Wie hoch war die Zahl der unternehmensbezogenen Fahrgastfahrten im zweiten Quartal 2022 bei der BVG?
Antwort zu 1:
Zu den unternehmensbezogenen #Fahrgastfahrten der BVG wird zunächst auf die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Anfrage 19/11926 „Entwicklung der Abo- und Fahrgastzahlen bei der BVG“ vom 9.6.2022 verwiesen.
Die Zahlen der #unternehmensbezogenen Fahrgastfahrten (#UBF) für das 2. Quartal 2022 werden erst Mitte Juli vorliegen. Die Erfahrungen der ersten drei Juniwochen legen jedoch nahe, dass die Zahl der Fahrgastfahrten gegenüber dem Monat Mai gestiegen ist und nun nahe am Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 liegt.
Frage 2:
Wie viele #Abonnentinnen und #Abonnenten der BVG-Umweltkarte gab es in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 in jedem Monat (bitte für jedes Jahr nach Monaten hilfsweise nach Quartalen getrennt ausweisen)?
Antwort zu 2:
Die Zahl der Abonnentinnen und Abonnenten von #VBB-Umweltkarten (einschl. #VBB-Firmen- ticket) bei der BVG hat sich seit 2019 wie folgt entwickelt:
Quartal
2019
2020
2021
2022
Q1
361.115
408.842
373.243
379.740
Q2
367.766
401.180
364.214
384.787
Q3
374.654
395.768
366.740
–
Q4
391.936
390.373
375.622
–
Frage 3:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?
Magdeburg/Brandenburg an der Havel, 30.06.2022 – Heute unterzeichnete feierlich die #ODEG – #Ostdeutsche Eisenbahn GmbH gemeinsam mit den #Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie ihren mit der Umsetzung des Verkehrsvertrages beauftragten Gesellschaften, der #VBB-Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH, der #Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH und der #VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh, den #Verkehrsvertrag zum #Netz#Elbe-Spree in Brandenburg an der Havel. Im Rahmen der Vertragsunterzeichnung wurde mit dem #Fahrzeughersteller#Siemens Mobility GmbH eines der sechsteiligen #Neufahrzeuge vom Typ #Desiro HC in Magdeburg und Brandenburg an der Havel präsentiert.
Frage 1: Für welche technisch mögliche #Taktfolge sind die geplanten #Neubaustrecken bei der S Bahn Berlin konkret ausgelegt?
Antwort zu 1: Die DB AG teilt hierzu mit: „Die Länder Berlin und Brandenburg fungieren als #Aufgabenträger (AT) für den #Schienenpersonennahverkehr (#SPNV). Umfang und Eigenschaften des SPNV-Angebots (z. B. #Linienkonzept, #Fahrplangestaltung, Zuglängen) werden durch die AT gemeinsam mit dem #VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH) erarbeitet und mit den für die #Infrastruktur zuständigen Konzernunternehmen der DB AG (DB #Netz AG, DB #Station&Service AG, DB Energie GmbH) abgestimmt. 1In den laufenden Untersuchungen für geplante Neubaustrecken, unter anderem im Projekt #i2030, wird für die #Dimensionierung der angestrebten Erweiterungen an der Infrastruktur die grundsätzliche Umsetzbarkeit von folgendem #Verkehrsangebot berücksichtigt.- – – – – – – –
Am bislang heißesten Tag des Jahres haben es viele #Bahnreisende um Berlin schwer gehabt. Während besonders viele Menschen beim sommerlichen Wetter am Samstag Ausflüge planten, #fielen viele Züge aus, hatten #Verspätung oder waren sehr #voll.
Frage 2: Wie groß wäre der Zuwachs an versiegelter Fläche auf dem Berliner Stadtgebiet, wenn es zu einem zweigleisigen Bau dieser #Regionalbahnstrecke mit einer Streckenführung wie in Frage 1 beschrieben kommt?
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgästinnen und -gäste bei der BVG auf Monatsbasis seit Januar 2019 bis dato nach Kenntnis des Senats entwickelt (bitte für jeden Monat einzeln ausweisen)?
Seit Mittwoch rollt der #9-Euro-Verkehr. Drei Monate lang lassen sich die Öffis preiswert nutzen. Bus, Straßenbahn, S-Bahn, U-Bahn, aber auch Regios. Gerade am Wochenende werden viel mehr Fahrgäste als sonst unterwegs sein, um für 9 Euro mit dem Regio an Urlaubs- und Ausflugsziele zu kommen. Doch eins steht dem im Wege: #Baustellen! Sommerzeit ist bei der Bahn traditionell #Baustellen-Zeit – auch in diesem Jahr. Droht das große Chaos? Lesen Sie hier, wo überall gebaut wird, wann Sie welche Strecken meiden sollten.
Einige #Nahverkehrszüge sind gleichzeitig als #Intercitys unterwegs, hier gilt das #Neun-Euro-Ticket vorerst nicht. Betroffen sind auch Verbindungen nach Berlin und Brandenburg.
Der Intercity von Dresden nach Rostock via Berlin fährt alle zwei Stunden. Die beliebte Verbindung gilt auf der #Teilstrecke#Elsterwerda -Berlin als Nahverkehrszug RE 17, da gelten dann die üblichen #VBB-Tarife. Ab Mittwoch, 1. Juni, müsste hier auch das 9-Euro-Ticket gelten, doch diese Logik ist zwar folgerichtig, aber falsch.
Den gesamten #ÖPNV nutzen – für #neun Euro im Monat: Ab Juni gilt dieser #Tarif. Die Berliner #S-Bahn und die #BVG wollen auf vielen Linien #Taktungen erhöhen. Unterdessen hat der #Verkaufsstart teilweise bereits am Freitag begonnen. Das Land Berlin reagiert mit einer Ausweitung des ÖPNV-Angebots auf das stark vergünstigte Fahrscheinangebot ab 1. Juni. Wegen der erwarteten stärkeren Nachfrage werden BVG und Berliner S-Bahn auf einigen Linien mehr Fahrten anbieten, wie am Donnerstag bekannt wurde.
Frage 1: Das sog. „9für90“-Ticket soll ab 1. Juni 2022 für drei Monate im Öffentlichen Nah- und #Regionalverkehr einen bundesweiten Geltungsbereich haben. Wird das Berliner #Semesterticket ebenfalls im fraglichen Zeitraum bundesweit im #ÖPNV gelten? Wenn nein, warum nicht? Frage 2: Falls dies nicht der Fall ist, wurden bzw. werden derzeit noch Gespräche mit anderen Bundesländern geführt, um den Geltungsbereich des Berliner Semestertickets auf diese auszuweiten? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es ist vorgesehen, dass auch bestehende Abonnements vom Angebot des 9-Euro-Tickets profitieren. Dies gilt im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) auch für Inhaberinnen und Inhaber von Berliner und Brandenburger Semestertickets. Diese werden vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022 #bundesweit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt werden können. 2 Frage 3: Können Inhaberinnen eines Semestertickets anderer Bundesländer im fraglichen Zeitraum den Berliner ÖPNV entgeltfrei nutzen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Inhaberinnen und Inhaber von Abonnements anderer Verkehrsbetriebe oder –verbünde in Deutschland können mit ihrem Abonnement ebenfalls bundesweit den ÖPNV nutzen, dazu zählt auch der Berliner ÖPNV. Dies ist allerdings keine entgeltfreie Nutzung, da sie über ein reguläres und bezahltes Abonnement verfügen, das im Aktionszeitraum bundesweit zur Fahrt im ÖPNV gültig ist. Frage 4: Wie wird das „9für90“Ticket bei Semestertickets praktisch umgesetzt? Wie ist die Rückerstattung bereits bezahlter Beträge derzeit geplant? Antwort zu 4: An Berliner Hochschulen wird die Zahlung der Studierenden einer Hochschule an die Studierendenschaft bzw. Verwaltung der jeweiligen Hochschule für das Semesterticket i.d.R. gemeinsam mit den Rückmeldegebühren der Hochschule, dem Sozialbeitrag an das Studierendenwerk und den Beitrag zur Studierendenschaft für das gesamte Semester im Voraus geleistet. Der Anteil für das Semesterticket beträgt im Sommersemester 2022 aufgrund des Zuschusses des Landes Berlin weiterhin 193,80 Euro für das Semester. Je Monat entspricht das einem Betrag von 32,30 Euro, der in den Monaten Juni bis August auf jeweils 9 Euro abgesenkt wird, so dass für jeden Studierenden, der den Beitrag für das Semesterticket bezahlt hat, grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch von 23,30 Euro je Monat besteht. Wie die Rückzahlung ausgestaltet werden kann, wird derzeit zwischen dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und den einzelnen Berliner Hochschulen noch diskutiert. Im Raum stehen hier eine Rücküberweisung an die Studierenden, die den Semesterbeitrag gezahlt haben, in Höhe von 69,90 Euro oder eine Verrechnung mit der Zahlung des Semesterbeitrags im Folgesemester. Frage 5: Sollen alle geplanten Ermäßigungen für Abo-Kundinnen gleichermaßen auch den Inhaber*innen der Semestertickets zugutekommen? 3 Antwort zu 5: Die Ermäßigung des Preises auf 9 Euro/Monat im Aktionszeitraum soll gleichermaßen allen Abonnementkundinnen und -kunden und damit auch allen Inhaberinnen und Inhabern von Semestertickets #zugutekommen. Berlin, den 16.05.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz