Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrslösung Mahlsdorf – weitere Schritte vor dem Planfeststellungsverfahren, aus Senat

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Frage 1:
Wann wurde die Vermessungsgrundlage für die Verkehrslösung Mahlsdorf beauftragt?
Antwort zu 1:
Die #Verkehrslösung #Mahlsdorf unterteilt sich in die beiden nachfolgend aufgeführten
Maßnahmen:
#Neubau einer zweigleisigen #Straßenbahnstrecke und Umgestaltung des
Straßenzuges Hönower Straße/Hultschiner Damm zwischen S-Bahnhof Mahlsdorf
und Rahnsdorfer Straße – (Vorhabenträger BVG)
#Neue #Straßenverbindung – Neubau der Straße „#An der Schule“ vom Gutspark
Mahlsdorf bis Kreuzung Pestalozzistraße/Hönower Str. (Neubau von der Hönower
Straße/Pestalozistraße über Pestalozzistraße – Straße An der Schule und deren
südliche Verlängerung bis zum Gut Mahlsdorf/Gutspark Mahlsdorf) –
2
(Vorhabenträger Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz –
SenUVK)
Die Vermessung für die von der SenUVK betreute Maßnahme wurde am 01.06.2018
bestellt.
Die BVG teilt mit, dass die Vermessung für das Straßenbahnprojekt Ende November 2018
durch die BVG beauftragt wurde.
Frage 2:
Wann wird oder wurde die Vorplanungsunterlage für die Verkehrslösung Mahlsdorf beauftragt?
Antwort zu 2:
Im November 2018 wurde die Verkehrsanlagenplanung für die neue Straßenverbindung
„An der Schule“ beauftragt. Ebenfalls im November 2018 wurde zwischen SenUVK und
BVG vereinbart, dass die BVG die Vorplanung der Straßenbahnanlagen im Auftrag von
SenUVK durchführen wird.
Frage 3:
Welche wesentlichen Ergebnisse hat die Vermessung ergeben?
Antwort zu 3:
Das Ergebnis der Vermessung im Rahmen einer geplanten Straßenbaumaßnahme ist die
Aufnahme des Bestands.
Frage 4:
Welche Ergebnisse aus der Vorplanung liegen bereits vor?
Antwort zu 4:
Die Vorplanung der Straßenbaumaßnahme liegt dem Auftraggeber gegenwärtig zur
Prüfung vor. Für die Straßenbahnmaßnahme ist die Vorplanung derzeit in Aufstellung.
Frage 5:
Welche weiteren Schritte zur Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens wurden unternommen?
Antwort zu 5:
Die Verkehrsuntersuchung für das Planvorhaben sowie die Erstellung des
Umweltverträglichkeitsprüfungsberichts für das Straßenbauvorhaben sind beauftragt.
Die BVG teilt mit, dass die Ausschreibung der Leistungsphasen 3-5, Entwurfsplanung bis
Ausführungsplanung, derzeit vorbereitet wird.
3
Frage 6:
Wie viele Stellen (bitte VZÄ-Anteile benennen) mit welchem Arbeitszeitanteil arbeiten an der Vorbereitung
des Planfeststellungsverfahrens?
Antwort zu 6:
Innerhalb der SenUVK erbringen aktuell vier Mitarbeitende durchschnittlich jeweils ca. 25
% ihrer monatlichen Arbeitszeit im Rahmen der Straßenbaumaßnahme.
Nach Mitteilung der BVG sind dort vier Stellen (im Mittel jeweils zu 35 %) an genannter
Planung beteiligt.
Anlassbezogen werden weitere Fachkolleginnen und Fachkollegen einbezogen.
Frage 7:
Welche weiteren Veranstaltungen und Termine sind im Bezirk Marzahn-Hellersdorf und im Ortsteil Mahlsdorf
vorgesehen, um den Stand der Planungen und Überlegungen vorzustellen?
Antwort zu 7:
Es ist geplant im August 2019 Bürgerinnen und Bürger erneut über den Planungsfortschritt
zu informieren. Darüber hinaus wird derzeit abgestimmt, ob bzw. wann vorab eine
Vorstellung der aktuellen Planungen im Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf
erfolgen kann.
Frage 8:
Welche Funktion hat nach Ansicht des Senats der Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf, der sich
bislang dazu gebildet hatte?
Antwort zu 8:
Der Arbeitskreis zur Verkehrslösung Mahlsdorf ist ein Gremium, das sich für die
Verkehrslösung Mahlsdorf interessiert. Ideen und Anregungen zur Planung werden durch
den Arbeitskreis formuliert, mit den Planungsverantwortlichen besprochen und erweitern
den Planungsprozess.
Frage 9:
Gibt es abweichende Überlegungen seitens des Senats zur bisherigen sog. Vorzugsvariante?
Antwort zu 9:
Die Planungsphase zur Trassenwahl ist abgeschlossen.
Frage 10:
Welche zwischenzeitlichen Schritte sind denkbar, um die Verkehrssituation insbesondere für die
Tramführung zum Bahnhof Mahlsdorf zu verbessern?
4
Antwort zu 10:
Ohne die Verkehrslösung Mahlsdorf, bestehend aus dem zweigleisigen Ausbau in der
Hönower Straße und der Straße An der Schule, ist keine Verbesserung der
Verkehrssituation für die Straßenbahn möglich.
Frage 11:
Welche Kosten sind für externe Dienstleister und Moderatoren am 11.09.2018 entstanden?
Antwort zu 11:
Für die Bürgerwerkstatt zum Verkehrskonzept Mahlsdorf am 11.09.2018, inklusive
Materialausstellung, sind Gesamtkosten in Höhe von 23.404,85 € entstanden. Diese
Kosten beinhalten u.a. alle organisatorischen Leistungen, Einladung zur Veranstaltung,
Betreuung der Abendveranstaltung, Technikausrüstung sowie die Vorbereitung,
Moderation und Nachbereitung des Hauptplenums als auch der einzelnen Arbeitsgruppen.
Berlin, den 6. Juni 2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Abschleppdienste in Berlin – Auswertung, Ausweitung und Auswahl/ Welche Prioritäten gibt es – z.B. Behindertenparkplätze und Busspuren?, aus Senat

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1. Welche #Abschleppdienste zur Umsetzung von falsch geparkten Fahrzeugen sind aktuell für welche
Bereiche in Berlin zuständig, handelt es sich ausschließlich um Privatunternehmen?
Zu 1.:
Seit dem 1. Januar 2016 existieren Verträge mit den folgenden sieben privaten #Abschleppunternehmen.
Für PKW:
#ADS Abschleppdienst Schultz GmbH ist für die Polizeiabschnitte 22, 24, 25, 26,
33, 34, 35 und 36 zuständig.
#Kroll Abschlepp- und Transport GmbH ist für die die Polizeiabschnitte 41, 42, 43,
44, 45, 46, 47 und 56 zuständig.
 Abschleppdienst #Schramm ist für die Polizeiabschnitte 21, 23, und Teile von 31
und 32 zuständig.
#Steinbock & Sohn Abschlepp- und Pannendienst ist für die Polizeiabschnitte 52,
53, 54, 55 und Teile von 31 und 32 zuständig.
 Abschleppdienst #Rudolph ist für die Polizeiabschnitte 14, 15, 16, 51, 61, 62, 63 64,
und Teile von 31 zuständig.
 Abschleppdienst #Nord Reinhold ist für die Polizeiabschnitte 11, 12 und 13 zuständig.
 Peter #Koglin GmbH ist für die Polizeiabschnitte 65 und 66 zuständig.
Für LKW:
 ADS Abschleppdienst Schultz GmbH ist für die Polizeiabschnitte 11, 12, 13, 14,
15, 16, 21, 22, 23, 24, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 51, 53, 61, 62, 63 und 64 zuständig.
Seite 2 von 4
 Kroll Abschlepp- und Transport GmbH ist für die Polizeiabschnitte 25, 26, 41, 42,
43, 44, 45, 46, 47, 52, 54, 55, 56, 65 und 66 zuständig.
2. Gab es hinsichtlich der Anzahl der eingesetzten Abschleppdienste Veränderungen, wenn ja,
wann, warum und mit welchen bekannten Auswirkungen?
Zu 2.:
Nein.
3. Wie viele Einsätze wurden im aktuellen Leistungszeitraum von den jeweiligen Unternehmen
durchgeführt, bei wie vielen kam es aus welchen Gründen zu einem Abbruch des Einsatzes?
Zu 3.:
Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht erhoben.
4. Wie viele Unternehmen waren im aktuellen Leistungszeitraum nicht über die gesamten vier Jahre
Vertragspartner und aus welchen Gründen?
Zu 4.:
Alle Unternehmen waren durchgehend Vertragspartner.
5. Ist die für Anfang 2019 angekündigte Neu-Ausschreibung für den Leistungszeitraum ab 01. Januar
2020 bereits beendet, gibt es Veränderungen bei den zuständigen Unternehmen bzw. deren
Anzahl, wenn ja: warum?
Zu 5.:
Das Verfahren ist noch nicht beendet.
6. Welche Zwischenbilanz für den zum 01. Januar 2020 ablaufenden Leistungszeitraum wird gezogen,
insbesondere hinsichtlich der Zuverlässigkeit der beauftragten Unternehmen? Hierbei bitte
auch ausgewertete Merkmale darstellen!
Zu 6.:
Eine Zwischenbilanz im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht; aufgetretene Schwierigkeiten
wurden und werden anlassbezogen direkt mit den Firmen ausgewertet.
7. Gab es in den vorhergehenden drei Leistungszeiträumen Veränderungen in der Anzahl der beauftragten
Abschleppunternehmen, wenn ja, aus welchen Gründen? Bitte statistische Auswertungen
anführen, die zu Veränderungen der Anzahl der beauftragten Unternehmen geführt haben.
Zu 7.:
Die Ausschreibungsmodalitäten wurden in den jeweiligen Vergabeverfahren den aktuellen
Gegebenheiten angepasst. Die Anzahl der beauftragten Abschleppfirmen veränderte
sich auf Grund der Marktlage lediglich minimal. Statistische Auswertungen im
Sinne der Fragestellung werden durch die Polizei Berlin nicht erhoben.
8. Welche Kosten entstehen bei einem Auftrag an ein Abschleppunternehmen, welcher Anteil davon
wird von wem getragen und wie haben sich die Kosten in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Zu 8.:
Entsprechend dem Ergebnis des Vergabeverfahrens wurden die jeweils für Leerfahrten,
begonnene und durchgeführte Umsetzungen zu zahlenden Beträge vertraglich
festgelegt. Diese Kosten sind pauschaliert bzw. gemittelt Bestandteil der Umsetzgebühren
gemäß der Tarifstelle 4 der aktuellen Anlage zur Polizeibenutzungsgebührenordnung.
In den Gebühren (z. B. 136,- Euro für eine durchgeführte polizeiliche UmSeite
3 von 4
setzung) sind auch die Ausgaben für die Personalaufwände vor Ort, die Auskunfts –
und Fahndungsstelle der Polizei Berlin (AusFaSt) und die Verwaltung pauschaliert
enthalten. Die Ausgaben waren in den letzten zehn Jahren nahezu konstant.
9. Wie lange dauert es durchschnittlich bis ein Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt oder umgesetzt
wird?
Zu 9.:
Exakte Erhebungen dieser Zeiten finden nicht statt; die Eintreffzeiten sind jedoch vertraglich
mit maximal 30 Minuten festgelegt.
10. Werden Aufträge nach Eingangsreihenfolge abgearbeitet oder gibt es Aufträge, die Vorrang haben,
z.B. wenn es sich um zugeparkte Behindertenparkplätze oder Busspuren handelt? Wenn ja,
bitte die Prioritätensetzung und Fallzahlen seit 2009 auflisten.
Zu 10.:
Alle Aufträge werden durch die AusFaSt ohne gesonderte Prioritätensetzung sofort
nach Eingang an die örtlich zuständigen Abschleppunternehmen weitergeleitet.
11. Welche Kooperationen bei der Beauftragung von Abschleppunternehmen gibt es zwischen dem
Land und den Bezirken sowie Unternehmen wie z.B. der BVG?
Zu 11.:
Die bestehenden Verträge gelten für das Land Berlin, also sowohl für polizeilich als
auch bezirklich angeordnete Umsetzungen. Durch die BVG festgestellte Umsetzungsvorgänge
werden derzeit noch durch die Polizei veranlasst.
12. Wie läuft aktuell die Meldekette, von der Meldung eines Falschparkers vor Ort bis zur Meldung der
Vollendung der Umsetzung eines Fahrzeuges, einschließlich der Informationsmöglichkeit für den
Halter des umgesetzten Fahrzeuges?
Zu 12.:
Nach dem Anruf der Dienstkraft am Einsatzort bei der AusFaSt wird das örtlich zuständige
Abschleppunternehmen telefonisch beauftragt. Die durchgeführte Umsetzung
und der Verbringungsort des Fahrzeugs werden der AusFast gemeldet. Dort
können Fahrzeugverantwortliche unter der Rufnummer (030) 4664-709800 die entsprechenden
Informationen erhalten.
13. Welche Kommunikations(melde)möglichkeiten, etwa über Apps, sind geplant oder werden – insoweit
bereits vorhanden – wie verbessert und bekannt gemacht?
Zu 13.:
Hierzu gibt es aktuell keine Planungen.
14. Welche jährlichen Einnahmen erzielte das Land Berlin aus der Veranlassung von Abschlepp- und
Umsetzungsvorgängen seit 2009? Bitte nach Bezirken und Angabe der Personalausstattung auflisten.
Zu 14.:
Seit dem Jahr 2008 werden von den aus Umsetzungen eingegangenen Gebührenzahlungen
die Personalkosten der einzelnen Bezirksämter nach einem mit der Senatsverwaltung
für Finanzen abgestimmten Verfahren abgezogen. In der folgenden
Tabelle werden daher die Einnahmen aus Gebührenzahlungen für Umsetzungen
nach Abzug der an die Bezirke überwiesenen Personalkosten dargestellt.
Seite 4 von 4
Jährliche Einnahmen für Umsetzungen Euro
2009 6.492.399,57
2010 5.482.888,77
2011 5.113.396,58
2012 4.905.919,52
2013 5.409.983,50
2014 4.951.824,13
2015 4.517.541,95
2016 4.684.995,47
2017 5.794.149,42
2018 5.857.141,42
2019 (IST vom 30.04) 2.258.982,55
Statistisch auswertbare Daten über Personalkosten nach Bezirken und damit Darstellung
der Gesamteinnahmen liegen nicht vor.
15. An wen können sich Anwohner, Busfahrer und unmittelbar Betroffene Tag und Nacht jeweils wenden,
wenn z.B. der Behindertenparkplatz, die Grundstücksausfahrt oder Busspur zugeparkt ist?
Bitte um Hinweise für jeden Bezirk und ggf. stadtweite Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten.
Zu 15.:
In erster Linie sind die bezirklichen Ordnungsämter zuständig. Sofern diese nicht
(mehr) erreichbar sind, können das Bürgertelefon der Polizei Berlin unter (030) 4664-
4664 oder die Wachen der örtlich zuständigen Polizeiabschnitte angerufen werden.
Berlin, den 5. Juni 2019
In Vertretung
Torsten Akmann
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

zu Fuß mobil: Ein Schulbus auf Beinen Der Laufbus soll Elterntaxis vor Berliner Schulen vermeiden In Neukölln und anderen Bezirken gehen Kinder gemeinsam zu Fuß zur Schule., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/ein-schulbus-auf-beinen-der-laufbus-soll-elterntaxis-vor-berliner-schulen-vermeiden/24415972.html

In Neukölln und anderen Bezirken gehen Kinder gemeinsam zu #Fuß zur Schule. Das soll die #Sicherheit erhöhen und Verkehrschaos vermeiden.

Donnernde LKWs, zugeparkte Kreuzungen, rücksichtslose Radfahrer: Für Kinder wird der tägliche Weg zur Schule oft zum gefährlichen Hindernislauf. Viele Eltern bangen um die Sicherheit ihrer Kinder und bringen sie selbst zum Unterricht, nicht selten mit dem Auto. Die sogenannten Elterntaxis verstärken das Verkehrschaos vor den Schulen und werden selbst zum Sicherheitsrisiko.

Im Körnerkiez in Neukölln wird seit einigen Wochen eine Idee erprobt, die diesen negativen Kreislauf durchbrechen soll. Mit dem sogenannten #Laufbus, einer Art #Schulbus auf Beinen, laufen die Kinder im Pulk zur Schule. Sie werden morgens an festgelegten Haltestellen zu abgesprochenen Zeiten eingesammelt.

Simone Schützmann ist Leiterin der #Konrad-Agahd-Grundschule. Sie hat mit einer Umfrage ermittelt, wie ihre Schüler zur Schule kommen. Das Ergebnis: Über alle Klassenstufen verteilt werden insgesamt 66 Schüler von den Eltern gebracht, davon 40 mit dem Auto. „Ich glaube, die Angst im Kiez ist durch viel befahrene Straßen wie die Emser Straße groß“, sagt Schützmann.

Diese Angst soll der Laufbus lindern. Gleichzeitig sollen auch die Eltern entlastet werden: Sie wechseln sich anfangs …

Straßenbahn: Neue Straßenbahn In der Leipziger Straße könnte es für Autos eng werden aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/neue-strassenbahn-in-der-leipziger-strasse-koennte-es-fuer-autos-eng-werden-32658854?dmcid=nl_20190606_32658854

Berlin-Mitte – Sie gehört zu den am stärksten befahrenen #Ost-West-Verbindungen in der Berliner Innenstadt. Auf der #Leipziger Straße in Mitte herrscht Tag für Tag dichter Verkehr, und nicht selten gibt es lange Staus. In Zukunft könnte eine Autofahrt dort noch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Erste Pläne für die #Straßenbahnstrecke vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz, die der Senat nun vorgestellt hat, sehen zum Teil spürbare #Kapazitätseinschränkungen für den #Kraftfahrzeugverkehr vor.

Eine Variante läuft darauf hinaus, dass es auf dem 22 Meter schmalen Abschnitt zwischen der Charlottenstraße und dem Leipziger Platz künftig nur noch einen (wenn auch 5,80 Meter breiten) Fahrstreifen pro Richtung gibt – den sich Autos und Straßenbahnen zudem teilen müssen. Bis es so weit ist, wird allerdings noch viel Wasser die Spree hinunterfließen. Frühestens 2027 könne der Betrieb beginnen, sagte Berlins oberster Verkehrsplaner Hartmut Reupke, bevor er am Mittwochabend Bürgern in der Marienkirche die Pläne vorstellte. „Wir wissen, dass es auch später werden kann. Ich bin aber optimistisch, dass es Ende der 2020er-Jahre klappt.“

#U-Bahn oder #Tram – das war die Frage
So viel steht fest: Was den #Nahverkehr anbelangt, ist die Gegend rund um die Leipziger Straße schlecht erschlossen. Auf der #Ost-West-Magistrale sind Busse der Linie #M48 unterwegs, doch der Verkehr auf der von Mitte bis Zehlendorf reichenden Linie ist unzuverlässig – nicht zuletzt wegen der Staus. „Wir haben derzeit ein unzureichendes Angebot“, sagte Reupke. Als zur vorletzten Jahrhundertwende die heutige U-Bahn-Linie U2 geplant wurde, sollte der Tunnel …

Straßenverkehr: Mobilität in den Berliner Bezirken, aus Senat

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Frage 1:
Wie hat sich die Zahl der #PKW pro #Einwohner in Berlin insgesamt sowie jeweils in den zwölf Berliner
#Bezirken seit 2009 entwickelt?
Antwort zu 1:
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg teilt hierzu mit:
Tabellarisch zusammengefasst sind die Personenkraftwagen je 1.000 Einwohnerinnen
und Einwohner Berlin am 31.12. des jeweiligen Jahres, differenziert nach Stadtbezirken
und kummulativ für das Bundesland Berlin (Quellen: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg,
Datengrundlage Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten).
Bezirk
insgesamt
Pkw je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner (gerundet)
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Mitte 254 257 257 258 249 251 253 252 253
2
Bezirk
insgesamt
Pkw je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner (gerundet)
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Friedrichshain-
Kreuzberg
207 212 210 209 204 208 211 211 212
Pankow 315 318 318 316 314 308 305 301 299
Charlottenburg-
Wilmersdorf
350 355 355 355 343 351 347 345 345
Spandau 347 350 352 353 351 348 346 344 346
Steglitz-
Zehlendorf
395 397 398 398 405 399 400 399 397
Tempelhof-
Schöneberg
335 339 344 349 345 348 347 348 343
Neukölln 264 269 269 268 267 268 269 274 275
Treptow-
Köpenick
386 389 391 393 395 392 389 385 380
Marzahn-
Hellersdorf
361 363 364 364 374 362 362 363 358
Lichtenberg 322 325 323 321 313 313 308 301 298
Reinickendorf 379 384 387 387 382 382 382 381 380
Durchschnittswert
für Berlin
324 327 328 328 325 325 324 323 321
Daten für 2018 liegen nicht vor.
Frage 2:
Wie hat sich die Zahl der MIV-Wege pro Tag im Vergleichszeitraum in Berlin insgesamt sowie jeweils in den
zwölf Berliner Bezirken entwickelt?
Frage 3:
Wie hat sich die Zahl der Umweltverbund-Wege pro Tag im Vergleichszeitraum in Berlin insgesamt sowie
jeweils in den zwölf Berliner Bezirken entwickelt?
Antwort zu 2 und 3:
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Daten, die derartige Aussagen für die Berliner Bevölkerung erlauben, werden in Berlin alle
fünf Jahre erhoben. Hierfür beteiligt sich Berlin am Forschungsprojekt „Mobilität in Städten
– SrV“. Die Daten liegen letztmalig für das Jahr 2013 vor. Daten aus dem jüngsten
Erhebungsdurchgang, der in 2019 abgeschlossen wurde, werden für Anfang 2020
erwartet.
3
Der Vergleich 2013 zu 2008 zeigt für die Bewohnerinnen und Bewohner Berlins folgende
Entwicklung:
Jahr 2008 2013
MIV-Wege ca. 3,659 Mio. ca. 3,693 Mio.
Umweltverbund-Wege ca. 7,775 Mio. ca. 8,618 Mio.
Aussagen auf Bezirksebene sind erst mit Vorliegen der neuen Daten möglich.
Berlin, den 29.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Bus: Beschleunigungspotenziale im bestehenden Straßenbahn- und Busnetz konsequent nutzen: Jetzt Effizienz und Effektivität des öffentlichen Personennahverkehrs steigern! aus DBV

#DBV Berlin beteiligt sich mit einer Stellungnahme am #Luftreinhalteplan Berlin

Grundsätzlich sind alle Maßnahmen umzusetzen, die schnellstmöglich zu einer besseren Luft in Berlin führen. Der öffentliche #Nahverkehr hat dabei naturgemäß eine herausragende Bedeutung. Im vorgelegten Senatsentwurf fehlt die mittel- und langfristige Perspektive der Einbindung des Bahn- und Busverkehrs in die Luftreinhaltung.

Der Regionalverband hat in seiner Stellungnahme den Schwerpunkt auf das Fehlen von kurzfristigen, einfach umzusetzenden Maßnahmen gelegt, die mit einem geringen Mitteleinsatz messbare Ergebnisse erzielen.

Der DBV fordert:

Beschleunigung durch #Vorrangschaltungen für Straßenbahnen und Busse
Ausbau des #Busspurnetzes
Ausdehnung der Gültigkeitsdauer von #Busspuren.
Heranführen von Busspuren bis zu Straßenkreuzungen
Verstärkte #Kontrolle und #Ahndung der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung

Diese Maßnahmen führen zu einer Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs. #Straßenbahnen und #Busse kommen schneller voran, sie sind pünktlicher. Der Finanzaufwand ist gering, die Technik vorhanden und erprobt. Gleiches gilt für das Halten in zweiter Reihe, auf Busspuren oder das Zuparken von Haltestellen. Es verlangsamt den öffentlichen Verkehr. Dieses Fehlverhalten muss schneller geahndet werden. Die Zeit vom Feststellen von #Falschparkern bis zum #Abschleppen darf nur noch Minuten betragen nicht Stunden.

Der Regionalverband erwartet, dass seine Stellungnahme in den endgültigen Entwurf einfließen wird, damit die Berliner Luft durch einen besseren Berliner Nahverkehr sauberer ist.

Pressekontakt: Oswald Richter, Vorsitzender des Regionalverbandes Berlin, Telefon 01 74 / 9 46 20 84

Straßenverkehr: Polizei und BVG kontrollieren Falschparker massiv Bis Freitag werden Falschparker von der Polizei und den Verkehrsbetrieben bei gemeinsamer Aktion verstärkt kontrolliert und bestraft. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article225908027/Polizei-und-BVG-kontrollieren-Falschparker-massiv.html

Der #Bus kann nicht an der #Haltestelle halten, weil dort ein Auto steht. Oder man fährt mit seinem #Fahrrad auf dem Radweg und muss plötzlich auf die Autofahrbahn ausweichen, weil ein Pkw auf dem #Radstreifen parkt – wer kennt das nicht?

Genau gegen solche #Falschparker gehen ab diesen Montag die Berliner #Polizei und die Verkehrsbetriebe (#BVG) gemeinsam vor. Auch Zweite-Reihe-Parker sollen in der gemeinsamen Aktion verstärkt überführt werden. Die #Schwerpunktkontrollen werden bis zum Ende der Woche andauern.

2018 wurden 7500 Falschparker bestraft
Laut Polizei soll die Aktion zu einer Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen. Kontrolliert werden Straßen in ganz Berlin, die besonders häufig von Fahrzeugen blockiert werden, teilte die Polizei mit. Und davon gibt es nicht zu wenige. Das belegen Zahlen über Verkehrsverstöße der Polizei aus dem vergangenem Jahr: Insgesamt 43.646 Halt- und Parkverstöße auf Radschutzstreifen und Radwegen wurden 2018 angezeigt. Auf Busspuren waren es 26.569. Für Parken in der zweiten Reihe gab es 60.940 Anzeigen. Bei einer vergleichbaren fünftägigen Verkehrssicherheitsaktion im Oktober vergangenen Jahres wurden 7.515 Falschparker bestraft. Die Polizei ließ 370 Fahrzeuge kostenpflichtig …

Tarife + Straßenverkehr: MOBILITÄT IN BERLIN Senatorin will Zwangs-BVG-Ticket für Autofahrer, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article225886681/Zwangs-Ticket-fuer-BVG-und-S-Bahn-in-Berlin-gefordert.html

Wer künftig mit dem Auto in Berlins #Innenstadt will, soll ein #BVG-Ticket kaufen müssen, schlägt Senatorin Günther vor.

Autofahrer könnten künftig ein BVG-Ticket benötigen, wenn sie in Berlins Innenstadt fahren wollen. Darüber denke sie nach, sagte Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) beim Leserforum der Berliner Morgenpost zum Thema Mobilität am Mittwochabend.

Es gehe darum, dass diejenigen, die den öffentlichen Raum in der Stadt nutzen wollen, das auch bezahlen müssten. Bereits seit Längerem fordern Grüne und Linke die Einführung einer #Nahverkehrsabgabe, die von allen Berlinern zu zahlen wäre.

Eine mögliche Ausgestaltung wäre, dass Autofahrer nicht einfach nur zahlen, wenn sie in die Innenstadt wollen (wie bei einer #City-Maut), sondern dass sie damit zugleich ein #ÖPNV-Ticket erwerben, um einen Umstieg auf Busse und Bahnen möglichst leicht zu machen, so Günther. Dies sei aber ein Thema für die nächste Legislaturperiode.

#Parkraumbewirtschaftung in Berlin soll ausgedehnt werden

Zuvor hatte die Senatorin bereits angekündigt, dass bis Jahresende die Parkraumbewirtschaftung in Berlin auf 75 Prozent der Innenstadt …

Radverkehr: Auf 19 Routen ins Berliner Zentrum Fahrradfahrer fordern mehr Platz fürs Rad, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/auf-19-routen-ins-berliner-zentrum-fahrradfahrer-fordern-mehr-platz-fuers-rad/24409612.html

Alle Räder rollen still: Am Sonntag demonstrieren wieder Zehntausende für besseren #Radverkehr. Die Routen führen über die #Autobahn zum #Umweltfest am Brandenburger Tor.

Bei der Premiere im Jahr 1977 radelten etwa 8000 Leute mit – was die Erwartungen aller Beteiligten übertraf. Aus dem Überraschungserfolg ist inzwischen die größte Demo geworden, die alljährlich durch Berlin zieht. Mit großem Spaßfaktor für die Teilnehmer und ebenso großem Frustpotenzial für jene, die auch am ersten Junisonntag mit dem Auto durch die Stadt wollen oder müssen. Wenn #Fahrradsternfahrt ist, geht außer #Radfahren wirklich nicht viel, lautet die langjährige Erfahrung.

Da ohne Hashtag auch verkehrspolitisch nichts mehr läuft, lautet das Motto der diesjährigen Sternfahrt: #MehrPlatzFürsRad. Auf 19 Routen wird aus dem Umland in die City geradelt (siehe Grafik). Die längste Tour startet bereits am Vorabend in #Stettin. Alle Routen – mit Ausnahme der Kinderroute von der Jannowitzbrücke – führen ein Stück über die …

Straßenverkehr: Sperrung der Sellheimbrücke aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es zutreffend, dass die #Sellheimbrücke zwischen den Pankower Ortsteilen Karow und Blankenburg
(partiell) für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden soll?
Frage 2:
Aus welchem Grund wird die Brücke gesperrt?
Frage 3:
In welchem Zeitraum wird die Sperrung erfolgen?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Sellheimbrücke wird vom 03.06.2019 bis 15.06.2019 aufgrund einer dringend
erforderlichen #Fahrbahndeckensanierung des #Brückenbauwerks und den angrenzenden
#Rampenbereichen gesperrt.
Frage 4:
Wird es weitere Sperrungen geben?
Antwort zu 4:
Nein.
2
Frage 5:
Wie wird sichergestellt, dass im Nordostraum (Ortsteile Buch, Karow, Blankenburg, Heinersdorf, Malchow,
etc.) keine parallelen Baumaßnahmen stattfinden, die zu einer zusätzlichen massiven Beeinträchtigung der
Leistungsfähigkeit der Infrastruktur (inkl. Umweltverbund) führen?
Antwort zu 5
Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat die Brückensperrung mit allen Beteiligten für dieses
Anordnungsverfahren wie z.B. Tiefbauamt Pankow, Untere Straßenverkehrsbehörde
Bezirksamt Pankow, BVG, Leitungsverwaltungen, Polizeidirektion, Straßenverkehrsbehörde
Landkreis Barnim abgestimmt. Für diese Brückensperrung wurde in Abstimmung
mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein Zeitfenster zwischen
zwei Bauabschnitten der Straßenbaumaßnahme Schönerlinder Straße B 109 festgelegt.
Die Baumaßnahme dient auch der Sicherstellung einer funktionierenden
Umfahrungstrecke für die späteren Bauarbeiten zur Grundinstandsetzung der
Bundesautobahn (BAB) A 114.
Frage 6:
Auf welcher Route werden die Umleitungsverkehre geführt?
Antwort zu 6:
Der Fahrzeugverkehr aus südwestlicher Richtung (Richtung stadtauswärts) muss die
ausgewiesene Umleitungsstrecke im OT Blankenburg entweder über die Bahnhofstraße
nach Französisch Buchholz oder über den Blankenburger Pflasterweg zur B2 über den
Landkreis Barnim nehmen. Die nahegelegene Pankgrafenstraße ist aufgrund von
dauerhaften Baumaßnahmen ebenfalls für den Umleitungsverkehr gesperrt. Der
Fahrzeugverkehr von der BAB A 114 (Ausfahrt Bucher Straße) kann regulär links nach
Richtung Französisch Buchholz abfahren. Rechtsabbieger müssen die weiträumige
Umleitungsstrecke über die Hobrechtsfelder Chaussee über den Ortsteil Buch nehmen.
Der Fahrzeugverkehr aus der nördlichen Richtung (Richtung stadteinwärts) muss im
Ortsteil Buch die weiträumige Umleitungsstrecke über den Landkreis Barnim B2 oder die
Hobrechtsfelder Chaussee nach Französisch Buchholz nutzen.
Der Rad- und Fußgängerverkehr wird durch diese Brückensperrung nicht beeinträchtigt.
Der Linienbusverkehr der BVG wird die Baustelle weiterhin passieren dürfen.
Frage 7:
Welche zusätzlichen Wege und Fahrtzeiten entstehen durch die geplante(n) Umleitung(en)?
Antwort zu 7:
Es ist je nach Verkehrsaufkommen mit einer zusätzlichen Fahrzeit von mind. 10 Minuten
zu rechnen.
Frage 8:
Existieren Planungen für eine Sanierung oder einen Ersatzneubau des Brückenbauwerkes, wenn ja, wie
sehen diese aus?
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Antwort zu 8:
Aufgrund des #Bauwerkszustandes ist ein #Ersatzneubau der Sellheimbrücke geplant. Die
Planungen befinden sich im Stadium der Untersuchung verschiedener Varianten. Dabei
wird auch perspektivisch die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
mit dem #Bahnverkehr unter dem Brückenbauwerk berücksichtigt. Ein Baubeginn ist erst
nach dem Abschluss der grundhaften Erneuerung der BAB #A114 vorgesehen und daher
nicht vor 2023 zu erwarten.
Frage 9:
Wird die Bevölkerung und werden die betroffenen Autofahrer über die geplante Maßnahme informiert. Wenn
ja, wie genau?
Antwort zu 9:
Die Information erfolgt über Pressemitteilungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz und über die Verkehrsinformationszentrale Berlin (https://viz.berlin.de/).
Die Verkehrsteilnehmenden vor Ort werden über die ausgewiesene Hinweisbeschilderung
geleitet.
Berlin, den 23.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz