Flughäfen: BER schließt ein Terminal sowie Start- und Landebahn, aus Berlin.de

https://www.berlin.de/aktuelles/brandenburg/6369959-5173360-ber-schliesst-ein-terminal-sowie-start-u.html

Am neuen #Hauptstadtflughafen #BER soll Anfang Dezember wegen der geringen #Passagierzahlen die #südliche #Start- und Landebahn vorübergehend geschlossen werden.

Der Verkehr läuft dann für unbestimmte Zeit allein über die #Nordbahn, wie #Flughafenchef Engelbert Lütke #Daldrup am Freitag ankündigte. Zudem solle spätestens Ende März das Terminal 5 zunächst für …

U-Bahn + Bus: Angebotsänderungen ab 4. Dezember 2020, aus BVG

#Inbetriebnahme der #Neubaustrecke der U-Bahn-Linie #U5 am

Freitag, dem 4. Dezember 2020

 

Am Freitag, dem 4. Dezember 2020 wird der Betrieb auf dem

Neubauabschnitt S+U Alexanderplatz ◂▸ S+U Hauptbahnhof

aufgenommen.

 

u U5 U Hönow ◂▸ S+U Hauptbahnhof

 

Linienverlängerung. Eröffnung der U5-Neubaustrecke S+U

Alexanderplatz ◂▸ S+U Brandenburger Tor mit den Zwischenbahnhöfen

U #Rotes Rathaus und U #Unter den Linden. Gleichzeitig

wird die bisherige Strecke der #U55 S+U Brandenburger Tor

◂▸ S+U Hauptbahnhof in die U5 aufgehen, so dass die U5 dann

zwischen S+U Hauptbahnhof und U Hönow verkehrt. Betriebszeiten

und Takte der U5 werden auf dem neuen Abschnitt vom

bestehenden Betrieb übernommen.

Der Bahnhof U #Museumsinsel wird vorerst ohne Halt durchfahren.

Diese Station wird voraussichtlich im Sommer 2021 regulär

bedient.

 

u #U6 U Alt-Tegel ◂▸ U Alt-Mariendorf

 

Bahnhofseröffnung und -schließung. Mit der Eröffnung des

U5-Neubauabschnitts wird auf der U6 der Bahnhof U #Französische

Straße geschlossen und der Bahnhof U Unter den Linden

eröffnet.

 

b 147 Mitte, Fischerinsel ◂▸ S+U Hauptbahnhof

 

#Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Unter den Linden/Friedrichstr.

in U Unter den Linden umbenannt.

Haltestellenumbenennung. Mit der Schließung des U-Bahnhofs

Französische Str. (der durch den neuen U-Bahnhof Unter

den Linden ersetzt wird) ändert sich der Haltestellenname von

U Französische Str. in Französische Str.

 

b 200 S+U Zoologischer Garten

◂▸ Prenzlauer Berg, Michelangelostr.

 

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Unter den Linden/Friedrichstr.

in U Unter den Linden umbenannt.

 

b 300 Tiergarten, Philharmonie ◂▸ S+U Warschauer Str.

 

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Unter den Linden/Friedrichstr.

in U Unter den Linden umbenannt.

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Berliner Rathaus in U

Rotes Rathaus umbenannt.

 

b 245 S+U Zoologischer Garten ◂▸ S+U Hauptbahnhof

Linienverkürzung ab 13. Dezember 2020.

 

Im Zusammenhang

mit der Eröffnung des neuen Abschnitts der U-Bahn-Linie U5

wird die Linie 245 von der Endhaltestelle S+U Alexanderplatz

zur Haltestelle Robert-Koch-Platz zurückgezogen.

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Unter den Linden/Friedrichstr.

in U Unter den Linden umbenannt.

 

b 300 Tiergarten, Philharmonie ◂▸ S+U Warschauer Str.

 

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Unter den Linden/Friedrichstr.

in U Unter den Linden umbenannt.

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Berliner Rathaus in U

Rotes Rathaus umbenannt.

 

b N2 U Ruhleben ◂▸ S+U Pankow

 

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Berliner Rathaus in U

Rotes Rathaus umbenannt.

 

b N5 S+U Hauptbahnhof ◂▸ Hellersdorf, Riesaer Str.

Linienverlängerung ab 13. Dezember 2020.

 

Die Linie wird von

der Endhaltestelle S+U Alexanderplatz über Karl-Liebknecht-

Straße, Unter den Linden, Wilhelmstraße, Luisenstraße und Invalidenstraße

bis S+U Hauptbahnhof verlängert. Betriebszeiten

und Takte entsprechenden denen der Bestandsstrecke.

 

b N6 U Alt-Tegel ◂▸ U Alt-Mariendorf

 

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Unter den Linden/Friedrichstr.

in U Unter den Linden umbenannt.

 

b N8 Märkisches Viertel, Wilhelmsruher Damm

◂▸ S+U Hermannstr.

 

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Berliner Rathaus in U

Rotes Rathaus umbenannt.

 

 

b N40 U Turmstr. ◂▸ Friedrichshain, Wühlischplatz

 

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Berliner Rathaus in U

Rotes Rathaus umbenannt.

 

b N42 U Theodor-Heuss-Platz ◂▸ S+U Alexanderplatz

 

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Berliner Rathaus in U

Rotes Rathaus umbenannt.

 

b N60 S+U Alexanderpl. ◂▸ Flughafen BER – Terminal 1-2

 

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Berliner Rathaus in U

Rotes Rathaus umbenannt.

 

b N65 S+U Alexanderplatz ◂▸ Rahnsdorf, Waldschänke

 

Haltestellenumbenennung. Mit der Verlängerung der U5 zum

S+U Hauptbahnhof wird die Haltestelle Berliner Rathaus in U

Rotes Rathaus umbenannt.

U-Bahn: Berlin tief verbunden. U5 fährt bald durch Fahrgäste können Eröffnung am 4.12. ab 11:40 Uhr im Livestream verfolgen, aus BVG

Eines der schönsten Geschenke erhalten die Fahrgäste des Berliner Nahverkehrs bereits drei Wochen vor Weihnachten: Ab Freitag, den 4. Dezember 2020, fahren die Züge auf der #U-Bahnlinie #U5 vom #Hauptbahnhof bis nach #Hönow. 2,2 Kilometer neue #Tunnelstrecke und neue U-Bahnhöfe zwischen „alter“ U5 und der 2009 eröffneten #U55, mitten im Herzen der Hauptstadt: Mit dem sogenannten „#Lückenschluss U5“ zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor ­ist Berlins historische Mitte noch besser mit dem ÖPNV erreichbar, es ergeben sich viele neue Verbindungen und Umsteigerelationen.

Die ersten regulären Züge werden am #Freitagmittag gegen 12 Uhr auf den beiden neuen U-Bahnhöfen Unter den Linden und Rotes Rathaus halten. Anschließend gilt auf der gesamten Länge der U5 der #Regelfahrplan. Wochentags außerhalb des Berufsverkehrs fahren die Züge tagsüber alle fünf, im Berufsverkehr alle 4 2/3-Minuten. Der dritte neue U-Bahnhof, #Museumsinsel, wird noch bis Sommer 2021 ohne Halt durchfahren. Auf ihm laufen noch Ausbau und Fertigstellung der Verteilerebene und der Zugänge.

Der neue U-Bahnhof Unter den Linien wird zeitgleich mit Eröffnung zum #Umsteigekreuz zwischen der U5 und der #U6. Ab dem 4. Dezember halten dort erstmals auch die Züge der wichtigen #Nord-Süd-Linie. Der benachbarte U-Bahnhof #Französische Straße geht aufgrund der geringen Entfernung vom Netz und wird geschlossen. Zwischen den beiden U-Bahnhöfen liegen nur rund 200 Meter Strecke, einige der Bahnhofszugänge liegen noch deutlich näher aneinander.

„Der 4. Dezember 2020 wird als wichtiges Datum in die Berliner Verkehrsgeschichte eingehen“, sagt BVG-Vorstandsvorsitzende Eva #Kreienkamp. „Er ist ein Freudentag für alle unsere Fahrgäste und natürlich für die vielen Bauleute und Projektbeteiligten, die in den vergangenen Jahren so hervorragende Arbeit geleistet haben. Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie kann es jedoch leider keine Feierlichkeiten vor Ort geben. Stattdessen laden wir alle interessierten Menschen herzlich ein, die Eröffnung ihrer neuen U5 am 4. Dezember ab 11:40 Uhr im Livestream auf BVG.de zu erleben.“

Die Inbetriebnahme des neuen U-Bahnabschnitts hat auch Auswirkungen auf Fahrplan und Linienführung der in diesem Bereich verkehrenden Buslinien #245 und #N5. Die Änderungen auf diesen Linien gelten jedoch erst ab dem regulären Fahrplanwechsel am Sonntag, den 13. Dezember. Details in der beigefügten Übersicht. Über alle weiteren Linienänderungen zum Fahrplanwechsel informiert die BVG rechtzeitig.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr: Lange Staus rund um die Anschlussstelle Autobahnauffahrten an der Neuköllner Grenzallee seit Mittwoch gesperrt, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/lange-staus-rund-um-die-anschlussstelle-autobahnauffahrten-an-der-neukoellner-grenzallee-seit-mittwoch-gesperrt/26652796.html

Mehrmonatige Sperrungen an den Auffahrten zur #A100 und #A113: Die #Grenzallee wird an das #Dreieck #Neukölln angebunden. Am Morgen bildeten sich lange Staus.

Wegen der Arbeiten im Zusammenhang mit dem A100-Ausbau müssen Autofahrer im Bereich Grenzallee in Berlin-Neukölln ab Mittwoch Geduld haben: Wie die Verkehrsverwaltung am Montag mitteilte, bekommt die Grenzallee eine Anbindung an das #Autobahndreieck Neukölln.

Dafür wurden die Autobahnauffahrten von der Grenzallee sowohl zur Stadtautobahn A100 als auch zur A113 am Mittwochmorgen, 8 Uhr, bis voraussichtlich Mitte Februar 2021 für den Verkehr gesperrt.

Die Verwaltung bittet Verkehrsteilnehmer, die Autobahnauffahrten an der Buschkrugallee zu nutzen. Zudem erfolge die Verkehrsfreigabe der Grenzallee zwischen Neuköllnische Allee und Bergiusstraße mit zwei Spuren je Richtung. Wegen der Arbeiten werden auch die Straßenflächen von der Grenzallee über die Bergiusstraße in Richtung Haberstraße gesperrt, hieß es von der Verwaltung.

Bereits am Mittwochmorgen twitterte die #Verkehrsinformationszentrale

Flughäfen: Projektstand Terminal 3 BER, aus Senat

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www.berlin.de

1. Wie ist der derzeitige Stand der Planung des Projekts #Terminal 3 ( #T3 ) am #BER ?
2. Welche Projektschritte sind bereits abgeschlossen?
Zu 1. und 2.: Ende 2019 hatte die FBB dem Aufsichtsrat ein Projektkonzept zum Terminal 3 (T3) vorgelegt. Derzeit ruht das Projekt.
3. Wie ist der derzeitige Zeitplan für die Errichtung des T3?
Zu 3.: Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist eine verlässliche Entwicklungsprognose für den Luftverkehr derzeit nicht möglich. Daher hat die FBB beschlossen, die Entwicklung des T3 sowie alle weiteren kapazitätserweiternden Maßnahmen bis auf Weiteres zurückzustellen.
4. Ist für die Planung und den Bau des T3 eine Projektgesellschaft als Tochter der FBB gebildet worden?
5. Wenn zu 4. ja, welche Aufgaben, Befugnisse und über welches Budget verfügt diese Gesellschaft?
Zu 4. und 5.: Es wurde keine Projektgesellschaft gegründet.
6. Wenn zu 4. nein, wer ist für Planung und Bau des T3 verantwortlich?
Zu 6.: Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 3.
2/2
7. Werden vom Betrieb des T3 Auswirkungen auf Dritte ausgehen?
Zu 7.: Der Bau und Betrieb des T3 ist bis auf Weiteres nicht absehbar. Die Planung
sowie der Bau werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sowie in Abstimmung
mit den zuständigen Behörden erfolgen. Hierbei werden auch mögliche Auswirkungen
auf Dritte berücksichtigt.
8. Wenn zu 7. ja, wird es für den T3 ein Planfeststellungsverfahren bzw. Änderungsverfahren zum
bestehenden Planfeststellungsbeschlusses des BER mit Öffentlichkeitsbeteiligung geben?
9. Wenn zu 7. nein, wie können Auswirkungen auf Dritte vermieden werden?
Zu 8. und 9.: Siehe Antwort zu Frage 7.
10. Welche Summen sind für das Projekt T3 bisher ausgegeben worden (bitte nach Projektphasen aufgeschlüsselt)?
Zu 10. Bisher sind Kosten für die Beratung zur Erstellung der Projektkonzeption i. H.
v. ca. 1 Mio. EUR entstanden.
11. Mit welchen weiteren Kosten rechnet die #FBB bis zur Fertigstellung?
Zu 11. Da die FBB die Realisierung des T3 bis auf Weiteres zurückgestellt hat, kann
derzeit keine Aussage zu den Gesamtkosten getroffen werden.
12. Wie schätzt die FBB die Kapazität des BER bis zur Fertigstellung des T3 ein?
Zu 12.: Die FBB verfolgt einen nachfragedeckenden Kapazitätsausbau des Flughafens
Berlin Brandenburg (BER). Mit den bestehenden Terminals stehen für die nächsten
Jahre ausreichende Passagierkapazitäten zur Verfügung. Über eine Kapazitätserweiterung durch das T3, das nach bisherigen Planungen zusätzliche Kapazitäten im Umfang von 15 Mio. Passagieren pro Jahr bereitstellen würde, oder andere Maßnahmen
wird zu gegebener Zeit zu entscheiden sein.
Berlin, den 24.11.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

allg.: Wann kommt die Hochspannung unter die Erde?, aus Senat

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www.berlin.de

 

  1. Welche #Hochspannungs-Freileitungen gibt es noch in Berlin? (Bitte jeweils Ort, Länge, elektrische Spannung und Netzbetreiber aufführen)

Zu 1.:

Stromnetz Berlin betreibt folgende #Hochspannungsfreileitungen mit der Spannungs- ebene 110-kV in Berlin:

Verbindung von Verbindung nach Trassen- länge       in Berlin   in km Trassen- länge gesamt in km
NK Wuhlheide Rummelsburger Landstraße   96,

12459

KA Heizkraft- werk Klingen- berg Köpenicker  Chaussee 42, 45, 10317 2,34 2,34
UW          Biesdorf Nord Märkische  Allee 191, 12681 Mast 32a Marzahner   Chaussee 220,12681 1,46 1,46
UW          Biesdorf Nord Märkische  Allee 191, 12681 UW       Rüstern- weg Hohenschönhauser Str. 7, 13057 2,72 2,72
UW  Falkenber- ger Str. Hansastr.        213,

13051

UW       Rüstern- weg Hohenschönhauser Str. 7, 13057 2,46 2,46
UW  Falkenber- ger Str. Hansastr.        213,

13051

NK Malchow Bundesstr.  2  Nr.  20,

13051

3,65 3,65
Mast 66a Rhinstr.           66Z, Marzahn, 12681 Mast 78a Hermann- Blankenstein-Str.         45, 3,56 3,56

 

      10249    
NK Malchow Bundesstr. 2 Nr.

20, 13051

UW Lunderstr. Eschengraben   30-34,

13189

7,57 7,57
NK Malchow Bundesstr. 2 Nr.

20, 13051

Mast 11a Bundesstr.  1,  Linden-

berg,  16321  Ahrens- felde

1,08 3,00
UW Buch An      der       Hob- rechtsfelder Chaussee          22,

13125

Mast 25 Blanchardstr.                 11,

Karow, 13125

1,20 1,20
NK Malchow Bundesstr. 2 Nr.

20,13051

UW      Münster- berger Weg Wallstr. 17, 12621 10,02 15,72
NK Wuhlheide Rummelsburger Landstraße   96,

12459

Mast 19 / 10a Königsheideweg  74Z, 12437 2,95 2,95
NK Malchow Bundesstr. 2 Nr.

20,13051

Freileitungsprotal (GBN), die dort en- dende 110-kV-Freileitung befindet sich im Eigentum der 50Hertz 0,00 0,00
NK   Charlotten- burg Quedlinbur- gerstr.          15-43,

10589

Die 110-kV-Freileitung befindet sich im Eigentumsbereich des 110-kV- Netzknotens Charlottenburg auf dem Werkgelände 0,03 0,03
Gesamtlänge     39,04 46,66*

* Die Abweichung zum Gesamtbestand ergibt sich aus den Längen der #110-kV-Freileitungstrassen im Bereich des Landes Brandenburg

#NK – 110-kV-Netzknoten

#UW – 110/10-kV Umspannwerk KA – 110-kV-Kundenanlage

#50Hertz betreibt folgende Hoch- und #Höchstspannungsfreileitungen in Berlin:

Bezirk Trassenlänge in km Spannungsebene
Charlottenburg-Wilmersdorf 0,48 380 kV
Lichtenberg 0,98 110 kV
Lichtenberg 3,78 220 kV
Lichtenberg 2,37 380 kV
Marzahn-Hellersdorf 4,95 220 kV
Marzahn-Hellersdorf 5,66 380 kV
Pankow 3,62 220 kV
Pankow 5,32 380 kV
Spandau 4,71 380 kV
Treptow-Köpenick 9,68 220 kV
Gesamtlänge 41,55  

 

  1. Verfolgt der Senat das Ziel, sämtliche dieser #Freileitungen gegen #Erdkabel auszutauschen?

Zu 2.:

Der Senat befürwortet grundsätzlich den Rückbau von Hochspannungsfreileitungen im Stadtgebiet von Berlin. Durch die Verkabelung von Freileitungen wird das Stadt- bild verbessert. Allerdings ist der Umbau mit hohen Investitionen verbunden, die prinzipiell über Netzentgelte an die Kunden weitergegeben werden.

  1. Wie ist der Zeitplan für den Ersatz der g. Freileitungen durch Erdkabel?

Zu 3.:

Stromnetz Berlin verfolgt das Ziel, sämtliche Hochspannungsfreileitungen durch Erd- kabel zu ersetzen. Die Freileitungsverkabelung erfolgt in der Regel im Zusammen- hang mit größeren Netzumstrukturierungen (Zielnetzplanung), die auch die Erneue- rung oder den Neubau von 110/10-kV-Umspannwerken oder 110-kV-Netzknoten er- fordern. Der Zeitplan für den Ersatz der 110-kV-Freileitungen durch Erdkabel er- streckt sich aufgrund der technischen Abhängigkeiten bis Anfang der 2030er Jahre – die aktuelle Planung sieht die Verkabelung der letzten Freileitung im Jahr 2033 vor.

Aktuell werden die technischen Voraussetzungen für die Ablösung folgender 110-kV- Freileitungen getroffen:

  • 110-kV-Netzknoten Wuhlheide – Kundenanlage Heizkraftwerk Klingenberg
  • 110-kV-Netzknoten Malchow – Umspannwerk Münsterberger Weg
  • 110-kV-Freileitung auf dem Gelände des 110-kV Netzknoten 50Hertz plant nicht, bestehende Freileitungen gegen Erdkabel auszutauschen.
  1. Welche Kosten werden für den Rückbau von Freileitungen und die ersatzweise Verlegung von Erd- kabeln kalkuliert? (Bitte für die unter genannten Strecken angeben oder hilfsweise mit Faustformel in Euro/Meter)

Zu 4.:

Wie in der Antwort zu Frage 3 aufgeführt, erfolgt die Freileitungsverkabelung in der Regel im Zusammenhang mit größeren Netzumstrukturierungen. Stromnetz Berlin gibt an, dass die technischen Randbedingungen und Abhängigkeiten oft unterschied- lich sind und ein pauschaler Kostenansatz nur bedingt aussagefähig ist.

In den Fällen eines ungefähren 1:1-Ersatzes einer 110-kV-Freileitung durch ein adä- quates 110-kV-Kabelsystem ergeben sich Kosten von ca. 4,0 Mio. EUR pro km.

  1. Wie erfolgt die Finanzierung des Austausches von Freileitungen gegen Erdkabel?

Zu 5.:

Die Finanzierung erfolgt als Teil der geplanten Investitionen und wird dann durch die Netzentgelte wiedererlöst. In einzelnen Fällen erfolgt die Finanzierung über Investo- ren (Grundstückseigentümer) für die Herstellung einer Baufreiheit, z.B. für eine früh- zeitige Verkabelung einer Freileitung.

  1. Welchen Einfluss hat der Senat auf die Strategie der Netzbetreiber beim Austausch von Freileitun- gen gegen Erdkabel?

Zu 6.:

Der Senat befürwortet grundsätzlich den Rückbau von Hochspannungsfreileitungen im Stadtgebiet von Berlin und ist im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten an den entsprechenden Planungs- und Genehmigungsverfahren beteiligt.

  1. Verändert sich die physische Struktur des Hochspannungsnetzes an einzelnen Standorten im Stadtgebiet oder werden alle Freileitungen einfach eins zu eins ersetzt?

Zu 7.:

Wie in der Antwort zu Frage 3 beschrieben, steht die Verkabelung von 110-kV- Freileitungen in der Regel im Zusammenhang mit Umstrukturierungen des Hoch- spannungsnetzes, in deren Rahmen neben Erneuerung oder Neubau von 110/10-kV-

Umspannwerken oder 110-kV-Netzknoten auch neue 110-kV-Kabelverbindungen zwischen den Werken geschaffen werden. Laut Stromnetz Berlin wird für diese Ka- belverbindungen vorrangig der unterirdische Raum im Bereich von öffentlichen Ver- kehrswegeflächen genutzt.

  1. Lässt sich der Austausch von Freileitungen gegen Erdkabel nach einer eventuellen Übernahme der Vattenfall-Tochter „Stromnetz Berlin GmbH“ beschleunigen?

Zu 8.:

Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht beurteilt werden, ob sich unter den genannten Be- dingungen der geplante Austausch von Freileitungen gegen Erdkabel beschleunigen ließe. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die zeitliche Abfolge der Projekte zur Ver- kabelung von Freileitungen durch technische Abhängigkeiten geprägt ist. Zudem müssen Netzbetreiber bei der Planung ihrer Investitionstätigkeit die geltenden regu- lierungsrechtlichen Vorgaben und die Auswirkungen auf die Entwicklung der Netz- entgelte beachten. Ferner sind die gesetzlich geregelten Planungs- und Genehmi- gungsverfahren zu berücksichtigen.

  1. An welchen Orten in Berlin entstehen durch den Rückbau von Freileitungen bauliche Entwicklungs- potentiale, B. für Wohnbebauung?

Zu 9.:

Dem Senat liegen dazu keine Kenntnisse vor.

  1. Welche besonderen Naturräume werden durch den Rückbau der Freileitungen von schädlichen Einflüssen entlastet?

Zu 10.:

Im Wesentlichen würde durch eine Verkabelung der 110-kV-Freileitungen die War- tenberger und Falkenberger Feldlandschaft (u.a. das Naturschutzgebiet 30 „Falken- berger Rieselfelder“) entlastet. Zudem tangiert eine Verkabelung das Landschaftsge- biet 50 „Hönower Weiherkette“ sowie das Landschaftsgebiet 55 „Herzberge“.

Berlin, den 23. November 2020 In Vertretung

Christian  R i c k e r t s

………………………………………………..

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

barrierefrei + Bus: Barrierefreie Bushaltestellen, aus Senat

www.berlin.de

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Frage 1:
Wie viele #Bushaltestellen gibt es aktuell?
Antwort zu 1:
In Berlin gibt es ca. 6.500 #Richtungshaltestellen.
Frage 2:
Wie viele Bushaltestellen sind #barrierefrei (mindestens 16 cm hoch und mit einem #Blindenleitsystem
ausgestattet) ausgebaut? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Antwort zu 2:
Bushaltestellen sind bis auf wenige Ausnahmen Teil des öffentlichen Straßenlandes und
liegen damit in der Baulast der Bezirke. Deren jeweilige Antwort sind nachfolgend
aufgeführt.
2
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Über den Stand des barrierefreien Ausbaus an Bushaltestellen hat das Bezirksamt keine
Übersicht.“
 Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Eine Ermittlung des
Bestandes und der Ausstattung ist zeit- und personalintensiv und kann weder aktuell bei
der derzeitigen angespannten Personalsituation unter COVID-19-Bedingungen noch
später zusätzlich geleistet werden.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Hierzu liegen dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf keine
Zahlen vor. Hier muss die BVG angefragt werden.“
 Pankow:
„Eine diesbezügliche Statistik der Bushaltestellen in Pankow, die mindestens 16 cm hoch
und mit einem Blindenleitsystem ausgestattet sind, gibt es nicht.“
 Reinickendorf:
„Im Bezirk Reinickendorf wird hierüber keine Statistik geführt.“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Darüber werden hier bisher keine Aufzeichnungen geführt, da sie für die
Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden. Da die Ausbaumaßnahmen, jedenfalls für den
Bezirk Tempelhof-Schöneberg, ausschließlich durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz finanziert werden, geht das Bezirksamt davon aus, dass die
Senatsverwaltung selbst über Aufzeichnungen verfügt, wie viele Haltestellen sie finanziert
hat.“
 Treptow-Köpenick: siehe Anlage
Frage 3:
Wie viele Bushaltestellen wurden seit 2017 mit einem Bord von 16 cm und wie viele mit einem Bord von 22
cm umgebaut? Bei wie vielen Bushaltestellen konnten auch die 16 cm nicht umgesetzt werden?
Antwort zu 3:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Über den Stand des barrierefreien Ausbaus an Bushaltestellen hat das Bezirksamt keine
Übersicht.“
 Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Eine Ermittlung des
Bestandes und der Ausstattung ist zeit- und personalintensiv und kann weder aktuell bei
der derzeitigen angespannten Personalsituation unter COVID-19-Bedingungen noch
später zusätzlich geleistet werden.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Seit 2017 wurden in Marzahn-Hellersdorf keine Bushaltestellen mit dem Bord von 22 cm
eingebaut. Alle Maßnahmen wurden mit dem Bord von 16 cm umgesetzt.“
 Pankow:
„Eine Erhebung hierzu liegt nicht vor.“
 Reinickendorf:
„Seit 2017 wurden im Bezirk Reinickendorf 18 Bushaltestellen barrierefrei mit einem
Auftritt von 16 cm umgebaut.“
 Spandau:
„Was Borde mit 22 cm Höhe betrifft, verfügen wir in ganz Berlin bisher nur an einer
3
einzigen Bushaltestelle darüber, nämlich an der Haltestelle „Obstallee“ und das auch nur
auf einer Seite (stadteinwärts).“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Es wurden seit 2017 2 Bushaltestellen mit Auftritt 16 cm umgesetzt.“
 Treptow-Köpenick:
„61 Bushaltestellen sind insgesamt im Bezirk mit einem Auftritt (Bord) von 16 cm baulich
ausgeführt worden. Es wurde keine Haltestelle mit einem Bordauftritt von 22 cm
umgebaut.“
Frage 4:
Wie weit sind die im Nahverkehrsplan vorgesehenen Abstimmungen, eine entsprechende Prioritätenliste
zum Umbau von Haltestellen (Haltestellenkataster) zu erstellen?
Antwort zu 4:
Hierzu verweise ich auf die Antwort zu der Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 18/22692
vom 30.01.2020: „Bereits vor längerer Zeit wurde den bezirklichen Tiefbauämtern durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Liste der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) zur Verfügung gestellt, die eine Rangfolge der am meisten
genutzten Haltestellen durch Rollstuhlfahrende aufzeigt. Dies stellt keine Prioritätenliste
dar, kann aber im Einzelfall dazu dienen, einen Schwerpunkt auf die Haltestelle mit der
größeren Wirkung für diese Nutzergruppe zu legen. Letztlich unterliegt die Entscheidung
aber den allein zuständigen bezirklichen Tiefbauämtern.“
Aufgrund der fehlenden Bearbeitungskapazitäten der Bezirke ist es derzeit nicht
darstellbar, eine Prioritätenliste bzw. ein Kataster zeit- und kostenaufwändig erstellen zu
lassen. Auch dessen Pflege müsste durch die Baulastträger gewährleistet werden können,
was aktuell nicht der Fall ist, wie sich insbesondere aus den Antworten der Bezirke zu
Frage 5 ergibt.
Frage 5:
Wie weit ist die Umsetzung des im Nahverkehrsplan verankerten Ziels, die finanziellen und personellen
Voraussetzungen für einen kontinuierlichen und beschleunigten Umbau bis 2022 zu schaffen?
Antwort zu 5:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
“Es sind hierzu noch keine Planungen vorhanden“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Darüber kann das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Straßen, keine Auskunft
geben.“
 Pankow:
„Bisher konnten die finanziellen und personellen Voraussetzungen für einen
kontinuierlichen und beschleunigten Umbau nicht erfüllt werden. Derzeit steht für die
Bearbeitung der Prioritätenliste zum Umbau von Haltestellen (Haltestellenkataster) dem
Straßen- und Grünflächenamt (SGA) kein Fachpersonal zur Verfügung.“
 Reinickendorf:
„Hinsichtlich einer personellen Verstärkung für die Umsetzung des barrierefreien Umbaus
von Bushaltestellen ist im Bezirk Reinickendorf nichts bekannt. Finanzielle Mittel können
4
nur über die Sonderprogramme bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz abgerufen werden.“
 Spandau:
„Am Geld scheitert es nicht. Das Problem sind fehlende Planungskräfte in den Bezirken
und das zu lange dauernde Genehmigungsverfahren (vgl. Nr. 4).“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Es stehen aktuell keine Ingenieurinnen und Ingenieure für die Planung und Bauleitung zur
Verfügung. Im Bezirkshaushalt 2020/21 sind dafür keine Personalstellen vorhanden. Ob
im Bezirkshaushalt 2022/23 Stellen enthalten sein werden, wird zum geg. Zeitpunkt
politisch zu diskutieren sein.“
 Treptow-Köpenick:
„Dem Bezirk stehen weder die finanziellen noch die personellen Voraussetzungen zur
Verfügung, um einen kontinuierlichen und beschleunigten Umbau von Bushaltestellen bis
zum Jahr 2022 zu schaffen. In den letzten Jahren erfolgte der Umbau vorzugsweise im
Zuge von Straßenbaumaßnahmen des Sonderprogramms Straßeninstandsetzung, zum
Teil finanziert aus Eigenmitteln des Bezirks.“
Das Thema war mehrfach Gegenstand von Schriftlichen Anfragen und auch der Beratung
zum Haushalt 2020/2021. Ich verweise wiederum auf die Antwort zu Frage 2 der
Schriftlichen Anfrage 18/22692 vom 30.01.2020: „Hierfür muss jede Behörde im Rahmen
ihrer Ressortverantwortung die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Unabdingbar ist
daher, dass dafür in der Laufzeit des Nahverkehrsplans (NVP) bei den
Straßenbaulastträgern die erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen
Voraussetzungen geschaffen werden.“
In der 2. Lesung zum Haushaltsgesetz 2020/2021 am 013.11.2019 im Hauptausschuss
hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Bericht 13 zum
Einzelplan 07, Kapitel 0730, Titel 52115 ausführlich zur Problemlage und zur
Lösungsmöglichkeit Stellung genommen:
„…Es bedarf daher, um die gesetzlichen Vorgaben des PBefG auch nur annähernd
erreichen zu können, einer konzertierten Aktion bzw. einer Konzentration von
Zuständigkeit, Personal- und Finanzressourcen im Land, um das formulierte Ziel von 200
barrierefreien Haltestellen pro Jahr zu erreichen. Die organisatorischen Konsequenzen
wurden für den Radwegeausbau mit der GB infraVelo GmbH bereits gezogen und sollten
für den Haltestellenumbau in analoger Form initiiert werden.“
Es bestünde auch die Möglichkeit der Bündelung dieser Aufgabe in einem oder mehreren
Bezirken auf deren Wunsch hin. Gemäß§ 3 Abs. 3 AZG können „einzelne Aufgaben der
Bezirke … durch einen Bezirk oder mehrere Bezirke wahrgenommen werden. Im
Einvernehmen mit den Bezirken legt der Senat die örtliche Zuständigkeit durch
Rechtsverordnung fest.“
Die Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf hatte sich mit Beschluss 1369/XX-01
ebenfalls für eine Zentralisierung ausgesprochen. Nach Ansicht der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz muss eine solche Initiative jedoch von den für diese
Aufgabe zuständigen Bezirken ausgehen. Auch dann wären die finanziellen und
personellen Voraussetzungen aber durch das Abgeordnetenhaus zu schaffen.
Ergänzend wurde in der letzten „Amtsleiter/in-Sitzung Straße“ am 29.09.2020 zur
Vereinfachung des Verfahrens der Übergang des Straßensanierungsprogrammes und
dessen Mittel von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an die
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Bezirke als beispielgebende Regelung diskutiert, da dies zu einer Konzentration von
Zuständigkeit und Finanzmitteln führt. Zudem werde damit der zusätzliche
Bearbeitungsaufwand bei der Senatsverwaltung für die Verwaltung der
Bauplanungsunterlage und die spätere Freigabe der Mittel zur auftragsweisen
Bewirtschaftung durch die Bezirke vermieden. Das Verfahren wird von den Bezirken als
sehr aufwändig bezeichnet, zudem sind die Möglichkeit der Aussteuerung mit Blick auf die
Gesamtstadt für die Senatsverwaltung angesichts der Bearbeitungskapazitäten der
Bezirke nur minimal.
Frage 6:
Wie viele Bushaltestellen und in welchem Zeitraum werden mit einem Kasseler Sonderbord (22 cm)
ausgestattet (nach Bezirken aufgliedern)?
Antwort zu 6:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Wenn Haltestellen gebaut werden sollten, dann ausschließlich mit 16 cm Borden.“
 Lichtenberg:
„Es liegen hierzu keine Informationen vor, bisherige Planungen gehen von 16 cm aus.“
 Marzahn-Hellersdorf:
“Keine.“
 Pankow:
„Siehe hierzu Beantwortung zu Frage 5.“
 Reinickendorf:
„Es wurden keine Bushaltestellen mit einem 22 cm Auftritt gebaut.“
 Spandau:
„In Spandau sind seit 1 ½ Jahren vier weitere Haltestellen mit Einstiegsborden 22 cm über
Fahrbahnoberkante geplant.“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Da dem Bezirk aktuell weder die personellen noch die finanziellen Voraussetzungen
vorliegen, können dazu keine Angaben gemacht werden.“
 Treptow-Köpenick:
„für Treptow-Köpenick Fehlmeldung“
Frage 7:
Was hat die Erprobung der BVG einer Bushaltestelle, die 22 cm hoch ist, ergeben und welche Erkenntnisse
wurden hieraus für die Machbarkeit des barrierefreien Umbaus der Bushaltestellen gezogen?
Antwort zu 7:
Die Erprobung wurde systematisch von der BVG durchgeführt und ausgewertet, sodass
die Ergebnisse die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in die Lage
versetzten, zusammen mit der BVG technische Vorgaben für die Anfahrbarkeit von
Haltestellen zu entwickeln. Diese fanden Einzug in den Nahverkehrsplan 2019-2023
(NVP). Das 22 cm hohe Bord ermöglicht einen vollständig barrierefreien Ein- und Ausstieg
ohne Rampe, benötigt jedoch auch gesicherte und freie An- und Abfahrtsflächen, um das
parallele Halten an der Haltestelle zu gewährleisten.
Leider sind die räumlichen Voraussetzungen zur Errichtung (vgl. NVP, Anlage 6) nicht
6
überall gegeben und können auch nicht geschaffen werden. Dennoch ist der Einsatz eines
22 cm hohen Bordes immer als Ausgangspunkt der Planung zu wählen. Die Anlage 6 des
NVP enthält auf Grundlage der Erprobung der BVG eine genaue Beschreibung, welche
Bedingungen (insbesondere Länge des An- und Abfahrtsweges) für eine sichere
Nutzbarkeit sicher zu stellen sind.
Die Barrierefreiheit bedingt ferner ausreichend Bewegungsraum an der Haltestelle. Auch
hierzu sind die Minimalbedingungen in Anlage 6 des NVP festgelegt.
Frage 8:
Wenn laut Nahverkehrsplan 22 cm die Regellösung sein sollen, wie erklärt sich dann, dass der Bezirk
Spandau den Umbau aller Bushaltestellen mit einer 16 cm Bordhöhe plant bzw. bereits 20 Bushaltestellen
dementsprechend umgebaut hat? (https://www.berliner-woche.de/spandau/c-bauen/busstopp-wirdbarrierefrei_a258922)
Antwort zu 8:
Wie in der Antwort zu Frage 7 ausgeführt, sind die räumlichen Voraussetzungen zur
Errichtung von 22 cm hohen Borden nicht überall gegeben und können auch nicht überall
geschaffen werden. Wenn Haltestellen mit 22 cm hohen Borden gestaltet sind, müssen die
vorgegebenen An- und Abfahrtslängen (vgl. NVP, Anlage 6) eingehalten werden oder die
Haltestellen als Kap ausgebaut sein, welche in gerader Linie anfahrbar sind. Hierfür
müssen u. a. längere An- und Abfahrtswege für die Busse frei gehalten werden als bei
Haltestellen mit niedrigeren Borden.
Der Bezirk Spandau ist nach hiesigem Kenntnisstand der bisher einzige Bezirk, in dem
eine Bushaltestelle mit einem 22 cm hohen Bord errichtet wurde. Darüber hinaus sind
durch den Bezirk vier weitere solcher Haltestellen geplant und deren Finanzierung
beantragt.
Frage 9:
An wie viele Bushaltestellen wird die Verkehrssituation im Hinblick auf Konflikte zwischen Radverkehr und
den Nutzer*innen des ÖPNV, gerade auch unter Berücksichtigung der Belange von Sehbehinderung oder
Mobilitätseinschränkung, kritisch eingeschätzt?
Antwort zu 9:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Grundsätzlich gibt es an allen Omnibushaltestellen neben Radwegen immer ein Potenzial
für Konflikte zwischen Zu- Fuß Gehenden und Radfahrenden, da sich Verkehrswege
kreuzen. Es sind jedoch keine Konfliktschwerpunkte im Bezirk bekannt.
Auf dem Gehweg angelegte Radwege werden in der Regel mit mindestens 2,50 m
Abstand an den Wartebereichen von Omnibushaltestellen herumgeführt oder
vorbeigeführt. Gefahrenpotenzial für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen
mit Sehbehinderung oder Mobilitätseinschränkung, stellen zum Teil Sichthindernisse, wie
Leuchtenkandelaber, Werbung an Seitenteilen von Bushaltestellen und alle Radwege,
welche an den Haltestellen zu dicht unter (1,50 m) an der Bordsteinkante geführt werden,
dar. Abhilfe können hier baulich angelegte Buskaps und/oder Radfahrstreifen sein.
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Radwege sind als solche oft wegen unzureichender optischer Abgrenzung und
Kennzeichnung von den Gehwegbereichen/Wartebereichen an Haltestellen schlecht oder
erst spät zu erkennen, was ebenfalls zu Konflikten führen kann. Die Abgrenzung durch
weiße Markierung kann hier Abhilfe schaffen.“
 Lichtenberg:
„Diese Daten werden im Bezirk Lichtenberg nicht statistisch erfasst. Konflikte entstehen
aber an fast allen Haltestellen – auch bei Tram-Haltestellen – und sind fast ausschließlich
von den Radfahrenden provoziert. Die Unkenntnis oder Ignoranz der Verkehrsregeln
fördern diese Konflikte.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Eine genaue Anzahl der oben genannten Bushaltestellen kann von Seiten des SGA
Marzahn-Hellersdorf nicht genannt werden. Jedoch weisen alle bisher nicht barrierefrei
umgebauten Bushaltestellen nicht immer den notwendigen verkehrssicheren Zustand auf,
was vom SGA kritisch angesehen wird.“
 Pankow:
„Eine Erhebung hierzu liegt nicht vor.“
 Reinickendorf:
„Hierzu wurden im Bezirk Reinickendorf bisher keine Untersuchungen durchgeführt, somit
kann keine entsprechende Einschätzung abgegeben werden.“
 Spandau:
„Grundsätzlich ist die Situation an Bushaltestellen immer dann kritisch, wenn der Radweg
nicht über die Fahrbahn, sondern über den Gehweg geführt wird.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„Das SGA hat keine Erkenntnisse über aktuelle Nutzungskonflikte bei den im Bezirk
existierenden Bushaltestellen. Es geht davon aus, dass ihm solche Nutzungskonflikte von
Nutzenden oder von der BVG benannt worden wären.“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Dem Bezirksamt sind Einzelfälle bekannt, über die Gesamtzahl werden keine
Aufzeichnungen geführt.“
 Treptow-Köpenick:
„Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick sieht im nachgefragten Sinn
grundsätzlich ein Problem, Radfahrende aus Platzgründen durch die sogenannte
Wartefläche der Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu führen. Eine
Übersicht, wie viele Haltestellen das im Bezirk bereits betrifft, liegt nicht vor.“
Frage 10:
Welche Haltestellen sollen prioritär barrierefrei umgebaut werden und für welche Bushaltestellen ist der
barrierefreie Umbau bis Ende 2021 bereits geplant? Bitte nach Bezirken aufgliedern.
Antwort zu 10:
Ziel des Senats ist es, alle Bushaltestellen in Berlin barrierefrei auszubauen. Wie in der
Antwort zu Frage 4 ausgeführt, liegt die Zuständigkeit dafür jedoch bei den Bezirken.:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
„Der Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin plant langfristig im Rahmen seiner
personellen Kapazitäten und den zur Verfügung stehenden Mitteln alle
Omnibushaltestellen des Linienverkehrs barrierefrei umzubauen. Priorität sollen hierbei
Haltestellen haben, welche von mehreren Omnibuslinien angefahren werden oder
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Bestandteil eines Straßenumbauvorhabens sind. Der barrierefreie Umbau der
Omnibushaltestelle in der Blücherstraße hinter Brachvogelstraße ist bis Ende 2021 bereits
geplant.“
 Lichtenberg:
„Im Fachbereich liegen derzeit Planungen für drei Haltestellen, die ggf. in 2021 umgesetzt
werden können, wenn die Mittelbewilligung durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz erfolgt und die tangierenden Maßnahmen ebenfalls in diesem
Zeitraum durchführbar sind.“
 Marzahn-Hellersdorf:
„Aktuell sind folgende Bushaltstellen bis Ende 2021 geplant:
 Lemkestraße/Lübecker Straße_2 Stk
 Cecilienstraße/Oberfeldstraße_ 1 Stk
 Marzahner Promenade 30_2 Stk
 Giesestraße nahe J.-Offenbach-Platz_2 Stk“
 Pankow:
„Einen Fahrplan der bezirklichen Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der
Bushaltestellen in Pankow gibt es nicht, da für die Bearbeitung dieses Sonderprogramms
kein Fachpersonal im SGA zur Verfügung steht.“
 Reinickendorf:
„Als nächste Maßnahme ist der Umbau der Bushaltestelle
Hechelstraße/Scharnweberstraße geplant, hierfür liegt die Finanzierung vor. Weiterhin
sind die Bushaltestellen in der Burgfrauenstraße zwischen Berliner Straße und
Hohefeldstraße und die Bushaltestellen Antonienstraße/Auguste-Viktoria-Allee in
Planung.“
 Spandau:
„Siehe Antwort zu Frage 4.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„Geplant ist der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle in der Schloßstraße gegenüber
dem Steglitzer Kreisel. Darüber hinaus werden alle Bushaltestellen im Zuge von investiven
Bauvorhaben und größeren Instandsetzungsmaßnahmen barrierefrei umgebaut. In 2021
ist der barrierefreie Umbau folgender Haltestellen geplant:
 Steglitzer Damm zwischen Munsterdamm und Bismarcktraße
 Hindenburgdamm zwischen Klingsorstraße und Haydnstraße (Westseite)“
 Tempelhof-Schöneberg:
„Das Bezirksamt plant im Rahmen von Bauvorhaben, in denen Straßenräume bzw. –
abschnitte komplett erneuert und umgebaut werden, die vorhandenen
Haltestellenstandorte gleich mit barrierefrei auszubauen. Konkret ist aktuell das
Bauvorhaben „Bahnhofstraße Lichtenrade“ mit 4 Haltestellen, bauliche Umsetzung ab
2021“
 Treptow-Köpenick:
„Ein prioritärer Umbau erfolgt im Bezirk Treptow-Köpenick nur im Zuge größerer Fahrbahninstandhaltungsmaßnahmen. Eine Planung, losgelöst von eigenen Straßenbauinstandsetzungen, wäre nur denkbar, wenn die entsprechende Mittelbereitstellung durch
die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz kontinuierlich den Bezirken
zugesagt werden könnte. Die Amtsleitungen der Straßen- und Grünflächenamte haben
mehrfach die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz darauf hingewiesen,
dass die Mittelbereitstellung nicht ansatzweise den Bedarfen gerecht wird. Darüber hinaus
ist das Antrags- und Bewilligungsverfahren für diese Mittel langwierig.“
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Frage 11:
Wie ist der voraussichtliche bzw. beantragte Mittelabruf in 2020 und 2021 aus den für die barrierefreie
Gestaltung von Bushaltestellen vorgesehenen Titeln des Haushaltsplans 2020/21 (0730/52115, 0730/72019,
2920/89113) und SIWA (SIWANA IV/73000)? Bitte aufgliedern nach Bezirken und konkrete Auflistung der
umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen. Wie viele Anträge aus den Bezirken oder der BVG liegen vor?
Antwort zu 11:
Die folgende Übersicht bildet lediglich den derzeitigen Stand ab. Die Einreichung der
Bauplanungsunterlagen für die Maßnahmen der Bezirke unterliegt keiner festgelegten
Frist, entsprechend werden die Unterlagen für alle zur Verfügung stehenden Titel des
barrierefreien Ausbaus im Laufe des Jahres bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz eingereicht. Bislang reichen die vorhandenen finanziellen Mittel im
Haushalt der Senatsverwaltung und aus SIWA für die Finanzierung der eingereichten
Bauplanungsunterlagen aus.
0730/52115: Unterhaltungsmaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen
(verfügbar pro Haushaltsjahr 2020/2021: 650 T€)
Folgende aufgeführte Vorhaben werden nach gegenwärtigem Stand durch diesen Titel im
Haushalt 2020/2021 finanziert:
Spandau: Falkenseer Chaussee / Zeppelinstraße (ca. 70 T€)
Marzahn-Hellersdorf: Bitterfelder Str. / Klettwitzer Str. (ca. 42 T€)
Reinickendorf: Hechelstraße (ca. 50 T€)
0730/72019: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 3 Mio. €, 2021: 5 Mio. €)
Die Mittel des Titels wurden bislang noch nicht für den barrierefreien Ausbau eingesetzt,
da einerseits die Anzahl der vorliegenden Anträge der Bezirke dieses nicht erforderte.
Andererseits wurde dieser Titel 0730/72019 mit dem Haushalt 2020/2021 neu eingerichtet,
um den Kommunalinvestitionsprogrammtitel 0290/72019 „Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen“ mit Auslaufen des Programms ab dem Jahr 2021 zu ersetzen, für
welchen nun eine Verlängerung bis Ende 2022 kommuniziert worden ist.
Die noch verfügbaren Mittel für 0730/72019 liegen für das Jahr 2020 bei 995.000,00 €. Der
Deckungsvermerk des Titels wurde genutzt, um deckungsgleiche Titel zu stärken.
2920/89113: Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 1 Mio. €, 2021: 1 Mio. €)
Derzeit sind keine Ausbaumaßnahmen bekannt, die die BVG auf ihren eigenen
Grundstücken realisiert.
9810/73000: SIWA – Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen
(für 2020 und 2021: 4.502.473,85 €)
Bislang waren die alternativ zur Verfügung stehenden Titel für den barrierefreien Ausbau
auskömmlich, wodurch bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt dieser Titel ausschließlich für
Neubaumaßnahmen von Haltestellen genutzt wurde. Bei einer Erhöhung der
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Antragsanzahl der Bezirke für den barrierefreien Ausbau, wird auch dieser Titel dafür in
Anspruch genommen werden.
2920/72019: Kommunalinvestitionsprogramm – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
(2020: 1,5 Mio. €, 2021: 133 T€)
Einer der wichtigsten Titel für den barrierefreien Ausbau, der gegenwärtig genutzt wird, der
Titel 2920/72019 des Kommunalinvestitionsprogramms „Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen“, wurde in der Frage nicht gelistet. Er sollte Vollständigkeit halber aber
Erwähnung finden. Die Programmlaufzeit wurde nach aktuellem Kenntnisstand von Ende
des Jahres 2020 bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Der Umgang mit den noch
laufenden Vorhaben wird derzeit vorbereitet und abgestimmt.
Für die nachstehend aufgeführten Maßnahmen (Realisierung und auch Planung) läuft
gegenwärtig eine Finanzierung mit Mitteln des Titels 2920/72109. Die Gesamtkosten aller
Vorhaben basierend auf den Ergebnissen der Prüfung der Bauplanungsunterlagen
belaufen sich auf ca. 3,5 Mio. €. Die noch offenen Kosten belaufen sich nach derzeitigem
Kenntnisstand auf insgesamt ca. 2,3 Mio. € (Anschlussfinanzierung bzw.
Übergang/Nutzung anderer Titel des barrierefreien Ausbaus in Vorbereitung).
Charlottenburg-Wilmersdorf: M27 (diverse Haltestellen), Teplitzer Straße,
Hubertusallee,
Olivaer Platz Süd, Steinplatz / Hardenbergstraße,
Amerikahaus / Hardenbergstraße,
Lichtenberg: Falkenberger Chaussee/Vincent-van-Gogh-Straße
Marzahn-Hellersdorf: Myslowitzer Straße
Pankow: M 27 Bf Pankow Florastraße, verschiedene Haltestellen
Linien X54, 155, 107
Reinickendorf: Breitenbachstraße
Spandau: 19 Haltestellen, Ferdinand-Friedensburg-Platz
Steglitz-Zehlendorf: Rathaus Steglitz, Ostpreussendamm-Stadion
Lichterfelde,
Treptow-Köpenick: Grünauer Straße/Keltensteig, Am
Falkenberg/Preußenweg,
Schnellerstraße/Wasserstraße, Schnellerstraße
(stadtein- und stadtauswärts)
Für folgende weitere Bushaltestellen liegen Anträge vor, die derzeit bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bearbeitet werden und noch
keinem Titel zugeordnet wurden. Die erforderlichen Mittel können noch nicht beziffert
werden, da die Bauplanungsunterlagen noch nicht abschließend geprüft wurden.
Charlottenburg-Wilmersdorf: 8 Haltestellen Neu-Westend, 2 Haltestellen M45
Marzahn-Hellersdorf: Jaques-Offenbach-Platz / Giesestraße, MarzahnerPromenade 30, Cecilienstraße / Oberfeldstraße,
Lemkestraße / Lübecker Straße
Mitte: U-Bf Pankstraße, Boyenstraße
Spandau: Johannesstift / Schönwalder Allee, 22 Haltestellen
Treptow-Köpenick: 2 Haltestellen am Adlergestell
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Frage 12:
Wie ist der Bearbeitungsstand des Gesamtkonzeptes für die Mobilitätssicherung von Menschen mit
Behinderung?
Antwort zu 12:
Nachdem die Federführung für die Erarbeitung des „Gesamtkonzept für Menschen mit
Behinderung“ im Frühjahr 2020 der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zugeordnet worden war, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz der Senatskanzlei die Bearbeitung zügig nach Abschluss der Verhandlungen
zum BVG-Verkehrsvertrag zugesagt. Vor dem Hintergrund der andauernd hohen
Arbeitsintensität bei den BVG-Vertragsverhandlungen, entgegen der ursprünglichen
Verhandlungsplanung auch über den Sommer, sowie der pandemiebedingten
Einschränkungen, konnte die Auftaktveranstaltung mit den zu beteiligenden Verbänden
und Senatsverwaltungen noch nicht durchgeführt werden. Um die Probleme im Detail
besser kennen zu lernen und verstehen zu können, die sich für Menschen mit
Behinderung in der Kombination und Verknüpfung der verschiedenen Angebote im
Rahmen des Gesamtkonzeptes ergeben, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz unter anderem in der „AG Bauen und Barrierefrei“ um inhaltliche
Vorschläge und Hinweise gebeten, der Vorschlag zur Absenkung der Eigenbeteiligung am
sog. Taxikonto des Sonderfahrdienstes und zur Zusammenarbeit wurde gerne
angenommen.
Frage 13:
Welche finanziellen Mittel stehen den Bezirken als Straßenbaulastträger zur Verfügung, um neue
Bushaltestellen errichten zu können?
Antwort zu 13:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg
„Dem Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin stehen keine bezirklichen Mittel zur
Verfügung, um neue Bushaltestellen errichten zu können. Es stehen nur begrenzte Mittel
aus einem Sonderprogramm der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
zum barrierefreien Umbau von Haltestellen auf Antrag in auftragsweiser Bewirtschaftung
zur Verfügung.“
 Lichtenberg:
„Keine zweckgebundenen bezirklichen Haushaltsmittel, nur im Rahmen der
Investitionsplanung.. Die Mittel müssen anhand einer durch die Straßenbaubehörde
erstellten Bauplanungsunterlage bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen beantragt werden. Dort werden die Unterlagen geprüft und an die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergegeben. Die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stellt dann die Mittel bereit.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Straßenbaubehörde ausreichend Haushaltsmittel dafür
zweckgebunden bereitgestellt werden.
 Marzahn-Hellersdorf:
„Die Finanzierung erfolgt von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
durch freigegebene Mittel speziell für den Bau von Bushaltestellen. Das erfolgt meist im
Laufe eines Jahres. Über Mittel aus einer Investitionsmaßnahme, die den Bau einer
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Bushaltestelle beinhaltet. Zum geringen Teil aus Unterhaltungsmitteln in Verbindung mit
Straßeninstandsetzungsarbeiten die eine Bushaltestelle betreffen.“
 Pankow:
„Derzeit stehen dem SGA Pankow keine finanziellen Mittel für den Umbau neuer
Bushaltestellen zur Verfügung.“
 Reinickendorf:
„Die zur Verfügung stehenden bezirklichen Mitteln für die Unterhaltung des öffentlichen
Straßenlandes lassen keinen Neubau oder barrierefreien Umbau von Bushaltestellen zu.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„Spezielle Mittel für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen stehen im
Bezirkshaushalt nicht zur Verfügung. Der Umbau muss entweder aus den Mitteln eines
investiven Bauvorhabens oder aus Mitteln, die die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz zur Verfügung stellt, finanziert werden.“
 Tempelhof-Schöneberg: „Dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stehen KEINE eigenen
Mittel zur Verfügung. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 5.“
 Treptow-Köpenick:
„Dem Bezirk Treptow-Köpenick stehen keine eigenen Mittel mit der Zweckbestimmung
„Bau neuer Bushaltestellen“ zur Verfügung.“
Für den Neubau von Bushaltestellen steht den Bezirken derzeit ergänzend der SIWA-Titel
„Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen“ (Kapitel 9810/73000) zur Verfügung.
Der Titel wird durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verwaltet.
Die Mittel werden den Bezirken durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung basierend auf einer
geprüften Bauplanungsunterlage zur Verfügung gestellt.
Frage 14:
Welche Bushaltestellen sind aus welchen finanziellen Mitteln 2019 und 2020 neu errichtet worden?
Antwort zu 14:
Die Antworten der jeweiligen Bezirke sind nachfolgend aufgeführt.
 Friedrichshain-Kreuzberg:
Es sind Omnibushaltestellen barrierefrei aus dem Sonderprogramm SIWANA vor der
Friedenstraße Nr. 13 und Nr. 16 und aus dem Sonderprogramm
Radverkehrsinfrastrukturprogramm vor Mehringdamm Nr. 77 in den Jahren 2019 und 2020
umgebaut worden. Neue Bushaltestellen sind in 2019 und 2020 im Bezirk FriedrichshainKreuzberg von Berlin nicht errichtet worden.
 Lichtenberg:
 „Seehausener Straße (Unterhaltungsmaßnahme)
 Vincent-van-Gogh-Straße
 Einbecker Straße/Rosenfelder Straße (Unterhaltungsmaßnahme)
 Schottstraße (Unterhaltungsmaßnahme)
 Mellenseestraße / Sewanstraße (beide Haltestellen)
 Marzahn-Hellersdorf:
 „Myslowitzer Straße_2Stk (barrierefreier Ausbau) Gülzower Straße_3 Stk
(barrierefreier Ausbau)
 Bitterfelder Straße/Klettwitzer Straße_1 Stk (im Zuge des Radwegeprogramms
mitfinanziert)
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 Hellersdorfer Straße/Gülzower Straße_1 Stk (barrierefreier Ausbau)
 Hellersdorfer Straße (U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord)_2 Stk (Verbesserung von
Umsteigepunkten im ÖPNV)“
 Pankow:
„Über Klnv-Bescheid, Kap. 2920, Titel 72019 wurden folgende Bushaltestellen barrierefrei
2019 und 2020 ausgebaut:
 Gaillardstraße Fahrtrichtung S+U Pankow, (Buslinie M27)
 Mühlenstraße Fahrtrichtung S+U Pankow, (Buslinie M27, 155)
 S+U Pankow Fahrtrichtung Hadlichstraße, (Buslinie M27, 155)
 S+U Pankow Fahrtrichtung S+U Jungfernheide, (Buslinie M27)“
 Reinickendorf:
„Im Zuge der Baumaßnahme Oranienburger Straße und Hennigsdorfer Straße
wurden/werden die vorhandenen Bushaltestellen barrierefrei ausgestattet. Hierfür wurden
investive Mittel verwandt.“
 Steglitz-Zehlendorf:
„In den Jahren 2019 und 2020 sind im Bezirk Steglitz-Zehlendorf folgende Bushaltestellen
neu errichtet worden:
 Kaiser-Wilhelm-Straße/Alt-Lankwitz
 Kaiser-Wilhelm-Straße/Edenkobener Weg“
 Tempelhof-Schöneberg:
„KEINE“
 Treptow-Köpenick:
Im Jahr 2019 wurde die Haltestelle Baumschulenstraße/Südostallee und
Sonnenallee/Heidekampweg errichtet. Im Jahr 2020 erfolgte der Bau von zwei Haltestellen
im Adlergestell zwischen Rudower Chaussee und Köpenicker Straße.“
Die Realisierung des Bushaltestellenneubaus für die Haltestellen Blumberger Damm
Geriatriezentrum (Marzahn-Hellersdorf), Groß-Ziethener-Chaussee (Neukölln) und
Dämeritzsee (Treptow-Köpenick) wurde angeschoben. Der dafür zur Verfügung stehende
SIWA-Titel beinhaltet seit diesem Haushaltsjahr nicht mehr nur die Möglichkeit des
Haltestellenausbaus, sondern auch des Neubaus.
Berlin, den 20.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn + U-Bahn + Bus: Neue U5, mehr Busse, dichtere Taktung BVG und S-Bahn bauen Netz ab Dezember aus – die Änderungen im Überblick, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-u5-mehr-busse-dichtere-taktung-bvg-und-s-bahn-bauen-netz-ab-dezember-aus-die-aenderungen-im-ueberblick/26639834.html

Die #Ringbahn fährt am Wochenende bald häufiger. Neue Buslinien sollen Spandau besser an das #Verkehrsnetz anbinden.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und die #S-Bahn bauen im Auftrag der Senatsverwaltung für Verkehr ihr #Streckennetz ab dem 13. Dezember aus und erweitern den Verkehrstakt von insgesamt 16 Bus-, Straßenbahn- und S-Bahn-Linien. Außerdem geht die Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 ab dem 4. Dezember in Betrieb.

Die verlängerte #U5 wird von Hönow über Alexanderplatz zum Hauptbahnhof fahren. Dadurch entstehen für Fahrgäste neue Umsteigemöglichkeiten zur U-Bahn-Linie U6 und den S-Bahn-Linien S1, S2, S25, S26. Mit Eröffnung der U5 wird die Buslinie 245 zwischen Alexanderplatz und Hauptbahnhof eingestellt werden.

Die Taktung der Ringbahn-Linien #S41 und #S42 wird zudem erhöht. Am Wochenende werden zwischen 12 und 20 Uhr künftig neun statt sechs Fahrten in der Stunde angeboten. Die #Straßenbahnlinie #12 soll unter der Woche künftig im 10-Minuten-Takt fahren.

Außerdem sollen zusätzliche Buslinien neue Stadtquartiere in Spandau an das …

Werkstätten: EIN STÜCK STRASSENBAHNGESCHICHT Tafel informiert über Historie des Betriebshofs, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/niederschoenhausen/c-verkehr/tafel-informiert-ueber-historie-des-betriebshofs_a293332

An einem Leitungsmast am Grundstück #Dietzgenstraße 100 hängt seit wenigen Tagen eine neue Gedenk- und Informationstafel. Dahinter befindet sich der seit zwanzig Jahren brach liegende #BVG-Straßenbahnbetriebshof #Niederschönhausen. Über dessen Geschichte und einen auf diesem Grundstück eingerichteten Gedenkort informiert die Tafel.

Enthüllt wurde sie von Bürgermeister Sören #Benn (Die Linke) und dem Berliner #Nahverkehrshistoriker Reinhard #Demps. Dieser ist Mitglied im Freundeskreis der Chronik Pankow und beschäftigte sich intensiv mit der Geschichte des Straßenbahnbetriebshofs.

Als Bahnhof III der Großen Berliner Straßenbahn wurde der #Betriebshof an der damaligen Kaiser-Wilhelm-Straße eröffnet. Er wurde seinerzeit als einer von insgesamt sechs fast typengleichen Betriebshöfen für den elektrischen #Straßenbahnbetrieb am 26. Mai 1901 eröffnet. Der Betriebshof bot Platz für 190 Trieb- und Beiwagen. Zu dem #Gebäudeensemble gehörte neben einer #Fahrzeughalle mit #Werkstatt und den Gleisen 1 bis 19 auch ein #Verwaltungsgebäude mit Wohnungen für den Leiter des Betriebshofs und den Oberschlosser.

Bevor die elektrische #Straßenbahn kam, gab es bereits seit 1892 eine #Pferdebahnlinie vom Berliner Rathaus bis zum heutigen Ossietzkyplatz, …

Radverkehr: Radwegesicherheit – Herbst- und Winterdienst, aus Senat

www.berlin.de

Klicke, um auf S18-25430.pdf zuzugreifen

Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Gefahren für #Radfahrende, die von nicht geräumten #Radwegen ausgehen?
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen #Radverkehrsanlagen von #Schnee und #Eis
zu befreien?
Antwort zu 1 und zu 4:
Weil von nicht geräumten Radwegen Gefahren für Radfahrende ausgehen können, wird
die Durchführung des #Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen durch das
Straßenreinigungsgesetz (#StrReinG) geregelt. Danach führen die Berliner
#Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) für das Land Berlin den Winterdienst nach einem Streuplan
mit zwei Einsatzstufen durch. Auf Fahrbahnen einschließlich #Radfahrstreifen von Straßen
der Einsatzstufen 1 und 2 ist grundsätzlich von den BSR Schnee zu räumen.
Auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen
die BSR Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen,
Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslinienverkehrs sowie besonderen
Gefahrenstellen beseitigen. Eine Streckenstreuung dürfen die BSR hierbei aber nur bei
extremer Glätte durchführen, hierzu darf als Auftaumittel Feuchtsalz verwendet werden.
Eine vorbeugende Verwendung ist den BSR ebenfalls erlaubt.
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Die BSR müssen mit Kehrmaschinen befahrbare und ausgewiesene Radwege, die sich
oberhalb der Bordsteine neben den Gehwegen befinden, vom Schnee räumen. Eine
Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt. Bei Radwegen, die begleitend zu
Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, sollen die BSR die Schneeräumung zeitnah zu den
Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 durchführen.
Nach den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes ist auf den Gehwegen und den
diesen begleitenden Radwegen das Streuen mit jeglichen Auftaumitteln aus ökologischen
Gründen zum Schutz der vielen Straßenbäume verboten.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen Radverkehrsanlagen von Laub zu
befreien?
Antwort zu 2:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die BSR beseitigen Laub auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und Radwegen im
öffentlichen Straßenland im Rahmen ihrer Zuständigkeit in den Straßen der
Reinigungsverzeichnisse A und B. Zudem erfolgt in der Laubzeit weiterhin die
regelmäßige Beseitigung normaler Verschmutzungen sowie mehrfach große
Laubeinsätze. Hierbei erfolgt eine sukzessive Abarbeitung der Straßen. Im Rahmen der
Laubeinsätze werden alle in einem Straßenabschnitt vorhandenen Reinigungsobjekte
(z.B. Gehwege, Fahrbahnen, Radwege) von Laub befreit.“
Frage 3:
Haben sich die Reinigungsmaßnahmen sowie -intervalle aufgrund des zunehmenden und derzeitigen
Radverkehrs erhöht und wurden somit an die Bedarfe der Radfahrenden und deren Sicherheit angepasst?
Antwort zu 3:
Die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen werden gemäß
§ 2 Absatz 2 StrReinG unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der
Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straße in Reinigungsklassen eingeteilt, nach
denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt
(Reinigungsturnus) richtet.
Eine veränderte Verkehrslage kann daher dazu führen, dass im Rahmen einer
Änderungsverordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in
Reinigungsklassen eine Straße in eine andere Reinigungsklasse umgruppiert wird.
Frage 5:
Welche Verbesserungen bzw. Änderungen strebt der Senat insbesondere hinsichtlich der Beseitigung von
Laub sowie Eis- und Schneeglätte auf Radverkehrsanlagen an?
a) Wird über verstärkte oder ausgeweitete Reinigungsmaßnahmen zur Beseitigung von Schnee, Eis oder
nassem Laub auf Radverkehrsanlagen nachgedacht? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus?
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Antwort zu 5:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Für eine Verbesserung der Schnee- und Eisglättebeseitigung für Radwege, die oberhalb
des Bordsteins neben den Gehwegen verlaufen, finden Gespräche zwischen den BSR
und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen des „Bündnis
für Radverkehr“ statt. Angestrebt wird ein Test zur Glättebeseitigung auf Radwegen mit
einem besonderen Auftaumittel in der Wintersaison 2021/22.
Bei der Optimierung der Arbeitsorganisation der BSR werden im Rahmen der
Laubbeseitigung die Radwege nicht bevorzugt betrachtet. Die Maßnahmen der BSR zielen
auf eine schnellstmögliche Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden ab.“
Frage 6:
Mit welchen Hilfsmitteln werden Radwege geräumt?
a) Wie wird dabei sichergestellt, dass keine Kleintiere zu Schaden kommen?
Antwort zu 6:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die Laubbeseitigung erfolgt maschinell mit Kehrmaschinen oder manuell mit Besen,
Harken oder Laubbläsern. Die Beschäftigten der BSR agieren hier umsichtig und
vorausschauend. Erkenntnisse über geschädigte Kleintiere liegen nicht vor.
Die Räumung der Radwege von Schnee erfolgt maschinell. Geschädigte Kleintiere sind
hierbei eher unwahrscheinlich.“
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Nutzung von Laubsaugern und Laubbläsern hinsichtlich Lärmbelästigung,
Auswirkungen auf das Klima sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren, und eine mögliche
Feinstaubbelastung durch Aufwirbeln von Partikeln, die in die Luft gelangen?
Antwort zu 7:
Dem Senat ist bewusst, dass motorbetriebene Geräte wie Laubbläser und Laubsauger
erhebliche Belästigungen verursachen und negative Auswirkungen auf Mensch und
Umwelt haben können.
Nach der geltenden Rechtslage wird der Betrieb von Laubbläsern und Laubsaugern
maßgeblich durch die bundesrechtlichen Bestimmungen der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Zum Schutz vor Lärm und
Luftverunreinigung sind elektrisch betriebene Laubbläser jenen mit Verbrennungsmotoren
vorzuziehen.
Laubsauger bergen die Gefahr, dass Kleintiere angesaugt, verletzt oder getötet werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand kommen überwiegend Laubbläser zum Einsatz.
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Bei der Verwendung von Laubbläsern kommt es wegen der hohen Geschwindigkeit des
Luftstroms in der unmittelbaren Umgebung zu hohen Staubkonzentrationen(Grobstaub wie
auch Feinstaub) Weil der Einsatz von Laubbläsern örtlich nur kurze Zeit dauert und übers
Jahr gesehen am selben Ort nur wenige Male stattfindet, ist der damit verursachte Beitrag
zu einer Luftqualitätsgrenzwertüberschreitung trotz der kurzzeitig relativ hohen
Feinstaubkonzentrationsspitzen verschwindend gering, zumal der EU-Grenzwert als
Mittelwert über 24 Stunden definiert ist. Das Umweltbundesamt empfiehlt beim
professionellen Einsatz eines Laubbläsers eine geeignete Staubmaske zu tragen.
Die BSR teilen hierzu mit:
„Laubbläser sind ein besonders effizientes Arbeitsinstrument, weil sich dadurch große
Laubmengen in kurzer Zeit bewältigen lassen. Außerdem gelangt man hiermit auch in
Bereiche, die mit dem Besen kaum oder gar nicht zugänglich sind, beispielsweise auf
Fahrradabstellflächen und unter parkenden Fahrzeugen.
Laubbläser werden von den BSR nur dann eingesetzt, wenn eine übermäßige
Staubbelastung nicht zu erwarten ist. Die Geräteausgabe wird durch die jeweils
zuständige Einsatzleitung der BSR gesteuert und erfolgt bei entsprechend geeigneter und
vertretbarer Witterung. Die Beschäftigten der BSR werden regelmäßig über die richtige
Anwendung sowie über die Einhaltung der notwendigen Lärmschutzbedingungen
unterwiesen.
Gleichwohl setzen die BSR bei der Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenland nicht nur
auf Laubbläser. Kehrmaschinen kommen genauso zum Einsatz wie z.B. Besen und
Rechen.“
Berlin, den 19.11.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz