beantwortet werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss erfolgt ist.“
Frage 7:
Trifft es zu, dass die Zahl der zu rodenden Straßenbäume von 78 auf 85 gestiegen ist? Erfolgte vorab eine
Zählung der Straßenbäume bzw. warum wurde die kor-rekte Anzahl nicht vorab ermittelt??
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Zahl der betroffenen Straßenbäume betrug nach der Zählung ursprünglich insgesamt
84 Bäume. Aus der Planungsänderung zum #Gleichrichterwerk Alt-Moabit ergibt sich die
korrigierte Anzahl von 85.“
Frage 8:
Wann findet der im vorbenannten Artikel aufgeführte Erörterungstermin der BVG im Jahr 2019 statt, bei dem
sich Betroffene äußern können? Falls dieser bereits stattgefunden hat, zu welchem Ergebnis kam der
Termin?
Antwort zu 8:
Der Erörterungstermin kann erst nach Abschluss der unter Antwort 3 genannten
Auslegung und der anschließenden Bearbeitung der möglichen Einwendungen erfolgen.
Frage 9:
Welche #Straßenbahn(neubau)strecken werden in dieser Legislaturperiode konkret in Betrieb genommen?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hier zu folgendes mit:
„Nach derzeitigem Stand der Planung wird in dieser Legislaturperiode die Inbetriebnahme
der Neubaustrecken Hauptbahnhof U-Bahnhof #Turmstraße sowie S-Bahnhof #Adlershof –
S-Bahnhof #Schöneweide angestrebt. Beide Vorhaben befinden sich derzeit in der
Planfeststellung. Die genauen Termine der Inbetriebnahme hängen maßgebend vom
weiteren Verlauf der jeweiligen Planfeststellungsverfahren und vom Wortlaut der
Planfeststellungsbeschlüsse ab.“
4
Frage 10:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 07.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz