Die BVG teilt mit, dass es derzeit noch keinen konkreten Termin für diese Maßnahme gibt. Es wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/ 21624 verwiesen.
Frage 2:
Sind die erforderlichen Genehmigungen durch #Denkmalschutz und Technische #Aufsichtsbehörde nunmehr erteilt worden? Mit welchen Auflagen wurden jeweils welche Genehmigung verbunden? Falls nein, welche Auflagen wurden durch die Behörden jeweils angekündigt?
Wie bewertet der Senat den Vorschlag einer Anzuhörenden in der genannten Sitzung, eine der vier zuständigen Senatsverwaltungen mit der Federführung und Koordination zu betrauen, um ein gesamtheitliches Logistikkonzept für #Inklusionstaxis und #Sonderfahrdienste zu entwickeln?
Plant der Senat, diesen Vorschlag aufzugreifen bzw. umzusetzen? Falls ja, beabsichtigt die Sozialsenatsverwaltung die Federführung zu übernehmen?Sofern ja, bis wann ist die Benennung der federführenden Verwaltung und insbesondere die Vorlage eines ersten Grobkonzepts zu erwarten?
Wie ist der aktuelle Stand zur Einführung eines #Mindesttarifs für #Mietwagen in Berlin? Welche Fortschritte gibt es seit Beantwortung der Drs. 19/ 20823?
Frage 2:
Liegt dem Senat externe #Rechtsexpertise zur Vorbereitung und Anordnung preisregulierender Maßnahmen nach § 51a Abs. 1 PBefG vor? Wenn ja, welche Erkenntnisse zur rechtssicheren #Anordnung der entsprechenden Maßnahmen liegen dazu vor?
Frage 3:
Der Senat antwortete in der Drs. 19/ 20823: „ Da noch nicht bekannt ist, wann genau die schriftliche Begründung vorliegen wird und inwieweit diese die Prüfungen und Abstimmungen beeinflusst, ist es derzeit nicht möglich, eine verbindliche Aussage zum Zeitplan zu treffen.“
Auf welche Weise stellt der Senat sicher, dass die #Guthabenkarte für alle #Fahrgäste stadtweit fußläufig, insbesondere für ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen #zugänglich ist?
Anfang August 2021 ist die #Ortskundeprüfung im #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) entfallen. In der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (#Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) heißt es in Paragraph 48, Absatz 4: „Die Fahrerlaubnis zur #Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber – falls die Erlaubnis für #Taxen, #Mietwagen und den gebündelten #Bedarfsverkehr gelten soll – einen Nachweis der #Fachkunde vorlegt. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste #Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.“ Es ist demnach eigentlich ein „Nachweis der Fachkunde“ für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gefordert. Seitens des Bundesgesetzgebers gibt es bisher aber noch keine konkreten Anforderungen bzw. Regelungen dazu. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um auf die Umsetzung einer bundeseinheitlichen Regelung zur Ausgestaltung des sog. Fachkundenachweises hinzuwirken?
In welcher Form werden Daten über fehlende, abgelaufene oder falsche #Genehmigungen von #Mietwagenunternehmen, die das #Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) erhoben hat, an die Brandenburger Behörden weitergegeben?
Frage 2:
Werden auch Informationen des Zolls der Finanzämter oder weiterer Berliner Behörden im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten bei der Überprüfung von Mietwagenkonzessionen an Brandenburger Behörden weitergegeben? Wenn ja in welchem Umfang, wenn nein warum nicht?
Frage 3:
Welches Abstimmungsprozedere besteht in diesem Zusammenhang zwischen der Berliner und den Brandenburger Behörden? Gibt es konkrete Gespräche über eine Intensivierung, bzw. Verbesserung des Informationsaustausches?
Wie viele Anfragen der Brandenburger Behörden zu „ Neu Konzessionsanträgen“ im Mietwagenbereich gab es seit dem 01.03.24 an Berliner Behörden?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft des LABO wurde mit den Genehmigungsbehörden im Land Brandenburg Ende 2023 u. a. vereinbart, dass sich die dortigen Genehmigungsbehörden an das LABO wenden können, um im Rahmen des dortigen Genehmigungsverfahrens in Berlin vorliegende Informationen zu Unternehmen und verantwortlichen Personen zu erhalten. Dies soll insbesondere dann erfolgen, wenn erkennbar ist, dass ein Unternehmen seinen Sitz von Berlin ins Umland verlegt hat oder verantwortliche Personen ihren Wohnsitz in Berlin haben. Diese Möglichkeit wird von den brandenburgischen Genehmigungsbehörden nach Eindruck des LABO erkennbar genutzt, sodass das LABO auf Nachfrage über den vollständigen Sachverhalt, insbesondere über nicht oder nicht mehr vorhandene Genehmigungen und deren Hintergründe entsprechend informiert.
Die Austauschrunden mit den Brandenburger Behörden finden nach Auskunft des LABO regelmäßig statt und dienen der Verbesserung des Informationsaustausches.
Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 10 SchwarzArbG die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde, wenn sich bei der Durchführung ihrer Aufgaben nach dem SchwarzArbG Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz ergeben. Die Mitteilung über Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgt, sobald diese rechts- bzw. bestandskräftig abgeschlossen sind.
Finanzämter leisten im Wege der Amtshilfe bei konkreten Einzelanfragen Unterstützung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen.
Eine statistische Erfassung von tatsächlichen Anfragen Brandenburger Behörden erfolgt nicht.
Frage 4:
Welche konkreten Zahlen von Neubeantragungen von Konzessionen in Brandenburg von Mietwagenunternehmen, die in Berlin Ihre Konzession verloren haben oder in den letzten 3 Monaten freiwillig zurückgegeben haben, sind dem LABO bekannt?
Frage 5:
Welche Erkenntnisse liegen dem LABO vor, in welchen Fällen von Brandenburger Behörden diesen Konzessionsanträgen stattgegeben worden sind?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft des LABO liegt diesem aufgrund der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der brandenburgischen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden keine Zahlen zu den dort beantragten und stattgegebenen Konzessionsanträgen vor.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten bestehen für Berliner Behörden #Mietwagenfahrzeuge mit Brandenburger Zulassungen bei Kontrollen auf Berliner Straßen zu untersuchen?
Antwort zu 6:
Das LABO und die #Polizei Berlin kontrollieren im Rahmen ihrer Verkehrskontrollen jede Art von Mietwagen, unabhängig davon, wo das Fahrzeug #zugelassen oder #konzessioniert ist. Etwaige in Berlin festgestellte Verstöße gegen das #Personenbeförderungsgesetz werden nach Auskunft des LABO dann an die für den Sitz des Unternehmens zuständige #Genehmigungsbehörde übermittelt. Diese führt dann ein #Ordnungswidrigkeitenverfahren in eigener Zuständigkeit durch.
„Wumm.“ Der aggressive Knall, mit dem die ausklappbare #Rampe auf dem Bordstein aufschlägt, ist ein vertrauter Soundtrack für viele Menschen, die sich im #Rollstuhl durch die Stadt bewegen und dabei Busse der BVG nutzen. Wenn sich die Lücke zwischen Haltestelle und Fahrzeugkante nicht überwinden lässt, sind sie darauf angewiesen, dass die Busfahrerin oder der Busfahrer aussteigen und händisch für #Überbrückung sorgen.
Das eigentlich gesetzlich vorgegebene Ziel wurde längst gerissen: Bis zum 1. Januar 2022, so ist es im #Personenbeförderungsgesetz des Bundes festgeschrieben, sollte für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine „vollständige #Barrierefreiheit“ erreicht werden. In Berlin sind allerdings auch jetzt noch 26 der 175 U-Bahnhöfe nicht stufenlos erreichbar. Dazu kommen acht Stationen, die mit #Rampen ausgestattet sind, deren #Neigung jedoch nicht die aktuellen Anforderungen erfüllt. Bis sämtliche U-Bahnhöfe über Aufzüge verfügen werden, wird es noch bis in die 2030er-Jahre dauern, wie aus einer aktuellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Tino Schopf hervorgeht.
In Berlin gibt es neben den ca. 5.500 konzessionierten #Taxen auch rund 4.400 vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) genehmigte #Mietwagen. Ein großer Teil hiervon ist über die jeweiligen Apps der #Vermittlungsdienste#Uber, #Bolt und #FreeNow für individuelle Fahrten buchbar.
Aufgrund eigener Kontrollen sowie aufgrund Feststellungen anderer Behörden, insbesondere der Polizei Berlin, ist bekannt, dass es auch eine große Zahl an Mietwagen von Unternehmen gibt, die über keine Genehmigung verfügen und dennoch über die genannten Apps vermittelt werden. Oftmals haben diese Unternehmen bei den Vermittlungsdiensten gefälschte Unterlagen vorgelegt, ohne dass dies im #Registrierungsprozess entdeckt wurde. Damit verschaffen sich diese Unternehmen einen unzulässigen Vorteil zu Lasten der ordnungsgemäß angemeldeten und genehmigten Mietwagen- und Taxi-Unternehmen.