Mehrere Tausend Menschen sind am Samstag über einen gesperrten Teil der Berliner #Stadtautobahn geradelt. Die Fahrraddemo richtete sich gegen die geplante Verlängerung der #A100 in Richtung Friedrichshain.
Mit einem #Fahrradkorso durch Berlin haben Tausende Menschen gegen die Verlängerung der #Stadtautobahn 100 protestiert. Ein Polizeisprecher schätzte „deutlich über 2.000 Teilnehmer“. Zu der Demonstration hatten unter anderem Fridays for Future und die Jugendorganisation der Grünen aufgerufen. Die Route verlief vom Hermannplatz in Neukölln über einen extra gesperrten Abschnitt der A100 bis zum Platz vor dem Neuen Tor in Mitte.
Jarasch: Nächsten Bauabschnitt streichen Auf Plakaten waren Slogans zu lesen wie „A100 = Hölle“, „Immer ein guter Rat: Fahrrad“ und „Klimakrise – Handelt jetzt“. Mit Hupen und Fahrradklingeln verschafften sich die Teilnehmer unterwegs demnach Gehör. Einige hatten Anhänger mit Musikanlagen dabei. Laut Polizei verlief die Demonstration friedlich und ohne nennenswerte Störungen.
In keiner anderen deutschen Stadt gibt es so viele öffentlich zugängliche #Ladepunkte für #Elektro-Autos wie in Berlin.
Zuletzt waren es 1694. Das geht aus einer neuen Erhebung hervor (Stand: 23. Februar 2021), die der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (#BDWE) am Freitag (09. April 2021) vorlegte. Das entspricht einer #Versorgung von 1,9 Stationen je Quadratkilometer. Seit Dezember 2019 sind in der Hauptstadt 720 Ladepunkte hinzugekommen. Bundesweit können E-Autos derzeit an rund 40 000 öffentlich zugänglichen Punkten geladen werden, das sind rund 24 000 mehr als im Dezember 2019. BDEW fordert mehr Planungssicherheit für Ausbau der #Ladeinfrastruktur Der BDEW zeigt sich mit der bundesweiten Entwicklung zufrieden, übt aber auch Kritik an der Politik. «Für den massiven Ausbau der Ladeinfrastruktur brauchen die Betreiber Planungssicherheit. Ständige neue Vorgaben für technische, aber nicht notwendige Nachrüstungen …
Lange Zeit hatte es geheißen, die #Sanierung der #Autobahn#111 in Reinickendorf würde “nicht vor 2023” starten. Nun wurde der Berliner Senat etwas konkreter. Der erste Bauabschnitt soll im Jahr 2024 angepackt werden. 2031 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Weil es noch keinen Planfeststellungsbeschluss gibt, steht der Zeitplan unter Vorbehalt, heißt es in der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage des Reinickendorfer Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU).
“Die ständigen Verzögerungen und die wiederkehrenden Sperrungen für reine Flickschusterei sind eine Zumutung”, teilt Zeelen per Mail mit. “Es wird Zeit, dass es endlich losgeht.” Berlin sei eine wachsende Stadt mit wachsendem Verkehr. “Mit immer mehr Menschen im Speckgürtel kommen auch mehr Pendler aus Brandenburg nach Berlin. Die A111 ist zudem ein wichtiges Einfahrtstor für den Güterverkehr.”
Die #A111 verbindet die Berliner #Stadtautobahn mit dem Berliner Ring, und zwar vom Dreieck Charlottenburg über das ehemalige Kreuz Reinickendorf bis zum Kreuz Oranienburg. Die durchschnittliche Verkehrsbelastung an Werktagen liegt laut Senat je nach Abschnitt zwischen 51.000 (Abschnitt zwischen Landesgrenze und Schulzendorfer Straße) und rund 100.000 Fahrzeugen (Abschnitt zwischen Heckerdamm und …
Warum es noch Jahre dauern könnte, bis die #Straßenschilder der #Mohrenstraße ausgetauscht werden und was Anwohner wissen müssen.
Das Bezirksamt Mitte hat nun endgültig die #Umbenennung der Mohrenstraße beschlossen. Künftig soll die Straße am südlichen Gendarmenmarkt #Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen. Damit ist das Bezirksamt einer Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aus dem vergangenen Jahr gefolgt. #Rechtskräftig vollzogen werde die Umbenennung aber erst, wenn die #Allgemeinverfügung im #Amtsblatt veröffentlicht wurde, heißt es auf Nachfrage der Berliner Morgenpost.
