Regionalverkehr: i2030 – Mehr Schiene für Berlin und Brandenburg, aus Senat

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Frage 1:
Zum Korridor: Berlin-Spandau – #Nauen
Projektstatus: #Grundlagenermittlung
a) Inwieweit ist die Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphase 2 Vorplanung unterzeichnet? Wenn
nicht, welche Gründe gibt es für die Verzögerung?
b) Wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
c) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
Antwort zu 1:
a) Die Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphase 2 befindet sich derzeit im
Zeichnungslauf und soll im August von allen Vertragspartnern unterzeichnet sein.
b) Der Beginn der Entwurfsplanung in den Leistungsphasen 3 und 4 ist momentan für das
dritte Quartal 2023 vorgesehen. Der Abschluss des gesamten Planungsprozesses wird
nach dem Ende der Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung für das Jahr 2030
anvisiert.
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c) Der Beginn der Bausausführung ist zurzeit für das Jahr 2030 geplant, sodass mit einer
Fertigstellung des Projekts Mitte/Ende der 2030er Jahre gerechnet werden kann.
Frage 2:
Zum Korridor: #Prignitz-Express / #Velten
Projektstatus: Gesundbrunnen – Velten = Grundlagenermittlung
Projektstatus: Velten – Neuruppin = #Vorplanung
a) Wann sind die jeweiligen Leistungsphasen abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen für beide Abschnitte ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Welche Ergebnisse zu den Untersuchungen des Bahnübergangs Gorkistraße liegen vor?
Antwort zu 2:
a) Der Abschluss der Leistungsphase 1 für den Abschnitt zwischen #Schönholz und
#Hennigsdorf ist für das vierte Quartal dieses Jahres sowie für den Abschnitt zwischen
Hennigsdorf und Velten für das dritte Quartal dieses Jahres geplant. Die Vor- und
Entwurfsplanung für den Abschnitt zwischen Schönholz und Hennigsdorf soll im Jahr 2026
und die Gesamtplanung Anfang 2030 beendet werden. Die Vor- und Entwurfsplanung für
den Abschnitt zwischen Hennigsdorf und Velten soll im Jahr 2025 und die Gesamtplanung
Anfang 2029 beendet werden. Der Zeitplan für den Abschluss der einzelnen
Planungsphasen für den Abschnitt zwischen Velten und #Neuruppin wird mit dem
Abschluss der Finanzierungsvereinbarung der Leistungsphasen 3 und 4, welche noch in
diesem Jahr gezeichnet werden soll, abgestimmt.
b) Auf dem Abschnitt zwischen Schönholz und Hennigsdorf wird mit einem Baubeginn
Anfang 2030 sowie mit einer Inbetriebnahme des Abschnitts Mitte der 2030er Jahre
gerechnet. Der Abschluss der Planungen für den Abschnitt zwischen Hennigsdorf und
Velten wird für Anfang 2029 geplant, sodass laut aktuellem Zeitplan mit einer
Inbetriebnahme für Ende des Jahres 2031 gerechnet werden kann.
c) In einer Vorstudie zum #Bahnübergang #Gorkistraße wurden auf Grundlage möglicher
Betriebsszenarien die Schließzeiten der Schranken und damit des Bahnüberganges
ermittelt. Zur Vertiefung der daraus gewonnenen Erkenntnisse wurde eine
#Verkehrssimulation zu den Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr (MIV)
Gorkistraße/Buddestraße erarbeitet, die auch Aussagen zu den Auswirkungen auf den
Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) sowie den Fuß- und Radverkehr beinhaltet. Sie
befindet sich in der Endabstimmung. Gleichzeitig wurde von der DB Netz eine
Machbarkeitsstudie zu Möglichkeiten einer niveaufreien Kreuzung der beiden
Verkehrssträger Schiene und Straße vorgelegt.
Im dritten Quartal dieses Jahres sollen auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse die
weiteren Planungsvarianten im Rahmen der Grundlagenermittlung festgelegt werden.
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Frage 3:
#Nordbahn/ #Heidekrautbahn
Projektstatus: #Gesundbrunnen#Wilhelmsruh = Grundlagenermittlung
Projektstatus: Heidekrautbahn = Entwurfsplanung
a) Wann sind die jeweiligen Leistungsphasen abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen für beide Abschnitte ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen? Inwieweit wurde
die Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Welche Zeitschiene wird für den Umbau des Bahnhofes Birkenwerder angestrebt?
Antwort zu 3:
a) Mit einem Abschluss der Leistungsphase 1 auf dem Abschnitt Nordbahn zwischen
Gesundbrunnen und Wilhelmsruh wird im dritten Quartal 2020, mit dem Abschluss der
Vor- und Entwurfsplanung im vierten Quartal 2024 sowie mit dem Abschluss der
Gesamtplanung im vierten Quartal 2027 gerechnet. Der Vertragsentwurf für die
Finanzierungsvereinbarung der Leistungsphase 2 für diesen Abschnitt befindet sich
derzeit in Erstellung und soll noch in diesem Jahr gezeichnet werden.
Auf dem Abschnitt Heidekrautbahn ist das Ende der Gesamtplanung für Anfang 2022
geplant. Die Finanzierungsvereinbarung für die Planung der Heidekrautbahn wurde am 10.
Janur 2019 abgeschlossen.
b) Für den Abschnitt Heidekrautbahn wird mit der Realisierung voraussichtlich im vierten
Quartal 2020 am Bahnhof Wilhelmsruh begonnen. Nach vorliegendem Zeitplan ist die
Inbetriebname für Ende 2023 vorgesehen.
Der Realisierungsbeginn für den Abschnitt Heidekrautbahn/Nordbahn ist im Jahr 2028
geplant, sodass mit einer Inbetriebnahme der Strecke von Gesundbrunnen nach
Wilhelmsruh im Frühjahr 2030 gerechnet werden kann.
c) Die Grundlagenermittlung für den Bahnhof #Birkenwerder soll Ende 2022, die Vor- und
Entwurfsplanung Ende 2025, die Gesamplanung 2028 und der Bau Ende 2030
abgeschlossen sein.
Frage 4:
Zum Korridor: Berlin – Dresden/ #Rangsdorf
Projektstatus: Vorplanung
a) Wann ist Leistungsphase Vorplanung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden Leistungsphasen
ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
Antwort zu 4:
a) Die Vor- und Entwurfsplanungen für diesen Korridor sollen bis zum zweiten Quartal
2024 sowie die Gesamtplanung bis Anfang 2027 abgeschlossen werden.
b) Mit dem Realisierungsbeginn ist laut aktuellem Zeitplan Anfang 2027 und mit der
Inbetriebnahme im Frühjahr 2030 zu rechnen.
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Frage 5:
Zum Korridor: #RE1: Magdeburg – Berlin – Eisenhüttenstadt
Projektstatus: Grundlagenermittlung
a) Wann ist die Leistungsphase Grundlagenermittlung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Wann ist die Erarbeitung der Aufgabenstellung abgeschlossen (Bahnsteigverlängerungen 220m)
Antwort zu 5:
a) Die Leistungen zum Korridor RE 1 unterteilen sich in eine 1. und 2. Betriebsstufe,
denen aufeinander aufbauende Zuglängen und Haltekonzepte zugrunde liegen. Für die
1. Betriebsstufe sollen Vor- und Entwurfsplanungen bis Mitte 2021 sowie die
Gesamtplanung bis Frühjahr 2022 abgeschlossen werden. Die Planungen für die
2. Betriebsstufe befinden sich momentan noch in der Grundlagenermittlung
(Leistungsphase 1) und ein Zeitplan bezüglich des Ablaufs der anderen Planungsphasen
befindet sich derzeit noch in Abstimmung.
b) Der Realisierungsbeginn der 1. Betriebsstufe soll im Frühjahr 2022 sowie die
Inbetriebnahme Ende 2022 erfolgen. Die Inbetriebnahme für die 2. Betriebsstufe des
Projekts RE1 ist nach derzeitiger Einschätzung für Ende 2025 vorgesehen.
c) Die Erstellung der Aufgabenstellungen soll in 2020 abgeschlossen werden.
Frage 6:
Zum Korridor: Berlin – #Cottbus/Bahnhof Königs #Wusterhausen
Projektstatus: Entwurfsplanung
a) Wann ist die Leistungsphase Entwurfsplanung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung des zweigleisigen
Streckenabschnittes Lübbenau-Cottbus angestrebt?
Antwort zu 6:
a) Die Entwurfsplanung für die Maßnahme „Zweigleisiger Ausbau #Lübbenau – Cottbus“ soll
voraussichtlich Mitte 2021 abgeschlossen werden. Im Anschluss wird mit der
Genehmigungsplanung begonnen. Die Gesamtplanung soll nach derzeitiger Planung bis
Ende 2024 abgeschlossen werden.
b) Gemäß aktuellem Terminplan ist der Realisierungsbeginn für die Maßnahme
Zweigleisiger Ausbau Lübbenau – Cottbus für Anfang 2025 geplant. Die Inbetriebnahme
des zweiten Gleises wird für 12/2027 angestrebt.
Etwaige Auswirkungen der Aufnahme dieses Streckenabschnitts in das
Strukturstärkungsgesetz sind in diesen Terminen nicht berücksichtigt.
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Frage 7:
Zum Korridor: Potsdamer #Stammbahn / #S25 Süd
Projektstatus: Grundlagenermittlung
a) Wann ist die Leistungsphase Grundlagenermittlung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Welcher Minuten-Takt liegt den Planungen zu Grunde?
Antwort zu 7:
a) Die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) des Abschnitts Potsdamer Stammbahn
soll bis Ende 2022 und die Vorplanung (Leistungsphase 2) bis Ende 2024 abgeschlossen
sein. Des weiteren soll die für die Untersuchung der Variante Fernbahn nötige
#Fahrplanuntersuchung bis Ende 2022 beendet werden.
Der weitere Verlauf des Planungsprozesses richtet sich danach, ob eine Entscheidung
zugunsten der #S-Bahnvariante oder der #Fernbahnvariante getroffen wird. Bei einer
Entscheidung für die S-Bahnvariante kann von einem Ende der Entwurfsplanung Mitte
2026 sowie von einem Ende der Gesamtplanung Ende 2029 ausgegangen werden. Bei
einer Entscheidung für die Fernbahnvariante wird von einem Ende der Vor- und
Entwurfsplanung Mitte 2028 und einem Ende der Gesamtplanung Mitte 2032
ausgegangen.
b) Für die Variante S-Bahn kann laut aktuellen Planungen mit einem Realisierungsbeginn
Anfang 2030 sowie einer Fertigstellung Mitte oder Ende der 2030er Jahre gerechnet
werden. Bei einer Umsetzung der Fernbahnvariante kann laut Zeitplan mit einem
Realisierungsbeginn Mitte 2032 und einer Fertigstellung Ende der 2030er Jahre gerechnet
werden.
c) Für die S25 Süd wird ein 10-Minuten-Takt unterstellt. Auf der Potsdamer Stammbahn
wird bei einer S-Bahn – Lösung ein 10-Minuten-Takt und alternativ ein 20-Minuten-Takt
untersucht. Insofern die Potsdamer Stammbahn als Regionalbahn aufgebaut wird, ist von
einer Bedienung von drei Zügen pro Stunde auszugehen.
Frage 8:
Zum Korridor: #Siemensbahn
Projektstatus: Vorplanung
a) Wann ist die Leistungsphase Vorplanung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung angestrebt?
c) Welche konkreten Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie liegen hinsichtlich der
#Streckenverlängerung nach #Hakenfelde vor?
Antwort zu 8:
a) Mit einem Ende der Vor- und Entwurfsplanung wird laut Zeitplan Mitte 2024 sowie mit
einem Ende der Gesamtplanung Mitte 2026 gerechnet.
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b) Der Realisierungsbeginn der Siemensbahn ist für Mitte 2026 vorgesehen, sodass nach
aktuellem Stand mit einer Inbetriebnahme des Abschnitts im Herbst 2029 gerechnet
werden kann.
c) Für die Verlängerung der Siemensbahn über #Gartenfeld hinaus werden in der
Machbarkeitsstudie drei unterschiedliche Trassenkorridore untersucht. Die derzeit
vorliegenden Zwischenergebnisse befinden sich noch in der Prüfung.
Frage 9:
Berliner #S-Bahn
Projektstatus: Grundlagenermittlung
a) Wann ist die Leistungsphase Grundlagenermittlung abgeschlossen, wann setzen die nachfolgenden
Leistungsphasen ein und wann ist die Gesamtplanung abgeschlossen?
b) Welche Zeitschiene wird für den Realisierungsbeginn und die Fertigstellung der 35 Teilprojekte
angestrebt?
c) Nach welchen Kriterien erfolgt eine priorisierte Umsetzung der 35 Maßnahmen?
d) Bis wann ist die Finanzierungsvereinbarung für die Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung
erarbeitet?
e) Mit welchem Ergebnis ist die in der Beantwortung der schriftl. Anfrage 18/17277 erwähnte „vertiefte,
umfassende fahrplanseitige Prüfung der DB Netz AG“ im Anschluss an den Beschluss des NVP 2019-2023
abgeschlossen worden? Welche angepassten Mehrleistungen sind auf Basis dieser Fahrplanstudie erfolgt
bzw. welche Anpassungen der geplanten Linienmaßnahmen an die fahrplantechnische Machbarkeit
und/oder die Ableitung von erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen zur Engpassbeseitigung im S-Bahn-Netz
sind geplant und wie werden diese betrieblich umgesetzt?
f) An welchen Stellen ist geplant, die Strecken zwischen den Bahnhöfen und Haltepunkten der Ringbahn mit
zusätzlichen Weichen und Kreuzungsmöglichkeiten auszustatten, um im Falle von Betriebseinschränkungen
flexibler agieren zu können?
g) Zw. den Bahnhöfen Beusselstraße und Westhafen existiert ein ca. zehn Meter breiter, teilweise mit
Schotter belegter Streifen. Inwieweit ist die gleistechnische Nutzung des Streckenabschnitts vorgesehen?
Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang?
h) Inwieweit wird im Streckenabschnitt S-Bahnhof Gesundbrunnen und dem S-Bahnhof Westend eine
Möglichkeit zum Aussetzen von Zügen geschaffen? Wenn ja, wann erfolgt die Realisierung?
i) Wann plant der Senat die ungenutzte Bahnsteigkante am Bahnhof Westend zu ertüchtigen und in Betrieb
zu nehmen, um den Verkehr im Störungsfall schneller stabilisieren zu können? In welcher Form und
welchem Umfang wird die Wiederinbetriebnahme erfolgen?
j) Wann erfolgt am Bahnhof Westend der Einbau von Weichen, um nördlich von Gleis 2 kommend in die
südlich gelegenen Abstellgleise zu gelangen und somit einen flexibleren Betrieb zu gewährleisten? Wenn ja,
wann und in welchem Umfang? Wenn nein, weshalb nicht?
k) Wann ist am Bahnhof Halensee analog zum Bahnhof Westend ein Aufbau eines zweiten Bahnsteiges mit
einem entsprechenden dritten Gleis geplant? Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form?
l) Inwieweit berücksichtigt der Senat, die im Rahmen der Vorbereitungen für die damals avisierten
Olympischen Spiele im Jahr 2000 geplanten Signalstandorte (insbesondere auf dem Südlichen Ring), für die
Erweiterung der Signaltechnik zu nutzen? Wenn ja, in welchem Umfang? Welchen Effekt würde dies für die
Pünktlichkeit der Ringbahn haben? Wenn nein, weshalb nicht?
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Antwort zu 9:
a) Im Fokus der Bearbeitung stehen gegenwärtig die Teilmaßnahmen Abstellanlagen SBahn,
die Werkstattanbindungen und die Teilmaßnahme „Einbau Weichenverbindung
Hauptbahnhof“.
Für die Teilmaßnahme Abstellanlagen S-Bahn ist ein Abschluss der Grundlagenermittlung
für Anfang 2021, ein Abschluss der Vor- und Entwurfsplanung für Mitte 2023 und ein Ende
der Gesamtplanung für Ende 2025 vorgesehen.
Für die Teilmaßnahme Anbindung der Werkstätten S-Bahn ist ein Abschluss der
Grundlagenermittlung für Mitte 2021, ein Abschluss der Vor- und Entwurfsplanung für
Anfang 2025 und ein Ende der Gesamtplanung für Ende 2027 vorgesehen.
Für die Teilmaßnahme „Einbau Weichenverbindung Hauptbahnhof“ ist ein Abschluss der
Grundlagenermittlung für das 3. Quartal 2020, ein Abschluss der Vor- und
Entwurfsplanung für Ende 2021 und ein Ende der Gesamtplanung für Ende 2022
vorgesehen.
Für alle weiteren S-Bahn-Teilmaßnahmen soll die Grundlagenermittlung in 2022
abgeschlossen werden.
b) Die Zeitpläne für den Bau- und Fertigstellungszeitraum für die Teilmaßnahmen
Abstellanlagen und die Teilmaßnahmen Anbindung der Werkstätten S-Bahn werden zu
einem späterem Zeitpunkt abgestimmt.
Für das Teilprojekt „Einbau Weichenverbindung Hauptbahnhof“ wird laut aktuellen
Planungen mit einem Baubeginn Anfang 2023 und mit einer Inbetriebnahme Ende 2025
gerechnet.
c) Alle für das S-Bahnnetz definierten Maßnahmen haben für die Kapazitätserweiterung
sowie Stabilität und Pünktlichkeit des S-Bahn-Betriebs eine hohe Bedeutung und
dementsprechnd hohe Priorität.
Im Hinblick auf die Ausschreibung der S-Bahn-Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn sowie
der damit verbundenen Angebotserweiterung und Vergrößerung der Fahrzeugflotte ist die
Errichtung von zusätzlichen Abstellkapazitäten und die Anbindung zusätzlicher
Werkstattstandorte von vorangiger Bedeutung.
d) Für 2020 ist der Abschluss von zwei Finanzierungsvereinbarungen geplant. Zum einen
wird momentan ein Vertragsentwurf für die Finanzierungsvereinbarung für die Planung zu
den Abstellanlagen und der Werkstatt- Anbindungen erarbeitet. Zum anderen wird ein
Entwurf für die Finanzierungsvereinbarung für die Leistungsphasen 2-4 der Planungen für
die Teilmaßnahme „Einbau #Weichenverbindung Hauptbahnhof“ abgestimmt.
e) Die Betriebsprogrammstudie zur vertieften, umfassenden fahrplanseitigen Prüfung des
Angebots- und Fahrplankonzepts für das Berliner S-Bahn-Netz wird noch durch die DB
Netz AG bearbeitet.
f) Im Rahmen der Teilmaßnahme „10-Minuten-Takt eingleisig im Kernnetz“ wurde anhand
von Fahrplansimulationen für den Havarie- und Störungsfall auf der Ringbahn untersucht,
an welchen Stellen der Einbau von zusätzlichen Weichenverbindungen erforderlich ist. Im
Ergebnis wurde festgestellt, das mit dem Einbau zusäzlicher Weichen abschnittsweise auf
dem gesamten Ring ein 10-Minuten-Takt im Störungsfall möglich ist.
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Der Einbau zusätzlicher Weichen kann jedoch nicht losgelöst von weiteren
Teilmaßnahmen im S-Bahnprojekt erfolgen. Es sind zugleich die Wechselwirkungen und
Abhängigkeiten zu den geplanten Blockverdichtungen und zum Neubau zusätzlicher
Bahnsteigkanten zu berücksichtigen.
Da die Weichenverbindungen nur im Störungsfall bzw. bei Streckensperrungen im
Zusammenhang mit Baumaßnahmen genutzt werden sollen, wird gegenwertig eine
Bewertung der Möglichkeiten durchgeführt. Im Ergebnis der Bewertung sollen weitere
Schritte und mögliche Maßnahmen abgestimmt werden.
g) Der Bereich zwischen den Streckengleisen im Abschnitt zwischen den Bahnhöfen
Beusselstraße und Westhafen ist für die Errichtung einer Abstellanlage mit bis zu sechs
Vollzügen vorgesehen.
h) Im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Siemensbahn wird die Errichtung eines
Kehrgleises im Bahnhof Junfernheide geprüft. Eine Inbetriebnahme ist nach derzeitigem
Terminplan für 2029 vorgesehen.
Weiterhin ist die Errichtung einer Abstellanlage zwischen Beusselstraße und Westhafen
geplant.
i) bis k) Im Rahmen der Grundlagenermittlung werden neben dem Bahnhof Westend auch
für die Bahnhöfe Halensee, Messe Nord und Westhafen Varianten zur Errichtung einer
dritten Bahnsteigkante und damit der Möglichkeit zum Aus- bzw. Einsetzen von Zügen
geprüft. Eine Entscheidung zur Reaktivierung bzw. zum Neubau der dritten
Bahnsteigkante in Westend kann erst nach Abschluss der Vorplanungen für die zuvor
genannten Verkehrsstationen getroffen werden.
Der Einbau einer zusätzlichen Weichenverbindung im Bahnhof Westend ist im Rahmen
dieses Teilprojektes nicht vorgesehen.
Aussagen zu Zeitplänen, Umfang und Form können aufgrund des frühen Planungsstandes
derzeit noch nicht getroffen werden.
l) Die definierten Maßnahmen im Programm i2030 dienen der Kapazitätserweiterung, der
Stabililät und der Pünklichkeit im S-Bahnnetz in den kommenden Jahren, ein Festhalten
an älteren Planungen mit anderen Rahmenbedingungen trägt aus Sicht des Senats nicht
zu einer zukunftsorientierten Infrastrukur bei. Insofern orientieren sich die Überlegungen
auch bei der Blockverdichtung auf dem südlichen und westlichen Innenring an der
künftigen Angebotsgestaltung und Fahrzeugkonfiguration.
Frage 10:
Ist der Beantwortung seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 10:
Nein.
Berlin, den 14.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Berlins Radwegenetz wird zum Stadtrand hin dünner, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke-im-vergleich-berlins-radwegenetz-wird-zum-stadtrand-hin-duenner/26099610.html

Drei Viertel der Straßen in den Außenbezirken haben keinen #Radweg, ergeben Zahlen aus der Verkehrsverwaltung. Dabei zählen teils sogar Busspuren und Gehwege.

In der Berliner #Innenstadt haben deutlich mehr Straßen einen irgendwie gearteten Radweg als in den weiter außen gelegenen Kiezen: Dort haben 4205 von 5649 Straßenkilometern keinen Radweg, was einem Anteil von 74 Prozent entspricht. In der City fehlen Radwege an 579 von 976 Straßenkilometern, also an 59 Prozent des Straßennetzes.

Diese und viele weitere Zahlen ergeben sich aus der Antwort der Verkehrsverwaltung auf eine weitere Anfrage des SPD-Abgeordneten Sven Kohlmeier, der seit Wochen massenhaft Daten beim Senat abfragt.

In der aktuellen Anfrage geht es um Netzlängen, Höchstgeschwindigkeiten und Unfallgeschehen an Straßen mit und ohne Radwege. Kohlmeier, nach dessen Ansicht der Senat die #Außenbezirke systematisch vernachlässigt, kommentiert die Auskunft so: „Spannende Zahlen: Nur 15 Prozent des …

Radverkehr: Nach Berlin plant auch Brandenburg Rad-Schnellstraßen, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/08/brandenburg-radschnellverbindungen-radverkehr-analyse.html

Nach umfangreichen Planungen in Berlin für #Fahrrad-Schnellverbindungen will Brandenburg nachziehen: Noch in diesem Jahr werde eine Analyse in Auftrag gegeben, um flächendeckend Möglichkeiten für #Radschnellverbindungen zu ermitteln. Das teilte das Verkehrsministerium in Potsdam auf eine Anfrage aus der Linksfraktion im Landtag mit.

Der Ausbau des #Radverkehrs spielt eine entscheidende Rolle in der sogenannten #Mobilitätsstrategie Brandenburgs. Damit wird das Ziel angestrebt, den Autoverkehr bis zum Jahr 2030 zu verringern und die Nutzung anderer Verkehrsträger auf 60 Prozent zu erhöhen. Dazu werde auch die #Radverkehrsstrategie Brandenburgs fortgeschrieben, erklärte das Ministerium. Darüber hinaus unterstütze das Land Kommunen auch künftig mit Fördermitteln zum Ausbau der Radwege.

Zahlreiche Rad-Parkplätze sollen entstehen
Um Auto- und Radfahrern zu erleichtern, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, werden immer mehr #ParkRide- sowie #BikeRide-Anlagen an den Bahnhöfen der Kommunen errichtet. Nach einer Übersicht des Ministeriums werden derzeit zehn weitere dieser Parkplätze …

S-Bahn S2 bekommt neuen Fahrplan ab Bernau – erneut Ersatzverkehr, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1820154/

Bei der S-Bahn-Linie #S2 gilt ab kommenden Montag, 17. August, ein veränderter #Fahrplan. Demnach werden die Züge von #Buch aus Richtung #Bernau vier Minuten früher fahren als zuvor. Die stündlichen Abfahrtzeiten lauten ab dann: 03, 23 und 43.
Von Bernau aus gibt es ebenfalls Änderungen. Hier machen sich die Züge fünf bis sechs Minuten später nach #Blankenfelde auf den Weg. Die neuen Abfahrtzeiten lauten: 03, 23, 43. Der dreiminütige Aufenthalt in Buch entfällt, teilte die S-Bahn mit.

Lediglich im #Nachtverkehr am Wochenende gibt es bis auf eine Ausnahme (Abfahrt in #Röntgental eine Minute später) keine Änderungen. Was sich ebenfalls nicht ändert, sind die #Bauarbeiten

U-Bahn: Die BVG regelt das schon Die Berliner Verkehrsbetriebe führten im Mai 2020 die Prüfungen des neuen elektronischen Stellwerks am Alexanderplatz für den Lückenschluss U5 durch., aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe führten im Mai 2020 die Prüfungen des neuen elektronischen Stellwerks am #Alexanderplatz für den #Lückenschluss #U5 durch. Nach den erfolgreich abgeschlossenen Prüfungen kann es nun los gehen und das #Stellwerk in Betrieb genommen werden. Das Stellwerk regelt den Betrieb zwischen den U-Bahnhöfen #Schillingstraße und #Hauptbahnhof und löst das alte #Relaisstellwerk ab. Für die Inbetriebnahme ist die U5 von Montag, den 17. August 2020 bis Sonntag, den 6. September 2020 zwischen S+U Alexanderplatz und U #Strausberger Platz sind keine Bahnen im Einsatz.

In dem genannten Bereich besteht ein Ringlinienersatzverkehr vom U Alexanderplatz zum U Schillingstraße sowie Strausberger Platz über die Ersatzhaltestelle Büschingstraße wieder zum Anfangspunkt U Alexanderplatz. Da der Ersatzverkehr nur in eine Richtung fährt, halten die Busse in Richtung U Alexanderplatz nicht am U Schillingstraße. Dafür halten sie Ersatzweise an der gegenüberliegenden Straßenbahnhaltestelle Büschingstraße. Alternativ können die S-Bahnlinien S5 und S7 zwischen S+U Alexanderplatz und S+U Lichtenberg genutzt werden. Zwischen S+U Frankfurter Allee und U Frankfurter Tor sowie zwischen U Frankfurter Tor und U Strausberger Platz besteht jeweils ein Pendelverkehr mit Umstieg am U Frankfurter Tor.

Hinweis: Von Freitag, den 28. August 2020, 22:00 Uhr, bis Montag, den 31. August 2020, 1:30 Uhr besteht zwischen S+U Wuhletal/S Springpfuhl und S Ostkreuz kein S-Bahnverkehr.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenbahn: Aktueller Sachstand Umbau der Tramhaltestelle S-Bahnhof Greifswalder Straße, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand zum Umbau der #Tramhaltestelle S #Greifswalder Straße und wann ist mit einer
verlässlichen Umsetzung zu rechnen?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Planung befindet sich noch in der Entwurfsphase. Mit einer baulichen Fertigstellung
ist aus jetziger Sicht frühestens Ende 2024 zu rechnen.“
Frage 2:
Welchen aktuellen Planungsstand haben die vorgesehenen Umbaumaßnahmen der Haltestelle und welche
Maßnahmen sind hier im Detail geplant?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Für die Erstellung der fertigen Entwurfsplanung Tram-Haltestelle (inkl. umliegender
Bauwerke der Deutschen Bahn (DB)) sind aktuell noch einige DB-Bestandspläne
ausstehend. Die fertige Entwurfsplanung ist in weiterer Folge notwendig für eine
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Stellungnahme der DB zu den Abständen zwischen Tram-Haltestellendach und DBBrücken (Brückenprüfung DB). Außerdem wird die vollständige Entwurfsplanung benötigt,
um die Verkehrsplanung (1. Lichtsignalanlagen-Fußgängerüberweg, 2. Verkehrsführung
während der Bauzeit) fortzusetzen.
Die Bauarbeiten Tram-Haltestelle können erst umgesetzt werden, sobald die
Tunnelschließung erfolgt ist. Die dazu benötigte Verwaltungsvereinbarung liegt dem Senat
zur Prüfung vor. Außerdem sind eine Stellungnahme zum bestehenden Zustand des
darunterliegenden Mischwasserkanals von den Berliner Wasserbetrieben und die
Beauftragung eines Ingenieurbüros zur planerischen Umsetzung der Tunnelschließung
ausstehend.“
Frage 3:
Wann soll der dafür notwendige Rückbau der Bahnsteige erfolgen?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Rückbau der Bahnsteige soll voraussichtlich im Sommer 2023 erfolgen.“
Frage 4:
Wie lange wird der Umbau der Haltestelle dauern und welche konkreten Verbesserungen ergeben sich
dadurch für die Benutzer der Haltestelle?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aus jetziger Sicht werden die baulichen Maßnahmen ca. 18 Monate in Anspruch nehmen.
Verbesserungen:
• Deutliche Verbesserung der Umsteigerelation S-Bahn / Tram
• Direkter Anschluss des Wohnquartiers Thälmann-Park
• Erhebliche technische und gestalterische Aufwertung der Tram-Haltestelle“
Frage 5:
Welche Kosten entstehen für den Umbau und von wem werden diese getragen?
Antwort zu 5:
Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen schätzungsweise 2.050.000 €. Für die
Fußgängertunnelschließung entstehen für das Land Berlin Kosten in Höhe von etwa
500.000 € sowie zusätzlich etwa 110.000 € Planungskosten.
Die Planungskosten der BVG für den Neubau der Tram-Haltestelle betragen 240.000 €
und die Baukosten für den Umbau 1.200.000 €. Diese Kosten werden ebenfalls durch das
Land Berlin getragen.
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Frage 6:
Welche Verzögerungen zum ursprünglichen Zeitplan hat es bisher gegeben (bitte nach Art, Grund und
Dauer darstellen)?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Im Zuge der erforderlichen Machbarkeitsstudie erfolgte im Zeitraum 2014 bis 2016 eine
längere Abstimmung zwischen BVG und der damaligen Verkehrslenkung Berlin (heute:
Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz) zur Umgestaltung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich.
Nach erneutem längeren Abstimmungsbedarf zwischen Senat und BVG wurde in 2019
gemeinsam festgelegt, dass die BVG die Schließung der Fußgängerunterführung
beplanen und durchführen soll. Dazu wurde die Notwendigkeit nach einer gemeinsamen
Verwaltungsvereinbarung zwischen BVG und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz (SenUVK) festgestellt. Diese Verwaltungsvereinbarung ist gegenwärtig in
Erarbeitung
Nach Feststellung der Planungsbetroffenen bei der DB AG erfolgten ab 2019 Anfragen bei
der DB AG zu den Bestandsunterlagen der Brückenbauwerksüberbauten über der Tram
Haltestelle S-Greifswalder Straße. Bisher liegen der BVG keine ausreichenden
Bestandsunterlagen der Brückenbauwerksüberbauten vor.“
Frage 7:
Zu welchen Zeitpunkten wird es voraussichtlich und in welchem Maße zu verkehrlichen Einschränkungen
kommen?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aus jetziger Sicht ist ab frühestens Mitte 2023 mit einer größeren verkehrlichen
Einschränkung zu rechnen. Der Umfang kann erst nach Erstellung eines
Verkehrskonzeptes für die Bauzeit bestimmt werden.“
Frage 8:
Ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen BVG und SenUVK zum Rückbau der Fußgängertunnelanlage
mittlerweile geschlossen worden? Wann konkret erfolgt die beabsichtigte Schließung der
Fußgängertunnelanlage und wie sieht die aktuelle Planung zum konkreten Umbau aus?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung liegt SenUVK vor und wird gegenwärtig
geprüft. Die Planung zum Rückbau der Fußgängertunnelanlage wird gesondert zur TramHaltestellenplanung vergeben. Die Planung wird erst nach Abschluss der
Verwaltungsvereinbarung ausgeschrieben.“
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Frage 9:
Wann im IV. Quartal 2020 wird die lichtsignalgesicherte und barrierefreie Erreichbarkeit der Tramhaltestelle
über einen Fußgängerüberweg hergestellt sein? Sind die Abstimmung mit SenUVK und der DB AG hierzu
erfolgt und kann mittlerweile ein konkretes Datum benannt werden?
Antwort zu 9:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Aktuell sind die vorhandenen Tram-Haltestellen bereits lichtsignalisiert und barrierefrei
erreichbar. Die zukünftige Fußgängerquerung in Höhe des S-Bahn-Ausganges befindet
sich noch in Planung. Das Verkehrsplanungsbüro benötigt eine vollständige
Entwurfsplanung, welche abhängig von ausstehenden Bestandsplänen und
Stellungnahmen der Planungsbetroffenen sind. Aus jetziger Sicht ist frühestens 2023 mit
einer baulichen Umsetzung zu rechnen. Die Abstimmungen mit DB AG und SenUVK sind
hierzu noch nicht final abgeschlossen.“
Frage 10:
Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht der Senat aus dem Ergebnis der Standort- und
Potenzialanalyse zum Thema Fahrradabstellanlage am S-Bahnhof Greifswalder Straße? Welche konkreten
Maßnahmen / Schritte folgen aus dem ermittelten Bedarf von 353 STP (Drs. 18/23721)? Wann ist die
Abstimmung mit dem Bezirk abgeschlossen?
Antwort zu 10:
In den Standort- und Potenzialanalysen zum Thema Fahrradabstellanlagen wurde
allgemein an Standorten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) das vorhandene
Flächenpotenzial in Bezug zum Bedarf an erforderlichen Fahrradabstellanlagen
identifiziert.
An dem Standort S-Bahnhof Greifswalder Straße konnten sechs Potenzialflächen ermittelt
werden, auf denen durch Umbauten und/oder Neubauten zusätzlich 60 Doppelstockplätze,
20 Doppelstockplätze in Sammelschließanlage und 160 Stellplätze an Anlehnbügeln
realisierbar erscheinen. Die Ergebnisse liegen dem Bezirk seit dem ersten Quartal 2020
vor.
Die Abstimmung mit dem Bezirk zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im weiteren
Verfahren bedarfs- und umsetzbarkeitsorientiert. Der Abschluss dieser Gespräche kann
an dieser Stelle noch nicht benannt werden, da noch verschiedene übergeordnete
Abstimmungen zum Thema Fahrradparken im Land Berlin zwischen dem Senat und den
Berliner Bezirken ausstehen.
Frage 11:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 11:
Nein.
5
Berlin, den 12.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Steganlagen in Berlin – Rechtliche Grundlagen, Schwierigkeiten und konzeptionelle Lösungen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

 

Welche Bedeutung bemisst der Senat den Steganlagen in Berlin für die private und gewerbliche Schifffahrt sowie den Wassersportvereinen bei?

 

Antwort zu 1:

 

Die Steganlagen werden nach § 62 ff BWG (Berliner Wassergesetz) genehmigt, wenn von dem beabsichtigten Unternehmen weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer zu erwarten sind. Steganlagen dürfen nur in unbedingt erforderlichen Umfang genehmigt werden. Dabei ist es unerheblich, um welche Arten von Anlagen es sich handelt.

 

Frage 2:

 

In welcher Form sind die Senatsverwaltungen für Sport, Umwelt und Wirtschaft in Fragen der aktuellen stadtweiten Diskussion um Steganlagen involviert? Wo gibt es ggf. eine koordinierende Stelle?

 

Antwort zu 2:

 

Der Senat übt keine Fachaufsicht über die bezirkliche Genehmigungspraxis aus. Hinsichtlich der wasserrechtlichen Genehmigung treten die Bezirksämter im Rahmen ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit als eigenständige Genehmigungsbehörden auf. Eine koordinierende Stelle wurde bisher nicht eingerichtet. Diskussionen fanden in den Sitzungen des Ausschusses für Sport des Abgeordnetenhauses statt.

 

Frage 3:

 

Welche       (landes-/bundes-/europa-)         rechtlichen        Grundlagen        und     (bezirklichen)        Richtlinien       sind     im Zusammenhang mit der Genehmigung und Unterhaltung von Steganlagen in Berlin relevant?

 

Antwort zu 3:

 

Folgende rechtliche Grundlagen sind allgemein für die Genehmigung und Unterhaltung von Steganlagen relevant:

 

Ebene Europa:

Richtlinie 2000/60/EG – Wasserrahmenrichtlinie

 

Ebene Bund: Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz), VwVG (Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz), VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung), VwZG (Verwaltungszustellungsgesetz), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Bundesrecht mit EU-rechtlicher Basis) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)

 

Ebene Land:

Berliner Wassergesetz – BWG

Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Berlin

Anlage 1 ASOG Berlin – Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd)   VwVfGBln                                      (Berliner                      Verwaltungsverfahrensgesetz),                         VGebO (Verwaltungsgebührenordnung)

Naturschutzgesetz Berlin (NatSchG Bln) Landschaftsschutzgebietsverordnungen Berliner Landesfischereigesetz

Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LimschG) Wasserschutzgebietsverordnungen Überschwemmungsgebietsverordnungen Grünanlagengesetz

 

Lichtenberg „Grundsätzlich ist  darzustellen, dass das Umwelt- und Naturschutzamt gleichzeitig die Funktion der Unteren Wasserbehörde übernimmt. In dieser Funktion ist sie für alle Sportbootsteganlagen an den Gewässern I. und II. Ordnung und Anlagen in und an stehenden Gewässern II. Ordnung als Genehmigungs- und Ordnungsbehörde zuständig.

Folgende     Grundlagen      und    Richtlinien   sind    im    Rahmen   der Sportbootsteganlagen im Bezirk Lichtenberg relevant: Entwicklungskonzept Rummelsburger See (Lichtenberger Teil).“

Steglitz- Zehlendorf: „Neben den bekannten Rechtsgrundlagen liegt im Bezirk ein Steganlagenkonzept vor, das ermessenskonkretisierenden Charakter hat.“
Treptow- Köpenick: „Steganlagenkonzept, Uferkonzeption“
Spandau: „Steganlagenkonzept“
Mitte „Bezirkliche Richtlinien sind nicht bekannt.“

 

Ebene Bezirk (hier nur Richtlinien): Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frage 4:

 

In welchen Zuständigkeiten liegen Genehmigungsverfahren und Kontrollen? Welche Bedeutung kommen hierbei jeweils dem Berliner Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, den bezirklichen Umweltämtern und anderen Stellen zu?

 

Antwort zu 4:

 

Die Zuständigkeit für Genehmigungen von Steganlagen nach § 62 ff BWG ist gemäß § 85 BWG wie folgt geregelt: Die Genehmigung und Überwachung von Sportbootstegen obliegt den jeweiligen Bezirksämtern, die übrigen Steganlagen liegen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Wasserbehörde.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin nimmt die hoheitlichen Aufgaben auf den Bundeswasserstraßen wahr. Auf Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes werden für Steganlagen strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen erteilt.

 

Frage 5:

 

Welche Bezirke verfügen jeweils über wie viele Steganlagen? Bitte hierbei um Angaben zur privaten, gewerblichen und amtlichen (Polizei und Rettung) Nutzung?

 

Antwort zu 5:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Vier private Sportbootsteganlagen“
Steglitz- Zehlendorf: „Ca. 300 Sportbootstege“
Charlottenburg- Wilmersdorf: „Die genaue Anzahl kann nicht ermittelt werden. Es wird von ungefähr 300 Anlagen ausgegangen.“

 

 

Treptow- Köpenick: „Die durch Auswertung von Luftbildern des Geoinformationssystems FIS-Broker ermittelte Anzahl von Sportbootsteganlagen im Bezirk Treptow-Köpenick beläuft sich auf ca. 3.300 Steganlagen. Einzel- und Sammelstege wurden je als eine Steganlage gezählt, können aber aus mehreren Stichstegen bestehen. Dabei handelt es sich um Anlagen zur privaten, gewerblichen und amtlichen Nutzung sowie um Nutzungen durch Wassersportvereine.“
Spandau: „Der Bezirk Spandau verfügt über rund 1.000 Sportbootsteganlagen. Eine Unterteilung in die o.g. Kategorien findet in der Statistik nicht statt.“
Reinickendorf „Im Bezirk Reinickendorf von Berlin sind 396 Sportbootssteganlagen bekannt. Hiervon sind 31 gewerblicher Art, drei amtlicher Art und die übrigen privater Art.“
Mitte „Keine Steganlagen vorhanden.“

 

 

Frage 6:

 

In welchem Umfang sind die Steganlagen zu 5. genehmigt/ geduldet/ nicht genehmigt/ mit Rückbauverfügung versehen?

 

Antwort zu 6:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Zwei Steganlagen sind genehmigt und zwei Steganlagen werden geduldet.“
Steglitz- Zehlendorf: „Die Anlagen sind fast ausschließlich genehmigt; zurzeit sind ca. fünf Rückbauverfügungen anhängig.“
Charlottenburg- Wilmersdorf: „Die genaue Anzahl kann nicht ermittelt werden. Es wird von ungefähr 300 Anlagen ausgegangen. Die Genehmigung wird in der Regel für zehn Jahre erteilt.“
Treptow- Köpenick: „Die überwiegende Anzahl der Anlagen sind genehmigt bzw. befinden sich im laufenden Verfahren. Aktuell gibt es zwölf  Verfahren mit Rückbauverfügungen, davon drei Verfahren mit Teilrückbau.“
Spandau: „Darüber wird keine Statistik geführt.“
Reinickendorf „Hierüber wird keine Statistik geführt.“
Mitte „Nach     hiesiger      Aktenlage      ist     kein     Sportbootsteg       mit     einer Rückbauverfügung versehen.“

 

 

Frage 7:

 

Wie viele Anträge auf Steganlagenneubau liegen seit 2016 vor, wurden jeweils positiv oder abschlägig beschieden oder sind rechtsanhängig?

 

Antwort zu 7:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Seit  2016  liegt  ein  Antrag  auf  Steganlagenneubau  vor.  Dieser befindet sich im Verfahren.“
Steglitz- Zehlendorf: „Unbekannt“
Charlottenburg- Wilmersdorf: „Die genaue Anzahl kann nicht ermittelt werden. Es wird von ungefähr 300 Anlagen ausgegangen.“
Treptow- Köpenick: „Seit 2016 liegen 56 Anträge auf Errichtung und/oder wesentlichen Änderung von Sportbootstegen vor, davon wurden 48 Genehmigungen gemäß § 62 Berliner Wassergesetz (BWG) erteilt, ein Antrag abgelehnt, die übrigen Anträge sind noch nicht beschieden.“
Spandau: „Darüber wird keine Statistik geführt.“
Reinickendorf „Seit 2016 wurden 44 Anträge genehmigt, fünf Anträge abgelehnt und ein Verfahren ist rechtsanhängig.“
Mitte „Nach Aktenlage sind seit 2016 im Umwelt- und Naturschutzamt Mitte keine Anträge für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Sportbootlegestellen gestellt worden.“

 

 

Frage 8:

 

Wie viele Stellen stehen beim Senat und in den einzelnen Bezirken zur Bearbeitung von Anträgen im Zusammenhang mit Steganlagen zur Verfügung? Wie viele hiervon sind gegenwärtig unbesetzt und wie hat sich die Stellenanzahl seit 2016 entwickelt?

 

Antwort zu 8:

 

Es steht keine Einzelstelle für die Bearbeitung von Steganlagen zur Verfügung. Diese Aufgabe wird in Höhe von 0,50 Anteilen der Tarifbeschäftigtenstellen und 0,25 Anteilen der Beamtinnen-/Beamtenstellen des gehobenen Dienstes bearbeitet.

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Im Bezirk Lichtenberg wird diese Aufgabe von einer 0,5 Vollzeitstelle mit bearbeitet.“
Steglitz- Zehlendorf „Ca. 1,5 Stellen, besetzt.“
Treptow- Köpenick „Zur Bearbeitung der Aufgaben stehen dem Umwelt- und Naturschutzamt zwei Stellen des Gehobenen Dienstes zur Verfügung. Es gibt in Treptow-Köpenick diesbezüglich keine unbesetzten Stellen. Ende 2018 konnte eine zusätzliche Verwaltungsstelle geschaffen werden, die u.a. diese Aufgaben bearbeitet.“
Spandau „Eine Stelle (ein Vollzeitäquivalent, VZÄ). Die Stelle befindet sich seit dem 01.07.2020 im Stellenbesetzungsverfahren zwecks Nachbesetzung.“
Reinickendorf „Der Bezirk Reinickendorf von Berlin verfügt zurzeit über 1,0 Stellen,

u.a.  für  die  Bearbeitung  von  Anträgen  in  Zusammenhang  mit

 

 

  Steganlagen. Die Anzahl hat sich im angefragten Zeitraum bis heute nicht verändert.“
Mitte „Für die Bearbeitung des o.g. Produkts steht keine eigene Stelle zur Verfügung. Mit einem durchschnittlich unter 5 % liegenden Anteil einer anderen Stelle war der Arbeitsanfall zu bewältigen. Eine Entwicklung der Stellenanzahl hat es seit 2016 nicht gegeben.“

 

 

Frage 9:

 

Welche Bezirke verfügen über ein eigenes Steganlagenkonzept, wann wird bzw. wurde dies mit welchen wesentlichen Inhalten erstellt?

 

Antwort zu 9:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Im Bezirk Lichtenberg liegt seit 2016 das „Entwicklungskonzept Rummelsburger See“ vor, welches u.a. auch die wasserseitigen Nutzungen konzeptionell darstellt.“
Steglitz- Zehlendorf „Das Steganlagenkonzept wird seit Anfang 2019 umgesetzt. Ziel der Konzeption ist eine Erhöhung der Rechtssicherheit bei den Genehmigungsverfahren. Zu diesem Zweck benennt die Konzeption flächenspezifische Handlungsempfehlungen für die Errichtung und wesentliche Umgestaltung von Sportbootstegen. Dabei sind die wesentlichen umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben zur Sicherung bzw. Erreichung der gewässerbezogenen Umweltziele nach EU-WRRL, Natura2000 sowie der lokalen Restriktionen und vorhandenen Nutzungen zu beachten und ggf. in Abwägung zu bringen.“
Charlottenburg- Wilmersdorf „Es liegt ein Steganlagenkonzept vor.“
Treptow- Köpenick: „Das Umwelt- und Naturschutzamt verfügt seit Anfang des Jahres über eine „Steganlagenkonzeption für Sportboote im Bezirk Treptow- Köpenick – Ermessensleitende Richtlinie -“

Die Steganlagenkonzeption ist eine interne Richtlinie des Umwelt- und Naturschutzamtes zur Gewährleistung einer willkürfreien, nachvollziehbaren,              objektivierten           und           sachgerechten Ermessensausübung (ermessensleitende Verwaltungsvorschrift) im wasserrechtlichen Steganlagengenehmigungsverfahren bei Vorhaben, in denen die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Genehmigungserteilung gegeben sind.

Die Konzeption für Sportbootstege soll sicherstellen, dass Stege nur dort errichtet werden, wo eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer zu erwarten ist.

So sollen die Gewässer auf Dauer für die Freizeit- und Erholungsnutzung geeignet sein sowie wertvollen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten. Dafür ist es wichtig, alle schiffbaren Gewässer des Bezirks übergeordnet zu betrachten und zu bewerten.“

 

 

Spandau: „Seit 2002: Zu den Inhalten gehören die Definition von Vorranggebieten für Naturschutz und für Wassersport. Seit seiner Erstellung wird das Konzept kontinuierlich bei Genehmigungsverfahren eingesetzt.“
Reinickendorf „Im Bezirk Reinickendorf von Berlin liegt noch kein Steganlagenkonzept vor. Die Erstellung eines Steganlagenkonzeptes wurde 2019 beauftragt. Dabei sind die wesentlichen umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben zur Sicherung und zum Erreichen der gewässerbezogenen Umweltziele nach Wasserrahmenrichtlinie und Schutzgebietsverordnungen sowie lokale Restriktionen und vorhandene Nutzungen zu beachten und in Abwägung zu bringen.“
Mitte „In Zuständigkeit des Umwelt- und Naturschutzamtes Mitte ist kein eigenes Steganlagenkonzept für den Bezirk Mitte erarbeitet worden. Dem Umwelt- und Naturschutzamt ist auch kein Steganlagenkonzept für den Bezirk Mitte bekannt.“

 

 

Frage 10:

 

Inwieweit gibt es berlineinheitliche Regelungen und in welcher Form haben der Senat, etwa über das Berliner Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt oder andere Behörden, Einfluss auf die Gesamtentwicklung Berlins genommen?

 

Frage 13:

 

Inwieweit nimmt der Senat, etwa  über das Berliner Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt oder anderer Behörden, Einfluss auf die Gesamtentwicklung Berlins und möglichst einheitlicher Regelungen?

 

Antwort zu 10 und 13:

 

Spezielle berlineinheitliche Regelungen liegen nicht vor. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtamt Berlin hat als Bundesschifffahrtsbehörde keine Zuständigkeit für die Gesamtentwicklung Berlins.

 

Frage 11:

 

Welche Fachabteilungen sind bzw. waren in den Bezirken bei der Erstellung involviert, welche hierbei federführend und wird bzw. wurde das jeweilige Steganlagenkonzept vom Bezirksamt und/ oder der Bezirksverordnetenversammlung    beschlossen?

 

Antwort zu 11:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Die Federführung bei dem „Entwicklungskonzept Rummelsburger See“ lag im Bezirk Lichtenberg beim Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt. Bei der Erstellung des Konzeptes wurde das Umwelt- und Naturschutzamt mit einbezogen.

Das Entwicklungskonzept wurde 2016 durch das Bezirksamt und durch die Bezirksverordnetenversammlung – BVV beschlossen.“

Steglitz- Zehlendorf: „Sofern die Erstellung des Steganlagenkonzepts gemeint ist: Bei der Erstellung haben das Stadtentwicklungsamt, das Schul- und Sportamt sowie die Wirtschaftsförderung des Bezirks mitgewirkt. Ein Beschluss

 

 

  durch  Bezirksamt  oder  Bezirksverordnetenversammlung  erfolgte nicht.“
Treptow- Köpenick: „Der Prozess der Konzeptions-Erarbeitung wurde durch eine regelmäßige Abstimmung mit dem sog. Steuerungskreis begleitet. Die folgenden Fachverwaltungen, Ausschüsse, Verbände und Interessenvertreter waren im Steuerungskreis vertreten: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK), Oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin; SenUVK, Obere Wasserbehörde des Landes Berlin, Referat Wasserwirtschaftliche Grundsatzfragen des Landes Berlin; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Naturschutz; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Stadtplanung; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich              Sport;              Bezirksamt               Treptow-Köpenick, Wirtschaftsförderung; Naturschutzverbände; Fischereiamt; Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin; Bezirkssportbund Treptow-Köpenick; Vertreterinnen und Vertreter des Bereichs „Die Bänke“ und der Rahnsdorfer Inseln; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Umweltschutz (Auftraggeber).

Die Steganlagenkonzeption für Sportboote im Bezirk Treptow- Köpenick – Ermessensleitende Richtlinie – wurde nicht vom Bezirksamt und/ oder der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen.“

Spandau: „Es waren seinerzeit alle Ämter der Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz, Naturschutz und Grünflächen beteiligt. Es erfolgte ein einstimmiger Beschluss des Bezirksamtes.“
Reinickendorf „Siehe Antwort zu 9.“
Mitte „Auf die Beantwortung unter 9 wird verwiesen.“

 

 

Frage 12:

 

In  welcher  Art  und  Weise  wurden  in  den  Bezirken  jeweils  Betroffene,  Wassersportvereine  und Interessenvertretungen einbezogen?

 

Antwort zu 12:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Die Einbeziehung der Betroffenen, der Wassersportvereine und Interessenvertretungen erfolgte im Rahmen des runden Tisches zur Erarbeitung des Entwicklungskonzepts.“
Steglitz- Zehlendorf: „Bei der Erarbeitung des Konzepts wurden der Landessportbund sowie verschiedene Naturschutzverbände beteiligt.“
Treptow- Köpenick: „Betroffene, Wassersportvereine und Interessenvertretungen wurden über einen Steuerungskreis; über öffentliche Sitzungen des BVV Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen; über eine allgemeinverständliche Kurzfassung der Konzeption und über weitere Informationsveranstaltungen bzw. bilaterale Gespräche einbezogen bzw. informiert.“
Spandau: „Bezogen auf die Steganlagenkonzeption ist ein Beteiligungsverfahren bei diesen oder vergleichbaren Konzepten nicht vorgesehen. Im Rahmen von Antragsverfahren werden  alle

 

 

  Betroffene im Rahmen der Genehmigungsverfahren angehört. Dazu können auch Wassersportvereine gehören.“
Reinickendorf „Bisher nicht, da sich das Konzept noch in der Erstellung befindet. Eine Beteiligung von Sportvereinen und Interessensvertretungen ist beabsichtigt.“
Mitte „Auf die Beantwortung unter 9 wird verwiesen.“

 

 

Frage 14:

 

Welchen rechtlichen Handlungsrahmen gibt es hinsichtlich der Befristung oder Nichtbefristung von Steganlagen, was erachtet der Senat als sinnvoll und welche Reglungen sind dazu in den einzelnen Bezirken Praxis oder in Planung?

 

Antwort zu 14:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Die Dauer der Befristung bei den Steganalagen des Bezirkes Lichtenberg liegt bei zehn Jahren. Die Kriterien der Befristung ergeben sich entsprechend § 62 ff. BWG – hier Wahrung des Wohls der Allgemeinheit – naturschutzfachliche Gründe.“
Steglitz- Zehlendorf: „Genehmigungen      werden    i.d.R.      auf    zehn   Jahre     befristet;      in Einzelfällen werden für Sportvereine auch längere Fristen gewährt.“
Charlottenburg- Wilmersdorf: „Die Genehmigung wird in der Regel für zehn Jahre erteilt.“
Treptow- Köpenick: „Die Genehmigungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen regelmäßig              befristet              erteilt.             Der           angemessene Genehmigungszeitraum richtet sich im Einzelfall nach örtlicher Lage der Anlagen innerhalb / außerhalb geschützter Bereiche, nach vorliegendem öffentlichem Interesse, sowie der Bauart der Anlagen. In der Regel werden die wasserrechtlichen Genehmigungen für einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt. Es sind aber auch im Einzelfall begründete abweichende längere oder kürzere Genehmigungsfristen möglich. Eine verwaltungsinterne ermessensleitende Richtlinie zur Dauer der Befristung von Genehmigungen zu Sportbootsteganlagen bildet die Grundlage der Verwaltungspraxis, insbesondere berücksichtigt es das öffentliche Interesse der Arbeit von sportförderwürdigen               Wassersportvereinen               (Jugendarbeit, Breitensport).“
Spandau: „In der Regel werden in Spandau Steganlagen auf zehn Jahre befristet. Von dieser Regel kann abgewichen werden, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen:

Eine Genehmigung für weniger als zehn Jahre wird dann erteilt, wenn beispielsweise konkrete Planungs- oder öffentliche Baumaßnahmen existieren, die einer längeren Genehmigung entgegenstehen.

Eine Genehmigung für höchstens zehn Jahre wird erteilt, wenn aktuell nicht abgeschätzt werden kann, ob ggf. mittelfristige öffentliche Belange in näherer Zukunft durch die Anlage berührt sein können und eine Genehmigung für höchstens zehn Jahre wird erteilt, wenn aktuell nicht abgeschätzt werden kann, ob ggf. mittelfristige öffentliche Belange in näherer Zukunft durch die Anlage berührt sein können und eine Genehmigung für bis zu maximal 20 Jahre kann nur dann erteilt

 

 

  werden, wenn alle beteiligten Ämter bzw. Verwaltungen dem zustimmen und die Steganlage in einem baulichen Zustand ist, die diese Genehmigungsdauer auch rechtfertigt.

Merke: Sobald ein anderes der zu beteiligenden Ämter auf eine kürzere Frist besteht, muss die Untere Wasserbehörde im Umwelt- und Naturschutzamt dieser Auflage folgen.

Ansonsten  wird  auf  den  Faktencheck  unter   www.berlin.de/ba-  spandau/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-  naturschutzamt/artikel.914908.php#02 verwiesen.“

Reinickendorf „Im Bezirk Reinickendorf von Berlin wird die Gültigkeit der wasserbehördlichen Genehmigungen grundsätzlich auf max. zehn Jahre befristet. Ausnahmen sind einzelfallabhängig möglich.“
Mitte „Hinsichtlich der Befristung-/Nichtbefristungspraxis wird auf die Beantwortung unter 9 verwiesen, in Planung sind entsprechende Regelungen hier nicht.“

 

 

Frage 15:

 

Inwieweit wurde  die  Bezirksverordnetenversammlung  Treptow-Köpenick durch welche  Stellen  des Bezirksamtes an der „Steganlagenkonzeption für Sportboote im Bezirk Treptow-Köpenick – Ermessenleitende Richtlinie“ beteiligt?

 

Antwort zu 15:

 

Durch den zuständigen Stadtrat wurde die Bezirksverordnetenversammlung informiert.

 

Frage 16:

 

Welche grundsätzlichen Kriterien gibt es zur wasserrechtlichen Genehmigung von Steganlagen an den Gewässern für Berlin sowie – insoweit voneinander abweichend – in den einzelnen Bezirken?

 

Antwort zu 16:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Die Untere Wasserbehörde erteilt eine wasserrechtliche Genehmigung für Steganlagen an Gewässern, wenn dem beabsichtigten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.“
Steglitz- Zehlendorf: „Bedarf,        öffentlich-rechtliche         Vorschriften;         bei      Neuanlagen: Längenbegrenzung, ökologische Bauweise.“
Charlottenburg- Wilmersdorf: „Öffentlich-rechtliche Vorschriften“
Treptow- Köpenick: „Die     genannten      gesetzlichen       Grundlagen,       Konzepte           und verwaltungsinternen ermessensleitenden Richtlinien.“
Spandau: „Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.“
Reinickendorf „Neben              baulichen,                naturschutzrechtlichen                  und landschaftsplanerischen Kriterien kommen einzelfallbezogen privatrechtliche Aspekte zum Tragen.“

 

 

 

 

Frage 17:

 

Welche Angebote werden von Seiten des Senats oder im Rahmen bezirklicher Notwendigkeiten/ Möglichkeiten jenen Wassersportvereinen gemacht, denen der Steganlagenbau verweigert oder die von anderen in diesem Zusammenhang existenzbedrohenden Maßnahmen betroffen sind?

 

Frage 18:

Welche Wassersportvereine sind in Berlin hiervon betroffen und mit welchem Zeitplan wird hier Abhilfe geschaffen?

 

Antwort zu 17 und 18:

 

Für    die    Genehmigung      von   Sportbootsteganlagen       für    Wassersportvereine       ist    die Senatsverwaltung nicht zuständig.

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Treptow- Köpenick: „In  TK  wurde  bisher keinem  sportförderwürdigen  gemeinnützigen Verein eine Steggenehmigung verweigert.“
Spandau: „Ein solcher Fall ist in Spandau nicht bekannt.“
Reinickendorf „Dieser Sachverhalt trifft auf den Bezirk Reinickendorf von Berlin nicht zu.“
Mitte „Im Umwelt- und Naturschutzamt Berlin-Mitte ist kein Fall bekannt, der entsprechende Angebote begründen könnte.“

 

 

Frage 19:

 

Welche jährlichen Kosten entstehen dem Land Berlin und jeweils den Bezirken für das Steganlagenwesen seit 2016, welche Einnahmen aus Gebühren u.Ä. stehen dem gegenüber? Inwieweit kann hier eine – für bestimmte Zielgruppen – teilweise oder vollständige Aufhebung oder deutliche Verlängerung von Befristungen positiv wirken?

 

Antwort zu 19:

 

Lichtenberg „Die im Zusammenhang mit dem Steganlagenwesen entstehenden Kosten für diesen Zeitraum, können derzeit nur als Personalkosten benannt werden. Eine monetäre Darstellung ist nicht möglich, da sich diese Kosten hauptsächlich aus Personalkosten im Zusammenhang mit der Überwachung der Anlagen zusammensetzen und darüber keine explizierte Statistik geführt wird. Auf Grund der nicht vorhandenen Neugenehmigungen ab 2016 sind auch keine Einnahmen darstellbar.“
Steglitz- Zehlendorf: „Den Kosten für eine halbe Stelle A10 sowie einer Stelle EG 9a stehen Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 10.000 EUR im Jahr gegenüber.“
Treptow- Köpenick: „Im     Umwelt-    und    Naturschutzamt       fallen     Personalkosten       zur Bearbeitung der Steggenehmigungen in Höhe der o.g. Stellenanteile

 

Darüber wird keine Statistik geführt. Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

 

 

  an. Zusätzlich fallen noch Personalkosten bei den Behörden (Senats- und Bezirksbehörden) an, die im Zuge eines Antragsverfahrens durch den Fachbereich Umweltschutz zu beteiligen sind, deren Höhe nicht beziffert werden kann.

Einnahmen wurden seit 2016 bis heute in Höhe von 55.392 € für Gebühren und 27.865 € für die Errichtung der Ausgleichsabgabe erhoben.

Für den Bau von zehn Wasserwanderrastplätzen wurden dem Bezirk TK über Förderung (seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – SenWEB mit GRW) 860.000 € bereitgestellt, die im Nov. 2020 fertiggestellt werden. Die Fördersumme ist mit 90 % mit GRW verbucht (Landes- und Bundesmittel) die erforderliche Kofinanzierung von 10 % erfolgt über die Senatsverwaltung für Finanzen – SenFin; also ca. 774.000,00 € GRW und ca. 86.000,00 € SenFin.“

Spandau: „Darüber wird keine Statistik geführt.“
Mitte „Kosten und Einnahmen für das Stegwesen werden im Umwelt- und Naturschutzamt Berlin-Mitte nicht erfasst, ansonsten wird auf die Beantwortung unter 6 und nachfolgende verwiesen.“

 

 

Frage 20:

 

Von welchen Auswirkungen wird im Kontext der Corona-Pandemie für die Wassersportvereine und gewerbliche Schifffahrt ausgegangen – welche Hilfen wird es in diesem Zusammenhang geben, die die Arbeit erleichtern?

 

Antwort zu 20:

 

Nach Auskunft der Fachabteilung zu Corona-Hilfen bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gibt es keine explizite Hilfe nur für die gewerbliche Schifffahrt und für die Wassersportvereine im Kontext der Corona-Pandemie in Berlin.

Berlin, den 11.08.2020 In Vertretung

Stefan Tidow

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Das Wunder von Tegel, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230154834/Das-Wunder-von-Tegel.html

Danke, Tegel! Im November soll #TXL schließen. Diesmal erinnern wir daran, wie der #Flughafen das Tor zur Welt wurde.

Es war im Sommer 2017, als der Flughafen #Tegel am Ende zu sein schien. Hunderte herrenlose Koffer am Rande des Rollfeldes und in den Hallen nebenan zeugten vom Kollaps eines Systems, das schon lange am Rande des technisch Möglichen operierte. Als dann der Großkunde #Air Berlin endgültig ins Straucheln geriet und seinen ambitionierten Flugplan mit Umsteigeangeboten in TXL nicht durchhalten konnte, sah es auch auf der Homebase der seinerzeit noch zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft düster aus.

Dutzende Flüge fielen aus, Passagiere drängten sich an den Schaltern, Gepäck ging massenhaft verloren. Es war ein Szenario, wie es Skeptiker immer mal wieder entworfen hatten. Zu keiner Zeit in den vergangenen Jahren war es ausgeschlossen, dass der TXL phasenweise #zusammenbrechen würde. Dass es außer in der akuten Air Berlin-Krise nie dazu gekommen ist und Tegel unter Deutschlands Flughäfen sogar zu den pünktlicheren zählte, ist eigentlich ein Wunder.

Als die Architekten das #Sechseck mit den kurzen Wegen in den frühen 1970er-Jahren planten, gingen sie von 2,5 Millionen Passagieren aus, die pro …

Bahnhöfe: BVG macht sich (k)eine Platte Die Berliner Verkehrsbetriebe sind dabei den U-Bahnhof Augsburger Straße …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind dabei den #U-Bahnhof #Augsburger Straße #barrierefrei auszubauen, indem der Bahnhof zwei Aufzüge erhält. In diesem Zusammenhang werden auch gleich die Bahnsteige erneuert und mit neuen Platten sowie einem #Blindenleitsystem ausgestattet. Als erstes ist die Bahnsteigseite in Richtung Nollendorfplatz/Warschauer Straße dran. Für diese aufwändigen Arbeiten kommt es von Montag, den 17. August 2020, zirka 3:30 Uhr bis Montag, den 14. Juni 2021, zirka 3:30 Uhr zu Einschränkungen auf der U-Bahnlinie #U3. Am U-Bahnhof Augsburger Straße fahren die Züge in Richtung Nollendorfplatz/Warschauer Straße ohne Halt durch. Im Nachhinein ist die andere Bahnsteigseite in Richtung Krumme Lanke dran.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

U-Bahn: U-Bahnhof Unter den Linden – Wann der Betrieb der U5 starten soll, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article230140800/U-Bahnhof-Unter-den-Linden-Berlin-BVG-U5-Baustelle-U-Bahn.html

Bald eröffnet die verlängerte U-Bahnlinie #U5. Die Station Unter den Linden ist fast fertig. Ein Besuch am neuen #Kreuzungsbahnhof.

Hinein geht es nur durch eine Metalltür, rundherum umgeben von Holzbrettern und Kunststoffplanen: Der #U-Bahnhof Unter den Linden ist eine Baustelle – noch jedenfalls. Denn im Untergrund unter Berlins Prachtboulevard geht es voran. Wie weit die Arbeiten sind, davon machte sich jetzt Rolf #Erfurt, Betriebsvorstand der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) selbst ein Bild.

Vom anderen Bahnsteig kreischt ein laufender Winkelschleifer schrill herüber. Arbeiter rufen sich Befehle zu. Das solle nicht über den Stand des Baus täuschen, sagt Jörg #Seegers, technischer Geschäftsführer der BVG-Projekt GmbH und als solcher Leiter der Arbeiten an der U5. „Bautechnisch sind es nur noch Kleinigkeiten.“ Tatsächlich scheinen die meisten Arbeiten erledigt.

U-Bahnhof Unter den Linden: Bauarbeiten „trotz Corona ohne Unterbrechung“
An der Decke warten die Metallhalterungen auf die Fahrgastanzeigen, an der Seite stehen die nicht montierten Ticketautomaten mit Folie umhüllt. Auch ein paar Scheiben an den Treppen und Geländern müssen noch angebracht werden, so Seegers. „Damit die Kinder da nicht durchfallen.“ Der Rest ist ziemlich fertig. Aktuell laufe bereits die Wirkprinzipprüfung, sagt der technische Leiter. Sie muss klären, ob im Notfall alle Anlagen gemeinsam funktionieren. „Wir sind stolz, dass wir trotz Corona ohne Unterbrechung durchgekommen sind“, sagt Rolf Erfurt. Alles liege weiter im Zeitplan.

In wenigen Monaten soll der Verkehr auf der erweiterten U-Bahnlinie 5 rollen. „Lückenschluss“ nennt die BVG den Bau, was den Dimensionen …