Straßenverkehr: Sperrungen auf der A10 für den achtspurigen Ausbau des südlichen Rings, aus MAZ

https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Michendorf/Autobahn-Michendorf-Sperrungen-auf-der-A10-fuer-den-achtspurigen-Ausbau-des-suedlichen-Rings

Für den Ausbau der #A10 bei #Michendorf müssen in der kommenden Woche immer wieder #Fahrspuren an mehreren Tagen gesperrt werden. So bekommt die #Raststätte eine neue Ausfahrt.

Michendorf
Der Ausbau des südlichen Berliner Autobahnrings (A 10) auf acht #Fahrstreifen geht weiter. Für aktuelle Arbeiten müssen demnächst zeitweise Fahrspuren gesperrt werden.

Sperrung am #Autobahndreieck #Nuthetal am 18. und 19. März
Aufgrund eines Unfallschadens muss die Asphaltdeckschicht hinter dem Autobahndreieck Nuthetal in Richtung Autobahndreieck Potsdam erneuert werden. Dafür werden am Mittwoch, dem 18. März, ab 8 Uhr der Standstreifen sowie die beiden rechten Fahrstreifen gesperrt.

Damit stehen nur zwei von vier Fahrstreifen zur Verfügung. Ab 18 Uhr können zunächst wieder drei Fahrstreifen genutzt werden. Ab 6 Uhr am nächsten Morgen stehen wieder alle Fahrstreifen …

Radverkehr: Berliner fahren weniger Auto und mehr Fahrrad, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228690531/Berliner-fahren-weniger-Auto-und-mehr-Fahrrad.html

Der #Autoverkehr in Berlin nimmt ab. Dafür steigen immer mehr Berliner aufs #Fahrrad. Aktivisten und Politiker fordern bessere Radwege.

Berliner, die in der Stadt unterwegs sind, greifen dafür immer seltener aufs Auto zurück. Das zeigen neue Daten, die die #Senatsverkehrsverwaltung am Freitag veröffentlicht hat. Demnach legten die Berliner 2018 rund 26 Prozent aller ihrer Wege im „#motorisierten #Individualverkehr“, also per privatem Auto, Motorrad oder #Carsharing-Fahrzeug zurück.

In 74 Prozent der Fälle hingegen nutzten sie den #Umweltverbund, fuhren mit Bus oder Bahn (#ÖPNV), stiegen aufs #Rad oder gelangten zu #Fuß an ihr Ziel. Bei der vorherigen Untersuchung im Jahr 2013 machten die Autofahrten noch rund 30 Prozent aller Wege der Berliner aus, auf den Umweltverbund entfielen damals 70 Prozent.

Noch geringer ist nach den neuen Daten der Anteil der Autofahrten von Strecken, die Berliner nur innerhalb der Hauptstadt …

Straßenverkehr: Rückfragen zur Schriftlichen Anfrage 18/22433 „Widmung von alliierten Privatstraßen“, aus Senat

Frage 1:
Welche Handlungsmöglichkeiten zur öffentlichen #Widmung bestehen, wenn keine förmlich festgestellten
Fluchtlinienpläne vorhanden sind und der #Baunutzungsplan für das Wohngebiet gilt wie bei der #Avenue Jean
Mermoz in #Berlin-Reinickendorf?
Frage 2:
Inwieweit wäre hilfsweise ein Verfahren nach #§125 Absatz 2 und 3 BauGB wie in Kommunen durchaus
praktiziert möglich?
Antwort zu 1 und 2:
Grundsätzlich enthält der #Bebauungsplan die #rechtsverbindlichen Festsetzungen für die
#städtebauliche Ordnung (vergleiche § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Baugesetzbuch
-BauGB-). § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB ermöglicht dabei die Festsetzung von #Verkehrsflächen
sowohl als öffentliche als auch private Verkehrsflächen. Die Erschließung ist dabei
grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde. Das bedeutet, dass die Verkehrsflächen in der Regel
als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen sind.
2
Das erschließungsrechtliche #Planerfordernis wird mit § 125 BauGB für die (erstmalige)
Herstellung der in § 127 Abs. 2 BauGB genannten #Erschließungsanlagen, hier
hervorzuheben die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze,
bekräftigt. § 125 Abs. 2 BauGB bestimmt indes als Ausnahme von diesem erschließungsrechtlichen Planerfordernis, unter welchen Voraussetzungen eine #Erschließungsanlage
(hier öffentliche #Anbaustraße) für den Fall rechtmäßig hergestellt werden kann, dass ein
wirksamer Bebauungsplan mit Festsetzungen für die herzustellende Anlage nicht vorliegt,
etwa, weil ein entsprechender Bebauungsplan noch nicht in Kraft getreten ist oder ein in
Kraft getretener Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen nicht enthält. Im Einzelfall
kann auch planersetzend die Voraussetzung für eine nachfolgende Widmung geschaffen
werden. Die Zuständigkeit für die verbindliche Bauleitplanung und damit die Entscheidung
darüber, ob ein Planerfordernis besteht, liegt – mit Ausnahme der im Ausführungsgesetz
zum Baugesetzbuch (AGBauGB) genannten Fälle- in der Verantwortung der Berliner
Bezirksämter. Das gilt auch für die Feststellung nach § 125 Abs. 2 BauGB, ob eine
(öffentliche) Erschließungsanlage den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB
entspricht.
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin teilte ergänzend mit, dass derzeit für die Avenue
Jean Mermoz kein festgesetzter Bebauungsplan vorliegt und eine Genehmigungsfähigkeit
nach § 125 BauBG nicht gegeben ist.
Frage 3:
Inwiefern ist es richtig, das aktuelle Berliner Straßengesetz und den technischen Standard auf Straßen wie
zum Beispiel die Avenue Jean Mermoz anzuwenden, wenn diese im Zeitraum 1948-1954 auf Veranlassung
der alliierten Schutzmacht (der Französischen Militärregierung in Berlin (Général Chef du Gouvernement
Francais Berlin)) mittels alliierter Anordnungen gegenüber der Sondervermögens- und Bauverwaltung Nord
beim Senator für Finanzen bzw. vor 1950 durch eigene alliierte Baudienststellen errichtet wurden, also durch
internationales Recht geschaffen, welches bis 1990 dem Berliner Landesrecht vorging?
Antwort zu 3:
Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt muss gemäß § 7 Absatz 2 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) alle öffentlich gewidmeten Straßen im Rahmen seiner
Leistungsfähigkeit so unterhalten und verbessern, dass diese den regelmäßigen
Verkehrsbedürfnissen genügen. Dies gilt unabhängig davon, wann und durch wen die
Straße errichtet wurde. Aktuelle technische Standards, die für den heutigen Bau neuer
Straßen gelten, werden dabei nicht zwingend zugrunde gelegt.
Frage 4:
Warum konnten die Straßen in der Cité Joffre durch das damalige Bezirksamt Wedding öffentlich-rechtlich
gewidmet werden, obwohl in den Straßen keine öffentlichen Versorgungs-/ und Entsorgungsleitungen der
BWB vorhanden sind und auch hier keine Durchgangsverkehre und somit keine Verkehrsbedeutung für die
Allgemeinheit vergleichbar der Cité Guyemer vorhanden sind?
3
Antwort zu 4:
Das Bezirksamt Mitte von Berlin teilte hierzu mit:
„Die in Rede stehenden Straßen wurden 1954 verkehrsfähig ausgebaut und mit
Allgemeinverfügung vom 30. August 1971 als öffentliches Straßenland gewidmet. Am
21. September 1971 wurden die Straßen in das Straßenverzeichnis des Bezirkes Wedding
eingetragen, die Widmung war damit vollzogen. Durch Einspruch gegen die vorgenannte
Widmung ist festgestellt worden, dass diese Straßen zum Interessengebiet der
französischen Militärregierung am Kurt-Schumacher-Damm gehören und als Gelände des
Quartier Napoléon, welches seit 1945 konfisziert ist, zu betrachten sind. Die Widmung
wurde als schwebend unwirksam erachtet, von einem Einziehungsverfahren wurde
abgesehen. Im Februar 1996 wurden die Straßenflächen von den französischen
Streitkräften freigegeben und in das Vermögen des Landes Berlin – Bezirksamt Wedding
übertragen. Die Gründe für die als schwebend unwirksam erklärte Widmung sind mit
Rückgabe weggefallen, somit ist die Widmung als öffentliches Straßenland wirksam. Die
entsprechende Eintragung in das Straßenverzeichnis des Bezirkes ist ebenfalls im Februar
1996 erfolgt.“
Frage 5:
Wie beurteilt die Obere Straßenverkehrsbehörde die Ungleichbehandlung der Straßen beider Siedlungen (Cité
Guynemer und Cité Joffre) durch die Bezirksämter trotz vergleichbarer Situation?
Antwort zu 5:
Die Entscheidung über die Widmung obliegt den örtlichen Straßenbaulastträgern im
Rahmen des bezirklichen Selbstverwaltungsrechts. Es bedarf dabei für jede Privatstraße
einer differenzierten Einzelfallbetrachtung. Eine Ungleichbehandlung ist daher nicht zu
erkennen.
Frage 6:
Wieso verneint der Senat eine Koordinationsverantwortung, wenn diese vor 1990 errichteten Straßen durch
die Sondervermögens- und Bauverwaltung beim Senator für Finanzen gebaut wurden?
Frage 7:
Welche Schritte wird der Senat unternehmen, um die für die Bewohner der Cité Guynemer unbefriedigende
Erschließungssituation zu verbessern?
Antwort zu 6 und 7:
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Widmung liegt unabhängig vom Bauherrn
der Straßen gemäß § 3 Absatz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG)
ausschließlich bei den bezirklichen Straßenbaulastträgern. Für die Erschließung der
privaten Grundstücke sind die jeweiligen Grundstückseigentümer verantwortlich.
4
Frage 8:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 8:
Nein.
Berlin, den 10.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughafen: Jetzt ist auch das Dübelproblem am BER gelöst Die letzte Zulassung liegt nun vor, berichtet der Flughafenchef im Abgeordnetenhaus., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/jetzt-ist-auch-das-duebelproblem-am-ber-geloest-li.78369

Die letzte Zulassung liegt nun vor, berichtet der #Flughafenchef im Abgeordnetenhaus. Der #Eröffnungstermin wird gehalten – trotz Corona.

Auf dem Weg zur #Eröffnung des #BER ist ein weiteres Problem aus dem Weg geräumt worden. Die letzte Zulassung für die im Hauptterminal T1 verbauten #Metalldübel, die noch ausstand, ist am Donnerstag bei der Flughafengesellschaft #FBB eingetroffen. Das sagte Flughafenchef Engelbert #Lütke Daldrup kurz darauf im Unterausschuss Beteiligungsmanagement des Abgeordnetenhauses „Wir haben sie heute zugestellt bekommen“, teilte er mit. Noch im März würden die letzten Arbeiten an den Kabeln ausgeführt. „Nach dem jetzigen Abarbeitungsstand ist die Inbetriebnahme des nicht gefährdet.“

Das war 2019 unversehens virulent geworden. Eine #Normänderung hatte dazu geführt, dass viele Befestigungen an den Tragsystemen für den #Brandschutz und die #Sicherheitsstromversorgung plötzlich nicht mehr den Regularien entsprachen. Die Flughafengesellschaft musste Gutachten und bei einem Landesamt Genehmigungen einholen – ein umfangreiches Arbeitspensum.

Alle #Zulassungen erteilt
Wie berichtet hatte Lütke Daldrup bereits am Freitag mitgeteilt, dass inzwischen alle Zulassungen erteilt worden seien. Nun warte er nur noch auf die entsprechenden Amtsschreiben. Der letzte Brief ist nun …

Schiffsverkehr: Wie weiter mit der Langen Brücke in Köpenick? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie stellt sich der bauliche Zustand der #Langen Brücke in #Köpenick dar?
Frage 2:
Seit wann sind die baulichen Mängel der Langen Brücke bekannt (bitte zeitlich aufgeschlüsselt)?
Antwort zu 1 und 2:
Die Lange Brücke wird entsprechend den Vorgaben aus der DIN 1076 turnusmäßig
begangen, kontrolliert und begutachtet. Die letzte umfangreiche Prüfung erfolgte im
September 2018 mit der Zustandsnote 2,4. Dieser noch befriedigende #Bauwerkszustand
hat sich im Wesentlichen durch Rissbildungen und #Mauerwerksabplatzungen der Gewölbe
mit stellenweisen #Durchfeuchtungen, durch #Rissbildungen im tragenden Mauerwerk
aufgrund von Längs- und Querverschiebungen des Bauwerks und durch Beschädigungen
der Asphaltbeläge im Geh- und Fahrbahnbereich ergeben.
Frage 3:
Welche Maßnahmen sind unternommen worden, um den baulichen Zustand zu verbessern (bitte zeitlich
aufgeschlüsselt)?
Antwort zu 3:
Neben laufenden #Unterhaltungsmaßnahmen wurden nach der #Grundinstandsetzung in
den Jahren 1995 bis 1998 keine weiteren Maßnahmen an der Langen Brücke ergriffen,
um den baulichen Zustand zu verbessern.
2
Frage 4:
Wie lange wird die Brücke im momentanen Zustand noch befahren werden können?
Antwort zu 4:
Unter Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung im Richtungsverkehr und eingleisiger
Straßenbahnanlage kann nach Auswertung des aktuellen Bauwerkszustandes der Langen
Brücke davon ausgegangen werden, dass eine Befahrbarkeit bis zum #Ersatzneubau
gegeben sein wird.
Frage 5:
Welche kurzfristigen Maßnahmen werden unternommen, um das Befahren der Brücke zu sichern (bitte
zeitlich aufgliedern)?
Antwort zu 5:
Kurzfristige Maßnahmen sind aktuell an der Langen Brücke nicht vorgesehen. Hier liegen
die Prioritäten bei der Umsetzung von Instandsetzungsarbeiten an den benachbarten
Behelfsbrücken, wo noch im Jahr 2020 die Arbeiten beginnen sollen.
Frage 6:
Welche Planungen gibt es, um die Brücke wieder vollständig mängelfrei herzustellen (bitte konkrete zeitliche
Aufgliederung)?
Antwort zu 6:
Es ist geplant die Lange Brücke durch einen Neubau zu ersetzen.
Nach nunmehr vorliegenden Angaben zu den Planungsgrundlagen konnte die
Ausschreibungsunterlage der Planungsleistungen vervollständigt werden, so dass die
komplexen #Bauwerksplanungen noch in diesem Jahr aufgenommen werden können.
Die einzelnen Planungsphasen, inklusive der damit verbundenen und erforderlichen Prüf- und #Genehmigungsverfahren, sollen nach aktueller Terminbewertung bis ins Jahr 2023
abgeschlossen sein.
Anschließend erfolgt die Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der Bauleistungen,
welche bis zum Jahr 2027 abgeschlossen sein sollen.
Frage 7:
Ist ein vollständiger #Abriss der #Brücke notwendig?
Antwort zu 7:
Ja.
Frage 8:
Wenn ja, welche Planungen liegen dann für die Verkehrsführung (sowohl ÖPNV als PKW) vor?
3
Antwort zu 8:
Konkrete Planungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da
mit den komplexen Bauwerksplanungen noch nicht begonnen wurde.
Die geplante Verkehrsführung soll den aktuellen Anforderungen und prognostizierten
Verkehrsbelastungen aller Verkehrsarten gerecht werden.
Frage 9:
Wenn nein, welche Beeinträchtigungen werden sich für den Verkehr (sowohl ÖPNV als auch PKW)
ergeben?
Antwort zu 9:
Entfällt.
Frage 10:
Wenn ja, wie sehen die Planungen für Abriss und Neubau der Langen Brücke aus (bitte zeitlich
aufgegliedert)?
Antwort zu 10:
In Ermangelung der Vorlage konkreter Planungsunterlagen können zum gegenwärtigen
Zeitpunkt auch noch keine Angaben zu den Detailplanungen zum Abbruch und Neubau
getroffen werden.
Auch bei dieser Baumaßnahme zum Ersatzneubau der Langen Brücke müssen
insbesondere die Randbedingungen aus dem Bauen im Bestand, Bauen unter beengten
und begrenzten Platzverhältnissen, Bauen unter weitestgehender Aufrechterhaltung der
Verkehrsbeziehungen und Bauen mit einer Vielzahl an Beteiligten berücksichtigt werden.
Frage 11:
Welche Beeinträchtigungen ergeben sich für den Schifffahrtsverkehr durch einen möglichen Brückenabriss?
Antwort zu 11:
Die Planungen werden so aufgestellt, dass das Beeinträchtigen für die Schifffahrt während
der Bauzeit auf das notwendige Mindestmaß begrenzt wird.
Zeitlich begrenzte Verkehrseinschränkungen (Teil- und Vollsperrungen) der Wasserstraße
im Baubereich sind während des Brückenrückbaus sowie der Montage bzw. Herstellung
des neuen Brückenüberbaus zwingend erforderlich.
Frage 12:
In welcher Form und wann werden die Bürgerinnen und Bürger über die Baumaßnahmen informiert?
4
Antwort zu 12:
Die Öffentlichkeit wird über die üblichen Informationswege (Internet, Flyer,
Veranstaltungen, Presseinfo) in Abhängigkeit der jeweiligen Planungsstände informiert.
Frage 13:
In welcher Form wird eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt (bitte zeitlich
aufgegliedert)?
Antwort zu 13:
Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird über die üblichen Beteiligungsformen
und in Abhängigkeit der jeweiligen Planungsstände während der gesamten
Realisierungsdauer sichergestellt.
Berlin, den 06.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Eindecker selbst auf dem M19 Doppeldeckermangel bei der BVG, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/eindecker-selbst-auf-dem-m19-doppeldeckermangel-bei-der-bvg/25635988.html

Der #Fahrzeugmangel bei der BVG wird größer. Selbst auf dem stark frequentierten #M19 werden jetzt #Eindecker eingesetzt.

Mehr als die Hälfte der Berliner #Doppeldecker ist kaputt oder bereits verschrottet. Der #Fahrzeugmangel wird auch für Fahrgäste immer sichtbarer. In dieser Woche waren selbst auf dem M19, einer der am stärksten befahrenen Linien in Berlin, #Eindecker eingesetzt – und zwar morgens im Berufs- und Schülerverkehr. Das Foto entstand morgens um kurz vor 8 Uhr an der Urania. Zu dieser Zeit sind die Busse voll mit Schülern.

Die zwölf Meter kurzen Wagen bieten nur etwa den halben Platz wie ein Doppeldecker, die eigentlich immer hier fahren sollten. Auf dem ähnlich stark frequentierten #M48 werden schon seit einiger Zeit ebenfalls Eindecker gesichtet.

Von den ehemals 416 in den Jahren 2005 bis 2010 gelieferten Doppeldeckern sind nur noch 330 da. Der Rest wurde verschrottet. Und von den Verbliebenen 330 stehen aktuell 130 in der Werkstatt, zur Reparatur …

ÖPNV: Coronavirus: Weniger Fahrgäste in der S-Bahn Bus und Bahn sollen fahren, so lange es geht, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/coronavirus-weniger-fahrgaeste-in-der-s-bahn-bus-und-bahn-sollen-fahren-so-lange-es-geht/25636902.html

Der Senat plant bisher keine Einschränkungen im öffentlichen #Nahverkehr – schon damit Ärzte und Schwestern an ihren Arbeitsplatz kommen.

Die möglichen Auswirkungen des Corona-Virus auf den öffentlichen Nahverkehr waren am Donnerstag Thema im Verkehrsausschuss des Abgeordnetenhauses. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) sagte, dass sie mit den Verantwortlichen von #S-Bahn und #BVG in engem Kontakt stehe. Ziel des Senats sei es, den #ÖPNV „so lange wie möglich aufrechtzuerhalten“, schon damit medizinisches Personal an ihren Arbeitsplatz gelangen könne. Dienstag werde Corona Thema in der Senatssitzung sein. Günther sagte weiter, dass die BVG, wie berichtet, bereits den ersten Schritt unternommen habe und das Einsteigen beim Fahrer und den Verkauf von Tickets durch ihn gestoppt habe. Falls es zu Einschränkungen des Betriebs durch erkrankte Fahrer gebe, seien Notfallpläne vorhanden.

Die BVG hatte am Mittwoch den Verzicht auf den #Vordereinstieg so begründet: „Damit soll die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung beim #Fahrscheinverkauf und einem damit verbundenen Geldwechsel sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer als auch für alle Fahrgäste minimiert werden.“ Noch habe sich keiner der 15.000 Mitarbeiter angesteckt, sagte eine Sprecherin.

Die S-Bahn verkauft weniger #Fahrkarten
Nach Angaben der BVG sei die Zahl der Fahrgäste bislang nicht zurückgegangen. „Aktuell erheben wir keine Daten zu Fahrgastzahlen“, sagte eine S-Bahn-Sprecherin. Dem Vernehmen nach soll es einen leichten Rückgang beim Fahrkartenverkauf an den Automaten …

Regionalverkehr + S-Bahn + BVG: Coronavirus: Bahn will Türen automatisch öffnen lassen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228682513/Coronavirus-Bahn-will-Tueren-automatisch-oeffnen-lassen.html

Wegen des Coronavirus sollen die #Türen von Zügen #automatisch öffnen. Bei der #S-Bahn nicht immer möglich.

Der Zug fährt ein, doch kaum jemand drängt in Richtung Tür wie sonst üblich. Nur nicht selbst den von Tausenden Händen benutzten Türöffner drücken, ist die Devise bei vielen in Zeiten des Coronavirus. Dieser Angst trägt die Deutsche Bahn nun Rechnung. Die Türen der #Regionalzüge sollen in Kürze von selbst aufgehen. „Wo es technisch möglich ist, werden wir alle Türen eines Zuges automatisch öffnen“, teilte ein Sprecher mit.

Um den Betriebsablauf der Berliner S-Bahn flüssiger zu gestalten, hatte die Bahn das automatische Öffnen der Türen bereits im vergangenen Jahr auf der Stadtbahnstrecke getestet, jedoch wieder verworfen. Nun bekommt die Idee eine neue Chance – zumindest wo es möglich ist. „Im Fall der Berliner S-Bahn funktioniert das nicht an allen Stationen und mit allen Baureihen“, teilte der Sprecher mit. Auch verlängere dies den betrieblichen Ablauf, da der Zugführer selbst überprüfen müsse, ob alle Eingänge frei seien.

Coronavirus – #Türöffnungsknöpfe werden „verstärkt“ #desinfiziert
„Wir prüfen derzeit dennoch die Machbarkeit, die Türen automatisch zentral zu öffnen.“ Zusätzlich würden auch die Türöffnungsknöpfe „verstärkt“ desinfiziert …

#bittenurhinteneinsteigen #bvg #bus Bitte vorerst nur hinten einsteigen.

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Bus: Bitte hinten einsteigen Ab dem morgigen Donnerstag, den 12. März 2020, wird bis auf weiteres der Ein- und Ausstieg an der ersten Tür bei allen Bussen der BVG ausgesetzt. aus BVG

Ab dem morgigen Donnerstag, den 12. März 2020, wird bis auf weiteres der #Ein- und Ausstieg an der #ersten #Tür bei allen Bussen der BVG #ausgesetzt. Damit soll die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung beim Fahrscheinverkauf und einem damit verbundenen Geldwechsel sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer als auch für alle Fahrgäste minimiert werden.

Da hierdurch die #Fahrscheinpflicht selbstverständlich nicht aufgehoben ist, bittet die BVG ihre Bus-Fahrgäste, die Möglichkeiten sowohl des elektronischen als auch des Vorverkaufs zu nutzen bzw. beim Umstieg in die anderen Verkehrsmittel des ÖPNV einen Fahrschein zu erwerben.

Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Wir sind überzeugt, dass unsere Fahrgäste Verständnis für diese von Fachleuten empfohlene Maßnahme haben werden. Sie dient dazu, die Gefahr einer Ansteckung für Fahrgäste und Fahrpersonal einzudämmen. So wollen wir dazu beitragen, dass unsere Stadt auch in dieser schwierigen Phase mobil bleibt.“

Unter anderem über die Bildschirme des Berliner Fensters in den U-Bahnen ruft die BVG ihre Fahrgäste auf, Busse und Bahnen aktuell mit besonderer Umsicht zu nutzen. Dazu gehören die bekannten Verhaltensempfehlungen der Gesundheitsbehörden, zum Beispiel das Husten und Niesen in die Armbeuge.

Hinweis: Im Anhang finden Sie die Screens, die derzeit im Berliner Fenster zu diesem Thema gezeigt werden. Diese können Sie mit Angabe der Quelle „BVG“ für die Berichterstattung nutzen.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de