Schiffsverkehr: Steganlagen in Berlin – Rechtliche Grundlagen, Schwierigkeiten und konzeptionelle Lösungen, aus Senat

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Frage 1:

 

Welche Bedeutung bemisst der Senat den Steganlagen in Berlin für die private und gewerbliche Schifffahrt sowie den Wassersportvereinen bei?

 

Antwort zu 1:

 

Die Steganlagen werden nach § 62 ff BWG (Berliner Wassergesetz) genehmigt, wenn von dem beabsichtigten Unternehmen weder eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer zu erwarten sind. Steganlagen dürfen nur in unbedingt erforderlichen Umfang genehmigt werden. Dabei ist es unerheblich, um welche Arten von Anlagen es sich handelt.

 

Frage 2:

 

In welcher Form sind die Senatsverwaltungen für Sport, Umwelt und Wirtschaft in Fragen der aktuellen stadtweiten Diskussion um Steganlagen involviert? Wo gibt es ggf. eine koordinierende Stelle?

 

Antwort zu 2:

 

Der Senat übt keine Fachaufsicht über die bezirkliche Genehmigungspraxis aus. Hinsichtlich der wasserrechtlichen Genehmigung treten die Bezirksämter im Rahmen ihrer sachlichen und örtlichen Zuständigkeit als eigenständige Genehmigungsbehörden auf. Eine koordinierende Stelle wurde bisher nicht eingerichtet. Diskussionen fanden in den Sitzungen des Ausschusses für Sport des Abgeordnetenhauses statt.

 

Frage 3:

 

Welche       (landes-/bundes-/europa-)         rechtlichen        Grundlagen        und     (bezirklichen)        Richtlinien       sind     im Zusammenhang mit der Genehmigung und Unterhaltung von Steganlagen in Berlin relevant?

 

Antwort zu 3:

 

Folgende rechtliche Grundlagen sind allgemein für die Genehmigung und Unterhaltung von Steganlagen relevant:

 

Ebene Europa:

Richtlinie 2000/60/EG – Wasserrahmenrichtlinie

 

Ebene Bund: Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz), VwVG (Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz), VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung), VwZG (Verwaltungszustellungsgesetz), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Bundesrecht mit EU-rechtlicher Basis) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)

 

Ebene Land:

Berliner Wassergesetz – BWG

Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Berlin

Anlage 1 ASOG Berlin – Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd)   VwVfGBln                                      (Berliner                      Verwaltungsverfahrensgesetz),                         VGebO (Verwaltungsgebührenordnung)

Naturschutzgesetz Berlin (NatSchG Bln) Landschaftsschutzgebietsverordnungen Berliner Landesfischereigesetz

Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LimschG) Wasserschutzgebietsverordnungen Überschwemmungsgebietsverordnungen Grünanlagengesetz

 

Lichtenberg „Grundsätzlich ist  darzustellen, dass das Umwelt- und Naturschutzamt gleichzeitig die Funktion der Unteren Wasserbehörde übernimmt. In dieser Funktion ist sie für alle Sportbootsteganlagen an den Gewässern I. und II. Ordnung und Anlagen in und an stehenden Gewässern II. Ordnung als Genehmigungs- und Ordnungsbehörde zuständig.

Folgende     Grundlagen      und    Richtlinien   sind    im    Rahmen   der Sportbootsteganlagen im Bezirk Lichtenberg relevant: Entwicklungskonzept Rummelsburger See (Lichtenberger Teil).“

Steglitz- Zehlendorf: „Neben den bekannten Rechtsgrundlagen liegt im Bezirk ein Steganlagenkonzept vor, das ermessenskonkretisierenden Charakter hat.“
Treptow- Köpenick: „Steganlagenkonzept, Uferkonzeption“
Spandau: „Steganlagenkonzept“
Mitte „Bezirkliche Richtlinien sind nicht bekannt.“

 

Ebene Bezirk (hier nur Richtlinien): Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frage 4:

 

In welchen Zuständigkeiten liegen Genehmigungsverfahren und Kontrollen? Welche Bedeutung kommen hierbei jeweils dem Berliner Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, den bezirklichen Umweltämtern und anderen Stellen zu?

 

Antwort zu 4:

 

Die Zuständigkeit für Genehmigungen von Steganlagen nach § 62 ff BWG ist gemäß § 85 BWG wie folgt geregelt: Die Genehmigung und Überwachung von Sportbootstegen obliegt den jeweiligen Bezirksämtern, die übrigen Steganlagen liegen in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Wasserbehörde.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin nimmt die hoheitlichen Aufgaben auf den Bundeswasserstraßen wahr. Auf Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes werden für Steganlagen strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen erteilt.

 

Frage 5:

 

Welche Bezirke verfügen jeweils über wie viele Steganlagen? Bitte hierbei um Angaben zur privaten, gewerblichen und amtlichen (Polizei und Rettung) Nutzung?

 

Antwort zu 5:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Vier private Sportbootsteganlagen“
Steglitz- Zehlendorf: „Ca. 300 Sportbootstege“
Charlottenburg- Wilmersdorf: „Die genaue Anzahl kann nicht ermittelt werden. Es wird von ungefähr 300 Anlagen ausgegangen.“

 

 

Treptow- Köpenick: „Die durch Auswertung von Luftbildern des Geoinformationssystems FIS-Broker ermittelte Anzahl von Sportbootsteganlagen im Bezirk Treptow-Köpenick beläuft sich auf ca. 3.300 Steganlagen. Einzel- und Sammelstege wurden je als eine Steganlage gezählt, können aber aus mehreren Stichstegen bestehen. Dabei handelt es sich um Anlagen zur privaten, gewerblichen und amtlichen Nutzung sowie um Nutzungen durch Wassersportvereine.“
Spandau: „Der Bezirk Spandau verfügt über rund 1.000 Sportbootsteganlagen. Eine Unterteilung in die o.g. Kategorien findet in der Statistik nicht statt.“
Reinickendorf „Im Bezirk Reinickendorf von Berlin sind 396 Sportbootssteganlagen bekannt. Hiervon sind 31 gewerblicher Art, drei amtlicher Art und die übrigen privater Art.“
Mitte „Keine Steganlagen vorhanden.“

 

 

Frage 6:

 

In welchem Umfang sind die Steganlagen zu 5. genehmigt/ geduldet/ nicht genehmigt/ mit Rückbauverfügung versehen?

 

Antwort zu 6:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Zwei Steganlagen sind genehmigt und zwei Steganlagen werden geduldet.“
Steglitz- Zehlendorf: „Die Anlagen sind fast ausschließlich genehmigt; zurzeit sind ca. fünf Rückbauverfügungen anhängig.“
Charlottenburg- Wilmersdorf: „Die genaue Anzahl kann nicht ermittelt werden. Es wird von ungefähr 300 Anlagen ausgegangen. Die Genehmigung wird in der Regel für zehn Jahre erteilt.“
Treptow- Köpenick: „Die überwiegende Anzahl der Anlagen sind genehmigt bzw. befinden sich im laufenden Verfahren. Aktuell gibt es zwölf  Verfahren mit Rückbauverfügungen, davon drei Verfahren mit Teilrückbau.“
Spandau: „Darüber wird keine Statistik geführt.“
Reinickendorf „Hierüber wird keine Statistik geführt.“
Mitte „Nach     hiesiger      Aktenlage      ist     kein     Sportbootsteg       mit     einer Rückbauverfügung versehen.“

 

 

Frage 7:

 

Wie viele Anträge auf Steganlagenneubau liegen seit 2016 vor, wurden jeweils positiv oder abschlägig beschieden oder sind rechtsanhängig?

 

Antwort zu 7:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Seit  2016  liegt  ein  Antrag  auf  Steganlagenneubau  vor.  Dieser befindet sich im Verfahren.“
Steglitz- Zehlendorf: „Unbekannt“
Charlottenburg- Wilmersdorf: „Die genaue Anzahl kann nicht ermittelt werden. Es wird von ungefähr 300 Anlagen ausgegangen.“
Treptow- Köpenick: „Seit 2016 liegen 56 Anträge auf Errichtung und/oder wesentlichen Änderung von Sportbootstegen vor, davon wurden 48 Genehmigungen gemäß § 62 Berliner Wassergesetz (BWG) erteilt, ein Antrag abgelehnt, die übrigen Anträge sind noch nicht beschieden.“
Spandau: „Darüber wird keine Statistik geführt.“
Reinickendorf „Seit 2016 wurden 44 Anträge genehmigt, fünf Anträge abgelehnt und ein Verfahren ist rechtsanhängig.“
Mitte „Nach Aktenlage sind seit 2016 im Umwelt- und Naturschutzamt Mitte keine Anträge für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Sportbootlegestellen gestellt worden.“

 

 

Frage 8:

 

Wie viele Stellen stehen beim Senat und in den einzelnen Bezirken zur Bearbeitung von Anträgen im Zusammenhang mit Steganlagen zur Verfügung? Wie viele hiervon sind gegenwärtig unbesetzt und wie hat sich die Stellenanzahl seit 2016 entwickelt?

 

Antwort zu 8:

 

Es steht keine Einzelstelle für die Bearbeitung von Steganlagen zur Verfügung. Diese Aufgabe wird in Höhe von 0,50 Anteilen der Tarifbeschäftigtenstellen und 0,25 Anteilen der Beamtinnen-/Beamtenstellen des gehobenen Dienstes bearbeitet.

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Im Bezirk Lichtenberg wird diese Aufgabe von einer 0,5 Vollzeitstelle mit bearbeitet.“
Steglitz- Zehlendorf „Ca. 1,5 Stellen, besetzt.“
Treptow- Köpenick „Zur Bearbeitung der Aufgaben stehen dem Umwelt- und Naturschutzamt zwei Stellen des Gehobenen Dienstes zur Verfügung. Es gibt in Treptow-Köpenick diesbezüglich keine unbesetzten Stellen. Ende 2018 konnte eine zusätzliche Verwaltungsstelle geschaffen werden, die u.a. diese Aufgaben bearbeitet.“
Spandau „Eine Stelle (ein Vollzeitäquivalent, VZÄ). Die Stelle befindet sich seit dem 01.07.2020 im Stellenbesetzungsverfahren zwecks Nachbesetzung.“
Reinickendorf „Der Bezirk Reinickendorf von Berlin verfügt zurzeit über 1,0 Stellen,

u.a.  für  die  Bearbeitung  von  Anträgen  in  Zusammenhang  mit

 

 

  Steganlagen. Die Anzahl hat sich im angefragten Zeitraum bis heute nicht verändert.“
Mitte „Für die Bearbeitung des o.g. Produkts steht keine eigene Stelle zur Verfügung. Mit einem durchschnittlich unter 5 % liegenden Anteil einer anderen Stelle war der Arbeitsanfall zu bewältigen. Eine Entwicklung der Stellenanzahl hat es seit 2016 nicht gegeben.“

 

 

Frage 9:

 

Welche Bezirke verfügen über ein eigenes Steganlagenkonzept, wann wird bzw. wurde dies mit welchen wesentlichen Inhalten erstellt?

 

Antwort zu 9:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Im Bezirk Lichtenberg liegt seit 2016 das „Entwicklungskonzept Rummelsburger See“ vor, welches u.a. auch die wasserseitigen Nutzungen konzeptionell darstellt.“
Steglitz- Zehlendorf „Das Steganlagenkonzept wird seit Anfang 2019 umgesetzt. Ziel der Konzeption ist eine Erhöhung der Rechtssicherheit bei den Genehmigungsverfahren. Zu diesem Zweck benennt die Konzeption flächenspezifische Handlungsempfehlungen für die Errichtung und wesentliche Umgestaltung von Sportbootstegen. Dabei sind die wesentlichen umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben zur Sicherung bzw. Erreichung der gewässerbezogenen Umweltziele nach EU-WRRL, Natura2000 sowie der lokalen Restriktionen und vorhandenen Nutzungen zu beachten und ggf. in Abwägung zu bringen.“
Charlottenburg- Wilmersdorf „Es liegt ein Steganlagenkonzept vor.“
Treptow- Köpenick: „Das Umwelt- und Naturschutzamt verfügt seit Anfang des Jahres über eine „Steganlagenkonzeption für Sportboote im Bezirk Treptow- Köpenick – Ermessensleitende Richtlinie -“

Die Steganlagenkonzeption ist eine interne Richtlinie des Umwelt- und Naturschutzamtes zur Gewährleistung einer willkürfreien, nachvollziehbaren,              objektivierten           und           sachgerechten Ermessensausübung (ermessensleitende Verwaltungsvorschrift) im wasserrechtlichen Steganlagengenehmigungsverfahren bei Vorhaben, in denen die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Genehmigungserteilung gegeben sind.

Die Konzeption für Sportbootstege soll sicherstellen, dass Stege nur dort errichtet werden, wo eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, noch erhebliche Nachteile für Rechte oder Befugnisse anderer zu erwarten ist.

So sollen die Gewässer auf Dauer für die Freizeit- und Erholungsnutzung geeignet sein sowie wertvollen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten. Dafür ist es wichtig, alle schiffbaren Gewässer des Bezirks übergeordnet zu betrachten und zu bewerten.“

 

 

Spandau: „Seit 2002: Zu den Inhalten gehören die Definition von Vorranggebieten für Naturschutz und für Wassersport. Seit seiner Erstellung wird das Konzept kontinuierlich bei Genehmigungsverfahren eingesetzt.“
Reinickendorf „Im Bezirk Reinickendorf von Berlin liegt noch kein Steganlagenkonzept vor. Die Erstellung eines Steganlagenkonzeptes wurde 2019 beauftragt. Dabei sind die wesentlichen umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben zur Sicherung und zum Erreichen der gewässerbezogenen Umweltziele nach Wasserrahmenrichtlinie und Schutzgebietsverordnungen sowie lokale Restriktionen und vorhandene Nutzungen zu beachten und in Abwägung zu bringen.“
Mitte „In Zuständigkeit des Umwelt- und Naturschutzamtes Mitte ist kein eigenes Steganlagenkonzept für den Bezirk Mitte erarbeitet worden. Dem Umwelt- und Naturschutzamt ist auch kein Steganlagenkonzept für den Bezirk Mitte bekannt.“

 

 

Frage 10:

 

Inwieweit gibt es berlineinheitliche Regelungen und in welcher Form haben der Senat, etwa über das Berliner Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt oder andere Behörden, Einfluss auf die Gesamtentwicklung Berlins genommen?

 

Frage 13:

 

Inwieweit nimmt der Senat, etwa  über das Berliner Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt oder anderer Behörden, Einfluss auf die Gesamtentwicklung Berlins und möglichst einheitlicher Regelungen?

 

Antwort zu 10 und 13:

 

Spezielle berlineinheitliche Regelungen liegen nicht vor. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtamt Berlin hat als Bundesschifffahrtsbehörde keine Zuständigkeit für die Gesamtentwicklung Berlins.

 

Frage 11:

 

Welche Fachabteilungen sind bzw. waren in den Bezirken bei der Erstellung involviert, welche hierbei federführend und wird bzw. wurde das jeweilige Steganlagenkonzept vom Bezirksamt und/ oder der Bezirksverordnetenversammlung    beschlossen?

 

Antwort zu 11:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Die Federführung bei dem „Entwicklungskonzept Rummelsburger See“ lag im Bezirk Lichtenberg beim Fachbereich Stadtplanung im Stadtentwicklungsamt. Bei der Erstellung des Konzeptes wurde das Umwelt- und Naturschutzamt mit einbezogen.

Das Entwicklungskonzept wurde 2016 durch das Bezirksamt und durch die Bezirksverordnetenversammlung – BVV beschlossen.“

Steglitz- Zehlendorf: „Sofern die Erstellung des Steganlagenkonzepts gemeint ist: Bei der Erstellung haben das Stadtentwicklungsamt, das Schul- und Sportamt sowie die Wirtschaftsförderung des Bezirks mitgewirkt. Ein Beschluss

 

 

  durch  Bezirksamt  oder  Bezirksverordnetenversammlung  erfolgte nicht.“
Treptow- Köpenick: „Der Prozess der Konzeptions-Erarbeitung wurde durch eine regelmäßige Abstimmung mit dem sog. Steuerungskreis begleitet. Die folgenden Fachverwaltungen, Ausschüsse, Verbände und Interessenvertreter waren im Steuerungskreis vertreten: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK), Oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin; SenUVK, Obere Wasserbehörde des Landes Berlin, Referat Wasserwirtschaftliche Grundsatzfragen des Landes Berlin; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Naturschutz; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Stadtplanung; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich              Sport;              Bezirksamt               Treptow-Köpenick, Wirtschaftsförderung; Naturschutzverbände; Fischereiamt; Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin; Bezirkssportbund Treptow-Köpenick; Vertreterinnen und Vertreter des Bereichs „Die Bänke“ und der Rahnsdorfer Inseln; Bezirksamt Treptow-Köpenick, Fachbereich Umweltschutz (Auftraggeber).

Die Steganlagenkonzeption für Sportboote im Bezirk Treptow- Köpenick – Ermessensleitende Richtlinie – wurde nicht vom Bezirksamt und/ oder der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen.“

Spandau: „Es waren seinerzeit alle Ämter der Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz, Naturschutz und Grünflächen beteiligt. Es erfolgte ein einstimmiger Beschluss des Bezirksamtes.“
Reinickendorf „Siehe Antwort zu 9.“
Mitte „Auf die Beantwortung unter 9 wird verwiesen.“

 

 

Frage 12:

 

In  welcher  Art  und  Weise  wurden  in  den  Bezirken  jeweils  Betroffene,  Wassersportvereine  und Interessenvertretungen einbezogen?

 

Antwort zu 12:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Die Einbeziehung der Betroffenen, der Wassersportvereine und Interessenvertretungen erfolgte im Rahmen des runden Tisches zur Erarbeitung des Entwicklungskonzepts.“
Steglitz- Zehlendorf: „Bei der Erarbeitung des Konzepts wurden der Landessportbund sowie verschiedene Naturschutzverbände beteiligt.“
Treptow- Köpenick: „Betroffene, Wassersportvereine und Interessenvertretungen wurden über einen Steuerungskreis; über öffentliche Sitzungen des BVV Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen; über eine allgemeinverständliche Kurzfassung der Konzeption und über weitere Informationsveranstaltungen bzw. bilaterale Gespräche einbezogen bzw. informiert.“
Spandau: „Bezogen auf die Steganlagenkonzeption ist ein Beteiligungsverfahren bei diesen oder vergleichbaren Konzepten nicht vorgesehen. Im Rahmen von Antragsverfahren werden  alle

 

 

  Betroffene im Rahmen der Genehmigungsverfahren angehört. Dazu können auch Wassersportvereine gehören.“
Reinickendorf „Bisher nicht, da sich das Konzept noch in der Erstellung befindet. Eine Beteiligung von Sportvereinen und Interessensvertretungen ist beabsichtigt.“
Mitte „Auf die Beantwortung unter 9 wird verwiesen.“

 

 

Frage 14:

 

Welchen rechtlichen Handlungsrahmen gibt es hinsichtlich der Befristung oder Nichtbefristung von Steganlagen, was erachtet der Senat als sinnvoll und welche Reglungen sind dazu in den einzelnen Bezirken Praxis oder in Planung?

 

Antwort zu 14:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Die Dauer der Befristung bei den Steganalagen des Bezirkes Lichtenberg liegt bei zehn Jahren. Die Kriterien der Befristung ergeben sich entsprechend § 62 ff. BWG – hier Wahrung des Wohls der Allgemeinheit – naturschutzfachliche Gründe.“
Steglitz- Zehlendorf: „Genehmigungen      werden    i.d.R.      auf    zehn   Jahre     befristet;      in Einzelfällen werden für Sportvereine auch längere Fristen gewährt.“
Charlottenburg- Wilmersdorf: „Die Genehmigung wird in der Regel für zehn Jahre erteilt.“
Treptow- Köpenick: „Die Genehmigungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen regelmäßig              befristet              erteilt.             Der           angemessene Genehmigungszeitraum richtet sich im Einzelfall nach örtlicher Lage der Anlagen innerhalb / außerhalb geschützter Bereiche, nach vorliegendem öffentlichem Interesse, sowie der Bauart der Anlagen. In der Regel werden die wasserrechtlichen Genehmigungen für einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt. Es sind aber auch im Einzelfall begründete abweichende längere oder kürzere Genehmigungsfristen möglich. Eine verwaltungsinterne ermessensleitende Richtlinie zur Dauer der Befristung von Genehmigungen zu Sportbootsteganlagen bildet die Grundlage der Verwaltungspraxis, insbesondere berücksichtigt es das öffentliche Interesse der Arbeit von sportförderwürdigen               Wassersportvereinen               (Jugendarbeit, Breitensport).“
Spandau: „In der Regel werden in Spandau Steganlagen auf zehn Jahre befristet. Von dieser Regel kann abgewichen werden, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen:

Eine Genehmigung für weniger als zehn Jahre wird dann erteilt, wenn beispielsweise konkrete Planungs- oder öffentliche Baumaßnahmen existieren, die einer längeren Genehmigung entgegenstehen.

Eine Genehmigung für höchstens zehn Jahre wird erteilt, wenn aktuell nicht abgeschätzt werden kann, ob ggf. mittelfristige öffentliche Belange in näherer Zukunft durch die Anlage berührt sein können und eine Genehmigung für höchstens zehn Jahre wird erteilt, wenn aktuell nicht abgeschätzt werden kann, ob ggf. mittelfristige öffentliche Belange in näherer Zukunft durch die Anlage berührt sein können und eine Genehmigung für bis zu maximal 20 Jahre kann nur dann erteilt

 

 

  werden, wenn alle beteiligten Ämter bzw. Verwaltungen dem zustimmen und die Steganlage in einem baulichen Zustand ist, die diese Genehmigungsdauer auch rechtfertigt.

Merke: Sobald ein anderes der zu beteiligenden Ämter auf eine kürzere Frist besteht, muss die Untere Wasserbehörde im Umwelt- und Naturschutzamt dieser Auflage folgen.

Ansonsten  wird  auf  den  Faktencheck  unter   www.berlin.de/ba-  spandau/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-  naturschutzamt/artikel.914908.php#02 verwiesen.“

Reinickendorf „Im Bezirk Reinickendorf von Berlin wird die Gültigkeit der wasserbehördlichen Genehmigungen grundsätzlich auf max. zehn Jahre befristet. Ausnahmen sind einzelfallabhängig möglich.“
Mitte „Hinsichtlich der Befristung-/Nichtbefristungspraxis wird auf die Beantwortung unter 9 verwiesen, in Planung sind entsprechende Regelungen hier nicht.“

 

 

Frage 15:

 

Inwieweit wurde  die  Bezirksverordnetenversammlung  Treptow-Köpenick durch welche  Stellen  des Bezirksamtes an der „Steganlagenkonzeption für Sportboote im Bezirk Treptow-Köpenick – Ermessenleitende Richtlinie“ beteiligt?

 

Antwort zu 15:

 

Durch den zuständigen Stadtrat wurde die Bezirksverordnetenversammlung informiert.

 

Frage 16:

 

Welche grundsätzlichen Kriterien gibt es zur wasserrechtlichen Genehmigung von Steganlagen an den Gewässern für Berlin sowie – insoweit voneinander abweichend – in den einzelnen Bezirken?

 

Antwort zu 16:

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Lichtenberg „Die Untere Wasserbehörde erteilt eine wasserrechtliche Genehmigung für Steganlagen an Gewässern, wenn dem beabsichtigten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.“
Steglitz- Zehlendorf: „Bedarf,        öffentlich-rechtliche         Vorschriften;         bei      Neuanlagen: Längenbegrenzung, ökologische Bauweise.“
Charlottenburg- Wilmersdorf: „Öffentlich-rechtliche Vorschriften“
Treptow- Köpenick: „Die     genannten      gesetzlichen       Grundlagen,       Konzepte           und verwaltungsinternen ermessensleitenden Richtlinien.“
Spandau: „Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.“
Reinickendorf „Neben              baulichen,                naturschutzrechtlichen                  und landschaftsplanerischen Kriterien kommen einzelfallbezogen privatrechtliche Aspekte zum Tragen.“

 

 

 

 

Frage 17:

 

Welche Angebote werden von Seiten des Senats oder im Rahmen bezirklicher Notwendigkeiten/ Möglichkeiten jenen Wassersportvereinen gemacht, denen der Steganlagenbau verweigert oder die von anderen in diesem Zusammenhang existenzbedrohenden Maßnahmen betroffen sind?

 

Frage 18:

Welche Wassersportvereine sind in Berlin hiervon betroffen und mit welchem Zeitplan wird hier Abhilfe geschaffen?

 

Antwort zu 17 und 18:

 

Für    die    Genehmigung      von   Sportbootsteganlagen       für    Wassersportvereine       ist    die Senatsverwaltung nicht zuständig.

 

Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

Treptow- Köpenick: „In  TK  wurde  bisher keinem  sportförderwürdigen  gemeinnützigen Verein eine Steggenehmigung verweigert.“
Spandau: „Ein solcher Fall ist in Spandau nicht bekannt.“
Reinickendorf „Dieser Sachverhalt trifft auf den Bezirk Reinickendorf von Berlin nicht zu.“
Mitte „Im Umwelt- und Naturschutzamt Berlin-Mitte ist kein Fall bekannt, der entsprechende Angebote begründen könnte.“

 

 

Frage 19:

 

Welche jährlichen Kosten entstehen dem Land Berlin und jeweils den Bezirken für das Steganlagenwesen seit 2016, welche Einnahmen aus Gebühren u.Ä. stehen dem gegenüber? Inwieweit kann hier eine – für bestimmte Zielgruppen – teilweise oder vollständige Aufhebung oder deutliche Verlängerung von Befristungen positiv wirken?

 

Antwort zu 19:

 

Lichtenberg „Die im Zusammenhang mit dem Steganlagenwesen entstehenden Kosten für diesen Zeitraum, können derzeit nur als Personalkosten benannt werden. Eine monetäre Darstellung ist nicht möglich, da sich diese Kosten hauptsächlich aus Personalkosten im Zusammenhang mit der Überwachung der Anlagen zusammensetzen und darüber keine explizierte Statistik geführt wird. Auf Grund der nicht vorhandenen Neugenehmigungen ab 2016 sind auch keine Einnahmen darstellbar.“
Steglitz- Zehlendorf: „Den Kosten für eine halbe Stelle A10 sowie einer Stelle EG 9a stehen Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 10.000 EUR im Jahr gegenüber.“
Treptow- Köpenick: „Im     Umwelt-    und    Naturschutzamt       fallen     Personalkosten       zur Bearbeitung der Steggenehmigungen in Höhe der o.g. Stellenanteile

 

Darüber wird keine Statistik geführt. Die Bezirke haben wie folgt mitgeteilt:

 

 

  an. Zusätzlich fallen noch Personalkosten bei den Behörden (Senats- und Bezirksbehörden) an, die im Zuge eines Antragsverfahrens durch den Fachbereich Umweltschutz zu beteiligen sind, deren Höhe nicht beziffert werden kann.

Einnahmen wurden seit 2016 bis heute in Höhe von 55.392 € für Gebühren und 27.865 € für die Errichtung der Ausgleichsabgabe erhoben.

Für den Bau von zehn Wasserwanderrastplätzen wurden dem Bezirk TK über Förderung (seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – SenWEB mit GRW) 860.000 € bereitgestellt, die im Nov. 2020 fertiggestellt werden. Die Fördersumme ist mit 90 % mit GRW verbucht (Landes- und Bundesmittel) die erforderliche Kofinanzierung von 10 % erfolgt über die Senatsverwaltung für Finanzen – SenFin; also ca. 774.000,00 € GRW und ca. 86.000,00 € SenFin.“

Spandau: „Darüber wird keine Statistik geführt.“
Mitte „Kosten und Einnahmen für das Stegwesen werden im Umwelt- und Naturschutzamt Berlin-Mitte nicht erfasst, ansonsten wird auf die Beantwortung unter 6 und nachfolgende verwiesen.“

 

 

Frage 20:

 

Von welchen Auswirkungen wird im Kontext der Corona-Pandemie für die Wassersportvereine und gewerbliche Schifffahrt ausgegangen – welche Hilfen wird es in diesem Zusammenhang geben, die die Arbeit erleichtern?

 

Antwort zu 20:

 

Nach Auskunft der Fachabteilung zu Corona-Hilfen bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gibt es keine explizite Hilfe nur für die gewerbliche Schifffahrt und für die Wassersportvereine im Kontext der Corona-Pandemie in Berlin.

Berlin, den 11.08.2020 In Vertretung

Stefan Tidow

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz