allg.: Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung und kollaborative Stadtentwicklung, aus Senat

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Frage 1: Durch welche konkreten Initiativen unterstützt der Senat die #Bürgerbeteiligung für Projekte und
Prozesse der räumlichen #Stadtentwicklung in Berlin?
a. Wie hat der Senat die nicht gesetzlich geregelten Formen von Beteiligung seit Vorstellung der
“Leitlinien für Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung” im Jahr
2017 ausgebaut?
Antwort zu 1:
Mit der am 11.04.2017 beschlossenen Senatsvorlage zur Erarbeitung von „Leitlinien für
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung“ (LLBB) wurde der
federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Arbeitsauftrag
erteilt, „Leitlinien für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Stadtentwicklung“
(LLBB) zu erarbeiten, mit dem Ziel, mehr Transparenz herzustellen, Verbindlichkeit zu
schaffen und Prinzipien für informelle Beteiligung zu entwickeln.
Die LLBB wurden daraufhin in einem zweijährigen partizipativen Erarbeitungsprozess durch
ein externes 24-köpfiges Arbeitsgremium aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung unter
umfangreicher Einbindung von Interessengruppen und der Öffentlichkeit erarbeitet und am
03.09.2019 durch den Senat beschlossen mit dem Auftrag, ein Umsetzungskonzept für die
Leitlinien zu erarbeiten.
Der Senat hat daraufhin die Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes zwischen November
2019 bis Herbst 2020 in intensiver Kooperation der betroffenen planenden und bauenden
Hauptverwaltungen und Fachämter der Bezirke vorangetrieben. Das Umsetzungskonzept
definiert alle relevanten Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb der Berliner Verwaltung
und bildet eine integrierte Arbeitsgrundlage für die Einführung und künftige Umsetzung der
Leitlinien. Der Senatsbeschluss des Umsetzungskonzeptes fand am 4.5.2021 nach
Beratung im RdB statt. Die Kenntnisnahme durch das Abgeordnetenhaus ist der
Drucksache 18/3759 vom 17.05.2021 zu entnehmen.
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Der Senat hat bereits während der Erarbeitungsphase der Leitlinien und auch in der Folge
in unterschiedlichsten Projekten die neun Grundsätze der Leitlinien für gute Beteiligung
angewendet. Zudem wurde der Aufbau der in den Leitlinien verankerten und im Rahmen
des Umsetzungskonzepts weiter geschärften fünf Instrumente vorangetrieben. Parallel zur
Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes hat im Jahr 2020 bereits die zentrale Anlaufstelle
für Beteiligung ihre Arbeit teilweise aufgenommen und im Jahr 2021 der Beteiligungsbeirat.
Mit dem Instrument „Beteiligungskonzept“ wurde eine Hilfsstellung zur qualitativen
Verbesserung von Beteiligungsverfahren geschaffen. Die Vorhabenträger sind nach
Verabschiedung des Umsetzungskonzeptes angehalten, sich bei der Konzeption neuer
Verfahren davon leiten zu lassen.
Mit dem Beschluss des Umsetzungskonzeptes erfolgt nun die schrittweise Implementierung
auf den unterschiedlichen Ebenen einschließlich der Etablierung der definierten
Zuständigkeitsstrukturen.
Frage 2: In welcher Weise sind diese Verfahren bei dem #Entwicklungsprojekt #City West berücksichtigt worden
und in Anwendung gegangen?
a. Wie bewertet der Senat die aktuelle Kritik an dem Beteiligungsverfahren seitens des Bezirks
Charlottenburg- Wilmersdorf und der Zivilgesellschaft, inklusive der kurzen Zeiträume?
Antwort zu 2:
Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Berliner Innenstadt durch die „Stadtwerkstatt“
wurde der vorläufige Entwurf des Entwicklungskonzepts City West unter Berücksichtigung
der neun Grundsätze der Leitlinien zur Bürgerbeteiligung am 19.04.2021 der Öffentlichkeit,
der Fachöffentlichkeit und den Verwaltungen vorgestellt. Es wurde zur Kommentierung,
Diskussion und Abgabe von Stellungnahmen bis zum 19.05.2021 eingeladen.
Pandemiebedingt wurden hierfür inzwischen bewährte Module des strukturierten OnlineDialogs auf mein.berlin.de in Form einer öffentlichen digitalen Veranstaltung zum direkten
Austausch genutzt. Aufgrund des großen Interesses wurde der Beteiligungszeitraum von
den zunächst vier auf insgesamt neun Wochen verlängert.
Seit 2007 pflegt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
bezirksübergreifend (Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte) einen
kooperativen Austausch mit öffentlichen und privaten Akteuren der City-West. Besonders
intensiv konnte die Kooperation gestaltet werden, als auf Initiative der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung das Amerikahaus für die aktive und öffentlichkeitswirksame Vernetzung
im Projektgebiet genutzt und dort von einem gemeinsam gesteuerten externen Dienstleister
für das Standortmanagement unterstützt werden konnte. Die erfolgreiche Netzwerkarbeit in
der City West gab die Anregung, mit der „Stadtwerkstatt“ im Projektgebiet „Berliner Mitte“
Kooperations-, Beteiligungs- und Vernetzungsangebote auch in einem anderen
Innenstadtbereich anzubieten, der sich aktuell besonders dynamisch entwickelt.
Die aktuelle Kritik aus einem der drei bei der Erarbeitung des Entwicklungskonzepts City
West eingebundenen Bezirke haben verdeutlicht, dass der mehr als ein Jahrzehnt gepflegte
Kooperationsgeist im Projektgebiet heute geschwächt ist. Als wesentliche Gründe können
angenommen werden:

  • das Ende des Standortmanagements City West und des kommunikativen Treffpunkts
    Amerikahaus
  • die Einleitung eines „Charta City West 2040“ genannten Prozesses durch das
    Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, ohne die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
    Mitte sowie die für Stadtentwicklung, Mobilität und Umwelt zuständigen
    Senatsverwaltungen in die Erarbeitung einzubeziehen
    3
  • die zum Projektgebiet City West pandemiebedingt weitgehend entfallenen
    Beteiligungsaktivitäten im Präsenzmodus der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
    Die breite und vielfach sehr differenzierte Kritik wird gerade ausgewertet und hat bereits zur
    Fristverlängerung für die Onlinebeteiligung geführt. Nach der Dokumentation und
    Auswertung wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zunächst intern
    Schlussfolgerungen für den weiteren Prozess ziehen und beabsichtigt dazu auch in einem
    weiteren Schritt eine Abstimmung mit den drei Bezirksämtern sowie den
    Senatsverwaltungen, die für die Entwicklung und die Kooperation in der City-West
    fachpolitisch verantwortlich sind. Dabei werden auch Anforderungen aus den Leitlinien für
    Bürgerbeteiligung am weiteren Planungsprozess zu diskutieren sein.
    Frage 3: Was plant der Senat noch bis zum Ende der Legislaturperiode für den Ausbau und die Verstetigung
    der Beteiligung bei der Gestaltung von Stadtquartieren und #Bebauungsplanverfahren zu tun?
    a. Wird die Entwicklung einer stadtentwicklungspolitische Gesamtstrategie für eine neue
    Liegenschaftspolitik angestrebt?
    b. Wie wird versucht zu verhindern, dass Liegenschaften, die sich in der Verantwortung des
    Liegenschaftsfonds oder landeseigener Unternehmen befinden, ohne nachhaltige
    stadtentwicklungspolitische Konzepte entwickelt werden?
    Antwort zu 3:
    Mit den Leitlinien für Bürgerbeteiligung haben Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft
    hohe Standards für die nicht gesetzlich festgeschriebene Beteiligung vereinbart.
    Planungsverfahren in den neuen Stadtquartieren, welche nach dem LLBB-Beschluss
    begonnen haben, orientieren sich an ihnen.
    Mit dem jüngst beschlossenen Umsetzungskonzept (siehe auch Ausführungen zu Frage 1)
    ist zudem die Grundlage der einheitlichen Anwendung der LLBB geschaffen. In
    Bebauungsplanverfahren gilt die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung nach BauGB. In
    ausgewählten Projekten von besonderem öffentlichen Interesse oder stadtpolitischer
    Bedeutung wird zudem Beteiligung entsprechend den LLBB organisiert.
    Für die laufenden Planverfahren in den von der Senatsverwaltung betreuten Neuen
    Stadtquartieren starten bzw. finden die folgenden Beteiligungsverfahren bis zum Ende der
    Legislaturperiode statt:
  • Bebauungsplanverfahren 11-168 „Hohenschönhauser Straße – Weißenseer Weg“:
    Workshop zu freiraumplanerischen und Gestaltungsfragen sowie die
    Informationszeitung Weißenseer Weg Nr. 2. Beide Formate sollen voraussichtlich im 3.
    Quartal 2021 umgesetzt werden.
  • Johannisthal/ Adlershof: Bis zum Ende des Jahres 2021 sind öffentliche Auslegungen
    und damit die formale Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der folgenden drei
    Bebauungsplanverfahren beabsichtigt: 51j-1 (Bessy), 9-41 (#Kohlebahnhof), 58bb-1
    (Sitac).
  • Ehemaliger #Güterbahnhof Köpenick: Ende 2021 soll ein Info-Café zu dem Stand der
    Maßnahme und dem geplanten städtebaulichen Qualifizierungsverfahren stattfinden,
    außerdem ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan 9-84
    (Ostumfahrung Bahnhofstraße) sowie zu drei Bebauungsplänen im Süden des
    städtebaulichen Entwicklungsbereichs geplant. Des Weiteren wird die Konstituierung
    des Gebietsbeirats für den Entwicklungsbereich ehemaliger Güterbahnhof Köpenick
    durch Information der Öffentlichkeit und Durchführung der Wahl im Jahre 2021
    vorbereitet.
  • Bebauungsplanverfahren 7-82a (Wohnen an der Götzstraße/Verwaltungs- und
    Kulturstandort am Tempelhofer Damm): Frühzeitige #Öffentlichkeitsbeteiligung
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  • Blankenburger Süden:
    o 13. Treffen des Projektbeirates am 08. Juni 2021
    o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-65 „Grundschule Heinersdorfer Straße“:
    Offenlage ca. Sommer 2021
    o B-Plan-Aufstellungsverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei #Heinersdorf“: Beteiligung der
    allgemeinen Öffentlichkeit in Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes auf
    mein.berlin.de und mittels Informationen und Feedbackmöglichkeiten vor Ort
    sowie der Kinder- und Jugendlichen über eine Online-Pinnwand zum geplanten
    Auslobungstext vom 28. Mai bis 18. Juni 2021
  • Berlin-Buch, Am #Sandhaus: Das Beteiligungsverfahren zum diskursivem,
    städtebaulichen Gutachter*innenverfahren läuft noch bis zum 24.06.2021. Darüber
    hinaus wird aktuell mit Anwohnerinnen und Anwohnern ein Beteiligungskonzept für die
    nächsten Beteiligungsschritte im Rahmenplanverfahren und die Fortführung
    abgestimmt. Das Planungsbüro L.I.S.T. Stadtentwicklungsgesellschaft mbH führt dazu
    Gespräche mit Akteurinnen und Akteuren durch. Bis zum Ende der Legislaturperiode
    ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan Buch, Am Sandhaus geplant.
    Antwort 3a. und b.:
    Hierzu wird auf das Konzept zur „Bodenpolitischen Strategie und Ergänzung des
    bestehenden Regelwerks für die Liegenschaftspolitik“ vom 19.02.2019 verwiesen (Rote Nr.
    1702).
    Die landeseigenen Grundstücke werden einer Konzeptausschreibung unterworfen, wenn
    sie an Dritte gehen bzw. an landeseigene Wohnungsunternehmen übertragen werden.
    Damit wird sichergestellt, dass die Grundstücke im Sinne der stadtentwicklungspolitischen
    Zielstellung entwickelt werden.
    In dem Handlungsprogramm für die Beschleunigung des Wohnungsbaus sind bereits
    umfangreiche Aussagen zu einer neuen Liegenschaftspolitik zu finden. Das bezieht sich
    insbesondere auf die Vergabe von landeseigenen Flächen an Genossenschaften (Punkt
    1.3.3.), die Nutzung von Vorkaufsrechten (Punkt 2.3) sowie auch auf den Aufkauf
    entsprechender Flächen vom Bund, DB und weiterer besonderer Eigentümer (Punkt 2.5).
    Frage 4: Die Initiative ‘StadtNeudenken’ wurde 2011 als Instrument zur zivilgesellschaftlichen Begleitung der
    Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik geschaffen. Welche Rolle spielt der Senat für die genannte
    Initiative?
    a. Aus welchen Personen setzt sich der Lenkungskreis zusammen? Welche Befugnisse hat dieser?
    Wie wurden bzw. werden die Mitglieder gewählt?
    b. Hat es finanzielle Zuwendungen zu der Initiative von Seiten des Senats gegeben? Wenn ja, in
    welcher Höhe?
    c. Welche Rolle spielt Stadtrat Florian Schmidt als Gründer und Koordinator der Initiative?
    d. Wie wird über die Gäste und Teilnehmer des Runden Tischs Liegenschaftspolitik entschieden? Wie
    lautet die Geschäftsordnung des Runden Tischs?
    e. Sind die Forderungen der Initiative ‘StadtNeudenken’ im Einklang mit den vom Senat von Berlin
    verfolgten Maßnahmen hin zu einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik?
    f. Erachtet der Senat das stadtentwicklungspolitische Potential der transparenten Liegenschaftspolik
    als ausgeschöpft? Wenn nein, welche Nachbesserungen werden von Seiten des Senats angestrebt?
    Antwort zu 4a., c. und d.:
    Die Initiative „StadtNeudenken“ und der Runde Tisch Liegenschaftspolitik stellen
    umfangreiche Informationen im Internet bereit, aus denen für Interessierte die in den
    Fragen a), c) und d) angesprochenen Aspekte hervorgehen können
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    (https://stadtneudenken.net/initiative/). Der Senat hat keine darüber hinausgehenden
    Kenntnisse. Vertiefende Fragen können an die Koordinierungsstelle Runder Tisch
    Liegenschaftspolitik direkt gerichtet oder im Rahmen der nächsten Sitzung des Runden
    Tisches gestellt werden. Die Sitzungen sind öffentlich, eine Eintragung in den Newsletter
    ist über die Internetseite möglich (https://stadtneudenken.net/newsletter/).
    Antwort zu 4b.:
    Finanzielle Zuwendungen an die Initiative „StadtNeudenken“ hat es nicht gegeben. Die
    ehrenamtlich tätigen Akteure des Runden Tisches Liegenschaftspolitik erhalten eine
    Unterstützung durch eine Koordinierungsstelle. Dabei handelt es sich um eine freihändige
    Vergabe freiberuflicher Leistungen. Für diese stehen je 75.000 EUR in den Jahren 2020
    und 2021 gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Doppelhaushalt 2020/21 vom
    12.12.2019 zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2018/2019 standen jährlich rund 40.000
    EUR zur Verfügung.
    Antwort zu 4e.:
    Der Senat setzt auf eine integrierte Strategie, die soziale, ökologische, ökonomische und
    kulturelle Aspekte in einen nachhaltigen Ausgleich bringt. Die Instrumente
    Konzeptverfahren und Vergaben in Erbbaurecht werden für eine nachhaltige
    Stadtentwicklung verstärkt eingesetzt. (Vgl. Richtlinien der Regierungspolitik, Drucksache
    18/0073). Die Forderungen der Initiative „StadtNeudenken“ stehen damit im Einklang,
    sofern dadurch keine Bodenspekulation befördert wird
    Antwort zu 4f.:
    Die in der „Bodenpolitischen Strategie“ und „Ergänzung des bestehenden Regelwerks für
    die Liegenschaftspolitik“ (Rote Nr. 1702) vereinbarten Elemente werden im Laufe ihrer
    Umsetzung ständig auf ihre stadtentwicklungspolitische Wirkung geprüft und ggfs.
    angepasst.
    Frage 5: Welchen Beitrag hat die Senatsverwaltung bisher bei der partizipativen und gemeinwohlorientierten
    Erneuerung des „Haus der Statistik“ geleistet?
    a. Welche Rolle übernimmt die Senatsverwaltung als eins von fünf Mitgliedern der sogenannten
    “Koop5”?
    b. Welche Verantwortlichkeiten übernimmt die Senatsverwaltung bei der Durchführung des
    städtebaulichen Planungsprozesses? Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden
    dafür verwendet?
    c. Welche Rolle hat Stadtrat Florian Schmidt als ehemaliges Mitglied in der Genossenschaft für
    Stadtentwicklung “Die ZUsammenKUNFT Berlin eG” gespielt?
    Antwort zu 5a.:
    Die Entwicklung des Quartiers erfolgt durch die fünf Kooperationspartner in gemeinsamer
    Verantwortung.
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begleitet den Prozess
    insbesondere aufgrund des Modellcharakters des Projektes hinsichtlich der Anwendung
    neuer Kooperationsmodelle in der Stadtentwicklung sowie zur Evaluation der verwendeten
    Mitwirkungs- und Beteiligungsformate. Sie unterstützt darüber hinaus das im Projekt
    federführende Stadtentwicklungsamt des Bezirksamts Mitte von Berlin in Fragen der
    Prozessgestaltung, Einbindung in den städtebaulichen Kontext sowie bei der Koordinierung
    des Nutzungsprogramms (bezahlbares Wohnen, Rathausneubau, Kunst, Kultur, Soziales,
    Bildung, Integration sowie Büro- und Verwaltungsnutzungen in den Bestandsgebäuden).
    Auch bei der Steuerung und Mitfinanzierung der komplexen Beteiligungsverfahren ist die
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    Senatsverwaltung aktiv. Darüber hinaus nimmt sie ihre Regelaufgaben bei der Vorbereitung
    und Durchführung von Wettbewerbsverfahren wahr.
    Antwort zu 5b.:
    Die Auslobung eines kooperativen und integrierten Werkstattverfahrens, Sep. 2018 bis Mär.
    2019, erfolgte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Für die
    Durchführung sind insgesamt Kosten in Höhe von 291.717,86 € angefallen. Weitere
    Qualifizierungsverfahren zur kooperativen und prozesshaften Gestaltung der Freiräume
    befinden sich in der Vorbereitung. Die Kosten der kooperativen Quartiersentwicklung sind
    zwischen den Kooperationspartnern
  • BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
  • Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt,
  • WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH und der
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
    in insgesamt drei Finanzierungsvereinbarungen vereinbart worden. Bezogen auf den
    städtebaulichen Planungsprozess sind in diesen Finanzierungsvereinbarungen insgesamt
    585.000,00 €, paritätisch zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt, festgelegt worden.
    Koordinationsaufgaben im Projekt „Haus der Statistik“ werden durch eine Stelle
    wahrgenommen, die direkt der Abteilungsleitung II (Städtebau und Projekte, SenSW)
    zugeordnet ist. Die Einbeziehung weiterer Stellen in das Projekt, insbesondere im
    Wettbewerbsreferat, erfolgt anlassbezogen.
    Antwort zu 5c.:
    Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sind keine Aktivitäten von Herrn
    Stadtrat Schmidt im Projekt „Haus der Statistik“ bekannt. Es kann jedoch angenommen
    werden, dass er dieses kooperative Modellprojekt, das nach dem Selbstverständnis der
    „Koop5“ dem Anspruch auf Übertragbarkeit auf andere Standorte genügen soll, aufmerksam
    verfolgt.
    Frage 6: Welche Kosten sind für die Senatsverwaltung im Rahmen der Durchführung des städtebaulichen
    Planungsprozesses entstanden?
    Welche Rolle spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Kooperationspartner bei der
    Entwicklung des Dragonerareals?
    a. Welche Funktion spielt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als Teil der
    steuernden Einheit „Koop6“?
    b. Wer entscheidet über die Mitglieder im Zukunftsrat, der als zentrales Gremium über die
    gemeinwohlorientierte Entwicklung des Modellprojektes Rathausblock?
    c. Welche Personen repräsentieren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in
    besagtem Zukunftsrat?
    d. Wer sitzt in Begleitkreis, der den Zukunftsrat bei der Ausgestaltung des Modellprojekts
    Rathausblock Kreuzberg fachlich begleiten und berät?
    e. Wurden Aufwendungen von Seiten des Senats an den Zukunftsrat getätigt? Wenn ja, in welcher
    Höhe?
    Antwort zu 6:
    Zentrale Instrumente für die städtebauliche Planung des Dragonerareals sind das
    städtebauliche Konzept und der Bebauungsplan. Für die Entwicklung des städtebaulichen
    Entwurfs wurde ein diskursives und partizipatives städtebauliches Werkstattverfahren für
    das #Dragonerareal unter der Federung der Wettbewerbsabteilung der Senatsverwaltung
    für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt. Die Überarbeitungsphase des
    Siegerentwurfs soll im Sommer 2021 beendet werden. Von der Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung und Wohnen werden Städtebaufördermittel aus dem Programm
    „Lebendige Zentren und Quartiere“ in Höhe von rund 763.000 Euro für das städtebauliche
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    Werkstattverfahren und die Überarbeitung des Siegerentwurfs bereitgestellt. Das
    überarbeitete städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für den Bebauungsplan, der
    durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aufgestellt wird.
    Fragen zu der Rolle und der Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
    Wohnen in der Kooperationspartnerschaft im Sanierungsgebiet Rathausblock werden
    unter 6 a beantwortet.
    Antwort zu 6a.:
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist einer der sechs
    Kooperationspartner im Rathausblock neben dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, dem
    Vernetzungstreffen Rathausblock, dem Forum Rathausblock, der Berliner
    Immobilienmanagement GmbH (BIM) und der Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte
    mbH. Grundlage der Zusammenarbeit bildet eine gemeinsam entwickelte und
    abgeschlossene Kooperationsvereinbarung vom Juni 2019. Ziel im Sanierungsgebiet
    Rathausblock ist, das Dragonerareal mit den sechs Kooperationspartnern modellhaft zu
    einem gemeinwohlorientierten, zukunftsfähigen, urbanen Quartier mit einer Mischnutzung
    aus Wohnen, Kultur und Arbeit zu entwickeln.
    In der Kooperationsvereinbarung sind die jeweilige Rolle und Funktion der sechs Partner
    aufgeführt. Rolle und Funktion der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist
    gemäß § 26 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) die Bestimmung
    der grundsätzlichen Sanierungsziele unter Beteiligung des Bezirks. Sie begleitet das
    Sanierungsverfahren Rathausblock im Sinne der Einhaltung der grundsätzlichen Ziele, die
    sich aus den vorbereitenden Untersuchungen und der Rechtsverordnung zum
    Sanierungsgebiet ergeben. Dazu gehört auch die Bewertung, ob sich Maßnahmen aus
    gesamtstädtischer Entwicklungsperspektive ableiten lassen (z.B. aus dem
    Stadtentwicklungsplan Wohnen). Dieses betrifft insbesondere den zügigen Wohnungsbau
    in der wachsenden Stadt und Anpassung der Infrastruktur an die demographische
    Entwicklung. Sie ist auch Fördergeberin für die Finanzierung von Maßnahmen im
    öffentlichen Raum bzw. der Infrastruktur des Rathausblocks über das
    Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren und Quartiere“.
    Antwort zu 6b.:
    In der Kooperationsvereinbarung der sechs Partner des Rathausblocks ist der Zukunftsrat
    als zentrales Gremium mit Entscheidungs- und Empfehlungsfunktion festgelegt. Der
    Zukunftsrat hat 12 Sitze, die durch gesetzte und gewählte Mitglieder aus Institutionen und
    Interessensvertretungen besetzt sind. Arbeitsgrundlage des Zukunftsrates ist eine
    Geschäftsordnung, die die Mitglieder namentlich aufführt. Eine Entscheidung über das
    Verfahren für eine Neu- oder Nachbesetzung der Mitglieder, Anzahl der Sitze etc. wird im
    Zukunftsrat im Konsensprinzip getroffen.
    Antwort zu 6c.:
    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wird durch den Senator und
    durch die Gebietsbetreuung des Rathausblocks aus dem Referat IV C repräsentiert.
    Antwort zu 6d.:
    In der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung eines Begleitkreises für den
    Zukunftsrat zur fachlichen Beratung und Begleitung bei der Ausgestaltung des
    Modellprojekts vereinbart. Der Begleitkreis wurde aufgrund der zahlreichen Themen im
    Zukunftsrat noch nicht vertiefend behandelt und konnte daher noch nicht eingerichtet
    8
    werden. Eine konkrete Zeitplanung für die Einrichtung des Begleitkreises gibt es derzeit
    nicht.
    Antwort zu 6e.:
    Nein.
    Berlin, den 8.6.21
    In Vertretung
    Lüscher
    …………………………..
    Senatsverwaltung für
    Stadtentwicklung und Wohnen

#u-bahn #a3 der #bvg #535 in #möckernbrücke

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Straßenverkehr: Longest Lights of Berlin: Tribüne erstrahlt am 100. AVUS-Geburtstag, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/advertorials/ots/verner-and-friends-gmbh-longest-lights-of-berlin-tribuene-erstrahlt-am-100-avus-geburtstag/27274214.html

Berlins legendäre #Rennstrecke #AVUS feiert am 24. September 2021 ihren 100. Geburtstag und nur eine Woche darauf, am 1. Oktober 2021, erstrahlt die markante #AVUS-Tribüne mit den „Longest Lights of Berlin“ in neuem Glanz. Drei Mega-Screens, jeweils ca. 40 Meter breit und ca. 2 Meter hoch, setzen neue digitale Werbemaßstäbe an diesem verkehrsreichen Tor zur Hauptstadt.

Die AVUS ist in Berlin auch heute noch ein #Mythos. Erbaut als „#Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße“ (#AVUS), war sie die erste #Autobahn der Welt, die heute als nördlicher Teil der Bundesautobahn A115 genutzt wird. Außerdem war die AVUS mit ihrer langen Geraden damals die schnellste Rennstrecke weltweit. Die berühmten Silberpfeile von Mercedes-Benz fuhren hier Spitzengeschwindigkeiten von 400 km/h. Bei Grand-Prix-Rennen donnerten Juan Manuel Fangio und Hans Herrmann mit ihren Rennwagen durch die steile Nordkurve und auf der Tribüne jubelten 4.000 Zuschauer ihren Rennidolen zu.

Dieses geschichtsträchtige Wahrzeichen erwacht jetzt aus seinem jahrelangen Dornröschenschlaf und erstrahlt in neuem Licht. Auf den neuen Hightech-Displays der „Longest Lights of Berlin“ werden …

Straßenverkehr: Straßenbahn-Baustellen setzen Weißensee unter Stress, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article232506649/Strassenbahn-Baustellen-setzen-Weissensee-unter-Stress.html

Es ist ein #Stresstest für #Weißensee – und er ist noch lange nicht vorbei. Seit Monaten sind die einzigen gelben Fahrzeuge, die sich durch die #Langhansstraße schieben, Lkw und #Bagger. Damit hier auch in den kommenden Jahrzehnten #Straßenbahnen den schmalen Korridor zwischen Prenzlauer Berg und Friedrichshain durchfahren können, lässt die BVG seit Februar die Gleise sanieren. Das vorläufige Ergebnis: Aufgebrochene Fahrbahnen mit meterhohen Absätzen lassen Abgründe aufklaffen. Gleise, Baustoffe und Mülltonnen lagern mitten auf der Straße. #Holzgerüste, die Straßenbäume schützen, lassen Bürgersteige auf ein Minimum schrumpfen.

Man kann das als eine #Generalprobe für eine noch größere Tram-Baustelle in der #Berliner Allee auffassen. Aber schon das Projekt #Langhansstraße halten Nachbarn für unerträglich. Und mancher fühlt sich regelrecht bedroht.

„Hier geht es darum, dass Leib und Leben gefährdet wird. Die Langhansstraße ist für größere Feuerwehrzüge nicht oder nur zeitweise befahrbar. Zusätzlich werden aber ganze Grundstücksüberfahren gesperrt und sind auch praktisch nicht mehr erreichbar“, beklagt Anwohner Michael Sanne in einem Brief. Dass es überhaupt zu monatelangen Belastungen mit Lärm, Dreck und einer Blockade der stark befahrenen Kiezstraße kommen werde, habe man erst unmittelbar vor dem Start der Maßnahme erfahren. Sanne vermutet, dass die Kommunikation bewusst sparsam blieb, um Beschwerden vorzubeugen und spricht von einer „#Überrumpelungstaktik“.

BVG weist Vorwürfe zu #Baustellen-Ärger in Weißensee zurück

Und was entgegnet die BVG? Die Verkehrsbetriebe weisen die Vorwürfe …

BVG: Entwicklung unternehmensbezogener Fahrgastfahrten der BVG vom 1. Januar 2016 bis einschließlich zum 1. Quartal 2021, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie viele unternehmensbezogene Fahrgastfahrten der BVG wurden seit dem 1. Januar 2016 bis einschließlich zum 1. Quartal 2021 im Bereich U-Bahn verzeichnet? (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln – sofern keine monatsbezogene Erfassung erfolgt, bitte je Quartal).

Frage 2:

Wie viele unternehmensbezogene Fahrgastfahrten der BVG wurden seit dem 1. Januar 2016 bis einschließlich zum 1. Quartal 2021 im Bereich Omnibus verzeichnet? (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln – sofern keine monatsbezogene Erfassung erfolgt, bitte je Quartal).

Frage 3:

Wie viele unternehmensbezogene Fahrgastfahrten der BVG wurden seit dem 1. Januar 2016 bis einschließlich zum 1. Quartal 2021 im Bereich Straßenbahn verzeichnet? (Bitte jeweils nach Monaten aufschlüsseln – sofern keine monatsbezogene Erfassung erfolgt, bitte je Quartal).

Antwort zu 1 bis 3:

Die Fahrgastfahrten der BVG haben sich im dargestellten Zeitraum (seit 2016) grundsätzlich positiv entwickelt. Ausgelöst durch die Corona-Pandemie kam es im Jahr 2020 jedoch zu einem starken Einbruch der Fahrgastfahrten.

Die BVG hat zur Beantwortung der Fragen 1 bis 3 die als Anlage angefügte Tabelle erstellt. Berlin, den 09.06.2021

In Vertretung Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Anlage zur Schriftlichen Anfrage S18/27727: Entwicklung der Fahrgastfahrten der BVG seit 2016

 BBF Bus [in Mio.]BBF Straßenbahn [in Mio.]BBF U-Bahn [in Mio.]UBF gesamt [in Mio.]
     
Q1 2016110,549,4141,2266,9
Q2 2016110,049,2140,5265,6
Q3 2016104,746,8133,7252,8
Q4 2016107,848,2137,6260,1
Summe 2016433,0193,6553,01045,4
     
     
Q1 2017112,050,1143,1270,4
Q2 2017112,350,2143,4271,1
Q3 2017107,348,0137,1259,0
Q4 2017109,148,8139,4263,4
Summe 2017440,7197,1563,01063,9
     
     
Q1 2018114,551,2146,2276,4
Q2 2018114,251,1145,9275,7
Q3 2018109,649,0140,0264,7
Q4 2018118,152,8150,8285,0
Summe 2018456,4204,1582,91101,8
     
     
Q1 2019116,352,0148,6280,8
Q2 2019113,950,9145,5274,9
Q3 2019114,351,1146,0275,9
Q4 2019121,754,4155,5293,9
Summe 2019466,2208,4595,61125,5
     
     
Q1 2020102,645,9131,0247,6
Q2 202050,422,564,4121,8
Q3 202082,138,188,9187,2
Q4 202072,332,287,5171,9
Summe 2020307,4138,7371,8728,5
     
     
Q1 202158,825,067,8135,7

BBF = Betriebszweigbezogene Fahrgastfahrten UBF = Unternehmensbezogene Fahrgastfahrten

S-Bahn: Verkehr in Berlin-Spandau Verlängerung der Siemensbahn fraglich Dass die Siemensbahn wieder in Betrieb genommen wird, steht fest. Doch kann sie ausgebaut werden? Es seien „erhebliche Schwierigkeiten mit dem Bau verbunden“, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verkehr-in-berlin-spandau-verlaengerung-der-siemensbahn-fraglich/27275412.html

Über die Entwicklung des Verkehrs in und um Spandau debattierte am Donnerstag der #Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses. „In den letzten 30 Jahren hat man versagt, den Westen richtig anzubinden“, sagte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne).

Um die verkehrlichen Probleme im Berliner Nordwesten zu beheben, liege nun der Aufbau des #Tramnetzes in Spandau und zur #Urban Tech Republic sowie die #Wiederinbetriebnahme der #Siemensbahn und der Ausbau der #Gleisanlagen zwischen Spandau und #Nauen an.

Noch sei nicht entschieden, ob neben zwei S-Bahngleisen zwei oder vier Gleise für den Regional-, Güter und #Fernverkehr gebaut werden. „Ich bin dafür, dass wir so viele Gleise wie möglich bauen“, sagte Senatorin Günther. Es sei eine „#historische Chance“. Ein Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt werde nicht mehr möglich sein.

Unklar ist, ob die Siemensbahn, die ab 2026 aufgebaut und 2029 in Betrieb gehen soll, über die frühere Strecke bis #Gartenfeld, die derzeit reaktiviert wird, hinaus verlängert wird. Eine #Machbarkeitsstudie

Flughäfen: Der BER 2021 – die Probleme gehen weiter, aus Senat

www.berlin.de

  1. Fehlen in den #Gangways und #Fluggastbrücken am #BER #Heizung bzw. #Klimatisierung? Stellt dies aus
    Sicht der #FBB ein Problem dar?
    Zu 1.: Die Gangways bzw. Fluggastbrücken am Flughafen Berlin Brandenburg „#Willy
    Brandt“ (BER) verfügen über statische Heizkörper.
  2. Laut Presseberichterstattung treten am BER #Fehlalarme der Brandmeldeanlage auf. Wie häufig passiert dies? Kann die FBB nachvollziehen, warum diese Probleme auftreten? Welche Konsequenzen
    wurden hieraus gezogen?
    Zu 2.: Gelegentlich treten sogenannte #Falschalarme der #Brandmeldeanlage im
    Terminal 1 auf. Auslöser können unterschiedliche Situationen, insbesondere spezifische Sonnenstände, sein, die die Anlage fälschlicherweise als Brand erkennt. In allen
    Fällen konnten die Auslöser durch die FBB im Nachgang identifiziert werden. Die FBB
    arbeitet gegenwärtig an der Behebung dieser Unregelmäßigkeiten.
  3. Gab es in Reaktion auf Fehlalarme Evakuierungen des Flughafens?
    Zu 3.: In vereinzelten Fällen sind in Folge von Falschalarmen einzelne Bereiche vorschriftsgemäß geräumt worden.
  4. Ist als #Sicherheitsrisiko bekannt, dass sich die Türen zum Vorfeld des Flughafens im Brand- bzw.
    Übungsfall nur schwer oder nicht öffnen lassen?
    2/2
    Zu 4.: Es besteht kein Sicherheitsrisiko. Sämtliche Türen am Flughafen BER werden
    regelmäßig sowohl einer Sachkundigenprüfung unterzogen als auch inspiziert und gewartet. Die Türen sind voll funktionsfähig.
  5. Ist der FBB bekannt, dass es am T1 des BER reinregnet? Handelt es sich hierbei um ein strukturelles
    Problem des Bauwerks? Welche Maßnahmen werden hier ergriffen?
    Zu 5.: Punktuell sind Undichtigkeiten in der #Horizontalverglasung des Daches festgestellt worden, die zeitnah beseitigt werden.
  6. Hat die FBB Kenntnisse über #Sicherheitsmängel an den #Sicherheitskontrollen? Können die geltenden
    Hygienemaßnahmen durchweg eingehalten werden?
    Zu 6.: Die Durchführung der Sicherheitskontrollen am #Flughafen ist hoheitliche Aufgabe der #Bundespolizei. Es wird demnach auf die Bundespolizei bzw. das #Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat verwiesen. Die geltenden #Hygienevorschriften werden im gesamten Bereich des Flughafens BER eingehalten.
  7. Gewährleistet der räumliche Aufbau von #Check-in-Schaltern und Sicherheitsbereich aus Sicht der
    FBB ausreichend Kapazität für längere Schlangen, gerade im Hinblick auf zu haltenden #Sicherheitsabstand?
    Zu 7.: Grundsätzlich ja. Zusätzlich wird auf § 1 Absatz 2 der Siebten #SARS-CoV-2-
    Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg verwiesen, wonach das Abstandsgebot in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen von Verkehrsflughäfen nicht gilt, sofern die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs anderweitig nicht gewährleistet werden kann. Punktuelle Schlangenbildungen können mit
    aufwachsendem Passagierverkehr nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
  8. Funktioniert aus der Sicht der FBB die #Passkontrolle reibungslos?
    Zu 8.: Die grenzpolizeiliche Kontrolle ist hoheitliche Aufgabe der Bundespolizei. Es
    wird demnach auf die Bundespolizei bzw. das Bundesministerium des Innern, für Bau
    und Heimat verwiesen. Im Übrigen befindet sich die FBB im ständigen Austausch mit
    der Bundespolizei u. a. auch hinsichtlich einer bedarfsgerechten Besetzung der Sicherheits- und Grenzkontrollen für die voraussichtlich zu erwartenden #Passagiermengen. Ein optimierter operativer Prozessablauf wird somit sichergestellt.

    Berlin, den 07. Juni 2021
    In Vertretung
    Vera Junker
    Senatsverwaltung für Finanzen

Fahrplan: Gedränge und Enge in der Ausflugslinie :Am Wochenende mit dem Bus zur Pfaueninsel zu reisen, ist kein Vergnügen, aus Der Tagesspiegel

https://plus.tagesspiegel.de/gedraenge-und-enge-in-der-ausflugslinie-am-wochenende-mit-dem-bus-zur-pfaueninsel-zu-reisen-ist-kein-vergnuegen-160521.html

Er lässt niemanden zurück: Weil der Andrang auf der äAusflugslinie entlang äHavel und äWannsee an sonnigen Wochenenden sehr groß ist, müssten mehr Busse fahren, findet Stefan Freytag von äTraditionsbus Berlin. Nicht nur der historische Bus, der jeden Tag auf der Strecke unterwegs ist, ist einfach zu voll.

Das Wetter ist sommerlich, die Menschen streben an die Havel und den Wannsee, der Bus bringt sie hin: Die Ausflugsbuslinie ä218 pendelt zwischen der äPfaueninsel und dem #S-Bahnhof #Messe-Nord am Funkturm. Einer der täglich eingesetzten #Doppeldecker ist seit 21 Jahren ein historischer Großer Gelber: Im Auftrag der BVG rollen Fahrzeuge von Traditionsbus Berlin über #Havelchaussee, Königstraße und #Pfaueninselchausee – ein doppeltes Ausflugsvergnügen.

Oder doch nicht? An den sonnigen Wochenenden sei der Andrang der Fahrgäste groß und Abstand halten im Bus unmöglich, berichtet Stefan Freytag, 56, von Traditionsbus Berlin.

Herr Freytag, Sie sitzen auch selber hinter dem Steuer, wo liegt das Problem?
Uns auf dem 218er geht es ähnlich wie der #Fähre #Kladow-Wannsee: Bei schönem Wetter am Wochenende, speziell an Sonn- und Feiertagen, platzen …

Bus + Radverkehr: Mobilitäts-Ende, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Kilometer #Busspur wurden in Berlin seit 2016 zusätzlich ausgewiesen?
Antwort zu 1:
Es wurden seit dem Jahr 2016 insgesamt 23,86 km #Bussonderfahrstreifen neu angeordnet.
Frage 2:
Wie viele #Parkplätze sind dabei weggefallen; zumindest zeitweise?
Antwort zu 2:
Über die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze wird keine Statistik geführt. Ganz
überwiegend entfallen keine explizit ausgewiesenen Parkplätze. Es steht dann vielmehr
lediglich die Option nicht mehr zur Verfügung, Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand
abzustellen. Bussonderfahrstreifen in Mittellage oder dort, wo ein Parken vorher bereits
untersagt war, führen ohnehin nicht zu einer Reduzierung von Parkmöglichkeiten.
2
Frage 3:
Wie viele #Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach allgemeinen
Behindertenparkplätzen und Personengebundenen.
Frage 4:
Wie fand jeweils eine Kompensation dieser Parkplätze für Menschen mit Handicap statt?
Frage 7:
Wie viele Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach allgemeinen
Behindertenparkplätzen und Personengebundenen.
Frage 8:
Wie fand jeweils eine Kompensation dieser Parkplätze für Menschen mit Handicap statt?
Frage 13:
Wie fand eine Kompensation der Personengebundenen Parkplätze statt?
Antwort zu 3, 4, 7, 8 und 13:
Für allgemeine oder personenbezogene Behindertenparkplätze, deren Nutzung weiterhin
erforderlich ist, werden jeweils Lösungen erarbeitet und im Bedarfsfall alternative Standorte
definiert.
Frage 5:
Wie viele Kilometer Pop up #Radwege wurden in Berlin seit 2020 ausgewiesen?
Antwort zu 5:
Im Jahr 2020 wurden 25 km temporäre #Radverkehrsanlagen eingerichtet, die sukzessive in
dauerhafte umgewandelt werden.
Frage 6:
Wie viele Parkplätze sind dabei weggefallen?
Antwort zu 6:
Über die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze wird keine Statistik geführt. Ganz
überwiegend entfallen keine explizit ausgewiesenen Parkplätze. Es steht dann vielmehr
lediglich die Option nicht mehr zur Verfügung, Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand
abzustellen. Wenn Radfahrstreifen links oder rechts neben Parkflächen verlaufen oder dort,
wo ein Parken vorher bereits untersagt war, führt dies ohnehin nicht zu einer Reduzierung
von Parkmöglichkeiten.
Frage 9:
Wie viele Straßen wurden seit 2016 für den motorisierten Verkehr gesperrt, z.B. im Zuge der sog.
#Verkehrsberuhigung, Einrichtung von #Spielstraße oder #Kiezblocks?
3
Antwort zu 9:
Diese Frage betrifft Straßen im Nebennetz, für die ausschließlich die Bezirke zuständig sind,
deren Auskünfte im Folgenden dargestellt sind.
Die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Spandau, SteglitzZehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick meldeten Fehlanzeige.
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:
„Insgesamt wurden in Friedrichshain-Kreuzberg seit 2016 4 Straßenabschnitte für den
motorisierten Verkehr dauerhaft gesperrt (Stand Mai 2021). Zudem wird durch die
Einrichtung von temporären Spielstraßen in den Sommertagen einmal pro Woche für ein
paar Stunden auf insgesamt 8 Straßenzügen die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr und
Radverkehr gesperrt (Stand Mai 2021).“
Bezirksamt Mitte:
Friedrichstraße, zwischen Französische Straße bis Leipziger Straße, wurde für die Zeit des
laufenden Projekts „autofreie Friedrichstraße“ für den motorisierten Verkehr gesperrt.
„Große Hamburger Straße am 22.09.2020,
Freienwalder Straße am 22.09.2020,
Kattegatstraße am 10.06.2021,
Zechliner Straße am 17.06.2021.“
Bezirksamt Neukölln:
„2019: Böhmischer Platz, Verbindungsfahrbahnen zwischen Niemetzstraße und
Schudomastraße
2019: Weigandufer zwischen Innstraße und Wildenbruchstraße
2020 und 2021: Temporäre Spielstraßen (nur Sonntag-Nachmittag) in folgenden
Abschnitten der
a) Anzengruber Straße zwischen Donaustraße und Sonnenallee (in 2020 und 2021)
b) Hobrechtstraße zwischen Pflügerstraße und Sanderstraße (nur in 2020)
c) Straßenabschnitt zwischen Karl-Marx-Platz und Richardplatz (nur in 2020)
d) Selkestraße – Schierkerplatz im Sackgassenbereich (nur in 2020)
e) Sanderstraße zwischen Hobrechtstraße und Friedelstraße (nur in 2021)“
Frage 10:
Wie viele Parkplätze sind dabei weggefallen?
Antwort zu 10:
Auskunft Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:
„Ca. 80 Stellplätze.“
Auskunft Bezirksamt Mitte:
„Kattegatstraße am 10.06.2021 für 1 Tag, 24 Parkplätze fallen weg
Zechliner Straße am 17.06.2021 für 1 Tag, 16 Parkplätze fallen weg“
4
Auskunft Bezirksamt Neukölln:
„Dauerhafter Wegfall:
a) Böhmischer Platz: ca. 18 Stellplätze
b) Weigandufer: ca. 57 Stellplätze
Temporärer zeitlich begrenzter Wegfall (nur Sonntag am Nachmittag)
im Zusammenhang mit temporären Spielstraßen
a) Anzengruber Straße zwischen Donaustraße und Sonnenallee: ca. 45 Stellplätze
b) Hobrechtstraße zwischen Pflügerstraße und Sanderstraße: ca. 21 Stellplätze
c) Straßenabschnitt zwischen Karl-Marx-Platz und Richardplatz: ca. 11 Stellplätze
d) Selkestraße – Schierkerplatz im Sackgassenbereich: ca. 12 Stellplätze
e) Sanderstraße zwischen Hobrechtstraße und Friedelstraße ca. 38 Stellplätze“
In der durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen eines
Verkehrsversuchs für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrten Friedrichstraße zwischen der
Leipziger Straße und der Französischen Straße ist die Möglichkeit weggefallen, Fahrzeuge
an einigen Stellen am rechten Fahrbahnrand zu parken.
Frage 11:
Wie viele Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach Personengebundenen und
allgemeinen Behindertenparkplätze?
Antwort zu 11:
Es sind, auch nach Auskunft der Bezirke, keine Behindertenparkplätze weggefallen.
Frage 12:
Wie definiert der Senat die Erhöhung der Wohnqualität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen durch
den Wegfall von wohnsitznahen Stellplätzen?
Antwort zu 12:
Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind keine wohnsitznahen Stellplätze
weggefallen. Die verkehrsberuhigenden Maßnahmen und die Förderung des
Umweltverbunds wirken sich insgesamt positiv auf die Wohnqualität aus und eröffnen
zudem Möglichkeiten für eine Nutzung zusätzlicher Mobilitätsangebote. Zudem verbessert
sich die Verkehrssicherheit, wovon Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in
besonderem Maße profitieren.
Frage 14:
Wie wird bei einer Sperrung durch Poller o.ä die effektive Zugänglichkeit für Sonderfahrdienst, Inklusionstaxen
oder auch Rettungsfahrzeuge gewährleistet?
5
Antwort zu 14:
Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit der Bezirksämter, die dazu wie folgt
Auskunft gaben:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:
„Die Poller sind durch Dreikantschlüssel herausnehmbar. Zukünftig sollen die Poller durch
automatisch versenkbare Poller ersetzt werden. Sonderfahrzeuge können dann mittels
Funkfernbedienung oder mittels Handyruf den Poller absenken lassen.“
Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Zugänglichkeit von durch Poller gesperrten Fahrbahnabschnitten für
Sonderfahrdienste, Inklusionstaxen oder auch Rettungsfahrzeuge ist nicht eingeschränkt
oder nur bedingt eingeschränkt (geringe Umwege).“
Die anderen Bezirke meldeten Fehlanzeige bzw. gaben keine Auskunft.
Frage 15:
Die Mehrzahl der genannten Maßnahmen (Busspuren, Pop up Radwege, Straßenumwidmungen) betreffen
den Innenstadtbereich. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verdrängung von Menschen
mit Behinderung aus der Innenstadt an den Stadtrand noch effektiver zu gestalten?
Antwort zu 15:
Die zu den vorherigen Fragen getroffenen Antworten zeigen, dass die Belange von
Menschen mit Behinderung besondere Berücksichtigung finden, sodass eine Verdrängung
nicht erwartet wird.
Berlin, den 09.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Ausschreibung der Berliner S-Bahn Deutsche Bahn, Siemens und Stadler gründen gemeinsames Unternehmen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ausschreibung-der-berliner-s-bahn-deutsche-bahn-siemens-und-stadler-gruenden-gemeinsames-unternehmen/27264974.html

Das #Bundeskartellamt prüft eine #Firmenneugründung der drei Wettbewerber in der milliardenschweren #S-Bahn-Vergabe. Konkurrent #Alstom gerät noch mehr unter Druck.

Im Kampf um die milliardenschwere Ausschreibung der Berliner S-Bahn werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Die #Bahn, #Siemens und #Stadler haben nach Informationen des Tagesspiegels jetzt ein gemeinsames Unternehmen gegründet, um ihre Position noch weiter zu verbessern – eine Art #Dachgesellschaft. Das Bundeskartellamt prüft das jetzt.

Der einzige ernst zu nehmende Konkurrent – der französische Konzern Alstom – gerät noch mehr unter Druck. Denn eine Dachgesellschaft kann Kosten intern so verteilen, dass es für die Ausschreibung günstig ist.

Am 25. Mai 2021 veröffentlichte das Bundeskartellamt eine unscheinbare Notiz, die es in sich hat. Mit dem Aktenzeichen #B4-61/21 wurde ein „laufendes Fusionskontrollverfahren“ bekannt gemacht: „S-Bahn Berlin GmbH, Siemens Mobility GmbH und Stadler Deutschland GmbH, alle Berlin, Gründung zweier Gemeinschaftsunternehmen mit …