Bus + Straßenbahn: Untragbare Verzögerungen – Abschleppen von Falschparkern durch die BVG, aus Senat

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1. Welche konkreten Gründe liegen vor, dass die #BVG bisher nicht, wie im „#Mobilitätsgesetz“ vorgesehen,
#verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge umsetzen kann?
Zu 1.: Schon vor Inkrafttreten des Berliner Mobilitätsgesetzes (BlnMobG) konnten die
Berliner Polizei und die bezirklichen Ordnungsämter von den Verkehrsflächen des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
umsetzen. Das BlnMobG stellt eine ergänzende Möglichkeit dar, dass neben der Polizei
und den Ordnungsämtern auch die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt öffentlichen
Rechts (BVG) #Falschparkende von den Verkehrsflächen des ÖPNV umsetzen
darf. Indem die BVG diese Aufgaben neben der Polizei und den Ordnungsämtern
übernimmt, werden die Polizei und die Ordnungsämter entlastet. Sobald die Voraussetzungen
geschaffen wurden, kann auch die BVG von #Bussonderfahrstreifen, #Haltestellenbereichen
und #Straßenbahngleisen verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
räumen. Dafür waren zunächst auf der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 #BlnMobG
die Ausführungsvorschriften zu § 23 BlnMobG – Aufgaben und Befugnisse der Berliner
Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung – (AV Fahrzeugumsetzung BVG)
vom 04. April 2019 zu erlassen. Im nachfolgenden Schritt wird die Gebührenordnung
für die Maßnahmen der BVG nach § 23 BlnMobG vom Senat erlassen. Nach dem Er-
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lass der Gebührenordnung wird die BVG mit dem Umsetzen verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge von den Verkehrsflächen des ÖPNV beginnen.
2. Welche konkreten Herausforderungen gibt es im Rahmen der Verabschiedung / Änderung/ Anpassung
von Ausführungsvorschriften und Gebührenordnungen?
Zu 2.: Die Ausführungsvorschrift als Verwaltungsvorschrift und die Gebührenordnung
als Rechtsverordnung bedürfen zum Erlass einer gesetzlichen Ermächtigung. Vor Erlass
einer Rechtsverordnung muss geklärt werden, ob der mit einer Verordnung zu
regelnde Sachverhalt in eine bereits bestehende Rechtsvorschrift gefasst werden
kann oder ob es einer Neufassung bedarf. So ist zunächst die zuständige Verwaltung
für den Neuentwurf oder die Änderung einer bereits bestehenden Rechtsverordnung
zu bestimmen. Nachdem die zuständige Verwaltung einen Verordnungs- oder Vorschriftentext
entworfen hat, sind die Verfahrensvorschriften und Beteiligungsbefugnisse
anderer Mitglieder des Senats von Berlin nach §§ 48 ff. oder §§ 54 ff. Gemeinsame
Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) zu
beachten.
Bei Rechtsverordnungen, die Gebührentatbestände enthalten, sind zusätzlich ein
Gebührensatz oder die Gebühren in Euro festzulegen.
3. Inwieweit trifft es zu, dass sich die „Beteiligten“ bislang nicht auf eine Gebührenordnung einigen
konnten?
Zu 3.: Es ist zutreffend, dass der Senat bisher keine Gebührenordnung nach § 23
Abs. 5 BlnMobG erlassen hat.
4. Weshalb wurde die Gebührenordnung bisher nicht beschlossen? Welche konkreten Gründe/strittige
Aspekte sprachen bisher gegen eine zügige Verabschiedung der Gebührenordnung?
Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Abstimmung
mit der BVG eine BVG-eigene Gebührenordnung entworfen. Dieser Entwurf befindet
sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung.
5. Wer sind die Beteiligten im Rahmen der Verabschiedung der Gebührenordnung im Einzelnen?
Zu 5.: Der Senat erlässt die Gebührenordnung gemäß § 10 Nr. 6 Geschäftsordnung
des Senats von Berlin (GO Sen) i. V. m. § 23 Abs. 5 BlnMobG und § 6 Abs. 1 Gesetz
über Gebühren und Beiträge (GebBtrG).
6. Was ist konkret Inhalt der Gebührenordnung? Welche Gebührenhöhe ist im Einzelnen vorgesehen?
Zu 6.: Die Gebührenordnung legt die Höhe der Gebühren fest, die die BVG für einen
von ihr oder von einem durch die BVG beauftragten Dritten vollzogenen oder begonnenen
Umsetzungsvorgang erheben wird. Über die konkrete Ausgestaltung der Gebührenordnung
einschließlich der Höhe der Gebühren im Einzelnen können noch
keine Angaben gemacht werden, da die verwaltungsinternen Abstimmungen noch
nicht abgeschlossen sind.
7. Ist die Gebührenordnung bereits unterzeichnet worden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht und für wann ist eine Unterzeichnung mit welchem Inhalt vorgesehen?
Zu 7.: Gemäß § 51 Abs. 1 GGO II wird eine vom Senat erlassene Rechtsverordnung
von dem federführenden Mitglied des Senats und danach vom Regierenden Bürger-
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meister bzw. der Regierenden Bürgermeisterin unterzeichnet. Die Unterzeichnung
setzt insoweit den Erlass durch den Senat voraus.
8. Was ist im Einzelnen Bestandteil / Inhalt der Ausführungsvorschriften?
Zu 8.: Insoweit wird auf die Veröffentlichung der AV Fahrzeugumsetzung BVG im
Amtsblatt für Berlin vom 18. April 2019 verwiesen.
9. Welche konkreten Gründe existieren dafür, dass die Ausführungsvorschrift erst im Juni 2019 vorlag
(über ein Jahr nach Verabschiedung des „Berliner Mobilitätsgesetzes“)?
Zu 9.: Es ist nicht zutreffend, dass die AV Fahrzeugumsetzung BVG erst im Juni
2019 vorlag; sie ist datiert vom 04. April 2019 und wurde im Amtsblatt für Berlin am
18. April 2019 veröffentlicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung musste im
Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwaltung ein völlig neues
Verfahren für die Kfz-Umsetzung für die neu mit dieser Aufgabe betrauten BVG einschließlich
ihrer Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei und der Ausbildung der mit
der Aufgabe betrauten Mitarbeitenden regeln. Im Sommer 2018 stimmten sich die
beiden Senatsverwaltungen hinsichtlich des Vorgehens ab und noch im August 2018
wurde zu einer entsprechenden Projektgruppe unter Beteiligung der Berliner Polizei,
der BVG und der für die Rechtsaufsicht über die BVG zuständigen Senatsverwaltung
eingeladen. Die Erarbeitung der Ausführungsvorschrift und ihrer vielen Detailregelungen
gestaltete sich zeitaufwendig. Im Ergebnis war es aber seit April 2019 möglich,
dass die mit der Aufgabe betrauten Beschäftigten der BVG von der Berliner Polizei
geschult werden konnten.
10. Warum wurden die Ausführungsvorschriften bisher nicht angepasst? Welche konkreten Gründe
liegen für die Verzögerungen in der Anpassung vor?
Zu 10.: Die derzeit geltenden Ausführungsvorschriften entsprechen den Vorgaben
des BlnMobG in der geltenden Fassung.
11. Über welche Aspekte besteht konkret Uneinigkeit hinsichtlich der Gebührenordnung und der Ausführungsvorschriften?
Zu 11.: Die AV Fahrzeugumsetzung BVG wurde am 04. April 2019 erlassen. Bezüglich
der Gebührenordnung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Welcher weiteren Genehmigungen bedarf es, damit die Angestellten der BVG Busspuren endlich
frei räumen dürfen? Wann werden diese erteilt sein und aus welchen Gründen sind diese nicht bereits
erteilt?
Zu 12.: Es bedarf keiner weiteren Genehmigungen.
13: Trifft es zu, dass es Schwierigkeiten / Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeiten zur Umsetzung
der Maßnahmen / Anpassungen gibt? Wenn ja, inwiefern? Was wird seitens des Senats unternommen,
um diese Unklarheiten zu beseitigen?
Zu 13.: Dem Senat sind derzeit keine Schwierigkeiten oder Unklarheiten in Bezug auf
die Zuständigkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen oder Anpassungen bekannt.
14. Wie viele Abschleppfahrzeuge wurden bisher von der BVG angeschafft? Wann wurden die drei im
Artikel bezeichneten Abschleppfahrzeuge konkret bestellt bzw. wann erfolgte der Einkauf?
15. Weshalb wurden die angeforderten / bestellten drei Abschleppfahrzeuge erst jetzt geliefert?
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16. Wie viele Abschleppfahrzeuge (welcher Art) wurden in Summe wann bestellt? Wann sollen diese
konkret geliefert werden?
17. Ist es vorgesehen, alle geplanten Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu bestellen? Wenn
nein, warum wird nun so vorgegangen?
Zu 14. bis 17.: Die BVG teilt mit, dass sie beabsichtigt hatte, acht Abschleppwagen
als Neufahrzeuge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu beschaffen.
Aufgrund der eingegangenen Angebote konnten lediglich zwei große Abschleppfahrzeuge
bestellt werden. Das Vergabeverfahren für die weiteren ausgeschriebenen
sechs kleinen Fahrzeuge musste aufgehoben werden.
Die Lieferung der beiden bestellten großen Neufahrzeuge wird im Februar und im
April 2020 erfolgen. Um dennoch spätestens zum 01. Januar 2020 die Abschlepptätigkeit
aufnehmen zu können, hat die BVG beschlossen, kurzfristig zusätzlich zu den
Neufahrzeugen Gebrauchtfahrzeuge zu beschaffen. Nach sorgfältiger Markterkundung
und Begutachtung waren zu diesem Zeitpunkt drei den Anforderungen der BVG
entsprechende Abschleppfahrzeuge am Markt verfügbar. Diese wurden im September
2019 bestellt, die Übergabe an und Überführung durch die BVG erfolgten Mitte
Oktober 2019.
18. Wie viele BVG-Mitarbeiter sind bereits mit der Umsetzung von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen
beschäftigt?
Zu 18.: Die BVG teilt mit, dass derzeit 14 Beschäftigte der BVG an der polizeilichen
Umsetzung von Fahrzeugen mitwirken. Ab 01. November 2019 sollen hierfür 30 Beschäftigte
im Einsatz sein.
19. Trifft es zu, dass bisher lediglich sechs BVG-Mitarbeiter für die Umsetzung verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge ausgebildet wurden? Wodurch erklärt sich die geringe Anzahl an geschulten Personal?
20. Wann und wie viele weitere Mitarbeiter sollen ausgebildet werden (bitte mit Darstellung der Anzahl
der Mitarbeiter in einer entsprechenden Zeitschiene)?
21. Trifft es zu, dass insgesamt 79 hauptamtliche BVG-Mitarbeiter durch die Polizei für die Prozesse
rund um die Abschleppvorgänge ausgebildet werden sollen?
Zu 19. bis 21.: Die BVG teilte mit, dass bisher 46 Beschäftigte der BVG bei der Polizei
ausgebildet wurden. Weitere BVG-Beschäftigte werden bei Bedarf im nächsten
Jahr ausgebildet.
22. Welche weiteren Gründe gibt es im Einzelnen dafür, dass der Senat die Voraussetzungen zum
Umsetzen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen durch die BVG bisher nicht umfassend geschaffen
hat?
Zu 22.: Dem Senat sind keine weiteren Gründe bekannt.
23. Wie steht der Senat dazu, dass dem diesbezüglichen Beschluss durch das „Berliner Mobilitätsgesetz“
somit der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 MobG nur unzureichend bis gar nicht Rechnung getragen
wird?
Zu 23.: Der Senat teilt diese Einschätzung nicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung
hat im Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwal-
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tung die Ausführungsvorschrift nach § 23 Abs. 4 BlnMobG vom 04. April 2019 erlassen.
Im nächsten Schritt erfolgt nach Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmung
der Erlass der Gebührenordnung nach § 23 Abs. 5 BlnMobG durch den Senat.
Parallel erfolgte die notwendige Schaffung der Voraussetzungen für die operative
Umsetzung des § 23 BlnMobG durch die BVG.
24. Was unternimmt der Senat konkret (bitte unter Ausführung der einzelnen Maßnahmen), um die
BVG so schnell wie möglich in die Situation zu versetzen, selbständig Falschparker umsetzen zu können?
Bis wann gedenkt der Senat, die hierfür entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen?
Zu 24.: Hierzu wird auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen verwiesen.
25. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 25.: Von Seiten des Senats ist der Beantwortung nichts hinzuzufügen.
Berlin, den 31. Oktober 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

zu Fuß mobil: Grünphasen von Lichtsignalanlagen und Fußgängerstrategie (II), aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Lichtzeichenanlagen (#Ampelanlagen) gibt es in Berlin? Wie viele sind davon auf eine Schrittgeschwindigkeit
von 1,0 m/sec eingestellt? Wie viele Lichtzeichenanlagen sind auf eine sehr kurze #Querungszeit
(entsprechend einer Schrittgeschwindigkeit > 1,2 m/sec) eingestellt? Gibt es Lichtzeichenanlagen vor
sensiblen Bereichen (Seniorenheime, Schulen), die auf längere Querungszeiten (z.B. entsprechend einer
Schrittgeschwindigkeit von 0,8 m/sec wie in den Niederlanden üblich) eingestellt sind?
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, dass bereits für die Altersgruppe der 70- bis 80-jährigen Männer im Durchschnitt
eine Schrittgeschwindigkeit von 1,0 m/sec anzusetzen ist und das mobilitätseingeschränkte Bürger*innen
(mit Rollatoren oder Gehhilfen) entsprechend neuer Studien der Unfallforschung sich durchschnittlich mit 0,6
m/sec bewegen und bei Rollatoren zusätzlich eine Anlaufzeit von 2-3 Sekunden zu berücksichtigen ist?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Es gibt in Berlin 2.120 Lichtzeichenanlagen (LZA). Die vorhandenen Datenbanksysteme
lassen leider keine detaillierte Auswertung bezüglich der zugrunde gelegten Schrittgeschwindigkeit
sowie der Querungszeit an einzelnen LZA zu.
Die Berechnung der Signalzeitenprogramme für die einzelnen LZA basiert auf den Richtlinien
für Lichtsignalanlagen (RiLSA), welche bundesweit die Regelungen für die Schaltung
von LZA für alle Verkehrsteilnehmergruppen formulieren. Die RiLSA unterscheidet nicht
zwischen Geh- und Räumgeschwindigkeit, sondern sieht für den Fußverkehr als Regelwert
eine Räumgeschwindigkeit 1,2 m/s vor, wobei auch Variationen von 1,0 bis 1,5 m/s
zulässig sind.
Dem Senat sind die Beschwernisse von mobilitätseingeschränkten Personen bei der Teilnahme
am Straßenverkehr bekannt. Um diesen die Teilhabe zu erleichtern, wird in Berlin
bereits seit 2016 an allen LZA, deren Signalzeitenprogramme zu erarbeiten bzw. überarbeiten
sind, bei der Bemessung der Grünphasen grundsätzlich von einer Gehgeschwin2
digkeit von 1,0 m/s ausgegangen, lediglich für die sich anschließende Räumzeit wird in
Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s angesetzt. Ausgenommen sind hiervon LZA
in der Nähe von verkehrssensiblen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen
und Kitas) bei denen in Berlin eine Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s angewendet
wird.
Insofern berücksichtigt das Land Berlin bereits gegenwärtig die Interessen des Fußverkehrs
an LZA im besonderen Maß. Weitere Verbesserungen sind durch die perspektivisch
angestrebte Ausstattung aller Berliner LZA mit taktilen und akustischen Elementen bis
2030 sowie im Rahmen des zukünftigen Abschnitts Fußverkehr des Mobilitätsgesetzes
vorgesehen.
Frage 3:
Wie viele Lichtzeichenanlagen (vor 2016 installiert) plant der Senat in dieser Legislaturperiode auf eine fußgängerfreundliche
Schrittgeschwindigkeit < 1,0 m/s umzuprogrammieren? Wann ist z.B. mit der Umprogrammierung
der Lichtzeichenanlagen im Umfeld der Comenius Schule in Wilmersdorf zu rechnen?
Antwort zu 3:
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen zu Frage 2 sieht der Senat langfristig an allen
Berliner LZA Grünzeitverlängerungen vor, deren Umsetzung jedoch nur sukzessive erfolgen
kann. Die LZA im Umfeld der Comenius Schule sind Bestandteil dieses mittelfristigen
stadtweiten Umsetzungsprozesses. Ein konkreter Termin für die Umprogrammierungen
dieser LZA kann daher gegenwärtig nicht benannt werden.
Frage 4:
Wie lange benötigt der Senat, um eine Lichtzeichenanlage bzw. eine Gruppe zusammenhängender Lichtzeichenanlagen
umzuprogrammieren? Können externe Firmen die Umprogrammierung unterstützen (wie?)?
Wie hoch sind die Kosten der Umprogrammierung pro Lichtzeichenanlage?
Antwort zu 4:
Das Land Berlin hat für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung
von LZA einen Generalübernehmer beauftragt. Vertragspartner des seit 1. Januar 2016
laufenden zweiten Generalübernehmervertrages ist die Alliander Stadtlicht GmbH.
Durch den mit der Alliander Stadtlicht GmbH geschlossenen Vertrag wird das gesamte
operative Geschäft rund um LZA einem privaten Generalübernehmer übertragen, das
Land Berlin bleibt jedoch weiterhin für die Anordnung und Genehmigung von LZA sowie
die Vorgabe und Kontrolle von Standards zuständig. Ebenso verbleibt die Steuerung des
Verkehrs als hoheitliche und somit nicht privatisierbare Maßnahme als Aufgabe der Stadt.
Der Generalübernehmer hat bestehende Vertragsverhältnisse mit allen in Frage kommenden
Planungsbüros, welche jedoch auf Grund der Vielzahl von Vorhaben derart stark ausgelastet
sind, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung einzelner Aufträge
kommen kann. Eine zusätzliche Beauftragung externer Firmen durch das Land Berlin ist
vertraglich nicht vorgesehen.
Die Umprogrammierung einer LZA mit verkehrsabhängiger Steuerung benötigt gemäß
dem mit dem Generalübernehmer vereinbarten Regelablaufplan ab dem Zeitpunkt der Be3
stellung fünf Monate, bei einfachen Umprogrammierungen (Änderung der Wochenautomatik)
sieht der Regelablaufplan einen Zeitraum von einem Monat ab Bestellung vor.
Gleichwohl kann die Umsetzung anderer wichtiger verkehrspolitischer Projekte, die ebenfalls
signaltechnische Änderungen an LZA bedürfen, im Einzelfall zu zeitlichen Verzögerungen
bei der Umsetzung führen.
Die Kosten für Umprogrammierungen von LZA liegen je nach Komplexität des Vorhabens
zwischen 1.000 Euro bis 15.000 Euro.
Frage 5:
Ist im Doppelhaushalt 2020/ 2021 eine zügige und beschleunigte Umrüstung der Lichtsignalanlagen ausreichend
haushalterisch untersetzt? Aus welchen Haushaltstiteln wird diese Maßnahme finanziert?
Antwort zu 5:
Im Kapitel 0770 Titel 54010 sind für den Doppelhaushalt 2020/2021 800.000 EURO pro
Jahr für LZA-Umprogrammierungen angemeldet. Das sind 300.000 EURO pro Jahr mehr
als im vorherigen Doppelhaushalt auf Grund der zusätzlichen Anforderungen des Mobilitätsgesetztes,
unter anderem für den Fußverkehr. Es wird derzeit davon ausgegangen,
dass hiermit eine ausreichende haushalterische Untersetzung gegeben ist.
Frage 6:
Wann wurde die Machbarkeitsstudie zur fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Kreuzung Messedamm/
Masurenallee/ Neue Kantstraße in Auftrag gegeben und wann ist mit dem Vorliegen der Ergebnisse zu
rechnen?
Antwort zu 6:
Die Machbarkeitsuntersuchung für die Neugestaltung des Knotenpunktes Messedamm/
Masurenallee – Neue Kantstraße unter Berücksichtigung der Passerelle wurde im Juli
2018 beauftragt. Schwerpunkt der Untersuchung ist die Erarbeitung von Lösungsansätzen
für einen modernen innerstädtischen Knoten mit ebenerdigen, barrierefreien Wegeführungen
für den Fußverkehr an allen Knotenpunktarmen. Erste Ergebnisse der Untersuchung
liegen voraussichtlich im 1. Quartal 2020 vor. Diese sollen die Grundlage für die Erarbeitung
konkreter Lösungen zur Umgestaltung der Kreuzung bilden und sind zugleich Entscheidungshilfe
für den Umgang mit der Passerelle. Die Voraussetzungen für die Anmeldung
von investiven Mitteln zur Neugestaltung des Knotenpunktbereiches sind somit noch
nicht gegeben.
Berlin, den 06.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Reederei Riedel bricht zu neuen Ufern auf, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227624251/Schifffahrt-in-Berlin-Reederei-Riedel-bricht-zu-neuen-Ufern-auf.html

Lutz und Stefan #Freise verkaufen Berlins zweitgrößten #Personenschifffahrtsbetrieb. Welche Pläne die neuen Besitzer haben.

Die #Reederei #Riedel befährt ab Januar 2020 unter neuem Besitzer die Berliner Gewässer. Den Verkauf machte das Unternehmen am Montag mit einer Mitteilung publik. Die neuen Eigentümer sind gewissermaßen Nachbarn: Die Immobilienentwickler Uwe #Fabich und Holger #Jackisch übernehmen den Reedereibetrieb sowie das #Hafengelände in Rummelsburg. Fabich und Jackisch gehören bereits die angrenzenden Flächen mit dem alten #DDR-Funkhaus und dem #Kraftwerk. Der Kaufpreis wurde nicht genannt. Nach Morgenpost-Informationen müssen die neuen Investoren aber einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag aufbringen.

Die bisherigen Geschäftsführer der Reederei Riedel, Lutz und Stefan Freise, sollen zunächst an Bord bleiben und den Übergang begleiten. Dadurch würde der weitere Geschäftsbetrieb wie bisher ermöglicht und Programme sowie Fahrpläne aufrechterhalten, betonte das Unternehmen. Die Reederei Riedel ist nach Stern und Kreis das zweitgrößte Personenschifffahrtsunternehmen in Berlin. Während der Saison beschäftigt Riedel rund 150 Mitarbeiter und ist mit 15 Schiffen auf den Flüssen und Seen …

BVG installiert neue Anzeigetafeln an Haltestellen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/reinickendorf/article227619593/BVG-installiert-neue-Anzeigetafeln-an-Haltestellen.html

Bis Ende 2020 sollen in Reinickendorf neue Anzeigetafeln #Anschlussverbindungen und #Störungen bei Bus und U-Bahnen anzeigen.

Reinickendorf. Wer kennt es nicht: Man steht an einer #Haltestelle und wartet auf den Bus oder die U-Bahn. Doch weder über- noch unterirdisch sind Fahrzeuge der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) sichtbar. An einigen Haltestellen steht man sich im wahrsten Sinne die Beine in den Bauch, stets unwissend, ob überhaupt noch etwas kommt.

Die BVG hat nun bekanntgegeben, dass in Reinickendorf einige #Anzeigetafeln installiert werden sollen, die über die nächsten Abfahrten sowie Störungen informieren – eine genaue Anzahl hänge nach Angaben des Unternehmens vom Ergebnis der aktuellen laufenden Ausschreibung ab.

BVG: Erste Anzeiger könnten in diesem Jahr installiert werden
„Unser Ziel ist es, bis Ende 2020 rund 1000 Haltestellen in Berlin mit Anzeigern auszustatten. Und dabei setzen wir auf zeitgemäße, deutlich kostengünstigere Technik. Wir werden damit die Qualität der #Fahrgastinformation berlinweit sichtbar …

Bus + Straßenverkehr: Neue Busspuren für die BVG verzögern sich um Monate, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227608325/Neue-Busspuren-fuer-die-BVG-verzoegern-sich-um-Monate.html

Die #Fahrbahnen für die BVG waren noch für dieses Jahr angekündigt. Vor Frühjahr 2020 dürfte es jedoch nichts werden.

Die noch für dieses Jahr angekündigte Einführung neuer #Busspuren auf Berlins Straßen wird sich um mehrere Monate verzögern. Das erfuhr die Berliner Morgenpost aus Regierungskreisen. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) hatte Mitte Juni bekannt gegeben, dass noch im Jahr 2019 gesonderte #Fahrspuren für die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit einer Länge von insgesamt 18,7 Kilometern eingeführt werden sollen. Doch daraus wird nichts werden.

Die Senatsverkehrsverwaltung nannte auf Anfrage keinen Streckenabschnitt, der bisher bereits angeordnet worden sei. „Absehbar ist, dass ein Teil der geplanten Strecken noch in diesem Jahr angeordnet werden kann“, hieß es. „Genauere Zeitpläne können wir Ihnen noch nicht nennen.“ Von den geplanten fast 19 Kilometern Strecke in diesem Jahr ist demnach keine Rede mehr. Nach Informationen der Berliner Morgenpost wird es voraussichtlich bis März 2020 dauern, ehe alle Abschnitte angeordnet wurden.

Doch selbst bei früherer Anordnung ist unklar, wann die BVG-Busse …

Schiffsverkehr: Sofortiger Sperrkreis eingerichtet: 250 Kilo-Bombe in Oranienburg gefunden Bislang war es nur eine Vermutung, jetzt steht es fest aus MAZ

https://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Oranienburg/Sofortiger-Sperrkreis-eingerichtet-250-Kilo-Bombe-in-Oranienburg-gefunden

Bislang war es nur eine Vermutung, jetzt steht es fest: In #Oranienburg wurde erneut eine #Bombe gefunden. Es ist die 209., die seit der Wende in Oranienburg nun beseitigt werden muss. Wir haben die ersten Informationen zu dem #Blindgänger – was Sie jetzt wissen müssen.

Was bereits vermutet wurde, ist nun Gewissheit. Wie die MAZ bereits vor einigen Tagen mitteilte, wurde am #Treidelweg in Oranienburg ein weiterer Bombenverdachtspunkt festgestellt. Am Montag (11. November) wurde der Stadt nun das Ergebnis der UltraTEM-Untersuchung mitgeteilt: Und wie vermutet handelt es sich bei dem Verdachtspunkt um eine Bombe. Das 250-Kilo-Stück liegt in etwa vier Metern Tiefe, rund 50 Meter von der Brücke entfernt und näher am Wasser als die beiden Bomben, die hier im Juli bereits entschärft worden waren.

Art des Zünders noch unklar

Wie die Stadt weiter mitteilt, kann die Art der ... Dieser Empfehlung ist die Stadt Oranienburg als zuständige Ordnungsbehörde bereits nachgekommen: Seit Montag, 10 Uhr, ist der #Oder-Havel-Kanal in diesem Bereich gesperrt. Auch die 18 Parzellen der Kleingartenanlage „Haveleck“, der dort gelegene Bahndamm sowie Teile des Wassersportzentrums …

Bahnindustrie + Güterverkehr: Problemfall Deutsche Bahn Nach dem Vorstandschaos droht jetzt eine EU-Klage Ein Gutachten zweier Bahnverbände kritisiert die Finanzspritzen wegen Wettbewerbsverzerrung., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/problemfall-deutsche-bahn-nach-dem-vorstandschaos-droht-jetzt-eine-eu-klage/25210856.html

Die #Deutsche Bahn AG wird für die Bundesregierung zusehends zum massiven Problemfall. Neben der Eskalation in der #Führungskrise droht nun eine #EU-Klage wegen beabsichtigter #Finanzhilfen von 11 Milliarden Euro für den klammen #Staatskonzern. Die inzwischen vielen DB-Wettbewerber sehen die #Eigenkapitalhilfe des Bundes für den Ex-Monopolisten als massive #Wettbewerbsverzerrung, die gegen EU-Recht verstoße.

Das bestätigt ein Rechtsgutachten, das die Bahnverbände #Mofair und #NEE in Auftrag gegeben haben, unserer Redaktion vorliegt und an diesem Montag in Berlin vorgestellt wird. Das Urteil der Juristen: „Die geplante Kapitalerhöhung ist nicht vereinbar mit dem Binnenmarkt.“ Die spezialisierte Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle stellt fest, dass bereits der beabsichtigte Beschluss des Bundestags zum Nachtragshaushalt 2020, in dem die erste DB-Milliarde enthalten ist, problematisch wäre.

Demnach muss die EU-Kommission den Finanzspritzen zunächst zustimmen, eine Umsetzung der #Beihilfe-Pläne sei zuvor nicht zulässig (Durchführungsverbot). Am 20. September hatte das #Klimakabinett der Regierung Merkel völlig überraschend eine jährliche Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG um …

Potsdam + Straßenbahn: DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark unterstützt die Ausarbeitung der Bauverwaltung Potsdam, aus DBV

Ausbau der Tram in Potsdam, Heinrich-Mann-Allee

Es geht um den lange angekündigten und überfälligen Aus- und Umbauten der Potsdamer #Heinrich-Mann-Allee. Ein sehr wichtiges Projekt für die Beschleunigung der Potsdamer #Tram als Teil des 50 Mio. Euro #ÖPNV-Ausbauplanes der Landeshauptstadt. Hier hat das Land Brandenburg durch fehlende Planungen und fehlende Zuwendungen bereits ordentlich verzögert.

Im Projekt ist die Verschiebung der #Tramgleise aus der Straßenmitte in Seitenlage und eine Aufweitung der Gleisabstände zueinander für breitere #Tramfahrzeuge enthalten.
Richtig so meint der #DBV, denn eine zweite Querung der Autofahrbahn durch die Tram verschwindet so.

Die Gleise können begrünt werden, mehr Sicherheit im Verkehrsablauf und eine Beschleunigung für alle Verkehrsträger ist die Folge. Durch die Aufteilung erhalten Rad, Tram und Auto in etwa den gleichen Platz.

Leider können nicht alle heute dort stehenden Straßenbäume gerettet werden. Neupflanzungen sind für Bäume geplant, die gefällt werden müssen, um den Charakter der Allee zu erhalten. So soll auch die kleine Heinrich-Mann-Allee neu gestaltet werden.

Eine Reduktion der #Parkplätze durch die Neupflanzungen und Befestigung ist logische Folge. Durch Einführung der Parkraumbewirtschaftung werden in Zukunft Anwohner und Gewerbetreibende sogar einfacher Parkplätze finden.

Was spricht gegen die Fortführung des #Radweges in beide Richtungen auf der oberen Heinrich-Mann-Allee? Eine #Radtrasse auf dem Sicherheitsbereich entlang der Landesregierung sehen wir nicht!

Eine ampelgesicherte Straßenquerung kann parallel zur Tramquerung auf Höhe der Brauerei erfolgen. Der DBV regt an, in ganzer Länge, neben den Gleisen und zum Hang, eine unterirdische Zisterne anzulegen. So kann das Regenwasser sicher aufgefangen werden und Überschwemmungen nach Starkregen in Höhe der Friedhöfe (wie sie heute häufig nach solchen Unwetterereignissen dort vorkommen) minimiert werden. Die neu gepflanzten Alleebäume können teilweise mit aufgefangenem Regenwasser versorgt werden.

So erwarten wir den baldigen Baustart auch im weiteren Verlauf der Heinrich-Mann-Allee. Denn die nächsten, neuen und breiteren Tramzüge sollen nicht warten.

Pressekontakt:

Conrad Anders, stv. Regionalvorsitzender DBV Potsdam-Mittelmark, Telefon 01 77 / 3 21 03 51

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Lärmsanierungsprogramm in Biesdorf entlang der Bahntrasse bzw. der zukünftigen TVO, aus Senat

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Frage 1:
Welche Problematik ergibt sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum „#Lärmaktionsplan (LAP) Berlin 2018 –
2023“ für den von dem #Berliner Außenring (#Bahntrasse) zwischen der B1/B5 und dem S-Bahnhof Wuhlheide
ausgehenden #Bahnlärm in Richtung Osten für Biesdorf?
Antwort zu 1:
Es zeigt sich eine Häufung von Hinweisen zum #Eisenbahnlärm in diesem Bereich, wie er
auch im Auswertebericht der Öffentlichkeitsbeteiligung zum „Lärmaktionsplan Berlin 2018-
2023“ dargestellt wird (siehe Seite 58 und 59 des Auswerteberichts der
Öffentlichkeitsbeteiligung zu finden unter
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/laerm/laermminderungsplanung/de/laermaktionsplan/
2018/auswertebericht.shtml). Fast alle Lärmhinweise zum Schienenlärm im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf beziehen sich auf den durchgängigen Güterverkehr im Wohngebiet
Biesdorf-Süd. Gerade in der Nacht sei dieser besonders störend und wurde deshalb gleich
von 29 Beiträgen thematisiert.
Diese Hinweise, die im Rahmen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum
„Lärmaktionsplan Berlin 2018-2023“ für den von dem Berliner Außenring (Bahntrasse)
zwischen der B1/B5 und dem S-Bahnhof Wuhlheide ausgehenden Bahnlärm in Richtung
Osten für Biesdorf eingegangen sind, wurden in die laufende Machbarkeitsuntersuchung
Bahnlärm Berlin, die im Rahmen des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an
Schienenwegen des Bundes durchgeführt wird, eingespeist.
2
Frage 2:
Wie viele Wohngebäude mit wie vielen Einwohner*innen sind nah an der Bahnlinie von welcher
Lärmbelästigung betroffen?
Frage 3:
Bei wie vielen Wohngebäuden mit wie vielen Einwohner*innen dominiert der Schienenverkehrslärm den
Gesamtlärmpegel?
Frage 4:
Bei wie vielen Wohngebäuden mit wie vielen Einwohner*innen werden durch den Schienenverkehrslärm die
zulässigen Schwellenwerte am Tag bzw. in der Nacht erreicht bzw. überschritten?
Frage 5:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um dem entgegenzuwirken?
Frage 7:
Entspricht es den Tatsachen, dass die Deutsche Bahn AG, die die derzeitigen Untersuchungen zum
#Lärmsanierungsprogramm für den Berliner Außenring zwischen Karower Kreuz und Grünauer Kreuz
durchführt, diese für den kompletten Bereich der #TVO-Streckenführung gestoppt hat und wenn ja, wie wird
das begründet?
Antwort zu 2, 3, 4, 5 und 7:
Die Fragen 2, 3, 4, 5 und 7 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Um die Betroffenheiten durch Eisenbahnlärm in Berlin zu mindern, beteiligt sich das Land
Berlin an einer Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm für Berlin, die aktuell seitens des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der DB Netz AG im
Rahmen des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes
durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Machbarkeitsuntersuchung wird die Anzahl der
Anwohnenden ermittelt, die von einem Verkehrslärmpegel in der Nacht, der den
Auslösewert des Lärmsanierungsprogramms überschreitet, betroffen sind. Der
Auslösewert des Freiwilligen Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes
beträgt für die Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) 57 Dezibel (A-bewertet).
Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm für Berlin und damit auch für
den Bereich des Berliner Außenrings (Bahntrasse) zwischen der B1/B5 und dem SBahnhof
Wuhlheide in Richtung Osten liegen noch nicht vor. Sie werden für frühestens
Sommer 2020 erwartet.
Die Anzahl der betroffenen Anwohnenden, die den Auslösewert des Freiwilligen
Lärmsanierungsprogramms tags (67 Dezibel (A-bewertet)) überschreiten, wird nicht
ermittelt, da aufgrund des nächtlichen Güterverkehrs die Nacht die kritischere
Immissionssituation darstellt. Die Anzahl der betroffenen Wohngebäude und das
Verhältnis des Eisenbahnlärms zum Gesamtlärm werden ebenfalls nicht ermittelt.
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Frage 6:
Wann werden die Ergebnisse der seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) und der DB Netz AG durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung zur Wirksamkeit potentieller aktiver
Lärmminderungsmaßnahmen für das Gebiet am Bahngelände in Biesdorf vorliegen?
Antwort zu 6:
Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung Bahnlärm Berlin werden für frühestens
Sommer 2020 erwartet.
Frage 8:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bzgl. der Lärmbelästigung für den künftig westlich der Bahntrasse
verlaufenden TVO-Streckenabschnitt zwischen Lauchhammer Straße Richtung Norden bis zur B1/B5 vor?
Frage 9:
Wie soll der unter Frage 8 genannten Lärmbelästigung entgegengewirkt werden?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf der Planungsebene der Variantenuntersuchung wurde eine Lärmberechnung für alle
Varianten durchgeführt. Für die Vorzugsvariante wurden für den künftig westlich der
Bahntrasse verlaufenden TVO-Streckenabschnitt zwischen Lauchhammer Straße
Richtung Norden bis zur B1/B5 kleinräumig Grenzwertüberschreitungen im Bereich der
Querung der U 5 prognostiziert, die keine großflächige, zusammenhängende Errichtung
von Lärmschutzwänden erwarten lassen. Die Variantenuntersuchung wurde
zwischenzeitlich abgeschlossen. Auf der nachfolgenden Planungsebene der
Planfeststellung wird für die entwurfstechnisch durchgearbeitete Antragstrasse eine
umfassende Lärmberechnung und darauf fußend ein detailliertes Lärmschutzkonzept
erarbeitet werden. Erst in diesem Arbeitsschritt wird sich verbindlich zeigen, in welchen
Bereichen welche Lärmschutzmaßnahmen tatsächlich auf Grundlage der detaillierten
Entwurfsplanung zu planen sind.
Frage 10:
Wie wird sich der Lückenschluss durch die geplante #Schienen-TVO auf die Lärmbelästigung auswirken und
wie soll hier entstehenden Problemen entgegengewirkt werden?
Antwort zu 10:
Für den Neubau der Nahverkehrstangente (NVT) parallel zum bestehenden Berliner
Außenring der DB Netz AG und zur geplanten #Tangentialverbindung Ost wird ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt, dass unter anderem auch die durch dieses
Vorhaben entstehenden Geräuschemissionen bewerten wird. Mit dem Neubauvorhaben
NVT zusätzlich auftretende Emissionen müssen demzufolge durch geeignete aktive und
passive Schallschutzmaßnahmen kompensiert werden. Die erforderlichen
Schallschutzmaßnahmen werden nach den Anforderungen der Lärmvorsorge ermittelt,
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damit werden zusätzliche Lärmbelastungen größer als 49 Dezibel(A-bewertet) in der
Nacht vermieden.
Berlin, den 04.11.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Umsetzung des Mobilitätsgesetzes – Koordinierung des Radverkehrs in den Bezirken (III) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
In welchen Bezirksämtern stehen die Stellen für die #Förderung des #Radverkehrs, die durch das
#Mobilitätsgesetz vorgegeben sind, vollständig der #Radverkehrsplanung zur Verfügung?
Antwort zu 1:
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Eine Stelle steht vollständig dem Radverkehr zur Verfügung. Weitere Stellen befassen
sich teilweise mit Radverkehrsaufgaben. Eine weitere Stelle, die sich hauptsächlich mit
Radverkehrsaufgaben befassen soll, musste gerade neu ausgeschrieben werden.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„In Treptow-Köpenick stehen beide Stellen ausschließlich der Radverkehrsplanung bzw.
dem Radverkehrsbau zur Verfügung.“
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Friedrichshain-Kreuzberg:
„Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sind die Stellen für die Förderung des
Radverkehrs vollständig besetzt. Die Stellen stehen grundsätzlich für den Ausbau der
Radverkehrsanlagen zur Verfügung.“
Pankow:
„Im Bezirksamt Pankow sind seit dem 01.09.2018 zwei hauptamtlich beschäftigte
Radverkehrsplaner (Vollzeitäquivalente) tätig.“
Spandau:
„Im Bezirk Spandau sind die zwei geforderten Radverkehrsstellen vollständig mit einem
Radverkehrsplaner und einer Radverkehrsbauleiterin besetzt. Durch Elternzeit ist die
Stelle der Radverkehrsbauleiterin derzeit nicht besetzt und wird befristet ausgeschrieben.“
Reinickendorf:
„Der Bezirk Reinickendorf hat zum 1. November 2019 einen Ingenieur mit dem
Schwerpunkt Radverkehrsanlagen eingestellt. Damit ist die erste der beiden zur
Verfügung gestellten Stellen besetzt.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Eine Stelle steht der Radverkehrsplanung vollständig zur Verfügung.“
Mitte:
„Im Bezirksamt Mitte – Straßen- und Grünflächenamt – sind 2 Stellen für Angelegenheiten
des Radverkehrs (nach MobG) vorgesehen. Eine der beiden Stellen ist für
Radverkehrsplanung vorgesehen. Eine weitere Stelle befindet sich in der
Straßenunterhaltung und wird derzeit neu besetzt. Des Weiteren ist eine Stelle für den
bezirklichen FahrRat vorgesehen, die zeitnah neu besetzt wird.“
Charlottenburg – Wilmersdorf:
„Das Bezirksamt hat die Ausschreibung der beiden Stellen veranlasst. Bedauerlicherweise
konnte nach erfolgter erster Ausschreibung nur eine Stelle besetzt werden. Die weitere
Stelle konnte in einem weiteren Ausschreibungsverfahren dann ebenfalls besetzt werden.
Aufgrund des Weggangs der Stelleninhaber ist momentan leider keine der beiden Stellen
besetzt. In der bestehenden Personalplanung des Bezirks verbleibt es bei den beiden im
Rahmen der AG Ressourcensteuerung zugewiesenen Stellen. Die Stellen werden aktuell
als Bezirksingenieurstellen mit dem Schwerpunkt Radverkehr ausgeschrieben.“
Neukölln:
„In Neukölln werden die zwei Radverkehrsingenieure ausschließlich mit Projekten der
Planung und Realisierung von Radinfrastrukturprojekten eingesetzt.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stehen die Stellen, soweit sie besetzt werden
konnten, vollständig für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Darüber hinaus
werden durch Inhaberinnen und Inhaber weiterer Ingenieursstellen Leistungen für die
Förderung des Radverkehrs erbracht.“
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Lichtenberg:
„Im Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Lichtenberg stehen seit Anfang 2019 zwei
Stellen zur Verfügung.“
Frage 2:
Sollten die Stellen nicht allein der Radverkehrsplanung zur Verfügung stehen: Für welche Aufgaben
verwenden die Bezirksämter dann diese Stellen?
Antwort zu 2:
Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:
Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Die Personalsituation des Bezirks verlangt, dass sich die Stellen, die für den Radverkehr
vorgesehen sind, zurzeit auch noch um Aufgaben im Fußverkehr und in Leitungfunktionen
kümmern müssen.“
Treptow-Köpenick von Berlin:
„In Treptow-Köpenick stehen beide Stellen ausschließlich der Radverkehrsplanung bzw.
dem Radverkehrsbau zur Verfügung.“
Friedrichshain-Kreuzberg:
„Die Stellen stehen grundsätzlich für den Ausbau der Radverkehrsanlagen zur Verfügung.
Ausnahmen sind Planung und Umsetzung nachhaltiger Konzepte im Sinne des
Mobilitätsgesetzes.“
Pankow:
„Im Bezirksamt Pankow sind die Radverkehrsplaner in der Gruppe „Planung, Entwurf,
Projektsteuerung“ des Straßen- und Grünflächenamtes tätig. Die Radverkehrsplaner sind
zuständig für konzeptionelle Angelegenheiten (Routennetze/Prioritäten) sowie die
Planung, Ausschreibung und Vergabe von Maßnahmen aus dem Radverkehrsprogramm.
Die Überwachung der Bauausführung erfolgt durch die Kolleginnen und Kollegen aus der
SGA-Gruppe „Neubau“.“
Spandau:
„Im Rahmen freier Kapazitäten werden auch andere Planungs- und Bauleitungsaufgaben
übernommen.“
Reinickendorf:
„Aufgrund der anstehenden und aufgestauten Arbeiten im Bereich des Radverkehrs wird
die ab November besetzte Stelle damit ausgelastet sein.“
Marzahn-Hellersdorf:
„Entfällt, da die Stelle nur für die Radverkehrsplanung zur Verfügung steht.“
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Mitte:
„Die Stelle, die für Radverkehrsplanung im Straßen- und Grünflächenamt
(Straßenunterhaltung) angesiedelt ist, befasst sich zukünftig auch mit Aufgaben der
Straßenunterhaltung und -ausstattung sowie Markierungsarbeiten.“
Charlottenburg – Wilmersdorf:
„Siehe Antwort zu 1.“
Neukölln:
„Siehe Antwort zu 1.“
Tempelhof-Schöneberg:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“
Lichtenberg:
„Aufgrund der aktuellen Personalsituation im SGA Lichtenberg werden von den
Radplanern z.T. auch andere Aufgaben wahrgenommen, schwerpunktmäßig im Bereich
Straßenplanung.“
Frage 3:
Wie weit sind die Prüfungen seitens der Bezirksaufsicht bzgl. der Beschwerde des ADFC über das
Bezirksamt Reinickendorf, das bisher keinen FahrRat entsprechend § 37 (8) Berliner Mobilitätsgesetz
eingerichtet hat?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat nach eingehender
Prüfung festgestellt, dass ein Verstoß des Bezirkes Reinickendorf gegen § 37 (8) nicht
eindeutig festzustellen ist.
Die Einrichtung eines Mobilitätsbeirates, statt eines FahrRates, kann eine atypische
Ausnahme im Sinne der Soll-Vorschrift § 37 Abs 8 S. 3 MobG BE darstellen. Dabei ist
sicherzustellen, dass die Aufgaben eines FahrRates vom Mobilitätsbeirat wahrgenommen
werden. Dazu gehören vor allem die Beratung größerer Radverkehrsmaßnahmen und die
Einbindung der für die Belange des Radverkehrs zuständigen Interessengruppen.
Berlin, den 05.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz