Straßenverkehr: Schäden durch Alkali-Kieselsäure Reaktionen alias „Betonkrebs“, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
An der Brücke #Anschlussstelle #Adlershof sind keine Schäden durch #Alkali-KieselsäureReaktion (#AKR) bekannt. Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten an den #Brückenlagern
werden auch rückwärtige Stützwände an den Widerlagern ergänzt. Gleichzeitig wird auf
beiden Fahrbahnen die #Übergangskonstruktion zur Brücke erneuert.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bereits seit Jahren werden immer wieder einzelne Abschnitte der Berliner Autobahnen wg. Schäden durch
Alkali-Kieselsäure-Reaktionen („#Betonkrebs“) saniert. Aktuell die Autobahnbrücke an der Anschlussstelle
Adlershof. (https://www.tagesspiegel.de/berlin/autobahnbruecke-nahe-ber-von-betonkrebs-befallen-nachzwoelf-jahren-schon-ein-sanierungsfall/26016294.html)
Frage 1:
Welche Autobahnabschnitte und -bestandteile (z.B. Betonschutzwände) müssen künftig noch wg. des o.b.
Sachverhaltes saniert werden?
Frage 2:
Welche Ingenieurbauwerke gem. DIN 1076 (Tunnel, Brücken, Trogbauwerke etc.) an Berliner Autobahnen
sind aktuell noch von AKR betroffen?
Antwort zu 1 und 2:
Von AKR-Schäden sind Teile der Stützwände an den Anschlussstellen Stubenrauchstraße
und Späthstraße an der Bundesautobahn (BAB) #A113 betroffen.
Ebenso sind eine Vielzahl von Verkehrszeichenbrückenfundamenten an der BAB #A100
durch AKR geschädigt. Mit den Planungen zum Ersatz der Fundamente wurde begonnen.
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Im Übrigen sind im Bereich der Berliner Autobahn nach derzeitigem Kenntnisstand keine
Streckenabschnitte bekannt, welche aufgrund von Schäden durch Alkali-KieselsäureReaktionen (AKR) zu sanieren sind. Ebenso liegen keine Informationen über notwendige
Autobahnbestandteile (wie z.B. Betonschutzwände) vor, die vor dem Hintergrund der AKR
einer notwendigen Sanierung bedürfen. Der Streckenabschnitt der BAB A 113 hatte
Schäden durch AKR zu verzeichnen; jedoch ist die Sanierung weitgehend abgeschlossen.
Frage 3:
Abgesehen von den Autobahnen: welche Straßen und Verkehrsingenieurbauwerke gem. DIN 1076 müssen
künftig ebenfalls wg. AKR saniert werden?
Antwort zu 3:
Vornehmlich an in den siebziger und achtziger Jahren errichteten Brücken in den östlichen
Stadtbezirken sind AKR-Schäden erfasst. Hier sind in erster Linie die Widerlager und deren
Flügelwände betroffen.
Frage 4:
Welche Kenntnisse hat der Senat über die Umstände und Verantwortlichkeiten zu diesen Schäden?
Antwort zu 4:
In den meisten Fällen waren zum Zeitpunkt der Errichtung der Bauwerke die technischen
Kenntnisse und der Stand der Wissenschaft zur AKR noch nicht so fortgeschritten wie
heute. Erst nach dem Eingang der sog. „Alkali-Richtlinie“ des Deutschen Ausschusses für
Stahlbeton in die technischen Regelwerke zählen Prüfungen der Betonausgangsstoffe
hinsichtlich AKR zum Stand der Technik.
Frage 5:
Welche gesicherten Erkenntnisse hat der Senat über eine mangelhafte Bauausführung und mangelhafte
Bauüberwachung im Zusammenhang mit den jeweils betroffenen Straßen und Bauwerken?
Antwort zu 5:
Kenntnisse liegen dem Senat hierzu nicht vor.
Frage 6:
Wurde vonseiten des Senats jemals versucht, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend
zu machen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 6:
Der Streckenabschnitt der BAB A 113 zwischen der Anschlussstelle Späthstraße bis zur
Anschlussstelle Adlershof wurde auf Grund einer ablaufenden AKR in den Sommermonaten
der Jahre 2016 bis 2019 grundhaft erneuert. Vor dem Landgericht Berlin wurde im Rahmen
der Bundesauftragsverwaltung gem. Art. 90 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) a.F. im
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Dezember 2016 eine Schadensersatzklage gegen die damalige Baufirma erhoben; über die
Klage ist noch nicht entschieden worden.
Frage 7:
Wer wurde beim Bau der betroffenen Straßen und Bauwerke mit der Materialprüfung beauftragt und war
hierbei auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) beteiligt?
Antwort zu 7:
Beim Bau der o.g. BAB A 113 waren verschiedene, durch die Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) nach der „Richtlinie für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe
und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) zertifizierte Prüfinstitute beauftragt.
Frage 8:
Inwieweit ist bei der Feststellung, Beurteilung und Behebung der Schäden überhaupt die BAM involviert?
Antwort zu 8:
Bei der Feststellung, Beurteilung und Behebung der AKR-Schäden auf der BAB A 113 war
u.a. auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachbereich
Baustoffe beteiligt.
Frage 9:
Wer wurde nach dem ersten Auftreten von Schäden mit der Begutachtung und Beurteilung ebendieser
beauftragt?
Antwort zu 9:
An der BAB A 113 sind die Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus sowie
der vom Gericht festgelegte Gutachter, im Rahmen des „Selbstständigen Beweisverfahrens“, welches der Klage vorgeschaltet war, tätig geworden.
Frage 10:
Welche Kosten sind dem Land Berlin bisher durch die o.b. Art von Schäden entstanden?
Frage 11:
Mit Kosten in welcher Höhe resultierend aus diesen Schäden kalkuliert das Land Berlin für die Zukunft?
Antwort zu 10 und 11:
Dem Land Berlin sind im Zusammenhang mit der Schadensbeseitigung auf der BAB A 113
in den Jahren 2016 bis 2019 Kosten i.H. von rd. 540 T€ entstanden. Diese Summe ist
Bestandteil der Schadensersatzklage. Die angegebenen Kostenanteile sind
Verwaltungskosten, welche das Land Berlin im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung
gem. Art. 90 Absatz 2 GG a.F. aufgebringen musste.
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Bei den unter Antwort zur Frage 3 genannten Brücken ist eine individuelle Schadensermittlung allein bezogen auf AKR-Schäden nicht möglich, da Brückenbauwerke in der Regel
nicht ausschließlich aufgrund von festgestellten AKR-Schäden saniert beziehungsweise
ersetzt werden müssen, sondern eine Kombination verschiedener Parameter berücksichtigt
werden muss. Hierzu zählen zum Beispiel die Anwendung der Nachrechnungsrichtlinie
aufgrund der heutigen erhöhten Verkehrsbelastung oder eine festgestellte Gefährdung
durch Spannungsrisskorrosion oder alters- und abnutzungsbedingten Schäden.
Berlin, den 21.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Schönefeld-Zubringer A113 wird bis Mitte August saniert, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article214446385/Schoenefeld-Zubringer-A113-wird-bis-Mitte-August-saniert.html

Am morgigen Sonnabend wird die erste große #Sommer-Baustelle des Jahres auf dem Berliner #Stadtautobahnnetz eröffnet. So wird an der Autobahn 113 ein weiterer Fahrbahnabschnitt saniert. Voraussichtlich bis 17. August ist daher auf dem #A113-Abschnitt zwischen den Anschlussstellen #Johannisthaler Chaussee und #Späthstraße mit erheblichen Behinderungen zu rechnen, warnt bereits vorab die Senatsverkehrsverwaltung. Der auch als #Schönefeld-Zubringer bezeichnete Abschnitt der Stadtautobahn war erst 2004 eröffnet worden.

Doch die aus Beton gefertigte Fahrbahn fing recht bald an zu bröckeln und an den Rändern aufzuplatzen. Verantwortlich dafür ist der von Bauleuten gefürchtete „#Betonkrebs“, eine chemische Reaktion, bei der der Baustoff nach und nach zerbröselt. Das wiederum gefährdet die Sicherheit der Auto- und Motorradfahrer. Bei der Sanierung wird die Betondecke, die durch die #Alkali-Kieselsäure-Reaktion (#AKR) nachhaltig geschädigt ist, durch eine #Asphaltschicht ersetzt. Während der elfwöchigen Arbeiten stehen für Autos nur je zwei eingeengte Fahrspuren pro Richtung auf einer der beiden Richtungsfahrbahnen zur Verfügung. Die Geschwindigkeit wird aus Sicherheitsgründen auf 60 km/h begrenzt.

Zunächst wird an der Richtungsfahrbahn Süd (Dresden) gearbeitet. Die Anschlussstelle Johannisthaler Chaussee und die Zufahrt auf die #A113 in Richtung Süden an der Anschlussstelle Späthstraße …

Straßenverkehr + Flughäfen: Betonkrebs Wenn der BER öffnet, könnte die Zubringer-Autobahn ein Sanierungsfall sein – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/betonkrebs-wenn-der-ber-oeffnet–koennte-die-zubringer-autobahn-ein-sanierungsfall-sein-25573858

Berlin – Es wäre grotesk: Der Flughafen #BER ist endlich in #Betrieb – doch dafür  wird auf der Autobahn zwischen Berlin und Schönefeld gebaut. Genau das könnte aber im kommenden Jahr drohen, sofern der neue Hauptstadt-Airport dann schon am Netz ist. Denn auf der #A113 im Südosten Berlins wird es nicht nur im Sommer 2017, sondern auch im Sommer 2018 Baustellen geben.  Sie können nicht aufgeschoben werden, weil der Anlass  ernst ist: Die #Schönefeld-Autobahn hat Betonkrebs.

Es sind drei Buchstaben, die selbst hartgesottene, erfahrene Ingenieure frösteln lassen: #AKR – die Abkürzung für #Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Sie bezeichnet einen Zersetzungsprozess, der Beton von innen heraus zerstört. Auf der Autobahn, die für Autos und Taxis die wichtigste Route von Berlin zum neuen Flughafen sein wird, hat diese chemische Reaktion vor Jahren eingesetzt – mit gravierenden Folgen. Risse und Schlaglöcher sind entstanden, die Fahrzeugen zusetzen und Motorradfahrern gefährlich werden können.
Erfahrungen aus der DDR nicht berücksichtigt

Dabei gibt es den Abschnitt zwischen Neukölln und Adlershof erst seit 2005, die Weiterführung nach Schönefeld wurde 2008 für den Verkehr freigegeben. Doch schon 2009, als das erste Teilstück kurz vor  Ende der Gewährleistungsfrist begangen wurde, entdeckten die Senatsleute Schäden in der Fahrbahn. Untersuchungen ergaben: Es handelt sich um Betonkrebs.

Dass die Autobahn aus Beton gebaut wurde, hat mehrere Gründe. Offenbar lag es nicht  nur daran, dass Beton heller als Asphalt ist. Ein Planer berichtete, dass Erfahrungen aus der DDR, in der viele Verkehrswege unter dem Zersetzungsprozess gelitten hatten,  in  bundesweiten Regelwerken nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. So musste der Senat bei seinen Ausschreibungen für die A 113 auch Angebote berücksichtigen, bei denen diese Gefahr nicht richtig adressiert wurde. Im Fall der Schönefeld-Autobahn begann ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren, das Jahre dauerte. Während dieser Zeit waren nur Notreparaturen erlaubt. Erst 2016 ging es zu Ende, und im Sommer konnte mit der Fahrbahnsanierung …

Straßenverkehr: Erneuerung der Fahrbahn der BAB A 113 zwischen den Anschlussstellen Späthstraße und Adlershof wird wie angekündigt zum Ferienende abgeschlossen aus Senat

www.berlin.de

Am 03.09.2016 enden #planmäßig die #Baumaßnahmen auf der #BAB #A113 zwischen den Anschlussstellen Späthstraße und Adlershof. Alle verkehrseinschränkenden Maßnahmen auf der A 113 und in den Aus- und Einfahrtsbereichen der Anschlussstellen Stubenrauchstraße und Adlershof werden aufgehoben.

Insgesamt konnten innerhalb der Bauzeit seit dem 09.07.2016 rund 45.000 m², und damit 8.000 m² Fahrbahn mehr als ursprünglich geplant, erneuert bzw. instand gesetzt werden. Die vom Bund getragenen Kosten belaufen sich auf rd. 3,5 Mio. €.


Notwendig wurde diese Maßnahme durch #Schäden infolge einer #Alkali-Kieselsäure-Reaktion (#AKR) an dem im September 2005 eröffneten Streckenabschnitt.

Die erforderlichen Baumaßnahmen dienen der dauerhaften Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Dabei wurde die geschädigte Betondecke in Teilbereichen vollständig durch Asphalt ersetzt oder in Teilen mit Asphalt überbaut.

Aufgrund der bestehenden und fortschreitenden AKR-Problematik wird auch in den bisher nicht bearbeiteten Bereichen mit leichterer Schädigung gerechnet. Deshalb ist die Fortsetzung der Arbeiten in den Jahren 2017 und 2018 jeweils in den Sommerferien geplant.

Bilder: 
Sommerbaustelle auf der A 113. Die Firmen arbeiteten Tag und Nacht.

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt