U-Bahn: Damm entnehmen wir mal Proben In Vorbereitung auf die Dammsanierung auf der Linie U6 in rund zwei Jahren werden am 27. und 28. April 2019 zwischen Kurt-Schumacher-Platz und Alt-Tegel das Bauwerk geprüft und Materialproben entnommen. aus BVG

In Vorbereitung auf die #Dammsanierung auf der Linie #U6 in rund zwei Jahren werden am 27. und 28. April 2019 zwischen #Kurt-Schumacher-Platz und #Alt-Tegel das Bauwerk geprüft und #Materialproben entnommen.

Jeweils von 8 bis 18:30 Uhr wird deshalb der Fahrbetrieb beider Richtungen auf ein Gleis verlegt. Die Züge fahren dann auf diesem Abschnitt nur im #20-Minuten-Takt und am U-Bahnhof Kurt-Schumacher-Platz muss #umgestiegen werden.

Zwischen Kurt-Schumacher-Platz und Seestraße fahren die Züge in dieser Zeit alle zehn, zwischen #Seestraße und #Alt-Mariendorf alle fünf Minuten.

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Bahnindustrie: Digitalisierung auf der Schiene Die Bahn rüstet sich für den Zugverkehr der Zukunft Der Fortschritt kommt in zwei Stufen – und mit ungewöhnlichen Partnern., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/digitalisierung-auf-der-schiene-die-bahn-ruestet-sich-fuer-den-zugverkehr-der-zukunft/24251792.html

#Verspätungen, #Zugausfälle, #Technikpannen. Die Deutsche Bahn (#DB) würde gerne Probleme loswerden und in eine digitale Zukunft aufbrechen. Doch für das Projekt „#Digitale Schiene Deutschland“ braucht sie ungewöhnliche neue Partnerschaften – und viel Geld.

„Für die Bahn ist es eine Revolution. Wir erfinden das #Bahnsystem quasi #digital neu“, sagt Kay #Euler, der das Konzernprogramm leitet, im Gespräch mit Tagesspiegel Background. Das klingt wie in der Autoindustrie, in der #Automatisierung und #Vernetzung ebenfalls herkömmliche Technologien ersetzen. Tatsächlich gibt es vergleichbare Herausforderungen in beiden Branchen. „Es geht um mehr als die Nachrüstung der #Stellwerke und der #Infrastruktur auf die Leittechnik #ETCS (European Train Control System) und digitale Stellwerke (#DSTW)“, sagt Euler. Es gehe um die Digitalisierung des gesamten Bahnbetriebs, das Rückgrat des Eisenbahnsystems. Das nimmt der Kunde nur wahr, wenn es nicht funktioniert.

Das digitale Schienennetz soll Kapazität und Stabilität erhöhen
Im digitalen Schienennetz soll es künftig keine klassischen Signale mehr geben, Leit- und Sicherungstechnik basieren auf Funk und Sensoren kombiniert mit künstlicher Intelligenz. Das Ziel: Mehr Kapazität schaffen, mehr …

Bahnverkehr: Zweigleisiger Ausbau Neue Verspätung in Richtung Stettin aus MOZ

https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1724438/

Sie ist nur 135 Kilometer lang: Die #Zugstrecke vom einstigen #Stettiner Bahnhof in Berlin (dem heutigen #Nordbahnhof) bis in die polnische Großstadt #Szczecin. Und wenn seit Jahrzehnten über deren #Modernisierung debattiert wird, geht es eigentlich nur um den 57 Kilometer langen Abschnitt zwischen #Angermünde und der Hafenstadt. Denn dieser ist noch nicht elektrifiziert. Und von #Passow in der Uckermark bis zum Stettiner Ortsteil Gumience (Scheune) ist er sogar nur #eingleisig, weil das einstige zweite Gleis nach 1945 demontiert wurde.

Nach langen Verhandlungen hatten sich die Verkehrsministerien aus Berlin und Warschau 2012 auf die #Elektrifizierung geeinigt. Damals hieß es noch, dass die Arbeiten 2020 abgeschlossen sein könnten. Dann kämpfte vor allem die Brandenburger Landesregierung auf den von Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) initiierten deutsch-polnischen Bahngipfeln darum, dass die Strecke auch komplett #zweigleisig gebaut werden soll. Weil der Bund dies ablehnte, gingen die Länder Brandenburg und Berlin 2018 in Vorleistung und erklärten auf dem 3. Bahngipfel mit Polen, dass sie sich am Ausbau auf deutscher Seite mit 100 Millionen Euro beteiligen werden. Aktuell heißt es, dass der erste Spatenstich in zwei Jahren erfolgen und die Arbeiten …

Regionalverkehr + Bus: Mit Bahn und Bus zum 140. Baumblütenfest Bereits zum 140.sten Mal jährt sich vom 27. April bis 5. Mai das traditionelle Baumblütenfest in Werder (Havel)., aus VBB

Bereits zum 140.sten Mal jährt sich vom 27. April bis 5. Mai das traditionelle #Baumblütenfest in #Werder (Havel). Erwartet werden wieder zehntausende Gäste, die sich Kaffee, Kuchen und die verschiedenen Obstweine schmecken lassen wollen. Für eine stressfreie An- und Abreise haben die Länder Berlin und Brandenburg an den Wochenenden und dem Maifeiertag zusätzliche Züge bei DB Regio Nordost bestellt. Die Sonderfahrpläne von DB Regio sind in der Fahrinfo unter vbb.de, bahn.de oder mobil in der VBB-App Bus&Bahn und im DB Navigator abrufbar.

Zum Baumblütenfest werden sehr viel mehr Fahrgäste mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln von und nach Werder (Havel) reisen. Deshalb werden an den Veranstaltungswochenenden sowie am 1. Mai für die An- und Abreise zusätzliche Züge auf der Regionalexpresslinie #RE1 eingesetzt. Tagsüber fahren diese stündlich von Berlin Friedrichstraße nach Werder (Havel) und zurück, sodass drei stündliche #Direktverbindungen ab Berlin bestehen. Im Abendverkehr ab 22 Uhr gibt es zusätzliche Züge zur #Rückreise ab Werder (Havel) bis Berlin Zoologischer Garten. Am Nachmittag des 1. Mai ab etwa 17 Uhr verkehren die zusätzlichen Fahrten nur zwischen Berlin-Wannsee und Werder (Havel). Die Regionalbahnlinie #RB22 wird an diesen Tagen mit einem zusätzlichen Zugteil verstärkt und aus Richtung Schönefeld kommend nach Werder (Havel) umgeleitet und endet dort. Fahrgäste aus Potsdam in Richtung Flughafen Berlin-Schönefeld können in Werder zwischen RE1 und RB22 umsteigen oder Verbindungen über Berlin nutzen.

Ebenfalls ausgeweitet wird das #Busangebot durch die regiobus Potsdam Mittelmark. So besteht u.a. an den Wochenenden und am 1. Mai zwischen Potsdam und Werder – Zentrum (Haltestelle Am Gutshof) mit den Linien #631 und #580 ein 20min-Takt. Aufgrund von Straßensperrungen während des Baumblütenfests können die Regionalbusse den Bahnhof Werder (H.) aus dem Ortszentrum nicht anfahren und enden bzw. beginnen in Werder (Havel), Am Gutshof. Betroffen sind die Linien 580, #607, 631, #633 und #641. Die Linie #632 wird über Werder, Phöbener Straße umgeleitet. Die #Sonderfahrpläne der Regionalbusse finden sie unter www.regiobus-pm.de.

Tarifinformationen: Werder (Havel) liegt im VBB-Tarifbereich Berlin, Teilbereich C bzw. Potsdam, Teilbereich C. Es gelten VBB-Fahrausweise der Tarifbereiche Berlin / Potsdam BC und ABC. Inhaber von VBB-Fahrausweisen Berlin AB benötigen zusätzlich je Person und Fahrt einen Anschlussfahrausweis für die Hin- und Rückfahrt. Es wird empfohlen, die Tickets für die Hin- und Rückfahrt zusammen, zum Beispiel die 4-Fahrten-Karten für Berlin BC/ABC, eine Tageskarte oder ein Handyticket zu kaufen. Im Bahnhof Werder (Havel) werden zwar zusätzliche Kaufmöglichkeiten angeboten, erfahrungsgemäß kann es aber zu längeren Wartezeiten kommen. Ticket-Tipp: Das Brandenburg-Berlin-Ticket kann montags bis freitags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig und jeweils bis zum Folgetag, 3 Uhr, für die An- und Abreise von bis zu fünf Personen genutzt werden.

VBB-Presseinformationen finden Sie zum Download auch unter vbb.de/presse.

U-Bahn + Museum: Sonntagsausflug mit historischer U-Bahn, aus BVG

Wer am kommenden Sonntag, den 28. April 2019, auf der südlichen #U3 unterwegs ist, darf sich über ein ganz besonderes -Bahnerlebnis freuen. Denn zwischen den U-Bahnhöfen #Breitenbachplatz und #Krumme Lanke ist an diesem Tag ein #historischer #Sonderzug aus drei Wagen des -Bahntyps #A1, Baujahre 1924 bis 1926, unterwegs.

Die erste Fahrt ab Breitenbachplatz beginnt um 10:47 Uhr. Die letzte Fahrt des Tages erfolgt genau um 15 Uhr ab Krumme Lanke. Für die Mitfahrt reicht ein regulärer Fahrschein. Lediglich die Fahrradmitnahme ist ausgeschlossen.

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Alle Fahrten des Tages im angehängten PDF.

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Mit freundlichen Grüßen

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Bahnhöfe: U-Bahnhof Viktoria-Luise-Platz Neuer Eröffnungstermin für neuen Aufzug Am Viktoria-Luise-Platz stockt der Bau des Aufzuges seit fast einem Jahr., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/u-bahnhof-viktoria-luise-platz-neuer-eroeffnungstermin-fuer-neuen-aufzug/24244168.html

Am #Viktoria-Luise-Platz stockt der Bau des #Aufzuges seit fast einem Jahr. Nun gibt es einen neuen Eröffnungstermin, statt Mai wird es Ende Dezember.
Im Mai vor einem Jahr wurde am -Bahnhof Viktoria-Luise-Platz der hintere Eingang gesperrt und ein Schild aufgehängt. „Einbau eines Aufzuges 18.06.2018 bis 17.05.2019.“ Von diesen elf Monaten sind jetzt etwa zehneinhalb rum – passiert ist weiterhin fast nichts. Klar ist, dass der Termin um viele Monate gerissen wird. Anfang Dezember hatte der Tagesspiegel erstmals über die Verzögerung berichtet.

Wie BVG-Sprecherin Petra Nelken nun mitteilte, ist eine Fertigstellung am 20. Dezember geplant.

Kurz nach #Baubeginn seien völlig verrostete Stützen um den Ort des geplanten Aufzuges entdeckt worden, hatte die BVG-Sprecherin berichtet und angekündigt, dass es „nun weitergehen soll“. Doch auch in den vergangenen viereinhalb Monaten haben Anwohner nur an wenigen Tagen Arbeiter gesehen. Mal wurde der Bauzaun verrückt, dann Markierungen auf der Fahrbahn …

Potsdam + Straßenverkehr + Straßenbahn: Umbau des Leipziger Dreiecks: Am 29. April geht es los, aus MAZ

https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Umbau-des-Leipziger-Dreiecks-in-Potsdam-Am-29.-April-geht-es-los

Viele Verkehrsteilnehmer fürchten den Moment seit Wochen. Nun steht endgültig fest, wann der #Umbau der #Kreuzung am Hauptbahnhof beginnt. Mit #Stau ist vor allem auf der #Friedrich-Engels-Straße zu rechnen.
#Potsdam
Angekündigt war es bereits, nun wird es ernst: Am Montag, 29. April, beginnen die #Bauarbeiten am #Leipziger Dreieck. Das hat die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Los geht es im ersten Bauabschnitt mit der Anpassung der Friedrich-Engels-Straße für die neue #Wendeschleife der Straßenbahnen. Verkehrsteilnehmer müssen mit Behinderungen rechnen. Folgendes kommt laut Stadt auf die Betroffenen zu.

Der gesamte erste #Bauabschnitt wird voraussichtlich zwei Jahre dauern, wobei in diesem Jahr zunächst alle vorbereitenden Maßnahmen erfolgen. Dazu gehört unter anderem die Verlängerung der Busspur stadteinwärts, die Errichtung von Ersatzstellplätzen und die Leitungsumverlegungen. 2020 startet dann das Kernstück des Projektes – die Verlegung der …

Radverkehr: Radverkehr in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche #Radverkehrsprojekte konnten in #Marzahn-Hellersdorf jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017
und 2018 realisiert werden?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit:
„2014 wurden die Radverkehrsprojekte Landberger Allee (zwischen Raoul-Wallenberg-
Straße und Marzahner Brücke) und der Knotenpunkt Märkische Allee/Alt Biesdorf
realisiert.
2015 wurden die Radverkehrsprojekte Hohenschönhauser Straße (zwischen Hellersdorfer
Weg und Ahrensfelder Chaussee), Hohenschönhauser Straße (zwischen Bitterfelder und
Hellersdorfer Straße) und die TR 7 zwischen Landsberger Allee und Lea-Grundig-Straße
und die Verbindung Landsberger Allee und Marzahner Promenade realisiert.
2016 wurde das Radverkehrsprojekt Alt Kaulsdorf (zwischen Dorfstraße und Wuhlebrücke)
realisiert.
2017 wurden die Radverkehrsprojekte Zossener Straße (von der Landsberger Allee bis
zur Luckenwalder Straße) und Alte Hellersdorfer Straße Nr. 3 bis zur Wuhle realisiert.
2018 wurde das Radverkehrsprojekt Bitterfelder Straße – Klettwitzer Straße realisiert.“
2
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Planungs- und Realisierungsstand von Radverkehrsprojekten im Bezirk?
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit:
„Zwei Radverkehrsprojekte werden aktuell ausgeschrieben (ZR1 Hoyerswerdaer Straße
und Wuhlewanderweg Teil B), Sechs Projekte befinden sich in Planung mit
unterschiedlichem Planungsstand (Radprojekt TR7 Borkheimer Straße, Radprojekt TR6 –
TR7 Brücke Bitterfelder Straße, Radprojekt Köpenicker Straße Ecke Wulkower Straße,
Radprojekt Wuhlewanderweg Teil A, Radprojekt Münsterberger Weg Abschnitt 1 und 2,
Radprojekt ZR1 Abschnitt Ludwigsluster Straße), das Radprojekt Bitterfelder Straße Ecke
Klettwitzer wurde in diesem Monat abgeschlossen.“
Frage 3:
Wie wird die Verkehrssituation für #Radfahrende auf der Märkischen Allee eingeschätzt?
a) Gibt es Planungen für den sicheren Ausbau des Radverkehrs auf der Märkischen Allee?
b) Ist dem Senat bekannt, dass lange Streckenabschnitte der dritten Spur der Märkischen Allee nicht
dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehen, sondern sowohl stadteinwärts als auch
stadtauswärts von LKW zugeparkt sind? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, dies
einzuschränken bzw. darauf hinzuwirken, dass die Fahrzeuge auf Betriebsgeländen abgestellt
werden?
c) Gibt es Untersuchungen darüber, welche Auswirkungen ein Parkverbot für den Verkehr hätte?
d) Gib es Planungen, eine Protected Bike Lane auf der dritten Spur zu errichten?
Antwort zu 3:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit:
a) „Aktuell sind die Marzahner Brücken für einen sicheren Ausbau des Radverkehrs
geplant.
b) Dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf ist bekannt, dass
die rechte Spur zum Parken von LKW´s genutzt wird. Nach § 12 (3a) StVO ist das
regelmäßige Parken von LKW´s nur in allgemeinen Wohngebieten, in
Sondergebieten zur Erholung, Kurgebieten und Kliniken von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
unzulässig. Ein Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei
Wochen geparkt werden.
c) Nein.
d) Nein.“
Frage 4:
Wie wird die Verkehrssituation für Radfahrende auf der B1/B5 eingeschätzt? Gibt es Planungen für den
sicheren Ausbau des Radverkehrs auf der B1/B5?
Frage 5:
Wie wird die Verkehrssituation für Radfahrende auf der Hellersdorfer Str. und Gülzower Str. eingeschätzt?
Gibt es Planungen für den sicheren Ausbau des Radverkehrs auf der Hellersdorfer Str. und Gülzower Str.?
Frage 6:
Wie wird die Verkehrssituation für Radfahrende auf der Oberfeldstraße eingeschätzt? Gibt es Planungen für
den sicheren Ausbau des Radverkehrs auf der Oberfeldstraße?
3
Frage 7:
Wie wird die Verkehrssituation für Radfahrende auf der Cecilienstraße eingeschätzt? Gibt es Planungen für
den sicheren Ausbau des Radverkehrs auf der Cecilienstraße?
Antwort zu 4 bis zu 7:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt zu den Fragen 4 bis 7 mit:
„Jeweilige Einschätzungen der Verkehrssituation für die in Frage 4 bis 7 genannten
Straßen sowie Studien oder andere planungstechnische Überprüfungen für
Verkehrskonzepte oder Gefahrenstellen liegen dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
derzeit nicht vor.“
Frage 8:
Gibt es Planungen für die Einrichtung von Fahrradstraßen im Bezirk?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit:
„Bisher gibt es keine Planung für die Einrichtung von Fahrradstraßen im Bezirk Marzahn-
Hellersdorf. Aufgrund einer Anfrage des Fahr-Rat´s wird im Bereich der Hohensaatener
Straße geprüft ob eine Fahrradstraße hier möglich ist.“
Frage 9:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für die Radschnellverbindung entlang der geplanten
Tangentialverbindung Ost (TVO)?
Antwort zu 9:
Die Planungen der Tangentialverbindung Ost und der dazugehörigen
Radschnellverbindung schreiten voran. Derzeit werden die notwendigen Unterlagen für
das Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Dazu wurde Anfang 2019 mit der
Entwurfsplanung begonnen. Darin enthalten sind zum Beispiel Vorgaben für den
Querschnitt der Radschnellverbindung, Anbindungspunkte, Neigungs-, Steigungsvorgaben
und alle weiteren wichtigen Entwurfsparameter.
Frage 10:
Wann ist mit den Ergebnissen der Machbarkeitsuntersuchung für den Trassenkorridor Landsberger Allee-
Marzahn / Ost-Route (RSV 9) zu rechnen?
Antwort zu 10:
Mit ersten Ergebnissen zu diesem Trassenkorridor ist voraussichtlich erst in der zweiten
Jahreshälfte 2019 zu rechnen. Es soll auch für die Radschnellverbindungs-Route 9 eine
öffentliche Bürgerveranstaltung stattfinden, bei der die ersten Ergebnisse vorgestellt
werden sollen, so wie es bei den anderen Trassenkorridoren, die bereits weiter in den
Planungsschritten sind, auch stattgefunden hat und noch stattfinden wird (u.a.
Teltowkanalroute, Y-Trasse, Königsweg-Kronprinzessinnenweg).
4
Frage 11:
Wie viele Radabstellanlagen konnten jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 im Bezirk
errichtet werden?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit:
„Für die Jahre 2014 – 2016 liegen keine Angaben vor. 2017 wurden 93 und 2018 165
Fahrradabstellanlagen aufgebaut.“
Frage 12:
Welche Radabstellanlagen sollen 2019 wo errichtet werden?
Antwort zu 12:
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilt dazu mit:
„Die für 2019 vorgesehenen Radabstellanlagen werden bis Ende Mai 2019 in einer Liste
zusammengefasst und anschließend an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zur Überprüfung und Genehmigung gesendet. Sobald die bestätigte Liste
vorliegt kann Sie zur Beantwortung herangezogen werden.“
Berlin, den 17.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßen-, Rad- und Gehwegschäden in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Trifft es zu, dass in der Neuköllner Weserstraße in Abschnitten sowohl Straßen- als auch Rad- und Geh- wegschäden gleichzeitig bestehen oder bestanden und entsprechend beschildert sind? Falls ja, seit wann bestehen/bestanden diese Schäden jeweils, seit wann sind diese beschildert, worin liegt die Ursache der Schäden und wann werden/wurden diese beseitigt?

Frage 2:

Sofern die Beseitigung nicht unverzüglich erfolgte, weshalb nicht?

Antwort zu 1 und 2:

Darüber, ob und seit wann in Abschnitten der Weserstraße sowohl Straßen- als auch Rad und Gehwegschäden gleichzeitig bestehen oder bestanden und ob diese Schäden be- schildert bzw. beseitigt wurden/werden, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Kenntnis. Auch ist die Ursache dieser Schäden der Senatsverwaltung nicht bekannt.

Frage 3:

Für wie viele Strecken (in Metern) #öffentlichen #Straßenlands in den einzelnen Berliner Bezirken bestehen gegenwärtig a) #Gehwegschäden, b) #Radwegschäden und c) #Straßenschäden?

Frage 4:

Wie haben sich die Zahlen zu 3) in den Jahren 2012 bis 2018 entwickelt?

Antwort zu 3 und 4:

Wegen des Sachzusammenhangs werden beide Fragen gemeinsam beantwortet.

In Zusammenfassung der Stellungnahmen ist festzustellen, dass seitens der Bezirke eine Angabe in Metern zu Gehweg-, Radweg- und Straßenschäden nicht möglich ist, da hier- über keine Statistik geführt wird. Daher sind auch keine Aussagen zur Entwicklung der Jahre 2012 bis 2018 möglich.
Eine Beschilderung erfolgt immer dann, wenn im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ein Hinweis auf mangelnde Verkehrssicherheit erforderlich ist.

Frage 5:

Welche Kosten veranschlagen die Bezirke (bei Straßen übergeordneter Bedeutung der Senat) zur Beseiti- gung der aktuell bestehenden Schäden?

Straßenschäden auf „Berliner Straßen“, auch auf übergeordneten Straßen, sind im Rah- men der Straßenbaulast durch die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter zu beseiti- gen.
Weil von den Bezirken keine Statistik (siehe Antwort zu 3 und 4) geführt wird, kann keine Aussage zu den Kosten der aktuell bestehenden Schäden gemacht werden.

Frage 6:

Welche Mittel in welcher Höhe sind in den jeweiligen Bezirken im aktuellen Haushaltsjahr für die Beseitigung von Schäden im o.g. Sinne angesetzt?

Antwort zu 6:

Für die Beseitigung von Straßenschäden (Fahrbahn-, Radweg- und Gehwegschäden) ste- hen den Bezirken im Kapitel 38 00 Titel 521 01 eigene Haushaltsmittel zur Verfügung.
Durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden den Bezirken im Rahmen des Sonderprogramms Straßensanierung weitere Mittel bereitgestellt. Diese sind zweckgebunden für die Fahrbahn- und Radwegsanierung (Unterkonten 370 bis 381) und Gehwegsanierung (Unterkonten 350 bis 361) zu verwenden. Diese Mittel sind im Ka- pitel 27 07 Titel 52130 im Haushaltplan eingestellt.
Die im aktuellen Haushaltsjahr angesetzte Höhe der Mittel für die jeweiligen Bezirke ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Bezirk
Kapitel 38 00
Titel 521 01 Kapitel 27 07
Titel 521 30 Unterkonten 370 bis 381 Kapitel 27 07
Titel 521 30 Unterkonten 350 bis 361
Mitte 2.781.000 € 2.326.700 € 526.800 €
Friedrichshain – Kreuzberg 1.369.000 € 1.192.500 € 270.000 €
Pankow 3.530.000 € 3.050.150 € 690.600 €
Charlottenburg – Wilmersdorf 3.059.000 € 2.525.450 € 571.800 €
Spandau 2.310.000 € 1.711.900 € 387.600 €
Steglitz – Zehlendorf 3.399.000 € 2.854.050 € 646.200 €
Tempelhof – Schöneberg 2.577.000 € 2.180.950 € 493.800 €
Neukölln 2.120.000 € 1.849.700 € 418.800 €
Treptow – Köpenick 4.001.000 € 2.639.400 € 597.600 €
Marzahn – Hellersdorf 3.218.000 € 2.162.400 € 489.600 €
Lichtenberg 2.298.000 € 1.613.850 € 365.400 €
Reinickendorf 2.526.000 € 2.392.950 € 541.800 €
Summen: 33.188.000 € 26.500.000 € 6.000.000 €

Insgesamt stehen im Jahr 2019 für die Straßensanierung und -unterhaltung 65.688.000,00 EURO zur Verfügung.

Berlin, den 17.04.2019 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität + barrierefrei + Fahrdienst: Sonderfahrdienst Teil IV, aus Senat

www.berlin.de

1. Seit 2015 hat die Wirtschaftsgemeinschaft Berliner #Taxibesitzer e.G. (#WBT) einen
Qualitätsbeauftragten benannt. Welche konkreten Verbesserungen beim #Sonderfahrdienst (#SFD) hat er
bisher erreichen können?
Zu 1.: Die Wirtschaftsgemeinschaft Berliner Taxibesitzer e.G. (WBT e.G.) verfügt
bereits seit 2006 über ein #Qualitätsmanagement, welches im Laufe der Zeit die Anzahl
der Beschwerden bemessen an den Fahrten kontinuierlich hat sinken lassen. Im Jahr
2015 kam ein weiterer Mitarbeiter hinzu. Sein überdurchschnittliches Engagement hat
seitdem zu einer weiteren Qualitätsverbesserung bei Anfragen und Beschwerden
geführt.
Darüber hinaus setzt er sich durch persönlichen Einsatz bei Vor-Ort-Lösungen ein, um
individuelle Lösungen für Nutzerinnen und Nutzer zu erreichen. Das gleiche gilt für den
täglichen Einsatz bspw. bei Haltemöglichkeiten für Busse (Flughafen Schönefeld).
2. Wie viele Fahrten hat der SFD während der Weihnachtstage 2018 durchgeführt und wie viele
Fahrzeuge sind dabei eingesetzt worden?
3. Wie viele Berechtigten konnten während der Weihnachtstage 2018 ihre Fahrt nicht oder nur verspätet
antreten? Was waren die Gründe?
2
Zu 2. und 3.: #Beförderungsleistungen Weihnachten 2018
24.12.2018 25.12.2018 26.12.2018
Fahrzeuge 83 80 55
durchgeführte
Fahrten
931 846 530
damit erfolgte
Beförderungen
948 851 548
Alle angenommenen Bestellungen konnten durchgeführt werden. Die Anzahl der nicht
unerheblichen Verspätungen lag bei 5.
Sollten nicht berücksichtigte Fahrtwünsche gemeint sein, sind diese statistisch nicht
erfasst worden.
Insbesondere für das Zeitfenster zwischen 14:00 und 20:00 Uhr am 24. Dezember 2018
konnten Fahrtwünsche nicht angenommen werden, weil die zur Verfügung stehenden
Fahrzeugkapazitäten sehr schnell ausgebucht waren.
4. Gemäß entsprechenden Veröffentlichungen wurden 2018 nur noch 152.00 Fahrten beim SFD
durchgeführt. Führten die „fehlenden“ 8.000 Fahrten zu einer Kürzung der Zahlungen an die WBT und
wenn nicht, warum nicht?
Zu 4.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zahlt für jede abgerufene
und vertragsgemäß durchgeführte Fahrt entsprechend der von der WBT e.G.
vorgelegten Abrechnung. Für die hier aufgeführten „fehlenden“ Fahrten erfolgten somit
keine Zahlungen.
5. Die Rechtslage lässt derzeit die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die stimmberechtigten
Mitglieder des Fahrgastbeirats nicht zu. Will der Senat dies ändern und ggf. wie?
6. Wenn er dies nicht ändern will, warum nicht?
Zu 5. und 6.: Grundsätzlich besteht die Absicht des Senats bei der ohnehin
anstehenden Neustrukturierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) auch
die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für stimmberechtigte Mitglieder des
Fahrgastbeirats rechtsverbindlich zu regeln.
7. Warum erhalten die Mitglieder des Fahrgastbeirats, trotz entsprechender Anträge, keine Darstellung
zur Mittelverwendung aufgeteilt nach Kostenbereichen?
Zu 7.: Dem Senat sind diesbezüglich keine Anträge bekannt. Bisher sind lediglich in den
Fahrgastbeirat eingebrachte Fragestellungen, z. B. zur „…Aufschlüsselung des für den
Sonderfahrdienst (SFD) bereitgestellten Geldes“ erfolgt, wie dies auch aus den
Protokollen des Fahrgastbeirates ersichtlich ist.
3
8. Gibt es einen Abschlussbericht durch Mitarbeiter von SenIntArbSoz zu den zehn Sondersitzungen
zum Thema der Verbesserung des Sonderfahrdienstes aus dem Jahr 2018? Trotz entsprechender Bitten
steht dieser bisher weder der Landesbehindertenbeauftragten noch den übrigen Mitgliedern des
Fahrgastbeirats des SFD zur Verfügung. Warum nicht und wann wird hier Transparenz hergestellt?
10. Seit 2011 soll die Eigenbeteiligung sozialverträglich und ohne Staffelung erfolgen. Wann ist damit in
der Praxis zu rechnen?
11. Auch seit 2011 soll der Betrag für Taxifahrten ohne Eigenbeteiligung und ohne Vorauszahlung
erfolgen. Wann ist endlich mit der Umsetzung zu rechnen?
Zu 8., 10. und 11.: In insgesamt neun Sitzungen im Zeitraum von Mitte April 2018 bis
Anfang Dezember 2018 wurde auf Initiative der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit
und Soziales in der Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung SFD“ – u. a. unter Einbeziehung
von drei Nutzerinnen und Nutzern des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit
Behinderung (Sonderfahrdienst) sowie Vertreterinnen und Vertretern des Büros der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung – die Weiterentwicklung des
Sonderfahrdienstes erörtert.
Ein in dieser Arbeitsgruppe abschließend abgestimmtes Arbeitsergebnis im Sinne eines
Abschlussberichtes liegt allen Mitgliedern seit Januar 2019 vor.
Aspekte, wie z. B. die Auswirkungen des „Inklusionstaxis“ auf den SFD, die Auswirkung
des Mobilitätsgesetzes auf den SFD oder auch die Sozialverträglichkeit der
Eigenbeteiligung des SFD und die Anpassung der Eigenbeteiligung des Taxikontos an
die des SFD wurden erörtert.
Angesichts der „…Komplexität der Herausforderungen für eine Sicherstellung von
Mobilität für Menschen mit Behinderungen…“ wurde von den Mitgliedern der
Arbeitsgruppe deutlich herausgestellt, „…dass die Weiterentwicklung des
Sonderfahrdienstes nur im Kontext eines Gesamtkonzepts für die Mobilitätssicherung
von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im öffentlichen Verkehr erfolgen kann.
Vorhandene, unterstützende Angebote zur Gewährleistung von Mobilität für Menschen,
die in ihrer Mobilität dauerhaft oder zeitweilig aufgrund einer motorischen, sensorischen,
geistigen oder seelischen Behinderung oder wegen sonstiger Behinderungen und
Einschränkungen oder aufgrund ihres Alters beeinträchtigt sind, wie z. B. der besondere
Fahrdienst, der VBB – Begleitservice, die bezirklichen Mobilitätshilfedienste oder das in
der Einführung befindliche sog. Inklusionstaxi, sind dabei miteinander zu verzahnen und
insbesondere dem individuellen Bedarf entsprechend und flexibel einzusetzen.“
Das abgestimmte Arbeitsergebnis der AG „Weiterentwicklung SFD“ wird einfließen in
die Erarbeitung des „Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit
Behinderung“. Dessen Erarbeitung ist ebenso, wie die Überprüfung der
„Eigenbeteiligung der Nutzer/innen des Sonderfahrdienstes… auf Sozialverträglichkeit“
in den Richtlinien der Regierungspolitik 2016 – 2021 festgelegt.
Der Senat geht davon aus, dass diese Festlegungen noch im o. a. Zeitraum zur
Umsetzung gelangen wird.
9. Warum werden die Fahrtkosten beim SFD, die monatlich anfallen, nicht per Einzugsermächtigung
abgebucht? So ließe sich verhindern, dass Berechtigte vom SFD ausgeschlossen werden, da Klärungen
beim LaGeSo bis zu einem Jahr dauern können.
4
Zu 9.: Die Möglichkeit der Einzugsermächtigung (Lastschrifteinzug) ist gemeinsam mit
der Landeshauptkasse (LHK) geprüft worden. Im Ergebnis wurde gegen den
Lastschrifteinzug entschieden.
Die Nutzerinnen und Nutzer des Sonderfahrdienstes gehören in der Regel nicht zur
Gruppe der einkommensstarken Bevölkerung. Mit dem Lastschrifteinzug würde ihnen
die Möglichkeit, den Zahlungszeitpunkt eigenständig zu bestimmen, entzogen. Sollte
z. B. das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs nicht ausreichend gedeckt sein, entsteht
eine Rücklastschrift. Rücklastschriften verursachen Gebühren. Diese Gebühren werden
dem veranlassenden Konto, also schlussendlich dem Land Berlin auferlegt. Für
Rücklastschriften stellt die Postbank der veranlassenden Behörde (LAGeSo) und damit
dem Land 5,50 € zuzüglich der jeweiligen Gebühren der Bank der Kontoinhaberin/des
Kontoinhabers in Rechnung. Das bedeutet für eine mögliche Einnahme von z. B. 4,50 €
würden Mehrkosten entstehen, die höher sind als die mögliche Einnahme. Das wäre
weder ein angemessenes noch ein zumutbares, geschweige denn ein betriebswirtschaftlich
sinnvolles Verwaltungshandeln. Nachträgliche Änderungen/Stornos an
den in der Lastschriftdatei übermittelten Lastschriftbeträgen zu einzelnen Kundinnen
und Kunden wären ebenfalls nicht möglich.
Lastschrifteinzugsverfahren verhindern auch nicht den Ausschluss von der
Nutzungsberechtigung des Sonderfahrdienstes.
Ein Ausschluss von der Nutzung erfolgt nur dann, wenn die Eigenbeteiligung nach zwei
Mahnungen nicht bezahlt wird. Der Ausschluss gilt so lange, bis alle offenen Beträge
vollständig gezahlt wurden.
Folgendes Verwaltungsverfahren ist einem Ausschluss vorgelagert:
1. Automatisierter Versand der monatlichen Abrechnung der Eigenbeteiligung mit
einer Zahlungsfrist von 14 Tagen.
2. Liegt bis zu diesem Termin weder ein Zahlungseingang noch eine Rückmeldung
oder Widerspruch vor, erfolgt die 1. Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 14
Tagen.
3. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt weder ein Zahlungseingang noch eine
Rückmeldung oder Widerspruch vor, erfolgt die 2. Mahnung mit einer
Zahlungsfrist von 7 Tagen.
4. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt weder ein Zahlungseingang noch eine
Rückmeldung oder Widerspruch vor, erfolgt der Bescheid über den Entzug der
Berechtigung zur Nutzung des besonderen Fahrdienstes.
In allen Schreiben wird sowohl über die Folgen der Nichtzahlung, als auch über die
Möglichkeiten, Einwände zu erheben, informiert.
Eingegangene Reklamationen werden innerhalb der jeweiligen Zahlungsfristen geprüft.
Wird die Reklamation anerkannt, erfolgt eine neue Abrechnung mit einer neuen
Zahlungsfrist. Wird die Reklamation nicht anerkannt, wird mit der Ablehnung die
geltende Zahlungsfrist mitgeteilt.
Geht ein Widerspruch ein, wird dieser durch das Rechtsreferat des LAGeSo bearbeitet.
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12. Die letzten Kundenbefragungen zum SFD datieren von 2010 und 2014. Wann liegen die Ergebnisse
einer aktuellen Befragung vor?
Zu 12.: Das LAGeSO hat nach 2014 bisher keine weitere Kundenbefragung
durchgeführt.
Berlin, den 16. April 2019
In Vertretung
Alexander F i s c h e r
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Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales