Straßenverkehr: Spandau: Sperrung der Seegefelder Straße am Bahnhof wird geprüft, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article230246746/Seegefelder-Strasse-Bezirk-will-Sperrung-am-Bahnhof-pruefen.html

An der Kreuzung am #Bahnhof #Spandau gibt es besonders viele Unfälle. Der Bezirk überlegt nun, die #Seegefelder Straße zu sperren.

Es ist einer der größten #Knotenpunkte im Bezirk – und einer der #unfallreichsten: Die Kreuzung von Altstädter Ring, Klosterstraße, Seegefelder Straße und Stabholzgarten am Bahnhof Spandau. 102 Unfälle wurden 2019 gezählt. Und erst in der vergangenen Woche starb eine Radfahrerin, die von einem Auto erfasst wurde, das von der Seegefelder Straße nach rechts in die #Klosterstraße abbog, wobei die Hintergründe des Unfalls noch unklar sind.

Im Bezirk ist die Kreuzung und die Situation am #Bahnhofsvorplatz schon seit Jahren Thema, auch vor dem Hintergrund, dass diese als Unfallschwerpunkt bekannt ist und regelmäßig auch Fußgänger beteiligt sind, sagt Verkehrsstadtrat Frank Bewig (CDU). Jetzt strebt der Bezirk an, eine durchaus folgenreiche Veränderung der Kreuzung zu untersuchen: Die Sperrung der Seegefelder Straße auf Höhe des Bahnhofs für den motorisierten Individualverkehr. Autos könnten so nicht mehr von der Seegefelder Straße in die Kreuzung fahren und umgekehrt.

Bahnhof Spandau: Bezirk hofft auf Landesmittel
„Wir wollen mit der Senatsverkehrsverwaltung diesen Weg einschlagen und das tiefergehend und ergebnisoffen …

Radverkehr: Ein Radweg ohne Radler, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer hat den am 30. Juni übergebenen sogenannten #Pop-Up-Radweg auf dem #Adlergestell zwischen
#Sterndamm und #Rudower Chaussee (Bezirk Treptow-Köpenick) in Auftrag gegeben?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat die Anordnung einer temporären geschützten
Radverkehrsanlage bei der Abteilung VI (Verkehrsmanagement) der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beantragt.
Frage 2:
Wann erfolgte durch wen die entsprechende Anordnung und mit welcher rechtlichen und fachlichen
Begründung?
Antwort zu 2:
Der temporäre geschützte Radfahrstreifen wurde am 25.06.2020 von der Abteilung VI der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeordnet. In Teilen der
Michael-Brückner-Straße und des Adlergestells sind keine Radverkehrsanlagen
2
vorhanden, ansonsten war in Fahrtrichtung Süden nur ein schmaler gemeinsamer Gehund Radweg vorhanden, der nicht den Anforderungen an Radverkehrsanlagen entspricht.
Im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs war es erforderlich, kurzfristig eine
Verbesserung herbeizuführen. Die Anordnung erfolgte gem. § 45 Abs. 1 der
Straßenverkehrs-Ordnung.
Frage 3:
Gab es Voruntersuchungen, wie viele Radfahrer und Fußgänger bisher den gemeinsamen Rad- und
Fußweg in diesem Bereich genutzt haben? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 3:
Der Bezirk Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Nein. Im Vorfeld der Einrichtung dieses sogenannten Pop-Up-Radweges gab es keine
Voruntersuchungen im Sinne einer Verkehrszählung.“
Die Michael-Brückner-Straße und das Adlergestell sind stark befahrene Ein- und
Ausfahrtsstraßen, die durch ihre direkte Verbindung von der Lage her auch eine attraktive
Verbindung für den Radverkehr darstellen. Es ist daher notwendig, hier angemessene
Radverkehrsanlagen zu schaffen, unabhängig von dem derzeit vorhandenen
Radverkehrsaufkommen.
Frage 4:
Gab es Untersuchungen, ob die verbleibenden zwei Fahrspuren auch in Spitzenzeiten für den motorisierten
Verkehr ausreichen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Eine Untersuchung wurde nicht durchgeführt. Die Leistungsfähigkeit von Straßen bemisst
sich regelmäßig an den Knotenpunkten. An diesen wurden im Wesentlichen keine
Veränderungen durchgeführt. Auf der Strecke dazwischen sind zwei Fahrstreifen
ausreichend. Dies hat sich auch bereits für den Bereich südlich der Rudower Chaussee
herausgestellt.
Die Einrichtung des Radfahrstreifens geht zudem auf das Planfeststellungsverfahren zur
A 113 zurück. Mit dem Bau dieses Autobahnabschnittes wurde ein wesentlicher Teil des
Kraftfahrzeugverkehrs von der B 96a auf die Autobahn verlagert.
Frage 5:
Kommt es in Spitzenzeiten, zum Beispiel am Knoten Adlergestell/Rudower Chaussee, jetzt zum Rückstau?
Antwort zu 5:
Die geschützte Radverkehrsanlage endet vor dem Stauraum der Lichtzeichenanlage
Adlergestell / Dörpfeldstraße – Rudower Chaussee. Dadurch wurde die Leistungsfähigkeit
durch die Radverkehrsanlage nicht beeinträchtigt.
3
Frage 6:
Was hat die Einrichtung des Radwegs gekostet, wer hat das finanziert? Wurden dafür auch Mittel aus der
Straßenunterhaltung des Bezirks Treptow-Köpenick eingesetzt? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu Frage 6:
Die Einrichtung der temporären Radverkehrsanlage hat Kosten in Höhe von 40 T€
verursacht.
Die Finanzierung erfolgte durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz.
Frage 7:
Welche Folgekosten entstehen, zum Beispiel für die Miete der Absperrbaken?
Antwort zu Frage 7:
Die Vorhaltekosten für die bestehende Verkehrssicherung belaufen sich auf 65,- € pro
Tag.
Frage 8:
Wann wird der Pop-Up-Radweg wieder abgebaut, da es sich ja um eine temporäre Einrichtung handeln soll?
Antwort zu 8:
Die erteilte straßenverkehrsbehördliche Anordnung gilt vorläufig bis zum 31.12.2020. Ob
die Anordnung verlängert, in eine dauerhafte Anordnung überführt oder aufgehoben wird,
ist zu gegebener Zeit zu prüfen. Grundsätzlich wird eine Überführung der temporären
Radfahrstreifen in dauerhafte Radverkehrsanlagen angestrebt.
Berlin, den 20.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Schäden durch Alkali-Kieselsäure Reaktionen alias „Betonkrebs“, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
An der Brücke #Anschlussstelle #Adlershof sind keine Schäden durch #Alkali-KieselsäureReaktion (#AKR) bekannt. Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten an den #Brückenlagern
werden auch rückwärtige Stützwände an den Widerlagern ergänzt. Gleichzeitig wird auf
beiden Fahrbahnen die #Übergangskonstruktion zur Brücke erneuert.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bereits seit Jahren werden immer wieder einzelne Abschnitte der Berliner Autobahnen wg. Schäden durch
Alkali-Kieselsäure-Reaktionen („#Betonkrebs“) saniert. Aktuell die Autobahnbrücke an der Anschlussstelle
Adlershof. (https://www.tagesspiegel.de/berlin/autobahnbruecke-nahe-ber-von-betonkrebs-befallen-nachzwoelf-jahren-schon-ein-sanierungsfall/26016294.html)
Frage 1:
Welche Autobahnabschnitte und -bestandteile (z.B. Betonschutzwände) müssen künftig noch wg. des o.b.
Sachverhaltes saniert werden?
Frage 2:
Welche Ingenieurbauwerke gem. DIN 1076 (Tunnel, Brücken, Trogbauwerke etc.) an Berliner Autobahnen
sind aktuell noch von AKR betroffen?
Antwort zu 1 und 2:
Von AKR-Schäden sind Teile der Stützwände an den Anschlussstellen Stubenrauchstraße
und Späthstraße an der Bundesautobahn (BAB) #A113 betroffen.
Ebenso sind eine Vielzahl von Verkehrszeichenbrückenfundamenten an der BAB #A100
durch AKR geschädigt. Mit den Planungen zum Ersatz der Fundamente wurde begonnen.
2
Im Übrigen sind im Bereich der Berliner Autobahn nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Streckenabschnitte bekannt, welche aufgrund von Schäden durch Alkali-KieselsäureReaktionen (AKR) zu sanieren sind. Ebenso liegen keine Informationen über notwendige
Autobahnbestandteile (wie z.B. Betonschutzwände) vor, die vor dem Hintergrund der AKR
einer notwendigen Sanierung bedürfen. Der Streckenabschnitt der BAB A 113 hatte
Schäden durch AKR zu verzeichnen; jedoch ist die Sanierung weitgehend abgeschlossen.
Frage 3:
Abgesehen von den Autobahnen: welche Straßen und Verkehrsingenieurbauwerke gem. DIN 1076 müssen
künftig ebenfalls wg. AKR saniert werden?
Antwort zu 3:
Vornehmlich an in den siebziger und achtziger Jahren errichteten Brücken in den östlichen
Stadtbezirken sind AKR-Schäden erfasst. Hier sind in erster Linie die Widerlager und deren
Flügelwände betroffen.
Frage 4:
Welche Kenntnisse hat der Senat über die Umstände und Verantwortlichkeiten zu diesen Schäden?
Antwort zu 4:
In den meisten Fällen waren zum Zeitpunkt der Errichtung der Bauwerke die technischen
Kenntnisse und der Stand der Wissenschaft zur AKR noch nicht so fortgeschritten wie
heute. Erst nach dem Eingang der sog. „Alkali-Richtlinie“ des Deutschen Ausschusses für
Stahlbeton in die technischen Regelwerke zählen Prüfungen der Betonausgangsstoffe
hinsichtlich AKR zum Stand der Technik.
Frage 5:
Welche gesicherten Erkenntnisse hat der Senat über eine mangelhafte Bauausführung und mangelhafte
Bauüberwachung im Zusammenhang mit den jeweils betroffenen Straßen und Bauwerken?
Antwort zu 5:
Kenntnisse liegen dem Senat hierzu nicht vor.
Frage 6:
Wurde vonseiten des Senats jemals versucht, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend
zu machen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 6:
Der Streckenabschnitt der BAB A 113 zwischen der Anschlussstelle Späthstraße bis zur
Anschlussstelle Adlershof wurde auf Grund einer ablaufenden AKR in den Sommermonaten
der Jahre 2016 bis 2019 grundhaft erneuert. Vor dem Landgericht Berlin wurde im Rahmen
der Bundesauftragsverwaltung gem. Art. 90 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) a.F. im
3
Dezember 2016 eine Schadensersatzklage gegen die damalige Baufirma erhoben; über die
Klage ist noch nicht entschieden worden.
Frage 7:
Wer wurde beim Bau der betroffenen Straßen und Bauwerke mit der Materialprüfung beauftragt und war
hierbei auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beteiligt?
Antwort zu 7:
Beim Bau der o.g. BAB A 113 waren verschiedene, durch die Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) nach der „Richtlinie für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe
und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) zertifizierte Prüfinstitute beauftragt.
Frage 8:
Inwieweit ist bei der Feststellung, Beurteilung und Behebung der Schäden überhaupt die BAM involviert?
Antwort zu 8:
Bei der Feststellung, Beurteilung und Behebung der AKR-Schäden auf der BAB A 113 war
u.a. auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachbereich
Baustoffe beteiligt.
Frage 9:
Wer wurde nach dem ersten Auftreten von Schäden mit der Begutachtung und Beurteilung ebendieser
beauftragt?
Antwort zu 9:
An der BAB A 113 sind die Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus sowie
der vom Gericht festgelegte Gutachter, im Rahmen des „Selbstständigen Beweisverfahrens“, welches der Klage vorgeschaltet war, tätig geworden.
Frage 10:
Welche Kosten sind dem Land Berlin bisher durch die o.b. Art von Schäden entstanden?
Frage 11:
Mit Kosten in welcher Höhe resultierend aus diesen Schäden kalkuliert das Land Berlin für die Zukunft?
Antwort zu 10 und 11:
Dem Land Berlin sind im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung auf der BAB A 113
in den Jahren 2016 bis 2019 Kosten i.H. von rd. 540 T€ entstanden. Diese Summe ist
Bestandteil der Schadensersatzklage. Die angegebenen Kostenanteile sind
Verwaltungskosten, welche das Land Berlin im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung
gem. Art. 90 Absatz 2 GG a.F. aufgebringen musste.
4
Bei den unter Antwort zur Frage 3 genannten Brücken ist eine individuelle Schadensermittlung allein bezogen auf AKR-Schäden nicht möglich, da Brückenbauwerke in der Regel
nicht ausschließlich aufgrund von festgestellten AKR-Schäden saniert beziehungsweise
ersetzt werden müssen, sondern eine Kombination verschiedener Parameter berücksichtigt
werden muss. Hierzu zählen zum Beispiel die Anwendung der Nachrechnungsrichtlinie
aufgrund der heutigen erhöhten Verkehrsbelastung oder eine festgestellte Gefährdung
durch Spannungsrisskorrosion oder alters- und abnutzungsbedingten Schäden.
Berlin, den 21.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr + Güterverkehr: Tesla-Vertreter spricht erstmals über Verkehrskonzept Bahnhofsverlegung, separate Autobahnausfahrten, mehr Radfahrwege:, aus berlin.de

https://www.berlin.de/wirtschaft/nachrichten/tesla/6269254-5973744-teslavertreter-spricht-erstmals-ueber-ve.html

Schiene für Logistik im Fokus
Zum #Verkehrskonzept gehört dem Tesla-Vertreter zufolge eine Ausrichtung der #Logistik auf die #Schiene, um unter anderem auch die Folgen des Durchgangsverkehrs für die Gemeinden zu minimieren. Außerdem plant das Unternehmen lokale Zulieferketten für die Produktion der Fahrzeuge. #Tesla wolle Fahrzeuge entwerfen, entwickeln und für den Weltmarkt produzieren. Dafür würden Lösungen gebraucht, die leistungsfähig seien und sich schnell umsetzen ließen.
Entlastung kleiner Straßen geplant
Das Unternehmen plant unter anderem auch eine #Autobahnausfahrt im Norden, um die umliegende Landesstraße L38 zu entlasten. Notwendig sei aus Sicht von Tesla auch, den Bahnhof #Fangschleuse weiter in den Westen zu verlegen, um Wege zu verkürzen. Zudem sei eine zusätzliche Haltestelle im Süden geplant. Eine #Fahrplanstudie habe Tesla bereits in Auftrag gegeben. «Wir brauchen Lösungen, die leistungsfähig sind und sich schnell umsetzen lassen», betonte Riederer.
Tesla will #Fahrradwege fördern
Besonderen Wert lege das Unternehmen auch auf den Ausbau der Fahrradwege. Mit dem Rad zur Arbeit zu gelangen, sei umweltschonender und platzsparender. Zudem seien weniger Autos auf der Straße unterwegs, so der Tesla-Vertreter, der nach eigenen Angaben in Amsterdam lebt und dort gute Erfahrungen gemacht hat. Das neue Werk könne in Brandenburg ein «#Leuchtturmprojekt» werden.
Elon Musk bedankt sich öffentlich beim Land und der Gemeinde Grünheide

Flughafen: Diskussionsrunde am Hauptstadtflughafen Für die Verkehrsplaner bleibt der BER eine Baustelle, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/diskussionsrunde-am-hauptstadtflughafen-fuer-die-verkehrsplaner-bleibt-der-ber-eine-baustelle/26103242.html

Erfahrenere Berlin-Touristen und Einheimische, die per #Flugzeug die deutsche Hauptstadt ansteuern, wissen bereits, dass eine Fahrt in die Innenstadtbezirke zum Ende ihrer Reise nochmal viele Nerven kosten kann: Staus im Flughafentunnel in #Tegel, unwürdiges Gedränge an der Haltestelle um #Expressbus #TXL. In #Schönefeld lästiges Umsteigen vom Bus in die #U7 oder langes Schlangestehen vor einem der Fahrkartenautomaten.

Die Inbetriebnahme des #BER, die nach Jahren der Pannen nun für den 31. Oktober angesetzt ist, wäre die große Chance, den bald einzigen #Airport vernünftig an Berlin und die wichtigsten Kleinstädte im Umland anzubinden – und zwar Klima- wie nervenschonend mit dem Öffentlichen Personen-Nahverkehr (#ÖPNV). Immerhin: Die Grundvoraussetzung dafür – ein Bahnhof direkt unter dem Hauptterminal 1 – ist erfüllt. Für Verkehrsexperten gibt es dennoch noch viel zu tun in den kommenden Jahren. Das wurde bei einer Diskussionsrunde am BER, die live im Internet übertragen wurde, am Montagabend deutlich.

Laut Gastgeber Engelbert Lütke #Daldrup, dem Chef der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, geht es nicht nur darum, Berlin und Umland gut anzubinden und die Quote der Reisenden, die mit Öffis zum Flughafen kommen, von aktuell 60 Prozent im Schnitt auf 66 Prozent im Jahr 2025 und sogar 70 Prozent in 2030 zu steigern. Dann sei man in Deutschland führend …

BVG + Straßenverkehr: BVG will mehr Falschparker abschleppen Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wollen künftig verstärkt Falschparker abschleppen., aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6262360-4357821-bvgabschleppwagen-sollen-noch-mehr-zum-e.html

Seit Januar sind dafür eigene #Abschleppfahrzeuge im Einsatz. Nachdem in der vergangenen Woche ein weiterer #Abschleppwagen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen geliefert wurde, ist der #BVG-Bestand auf mittlerweile neun gewachsen, wie das Unternehmen auf Anfrage mitteilte. Bis einschließlich Juli seien rund 2100 falsch parkende Fahrzeuge abgeschleppt worden plus rund 180 durch einen Dienstleister im Auftrag der BVG.
#Falschparker sind weiterhin ein großes Problem
«Falschparker auf #Busspuren, #Straßenbahngleisen und in #Haltestellenbereichen sind weiterhin ein großes Problem, dem wir mit ausgeweiteten Einsätzen künftig noch gezielter begegnen wollen», sagte BVG-Sprecher Jannes Schwentu der Deutschen Presse-Agentur. Die Gebühren fürs Abschleppen liegen bei 208,33 Euro, bei größeren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gewicht bei 650,32 Euro.
Eine coronabedingte Pause beim Abschleppen hat es der BVG zufolge nicht gegeben. Dennoch habe sich die Pandemie ausgewirkt: Acht #Schleppwagenfahrer sind zwar fast fertig ausgebildet gewesen, konnten Schwentu zufolge aber keine Führerscheinprüfung ablegen.
BVG schleppt immer mehr selbst ab
«Der Einsatz der BVG-eigenen Abschleppwagen ist im Januar mit ersten Nachtschichten gestartet und wird seitdem kontinuierlich ausgeweitet», sagte Schwentu. «Während zu Beginn des Jahres noch der Großteil der Umsetzungen durch die Polizei …

Straßenverkehr: Platz für neue Autobahnen „Scheuer ist ein Enteignungsminister“, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/politik/platz-fuer-neue-autobahnen-scheuer-ist-ein-enteignungsminister/26088460.html

Eine Regierungsantwort zeigt, dass bundesweit für den #Straßenbau reihenweise enteignet wird. Seit 2009 gab es fast 1650 Verfahren.

Sven Christian Kindler sieht eine scheinheilige Doppelmoral bei Leuten wie Andreas Scheuer. Immer wieder hakt der Haushaltsexperte der Grünen im #Verkehrsministerium nach, wie viele #Enteignungen es gerade bundesweit gibt, um Platz für neue Autobahnen und Bundesstraßen zu schaffen.

Auf der anderen Seite wettern auch Teile der Union gegen das für 2021 geplante Volksbegehren in Berlin, mit dem große profitorientierte Immobiliengesellschaften nach Artikel 15 des Grundgesetzes vergesellschaftet werden sollen, um einer Verdrängung von Mietern vorzubeugen. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt diese Pläne klar ab. Andere halten solche Vergleiche, wie Kindler sie zieht, für den berühmten Äpfel-Birnen-Vergleich.

Aber die Zahlen sind bemerkenswert: Eine dem Tagesspiegel exklusiv vorliegende Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), zeigt nun, wie umfangreich seit 2009 enteignet worden ist. Seither wird das Ressort von CSU-Ministern geführt, erst Peter Ramsauer, dann von Alexander Dobrindt und kommissarisch Christian Schmidt, seit 2018 von Andreas Scheuer, der …

Straßenverkehr: Welche Autos fährt der Berliner Senat IV, aus Senat

www.berlin.de

Die #Verkehrswende in Berlin muss mit dem Vorbild der öffentlichen Hand beginnen. Auch bei der dritten Anfrage (18/20382) wurde deutlich, dass die #Fahrzeugflotte des Senats noch immer zu großen Teilen mit klimaschädlichen Antrieben unterwegs ist. Um die Klimaschutzziele und die Feinstaubwerte Berlins einzuhalten, ist hier ein rasches Umsteuern nötig.

 

  1. Welche #Dienstwagen fahren die Mitglieder des Senats und ihre Staatssekretär*innen haben sie in Bestellung gegeben? (Bitte einzeln auflisten nach Person, Auto und Abgaswert)

Zu 1.:

Die gewünschten Angaben können der nachfolgenden tabellarischen Übersicht (Stand. 30.07.2020) entnommen werden:

 

 

Nutzungsberechtigte / -r

 

 

Marke / Typ

 

 

Kraftstoff

 

CO2

g/km

 

NOX

g/km

 

 

Bestellung

RBm Hr. Michael Müller Daimler MB S-Guard Benzin 270 0,0200  
StS WissForsch Hr. Steffen Krach Audi A4 Limousine design 2.0 TFSI ultra Benzin 133 0,0091 Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro (Hybrid)
Bevollm. Bund StS Fr. Sawsan Chebli Audi e-tron Sportback 55 quattro Elektro 0 0,0000  
StS Verw.-mod. Hr. Dr. Frank Nägele BMW 520i Touring Benzin 134 0,0196  
Chef SKzl StS Hr. Christian Gaebler Audi e-tron 55 quattro Elektro 0 0,0000 Audi e-tron Sportback 55 quattro (Elektro)
SenInnDS Sen Hr. Andreas Geisel BMW 730Ld Limousine Diesel 127 0,0260 BMW 730Ld Limousine (Diesel)
SenInnDS StS Hr. Torsten Akmann BMW 530i Limousine Benzin 128 0,0132  
SenInnDS StS Hr. Aleksander Dzembritzki Audi A6 Limousine design 45 TDI quattro Diesel/ Mild-Hybrid 145 0,0523 Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro (Hybrid)
SenInnDS StS Fr. Sabine Smentek BMW 530e iPerformance Benzin/ Plug-in-Hybrid 41 0,0013 Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro (Hybrid)
SenJustVA Sen Hr. Dr. Dirk Behrendt BMW 530e iPerformance Benzin/ Plug-in-Hybrid 42 0,0013 BMW 530e iPerformance Limousine (Hybrid)

 

 

SenJustVA StS Fr. Dr. Daniela Brückner Audi A4 Limousine design 2.0 TFSI ultra Benzin/ Mild-Hybrid 133 0,0091 Audi A6 Limousine design 50 TFSI e quattro (Hybrid)
SenJustVA StS Fr. Margit Gottstein BMW i3 Elektro 0 0,0000  
SenFin Sen Hr. Dr. Ing. Matthias Kollatz BMW 530e iPerformance Benzin/ Plug-in-Hybrid 42 0,0013 BMW 530e iPerformance Touring (Hybrid)
SenFin StS Fr. Vera Junker BMW 520i Limousine Benzin 131 0,0194 BMW 530e iPerformance Limousine (Hybrid)
SenFin StS Hr. Fréderic Verrycken BMW 530e iPerformance Benzin/ Plug-in-Hybrid 41 0,0013 BMW 530e iPerformance Limousine (Hybrid)
SenGPG Sen Fr. Dilek Kalayci BMW 530e iPerformance Benzin/ Plug-in-Hybrid 42 0,0013 BMW 530e iPerformance Limousine (Hybrid)
SenGPG StS Hr. Martin Matz BMW 530i Limousine Benzin 135 0,0150 BMW 530e iPerformance Limousine (Hybrid)
SenGPG StS Fr. Barbara König Audi A4 Limousine design 40 TFSI Benzin 133 0,0091 Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro (Hybrid)
SenKultEuropa Sen Hr. Dr. Klaus Lederer Audi A6 Limousine 50 TDI quattro (Mietfahrzeug) Diesel 146 0,0605 Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro (Hybrid)
SenKultEuropa StS Hr. Dr. Torsten Wöhlert Audi A6 Limousine design 40 TDI Diesel 117 0,0406 Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro (Hybrid)
SenKultEuropa StS Hr. Gerry Woop Volvo S90 T8 Benzin/ Plug-in-Hybrid 49 0,0090  
SenIAS Sen Fr. Elke Breitenbach BMW 530i Limousine Benzin 132 0,0150 BMW 530e iPerformance Limousine (Hybrid)
SenIAS StS Hr. Daniel Tietze Audi A6 Limousine design 45 TFSI Benzin 142 0,0126 Audi A6 Limousine design 45 TFSI (Benzin)
SenIAS StS Hr. Alexander Fischer Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro Benzin/ Mild-Hybrid 43 0,0093  
SenWiEnBe Sen Fr. Ramona Pop Lexus GS300h Benzin/ Voll-Hybrid 113 0,0063  
SenWiEnBe StS Fr. Barbro Dreher Audi e-tron 55 quattro Elektro 0 0,0000 Audi e-tron 55 quattro (Elektro)
SenWiEnBe StS Hr. Christian Rickerts Audi e-tron 55 quattro Elektro 0 0,0000 Audi e-tron Sportback 55 quattro (Elektro)
SenUVK Sen Fr. Regine Günther Tesla Model 3 Maximale Reichweite Elektro 0 0,0000  
SenUVK StS Hr. Ingmar Streese Audi e-tron Sportback 55 quattro Elektro 0 0,0000  
SenUVK StS Hr. Stefan Tidow Audi e-tron Sportback 55 quattro Elektro 0 0,0000  
SenStadtWohn Sen Fr. Katrin Lompscher Tesla Model 3 Maximale Reichweite Elektro 0 0,0000  
SenStadtWohn StS Fr. Regula Lüscher Audi A6 Limousine design 45 TFSI quattro Benzin 142 0,0186 Audi e-tron 55 quattro (Elektro)
SenStadtWohn StS Hr. Sebastian Scheel Audi A6 Limousine 45 TDI quattro Diesel 146 0,0523 Audi e-tron 55 quattro (Elektro)
SenBildJugFam Sen Fr. Sandra Scheeres BMW 530e iPerformance Limousine Benzin/ Plug-in-Hybrid 36 0,0014  
SenBildJugFam StS Fr. Sigrid Klebba Audi A6 Limousine sport 55 TFSI e quattro Benzin/ Mild-Hybrid 43 0,0093  
SenBildJugFam StS Fr. Beate Stoffers Tesla Model 3 Standard-Reichweite Plus Elektro 0 0,0000  
  1. Aus welchen Gründen befinden sich noch immer Diesel- und Benzin-Autos in der Liste, aus der die Dienstwagen bestellt werden können?

Zu 2.:

Überwiegend sind die in der Modell-Liste für die Auswahl neu zu beschaffender per- sonengebundener Dienstfahrzeuge der Hauptverwaltung enthaltenen Fahrzeuge be- reits Elektro- oder Elektrohybrid-Fahrzeuge. Derzeit kann aber noch immer nicht da- rauf verzichtet werden, auch einige Benzin- und Diesel-Fahrzeuge anzubieten, weil Fahrzeuge mit Alternativantrieben in der benötigten oberen Mittelklasse bestimmte notwendige Anforderungen bisher noch nicht erfüllen. Zudem ist bisher noch immer keine entsprechende flächendeckende Schnelladeinfrastruktur für reine Elektro-Fahr- zeuge vorhanden. Hinsichtlich besonderer Sicherheitsanforderungen für einige Fahr- gäste ist das Fahrzeugangebot am Markt sehr begrenzt und der Umstieg auf reine Elektrofahrzeuge erschwert.

Die Modell-Liste wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter Beteili- gung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fortlaufend überar- beitet und den aktuellen Marktbedingungen angepasst. Dabei werden die technischen Entwicklungen auf dem Feld der Elektromobilität intensiv verfolgt. So wurde Anfang des Jahres das vollelektronische „Model 3“ des Autobauers Tesla in die Modell-Liste für Dienstfahrzeuge aufgenommen.

 

  1. Kann der Senat mittlerweile absehen, bis wann die vollständige Dekarbonisierung des Berliner Fuhr- parks möglich ist?

 

Zu 3.:

Die Abstimmungen zwischen den Ressorts zu einer Senatsvorlage, die auch Be- schlüsse des Senats zu dieser Frage vorsieht, sind noch nicht abgeschlossen.

 

  1. Welche Weiterentwicklungen gab es hinsichtlich der Planung der eigenen Ladesäulen seit der Be- antwortung der Anfrage 18 / 20 382?

 

Zu 4.:

Der aktuelle Stand der Weiterentwicklungen hinsichtlich der Planung der eigenen La- desäulen seit der Beantwortung der Anfrage 18 / 20 382 kann der nachfolgenden ta- bellarischen Übersicht entnommen werden.

 

Senatskanzlei / Senatsverwaltung für:  

Stand bei Beantwortung der Anfrage 18 / 20 382

 

Aktueller Stand

Senatskanzlei (einschl. Skzl Wiss Forsch) Die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ist mit der Errichtung einer Ladesäule im Innenbereich des Berliner Rathauses beauftragt worden. Zurzeit werden die technischen Abstimmungen mit der ausführenden Firma zur baulichen Umsetzung vorbereitet. Am Standort Berliner Rathaus ist im Innenhof durch die BIM GmbH eine Ladesäule errichtet worden, die noch im August 2020 in Betrieb genommen wird.

Für den Standort Warschauer Straße wird zurzeit durch die BIM GmbH eine Ladesäule geplant.

Bildung, Jugend und Familie Derzeit befinden sich noch ausschließlich benzinbetriebene Dienstwagen in der Nut- zung der SenBildJugFam, daher wurde mit der Errichtung von Elektroladestationen noch nicht begonnen. Mit der BIM GmbH als Vermieterin der Fahrzeugstellplätze ist jedoch bereits verabredet, dass im Be- darfsfall die Installation der entsprechen- den Ladestation(en) in unmittelbarer Nähe der Stellplätze erfolgen wird. Die Nutzung dieser Ladestation(en) wird ausschließlich den personengebundenen Fahrerin- nen/Fahrern der Dienstfahrzeuge vorbe- halten sein. Nach Austausch des benzinbetriebenen Dienstwagens der Senatorin gegen ein Hyb- rid-Fahrzeug Ende 2019, wurde bei der BIM GmbH die Errichtung der entsprechenden La- destation(en) in unmittelbarer Nähe der Fahr- zeugstellplätze beauftragt.

Nach entsprechender Recherche wurde u.a. die Berlin Energie Netz und Service GmbH zur Abgabe eines Angebotes zum Bau und zur Inbetriebnahme der Ladestationen aufge- fordert.

Die Angebote werden in Kürze erwartet und nach entsprechender Prüfung beauftragt. Ge- plant ist derzeit die Errichtung von 3 Ladesta- tionen, deren Nutzung ausschließlich den Dienstfahrzeugen vorbehalten sein wird.

Finanzen Nach erfolgter Installation von 5 Schnellla- destationen im Jahr 2017 gibt es derzeit keine geplanten Weiterentwicklungen. Sie werden als ausreichend angesehen. Die installierten 5 Schnellladestationen wer- den weiterhin als ausreichend angesehen.
Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Die SenGPG befindet sich aktuell in einer Beratungsphase mit SenIAS und der BIM für ein Gesamtkonzept für beide Verwal- tungen. Voraussetzung hierfür ist die ge- naue Kenntnis der erforderlichen An- schlusswerte, um das passende Modell mit der notwenigen Leistungsfähigkeit be- nennen zu können. Die am Standort Oranienstr. 106 ansässigen Senatsverwaltungen Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie Integration, Arbeit und Soziales haben ihrerseits mit der BIM GmbH die weiteren Planungen zur Errichtung von Ladesäulen vorangetrieben. Da ein einheitli- ches landesweites Konzept bzw. eine landes- weite Koordination aktuell nicht vorliegen, ist die Errichtung als „nutzerspezifische“ Maß- nahme geplant. Ein entsprechendes Angebot liegt den beiden Senatsverwaltungen seit 22.07.2020 vor. Eine Realisierung soll nach Möglichkeit noch in diesem Jahr erfolgen.
Inneres und Sport Die BIM hat im Auftrag der SenInnDS als Mieterin des Alten Stadthauses die Strom- versorgung für Ladesäulen installiert. Mit Abschluss des Vertrages SenUVK mit dem Ladeinfrastrukturbetreiber Allego kann nunmehr die Installationen einer La- Durch einen Zuständigkeitswechsel erfolgt die Auftragsvergabe für den Standort Kloster- straße 47 nun zentral durch die BIM GmbH. Die Vergabe soll nach aktuellem Stand vo- raussichtlich im 3. Quartal 2020 abgeschlos-

 

 

  desäule beauftragt werden. Die Firma Al- lego erarbeitet zurzeit das Angebot an Se- nInnDS. Am Standort des Fuhrparks Berlin im Landesverwaltungsamt (LVwA) stehen

25 Ladeplätze für Elektrofahrzeuge zur Verfügung.

sen werden, so dass die Installation von 3 La- desäulen (50 kW) noch in diesem Jahr erfol- gen könnte.
Integration, Arbeit und Soziales Die SenIAS befindet sich aktuell in einer Beratungsphase mit SenGPG und der BIM für ein Gesamtkonzept für beide Verwal- tungen.

Voraussetzung hierfür ist die genaue Kenntnis der erforderlichen Anschluss- werte, um das passende Modell mit der notwendigen Leistungsfähigkeit benennen zu können.

Siehe   Senatsverwaltung   für   Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Justiz, Verbraucher- Die Installation der Ladesäule konnte in Die notwendigen Elektrovorarbeiten sind ab-
schutz und Antidis- 2018 nicht realisiert werden. Jedoch sind geschlossen. Das Ausführungsangebot des
kriminierung die notwendigen Tiefbau- und Elektroin- Fachplaners liegt  seit  03.08.2020 vor.  Die
stallationsarbeiten von der BIM GmbH be- Prüfung des Angebots ist erfolgt, die Beauf-
auftragt worden und sollen in Kürze (Spät- tragung wird in Kürze von der BIM GmbH er-
sommer/Herbst 2019) ausgeführt werden. folgen können. Im nächsten Schritt werden
die praktische Umsetzung sowie der Ausfüh-
rungszeitraum zur Installation der Ladesäule
festgelegt.
Kultur und Europa Die SenKultEuropa arbeitet weiterhin an der Aufstellung einer Ladesäule im Dienst- gebäude der Brunnenstraße 188-190 und steht mit der Rahmenvertragsfirma für die Umsetzung in Kontakt. Die für die Lade- säule notwendigen Anschlüsse sollen zeit- nah gelegt werden. Die Anschlüsse für eine Schnellladesäule wurden gelegt. Da ein Rahmenvertrag für die Dienstgebäude des Landes Berlin nicht zu- stande kam, wird die Ladesäule durch die BIM GmbH errichtet. Angebote wurden be- reits eingeholt; die Ladesäule soll noch in die- sem Jahr aufgestellt werden. Es wurde be- reits eine Zwischenlösung geschaffen, so dass derzeit eine Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug gegeben ist.
Stadtentwicklung und Wohnen Es befinden sich vier Ladesäulen für Elekt- roautos am Standort „Württembergische Str. 6“ (eine Ladesäule befindet sich im In- nenhof und 3 weitere stehen auf dem zwei- ten Hof). Da sich das Haus derzeit in der Sanierungsplanung befindet, sind vorerst keine weiteren Ladesäulen geplant. Derzeit ist eine funktionstüchtige Ladesäule im Hof des Standorts „Württembergischen Straße 6“ vorhanden. Die ehemals drei weite- ren Ladesäulen wurden der Hauptverteiler- stelle des Landesverwaltungsamtes (LVwA) zur Verfügung gestellt. Im interimsweise zur Verfügung gestellten Dienstgebäude „Fehr- belliner Platz 4“ sind zwei Ladesäulen ge- plant, mit Einzug aber noch nicht vorhanden.
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Drei Ladeeinrichtungen befinden sich am Standort Innenhof Am Köllnischen Park 3 und drei Ladeeinrichtungen am Standort Innenhof Württembergische Str. 6. Zudem steht eine Ladeeinrichtung am Standort Tempelhofer Damm 45 und zwei Ladeein- richtungen stehen am Standort Columbi- adamm 22, die sich im Eigentum des Lan- des Berlin befinden. Eine weitere Ladeein- richtung wurde als Pilotprojekt am Stand- ort Innenhof Am Köllnischen Park 3 errich- tet und ist Eigentum des Landes Berlin. Am Standort Dienstgebäude Brücken- straße ist die Errichtung einer weiteren La- deeinrichtung geplant. Die neue Ladeein- richtung soll im Jahr 2019 aufgebaut wer- den. Vier Ladeeinrichtungen befinden sich am Standort Innenhof des Dienstgebäudes Am Köllnischen Park 3 mit insgesamt 6 Lade- punkten. Am Standort der Verkehrslenkung Berlin am Tempelhofer Damm 45 (Flughafen- gelände Tempelhof) befindet sich eine Lade- einrichtung mit 2 Ladepunkten. Weiterhin ste- hen am Standort Columbiadamm 22 zwei La- deeinrichtungen mit insgesamt vier Lade- punkten. Weitere drei Ladeeinrichtungen ste- hen am Standort Innenhof des Dienstgebäu- des in der Württembergische Str. 6, das je- doch nicht mehr von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz genutzt wird.

Seit der Beantwortung der Anfrage 18/20382 wurden vier weitere Ladeeinrichtungen mit je- weils einem Ladepunkt am Standort Dienst- gebäude Brunnenstraße 110d-111 aufge- baut. An den Standorten Dienstgebäude Brü- ckenstraße und Mohriner Allee (Pflanzen- schutzamt Berlin) ist jeweils die Errichtung ei- ner Ladeeinrichtung geplant.

 

 

Wirtschaft, Energie und Betriebe In der SenWiEnBe hat sich die Anfang 2017 installierte Ladeinfrastruktur (mit zwei Ladesäulen für insgesamt drei Dienst-Hybrid-Fahrzeuge) bewährt und als ausreichend erwiesen. Eine Nutzung der Ladesäule durch Dienstkräfte kann auf- grund der räumlichen Gegebenheiten – es stehen keine weiteren Parkplätze zur Ver- fügung und die vorhandenen Stellplätze sind für Einsatzfahrzeuge des LKA freizu- halten – nicht ermöglicht werden. Aller- dings befindet sich in unmittelbarer Nähe des Dienstgebäudes eine öffentliche La- destation. Auf diese Möglichkeit wird ggf. hingewiesen.

Ergänzend ist anzumerken, dass seit Sep- tember 2017 in der SenWiEnBe zwei E-Bi- kes zur dienstlichen Nutzung zur Verfü- gung stehen.

Der Sachstand aus der Beantwortung der An- frage 18/20382 ist unverändert.

 

Berlin, den 10. August 2020 In Vertretung

 

 

Sabine Smentek

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Straßenverkehr: Ein Licht im Dunkeln – Defekte Gaslaternen, ihre Reparatur und ihr Austausch, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Laternen werden in Berlin derzeit mit Gas betrieben und wie viele Laternen sind mit #LED
ausgerüstet? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Antwort zu 1:
Aktuell werden noch rund 26.400 (von ursprünglich 44.000) #Gasleuchten betrieben, von
den umgerüsteten Standorten sind 9.000 mit #LED-Leuchten ausgestattet.
Die Verteilung der Gasleuchten auf die Bezirke ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 5.070
Friedrichshain-Kreuzberg: 1.730
Marzahn-Hellersdorf: 690
Mitte: 1.360
Neukölln: 1.700
Reinickendorf: 4.030
Spandau: 570
Steglitz-Zehlendorf: 6.590
Tempelhof-Schöneberg: 4.210
Treptow-Köpenick: 450
Die Verteilung der LED-Leuchten an ehemals gasbetriebenen Standorten auf die Bezirke
ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 1.655
Friedrichshain-Kreuzberg: 145
Marzahn-Hellersdorf: 570
Mitte: 2.245
Neukölln: 1.250
Reinickendorf: 400
2
Spandau: 2.230
Steglitz-Zehlendorf: 220
Tempelhof-Schöneberg: 230
Treptow-Köpenick: 55
Frage 2:
Wie viele Gaslaternen wurden in den Jahren 2018 und 2019 zu LED-Laternen umgerüstet? Hat der Senat
sein Ziel von 3.000 Laternen pro Jahr (vgl. Drucksache 18/10 399) erreicht? Was waren die Gründe, falls
das Ziel nicht erreicht wurde und wie soll dies kompensiert werden?
Antwort zu 2:
Im Jahr 2018 wurden 1.400, in 2019 insgesamt 2.400 Gasleuchten umgerüstet.
Ein für den Zeitraum 2018/2019 vorgesehenes Bauvorhaben zur Umrüstung von 5.500
Gasleuchten konnte wegen fehlender wirtschaftlicher Angebote für die Tiefbauleistungen
nicht planmäßig beginnen.
Voraussetzung für die Planung weiterer Umrüstungsvorhaben sind zudem die
erforderlichen Haushaltsmittel. Aufgrund der derzeitige Markt- und Auftragslage und der
fehlenden Kapazitäten bei den bauausführenden Firmen sind die Kosten für die
Umrüstung deutlich gestiegen. Mit den verfügbaren Haushaltsmitteln ist die Umrüstung
von etwa 1.670 Gasleuchten jährlich möglich, sofern nicht zusätzlich auch Fördermittel
eingeworben werden können.
Frage 3:
Wie viele der Gaslaternen sind derzeit in den einzelnen Bezirken defekt?
Frage 4:
Wie lange dauert die Reparatur dieser Gaslaternen? Bitte nach Bezirk und Dauer auflisten.
Frage 5:
Was sind die Gründe für eventuelle Verzögerungen bei der Reparatur?
Frage 6:
Wie viele Gaslaternen sind dauerhaft defekt, etwa wegen fehlender Ersatzteile? Wie viele dieser Laternen
sollen durch LED-Laternen ersetzt werden? Wie lange dauert der Austausch? Werden dauerhaft defekte
Laternen bei der Umrüstung prioritär ersetzt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.
Antwort zu 3, 4, 5 und 6:
Die Verteilung der derzeit defekten Gasleuchten auf die Bezirke ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 1.192
Friedrichshain-Kreuzberg: 111
Marzahn-Hellersdorf: 35
Mitte: 75
Neukölln: 270
Reinickendorf: 1.370
Spandau: 136
3
Steglitz-Zehlendorf: 1.028
Tempelhof-Schöneberg: 732
Treptow-Köpenick: 45
Insgesamt sind 4.994 Anlagen defekt, davon sind 1.447 gestört, an weiteren 3.547
Anlagen sind Sanierungsarbeiten erforderlich.
Die durchschnittliche Störungsbeseitigung (z.B. Leuchtmittel defekt) dauert 13 Tage.
Sofern an der Gasleuchte Sanierungsarbeiten (z.B. Ersatz des Gasleuchtenkopfes)
erforderlich sind, dauert dies im Durchschnitt 52 Tage. Zwischen den Bezirken besteht bei
der Dauer der Behebung kein Unterschied.
Die Verteilung der defekten Gasleuchten mit Sanierungsarbeiten auf die Bezirke ist wie
folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 909
Friedrichshain-Kreuzberg: 34
Marzahn-Hellersdorf: 7
Mitte: 19
Neukölln: 187
Reinickendorf: 1.182
Spandau: 103
Steglitz-Zehlendorf: 547
Tempelhof-Schöneberg: 531
Treptow-Köpenick: 28
Verzögerungen bei der Reparatur treten insbesondere durch fehlende Materialien und
Kapazitäten der ausführenden Firma auf. Bei der Gasbeleuchtung ist die Ausfallquote
aufgrund des Alters und der thermischen Belastung der Anlagen besonders hoch.
Erschwerend kommt die Monopolstellung von Zulieferbetrieben für Ersatzteile hinzu. Ein
störungsarmer Betrieb ist in diesem Bereich nicht möglich.
Sofern an einem Standort außerhalb der Gaserhaltungsgebiete der Gasmast defekt ist
und ersetzt werden muss, wird der Standort gleich auf den elektrischen Betrieb
umgerüstet. Die anderen Standorte in der Straße bleiben gasbetrieben. Derzeit läuft ein
Bauvorhaben zur punktuellen Umrüstung von 600 Standorten, der Abschluss ist für 2020
geplant. Für 2021 wird derzeit die Ausschreibung eines weiteren Vorhabens zur
punktuellen Umrüstung vorbereitet. Von der Feststellung des Defektes bis zur Umrüstung
vergehen bei verfügbaren Kapazitäten im Bauvorhaben etwa sechs Monate.
Derzeit ist die punktuelle Umrüstung von 281 Standorten in laufenden und in Vorbereitung
befindlichen Bauvorhaben vorgesehen.
Die Verteilung auf die Bezirke ist wie folgt:
Charlottenburg-Wilmersdorf: 24
Friedrichshain-Kreuzberg: 3
Mitte: 6
Neukölln: 19
Reinickendorf: 27
Steglitz-Zehlendorf: 38
Tempelhof-Schöneberg: 164
4
Frage 7:
Welche Maßnahmen sind für die kommenden zwei Jahre im Bereich Straßenbeleuchtung und GaslaternenNetz im Bezirk Reinickendorf geplant?
Antwort zu 7:
In den kommenden zwei Jahren ist die Umrüstung der 1.110 Gasaufsatzleuchten im
Ortsteil Hermsdorf geplant.
Berlin, den 07.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: 2 Jahre Mobilitätsgesetz – Zahlen und Fakten, aus Senat

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Bei der Differenzierung zwischen City und Außenbezirken legt diese Anfrage eine Definition zugrunde, derzufolge „City“ als alle Kieze innerhalb des S-Bahn-Ringes zu verstehen ist. „Außenbezirke“ bezeichnet im Gegensatz alle Kieze außerhalb  des S-Bahn-Ringes (siehe Anfrage Sven  Kohlmeier – 18/20253 vom 30.07.2019). Vorsorglich weist der Abgeordnete darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin mit der Entscheidung (Beschluss vom 18. Februar 2015, VerfGH 92/14) hinsichtlich der Auskunftsrechte der Abgeordneten und der Verpflichtung des Senats zur Auskunft entschieden hat. Bei allem Verständnis des Abgeordneten für die „Corona-Situation“, so wäre eine wegen Bewältigung der Corona-Situation begründete Nicht- oder Teilbeantwortung keinesfalls gerechtfertigt, insbesondere da keine Ausnahmesituation mehr wie zu Beginn der Corona-Pandemie vorliegt.

Frage 1:

Wie viele Kilometer umfasst das Berliner Straßennetz (aufgeschlüsselt nach Art der Straße, zulässiger Höchstgeschwindigkeit, Bezirk, City und Außenbezirk)?

Antwort zu 1:

Zur Aufschlüsselung nach Art der Straße, wurde der StEP-Verkehr (Stadtentwicklungsplan Verkehr) mit folgende Klassifizierung herangezogen. Alle Werte sind in Kilometer angegeben.

StEP Stufen Legende:

Stufe 0 – kontinentale Straßenverbindung – Trans-European road network (TERN) hStufe I – großräumige Straßenverbindung

Stufe II – übergeordnete Straßenverbindung Stufe III – örtliche Straßenverbindung

Stufe IV – Ergänzungsstraßen (weitere Straßen von besonderer Bedeutung) Stufe V – nicht-StEP Straßen

Tabelle 1: Straßennetz aufgeschlüsselt nach Bezirk. StEP Stufen und Haupt/Nebennetz

  TERN Hauptnetz Nebennetz
Bezirk/Straßenklasse StEP Stufe Länge 0 I II III IV V
Charlottenburg- Wilmersdorf 559,4 0,0 45,3 75,7 43,5 26,7 368,1
Friedrichshain- Kreuzberg 210,3 0,0 7,2 29,4 20,3 13,0 140,3
Lichtenberg 403,0 0,0 7,6 29,7 37,8 18,9 309,0
Marzahn-Hellersdorf 614,3 0,0 6,3 47,5 28,8 36,3 495,4
Mitte 412,4 0,0 19,7 59,5 27,1 27,2 278,9
Neukölln 433,0 0,0 10,3 41,3 18,8 17,0 345,7
Pankow 792,7 10,7 29,6 70,0 41,2 46,8 594,6
Reinickendorf 617,5 0,0 26,3 58,1 48,5 26,7 457,9
Spandau 527,3 0,0 6,9 54,8 32,3 25,9 407,4
Steglitz-Zehlendorf 756,8 0,0 33,9 66,8 52,9 31,6 571,6
Tempelhof-Schöneberg 489,7 0,0 28,0 64,7 42,0 9,7 345,3
Treptow-Köpenick 818,2 0,0 29,8 86,4 61,0 31,6 609,3
Gesamtergebnis 6.634,7 10,7 250,9 684,0 454,2 311,5 4.923,4

Die Daten (zuletzt in Mai 2019 aktualisiert) in der Tabelle der Höchstgeschwindigkeit (unten) sind richtungsbezogen. Daher ist die Gesamtlänge in der Tabelle der Geschwindigkeitsbegrenzungen ungefähr doppelt so lang, wie die des Straßennetzes und weist Abweichungen auf.

Tabelle 2: Höchstgeschwindigkeit ausgeschlüsselt nach Bezirk und City/Außenbezirk

Höchstgeschwindigkeit 5 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 0,09 17,07 17,16
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 19,63 19,63
Lichtenberg 7,86 0,00 7,86
Marzahn-Hellersdorf 0,23 0,00 0,23
Mitte 0,00 7,02 7,02
Neukölln 8,26 0,74 9,00
Pankow 8,65 0,00 8,65
Reinickendorf 11,28 0,00 11,28
Spandau 0,17 0,00 0,17

 

Steglitz-Zehlendorf 0,00 0,00 0,00
Tempelhof-Schöneberg 0,12 0,00 0,12
Treptow-Köpenick 0,73 0,00 0,73
Gesamtergebnis 37,38 44,46 81,84

 

Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 2,95 0,00 2,95
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 2,05 2,05
Lichtenberg 16,17 0,00 16,17
Marzahn-Hellersdorf 0,74 0,00 0,74
Mitte 1,06 0,00 1,06
Neukölln 6,21 3,46 9,67
Pankow 3,94 0,00 3,94
Reinickendorf 2,04 0,00 2,04
Spandau 3,64 0,00 3,64
Steglitz-Zehlendorf 5,90 0,00 5,90
Tempelhof-Schöneberg 0,58 0,22 0,79
Treptow-Köpenick 0,11 0,00 0,11
Gesamtergebnis 43,66 5,73 49,39

 

Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 3,13 0,64 3,78
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 3,38 0,00 3,38
Marzahn-Hellersdorf 0,00 0,00 0,00
Mitte 0,00 0,19 0,19
Neukölln 14,76 0,00 14,76
Pankow 0,00 0,00 0,00
Reinickendorf 1,40 0,00 1,40
Spandau 2,98 0,00 2,98
Steglitz-Zehlendorf 0,00 0,00 0,00
Tempelhof-Schöneberg 0,00 0,00 0,00
Treptow-Köpenick 0,75 0,00 0,75
Gesamtergebnis 27,32 0,83 28,15

 

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 314,24 233,17 547,41
Friedrichshain-Kreuzberg 5,76 222,01 227,77
Lichtenberg 457,95 0,00 457,95
Marzahn-Hellersdorf 818,00 0,00 818,00
Mitte 128,64 287,56 416,20
Neukölln 436,70 120,22 556,92
Pankow 813,24 89,04 902,29
Reinickendorf 758,38 0,00 758,38
Spandau 630,90 0,00 630,90
Steglitz-Zehlendorf 964,27 0,00 964,27
Tempelhof-Schöneberg 504,46 130,36 634,81
Treptow-Köpenick 920,76 16,21 936,98
Gesamtergebnis 6.874,99 1.098,57 7.973,55

 

Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 1,92 0,00 1,92
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 0,00 0,00 0,00
Marzahn-Hellersdorf 1,30 0,00 1,30
Mitte 0,00 0,00 0,00
Neukölln 0,38 0,00 0,38
Pankow 3,99 0,00 3,99
Reinickendorf 0,57 0,00 0,57
Spandau 0,00 0,00 0,00
Steglitz-Zehlendorf 1,43 0,00 1,43
Tempelhof-Schöneberg 1,17 0,00 1,17
Treptow-Köpenick 0,56 0,00 0,56
Gesamtergebnis 11,33 0,00 11,33

 

Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 338,03 153,88 491,91
Friedrichshain-Kreuzberg 5,64 166,01 171,65
Lichtenberg 311,76 0,00 311,76
Marzahn-Hellersdorf 369,75 0,00 369,75
Mitte 102,44 298,67 401,10
Neukölln 225,49 41,74 267,23
Pankow 579,39 47,52 626,91
Reinickendorf 428,71 0,00 428,71
Spandau 409,47 0,00 409,47
Steglitz-Zehlendorf 508,69 0,00 508,69
Tempelhof-Schöneberg 239,73 74,48 314,21
Treptow-Köpenick 612,69 12,19 624,88
Gesamtergebnis 4.131,80 794,48 4.926,28

 

Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 11,91 1,56 13,47
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 7,16 0,00 7,16
Marzahn-Hellersdorf 28,30 0,00 28,30
Mitte 0,00 0,00 0,00
Neukölln 6,24 0,00 6,24
Pankow 6,64 0,00 6,64
Reinickendorf 18,67 0,00 18,67
Spandau 0,00 0,00 0,00
Steglitz-Zehlendorf 4,11 0,00 4,11
Tempelhof-Schöneberg 8,64 0,00 8,64
Treptow-Köpenick 35,38 0,00 35,38
Gesamtergebnis 129,37 1,56 130,92

 

Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 0,00 0,00 0,00
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 0,00 0,00 0,00
Marzahn-Hellersdorf 2,02 0,00 2,02
Mitte 0,00 0,00 0,00
Neukölln 0,00 0,00 0,00
Pankow 9,58 0,00 9,58
Reinickendorf 0,00 0,00 0,00
Spandau 7,97 0,00 7,97
Steglitz-Zehlendorf 0,00 0,00 0,00
Tempelhof-Schöneberg 0,00 0,00 0,00
Treptow-Köpenick 15,14 0,00 15,14
Gesamtergebnis 34,70 0,00 34,70

 

Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 29,22 5,06 34,28
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 0,00 0,00 0,00
Marzahn-Hellersdorf 0,00 0,00 0,00
Mitte 0,00 0,00 0,00
Neukölln 3,02 0,00 3,02
Pankow 14,39 0,00 14,39
Reinickendorf 9,22 0,00 9,22
Spandau 0,00 0,00 0,00
Steglitz-Zehlendorf 10,29 0,00 10,29
Tempelhof-Schöneberg 18,69 0,09 18,77
Treptow-Köpenick 15,25 0,00 15,25
Gesamtergebnis 115,84 5,14 120,99

 

Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 4,89 0,00 4,89
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 0,00 0,00 0,00
Marzahn-Hellersdorf 0,00 0,00 0,00
Mitte 0,00 0,00 0,00
Neukölln 0,00 0,00 0,00
Pankow 0,00 0,00 0,00
Reinickendorf 0,00 0,00 0,00
Spandau 0,00 0,00 0,00
Steglitz-Zehlendorf 8,40 0,00 8,40
Tempelhof-Schöneberg 0,00 0,00 0,00
Treptow-Köpenick 0,00 0,00 0,00
Gesamtergebnis 14,90 0,00 14,90

 

Höchstgeschwindigkeit 130 km/h
Außenbezirk City Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf 0,00 0,00 0,00
Friedrichshain-Kreuzberg 0,00 0,00 0,00
Lichtenberg 0,00 0,00 0,00
Marzahn-Hellersdorf 0,00 0,00 0,00
Mitte 0,00 0,00 0,00
Neukölln 0,00 0,00 0,00
Pankow 8,73 0,00 8,73
Reinickendorf 0,00 0,00 0,00
Spandau 0,00 0,00 0,00
Steglitz-Zehlendorf 0,00 0,00 0,00
Tempelhof-Schöneberg 0,00 0,00 0,00
Treptow-Köpenick 0,00 0,00 0,00
Gesamtergebnis 8,73 0,00 8,73

Stand: Die Daten wurden zuletzt im Nov. 2019 aktualisiert.

Tabelle 3: Straßennetz Länge aufgeschlüsselt nach Bezirk und City/Außenbezirk

Bezirk/Außenbezirk – City Länge Außenbezirk City
Charlottenburg-Wilmersdorf 559,35 355,29 205,94
Friedrichshain-Kreuzberg 210,27 5,70 204,85
Lichtenberg 402,95 402,14 0,00
Marzahn-Hellersdorf 614,29 610,17 0,00
Mitte 412,43 116,07 296,72
Neukölln 433,02 350,53 83,08
Pankow 792,74 724,43 68,28
Reinickendorf 617,52 616,26 0,00
Spandau 527,26 527,56 0,00
Steglitz-Zehlendorf 756,84 752,74 0,00
Tempelhof-Schöneberg 489,74 387,19 102,57
Treptow-Köpenick 818,23 800,69 14,20
Gesamtergebnis 6.634,65 5.648,77      975,64

 

Frage 2:

Wie viele Kilometer umfasst das Berliner Radwegenetz (aufgeschlüsselt nach Art des Radwegs, Bezirk, City und Außenbezirk)?

Frage 3:

Wie viele Kilometer des Berliner Radwegenetzes (jeweils aufgeschlüsselt nach Art des Radwegs, Bezirk, City und Außenbezirk)?

  1. sind baulich von der Straße getrennt?
  2. sind farblich markiert?
  3. sind durch durchgängige weiße Streifen auf dem Boden von der Fahrbahn getrennt?
  4. sind durch gelegentliche weiße Streifen, zum Beispiel kurz vor oder hinter Kreuzungen, auf dem Boden von der Fahrbahn getrennt?

 

Antwort zu 2 und 3:

 

Art des Radweges Gesamt
Bussonderfahrstreifen 180,23
Radfahrstreifen 205,26
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 7,67
Radwege 1.434,40
Geh-/Radweg 932,79
Gehweg, mit Radverkehr frei 110,56
Radfahrerfurt 149,89
Radweg, baulich getrennt 241,16
Schutzstreifen 418,74
Gesamtergebnis 1.840,35

 

Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Tabelle 4: Berliner Radwegenetz, aufgeschlüsselt nach Art des Radweges

 

Tabelle 5: Berliner Radwegenetz, aufgeschlüsselt nach Art des Radweges, Bezirk und City/Außenbezirk

 

Art des Radweges Charlottenburg-Wilmersdorf
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 9,62 21,11 30,73
Radfahrstreifen 3,10 5,68 8,78
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,14 0,37 0,50
Radwege 80,80 55,25 136,06
Geh-/Radweg 52,63 32,44 85,07
Gehweg, mit Radverkehr frei 4,37 0,00 4,37

 

Radfahrerfurt 7,92 10,12 18,04
Radweg, baulich getrennt 15,88 12,69 28,57
Schutzstreifen 14,60 29,46 44,06
Gesamtergebnis 94,53 83,56 178,09

 

Art des Radweges Friedrichshain-Kreuzberg
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 0,00 4,64 4,64
Radfahrstreifen 0,91 22,02 22,92
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,00 0,31 0,31
Radwege 0,90 55,97 56,87
Geh-/Radweg 0,89 35,45 36,33
Gehweg, mit Radverkehr frei 0,00 0,63 0,63
Radfahrerfurt 0,02 11,68 11,69
Radweg, baulich getrennt 0,00 8,21 8,21
Schutzstreifen 0,00 51,43 51,43
Gesamtergebnis 1,36 95,17 96,53

 

Art des Radweges Lichtenberg
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 3,95 0,00 3,95
Radfahrstreifen 21,39 0,00 21,39
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,78 0,00 0,78
Radwege 86,45 0,00 86,45
Geh-/Radweg 57,81 0,00 57,81
Gehweg, mit Radverkehr frei 9,05 0,00 9,05
Radfahrerfurt 8,66 0,00 8,66
Radweg, baulich getrennt 10,93 0,00 10,93
Schutzstreifen 28,75 0,00 28,75
Gesamtergebnis 113,88 0,00 113,88

 

Art des Radweges Marzahn-Hellersdorf
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 1,98 0,00 1,98
Radfahrstreifen 19,82 0,00 19,82
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,53 0,00 0,53
Radwege 99,59 0,00 99,59
Geh-/Radweg 66,52 0,00 66,52
Gehweg, mit Radverkehr frei 7,49 0,00 7,49
Radfahrerfurt 10,35 0,00 10,35
Radweg, baulich getrennt 15,23 0,00 15,23
Schutzstreifen 15,04 0,00 15,04
Gesamtergebnis 118,27 0,00 118,27

 

Art des Radweges Mitte
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 3,90 28,88 32,78
Radfahrstreifen 5,68 46,43 52,10
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich  

0,22

 

1,28

 

1,50

Radwege 39,85 63,87 103,71
Geh-/Radweg 23,80 41,57 65,37
Gehweg, mit Radverkehr frei 0,43 0,86 1,29
Radfahrerfurt 5,47 14,29 19,77
Radweg, baulich getrennt 10,14 7,14 17,28
Schutzstreifen 12,83 63,58 76,41
Gesamtergebnis 51,16 133,95 185,11

 

Art des Radweges Neukölln
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 5,82 0,72 6,54
Radfahrstreifen 2,33 0,61 2,94
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,12 0,14 0,26
Radwege 90,40 8,07 98,46
Geh-/Radweg 72,47 5,28 77,75
Gehweg, mit Radverkehr frei 2,32 0,00 2,32

 

Radfahrerfurt 8,13 1,10 9,23
Radweg, baulich getrennt 7,48 1,69 9,17
Schutzstreifen 9,44 2,02 11,47
Gesamtergebnis 99,25 9,82 109,07

 

Art des Radweges Pankow
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 5,48 3,57 9,05
Radfahrstreifen 23,45 2,49 25,94
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 1,25 0,06 1,30
Radwege 99,64 15,70 115,35
Geh-/Radweg 61,79 8,72 70,51
Gehweg, mit Radverkehr frei 18,49 0,03 18,52
Radfahrerfurt 9,29 3,02 12,31
Radweg, baulich getrennt 10,07 3,94 14,01
Schutzstreifen 55,60 14,40 70,01
Gesamtergebnis 142,53 25,96 168,49

 

Art des Radweges Reinickendorf
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 7,73 0,00 7,73
Radfahrstreifen 10,94 0,00 10,94
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,33 0,00 0,33
Radwege 119,82 0,00 119,82
Geh-/Radweg 76,87 0,00 76,87
Gehweg, mit Radverkehr frei 9,94 0,00 9,94
Radfahrerfurt 10,28 0,00 10,28
Radweg, baulich getrennt 22,73 0,00 22,73
Schutzstreifen 26,28 0,00 26,28
Gesamtergebnis 142,46 0,00 142,46

 

Art des Radweges Spandau
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 8,60 0,00 8,60
Radfahrstreifen 10,92 0,00 10,92
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,49 0,00 0,49
Radwege 145,93 0,00 145,93
Geh-/Radweg 85,84 0,00 85,84
Gehweg, mit Radverkehr frei 23,41 0,00 23,41
Radfahrerfurt 10,89 0,00 10,89
Radweg, baulich getrennt 25,79 0,00 25,79
Schutzstreifen 20,17 0,00 20,17
Gesamtergebnis 166,02 0,00 166,02

 

Art des Radweges Steglitz-Zehlendorf
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 17,80 0,00 17,80
Radfahrstreifen 2,62 0,00 2,62
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,23 0,00 0,23
Radwege 170,93 0,00 170,93
Geh-/Radweg 99,40 0,00 99,40
Gehweg, mit Radverkehr frei 9,53 0,00 9,53
Radfahrerfurt 14,38 0,00 14,38
Radweg, baulich getrennt 47,61 0,00 47,61
Schutzstreifen 29,45 0,00 29,45
Gesamtergebnis 195,98 0,00 195,98

 

Art des Radweges Tempelhof-Schöneberg
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 22,98 29,01 51,99
Radfahrstreifen 7,46 1,32 8,78
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,45 0,27 0,71
Radwege 93,12 21,07 114,19
Geh-/Radweg 66,90 15,20 82,10
Gehweg, mit Radverkehr frei 4,05 0,00 4,05
Radfahrerfurt 9,38 3,29 12,67

 

Radweg, baulich getrennt 12,78 2,59 15,37
Schutzstreifen 18,65 7,15 25,80
Gesamtergebnis 117,88 39,95 157,83

 

Art des Radweges Treptow-Köpenick
Außenbezirk City Gesamt
Bussonderfahrstreifen 3,80 0,64 4,45
Radfahrstreifen 13,71 3,68 17,39
Radverkehrsanlage im/am Knotenpunktbereich 0,71 0,00 0,71
Radwege 181,76 5,19 186,95
Geh-/Radweg 124,70 4,48 129,18
Gehweg, mit Radverkehr frei 19,95 0,00 19,95
Radfahrerfurt 11,02 0,53 11,55
Radweg, baulich getrennt 26,09 0,17 26,27
Schutzstreifen 18,45 1,42 19,88
Gesamtergebnis 200,11 8,06 208,16

 

Frage 4:

Auf wie vielen Kilometern des Berliner Straßennetzes gibt es keinen dezidierten Fahrradweg (aufgeschlüsselt nach Art des Radwegs, Bezirk, City und Außenbezirk)?

Antwort zu 4:

Tabelle 6: Straßenkilometer ohne dezidierten Fahrradweg

Bezirk Außenbezirke City Gesamt
Charlottenburg- Wilmersdorf  

260,76

 

122,38

 

383,14

Friedrichshain-Kreuzberg 4,34 109,68 114,02
Lichtenberg 288,26 0,00 288,26
Marzahn-Hellersdorf 491,90 0,00 491,90
Mitte 64,91 162,77 227,68
Neukölln 251,28 73,26 324,54
Pankow 581,90 42,32 624,22
Reinickendorf 473,80 0,00 473,80

 

Spandau 361,54 0,00 361,54
Steglitz-Zehlendorf 556,76 0,00 556,76
Tempelhof-Schöneberg 269,31 62,62 331,93
Treptow-Köpenick 600,58 6,14 606,73
Gesamt 4.205,34 579,18 4.784,52

 

Frage 5:

Auf wie vielen Kilometern des Berliner Straßennetzes ist es nicht möglich, einen dezidierten Fahrradweg zu errichten und warum (aufgeschlüsselt nach Art der Straße, zulässiger Höchstgeschwindigkeit des motorisierten Verkehrs, Bezirk, City und Außenbezirk)?

Antwort zu 5:

Die Möglichkeit, einen dezidierten Fahrradweg zu errichten, Bedarf einer Einzelfallbetrachtung je Straßenabschnitt, da unterschiedliche Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der vorhandene Straßenquerschnitt zwischen den angrenzenden Gebäuden, vorliegen und individuell betrachtet werden müssen.

Verallgemeinert gilt: Hauptverkehrsstraßen

  • 43 Absatz 1 Satz 1 Mobilitätsgesetz (MobG BE): „Auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen

sollen Radverkehrsanlagen mit erschütterungsarmem, gut befahrbarem Belag in sicherem

Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden.“

 

Nebenstraßen

  • 44 Absatz 1 Satz 2 MobG BE: „Eine Ausweisung von Nebenstraßen im Radverkehrsnetz als Fahrradstraßen wird angestrebt.“

 

Tempo-30-Zone

  • 45 Absatz 1c Satz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): „Sie [Tempo-30-Zone] darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.“

 

Tempo-30-Zone und benutzungspflichtige Radwege schließen sich gegenseitig aus.

 

Frage 6:

Wie viele Unfälle von und mit Radfahrenden gab es in den letzten fünf Jahren (jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr, Bezirk, City und Außenbezirke, Severität des Unfalls):

  1. entlang baulich getrennter Radwege?
  2. entlang farblich markierter Radwege?
  3. entlang Fahrmahnen mit durchgängig weißer Bodenmarkierung?
  4. entlang Fahrbahnen mit gelegentlicher weißer Markierung?
  5. auf Straßen ohne Fahrradweg (aufgeschlüsselt nach zulässiger Höchstgeschwindigkeit)?

 

Antwort zu 6:

Die Erhebungsmerkmale der statistischen Erfassung durch die Polizei Berlin für Radverkehrsanlagen sind erst seit dem 1. Januar 2016 Bestandteil der gesetzlichen Erhebungspflicht. Valide Daten aus dem Jahr 2015 liegen diesbezüglich nicht vor.

 

Die Datawarehouse BOWI 21-Daten für das Jahr 2020 beziehen sich auf den Zeitraum vom

  1. Januar bis zum Mai 2020.

 

Eine Differenzierung der Bezirke in „City“ und „Außenbezirke“ kann mangels valider Daten

nicht hergestellt werden.

 

  1. Das Erhebungsmerkmal zur Beantwortung der Frage bezieht sich auf baulich getrennte

 

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Charlottenburg-Wilmersdorf 70 54 82 100 20
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 7 11 14 3
Unfall mit Leichtverletzten 58 43 53 67 12
Schwerer Verkehrsunfall (VU) mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 9 4 17 19 5
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 1 0 0
Friedrichshain-Kreuzberg 82 77 90 120 36
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 7 9 6 10 1
Unfall mit Leichtverletzten 59 59 69 89 27
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 1 0
Alle übrigen VU 16 9 15 18 8
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 2 0
Lichtenberg 19 30 29 39 20
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 2 3 6 1
Unfall mit Leichtverletzten 12 20 22 25 12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 4 7 4 8 7

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 1 0 0 0
Marzahn-Hellersdorf 17 12 29 33 6
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 2 2 2 5 1
Unfall mit Leichtverletzten 15 9 22 19 3
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)  

 

 

 

0

 

 

 

 

0

 

 

 

 

0

 

 

 

 

0

 

 

 

 

0

Alle übrigen VU 0 1 5 8 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 1 0
Mitte 66 79 79 97 26
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 6 10 11 13 2
Unfall mit Leichtverletzten 51 62 59 69 20
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 9 6 8 13 4
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 1 1 2 0
Neukölln 29 34 37 46 14
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 1 3 0 3 1
Unfall mit Leichtverletzten 22 24 30 38 12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 4 6 6 5 1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 2 1 1 0 0
Pankow 67 72 80 75 20
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 9 6 10 5 4
Unfall mit Leichtverletzten 55 57 55 61 14
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 3 9 15 9 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Reinickendorf 45 40 50 66 13
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 1 1 2 6 0
Unfall mit Leichtverletzten 41 34 37 48 11
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 2 4 11 11 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 1 1 0 1 0
Spandau 40 30 44 51 15
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 2 3 5 10 2
Unfall mit Leichtverletzten 33 24 35 37 12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 5 3 4 4 1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Steglitz-Zehlendorf 44 37 44 52 22
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 7 6 3 6 2
Unfall mit Leichtverletzten 31 26 28 34 15
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 6 4 13 12 5
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 1 0 0 0
Tempelhof-Schöneberg 53 38 43 53 17
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 3 4 7 2
Unfall mit Leichtverletzten 41 30 31 40 12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 7 5 8 5 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 2 0 0 1 1
Treptow-Köpenick 38 48 62 72 35
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Unfall mit Schwerverletzten 5 11 9 10 0
Unfall mit Leichtverletzten 23 30 38 55 33
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 10 7 15 7 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0

(Stand: 23. Juli 2020)

  1. Eine valide Aussage ist recherchebedingt nicht möglich.
  2. und Eine Differenzierung nach farblicher Gestaltung bzw. Radfahrschutzstreifen (Zeichen 340) und Radwegzeichen (Zeichen 295) ist nicht vorgesehen und daher nicht recherchierbar. Die Tabelle enthält Verkehrsunfälle auf Radverkehrsanlagen, auf der Fahrbahn sowie auf Radverkehrsführungen.

 

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Charlottenburg-Wilmersdorf 200 174 204 208 54
Unfall mit Getöteten 1 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 14 14 22 20 1
Unfall mit Leichtverletzten 156 119 149 151 39
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 29 41 33 37 14
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Friedrichshain-Kreuzberg 302 301 395 400 113
Unfall mit Getöteten 0 2 0 0 1
Unfall mit Schwerverletzten 17 20 29 26 7
Unfall mit Leichtverletzten 217 218 270 290 86
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 65 56 92 82 19
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 3 5 4 2 0
Lichtenberg 83 95 112 114 40
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 6 5 12 9 5
Unfall mit Leichtverletzten 59 68 79 85 24
Schwerer      VU     mit     Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit 0 0 0 0 0

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol)          
Alle übrigen VU 18 22 20 20 8
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 1 0 3
Marzahn-Hellersdorf 59 70 74 73 25
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 1
Unfall mit Schwerverletzten 5 15 10 12 4
Unfall mit Leichtverletzten 44 42 47 50 19
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 10 13 17 10 1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 1 0
Mitte 423 384 473 501 121
Unfall mit Getöteten 0 0 1 1 1
Unfall mit Schwerverletzten 33 30 44 43 5
Unfall mit Leichtverletzten 284 270 330 357 84
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 1 1 0 0 0
Alle übrigen VU 103 79 97 98 29
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 2 4 1 2 2
Neukölln 83 49 87 85 22
Unfall mit Getöteten 1 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 8 2 8 8 0
Unfall mit Leichtverletzten 54 36 66 59 16
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 19 11 13 18 6
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 1 0 0 0 0
Pankow 233 242 266 270 82
Unfall mit Getöteten 1 1 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 22 22 23 20 8
Unfall mit Leichtverletzten 164 170 191 206 60
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 44 48 50 43 14

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 2 1 2 1 0
Reinickendorf 80 54 84 60 24
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 1
Unfall mit Schwerverletzten 8 1 9 8 2
Unfall mit Leichtverletzten 55 47 55 41 19
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 17 6 20 11 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Spandau 87 72 66 68 29
Unfall mit Getöteten 0 1 1 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 9 4 9 4 4
Unfall mit Leichtverletzten 61 56 45 52 18
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 1 0 0
Alle übrigen VU 17 11 9 11 7
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 1 1 0
Steglitz-Zehlendorf 99 93 104 120 36
Unfall mit Getöteten 1 1 1 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 7 10 13 11 5
Unfall mit Leichtverletzten 69 73 68 82 23
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 22 9 22 27 7
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 1
Tempelhof-Schöneberg 134 108 119 119 36
Unfall mit Getöteten 0 0 1 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 13 12 16 11 4
Unfall mit Leichtverletzten 81 79 80 82 27
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 40 17 21 26 5
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 1 0 0
Treptow-Köpenick 104 138 127 154 52

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Unfall mit Getöteten 1 0 1 0 1
Unfall mit Schwerverletzten 15 19 13 22 6
Unfall mit Leichtverletzten 67 98 80 106 38
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 20 21 33 26 7
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 1 0 0 0 0

(Stand: 23. Juli 2020)

 

  1. Zugrunde gelegt wurden hier alle Verkehrsunfälle, die sich auf den Straßenteilen Fahrbahn, Nebenfahrbahn sowie Bussonderfahrstreifen ereigneten und die nicht die Besonderheit der Radverkehrsanlage beinhalten. Angaben über die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit sind recherchebedingt nicht möglich.

 

Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Charlottenburg-Wilmersdorf 68 48 60 50 11
Unfall mit Getöteten 0 0 0 2 0
Unfall mit Schwerverletzten 12 6 6 3 1
Unfall mit Leichtverletzten 43 36 46 38 8
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 13 6 8 7 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Friedrichshain-Kreuzberg 90 71 101 99 25
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 8 7 9 6 0
Unfall mit Leichtverletzten 58 49 68 70 19
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 1 0 0 1 0
Alle übrigen VU 23 14 24 22 6
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 1 0 0 0
Lichtenberg 24 13 32 32 7
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 2 9 4 2
Unfall mit Leichtverletzten 18 8 17 25 4
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 3 3 5 3 1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 1 0 0
Marzahn-Hellersdorf 13 19 31 21 1
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 6 7 3 0
Unfall mit Leichtverletzten 8 9 16 15 0
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 2 4 7 3 1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 1 0 0
Mitte 98 117 139 135 30
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Unfall mit Schwerverletzten 11 20 17 12 3
Unfall mit Leichtverletzten 62 75 84 96 19
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 1 0 0 0 0
Alle übrigen VU 21 21 37 27 8
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 3 1 1 0 0
Neukölln 31 26 31 38 8
Unfall mit Getöteten 1 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 5 4 3 1
Unfall mit Leichtverletzten 20 17 19 28 5
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 5 4 8 7 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 2 0 0 0 0
Pankow 50 59 60 63 16
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 9 9 5 5 2
Unfall mit Leichtverletzten 30 44 43 40 12
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 1 0 0 0 0
Alle übrigen VU 10 6 12 17 2
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 1 0
Reinickendorf 17 17 18 22 8
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 1 1 3 4 0
Unfall mit Leichtverletzten 13 10 12 16 5
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 3 6 3 2 3
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Spandau 19 11 15 18 10
Unfall mit Getöteten 1 0 0 1 0
Unfall mit Schwerverletzten 3 1 3 3 3
Unfall mit Leichtverletzten 14 8 8 10 3

 

Verwaltungsbezirk/Unfallschwere 2016 2017 2018 2019 2020
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mind. ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 1 2 4 4 4
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Steglitz-Zehlendorf 28 22 37 25 5
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 2 4 5 3 1
Unfall mit Leichtverletzten 20 17 21 13 4
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 6 1 11 9 0
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 0
Tempelhof-Schöneberg 39 26 54 42 13
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 10 3 2 4 3
Unfall mit Leichtverletzten 24 22 42 31 5
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 5 1 10 7 4
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 1
Treptow-Köpenick 25 31 24 38 10
Unfall mit Getöteten 0 0 0 0 0
Unfall mit Schwerverletzten 5 8 5 7 2
Unfall mit Leichtverletzten 17 14 14 25 6
Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 0 0 0 0
Alle übrigen VU 3 9 5 6 1
Sonstiger Unfall unter dem Einfluss berauschender Mittel 0 0 0 0 1

(Stand: 23. Juli 2020)

 

Frage 7:

Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 7: Nein.

 

Berlin, den 07.08.2020

 

In Vertretung Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz