zu Fuß mobil + Straßenverkehr: Beschleunigte Errichtung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen, aus Senat

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Frage 1:

Welche #FGÜ und sonstige #Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato angeordnet und umgesetzt? (Aufgliederung nach Bezirken, Jahreszahl, Standort und Angabe der Kosten/Mittelbedarf)

Antwort zu 1:

Folgende #Fußgängerüberwege (FGÜ) und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz straßenverkehrsbehördlich angeordnet:

2019:

Charlottenburg-Wilmersdorf              FGÜ Reichsstraße/ Eschenallee

Kosten: 187.000 €

Charlottenburg-Wilmersdorf              FGÜ Paulsborner Straße/ Nestorstraße

Kosten: 65.000 €

Lichtenberg                                        FGÜ Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule

Kosten: 225.000 €

Marzahn-Hellersdorf                           FGÜ Kastanienallee/ Havelländer Weg

Kosten: 70.600 €

Marzahn-Hellersdorf                           FGÜ Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße

Kosten: 87.025 €

Marzahn-Hellersdorf                           FGÜ Oberfeldstraße/ Cecilienstraße

Kosten. 64.933 €

Marzahn-Hellersdorf                           Mittelinsel Poelchaustraße/ Langhoffstraße

Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                    FGÜ Michaelkirchplatz/ Legiendamm Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                    FGÜ Grenzstraße/ Neue Hochstraße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                    Mittelinsel Hussitenstraße 24

Kosten: 13.310 €

Mitte                                                    Mittelinsel Hussitenstraße/ Usedomer Straße Kosten: noch unbekannt

Neukölln                                           FGÜ / Am Eichquast

Kosten: 74.925 €

Neukölln                                           FGÜ Mariendorfer Weg 22

Kosten: 52.360 €

Pankow                                              FGÜ Pölnitzweg/ Zufahrt Ludwig-Hoffmann Quartier

Kosten: 50.420 €

Pankow                                              Mittelinsel Quickborner Straße/ Uhlandstraße Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                     FGÜ Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße

Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                             Mittelinsel Dahlemer Weg/ Mörchinger Straße

Kosten: noch unbekannt

Tempelhof-Schöneberg                     Mittelinsel Marienfelder Allee 128

Kosten: noch unbekannt

Treptow-Köpenick                              FGÜ Groß-Berliner-Damm/ Abram-Joffe-Straße

Kosten: 73.404 €

2020:

Charlottenburg-Wilmersdorf              FGÜ Wintersteinstraße 24

Kosten: noch unbekannt

Charlottenburg-Wilmersdorf              FGÜ Wiesbadener Straße/ Sodener Straße

Kosten: noch unbekannt

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Lausitzer Straße/ Reichenberger Straße

Kosten: noch unbekannt

Marzahn-Hellersdorf                           FGÜ Marzahner Promenade

Kosten: 88.380 €

Marzahn-Hellersdorf                           Mittelinsel Kaulsdorfer Straße/ Deutschhofer Allee

Kosten: 136.703 €

Marzahn-Hellersdorf                           Mittelinsel Köpenicker Straße 109

Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                    Mittelinsel Beusselstraße zwischen Zwinglistraße und Erasmusstraße

Kosten: noch unbekannt

Pankow                                              FGÜ Conrad-Blenkle-Straße/ Rudi-Arndt-Straße Kosten: noch unbekannt

Spandau                                            Mittelinsel Am Kiesteich 40 Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                             FGÜ Finckensteinallee/ Baseler Straße

Kosten: noch unbekannt

2021

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Möckernstraße/ Obentrautstraße

Kosten: noch unbekannt

Darüber hinaus werden als Querungshilfen auch Gehwegvorstreckungen geplant und für die Umsetzung vorbereitet. Da Gehwegvorstreckungen oftmals jedoch nur bauliche Veränderungen umfassen, gibt es in den meisten Fällen keine straßenverkehrsbehördliche Anordnung.

Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden seit 2019 bis dato nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz fertig gestellt:

2019:

Charlottenburg-Wilmersdorf              Gehwegvorstreckung Brandenburgische Straße/

Wittelsbacher Straße

Kosten: 48.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Reichenberger Straße/ Forster Straße

Kosten: 45.180 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Am Ostbahnhof/ Koppenstraße und Mittelinsel Am

Ostbahnhof/ Andreasstraße

Kosten:181.900 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Simplonstraße 27

Kosten: 34.600 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Pettenkofer Straße 2A

Kosten: 88.600 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Mittelinsel Köpenicker Straße 20

Kosten: 27.200 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Mittelinsel Ritterstraße 33 und 78

Kosten: 80.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Mittelinsel Thielenbrücke/ Paul-Lincke-Ufer

Kosten: 24.400 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Mittelinsel Friedrichstraße 14-15

Kosten: 40.600 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Mittelinsel Baerwaldstraße nördlich Carl-Herz-Ufer

Kosten: 39.200 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Gehwegvorstreckung Scharnweberstraße/ Finowstraße

Kosten: 131.200 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Gehwegvorstreckung Görlitzer Straße/ Lübbener Straße

Kosten: 13.800 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  Gehwegvorstreckung Pücklerstraße 12

Kosten: 34.300 €

Lichtenberg                                        FGÜ Fanningerstraße 25 und Gehwegvorstreckung Fanningerstraße/ Bürgerheimstraße

Kosten: 106.000 €

Lichtenberg                                        FGÜ Egon-Erwin-Kisch-Straße/ Demminer Straße

Kosten: 135.200 €

Lichtenberg                                        FGÜ Sewanstraße/ Mellenseestraße

Kosten: 136.800 €

Lichtenberg                                        Gehwegvorstreckung Rudolf-Seiffert-Straße 54/64

Kosten: 28.800 €

Marzahn-Hellersdorf                           Gehwegvorstreckung Dessauer Straße

Kosten: 9.060 €

Mitte                                                    FGÜ Behmstraße 31

Kosten: 77.300 €

Mitte                                                    2 FGÜ in der Flottwellstraße und FGÜ Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße

Kosten: 57.720 €

Pankow                                            FGÜ Lindenberger Weg 30 Kosten:36.600 €

Pankow                                            FGÜ Blankenburger Straße 20 Kosten: 23.500 €

Pankow                                            FGÜ Blankenburger Chaussee 86 Kosten: 27.000 €

Pankow                                            FGÜ Buchholzer Straße 3 Kosten: 82.100 €

Pankow                                              Mittelinsel Darßer Straße/ Nachtalbenweg Kosten: 35.200 €

Pankow                                              Gehwegvorstreckung Pieskower Weg/ Thomas-Mann- Straße

Kosten: 14.200 €

Reinickendorf                                     FGÜ Sigismundkorso 82/ An der Buche Kosten: 54.300 €

Reinickendorf                                     FGÜ Reginhardstraße 145

Kosten: 64.300 €

Reinickendorf                                     FGÜ General-Barby-Straße/ Auguste-Viktoria-Allee

Kosten: 92.30 €

Reinickendorf                                     Mittelinsel Hermsdorfer Damm 50/ Jugendherberge

Kosten: 113.000 €

Reinickendorf                                     Mittelinsel Hermdorfer Damm 191/ Olafstraße

Kosten: 43.600 €

Steglitz-Zehlendorf                             FGÜ Bismarckstraße/ Kniephofstraße Kosten: 69.000 €

Tempelhof-Schöneberg                     FGÜ Richard-Tauber-Damm/ Culemeyerstraße

Kosten: 101.000 €

Treptow-Köpenick                              FGÜ Schönefelder Chaussee 172 Kosten: 38.500 €

2020:

Charlottenburg-Wilmersdorf              FGÜ Seesener Straße/ Cicerostraße

Kosten: 55.400 €

Charlottenburg-Wilmersdorf              Zwei Mittelinseln Rudolstädter Straße

Kosten: 126.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                  FGÜ Gürtelstraße/ Oderstraße

Kosten: 222.200 €

Friedrichhain-Kreuzberg                    Gehwegvorstreckung Luckenwalder Straße/

Tempelhofer Ufer Kosten: 54.800 €

Friedrichhain-Kreuzberg                    Gehwegvorstreckung Straßmanntraße/ Wilhelm-Stolze-

Straße

Kosten: 14.000 €

Lichtenberg                                        Mittelinsel Zingster Straße/ EKZ Prerower Platz

Kosten: 134.700 €

Lichtenberg                                        Gehwegvorstreckung Mittelstraße 14

Kosten: 17.250 €

Marzahn-Hellersdorf                           Gehwegvorstreckung Am Baltenring 72

Kosten: 3.800 €

Mitte                                                    FGÜ Habersaathstraße 15

Kosten: 125.200 €

Neukölln                                           FGÜ Wildhüterweg/ Am Eichenquast

Kosten: 75.000 €

Neukölln                                           FGÜ Mariendorfer Weg 22

Kosten: 52.400 €

Pankow                                            FGÜ John-Schehr-Straße 38 Kosten: 139.300 €

Pankow                                            FGÜ Conrad-Blenkle-Straße 34 Kosten: 73.000 €

Pankow                                            FGÜ Berliner Straße/ Dr.-Markus-Straße Kosten: 246.700 €

Pankow                                              Gehwegvorstreckung Ossietzkystraße/ Wolfshagener Straße und Ossietzkystraße/ Am Schlosspark Kosten: 20.000 €

Reinickendorf                                     FGÜ Klemkestraße/ Büchsenweg

Kosten: 113.600 €

Reinickendorf                                     FGÜ Bernauer Straße 29

Kosten: 80.000 €

Reinickendorf                                     FGÜ Gorkistraße/ Bollestraße

Kosten: 35.000 €

Reinickendorf                                     Mittelinsel Eichelhäherstraße/ Schwarzspechtweg

Kosten: 42.600 €

Steglitz-Zehlendorf                             FGÜ Lloyd-G.-Wells-Straße Kosten: 72.400 €

Tempelhof-Schöneberg                     FGÜ Ringstraße/ Kurfürstenstraße

Kosten: 70.200 €

Treptow-Köpenick                              FGÜ Groß-Berliner Damm/ Abram-Joffe-Straße

Kosten: 73.400 €

Frage 2:

Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen sind an welchen konkreten Standorten bereits angeordnet worden, aber bis dato noch nicht errichtet? (Aufgliederung nach Bezirken, Angabe der Kosten, Mittelbedarf und den Begründungen für die noch ausstehende Umsetzung)

Antwort zu 2:

Folgende FGÜ und sonstige Querungshilfen sind nach Kenntnistand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits angeordnet bzw. geplant, aber bis dato noch nicht umgesetzt:

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Holzendorffstraße/ Friedbergstraße

Kosten: noch unbekannt

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Wiesbadener Straße/ Joachimsberger Straße

Kosten: 25.000 €

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Sömmeringtraße 10

Kosten: 45.500 €

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Wintersteinstraße 24

Kosten: noch unbekannt

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Wiesbadener Straße/ Sodener Straße

Kosten: noch unbekannt

Charlottenburg-Wilmersdorf                   Gehwegvorstreckung Charlottenburger Ufer

Kosten: noch unbekannt

Charlottenburg-Wilmersdorf                   Mittelinsel Kaiserin-Augusta-Allee/ Goslaer Straße

Kosten: noch unbekannt

Charlottenburg-Wilmersdorf                   Gehwegvorstreckung Leibnitzstraße/ Pestalozzistraße

Kosten: noch unbekannt

Friedrichhain-Kreuzberg                         Zwei FGÜ Lausitzer Straße und Reichenberger Straße

Kosten: noch unbekannt

Friedrichshain-Kreuzberg                       FGÜ Möckernstraße/ Obentrautstraße

Kosten: noch unbekannt

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Ebertystraße/ Ebelingstraße

Kosten: 62.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Paul-Lincke-Ufer/ Lausitzer

Straße

Kosten: 16.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Friedenstraße/ Koppenstraße

Kosten: 86.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Wilmsstraße/ Carl-Herz-Ufer

Kosten: 30.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Dolzinger Straße/

Pettenkoferstraße Kosten: 35.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Kopernikusstraße/ Simon-Dach-

Straße

Kosten. 17.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Gubener Straße/ Am

Comeniusplatz

Kosten: 125.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Adalbertstraße/ Naunystraße

Kosten: 19.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Mühsamstraße/ Eckertstraße

Kosten: noch unbekannt

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Koppenstraße/ Singerstraße

Kosten: noch unbekannt

Lichtenberg                                             FGÜ Sewanstraße östlich der B.-Grzimek-Schule

Kosten: 225.000 €

Lichtenberg                                             Mittelinsel Rummelsburger Straße/ Volkradstraße Kosten: noch unbekannt

Lichtenberg                                             Gehwegvorstreckung Massower Straße 42-44 Kosten: noch unbekannt

Lichtenberg                                             Gehwegvorstreckung Am Stadtpark/ Scheffelstraße

Kosten: 35.000 €

Marzahn-Hellersdorf                               FGÜs am Jaques-Offenbach-Platz

Kosten: 1.156.335 €

Marzahn-Hellersdorf                               FGÜ Marzahner Promenade

Kosten: 88.380 €

Marzahn-Hellersdorf                               Mittelinsel Kaulsdorfer Straße/ Deutschhofer Allee

Kosten: 136.700 €

Marzahn-Hellersdorf                               Mittelinsel Köpenicker Straße 109 Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         FGÜ Hannah-Arendt-Straße/ Gertrud-Kolmar-Straße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         FGÜ Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke

Kosten: 37.000 €

Mitte                                                         FGÜ Sickingentraße/ Rostocker Straße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         FGÜ Michaelkirchplatz/ Legiendamm Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         FGÜ Grenzstraße/ Neue Hochstraße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         Mittelinsel Torstraße/ Gartenstraße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         Mittelinsel Hannoversche Straße/ Robert-Koch-Straße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         Vier Mittelinseln Usedomer Straße zwischen Wattstraße und Hussitenstraße

Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         Gehwegvorstreckung Gartenstraße/ Schröderstraße Kosten: noch unbekannt

Mitte                                                         Gehwegvorstreckung Pankstraße Kosten: noch unbekannt

Pankow                                                   FGÜ Hauptstraße/ Goethestraße

Kosten: 25.000 €

Pankow                                                 FGÜ Buchholzer Straße/ Charlottenstraße Kosten: noch unbekannt

Pankow                                                   FGÜ Conrad-Blenkle-Straß/ Rudi-Arndt-Straße Kosten: noch unbekannt

Pankow                                                   Gehwegvorstreckung Roelckestraße 60 Kosten: noch unbekannt

Pankow                                                   Mittelinsel Alt-Karow/ Frundsbergstraße

Kosten: 79.000 €

Pankow                                                   Mittelinsel Grabbeallee/ Tschaikowskistraße Kosten: noch unbekannt

Pankow                                                   Gehwegvorstreckung Grunowstraße 18 Kosten: 34.000 €

Pankow                                                   Mittelinsel Schönerlinder Straße/ Hans-Schumacher- Straße

Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          FGÜ Buddestraße/ Königsweg Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          FGÜ Schönfließer Straße/ Gollanzcstraße Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Mittelinsel Oraniendamm/ Tegeler Fließ Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Mittelinsel Pankower Allee/ Semkesteig Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Mittelinsel Hermsdorfer Damm 34 Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Mittelinsel Sandhauser Straße/ Rallenweg Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Mittelinsel Alt-Wittenau-Gorkistraße/ Rosentreter- promenade

Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Gehwegvorstreckung Rosentreterpromenade/ Alt- Wittenau

Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Gehwegvorstreckung Schönfließer Straße/ Zeltinger Straße

Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Gehwegvorstreckung Zabel-Krüger-Damm/ Titiseestraße

Reinickendorf                                          Gehwegvorstreckung Zabel-Krüger-Damm/ Öschelbronner Straße

Kosten: noch unbekannt

Reinickendorf                                          Gehwegvorstreckung Humboldtstraße/ Lindauer Allee Kosten: noch unbekannt

Spandau                                                 FGÜ Wilhelmstraße 28 Kosten: noch unbekannt

Spandau                                                 Gehwegvorstreckung Neuendorfer Straße/ Neue Bergstraße

Kosten: noch unbekannt

Spandau                                                 Gehwegvorstreckung Teltower Straße 20 Kosten: noch offen

Spandau                                                 Mittelinsel Weißenburger Straße/ Götelstraße Kosten: noch unbekannt

Spandau                                                 Mittelinsel Am Kiesteich 40 Kosten: noch unbekannt

Spandau                                                 Mittelinsel Niederneuendorfer Allee/ Neuenahrener Weg

Kosten: 220.000 €

Steglitz-Zehlendorf                                  FGÜ Grunewaldstraße 44 Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  FGÜ Finckensteinallee/ Baseler Straße Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  Mittelinsel Drakestraße/ Margaretenstraße Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  Gehwegvorstreckung Belßstraße zwischen Lüdeckestraße und Wichurastraße  Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  Gehwegvorstreckung Wedellstraße 76 Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  Gehwegvorstreckung Ahlener Weg 1 Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  Mittelinsel Dahlemer Weg/ Mörchinger Straße Kosten: noch unbekannt

Steglitz-Zehlendorf                                  Gehwegvorstreckung Altdorfer Straße/ Glarner Straße

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Monumentenstraße 13

Kosten: noch unbekannt

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Passauer Straße

Kosten: noch unbekannt

Tempelhof-Schöneberg                          Mittelinsel Marienfelder Allee 128

Kosten: noch unbekannt

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Rubensstraße/ Peter-Vischer-

Straße

Kosten: 150.000 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Barbarossastraße/ Münchener

Straße

Kosten: 36.560 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Goebenstraße 9/11

Kosten: 30.000 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Martin-Luther-Straße/

Winterfeldstraße

Kosten: 150.000 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Badensche Straße/ Salzburger

Straße

Kosten: 36.500 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Wolffring/ Leonhardyweg

Kosten: 51.000 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Südwestkorso/ Taunusstraße Kosten: 30.000 €

Treptow-Köpenick                                   FGÜ Südostallee/ Im Brombeerwinkel

Kosten: 85.682 €

Treptow-Köpenick                                   Mittelinsel Schönefelder Chaussee 225

Kosten: 15.000 €

Treptow-Köpenick                                   Gehwegvorstreckung Sterndamm/ Lindhorstweg Kosten: noch unbekannt

Treptow-Köpenick                                   Mittelinsel Wegedornstraße/ Semmelweisstraße Kosten: noch unbekannt

Treptow-Köpenick                                   Gehwegvorstreckung Kiefholzstraße/ Bouchéstraße

Kosten: 20.000 €

Treptow-Köpenick                                   Mittelinsel Gehsener Straße 22 Kosten: noch unbekannt

Treptow-Köpenick                                   Gehwegvorstreckung Wongrowitzer Steig Kosten: noch unbekannt

Treptow-Köpenick                                   Gehwegvorstreckung Otto-Franke-Straße/ Moissistraße

Kosten: noch unbekannt

Treptow-Köpenick                                   Mittelinsel Dammweg Höhe Mauerweg

Kosten: 116.430 €

Treptow-Köpenick                                   Gehwegvorstreckung Porzer Straße

Kosten: 38.631 €

Treptow-Köpenick                                   Gehwegvorstreckung Johannisthaler Chaussee/ Mahonienweg

Kosten: 20.035 €

Die Gründe für die ausstehende Umsetzung von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen sind vielfältig. Zu nennen sind u.a. fehlende personelle Ressourcen in den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern, steigende Baupreise oder die Kleinteiligkeit von Ausschreibungsverfahren, die dazu führt, dass zum Teil kein bietendes Unternehmen gefunden wird.

Frage 3:

Welche FGÜ und sonstige Querungshilfen werden in diesem Jahr umgesetzt? Für welche einzelnen Umsetzungsmaßnahmen haben die Bezirke jeweils Mittelzusagen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in welcher Höhe erhalten? (Titel: „Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit“ und weitere Programme)

Antwort zu 3:

Für die nachfolgenden FGÜ und sonstige Querungshilfen wurden bislang für dieses Jahr Mittelzusagen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erteilt. Der Vorgang der Mittelzusagen für dieses Jahr ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Somit ist die nachfolgende Aufstellung nicht abschließend, in Abstimmung mit den Bezirksämtern können noch für weitere Querungshilfen Mittelzusagen erteilt werden.

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Reichsstraße/ Eschenallee

Kosten: 187.000 €

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Paulsborner Straße/ Nestorstraße

Kosten: 65.000 €

Charlottenburg-Wilmersdorf                   FGÜ Auguste-Victoria-Straße/ Berkaer Straße

Kosten: 33.000 €

Charlottenburg-Wilmersdorf                   Gehwegvorstreckung Max-Dohrn-Straße 10

Kosten: 55.000 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Gehwegvorstreckung Stresemannstraße/ Hallesche

Straße

Kosten: 151.900 €

Friedrichshain-Kreuzberg                       Mittelinsel Lindenstraße/ Ritterstraße

Kosten: 94.000 €

Lichtenberg                                             Mittelinsel Siegfriedstraße 137

Kosten: 49.000 €

Marzahn-Hellersdorf                               FGÜ Poelchaustraße/ Langhoffstraße* Marzahn-Hellersdorf                                               FGÜ Glauchauer Straße/ Klingenthaler Straße

Kosten: 87.025 €

Marzahn-Hellersdorf                               FGÜ Havemannstraße/ Flämingstraße

Kosten: 110.050 €

Marzahn-Hellersdorf                               FGÜ Oberfeldstraße/ Cecilienstraße

Kosten: 64,933 €

Mitte                                                         FGÜ Berolinastraße 8*

Mitte                                                         FGÜ Fischerinsel nördlich Roßstraßenbrücke*

Mitte                                                         FGÜ Wallstraße/ Inselstraße

Kosten: 43.000 €

Mitte                                                         FGÜ Graunstraße 8

Kosten: 49.000 €

Mitte                                                         FGÜ Huttenstraße 12

Kosten: 36.000 €

Mitte                                                         Mittelinsel Hussitenstraße 24*

Mitte                                                         Mittelinsel Hussitenstraße/ Usedomer Straße*

Mitte                                                         Mittelinsel Beusselstraße/ Zwinglistraße*

Mitte                                                         Mittelinsel Dresdner Straße 31

Kosten: 13.000 €

Mitte                                                         Mittelinsel Hannoversche Straße/ Robert-Koch-Platz

Kosten: 20.000 €

Neukölln                                                FGÜ und Gehwegvorstreckung Maybachufer/ Bürknerstraße/ Friedelstraße/ Hobrechtbrücke Kosten: 427.900 €

Pankow                                                   FGÜ Piesporter Straße/ Feltmannstraße*

Pankow                                                   FGÜ Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße*

Pankow                                                   FGÜ Dunckerstraße/ Stargarder Straße*

Pankow                                                   FGÜ Neumannstraße/ Elsa-Brändströmstraße

Kosten: 55.930 €

Pankow                                                   FGÜ Meyerbeerstraße

Kosten: 70.500 €

Pankow                                                   Mittelinsel Quickborner Straße/ Mauerweg*

Pankow                                                   Mittelinsel Bucher Chaussee/ Nerthusweg

Kosten: 82.700 €

Pankow                                                   Gehwegvorstreckung Wilhelm-Wolff-Straße 22

Kosten: 37.000 €

Reinickendorf                                          FGÜ Burgfrauenstraße/ Fischgrundbrücke

Kosten: 53.000 €

Reinickendorf                                          FGÜ Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße*

Reinickendorf                                          FGÜ Dianastraße 44-46*

Reinickendorf                                          FGÜ Berliner Straße 105*

Reinickendorf                                          FGÜ Wittenauer Straße zwischen Michelbacher Zeile und Lißberger Straße*

Reinickendorf                                          Mittelinsel Quickborner Straße 70* Tempelhof-Schöneberg                          FGÜ Daimlerstraße/ Benzstraße

Kosten: 156.400 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Oberlandstraße/ Bacharacher

Straße

Kosten: 36.500 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Großgörschenstraße

Kosten: 51.000 €

Tempelhof-Schöneberg                          Gehwegvorstreckung Belziger Straße/ Gothaer Straße

Kosten: 99.000 €

Die mit „*“ gekennzeichneten Maßnahmen werden 2021 von der Abteilung V der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 4). Die Abteilung V hat dafür eine Mittelzusage von insgesamt 900.000 € erhalten.

Frage 4:

Mit dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes“ vom 28. Januar 2021 wurde beschlossen, dass die Verkehrsverwaltung mit dem Ziel einer #Beschleunigung Aufgaben der Bezirke bei der Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen im Benehmen mit dem jeweiligen Bezirk an Dritte übertragen kann. Ferner kann die #Verkehrsverwaltung diese Aufgaben an sich ziehen. Die Einrichtung „#temporärer Fußgängerüberwege“ (§ 58 Abs. 1 und 2) ist ebenso verankert.

  1. Welche Bezirke haben die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen abgetreten?
  2. Wie erfolgt in diesem Zusammenhang aktuell und künftig die Koordinierung, Planung und Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen für die Bezirke seitens des Landes Berlin? Wer plant, koordiniert und ist für die Umsetzung verantwortlich?
  3. Wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang der zeitliche Planungs- und Umsetzungsprozess? Wie lange dauert jetzt und künftig der Prozess von der Koordinierung, Planung, Anordnung, Umsetzung bis hin zur Eröffnung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen?

Antwort zu 4:

Die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Antragsstellung bis zur Inbetriebnahme lässt sich grob in zwei Phasen unterteilen. Die erste Phase (vom Antrag zur #straßenverkehrsbehördlichen Anordnung) wird federführend von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz koordiniert. Alle Prozessschritte wurden bereits gebündelt und optimiert, eine Änderung der Prozessschritte ist nicht geplant.

Die zweite Phase (von der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bis zur #Inbetriebnahme) wird von den bezirklichen #Straßenbaulastträgern verantwortet. Die #Bauausführung und teilweise auch die Planung der einzelnen Maßnahmen wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung finanziert.

Die aus § 51 Abs. 10 MobG BE zitierte Regelung ist eine Kann-Regelung, eine dauerhafte Übernahme der Zuständigkeit für die Umsetzung von FGÜ und sonstigen Querungshilfen von der Bezirks- zur Hauptverwaltung wird seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht angestrebt. Aufgrund des in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstaus von bereits straßenverkehrsbehördlich angeordneten Maßnahmen wird die Senatsverwaltung jedoch eine gebündelte Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung übernehmen, um die Umsetzung zu beschleunigen und den in den vergangenen Jahren entstandenen Umsetzungsstau zu beheben. Für die Übernahme dieser Leistungen haben die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg ihre Zustimmung erteilt.

Die Planung und Umsetzung einer jeden Querungshilfe erfordert stets eine Einzelfallbetrachtung der verkehrlichen und räumlichen Bedingungen vor Ort. Insofern lässt sich keine allgemein gültige Dauer des Prozesses von der Antragstellung bis zur Umsetzung einer Querungshilfe beziffern.

Frage 5:

Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 5: Nein.

Berlin, den 18.03.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Straßenbahn: Anwohner wollen zukunftsfähige Gertraudenbrücke, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article231833459/Anwohner-wollen-zukunftsfaehige-Gertraudenbruecke.html

Die Neue #Gertraudenbrücke in Mitte muss einem #Ersatzneubau weichen. Anwohner wollen bis 2022 ein Konzept vorlegen.

Die Neue Gertraudenbrücke im Bezirk Mitte muss durch einen Neubau ersetzt werden. Der Abschnitt der Bundesstraße 1, der den #Autoverkehr vom #Spittelmarkt mit der #Fischerinsel verbindet, könne wegen des Bauwerkszustandes und des gestiegenen Verkehrsaufkommens den derzeitigen und künftigen #Verkehrslasten nicht mehr dauerhaft standhalten, heißt es vonseiten der Berliner Senatsverkehrsverwaltung. Es seien über die vergangenen Jahre Schäden entstanden, die nur durch „massive“ Eingriffe in die #Bausubstanz korrigiert werden könnten.

Doch wie der Ersatzneubau künftig aussehen soll, ist noch unklar. Während die Verwaltungen noch erste Abstimmungen vornehmen müssen, beginnen Anwohnerinnen und Anwohner selbst mit den Planungen. Die Interessensgemeinschaft Leipziger Straße (IG) und andere Initiativen, darunter auch der #Verkehrswende-Verein „#Changing Cities“, haben sich zusammengeschlossen, um sich für ein „menschenwürdiges Wohnen“ in Berlins historischer Mitte einzusetzen.

Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich im Stich gelassen
„Die Gertraudenbrücke steht symptomatisch dafür, wie sich die #Senatsverkehrsverwaltung und die Senatsverwaltung für #Stadtentwicklung um den #Kernbereich der #Innenstadt kümmern – nämlich eigentlich gar nicht“, sagt Hendrik Blaukat, Vorstandsvorsitzender der IG Leipziger Straße. Man wolle bei der bislang sechsspurigen Brücke nicht abwarten, bis die Berliner Politik die Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen stellt.

So geschehen erst vor wenigen Monaten an der gegenüberliegenden #Mühlendammbrücke. Sie verbindet die Fischerinsel mit dem Nikolaiviertel. …

Bus + Straßenverkehr: Pankow: Zehn Jahre Straßenbau für neuen Kiezbus, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article231823471/Pankow-Zehn-Jahre-Strassenbau-fuer-neuen-Kiezbus.html

Nun wird der #Kiezbus für #Blankenburg zum Generationenprojekt: Weil die Straßen des Pankower Ortsteils das #Gewicht der Busse nicht verkraften würden, bleiben offenbar nur noch zwei Optionen: Entweder der Bezirk bricht die Planung der neuen #Ringlinie zur Verbindung des #S-Bahnhofs Blankenburg mit dem entfernt gelegenen Siedlungskern ab. Oder Pankows Bezirkspolitiker entschließen sich, die Straßen so verstärken zu lassen, dass der eingeplante, 12 Meter lange #BVG-Bus darauf fahren darf. Das kann aber bis zu zehn Jahre dauern, wie Pankows Verkehrsstadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) nun im Fachausschuss erklärte. Denn die Investitionen in die Bauarbeiten müssten so unterteilt werden, dass sie sich nach und nach aus dem Haushalt bezahlen lassen. Wenn man die Straßen verstärkt, dann geht das nur Stück für Stück.

20 Jahre Warten auf Pankows neuen Ringbus für Blankenburg
Nötig wäre wohl ein mittlerer einstelliger Millionenbetrag – den Pankow nicht aus eigener Kraft auf einen Schlag bezahlen kann. Alles was bleibt, ist also eine schrittweise Investition, mit dem Ziel 2031 den Versuch mit dem Kiezbus zu starten. Der war eigentlich für dieses Jahr vorgesehen, ist aber durch ein Gutachten mit neuen Erkenntnissen zum Straßenzustand geplatzt. Weder leichtere Busse noch andere Strecken kommen demnach in Frage. Und damit könnte die neue Linie womöglich erst 20 Jahre nach dem Beginn der ersten Planungen ihre Jungfernfahrt feiern.

Dabei handelt es sich bei Blankenburg um einen der zukunftsträchtigsten Orte Berlins. Denn hier soll Ende des Jahrzehnts nicht nur das Quartier Blankenburger Süden mit mehr als 5000 Wohnungen entstehen. Auch die Deutsche Wohnen wartet auf die richtige Gelegenheit, ihren Plan für 800 Wohneinheiten …

Radverkehr: 800-Meter-Lücke in Berlin-Gatow Wo bleibt denn nun der Havelradweg?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/800-meter-luecke-in-berlin-gatow-wo-bleibt-denn-nun-der-havelradweg/27012628.html

800 Meter Frust: der #Havelradweg in #Gatow. Der #Fahrradweg und Bürgersteig im #Dorfkern von Gatow ist ein Witz. Der „Havelradweg“ führt mitten durch das 4000-Leute-Dorf hier im Berliner Südwesten, ist aber mini und holprig.

Als der 2018 zwischen der berühmten Villa #Lemm und #Dorfkirche gebaut werden sollte (800 Meter; Kosten: 1,1 Millionen Euro, inklusive Bürgersteig und Parkplätze), ging die Nachbarschaft auf die Barrikaden.

Die Leute hätten einen kilometerlangen Umweg über #Kladow fahren müssen – und zwar sechs Monate lang. Geplant war vom Senat eine #Einbahnstraßenregelung über bereits oft verstopfte Straßen: hier die Grafik. Der Protest war so lautstark, dass Stadtrat Frank Bewig, CDU, schließlich die „#Notbremse“ zog. Die #BVG hatte schon komplizierte #Pendel-Buslinien für die 20.000 Anwohner im Spandauer Süden geplant.

Im Frühjahr 2021 landet der Fall wieder auf dem Rathaus-Tisch. Die FDP-Politiker Paul Fresdorf (im Abgeordnetenhaus) und Matthias Unger (im Rathaus) haben sich dahintergeklemmt. Denn bis in alle Ewigkeit können #Radweg und Bürgersteig …

Straßenverkehr: A100: Kosten steigen auf bis zu 700 Millionen Euro, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231805735/A100-Kosten-steigen-auf-bis-zu-700-Millionen-Euro.html

Deutschlands teuerste Straße wird mit bis zu 700 Millionen Euro noch teurer. Zudem droht in Treptow ein Verkehrschaos.

Berlin. Der große #Betontrog ist schon weit fortgeschritten, sichtbar nimmt der 16. Bauabschnitt der #A100 zwischen #Neukölln und #Treptow Gestalt an. Zwar werden bis zur #Fertigstellung weitere Jahre vergehen: Doch die Debatte um die Berliner #Stadtautobahn nimmt im Wahljahr wieder Fahrt auf. Auch an dieser Frage könnte sich eine potenzielle Fortsetzung der rot-rot-grünen Koalition entscheiden – zumal sich abzeichnet, dass mit Eröffnung des aktuellen Teilstücks in Treptow ein Verkehrschaos droht.

Bereits seit 2013 laufen die Arbeiten für die Fortführung der Stadtautobahn zwischen dem bisherigen Schlusspunkt an der #Grenzallee in Neukölln und dem Treptower Park. Ursprünglich hätte der Betrieb zu Beginn des kommenden Jahres aufgenommen werden sollen. Doch nach aktuellem Stand wird über den Abschnitt erst „Ende 2024“ die #Verkehrsfreigabe erhalten, wie #Autobahn-GmbH-Sprecher Florian Zettel auf Anfrage mitteilte.

Zur #Verzögerung komme es wegen der komplizierten #Baugrundverhältnisse. Das hat auch die Kosten von Deutschlands teuerster Straße weiter in die Höhe getrieben. Seit Baubeginn stiegen die kalkulierten Kosten um 140 Millionen Euro auf zuletzt 613 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Nun rechnet die #Autobahn GmbH schon mit Ausgaben von 650 bis 700 Millionen Euro. Im schlimmsten Fall macht das knapp 219.000 Euro pro Meter Autobahn des 3,2 Kilometer …

Straßenverkehr: Verkehrssituation im historischen Dorfkern Rosenthal, Pankow – Teil 2 (Rad- und Fußverkehr, Zebrastreifen, Asphalt), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwiefern steht das #Kopfsteinpflaster in der #Hauptstraße (13158 Berlin) bzw. die Straße als solche sowie der
Einmündungsbereich zur #Schönhauser Straße unter #Denkmalschutz?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Der #Ortskern #Rosenthal ist als Denkmalbereich (Ensemble) geschützt. Zum Schutzgut
zählt auch das Kopfsteinpflaster in der Hauptstraße. Der Einmündungsbereich zur
Schönhauser Straße ist integraler Bestandteil des Denkmalbereichs.“
Frage 2:
Das #Radfahren im historischen Dorfkern Rosenthal ist eine Qual. – Inwiefern ist beabsichtigt, auf der
Hauptstraße einen asphaltierten Fahrradstreifen gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 Mobilitätsgesetz anzubringen,
und inwiefern haben die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (Radverkehrsteil) Vorrang gegenüber einem
etwaigen Denkmalschutz des Kopfsteinpflasters?
2
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die #Denkmalbehörden (Untere #Denkmalschutzbehörde Pankow, #Landesdenkmalamt
Berlin) haben die Denkmalbelange hinsichtlich des Erhaltes des Kopfsteinpflasters bereits
vor Jahren zu Gunsten eines lärmmindernden Straßenbelages schriftlich zurückgestellt
und stünden folglich einer Erneuerung des Straßenbelages oder der Herstellung eines
asphaltierten Fahrradstreifens nicht entgegen.“
Im #Mobilitätsgesetz sind keine Beschränkungen der Geltung des § 43 aufgrund von
etwaigen Einwänden des Denkmalschutzes vorgesehen. Allerdings lässt sich aus dem
Mobilitätsgesetz auch nicht unmittelbar ableiten, dass in der Hauptstraße auf ganzer
Länge ein Asphaltstreifen anzubringen ist. Eine nähere Bewertung der Situation in der
Hauptstraße in Rosenthal wird nach Vorlage entsprechender Planungsvorschläge durch
das Bezirksamt Pankow möglich sein. Bislang liegen der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz bislang keine entsprechenden Planungen des Bezirksamts
Pankow vor.
Frage 3:
Inwieweit sind auf der Hauptstraße (zwischen #Friedrich-Engels-Straße und Mönchmühler Straße) sowie in
der Schönhauser Straße Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs gemäß §§ 50 ff. Mobilitätsgesetz
(neu eingefügter Gesetzesabschnitt zum Fußverkehr) vorgesehen, insbesondere um die Sicherheit von
Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Schulkindern zu erhöhen?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die baulichen Zustände der Hauptstraße und Schönhauser Straße sind dem für die
öffentlichen Straßen verantwortlichen Straßen- und Grünflächenamt bekannt, was
letztendlich auch zur Entscheidung beigetragen hat, diese Maßnahmen in die
Investitionsplanung aufzunehmen. Die Planungen dieser Straßen konnten jedoch bisher
aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht begonnen werden. Bei der zukünftigen Planung
werden bei der Aufteilung der geplanten Querschnitte geltende Richtlinien und
Vorschriften, wie u. a. Mobilitätsgesetz und denkmalschutzrechtliche Belange seine
Berücksichtigung finden. Kurzfristig können jedoch keine umfangreichen Verbesserungen
in Aussicht gestellt werden. Werden Gefahrenstellen festgestellt, werden diese im
Rahmen der dem Straßen- und Grünflächenamt obliegenden Verkehrssicherungspflicht
zügig beseitigt.“
Frage 4:
Inwieweit ist beabsichtigt, #Fußgängerüberwege an der Hauptstraße 138 (Rosenthal Kirche), Schönhauser
Straße 2 (wichtige Querungsstelle), Schönhauser Straße 73 c (Bushaltestelle Kräuterweg) sowie der
Schönhauser Straße 18 a (Bushaltestelle Bergrutenpfad) einzurichten?
Antwort zu 4:
Bislang gibt es keine diesbezüglichen Planungen. Die Schriftliche Anfrage wird jedoch
zum Anlass genommen, die Standorte in der bei der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz angesiedelten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/
#Querungshilfen“ zu prüfen.
3
Frage 5:
Inwiefern ist beabsichtigt, die Hauptstraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und dem #Landhaus Rosenthal
(Hauptstraße 94, 13158 Berlin) zu asphaltieren?
Antwort zu 5:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Es ist beabsichtigt, in der Hauptstraße von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich
der Friedrich-Engels-Straße das vorhandene Großpflaster durch eine #Asphaltbefestigung
zu ersetzen. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.“
Berlin, den 16.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neue Dauerbaustelle in Berlin ― Droht die massive Einschränkung des Ost-West-Verkehrs in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Bedeutung aus verkehrspolitischer Sicht hat die „#Straße des 17. Juni“ für den #Ost-West-Verkehr aus
Sicht des Berliner Senats?
Antwort zu 1:
Die Straße des 17. Juni ist im #Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr in die #Straßenstufe I
– großräumige Straßenverbindung – eingeordnet und stellt eine der wichtigen Ost-WestVerbindungen der Stadt dar.
Frage 2:
Welche #Baumaßnahmen sind zwischen „Klopstockstraße“ und dem „Großen Stern“ geplant?
Antwort zu 2:
Die #50Hertz #Transmission GmbH baut einen Tunnel in 20 bis 30 m Tiefe zur Verlegung
eines neuen #Höchststromkabels. Diese sogenannte „#380kV-Diagonale“ führt von der
#Rudolf-Wissell-Brücke über das #Umspannwerk Charlottenburg bis in die #Bissingzeile zum
Umspannwerk Mitte.
In der Straße des 17. Juni östlich der Klopstockstraße entsteht ein für den Bau des
Tunnels erforderlicher Zwischenschacht. Nach dem Durchfahren der
Tunnelvortriebsmaschine wird dort ein Notfall-und Rettungsschacht gebaut.
2
Frage 3:
Wer ist Träger der Baumaßnahme und warum muss dazu die „Straße des 17. Juni“ in Anspruch genommen
werden?
Antwort zu 3:
Bauherrin der Maßnahme ist die 50Hertz Transmission GmbH als Betreiberin des Berliner
Stromnetzes.
Ursprünglich war das Schachtbauwerk im Bereich des Tiergartens angrenzend zur
Klopstockstraße vorgesehen. Dieser Standort wurde vom zuständigen Bezirksamt Mitte
abgelehnt, weil ein Eingriff in die Parkfläche des Tiergartens erfolgt wäre.
Somit wurde in umfangreichen Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt Mitte, der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der 50Hertz Transmission
GmbH der Standort Straße des 17. Juni östlich der Klopstockstr. ausgewählt.
Frage 4:
Von wann bis wann sind die Baumaßnahmen geplant?
Antwort zu 4:
Die vorbereitenden Baumaßnahmen auf der Straße des 17. Juni haben am 23.02.2021
begonnen. Das Bauende ist Anfang des Jahres 2025 geplant.
Frage 5:
Mit welchen Einschränkungen für den Verkehr ist zu rechnen?
Antwort zu 5:
Die Baumaßnahme findet in mehreren Bauphasen statt, in denen sich die jeweilige
Verkehrsführung unterscheidet:
Bauphase 0 (momentan laufend):
 die vorhandenen drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung werden verschwenkt
 Aufrechterhaltung des Radfahrstreifens Richtung Osten mit 2,0 m Breite
 Radfahrende Richtung Westen sowie zu Fuß Gehende werden nicht eingeschränkt
Bauphase 1 (Herstellung Schachtbauwerk):
 die drei Fahrstreifen Richtung Westen werden verschwenkt
 Richtung Osten verbleiben zwei Fahrstreifen
 Aufrechterhaltung eines Radfahrstreifens Richtung Osten
 Führung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Richtung Westen über einen im
Vorfeld befestigten, beleuchteten Weg durch den nördlichen Tiergarten
Bauphase 2:
 Die Verkehrsführung befindet sich derzeit noch in Abstimmung
Bauphase 3:
 Wie Bauphase 1
Bauphase 4:
 Wie Bauphase 0
3
Frage 6:
Mit welchem Interesse und Einsatz verfolgt der Berliner Senat das Ziel, die Leistungsfähigkeit der
Hauptverkehrstrassen Berlins wie die „Straße des 17. Juni“ aufrechtzuerhalten?
Antwort zu 6:
Die Mobilität in Berlin soll sicher, klimafreundlich und komfortabel sein. Dabei verfolgt der
Senat das Ziel einer lebenswerten, attraktiven Stadt. Zur Umsetzung der Berliner
Mobilitätswende setzt der Senat auf den klimafreundlichen und leistungsfähigen
Umweltverbund; so werden attraktive Mobilitätsmöglichkeiten geschaffen.
Dadurch sollen die Hauptverkehrsstraßen auch in einer wachsenden Stadt leistungsfähig
und frei für diejenigen bleiben, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind.
Bei der Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen im Rahmen von Baumaßnahmen
achtet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Berücksichtigung
der Zielrichtung des Berliner Mobilitätsgesetzes sowie zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit auch auf die Leistungsfähigkeit der Berliner Hauptverkehrsstraßen.
Im Fall der Baumaßnahme in der Straße des 17. Juni wurde zur Berücksichtigung der
Leistungsfähigkeit eine Verkehrsleistungsfähigkeitsuntersuchung von einem externen
Ingenieurbüro angefertigt, deren Ergebnis in die verkehrsrechtliche Anordnung
eingeflossen ist.
Berlin, den 15.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Geheimniskrämerei der Verkehrssenatorin, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der AdB:
„Die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und
vermögensmäßige Verwaltung der #Bundesautobahnen liegt seit dem 1. Januar 2021 nicht
mehr bei den Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern bei der #AdB.“
Frage 1:
Wie lautete der Auftrag, den das #Bundesverkehrsministerium und/ oder der Senat (als Auftragsverwaltung) an
die #DEGES ursprünglich erteilt hatte?
Antwort zu 1:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die grundsätzliche Aufgabenstellung war folgendermaßen formuliert:
#Planung und/oder #Baudurchführung von und für #Bundesfernstraßen oder wesentlicher Teile
davon im Rahmen der #Auftragsverwaltung gemäß Artikel 90 Grundgesetz oder
vergleichbarer #Verkehrsinfrastrukturprojekte im Aufgabenbereich des Auftraggebers
einschließlich zugehöriger Aufgaben.“
2
Frage 2:
In welcher Weise erfolgt bei Entscheidungen zu diesem #Planungsvorhaben eine Einbeziehung von Mitgliedern
des Projektbeirates, der Initiativen wie z.B. dem Siedlerverein und der Messegesellschaft?
Antwort zu 2:
Die AdB teilt dazu mit:
„Zur Einbeziehung von Fachverwaltungen, Trägern öffentlicher Belange, öffentlichen
Diensten, betroffenen Anliegern, betroffenen Gewerbebetrieben, Bürgerinitiativen,
Interessenvertretungen und der breiten Öffentlichkeit wurden verschiedene Formate auf
unterschiedlichen Kommunikationsebenen eingeführt. Dazu gehören obligatorische
Fachabstimmungen mit den Verwaltungen, die Projektvorabstimmung mit den Trägern
öffentlicher Belange, bilaterale Abstimmungen mit betroffenen Anliegern und
Gewerbebetrieben, Bürgerinformationsveranstaltungen und Themenwerkstätten für die
breite Öffentlichkeit. Ergänzt werden diese Formate durch gezielte themenbezogene
Projektdialoge in kleineren Gruppen. In allen Formaten wird ein offener Austausch zu
projektkonkreten Fragestellungen, Alternativvorschlägen und Abstimmungspunkten
geführt.“
Frage 3:
Wie erfolgten die Interaktionen und die Entscheidungsfindung auf Seiten des Bundes, des Senats und der
DEGES (und ggfls. des Bezirks) untereinander, und zwar betreffend
a) die ursprüngliche Vorzugsvariante und
b) die neue Kompromissvariante?
Antwort zu 3:
Die AdB teilt dazu mit:
„Für die Interaktionen und Entscheidungsfindungen zwischen Bund, Auftragsverwaltung
beim Berliner Senat und DEGES wurden planmäßig sogenannte Projektabstimmungen
durchgeführt. Diese Projektabstimmungen sind formal strukturiert und nach den geltenden
Regelwerken für die einheitliche Entwurfsgestaltung im Straßenbau für jedes Projekt
erforderlich. Die Abstimmungsinhalte sind vorgegeben und werden entsprechend dem
Planungsprozess durchgeführt. In den Projektabstimmungen ist die Variantenfindung ein
wesentlicher Punkt. Diese wurde sowohl für die Vorzugsvariante als auch für die
Kompromissvariante unter den Beteiligten abgestimmt. Der Bezirk CharlottenburgWilmersdorf wurde, ebenso wie andere Senatsverwaltungen, in gesonderten bilateralen
Abstimmungen einbezogen.“
Frage 4:
Wie wurden die Verkehrsrechnungen ermittelt, die in die Planungen eingeflossen sind, insbesondere auch
betreffend den zu erwartenden Verkehr auf den Stadtstraßen (Jafféstr., Messedamm, Knobelsdorffstr, etc.)?
Gibt es hierzu gesonderte Gutachten mit welchen Ergebnissen?
Antwort zu 4:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die verkehrlichen Untersuchungen werden im Rahmen eines gesonderten
Verkehrsgutachtens mit Verkehrsmodellen nach dem anerkannten Stand der Technik
3
durchgeführt. Dabei werden u.a. die Stadtstraßen im Umfeld der Autobahnprojekte
abgebildet. Die maßgebenden Ergebnisse zu den genannten Stadtstraßen im Umfeld des
AD Funkturm können den Unterlagen zu den Themenwerkstätten der DEGES auf deren
Internetseite eingesehen werden.“
Frage 5:
Inwieweit gibt es Untersuchungen, Gutachten o.ä. in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der geplanten
Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies unmittelbar neben der Siedlung Eichkamp
durchgeführt werden soll? Zu welchem Ergebnis kamen ggfls. solche Untersuchungen?
Antwort zu 5:
Die AdB teilt dazu mit:
„Unabhängig von der Lage und dem Umfeld einer Straßenbaumaßnahme werden
verschiedene umweltfachliche Gutachten erstellt. Dazu gehören im Wesentlichen Schallund Luftschadstoffgutachten, die FFH (Anmerkung Senat: Flora-Fauna-Habitat) Vorprüfung,
die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Artenschutzfachbeitrag und die
Landschaftspflegerische Begleitplanung. Einige Ergebnisse wurden im Rahmen der
Themenwerkstätten zum AD Funkturm vorgestellt und sind auf der Internetseite der DEGES
einsehbar. Dabei wurde bereits festgestellt, dass durch den Umbau des AD Funkturm
insbesondere bzgl. des Schallschutzes erhebliche Verbesserungen für die angrenzenden
Siedlungsgebiete zu erwarten sind.“
Zwischenbemerkung:
Das Umschwenken der DEGES auf die neue Kompromissvariante ist aus unserer Sicht in jedem Fall zu
begrüßen und wird auch als Teilerfolg bei den Aktionen gegen das ursprüngliche Bauvorhaben gewertet, an
dem auch Sie teilhaben! Der Siedlerverein und die sonstigen Initiativen haben aber noch weitere Ziele:
Frage 6:
Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass man nicht sämtliche Zu- und Abfahrten im
Zusammenhang mit der Neugestaltung des Dreiecks Funkturm schließen und den gesamten Verkehr über die
neue Anschlussstelle Messedamm/Jafféstr. führen sollte, wie es jetzt geplant ist?
I) Inwieweit ist es nicht vielmehr sinnvoller und auch kostengünstiger, wenn man einige wenige Zu- und
Abfahrten erhält, um den Verkehr besser zu verteilen, vor allem in unbewohnte Gebiete?
II) Wie geht der Senat mit der Auffassung des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und des
Wahlkreisabgeordneten um?
III) Wie setzen sich die DEGES bzw. die an der Planung Beteiligten mit diesen Vorschlägen auseinander? Wie
lauten die Entscheidungen?
Antwort zu 6:
Zu I:
Die AdB teilt dazu mit:
„Die geforderten Auf- und Abfahrten insbesondere zwischen A 100 und den
Halenseestraßen sind eines der wesentlichen Verkehrssicherheitsdefizite des bestehenden
Autobahndreiecks und einer der maßgebenden Gründe für den Umbau des
Autobahndreiecks. Im Autobahnbau muss mit geregelten Knotenpunktgrundformen und den
zugehörigen geregelten Entwurfselementen gearbeitet werden. Diese Grundformen sind
wissenschaftlich nachgewiesen, geprüft, hinreichend erprobt, allgemein anerkannt und
4
verkehrssicher. Vereinzelte Ein- und Ausfahrten als Sonderlösungen wie im Bestand
entsprechen diesen Anforderungen nicht. Darüber hinaus wären solche Ein- und Ausfahrten
in das neue Autobahndreieck geometrisch nicht integrierbar.“
Zu II:
Die Auffassungen des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und
Wahlkreisabgeordneten werden zur Kenntnis genommen und einer fachlichen Bewertung
der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes zugeführt.
Zu III:
Die AdB teilt dazu mit:
„Grundsätzlich werden Auffassungen und Vorschläge Dritter im Rahmen des
Dialogverfahrens entgegengenommen, geprüft und besprochen. Sie werden in den
Planungsprozess aufgeommen, sofern sie technisch und wirtschaftlich umsetzbar, sinnvoll
und konsensfähig sind.“
Berlin, den 15.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: A 24-Ausbau: Auffahrt bei Neuruppin bleibt länger gesperrt, aus MAZ

https://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Neuruppin/A-24-Autobahn-Anschlussstelle-Neuruppin-bleibt-eine-Woche-laenger-gesperrt

Die #Anschlussstelle #Neuruppin der #A24 bleibt für die #Richtungsfahrbahn Berlin eine Woche länger gesperrt als geplant. Grund sind Verzögerungen bei Bau einer neuen #Ampelanlage. Auch auf der A 10 erwartet Autofahrer demnächst eine Sperrung.

Neuruppin
Der Bau der neuen Ampeln an der Autobahn-Anschlussstelle Neuruppin verzögern sich. Wie die Havellandautobahn-Gesellschaft am Freitag mitteilte, wird die Vollsperrung der Auf- und Abfahrt in Richtung Berlin um eine Woche verlängert – bis Freitag, 19. März. Kraftfahrer werden gebeten, …

Straßenverkehr: Umrüstung von Gasaufsatzleuchten und Aufstellung von LED-Leuchten in Lichtenrade, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Gasaufsatzleuchten gibt es in Lichtenrade und wie viele Gasaufsatzleuchten sollen im Bereich des
Dorfteichs Lichtenrade von der Umrüstung auf #elektrischen Betrieb ausgenommen bleiben?
Antwort zu 1:
Aktuell betreibt das Land Berlin im Ortsteil Lichtenrade 1.970 Gasaufsatzleuchten. Im
Umfeld des Lichtenrader Dorfteiches sind darüber hinaus 67 #Gasmodelleuchten
vorhanden, diese sollen gasbetrieben erhalten werden.
Frage 2:
Bis zu welchem Jahr sollen die Gasaufsatzleuchten komplett auf elektrischen Betrieb umgestellt werden?
Antwort zu 2:
Jährlich werden ca. 2.000 Gasleuchten im Land Berlin umgerüstet. Bei dem derzeitigen
Bestand von etwa 25.000 Gasleuchten (3.300 davon sind gasbetrieben zu erhalten) wird
die Maßnahme noch mehr als zehn Jahre dauern.
Frage 3:
Wird die Umstellung der Leuchten unter Einsatz von #LED-Leuchtenköpfen erfolgen, die dem
Erscheinungsbild der ursprünglichen Leuchten in Form und Lichtfarbe entsprechen, oder werden auch
moderne #LED-Leuchtenformen zum Einsatz kommen?
2
a) In welcher Anzahl kommen sollen beide Varianten jeweils umgesetzt werden?
b) In welchen Bereichen Lichtenrades sollen moderne Leuchtenformen eingesetzt werden?
c) Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob eine moderne oder eine historische
Leuchtenkopfform zum Einsatz kommt?
Frage 4:
Wie viele zusätzliche LED-Straßenleuchten wurden in 2020 im Ortsteil Lichtenrade aufgestellt, um
#Beleuchtungslücken auszufüllen, und wie viele weitere zusätzliche LED-Straßenleuchten sind geplant?
Frage 5:
Ist davon auszugehen, dass die alten Gasaufsatzleuchten, zwischen denen die zusätzlichen LEDStraßenleuchten mit rundem, flachem Aufsatz (vermutlich Modell „#Townguide“) aufgestellt worden sind, nach
der Umrüstung dasselbe Design haben werden?
Antwort zu 3 bis 5:
Seit Beginn der #Gasumrüstung kommen sowohl Elektroleuchten mit modernen Formen als
auch Nachbildungen von Gasleuchten zum Einsatz.
Im Ortsteil Lichtenrade ist derzeit kein Bauvorhaben zur flächendeckenden Umrüstung
in Vorbreitung. Die jetzt erforderlich gewordenen und auch die für 2021 geplanten
Maßnahmen an einzelnen Lichtpunkten sind aufgrund defekter #Gasmaste zwingend.
Um an den betroffenen Standorten die #Verkehrssicherheit sicherzustellen, werden
vorübergehend provisorische Elektroleuchten errichtet. Eine Entscheidung über die
endgültige Leuchten- und Mastform und eine ggf. erforderliche Verdichtung der
Lichtpunkte wird erst getroffen, wenn die Gasumrüstung für den kompletten
Straßenzug erfolgt. Denkmalschutzrechtliche Rahmenbedigungen und verfügbare
Haushaltsmittel werden bei der Entscheidung des zu wählenden Leuchtentyps
berücksichtigt.
Frage 6:
Ist bekannt, dass die Gaslaternen in den Lichtenrader Wohnvierteln häufig defekt sind und über viele Monate
ausfallen? Wie häufig wird die Funktionsfähigkeit der Laternen überprüft und weshalb dauern Reparaturen
teilweise länger als ein halbes Jahr?
Antwort zu 6:
Es ist bekannt, dass die Gasleuchten um ein Vielfaches störanfälliger als elektrisch
betriebene Leuchten sind. Der Zeitraum für die Prüfung der Funktionsfähigkeit wurde
daher vertraglich wesentlich verkürzt. Die Gasbeleuchtung wird wöchentlich durch einen
Abfahrdienst nachts und monatlich tagsüber auf Funktionsfähigkeit überprüft. Die Wartung
der Gasbeleuchtung findet einmal jährlich statt. Auch der Reparaturzeitraum muss bei
Gasleuchten wesentlich größer veranschlagt werden. Gründe hierfür sind, dass
Instandsetzungsarbeiten an defekten Leuchten in der Regel nur in der Werkstatt
ausgeführt werden können sowie der Umstand, dass die Beschaffung von zugelassenen
Ersatzteilen für Gasleuchten erhebliche Lieferzeiten aufweisen bzw. funktionsfähige
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Ersatzteile zum Teil gar nicht beschaffbar sind.
Berlin, den 10.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz