BVG: #Betriebswohnungen der BVG, aus Senat

  1. Teilen der Senat und die #BVG die Auffassung, dass durch die Bereitstellung von günstigem #Wohnraum für Mitarbeiter*innen und Auszubildende dem Personalmangel bei der BVG entgegengewirkt werden kann?
    Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Bereitstellung von günstigem Wohnraum für
    Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Auszubildende aus Sicht des Unternehmens positive Auswirkungen hat, da dadurch die Wechselwahrscheinlichkeit von Bewerberinnen und Bewerbern außerhalb Berlins zur BVG steigen würde. Um dem Fachkräftemangel erfolgreich entgegenzuwirken, ist ein ganzheitlicher Blickwinkel mit gut aufeinander abgestimmten Maßnahmen erforderlich.

    Der #Senat misst dem #Beschäftigtenwohnen in Berlin einen hohen Stellenwert bei. Auch in den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026 ist das Ziel enthalten, auf ungenutzten oder untergenutzten Flächen landeseigener Betriebe oder anderer öffentlicher Institutionen (beispielsweise BVG) Wohnungsbau für Beschäftigte zu realisieren, um die Attraktivität von
    Jobs im öffentlichen Sektor nachhaltig zu erhöhen. Im Konkurrenzverhältnis zum privaten Sektor können Wohnungsangebote aus Sicht des Senats einen wertvollen Beitrag in der Personalgewinnung und –sicherung leisten. Eine Strategie zur Implementierung des Beschäftigtenwohnens wird aktuell gemäß des Senatsbeschlusses „Beschäftigtenwohnen für öffentlich Bedienstete – Handlungsansätze zur Mobilisierung gemeinwohlorientierter
    Wohnbaupotenziale und zur Fachkräftesicherung“ vom 21. September 2021 erarbeitet.
  2. Wie viele Wohnungen gibt es aktuell, die den Mitarbeiter*innen und Auszubildenden der BVG als
    Betriebswohnungen zur Verfügung gestellt werden?
    Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass 135 #Mietwohnungen in ihrem Bestand sind, die bei Neuvermietung exklusiv den Mitarbeitenden der BVG angeboten werden.
  3. Gibt es seitens des Senates und der BVG Pläne, Wohnungen für Mitarbeiterinnen und Auszubildende der BVG als Betriebswohnungen zur Verfügung zu stellen? Wie viele Wohnungen sind geplant, wann sollen diese bezugsfertig sein und welche Gruppen von Mitarbeiterinnen der BVG sollen diese nutzen können?
    Zu 3.: Seitens des Senats wird der Projektansatz verfolgt, Rahmenbedingungen zu schaffen,
    mit denen untergenutzte oder ungenutzte Flächen landeseigener Betriebe und anderer
    öffentlicher Institutionen für den Neubau von Wohnungen mobilisiert werden können, um ein
    zusätzliches Wohnraumangebot zu schaffen. Konkrete Vorhaben auf Flächen der BVG sind
    bisher nicht in der Vorbereitung.
    Die BVG teilt mit, dass keine neuen Wohnungen geplant sind.
  4. Wie viele eigene Betriebswohnungen besaß die BVG in der Vergangenheit? Wann und zu welchem Zweck
    wurden diese verkauft?
    Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass 1997 alle nicht mit den betriebsnotwendigen Liegenschaften
    verbundenen Wohngebäude an die Gemeinnützige Heimstättenbaugesellschaft der BVG
    (GHG) abgegeben wurden, da sie nicht Bestandteil des Kerngeschäfts der BVG waren. 2005
    wurden die 5.100 Wohnungen der GHG an die Corpus-Immobiliengruppe verkauft. Im Jahr
    2012 erfolgte eine Weiterveräußerung an die Berliner Wohnungsbaugesellschaften Degewo
    und Gesobau.
  5. Befinden sich derzeit Immobilien im Besitz der BVG, die sich etwa durch Umbau oder Sanierung für die
    Nutzung als Betriebswohnungen eignen? Falls ja, welche Konzepte liegen dazu vor? Wie viele Wohnungen
    ließen sich an welchen Standorten realisieren?
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    Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass es sich bei den im Besitz der BVG befindlichen Immobilien, um
    Betriebshöfe handelt, die zum Betrieb, der Wartung und zum Abstellen von Bussen und
    Bahnen genutzt werden. Weitere Flächen sind für den wachsenden Bedarf an Wartungs- und
    Abstellflächen verplant, da die heutigen Betriebshöfe den gestiegenen Anforderungen an
    die Mobilität bereits nicht mehr gewachsen sind. Möglichkeiten einer geänderten Nutzung
    dieser Betriebshöfe und Grundstücksflächen bestehen nicht.

    Berlin, den 25. Juli 2022
    In Vertretung
    Tino S c h o p f
    ………………………………………………….
    Senatsverwaltung für Wirtschaft,
    Energie und Betriebe

    www.berlin.de

    https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12536.pdf