BVG: Übergriffe gegen Fahrgäste bei der BVG und der Berlin Transport (BT)?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung:

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrs­ betriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem  Senat übermittelt wurde.  Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt.

Die Daten zu den Fragen 1 und 4 werden in der Polizeilichen #Kriminalstatistik (PKS) nicht vorgehalten. Deshalb erfolgt die Beantwortung auf Basis der Verlaufsstatistik DataWarehouse Führungsinformation (DWH-FI). Da im DWH-FI stets der tagesaktu­ elle Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) enthaltenen Daten abgebildet wird, unterliegt der Daten­ bestand fortlaufenden Änderungen, sodass ggf. vorliegende frühere Erhebungen mit der aktuellen Recherche nicht vergleichbar sind.

  1. Wie viele #Übergriffe und #Gewaltvorfälle gab es 2017, 2018 und 2019 gegen Beschäftigte des Kon­ zerns der #BVG und #BT?

Zu 1.: In POLIKS kann bei entsprechenden Fällen grundsätzlich zwischen geschä­ digtem Fahrdienstpersonal und Kontroll-/Sicherheitspersonal unterschieden werden. Beim Kontroll-/Sicherheitspersonal ist allerdings eine statistische Unterscheidung zwischen Beschäftigten der BVG und von der BVG eingesetzten Subunternehmen nicht möglich. Automatisierte Auswertungen in Bezug auf die Firma Berlin Transport (BT) sind der Polizei Berlin nicht möglich.

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigtem Fahr­ dienstpersonal der BVG. Deliktisch werden die Straftatenobergruppen dargestellt, in denen die gewaltsamen Übergriffe zusammengefasst sind.

 

a)

 

Straftatenobergruppe 2017 2018 2019
Rohheitsdelikte 195 205 225
Sexualdelikte 2 0 1
Straftaten gegen das Leben 0 0 0
Gesamt 197 205 226

Quelle: Verlaufsstatistik,  DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche  vom  17.01.2020

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigtem Kontroll-/Sicherheitspersonal:

b)

Straftatenobergruppe 2017 2018 2019
Rohheitsdelikte 345 297 31 1
Sexualdelikte 3 3 4
Straftaten gegen das Leben 0 0 0
Gesamt 348 300 315
Summe a) und b) 545 505 541

Quelle: Verlaufsstatistik,  DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche  vom  17.01.2020

 

  1. Wie hoch ist die Zahl der dadurch erfolgten Dienst-Abbrüche?

Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass zu erfolgten Dienst-Abbrüchen folgende Zahlen erfasst wurden:

 

  2017 2018 2019
Dienstabbrüche 214 254 1 53

 

  1. Welche Maßnahmen sind angedacht, das Fahrpersonal zu schützen?

Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV fol­ gende Präventionsmaßnahmen  eingerichtet sind:

  • Videoanlagen in Fahrzeugen
  • Videovollausstattung der Bahnhöfe, sowie Teilen von Liegenschaften
  • Prioritätsruf in Fahrzeugen mit Aufschaltung zur jeweiligen Leitstelle
  • Ausstattung des Bahnhofspersonals mit Handfunkgeräten   Notruftaste mit direkter Verbindung zur Leitstelle Sicherheit und Ortungsfunktion
  • Ausstattung der Verkaufsstellen  mit Alarmtasten für unverzügliche Verbin­ dung zur Leitstelle Sicherheit
  • Schulung von Erstbetreuern/ Vorgesetzten im Bereich psychologische Ers­ te-Hilfe vor Ort
  • Schulung der  Leitstellenbeschäftigten  und Vorgesetzten  im  Umgang  mit Betroffenen
  • Schockbetreuungskonzept zusammen       mit      der     Verwaltungs-Berufs­ genossenschaft
  • Angebot für Erstbetreuung und Erstgespräche durch Betriebsarzt
  • Unterweisungen zum Thema  Deeskalation  im  Rahmen der regelmäßigen Fortbildung

 

  1. Wie viele Übergriffe gab es 2017, 2018 und 2019 auf Fahrgäste?

 

Zu 4.:  Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigten Fahrgästen der BVG:

 

Straftatenobergruppe 2017 2018 2019
Rohheitsdelikte 189 246 239
Sexualdelikte 14 33 62
Straftaten gegen das Leben 0 0 0
Gesamt 203 279 301

Quelle: Verlaufsstatistik,  DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche  vom  17.01.2020

  1. Welche Maßnahmen sind zur Sicherheit der Fahrgäste angedacht?

Zu 5.: Zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste im Bereich der Bahnhöfe und in den Verkehrsmitteln sowie zur Stärkung des Sicherheitsgefühls und des zivilcou­ ragierten Miteinanders führen die Netzwerkpartner öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

  • Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
  • Deutsche Bahn AG
  • S-Bahn Berlin GmbH
  • Bundespolizei
  • Polizei Berlin

auf der Grundlage eines jahrelangen Erfahrungsaustauschs, konzeptioneller Zu­ sammenarbeit und gemeinsamer Einsatzgestaltung regelmäßig gemeinsame, si­ cherheitssteigernde Maßnahmen durch. Hierzu zählen Präsenzmaßnahmen, eine zielgerichtete  Kriminalitätsbekämpfung  und Präventionseinsätze.

Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Berliner Polizei und der BVG vom 24. Februar 2017 werden zur weiteren intensivierten Zusammenarbeit gemeinsame Streifen mit der BVG lage­ orientiert auf abgestimmten Linien von U-Bahn, Bus und Tram sowie auf  U­ Bahnhöfen forciert. Die gemeinsamen Streifen werden mit dem Ziel, ordnungswidri­ ges Verhalten oder Straftaten zu verfolgen bzw. zu verhindern, durchgeführt, um das Sicherheitsgefühl im ÖPNV zu steigern.

Straftaten im ÖPNV haben einen unverändert hohen Stellenwert in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung. Damit diese objektiv abgebildet und Brennpunkte er­ kannt werden können, erstellt das Landeskriminalamt Berlin monatlich eine Lage­ meldung ÖPNV, welche die Entwicklung ausgewählter Straftaten im ÖPNV darstellt. So lassen sich eigene und mit den Verkehrsbetreibern abgestimmte zielgerichtete polizeiliche Maßnahmen durchführen.

Die BVG teilt mit, dass folgende Maßnahmen zur Sicherheit der Fahrgäste eingesetzt werden:

  • Sukzessive Aufstockung der Anzahl der Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter
  • Einsatz der Videotechnik: aktuell rund 200 Kameras auf U-Bahnhöfen
  • Ausstattung fast aller Fahrzeuge mit Videotechnik
  • Notrufsäulen in allen 173 U-Bahnhöfen
  • Gemeinsame Einsätze der Berliner Polizei mit der BVG

 

  1. Warum versehen BVG Beschäftigte ihren Dienst nicht grundsätzlich in erkennbarer  Dienstkleidung?

Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich die Arbeitsrechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt und verändert hat. Aufgrund dessen kann das Fahrpersonal selbstständig entscheiden, ob es den Dienst in Dienstkleidung ausübt. Dessen ungeachtet gibt es eine Dienstkleidertragepflicht für Beschäftigte im Sicherheitsbereich und Service.

Berlin, den 29. Januar 2020 In Vertretung

Barbro  D r e h e r

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe