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Frage 1:
Welche Ziele verfolgt der Senat im Rahmen des geplanten #Leuchtturmprojekts, in Kaulsdorf / Mahlsdorf ein
Testfeld für die #Automatisierung von Entsorgung und Versorgung im Endkundenbereich zu erproben?
Antwort zu 1:
Die Berliner Agentur für Elektromobilität (#eMO) hat als Agentur des Landes Berlin, die von
der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH getragen wird, die Studie
„Vernetztes und automatisiertes Fahren im Berliner #Wirtschaftsverkehr“ beauftragt. Diese
gibt einen Überblick zu aktuellen Automatisierungs- und Vernetzungstechnologien und
deren Chancen auf Implementierung anhand von konkret erarbeiteten Einsatzszenarien
(use cases) für Berlin. Hierzu wurden zunächst allgemein die Potenziale und vorhandenen
Best-Practices der Automatisierung und Digitalisierung im Wirtschaftsverkehr näher
untersucht. Darauf aufbauend wurden drei Ansätze für mögliche zukünftige
Leuchtturmprojekte mit vernetzten logistischen Betriebskonzepten erarbeitet.
Die erarbeiteten Inhalte sind daher mögliche Ansatzpunkte für die Realisierung von
Innovationsprojekten.
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Im Laufe der Untersuchungen wurde als potenzielles Projektgebiet der Bereich
Kaulsdorf/Mahlsdorf identifiziert, unter anderem in Abstimmung mit dem Bezirksamt sowie
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Eine Festlegung stellt dies
nicht dar.
Frage 2:
a) Welche Maßnahmen sollen im Rahmen des Projektansatzes „Automatisierung der Versorgung“
umgesetzt werden?
b) Welche Umsetzungsschritte sind bereits erfolgt?
c) Welche Umsetzungsschritte stehen noch aus? Welche eventuellen Hürden bestehen noch?
d) Welche Gespräche hat es dazu bisher auf Bezirks- oder Senatsebene gegeben?
e) Wie ist der aktuelle Stand des Projekts? Gibt es bereits einen Plan zur zeitlichen Realisierung?
f) Welche räumliche Abgrenzung des Testfelds soll erfolgen?
g) Welche Beteiligungsschritte sind geplant?
Antwort zu 2:
Die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) teilt hierzu mit:
„Der Ansatz sieht vor, die Paketzustellung vor Ort durch den Einsatz von
Automatisierungstechnik zu unterstützen und zu entlasten. Das elektrisch betriebene
Lieferfahrzeug („Paketshuttle“) soll zukünftig den Weg vom Güterverteilzentrum ins
Zustellgebiet selbstständig zurücklegen können (ein Begleiter bleibt aber zunächst zur
Sicherheit an Bord). Im Zustellgebiet übernimmt der Paketzusteller dann die Feinverteilung
je nach Bebauungsdichte z.B. zu Fuß oder mit einem elektrischen Lastenrad.
Beim Thema „Automatisierung der Versorgung“ gab es erste Gespräche mit Kurier-,
Express- und Paketdiensten (sogenannte KEP-Dienstleister). Ein grundsätzliches
Interesse an zunächst teil-automatisierten Lieferfahrzeugen (z.B. Follow-me Funktion)
besteht.
Eine zeitnahe Umsetzung ist aufgrund der noch technisch limitierten Fahrzeuge und der in
Deutschland vorhandenen Rechtslage für autonome Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen
nicht zu erwarten. In jedem Fall bedarf es für den öffentlichen Raum einer Sondererlaubnis
für ausgewählte Teststrecken.
Mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf sowie mit der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz gab es grundlegende Vorgespräche.
Derzeit gibt es keine konkreten Pläne zur weiteren Fortführung des Projektes.
Vorgeschlagen wird ein Testfeld in Wohngebieten von Kaulsdorf und Mahlsdorf.
Berlin Partner als zuständige Wirtschafts- und Technologieförderung des Landes Berlins
bietet seine Unterstützung bei der weiteren Koordinierung der Projektentwicklung an.“
Frage 3:
a) Welche Maßnahmen sollen im Rahmen des Projektansatzes „Automatisierung der Straßenreinigung“
umgesetzt werden?
b) Welche Umsetzungsschritte sind bereits erfolgt?
c) Welche Umsetzungsschritte stehen noch aus? Welche eventuellen Hürden bestehen noch?
d) Welche Gespräche hat es dazu bisher auf Bezirks- oder Senatsebene gegeben?
e) Wie ist der aktuelle Stand des Projekts? Gibt es bereits einen Plan zur zeitlichen Realisierung?
f) Welche räumliche Abgrenzung des Testfelds soll erfolgen?
g) Welche Beteiligungsschritte sind geplant?
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Antwort zu 3:
Die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) teilt hierzu mit:
„Das Konzept sieht vor, den Automatisierungsgrad der Straßenreinigung mit Hilfe eines
Kehrroboters schrittweise zu steigern. Zunächst soll eine geeignete Teststrecke bestimmt
werden und ein sich beteiligendes Entsorgungsunternehmen gefunden werden. Im
nächsten Schritt müssen Anwohnerinnen und Anwohner informiert und die notwendige
Infrastruktur (Lade- und Reinigungsstation für den Kehrroboter) geschaffen werden. In
einer ersten Testphase soll der Kehrroboter dann zunächst einem Mitarbeitenden des
Entsorgungsunternehmens per „follow-me“-Funktion hinterherfahren und Straßenkanten,
Rad- und Gehwege sowie öffentliche Plätze reinigen.
Im Rahmen der Studienerstellung wurde zunächst ein konzeptioneller Workshop mit
Technologieanbietern, dem Bezirk sowie den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR)
durchgeführt. Auf allen Seiten bestand ein hohes Interesse an einem Pilotprojekt.
Weiterhin haben die BSR Ende 2018 einen internen Workshop zum Thema Digitalisierung
und Automatisierung von Straßenreinigung und Müllentsorgung in Anwesenheit von
Vertretern des Bezirkes und der eMO durchgeführt.
Eine zeitnahe Umsetzung ist aufgrund der noch technisch limitierten Fahrzeuge und der in
Deutschland vorhandenen Rechtslage für autonome Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen
nicht zu erwarten. In jedem Fall bedarf es für den öffentlichen Raum einer Sondererlaubnis
für ausgewählte Teststrecken.
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat jeweils an den oben genannten Workshops
teilgenommen.
Eine Umsetzung gemeinsam mit der BSR ist derzeit nicht abzusehen. Andere
Entsorgungsdienstleister könnten eine Alternative darstellen. Einen konkreten Zeitplan zur
Realisierung gibt es derzeit nicht.
Vorgeschlagen wird ein Testfeld in Wohngebieten von Kaulsdorf und Mahlsdorf.
Berlin Partner als zuständige Wirtschafts- und Technologieförderung des Landes Berlins
bietet seine Unterstützung bei der weiteren Koordinierung der Projektentwicklung an.“
Frage 4:
Ist geplant, dass die Fahrzeuge stets mit Begleitpersonen unterwegs sein werden?
Antwort zu 4:
Die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) teilt hierzu mit:
„Ja, die gegenwärtige Rechtslage sieht dies vor.“
Berlin, den 22.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz