Straßenverkehr: Spandau: Sperrung der Seegefelder Straße am Bahnhof wird geprüft, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article230246746/Seegefelder-Strasse-Bezirk-will-Sperrung-am-Bahnhof-pruefen.html

An der Kreuzung am #Bahnhof #Spandau gibt es besonders viele Unfälle. Der Bezirk überlegt nun, die #Seegefelder Straße zu sperren.

Es ist einer der größten #Knotenpunkte im Bezirk – und einer der #unfallreichsten: Die Kreuzung von Altstädter Ring, Klosterstraße, Seegefelder Straße und Stabholzgarten am Bahnhof Spandau. 102 Unfälle wurden 2019 gezählt. Und erst in der vergangenen Woche starb eine Radfahrerin, die von einem Auto erfasst wurde, das von der Seegefelder Straße nach rechts in die #Klosterstraße abbog, wobei die Hintergründe des Unfalls noch unklar sind.

Im Bezirk ist die Kreuzung und die Situation am #Bahnhofsvorplatz schon seit Jahren Thema, auch vor dem Hintergrund, dass diese als Unfallschwerpunkt bekannt ist und regelmäßig auch Fußgänger beteiligt sind, sagt Verkehrsstadtrat Frank Bewig (CDU). Jetzt strebt der Bezirk an, eine durchaus folgenreiche Veränderung der Kreuzung zu untersuchen: Die Sperrung der Seegefelder Straße auf Höhe des Bahnhofs für den motorisierten Individualverkehr. Autos könnten so nicht mehr von der Seegefelder Straße in die Kreuzung fahren und umgekehrt.

Bahnhof Spandau: Bezirk hofft auf Landesmittel
„Wir wollen mit der Senatsverkehrsverwaltung diesen Weg einschlagen und das tiefergehend und ergebnisoffen …

Bus: Ausschuss stimmt für Nachtbus zwischen Spandau und Falkensee, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article229397862/Ausschuss-stimmt-fuer-Nachtbus-zwischen-Spandau-und-Falkensee.html

Zwischen dem #Rathaus Spandau und #Falkensee soll künftig ein #Nachtbus fahren, der auch die Gartenstadt #Staaken anschließt. Das hatte die Linksfraktion in einem Antrag in der Spandauer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gefordert, der nun von den Mitgliedern des Verkehrsausschusses einstimmig beschlossen worden ist. Demnach soll sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen für eine #Nachtbuslinie entlang der #Seegefelder Straße einsetzen. Nach der Sommerpause muss der Antrag noch in der BVV beschlossen werden.

Die Linksfraktion begründete ihren Antrag damit, dass der Bedarf hoch sei und von dieser Nachtbuslinie viele Menschen profitieren könnten. Die Regionalbahnen von Spandau über Albrechtshof nach Falkensee fahren nachts nur in großen Zeitabständen von einer, teilweise zwei Stunden am Wochenende. Unter der Woche sind die Lücken noch größer. Der letzte Bus der Linie 337 zwischen Spandau und Falkensee, die allerdings nicht über Staaken, sondern das Falkenhagener Feld geführt wird, fährt am Spandauer Rathaus gegen 22.30 Uhr ab.

Senatsverkehrsverwaltung verweist auf Gespräche mit Landkreis #Havelland
„Gerade am Bahnhof Albrechtshof, aber auch in der Gartenstadt Staaken wohnen somit zahlreiche Personen, die nachts vom öffentlichen Nahverkehr …

Bus + Straßenverkehr: Zwischen BVG-Haltestelle und Bushäuschen liegen 25 Meter – warum? Fahrgäste stehen im Regen, dabei ist in der Nähe ein Dach. Das Haus kann allerdings nicht so einfach umgesetzt werden. aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/spandau/berlin-spandau-zwischen-bvg-haltestelle-und-bushaeuschen-liegen-25-meter-warum/20820466.html

Fahrgäste, die in einer #BVG-Wartehalle in der #Seegefelder Straße Zuflucht vor Regen, Schnee oder Wind suchen, stehen seit einiger Zeit symbolisch dennoch im Regen. Denn die Busse der Linie #237, die, vom Rathaus Spandau kommend zum Isenburger Weg in Staaken fahren, halten jetzt rund 25 Meter vor dem Häuschen, dazwischen schließt sich regelmäßig eine #Bahnschranke. Was auf den ersten Blick wie ein #Schildbürgerstreich wirkt, ist tatsächlich ein offenbar unlösbares Problem.
Zwischen der Dyrotzer- und der Senzker Straße queren die Gleise der #Havelländischen Eisenbahn, die deren Bahnhof #Johannesstift an Netz anbinden, die Seegefelder Straße. Eine #Schranke stoppt beim Nahen eines Zuges den Straßenverkehr. Die #Bahntrasse wird zwar deutlich seltener befahren als die Fahrbahn, auf der werktags 77 Busse in Richtung Staaken rollen. Doch auch auf der Linie 237 setzt die BVG seit geraumer Zeit die sogenannten Niederflur-Gelenkbusse vom Typ Scania Citywide LFA ein. Die sind 18 Meter lang, doch dummerweise steht die Wartehalle zu dicht hinter den Gleisen. Folglich ragte das Heck beim Stopp regelmäßig über die Schienen, waren Konflikte zwischen Bahn und Bus vorprogrammiert. 
Deshalb verlegte der Verkehrsbetrieb die Haltestelle um rund 25 Meter nach Osten, vor die …

Straßenverkehr + S-Bahn + Regionalverkehr: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (IV) – Auswirkungen auf Straßenverkehr und Regionalverkehr, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie bewertet die Senatsverwaltung bei einer etwaigen -Bahnverlängerung bis ins #Falkenhagener Feld die Notwendigkeit, die wichtige Staakener Verkehrsader #Seegefelder Weg kreuzen zu müssen? Frage 2: Sollen hier die #Gleisanlagen eingleisig oder zweigleisig gebaut und genutzt werden? Frage 3: Welche Auswirkungen hat dies für die Frequenz der Verschränkung des Seegefelder Weges mit der Folge des Stopps des Individual-, des Wirtschafts- und des sonstigen #ÖPNV-Verkehrs? Frage 4: Sind #Tunnel- oder #Brückenlösungen in der Diskussion? Antwort zu 1 bis 4: Die konkrete Ausgestaltung zur notwendigen Länge von Gleisanlagen, eine Entscheidung über eingleisige und zweigleisige Abschnitte wird ebenso wie die konkrete Ausgestaltung von Kreuzungen mit anderen Verkehrswegen erst im Rahmen der weiteren Planungsvertiefung festgelegt. Für eine Kreuzung mit der Seegefelder Straße wird derzeit eine niveaufreie Lösung angestrebt. Frage 5: Wie werden die Fahrgäste nach Meinung der Senatsverwaltung zu möglichen neuen Bahnhöfen (standortgenau) einer etwaigen S-Bahnverlängerung von Spandau ins Falkenhagener Feld gelangen (bitte aufteilen in fußläufig, per ÖPNV, per Auto)? Frage 6: Wie sieht das Zubringerkonzept über den ÖPNV aus, welche Bus-Linien werden aus welchen Bereichen die Fahrgäste zu welchen Bahnhöfen führen? Antwort zu 5 und 6: Der Stadtentwicklungsplan Verkehr 2025 (StEP Verkehr) als verkehrspolitische Strategie des Berliner Senats hat das Ziel gesetzt, eine zukunftsfähige Mobilität für alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins zu gewährleisten. Zur Schaffung eines effizienten und attraktiven ÖPNV-Angebotes muss sich der Senat u. a. an die Vorgaben des Nahverkehrsplanes halten. Er legt verbindliche Standards und Anforderungen hinsichtlich Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit), Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) sowie Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) fest. Sobald ein politischer Beschluss des Senats für die Realisierung einer S-Bahnverlängerung über Spandau hinaus und damit eine Entscheidung für eine Streckenführungsvariante inkl. Bahnhöfe vorliegt, sind die weiteren Planungsschritte zeitnah einzuleiten und damit auch eine Konkretisierung von Zubringerkonzepten und Zuwegungen zu den neuen S-Bahnhöfen. Frage 7: Sind Park & Ride-Parkplätze entlang der etwaigen Strecke realisierbar? Antwort zu 7: Es wird eingeschätzt, dass Park&Ride (P&R) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse aufgrund der hohen Kosten für Grunderwerb, Betrieb und Unterhaltung sowie dem geringen verkehrlichen Nutzen (möglichen Neukundenzuwachs und Entlastung der Straßen vom Individualverkehr) nur sehr begrenzt geeignet und wirtschaftlich tragfähig erscheint. Berlin und Brandenburg orientieren deshalb auf ein für den Berufsverkehr attraktives Angebot, insbesondere im Regional- und S-Bahnverkehr. Für bahnferne Wohnstandorte empfiehlt sich eine Pkw- oder aber auch Fahrradnutzung als Zugang zur nächstgelegenen Schienenstre- cke (falls ein Bus als Zubringer nicht vorhanden ist) und ein möglichst schneller Umstieg auf den öffentlichen Verkehr. D.h. Schnittstellen zwischen PKW und ÖPNV sollten im Land Brandenburg liegen, wo in aller Regel freie Flächen eher verfügbar und finanzierbar sind. Im Berliner Stadtgebiet wird vor allem die Kombination von Fahrrad und ÖPNV im Rahmen eines Investitionsprogramms mit BVG und S-Bahn gefördert. Im StEP Verkehr ist darüber hinaus vorgesehen, zusammen mit Brandenburg das Thema P&R konzeptionell zu überprüfen. Frage 8: Wie wird die Senatsverwaltung den zu erwartenden Parkplatzsuchverkehr in den Wohngebieten rund um die Bahnhöfe verhindern? Antwort zu 8: Es wird auf die Antwort zu 5 und 6 verwiesen. Frage 9: Hält die Senatsverwaltung die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung/Parkraummanagement für ein sinnvolles Mittel? Antwort zu 9: Der StEP Verkehr empfiehlt die schrittweise Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung auf alle innerstädtische Zielgebiete des Pkw-Verkehrs mit starker Parkraumnachfrage sowie die unmittelbar angrenzenden Wohngebiete. Potenzielle Erweiterungsgebiete sind vor allem die hoch verdichteteten und nutzungsgemischten Stadtteile und Quartiere. Die Erfahrungen in Berlin haben gezeigt, dass die Parkraumbewirtschaftung deutlich zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Wohnsituation beitragen kann: – Bewohnerinnen und Bewohner finden leichter einen Parkplatz, – bessere Zugänglichkeit für Kundinnen und Kunden und Besucherinnen und Besucher, – weniger Parksuchverkehr, – Dämpfung des Pkw-Zielverkehrs von Beschäftigten, weniger Dauerparker. Die Bezirke treffen die Entscheidung über die Einführung der Parkraumbewirtschaftung auf der Grundlage von detaillierten Untersuchungen zur Parkraumsituation und zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Frage 10: Welche Auswirkungen auf die Relevanz, zum Beispiel Qualität und Quantität der Regionalbahnhalte, der Bahnhöfe Albrechtshof und Staaken wird durch die mögliche Verlängerung der S-Bahn im Einzugsbereich gesehen? Antwort zu 10: Regionalverkehr und S-Bahnverkehr bedienen überwiegend ein unterschiedliches Kundenpotential. Die Regionalbahnstrecke im Zuge der Hamburger Bahn aus dem Land Brandenburg führt bis zum Bahnhof Spandau und dann weiter zur Berliner Innenstadt. Der Berliner Regionalverkehr ist durch weitere Reiselängen (gegenüber der S-Bahn) und eine sehr hohe Auslastung durch die Brandenburger Pendler geprägt. Eine Verlängerung der S-Bahn über Spandau hinaus in Richtung Westen dient der Beseitigung der bestehenden Anbindungsdefizite im westlichen Spandau und bietet eine weitere direkte Verbindung für die Spandauer Einwohnerinnen und Einwohner bis in die Berliner Innenstadt. Frage 11: Wie begegnet der Senat der vielfach geäußerten Befürchtung, dass die Taktdichte der Regionalbahn bei Engpässen wegen des priorisierten Fernverkehrs verringert werden könnte? Antwort zu 11: Der Netzbetreiber muss die Bestellungen von Zugleistungen entsprechend den Regelungen des Allgemeines Eisenbahngesetzes (AEG) und der Eisenbahninfrastruktur- Benutzungsverordnung (EIBV) annehmen und bearbeiten. Dies betrifft auch den Eisenbahnregionalverkehr. Bei absehbaren Engpässen müssen die Bestimmungen des AEG und der EIBV berücksichtigt werden. Der Senat nutzt dabei alle sich bietenden Möglichkeiten, damit die von ihm gemeinsam mit dem Land Brandenburg bestellten Leistungen des Eisenbahnregionalverkehrs in gewünschter zeitlicher Lage, Umfang und Qualität gefahren werden können. Berlin, den 1. August 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2014)

S-Bahn: Klarheit zur S-Bahnverlängerung in Spandau (II) – Gibt es einen Nutzen vor Ort für eine S-Bahn ins Falkenhagener Feld?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welchen #Nutzen-Kosten-Faktor hat eine mögliche #Verlängerung der -Bahn ins #Falkenhagener Feld gegenüber der Streckenführung entlang des #Seegefelder Weges über die #Landesgrenze hinaus? Antwort zu 1: Die Nutzen-Kosten-Untersuchung ist abgeschlossen. Derzeit werden die Ergebnisse ausgewertet und eine Senatsvorlage vorbereitet, detaillierte Zahlen können deshalb zurzeit noch nicht genannt werden. Eine Streckenführung zur Verlängerung der S-Bahn von Spandau über die Landesgrenze hinaus ist nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen. Das Land Brandenburg hat sich in seinem Landesnahverkehrsplan 2013- 2017 gegen eine Verlängerung von S-Bahnen aus Berlin ins Land Brandenburg hinein ausgesprochen. Über eine Weiterführung über den Bahnhof Albrechtshof (Landesgrenze Berlin/Brandenburg) hinaus kann nur das Land Brandenburg entscheiden. Frage 2: Auf welcher politischen und gutachterlichen Basis wird die Variante einer S-Bahn-Verlängerung entlang der Seegefelder Straße und der Bötzow-Bahn durch die Senatsverwaltung geprüft? Antwort zu 2: Durch den Verzicht des Landes Brandenburg auf weitere S-Bahnstrecken konnte die Planung auf das Stadtgebiet von Berlin beschränkt und alle denkbaren bzw. für das Land Berlin zielführenden Varianten neu geprüft werden. Frage 3: Wurde diese Streckenvariante in den Studien im Jahr 2008 bereits untersucht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt umfassend begutachtet? Antwort zu 3: Nein. Diese Streckenvariante ist erst jetzt im Rahmen der aktualisierten Nutzen-Kosten- Untersuchung unter den neuen Rahmenbedingungen einbezogen worden. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche Haltestellen fänden in dieser Überlegung Berücksichtigung, wo wäre der Endbahnhof? Antwort zu 4: Als Optionen für S-Bahnhöfe entlang der Streckenvariante ins Falkenhagener Feld wurden folgende Möglichkeiten zur Prüfung der baulichen und betrieblichen Machbarkeit sowie der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einbezogen: Nauener Straße, Seegefelder Straße, Falkenseer Chaussee und Johannisstift. Als Endbahnhöfe kämen Falkenseer Chaussee oder Johannisstift in Frage. Frage 5: Hält die Senatsverwaltung Schätzungen von der Firma I. C. GmbH aus dem Jahr 2008 für eine Verlängerung nach Falkensee auf eine Verlängerung nur ins Falkenhagener Feld für übertragbar, wonach täglich 8.000 bis 15.000 Kunden an den neuen Bahnhöfen die S-Bahn nutzen könnten? Antwort zu 5: Die Anzahl von Fahrgästen, die eine Infrastruktur nutzen, ist abhängig von den jeweiligen strukturellen gebietsbezogenen Rahmenbedingungen und örtlichen Gegebenheiten wie zum Beispiel Einwohnerzahlen, Anzahl von Arbeitsplätzen, Verkehrsmittelnutzung u. a. Diese Fahrgastzahlen müssen für jede Streckenführungsvariante separat und auf wissenschaftlichem Weg ermittelt werden. Eine Übertragung von Ergebnissen einer Streckenführungsvariante auf eine andere ist nicht möglich. Frage 6: Mit welchen Fahrgastzahlen rechnet die Senatsverwaltung? Antwort zu 6: Die Fahrgastzahlen variieren je nach Art und Anzahl der S-Bahnhöfe entlang der Strecke und in Abhängigkeit vom Endbahnhof. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Berlin, den 30. Juli 2014 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. August 2014)