Straßenverkehr: Welche Straßenbäume bieten Kühlung und Schatten im Klimawandel?, aus Senat

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Frage 1:
Welches Gewicht misst der Senat, angesichts erhöhter Temperaturen in der Stadt, bei der Pflanzung von
#Bäumen im #Straßenraum und auf anderen Flächen den Eigenschaften #Kühlung durch Verdunstung und
Schattenwurf bei?
Frage 2:
Welche #Baumarten sind besonders geeignet, die Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und
Schattenwurf in heißen Sommern zu erfüllen?
Antwort zu 1 und zu 2:
Kühlung durch Verdunstung und #Schattenwurf sind insbesondere bei erhöhten
Temperaturen wichtige Wohlfahrtswirkungen von Bäumen, aber nicht die einzigen
Aspekte, die im Zusammenhang mit der Planung, Pflanzung und Unterhaltung von
Bäumen im städtischen Raum beachtet werden müssen.
Grundsätzlich sind #großkronige #Laubbaum-Arten besonders geeignet, um viel
Verdunstungskälte und Schattenwurf zu erzeugen, sofern ihre Kronen gesund und die
Bäume insgesamt vital sind. Gerade vitale Bäume können effektiv das Stadtklima positiv
beeinflussen. Gleichwohl bestimmen die Standortbegebenheiten (ober- und unterirdische
Entwicklungsmöglichkeiten) sowie die fachgerechte Pflege den Erfolg der anvisierten
Funktionserfüllung maßgeblich.
In heißen Sommern zählen neben den Berliner Hauptbaum-Arten wie #Winter-Linde (Tilia
cordata), #Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und #Stiel-Eiche (Quercus robur) auch z.B.
Ahornblättrige #Platane (Platanus x hispanica), #Zerr-Eiche (Quercus cerris), #Silber-Linde
(Tilia tomentosa) oder #Flatter-Ulme (Ulmus laevis) dazu.
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Frage 3:
Welche Praxisversuche laufen gegenwärtig in Berlin, um Baumarten zu identifizieren, die die Anforderungen
nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf in heißen Sommern besonders gut erfüllen?
Antwort zu 3:
Im Pflanzenschutzamt Berlin stehen nicht einzelne Baum-Arten im Fokus mehrschichtiger
Untersuchungen, sondern die Baumvitalität als Basis der Funktionalitätssicherung von
Baum-Arten unter Hitze und Trockenheit und weiteren Stressoren wie u.a. Streusalz.
Es wird seit mehreren Jahren die Wirkung von Streusalz auf die Vitalität der Berliner
Straßenbäume untersucht. Es konnte ein erheblicher Rückgang von Blattmasse und
Assimilationsleistung festgestellt werden, die sich direkt auf Kühlung durch Verdunstung
im gesamten Stadtgebiet negativ auswirken. Derzeit werden vorbeugende Maßnahmen
zur Verbesserung untersucht.
Seit 2014 führt das Pflanzenschutzamt in Kooperation mit dem Bezirk Neukölln und der
Humboldt-Universität einen Straßenbaumtest mit zukunftsträchtigen, sog.
stadtklimatoleranten Baumarten durch.
https://www.berlin.de/senuvk/pflanzenschutz/stadtgruen/de/versuche/versuchspflanzung_v
on_strassenbaeumen.shtml
Darüber hinaus führt das Pflanzenschutzamt seit 2014 ein jährliches Monitoring zu
stadtklimatoleranten Baumarten durch. Auch pflanzen viele Straßen-und
Grünflächenämter der Berliner Bezirke eigenverantwortlich stadtklimatolerante Baumarten
insbesondere im Straßenland. Über die Erfahrungen wird sich u.a. im Fachausschuss
Stadtbäume sowie öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. dem Runden Tisch Baum
regelmäßig ausgetauscht.
Seit 2018 läuft ein Projekt im Rahmen des Klimafolgemonitorings mit dem deutschen
Wetterdienst zur Sicherung einer optimierten Wasserversorgung für Straßenbäume, um
u.a. auch eine klima- und standortgerechte Verdunstung/Kühlung zu sichern.
Des Weiteren beteiligt sich Berlin seit einigen Jahren am Straßenbaumtest II der GALK
(Deutsche GartenAmtsLeiterKonferenz).
http://www.galk.de/index.php/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumt
est-2
Frage 4:
Wie beurteilt der Senat das den Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf
entgegen stehende Argument, Fenster in Fassaden dürften nicht verschattet werden?
Ist ein regelmäßiger Baumschnitt, der ein Minimum an Belichtung der Fenster gewährleistet, eine vertretbare
Pflegemaßnahme?
Antwort zu 4:
Die Verschattung von Fenstern durch Straßenbäume hängt ab von der jeweiligen Situation
vor Ort und wird zudem abhängig von der Witterung, der Jahreszeit und persönlichen
Vorlieben sehr unterschiedlich bewertet.
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Ein „Minimum an Belichtung der Fenster“ zählt dabei nicht zu den üblichen und
wesentlichen Kriterien der Pflege und Unterhaltung von Bäumen – hier stehen Aspekte der
Verkehrssicherheit sowie die Erhaltung eines Lichtraumprofils bzw. die Verhinderung von
Fassadenschäden im Vordergrund. Insbesondere für diese Zwecke kann ein regelmäßiger
Baumschnitt notwendig und damit zwangsläufig auch vertretbar sein.
Bei Straßenbaumpflanzungen ist die gewünschte Funktion eines Baumes mit Blick auf
seine ober- und unterirdischen Entwicklungsmöglichkeiten in der Planung zu
berücksichtigen. Oftmals sind letztgenannte Punkte Faktoren, die das Wachstum von
Bäumen in der Straße begrenzen. Bei Neupflanzungen in engen Straßen ist u.a. die Wahl
der Wuchsform ein wichtiges Kriterium. Schlanke säulenförmige Baumarten und -sorten
bieten eine Möglichkeit, diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Gleichzeitig bietet auch die Baumartenwahl hinsichtlich der Blattausbildung die
Möglichkeit, das Maß an Verschattung von Fassaden zu reduzieren. Bäume mit
gefiedertem Blattwerk wie z.B. Gleditschie/Lederhülsenbaum (Gleditsia triacanthos),
Robine (Robinia pseudoacacia) und Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) bilden ein
lichtdurchlässiges Kronendach aus.
Bei bestehenden Baumpflanzungen muss bei erheblichen Beeinträchtigungen durch
Verschattung und zu nahem Stand an der Fassade (Gefahr von Beschädigungen u.a.) ggf.
ein Freischneiden der Fassade erfolgen. In diesem Kontext muss ein Abwägungsprozess
hinsichtlich der Wohlfahrtsleistung von Straßenbäumen für die Allgemeinheit und die
Auswirkungen auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
Frage 5:
Gibt es Überlegungen und Praxisversuche im Land Berlin, die Standorte von Straßenbäumen weiter von den
Gebäudefassaden in den Straßenraum des ruhenden Verkehrs zu versetzen, ähnlich den
Gehwegvorstreckungen?
Antwort zu 5:
Es wird auf die Ausführungen in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Kap. 7.3.2 Bäume, die im Land Berlin als verbindliche Richtlinien eingeführt wurden,
verwiesen. Die Unterbrechung von Parkstreifen am Fahrbahnrand durch
Baumpflanzungen wird hier als eine der wichtigen gestalterischen Funktionen des
Straßengrüns genannt. Zu beachten sind hierbei aber insbesondere die Anforderungen
hinsichtlich des Leitungsbestandes (Schutzabstände), die Einhaltung der (oberen und
seitlichen) lichten Räume der jeweiligen Verkehrsfläche (Fahrbahn, Radwege/Gehwege)
sowie die freie Sicht auf Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen etc.
In den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und
Radwege (AV Geh- und Radwege) vom 16. Mai 2013 sind unter Teil A, II- Gehwege, 2 –
Breiten/Abstandsmaße, (6) Pflanzung von Bäumen ebenfalls entsprechende Vorgaben zu
den Mindestabständen (Stammaußenkante zum Fahrgassenrand von 0,5 m, zum Radweg
von 0,25 m) enthalten.
Soweit die genannten Kriterien beachtet werden, können Baumpflanzungen möglichst weit
von den Gebäudefassaden erfolgen.
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Frage 6:
Wie beurteilt der Senat das den Anforderungen nach Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf
entgegen stehende Argument, die Bäume der Zukunft müssten sehr schmalkronig sein, um die Pflegekosten
zu minimieren?
Antwort zu 6:
Kühlung durch Verdunstung und Schattenwurf gehören zu den vielfältigen Aspekten, die
bei der Planung und Pflanzung von Bäumen in der Stadt berücksichtigt werden.
Der Standort bestimmt die Auswahl der eingesetzten Baumarten. Schmalkronige Bäume
sind besonders für schmale und enge Straßen geeignet, sie können in Straßen mit
geringer Profilbreite und/oder schmalen Gehwegbereichen eine Möglichkeit sein,
entsprechende Situationen überhaupt mit Bäumen zu bepflanzen und stellen den
bestmöglichen Kompromiss zwischen Funktionserfüllung von Kühlung und Verschattung
und geringerem Pflegeaufwand dar.
Es gibt keine Vorgabe im Land Berlin, nur schmalkronige Bäume wegen der
Pflegekostenminimierung zu pflanzen.
Siehe hierzu auch die Antwort zu 4.
Frage 7:
Welche Überlegungen und Praxisversuche gibt es aktuell im Land Berlin, die Pflanzabstände und die
Anordnung von Straßenbäumen zu verändern, um auch mit kleineren Baumarten ein Maximum an Kühlung
durch Verdunstung und eine möglichst lückenlose Verschattung des Straßenraumes zu gewährleisten?
Antwort zu 7:
Im Land Berlin gibt es keine Vorgaben, durch lückenlose Verschattung der Straßenräume
eine maximale Kühlung herbeizuführen.
Der gesamte Baumbestand des Landes Berlin liefert Erkenntnisse, die dazu beitragen
eine Optimierung der Pflanzung von Straßenbäumen vorzunehmen. Dies erfolgte in den
letzten Jahren auch verstärkt unter dem Gesichtspunkt der Anpassung an den
Klimawandel.
Aus diesem Grund müssen Pflanzungen und die Nachpflanzungen von Straßenbäumen
immer Einzelfallenentscheidungen sein.
Frage 8:
Wie sollen die neuen Stadtgebiete mit Bäumen bepflanzt werden, um ein Maximum an Kühlung durch
Verdunstung und eine möglichst lückenlose Verschattung des Straßenraumes zu gewährleisten?
Antwort zu 8:
Eine Bepflanzung neuer Stadtgebiete mit Bäumen erfolgt selbstverständlich so, dass
möglichst optimale, für die Entwicklung von Bäumen geeignete Pflanzorte zur
bestmöglichen Entwicklung und Gesundheit der Gehölze ausgewählt werden.
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Die Bepflanzung erfolgt auf der Grundlage aller fachlichen Erkenntnisse, die zu einem
umweltverträglichen Handeln in Bezug auf den Klimawandel erforderlich sind. Zur
lückenlosen Verschattung siehe die Antwort zu 7.
Berlin, den 28.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neuer Berliner Baustellenatlas verbessert Koordination, Bauplanung und Lebensqualität, aus Senat

www.berlin.de Pressemitteilung der infrest – Infrastruktur eStrasse GmbH In Ballungszentren wie Berlin sind ständig #Baumaßnahmen im öffentlichen #Straßenraum erforderlich – häufig ein Ärgernis für Anwohner, Pendler und Wirtschaft. Mit dem neuen Berliner #Baustellenatlas der infrest werden #Bautätigkeiten im öffentlichen Straßenraum #transparent, #nachvollziehbar und #koordinierungsfähig. Das online-gestützte Instrument ermöglicht eine effizientere Planung und dass Synergien genutzt werden können. In Anwesenheit des Staatssekretärs für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler wurde heute der neue Baustellenatlas der infrest feierlich in Betrieb genommen. Der Baustellenatlas ermöglicht die unkomplizierte Eintragung von aktuellen und geplanten Bau­maßnahmen und deren Status auf einer einzigen übersichtlichen Karte und unterstützt somit die wachsende Stadt. Initiatoren sind neben der infrest, die Berliner Wasserbetriebe, die Berliner Verkehrsbetriebe, die NBB Netzgesellschaft Berlin Brandenburg, Netzservice und Fernwärme von Vattenfall sowie Alliander Stadtlicht. Damit werden allen Nutzern die erforderlichen Planungs-, Prüfungs- und nachfolgenden Genehmigungsprozesse erleichtert. Das ist die Basis für eine kosten- und zeitsparende Koordination von Baumaßnahmen – und die Grundlage für die Entlastung der Anwohner und der Umwelt. Die Übersicht über anstehende Bauvorhaben, Wartungsarbeiten, Infrastruktur-Ausbaumaßnahmen und andere Sondernutzungen ermöglicht auch den Aufbau von Projektpart­nerschaften. So kann beispielsweise eine ohnehin geplante Öffnung der Straßendecke z. B. von verschiedenen Netzbetreibern für erforderliche Modernisierungsmaßnahmen mit genutzt werden. Die Kosten für die Aushubarbeiten und Deckenschlüsse können aufgeteilt werden. Die Zahl der Sperrungen und der damit verbundenen Lärm- und Umweltbelastungen lässt sich so senken; Anwohner und örtlicher Einzelhandel werden entlastet. Der Baustellenatlas der infrest soll erstmals alle an der Gestaltung des öffentlichen Straßenrau­mes Beteiligten verbinden: Senats-und Bezirksverwaltungen, Netzbetreiber, Polizei und Feuer­wehr, Öffentlicher Personennahverkehr, Stadt- und Straßenreinigung, Dienstleister aus dem In­dividualverkehr (Taxi- und Busunternehmen), Industrie, Einzelhandel sowie die jeweiligen Ver­bände und Wohnungsbaugesellschaften. Staatssekretär Christian Gaebler: „In einer Stadt wie Berlin wird es immer viele Baustellen geben – und das muss auch so sein. Aber je besser Leitungs- und Verkehrsbetriebe sowie Be­zirks- und Senatsverwaltungen geplante Straßenbaumaßnahmen miteinander abstimmen, desto geringer sind die Beeinträchtigungen für die Berlinerinnen und Berliner. Der Baustellenatlas der infrest kann dazu beitragen, Baumaßnahmen effektiver zu planen sowie Kosten zu sparen und kann damit ein besseres Baustellenmanagement ermöglichen. Das kommt nicht nur dem Indivi­dual- und Wirtschaftsverkehr zugute, sondern auch unserer Umwelt.“ Jürgen Besler, Geschäftsführer der infrest: „In Verbindung mit unserem Portal eStrasse, das die Einholung von Leitungsauskünften und Genehmigungen für Baustellen automatisiert, bildet unser Baustellenatlas den Grundstein für mehr Transparenz bei Bauvorhaben im öffentlichen Raum. Er ermöglicht die smarte Vernetzung aller Beteiligten, die diesen Raum nutzen, instand­halten, entwickeln oder für eigene Anliegen bearbeiten. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer intelligent vernetzten Stadt.“ Die Initiatoren haben im infrest e.V. den ersten Schritt für die Baustellenkoordinierung die Grund­lagen und die Anforderungen entwickelt. Weitere Abstimmungen dazu und neue Anregungen sollen im Baustellenatlas zukünftig integriert werden.Bilder: Baustelle Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: Stadtverschönerung durch Ladesäulen?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt der Senat die Entstehung einer zunehmenden Anzahl von #Ladesäulen für #Elektromobile im #öffentlichen #Straßenraum und wie beurteilt er die langfristigen Auswirkungen für das #Stadtbild, wenn dieser Trend anhält? Antwort zu 1: Die in Berlin derzeit im öffentlichen Raum bestehenden Ladesäulen wurden überwiegend im Rahmen von Projekten errichtet, die von der Bundesregie-rung in den Programmen „Modellregion Elektromobilität“ und „Schaufenster Elektromobilität“ gefördert wurden. Diese Ladesäulen wurden von den projektbeteiligten Betreibern der Ladeinfrastruktur bei den in den jeweiligen Bezirken zuständigen Behörden beantragt und genehmigt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen. Frage 2: Wie viele Ladesäulen sind derzeit in Berlin im öffentlichen Straßenraum im Betrieb, wie viele sind derzeit in Planung (gegliedert nach Bezirken)? Antwort zu 2: Verlässliche Angaben über die errichte-ten und rückgebauten Ladesäulen sowie den aktuellen Bestand liegen der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt nicht vor, da die Sondernutzungsge-nehmigungen und straßenverkehrsbehördlichen Anord-nungen von den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungen erteilt wurden. Derzeit kann von einem Bestand von rund 140 Ladesäulen im öffentlichen Raum ausgegangen wer-den, die überwiegend öffentlich zugänglich sind. Die Planung der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt sieht die Errichtung von 340 Ladepunk-ten im öffentlichen Raum bis Mitte 2016 vor. Als Lade-punkt wird eine Anschlussmöglichkeit für ein Elektro-fahrzeug definiert. Eine Zuordnung zu den Bezirken ist nicht möglich, da Suchräume festgelegt sind, die Bezirks-grenzen überschreiten. In diesen Suchräumen wird ein unter Beachtung verschiedener Kriterien (u.a. Sichtbar-keit, Erreichbarkeit, Verkehrssicherheit, Errichtungs- und Anschlusskosten an das Stromnetz) optimaler Standort ermittelt. Frage 3: Auf welche Weise trägt der Senat dafür Sor-ge, dass die Stadtbildverträglichkeit bei der Entstehung zusätzlicher Ladeinfrastruktur für Elektromobile gesichert ist (vor allem hinsichtlich der Gestaltung der Anlagen und ihren Standorten)? Antwort zu 3: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt hat mit den zuständigen Bezirksverwal-tungen Anforderungen an das Design der Ladesäulen festgelegt, die von allen für den öffentlichen Raum neu beantragten Ladesäulen einzuhalten sind, u.a. die max. Außenmaße der Ladesäule (max. Außenmaße: Höhe 1700 mm, Breite 450 mm, Tiefe 360 mm), die Farbe (RAL 7004) und die zulässige Beschriftung. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Frage 4: Wie trägt der Senat in diesem Zusammen-hang insbesondere dafür Sorge, dass ein möglichst hoher Anteil der zukünftig benötigten Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen privaten Flächen wie zum Bei-spiel Parkhäusern, Tiefgaragen, Supermarktparkplätzen entsteht und nur dann im öffentlichen Straßenraum, wenn die Notwendigkeit unabweisbar ist? ´ Antwort zu 4: Der vom Land Berlin mit dem Gewin-ner des Vergabeverfahrens über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen geschlossene Vertrag bezieht neben dem öffentlichen Raum auch öffentlich zugängliche Ladeeinrichtungen auf privatem Grund ein. Bis Mitte 2016 sollen 126 Ladepunkte im „halböffentli-chen“ Raum errichtet werden, davon 10 Gleichstrom-Schnellladepunkte. Frage 5: Welche Bezirke haben aus Sicht des Senats eine strategische Herangehensweise bei der Bedarfspla-nung und Genehmigungspraxis für zukünftig benötigte Ladeinfrastruktur und wie ist eine einheitliche Verfah-rensweise der Bezirke gesichert? Antwort zu 5: Der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt sind keine konzeptionellen Ansätze der Bezirke für die Planung der Ladeinfrastruktur bekannt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ein Standortkonzept für Ladeinfrastruktur entwickelt, das bis Mitte 2016 umgesetzt werden wird. Die daran anschließende Erweiterung wird am nachgewiesenen Bedarf orientiert. Um eine bezirksübergreifend einheitliche Vorgehens-weise zu unterstützen, hat die Senatsverwaltung für Stadt-entwicklung und Umwelt eine Arbeitshilfe für die Pla-nung und Genehmigung von Ladeinfrastruktur im öffent-lichen Raum beauftragt, die gemeinsam mit den bezirkli-chen Behörden erarbeitet und auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt öf-fentlich zugänglich gemacht wurde. Mit dem Ziel einer bezirksübergreifenden Harmonisierung und Effizienzstei-gerung des Verwaltungshandelns wurde zudem eine Ko-operationsvereinbarung mit den bezirklichen Straßen- und Grünflächen- sowie den Ordnungsämter abgeschlossen und ein Ladeinfrastrukturbüro mit Koordinierungsaufga-ben bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Berlin, den 16. April 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Apr. 2015)

Straßenverkehr: Zulassungszahlen von Kraftfahrzeugen in Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele #Autos waren in den letzten 5 Jah-ren in Berlin #gemeldet (Bitte einzeln für jedes Jahr auflis-ten)? Antwort zu 1: Entsprechend der #Bestandsstatistik der #Kfz-#Zulassungsbehörde per 31.12. des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten waren folgende Pkw im Verkehr: 2010 1.140.650 2011 1.161.500 2012 1.150.191 2013 1.144.577 2014 1.156.159 Frage 2: Wie viele #Parkplätze im #öffentlichen #Straßenraum im Stadtgebiet stehen dem entgegen? Frage 3: Wie viele öffentliche Parkplätze gibt es in den einzelnen Bezirken (Einzelauflistung)? Frage 6: Wie hoch sind die geschätzten Minderein-nahmen, die der Stadt und den am meisten betroffenen Bezirken durch den Wegfall der Parkplätze im öffentli-chen Straßenland entstehen? Antwort zu 2, 3 und 6: Nach den Regelungen des All-gemeinen Zuständigkeitsgesetzes besitzen die bezirkli-chen Straßen- und Grünflächenämter die Zuständigkeit über Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Bei einer Abfrage der Bezirksämter Ende letzten Jahres aufgrund einer inhaltlich ähnlichen schriftlichen Anfrage des Ab-geordnetenhauses (Drs. 17/15023) teilten die Bezirke mit, dass keine Statistiken über den Bestand und Wegfall von öffentlichen Parkplätzen geführt werden. Detaillierte Informationen zum öffentlichen ruhenden Verkehr sind daher nicht möglich. Frage 4: Wie viele öffentliche Parkplätze sind in den letzten 5 Jahren durch Bau-, Sanierungs-, und Ertüchti-gungsarbeiten des öffentlichen Straßenlandes in Berlin weggefallen? Frage 5: Welche fünf Bezirke sind dabei am meisten betroffen (Bitte jeden der fünf Bezirke und die Anzahl der dort weggefallenen Parkplätze einzeln auflisten)? Antwort zu 4 und 5: Aufgrund fehlender Statistiken zum öffentlichen Parkraum in den Bezirksämtern können keine Detailauflistungen zu wegfallenden Parkplätzen bei Bau-, Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen vorge-nommen werden (siehe Antwort zu Fragen 2, 3, und 6). Bei der Abfrage der Bezirke am Ende des letzten Jah-res wurden beispielhaft Angaben zu wegfallen Parkplät-zen bei aktuellen und geplanten Straßenbaumaßnahmen gemeldet: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg – Warschauer Straße zwischen Frankfurter Tor und Revaler Straße (Radverkehr, Erweiterung der Gehwege, Errichtung von Lieferzonen)  25 Parkstände Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf – Brandenburgische Straße (Radverkehr) 10 Park-stände – Hardenbergstraße, Waldorf Astoria (Investor)  21 Parkstände – Lehniner Platz (Plätzeprogramm)  75 Parkstände – Westfällische Straße (Investitionsplanung)  20 Parkstände Bezirk Neukölln – Karl-Marx-Platzes und Straßen im Böhmischen Dorf (Gehwegvorstreckungen, Verkehrsberuhi-gung  8 Parkstände – Karl-Marx-Straße zwischen Lahnstraße und Jonas-straße (Radverkehr, Aufwertung der Gehwege)  10 Parkstände Bezirk Steglitz-Zehlendorf – Schloßstraße (Verbreiterung der Gehwege  58 Parkstände Grundsätzlich wird aus Sicht der Hauptverwaltung eingeschätzt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur verstärkten Förderung der Verkehre des Umwelt-verbundes es durchaus unumgänglich ist, den ruhenden Verkehr neuzuordnen bzw. teilweise zu reduzieren. Frage 7: Wie prognostiziert die Senatsverwaltung an-gesichts des starken Zuzugs neuer Bürgerinnen und Bür-ger nach Berlin die Entwicklung der Fahrzeugdichte so-wie den Bedarf für Parkraum im öffentlichen Straßenland und wie sind ihre konkreten Pläne damit umzugehen? Antwort zu 7: Zunächst ist festzustellen, dass rund die Hälfte aller Haushalte in Berlin keinen eigenen Pkw hat. Die Voraussetzungen in der Stadt sind dergestalt, dass auch zuziehende Personen von der Stadtstruktur und der Infrastruktur – speziell im Umweltverbund – profitieren und nicht zwingend einen Pkw mitbringen oder anschaf-fen. Die Entwicklung der Bevölkerung der letzten 5 Jahre und die Auswertung der Pkw-Zahlen zeigen, dass die Zunahme der Pkw anteilig deutlich unter denen der Be-völkerungszuwächse lag. Der Bund geht in seinen bundesweiten Prognosen von einem Wachstum von 0,5% p.a. aus. Die Motorisierungsrate (Pkw pro 1.000 Einwohnerin-nen/Einwohner) ist in Berlin eine der niedrigsten über-haupt. Übertragen auf Berlin bedeutet eine wie vom Bund unterstellte Zunahme auch künftig ein leichtes Wachstum allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau. Hinzu kommt, dass alternative Angebote entstehen, die die Zahl der zugelassenen Pkw verändern, diese aber von mehreren Personen (CarSharing) genutzt werden. Der vom Senat beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr fasst die Ziele und auch die Handlungsfelder zusammen. Verkehrspolitische Steuerungsstrategien zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs – auch zur Reduktion der unerwünschten Verkehrsfolgen (Luftschadstoffe, Lärm) – treffen auf veränderteres Mobilitätsverhalten und neue Angebote. Berlin, den 26. Februar 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2015)

allg.: Verkehrsmanagmentzentrale VMZ am Potsdamer Platz, Alles über Staus, Störungen, Sperrungen! Was läuft im Berliner Verkehr? Die VMZ weiß es., aus Punkt 3

Das kann weder irgendeine Radio- oder #Fernsehstation, die #Polizei und noch
der #Senat: ein umfassendes Bild von der Berliner #Verkehrslage vermitteln. Aber die #Verkehrsmanagamentzentrale (#VMZ) in der Eichhornstraße am #Potsdamer Platz kann das, zumindest annähernd. Sie steht kurz vor der endgültigen Inbetriebnahme. Denn es war das Land, das – infolge der Übersiedlung von Bundestag und Bundesregierung nach Berlin – in der zweiten Hälfte der 90er Jahre den #Verkehrskollaps befürchtete und eine Einrichtung installieren wollte, die die #Verkehrsströme sinnvoll und effektiv so lenkt, dass Staus weitgehend vermieden werden. Sie schrieb das Projekt europaweit aus, 30 Firmen bewarben sich, die #Siemens AG und die #Daimler Chrysler Services AG blieben übrig und bildeten 2001 die VMZ Betreibergesellschaft, wobei Daimler mit 51 Prozent die Federführung übernahm. Nach 30 Monaten Aufbauarbeit läuft nun die Endphase mit der #Abnahme durch die #Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr.

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