Für Autos und Busse wurde die #Allende-Brücke in Köpenick vergangene Woche überraschend #gesperrt – wegen Rissen im Beton. Nun tüfteln die #Verkehrsplaner an #Umleitungen. Fest steht bereits: Köpenick bekommt eine Busspur. Die Sperrung der Salvador-Allende-Brücke in der vergangenen Woche wirft die Altstadt von Köpenick zurück auf ihr Inseldasein. Und die fehlende Querung der Müggelspree verstärkt vor allem die Misere derer, die täglich wegen des Jobs übers Wasser müssen.
Wie genau künftig Köpenick nun am besten anzufahren und zu verlassen ist, darüber brüten derzeit noch Berlins Verkehrsplaner, wie Bezirksbürgermeister Oliver Igel (SPD) rbb|24 sagte: „Die Verkehrslösung muss vom Senat erarbeitet werden.“ Der Bezirk habe aber „die klare Zusage bekommen, dabei auch beteiligt und auch weiter gefragt zu werden“. Ernsthafte Alltagseinschränkungen durch die Brückenpleite Wann dieses Verkehrskonzept für den fast brückenlosen Bezirk kommt, sei aber bislang unklar: „Es gibt dafür vom Senat keine Zeitangaben, aber klar ist natürlich, dass es drängt.“ Igel appellierte zum einen an die Geduld der Köpenicker und betonte, dass der Ausfall der Allende-Brücke, über die alltäglich im intakten Zustand rund 28.000 Menschen die Ufer wechselten, sehr plötzlich gekommen sei. „Es ist Donnerstag passiert. Da kann man nachvollziehen, dass da nicht sofort etwas vorliegt.“ Ebenso klar sei aber auch, dass für viele und vieles hier nicht so leicht ein anderer Weg zu finden sei und …
Innerhalb von zwei Jahren hat sich die Anzahl der #ausgefallenen#Fahrkilometer im Berliner #Busverkehr fast verdreifacht. Ein BVG-Personalrat macht die „#Leistungsverdichtung auf dem Rücken der Mitarbeiter“ dafür verantwortlich. „Schauen Sie, genau das kostet mich schon wieder eine wertvolle Minute“, sagt Yasar Lal. Der 48-jährige Busfahrer sitzt im #TXL-Bus und wird auf der Turmstraße von einem Radfahrer ausgebremst. Dieser fährt mitten auf der Spur und Lal kann ihn nicht überholen, weil er auf eine #Bushaltestelle zusteuert. Der Klassiker in der Turm- und in der Beusselstraße seien allerdings #Lieferwagen, die die #Busspur#zuparken. Dann müsse er jedes Mal auf die Pkw-Spur ausweichen, auf der es sich oft staue, sagt Lal. Yasar Lal ist seit halb vier Uhr morgens am Steuer. Dreimal ist er schon an der Endhaltestelle Flughafen Tegel angekommen. Einmal pünktlich, zweimal mit jeweils fünf Minuten Verspätung. Jetzt, am Mittag, sind es zwölf Minuten. „Eine gute Bilanz“, sagt der Busfahrer. „In Tegel kommt man fast immer zu spät an, oft 30 oder 40 Minuten, weil es am Saatwinkler Damm viele Staus gibt.“ Dann fällt eine Fahrt aus und Lal wird mit seinem Bus neu eingetaktet. Meistens aber verkürzen sich seine Pausen. Notdurft gehe im Notfall immer, aber man sehe schon zu, dass man schnell weiterkommt. Mit Fahrplänen aus den 90ern durch den Verkehr von heute „Alle Verspätungen werden von der BVG erfasst – und wenn ein Busfahrer negativ heraussticht, kann er zu einem Personalgespräch vorgeladen werden“, sagt Matthias Templin, Personalrat für den Bereich Omnibus …
Frage 1: Wie viele Anliegen für die Schaffung von #Fußgänger-Querungshilfen sind in den Jahren 2016 bis 2018 bei der Arbeitsgruppe „#Förderung des #Fußverkehrs“ (AG #FGÜ) eingegangen? Antwort zu 1: In den Jahren 2016 bis 2018 sind bei der AG FGÜ folgende Anliegen eingegangen: 2016: 80 Anliegen 2017: 104 Anliegen 2018: 140 Anliegen Frage 2: Gibt es statistische Erkenntnisse über die Herkunft der jeweiligen Anliegen (z.B. Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, Beschlüsse von Bezirksverordnetenversammlungen etc.)? Wenn ja, bitte darstellen. Antwort zu 2: Es wurde keine statistische Erhebung über die Herkunft der jeweiligen Anliegen erstellt. Frage 3: Wie wird gewährleistet, dass das Anliegenmanagement für Fußgänger-Querungshilfen niedrigschwellig durchgeführt wird? Ist z. B. geplant, eine zentrale Online-Plattform zur Meldung von Stellen, an denen Fußgänger-Querungshilfen notwendig wären, einzurichten? 2 Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewährleistet zu Beginn des Prozesses durch das bestehende System der einfachen, formlosen Anmeldung von Anliegen, bei den zuständigen Bezirken bzw. der Senatsverwaltung und Verkehrslenkung Berlin, eine niedrigschwellige und ortsbezogene Antragsstellung. Das Anliegen- Management selbst ist ein interner Verwaltungs- bzw. Arbeitsvorgang, der die Antragstellenden in keiner Weise überfordert. Die das Anliegen Vortragenden werden im Prozess des Anliegen-Managements an den geeigneten Stellen und zu gegebenem Zeitpunkt über den Stand des Verfahrens informiert (positiver / negativer Bescheid). Der Senatsverwaltung sind in diesem Zusammenhang auch keine Missstände oder Klagen über hohe Verfahrenshürden in der Antragsstellung oder dem Anliegen-Prozess bekannt. Da die zentrale Seite „Mehr Sicherheit für Fußgänger“ (https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/fussgaenger/sicherheit/index.shtml) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bereits zentral umfassende Informationen (Unterpunkt Zebrastreifen) zur Meldung (Unterpunkt Standortvorschläge) und Umsetzung (Unterpunkt Bauprojekte seit 2004) von Zebrastreifen anbietet, ist es aktuell nicht geplant, eine zentrale Onlineplattform – zur Meldung von Stellen, an denen Fußgänger-Querungshilfen notwendig wären – einzurichten. Die Seite und der Anmeldeprozess ist aus Sicht der Verwaltung bereit sehr niedrigschwellig und wird i. d. R. jeweils im Frühjahr mit den Daten zur Programmumsetzung des Vorjahres ergänzt. Frage 4: Welche statistischen Erkenntnisse gibt es über die Dauer und die Art der Erledigung der Anliegen? Wie viele Anliegen konnten in den o.g. Jahren umgesetzt werden? Antwort zu 4: Es wurde keine statistische Erhebung über die Dauer und Art der Erledigung der Anliegen erhoben. In den Jahren 2016-2018 wurden folgende Maßnahmen baulich umgesetzt: 52 Fußgängerüberüberwege 14 Mittelinseln 18 Gehwegvorstreckungen Frage 5: Welche Gründe führten in der Regel zur Ablehnung von Anliegen? Antwort zu 5: Gründe für Ablehnungen bestehen in der Regel bei zu geringem Querungsbedürfnissen, zu geringem Fahrzeugaufkommen, bereits in der Nähe vorhandener gesicherter Querungsstellen und bei unzulänglichen baulichen Gegebenheiten (z. B. fehlende Gehwege, Gleisanlagen von Straßenbahnen, zu schmale Fahrbahnen, so dass keine Mittelinsel eingebaut werden kann). 3 Frage 6: Wie viele Anliegen sind zur Zeit noch in der AG FGÜ anhängig? Antwort zu 6: Der AG FGÜ liegen zurzeit 30 neue Anliegen zur Bearbeitung und Prüfung vor. Für ca. 48 Anliegen aus dem Jahr 2018 muss die Prüfung noch zu Ende geführt beziehungsweise die Unterlagen für eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung vorbereitet werden. Frage 7: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Anliegen zunächst von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) bearbeitet wird? Antwort zu 7: Wenn der Ersteingang des Anliegens in der VLB erfolgte, dann beansprucht die Erstprüfung durchschnittlich zwei Wochen. Frage 8: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Anliegen von der VLB an die AG FGÜ weitergeleitet werden kann? Antwort zu 8: Nach positivem Ergebnis der Erstprüfung erfolgt unmittelbar danach die Weiterleitung an die AG FGÜ, ebenfalls durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen. Frage 9: Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung eines Anliegens in der AG FGÜ? Antwort zu 9: Da die Anliegen nicht einzeln geprüft werden sondern parallel im Block den einzelnen Prüfschritten unterzogen werden, kann sich die Prüfung eines Anliegens bis zu einem Jahr hinziehen. Frage 10: Trifft es zu, dass nach Eingang eines Anliegens seitens der VLB in jedem Fall eine Ortsbesichtigung durchgeführt wird? Antwort zu 10: Die VLB führt lediglich eine Ortsbesichtigung bei eingegangenen Anliegen durch, die in der Zuständigkeit der VLB liegen (Straßen des Straßenhauptnetzes). Nur im Rahmen 4 einer Ortsbesichtigung kann das Vorliegen der örtlichen Voraussetzungen der zu beachtenden Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) geprüft werden. Frage 11: Nach welchen Kriterien werden Ortsbesichtigungen durchgeführt? Welche Prüfungen erfolgen in diesem Zusammenhang? Antwort zu 11: Die Standortprüfung durch die VLB beinhaltet u.a. die Feststellung der Anzahl von Fahrstreifen der zu querenden Straße, die Prüfung der Sichtbeziehungen zwischen Fahrzeugführenden und den Querenden, die Beobachtung des Querungsverhaltens der zu Fuß Gehenden, der Recherche hinsichtlich bereits in der Nähe vorhandener Querungsstellen, der Art der Bezugspunkte, die ein Queren erfordern und die Feststellung, ob gegebenenfalls sensible Einrichtungen vorhanden sind und bei der Festlegung der Maßnahmenart berücksichtigt werden müssen. Auch werden die baulichen Gegebenheiten wie das Vorhandensein von Gehwegen sowie die Führung des Rad- und Fußverkehrs vor Ort geprüft. Diese Ergebnisse sind für die Weiterbearbeitung im Rahmen der AG FGÜ entscheidend, da gegebenenfalls Querungshilfen wie ein FGÜ dadurch ausgeschlossen sein können. Alle weiteren im späteren Prüfungsablauf stattfindenden Ortstermine an ausgewählten Standorten werden zur Abstimmung der konkreten Lage der geplanten Querungshilfe unter Beachtung aller örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten durchgeführt. Frage 12: Werden Ortsbesichtigungen obligatorisch mit Beteiligung der Antragstellerinnen und weiterer zuständiger Ämter durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Die in den Antworten zu den Fragen 10 und 11 erwähnten Ortstermine der VLB werden nur von den Mitarbeitenden der VLB durchgeführt. An allen weiteren im späteren Prüfungsablauf stattfindenden Ortsterminen nehmen alle zuständigen Mitglieder der AG FGÜ teil (das jeweils zuständige Straßen- und Grünflächenamt der Bezirksämter, die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde und Vertreterinnen und Vertreter der Direktionen und Abschnitte des Polizeipräsidenten). Antragstellende nehmen in der Regel nur im Einzelfall an den Ortsterminen zur Klärung ortsspezifischer Sachverhalte teil. Frage 13: Wird die Auffassung geteilt, dass eine frühzeitige Beteiligung aller am Verfahren zu Beteiligenden dazu führen kann, dass Entscheidungen schneller getroffen, vorbereitet und schließlich durchgeführt werden können? 5 Antwort zu 13: Bei der Prüfung der Anliegen in der AG FGÜ sind alle am Verfahren Beteiligten schon von Anfang an mit einbezogen. Frage 14: Werden bei der Bearbeitung von Anliegen Verkehrszählungen obligatorisch durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 14: Bei allen Anliegen, für die von vornherein kein Ausschlusskriterium vorliegt oder kein Bedarf für eine Querungshilfe abgeschätzt werden kann und die somit einer weitergehenden Prüfung unterzogen werden, wird eine Verkehrszählung durchgeführt. Das trifft in der Regel für die Mehrzahl der Anliegen zu. Frage 15: Wie lange dauert es durchschnittlich, bis eine Verkehrszählung nach entsprechendem Beschluss auch durchgeführt werden kann? Antwort zu 15: Die Verkehrszählungen werden von einem externen Dienstleister durchgeführt, auf dessen Arbeitsablauf die Senatsverwaltung keinen Einfluss hat. Außerdem werden Verkehrszählungen nur außerhalb der Schulferien dienstags bis donnerstags und nur in einer Kernzeit von ca. Mitte März bis ca. Mitte November vorgenommen. Dadurch kann es durchaus mehrere Monate dauern, bis die Ergebnisse der Verkehrszählungen vorliegen. Frage 16: Wie erfolgt eine Abwägung zwischen den durch eine Verkehrszählung gewonnenen quantitativen Daten und den räumlichen, baulichen und verkehrlichen Verhältnissen vor Ort? Antwort zu 16: Die Abwägung erfolgt immer im Einzelfall. Die Verkehrszähldaten übermitteln, wer die Fahrbahn überquert, wie viele queren und wo die Querungen stattfinden und die Fahrzeugmengen. Je nach Größe der Fußgänger- und Fahrzeugzahlen können verschiedene Querungshilfen wie Fußgängerüberwege, Fußgängerüberwege mit Mittelinseln, nur Mittelinseln oder Gehwegvorstreckungen zum Einsatz kommen oder auch ausgeschlossen werden. Die Betrachtung der räumlichen und baulichen Verhältnisse lässt dann eine Entscheidung zu, ob und wenn ja, welche Querungshilfe zum Einsatz kommen kann. 6 Frage 17: Wie erfolgt schließlich die Rückmeldung er Bearbeitung von Anliegen an die jeweiligen Antragstellerinnen? Ist hier geplant, mehr Transparenz z. B. durch die Schaffung einer Online-Plattform zu schaffen, die die Bearbeitung der Anliegen für alle Interessierten nachvollziehbar macht? Antwort zu 17: Die Antragstellenden werden jeweils über die Stellen, bei denen das Anliegen eingegangen ist, über das Prüfergebnis ihres Anliegens in Kenntnis gesetzt. Das kann die Verkehrslenkung Berlin, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz oder das jeweilige Bezirksamt sein. Die Schaffung einer Online-Plattform ist aktuell nicht vorgesehen. Frage 18: Wie stellt sich die personelle Situation im Bereich der Planung und Anordnung von Fußgänger- Querungshilfen aktuell dar und wie wird diese durch den Senat eingeschätzt? Inwiefern will der Senat die Personalsituation verbessern? Frage 19: Wie beurteilt der Senat letztlich die Arbeitsabläufe in der Verwaltung zur Förderung des Fußverkehrs und für wie effizient hält er sie vor dem Hintergrund des dringenden Ziels, mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen zu schaffen? Frage 20: Beabsichtigt der Senat eine Vereinfachung und Bündelung der Prozesse (Bitte um Darstellung des kompletten Verfahrensablaufs mit Darstellung der entsprechenden Rechtsgrundlagen für die jeweiligen Prozessschritte), um den Verwaltungsaufwand, der sich vom Eingang eines Anliegens bis zu Fertigstellung von Querungshilfen ergibt, zu reduzieren? Antwort zu 18 bis zu 20: Die Fragen 18 bis 20 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert seit 2001 das Bauprogramm für Querungshilfen (Fußgängerüberwege, Mittelinseln und Gehwegvorstreckungen) und zeichnet dabei für die Durchführung der Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen“ (Teilnehmende sind u. a. die Polizei, Verkehrslenkung, Bezirke) sowie die Mittelvergabe an die Bezirke verantwortlich. Die Planung und Anordnung von Fußgänger-Querungshilfen ist jedoch originäre Aufgabe des jeweils betroffenen Straßenbaulastträgers. In Berlin sind das i. d. R. die Bezirke und dort die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter. Der Senatsverwaltung ist bekannt, dass die personelle Situation in den vorgenannten Ämtern teilweise [sehr] angespannt ist. Die Bezirke sind in diesem Zusammenhang selbst für die personellen Belange sowie die planerischen und sonstigen Arbeitsabläufe in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich, sodass die Senatsverwaltung hierauf keinen Einfluss hat. Um den Gesamtablauf des Bauprogramms für Querungshilfen (Zebrastreifenprogramm) noch effizienter zu gestalten, hat die Senatsverwaltung im Jahr 2018 alle bündelbaren Prozesse identifiziert und an einen neuen Dienstleister vergeben. Er organisiert seitdem Ortsbesichtigungen, und Sitzungen der AG, erstellt Planzeichnungen, verkehrliche Begründungen, Antragstellungen bei den bezirklichen Straßenverkehrsbehörden, erstellt 7 Sachstandslisten und sorgt für die Umsetzungsverfolgung. Den rechtlichen Rahmen setzten hier u. a. die StVO, die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen inkl. der Ergänzung vom März 2008 (Berliner Erlass zur Tabelle 2) und das Berliner Straßengesetz mit dessen Ausführungsvorschrift, Geh- und Radwege. Der Gesamtprozess stellt sich aus Sicht der Senatsverwaltung wie folgt dar:
Auftragserstellung Querungsbedarf: Hinweis aus der aktiven Bürgerschaft, von
Bezirken, Schulen etc. über den niedrigschwelligen Antragsweg (s. Antwort zu
Frage 3).
Sitzung der AG „Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen bei SenUVK“: Prüfung
des Antrags auf eine Querungshilfe; Ablehnung aus fachlichen Gründen oder
Weiterbehandlung (u. a. Verkehrszählung)
Prüfung der verkehrlichen Zulässigkeit (notwendige Schwellenwerte über- oder
unterschritten): Bei zu geringer Verkehrsbelastung wird der Antrag noch einmal in
der AG behandelt. Ggf. sind weitere Prüfungen erforderlich um die Zulässigkeit
doch noch zu bescheinigen.
Durchführung des Ortstermins mit dem Baulastträger (Bezirk), der
Verkehrslenkung, der Polizei und dem Planungsbüro. Dabei wird final über die
Erforderlichkeit der Maßnahme entschieden.
Der Bezirk plant und baut den Fußgängerüberweg, die Mittelinsel bzw.
Gehwegvorstreckungen
Berlin, den 28.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Von wann bis wann wurden und werden welche Baumaßnahmen am Bahnhof #Hohenschönhausen, durch wen durchgeführt (Bitte um tabellarische Auflistung nach Monaten und Baumaßnahme)? Antwort zu 1: Ohne eine Eingrenzung des Zeitraums ist hier eine genaue Antwort nicht möglich. Im Zuständigkeitsbereich der #Verkehrslenkung Berlin (VLB) findet auf der Falkenberger Brücke seit dem 15.05.2018 und momentan laufend die Sanierung der #Tramgleise im Auftrag der #BVG statt. In diesem Zusammenhang erfolgen auch die Sanierungsarbeiten innerhalb des Brückenbauwerkes. 2 Frage 2: Wann sind die aktuellen baulichen Maßnahmen beendet und werden sie damit termingerecht fertiggestellt? Wodurch sind mögliche Verzögerungen begründet? Antwort zu 2: Die BVG haben wie folgt mitgeteilt: „Das geplante Bauende verzögert sich aufgrund vorgefundener Schäden in den unteren Lagen der Bausubstanz von November 2018 auf Dezember 2019.“ Frage 3: Welche bezirklichen und städtischen Verwaltungen bzw. welche Unternehmen sind bei den betreffenden Baumaßnahmen mit welchen Projekten involviert? Antwort zu 3: Die Verkehrslenkung Berlin erteilt im Zusammenhang mit der Baumaßnahme die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung der Baumaßnahme. Als Bauherr wurde zur unter Antwort zu 1 genannten Baumaßnahme der Verkehrslenkung Berlin die BVG genannt. Anhörungspartner der Verkehrslenkung Berlin vor Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung waren Das Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt (Straßenbaulastträger), Der Polizeipräsident in Berlin (Abschnitt 61), Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK (Straßenbaulastträger für das Brückenbauwerk). Frage 4: Wann und wie wurden die Anwohner Hohenschönhausens und die umliegenden Institutionen über die Baumaßnahmen in Kenntnis gesetzt? Falls es keine Informationen gegeben hat, warum nicht? Antwort zu 4: Die BVG haben wie folgt mitgeteilt: „Aufgrund der größeren Entfernung zur Baustelle wurde keine Anwohnerinformation durchgeführt. Es wurden jedoch Fahrgastinformationen veranlasst.“ Frage 5: Gab es möglicherweise Beschwerden zur Durchführung der Baumaßnahmen, zum Beispiel in Bezug zu einem falsch aufgestellten Bauschild? Wenn ja, durch wen gab es die Beschwerde und wie konnte es zu diesem Fehler kommen? Antwort zu 5: Die Verkehrslenkung Berlin erreichten sechs Beschwerden zu der unter Antwort zu 1 genannten Baumaßnahme. Hierbei handelte es sich um 3 zwei Beschwerden/Hinweise durch den ADFC zur Verkehrsführung, zwei Beschwerden/Hinweise durch eine Bürgerin zur Verkehrsführung, eine anonyme Beschwerde, es würde an der Baumaßnahme nicht gearbeitet werden, eine Beschwerde durch einen Bürger, es würde an der Baumaßnahme nicht gearbeitet werden. Einzelne Verkehrszeichen wurden in den Beschwerden nicht thematisiert. Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e. V.) bemängelte das Fehlen eines Baustellenschildes. Die Aufstellung eines Baustelleninformationsschildes ist im Berliner Straßengesetz sowie der Bauordnung Berlin geregelt und obliegt dem Bauherrn. Zuständig für die Überwachung dieser Regelungen ist das jeweils zuständige Bezirksamt. Die BVG haben wie folgt mitgeteilt: „Nach einem Offenen Brief der ADFC-Stadtteilgruppe Lichtenberg vom 11.06.2018 an die SenUVK, Frau Senatorin Günther, wurde die Verkehrsführung in Abstimmung mit der Verkehrslenkung Berlin angepasst. Das Baustelleninformationsschild wurde aufgrund von Lieferengpässen des Auftragnehmers leicht verspätet geliefert.“ Frage 6: Wo und wie werden mit Abschluss der Baumaßnahmen die Haltestellen, die Verkehrsführung und die Lichtsignalanlagen angesiedelt sein (Bitte um eine bildliche Darstellung)? Antwort zu 6: Der zuständige Straßenbaulastträger (Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt) hat auf Nachfrage erklärt, es sei in das Bauvorhaben nicht involviert und Fehlanzeige gemeldet. Der VLB sind dort keine Bauplanungen bekannt und somit müsste nach Abschluss der jetzigen Bauarbeiten der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Lediglich in Bezug auf die derzeit in stadtauswärtige Fahrtrichtung eingerichtete BVG-Haltestelle gibt es Anträge, diese nach Bauende in eine stationäre Haltestelle umzuändern. Frage 7: Welche Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen hatten die Baumaßnahmen im Hinblick auf die Nutzer des ÖPNV, des Straßenverkehrs, für die Radfahrer und für die Fußgänger und gibt es Erhebungen zu der jeweiligen Passierdauer der oben genannten Gruppen? Antwort zu 7: Für die unter Antwort zu 1 genannte Baumaßnahme wurden folgende verkehrliche Maßnahmen angeordnet: Da sich hier die Buslinien des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den Haltestellenbereich mit der Straßenbahn (Tram) teilen, mussten diese für die Dauer der Arbeiten umverlegt werden. Hierfür wurde in stadtauswärtiger Fahrtrichtung eine provisorische Haltestellenbucht baulich angelegt. 4 Stadteinwärts war kein Provisorium für die Bushaltestellen notwendig, da bereits im Bestand eine Bucht vorhanden war. Für die Tram wurde östlich der Fußgängerfurt eine neue, provisorische Haltestelle baulich angelegt. Bei der Erarbeitung einer Lösung für diese komplexe Verkehrssituation wurden alle Verkehrsarten berücksichtigt: ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger und motorisierter Individualverkehr. Die Straßenbahn wurde eingleisig geführt und konnte während der Bauzeit durchgehend fahren. Durch die provisorische Verlegung der Haltestelle gab es etwas längere Umsteigewege zur S-Bahn. Bedingt durch betriebstechnisch notwendige Mindestlängen und -breiten für die Haltestellenbereiche mussten jedoch die dortigen Radfahrerführungen provisorisch verlegt bzw. anders geführt werden. Stadteinwärts wurde im Bereich der Verschwenkung des vorhandenen Radweges ein zusätzlicher Bereich asphaltiert. Zeitweise wird der innere Fahrstreifen stadtauswärts zur Durchführung einzelner Arbeiten gesperrt. Erhebungen über die jeweilige Passierdauer der einzelnen Verkehrsarten existieren nicht. Durch die Baumaßnahmen auf der linken Fahrspur kam es jedoch für den Individualverkehr zeitweise zur Staubildung. Dies betraf mitunter auch den Busverkehr der BVG. Frage 8: Wird in Zukunft sichergestellt sein, dass mit Abschluss der baulichen Maßnahmen, der reibungslose Verkehrsfluss insbesondere im Hinblick auf die Ampelschaltung sichergestellt ist? Antwort zu 8: Die derzeitige Baumaßnahme bezieht sich auf die von den Bussen benötigte Fläche zum Zurückschwenken in die Kfz-Fahrspuren. Die bisherige Bordausbildung beschränkte diesen Vorgang für die nachrückenden Straßenbahnen, die an den auf die Ausfahrt wartenden Bussen nicht vorbeifahren konnten. Verkehrstechnische Anpassungen sind in diesem Zuge nicht vorgesehen, da im Hinblick auf die Ampelschaltung mit einem reibungslosen Verkehrsfluss gerechnet wird. Frage 9: Mit welchen Wartezeiten an den jeweiligen Lichtsignalanlagen müssen die in Frage 7 erwähnten Personengruppen nach Fertigstellung der Baumaßnahmen rechnen? Antwort zu 9: Die Fußgängeranforderungsanlage wird verkehrsabhängig betrieben und ist dabei durch die Sonderphasen und die dynamischen Anpassungen infolge der ÖPNV-Abwicklung stark beeinflusst. Daher sind die Wartezeiten sehr von diesen situativen Einflüssen, aber auch der Takt-Frequenz des ÖPNV abhängig. Infolgedessen lassen sich hier keine konkreten Zeiten prognostizieren. Frage 10: Mithilfe welcher Technologie wird die Vorrangschaltung des ÖPNV zukünftig betrieben? 5 Antwort zu 10: Es findet keine technologische Umstellung statt, so dass es sich nach wie vor um eine Steuerung innerhalb eines koordinierten Umlaufzeitsystems handelt. Diese Steuerung erfolgt nach dem Prinzip der freien Phasenbildung. Es findet eine ÖPNV-Abwicklung durch Sonderphasen statt. Frage 11: Gibt es Überlegungen seitens des Senats, den Bahnhof Hohenschönhausen umzugestalten bzw. einen komplett neuen, modernen Bahnhof zu errichten? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 11: Nein, der Senat sieht kein Erfordernis für einen Neubau bzw. eine grundlegende Umgestaltung des Bahnhofs Hohenschönhausen. Der DB Station & Service AG als Betreiber der Station obliegt die Verantwortung für die Gestaltung und die Funktionsfähigkeit der Verkehrsstation. Frage 12: Gibt es aktuelle Planungen zur Inbetriebnahme einer Mobilitäts- bzw. Fahrradstation am Bahnhof Hohenschönhausen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 12: Der SenUVK sind keine Planungen zur Inbetriebnahme einer Fahrradstation am Bahnhof Hohenschönhausen bekannt; SenUVK wird grundsätzlich prüfen, welche Anforderungen aus gesamtstädtischer Sicht an die Auswahl, Planung und Ausgestaltung von Mobilitätshubs zu stellen sind und welche Bahnhöfe sich dafür eignen. Frage 13: Welche Planungen existieren seitens des Senates für die Flächen entlang der Bahntrasse (Egon-Erwin- Kisch-Straße), die im Flächennutzungsplan für die Tangentialverbindung Nord vorgehalten werden? Antwort zu 13: Die Flächen für die im Flächennutzungsplan dargestellte Tangentialverbindung Nord werden weiterhin langfristig freigehalten. Berlin, den 28.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Welche Ziele verfolgt der Senat im Rahmen des geplanten #Leuchtturmprojekts, in Kaulsdorf / Mahlsdorf ein Testfeld für die #Automatisierung von Entsorgung und Versorgung im Endkundenbereich zu erproben? Antwort zu 1: Die Berliner Agentur für Elektromobilität (#eMO) hat als Agentur des Landes Berlin, die von der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH getragen wird, die Studie „Vernetztes und automatisiertes Fahren im Berliner #Wirtschaftsverkehr“ beauftragt. Diese gibt einen Überblick zu aktuellen Automatisierungs- und Vernetzungstechnologien und deren Chancen auf Implementierung anhand von konkret erarbeiteten Einsatzszenarien (use cases) für Berlin. Hierzu wurden zunächst allgemein die Potenziale und vorhandenen Best-Practices der Automatisierung und Digitalisierung im Wirtschaftsverkehr näher untersucht. Darauf aufbauend wurden drei Ansätze für mögliche zukünftige Leuchtturmprojekte mit vernetzten logistischen Betriebskonzepten erarbeitet. Die erarbeiteten Inhalte sind daher mögliche Ansatzpunkte für die Realisierung von Innovationsprojekten. 2 Im Laufe der Untersuchungen wurde als potenzielles Projektgebiet der Bereich Kaulsdorf/Mahlsdorf identifiziert, unter anderem in Abstimmung mit dem Bezirksamt sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Eine Festlegung stellt dies nicht dar. Frage 2: a) Welche Maßnahmen sollen im Rahmen des Projektansatzes „Automatisierung der Versorgung“ umgesetzt werden? b) Welche Umsetzungsschritte sind bereits erfolgt? c) Welche Umsetzungsschritte stehen noch aus? Welche eventuellen Hürden bestehen noch? d) Welche Gespräche hat es dazu bisher auf Bezirks- oder Senatsebene gegeben? e) Wie ist der aktuelle Stand des Projekts? Gibt es bereits einen Plan zur zeitlichen Realisierung? f) Welche räumliche Abgrenzung des Testfelds soll erfolgen? g) Welche Beteiligungsschritte sind geplant? Antwort zu 2: Die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) teilt hierzu mit: „Der Ansatz sieht vor, die Paketzustellung vor Ort durch den Einsatz von Automatisierungstechnik zu unterstützen und zu entlasten. Das elektrisch betriebene Lieferfahrzeug („Paketshuttle“) soll zukünftig den Weg vom Güterverteilzentrum ins Zustellgebiet selbstständig zurücklegen können (ein Begleiter bleibt aber zunächst zur Sicherheit an Bord). Im Zustellgebiet übernimmt der Paketzusteller dann die Feinverteilung je nach Bebauungsdichte z.B. zu Fuß oder mit einem elektrischen Lastenrad. Beim Thema „Automatisierung der Versorgung“ gab es erste Gespräche mit Kurier-, Express- und Paketdiensten (sogenannte KEP-Dienstleister). Ein grundsätzliches Interesse an zunächst teil-automatisierten Lieferfahrzeugen (z.B. Follow-me Funktion) besteht. Eine zeitnahe Umsetzung ist aufgrund der noch technisch limitierten Fahrzeuge und der in Deutschland vorhandenen Rechtslage für autonome Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nicht zu erwarten. In jedem Fall bedarf es für den öffentlichen Raum einer Sondererlaubnis für ausgewählte Teststrecken. Mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf sowie mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gab es grundlegende Vorgespräche. Derzeit gibt es keine konkreten Pläne zur weiteren Fortführung des Projektes. Vorgeschlagen wird ein Testfeld in Wohngebieten von Kaulsdorf und Mahlsdorf. Berlin Partner als zuständige Wirtschafts- und Technologieförderung des Landes Berlins bietet seine Unterstützung bei der weiteren Koordinierung der Projektentwicklung an.“ Frage 3: a) Welche Maßnahmen sollen im Rahmen des Projektansatzes „Automatisierung der Straßenreinigung“ umgesetzt werden? b) Welche Umsetzungsschritte sind bereits erfolgt? c) Welche Umsetzungsschritte stehen noch aus? Welche eventuellen Hürden bestehen noch? d) Welche Gespräche hat es dazu bisher auf Bezirks- oder Senatsebene gegeben? e) Wie ist der aktuelle Stand des Projekts? Gibt es bereits einen Plan zur zeitlichen Realisierung? f) Welche räumliche Abgrenzung des Testfelds soll erfolgen? g) Welche Beteiligungsschritte sind geplant? 3 Antwort zu 3: Die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) teilt hierzu mit: „Das Konzept sieht vor, den Automatisierungsgrad der Straßenreinigung mit Hilfe eines Kehrroboters schrittweise zu steigern. Zunächst soll eine geeignete Teststrecke bestimmt werden und ein sich beteiligendes Entsorgungsunternehmen gefunden werden. Im nächsten Schritt müssen Anwohnerinnen und Anwohner informiert und die notwendige Infrastruktur (Lade- und Reinigungsstation für den Kehrroboter) geschaffen werden. In einer ersten Testphase soll der Kehrroboter dann zunächst einem Mitarbeitenden des Entsorgungsunternehmens per „follow-me“-Funktion hinterherfahren und Straßenkanten, Rad- und Gehwege sowie öffentliche Plätze reinigen. Im Rahmen der Studienerstellung wurde zunächst ein konzeptioneller Workshop mit Technologieanbietern, dem Bezirk sowie den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) durchgeführt. Auf allen Seiten bestand ein hohes Interesse an einem Pilotprojekt. Weiterhin haben die BSR Ende 2018 einen internen Workshop zum Thema Digitalisierung und Automatisierung von Straßenreinigung und Müllentsorgung in Anwesenheit von Vertretern des Bezirkes und der eMO durchgeführt. Eine zeitnahe Umsetzung ist aufgrund der noch technisch limitierten Fahrzeuge und der in Deutschland vorhandenen Rechtslage für autonome Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nicht zu erwarten. In jedem Fall bedarf es für den öffentlichen Raum einer Sondererlaubnis für ausgewählte Teststrecken. Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat jeweils an den oben genannten Workshops teilgenommen. Eine Umsetzung gemeinsam mit der BSR ist derzeit nicht abzusehen. Andere Entsorgungsdienstleister könnten eine Alternative darstellen. Einen konkreten Zeitplan zur Realisierung gibt es derzeit nicht. Vorgeschlagen wird ein Testfeld in Wohngebieten von Kaulsdorf und Mahlsdorf. Berlin Partner als zuständige Wirtschafts- und Technologieförderung des Landes Berlins bietet seine Unterstützung bei der weiteren Koordinierung der Projektentwicklung an.“ Frage 4: Ist geplant, dass die Fahrzeuge stets mit Begleitpersonen unterwegs sein werden? Antwort zu 4: Die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) teilt hierzu mit: „Ja, die gegenwärtige Rechtslage sieht dies vor.“ Berlin, den 22.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Zu kleine Züge und nur bis #Wannsee, in #Caputh werden die Plätze knapp – das gerade beschlossene #Zugkonzept bietet für viele bestehende Probleme in der Region keine zufriedenstellende Lösung an. Potsdam – Das am Freitag vorgestellte Zugkonzept für die Region ab dem Jahr 2022 stößt in der Mittelmark und in Potsdam auf viel Kritik. Die Züge, die bis 2034 fahren sollen sind zu klein, zudem wurde weniger geliefert, als sich die meisten Kommunen erhofft haben. Ein Überblick:
#RE7: Bad Belzig – Potsdam – Berlin Die größte Kritik gibt es an den Plänen für den RE 7. Für diese Linie hatte das Infrastrukturministerium einen #Halbstundentakt ab 2022 angekündigt. Der ist auch vorgesehen: Allerdings nur bis Berlin Wannsee. In die Berliner Innenstadt wird es weiterhin nur einen Zug pro Stunde geben, der hinter dem Flughafen Schönefeld dann nach #Senftenberg statt wie bisher nach Wünsdorf-Waldstadt fahren wird. Die Deutsche Bahn wird die Linie wie bisher mit #Talent2-Triebwagen betreiben, die modernisiert werden sollen. Künftig werden jedoch immer zwei Züge gekoppelt, statt derzeit maximal 330 #Sitzplätzen wird es dann 420 Plätze geben.
Mit dem Ende der Mandatslaufzeit ist der #Aufsichtsrat der #BVG neu zu bestellen. Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona #Pop, weiterhin zur Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bestimmt.
Darüber hinaus hat der Senat beschlossen, der #Gewährträgerversammlung der BVG zur Bestellung in den Aufsichtsrat vorzuschlagen:
Bernd #Fricke, Vorstandsmitglied der Pin Mail AG, Andrea #Böhm, Geschäftsführende Gesellschafterin der TAXialist UG Steuerberatungsgesellschaft, Regine #Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Prof. Dr. Barbara #Lenz, Direktorin des Instituts für Verkehrsforschung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, Dr. Bernhard #Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom e.V., Volker #Sparmann, ehem. Sprecher der Geschäftsführung Rhein-Main Verkehrsverbund, Mobilitätsbeauftragter des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, sowie Fréderic #Verrycken, Staatssekretär bei der Senatsverwaltung für Finanzen.* Grundlage der Bestimmung der neuen Mitglieder des Aufsichtsrates der BVG ist das Berliner Betriebe-Gesetz (#BerlBG). Folgen Sie den Social-Media-Kanälen des Regierenden Bürgermeisters auf Twitter, Facebook, Instagram und Youtube! Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Telefon: (030) 9013-8451
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass alle Bautechnik von der #Baustelle#Bahnhof#Wilhelmshagen abgezogen wurde, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Aus welchem Grund wurde die Bautechnik abgezogen, wenn das Projekt noch gar nicht beendet ist? Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Von 03/2016 – 12/2018 wurde der Streckenabschnitt #Köpenick (a) – #Erkner (a) mit einer Länge von 10 km für 160 km/h und 25 t Radsatzlast in vier jeweils 5 km langen Abschnitten umgebaut. Diese Arbeiten sind bis auf die #Personenunterführung (PU) Wilhelmshagen seit dem 03.12.2018 abgeschlossen. Da der Bahnhof Wilhelmshagen auch Baustelleneinrichtungsfläche für die fertig gestellten Gewerke und Bauwerke war, wurde die Bautechnik mit Abschluss der Arbeiten abgezogen. Da derzeit noch #Baustopp für PU Wilhelmshagen besteht und die Geräte und Maschinen auf anderen Baustellen der Firma benötigt werden, wurden diese zur Vermeidung von unnötigen Kosten und Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle zunächst abgezogen.“ 2 Frage 3: Hat der Senat Informationen, wann der Umbau des Bahnhofs Wilhelmshagen fortgesetzt wird? Frage 4: Ist dem Senat ein neuer Fertigstellungstermin des Umbaus der S-Bahn-Station Wilhelmshagen bekannt? Antwort zu 3 und 4: Nein, dem Senat liegen dazu noch keine konkreten Informationen vor. Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten und unnötigen Eingriffen in die denkmalgeschütze Anlage gewählte Bauweise für die PU Wilhelmshagen erfordert eine besondere Genehmigung. Da das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann derzeit keine zuverlässige Aussage getroffen werden, wann die Bauarbeiten wieder aufgenommen werden können. Der Fertigstellungstermin kann erst benannt werden, wenn bekannt ist, wann die Bauarbeiten wieder aufgenommen werden können. Voraussichtlich liegen Ende 02/2019 hierzu Informationen vor.“ Frage 5: Sollte es zu einem langfristigen Baustopp kommen, sind vernünftige alternative Zwischenlösungen für die Überquerung am Bahnhof Wilhelmshagen geplant? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Derzeit wird untersucht, ob und wie die Erreichbarkeit des nördlich der Bahn gelegenen Gebiets behelfsmäßig mit Errichtung eines Durchgangs durch den #Tunnel zwischenzeitlich hergestellt werden könnte. Dieser müsste allerdings mit Wiederaufnahme der Bauarbeiten wieder geschlossen werden.“ Frage 6: Wird der Senat der DB gegenüber darauf drängen, die Kundinnen und Kunden in Wilhelmshagen und Rahnsdorf zeitnah über die weiteren Planungen und ihre Umsetzung zu informieren? Antwort zu 6: Ja, der Senat wird gegenüber der DB AG darauf drängen, dass nach Vorliegen belastbarer Termine diese die Betroffenen aktiv informiert. Berlin, den 23.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Steglitz-
Zehlendorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat übermittelt wurde. Sie ist in die Antwort eingeflossen.
Frage 1:
Welche konkreten Planungen verfolgt der Senat für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf in Bezug auf a) #Radverkehr, #Radrouten, #Radwege, Fahrradangebotsstreifen? b) #Bus-Anbindungen, #Bus-Spuren, Umbau von Bushaltestellen? c) #Tempo-30 Zonen, verkehrsbeeinflussende Maßnahmen wie #Ampelschaltungen? d) #Schulwegsicherung? Antwort zu 1a: Der Senat verfolgt für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf zusammen mit dem Bezirksamt (BA St-Z) im Rahmen des Radverkehrsinfrastrukturprogramms zurzeit folgende Planungen: Umsetzung des Radfernwegs Berlin-Leipzig (Umbau Knotenpunkt Kaiser-Wilhelm- Straße / Alt-Lankwitz einschließlich Lückenschluss Radverkehrsanlagen Kaiser- Wilhelm-Straße zwischen Alt-Lankwitz und Zufahrt Tanklager, Ausbau Zweirichtungsradweg Gallwitzallee einschließlich Radweganbindung Mühlenstraße, Asphaltierung Weg in der Grünanlage zur Sondershauser Straße sowie eines Teils der Sondershauser Straße selbst) Planung von Radschnellwegen (Teltowkanal-Korridor, Avus-Korridor) Ausbau von Ergänzungsrouten des übergeordneten Fahrradroutennetzes (Asphaltierung Jungfernstieg, Asphaltierung Brauerstraße, Umbau Knotenpunkt Königsberger Straße / Morgensternstraße / Jungfernstieg, Umbau Knotenpunkt 2 Brauerstraße / Oberhofer Weg / Lankwitzer Straße, Asphaltierung Königsweg zwischen Hohentwielsteig und S-Bahnbrücke, Umgestaltung Radverkehrsanlagen Malteserstraße Westseite, Asphaltierung Fischerhüttenweg, Asphaltierung Markelstraße mit Radweganbindung und Querungshilfe Lepsiusstraße) Sanierung, Ausbau oder Umgestaltung vorhandener Radverkehrsanlagen (Teilbereiche Königstraße in Wannsee, Potsdamer Chaussee, Clayallee, Radweg Nordumfahrung Hahn-Meitner-Institut in Wannsee, Zweirichtungsradweg Gallwitzallee nördlich Mühlenstraße) Pedelec-Korridor (Errichtung vom Kfz-Verkehr getrennter Radfahrstreifen und Radwege im Straßenzug Lindenthaler Allee – Argentinische Allee sowie eines Zweirichtungsradweges in der Grünanlage Krummes Fenn als schnelle Pedelec- Verbindung für Pendelnde zwischen Kleinmachnow und Zehlendorf) Fahrradparkhaus Zehlendorf (Errichtung eines vollautomatischen Fahrradparkhauses in der Hampsteadstraße am S-Bahnhof-Zehlendorf und Neuordnung sowie Aufstockung der bereits vorhandenen Radverkehrsanlagen mit weiteren Bügeln, Doppelstockparkern und Boxen einschließlich Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes) Zusätzlich ist mit dem BA St-Z vereinbart, dass demnächst Planungen für die Umsetzung der Hauptroute Südring (vormals Tangentenroute 8 des übergeordneten Fahrradroutennetzes) durch Asphaltierung von zwei Pflasterstraßen in Lichterfelde West (Teilbereiche von Tietzenweg und Stockweg, möglicherweise ergänzt um Lukas-Cranach- Straße) zur Herstellung einer fahrradfreundlichen Radverkehrsverbindung über Nebenstraßen begonnen werden sollen. Der Ausbau des Teltower Damms zwischen Beeskowdamm und Landesgrenze zur Herstellung von Radverkehrsanlagen wird angestrebt, wird aber voraussichtlich über eine reine Radverkehrsinfrastrukturmaßnahme hinausgehen. Antwort zu 1b: Bus-Anbindungen Für die kommenden Jahre sind im Rahmen der Maßnahmen des voraussichtlich im ersten Quartal verabschiedeten #Nahverkehrsplans (NVP) für die Jahre 2019 bis 2023 beim #Busverkehr auch im Bezirk Steglitz-Zehlendorf einige Verbesserungen geplant. Dazu zählen sowohl Verdichtungen im bestehenden Angebot gemäß dem im NVP entwickelten Ansatz des #10-Minuten-Netzes (Steigerung des Anteils der im Tagesverkehr an Werktagen mindestens alle 10 Minuten bedienten ÖPNV-Strecken) als auch neue Direktverbindungen, um für neue Stadtquartiere attraktive Anschlüsse zu gewährleisten. Ein weiterer Schwerpunkt des NVP ist die Bedienung von Neubaugebieten und nachverdichteten Wohnstandorten. In Steglitz-Zehlendorf betrifft dies u.a. die vorgesehene Bebauung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Parks Range in Lichterfelde Süd mit über 2.500 Wohneinheiten. Hier ist (neben der Schaffung günstiger Zugänge zur S-Bahn) eine Verdichtung des vorhandenen Busangebotes vorgesehen. Dies bedeutet unter anderem eine Ausdehnung der dichten Takte im Verlauf der Buslinie 186 (S Lichterfelde Süd <> S+U Rathaus Steglitz) sowie eine Verdichtung der Buslinie 284 (S Lichterfelde Süd <> S Lankwitz) in den Hauptverkehrszeiten. Darüber hinaus ist im Tagesverkehr eine neue Direktverbindung zwischen dem neuen Wohnquartier und dem S-Bahnhof 3 Zehlendorf angedacht, die auf den gemeinsamen Abschnitten die derzeitige Linie 112 verdichten wird. Die in den letzten Jahren umgesetzte Wohnbebauung im Bereich Goerzallee/Billy-Wilder- Promenade hat zu einer steigenden Nachfrage in diesem Bereich geführt. Gemäß dem Ansatz einer Ausweitung der Buslinien, die tagsüber im attraktiven 10-Minuten-Takt verkehren, soll auch die Linie 285 in der Laufzeit des NVP im Abschnitt Andréezeile <> Rathaus Steglitz an Samstagen im Tagesverkehr auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet werden. Dies bedeutet für diesen Zeitraum auch eine Verdichtung des Angebots entlang des Hindenburgdamms auf einen glatten 5-Minuten-Takt gemeinsam mit der Linie M85. Mit der Inbetriebnahme des Flughafens BER erhält der Bezirk Steglitz-Zehlendorf mit der Express-Buslinie X71 vom U-Bahnhof Dahlem Dorf über Lichterfelde, Gropiusstadt und Rudow eine umsteigefreie, direkte Anbindung zum neuen Flughafen im 20-Minuten-Takt. Weitere Linien(abschnitte), die im Sinne des 10-Minuten-Netzes zukünftig verdichtet werden sollen, sind unter anderem: X10: im Verlauf der Clayallee im Abschnitt S Zehlendorf <> Roseneck (samstags bereits ab 10 Uhr), 114: auf der gesamten Linie Ausweitung des 10-Minutentaktes auch an Samstagen im Winterhalbjahr, 184: Im Abschnitt Tempelhof <> Lichterfelde Ost Ausdehnung des 10-Minuten-Taktes am Abend. Zudem ist in enger Zusammenarbeit mit dem VBB und den benachbarten Brandenburger Aufgabenträgern und Umlandgemeinden zukünftig eine Verbesserung der Stadt-Umland- Verkehre mit dem Raum Teltow-Kleinmachnow-Stahnsdorf angestrebt. Dies betrifft neben der S-Bahn und den laufenden Arbeiten zur Stammbahn auch die Buslinien über die Berliner Stadtgrenze. Hier ist vorbehaltlich der noch laufenden Abstimmungen mit den Umlandgemeinden eine Einführung bzw. deutliche Ausweitung des Anteils der mindestens alle 10 Minuten bedienten Verkehre vorgesehen. Busspuren Bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) liegen keine konkreten Planungen für Bussonderfahrstreifen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf vor. Umbau von Bushaltestellen Bushaltestellen gehören zum öffentlichen Straßenland, dessen Baulastträger die bezirklichen Tiefbauämter sind. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat für den barrierefreien Umbau von Haltestellen zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, die zum einen auf dem Kommunalinvestitionsförderungsprogramm des Bundes, zum anderen aus Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds des Landes Berlin (SIWANA) stammen. Der Senat reicht diese Mittel jedoch nur aus bzw. stellt sie den Bezirken nach Vorlage einer geprüften Bauplanungsunterlage zur Bewirtschaftung zur Verfügung. Auch bei Projekten der Taskforce Beschleunigung gilt die alleinige Zuständigkeit der bezirklichen Baulastträger, auch wenn die Initiative in diesem Fall häufig von Senat und BVG ausgehen. 4 Antwort zu 1c: Für Tempo-30-Zonen ist das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf zuständig, welches mitteilte, dass zurzeit keine Planungen diesbezüglich verfolgt werden. Bei der VLB als Anordnungsbehörde für Lichtsignalanlagen gibt es derzeit außerhalb von anderen Projekten (z.B. aus der Radverkehrsplanung) keine verkehrsbeeinflussenden Maßnahmen wie Anpassungen von Ampelschaltungen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Antwort zu 1d: In der Morgensternstraße in Höhe der Hausnummer 13 ist der Bau einer Mittelinsel als Schulwegsicherung zur Gießensdorfer Grundschule vorgesehen. Die Maßnahme soll in diesem Jahr umgesetzt werden. Darüber hinaus gibt es noch eine Anordnung für einen Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Grunewaldstraße 44 in Höhe der derzeit sich dort befindenden Mittelinsel als Schulwegsicherung für die Kant-Grundschule. Wann diese Maßnahme finanziert werden kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat mitgeteilt, dass „…ein Arbeitskreis Sichere Schulwege eingerichtet wurde, in dem u.a. Vertretende der Schulverwaltung, der Straßenbaubehörde, der Straßenverkehrsbehörde, des Ordnungsamtes und der Polizei Probleme auch bei der Sicherheit von Schulwegen besprechen und Lösungsvorschläge erarbeiten, deren Umsetzung geprüft wird. Ein Thema ist z. B. die Einrichtung von Laufbus- oder Elterntaxi-Haltestellen im Umkreis von Grundschulen.“ Berlin, den 23.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG (DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Woran scheiterte der für den Sommer 2018 (6. Juli bis 20. August) geplante #Umbau des Bahnhofs #Karlshorst, wodurch sich die #Totalsperrung verlängerte und das Vorankommen des Gesamtprojekts sich abermals verzögerte? Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Für die Verzögerungen gibt es mehrere Gründe. So wurden im Rahmen des Rückbaus im #Baugrund nicht bekannte alte Anlagenteile sowie ein unerwartet schlechter #Bauzustand bei bekannten Bauwerken vorgefunden, die Planungsanpassungen und Mehrarbeit erforderten. Darüber hinaus wurden eingeplante #Nachtarbeiten nicht genehmigt und die auch für die Sommermonate dauerhaft ungewöhnlich hohen Temperaturen erschwerten die #Verarbeitung bestimmter Materialien. Unerwartet lange #Lieferzeiten haben die Gesamtumsetzung weiter verzögert.“ Frage 2: Wie ist es zu erklären, dass Material nicht zur Verfügung stand, wo dies doch in einer Marktwirtschaft koordinierbar sein müsste? 2 Antwort zu 2: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Aufgrund ausgeschöpfter Kapazitäten in allen Bereichen der Bauindustrie ergaben sich Materiallieferfristen, die im Vorfeld nicht entsprechend berücksichtigt werden konnten.“ Frage 3: Welchen Firmen wurden durch wen für den Umbau ausgewählt und inwiefern wurde die Leistungsfähigkeit dieser Firmen ausreichend überprüft? Antwort zu 3: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Für die Ausführung der Arbeiten wurde eine EU-weite Ausschreibung durchgeführt. In diesem offenen Verfahren erfolgt eine Bekanntmachung, bei der Angebote einer unbeschränkten Zahl von Unternehmen abgefordert werden, die gleichzeitig auch ihre Eignung nachweisen müssen.“ Frage 4: Warum und durch wen wurden die notwendigen Nachtarbeiten nicht genehmigt? Welche Begründung gab es dafür? Antwort zu 4: Grundsätzlich werden Nachtarbeiten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz genehmigt. Für die Baumaßnahmen am S-Bahnhof Karlshorst ist eine durchgängige vierwöchige Nachtarbeit gegenüber den benachbarten Anwohnern nicht genehmigungsfähig. Frage 5: Ist es zutreffend, dass das denkmalgeschützte Aufsichtsgebäude wegen schlechter Fundamentsubstanz abgebrochen wurde? Warum wurden hier keine sanfteren denkmalpflegerischen Maßnahmen veranlasst? Antwort zu 5: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Das beschädigte Fundament der Aufsicht wurde erst im Rahmen des Bahnsteigrückbaus festgestellt. Aufgrund der akuten Einsturzgefahr und der daraus resultierenden Gefährdung des Eisenbahnbetriebs auf dem genutzten S-Bahngleis 813 (=Richtung Erkner) musste nach Abstimmung mit dem Denkmalamt der kurzfristige Abbruch veranlasst werden. 3 Frage 6: Wieso stimmten die Untere Denkmalschutzbehörde Lichtenberg und das Landesdenkmalamt diesem Verlust eines bahnhofsprägenden Gebäudes zu? Antwort zu 6: Eine Zustimmung zum Verlust eines bahnhofsprägenden Gebäudes seitens der Denkmalbehörden liegt nicht vor. Frage 7: Welcher Ersatz ist geplant und welche Auflagen gibt es für den Wiederaufbau? Antwort zu 7: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die Abstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde unter Beteiligung des Landesdenkmalamtes sind noch nicht abgeschlossen.“ Die konkreten Planungen der Deutschen Bahn AG zum Ersatz bzw. Wiederaufbau eines verlustig gegangenen Gebäudes sind dem Landesdenkmalamt und der Unteren Denkmalschutzbehörde daher nicht bekannt. Frage 8: Wie sieht die Überarbeitung der Planungen aus und wann ist nach den Wintermonaten endlich mit einer verlässlichen Umsetzung derselben zu rechnen? Antwort zu 8: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die Abstimmung mit beteiligten Firmen und Büros hinsichtlich technischer Belange zur Fortführung und Fertigstellung des Projektes befindet sich in der abschließenden Phase. Auf dieser Grundlage finden in Kürze die Abstimmungen mit dem Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg (VBB), der Baubetriebsplanung der DB Netz AG und der S-Bahn zur zeitlichen Einordnung der weiteren Arbeiten statt. Hierbei werden u.a. verfügbare Kapazitäten bei Anbietern von Schienenersatzverkehr (SEV-Anbietern), notwendige Veranstaltungsverkehre, Ferienzeiten etc. berücksichtigt. Im Ergebnis können die Bauzeiten der ausstehenden Maßnahmen benannt werden.“ Frage 9: Welche Konsequenzen haben die Verzögerungen für die mit der Planung und Durchführung beauftragten Mitarbeiter? 4 Antwort zu 9: Die DB AG teilt hierzu folgendes mit: „Die eingetretenen Störungen und Behinderungen, festgestellte Planungsfehler sowie sonstige beeinflussende Rahmenbedingungen die zu den Verzögerungen führten, werden analysiert und für die Verbesserung zukünftiger Maßnahmen und deren Prozessabläufe berücksichtigt. Zudem findet ein Erfahrungsaustausch auch mit nicht am Projekt beteiligten Mitarbeitern statt.“ Berlin, den 23.01.2019 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz