Das LABO (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) veröffentlicht auf seinen Internetseiten eine Liste der Taxiunternehmen, die über konzessionierte Inklusionstaxen verfügen. Die Liste ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und- gueterbefoerderung/personenbefoerderung/inklusionstaxen/index.php/index.html?q=&ipp=20 #searchresults
Die Liste enthält die Namen und Anschriften der Unternehmen, deren Kontaktdaten sowie die Anzahl der jeweils verfügbaren Inklusionstaxen. Über die Suchfunktion kann zudem nach Bezirken gefiltert werden. Die Liste wird monatlich entsprechend dem aktuellen Fahrzeugbestand aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgte am 04.09.2026. Informationen zur konkreten Buchung und zur aktuellen Verfügbarkeit können über die in der Liste angegebenen Taxiunternehmen eingeholt werden.
Wie hoch war die #Ausfallquote des Aufzugs am #S-Bahnhof #Betriebsbahnhof#Rummelsburg seit der 15. Kalenderwoche 2026 bis heute (bitte nach Kalenderwochen aufschlüsseln)?
Antwort zu 1:
Die DB AG hat hierzu die folgende Tabelle übermittelt.
KW15
KW16
KW17
KW18
KW19
KW20
KW21
KW22
KW23
KW24
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
63,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
KW25
KW26
KW27
KW28
KW29
KW30
KW31
KW32
KW33
KW34
100,0%
30,4%
69,8%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
100,0%
37,3%
KW35
KW36
33,1%
19,1%
Frage 2:
Wie hoch war die Ausfallquote im ersten #Kalenderhalbjahr 2026 insgesamt?
Welche Kriterien der #Barrierefreiheit werden zu welchen Zeitpunkt erfüllt?
Liegen dem Senat bereits konkrete #Planungen darüber vor, an welcher Stelle die #Aufzüge zum U-Bahnhof Gneisenaustraße installiert werden sollen? Wenn ja: Wo sind diese einsehbar?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Vorgesehen sind der Einbau einer Aufzugsanlage, die Ausstattung der Bahnsteighalle mit einem #Blindenleitsystem (#BLS), die Anpassung der Bahnsteigkanten sowie der Einbau eines neuen Granitbelags. Darüber hinaus ist der Bau eines neuen #Zugangs geplant. Der barrierefreie Ausbau soll nach den aktuell gültigen Standards für den barrierefreien Ausbau Berliner U-Bahnhöfe erfolgen.“
Zu 1.: Die Inanspruchnahme des Sonderfahrdienstes (SFD) ist seit Januar 2023 insgesamt gestiegen. Im Zeitraum von Januar 2023 bis einschließlich August 2026 wurden insgesamt 388.499 Fahrten durchgeführt, bei denen 534.251 Personen befördert wurden.
Auch die Zahl der Anfragen ist gestiegen. Während im Jahr 2023 insgesamt 157.999 Anfragen verzeichnet wurden, waren es im Jahr 2025 bereits 183.668 Anfragen. Dies entspricht einem Anstieg um rund 16,3 Prozent. Der Umfang der tatsächlich #durchführbaren Fahrten wird wesentlich durch die zur Verfügung stehenden #Haushaltsmittel bestimmt. Für den #Sonderfahrdienst steht seit Sommer 2026 mit der Neuausschreibung ein vom Haushaltsgesetzgeber festgelegtes jährliches Budget in Höhe von knapp 10,3 Mio. Euro (im Vergleich zum Ansatz 2025 mit knapp 8,8 Mio. Euro eine Steigerung von 1,5 Mio. Euro) zur Verfügung, das nicht überschritten werden darf.
„ Alle im Einsatz befindlichen #Straßenbahnen sind als #Niederflurfahrzeuge, also Fahrzeuge mit niedriger Bodenhöhe, ausgeführt. An barrierefrei ausgebauten Haltestellen kann der Einstieg deshalb in der Regel allein und ohne fremde Hilfe erfolgen. Es sind bereits mehr als 72% der Straßenbahnhaltestellen barrierefrei ausgebaut. Kleine Reststufen lassen sich allerdings nicht überall vermeiden. Für diesen Fall kann vom Fahrpersonal eine Spaltüberbrückung ausgeklappt werden.
Alle Fahrzeuge der Flotte verfügen über eine Einstiegshilfe, die an nicht barrierefreien Haltestellen zum Einsatz kommt. Dort bekommen Personen mit Rollstuhl eine Klapprampe ausgeklappt, um die Reststufe zur Fahrbahn überwinden zu können. Einige Fahrzeuge verfügen statt einer Rampe über einen elektrischen Hublift. Neue Fahrzeuge werden grundsätzlich mit manuellen Einstiegshilfen ausgestattet, da sich das elektrische System als fehleranfällig erwiesen hat.“
#U-Bahnen:
„ Die Baureihen H, IK, J und JK sind als barrierefreie #Niederflurfahrzeuge ausgeführt. Der Ein- und Ausstieg ist in der Regel stufenlos und allein und ohne fremde Hilfe möglich. Bei Bedarf können Personen mit Rollstuhl sich an der ersten Tür eine Rampe als Spaltüberbrückung anlegen lassen.
Bei den älteren Baureihen wird an der ersten Tür vom Fahrpersonal eine manuelle #Klapprampe angelegt. Diese ermöglicht es Rollstuhlfahrenden, die vorhandene Reststufe zu überwinden.“
„ Alle bei der BVG im Einsatz befindlichen Busse sind als Niederflurfahrzeuge ausgeführt und senken sich an den Haltestellen automatisch ab („#Kneeling“). Zudem haben alle Fahrzeuge eine manuelle Klapprampe, um einen Ein- und Ausstieg für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten.“
Frage 2:
Bitte nach Fahrzeugtyp, Anzahl der Fahrzeuge sowie Art der #Einstiegshilfe aufschlüsseln.
Antwort zu 2:
Straßenbahnen:
Die BVG hat dazu nachstehende Tabelle übermittelt:
TRAM Typ
Fz in Betrieb
Einstiegshilfe
Anzahl je Fz
Anzahl Hublift
Anzahl Klapprampe
F6Z
34
Klapprampe
2
68
F8Z
156
Klapprampe
2
312
F8E
40
Klapprampe
1
40
GT6 alt
28
Hublift
1
28
GT6U
70
Klapprampe
1
70
GTZ
45
Hublift
2
90
UBL
6
Klapprampe
2
12
SUMME
379
118
502
U-Bahn
Zur U-Bahn hat die BVG keine Angaben geliefert.
Busse
Alle bei der BVG eingesetzten Busse sind mit jeweils einer Klapprampe pro Fahrzeug ausgestattet.
Frage 3:
Wie wird bei den neu beschafften Straßenbahnfahrzeugen der BVG der barrierefreie Ein- und Ausstieg von Menschen mit Behinderung gewährleistet?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Die neuen Urbanliner-Fahrzeuge sind mit Klapprampen ausgerüstet (siehe tabellarische Gesamtübersicht). Zusätzlich befindet sich an der 2. Tür der in Fahrtrichtung linken Seite (gegenüber der Tür mit Klapprampe) eine Spaltüberbrückung, um den barrierefreien Zugang bei Bahnsteigmittellage zu gewährleisten.“
Frage 4:
Verfügen die neu beschafften Straßenbahnfahrzeuge über automatisch oder elektrisch betriebene Rampen oder Lifte?
Wenn ja, wie funktionieren diese und durch wen werden sie bedient?
Wenn nein, aus welchen technischen, betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen wurde darauf verzichtet, und ist dies für die Zukunft geplant?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit, dass bei den neu beschafften Straßenbahnen auf automatische, elektrisch betriebene Einstiegshilfen verzichtet wurde, da sich diese im Betrieb als technisch störanfällig erwiesen haben. Manuelle Klapprampen bieten demgegenüber eine zuverlässige und betrieblich robuste Lösung. Die Klapprampen werden bei Bedarf manuell durch das Fahrpersonal ausgelegt.
Der Senat ergänzt, dass derzeit nicht angedacht ist, bei künftigen Straßenbahnbeschaffungen elektrische Rampen und/ oder Spaltüberbrückungen vorzusehen.
Frage 5:
Welche Anforderungen an die Barrierefreiheit waren Bestandteil der Ausschreibung und der Vergabe für die neuen Straßenbahnfahrzeuge?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Folgende Anforderungen wurden definiert:
100 % Niederflur-Anteil (keine Stufen im Fahrgastraum)
Barrierefreier Zugang mittels Klapprampe
2 Multifunktionsabteile für mind. je 2 Rollstühle
Sitzplätze für besonders große und kleine Personen.
Die Berliner Behindertenverbände und die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen wurden am gesamten Beschaffungsprozess beteiligt.“
Frage 6:
Wurde im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung geprüft, automatisch oder elektrisch betriebene Rampen beziehungsweise Lifte einzubauen?
a) Welche technischen Lösungen wurden untersucht? b) Zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
c) Welche Mehrkosten wären mit dem Einbau verbunden gewesen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit, dass bei der Erstellung des Lastenhefts die #Barrierefreiheit der neuen Straßenbahnfahrzeuge umfassend berücksichtigt wurde. Die Anforderungen wurden mit dem ÖPNV-Aufgabenträger sowie den Interessenverbänden abgestimmt. Im Ergebnis wurden die bei den Flexity-Fahrzeugen etablierten und anerkannten Lösungen auch für die Neufahrzeuge vorgesehen. Die konkrete Ausführung wurde anschließend gemeinsam mit den beteiligten Verbänden am Modell des Urbanliners überprüft und bestätigt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt lag auf einer möglichst niedrigen Einstiegshöhe, die bei den neuen Fahrzeugen umgesetzt werden konnte. Gegen den Einsatz elektrischer Hublifte sprachen insbesondere technische und betriebliche Gründe: Bei modernen Niederflurstraßenbahnen ist der verfügbare Bauraum im hinteren Fahrzeugbereich stark begrenzt. Komplexere Einstiegssysteme würden zudem zusätzliches Gewicht verursachen. Darüber hinaus haben sich elektrische Hublifte insbesondere unter winterlichen Bedingungen als nicht ausreichend zuverlässig erwiesen. Kann ein defekter Hublift nicht vollständig in das Fahrzeug eingefahren werden, ist das Fahrzeug unter Umständen nicht mehr bewegungsfähig. Dies kann zu länger andauernden Störungen führen und den Linienverkehr auf dem betroffenen Streckenabschnitt beeinträchtigen. Aus diesen Gründen wurde die bereits bei den Flexity-Fahrzeugen bewährte Lösung mit manuellen Klapprampen auch für die neuen Urbanliner-Straßenbahnen gewählt.
Der Senat ergänzt, dass aufgrund der Vorgabe manueller Klapprampen in den Ausschreibungsunterlagen für die Bietenden kein Anlass bestand, Angebote für elektrische Rampen bzw. Spaltüberbrückungen abzugeben. Daher kann zu den durch diese Ausstattung potenziell induzierten Mehrkosten keine Aussage getroffen werden.
Frage 7:
Welche Voraussetzungen müssen an den Berliner Haltestellen erfüllt sein, damit automatisch oder elektrisch betriebene Rampen sicher eingesetzt werden können?
Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Elektrische Hublifte und manuelle Rampen kommen grundsätzlich nur dann zum Einsatz, wenn der Ein- und Ausstieg von der Fahrbahn erfolgt. An barrierefrei ausgebauten Haltestellen ist aufgrund des weitgehend niveaugleichen Einstiegs im Regelfall keine zusätzliche Einstiegshilfe erforderlich. Ein gegebenenfalls verbleibender Spalt kann bei Bedarf mit einer manuellen Spaltüberbrückung geschlossen werden.“
Frage 8:
An wie vielen #Straßenbahnhaltestellen ist derzeit kein niveaugleicher beziehungsweise weitgehend niveaugleicher Einstieg möglich? Bitte nach Bezirk und Haltestelle aufschlüsseln.
Antwort zu 8:
Bezirk Nicht barrierefreie Richtungshaltestellen Richtungshaltestellen insgesamt Pankow 56 211 Mitte 26 98 Friedrichshain-Kreuzberg 13 50 Lichtenberg 39 160 Marzahn-Hellersdorf 14 99 Treptow-Köpenick 80 210 Gesamt 228 828
Derzeit sind rund 72 Prozent aller Straßenbahnhaltestellen barrierefrei ausgestattet. Die Anzahl verteilt sich wie folgt auf die von der Straßenbahn erschlossenen Bezirke:
Frage 9:
Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Straßenbahnhaltestellen, an denen der barrierefreie Einstieg gegenwärtig nur eingeschränkt möglich ist, entsprechend umzubauen? Bitte den jeweiligen Planungsstand und den vorgesehenen Realisierungszeitraum angeben.
Antwort zu 9:
Alle noch ausstehenden Haltestellen werden sukzessive nach den Standards der Barrierefreiheit für die Straßenbahn ausgebaut. Dazu zählen unter anderem:
22 cm Bordhöhe
Herstellung eines taktilen Leitsystems
Berücksichtigung von Durchgangsbreiten und Aufstellflächen für Rollstuhlnutzende.
Fünf Richtungshaltestellen befinden sich derzeit in baulicher Umsetzung.
Die Planungen der BVG sehen derzeit den Ausbau von weiteren 126 Richtungshaltestellen bis zum Jahr 2032 vor.
Frage 10:
Wie viele Beschwerden über nicht oder nur eingeschränkt nutzbare Einstiegshilfen, unterbliebene Hilfestellungen oder Probleme beim Ein- und Ausstieg von Rollstuhlnutzenden wurden der BVG in den Jahren 2021 bis 2025 sowie im laufenden Jahr 2026 übermittelt?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ 2021: 14 Beschwerden,
2022: 15 Beschwerden,
2023: 18 Beschwerden,
2024: 18 Beschwerden, Auswertung ab 02.25:
2025: 159 Beschwerden,
2026: 75 Beschwerden (Daten bis 27.08.2026).
Die Werte bis 2024 und ab 2025 sind aufgrund einer internen Systemumstellung nur eingeschränkt miteinander vergleichbar: Mit der Systemumstellung änderte sich die Erfassungs- und Auswertungssystematik. Zudem bestehen Überschneidungen zwischen den Kategorien „ Barrierefreiheit“ sowie „ Ein- und Ausstieg“. Der Anstieg der ausgewiesenen Fallzahlen ist daher nicht mit einer entsprechenden tatsächlichen Zunahme von Beschwerden gleichzusetzen.
Die Formulare wurden inzwischen angepasst, um künftig eine eindeutigere Zuordnung und präzisere Auswertung zu ermöglichen.“
Frage 11:
Welche konkreten weiteren Maßnahmen planen der Senat und die BVG, um Menschen mit Behinderung künftig einen möglichst selbstständigen, sicheren und zuverlässigen Ein- und Ausstieg in Busse und Bahnen zu ermöglichen?
Antwort zu 11:
Der Senat verfolgt das Ziel, den gesamten Berliner ÖPNV so schnell wie möglich barrierefrei zu gestalten. Zu den geplanten Maßnahmen gehören:
Beteiligung von Interessenvertretungen: Der Senat bezieht die Landesbeauftragte für
Menschen mit Behinderungen und verschiedene Betroffenenverbände in die Planung und Umsetzung der nachfolgend genannten Maßnahmen ein, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Betroffenen berücksichtigt werden. Daran wird auch zukünftig festgehalten.
Fahrzeugneubeschaffungen berücksichtigen jeweils die aktuellen Erkenntnisse im
Hinblick auf Barrierefreiheit.
Der barrierefreie Ausbau von Bahnhöfen und Straßenbahnhaltestellen wird fortgesetzt, dies umfasst unter anderem den Einbau von Aufzügen oder Rampen sowie von Blindenleitsystemen.
Barrierefreier Alternativ-Verkehr (BAV): Gemeinsam mit dem VBB wird fortwährend an
der Weiterentwicklung des BAV gearbeitet. Folgende Themen stehen aktuell im Fokus:
Die textbasierte Bestellung (per SMS oder Mail) wird derzeit vom VBB technisch vorbereitet;
Anstoß einer verbesserten Beratung von Menschen mit Behinderung bei den Verkehrsunternehmen;
Anstoß einer Verbesserung der Kommunikation defekter oder aus anderen
Gründen nicht nutzbarer Aufzüge, die der Erreichbarkeit von Bahnhöfen dienen, durch die jeweiligen Betreiber der Aufzüge;
Klare Regelung und Kommunikation der Rangfolge bei der Nutzung von Mehrzweckabteilen in den Verkehrsmitteln.
Derzeit läuft der Testbetrieb für die „ #sprechenden Busse und Straßenbahnen“ . Dabei wird bei an den Haltestellen stehenden Fahrzeugen automatisch die Linie und das Fahrtziel angesagt. Dies soll auf alle Busse und Straßenbahnen der BVG ausgerollt werden.
Die BVG teilt hierzu mit:
„ Um allen Fahrgästen einen selbstständigen, sicheren und zuverlässigen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen, wird der barrierefreie Ausbau von Straßenbahnhaltestellen in Straßenlage weiter vorangetrieben. Ziel ist es, möglichst alle Straßenbahnhaltestellen zu barrierefreien #Kaphaltestellen umzubauen.“
Mehr Orientierung für barrierefreies Reisen: Die #VBB-Fahrinfo berücksichtigt #Aufzugsstörungen ab sofort im gesamten Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg. Fahrgäste erhalten damit bei der #Routenplanung noch umfassendere Informationen zu aktuellen Einschränkungen und können gezielt auf #alternative Verbindungen ausweichen.
Was #Freizeitfahrten im Sinne der sozialen Teilhabe betrifft, haben Menschen, denen aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigungen seitens des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) im #Schwerbehindertenausweis durch ein Feststellungsverfahren das Merkzeichen „ T“ zuerkannt wurde, die Möglichkeit, das auf der Grundlage des § 12 des Landesgleichbe- rechtigungsgesetzes Berlin (LGBG) und durch die Verordnung über die Vorhaltung eines be- sonderen Fahrdienstes geregelte Angebot des Sonderfahrdienstes zu nutzen.
Die Beförderung durch den #Sonderfahrdienst erfolgt durch eine durch den Betreiber ge- stellte Fahrzeugflotte. Die Fahrten können durch die Nutzungsberechtigten 14 Tage vor dem Fahrtwunsch über eine spezielle, betreiberseitig bereitgestellte, kostenlose App, per Telefon, per Mail, im Internet und per Fax gebucht werden.
Welche U-Bahnhöfe in Berlin sind bislang nicht mit Aufzügen ausgestattet (bitte nach Bezirken aufgliedern!)?
Frage 2:
Bis wann sollen nach aktuellem Planungsstand jeweils diejenigen #U-Bahn-Stationen, die bislang nicht #barrierefrei mit #Aufzügen erreichbar sind, mit Aufzügen nachgerüstet werden (bitte um Aufgliederung nach Bezirken!)?
Antwort zu 1 und 2:
Aufgrund des Sachzusammenhags werden die Fragen gemeinsam beantwortet. Die BVG beantwortet diese wie folgt:
„ Von insgesamt 175 U-Bahnhöfen sind derzeit 8 2% (144) durch insgesamt 204 #Aufzugsanlagen barrierefrei erreichbar. Acht U-Bahnhöfe sind durch Rampen erschlossen, wobei davon sieben U-Bahnhöfe #Rampen mit einer Steigung von 10 % aufweisen. Diese sieben #U-Bahnhöfe sind stufenlos erreichbar, jedoch nicht vollständig barrierefrei.
In welcher konkreten #Planungsphase befindet sich das Vorhaben derzeit? Bitte insbesondere angeben, ob und wann die #Ausführungsplanung abgeschlossen wurde beziehungsweise abgeschlossen werden soll, ob eine Bauplanungsunterlage vorliegt, ob das Leistungsverzeichnis fertiggestellt ist, ob die Vergabe vorbereitet oder bereits eingeleitet wurde und welche Leistungsphasen nach HOAI beziehungsweise vergleichbaren internen Planungsstufen abgeschlossen sind.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind heute in den #Probebetrieb ihrer sprechenden Busse für eine #akustische Fahrgastinformation auf der Buslinie 186 gestartet. Vorerst werden bis zu 20 Busse mit der neuen #Sprechfunktion ausgestattet und bis Dezember 2026 im regulären Linienverkehr getestet. Begleitet wird die Erprobung von 20 Testnutzer*innen, die ihre Erfahrungen und Rückmeldungen in die Weiterentwicklung des Angebots einbringen, und zusätzlich eine ergänzende App testen. Ziel des Projekts ist es, blinden und sehbehinderten Fahrgästen eine selbstständigere und sichere Nutzung des Nahverkehrs zu ermöglichen.