Frage 1: Wie oft findet die #Wartung, #Reinigung und #Funktionsprüfung der Berliner #Straßenbeleuchtung statt und durch wen wird sie ausgeführt? a. Gibt es dabei unterschiedliche Prioritäten, z.B. nach Straßenklassen? Antwort zu 1: Folgende Wartungszyklen sind für die Anlagen der öffentlichen Beleuchtung vertraglich vorgegeben: Elektrische Leuchten (einschl. Reinigung): alle 4 Jahre #Gasleuchten (einschl. Reinigung) : jährlich #Lichtmaste / #Spannseile: alle 4 Jahre #Leuchtenwartung in Kfz-Tunneln: jährlich #Leuchtenreinigung in Kfz-Tunneln: halbjährlich Im Tunnel Tiergarten Spreebogen erfolgt die Reinigung der Leuchten alle 4 Monate. Tunnelschaltanlagen und USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung): jährlich Tunnel-Lichtmess- und Lichtregelungsanlagen: halbjährlich Das Funktionieren der Leuchten sowie der korrekte Schaltzustand werden über einen Abfahrdienst in nachfolgenden Turnussen regelmäßig kontrolliert. · Quartalsweise nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen außerhalb des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG. · Achteljährliche nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen innerhalb des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG · Wöchentliche nächtliche Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung · Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung am Tage auf Dauerbrenner 2 Das Land Berlin hat die #Stromnetz Berlin GmbH mit dem Betrieb der öffentlichen Beleuchtung beauftragt. Frage 2: Wurde die Lichtintensität der Straßenbeleuchtung seit Beginn der 18. Wahlperiode in Gänze oder in Teilen bewusst verändert? Wenn ja, in welcher Form und aus welchem Grund und in welchen Straßen? Antwort zu 2: Sofern Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden, gelten seit 2011 die Vorgaben des Lichtkonzeptes, siehe: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml Seit Beginn der 18. Wahlperiode wurden gemäß dieser Vorgaben insgesamt ca. 43.000 Lichtpunkte komplett erneuert oder Teile davon modernisiert. Frage 3: Gibt es eine Mindestanzahl von – in Betrieb befindlichen – Straßenbeleuchtungen? a. Gibt es Vorgaben zu #Maximalabständen und #Mindestlichtstärken? Welche sind das? b. Gibt es hier unterschiedliche Vorgaben, z.B. nach Straßenklassen? Antwort zu 3: Es gibt keine Mindestzahl. Es gibt eine vertragliche vorgegebene Frist zur Beseitigung von Störungen oder zur Errichtung von Beleuchtungsprovisorien. Im öffentlichen Straßenland gelten bei der Errichtung oder dem Umbau von Beleuchtungsanlagen die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Straßenkategorie. Die Einhaltung der lichttechnischen Parameter sind planerisch nachzuweisen. Frage 4: Wie viele in Betrieb befindliche Gaslaternen existieren noch in Berlins Straßen? Antwort zu 4: Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 Gasleuchten. Frage 5: Gibt es öffentliche Straßen in Berlin, die gänzlich ohne Straßenbeleuchtung sind? a. Wenn ja, wie viele und welche sind dies? Antwort zu 5: Gemäß Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Außerhalb der 3 geschlossenen Ortslage ist eine Beleuchtung der öffentlichen Straßen in der Regel nicht erforderlich. Geschlossene Ortslage ist das Gebiet, das in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Auch nach dem Lichtkonzept ist auf eine Beleuchtung im naturnahen Raum zu verzichten. Hiernach kann Beleuchtung in der Stadt Sicherheit und Atmosphäre schaffen, aber zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel und Gewässerorganismen sowie die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei andere Kriterien als in Siedlungsbereichen. Frage 6: Gibt es Überlegungen oder auch konkrete Planungen in Berlin künftig „smarte Straßenlaternen“ an den Straßen zu installieren, z.B. wie es die Brandenburger Gemeinde Glienicke im Zuge des Pilotprojektes „Dynamic Light“ erprobt hat? Antwort zu 6: Ein Pilotprojekt Smart City (intelligente Straßenbeleuchtung) wurde 2016 im Umfeld des P+R-Parkplatzes Bundesplatz umgesetzt. Frage 7: Wie ist der aktuelle Stand und die zukünftige Planung des Projektes „ElMobileBerlin-AMLab“? a. Wird dieses weiter umgesetzt? b. Welche Lösung zur Umsetzung der offenbar existierenden technischen Probleme ( https://leute.tagesspiegel.de/marzahn-hellersdorf/macher/2020/07/21/131891/neue-berliner-luft-projekt-mitladelaternen-droht-zu-platzen/ ) wird es geben? Antwort zu 7: Das Projekt wird fortgeführt. Angestrebt wird nunmehr der Aufbau von normgerechten Ladepunkten außerhalb der öffentlichen Beleuchtungsmaste. Damit könnten sowohl das Platzproblem als auch die betriebs- und messtechnischen Unsicherheiten gelöst werden. Die entsprechende Ladetechnik wird über eine derzeit laufende öffentliche Ausschreibung für die Lieferung und den Betrieb der Laternenladepunkte gesucht. Berlin, den 25.02.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Ist den Verantwortlichen bei der Berliner #S-Bahn /DB bekannt, dass es in unseren Breitengraden im Winter mitunter zu winterlichen Witterungsverhältnissen kommen kann? Wenn ja, wie wurde entsprechend vorgesorgt, um den Betrieb aufrecht zu erhalten? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit: „Ja. Alle nötigen Maßnahmen zur Verminderung der #Störanfälligkeit von Fahrzeugen und Anlagen bei Wintereinflüssen wurden vorgenommen. U.a. wurden an allen Fahrzeugbaureihen technische Änderungen durchgeführt, welche die Störanfälligkeiten bei Schnee vermindern, diese aber konstruktionsbedingt nicht komplett ausschließen können. Darüber hinaus wurden Abtaukapazitäten bereitgestellt, um #Vereisungen und damit einhergehende #Betriebseinschränkungen der Fahrzeuge begegnen zu können. Im Rahmen des #Qualitätsprogramms S-Bahn wurden darüber hinaus in den vergangenen Jahren z. B. alle betriebswichtigen Weichen im Netz der Berliner S-Bahn mit elektrischen 2 #Weichenheizungen nachgerüstet, welche ein Einfrieren der beweglichen Teile verhindern. Weiterhin wurden an zahlreichen Weichen #Verschlussfachabdeckungen, welche das Eindringen von Flugschnee in den Verschluss verhindern, nachgerüstet. Aufgrund der Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes wurden für den 07.02. und 08.02. entsprechend der vorbereiteten Wintermappen jeweils 478 Schneeräumkräfte und 275 Sicherungskräfte zur Sicherung der Räumkräfte gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb angefordert. Da die Sicherungskräfte durch die Dienstleister nicht zu 100 % gestellt werden konnten und Arbeiten im Gleisbereich ohne Sicherung nicht zulässig und möglich sind, wurden zusätzlich jeweils ca. 50 zusätzliche interne Mitarbeitende aus dem Bereich Instandhaltung eingesetzt. Durch die starken Schneefälle ab dem 07.02. in Verbindung mit starkem Wind kam es trotz vorhandener Weichenheizanlagen zu ersten Störungen, da aufgrund von Schneeeintrag zwischen Backenschiene und abliegender Zunge oder Vereisung der Gleitstühle trotz Weichenheizung (bei starkem Wind oder Schneeeintrag bildet sich u. U. eine isolierende Eisschicht auf den Heizstäben -> „Iglu-Effekt“) ein Umstellen einzelner Weichen nicht möglich war und diese durch Schneeräumkräfte gangbar gemacht werden mussten. Auch die Fahrzeuge mussten insbesondere mit der Schwierigkeit des sog. Flugschnees kämpfen, der aufgrund der geringen Luftfeuchtigkeit eine äußerst feine und kristalline Struktur und damit großes Potential hatte, von böigem Wind verweht und am Fahrzeug an verschiedensten Stellen festgefroren zu werden und Einrichtungen des Fahrzeugs (Türen, Bremsen, Antriebe etc.) zu beeinträchtigen. Grundsatz war, den Betrieb trotz Störungen soweit möglich aufrecht zu erhalten: Dies ist auch weitestgehend gelungen, wenn die S-Bahn Berlin GmbH ihren Verkehr nicht nur im Stadtgebiet aufrecht gehalten hat bzw. es vereinzelt zu Taktlücken in den Außenästen gekommen ist bzw. sehr vereinzelt kurzfristig Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet werden musste. Im Ergebnis konnte im Zeitraum 7. bis 15. Februar 2021 88 Prozent der im Fahrplan vorgesehenen Zugkilometer durch die S-Bahn Berlin GmbH erbracht werden. Durch das Ausbleiben von härteren Wintern in den vergangenen Jahren fehlte es bei den externen Räumkräften an Routine im Umgang mit starken Schneefällen. Zudem waren die starken Pulverschneefälle in Verbindung mit großen Windgeschwindigkeiten ein Extremfall, was sich auch an anderer Stelle (Stand der Straßenräumung in Nebenstraßen) zeigte. Die Erfahrungen bezüglich der Weichenheizungen und Einsatz von Räumkräften werden ausgewertet und für die Weiterentwicklung der Anlagen und der Wintervorbereitung genutzt, um künftig auch auf extreme Wetterlagen noch besser vorbereitet zu sein.“ Frage 2: Was wurde bei der Reaktivierung der damals bereits stillgelegten #Baureihe#485 im Jahr 2011 für die Sanierungskosten i.H.v. 800.000 € pro Zug konkret unternommen, um die Fahrzeuge in einen dauerhaft betriebsbereiten Zustand zu versetzen? Frage 4: Was wurde seit 2011 unternommen, um die Baureihe 485 in einem betriebsbereiten Zustand zu halten? 3 Antwort zu 2 und 4: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die ab 2011 reaktivierten 20 Viertelzüge der BR 485 wurden vollumfänglich revisioniert. Darüber hinaus wurde auch eine Reihe von Maßnahmen an allen Fahrzeugen der BR 485 zur Verbesserung der technischen Zuverlässigkeit umgesetzt, angefangen von Arbeiten an Elektronik, Fahrmotoren bis hin zu Antriebstechnologie und weiteren für den Netzzugang wesentlichen Kriterien.“ Frage 3: Bis wann war im Rahmen der Reaktivierung im Jahr 2011 ein erneuter Betrieb der Baureihe 485 vorgesehen? Falls das damalige Zeitfenster überschritten wurde: Was ist der Grund dafür? Antwort zu 3: Im Rahmen des S-Bahn-Verkehrsvertrages, der im Dezember 2017 endete, erfolgten seitens der Länder keine Vorgaben, die Fahrzeuge der Baureihen 480 und 485 nicht mehr einzusetzen. Frage 5: Hat der Austausch der 80 Doppeltriebwagen der Baureihe 485, der laut DB ab Januar 2021 beginnen soll, bereits begonnen? Wenn ja, wieviel Doppeltriebwagen wurden bereits ausgetauscht und wann ist der Austausch abgeschlossen? Wenn nein, wann wird mit dem Austausch begonnen und wann ist er abgeschlossen? Frage 6: Wann wird die endgültige Stilllegung der Baureihe 485 abgeschlossen sein? Antwort zu 5 und 6: Die DB AG teilt hierzu mit: „Von den Neubaufahrzeugen der BR 483/484 sind wie vorgesehen seit 01.01.2021 die ersten 10 Fahrzeuge im Fahrgastprobebetrieb auf der Linie S 47 im Einsatz und haben sich an den Wintertagen sehr bewährt. Weitere Fahrzeuge kommen in den Jahren 2022 und 2023 und werden die BR 485 planmäßig bis Jahresmitte 2023 ablösen.“ Frage 7: Wie beurteilt die S-Bahn Berlin/DB die Zuverlässigkeit ihrer Personenbeförderung im Großraum Berlin bei winterlichen Temperaturen? Wie begründet sie diese Einschätzung? Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die bei der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzten Fahrzeuge sind im Rahmen ihres zum Teil äußerst fortgeschrittenen Dienstalters zwar wartungsintensiv, aber dennoch verlässlich einsetzbar, auch bei durchschnittlichen winterlichen Temperaturen. Dass insbesondere die Anfälligkeit für Flugschnee dann besonders zum Tragen kommt, wenn laut Wetterexperten 4 von extremen Wetterphasen die Rede ist, wie zuletzt in der KW 6 und 7 dieses Jahres, überrascht nicht. Die mit den Aufgabenträgern in den Jahren 2011 bzw. 2013 beauftragte Expertenkommission hat eben diese Anfälligkeit [bei bestimmte Komponenten] der Fahrzeuge diagnostiziert und festgestellt, dass dieses Problem durch technische Maßnahmen zwar gelindert, aber nicht gelöst werden kann. Die Umsetzung dieser Maßnahmen hat auch Erfolg gezeigt: Der Fahrzeugeinsatz musste an wenigen Tagen auf ca. 85 % des Solls abgesenkt werden. Dieser Einbruch war sehr viel geringer und schneller wieder behoben als in den letzten harten Wintern 2009/2010 und 2010/2011. Das Wetter traf die DB und damit auch die S-Bahn Berlin am Wochenende 06./07.02.2021 nicht unvorbereitet, gehören Wintervorbereitungsmaßnahmen doch zur regelmäßigen Routine. In der Region Ost wurde durch die DB Netz AG ab Samstag, 06.02.2021, 12 Uhr bis Donnerstag, 11.02.2021, 18 Uhr ein Arbeitsstab eingerichtet. Die Betriebszentrale S-Bahn Berlin der DB Netz AG war Teil des Arbeitsstabes. In diesem Rahmen wurden je nach aktueller Lage u.a. die Entstörungen der Infrastruktur in enger Abstimmung mit dem EVU S-Bahn Berlin GmbH und die Weichenreinigungskräfte nach festgelegten Prioritäten gesteuert. Zur Vorbereitung auf den Wintereinbruch in der Region Berlin wurden bis Freitag, 05.02.2021 die Winterstufen ausgerufen und die Einsatzkräfte der beteiligten Bereiche in Bereitschaft versetzt, um schnell und zielgerichtet reagieren zu können. In den Nächten am 08., 09., 10. und 11.02.2021 wurden präventive Spurlokfahrten im S-Bahnnetz durchgeführt.“ Frage 8: Wie beurteilt der Senat die Zuverlässigkeit der Personenbeförderung der S-Bahn Berlin /DB im Großraum Berlin bei winterlichen Temperaturen? Wie begründet er diese Einschätzung? Antwort zu 8: Der Senat beurteilt das tatsächlich erbrachte S-Bahn-Verkehrsangebot bei winterlicher Witterung im Zeitraum 07.02.-12.02.2021 als verbesserungswürdig. Die aufgetretenen Witterungsverhältnisse am 07./08.02. stellen zwar seltene, jedoch keine für mitteleuropäische Winter extreme oder gar nicht erwartbare Ausprägungen des Winterwetters dar. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Fahrzeuge der Baureihen 480, 485 und 481 in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Ertüchtigungsprogramme durchlaufen haben, die – unter Berücksichtigung konstruktiver oder altersbedingter Schwachstellen der Fahrzeuge – gerade auch witterungsbedingte Störungen reduzieren sollen. Darüber hinaus verfolgt die DB AG mit der Qualitätsoffensive S-Bahn PLUS auch Maßnahmen, die die Stabilität der Schieneninfrastruktur verbessern sollen. Demzufolge ist die Ursache für den Umfang der nunmehr aufgetretenen fahrzeug- und infrastrukturbedingten Angebotseinschränkungen und deren zeitliche Dauer auch noch in den Tagen nach dem 07./08.02. bei vergleichsweise geringem Schneefall und schwachem Wind zu analysieren. Der Senat hat dementsprechend bei der S-Bahn Berlin GmbH und der DB Netz AG eine umfassende Analyse der aufgetretenen fahrzeugseitigen sowie infrastrukturseitigen 5 Probleme und die Ableitung von künftigen Verbesserungsmaßnahmen erbeten. Berlin, den 25.02.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #Fahrtgastschifffahrt in Deutschland soll so früh wie möglich von den #Corona-Beschränkungen befreit werden. Das fordern die Unternehmen in einem Appell an Berlin.
Vor der nächsten Bund-Länderkonferenz zur Corona-Lage am 3. März hat der Bundesverband der Deutschen #Binnenschifffahrt (#BDB) an Kanzleramtsminister Helge Braun appelliert, die Unternehmen in der deutschen Fahrgastschifffahrt so früh wie möglich im Zuge der geplanten Lockerungen zu berücksichtigen. Dies müsse zeitgleich mit einer Öffnung der Gastronomie oder sogar früher erfolgen.
Die Reedereien könnten eine sichere Personenbeförderung auf dem Wasser und die Einhaltung der abstands- und Hygieneregeln sicherstellen, heißt es. Bei einem Aufenthalt auf den Freidecks der Schiffe bestehe ohnehin nur ein marginales Infektionsrisiko. Aufgrund dieser Erfahrungswerte aus dem vergangenen Jahr sei die »Weiße Flotte« sehr gut vorbereitet, um sicher in die Saison 2021 zu starten, heißt es in dem Schreiben.
Die Länder Berlin und Brandenburg haben eine #Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn für die nächsten Planungsschritte zur Weiterentwicklung und Engpassbeseitigung im Netz der Berliner #S-Bahn unterzeichnet. Das #Maßnahmenpaket umfasst rund 35 Einzelmaßnahmen, die in den nächsten Jahren geplant und umgesetzt werden sollen. Für die kommenden Projektplanungen stehen zunächst insgesamt rund 30 Mio. Euro Landesmittel zur Verfügung. Der #Netzausbau ist Bestandteil des Infrastrukturprojektes #i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte Hauptstadtregion sollen damit mehr und bessere #Schienenverbindungen geschaffen werden.
Die 35 einzelnen infrastrukturellen Maßnahmen, zu denen sich die i2030-Partner verständigt haben, sind zur Bestellung zusätzlicher #Verkehrsleistungen, zur Verbesserung der #Betriebsqualität und für die geplanten #Streckenausbauten im Berliner #S-Bahnnetz
erforderlich. In der nun geschlossenen Sammelvereinbarung werden alle Maßnahmen der Vor- bis hin zur Genehmigungsplanung geregelt. Im ersten Teilpaket stehen nun mit dieser Finanzierungsvereinbarung insgesamt 30 Millionen Euro zur Weiterführung der Konzeption von zehn Einzelmaßnahmen bereit. Diese Mittel werden in den kommenden Jahren für die Vorbereitung weiterer Schritte innerhalb der Sammelvereinbarung aufgestockt.
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:
„Die Verbesserungen auf Berlins S-Bahn-Strecken sind das Herzstück des i2030-Infrastrukturprojekts für die Hauptstadtregion. In den nächsten Jahren werden Hunderte neuer moderner Wagen auf den Strecken fahren, die eine viel engere Taktdichte im S-Bahn-Verkehr ermöglichen. Gerade deshalb sind die geplanten Erweiterungen und Optimierungen in der Schieneninfrastruktur so wichtig. Zusätzliche Stationen zählen genauso dazu wie neue Weichenverbindungen, Abstellanlagen und eine stabile Energieversorgung. Es geht um ein verlässliches, deutlich attraktiveres Angebot für leistungsfähige und umweltfreundliche Mobilität in Berlin und Brandenburg.“
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg:
„Zusammen gestalten wir den Nahverkehr der Zukunft. Wir wollen die Mobilität weiter verbessern und setzen dabei auch auf die S-Bahn. Gerade für die dynamische wirtschaftliche Entwicklung der Hauptstadtregion ist sie als wichtiges Bindeglied zwischen Brandenburg und Berlin schon jetzt essenziell. Damit noch mehr Menschen auf das klimafreundliche Verkehrsmittel umsteigen, wollen wir Engpässe beseitigen und die Qualität des S-Bahn-Angebots weiter verbessern. So tragen wir dazu bei, die wachsenden Pendlerströme nach und aus Berlin zu entzerren und die Verkehrswende voranzubringen.“
Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für das Land Berlin:
„Die Deutsche Bahn hat die Berliner S-Bahn mit der Qualitätsoffensive „S-Bahn Plus“ in den letzten Jahren auf ein neues Niveau der Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit gebracht. 97,1 % Pünktlichkeit in 2020 sind ein neuer Spitzenwert. Um das System noch weiter zu verbessern, sind nun umfangreiche Investitionen in die Infrastruktur unumgänglich. Die Mobilitätswende ist in vollem Gange und dafür brauchen wir im S-Bahnnetz zusätzliche Gleise, Bahnsteigkanten und Abstellanlagen. In dem Gemeinschaftsprojekt i2030 der Länder Berlin, Brandenburg und der DB nimmt das S-Bahnpaket deshalb eine prominente Stelle ein. Die Planungen können jetzt neue Fahrt aufnehmen. Am Ende werden unsere Fahrgäste durch dichtere Takte, längere S-Bahnzüge und neue Verbindungen profitieren.“
VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Die Berliner S-Bahn ist von zentraler Bedeutung für den öffentlichen Nahverkehr in der Hauptstadt und dem unmittelbaren Brandenburger Umland. Die Qualität, besonders die Zuverlässigkeit, hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Um diesen Trend fortzuführen und weiter auszubauen, müssen jetzt die Weichen für die Weiterentwicklung des S-Bahnnetzes gestellt werden. Dass nicht alle 35 Einzelmaßnahmen gleichzeitig angepackt werden können, verwundert bei der Komplexität dieses Vorhabens nicht. Dieses ambitionierte Paket muss jetzt Schritt für Schritt umgesetzt werden. Die Finanzierungsvereinbarung gibt uns nun dafür eine klare Planungssicherheit für die kommenden Jahre, darüber freue ich mich natürlich, auch und besonders im Hinblick auf die umzusetzende Verkehrswende!“
Der Fokus liegt zunächst auf dem Ausbau von Abstellanlagen und Werkstätten. Im Zuge der S-Bahnausschreibung werden der Zugflotte für die Angebotsverdichtung in den kommenden Jahren mindestens 1.308 neue S-Bahn-Wagen zugeführt. Für die Reinigung, Wartung und Reparatur der zusätzlichen Wagen werden mehr Kapazitäten für das Abstellen und die Instandsetzung benötigt. Die zusätzliche Infrastruktur wird auch innerhalb von i2030 geplant und umgesetzt. Weitere Schwerpunkte zum Ausbau sind der Streckenausbau zur Ermöglichung eines 10-Minuten-Taktes auf den Außenstrecken, neue Stationen zur Verbesserung der Erschließung von Wohnsiedlungen und Gewerbegebiete, sowie infrastrukturelle Verbesserungen durch neue Weichenverbindungen, Stabilisierung der Energieversorgung und moderne Leit- und Sicherungstechnik.
Hintergrund Berliner S-Bahn: Die S-Bahn leistet einen wichtigen Beitrag für eine klimafreundliche Mobilität in der Stadt und auf den Siedlungsachsen im nahegelegenen Umland. Sie ist komplett elektrifiziert und fährt schon bald vollständig mit Ökostrom. Die Fahrgäste profitieren von einem gut ausgebauten Netz und kurzen Fahrzeiten durch die großflächige Stadt. Die S-Bahn vernetzt den Innenstadtbereich mehrmals die Stunde mit den Umlandgemeinden. Sie bringt bereits heute täglich etwa 1,5 Millionen Menschen von A nach B. Seit Jahren entscheiden sich immer mehr Menschen für die S-Bahn. So stiegen die Fahrgastzahlen von 2012 bis 2018 um 21 Prozent. Der
aktuelle Berliner Nahverkehrsplan rechnet bis 2030 mit einer weiteren Nachfragesteigerung von bis zu 42 Prozent für die öffentlichen Verkehrsangebote.
Das i2030-Maßnahmenpaket ermöglicht die Umsetzung folgender Ziele:
Mehr Züge: Angebotsausweitung und mehr Kapazität
Ausweitung des 10-Minuten-Taktes auf Außenästen des Netzes
Verbesserung der Pünktlichkeit und der Zuverlässigkeit
Erweiterung des Netzes für einen stabilen Verkehr nicht nur im Regelbetrieb, sondern auch bei Sonderbetrieb mit planmäßigen Baumaßnahmen und außerplanmäßigen Störungen
Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern in der Köpenicker Bahnhofsstraße, Ecke #Lindenstraße verschlissene #Bogengleise. Diese sind für #Straßenbahnen notwendig, um das Befahren von Gleiskurven ermöglichen zu können. Von Freitag, den 5. März 2021, Betriebsbeginn, bis Montag, den 8. März 2021, Betriebsbeginn, fahren die Straßenbahnlinien #61, #62, #63, #67 und #68 nicht wie gewohnt. Ein #barrierefreier#Ersatzverkehr mit Bussen ist zwischen S #Köpenick und Rathaus Köpenick eingerichtet. In Gegenrichtung sind sie zwischen Freiheit und S Köpenick im Einsatz.
Bereits von Montag, den 1. März bis Freitag, den 19. März 2021 wird es in der Bahnhofstraße sowie in der Lindenstraße zu Einschränkungen im #Straßenverkehr kommen. Die Lindenstraße ist zwischen Freiheit und Lindenstraße/Ecke Bahnhofstraße gesperrt. In Richtung Altstadt Köpenick kann die Lindenstraße weiterhin befahren werden. Auch das Linksabbiegen in die Bahnhofstraße ist möglich.
Alle Informationen finden sich wie immer auch in der BVG FahrInfo-App, auf BVG.de, im BVG-navi sowie an den Aushängen vor Ort.
An der Ecke #Morgensternstraße/#Königsberger Straße in #Steglitz-Zehlendorf steht, leicht von der Straße zurückversetzt, eine Bank an einem wenige Quadratmeter großen gepflasterten Oktogon. Daneben ein #Haltestellenschild mit Fahrplan. Erst auf den zweiten Blick bemerkt man, dass auf dem Schild ein gusseisernes Wagenrad thront und dass der Fahrplan von 1881 stammt.
In das Pflasterstück sind zwei Gleise eingelassen. Es handelt sich um ein Denkmal für die erste elektrische #Straßenbahn der Welt, deren Startpunkt etwa an dieser Stelle lag und die von der Firma #Siemens & Halske des berühmten Industriellen Werner Siemens aus Charlottenburg (ab 1888 Werner von Siemens) gebaut wurde.
Vor 140 Jahren fing alles an
Ab 16. Mai 1881 verband die Linie den Bahnhof #Groß-Lichterfelde (heute: S-Bahnhof Lichterfelde Ost) mit der neuen preußischen #Hauptkadettenanstalt, in deren Räumen heute die Berliner Bestände des Bundesarchivs untergebracht sind. Eine weitere Informationstafel zur ersten Straßenbahn der Geschichte findet sich im S-Bahnhof Lichterfelde Ost, nur wenige Schritte von der Kreuzung entfernt.
Auch die Berliner U-Bahn zählt zu den ältesten U-Bahnen weltweit. 1902 wurde die U1 als erste Linie der Stadt eröffnet. Diese Pionierstellung geht …
In welche Abgasnormen (#Schadstoffklasse Euro 1 bis 6 (b bis d)) teilen sich die zugelassenen PKW je nach #Antriebsart zahlenmäßig auf?
Frage 3:
Wie viele Neuzulassungen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils getätigt? (Aufschlüsselung nach Antriebsart und Abgasnorm)
Antwort zu 1 bis 3:
Aufgrund der zur Beantwortung notwendigen Darstellung des erbetenen umfangreichen Zahlenwerks und der damit verbundenen tabellarischen Ausarbeitung der Fragestellung wird zur Beantwortung dieser Fragen auf die beigefügte Auswertung (Anlage) verwiesen.
Frage 4:
Wie hat sich die Emission NOX, durch PKW, im Zeitraum 2010 bis einschließlich 2020 entwickelt? (Darstellung bitte analog zu der aus DS 18/13659)
Antwort zu 4:
Die Emissionen des Straßenverkehrs werden mit den Emissionsfaktoren des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA) für Deutschland berechnet. Dieses Handbuch wird immer wieder aktualisiert. Im August 2019 wurde die aktuelle Version 4.1 veröffentlicht.
Angaben in der untenstehenden Tabelle sind daher nicht direkt vergleichbar mit den Angaben in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659, da diese auf einer veralteten Version des Handbuchs basieren. Beispielsweise mussten seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659 u.a. die Emissionsfaktoren für Stickstoffoxide (NOx) und Stickstoffdioxid (NO2) als Resultat neuer Abgasmessungen deutlich angehoben werden
Die Entwicklung der Emissionsfaktoren des HBEFA für Otto- und Diesel-Pkw von 2010 bis 2020 unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anteile der Emissionsnormen in Deutschland ist in der untenstehenden Tabelle zusammengestellt. Der mittlere Emissionsfaktor für die gesamte Pkw-Flotte wurde unter Berücksichtigung des Diesel- Anteils der Berliner Fahrzeugflotte berechnet.
Die Berliner Diesel-Pkw-Anteile stammen aus Kennzeichenerhebungen an Hauptverkehrsstraßen in Berlin.
Im Zeitraum von 2010 bis 2020 sank der NOx-Ausstoß eines durchschnittlichen Otto-Pkw kontinuierlich und liegt 2020 um mehr als die Hälfte niedriger als 2010. Die NOx-Emissionen von Diesel-Pkw sanken zwischen 2010 und 2020 um 28 %. Vergleichbares gilt für die NO2- Direktemissionen, die zu 95 % aus Diesel-Pkw stammen.
Aufgrund des zwischen 2010 und 2015 gestiegenen Anteils der Diesel-Pkw geht der mittlere Pkw-Emissionsfaktor für NOx trotz der Rückgänge bei den Otto- als auch den Diesel-Pkw nicht zurück, da Diesel-Pkw fünf bis sechs Mal mehr NOx ausstoßen als Otto-Pkw. Der zudem höhere NO2-Anteil bei Diesel-Pkw führt dazu, dass die mittleren NO2-Emissionen im Jahr 2015 höher sind als 2010. Erst 2020 sinken auch diese Emissionen. NO2-Emissionen durch Diesel-Pkw sind ein wichtiger Grund, warum die Messwerte für NO2 an Straßen nicht im gleichen Maße gesunken sind, wie der Ausstoß von NOx.
Erläuterung zur Berechnung des Zahlenwerkes;
Der Dieselanteil (DA) an der Pkw-Flotte stammt aus Kennzeichenerhebungen (Mittelwert über 7 bis 10 Straßen).
Separat werden die mittleren Emissionsfaktoren für einen Otto-Pkw (z.B. 0,245 g/km) undeinen Diesel-Pkw (z.B. 1,113 g/km) Diese Faktoren stammen aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren und sind repräsentativ für die mittleren Fahrzeugflotten (Otto/Diesel-Pkw) für das jeweilige Berechnungsjahr, d.h. sie berücksichtigen die sichändernden Anteile der Abgasstandards in der Fahrzeugflotte.
Der mittlere NOx-Emissionsfaktor (EF) für Pkw ergibt sich als gewichteter Mittelwert aus den einzelnen Emissionsfaktoren wie folgt:
EF (Pkw) = (1-DA)* EF(Otto-Pkw) + DA* EF (Diesel-Pkw), z.B. (1-0,29)*0,245 + 0,29*1,113
= 0,497
Tabelle: Entwicklung der durchschnittlichen NOx- und NO2-Emissionsfaktoren von Pkw in Deutschland gemäß Handbuch für Emissionsfaktoren Version 4.1 (Emissionsfaktoren für Otto- und Diesel-Pkw gewichtet nach Anteilen der Emissionsnormen)
Wie stellt sich die Entwicklung der Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin bis einschließlich 2020 dar?
Antwort zu 5:
Für die Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin liegen bisher keine Daten für 2020 vor. Insofern wird auf die Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659 verwiesen.
Die Berechnung der Emissionen für 2020 kann erst erfolgen, wenn entsprechende Verkehrszähldaten zur Verfügung stehen. Diese werden zurzeit durchgeführt. Die Fortschreibung des Emissionskatasters Verkehr soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 starten.
Berlin, den 22.02.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Anzahl Euro 1
Anzahl Euro 2 Anzahl Euro 3 Anzahl Euro 4 Anzahl Euro 5
Euro 6
Anzahl Euro Anzahl Euro 6b
Anzahl
Anzahl Euro 6d Anzahl
Anzahl ohne
insgesamt
6 nicht b,c,d
Euro 6c
Elektro
Euronorm/Oldti
30xx
mer/sonstige
Antrieb/Kraftstoff0001 – Benzin
12.433,00
69.619,00
42.614,00
272.406,00
184.030,00
302.489,00
4,00
184.513,00
14.825,00
103.147,00
840,00
15,00
0002 – Diesel
344,00
2.928,00
17.032,00
50.193,00
79.365,00
120.577,00
6.042,00
67.421,00
9.460,00
37.654,00
3,00
0,00
0003 – Vielstoff (Vielstoffmotoren)
0,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0004 – Elektro
1,00
0,00
0,00
1,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.642,00
0,00
0005 – Flüssiggas
0006 – Benzin/Flüssiggas (LiquefiedNatural Gas LNG)
Nach wie vielen Jahren welcher #Kilometerleistung werden die #BVG-Busse regulär (also nicht unfallbedingt) außer Dienst gestellt?
Wird hier nach Bustypen (#Gelenkbus, #Dopppeldecker ) unterschiedlich verfahren?
Zu 1. und 2.: Die geplante #Nutzungsdauer beträgt für die genannten Bustypen ge- mäß Mitteilung der BVG:
Wie hoch ist der durchschnittliche #Treibstoffverbrauch der unterschiedlichen Bustypen im Berliner Verkehr auf 100km?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass der #Kraftstoffverbrauch bei den konventionell betriebe- nen Omnibussen im Betrachtungszeitraum 2020 bei den Doppeldeckern
54,5 l/100km, bei den Eindeckern 38,4 l/100km und bei den Gelenkbussen 52,7 l/100km beträgt.
Wie hoch ist der Gesamttreibstoffverbrauch der Berliner Busflotte pro Monat oder Jahr?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass der Gesamttreibstoffverbrauch der gesamten Busflotte im Jahr 2020 46,8 Mio. Liter betragen hat.
In welchem zeitlichen Turnus finden BVG-intern regelmäßige Überprüfungen der Verkehrssicher- heit der Fahrzeuge statt?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass durch das Fahrpersonal im Rahmen der täglichen Ab- fahrtkontrolle die Verkehrssicherheit überprüft wird. Weiterhin wird bei jedem Fahr- zeug während des Abendablaufes eine Motorraumkontrolle durchgeführt. Alle drei Monate findet eine gesetzliche Untersuchung statt (3 x Sicherheitsprüfungen, eine Hauptuntersuchung).
Welches sind die Hauptmängel der unterschiedlichen Bustypen und auch der unterschiedlichen Fabrikate auf die Gesamtnutzungsdauer betrachtet?
Woraus resultieren diese Mängel?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass im Betrachtungszeitraum 2011-2020 hauptsächlich fol- gende Mängel aufgetreten sind:
Doppeldecker: Fahrerarbeitsplatz, Kühler, Steuergerät Motor
Eine Auswertung über die gesamte Nutzungsdauer sowie Hersteller ist aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich.
Zu 6. a.: Die BVG teilt mit, dass in den meisten Fällen normaler Verschleiß aufgrund der Nutzung die Ursache für die Mängel ist.
Welche Hauptmängel sind bislang bei den E-Bussen festgestellt worden?
Zu 7.: Die BVG teilt mit, dass sich bezogen auf hochvoltrelevante Komponenten die Mängel relativ homogen auf die Antriebsachse, Batteriekomponenten und die Hei- zungsanlage verteilen.
Wie viele Busse (alle Arten, Hersteller und Antriebsarten) bestehen nicht auf Anhieb die turnus- mäßige „TÜV-Untersuchung“? (Bitte möglichst detailliert listen)
Sind dabei produkt- und/oder typenspezifische Auffälligkeiten erkennbar?
Zu 8.: Die BVG teilt mit, dass detaillierte Daten nur für das Jahr 2020 zur Verfügung stehen. Bei einem Fahrzeugbestand von insgesamt 1554 Fahrzeugen (per 31.12.2020) wurden insgesamt 2029 Prüfungen durchgeführt. Pro Fahrzeugtyp ergibt sich folgende Aufteilung:
Fahrzeugtyp
§ 41 Nachprüfung gem. Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Doppeldecker
135
Eindecker
221
Gelenkbusse
466
Zu 8. a.: Die BVG teilt mit, dass pro Fahrzeugtyp hauptsächlich folgende Fehlermel- dung (gemäß der Bezeichnung durch die TÜV-Software) bei einer Hauptuntersu- chung angezeigt wird:
Doppeldecker: „Fahrgestell/Rahmen/Aufbau“
Eindecker: „Zusammengesetzte Untersuchung an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung“
Gelenkbusse: „Zusammengesetzte Untersuchung an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung“.
Die Bezeichnung „Zusammengesetzte Untersuchung an Fahrzeugen zur gewerbli- chen Personenbeförderung“ besagt, dass bei den einzelnen Bustypen Mängel an einem Teil ausgemacht wurden, welche bei einem Omnibus die Berechtigung zur gewerblichen Nutzung der Fahrgastbeförderung ausmachen. Das können z.B. defek- te Halteschlaufen oder Sitzpolster sein.
Berlin, den 24. Februar 2021 In Vertretung
Barbro D r e h e r
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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Dem Senat liegen keine eigenen Erkenntnisse zu der gestellten Frage vor, so dass
sich die Antworten auf die Zulieferung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt
öffentlichen Rechts stützen.
Zusätzlich wird auf die Antworten auf die Schriftlichen Anfragen 18/26171 und
18/26272 verwiesen.
1. Wann wird die flächendeckende Versorgung des Berliner U-Bahnnetzes (#Fahrzeuge und #Streckennetz) mit #4G #Datenversorgung bzw. #LTE Datenversorgung abgeschlossen und auch für Kunden von
Telekom und Vodafone verfügbar sein?
Zu 1.:
Kundinnen und Kunden von Telefonica und Marken, die das Telefonica-Netz nutzen,
können bereits seit dem Frühjahr 2016 auf allen Berliner U-Bahn-Linien LTE (4GMobilfunk) nutzen. Damit auch Vodafone und die Deutsche Telekom ebenso ihren
Kundinnen und Kunden schnelle Datendienste mittels LTE anbieten können, sind der
weitere Ausbau und die Verdichtung des Bestandsnetzes notwendig. Dieser Ausbau
wird als Gemeinschaftsprojekt von Telefonica und der BVG aktiv vorangetrieben.
Nachfolgend sind U-Bahnhöfe und Strecken aufgeführt, für welche die #LTE-Mobilfunkversorgung auch für die Mobilfunknetzbetreiber Vodafone und Deutsche
Telekom bereits jetzt reibungslos funktioniert: #U2 Pankow bis Stadtmitte #U4 Victoria-Luise-Platz bis Innsbrucker Platz #U5 Tierpark bis Alexanderplatz #U6 Oranienburger Tor bis Alt Mariendorf (Mehringdamm, vorbereitet) #U7 Bayerischer Platz bis Mehringdamm (Mehringdamm, vorbereitet) #U7 Gneisenaustr bis Rudow
2 #U8 Bernauer Str. bis Hermannstraße #U8 Wittenau bis Voltastr. (Osloer Str., vorbereitet) #U9 Osloer Str. bis Birkenstraße (Osloer Str., vorbereitet)
Der Hinweis „vorbereitet“ für die Stationen Mehringdamm und Osloer Straße bedeutet, dass die Versorgung dieser Streckenabschnitte von der Kopfstation Mehringdamm bzw. Osloer Str. durch die Telefonica realisiert und den anderen Netzbetreibern bereitgestellt wurde. Die Telefonica hat Vorarbeit geleistet und die Netzbetreiber
können sich aufschalten, sofern die Basisstationen in Betrieb genommen worden
sind.
Die Erweiterung der LTE-Mobilfunkversorgung für Kundinnen und Kunden von Vodafone und Telekom, welche über die oben aufgeführten Streckenabschnitte/Bahnhöfe
hinausgeht, wird in weiteren Bereichen der Berliner U-Bahn für Mitte 2021 erwartet.
Flächendeckung wird voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erreicht sein. Ein konkretes Datum kann hierzu noch nicht benannt werden.
Berlin, den 22. Februar 2021
In Vertretung
Christian R i c k e r t s
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe