BVG + S-Bahn: Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage Drs. 18/24811: Tempo beim schienengebundenen ÖPNV, aus Senat

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Frage 1:

Weshalb wurden in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 18/24811, wie im Übrigen auch schon in der Drs. 18/24411, nicht die tatsächlichen, auf der #Pünktlichkeit basierenden, #Durchschnittsgeschwindigkeiten angegeben, sondern lediglich die aus der planmäßigen Fahrzeit und Streckenlänge errechneten?

Antwort zu 1:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Aus der Anfrage war nicht zu erkennen, dass die #Ist-Geschwindigkeiten angefragt sind. Standardmäßig erfolgt eine Kommunikation der #Soll-Geschwindigkeiten.“

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Die Auswertung, Analyse und Aufbereitung der tatsächlich gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeiten auf den durch die S-Bahn Berlin GmbH betriebenen Linien überschreitet die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit.“

Der VBB teilt hierzu mit:

„Dem VBB liegt kein Modul zur automatisierten Ermittlung der tatsächlich gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeiten vor. Eine Abfrage und manuelle Berechnung von über 200 Tsd. jährlichen Fahrten im #Regionalverkehr würde die zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit überschreiten.“

Frage 2:

Welche Aussagekraft misst der Senat vor diesem Hintergrund der Antwort „Die mittlere Beförderungsgeschwindigkeit lag bei der Straßenbahn 2018 und 2019 insgesamt konstant bei 18,8 km/h. Die mittlere #Beförderungsgeschwindigkeit beim Omnibus konnte von insgesamt 17,9 km/h (2018) auf 18 km/h (2019) gesteigert werden.“ aus der Drs. 18/24411 bei?

Antwort zu 2:

Die BVG teilt hierzu mit:

„Die Aussage beinhaltet die Information, dass von Seiten der BVG keine gravierenden Fahrzeitveränderungen im gesamten Netz vorgenommen werden mussten, um auf veränderte verkehrliche Herausforderungen stadtweit zu reagieren.“

Der Senat teilt die Einordnung der BVG zu ihrer Aussage.

Frage 3:

Wie hoch lagen die #Pünktlichkeitsquote und die daraus resultierende #Durchschnittsgeschwindigkeit der U- Bahnen in Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020, soweit bisher bekannt (bitte um Auflistung aller Linien)?

Frage 5:

Wie hoch lagen die Pünktlichkeitsquote und die daraus resultierende Durchschnittsgeschwindigkeit  der Straßenbahnen in Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020, soweit bisher bekannt (bitte um Auflistung aller Linien)?

Antwort zu 3 und 5:

Die BVG verweist hierzu auf die Übersicht in den nachfolgenden Tabellen und teilt ergänzend mit: „Im Jahr 2020 konnte die Pünktlichkeit verbessert werden.“

 

 

Linie

2018 2019 2020 (bis 3. Quartal)
Pünktlichkeit in % Ist-Geschwin- digkeit in km/h Pünktlichkeit in % Ist-Geschwin- digkeit in km/h Pünktlichkeit in % Ist-Geschwin- digkeit in km/h
U1 97,3% 24,58 96,9% 24,78 98,3% 24,45
U2 98,7% 25,33 98,5% 25,23 98,4% 25,36
U3 97,7% 27,49 97,1% 28,22 98,4% 28,28
U4 99,8% 28,75 99,8% 28,60 99,8% 28,87
U5 99,1% 33,38 99,1% 32,82 99,2% 33,18
U6 97,3% 29,57 97,8% 29,84 98,7% 30,07
U7 98,1% 32,53 98,3% 32,38 98,9% 32,55
U8 99,1% 29,58 99,1% 29,53 99,2% 29,60
U9 98,9% 30,74 99,2% 30,68 99,4% 31,27
U55 99,9% 27,30 99,8% 27,20 97,8% 27,00

 

 

 

 

Linie

2018 2019 2020 (bis 3. Quartal)
Pünktlichkeit in % Ist-Geschwin- digkeit in km/h Pünktlichkeit in % Ist-Geschwin- digkeit in km/h Pünktlichkeit in % Ist-Geschwin- digkeit in km/h
M1 91,4% 15,68 89,6% 15,26 92,4% 15,34
M2 95,8% 15,16 96,3% 15,21 97,0% 15,33
M4 94,0% 17,30 94,7% 17,17 95,6% 17,55
M5 87,7% 16,73 85,8% 16,55 89,6% 16,44
M6 86,1% 19,59 86,3% 19,29 89,5% 19,32
M8 87,3% 19,41 86,0% 19,20 88,5% 19,52
M10 94,3% 14,30 93,7% 14,19 95,0% 14,59
M13 90,9% 17,83 88,2% 18,19 91,8% 18,06
M17 89,9% 19,03 83,3% 18,47 86,1% 18,94
12 79,9% 15,44 80,8% 15,41 87,7% 15,70
16 94,7% 20,40 94,7% 20,31 96,8% 20,54
18 96,3% 21,67 94,5% 21,07 93,9% 21,26
21 76,0% 17,96 77,8% 17,59 84,0% 17,68
27 87,0% 19,78 82,6% 19,47 87,7% 18,54
37 89,1% 18,08 80,5% 17,34 82,3% 17,11
50 92,1% 19,05 91,6% 19,31 93,8% 19,21
60 83,5% 18,06 87,6% 17,91 92,1% 19,06
61 89,1% 18,71 91,5% 19,18 94,3% 18,28
62 94,2% 17,39 89,3% 16,32 92,0% 17,33
63 92,6% 16,59 88,6% 16,28 93,8% 16,55
67 94,4% 18,40 92,7% 17,74 92,3% 18,19
68 92,2% 21,00 85,3% 20,37 90,0% 21,21

Frage 4:

Wie hoch lagen die Pünktlichkeitsquote und die daraus resultierende Durchschnittsgeschwindigkeit der S- Bahnen in Berlin in den Jahren 2018, 2019 und 2020, soweit bisher bekannt (bitte um Auflistung aller Linien)?

Antwort zu 4:

Die DB AG teilt hierzu mit:

„Wie unter 1. ausgeführt, werden keine Durchschnittsgeschwindigkeiten auf der Basis der tatsächlichen Reisezeiten aller Zugfahrten ermittelt. Nachstehend eine Übersicht der Pünktlichkeitsgrade aller S-Bahn-Linien in den Jahren 2018, 2019 und 2020 (bis September) bei einem Schwellenwert von 3:59 Minuten.“

Linie 2018 2019 2020*
S1 96,84% 97,13% 98,04%
S2 96,35% 96,97% 97,85%
S25 96,26% 95,87% 97,25%
S26 97,34% 97,54% 98,25%
S3 94,90% 96,83% 97,43%
S41 94,45% 94,91% 96,69%
S42 94,40% 94,95% 96,78%
S45 97,27% 97,14% 97,95%
S46 94,82% 95,08% 96,10%
S47 96,99% 96,92% 98,06%
S5 91,44% 95,38% 96,05%
S7 92,77% 95,45% 96,16%

 

 

S75 96,86% 97,84% 97,98%
S8 96,73% 96,36% 96,88%
S85 94,30% 93,18% 94,73%
S9 95,26% 97,03% 97,58%
  • Werte für 2020 bis September

Frage 6:

Welche möglichen Konsequenzen für zukünftige Ausbauvorhaben des schienengebundenen ÖPNV sieht der Senat durch einen Vergleich der Pünktlichkeitsquoten aus den Fragen 3 bis 5?

Antwort zu 6:

Für die Wahl des am besten geeigneten Schienenverkehrsmittels im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind viele verschiedene Kriterien zu berücksichtigen. Der Vergleich der einzelnen Verkehrsträger erfolgt für jedes konkrete Vorhaben nach einem umfangreichen Kriterienkatalog unter Maßgabe der bestmöglichen Zielerfüllung und dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit über eine Nutzen-Kosten-Untersuchung. Aus dem bloßen Vergleich der Pünktlichkeitsquoten einzelner Verkehrssysteme, die sich zudem bei Betrachtung einzelner Linien und Zeiträume stark unterscheiden, können daher keine pauschalen Konsequenzen für oder gegen den Ausbau im schienengebundenen ÖPNV getroffen werden.

Die Straßenbahn ist durch die Wechselwirkungen mit dem weiteren Straßenverkehr im Vergleich zu U-Bahn und S-Bahn stärker von externen Störeinflüssen betroffen. Beim Ausbau des Straßenbahnnetzes werden daher folgende wesentliche infrastrukturelle Komponenten eingesetzt, um einen pünktlichen und regelmäßigen Betrieb sowie stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten:

  • Räumliche Trennung vom übrigen Verkehr durch Anlage vorzugsweise begrünter besonderer Bahnkörper oder abmarkierter Gleisbereiche
  • Zeitliche Trennung vom übrigen Verkehr an den Stellen, wo die Anlage besondererBahnkörper räumlich nicht möglich ist
  • Durchgängige Anlage von barrierefrei zugänglichen Haltestellen
  • Durchgängige Ansteuerung der Lichtsignalanlagen zur weitgehenden Minimierung der Verlustzeiten an Knotenpunkten

Die räumliche oder zeitliche Trennung vom übrigen Verkehr ist vom verfügbaren Verkehrsraum abhängig und wird abschnittsweise festgelegt. Die räumliche Trennung durch die Anlage besonderer Bahnkörper wird vorzugsweise angestrebt.

Berlin, den 12.10.2020 In Vertretung

Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife + Bus: Bei uns piept’s wohl Wer regelmäßig in den Bussen der BVG unterwegs ist, kennt die kleinen Kontrollgeräte im Einstiegsbereich schon länger. aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=266&download=3032

Wer regelmäßig in den Bussen der BVG unterwegs ist, kennt die kleinen #Kontrollgeräte
im Einstiegsbereich schon länger. Stammkunden, die einen elektronischen
Fahrschein, die #fahrCard, haben, konnten sie in vielen Fahrzeugen
auch bisher schon nutzen, um die Gültigkeit des scheckkartengroßen #Plastiktickets
zu überprüfen. In wenigen Tagen wird der bisher freiwillige Testbetrieb
beendet und aus dem „Kann“ wird ein „#Soll“.
Ab dem 1. März entfällt nämlich bei den fahrCards die Sichtprüfung durch die
Busfahrerinnen und -fahrer. Diese Kontrolle übernehmen nun wie geplant die
automatischen Kartenkontrollgeräte an der linken Haltestange der vorderen
Tür. Das kleine Gerät quittiert mit einem kurzen Pieps und einer grünen LED,
dass die fahrCard für den Tarifbereich und die Tageszeit gültig ist. Wenn die
Karte zu kurz an das Gerät gehalten wird, leuchtet eine orangefarbene LED,
dann muss der Vorgang wiederholt werden. Wenn die fahrCard ungültig ist,
leuchtet eine rote LED, und die Fahrgäste werden gebeten, sich an den Fahrer
oder die Fahrerin zu wenden.
Fast alle Busse sind mittlerweile mit mindestens einem Lesegerät ausgestattet,
man erkennt am Logoaufkleber vorne rechts am Bus, welche Busse ein
Lesegerät haben. Bei Bussen, die bisher noch nicht mit der Technik ausgestattet
sind, sollten die Fahrgäste ihre fahrCard wie bisher dem Fahrer oder
der Fahrerin zeigen. Im Laufe des Jahres soll in den Bussen jeweils ein zweites
Lesegerät in Betrieb genommen werden, und zwar oben am Fahrscheindrucker
des Fahrers, um eine fahrCard-Kontrolle auch im rechten Eingangsbereich
zu ermöglichen.
Bei den automatischen Kontrollen in den BVG-Bussen werden übrigens – abweichend
vom deutschen Branchenstandard – keine Daten auf die Karten
geschrieben.