Flughäfen: Flughafen BER (X): Vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel, aus Senat

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Frage 1:
Hat die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (#FBB GmbH) bzw. die Berliner
Flughafengesellschaft mbH (BFG mbH) einen Antrag auf die vollständige #Befreiung von der #Betriebspflicht für
den #Flughafen #Tegel bei der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) bzw. bei der
#Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr (#SenUVK) gestellt? Wenn ja, wann hat die FBB GmbH bzw. die
BFG mbH den Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht bei der LuBB bzw. bei SenUVK
eingereicht?
Antwort zu 1:
Ja, die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit Datum vom 18.02.2020 einen Antrag auf
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) gestellt.
Frage 2:
Zu welchem Datum soll die vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel laut Antrag
erfolgen?
Antwort zu 2:
Die BFG hat beantragt mit Ablauf des vierten Tages von der Betriebspflicht für TXL befreit
zu werden, nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und Landebahn 07L/25R
(künftige Nordbahn) auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn
07R/25L (künftige Südbahn) des zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)
ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (SXF) mit einer Länge von mindestens
4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden sind (voraussichtlich der 4. November
2020, 05:30 Uhr Ortszeit), wobei der Tag der Betriebsaufnahme mitgerechnet wird.
2
Frage 3:
Welche Begründung gab die FBB GmbH bzw. die BFG mbH im Antrag für die vollständige Befreiung von der
Betriebspflicht für den Flughafen Tegel an?
Antwort zu 3:
Der Antrag wird damit begründet, dass ab dem Zeitpunkt der beantragten Befreiung von der
Betriebspflicht der bisher in TXL abgewickelte Luftverkehr über den BER abgewickelt werde
und insofern der Bedarf für einen Betrieb von TXL damit grundsätzlich nicht mehr bestünde.
Weiterhin sei ein Parallelbetrieb von TXL und BER über den Zeitraum der
Verkehrsverlagerung hinaus aus betrieblichen Erwägungsgründen nicht möglich und wäre
der BFG angesichts der hierfür erforderlichen Ressourcen auch nicht zumutbar.
Frage 4:
Nach welchen Kriterien entscheidet die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie dem Antrag auf vollständige Befreiung
von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel stattgibt? Wie sieht ein entsprechendes Verfahren von der
Antragsstellung bis zum Bescheid mit den dazugehörigen Zwischenschritten aus?
Antwort zu 4:
Die auf einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht folgende Entscheidung ist als
Ermessensentscheidung einzustufen, die aufgrund der Vielzahl der einzustellenden
Belange in die Nähe einer Abwägungsentscheidung kommt. Im Ergebnis ergeht die
Entscheidung infolge eines Abwägungsvorganges nach genauer Prüfung des Einzelfalls, in
dem die Interessen der von der Befreiung betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, das
öffentliche Interesse sowie die Belange des Flughafenunternehmens gegeneinander
abgewogen werden. Entsprechend ist neben den behördlichen Prüfschritten den o.g.
Beteiligten die Gelegenheit zu geben, sich vor der Entscheidung zu äußern. Die Behörde
entscheidet unter Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens.
Frage 5:
Ist eine vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel vor Ablauf der sechsmonatigen
Übergangsfrist nach der Eröffnung des Flughafens BER möglich? Wenn ja, nach welchen Kriterien entscheidet
die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie einem Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den
Flughafen Tegel stattgibt?
Antwort zu 5:
Ja, das Flughafenunternehmen kann gemäß § 45 Absatz 3 Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung (LuftVZO) von der Betriebspflicht befreit werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
Frage 6:
Zu welchem Datum bzw. Zeitraum plant die SenUVK bzw. die LuBB, einen Bescheid zur vollständigen
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel der FBB GmbH bzw. der BFG mbH auszustellen?
3
Antwort zu 6:
Ein Datum bzw. Zeitraum ergibt sich aus dem Fortgang des Verfahrens selbst und lässt sich
nicht vorherbestimmen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: Marode Uferbefestigung vor dem Schloss Köpenick, aus Senat

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Frage 1:
Wie erklärt sich die Tatsache, dass der unmittelbare #Uferbereich vor dem #Schloss #Köpenick sich zwar im
Eigentum der #Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes befindet, für die Sanierung der
#Uferwand aber die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig ist?
Antwort zu 1:
Grundsätzlich müssen bei den Ufereinfassungen das Eigentum und die
Unterhaltungsverpflichtungen unterschieden werden. Dieses wurde höchstrichterlich vom
Bundesgerichtshof (BGH) am 27.03.2015 (V ZR 216/13) bestätigt.
Das besagte Flurstück 166 vor dem Schloss in Köpenick befindet sich im Eigentum des
Bundes, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
(WSV), diese vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA
Berlin). Das WSA Berlin wurde am 3. Oktober 1990 Rechtsnachfolger des
Wasserstraßenhauptamtes Berlin (WSHA Berlin in der DDR).
Am 22. Mai 1964 hat das WSHA Berlin dem Rat des Stadtbezirkes Köpenick von Gross-
Berlin (Gartenamt) auf Antrag vom 17. Oktober 1963 die Genehmigung erteilt, auf diesem
Flurstück eine Uferbefestigung zu errichten. Unabhängig vom grundbuchlichen Eigentum
ist derjenige unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig, der das Bauwerk errichtet
hat. Dieses hat das WSA Berlin am 29. Oktober 2012 schriftlich bestätigt.
Rechtsnachfolger des Rates des Stadtbezirkes Köpenick von Gross-Berlin (Gartenamt)
wurde nach der Wiedervereinigung das Bezirksamt Köpenick von Berlin. Danach wäre
heute das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin für die Ufereinfassung unterhaltungsund
verkehrssicherungspflichtig. Hier muss jedoch ergänzend das Allgemeine
Zuständigkeitsgesetz (AZG) des Landes Berlin beachtet werden.
2
Gemäß der Nr. 10 (11) der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz, dem
Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) ist die Hauptverwaltung und nicht das
entsprechende Bezirksamt für die Gewässer erster Ordnung einschließlich Uferanlagen
zuständig.
In Zusammenhang mit der Geschäftsverteilung des Senats von Berlin vom 21. April 2017
ergibt sich, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK),
Abteilung Tiefbau, Gewässerunterhaltung für die Unterhaltung und Verkehrssicherung der
Ufereinfassung auf dem Flurstück 166 verantwortlich ist.
Frage 2:
Ist dies in Berlin eine gängige Praxis und wenn ja, warum? Welche größeren Kompetenzen hat SenUVK im
Vergleich zum WSA Berlin?
Antwort zu 2:
Hinsichtlich der Zuständigkeiten gibt es keinen Ermessensspielraum. Sowohl die SenUVK
als auch das WSA Berlin müssen die Gesetze, Verordnungen und sonstigen
Rechtsvorschriften sowie Verträge, Vereinbarungen usw. beachten, wobei keine Behörde
größere Kompetenzen als die andere hat.
Frage 3:
Seit wann ist SenUVK die starke #Beschädigung der #Uferkante an der #Wasserseite vor dem Schloss
Köpenick bekannt? Wie erfolgte die Information?
Antwort zu 3:
Der aktuelle Uferschaden wurde im Rahmen einer #Bauwerkskontrolle im Jahr 2019
festgestellt.
Darüber hinaus erfolgte von der Generaldirektion Staatliche Museen zu Berlin,
Preußischer Kulturbesitz eine Schadensmeldung im Juli 2019.
Frage 4:
Welche Schritte wurden danach konkret veranlasst, um den Schaden zu beheben?
Antwort zu 4:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat den Uferschaden durch
ein Ingenieurbüro vor Ort aufgenommen und ein Aufmaß erstellt.
Auf der Grundlage des Aufmaßes erfolgt eine Abfrage bei diversen Wasserbaufachfirmen,
ob diese in der Lage sind, die erforderlichen Sicherungsarbeiten baldmöglichst ausführen
zu können.
Frage 5:
Wie soll die Uferbefestigung dahingehend verändert werden, dass nicht im Abstand von wenigen Jahren
immer erneute Beschädigungen entstehen?
3
Antwort zu 5:
Die Ufersicherung soll im Bereich der Schadstelle zunächst als „Sofortmaßnahme“ mit
einer Fußsicherung und einer Lage großer Wasserbausteine auf einem geotextilen Filter
wiederhergestellt werden. Danach muss mit Hilfe eines Ingenieurbüros die gesamte
Ufereinfassung neu geplant werden, da diese augenscheinlich die Nutzungsdauer für
diese Bauart erreicht hat. Hierbei müssen alle Belange des Denkmalschutzes, des
Städtebaus, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft und der Schifffahrt berücksichtigt
und abgewogen werden.
Ob für den Neubau der Ufereinfassung ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren
erforderlich wird, kann derzeit nicht beantwortet werden.
Die Planungs- und Ausführungszeit für den Neubau dieser Ufereinfassung wird auf jeden
Fall mehrere Jahre in Anspruch nehmen, zumal die erforderlichen personellen Kapazitäten
in der Hauptverwaltung zur Umsetzung der Maßnahme durch andere vordringliche
Projekte gebunden sind.
Frage 6:
Wenn extern vergeben wird: Wann ist mit einer Ausschreibung und Beauftragung einer Fachfirma zu
rechnen?
Antwort zu 6:
Die Wasserbauarbeiten zur Wiederherstellung der Ufersicherung müssen extern vergeben
werden, da das Land Berlin nicht mehr eigene Wasserbauarbeitende und nicht mehr
eigene Wasserbaugeräte besitzt. Die Sicherungsarbeiten als „Sofortmaßnahme“ sollen
möglichst zeitnah beauftragt werden. Da der Kreis der Berlin-Brandenburgischen
Wasserbaufirmen, die diese Arbeiten ausführen können, sehr beschränkt ist und diese
derzeit mit anderen Aufträgen gut ausgelastet sind, kann der genaue Zeitpunkt der
Ausführung nicht angegeben werden. Eine schnellstmögliche Erledigung der Arbeiten wird
seitens der Verwaltung angestrebt.
Frage 7:
Wann sollen die Arbeiten erledigt sein?
Antwort zu 7:
Siehe Antwort zu 6.
Berlin, den 15. Oktober 2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Fahrradabstelleinrichtungen, aus Senat

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Frage 1:

Wie viel Mittel hat das Land Berlin im Rahmen der Errichtung von #Fahrradabstellanlagen im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt?

Antwort zu 1:

Die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) stellte den Bezirken für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen im Jahr 2018 ca. 670.000 EUR zur Verfügung

Frage 2:

Welche Bezirke haben Mittel beantragt und wie viel wurden ausgereicht.

Antwort zu 2:

Für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen beantragten folgende Bezirke finanzielle Mittel bei SenUVK: Friedrichhain-Kreuzberg, Lichtenberg, Neukölln, Reinickendorf,

Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg. Insgesamt reichte die SenUVK ca.

670.000 EUR für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen aus.

Frage 3:

Wie viel Fahrradabstellanlagen wurden realisiert? Bitte nach Bezirk und Standort.

Antwort zu 3:

Die Bezirksämter haben wie folgt geantwortet:  Steglitz-Zehlendorf von Berlin:

„Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden 2018 folgende Fahrradabstellanlagen realisiert:

  • 24 Stellplätze: U-Bahnhof Schloßstr.,
  • 46 Stellplätze: auf dem Geländes des Jugendausbildungszentrums,
  • 6 Stellplätze: Hubertusstr. 14,
  • 180 Stellplätze: S-Bahnhof Lichterfelde Ost,
  • 324 Stellplätze: Johannes-Tews-Grundschule.

Des Weiteren wurden im Schuljahr 2017/18 an folgenden Schulen Radbügel montiert:

  • 130 Bügel am Schadow-Gymnasium,
  • 40 Bügel an der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule,
  • 35 Bügel an der Lilienthal-Oberschule,
  • 30 Bügel an der John-F.-Kennedy-Schule,
  • 60 Bügel am Goethe-Gymnasium,
  • 53 Bügel am Dreilinden-Gymnasium,
  • 40 Bügel an der Max-von-Laue-Schule,
  • 68 Bügel an der Grundschule am Insulaner,
  • 35 Bügel an der Wilma-Rudolph-Oberschule,
  • 15 Bügel an der Gartenarbeitsschule.“

Tempelhof-Schöneberg von Berlin:

Das     Bezirksamt      Tempelhof-Schöneberg        hat    die    beiden     nachfolgenden      Tabellen übersandt:

Zusammenstellung Fahrradständer an  Schulen  und  Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
  Name der Einrichtung Anzahl aufgestellter Bügel
Annedore-Leber-Grundschule 46
Askanisches Gymnasium 28
Bruno-H.-Bürgel-Grundschule 81
Eckener Gymnasium 68
Gemeinschaftsschule – Grundschule 59
Gemeinschaftsschule – Mittelstufe 16
Georg-von-Büchner-Gymnasium 90
Grundschule a.d. Tempelhofer Feld 18
Grundschule im Taunusviertel 35
Gustav-Heinemann-Grundschule 42
Havelland-Grundschule 7
Kiepert-Grundschule 22
Maria-Montessori-Grundschule 14
Paul-Natorp-Schule – Gymnasium 10
Prignitzschule 6
Rheingau Gymnasium 34
Robert-Blum-Gymnasium 26
Rückert-Gymnasium 5
Scharmützelsee-Grundschule 12
Solling Grundschule 10
Spreewald Grundschule 28
Sternberg Grundschule 14
Teltow-Grundschule 16
Werbellinsee-Grundschule 10
Kinderclub Bosestraße 3
KFE (Kinderfreizeiteinrichtung) Lassenpark – Bauspielplatz   6
Weisse Rose 15
House of Fun 13
Summe 734
Übersicht Aufstellung Fahrradständer im öffentlichen Straßenland in 2017/2018   Anzahl
Akazienstraße, Apostel-Paulus- Kirchplatz 13
Akazienstraße gegenüber Haus Nr. 14-18 11
Akazienstraße, Ecke Hauptstraße 2
Yorckstraße/Bautzener Str. 8
Eisenacher Straße/Luitpoldstraße 4
Tempelhofer Damm/Alt-Tempelhof 13
Tempelhofer Damm/Peter-Strasser-Weg 9
Tempelhofer Damm/Thuyring 4
Cheruskerstraße gegenüber Einmündung Rossbachstraße 8
Summe 72

Neukölln

Das Bezirksamt Neukölln hat die nachfolgenden Tabellen übersandt:

Projekt Anlehnbügel (Überdacht) 2018 (SenUVK)

(*Geh = Gehweg, **F = Fahrbahn)

Anzahl Ort Jahr Adresse
1 Geh* 2018 Allerstraße 13
1 Geh 2018 Allerstraße 33
2 Geh 2018 Allerstraße 44
1 Geh 2018 Allerstraße 47
1 Geh 2018 Altenbraker Straße
1 Geh 2018 Altenbraker Straße 23
2 Geh 2018 Anzengruberstraße 14/15
1 Geh 2018 Anzengruberstraße 19
1 Geh 2018 Anzengruberstraße 8
2 Geh 2018 Bartastraße 12
3 Geh 2018 Bartastraße 16
3 Geh 2018 Bierbacherstraße 1/3
2 Geh 2018 Bierbacherstraße 1A
2 Geh 2018 Boddinstraße 1
2 Geh 2018 Boddinstraße 10
3 Geh 2018 Boddinstraße 46
2 Geh 2018 Boddinstraße 5
2 Geh 2018 Boddinstraße 55
3 Geh 2018 Boddinstraße 55 (Schule)
3 Geh 2018 Boddinstraße 55 (Schule)
3 Geh 2018 Boddinstraße 8/9
2 Geh 2018 Böhmische Straße 27
2 Geh 2018 Böhmische Straße 43
2 Geh 2018 Bornsdorfer Str. 19
2 Geh 2018 Bornsdorfer Str. 23
3 Geh 2018 Bornsdorfer Str. 31
  3   Geh   2018 Braunschweiger Straße / Schudomastraße
3 Geh 2018 Bürknerstraße 10
1 Geh 2018 Bürknerstraße 17
3 Geh 2018 Bürknerstraße 20
3 F** 2018 Donaustraße 54
2 Geh 2018 Donaustraße 81
2 Geh 2018 Drorystraße
3 F 2018 Elbestraße 1
7 F 2018 Elbestraße 1 (Mitttelstreifen)
5 F 2018 Elbestraße 11
2 Geh 2018 Elbestraße 17/18
3 F 2018 Elbestraße 19
2 Geh 2018 Elbestraße 24
2 Geh 2018 Elsenstraße 61
2 Geh 2018 Emserstraße 128
2 Geh 2018 Emserstraße 20
2 Geh 2018 Emserstraße 47/48
1 Geh 2018 Emserstraße 51
1 Geh 2018 Emserstraße 60
2 Geh 2018 Emserstraße 61
2 Geh 2018 Emserstraße 63/64
3 Geh 2018 Emserstraße 66
2 Geh 2018 Emserstraße 66A
3 Geh 2018 Emserstraße 68
3 Geh 2018 Emserstraße 76/77
1 Geh 2018 Emserstraße 85
1 Geh 2018 Erlangerstraße / Flughafenstraße
2 Geh 2018 Erlangerstraße 16
2 Geh 2018 Erlangerstraße 6
5 F 2018 Finowstraße 12
5 F 2018 Finowstraße 13
2 Geh 2018 Finowstraße 14
2 Geh 2018 Finowstraße 17/18
2 Geh 2018 Finowstraße 19
2 Geh 2018 Finowstraße 20
3 Geh 2018 Finowstraße 23
3 Geh 2018 Finowstraße 8
2 Geh 2018 Flughafenstraße 20/22
2 Geh 2018 Flughafenstraße 37
3 Geh 2018 Flughafenstraße 45
2 Geh 2018 Flughafenstraße 58
3 Geh 2018 Flughafenstraße 84
  1   Geh   2018 Flughafenstraße gegenüber 13 (Arcaden)
  1   Geh   2018 Flughafenstraße gegenüber11 (Arcaden)
2 Geh 2018 Fontanestr. 13
2 Geh 2018 Fontanestraße 8
2 Geh 2018 Framstraße 17/19
2 Geh 2018 Framstraße 3
2 Geh 2018 Framstraße 9
3 Geh 2018 Friedelstraße 35
  3   Geh   2018 Friedrichsbrunner Platz Südseite (Bolzplatz)
2 F 2018 Friedrichsbrunner Straße 23
4 Geh 2018 Friedrichsbrunner Straße 40-46
3 F 2018 Fuldastraße 10
2 Geh 2018 Fuldastraße 23A
3 Geh 2018 Fuldastraße 24
1 Geh 2018 Fuldastraße 35
3 Geh 2018 Fuldastraße 43
3 Geh 2018 Fuldastraße 50
8 F 2018 Fuldastraße 61
3 Geh 2018 Germaniapromenade 10
2 Geh 2018 Geygerstraße 7
  3   Geh   2018 Geygerstraße gegenüber 15 (Spielplatz)
2 Geh 2018 Geygerstraße gegenüber 17
3 Geh 2018 Glasower Straße 67
3 Geh 2018 Hannemannstraße 2
4 Geh 2018 Hannemannstraße 74
2 Geh 2018 Harzer Straße (Platz S Südseite)
3 Geh 2018 Harzer Straße 12
2 Geh 2018 Harzer Straße 96
1 Geh 2018 Harzer Straße 97
2 Geh 2018 Harzer Straße 98
  3   Geh   2018 Hasenheide (Spielplatz – Wissmannstr.)
3 Geh 2018 Hasenheide (Bolzplatz)
8 Geh 2018 Hasenheide (Freiluftkino)
2 Geh 2018 Hermannstraße 172-173
1 Geh 2018 Hermannstraße 232
1 Geh 2018 Hermannstraße 72
  10   Geh   2018 Hermannstraße 80 (ehemaliger Friedhof)
1 Geh 2018 Herrfurthplatz 4
1 Geh 2018 Hertzbergstraße 20
2 Geh 2018 Hertzbergstraße 22
2 Geh 2018 Hertzbergstraße 23
3 F 2018 Hertzbergstraße 4
3 Geh 2018 Hobrechtstraße 39
2 Geh 2018 Hobrechtstraße 40
3 Geh 2018 Hobrechtstraße 41
3 F 2018 Hobrechtstraße 55 (Spielplatz)
1 Geh 2018 Hobrechtstraße 8
  1   Geh   2018 Hüttenroder Weg / Wildenbruchstraße
1 Geh 2018 Hüttenroder Weg 10
3 Geh 2018 Hüttenroder Weg 14
2 Geh 2018 Hüttenroder Weg 26
2 Geh 2018 Ilsestraße 4
2 Geh 2018 Innstraße / Weserstraße
3 Geh 2018 Innstraße 17
2 Geh 2018 Innstraße 2
2 Geh 2018 Innstraße 30
2 Geh 2018 Innstraße 35
2 Geh 2018 Innstraße 37
2 Geh 2018 Innstraße 44
1 Geh 2018 Innstraße 6
  6   F   2018 Jonasstraße 17 (Peter-Petersen- Grundschule)
2 Geh 2018 Jonasstraße 18
1 Geh 2018 Jonasstraße 28
2 Geh 2018 Jonasstraße 31
3 F 2018 Jonasstraße 63
2 Geh 2018 Jonasstraße 55
2 Geh 2018 Kanner Straße 5
3 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 91
1 Geh 2018 Karlsgartenstraße 3
1 Geh 2018 Karlsgartenstraße 4
3 Geh 2018 Karlsgartenstraße 5
8 Geh 2018 Karlsgartenstraße 6
3 Geh 2018 Karlsgartenstraße 7
1 Geh 2018 Kiehlufer 49
2 Geh 2018 Kiehlufer 51/53
3 Geh 2018 Kiehlufer 65
3 Geh 2018 Kiehlufer 69
2 Geh 2018 Kiehlufer 75
2 Geh 2018 Kienitzer Str. 16/Bornsdorfer Str. 4
2 Geh 2018 Kienitzer Straße 104
1 Geh 2018 Kienitzer Straße 91
1 Geh 2018 Kienitzer Straße 92
1 Geh 2018 Kienitzer Straße 96
3 Geh 2018 Kienitzer Straße 99
2 Geh 2018 Kirchhofstraße 48
2 Geh 2018 Laubestraße 13
3 Geh 2018 Laubestraße 15
  2   Geh   2018 Leinestraße 37 (Carl-Legien- Oberschule)
2 Geh 2018 Leinestraße 57
1 Geh 2018 Liberdastraße 14
1 Geh 2018 Liberdastraße 2
1 Geh 2018 Liberdastraße 3
2 Geh 2018 Lichtenraderstr. 11
2 Geh 2018 Lichtenraderstr. 12
3 Geh 2018 Lichtenraderstr. 24
3 Geh 2018 Lichtenraderstr. 26
3 Geh 2018 Lichtenraderstr. 37
3 Geh 2018 Lichtenraderstr. 45 (Spielplatz)
2 Geh 2018 Lichtenraderstr. 52A
2 Geh 2018 Lichtenraderstr. 54
2 Geh 2018 Lichtenraderstr. 9
2 Geh 2018 Mahlower Str. 15
2 Geh 2018 Mahlower Str. 12
2 Geh 2018 Mahlower Str. 13
1 Geh 2018 Mahlower Str. 25
1 Geh 2018 Mahlower Str. 27
3 Geh 2018 Mainzer Straße (Kindl Boulevard)
2 Geh 2018 Mainzer Straße 12/13
2 Geh 2018 Mainzer Straße 17
2 Geh 2018 Mainzer Straße 20
2 Geh 2018 Mainzer Straße 27 (Spielplatz)
2 Geh 2018 Mainzer Straße 43/2
2 Geh 2018 Mainzer Straße 7/8
1 Geh 2018 Mainzer Straße 9/10
2 Geh 2018 Manitiusstraße 11
2 Geh 2018 Manitiusstraße 15/16
2 Geh 2018 Maybachufer/Bürknerstraße
2 Geh 2018 Maybachufer gegenüber 21
2 Geh 2018 Nansenstraße 15
4 Geh 2018 Nansenstraße 2
2 Geh 2018 Nansenstraße 27
3 Geh 2018 Nansenstraße 3
2 Geh 2018 Nansenstraße 33
3 Geh 2018 Nansenstraße 6 (Kirche)
2 Geh 2018 Neißestraße 2
1 Geh 2018 Neißestraße 3
2 Geh 2018 Niemetzstraße 11
2 Geh 2018 Niemetzstraße 15
1 Geh 2018 Nogatstraße 15
1 Geh 2018 Nogatstraße 17
1 Geh 2018 Nogatstraße 17A
2 Geh 2018 Nogatstraße 19
3 Geh 2018 Nogatstraße 24
2 Geh 2018 Nogatstraße 31/32
2 Geh 2018 Nogatstraße 40
1 Geh 2018 Nogatstraße 45
2 Geh 2018 Oderstraße (Mittelstreifen)
  5   Geh   2018 Oderstraße/Grüner Weg (Tempelhofer Feld)
3 F 2018 Oderstraße/Warthestraße 37
2 Geh 2018 Oderstraße 1/Siegfriedstr. 58
6 Geh 2018 Oderstraße 172/176
2 Geh 2018 Oderstraße 35
3 Geh 2018 Oderstraße 37
6 F 2018 Oderstraße gegenüber 39
7 F 2018 Okerstraße 1
1 Geh 2018 Okerstraße 10
3 Geh 2018 Okerstraße 15
2 Geh 2018 Okerstraße 20
2 Geh 2018 Okerstraße 24
3 Geh 2018 Okerstraße 34
3 F 2018 Okerstraße 35
3 F 2018 Okerstraße 39
3 F 2018 Okerstraße 40
3 Geh 2018 Onckenstraße 19/21
1 Geh 2018 Onckenstraße 21
2 Geh 2018 Ossastr. 46
5 F 2018 Ossastraße (Sackgasse)
2 Geh 2018 Ossastraße 10
1 Geh 2018 Ossastraße 13
2 Geh 2018 Ossastraße 14/15
3 Geh 2018 Ossastraße 16A
4 Geh 2018 Ossastraße 34-37
2 Geh 2018 Ossastraße 39
5 Geh 2018 Ossastraße 44
4 Geh 2018 Ossastraße 45
2 Geh 2018 Pannierstraße 37
3 F 2018 Pannierstraße 61
2 Geh 2018 Pflügerstraße 24
2 Geh 2018 Pflügerstraße 53
2 Geh 2018 Pflügerstraße 60
2 Geh 2018 Pflügerstraße 76/77
2 Geh 2018 Pflügerstraße 79A
  3   Geh   2018 Reuterplatz (Ostseite /Nansenstraße 2)
  3   Geh   2018 Reuterplatz (Ostseite /Nansenstraße)
1 Geh 2018 Reuterplatz 1
2 Geh 2018 Reuterplatz 1
2 Geh 2018 Reuterplatz 3/4
3 F 2018 Reuterstraße 66
3 F 2018 Richardplatz 28
3 F 2018 Richardplatz 2b
3 Geh 2018 Richardplatz 9 (Spielplatz)
2 Geh 2018 Richardstraße (Comenius Garten)
2 Geh 2018 Richardstraße 108
3 F 2018 Richardstraße 12
3 Geh 2018 Richardstraße 51
1 Geh 2018 Richardstraße 53A
2 Geh 2018 Richardstraße 7
1 Geh 2018 Roseggerstraße 11
3 Geh 2018 Roseggerstraße 12
2 Geh 2018 Roseggerstraße 17
2 Geh 2018 Roseggerstraße 35
2 Geh 2018 Roseggerstraße 37/38
2 F 2018 Roseggerstraße 7
2 Geh 2018 Roseggerstraße 9
2 Geh 2018 Rübelandstraße 11
2 Geh 2018 Saltykowstraße gegenüber 11
2 Geh 2018 Sanderstraße 22
6 F 2018 Sanderstraße 27
6 F 2018 Sanderstraße 29
3 Geh 2018 Schandauer Straße 16
3 Geh 2018 Schandauer Straße 4
2 Geh 2018 Schandauer Straße 8
2 Geh 2018 Schierker Straße (Spielplatz)
2 Geh 2018 Schierker Straße / Körnerpark
2 Geh 2018 Schierker Straße 16
1 Geh 2018 Schierker Straße 19
2 Geh 2018 Schierker Straße 21
3 Geh 2018 Schierker Straße 26
2 Geh 2018 Schierker Straße 57 (Kita)
3 Geh 2018 Schillerpromenade 24
  1   Geh   2018 Schillerpromenade 29 (Mittelstreifen)
  2   Geh   2018 Schillerpromenade 31 (Mittelstreifen)
  3   Geh   2018 Schillerpromenade 34 (Karl- Weise-Grundschule)
  5   Geh   2018 Schillerpromenade 37 (Mittelstreifen)
  2   Geh   2018 Schillerpromenade 42 (Mittelstreifen)
1 Geh 2018 Schillerpromenade 6
2 Geh 2018 Schinkestraße 23 (Spielplatz)
2 Geh 2018 Schinkestraße 25
2 Geh 2018 Schöneweider Straße 17/18
2 Geh 2018 Schöneweider Straße 5
1 Geh 2018 Schönstedstraße 6
2 Geh 2018 Schönstedstraße 7-8
3 Geh 2018 Schudomastraße 16
3 Geh 2018 Schudomastraße 36/37
1 Geh 2018 Selchower Str. 1
2 Geh 2018 Selchower Str. 22
2 Geh 2018 Selchower Str. 23
2 Geh 2018 Selchower Str. 27/28
2 Geh 2018 Selchower Str. ¾
10 F 2018 Selchower Str. 35
2 Geh 2018 Selkestraße / Spielplatz
2 Geh 2018 Siegfriedstraße 53
3 Geh 2018 Sinsheimer Weg 6 (Spielplatz)
3 Geh 2018 Sonnenallee (Hertzbergplatz Süd)
3 Geh 2018 Sonnenallee (Hertzbergplatz Süd)
2 Geh 2018 Sonnenallee 126
3 Geh 2018 Sonnenallee 141
1 Geh 2018 Sonnenallee 58
2 Geh 2018 Sonnenallee 72/74
2 Geh 2018 Sprembergstraße 1
2 Geh 2018 Sprembergstraße 10/11
  2   Geh   2018 Stuttgarterstraße (Hertzbergplatz Nord)
2 Geh 2018 Stuttgarterstraße 35
5 Geh 2018 Stuttgarterstraße 35
2 Geh 2018 Stuttgarterstraße 42
3 Geh 2018 Teupitzer Straße (Platz S Ostseite)
2 Geh 2018 Teupitzer Straße 37
2 Geh 2018 Teupitzer Straße 68
1 Geh 2018 Teupitzer Straße 69
2 Geh 2018 Teupitzer Straße 69
1 Geh 2018 Teupitzer Straße 71
2 Geh 2018 Thiemannstraße 15
2 Geh 2018 Thiemannstraße 16/16A
2 Geh 2018 Thiemannstraße 17A/18
1 Geh 2018 Thiemannstraße 19
2 Geh 2018 Thiemannstraße 22
2 Geh 2018 Thiemannstraße 23
2 Geh 2018 Thomasstraße 49
2 Geh 2018 Thomasstraße 61/63
2 Geh 2018 Thomasstraße 69/71
2 Geh 2018 Treptower Straße (Platz S
      Westseite)
  1   Geh   2018 Treptower Straße (Platz S Westseite)
2 Geh 2018 Treptower Straße 32A
3 Geh 2018 Truseweg (Spielplatz)
3 Geh 2018 Truseweg 2
2 Geh 2018 Truseweg 4
  3   Geh   2018 Walkenrieder Straße 13 (Spielplatz)
4 Geh 2018 Wartheplatz Ostseite
4 Geh 2018 Wartheplatz Westseite
2 Geh 2018 Warthestraße 15
1 Geh 2018 Warthestraße 19 (Mittelinsel)
2 Geh 2018 Warthestraße 56/58
2 Geh 2018 Warthestraße 71
1 Geh 2018 Weichselstraße 19
3 Geh 2018 Weichselstraße 20/21
2 Geh 2018 Weißestraße 12
2 Geh 2018 Weißestraße 15
3 Geh 2018 Weißestraße 21
2 Geh 2018 Weißestraße 4
1 Geh 2018 Weißestraße 60
6 F 2018 Weißestraße 64/3
10 F 2018 Werrastraße 36
2 Geh 2018 Werrastraße 40A
4 Geh 2018 Werrastraße 43
3 Geh 2018 Werrastraße 46
2 Geh 2018 Werrastraße 50
2 Geh 2018 Werrastraße 51
1 Geh 2018 Weserstraße 10
26 Geh 2018 Weserstraße 12 (Schule)
3 F 2018 Weserstraße 131
1 Geh 2018 Weserstraße 157
5 F 2018 Weserstraße 164
2 Geh 2018 Weserstraße 176 (Spielplatz)
2 Geh 2018 Weserstraße 54
2 Geh 2018 Weserstraße 58
3 Geh 2018 Weserstraße 59
3 Geh 2018 Weserstraße 65
2 Geh 2018 Weserstraße 72
2 Geh 2018 Weserstraße 74/75
3 F 2018 Weserstraße 79
3 F 2018 Weserstraße 80
2 Geh 2018 Weserstraße 84/85
3 F 2018 Weserstraße 89
1 Geh 2018 Weserstraße 9
2 Geh 2018 Wildenbruchplatz 1
2 Geh 2018 Wildenbruchplatz 2
2 Geh 2018 Wildenbruchplatz 4/5
2 Geh 2018 Wildenbruchplatz 7
3 Geh 2018 Wildenbruchplatz 9
2 Geh 2018 Wildenbruchstraße 12/13
1 Geh 2018 Wildenbruchstraße 18
1 Geh 2018 Wildenbruchstraße 20
2 Geh 2018 Wildenbruchstraße 23
6 Geh 2018 Wildenbruchstraße 25 (Kita)
2 Geh 2018 Wildenbruchstraße 66A
2 Geh 2018 Wildenbruchstraße 8
3 Geh 2018 Wildenbruchstraße 82/83
2 Geh 2018 Wildenbruchstraße 9-11
2 Geh 2018 Wilhelm-Busch-Straße 22
2 Geh 2018 Wissmannstraße 20
2 Geh 2018 Wissmannstraße 28
2 Geh 2018 Wissmannstraße 30

961

Anzahl Ort Jahr Adresse
3 F 2018 gegenüber Pflügerstraße 26
2 Geh 2018 gegenüber Pflügerstraße 26
4 F 2018 Pflügerstraße 26
2 Geh 2018 Pflügerstraße 34
3 F 2018 Pflügerstraße 38
4 F 2018 Quartierssporthalle Rütli-Campus
3 F 2018 Weichselplatz 1
3 F 2018 Weigandufer 13
3 F 2018 Weigandufer 21
3 F 2018 Weigandufer 3
4 F 2018 Weigandufer 33A
3 F 2018 Weigandufer 8
3 F 2018 Weigandufer 9
3 F 2018 Weigandufer gegenüber Trusepark

43

Anzahl Ort Jahr Adresse
6 Geh 2018 Donaustraße/Schönstedtstraße

6

Anzahl Ort Jahr Adresse
6 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 117
2 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 118
1 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 118
3 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 124
5 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 129
10 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 130
2 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 131
6 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 133
4 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 139
8 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 140
4 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 141
3 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 144
7 Geh 2018 Karl-Marx-Straße 145
2 Geh 2018 Kienitzer Straße/Karl-Marx-Straße

63

Marzahn-Hellersdorf von Berlin:

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf teilte mit, dass an folgenden Standorten Fahrradabstellanlagen errichtet wurden:

  • „Dienstgebäude Straßen- und Grünflächenamt, Schkopauer Ring 2,
  • Volkshochschule, Mark-Twain-Straße 27,
  • Stadtteilzentrum (STZ) Nachbarschaftshaus Kiek in, Rosenbecker Straße 25-27,
  • Villa Pelikan, Hellersdorfer Straße 27,
  • KiTa Spatzenhaus, Gadebuscher Straße 21-23,
  • KiTa Lach und Krach, Suhler Straße 43-45,
  • MetrumBerlin gGmbH und Kiek in, Peter-Huchel-Straße 39/39a,
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Kinder- und Freizeiteinrichtung, Sella-Hasse-Straße 19/21,
  • KiTa Helles Nest, Riesaer Straße 79a,
  • KiTa Eigenbetrieb Nordost, Basdorfer Straße 2-4,
  • KiTa Eigenbetrieb Nordost, Mahlsdorf, Elsenstraße 11-13,
  • KiTa Eigenbetrieb Nordost, Teupitzer Straße 10-12,
  • KiTa Eigenbetrieb Nordost, Waldheimer Straße 18-20,
  • KiTa Eigenbetrieb Nordost, Walter-Felsenstein-Straße 39-41,
  • KiTa Eigenbetrieb Nordost, Weißenfelser Straße, 31-33,
  • KiTa Eigenbetrieb Nordost, Zum Forsthaus 3,
  • Bürodienstgebäude (BDG) Premnitzer Straße 11-13,
  • S-Bahnhof Raoul-Wallenberg-Straße, Ausgang Märkische Allee,
  • Berliner Bäderbetriebe, Schwimmhalle Kaulsdorf Nord, Clara-Zetkin-Weg 13,
  • KiTa Rosengarten, Pestalozzistraße 29,
  • KiTa Zum Hasenhügel, Waldheimer Straße 10-12.“

Lichtenberg von Berlin:

Das Bezirksamt Lichtenberg teilte mit, dass im Jahr 2018  103 Fahrradbügel errichtet wurden.

Des Weiteren antwortete das Bezirksamt Lichtenberg zu den Standorten wie folgt:

„Standorte 2018:

S-Bahnhof Rummelsburg, Hauptstraße 33 Bügel,

Nöldnerstraße 16 Bügel,

Archibaldweg, 6 Bügel, Kunzeweg – Kubornstraße, Normannenstraße, Möllendorffstraße 7 Bügel, Landsberger Allee 5 Bügel, Treskowallee-Brascheweg, Hagenstraße.

Zu den Standorten mit fehlender Angabe zur Anzahl der Fahrradbügel, war uns eine Aussage nicht möglich.“

Reinickendorf von Berlin:

Das Bezirksamt Reinickendorf teilte mit, dass an folgenden Standorten Fahrradabstellanlagen errichtet wurden:

  • „Franz-Marc-Grundschule und Julius-Leber-Sekundarschule

Treskowstraße                                               16 Stellplätze                                   2017/18

  • Till-Eulenspiegel-Grundschule

Humboldtstraße                                             32 Stellplätze                                   2017/18

  • Peter-Witte-Grundschule

Rathauspromenade                                 106 Stellplätze                                   2017/18

  • Alfred-Brehm-Grundschule

Ascheberger Weg                                       30 Stellplätze                                   2017/18

  • Grundschule in den Rollbergen
Waldshuter Zeile 6 52 Stellplätze 2017/18
– U-Bahnhof Borsigwerke 30 Stellplätze 2018
Falkentaler Steig, BushaltestelleS-Bahnhof Tegel/Eschachstraße 8 Stellplätze 238 Stellplätze 2018 2018“

Frage 4:

Wie viel Mittel stellt das Land Berlin in diesem Jahr zur Verfügung?

Antwort zu 4:

Ausgaben für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen können durch die SenUVK den Bezirken bei Kapitel 0730, Titel 52108 im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden.

Im Haushaltsjahr 2019 beträgt der Ansatz des Titels 6.303.000 EURO.

Eine abschließende Aussage, in welcher Höhe im Haushaltsjahr 2019 finanzielle Mittel für die Errichtung von Fahrradabstelleinrichtungen den Bezirken aus Kapitel 0730, Titel 52108 zur Verfügung gestellt werden, ist nicht möglich. Aus Kapitel 0730, Titel 52108 werden auch Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs finanziert, die nicht das Fahrradparken betreffen (siehe Erläuterungen des Titels im Haushaltsplan).

Berlin, den 18.03.2019 In Vertretung

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Bahnverkehr: Verbindung zum Gleisdreieckpark Radweg über Yorckbrücke 5 kann gebaut werden, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/verbindung-zum-gleisdreieckpark-radweg-ueber-yorckbruecke-5-kann-gebaut-werden/24126424.html

Nach Jahren des Stillstands haben sich Senat und Bezirk mit der Deutschen Bahn über den Ausbau der alten Eisenbahnbrücke geeinigt.

Für den Ausbau der #Yorckbrücke 5 als Fußgänger- und #Fahrradverbindung sind die letzten Hürden beiseite geräumt. Die #Senatsverwaltung für Verkehr und der Bezirk Tempelhof-Schöneberg einigten sich mit der DB #Netz AG über die Ertüchtigung der Yorckbrücke, die den westlichen #Gleisdreieck-Park mit dem #Radweg zum Bahnhof #Südkreuz verbinden soll. Die DB Netz soll Planungen und Bauleistungen übernehmen, erklärte die Senatsverwaltung. Das Land übernimmt anschließend die #Unterhaltungskosten der neuen #Brückenverbindung. Für die #Baukosten will der #Investor des neuen Wohngebiets an der …

Straßenverkehr: Vorbereitung Ersatzneubau des Autobahndreiecks Funkturm, aus Senat

www.berlin.de

Aus der Sitzung des Senats am 5. Februar 2019:

Die Bundesrepublik Deutschland, hier vertreten durch die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, plant den #Ersatzneubau des #Autobahndreiecks #Funkturm. Die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch die #DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Anfang der 1960er Jahre gebaut und für den Verkehr freigegeben, sind die Autobahnen am Autobahndreieck Funkturm seither in Betrieb. Es ist aktuell der bundesweit am stärksten belastete Autobahnverknüpfungspunkt mit einer durchschnittlichen Belastung von 230.000 Kraftfahrzeugen/24 Stunden werktags. Seine Gestaltung entspricht nicht mehr den heutigen Standards und der Verkehrsknoten weist eine enorme Stauanfälligkeit und Verkehrssicherheitsdefizite auf.

Aus den Planungen zum Ersatzneubau können sich neben der Beseitigung der verkehrlichen Defizite auch Chancen für eine Erweiterung des Messegeländes, eine verbesserte Anbindung der Messe an den S-Bahnhof Westkreuz und der dichtbesiedelten Wohngebiete Charlottenburgs an den Grunewald eröffnen.

Der Senat hat mit der heutigen gemeinsamen Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, und der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen, dass die bisherige Arbeitsstruktur aus Steuerungsgruppe und ressortübergreifender Koordinierungsgruppe ihre Arbeit fortsetzt. Ziel ist ein gemeinsamer Planungsansatz der Fachverwaltungen und Akteure hinsichtlich der gesamtstädtischen Belange. Die sich daraus ergebenden planerischen Anforderungen des Landes Berlin sollen in den beginnenden Planungsprozess des Planfeststellungsverfahrens einfließen.

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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-4040

allg.: Versorgung mit öffentlichen Toiletten wird deutlich verbessert: Auftrag für die nächsten 15 Jahre an Wall GmbH vergeben, aus Senat

www.berlin.de

Heute hat die #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz das Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen für die nächsten 15 Jahre mit der Zuschlagserteilung an die #Wall GmbH erfolgreich abgeschlossen. Die Wall GmbH hat sich im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung gegen mehrere Bieter aus dem In- und Ausland durchgesetzt.

Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther: „Das Land Berlin wird mit den neuen Toilettenanlagen eine der größten und modernsten Infrastrukturen in diesem Bereich in ganz Europa erhalten. Berlin gewinnt durch diesen Auftrag deutlich an Lebens- und Aufenthaltsqualität. Nicht nur für die Berlinerinnen und Berliner, sondern auch für die Gäste, die nach Berlin kommen. Für die Menschen, die auf die Versorgung mit öffentlichen #Toiletten angewiesen sind, wird die Teilhabe am öffentlichen Leben spürbar verbessert. Aber auch wirtschaftlich ist das jetzt zum Abschluss gebrachte Verfahren ein riesiger Erfolg für Berlin.“

Mit dem Auftrag wird das vom Senat beschlossene Toilettenkonzept umgesetzt. In dem Konzept wurde der Bedarf an öffentlichen Toiletten in Berlin unter Beteiligung aller Interessengruppen ermittelt. Nun werden ganz neue, moderne und barrierefreie öffentliche Toiletten für die wachsende Stadt Berlin errichtet und betrieben. Die bisherigen Toilettenanlagen der Wall GmbH werden durch neue Anlagen ersetzt. Zudem werden – dem Konzept entsprechend – erstmals zahlreiche neue Standorte mit Toilettenanlagen ausgestattet. Die Standorte sind nicht mehr abhängig von der Anzahl der Werbeanlagen, die ein Bezirk zur Verfügung stellen kann. Bereits in den nächsten zwei Jahren werden nun in einer ersten Stufe 193 neue Toilettenanlagen aufgebaut, das sind 23 #Toiletten mehr als im Toilettenkonzept geplant. Vorhandene Toilettenanlagen im Bestand des Landes Berlin (insgesamt 37 Anlagen) wird Wall weiter betreiben, und weitere 50 Toilettenanlagen werden weiter auf anderer Grundlage betrieben. Insgesamt ergeben sich so 280 Toilettenanlagen in der Grundversorgung.
Für die Jahre ab 2021 kann zudem als zweite Stufe die Option für eine Erweiterung um zusätzliche 86 Toilettenanlagen ausgeübt werden.

Während der zweijährigen Aufbauphase kommt es zu keiner Versorgungslücke, denn die Senatsverwaltung hat rechtzeitig dafür gesorgt, dass bis zum Aufbau der neuen Toilettenanlagen die alten Toiletten unverändert weiterbetrieben werden.

Die neuen #Unisex-Toiletten werden als Modultoiletten errichtet, die eine ansprechende und einheitliche Gestaltung aufweisen und bei Bedarf erweitert werden können. 28 Anlagen erhalten Wickeltische, 85 Anlagen ein zusätzliches kostenfreies Pissoir, und an 43 Standorten werden Toiletten mit mehreren Sitzplätzen errichtet. Alle Toiletten stehen künftig von Anfang an im Eigentum des Landes Berlin. Vor dem Start der Serienproduktion erhalten alle Berlinerinnen und Berliner noch einmal die Gelegenheit, einen probeweise aufgestellten Prototyp zu testen.

Für die Reinigung und Instandhaltung werden künftig sehr hohe Qualitätsstandards gesetzt. Deren Einhaltung wird dann – anders als bisher – regelmäßig kontrolliert. Zur Erhaltung des Qualitätsniveaus sieht das Vertragswerk vor, dass sich eine Unterschreitung der Standards unmittelbar auf das Betriebsentgelt auswirkt. Zudem wird eine speziell für Berlin entwickelte Toiletten-App das Auffinden der nächsten öffentlichen Toilette erleichtern, den Betriebszustand der Toilettenanlage anzeigen, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten und eine Bewertung der Toilettenanlage sowie das Melden von Mängeln ermöglichen.

Anders als bisher wird der #Toilettenbetrieb von den #Werberechten vollständig entkoppelt. Beide Vergaben wurden in getrennten Verfahren ausgeschrieben. Dieses Vorgehen war nicht nur rechtlich geboten, sondern hat sich am Ende auch wirtschaftlich ausgezahlt. Die Einnahmen aus der Werbung werden 350 Millionen Euro betragen, für die Toiletten werden in der Grundversorgung 174,5 Millionen Euro, für die verbesserte Versorgung etwa 243 Millionen Euro benötigt. Unterhaltung und Betrieb der Brunnen durch die Berliner Wasserbetriebe kosten 60 Millionen. Die Einnahmen aus den Werbeverträgen übersteigen damit die Ausgaben für die Toiletten um 115,5 Millionen in der Grundversorgung und um rund 47 Millionen Euro, wenn die Erweiterungsoption mit 86 weiteren Standorten umgesetzt wird. Und dies bei qualitativ besseren Toiletten und einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Werbeanlagen, bei den Großwerbevitrinen etwa um mehr als 30 Prozent.

Mit dem Abschluss der Verträge zu den Werbeanlagen und Toiletten werden in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen für Berlin getätigt werden. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Berlin und sichert Arbeitsplätze in der Region. Zudem ist der neue Toilettenvertrag ein wichtiger Beitrag für die nachhaltige und bedarfsgerechte Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur in Berlin. 

Übersicht

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

S-Bahn: S-Bahn-Ansparfonds – ein weiterer Schattenhaushalt? aus Senat

www.berlin.de

1. Wann hat der Senat beschlossen einen sogenannten „#Ansparfonds“ im SIWANA IV für die
Beschaffung von -Bahn-Zügen einzurichten?
Zu 1.: Der Senat hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 eine Vorschlagsliste
beschlossen, in welcher der „Ansparfonds -Bahn-Beschaffung“ mit einem Volumen
in Höhe von 113 Mio. € enthalten ist.
2. Wann und in welcher Form wurde und wird das Parlament an der Entscheidung beteiligt? Inwieweit
greift die Einrichtung eines solchen Ansparfonds einer parlamentarischen Debatte über die Frage vor,
wer in Zukunft -Bahnen kaufen und in Schuss halten soll?
Zu 2.: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 dem Vorschlag des
Senats zur Mittelverwendung der vierten Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) gemäß
§ 4a des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens
Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds
(SIWANA ErrichtungsG) zugestimmt. Das Treffen einer Vorsorge in Form eines
Ansparfonds steht einer parlamentarischen Debatte nicht entgegen.
Des Weiteren verweise ich auf den Bericht rote Nummer RN 0516 D vom 27.04.2018.
Auf Seite 9 befindet sich die Erläuterung der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr
zum SIWANA-IV-Berichtsauftrag vom April zum Thema Ansparfonds.
3. Wird der „Ansparfonds“ eine eigene rechtliche Selbständigkeit haben? Sollen dazu ggf.
Landesunternehmen oder Tochtergesellschaften von Landesunternehmen gegründet werden? Falls ja,
wann wird das Parlament entsprechend beteiligt?
Zu 3.: Nein, der „Ansparfonds“ wird keine rechtliche Selbständigkeit haben.
2/3
4. Wer entscheidet über die Verwendung der Mittel in dem Ansparfonds?
Zu 4.: Die Federführung liegt bei der für Verkehr zuständigen #Senatsverwaltung. Über
die Verwendung und den Mittelabfluss des SIWANA wird dem Parlament regelmäßig
berichtet. Siehe auch Antwort zu 2.
5. Inwieweit handelt es sich bei der Einrichtung des Ansparfonds um eine Vorfestlegung bezüglich der
Ausschreibung des Betriebs einzelner Teilstrecken des -Bahnnetzes?
Zu 5.: Die Einrichtung des Ansparfonds bedeutet nicht, dass sich der Senat bereits
jetzt auf ein bestimmtes Modell der Ausschreibung festlegt. Er trifft ausschließlich
Vorsorge, welche eine zeitlich verteilte Finanzierung des Kaufpreises ermöglichen soll.
6. Inwieweit sieht der Senat Probleme, wenn ein Teil des Netzes durch ein Unternehmen betrieben
werden würde, dass Eigentümer der eigenen #Fahrzeugflotte ist, während auf einem anderen Teil
#Fahrzeugbetrieb und #Fahrdienst von getrennten Gesellschaften betrieben werden?
Zu 6.: Der Senat kann keine Probleme darin erkennen, dass der Betreiber eines
Teilnetzes seine Leistungen mit eigenen Fahrzeugen erbingt und der Betreiber eines
anderen Teilnetzes seine Leistungen mit im fremden Eigentum stehenden Fahrzeugen
erbringt. Der Senat kann auch keine Probleme darin erkennen, dass in einem Teilnetz
die Fahrzeuge vom Betreiber gewartet werden und in einem anderen Teilnetz die
Wartung der Fahrzeuge ggf. von einer davon getrennten Gesellschaft erfolgt. Sowohl
Einzelgesellschaften als auch Konsortien, die aus mehreren Gesellschaften bestehen,
können im Ergebnis von Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten, wenn sie die
jeweiligen Anforderungen erfüllen.
7. Hat es seitens des Senats bereits Festlegungen zu den Eigentumsverhältnissen am möglichen
neuen Fahrzeugdienstleister bzw. dem #Fahrzeugpool der S-Bahnen gegeben?
8. Schließt der Senat eine Public-Private Partnership für den neuen Fahrzeugdienstleister aus? Wie
begründet der Senat seine Entscheidung?
9. Was sieht das Konzept des Senats hinsichtlich Fremdkapitalaufnahme durch den neuen
Fahrzeugdienstleister vor?
Zu 7. – 9.: Wie der Senat bereits im Abgeordnetenhaus erläutert hat, ist der
Entscheidungsprozess zu den o. g. Fragen noch nicht abgeschlossen. Es wurden in
der Markterkundung fünf verschiedene Modelle mit Fahrzeugherstellern,
Instandhaltern, Eisenbahn Verkehrsunternehmen (EVU) und Finanzierern erörtert, die
sich vor allem in Bezug auf Fahrzeugeigentum, Art der Finanzierung und
Ausgestaltung des Grades kommunaler Beteiligung unterscheiden.
Die derzeitige Auswertung der Interessentengespräche bildet die Basis, um zeitnah
eine fundierte Entscheidung über die für das Land Berlin und die Fahrgäste
vorteilhafteste Vergabekonzeption treffen zu können.
10. Wie verträgt sich eine mögliche Fremdkapitalaufnahme des Fahrzeugdienstleisters mit der
Schuldenbremse, sollte sich um ein kommunales Unternehmen handeln?
3/3
Zu 10.: Ein Fahrzeugdienstleister erzielt seine Umsätze typischerweise durch die
Vermietung der Fahrzeuge an eine Betreibergesellschaft, in diesem Fall das EVU,
welches die Konzession für den Betrieb des betreffenden S-Bahn-Netzes hält. Der
Fahrzeugdienstleister gälte damit als ein Marktproduzent und würde, sollte er sich im
kommunalen Eigentum befinden, in die Kategorie der sog. sonstigen Fonds,
Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEU) eingeordnet. Sonstige FEU
unterliegen nicht der Schuldenbremse.
Berlin, den 13.06.2018
In Vertretung
Klaus Feiler
Senatsverwaltung für Finanzen

Taxi + Straßenverkehr: Ergebnisse der „Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Berliner Taxigewerbes“ liegen vor, aus Senat

www.berlin.de

Das Marketing-Forschungsunternehmen LINNE+KRAUSE hat im Auftrag der #Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine "Untersuchung zur #Wirtschaftlichkeit des Berliner #Taxigewerbes" erstellt.

Die #Untersuchung kann unter dem Link www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik/taxi/ eingesehen werden.

Ziel war es, die Rahmenbedingungen des Berliner Taxigewerbes zu untersuchen und damit die Grundlage für ein koordiniertes Vorgehen gegen Schwarzarbeit im Taxigewerbe nach dem Hamburger Modell zu schaffen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es eine erhebliche "Schattenwirtschaft" im Berliner Taxigewerbe gibt. Im Ergebnis der Untersuchung soll mit den zuständigen Stellen über effektive Handlungsmöglichkeiten zum Vorgehen gegen Verstöße, z.B. von Intensivtäterbetrieben, entscheiden werden.

Demgegenüber stellt das Ergebnis der Untersuchung keine Grundlage für einen immer wieder geforderten Konzessionsstopp im Berliner Taxigewerbe dar. Ein Konzessionsstopp hat allein die Aufgabe, die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes sicherzustellen und ist wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit nach dem Grundgesetz nur in bestimmten sehr engen Grenzen zulässig.
Bilder: 
Foto: © Sliver – Fotolia.com

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Brücken in Not

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/neue-grossbaustelle-zwischen-wedding-und-prenzlauer-berg-boesebruecke-wird-bis-2017-zur-einbahnstrasse,10809298,31433538.html 950 Millionen Euro: Auf diesen Betrag beziffert die #Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den #Investitionsrückstand bei den Berliner #Brücken, für die sie zuständig ist. Weil neue Verkehrsprojekte wie der #Tiergartentunnel viel Geld verschlangen, blieb oft nicht genug für die Pflege der vorhandenen Bauwerke übrig. Außerdem wurde die Zahl der Personalstellen in der Verwaltung deutlich gesenkt. 44 Brücken gelten als so baufällig, dass sie laut Senat #abgerissen und neu gebaut werden müssten. Unter dem Titel „Ersatzneubaumaßnahmen“ stehen sie auf der Liste, die der Senat dem Grünen-Angeordneten Harald Moritz übermittelt hat. Wie berichtet gehören dazu die Rudolf-Wissell-Brücke in Charlottenburg, die …
Source: BerlinVerkehr

Bus + Elektromobilität: Vier grüne Gelbe für die Hauptstadt: Solaris Elektrobusse für die Linie 204 in Berlin vorgestellt

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=32&download=1640 Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG), #Bombardier Transportation, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (#BMVI), #Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, #Solaris Bus & Coach S.A., Technische #Universität Berlin und #Vossloh #Kiepe GmbH Emissionslos, leise und vibrationsarm – so gestaltet sich die Fahrt in einem der vier #Elektrobusse vom Typ Solaris #Urbino 12 electric, mit denen demnächst der Betrieb der Berliner -Bus-Linie #204 aufgenommen wird. Am heutigen Mittwoch, den 1. Juli 2015, haben die Partner des #Schaufensterprojekts die neuen Fahrzeuge offiziell vorgestellt und auf eine erste Proberunde über den BVG-Betriebshof Indira-Gandhi-Straße eingeladen. Dort werden die Neulinge in der Berliner Busflotte auch in Zukunft stationiert sein. Tagsüber jedoch werden sie zwischen den Bahnhöfen Südkreuz und Zoologischer Garten/Hertzallee die weltweit erste Buslinie in einer Hauptstadt bedienen, auf der ausschließlich kabel- und kontaktlos geladene Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommen. Möglich machen dies die PRIMOVE Technologie von Bombardier, die auf minutenschnelle induktive Ladung an den Endhaltestellen setzt, und das elektrische Antriebssystem von Vossloh Kiepe. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert das Projekt mit insgesamt rund 4,1 Millionen Euro, wissenschaftlich begleitet wird es von der Technischen Universität Berlin. Zwölf Meter lang, 2,55 Meter breit und Platz für 70 Fahrgäste: Auf den ersten Blick wirkt der neue Solaris wie ein moderner, aber ansonsten normaler Eindecker-Bus. Doch die Augen sind auch nicht das Mittel der Wahl, um seine speziellen Qualitäten zu entdecken. Stattdessen werden die Unterschiede zu einem Bus mit herkömmlichem Antrieb am besten mit Ohren und Nase wahrgenommen. Und hier erweist sich der Urbino 12 electric als auffällig unauffällig: Ohne Abgase gibt es nichts zu riechen. Die Geräuschentwicklung entspricht der eines durchschnittlichen PKWs. Und dank des vibrationsarmen Elektroantriebs von Vossloh Kiepe besticht der Bus zudem durch ein äußerst ruhiges Fahrgefühl. Es profitieren also Fahrgäste, Anwohner und die Umwelt zugleich – mit den vier neuen Bussen werden künftig pro Jahr rund 260 Tonnen CO2-Emissionen eingespart. Um denselben Effekt zu erreichen, müssten rund 250 Berliner Personenkraftwagen bei durchschnittlichem Fahrverhalten elektrifiziert werden. Mit einer im Innenstadtbereich nicht ausgereizten Höchstgeschwindigkeit von 65 Stundenkilometern belegt der neue Urbino 12 electric, wie weit die Elektromobilität im Busverkehr bereits fortgeschritten ist. Möglich wird dies durch das elektrische Antriebssystem von Vossloh Kiepe und die 160 Kilowatt Leistung des asynchronen Zentralmotors. Das Bombardier PRIMOVE Batteriesystem mit einer Kapazität von 90 Kilowattstunden wiederum sorgt dafür, dass im anspruchsvollen Berliner Innenstadtverkehr stets genügend Energiereserven für die 6,1 Kilometer lange Strecke der Linie 204 vorhanden sind. Erste Tests zur Vorbereitung der Zulassung haben bereits begonnen, noch im Sommer soll die neue E-Bus-Flotte in den Linienverkehr gehen. Dann sind die Fahrgäste der BVG außer mit U- und Straßenbahnen sowie den vier Solarfähren auch auf Berlins Straßen elektrisch unterwegs – und das dank der jüngsten Umstellung auf Grünstrom noch dazu besonders umweltfreundlich. Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung hat die TU Berlin im Vorfeld erforderliche Ladezeiten sowie notwendige Kapazitäten der Hochleistungsbatterien bestimmt. Derzeit führt sie eine technisch-wirtschaftliche Gesamtbewertung des Projekts durch. Die Betriebsphase der Linie 204 im Rahmen des „Internationalen Schaufensters Elektromobilität Berlin-Brandenburg“ läuft bis Ende September 2016. —– Kontakt Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Pressestelle, Tel.: 030 256-27901, E-Mail: pressestelle@bvg.de Bombardier Transportation Pressesprecher Andreas Dienemann, Tel.: 030 98607-2978, E-Mail: andreas.dienemann@de.transport.bombardier.com Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Pressestelle, Tel.: 030 18300-7200, E-Mail: presse@bmvi.bund.de Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Pressestelle, Tel.: 030 9025-1090, E-Mail: pressestelle@senstadtum.berlin.de Solaris Bus & Coach S.A. Pressesprecher Mateusz Figaszewski, Tel.: +48 601 652 179, E-Mail: mateusz.figaszewski@solarisbus.com Technische Universität Berlin Pressesprecherin Stefanie Terp, Tel.: 030 314-23922, E-Mail: pressestelle@tuberlin. de Vossloh Kiepe GmbH Erik Lenz, Vertriebsleiter Bus & E-Mobility Systems, Tel.: 0211 7497-473, E-Mail: e.lenz@vkd.vossloh.com Technische Daten der neuen Busse Hersteller Solaris Bus & Coach S.A. Lieferant Solaris Deutschland GmbH, Berlin-Adlershof Fahrzeugtyp Urbino 12 electric Länge x Breite x Höhe 12,0 m x 2,55 m x 3,35 m Zulässiges Gesamtgewicht 18.000 kg Höchstgeschwindigkeit 65 km/h Fahrgastanzahl 70 Feste Sitzplätze 33, davon 19 podestfrei Klappsitze 3 Hersteller Antriebstechnik Vossloh Kiepe GmbH Elektromotor Asynchroner Zentralmotor (Typ TSA TMF 35), Leistung: 160 kW Energiebedarf 1,3-1,8 kWh/km (angenommener Durchschnittsverbrauch) Hersteller Batteriesystem Bombardier Transportation Traktionsbatterie PRIMOVE Batterie 90, Typ: Li-Ionen, Kapazität: 90 kWh, Spannung: 660 V Klimaanlage Konvekta UL500EM, Kälteleistung: 24 kW Heizung (elektrisch) Spheros, 20 kW Vorderachse ZF RL 82 EC Antriebsachse ZF AV 132 Rahmendaten Schaufensterprojekt „E-Bus Berlin“ BVG-Buslinie 204 Endhaltestellen S Südkreuz, S+U Zoologischer Garten (Hertzallee) Anzahl der Haltestellen 18 Fahrtstrecke (je Richtung) 6,1 km Fahrtzeit (je Laufweg) ca. 24 min Taktzeit 20 min Anzahl der Busse 4 Hersteller induktive Ladetechnik Bombardier Transportation Induktives Ladesystem PRIMOVE Ladesystem 200, Ladeleistung: 200 kW (induktives Schnell-Ladesystem), Effizienz: >90 %, Netzanschluss: 400 V Wechselstrom Ladepunkte • 2 auf der Strecke (Südkreuz und Hertzallee) • 1 im BVG-Depot (Indira-Gandhi-Straße) Ladezeit 4-7 min an den Endhaltestellen CO2-Einsparungen 1.300 g/Bus-km, ca. 260 Tonnen pro Jahr (gesamte Linie) Partner • Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR (Betreiber und Konsortialführer) • Bombardier Transportation GmbH (Lade- und Batteriesystem) • Solaris Deutschland GmbH (Entwicklung und Herstellung Bus) • Technische Universität Berlin (Systemsimulation und Begleitforschung, Ladestation Hertzallee) • Vossloh-Kiepe GmbH (Antriebsausrüstung, Bordnetzversorgung und Energiemanagement)
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