Welche Risiko- und Notfallplanungen existieren für besonders sensible Baubereiche, wie der #Unterquerung der #Spree und der #Tunnelröhren der S-Bahn und der U-Bahn östlich vom Brandenburger Tor?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„ Die #Bautechnologie wurde mit dem Anspruch der maximalen #Sicherheit und #Durchführbarkeit im vorgesehen Baugebiet gewählt. Die Risiko- und Notfallplanungen werden im Planungsprozess weiter vertieft und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die entsprechenden Anrainer, wie z.B. die U-Bahn wurden frühzeitig beteiligt, entsprechende Vorgaben wurden in der Planung berücksichtigt.“
Ist das Projekt „ S21“ von der Stadt Berlin gewünscht oder ein reines Bahnprojekt?
Gute Nachricht für Fahrgäste der U-Bahn: Die #U2 soll nach monatelangen Einschränkungen nach den Sommerferien in Berlin wieder im Normalbetrieb fahren. „Von dem, was wir heute wissen, ist es weiterhin die Zielstellung, hier am 28.8 wieder den #Fahrgastbetrieb aufzunehmen“, sagte Rolf #Erfurt, Betriebsvorstand bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG), am Montag bei einer Begehung der #Baustelle im U-Bahntunnel.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sehen sich gezwungen, den #Pendelbetrieb auf der #U-Bahnlinie 2 am Alexanderplatz zunächst auf unbestimmte Zeit fortzusetzen. Grund sollen die #Absenkungen der #Tunnelröhren durch die #Hochhausbaustelle des französischen Investors #Covivio direkt neben dem U-Bahnhof sein.
Frage 1: Die Fragen 2. bis 5. der Drs. 18/27956 bezogen sich nicht zwingend auf „Verkehrsunfälle im Sinne des Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle“. Deshalb bitte ich erneut um Beantwortung der Fragen:
Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im #Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration zuordnen)?
Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration zuordnen)?
Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn ja, in welcher Form?
Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen?“ 2 Antwort zu 1: Der Polizei Berlin sind keine Unfälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Frage 2: Ähnlich verhält es sich mit der Frage 6. der Drs. 18/27956. Liegen der Polizei Berlin Erkenntnisse zu dieser Frage vor?
Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse, wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches Vorkommnis bei welcher Demonstration?“ Antwort zu 2: Im Rahmen der Durchführung der Versammlung „Berlin in Bewegung – Fahrradsternfahrt am 1. Mai“ am 1. Mai 2021 wurde ein sogenannter Nebeltopf auf der Bundesautobahn (BAB) 100 außerhalb des Tunnels gezündet. Frage 3: Die konkreten Fragen 9 bis 17 und 19 bis 23 der Drs. 18/27956 sind nicht beantwortet worden und haben gerade vor dem Hintergrund der Antwort auf die Frage 18 ihre Berechtigung. In der Antwort wird ausgeführt, dass Rettung durch die Feuerwehr immer von der nicht betroffenen Tunnelröhre erfolgt. In dem Zusammenhang dürften doch die Fragen 9 bis 11 von besonderer Bedeutung sein. Ich bitte um Beantwortung der Fragen 9 bis 17 und 19 bis 23.
Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind? Antwort zu 3.9: Gemäß § 1 Absatz 3 #Bundesfernstraßengesetz sind #Bundesautobahnen „nur für den #Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Die Anzahl und der Abstand der #Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Diese werden in Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und LKW festgelegt. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich überschritten. Die Angabe 5 bis 20 Personen kann nicht verifiziert werden.
Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine Verletzten Personen auf Tragen transportiert werden können? Antwort zu 3.10: Da die Notübergänge im Tunnel Ortsteil Britz mit einem seitlichen Versatz zu den Tunnelröhren angeordnet sind, ist ein Transport von Verletzten mittels Standardtrage nicht möglich.
Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur Evakuierung größerer Menschenmengen ungeeignet sind? 3 Antwort zu 3.11: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Die Übergänge sind für die Nutzung als Straßentunnel gemäß der zum Planungszeitpunkt geltenden Vorschriften bemessen und gebaut worden.“
Wie sieht das #Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnels aus? Antwort zu 3.12: Wie in allen Tunnelanlagen wird auch im Tunnel Ortsteil Britz der Fokus auf die Selbstrettung der Fahrzeuginsassen gelegt. Personen haben die Möglichkeit, über vorhandene Notübergänge, die #Tunnelportale sowie über Nottreppenräume den gefährdeten Bereich zu verlassen. Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt. Beim Eintreffen der Feuerwehr sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls bereits abgeschlossen sein, sodass nur noch bewegungseingeschränkte Personen durch die Feuerwehr zu retten sind.
Wie wird die #Sicherheitsarchitektur des Tunnel Ortsteil Britz bewertet? Antwort zu 3.13: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Der TOB ist gemäß der zum Planungszeitpunkt geltenden Vorschriften bemessen und gebaut worden. Die Sicherheit wird für den Kfz-Verkehr als ausreichend eingeschätzt.“
Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnel Ortsteil Britz den neusten Standards, z.B. hinsichtlich Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser? Antwort zu 3.14: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Nein, auf Grund des Alters nicht.“
Welche Unterschiede weißt der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der #RABT in der aktuellsten Fassung auf? Antwort zu 3.15: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Die Fluchtwegabstände im TOB wurden bereits bei der Antwort zu Frage 5 der ersten Anfrage beschrieben. Des Weiteren fehlen eine Lautsprecheranlage, eine optische Leiteinrichtung am Fahrbahnrand sowie eine optische Markierung der Fluchttüren.“
Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die Sicherheitsstandards anzupassen? 4 Antwort zu 3.16: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Verbesserungen werden von der Autobahn GmbH in zukünftigen Instandsetzungen realisiert.“
Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten den Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90 Sitzplätzen zu durchfahren?“ Antwort zu 3.17: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Entfällt, siehe Antwort zu Frage 3.9.“
Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie viele? Antwort zu 3.19: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Eine Beschränkung der Kfz- oder Personenanzahl ist für den Normalbetrieb nicht erforderlich. Die Anzahl der sich maximal im Tunnel befindlichen Kfz Einheiten ergibt sich aus den Fahrzeugabmessungen sowie der durchschnittlichen Zusammensetzung des Kfzverkehrs. Die Anzahl der sich maximal in Tunnel befindlichen Personen ergibt sich aus der durchschnittlichen Fahrzeugbelegung der verschiedenen Fahrzeugklassen. Dies ist Grundlage aller Sicherheitsbetrachtungen.“
Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten? Antwort zu 3.20: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Da ein Stau im Tunnel eine besondere Gefahrensituation darstellt, kann zu dessen Vermeidung gem. Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) ggf. eine Zuflussdosierung mit Hilfe der Verkehrssignalisierung geschaltet werden. Auch eine zeitweilige Sperrung vor dem Tunnel kann eine geeignete Maßnahme sein, die Sicherheit im Tunnel zu gewährleisten.“
Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen? Antwort zu 3.21: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Noch die Polizei in der Verkehrsregelungszentrale, ab Dezember 2021 dann die Autobahn GmbH.“
Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt? 5 Antwort zu 3.22: Alle Zahlen beziehen sich auf durchgeführte Schaltungen an der Beeinflussungsanlage Britzer Tunnel für den fließenden Verkehr und beruhen auf unterschiedlichen angeordneten Maßnahmen. Jegliche Schaltung bedingt eine Beschränkung gegenüber dem normalen unbeeinflussten Zustand auf der BAB 100 in diesem Bereich.
Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher?“ Antwort zu 3.23: Der Bund/die AdB haben wie folgt mitgeteilt: „Ja, für die gem. § 1 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz vorgesehene Nutzung durch Kraftfahrzeuge ist der TOB sicher. Die Tunnelanlagen auf den Bundesautobahnen in Berlin wurden für den motorisierten Verkehr geplant und planfestgestellt. Auch wenn der heutige TOB nicht mehr den neuesten technischen Vorschriften entspricht, stellen hunderte Kolleginnen und Kollegen der Berliner Polizei, der Feuerwehr und der Autobahn GmbH täglich die Nutzung des motorisierten Verkehrs sicher. Die Bewältigung von Gefahrenlagen wird regelmäßig mit allen Beteiligten geübt.“ Berlin, den 22.07.2021 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1 Wie viele #Fahrraddemonstrationen, die ihre Route durch den #Tunnel Ortsteil #Britz führten, sind in den letzten 10 Jahren genehmigt worden? Wie viele Teilnehmer*innen sind dabei jeweils durch den Tunnel gefahren? Antwort zu 1: Für den erfragten Zeitraum liegen der Polizei Berlin keine automatisiert recherchierbaren Daten vor. Im Rahmen der zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vorgegebenen Frist konnte im Rahmen einer händischen Auswertung ermittelt werden, dass seit 2016 zehn Aufzüge mit Fahrrädern durchgeführt wurden, bei denen die Bundesautobahn #Tunnelanlage Ortsteil Britz (#BAB-TOB) passiert oder die Anschlussstelle Britzer Damm benutzt worden ist. Die Anzahl der Teilnehmenden, die bei den o. g. Aufzügen den BABTOB befahren haben, wurde nicht erhoben. Frage 2: Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration zuordnen)? 2 Frage 3: Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration zuordnen)? Frage 4: Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn ja, in welcher Form? Frage 5: Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen? Antwort zu 2, 3, 4 und 5: Unfälle im Rahmen von Versammlungen werden nicht als Verkehrsunfälle im Sinne des Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst. Vor diesem Hintergrund liegen Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor. Frage 6: Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse, wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches Vorkommnis bei welcher Demonstration ? Antwort zu 6: Daten im Sinne der Fragestellung sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten Verfahren nicht recherchierbar Frage 7: Hat es in letzter Zeit Änderungen bei sicherheitsbezogenen #Vorschriften für #Straßentunnel gegeben, die eine Versagung der Nutzung des Tunnels Ortsteil Britz für Fahrraddemonstrationen vorsehen? Wenn ja, welche? Antwort zu 7: Die Rechtsgrundlage für die #Genehmigung des Tunnelbetriebs bilden die „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#RABT, Stand 2006) sowie die „Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#EABT, Stand 2019). Darin werden nur Regelungen in Bezug auf Benutzung durch Kraftfahrzeuge getroffen. Hinsichtlich eines Fahrradverkehrs werden keine Angaben gemacht, mithin gab es diesbezüglich auch keine Änderungen. Ergänzend wird auf die Antwort der AdB zu den Fragen 9-23 verwiesen. Frage 8: In den Bescheiden der Versammlungsbehörde zu den #Fahrraddemonstrationen am 5. und 6. Juni 2021 ist die Durchfahrt durch den Tunnel Ortsteil Britz aus #sicherheitstechnischen Gründen versagt worden. Bestehen diese #Sicherheitsbedenken nur in Bezug auf Fahrraddemonstrationen oder bestehen aus Sicht der Behörden grundsätzlich Sicherheitsbedenken bei der Evakuierung und Bergung von Personen aus dem Tunnel? 3 Antwort zu 8: Gemäß § 1 (3) #Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Diese werden in Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und LKW festgelegt. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen Frage 9: Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind? Frage 10: Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine verletzten Personen auf Tragen transportiert werden können? Frage 11: Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur #Evakuierung größerer Menschenmengen ungeeignet sind? Frage 12: Wie sieht das Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnel aus? Frage 13: Wie wird die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz bewertet? Frage 14: Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz den neuesten Standards, z.B. hinsichtlich Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser? Frage 15: Welche Unterschiede weist der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der RABT in der aktuellsten Fassung auf? Frage 16: Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die Sicherheitsstandards anzupassen? Frage 17: Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten, den Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90 Sitzplätzen zu durchfahren? Frage 18: Wie wird die Evakuierung und Bergung von Verletzten bei einem Verkehrsunfall mit Rauch- und Brandentwicklung, in dem mehrere Fahrzeuge u.a. einem voll besetzen Reisebus verwickelt sind, praktisch durchgeführt in Anbetracht der Antworten zu Frage 9. bis 11.? 4 Frage 19: Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie viele? Frage 20: Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten? Frage 21: Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen? Frage 22: Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt? Frage 23: Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher? Antwort zu 9 bis 23: Die AdB teilt hierzu mit: „Gemäß §1 (3) Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Unter dieser Voraussetzung sind Tunnel auf Bundesautobahnen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen sicher bemessen. Die baulichen, technischen Einrichtungen von Tunneln sind dagegen nicht für (temporären) Personen- oder Radverkehr, welcher andere verpflichtende Sicherheitsanforderungen benötigt, ausgelegt. Um hier ein konkretes Beispiel zu nennen: Für die schnelle und sichere Abführung von austretenden Flüssigkeiten ist der Tunnel mit einer sogenannten Schlitzrinne versehen. Diese stellt für Kraftfahrzeuge und ggf. Fußgänger (im Ereignisfall) keine Gefahr dar. Radfahrende dagegen können mit dem Rad in diese Schlitzrinne geraten und stürzen. Die Rinne ist durch die Fahrradteilnehmer nicht unmittelbar sichtbar. Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege ist für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen. Und im Falle einer Panik oder eines Terroranschlages lassen sich die Menschenmassen nicht schnell genug aus dem Tunnel entfernen. Die Querung von Brücken ist durch die ausgelegten technischen Sicherheitseinrichtungen für andere Teilnehmer/innen außer dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen ein weiteres hohes Risikopotenzial, da die Brüstungshöhe dafür nicht ausgelegt ist und Personen bei kleinster Unachtsamkeit, Gerangel oder Panik herunterstürtzen können. Die meist kurzfristig angemeldeten Versammlungen bergen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da keine für den Verkehr ausgelegte Umleitungsstrecke auf den Nebennetzen ausgewiesen wird und die damit zu erwartende Staubildung und verbundene Unfallgefahr bei einer Streckenführung über die Autobahn nicht zusätzlich abgesichert werden kann. Die Gefahrenanalyse für Anfragen zum Betreten der Autobahn z.B. bei Demonstrationen geht immer mit den einhergehenden Risiken der Nutzer aus. Unter diesem Gesichtspunkt stellen die baulichen Einrichtungen hohes Gefahrenpotenzial in jeglicher Hinsicht dar, deren Auslegung von Versammlungen unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit für Leib und Seele meist immer negativ bewertet werden kann. 5 Die Ansicht und die Abfrage nach Unfällen in den letzten Jahren greift daher nicht. Als Beispiel sollte hier das Ereignis Love-Parade sein. Daher steht bei der Abwägung von anderen Tunnelnutzern als Autoverkehr eine hier in Ansätzen beschriebene Gefährdungsanalyse. Und die spricht gegen die Nutzung von Autobahnen.“ Zu Frage 18 wird vom Berliner Senat ergänzend ausgeführt: In Tunnelanlagen wird bei der Evakuierung der Fokus auf die Selbstrettung der Fahrzeuginsassen gelegt. Personen haben die Möglichkeit, den gefährdeten Bereich über vorhandene Notübergänge, die Tunnelportale sowie über Nottreppenräume zu verlassen. Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt. Beim Eintreffen der Feuerwehr und Polizei sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls bereits abgeschlossen sein, sodass nur noch unmittelbar Verletzte oder bewegungseingeschränkte Personen durch die Feuerwehr zu retten sind. Das Eingreifen der Feuerwehr erfolgt bei einer Rauchentwicklung im Tunnel immer über die nicht betroffene Tunnelröhre. Dies bedarf einer sogenannten Notöffnung in der Mittelleitplanke vor jedem Tunnelportal, um den Einsatzkräften den Wechsel in die nicht betroffene Tunnelröhre zu ermöglichen. Alle Maßnahmen werden über die Notübergänge vorgetragen. Berlin, den 28.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Der frisch herausgeputzte Pariser Platz wird wieder zur #Baustelle. Im August will die BVG mit den Arbeiten an ihrer #Stummel-U-Bahn #U5 beginnen, auf der pünktlich zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 dann ein Zug zwischen den Stationen #Hauptbahnhof-Lehrter Bahnhof und #Brandenburger Tor mit #Zwischenstopp am #Reichstag hin und her fahren soll. Obwohl die Arbeiten vorwiegend unterirdisch erfolgen, muss an der Oberfläche ein Zaun um die #Baugrube herum errichtet werden. Er soll aber künstlerisch gestaltet werden.
punkt 3: Was war für Sie das Wichtigste im #Bahnjahr 2000 in Berlin?
Peter #Debuschewitz: Auf Grund der #Kostenerhöhung bei dem #Großprojekt#Nord-Süd-Tunnel wurden Konsequenzen für das weitere Vorgehen bei den geplanten #Baumaßnahmen erforderlich. Entsprechend den zur Verfügung stehenden #Investitionsmitteln haben wir einen Rahmen für die bis zum Jahr 2006 – dem Jahr der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland – zu realisierenden Projekte festgelegt.
punkt 3: Was wurde an den bisherigen Plänen bis 2006 geändert?
Peter Debuschewitz: Der #Ausbau des Bahnhofs #Papestraße wurde auf einen späteren #Zeitpunkt verschoben; auf der Nord-Süd-Strecke sollen von den vier im Bau befindlichen #Tunnelröhren in der ersten Phase nur zwei in Betrieb genommen werden. Das sind wohl die einschneidendsten Maßnahmen.
punkt 3: Einige der Bauvorhaben, die begonnen bzw. fortgesetzt werden, haben Sie anläßlich der #Grundsteinlegung der #S21 benannt, punkt 3 berichtete darüber . Was geschieht im einzelnen?
punkt 3: Was war für Sie das Wichtigste im #Bahnjahr 2000 in Berlin?
Peter Debuschewitz: Auf Grund der Kostenerhöhung bei dem Großprojekt #Nord-Süd-Tunnel wurden Konsequenzen für das weitere Vorgehen bei den geplanten Baumaßnahmen erforderlich. Entsprechend den zur Verfügung stehenden #Investitionsmitteln haben wir einen Rahmen für die bis zum Jahr 2006 – dem Jahr der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland – zu realisierenden Projekte festgelegt.
punkt 3: Was wurde an den bisherigen Plänen bis 2006 geändert?
Peter Debuschewitz: Der Ausbau des Bahnhofs #Papestraße wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben; auf der Nord-Süd-Strecke sollen von den vier im Bau befindlichen #Tunnelröhren in der ersten Phase nur zwei in Betrieb genommen werden. Das sind wohl die einschneidendsten Maßnahmen.
punkt 3: Einige der #Bauvorhaben, die begonnen bzw. fortgesetzt werden, haben Sie anläßlich der #Grundsteinlegung der #S21 benannt, punkt 3 berichtete darüber . Was geschieht im einzelnen?
Peter Debuschewitz: Lassen Sie mich das bereits Vermeldete der Vollständigkeit halber noch einmal zusammenfassen: #S-Bahn-Ringschließung Mitte 2002 #Umschwenken des Schienenverkehrs am #Lehrter Bahnhof auf die neue Trasse auch Mitte 2002 Nördlich des Lehrter Bahnhofs entsteht nach dieser Umschwenkung im Bereich der Invalidenstraße eine neue, riesige Baugrube. Die Magnetschwebebahn sollte hier neben …