Bahnverkehr + Regionalverkehr: Mehr Zeit einplanen zwischen Berlin, Halle (Saale), Leipzig, Frankfurt am Main und München, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Mehr-Zeit-einplanen-zwischen-Berlin-Halle-Saale-Leipzig-Frankfurt-am-Main-und-Muenchen-5563466

Gebündelte Bauarbeiten vom 26. September bis 12. Dezember • Haltausfälle, Umleitungen und längere Fahrzeiten • Alle Informationen auf www.bahn.de oder im DB Navigator

Die Deutsche Bahn (DB) bündelt mehrere große Baustellen auf den Fernverkehrsverbindungen Berlin– #Halle (Saale)/ #Leipzig#Erfurt#Frankfurt(Main)/ #München. Einzelne ICE-Linien werden über baufreie Strecken umgeleitet. Fahrgäste müssen teilweise 40 bis 60 Minuten längere Reisezeiten einplanen.

Alle Informationen auf www.bahn.de oder im DB Navigator

Die DB bittet alle Reisenden, sich vor Fahrtantritt über ihre tatsächlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten zu informieren. Das gilt insbesondere für die Kunden, die bereits eine Fahrkarte für den betroffenen Zeitraum gekauft haben. Auch im #Regionalverkehr gibt es umfangreiche Änderungen. Insbesondere Berufspendler sollten sich rechtzeitig informieren. Die geänderten Fahrzeiten sind in den Auskunftssystemen bereits berücksichtigt.

Informationen zu den Verbindungen auf www.bahn.de, im DB Navigator und www.deutschebahn.com/bauinfos. Für den Nahverkehr in Brandenburg auch auf vbb.de und in der VBB-App „Bus&Bahn“, in Sachsen-Anhalt auf insa.de.

Drei Baustellen gebündelt

Insgesamt gibt es drei Baustellen, die vom 26. September bis 12. Dezember Auswirkungen auf den Fahrplan haben.

Zwischen Berlin und Halle (Saale)/Leipzig findet nach langjähriger intensiver Nutzung die Sanierung der Schnellfahrstrecke im Abschnitt Ludwigsfelde-Niedergörsdorf (zeitweise bis Lutherstadt Wittenberg) statt.

Auf der Strecke Leipzig-Halle (Saale) werden im Bahnhof #Leipzig-Mockau während einer Komplettsperrung mehrere Weichen ausgetauscht, Lärmschutzwände errichtet und die Oberleitungsanlage erneuert.

Zwischen dem thüringischen #Gerstungen und dem hessischen Bebra nimmt die DB die Sanierung des #Hönebachtunnel s in Angriff. Die Bündelung der Baumaßnahmen minimiert die Beeinträchtigungen für die Kunden auf ein Mindestmaß.

Baustelle #Ludwigsfelde#Niedergörsdorf vom 5. Oktober bis 12. Dezember

Die meisten ICE-Züge Berlin–Frankfurt (Main) fahren über die Route Göttingen-Kassel. Auf dieser Verbindung werden dann weitgehend die neuen ICE-4-Züge eingesetzt, die mit 830 Plätzen besonders viel Kapazität haben.

Alle Züge zwischen Berlin und Bitterfeld nach/von Halle (Saale) bzw. Leipzig werden umgeleitet. Zwischen Berlin und Leipzig bleibt der ICE-Stundentakt grundsätzlich bestehen. Die Reisezeit verlängert sich um 40 bis 60 Minuten. Die durchgehende zweistündliche ICE-Verbindung Berlin–Leipzig–Frankfurt wird durch ICE-Züge Berlin–Leipzig und Leipzig–Frankfurt ersetzt.

Auf der Strecke Berlin–Erfurt–Nürnberg–München werden die stündlichen ICE-Verbindungen sowie die meisten Sprinterzüge weiterhin angeboten.

Lutherstadt Wittenberg kann wegen der Umleitungen nicht wie gewohnt mit stündlichen ICE-Zügen nach Berlin und Leipzig bzw. darüber hinaus angebunden werden. Stattdessen halten in Bitterfeld deutlich mehr ICE-Züge vor allem in der Relation Berlin–München, einzelne ICE/IC-Züge halten auch in Dessau Hbf.

Wegen der Sperrung des Streckenabschnitts Ludwigsfelde–Niedergörsdorf kommt es im Nahverkehr zu Zugausfällen und Busersatzverkehr unter anderem für die Linien RE 3 und RE 4. Vom 5. bis 20. Oktober fahren Busse zwischen Ludwigsfelde und Lutherstadt Wittenberg. Ab 21. Oktober kann der Zugverkehr zwischen Niedergörsdorf und Lutherstadt Wittenberg wieder aufgenommen werden. Bis 12. Dezember pendeln Busse zwischen Ludwigsfelde und Niedergörsdorf.

Bahnverkehr + S-Bahn: i2030 Projekt Berlin-Spandau – Nauen, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/i2030-projekt-berlin-spandau-nauen

#i2030 Projekt Berlin-#Spandau – #Nauen: Finanzierung von weiteren Planungen für #Schienenausbau gesichert

Länder Berlin und Brandenburg unterzeichnen Finanzierungsvereinbarung mit Deutscher Bahn • Zusätzliche Gleise im Westen von Berlin geplant

Die Länder Berlin und Brandenburg haben eine #Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn für die weiteren Planungen zum Ausbau der Strecke zwischen Berlin-Spandau und Nauen unterzeichnet. Damit stehen für die #Vorplanung rund 23 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Das Vorhaben gehört zum #Infrastrukturprojekt i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) zusammengeschlossen haben, um mehr und bessere Schienenverbindungen für die gesamte Hauptstadtregion zu schaffen.

Der Abschnitt Berlin-Spandau – Nauen gehört zur Hamburger Bahn, die für den Fern-, Güter- und #Regionalverkehr von großer Bedeutung ist. Im Fernverkehr soll nach den Planungen zum #Deutschlandtakt des Bundes zwischen den beiden Metropolen Hamburg und Berlin mindestens alle 30 Minuten ein Zug (ICE) fahren. Mit dem Ziel, die Verkehrswende zu erreichen, werden auch die Angebote im Regionalverkehr ab 2022 weiter ausgebaut. Dafür muss die Schieneninfrastruktur entsprechend angepasst und für mehr Verkehr auf der Schiene vorbereitet werden. Der Regionalverkehr soll deshalb durch zusätzliche Gleise gestärkt, der Bahnhof Spandau entlastet und die S-Bahn über Spandau hinaus bis #Finkenkrug verlängert werden. Durch diese Verlängerung könnten entsprechend mehrere neue S-Bahnstationen entstehen. Es soll zudem die Möglichkeit einer S-Bahn-Anbindung der Falkenseer Chaussee in der Vorplanung mit untersucht werden. Damit der stark frequentierte Fernbahnhof Spandau die zusätzlichen Bahnangebote aufnehmen kann, werden zusätzliche Bahnsteigkanten, Gleisverbindungen und Kreuzungsbauwerke geprüft.

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung:
„Klimafreundliche Mobilitätsangebote sind eine grundlegende Voraussetzung für das wirtschaftliche Wachstum in Brandenburg und Berlin. Deshalb treiben wir das Projekt i2030 voran. Mit den Landesmitteln für die weiteren Planungen zum Ausbau der stark genutzten Strecke zwischen Berlin-Spandau und Nauen setzen wir einen wichtigen Meilenstein. Hierdurch soll das Fahrgastaufkommen besonders für die Pendler*innen zwischen Brandenburg und Berlin entzerrt werden. Das wird sich auch positiv auf den Fernverkehr zwischen Berlin und Hamburg und das EU-Kernnetz auswirken. Das hat auch die EU anerkannt und unterstützt daher die Länder im Rahmen eines Förderprogramms (CEF) mit 7,3 Millionen Euro. So gehen wir einen weiteren bedeutenden Schritt hin zu einem zukunftssicheren Schienennetz und für die Entwicklung der Region.“

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Wir setzen im Nordwesten, auf der wichtigen Strecke zwischen Spandau und Nauen, künftig auf beide Systeme: Sowohl die verlängerte #S-Bahn als auch der Regionalverkehr sollen dafür sorgen, dass die Menschen in dieser so dicht besiedelten Region endlich komfortabler und schneller nach und von Berlin kommen. Wir schaffen verlässliche Verbindungen für Pendlerinnen und Pendler und setzen ein klares Zeichen für die Mobilitätswende in der Hauptstadtregion.“

Ronald Pofalla, DB-Infrastrukturvorstand:
„Die Verkehrswende gelingt nur, wenn das Angebot auf der Schiene die Kunden überzeugt. Dafür brauchen wir attraktive Nahverkehrsverbindungen – und genau dafür steht der Ausbau der Strecke zwischen Spandau und Nauen: Die Züge sind hier in Zukunft zuverlässiger und häufiger unterwegs. Die Finanzierung steht – jetzt legen wir richtig los.“

Susanne Henckel, VBB-Geschäftsführerin:
„i2030 ist ein Vorzeigeprojekt, nicht nur in Berlin und Brandenburg, sondern für ganz Deutschland. Gerade in herausfordernden Zeiten muss man innovative Projekte nach vorne treiben. Die Hamburger Bahn ist für den Schienenverkehr von großer überregionaler Bedeutung, dazu kommt die wichtige, geplante Erweiterung des S-Bahnnetzes,
das Berlin und Brandenburg verbindet. Besonders Pendler*innen werden davon profitieren. Trotz gerade temporärer Einbrüche in den Fahrgastzahlen richten wir den Blick in die Zukunft. Die Verkehrswende ist nicht abgesagt, gerade i2030 als langfristig angelegtes Projekt ist und bleibt wichtiger denn je.“

Im Laufe der Vorplanung werden detaillierte Untersuchungen zum erforderlichen Ausbau der Strecke sowie der Stationen erstellt. Gleichzeitig startet eine Machbarkeitsuntersuchung für eine unterirdische S-Bahnlösung im Bereich Berlin-Spandau. Damit sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, inwieweit dieser stark beengte Knoten räumlich entlastet werden könnte. Ziel der Vorplanung ist außerdem, konkretere Angaben zu Kosten und Dauer der Umsetzung zu ermitteln. Die abgeschlossene Vorplanung versetzt die Projektpartner in die Lage, eine Vorzugsvariante zu ermitteln, die dann letztlich in einem Planfeststellungsverfahren weiter vorangetrieben werden kann. Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, die betroffenen Bürger*innen und die Anrainerkommunen frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de

Regionalverkehr: Baubeginn für Regio-Tangente erst in den 2030er-Jahren, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/marzahn-hellersdorf/article230145528/Baubeginn-fuer-Regio-Tangente-erst-in-den-2030er-Jahren.html

Entlang der #TVO soll eine neue #Nahverkehrsstrecke führen. Diese könnte jedoch frühestens in über zehn Jahren entstehen.

Parallel zur Tangentialverbindung Ost (TVO), die zwischen Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick gebaut und zusammen mit den bestehenden Straßen den gesamten Osten Berlins durchschneiden wird, soll eine #Nahverkehrstangente entstehen. Mit dem Bau dieser #Zugtrasse wird jedoch erst in den 2030er-Jahren begonnen. Das ergab eine Schriftliche Anfrage des Grünen-Abgeordneten Stefan Ziller an den Senat. Während der Bau der TVO Mitte der 2020er-Jahre starten soll, werden die Trassen für den #Regionalverkehr frühestens ab 2031 und für den #S-Bahn-Verkehr frühestens ab 2035 realisiert. Fahrgäste können anschließend ohne Unterbrechung von Karow bis zum #Flughafen #BER fahren.

Ob selbst der Baustart in den 30er- Jahren pünktlich erfolgen kann, steht jedoch in den Sternen. Denn bereits heute gibt es Verzögerungen. Für eine durchgängige Trassenführung muss nämlich zunächst im nördlichen Abschnitt der Lückenschluss erfolgen. Zwischen Wartenberg und dem Karower Kreuz werden momentan Grundlagenarbeiten zur Verlängerung der S75 durchgeführt, die erst Mitte 2021 abgeschlossen sein werden. Dadurch verzögern sich auch die Arbeiten an der restlichen …

Flughäfen + S-Bahn: Wann fährt die erste S-Bahn zum Flughafen BER?, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/wann-faehrt-die-erste-s-bahn-zum-flughafen-ber-li.97516

Ende Oktober beginnt im neuen #Airport der Betrieb. Soll der #Bahnverkehr schon lange vorher beginnen – oder erst am Wochenende davor? Planer befürchten, dass die Züge anfangs leer bleiben.

Der Zeitpunkt steht fest: Am 31. Oktober, so ist es weiterhin geplant, soll am BER in #Schönefeld der #Flugbetrieb beginnen. Doch über einen weiteren Termin gibt es Uneinigkeit. Wann soll die #S-Bahn ihre Fahrten zum Bahnhof des neuen Flughafens aufnehmen? Obwohl der künftige #Hauptstadt-Airport in weniger als drei Monaten öffnet, ist immer noch keine Entscheidung gefallen.

Als oben noch eine Panne die andere jagte, war unten schon alles fertig. Am 30. Oktober 2011 wurde der Bau des neuen Schönefelder Flughafenbahnhofs offiziell beendet. Doch die beiden Bahnsteige für den Fern- und #Regionalverkehr sowie der S-Bahnsteig sind verwaist. Auch wenn Fahrkartenautomaten und Ticketentwerter betriebsbereit sind: Für Fahrgäste ist der unterirdische Bahnhof, der inzwischen „Flughafen #BER Terminal 1-2“ heißt, bis heute tabu.

Noch immer wurde der Deutschen Bahn (DB) von den Ländern Berlin und Brandenburg nicht mitgeteilt, wann …

Regionalverkehr: 30-Minuten-Takt auf der RB25?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Am 06.07.2020 wurde gemeldet, dass laut #VBB ab 12/2024 der #30-min-Takt (#RB25) nach Werneuchen
eingeführt werden soll, aber mit Einschränkungen. Der #Zwischentakt soll nur Lichtenberg – Werneuchen
fahren und nicht in Ahrensfelde Friedhof, Ahrensfelde Nord und Blumberg-Rehhahn halten: Ist der
eingeschränkte 30-min-Takt mit dem Senat abgestimmt? Welche Position vertritt der Senat dazu?
Antwort zu 1:
Die Einschränkungen bei der ersten Umsetzung des 30-Minuten-Taktes sind dem Senat
bekannt. Der Hintergrund sind die bestehenden Restriktionen bei der #Fahrplangestaltung.
Die zeitliche Lage der Fahrten der Regionalbahn-Linie 25 (RB 25) bestimmt sich maßgeblich
durch den stündlichen #Anschlussknoten zum regionalen Busverkehr in Werneuchen.
Aufgrund der #Eingleisigkeit der Strecke und der notwendigen Kreuzungshalte zum
Begegnen der Züge mit entgegengesetzter Fahrtrichtung kann der verdichtete Fahrplan, in
dem das Angebot auf einen 30-Minuten-Takt ergänzt ist, nicht frei geplant werden.
Der Senat vertritt die Auffassung, dass eine gute Anbindung auch im erweiterten
Vorortverkehr in enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg sichergestellt werden muss.
Der Senat hat daher gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) Möglichkeiten gesucht, eine Bedienung der Halte zweimal je
Stunde und Richtung gewährleisten zu können. Dazu wäre die Herstellung einer neuen
#Kreuzungsmöglichkeit im Bahnhof Ahrensfelde oder südlich davon notwendig. Im Bahnhof
Ahrensfelde können heute zwar betrieblich Kreuzungen stattfinden, allerdings besteht dort
nur ein #Bahnsteig für den #Regionalverkehr, so dass dort jeweils der Zug einer Fahrtrichtung
nicht halten könnte. Der Senat prüft daher derzeit, unter welchen Bedingungen zeitnah ein
Bahnsteig errichtet werden könnte.
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Frage 2:
Warum soll die Maßnahme erst Ende 2024 umgesetzt werden?
Antwort zu 2:
Für das in Frage 1 skizzierte Konzept sind Infrastrukturmaßnahmen erforderlich, hier die
Errichtung eines zweiten Bahnsteiges im Bahnhof Blumberg.
Vor Errichtung des zweiten Bahnsteiges in Blumberg könnten die Züge neben den in Frage
1 genannten Einschränkungen auch nicht im Bahnhof Blumberg halten.
Frage 3:
Wie will der Senat in Abstimmung mit Brandenburg und dem VBB die verbleibenden Jahre bis dahin nutzen,
den 30-Minuten-Takt komplett umzusetzen?
Antwort zu 3:
Der Senat beabsichtigt dies und betreibt diesen Prozess bereits aktiv. Es wird im Weiteren
auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 4:
Welche Streckengeschwindigkeit ist auf der Strecke Lichtenberg – Werneuchen zugelassen?
Frage 5:
Trifft es zu, dass 120 km/h nicht zugelassen sind? Wenn ja, warum?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Streckengeschwindigkeit liegt im Abschnitt Lichtenberg-Biesdorfer Kreuz bei 100 km/h,
bei der Durchfahrt des Biesdorfer Kreuzes bei 60 km/h und im Abschnitt Biesdorfer Kreuz –
Ahrensfelde bei 100 km/h. Zwischen Ahrensfelde und Werneuchen lassen die Signal- und
Sicherungstechnik sowie die Trassierung der Strecke nach dem im Jahr 2018 dort
abgeschlossenen Streckenausbaus statt vormals 60 km/h derzeit eine
Streckengeschwindigkeit von 80 km/h zu. Im Land Berlin lag die Streckengeschwindigkeit
bereits vor diesen Ausbaumaßnahmen bei überwiegend 100 km/h. Die Geschwindigkeit bei
der Durchfahrt des Biesdorfer Kreuzes mit 60 km/h bedingt sich vornehmlich durch die
dortigen Radien der Streckenführung, teilweise auch bei der Ein- und Ausfahrt in die
Bahnhöfe niedrigere zulässige Geschwindigkeiten als auf der freien Strecke. Diese
Einschränkung wird jedoch durch den planerisch ohnehin vorgesehenen Halt an allen
Stationen als nicht wesentlich angesehen.
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Frage 6:
Hält der Senat die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit für möglich und ausreichend für einen stabilen
Fahrplan?
Antwort zu 6:
Auf dem Abschnitt Berlin-Lichtenberg – Ahrensfelde beträgt die Streckengeschwindigkeit
bereits 100 km/h. Die Reisezeit bis zum Bahnhof Blumberg, der auch ein
Aufkommensschwerpunkt der Strecke ist, ist kurz und der Streckenabschnitt von Halten im
kurzen Abstand gekennzeichnet, so dass dort kaum Reisezeitvorteile erzielt werden. Die
Reisezeit auf dem sich daran anschließenden Streckenabschnitt bis Werneuchen, ist vor
dem Hintergrund des Anschlussknoten in Werneuchen zu bewerten. Eine kürzere Reisezeit
auf diesem Abschnitt würde für alle dort umsteigenden Fahrgäste vorrangig längere
Umsteigezeiten bedeuten und keine kürzeren Gesamtreisezeiten bewirken.
Aufgrund der in der Vergangenheit guten Betriebsqualität der RB 25 und vorgenannter
Erwägungen bewertet der Senat die Möglichkeiten einer Reisezeitverkürzung durch eine
weitere Geschwindigkeitserhöhung derzeit als gering.
Frage 7:
Welche anderen Maßnahmen hält der Senat zur Zielerreichung „30-min-Takt für alle Stationen“ für geeignet?
Antwort zu 7:
Wie in der Beantwortung zu Frage 1 genannt, wird gemeinsam mit dem
Infrastrukturbetreiber geprüft, unter welchen Bedingungen zeitnah ein weiterer Bahnsteig in
Ahrensfelde realisierbar ist, um den bestehenden Konflikt bei der Fahrplanerstellung
aufzuheben.
Frage 8:
Warum soll jeder 2. Zug nicht bis Ostkreuz fahren, sondern in Lichtenberg wenden? Wird die Auffassung
vertreten, dass der Anschluss an die Linie RB24 tatsächlich als Ersatz für Ziele auf dem Nord- und Südring zu
betrachten ist?
Frage 9:
Wird der Senat die Weiterführung bis Ostkreuz verlangen, wenn notwendig z.B. unter Nutzung des RingRegionalbahnsteigs?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Senat würde eine Weiterführung aller Fahrten der Linie RB 25 bis zum Bahnhof
Berlin Ostkreuz befürworten. Die bestehenden technischen Restriktionen lassen dies
derzeit jedoch nicht zu.
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Die Fahrten der Linie RB 25 werden mit den Fahrten der Linie RB 12 verknüpft, so dass ein
Fahrzeug jeweils beide Linien wechselseitig bedient. Dieses Konzept ist in auch in Zukunft
notwendig, um elektrische Züge mit Batteriespeicher auf der Linie RB 25 einsetzen zu
können. Nur so kann ein ausreichend langer Abschnitt mit Oberleitung befahren werden,
um die Batteriespeicher während der Fahrt wieder aufzuladen.
Der Bahnhof Ostkreuz ist vom Bahnhof Lichtenberg über zwei Strecken erreichbar. Die
Ostbahn (Strecke 6078) ist eingleisig und endet am Bahnhof Ostkreuz. Über diese Strecke
verkehren neben der Linie RB 25 noch die Linien RB 12 und RB 26. Die zeitliche Lage der
Fahrten der Linie RB 25 bestimmt sich, wie in der Beantwortung zur Frage 1 genannt,
hauptsächlich durch den Anschlussknoten in Werneuchen und die Lage der
Kreuzungspunkte auf der eingleisigen Strecke. Auch die Linien RB 26 und RB 12 befahren
im weiteren Streckenverlauf eingleisige Streckenabschnitte und stellen abgestimmte
Anschlüsse zu Bus- und Bahnverbindungen her. Die zeitliche Lage der Fahrten ist damit
auch nicht frei veränderbar.
Weiterhin ist der Bahnhof Ostkreuz über die elektrifizierte und zweigleisige Strecke 6139
von Berlin-Lichtenberg über den Berliner Innenring (Strecke 6170) erreichbar. Diese
Linienführung ist planmäßig bei der Linie RB 24 vorgesehen (derzeit Eberswalde –
Senftenberg, ab Dezember 2022 nach Flughafen Berlin Brandenburg (BER), ab 2025 weiter
bis Wünsdorf-Waldstadt) und ab Dezember 2022 zusätzlich auch für die neue Linie RB 32
(Oranienburg – Flughafen BER, ab 2025 weiter bis Ludwigsfelde). Weiterhin verkehrt ab
Oktober 2020 bis zur Inbetriebnahme der Dresdner Bahn der Flughafenexpress (Berlin
Hauptbahnhof – Flughafen BER) über den Innenring und die oberen Regionalbahnsteige
des Bahnhofs Ostkreuz. Weitere Zwangspunkte für diese Linienführung ergeben sich durch
die höhengleiche Kreuzung mit der Strecke 6140 (Innenring – Berlin-Rummelsburg), die
durch Werkszuführungen von Fernverkehrszügen nach Berlin-Rummelsburg genutzt wird.
Auch sind die Einfädelungen der Strecken von/nach Lichtenberg (6139) und Rummelsburg
(6140) in den Innenring höhengleich. Die starke Streckenbelegung verbunden mit der
höhengleichen Trassierung lässt eine Führung der Fahrten der RB 25 zum oberen
Regionalbahnsteig des Bahnhofs Ostkreuz nicht zu.
In den geprüften Fahrplankonzepten hätte eine Führung der Fahrten der RB 25 zum
Bahnhof Ostkreuz derart lange Wartezeiten des Zuges im Bahnhof Lichtenberg verursacht,
dass von einer äußerst geringen Nutzung ausgegangen werden musste. Gleichzeitig hätte
sich die Betriebsstabilität der Strecken durch die zusätzliche Belastung bei heute schon sehr
starker Belegung verschlechtert.
Wenn auch das Ziel jeder zweiten Fahrt im 30-Min-Takt der Bahnhof Berlin-Lichtenberg ist,
kann von dort mit einem Umstieg mit der neuen Linie RB 32 nicht nur der Bahnhof
Berlin Ostkreuz, sondern sowohl der für den Südosten Berlins wichtige Umsteigeknoten
Berlin-Schöneweide als auch der Flughafen BER erreicht werden, beide mit sehr kurzer
Reisezeit.
Der Senat wird prüfen, ob eine Weiterführung der Fahrten zum Bahnhof Ostkreuz nach 2025
ggf. ermöglicht werden kann, wenn der Berliner Innenring (Strecke 6170) und der obere
Regionalbahnsteig in Berlin Ostkreuz mit Eröffnung der Dresdner Bahn von den Fahrten
des Flughafenexpresses entlastet werden kann. Aufgrund des erwartbar steigenden
Aufkommens an Fernverkehrszügen mit oben beschriebener Streckennutzung ist dazu zum
jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Planung möglich. Wenn sich die Verlängerung aller
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Fahrten der RB 25 zum Bahnhof Berlin Ostkreuz in der Zukunft als realisierbar herausstellt,
beabsichtigt der Senat, diese Leistungen entsprechend zu bestellen.
Berlin, den 04.08.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Ab 27. Juli Weichenarbeiten auf der Stadtbahn Sperrung der S-Bahngleise zwischen Ostbahnhof und Alexanderplatz, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Ab-27-Juli-Weichenarbeiten-auf-der-Stadtbahn-5441242

Sperrung der S-Bahngleise zwischen #Ostbahnhof und #Alexanderplatz • Busse ersetzen S-Bahnen • Umfahrung mit Regionalverkehr empfohlen

Von Montag, 27. Juli, 4 Uhr, bis Montag, 3. August, 1.30 Uhr werden #Weichen zwischen Ostbahnhof und Alexanderplatz ausgewechselt. Die S-Bahngleise Ostbahnhof– #Jannowitzbrücke –Alexanderplatz sind daher komplett gesperrt.

Betroffene Linien (Ausfall, geänderte Fahrzeiten und geänderter Linienverlauf): #S3, #S5, #S7, #S75, #S9

Wir empfehlen den #Ersatzverkehr mit Bussen und die #Umfahrung mit #Regionalverkehr.

Ersatzverkehr: Es wird ein Ersatzverkehr mit überwiegend barrierefreien Bussen eingerichtet. Die Beförderung von Kinderwagen, Rollstühlen und Fahrrädern ist nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten möglich. Dabei haben Kinderwagen und Rollstühle Vorrang.

Umfahrung: Zur Umfahrung der Baustelle empfehlen wir zwischen Ostkreuz–Ostbahnhof–Alexanderplatz die Züge des Regionalverkehrs (RE1, RE2, RE7, RB14). Bitte beachten: Die RE2 hält tagsüber überwiegend nicht im Ostbahnhof.

Zwischen Jannowitzbrücke und Alexanderplatz kann auch die U8 genutzt werden.

Detaillierte Informationen, auch zum Ersatzverkehr, zu Fahrplan- und Gleisänderungen erhalten Fahrgäste unter sbahn.berlinwww.vbb.dewww.bahn.de und in der VBB-App Bus&Bahn.

Weitere Informationen auch auf twitter.com/sbahnberlin und youtube.com.

Fragen dazu beantwortet auch der S-Bahn-Kundenservice unter
(030) 29743333.

Für die entstehenden Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.

Potsdam: Bombenentschärfung am 15. Juli in Potsdam Von 10 bis voraussichtlich 15 Uhr Einschränkungen im Zugverkehr, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Bombenentschaerfung-am-15-Juli-in-Potsdam-5418054

Am Mittwoch, 15. Juli, wird in Potsdam eine #Weltkriegsbombe entschärft. Es kommt zu Fahrplanänderungen im #Regionalverkehr und Ausfällen von S-Bahnen.

Regionalverkehr

Die Züge der Linie #RE1 werden ab circa 10 Uhr zwischen Berlin Charlottenburg und Werder (Havel) über Golm (Zusatzhalt) umgeleitet. Die Halte Berlin-Wannsee, Potsdam Hbf, Potsdam Charlottenhof und Potsdam Park Sanssouci entfallen.

In Golm besteht Anschluss zu den Zügen der Linie #RB21/22.

Die Züge der RB21/22 fallen zwischen Potsdam Hbf und Griebnitzsee aus.

#S-Bahn

Der Zugverkehr der Linie #S7 wird ebenfalls ab circa 10 Uhr zwischen Babelsberg und Potsdam Hbf unterbrochen.

Fahrgäste nutzen bitte zur Umfahrung die örtlichen Verkehrsmittel, insbesondere die Straßenbahnlinien 91, 92, 93, 94, 96 und 99.

Weitere Informationen unter www.sbahn.berlin und www.bahn.de/aktuell

Bahnindustrie: Neuer, alter Masterplan für die Deutsche Bahn, aus Manager Magazin

https://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/pakt-zur-zukunft-der-schiene-neuer-alter-masterplan-fuer-die-deutsche-bahn-a-1307863.html

Mehr Fahrgäste, mehr #Güterverkehr, mehr Klimaschutz: Die Ziele des Bundes für die Bahn sind seit Jahren bekannt. Ein neuer „#Masterplan“ für die Schiene fasst sie nun zusammen – doch nicht alle Beteiligten sind zufrieden.

Alle halbe Stunde mit dem ICE von Berlin nach München oder von Köln nach Hamburg – schon in wenigen Jahren soll diese Möglichkeit für Verbraucher Alltag sein. Auf den Hauptachsen zwischen den großen Städten sollen die Züge dann öfter und auch schneller unterwegs sein. Der sogenannte #Deutschlandtakt ist zentraler Bestandteil eines gemeinsamen Plans für die Zukunft der #Schiene, den der Bund in den vergangenen zwei Jahren gemeinsam mit der #Deutschen Bahn, Wettbewerbern und Verkehrsverbänden ausgearbeitet hat und der Ende Juni vorgestellt werden soll.

Zwei zentrale Vorhaben sind darin festgehalten: „Wir sind uns einig in dem Ziel, bis 2030 doppelt so viele #Bahnkundinnen und Bahnkunden im #Schienenpersonenverkehr zu gewinnen“, heißt es zum einen. Zweitens soll der Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene von derzeit rund 19 auf dann 25 Prozent steigen. Beide Ziele sind nicht neu und stehen unter anderem im Koalitionsvertrag von 2018. Der nun vorliegende Plan fasst diese und weitere Vorhaben zusammen und befasst sich mit Fragen der Finanzierung und der konkreten Umsetzung.

Schon jetzt fahren #Fernzüge auf den wichtigen Strecken eng #getaktet. Doch mit dem „Deutschlandtakt“ sollen Fern- und #Regionalverkehr besser aufeinander abgestimmt werden, Verbraucher zuverlässigere #Anschlüsse bekommen und #Tarife übersichtlicher und …

Fahrplan: Zurück zum regulären Fahrplan, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/zurueck-zum-regulaeren-fahrplan

Busse und Bahnen fahren ab 4. Mai wieder nahezu vollständig im #Normalbetrieb – Bitte weiter #Abstand halten und #Mund-Nasen-Schutz tragen – aktuelle Verbindungsauskünfte über #Fahrinfo

Mit dem schrittweisen #Hochfahren des öffentlichen Lebens wird auch das #Bus- und #Bahnangebot zur alten Stärke anwachsen. Ab 4. Mai 2020 werden die #S-Bahn Berlin, der Bahn- #Regionalverkehr, die BVG und die Busse und Straßenbahnen in Brandenburg auf fast allen Linien wieder das reguläre Angebot zur Verfügung stellen.

Seit Beginn der Corona-Pandemie konnten die 38 Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) ungeachtet der Einschränkungen des öffentlichen Lebens ein stabiles Bus- und Bahnangebot zur Verfügung stellen.
Die Verkehrsunternehmen haben gemeinsam mit den Aufgabenträgern, den Ländern Berlin und Brandenburg, den Landkreisen und kreisfreien Städten und dem VBB alle Kräfte mobilisiert, um den Bus- und #Bahnverkehr in einer nie zuvor erlebten Krisensituation auf hohem Niveau aufrechtzuerhalten.

Gegenüber dem Normalfahrplan wurden die Angebote von BVG, Bahn-Regionalverkehr und S-Bahn nur geringfügig zurückgefahren. Die meisten Busse und Straßenbahnen in Brandenburg fuhren mit Wegfall des Schulunterrichts nach dem Ferienfahrplan. Damit entfielen Schulfahrten sowie touristische Angebote. In der Summe standen die Leistungen des öffentlichen Nahverkehrs im VBB trotz erheblicher Fahrgastrückgänge während der Kontakteinschränkungen in einem hohen Umfang zur Verfügung.

Verkehrssenatorin Regine Günther: „Die Verkehrsunternehmen haben in den vergangenen Wochen unter schwierigen Bedingungen für ein stabiles und verlässliches Angebot im öffentlichen Nahverkehr gesorgt. Dafür möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken. Mit der Rückkehr zum normalen Fahrplan kehrt aber leider noch keine Normalität in unseren Alltag zurück: Um die Verbreitung des Corona-Virus in Schach zu halten, müssen wir weiterhin Abstand halten. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln trägt zu einem besseren Schutz vor Ansteckung bei. Deshalb bitte ich Sie eindringlich: Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln – so schützen wir uns gegenseitig!“

Verkehrsminister Guido Beermann: „Ich danke allen, die in dieser schwierigen Zeit engagiert und zuverlässig ihren Dienst verrichten und die Menschen mit Bus und Bahn sicher ans Ziel bringen. Sie gehören zu den Alltagshelden, die das Land am Laufen halten. Trotzdem sind wir auf die Unterstützung aller angewiesen. Es gilt gerade jetzt, gemeinsam aufeinander zu achten und Rücksicht zu nehmen.
Ein stabiler öffentlicher Personennahverkehr ist gelebte Daseinsvorsorge. Das gilt vor allem in Krisenzeiten. Dafür setzen wir uns jetzt und in der Zukunft weiter ein.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel: „Mit allen verfügbaren Kräften haben die Verkehrsunternehmen und ihre Mitarbeiter*innen, die politischen Verantwortlichen in Berlin und Brandenburg und das VBB-Team daran gearbeitet, das Bus- und Bahn-Angebot in den letzten Wochen aufrecht zu erhalten. Das hat sehr gut geklappt. Ein großes Dankeschön dafür! Mein großer Dank geht vor allem an die Fahrgäste, die sich umsichtig und verantwortungsvoll verhalten und dem Öffentlichen Nahverkehr die Treue halten. Gerade in dieser schwierigen Zeit kommt es auf Solidarität und Fürsorge füreinander an.“

Derzeit fahren die Verkehrsunternehmen schrittweise ab dem 27. April das Angebot wieder hoch, so dass die Busse und Bahnen im VBB-Land ab dem 4. Mai 2020 wieder nahezu vollständig nach dem regulären Fahrplan unterwegs sind. Der Wiedereinsatz von Verstärkerfahrten im S-Bahn- und Regionalverkehr während des Berufsverkehrs ist bis Ende Mai geplant. Auf den Linien RB26, RB66, RE66, RB91 und RB93 ist aufgrund der Grenzschließung die Fahrt nach Polen weiterhin nicht möglich. Auch die Kundenzentren der Verkehrsunternehmen haben bereits wieder geöffnet oder werden dies in den nächsten Tagen schrittweise tun.

Bitte Mund-Nasen-Schutz tragen und Abstand halten
In der Öffentlichkeit soll zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Hilfreich ist für alle, wenn Fahrgäste, die es ermöglichen können, Bus und Bahn außerhalb der üblichen Hauptverkehrszeiten nutzen. So können die Spitzenzeiten entzerrt werden.

Ab Montag, den 27. April ist eine Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV verpflichtend, Fahrgäste sollten ihn aber schon ab sofort aufsetzen. Als Mund-Nase-Bedeckung gelten einfache Schutzmasken oder selbstgenähte Modelle. Zum Schutz aller sind diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Wir appellieren an die Fahrgäste, in eigener Verantwortung die Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten öffentlichen Raum zu tragen – auch aus Rücksichtnahme und Respekt gegenüber anderen.

Achtung: Da sich weiterhin kurzfristig Fahrplanänderungen ergeben können, werden Fahrgäste gebeten, sich aktuell über die Fahrinfo-Apps von VBB, S-Bahn Berlin, DB und BVG und auf der Homepage des VBB unter vbb.de und den Webseiten der Verkehrsunternehmen im VBB zu informieren.

Mobilität + allg.: Rot-rot-grüne Verkehrspolitik auf dem Prüfstand – Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, …, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer ist für die Schaffung weiterer #P&R-Plätze im Berliner Verkehrsnetz und für das unmittelbare Umland
zuständig, welche Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und Konzepte insgesamt gibt es?
Antwort zu 1:
Im Land Berlin sind die Bezirke für Planung und Betrieb der #Park+Ride-Anlagen (#P+R)
zuständig. Im Land Brandenburg liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Kommunen.
Aktuell wird vom VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) im Auftrag des Landes
Brandenburg eine Bedarfsanalyse für Park+Ride- und Bike+Ride (B+R)-Anlagen
durchgeführt und der dortige Leitfaden überarbeitet. Ergebnisse werden zeitnah erwartet.
Darüber hinaus sind die beiden Länder Berlin und Brandenburg diesbezüglich einer
Kooperation bei der zukünftigen Schaffung von Park+Ride- sowie Bike+Ride-Stellplätzen
in der Hauptstadtregion gegenwärtig in konstruktiven Gesprächen.
Frage 2:
Welche personellen und finanziellen Mittel zu 1. stehen für etwaige Umsetzungspläne zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Im Haushalt 2020/21 stehen dem Senat keine entsprechenden Mittel zur Verfügung. Das
Land Brandenburg verfügt über ein Förderprogramm für Park+Ride- und Bike+RideAnlagen. Zudem erfahren die dortigen Kommunen in der Regel durch die Landkreise
zusätzliche Unterstützung.
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Frage 3:
Teilt der Senat die Auffassung, dass P&R-Plätze zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV führen, sein Fahrzeug
insbesondere in den Außenbezirken und am Stadtrand stehen zu lassen, um dann mit der S-Bahn oder
anderen öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren? (Bitte um begründete Antwort.)
Frage 5:
In welchen Bezirken und an welchen Bahnhöfen sieht der Senat welche Bedarfe an (zusätzlichen) P&RPlätzen?
Antwort zu 3 und 5:
Der Errichtung von Park+Ride- (P+R) und #Bike+Ride-Anlagen (#B+R) wird grundsätzlich
eine Verlagerungswirkung der Pendlerverkehre auf den öffentlichen Verkehr zugetraut.
Jedoch vertritt der Senat die Auffassung, dass P+R-Anlagen an den wohnortnächsten
Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs anzulegen sind. Nur
dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes (Angebot des
Öffentlichen Personennahverkehrs) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen und Pendler
aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden sollten. In den
Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht das
Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park+Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen).
In Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin schwerpunktmäßig mit der Realisierung von B+R-Anlagen und dem
Ausbau der #Radinfrastruktur.
Auch der gültige Nahverkehrsplan verfolgt u.a. das Ziel, die Erreichbarkeit des nächsten
Bahnhofs weiter auszubauen. Zudem wird das gemeinsam mit dem Land Brandenburg
laufende Projekt i2030 zur maßgeblichen Verbesserung der Pendlersituation in der
Metropolregion beisteuern.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl von P&R-Plätzen seit 2017 entwickelt und welche Pläne gibt es bis zum Ende der
Legislaturperiode 2021?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18133 zur Zukunft der
P+R-Parkplätze in Berlin vom 21.03.2019 wurden die der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz vorliegenden Rückmeldungen der Bezirke zu diesen Themen
zusammengefasst. Neue Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor.
Frage 6:
Welche wann gefassten Beschlüsse von welchen Bezirksverordnetenversammlungen und übermittelten
Anwohnerinteressen sind dem Senat bekannt, welche die Schaffung von P&R-Plätzen fordern, wie wurde und
wird mit diesen ggf. jeweils umgegangen?
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Antwort zu 6:
Dem Senat sind nicht alle BVV-Beschlüsse bekannt, dies gilt auch aufgrund der
Zuständigkeit der Bezirke für wesentliche Aufgaben in Zusammenhang mit P+R. Anfragen
von Bürgerinnen und Bürgern beziehen sich i.d.R. auf die Verfügbarkeit einzelner
Standorte, Fragen aus den Bezirken auf die unterstützende Wirkung der
Parkraumbewirtschaftung im Umfeld von Bahnhöfen zur Vermeidung von Überlastungen,
während Fragen aus Umlandgemeinden häufig die Tarifausweitung des Tarifgebiets B
betreffen.
Frage 7:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat und welche konkreten Pläne gibt es, den #Regionalverkehr zur
Entlastung der #S-Bahn auszubauen?
Antwort zu 7:
Der Ausbau des Schienenverkehrs ist für den Regionalverkehr und die S-Bahn
gleichermaßen notwendig, dies gilt sowohl für das Angebot als auch die Infrastruktur. Im
Rahmen des Projektes #i2030 werden gemeinsam mit dem Land Brandenburg sowohl
Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Regional- wie auch im S-BahnVerkehr betrachtet. Für den Regionalverkehr zählen dazu insbesondere die vorgesehene
Durchbindung von #Prignitzexpress und #Heidekrautbahn nach Gesundbrunnen, der Ausbau
der #Hamburger Bahn sowie die mögliche Reaktivierung der #Potsdamer Stammbahn.
Zudem sind im Nahverkehrsplan Berlins zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau des
Angebotes enthalten, die sukzessive umgesetzt werden. So werden bereits mit der
Betriebsaufnahme im Vergabenetz #Elbe-Spree die Leistungen beispielsweise auf den
Strecken Cottbus – Berlin – Nauen, Bad Belzig – Berlin, Ludwigsfelde – Berlin und
Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) signifikant erhöht. Auf dem Laufweg
Ludwigsfelde/Wünsdorf-Waldstadt – Flughafen BER – Ostkreuz – Oranienburg/Eberswalde
mit den Zwischenhalten Schöneweide, Ostkreuz, Lichtenberg und Hohenschönhausen
wird auf diesem Kernabschnitt künftig ein 30-Minuten-Takt angeboten.
Mehrleistungen sind auch im S-Bahn-Angebot vorgesehen, sobald die
Fahrzeugverfügbarkeit solche dort zulässt. Eine Entlastung der S-Bahn durch
Regionalverkehre ist jedoch weder möglich noch zweckmäßig. Berührungspunkte
zwischen den Regionalverkehrsstrecken und der S-Bahn bestehen nur in überschaubarer
Zahl, viele Gebiete der Stadt verfügen über höchstens einen Regionalbahnhof im weiteren
Einzugsbereich, eine Flächenerschließung ist mit dem Regionalverkehr innerhalb Berlins
nicht möglich. Der Regionalverkehr dient vielmehr auch nicht dem innerstädtischen
Verkehr bzw. der Anbindung des direkt angrenzenden Umlandes mit S-Bahn-Bedienung,
sondern der Anbindung der Region und dem schnellen Verkehr in die Mittel- und
Oberzentren des Landes Brandenburg. Der kapazitätsmäßige Beitrag, den der
Regionalverkehr im Vergleich zur S-Bahn in dichtem Takt leisten kann, ist verhältnismäßig
gering. Zudem lassen die langen Linienläufe von teilweise über 300 km eine
wirtschaftliche Bedienung im Umlandverkehr auch nicht zu, dazu müssten auf weiten
Teilen der Strecke bis in die Bundesländer Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern Kapazitäten angeboten und finanziert werden, die dort gar nicht notwendig
sind. Hinzutritt der Umstand, dass das Schienennetz des Regionalverkehrs weitestgehend
ausgelastet ist, über die oben genannten, bereits fest geplanten Mehrverkehre hinaus
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können weitere Züge auch mittelfristig nur in sehr begrenzten Umfang in den Knoten
Berlin eingebunden werden. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrsangebotes
erfolgt daher überwiegend entsprechend der Anforderungen und vorhandenen
Nachfragesteigerungen der Verkehre in und aus der Region.
Frage 8:
Welche neuen Buslinien, Straßenbahnlinien, S-Bahnerweiterungen und U-Bahn-Verlängerungen wurden seit
2017 vom Senat mit welchen Zeitplänen in Auftrag gegeben?
Antwort zu 8:
Das gesamte vorhandene Angebot des ÖPNV wird auf Grundlage des Nahverkehrsplanes
(NVP) weiterentwickelt, der in seiner jeweils gültigen Version Vorgaben für die
Angebotsplanung enthält. Dabei spielt eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle, die darauf
ausgerichtet sind, die Kapazitäten so auszuweiten, dass sie dem im
Stadtentwicklungsplan Verkehr angegeben Modal-Split-Zielen für den ÖPNV gerecht
werden. Die Anzahl der Buslinien ist für eine Ableitung der Kapazitätsentwicklung wenig
aussagekräftig, da ein wesentlicher Teil der Angebotsentwicklung im Busbereich in der
Ausweitung des Angebots auf bestehenden Linien besteht. Seit 2017 bis zum
Jahresfahrplan 2020 ist das Busangebot insgesamt von 91,6 auf 93,6 Mio.
Fahrzeugkilometer pro Jahr ausgeweitet worden. Hinzu kommen bspw. neue Linienäste
oder Verlängerungen bestehender Linien. Analog besteht auch bei der Straßenbahn ein
wesentlicher Teil der Maßnahmen in Angebotsausweitungen auf vorhandenen Strecken,
von 2017 bis 2020 von 20,4 auf 20,9 Mio. Zugkilometer p.a. Nähere Details zu den
Grundsätzen der Angebotsplanung enthält für die Jahre bis 2018 das Kapitel IV des NVP
2014-2018
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
ahverkehrsplan_2014-2018.pdf), im aktuellen NVP das Kapitel V zur Entwicklung der
Angebote des ÖPNV bis 2023/2035
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
vp2019-2023/NVP_2019-2023.pdf).
Hinsichtlich der Beauftragung von Planungen ist auf die laufenden Planungsaufträge an
die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) zum Ausbau des Straßenbahnnetzes (Turmstraße I,
Adlershof II, u.ä.) zu verweisen. Bei U-Bahnen wird gemäß des Beschlusses u.a. zum
NVP 2019-2023 die Machbarkeit verschiedener Streckenverlängerungen von U-Bahnen
(U6, U7 und U8) geprüft. Bei den S- und Regionalverkehren wird auf die Antwort zu 7.
verwiesen.
Frage 9:
Welche Anstrengungen des Senats gibt es zur Ausweitung des AB-Tarifbereichs, um den ÖPNV attraktiver zu
machen?
Antwort zu 9:
Der Senat teilt nicht die Annahme, dass durch eine Verschiebung der Tarifgrenze
zwischen Berlin B und Berlin C der ÖPNV dergestalt attraktiver würde, dass dadurch
bestehende Probleme an der Tarifgrenze gelöst würden.
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Aktuell sind die Tarifgrenzen im VBB verständlich und leicht merkbar: der S-Bahn-Ring ist
die Grenze von Berlin A, die Berliner Landesgrenze umfasst Berlin B. Durch eine
Ausweitung würde dieser große Vorteil verloren gehen, der Tarif würde schwerer zu
verstehen und erklärungsbedürftiger. Hinzu kommt, dass – je nach Ausgestaltung – mit
Mindereinnahmen von 12-25 Mio. Euro zu rechnen wäre, die von den
Verkehrsunternehmen zu kompensieren wären. Die Nachteile stehen nicht im Verhältnis
zu den Vorteilen: Stationen direkt hinter der Landesgrenze sind durch die Entwicklungen
auf dem Immobilienmarkt und meist vergleichsweise kurze Fahrzeiten ins Berliner
Zentrum auch ohne Verschiebung der Tarifgrenze attraktiv. Zudem würde durch eine
Verschiebung der Tarifgrenze die Problematik der Einpendlerinnen und Einpendler aus
Brandenburg und des damit verbundenen Parkdrucks nicht gelöst, sondern nur zu weiter
außerhalb gelegenen Stationen verlagert werden. Der finanzielle Vorteil für wenige
Fahrgäste, die durch eine Verschiebung der Tarifgrenze bessergestellt würden, müsste
durch alle Fahrgäste kompensiert werden, was zu einer tariflichen Ungerechtigkeit führt.
Eine Ausweitung des Tarifbereichs B auf das Gebiet des Landes Brandenburg könnte
auch nicht durch das Land Berlin alleine, sondern nur in den Gremien des VBB zusammen
mit dem Land Brandenburg und den Brandenburger Verkehrsunternehmen und
Aufgabenträgern entschieden werden.
Frage 10:
Gibt es einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes für die Berliner Außenbezirke? Wenn
ja, welche Maßnahmen und konkreten Ziele in welchem Zeit- und Kostenrahmen gibt es? (Bitte um Angaben
zu jedem Bezirk und bezirksübergreifende Maßnahmen.)
Antwort zu 10:
Das Mobilitätsgesetz regelt, in welchen Planwerken entsprechende Maßnahmen erarbeitet
und definiert werden müssen. Diese Maßnahmen werden dann nach Maßgabe des
Haushaltsgesetzgebers sukzessive umgesetzt. Nicht alle derartigen Planwerke sind
bereits erarbeitet, so dass eine Auflistung hier entfällt. Bezüglich des ÖPNV wird auf den
bereits verabschiedeten Nahverkehrsplan und die darin festgelegten Maßnahmen
verwiesen.
Die Frage nach einem gezielten Maßnahmenplan für die Außenbezirke zielt vermutlich auf
den bereits in früheren Schriftlichen Anfragen hinterfragten Begriff der „gleichwertigen
Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins“ aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ab (§ 1
Abs. 1 MobG) ab. „Gleichwertig“ ist jedoch nicht gleichbedeutend mit „gleich“, insofern
bedarf es auch keines gesonderten Maßnahmenplans für Außenbezirke, da der
wesentliche Maßstab für die Gleichwertigkeit die über alle Verkehrsträger gesamthaft
beurteilte Erschließungswirkung ist. Hierzu wurde bezogen auf den ÖPNV bereits in der
Antwort auf die Schriftliche Anfrage S18-20169 auf die entsprechenden
Untersuchungsergebnisse im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen, u.a. auf die
Ausweitung des 10-Minuten-Taktes und die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre.
Frage 11:
In welchem Umfang stehen Mittel für die Sanierung und Erweiterung des Radverkehrsnetzes zur Verfügung?
(Bitte um Angaben zu jedem Bezirk und der konkreten vorgesehenen Maßnahmen.)
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Antwort zu 11:
In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 stehen für die Sanierung und Erweiterung des
Radverkehrsnetzes im Kapitel 0730 bei den Titeln 52108, 68228, 72016 und 89116
insgesamt Mittel in Höhe von 44,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel der Titel 52108 und
72016 können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.
Hinzu kommen Mittel in Höhe von insgesamt 96 Mio. Euro der Programme SIWANA III, IV
und V.
Die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Einzelprojekte bzw. auf die einzelnen
Bezirke wird erst im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres kurzfristig festgelegt.
Frage 12:
Mit welchem Mittelansatz und welchen Maßnahmen wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im
Kontext Mobilität gestärkt?
Antwort zu 12:
Für den ÖPNV gilt die grundsätzliche Vorgabe der vollständigen Barrierefreiheit ab 2022,
Festlegungen hierzu trifft der NVP in Kapitel III.4, Barrierefreiheit. Es muss grundsätzlich
gewährleistet sein, dass alle Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die sich – ggf.
durch Gebrauch persönlicher Hilfsmittel wie bspw. Rollstühle, Rollatoren oder Langstöcke
– im öffentlichen Raum autonom bewegen, dies auch bei der Nutzung des ÖPNV können.
Analog müssen sie, wenn sie mit Begleitpersonen im sonstigen öffentlichen Raum
unterwegs sind, mit diesen auch den ÖPNV nutzen können.
Besonders herausfordernd ist dabei der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen (siehe
hierzu im Detail auch die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/22692), die
Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips bei der Fahrgastinformation auch im
Oberflächenverkehr mit Bus und Straßenbahn (siehe Kapitel III.4.4.3 im NVP) sowie die
Gewährleistung alternativer barrierefreier Beförderungsmöglichkeiten im Fall von
Störungen und noch fehlendem barrierefreien Ausbau (siehe Kapitel III.4.5.4 im NVP).
Für den öffentlichen Straßenraum stehen mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie
öffentliche Räume“ („Bordabsenkungsprogramm“) finanzielle Mittel zur Verfügung. Ziel des
Programms ist, alle wesentlichen Fußverkehrsverbindungen und Gehwege an
Einmündungen und Kreuzungen barrierefrei herzustellen.
Die Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen nimmt der jeweilige Bezirk,
insbesondere in Abstimmung mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen, eigenständig vor.
Im Jahr 2020 belaufen sich die eingeplanten Kosten auf 1,8 Millionen Euro. Jedem Bezirk
wurden somit zu Beginn des laufenden Jahres 150.000 Euro für die
Maßnahmenumsetzung in auftragsweiser Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz