Im November 2020 registrierte die Polizei bei #Verkehrsunfällen auf den Straßen des Landes Brandenburg sieben tödlich #verunglückte Personen, genauso viele wie im November 2019. Das teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nach vorläufigen Ergebnissen mit. Bei insgesamt 5 888 Unfällen (–18,8 Prozent) verunglückten 686 Personen. Das waren 23,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. 139 Personen wurden schwer (–25,7 Prozent) und 540 leicht #verletzt (–22,7 Prozent). Die Zahl der schwerwiegenden Unfälle insgesamt stieg auf 292 (+4,7 Prozent). Darunter sank die Zahl der Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel um 16 auf 41. Bei den übrigen #Sachschadensunfällen gab es einen Rückgang um 20,1 Prozent. Von Januar bis November erfasste die Brandenburger Polizei insgesamt 66 365 Straßenverkehrsunfälle, 14,0 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Bei 7 649 Unfällen mit Personenschaden (–10,1 Prozent) verunglückten insgesamt 9 665 Personen. Dabei wurden 9 535 Personen verletzt (–13,0 Prozent) und 130 getötet, 14 Personen mehr als in den Monaten Januar bis November 2019. Weitere Daten beinhaltet der Statistische Bericht H I 1 zum kostenfreien Herunterladen unter www.statistik-berlin-brandenburg.de.
Über das Datenangebot des Bereiches Verkehr informiert: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Telefon: 030 9021-3269, Fax: 030 9028-4014 E-Mail: verkehr@statistik-bbb.de
Im November 2020 registrierte die Polizei bei #Verkehrsunfällen auf Berlins Straßen vier tödlich #verunglückte Personen, drei Personen mehr als im November 2019. Das teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nach vorläufigen Ergebnissen mit. Bei insgesamt 10 408 Unfällen (–21,5 Prozent) verunglückten 1 066 Personen. Das waren 24,9 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. 131 Personen wurden schwer (–30,7 Prozent) und 931 leicht #verletzt (–24,2 Prozent). Die Zahl der #schwerwiegenden Unfälle insgesamt reduzierte sich auf 134 (–22,5 Prozent). Darunter verringerte sich die Zahl der Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel um 9 auf 63. Bei den übrigen #Sachschadensunfällen gab es einen Rückgang um 21,3 Prozent. Von Januar bis November erfasste die Berliner Polizei insgesamt 116 559 Straßenverkehrsunfälle, 13,9 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Bei 12 357 Unfällen mit Personenschaden (–11,3 Prozent) verunglückten insgesamt 14 454 Personen. Dabei wurden 14 405 Personen verletzt (–12,9 Prozent) und 49 getötet, 15 Personen mehr als in den Monaten Januar bis November 2019. Weitere Daten beinhaltet der Statistische Bericht H I 1 zum kostenfreien Herunterladen unter www.statistik-berlin-brandenburg.de.
Über das Datenangebot des Bereiches Verkehr informiert: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Telefon: 030 9021-3269, Fax: 030 9028-4014 E-Mail: verkehr@statistik-bbb.de
Quelle, abgerufen am 30.01.2021: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/pms/2021/21-01-22.pdf
Im Land Brandenburg ist im Jahr 2020 laut Kraftfahrt-Bundesamt die Zahl neu zugelassener Pkw mit #alternativen Antrieben um das Zweieinhalbfache auf 13 573 angestiegen. Es wurden 194 mit #Flüssiggas und 168 mit #Erdgas betriebene Pkw neu zugelassen (2019: 246 bzw. 212), teilt das Amt für Statistik BerlinBrandenburg mit. 3 392 Pkw verfügen über einen #Elektromotor und 9 813 über einen #Hybridantrieb (2019: 889 bzw. 4 061). Der Anteil neu zugelassener Pkw mit den hier aufgezählten alternativen Antrieben an den insgesamt neu zugelassenen Pkw betrug 23,4 Prozent (2019: 8,3 Prozent). Deutschlandweit waren es 25,2 Prozent. 24,0 Prozent der neu zugelassenen 57 923 Pkw werden mit einem #Dieselmotor betrieben. Die Zahl der insgesamt im Land Brandenburg neu zugelassenen Kraftfahrzeuge ist im Vergleich zum Vorjahr unter dem Einfluss der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um 7 198 bzw. 8,5 Prozent auf 77 148 zurückgegangen.
Über das Datenangebot des Bereiches Verkehr informiert: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Telefon: 030 9021-3269, Fax: 030 9028-4014 E-Mail: verkehr@statistik-bbb.de
Quelle, abgerufen am 30.01.2021: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/pms/2021/21-01-21b.pdf
In Berlin ist im Jahr 2020 laut Kraftfahrt-Bundesamt die Zahl neu zugelassener Pkw mit #alternativen Antrieben um 83,2 Prozent auf 19 993 angestiegen. Es wurden 76 mit #Flüssiggas und 186 mit #Erdgas betriebene Pkw neu zugelassen (2019: 171 bzw. 271), teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. 4 951 Pkw verfügen über einen #Elektromotor und 14 762 über einen #Hybridantrieb (2019: 2 588 bzw. 7 850). Der Anteil neu zugelassener Pkw mit den hier aufgezählten alternativen Antrieben an den insgesamt neu zugelassenen Pkw betrug 30,3 Prozent (2019: 12,5 Prozent). Deutschlandweit waren es 25,2 Prozent. 22,2 Prozent der neu zugelassenen 65 907 Pkw werden mit einem #Dieselmotor betrieben. Die Zahl der insgesamt in Berlin neu zugelassenen Kraftfahrzeuge ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um 22 313 bzw. 20,3 Prozent auf 87 693 zurückgegangen.
Über das Datenangebot des Bereiches Verkehr informiert: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Telefon: 030 9021-3269, Fax: 030 9028-4014 E-Mail: verkehr@statistik-bbb.de
Frage 1:
Nach jahrelanger Bauzeit sind die grundlegend umgebauten Richtungshaltestellen der #M17, #27 und #37 am
#S-Bahnhof #Karlshorst unmittelbar neben dem #S-Bahn-Eingang in Betrieb. Die #Straßenbahn muss in beiden
Richtungen von ihrem eigenen #Bahnkörper in Mittellage die innenliegende #Kfz-Spur kreuzen, sich in die
außenliegende Kfz-Spur einordnen, dort warten, bis die vor ihr stehenden Kfz den #Haltestellenbereich
räumen und nach dem Halt nochmals die innenliegende Kfz-Spur kreuzen, um wieder die Mittellage zu
erreichen. Wie bewertet der Senat diese Planung?
Frage 2:
Warum hat der Senat für die Straßenbahn im Haltestellenbereich keinen eigenen Bahnkörper geplant,
obwohl vorauszusehen war, dass die Kreuzungen und gemeinsame Nutzung der Fahrspuren unweigerlich
zu Behinderungen der Straßenbahn führen wird?
Antwort zu 1 und 2:
Im Vorfeld des Planfeststellungverfahrens für die umgesetzte Lösung wurden
verschiedene Umgestaltungsmöglichkeiten geprüft und abgewogen. Im Rahmen dieses
Planungsprozesses wurde die nun gebaute Vorzugsvariante entwickelt, die in der
gesamthaften Betrachtung am vorteilhaftesten abschnitt. Insbesondere auch auf Grund
der kurzen, sicheren, barrierefreien und damit attraktiven Umsteigewege zwischen
Straßenbahn und S-Bahn weist diese Lösung Vorteile gegenüber anderen Varianten auf.
Frage 3:
Warum hat der Senat die #LSA nicht so geplant, dass bei Annäherung einer Straßenbahn der Kfz-Verkehr
rechtzeitig gestoppt wird, die Kfz den Haltestellenbereich rechtzeitig räumen und die Straßenbahn ohne
Wartezeit in den Haltestellenbereich einfahren und wieder ausfahren kann?
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat die hier herbeigeführten Behinderungen, Wartezeiten und
Beförderungszeitverlängerungen der Straßenbahn und damit den Verstoß gegen das Mobilitätsgesetz und
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insbesondere gegen dessen § 26 Abs. 5, der den Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs vor dem
motorisierten individuellen Straßenverkehr, die Berücksichtigung des #ÖPNV bei der Straßenraumaufteilung
und die Schaltung von Lichtsignalanlagen zur Sicherung der #Fahrplantreue des ÖPNV vorschreibt?
Frage 5:
Mit welchen temporären und schließlich Abhilfe schaffenden Maßnahmen beabsichtigt der Senat bis wann,
den Vorrang der Straßenbahn herzustellen und die Straßenbahngleise bei Annäherung der Straßenbahn
von Kfz freizuhalten, zum Beispiel durch Abmarkierung der Straßenbahnspur für den Kfz-Verkehr und
Reduzierung auf eine Kfz-Spur je Richtung im Haltestellenbereich?
Frage 6:
Wie und bis wann will der Senat die Haltestellen sowie die Ein- und Ausfahrbereiche so umbauen, dass
dauerhaft der jederzeitige absolute Vorrang der Straßenbahn mit null Wartezeit gewährleistet ist?
Frage 7:
Wie wird der Senat künftig verhindern, dass derart untaugliche LSA-Steuerungen an anderen Stellen
programmiert werden?
Antwort zu 3 – 7:
Leider kam es bei der Bearbeitung durch das von der BVG beauftragte Ingenieurbüro in allen
Planungsschritten zu erheblichen Verzögerungen. Zur Inbetriebnahme der neuen Verkehrsanlagen am
13.12.2020 konnten daher nur #Ersatzprogramme für die #Lichtsignalanlagen (LSA) mit festen Schaltfolgen
ohne -Beeinflussung durch den öffentlichen Verkehr (ÖV) in Betrieb genommen werden. Die endgültigen
verkehrsabhängigen Steuerungen werden die Abhängigkeiten zu aktuellen Straßenbahnannäherungen und
entsprechenden Stauraumräumungen im Sinne einer ÖPNV-Beschleunigung gemäß Mobilitätsgesetz
beinhalten, wodurch sich die Abläufe optimieren und betriebliche Verlustzeiten minimieren werden.
Die Projektierungen der verkehrsabhängigen Vorrang-Steuerungen befinden sich weiterhin in Bearbeitung
des beauftragten Büros und können nach Einschätzung des Senats schrittweise ab Frühjahr 2021 in Betrieb
genommen werden. Ein Umbau der planfestgestellten Infrastruktur ist nicht vorgesehen.
Berlin, den 19.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Trifft es zu, dass der in der Anfrage 18/22982 vom 13. März 2020 thematisierte #Abbiegepfeil für #Rechtsabbieger auf die #Minna-Todenhagen-Brücke immer noch nicht realisiert wurde? Wenn ja, welchen
Grund gibt es dafür?
Frage 3:
Wann wurde durch wen die für die Umsetzung notwendige Firma beauftragt? Welche Firma ist dies und warum
wurde sie bislang nicht tätig?
Antwort zu 1 und 3:
Ja, das trifft zu. Bedauerlicherweise kam es bei der Klärung der #Finanzierung als
Voraussetzung der zusätzlichen Beauftragung in Verbindung mit durch die Corona-Pandemie bedingten Abstimmungsproblemen und Schwierigkeiten im Prozessablauf zu
erheblichen Verzögerungen. Eine vorläufige Finanzierungsklärung konnte inzwischen
erfolgen. Die #Signalbaufirma, die die Leistungen durchführen wird, ist die Firma. Swarco
Traffic Systems GmbH.
Frage 2:
Wann soll die von Staatssekretär Ingmar Streese bereits für das Frühjahr 2020 versprochene Realisierung
(Freigabe der Unterlagen zur Umsetzung bereits Ende 2019) nun endlich erfolgen?
Antwort zu 2:
Die Inbetriebnahme der verkehrsabhängigen Schaltung einschließlich des Rechtsvorlaufs
ist nunmehr für das Frühjahr 2021 vorgesehen.
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Frage 4:
Wer ist für diese massive #Verschleppung eines Routineauftrags konkret verantwortlich und welche
Konsequenzen hat dies für die Mitarbeiter in der Verwaltung oder die beauftragte Firma?
Antwort zu 4:
Eine Beauftragung kann grundsätzlich erst erfolgen, wenn die notwendigen Finanzmittel
zur Verfügung stehen. Die aufgetretenen Verzögerungen bei der Klärung sind dabei u.a.
wegen der Vielzahl an Beteiligten keinem einzelnen Mitarbeitenden anzulasten. Die
eingeschränkte Projektbearbeitung unter Pandemiebedingungen legt zudem den Fokus
auf verkehrssicherheitsrelevante Projekte, was für den Rechtsabbiegepfeil an der MinnaTodenhagen-Brücke nicht gilt. Die aktuelle #Verkehrsführung und die Schaltung der #Lichtsignalanlage sind verkehrssicher.
Frage 5:
Teilt der Senat die Auffassung, dass die Dauer des Verfahrens – die Brücke wurde bereits kurz vor
Weihnachte 2017 eröffnet – nicht zufriedenstellend ist? Wie sollen derartige Abläufe künftig optimiert
werden?
Antwort zu 5:
Diese Auffassung wird grundsätzlich geteilt, die Abstimmungsschwierigkeiten waren in
diesem Fall jedoch vor allem pandemiebedingt.
Berlin, den 19.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Verkehrsverwaltung des Senats und der Bezirk Mitte haben sich auf einen #Kompromiss für den #Neubau der #Mühlendammbrücke geeinigt. Langfristig soll sie für den Autoverkehr einspurig werden. Das teilte Bezirksstadtrat Ephraim Gothe (SPD) mit. Was die Breite der Brücke angeht, rückt die Verkehrsverwaltung nicht weiter von ihrer Planung ab. 39,60 Meter soll die neue Brücke messen, heute sind es 45,20 Meter. Gothe hatte einen schmaleren Neubau gefordert.
Nach Fertigstellung sollen zunächst zwei Autospuren pro Fahrtrichtung entstehen. Das heißt, die neue Brücke wird für den aktuellen, starken Verkehrsfluss gebaut. So will die Verkehrsverwaltung ein Nadelöhr und Stau vermeiden. Erst später, wenn durch die #Verkehrswende weniger Autos fahren, sollen die Flächen auf der Brücke neu verteilt werden. Diese Möglichkeit hatte die Verkehrsverwaltung schon länger betont. Allerdings wird es nun konkreter.
#Autofahrer in #Moabit werden künftig für das Parken zur Kasse gebeten. Der Bezirk Mitte plant ab 1. April eine Ausweitung der #Parkraumbewirtschaftung. Demnach sollen im Moabiter #Werder und im #Hansaviertel kostenpflichtige #Parkzonen eingerichtet werden. Aufgrund des bisher hohen Parkdrucks in diesem Gebiet sei eine Einführung notwendig, so das Bezirksamt.
Es verspricht sich eine Verbesserung der #Parksituation für Anrainer und erhofft sich weniger Lärm und Luftverschmutzung durch Parkplatzsuchende. „Der öffentliche Raum ist ein knappes und schützenswertes Gut und muss entsprechend reguliert werden – hier setzt die Parkraumbewirtschaftung an“, sagte Mittes Bezirksbürgermeister Stephan von #Dassel (Grüne) am Montag. Weitere Parkzonen sollen in Mitte im Laufe des Jahres kostenpflichtig werden.
Einführung der Parkzonen hat sich verzögert
Der Berliner Senat hatte 2019 den neuen #Luftreinhalteplan beschlossen. Eine der Zielvorgaben lautete, bis Ende 2020 die Parkraumbewirtschaftung auf rund 75 Prozent geeigneter Flächen innerhalb des S-Bahn-Rings anzuheben. Bis 2023 soll sogar das gesamte Stadtzentrum zur Parkzone werden. Tatsächlich waren es bis zum Jahresende aber lediglich 40 Prozent.
Sie bleibt ein #Unikat. Nirgends sonst in Berlin gilt auf einer #Einfallstraße Tempo #10. An keinem anderen Ort springen Autos auf einer derart wichtigen Strecke über ein solch grobes Pflaster. Die #Friedrich-Engels-Straße im verkehrsreichen #Pankow könnte auch in einem uckermärkischen Dorf liegen. Und dürfte ihren Status als lauteste Straße Berlins viele weitere Jahre erhalten. Denn die #Sanierung des nördlichsten, 1,6 Kilometer langen Abschnitts der Engels-Straße wird voraussichtlich nicht vor #2027 starten. Erst ganz am Ende der #Projektvorstellung im Pankower #Verkehrsausschuss hörten die Gäste diese neue Informationen.
„Dieser Zeitpunkt ist nicht aus Luft begriffen“, sagte der Ausschussvorsitzende Wolfram #Kempe (Linke) nach seiner Analyse des Bauvorhabens, an dem das Bezirksamt schon seit 2004 plant. 23 Jahre bis zur Umsetzung einer #Straßensanierung – „das ist ein beeindruckender Planungshorizont“, kommentierte Marc Lenkeit von der SPD sarkastisch die Lage.
Vom 4. Januar an wird der #Bahnübergang Niederheidenstraße in Neuenhagen gesperrt. Später folgen noch weitere an der #S5.
Aufgrund von #Bauarbeiten der Deutschen Bahn vor allem an der #Sicherungstechnik wird der Bahnübergang #Niederheidenstraße in #Neuenhagen ab Montag, 4. Januar, 6 Uhr, bis voraussichtlich Dienstag, 23. Februar, 12 Uhr, voll gesperrt. Daran hat das Rathaus erinnert. Für die Dauer der Baumaßnahme werde eine Umleitung eingerichtet. Diese führt über Hoppegartener Straße, Am Güterbahnhof, Poststraße, Lindenallee, Rudolf-Breitscheid-Allee und umgekehrt.