Anwohnendenveranstaltung zur Verlängerung der U3, aus BVG

15.01.2025

https://www.bvg.de/de/unternehmen/ueber-uns/news-und-stories/2025-01-16-anwohnendenveranstaltung-u3

Die #Verlängerung der #U-Bahnlinie #U3 schließt eine wichtige #Netzlücke zwischen #Krumme Lanke und #Mexikoplatz, wovon etwa 12.000 Fahrgäste profitieren werden. Ein bedeutendes Projekt für Berlin und die Anwohner*innen. Nach ersten Anwohnendenveranstaltungen und einem Informationsbüro, bei dem auch die Planfeststellungsunterlagen einsichtbar waren, gibt es wieder Gelegenheit, um direkt mit Fachleuten der BVG ins Gespräch zu kommen und offene Fragen zu klären. Besucher*innen können sich zudem an insgesamt drei aufgebauten Stationen zu den Themenschwerpunkten „Architektur – Station Mexikoplatz“, „Bauweise & Bauablauf“ und „Häufige Fragen & Antworten“ informieren.

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Straßenverkehr: Verlängerung der BAB 100 (I), aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wann wurden welche Unterlagen bezüglich der #BAB100 zur #Anmeldung für den #Bundesverkehrswegeplan 2015 durch den #Senat an das #Bundesverkehrsministerium eingereicht? Wo sind diese für die Öffent-lichkeit und das Abgeordnetenhaus nachlesbar?
Antwort zu 1: Im Zuge der Projektanmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 wurde der 17. Bauabschnitt der A 100 (17. BA / A 100) von der Anschlussstelle (AS) Am Treptower Park (B96 a) bis zur AS Frankfurter Allee (B1/B5) einschließlich erforderli-cher Einbindung in das städtische Straßennetz (Storkower Straße) am 09.10.2013 über die digitale Eingabemaske des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingerichteten Projektinformations-system (PRINS) angemeldet.
Bereits innerhalb der Antwort zur Frage 7 der Kleinen Anfrage 17/12786 wurden die Eingabeinhalte durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt um-fassend dargestellt.
Das BMVI sieht im Rahmen der BVWP-Aufstellung eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Mit dem 1. Referentenentwurf des BVWP 2015 und dem Umweltbericht gemäß dem Gesetz zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) soll das Projektinformationssys-tem (PRINS) mit allen Beurteilungs- und Bewertungser-gebnissen sowie den Vorschlägen zur Dringlichkeitsein-stufung im Internet veröffentlicht werden. Straßenbauvor-haben, die als „Bezugsfall“ definiert sind, sollen nach-richtlich dargestellt werden. Überdies sieht die Beteili-gungskonzeption eine Auslegung von Projektunterlagen in den Ländern vor. Als Auslegungsort ist in Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3 vorgesehen.
Das BMVI beabsichtigt, den 1. Referentenentwurf vo-raussichtlich noch 2015 vorzulegen. Anschließend wird der Entwurf des BVWP 2015 noch vor dem Kabinettbe-schluss dem Beteiligungsverfahren unterzogen. Über den genauen Beginn bzw. Zeitraum des Beteiligungsverfah-rens wird das BMVI die Länder so früh wie möglich informieren.
Frage 2: Wer hat diese Unterlagen erstellt? Welche Kosten waren damit verbunden?
Frage 3: Welche Veränderungen bezüglich Trassen-führung, Tunnellage, Tunnelrampen, Ingenieurbauwer-ken, Anschlussstellen wurden bei der Erstellung der ein-gereichten Unterlagen gegenüber den Grobplanungen von 1997 vorgenommen?
Antwort zu 2 und 3: Die Vorplanungsunterlagen aus dem Jahr 1999 bildeten die Grundlage für die Erstellung der BVWP-Anmeldeunterlagen des 17. BA. Auf Basis der Vorplanungsunterlagen war zudem der Anschluss des 17. BA an das Stadtstraßennetz zu konkretisieren. Maßgeb-lich war dabei lediglich die Frage hinsichtlich der Mach-barkeit eines Autobahnanschlusses an das Stadtstraßen-netz. Im Ergebnis der Zusatzuntersuchung wurde festge-stellt, dass ein Ende der Bundesautobahn direkt an der Frankfurter Allee über den Knoten Gürtelstraße/Frank-furter Allee/Möllendorffstraße nicht vollständig abgewi-ckelt werden kann. Deshalb wurde eine sogenannte aufge-löste AS entwickelt, die die in Richtung Norden gerichte-ten Verkehrsströme bis zur Storkower Straße führt und dort über einen neuen LSA1-Knotenpunkt (in Höhe der Rudolf-Seiffert-Str.) in das Stadtstraßennetz überführt.
Die Verkehrliche Untersuchung wurde durch die VIC Planen und Beraten GmbH, Berlin erstellt. Die Angabe von Kosten ist aus Wettbewerbsgründen bzw. aus Grün-den des geltenden Vergaberechts nicht möglich.

Frage 4: Wie wurden die betroffenen Bezirke in die Veränderungen einbezogen?
Antwort zu 4: Eine Behördenbeteiligung ist im Grundsatz innerhalb der Beteiligungskonzeption des BMVI zum BVWP 2015 verankert.
Berlin, den 26. November 2015
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
…………………………..
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2015)

Straßenverkehr: Berliner Straßenbauprojekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie ist die #Diskrepanz zwischen der #Anmeldung Berlins zum #Bundesverkehrswegeplan 2015 und der jetzt veröffentlichten Anmeldeliste für die Projekte zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (Übersicht über die lau-fenden Vorhaben und die für den Bundesverkehrswege-plan vorgeschlagenen Vorhaben Stand; 25.07.2014) hin-sichtlich der Straßenprojekte zu erklären? Antwort zu 1: In Vorbereitung der Anmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 waren die Länder aufge-fordert, bis zum Herbst 2013 Straßenbauprojekte vorzu-schlagen. Das Land Berlin hat seine Projektvorschläge fristgerecht angemeldet. Im Ergebnis seiner Auswertung hat der Bund Projekte zum Teil anders eingestuft und selbst ein weiteres Projekt zur Aufnahme angemeldet. Frage 2: Wie erklärt sich der Berliner Senat, dass der Umbau des Autobahndreiecks Funkturm nicht in der Anmeldeliste enthalten ist? Und welche Konsequenzen hat das für die Umsetzung dieses Projekts? Antwort zu 2: Der für eine Bundesverkehrswegeplan-Anmeldung erforderliche Beleg einer Kapazitätssteige-rung ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als nicht ausreichend erachtet wor-den. Das BMVI befürwortet dennoch die geplanten ver-kehrlichen Verbesserungen in Form einer Umbau-, Aus-bau- oder Erhaltungsmaßnahme und bittet die Auftrags-verwaltung ausdrücklich, die planerischen Aktivitäten voranzutreiben, um baldmöglichst die Voraussetzungen für eine bauliche Umsetzung des Projektes zu schaffen. Die Finanzierung erfolgt aus dem jährlich fortzuschrei-benden Straßenbauplan. Frage 3: Wie ist zu erklären, dass in der Anmeldeliste vom 25.07.2014 im Gegensatz zur Anmeldeliste vom 05.05.2014 die Erweiterung der A115 vom AK Zehlen-dorf zur AS Hüttenweg von vier auf sechs Fahrstreifen aufgenommen wurde? Wer hat die Aufnahme dieses Pro-jekt in die Liste veranlasst? Mit welcher Begründung ist dieser Abschnitt zum Ausbau ausgewählt worden? Wel-che Informationen enthalten die Anmeldeunterlagen be-züglich Projektbegründung, Alternativenprüfung, Kosten-schätzung, weitere Projektwirkungen und umweltfachli-che Gegebenheiten? Antwort zu 3: Mit Schreiben vom 05.03.2014 hat der BMVI das Land aufgefordert, die Maßnahme „6-streifiger Ausbau der A 115 zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Zehlendorf und der Anschlussstelle (AS) Hüttenweg“ für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anzumelden. Die Anmeldung wurde am 04.07.2014 durch die Abteilung VII – Verkehr – vorgenommen. Der BMVI begründet die Forderung mit der Tatsache, dass die Maßnahme bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 und im Bedarfsplan 2004 enthalten ist und die aktu-ellen und seit der letzten Bewertung gestiegenen Ver-kehrsstärken einen 6-streifigen Querschnitt rechtfertigen. Zudem würde ein Lückenschluss zwischen zwei bereits 6-streifigen Abschnitten erreicht. Berlin folgte mit der Anmeldung zum Bundesver-kehrswegeplan 2015 der Weisung des BMVI unabhängig von der eigenen Einschätzung der Bedeutung dieses Pro-jektes. Der Ausbau würde ggf. in Bestandslage erfolgen, in-sofern war eine Alternativbetrachtung nicht durchzufüh-ren. Die Kosten wurden im Rahmen einer Untersuchung durch ein Ingenieurbüro ermittelt. Weitere Projektwir-kungen und konkrete umweltfachliche Gegebenheiten werden in den folgenden Planungen berücksichtigt. Frage 4: Wie erklärt sich der Berliner Senat, dass der 17. Bauabschnitt der A100, vom Treptower Park zur Storkower Straße, als im Bau befindlich in die Liste auf-genommen ist? Und wie kann es sein, dass dadurch dieses Projekt keiner Prüfung zur Aufnahme in den neuen Bun-desverkehrswegeplan unterzogen wird, obwohl die Aus-wirkungen auf das städtische Umfeld, die Kosten und die technische Umsetzung des Projekts noch offen sind und damit auch eine realistische Kosten-Nutzen-Bewertung nicht gegeben ist? Antwort zu 4: Die Regelungen der Projektanmeldung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 sind vom BMVI bestimmt. Grundlage ist die Definition des Bezugsfalls. Der Bezugsfall 2015 ist der Analysefall für die Bewer-tung. Er basiert auf der Festlegung, dass hier Projekte enthalten sind, die voraussichtlich bis Ende 2015 in Bau oder fertiggestellt sein werden bzw. für die weitere Bin-dungen (z.B. beabsichtigtes ÖPP1-Projekt) zu erwarten sind. Durch die gegenwärtig in Bau befindliche Vorleistung Ostkreuz wurde dieser Abschnitt der A 100 seitens des BMVI gemäß Definition des Bezugsfalls festgelegt. Be-reits mit Schreiben vom 20.11.2012 hat der BMVI die Vorleistung Ostkreuz für den Bezugsfall 2015 eingeord-net. Eine Kosten-Nutzen-Bewertung erfolgt durch den BMVI im weiteren Planungsverlauf zur Festlegung der Dringlichkeit im Bedarfsplan (vordringlicher/weiterer Bedarf). Berlin, den 18. August 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2014)