Zudem müssten noch Widersprüche und Klagen gegen die Umbenennung rechtskräftig abgeschlossen sein. Mittes Verkehrsstadträtin Sabine #Weißler (Grüne) rechnete mit vielen Klagen wegen der Umbenennung. „Zwar wohnen nicht so viele Menschen in der Mohrenstraße, klagen kann aber theoretisch jeder“, sagte sie Ende des vergangenen Jahres. Bis die 26 Straßenschilder der Mohrenstraße ausgetauscht werden, könnten Mittes #Bezirksamt zufolge sogar noch mehrere Jahre vergehen. Es komme auf die Bearbeitungszeit der Gerichte an, so ein Sprecher des Bezirksamts.
Die Änderung der Anschrift im Personalausweis sei kostenlos ebenso wie die erstmalige Änderung des Fahrzeugscheines, heißt es. Zudem sei beabsichtigt, …
Trotzdem das #Trambett vor Ort aufgerissen wird, soll der öffentliche Nahverkehr planmäßig weiter laufen. Rad- und #Autofahrer müssen die #Baustelle umfahren.
#Brandenburger Vorstadt Laute #Bohrgeräusche und weiße Absperrzäune: Wegen Bauarbeiten sind in der #Zeppelinstraße in Höhe Geschwister-Scholl-Straße seit Dienstag, 6. April die stadtauswärtige #Fahrspur und der #Radfahrstreifen gesperrt. Vor Ort werden die #Tramgleise repariert, wie der #Verkehrsbetrieb Potsdam (#ViP) auf Nachfrage knapp antwortet. Die Arbeiten sollen bereits am Freitagabend beendet sein.
Tram und Busse fahren planmäßig weiter Trotzdem das Trambett aufgerissen wird, fahren die Tram- und Buslinien laut dem ViP planmäßig. Betroffen sind auf dieser Strecke die Tramlienen #91, #98 und #94 in Richtung Potsdam West, welche die gewohnte Route fahren können – die Baufahrzeuge rücken dafür regelmäßig zur Seite. Die Busse – betroffen sind die Linien #605 und #606 – werden um die Baustelle herumgeführt.
Der Senat will künftig keine #Diesel und #Benziner mehr in der Berliner #City. Doch ob das rechtlich gelingen kann, ist offen.
Leise gleiten Autos durch die Innenstadt, auch Lastwagen und Busse stoßen keine Abgase mehr aus: So stellt sich die rot-rot-grüne Koalition künftig den motorisierten #Verkehr in Berlin vor. Der Senat hat sich dazu im #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (#Step MoVe) auf die Einführung einer #Zero-Emission-Zone verständigt. Erst soll der S-Bahnring, dann die gesamte Stadt frei von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor werden.
Doch ob und wie eine solche Zone #rechtlich umsetzbar sein wird, ist noch vollkommen offen. Auch der Senat hat dazu bislang keinerlei konkreten Pläne, wie ein Verbrenner-Verbot in Berlin geregelt sein könnte. Fest steht: Nach aktuellem Gesetzesrahmen wäre die Einführung einer #verbrennerfreien Zone nicht möglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues #Gutachten des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags.
„Nach derzeitiger #Rechtslage können #Fahrverbote nicht unmittelbar mit der Senkung von Emissionen begründet werden“, weil das Bundesimmissionsschutzgesetz #Kohlendioxid bislang nicht als Luftschadstoff nennt. Das Land selbst habe kein Recht, diese #Grenzwertliste um einen Stoff zu erweitern, heißt es in dem Gutachten, das der Berliner CDU-Vorsitzende …
Vorbemerkung der #Autobahn GmbH des Bundes: „Die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen liegt seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr bei den Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern bei der Autobahn GmbH des Bundes (AdB).“ Frage 1: Wie viele Fahrzeuge (täglich) haben in den vergangenen fünf Jahren (2016-2020) durchschnittlich den Abschnitt der #A 111 zwischen Landesgrenze Berlin/Brandenburg und #Rudolf-Wissell-Brücke passiert (durchschnittliche werktägliche Belastung)? (Bitte nach Jahren auflisten.) Antwort zu 1: Die AdB teilt dazu mit: „Die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (#DTVw) variiert auf den einzelnen Streckenabschnitten der A 111 und steigt dabei sukzessive von ca. 51.000 Kfz/24 h (Landesgrenze Berlin/Brandenburg – Anschlussstelle (AS) Schulzendorfer Straße) bis auf ca. 100.000 Kfz/24 h (AS Heckerdamm – Autobahndreieck (AD) Charlottenburg) an. Nach Zusammenführung der A 111 und der A 100 im Bereich des AD Charlottenburg beträgt die durchschnittliche Verkehrsstärke auf der A 100 (AD Charlottenburg – AS Spandauer 2 Damm) rd. 175.000 Kfz/24 h (Quelle: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) – „Verkehrsstärkenkarte 2014“). Nach unserer Kenntnis wird die SenUVK die sich noch in Bearbeitung befindliche „Verkehrsstärkenkarte 2019“ im Laufe dieses Jahres veröffentlichen. Nach Vorab-Information unterscheiden sich die entsprechenden werktäglichen Verkehrsbelastungen mit Stand 2019 in dem hier angefragten Streckenabschnitt der A 111 allerdings nur unwesentlich von den eingangs aufgeführten Werten der „Verkehrsstärkenkarte 2014“.“ Frage 2: Welche Rolle misst der Senat dem Autobahnabschnitt A 111 von der Landesgrenze Berlin/Brandenburg bis zur Rudolf-Wissell-Brücke bei? Antwort zu 2: Die AdB teilt dazu mit: „An der nordwestlichen Peripherie von Berlin stellt die A 111 eine wichtige Verknüpfungsfunktion als übergeordnete Fernverkehrsverbindung zwischen der nördlich verlaufenden A 10 und der im Süden verlaufenden A 100 sicher und ist nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) einer großräumigen Verbindungsfunktionsstufe (AS I) zuzuordnen. Aufgrund der hohen Frequentierung des innerstädtischen Verkehrs gleicht die A 111 einer Stadtautobahn mit einem mehrheitlich zweibahnigen, jeweils zweistreifigen Querschnitt. Als wichtiger Bestandteil des übergeordneten Verkehrswegenetzes in Berlin besitzt die A 111 Verbindungsfunktionen für die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Spandau und Reinickendorf.“ Frage 3: In welchem Zeitraum erfolgt die Sanierung der A 111? Wann ist der Baustart geplant? Wie lange wird der Realisierungszeitraum sein? Antwort zu 3: Die AdB teilt dazu mit: „Nach derzeitiger Terminplanung ist die grundhafte Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111 durch die DEGES in mehreren Bauabschnitten im Zeitraum 2024 bis 2031 vorgesehen. Diese Zeitangaben unterliegen mit Hinweis auf ggf. zu berücksichtigende Planfeststellungsverfahren einem Vorbehalt.“ Frage 4: Welche Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind derzeit geplant? Inwieweit ist die Planung der Grundsanierung seit 2013 fortgeschritten? 3 Antwort zu 4: Die AdB teilt dazu mit: „Die Planungs- und Bauaufgabe der #DEGES umfasst die grundhafte Instandsetzung bzw. Erneuerung von 13,3 Kilometer vierstreifiger Autobahn zwischen der Landesgrenze Berlin/Brandenburg und der Westendbrücke. Im Zuge der #Sanierungsarbeiten wird der komplette #Fahrbahnaufbau einschließlich der Entwässerungsanlagen zurückgebaut und anschließend erneuert. Weiterhin erfolgt unter anderem auch ein Austausch der Fahrzeugrückhaltesysteme nach aktuellem Regelwerk sowie die Erneuerung der betriebsund sicherheitstechnischen Ausstattung in den Tunnelbauwerken. Hinzu kommen neben dem erforderlichen Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und dem in diesem Zusammenhang ebenfalls vorgesehenen Umbau des AD Charlottenburg die Sanierung bzw. der Ersatzneubau weiterer 39 Brücken- und 16 Tunnel- und Trogbauwerke, 95 Verkehrszeichenbrücken und Schrankenanlagen, 105 Lärmschutz- und Stützwände und 9 Bauwerke der Entwässerung, die sich im betrachteten Streckenverlauf der A 111 befinden. Auf Basis des erarbeiteten und seit Ende 2018 vorliegenden integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes hat die DEGES in 2019/2020 die wesentlichen weiterführenden Planungsleistungen für die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Erstellung eines Bauwerkserhaltungsentwurfes ausgeschrieben und vergeben. In 2021 werden im Streckenverlauf der A 111 u. a. die in 2020 begonnenen umweltfachlichen Kartierungen fortgesetzt und erste Baugrunduntersuchungen im Fahrbahn- bzw. Bauwerksbereich durchgeführt.“ Frage 5: In welchen Abschnitten werden die notwendigen Maßnahmen durchgeführt? Antwort zu 5: Die AdB teilt dazu mit: „Das durch die DEGES erstellte integrierte Verkehrs- und Baukonzept sieht für die grundhafte Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111 eine Bauabschnittsbildung vor. Demnach erfolgt eine zeitlich parallele Bauausführung der Sanierungsmaßnahmen in den Abschnitten Nord 1 (Landesgrenze Berlin/Brandenburg bis AS Waidmannsluster Damm) und Mitte (AS Kurt-Schumacher-Damm bis AD Charlottenburg). Daran anschließend finden die Bauarbeiten im Abschnitt Nord 2 (AS Waidmannsluster Damm bis AS KurtSchumacher-Damm) statt.“ Frage 6: Wo werden die Umleitungen entlangführen? Antwort zu 6: Die AdB teilt dazu mit: „Der zu sanierende Streckenabschnitt der A 111 mit den vier instand zu setzenden Tunnelbauwerken (Beyschlagsiedlung, Forstamt Tegel, Tegel Ortskern, Überführung Ernststraße) ist durch hohes Verkehrsaufkommen, sehr enge Platzverhältnisse und nicht vorhandene Umleitungsrouten gekennzeichnet. Im Rahmen der Erstellung des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes wurden umfangreiche Verkehrssimulationen durchgeführt. 4 Im Ergebnis dieser Untersuchungen sind verkehrliche Prämissen aufgestellt worden, die unter anderem die Weiternutzung der Autobahn in den jeweils zu sanierenden Bauabschnitten – wenn auch mit erheblichen Einschränkungen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit – insbesondere auch im Hinblick auf den Schwerverkehr vorsehen. Diesbezüglich werden die Abstimmungen und Prüfungen hinsichtlich der Möglichkeit einer sog. 2+0-Verkehrsführung (nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung im Gegenverkehr) im Rahmen der weiterführenden Planungen fortgesetzt. Explizite Umleitungsausschilderungen/-empfehlungen von der Autobahn in das nachgeordnete Straßennetz hinein sind demnach nicht vorgesehen, auch wenn Verkehrsverlagerungen in das nachgeordnete Netz zu erwarten sind.“ Frage 7: Zuletzt wurden die Kosten für die grundhafte Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111 auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes auf rd. 870 Mio. Euro geschätzt (AGH-Dr. 16/17607, S. 2). Konkretere Aussagen wurden für Ende 2020 (Abschluss der Vorplanungen) in Aussicht gestellt. Wie hoch werden die Kosten für die Sanierung nach aktuellem Stand sein? Antwort zu 7: Die AdB teilt dazu mit: „Die geschätzten Kosten für die grundhafte Erneuerung bzw. Instandsetzung der A 111 liegen auf Basis des integrierten Verkehrs- und Baukonzeptes weiterhin bei rd. 870 Mio. Euro. Konkretere Aussagen zu Kosten sind erst nach Erreichen eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich Ende 2020 möglich. Für die Abschnitte Nord 1 und Mitte wird die Vorplanung frühestens Ende 2021 vorliegen, im Abschnitt Nord 2 in 2024.“ Frage 8: Was haben die „konkreten Gespräche hinsichtlich der zeitlichen und technischen Randbedingungen der einzelnen Baumaßnahmen“ (AGH-Dr. 16/17607, S. 2) mit der BVG und der DB AG ergeben? Antwort zu 8: Die AdB teilt dazu mit: „Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) planen bereits seit längerem die grundhafte Instandsetzung (Dammsanierung) der U-Bahn-Linie U 6 zwischen den Haltestellen AltTegel und Kurt-Schumacher-Platz. Die BVG hat im vergangenen Jahr den Antrag auf Planfeststellung für diese Baumaßnahme eingereicht. Der Projektbeginn wird seitens der BVG nunmehr auf Anfang 2022 und der Abschluss der Sanierungsmaßnahmen mit Ende 2023 eingeschätzt. Im Hinblick auf die Grundsanierung der A 111 sollte eine zeitlich parallele Durchführung der Arbeiten zur U 6-Dammsanierung soweit wie möglich vermieden werden, da für eine Entlastung des Verkehrsaufkommens auf der Autobahn ein funktionierendes Nahverkehrsnetz von Vorteil wäre. Eine technische bzw. verkehrliche Schnittstelle zwischen den Maßnahmen zur U 6-Dammsanierung und den vorgesehenen Arbeiten auf der A 111 liegt im Bereich Seidelstraße vor. Im Bereich der Trogstrecke an der Seidelstraße kreuzt ein zu sanierendes Brückenbauwerk der U 6 die Autobahn. Hier haben bereits erste Gespräche zwischen BVG und DEGES u. a hinsichtlich benötigter Baustelleneinrichtungsflächen/-zufahrten sowie der erforderlichen Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Anschlussstelle Seidelstraße stattgefunden. 5 Mit der DB Netz AG hat in der Vergangenheit in größeren Abständen ein Austausch zur zeitlichen Einordnung der Baumaßnahmen auf der A 111 u. a. mit Blick auf den im Rahmen der Infrastrukturmaßnahmen 2030 angedachten abschnittsweisen zweigleisigen Ausbau der S-Bahn-Linie 25 zwischen Schönholz und Tegel stattgefunden. Im Zuge der weiterführenden Planungen zur grundhaften Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111 werden diese Abstimmungen in den Schnittstellen intensiviert.“ Frage 9: Welche Kosten sind durch die temporären Instandsetzungsmaßnahmen auf dem genannten Abschnitt seit 2015 entstanden? Antwort zu 9: Im Rahmen der regelmäßigen Unterhaltung sind pro Jahr ca. 500 T€ für den Abschnitt der A 111 von AD Charlottenburg bis Landesgrenze angefallen. Die AdB teilt hierzu mit: „Auf der A 100 sind im Zusammenhang mit der Fahrbahnsanierung auf der Rudolf-WissellBrücke in beiden Fahrtrichtungen in den Jahren 2017/2018 Kosten i. H. v. insgesamt 7 Mio. Euro brutto entstanden.“ Frage 10: An wie vielen Tagen kam es seit 01.01.2015 zu einer Fahrspur- bzw. Komplettsperrung des Tunnels Ortskern Tegel? Antwort zu 10: Sperrungen des Tunnel Tegel Ortskern – TTO Jahr Unfall hohes Verkehrsaufkommen Sonstige Sperrung einzelner Fahrstreifen 2015 1 Nord / 1 Süd 0 Nord / 1 Süd 15 Nord / 21 Süd 108 Nord / 117 Süd 2016 0 Nord / 2 Süd 0 Nord / 0 Süd 4 Nord / 13 Süd 98 Nord / 95 Süd 2017 0 Nord / 0 Süd 0 Nord / 1 Süd 4 Nord / 9 Süd 106 Nord / 114 Süd 2018 0 Nord / 2 Süd 0 Nord / 0 Süd 4 Nord / 19 Süd 114 Nord / 118 Süd 2019 1 Nord / 1 Süd 0 Nord / 0 Süd 7 Nord / 15 Süd 84 Nord / 82 Süd 2020 1 Nord/ 3 Süd 0 Nord / 0 Süd 13 Nord / 17 Süd 73 Nord/ 70 Süd Nord: Fahrtrichtung AK Oranienburg Süd: Fahrtrichtung AD Charlottenburg 6 Frage 11: Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Sanierung des Tunnels Ortskern Tegel? Antwort zu 11: Die AdB teilt dazu mit: „Der Tunnel Tegel Ortskern (TTO) befindet sich gemäß dem integrierten Verkehrs- und Baukonzept zur grundhaften Instandsetzung/Erneuerung der A 111 im Bauabschnitt Nord 2 (AS Waidmannsluster Damm bis AS Kurt-Schumacher-Damm). Nach derzeitiger Terminplanung ist die Ausführung der Sanierungsmaßnahmen in diesem Abschnitt im Zeitraum 2028 bis 2031 vorgesehen.“ Berlin, den 29.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
PRESSEMITTEILUNG Oberkrämer, 30.3.2021 Ausbau der A10 (nördlicher Berliner Ring): #Vollsperrung beider Richtungsfahrbahnen der #A10 zwischen den Anschlussstellen #Birkenwerder und #Mühlenbeck vom 16.4.2021, 22:00 Uhr, bis 19.4.21, 4:00 Uhr, wegen #Brückenbauarbeiten Die A10 und die #A24 zwischen dem Dreieck Pankow und der Anschlussstelle Neuruppin gehören zu den meistbefahrenen Strecken der Hauptstadtregion. Sie werden bis 2022 unter laufendem Verkehr ausgebaut bzw. erneuert, um dem künftigen Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Aufgrund von Brückenbauarbeiten am Brückenbauwerk #BW82Ü2 (Überführung #Fichteallee) ist eine à Vollsperrung beider Richtungsfahrbahnen der A10 zwischen Anschlussstelle Birkenwerder und Anschlussstelle Mühlenbeck ab Freitag, 16. 4. 2021, 22:00 Uhr, bis Montag, 19.4.2021, 4:00 Uhr, erforderlich. à Es wird eine beschilderte #Umleitungsstrecke eingerichtet. Der Verkehr in Fahrtrichtung Hamburg wird an der Anschlussstelle Mühlenbeck abgeleitet und über Summt, L211, Lehnitz, K6504 und Borgsdorf zur Anschlussstelle Birkenwerder geführt. Der Verkehr in Fahrtrichtung Frankfurt/Oder wird an der Anschlussstelle Birkenwerder abgeleitet und über die B96, B96A, Bergfelde, Schönfließ, L30 und Mühlenbeck zur Anschlussstelle Mühlenbeck geführt. Für die sich aus dieser Maßnahme ergebenden Beeinträchtigungen bitten wir um Verständnis.
Frage 1: Wie werden die Bürger/innen über das #Bauvorhaben#Germanenstraße / #Straße vor Schönholz von #Waldsteg bis #Schützenstraße (13156 / 13158 Berlin) in #Niederschönhausen informiert? Antwort zu 1: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Auf der Seite https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassenund-gruenflaechenamt/planung/artikel.625926.php können sich seit August 2017 interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren.“ Frage 2: Inwiefern ist beabsichtigt, die Bürger/innen offiziell anzuschreiben, damit sie weitere Informationen über das Bauvorhaben erhalten? Antwort zu 2: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Das Straßen- und Grünflächenamt hat die Bürgerinnen und Bürger im August 2017 schriftlich über das geplante Bauvorhaben informiert. Weitere Informationsschreiben sind nicht vorgesehen.“ 2 Frage 3: Inwiefern haben die Bürger/innen die Möglichkeit, sich mit ihren Vorstellungen und Einwänden zum Bauvorhaben einzubringen, z.B. bei einer Bürgerversammlung oder über digitale Beteiligungsformate? Antwort zu 3: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Vorstellungen und Einwände der Bürgerinnen und Bürger können jederzeit an das Straßen- und Grünflächenamt herangetragen werden. Weitere Bürgerversammlungen oder digitale Beteiligungsformate sind nicht vorgesehen.“ Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand des Bauvorhabens? Wie sehen die Baumaßnahmen, die Bauabschnitte und der zeitliche Ablauf aus? Frage 5: Welche weiteren Schritte stehen bevor? Wie ist die Zeitschiene für die einzelnen Schritte? Antwort zu 4 und 5: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Das Straßen- und Grünflächenamt hat den Entwurf des Straßenzuges Straße vor Schönholz/Germanenstraße zugunsten einer durchgehenden Radverkehrsanlage, zu Lasten der Gehwege und Fahrspurbreiten, erneut überarbeitet und an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Prüfung übersandt. Das Ergebnis steht aus. Aufgrund der noch fehlenden Konzeption der Berliner Wasserbetriebe bezüglich der Regenentwässerung gibt es derzeit keinen Bauzeitenplan.“ Frage 6: Inwiefern ist beabsichtigt, Bäume zu fällen? Wie viele Bäume sind davon betroffen? Wie alt sind diese Bäume, und wie ist ihr Gesundheitszustand? Inwiefern können diese Baumfällungen vermieden werden? Antwort zu 6: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Die Pflanzung der Bäume erfolgte (lt. Baumkataster) nach 1949. Die Bäume weisen Faulstellen im Stamm- und Kronenbereich sowie Stamm- und Rindenschäden. Es werden 19 Bäume gefällt und 70 neue Bäume gepflanzt. Für die geplante Radverkehrsanlage wird die vorhandene Fahrbahnfläche verbreitert. Die betroffenen Bäume stehen im Bereich des zukünftigen Radweges. Die Fällungen sind deshalb nicht zu vermeiden.“ Frage 7: Inwiefern ist vorgesehen, einen Radweg zu bauen? 3 Antwort zu 7: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Die bisherige Planung sieht beidseits Sicherheitsstreifen vor. Diese stellen einen Lückenschluss zwischen Germanen- und Hermann-Hesse-Straße dar.“ Frage 8: Inwiefern werden Straßen gesperrt? Inwiefern werden diese Straßen komplett gesperrt, Umleitungen eingerichtet oder einzelne Spuren freigehalten? Wie lange werden diese Straßensperrungen anhalten? Antwort zu 8: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Hierzu können derzeit keine Angaben gemacht werden.“ Berlin, den 25.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2020 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
1.2. Wie haben sich diese Zahlen im Verhältnis zum Vorjahr entwickelt?
Zu 1. und 1.2.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk
2019
2020
Charlottenburg-Wilmersdorf
19.659
15.507
Friedrichshain-Kreuzberg
12.269
9.855
Lichtenberg
8.135
7.365
Marzahn-Hellersdorf
6.920
6.281
Mitte
20.565
15.943
Neukölln
12.420
11.210
Pankow
12.192
10.959
Reinickendorf
10.544
8.854
Spandau
8.591
7.742
Steglitz-Zehlendorf
11.291
10.185
Tempelhof-Schöneberg
15.163
13.264
Treptow-Köpenick
9.557
9.121
Gesamt
147.306
126.286
(Stand 03. März 2021)
Wie viele Unfälle mit Personenschäden gab es insgesamt im Straßenverkehr im Jahr 2020 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 2.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
In wie vielen Fällen waren hier Fußgänger*innen und Radfahrer*innen betroffen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 2.1.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk
Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf
682
Friedrichshain-Kreuzberg
870
Lichtenberg
430
Marzahn-Hellersdorf
283
Mitte
1.196
Neukölln
522
Pankow
748
Reinickendorf
376
Spandau
307
Steglitz-Zehlendorf
485
Tempelhof-Schöneberg
550
Treptow-Köpenick
576
Gesamt
7.025
(Stand: 3. März 2021)
2.2 In wie vielen Fällen von Personenschäden mit Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen handelte es sich um einen Unfall beim Abbiegen?
Zu 2.2.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk
2020
Gesamt
BeteiligungvonZu FußGehenden
BeteiligungvonRadfahrenden
Charlottenburg-Wilmersdorf
43
158
201
Friedrichshain-Kreuzberg
18
219
237
Lichtenberg
12
108
120
Marzahn-Hellersdorf
12
54
66
Mitte
41
297
338
Neukölln
28
78
106
Pankow
27
162
189
Reinickendorf
25
101
126
Spandau
21
54
75
Steglitz-Zehlendorf
24
108
132
Tempelhof-Schöneberg
37
114
151
Treptow-Köpenick
16
110
126
Gesamt
304
1.563
1.867
(Stand: 3. März 2021)
Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereigneten sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 3.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Wie viele Verkehrsunfalltote gab es im Straßenverkehr im Jahr 2020 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Wie viele der Verkehrstoten in Berlin im Jahr 2020 waren Fußgänger*innen und Radfahrer*innen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 4. und 4.1.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk
AnzahlderVerkehrsunfalltoten
Radfahrende
Zu FußGehende
Andere
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
3
2
0
5
Friedrichshain-Kreuzberg
2
1
0
3
Lichtenberg
1
1
0
2
Marzahn-Hellersdorf
1
2
1
4
Mitte
1
2
1
4
Neukölln
0
2
0
2
Pankow
1
0
5
6
Reinickendorf
2
0
1
3
Spandau
1
3
0
4
Steglitz-Zehlendorf
2
0
1
3
Tempelhof-Schöneberg
0
2
3
5
Treptow-Köpenick
3
4
2
9
Gesamt
17
19
14
50
(Stand: 3. März 2021)
Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten haben sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit ereignet (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 4.2.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk
AnzahlVerkehrsunfalltote aufgrund
Rotlichtverstoß
Geschwindigkeitsverstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf
0
1
Friedrichshain-Kreuzberg
0
0
Lichtenberg
0
0
Marzahn-Hellersdorf
0
1
Mitte
0
3
Neukölln
0
0
Pankow
0
2
Reinickendorf
0
0
Spandau
1
0
Steglitz-Zehlendorf
0
1
Tempelhof-Schöneberg
1
1
Treptow-Köpenick
0
1
Gesamt
2
10
(Stand: 3. März 2021)
Welche weiteren Ursachen führten zu Unfällen mit schweren Personenschäden oder Verkehrstoten (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 4.3.:
Die Daten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Weitere Unfallursachen bei VU mit Verkehrsunfalltoten 2020 (ohneRotlicht- und / oder Geschwindigkeitsverstoß)
Anzahl
Alkoholeinfluss
1
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
2
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
9
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
1
Fehler beim Abbiegen nach links
3
Fehler beim Abbiegen nach rechts
8
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
2
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
2
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
2
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
2
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
17
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
20
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
1
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
4
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
41
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
1
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen
2
Nichtbenutzen des Gehweges
1
Spielen auf oder neben der Fahrbahn
1
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund
4
Übermüdung
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
2
Lenkung
1
Überladung, Überbesetzung
2
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile
7
Geschwindigkeit in anderen Fällen
287
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
85
Bereifung
1
Fehler beim Überholtwerden
2
Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen
1
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Z. 208 StVO)
1
Unzulässiges Halten oder Parken
1
Gesamt
2.409
(Stand: 3. März 2021)
Bezirk/ weitere Unfallursachen VU mit schwerenPersonenschäden
Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf
232
Alkoholeinfluss
7
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
6
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
7
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
11
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
11
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
8
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
7
Fehler beim Abbiegen nach links
17
Fehler beim Abbiegen nach rechts
12
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
13
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
10
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
5
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
12
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
8
sonstige körperliche oder geistige Mängel
3
Ungenügender Sicherheitsabstand
26
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
9
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
4
Überholen trotz Gegenverkehr
1
unzulässiges Rechtsüberholen
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
andere Mängel
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
1
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen
2
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile
2
Geschwindigkeit in anderen Fällen
27
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
7
Friedrichshain-Kreuzberg
153
Alkoholeinfluss
10
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
6
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
14
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
5
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
4
Fehler beim Abbiegen nach links
13
Fehler beim Abbiegen nach rechts
8
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
4
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
3
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
2
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
13
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
6
sonstige körperliche oder geistige Mängel
2
Ungenügender Sicherheitsabstand
7
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
2
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
2
unzulässiges Rechtsüberholen
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
andere Mängel
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
1
Bremsen
1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
2
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund
1
Übermüdung
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
17
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
8
Lichtenberg
182
Alkoholeinfluss
9
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
8
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
7
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
15
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
10
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
1
Fehler beim Abbiegen nach links
9
Fehler beim Abbiegen nach rechts
7
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
19
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
9
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
4
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
11
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
1
sonstige körperliche oder geistige Mängel
5
Überholen trotz unklarer Verkehrslage
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
11
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
11
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
1
unzulässiges Rechtsüberholen
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
3
Beleuchtung
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
5
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
2
Geschwindigkeit in anderen Fällen
19
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
3
Marzahn-Hellersdorf
132
Alkoholeinfluss
6
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
8
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
12
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
2
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
2
Fehler beim Abbiegen nach links
5
Fehler beim Abbiegen nach rechts
9
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
8
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
1
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
3
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
9
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
3
sonstige körperliche oder geistige Mängel
4
Ungenügender Sicherheitsabstand
10
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
3
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
2
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
5
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
6
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
52
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
7
Neukölln
161
Alkoholeinfluss
15
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
2
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
6
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
16
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
5
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
6
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
6
Fehler beim Abbiegen nach links
13
Fehler beim Abbiegen nach rechts
1
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
5
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
3
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
3
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
12
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
2
sonstige körperliche oder geistige Mängel
1
Überholen trotz unklarer Verkehrslage
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
18
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
7
unzulässiges Rechtsüberholen
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
2
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
5
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
1
Überladung, Überbesetzung
1
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
14
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
4
Unzulässiges Halten oder Parken
1
Pankow
237
Alkoholeinfluss
16
andere Fehler beim Fahrzeugführender
5
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
14
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
5
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
2
Fehler beim Abbiegen nach links
26
Fehler beim Abbiegen nach rechts
13
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
17
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
5
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
8
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
16
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
4
sonstige körperliche oder geistige Mängel
3
Überholen trotz unklarer Verkehrslage
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
9
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
11
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
3
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
3
andere Mängel
3
Beleuchtung
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
1
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
2
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
6
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund
1
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
29
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
6
Reinickendorf
174
Alkoholeinfluss
5
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
9
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
14
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
10
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
12
Fehler beim Abbiegen nach links
17
Fehler beim Abbiegen nach rechts
13
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
7
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
5
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
3
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
10
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
1
sonstige körperliche oder geistige Mängel
7
Überholen trotz unklarer Verkehrslage
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
10
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
5
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
1
Überholen trotz Gegenverkehr
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
1
Bremsen
2
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
1
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
5
Überladung, Überbesetzung
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
14
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
9
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Z. 208 StVO)
1
Steglitz-Zehlendorf
208
Alkoholeinfluss
8
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
11
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
7
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
7
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
7
Fehler beim Abbiegen nach links
25
Fehler beim Abbiegen nach rechts
11
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
16
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
5
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
3
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
12
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
5
sonstige körperliche oder geistige Mängel
4
Ungenügender Sicherheitsabstand
16
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
8
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
7
Überholen trotz Gegenverkehr
1
unzulässiges Rechtsüberholen
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
2
andere Mängel
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
2
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
1
Übermüdung
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
21
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
16
Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen
1
Treptow-Köpenick
210
Alkoholeinfluss
9
andere Fehler beim Fahrzeugführer
8
andere Fehler der Fußgänger
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
15
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an anderen Stellen
3
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an Fußgängerfurten
2
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern beim Abbiegen
1
Fehler beim Abbiegen nach links
17
Fehler beim Abbiegen nach rechts
7
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
14
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
8
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens 5 Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 19 sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) 2 sonstige körperliche oder geistige Mängel 7 Überholen trotz unklarer Verkehrslage 2 Ungenügender Sicherheitsabstand 17 Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 10 unzulässiges Rechtsüberholen 1 verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen 2 falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr 2 andere Mängel 1 Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen 3 falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an Fußgängerüberwegen 4 Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ 1 Spielen auf oder neben der Fahrbahn 1 starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund 1 unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile 1 Geschwindigkeit in anderen Fällen 33 Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen 4 Fehler beim Überholtwerden 1 Gesamt 2.409 (Stand 03. März 2021) 4.4. Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten gingen mit einer Unfallflucht einher? Zu 4.4.: Im Jahr 2020 wurde bei einem Verkehrsunfall mit Getöteten der Straftatbestand des § 142 Strafgesetzbuch (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) registriert. Wie viele Unfallfluchten wurden in Berlin insgesamt im Jahr 2020 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)? Zu 5.: Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Bezirk Anzahl VU mit § 142 StGB Charlottenburg-Wilmersdorf 3.429 Friedrichshain-Kreuzberg 2.204 Lichtenberg 2.016 Marzahn-Hellersdorf 1.620 Mitte 3.477 Seite 21 von 21 Neukölln 2.795 Pankow 2.624 Reinickendorf 2.100 Spandau 1.961 Steglitz-Zehlendorf 2.732 Tempelhof-Schöneberg 3.216 Treptow-Köpenick 2.271 Gesamt 30.445 (Stand: 3. März 2021) 5.1. Wie viele der aufgelisteten Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2020 aufgeklärt? Zu 5.1.: Nach derzeitigen Ermittlungsstand wurden insgesamt 12.294 Verkehrsunfälle bzw. Delikte aufgeklärt. Berlin, den 29. März 2021 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport