Schiffsverkehr: Ufer, Gewässer und Steganlagen in Berlin, aus Senat

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Frage 1:

 

Welche #Ufer in welchen Bezirken sind für die Bevölkerung frei #zugänglich (bitte bezirksscharf darstellen)?

 

Antwort zu 1:

Die Bezirke haben wie folgt geantwortet: Bezirksamt Treptow-Köpenick:

„Die Uferkonzeption als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung des Bezirkes gibt einen umfassenden Überblick über vorhandene Nutzungen und Entwicklungsziele der Uferlagen mit ca. 200 km Gewässerufern im Stadtbezirk. Die Detailbeschreibungen zu den Gewässerabschnitten und Karten sind veröffentlicht auf der Internetseite des Bezirksamtes Treptow-Köpenick                                                                https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-  verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.336262.php.“

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf:

„Die Ufer der Gewässer im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind in der Regel durch besucherlenkende Wegeführungen erlebbar. Zu benennen wäre beispielsweise der Wuhlewanderweg, der Biesdorfer Baggersee, das Landschaftsschutzgebiet Hönower Weiherkette.

 

Die Ufer des Elsensees sind nicht betretbar, da er sich in Privatbesitz befindet.

Die meisten Kleingewässer sind in Parkanlagen/Grünflächen eingebettet. Einige Kleingewässer sind zu ihrem Schutz vor Übernutzung und Vermüllung eingefriedet.“

 

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg:

„Der Fachbereich Grünflächen in Tempelhof-Schöneberg ist für die Pflege und Unterhaltung der stehenden Gewässer 2. Ordnung in Parkanlagen zuständig. Mit Ausnahme des Kynastteiches und des Freeseteiches sind alle Uferbereiche ganz oder in Teilen zugänglich. Letztere können aufgrund der steilen Böschung und fehlender Erschließungswege nicht erreicht werden.

 

Gleiches gilt für den im Bezirk gelegenen Abschnitt des Teltowkanals.

 

Die privaten Gewässer II. Ordnung sind mit Ausnahme des Lindenhofweihers nicht zugänglich. Röthepfuhl und Waldpfuhl sind aus Gründen des Natur- und Artenschutzes ebenfalls nicht zugänglich.“

 

Bezirksamt Reinickendorf (Antwort zu Fragen 1 und 2):

„Im Bezirk Reinickendorf gibt es zahlreiche Möglichkeiten für die Bevölkerung unmittelbar die Uferbereiche des Tegeler Sees und der Havel zu erleben. Für den Tegeler See gibt es einen Uferwanderweg, der von Saatwinkel über Tegel, Tegelort bis zum Ort Heiligensee führt. Dabei ist nicht immer das direkte Ufer zu erleben, hin und wieder muss man kleine Umwege durch den Wald oder um privat genutzte Grundstücke, wie z.B. das Freibad Tegeler See oder die Villa Borsig machen. Im Bereich des Nieder Neuendorfer Sees ist die Zugänglichkeit nur an wenigen Stellen möglich. Dies vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass sich dort aufgrund der extensiven Nutzung naturräumlich wertvolle Bestände gebildet haben. Naturbelassene Bereiche sind hier partiell anzutreffen.“

 

Bezirksamt Neukölln:

„In Neukölln gibt es den Landwehrkanal, den Neuköllner Schifffahrtskanal und den Teltowkanal, die für die Bevölkerung weitestgehend frei zugänglich sind. Einschränkungen gibt es hier hauptsächlich durch Gewerbeansiedlungen.  Hierzu zählt vorwiegend  das Neuköllner Hafengebiet zwischen dem Neuköllner Schifffahrtskanal und dem Teltowkanal.

 

Darüber hinaus liegt in Neukölln auch noch das Rudower Fließ, welches ebenfalls für die Bevölkerung weitestgehend frei zugänglich ist.“

 

Bezirksamt Pankow (Antwort zu Fragen 1 und 2):

Gewässer Ufer                       frei

zugänglich?

Ufer naturbelassen? Röhricht vorhanden? Qualität?
Arkenberger See Ja,                       aber

Privatgelände

Ufer gestört wenig  Röhricht, schlecht
Biotopsee Arkenberge Ja  teilweise,  aber Privatgelände Größtenteils ja Ja, mäßig
Elfenteich Ja,  in  Grünanlage, privat ja nein
Goldfischteich niedrige Umzäunung,           in Grünanlage, Steg Größtenteils ja Ja, gut

 

 

Hamburger Teich Nein,      eingezäunt, privat ja Ja, gut
Heimfriedteich Nein, privat Größtenteils ja Wenig, mäßig
Kreuzpfuhl nein Größtenteils ja Ja,     mäßig     bis schlecht
Krugpfuhl nein Nein,               Teichfolie, Befestigung Ja, gut
Rohrpfuhl Heinersdorf nein ja nein
Schwarzwassersee Nein ja Ja, gut
Teich                     Heim- Krankenhaus nein ja nein
Teich im Botanischen Volkspark ja ja Ja, gut
Teich Lindenhof Schwer zugänglich ja Ja, trockengefallen
Teich             Rübländer Straße Nein, privat ja Ja, gut
Teich        Straße        am Steinberg Nein,                        in

Kleingartenanlage

teilweise, Regenrückhaltebecken Ja, gut
Teich Wackenbergstraße Nein, privat ja Ja,
Teiche Streckfußstraße Nein, privat nein Ja,     mäßig     bis schlecht
Torfstich II nein ja Ja,            mäßig, trockengefallen
Viktoriateich Ja, Steilkante ja Nein, trockengefallen
Weißer See Ja,                niedrige Umzäunung, in Grünanlage teils Sehr          wenig,

mäßig              bis schlecht

Wilhelmsruher See ja nein (Betoneinfassung) nein
Ziegelteich nein ja Ja,     mäßig     bis gut
Köpchensee teils ja Ja, gut

 

 

Frage 2:

 

Welche Ufer in Berlin sind #naturbelassen (bitte bezirksscharf darstellen)? Wo befindet sich Röhricht, und wie ist die Qualität einzuordnen? (bitte bezirksscharf darstellen)?

 

Antwort zu 2:

Die Bezirke haben wie folgt geantwortet: Bezirksamt Treptow-Köpenick:

„Die Uferkonzeption als Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung des Bezirkes gibt einen umfassenden Überblick über vorhandene Nutzungen und Entwicklungsziele der Uferlagen mit ca. 200 km betrachteten Gewässerufern im Stadtbezirk. Die Detailbeschreibungen zu den Gewässerabschnitten und Karten sind veröffentlicht auf der Internetseite des Bezirksamtes Treptow-Köpenick https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-  verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.336262.php.

 

Das Steganlagenkonzept des Umwelt- und Naturschutzamtes Treptow-Köpenick bildet auf

107 Gewässer-Abschnittsteckbriefen die Bestandsituation u.a. zu Uferstrukturen und Biotopen, wie z.B. Röhrichte, ab. Die Detailbeschreibungen zu den Gewässerabschnitten und Karten sind veröffentlicht auf der Internetseite des Umwelt- und Naturschutzamtes Treptow-Köpenick

https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-  naturschutzamt/umweltschutz/artikel.118703.php.“

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf:

„Die Ufer der Gewässer im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind überwiegend naturbelassen. Eine der wenigen Ausnahmen stellt der Springpfuhl dar. Die meisten Gewässer weisen mehr oder weniger ausgeprägte Röhrichtzonen auf. Andauernde Niederschlagsdefizite und Zunahme der Sommertemperaturen in den letzten Jahren mit erhöhter Verdunstung führten zu niedrigen Wasserständen in den Gewässern bzw. zum Trockenfallen von Kleingewässern. Damit verbunden sind Beeinträchtigungen der Röhrichtzonen.“

 

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg:

„Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg führt kein Kataster für naturbelassene Bereiche oder Röhrichtzonen. Im Bezirk gibt es sowohl künstlich geschaffene Uferzonen (wie z. B. in Gartendenkmälern) wie auch naturbelassene Uferzonen (wie z. B. bei den eiszeitlichen Pfuhlen).“

 

Bezirksamt Neukölln:

„Das Rudower Fließ hat weitestgehend naturbelassene Ufer. Im Rudower Fließ gibt es Bereiche mit Röhricht, dessen Qualität als gut einzuordnen ist.“

 

Frage 3:

 

In welchen Bezirken gibt es Ufer- und Steganlagenkonzepte? Welche Bezirke haben keine entsprechenden Konzepte? Inwieweit kann der Senat Einfluss auf die Erstellung von Uferkonzeptionen im Rahmen seiner Verantwortung für den Gewässer- und Biotopschutz nehmen?

 

Antwort zu 3:

Die Bezirke haben wie folgt geantwortet: Bezirksamt Treptow-Köpenick:

„Im Bezirk Treptow-Köpenick gibt es ein Ufer- und ein Steganlagenkonzept.“

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf:

„Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es keine genehmigten Steganlagen und somit auch kein Steganlagenkonzept.

 

Direkte Uferkonzepte gibt es im Bezirk nicht, vielmehr fließen besucherlenkende Wegeführungen und Maßnahmen in Pflege- und Entwicklungsplänen oder Objektplanungen von Grünanlagen ein, um die Ufervegetation vor Trittschäden zu schützen.“

 

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg:

„Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat keine Ufer- und Steganlagenkonzepte. Für die Gartendenkmäler  liegen  z.  T.  Parkpflegewerke  vor,  die  auch  die  Gestaltung  der

 

Uferbereiche beschreiben. Bei den natürlichen Teichen erfolgt die Pflege der Uferzonen in Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt.“

 

Bezirksamt Reinickendorf:

„Reinickendorf hat die Erstellung einer Steganlagenkonzeption ausgeschrieben und im Jahr 2020 den entsprechenden Auftrag an ein externes Büro vergeben. Die Phase der Bestandsaufnahme ist abgeschlossen, mit der endgültigen Erstellung der Steganlagenkonzeption ist voraussichtlich bis Ende 2021 zu rechnen.“

 

Bezirksamt Neukölln:

„Ufer- oder Steganlagenkonzepte gibt es in Neukölln nicht, jedoch ist das Rudower Fließ mit einer großen Steganlage erlebbar gemacht worden.“

 

Bezirksamt Pankow:

„Pankow verfügt nicht über entsprechende Konzepte.“

 

Der Senat kann z. B. durch Bereitstellen von Geoinformationen für die Konzepte, durch allgemeine Regelungen und Formulierungen für alle Bezirke z. B. zur Entwicklung des Naturraums Ufer, zur Zugänglichkeit, zur Festsetzung von Gewässerrandstreifen im Innenbereich sowie fachlich bei Abstimmungen zur Belangen des Naturschutzes gegenüber privaten und öffentlichen Belangen und finanziell unterstützen.

 

Seit dem Inkrafttreten des Drittes Gesetzes zur Reform der Berliner Verwaltung (Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz-VGG) vom 17. Mai 1999 besitzt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine Fach- oder Rechtsaufsicht über die für Biotop- und Gewässerschutz zuständigen Bereiche der Berliner Bezirke. Der Senat kann daher keinen maßgeblichen Einfluss darauf nehmen, wie die Bezirke ihre jeweiligen Aufgaben im Biotop- und Gewässerschutz wahrnehmen.

 

Frage 4:

 

Welche Qualität haben die Gewässer zweiter Ordnung in Berlin? Gibt es Pläne, die Gewässerqualität zu verbessern? Wenn ja, wie genau? (bitte alle Fragen bezirksscharf darstellen). Plant der Senat eine fachliche und finanzielle Unterstützung dabei?

 

Antwort zu 4:

 

Die Frage kann nicht bezirksscharf beantwortet werden, da Fließgewässer in ihrer Gesamtheit untersucht werden.

 

Die kleinen Fließgewässer Berlins werden gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bzw. der Oberflächengewässerverordnung des Bundes (OGewV) auf ihren chemischen und ökologischen Zustand untersucht und bewertet. Aus diesen Ergebnissen ergibt sich ein Maßnahmenbedarf, wenn der gute ökologische Zustand nicht erreicht wird. Für die wichtigsten Fließgewässer zweiter Ordnung wurden in Abstimmung mit dem Land Brandenburg von der Quelle bis zur Mündung Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) entwickelt, die durch ihre Komplexität unterschiedlich weit in der Umsetzung sind.

 

Tegeler Fließ

Das Tegeler Fließ befindet sich bei den meisten der biologischen Qualitätskomponenten in einem mäßigen Zustand (Stufe 3 von 5 in der Bewertungsskala). Im Gegensatz zu anderen Bächen in Berlin wird bei den wirbellosen Tieren und den Wasserpflanzen eine hohe Artenvielfalt erreicht. Die eingeschränkte Durchgängigkeit und lokale Sauerstoffdefizite im Mittellauf mindern die Artenvielfalt bei den Fischen. Durchfluss und Stau werden streckenweise vom Biber bestimmt. Die strukturellen Defizite werden zunehmend durch eine angepasste Gewässerunterhaltung verbessert, die durch lokale Nutzungsansprüche und verringertes Wasserdargebot erschwert wird. Zu hohe Nährstoffeinträge nach Starkregenereignissen aus Berlin und Brandenburg sollen zunehmend verringert werden. Zur Bewirtschaftung der Grabensysteme bei Lübars wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Alle Maßnahmen sind in einem Gewässerentwicklungskonzept zusammengefasst.

 

Erpe

Die Wasserqualität der Erpe auf Berliner Gebiet wird von den Abläufen des Klärwerks Münchehofe bestimmt. Während im Mittel die wichtigsten Orientierungswerte nach Oberflächengewässerverordnung eingehalten werden,  gibt es nach Starkregen im Einzugsgebiet Überschreitungen, die sich negativ auf die Artenvielfalt des Gewässers auswirken. Während der Fischbestand durch die vollständige Durchgängigkeit und ausreichend Sauerstoff fast gut ist, überstehen nur anspruchslose wirbellose festsitzende Organismen oder solche mit geringen Generationszeiten die Schwankungen. Wasserpflanzenmassenentwicklungen weniger Arten erfordern Entkrautungsmaßnahmen. Im Klärwerk Münchehofe wird durch den Bau einer Flockungsfiltration zukünftig der überschüssige Phosphor zurückgehalten und Spitzenbelastungen verhindert. Maßnahmen zur Strukturverbesserung wurden in einem Gewässerentwicklungskonzept mit Brandenburg geplant. Aufgrund hydraulischer Gegebenheiten muss dieses zuerst auf Brandenburger Gebiet umgesetzt werden.

 

Wuhle/Neue Wuhle

Die Wuhle befindet sich ökologisch in mäßigem bis unbefriedigendem Zustand. Der Unterlauf ist stark verändert, so dass hier ein gutes ökologisches Potenzial ausgeschöpft werden muss. Nährstoffüberschuss führt vor allem im Oberlauf zu Fadenalgenmatten und im Unterlauf zu Verkrautungen. Die Durchgängigkeit für Fische wird vor allem durch ein Querbauwerk behindert. Ein geringes Wasserdargebot im Sommer und anhaltend geringe Grundwasserstände verursachten 2020 die Austrocknung im gesamten Oberlauf der Wuhle. Diverse Maßnahmen aus dem Gewässerentwicklungskonzept Wuhle /Neue Wuhle befinden sich in der Genehmigungsbauplanung. Dazu gehören auch Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung                                                                                    (Retentionsbodenfilter                                   und Hochleistungssedimentationsanlagen im Oberlauf).

 

Panke

Während sich der Oberlauf der Panke in einem mäßigen ökologischen Zustand befindet, ist der Unterlauf als schlecht zu bewerten. Die Defizite im Oberlauf können gemäß des Gewässerentwicklungskonzept Panke durch eine Verbesserung der Struktur und Durchgängigkeit beseitigt werden. Für die Qualität des Unterlaufes sind neben Strukturdefiziten vor allem stoffliche Belastungen entscheidend. Es laufen Planungen zur weitergehenden Reinigung im Klärwerk Schönerlinde und der entsprechenden Ableitwege. Maßnahmen zur Strukturverbesserung wurden bereits planfestgestellt.

 

Lietzengraben

Der Lietzengraben erfüllt bei ausreichender künstlicher Stützung seines angespannten Wasserhaushaltes im Sommer ein mäßiges ökologisches Potenzial. Strukturverbesserungen wurden durch umfangreiche Maßnahmen erreicht.

 

Gosener Graben

Der Gosener Graben in Köpenick erreicht als einziges kleines Fließgewässer einen guten ökologischen Zustand. Ausnahme ist ein schwankender Fischbestand, der durch die Flussseen im Einzugsgebiet bestimmt wird. Wasserpflanzen, Plankton und wirbellose Tiere sind artenreich.

 

Das Fredersdorfer Mühlenfließ fällt seit Jahren trocken, da kein Wasser aus dem Einzugsgebiet in Brandenburg die Berliner Stadtgrenze erreicht. Lediglich im Mündungsbereich staut Wasser aus dem Müggelsee zurück, welches eine zunehmend gute Qualität hat.

 

Die übrigen Fließgewässer, die für die Wasserrahmenrichtlinie von Berlin untersucht werden (z.B. Lake, Fließgraben) befinden sich ökologisch im mäßigen bis unbefriedigendem Zustand. Neben Strukturarmut im urbanen Raum, fehlender Durchgängigkeit und geringen Abflüssen sind sie allesamt zu nährstoffreich und werden als Regenwasserableiter mit unterschiedlicher Qualität genutzt. Für alle Fließgewässer nimmt der Anteil von eingewanderten Arten (Neobiota) zu. Das betrifft vor allem Fische und die wirbellosen Tiere.

Berlin, den 08.02.2021 In Vertretung

Stefan Tidow

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr + zu Fuß mobil: Öffentliche Uferwege in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie setzt der Senat das Ziel der Koalitionsvereinbarung um, die #Ufer der Berliner Gewässer grundsätzlich
#öffentlich #zugänglich zu machen; welches Zeitziel setzt sich der Senat dabei?
Antwort zu 1:
Grundsätzlich verfolgt der Senat das Ziel, öffentliche #Uferwege entlang der Berliner
Gewässer zu realisieren. Mit dem Landschaftsprogramm einschließlich
Artenschutzprogramm werden diese Ziele verdeutlicht und sind behördenverbindlich. Die
Umsetzung hängt von vielen Faktoren ab, wie Eigentumsrechte, Nutzungsrechte aber
auch örtliche Gegebenheiten, die es zu analysieren gilt, um daraus Umsetzungsstrategien
zu entwickeln. Dies ist ein langjähriger Prozess, der zeitlich nicht abschließend gefasst
werden kann.
Öffentliche Uferwege sind in vielen Bereichen entlang der Gewässer, wie beispielsweise
Teilbereiche der Spree, der Havel, der Panke, des Teltowkanals, bereits verwirklicht .
Frage 2:
Wie viele Kilometer umfassen die öffentlichen Uferwege in Berlin heute im Vergleich zu den letzten zehn bis
zwanzig Jahren?
2
Antwort zu 2:
Über die Länge der öffentlichen Uferwege liegen dem Senat keine vergleichbaren
Angaben vor.
Frage 3:
Welche Bezirke haben Konzepte für öffentliche Uferwege erstellt, was beinhalten diese und wie werden sie
umgesetzt?
Antwort zu 3:
Die Bezirke haben zu dieser Frage wie folgt Stellung genommen:
Bezirksamt Spandau:
„Seit Inkrafttreten des Berliner Naturschutzgesetzes (11.02.1979) und der personellen
Installierung der Landschaftsplanung (seit 1980) verfolgt der Bezirk Spandau das Ziel, die
Uferbereiche aus Naturschutzgründen und für die öffentliche Erholung zu entwickeln.
Hierzu wurden vom zuständigen Fachamt seit 1980 Bestandsaufnahmen auf der
Grundlage von Rahmenplanungen, wie z.B. dem Hauptgrünflächenplan (1959), der
Berliner Uferkonzeption (1978) und dem Landschafts-/Artenschutzprogramm (ab 1984)
durchgeführt. Darüber hinaus wurden Konzepte erstellt und konsequent an deren
Realisierung gearbeitet. Hierzu wurden auch in erheblichem Umfang
landschaftsplanerische Gutachten vergeben, deren Erkenntnisse Eingang in fachliche
Stellungnahmen zur Bauleitplanung, zur Investitionsplanung oder zum
Grundstücksverkehr fanden.
Bei der Realisierung der grünplanerischen Konzepte bestehen im Bezirk jedoch die
gleichen Schwierigkeiten finanzieller, personeller und eigentumsrechtlicher Art, die auch
anderswo in Berlin eine leider nur sehr langsame Entwicklung der öffentlichen Uferwege
zulassen.“
Bezirksamt Mitte:
„Der Bezirk Mitte hat im Rahmen des Fachplans Grün ein Wegenetz erstellt, das auch die
20 Grünen Hauptwege der Senatsverwaltung enthält sowie öffentliche Uferwege. Auch in
den bezirklichen Verkehrskonzepten für einzelne Quartiere ist ein Baustein für den
Fußverkehr und ein kategorisiertes Fußverkehrsnetz enthalten, das auch öffentliche
Uferwege enthalten kann.
Soweit Handlungsbedarf besteht, kann auf Grundlage der oben genannten Konzepte eine
Umsetzung über Förderprogramme erfolgen. Meist sind dies städtebauliche
Förderkulissen. So sind Teile des Panke-Grünzuges über Mittel aus der Sozialen Stadt
(Quartiersmanagement-Gebiete) aufgewertet worden. Im Rahmen des städtebaulichen
Fördergebietes Nördliche Luisenstadt soll der Spreeuferweg zwischen Jannowitzbrücke
und der Bezirksgrenze an der Schillingbrücke neu hergestellt werden. Die Wege entlang
des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals (Ostseite) wurden vom Hauptbahnhof Richtung
Spandau durch das Projekt Fernradweg Berlin-Kopenhagen saniert bzw. neu hergestellt.
Im Bereich Nordhafen wurde durch Mittel des anliegenden Investors der Park aufgewertet
und der Uferweg verbreitert. Auf der Westseite des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal
wird eine Uferpromenade über einen städtebaulichen Vertrag im Rahmen des Masterplans
Europacity errichtet. Die Uferwege auf der Südseite der Spree werden zwischen der
Lutherbrücke und der Bezirksgrenze nach Charlottenburg-Wilmersdorf in den nächsten
Jahren über Mittel aus dem Projekt Spreeradweg aufgewertet und saniert.“
3
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg:
„In Teilen des Uferbereiches des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg sind insbesondere aus
naturschutzfachlichen Aspekten heraus Uferkonzeptionen entwickelt worden. Sie dienen
der Schaffung bzw. dem Erhalt naturnaher Bereiche in einem unter hohen Nutzungsdruck
stehenden Innenstadtbezirk. Im Rahmen von Einzelvorhaben wird auch die
Übereinstimmung des Vorhabens mit der jeweiligen Uferkonzeption geprüft. Außerdem
entwickelt das Umwelt- und Naturschutzamt in Umsetzung von Uferkonzeptionen eigene
Projekte.“
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf:
„Das bezirkliche Freiraumkonzept enthält u. a. Darstellungen von vorhandenen und
geplanten Grünzügen. Im stark gewässergeprägten Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
erstrecken sich diese zu einem wesentlichen Anteil auch entlang der Gewässer, vor allem
entlang der linearen Strukturen von Spree, Havel und diversen Kanälen sowie der
Grunewaldseenkette. Lokale Konzeptionen gibt es für den Lietzensee und den Fennsee,
und in Vorbereitung für den Mierendorff-Rundweg. Darüber hinaus sind zwei der drei
Abschnitte des Fuß- und Radweges entlang der Spree zwischen Charlottenburger Tor und
Schlossbrücke am Schloss Charlottenburg realisiert worden. Das noch fehlende Stück
wird 2019 gebaut. Für den Abschnitt zwischen Schloss Charlottenburg und der
Bezirksgrenze nach Spandau ist die Grün Berlin InfraVelo GmbH mit der Planung und
Realisierung des Fuß- und Radweges entlang der Spree beauftragt.“
Die weiteren Bezirke haben keine Uferkonzepte entwickelt oder Fehlanzeige gemeldet.
Frage 4:
Inwieweit ist es sachdienlich, für die Uferzonen Vorkaufsrechtsgebiete zu erlassen, um eine grundsätzliche
Gleichbehandlung und Rechtssicherheit zu erwirken?
Antwort zu 4:
Für den Ankauf von Ufergrundstücken kommen nach dem Naturschutzrecht
Vorkaufsrechte nur zum Tragen, insbesondere wenn sich die Grundstücke in Land- oder
Naturschutzgebieten befinden. Dies ist bei der Realisierung von öffentlichen Uferwegen in
der Regel nicht der Fall.
Weiterhin ist die Ausübung des Vorkaufsrechts bundeseinheitlich im Baugesetzbuch
geregelt, so dass zum Beispiel im Geltungsbereichs eines Bebauungsplans
der Ankauf auch von Ufergrundstücken möglich wäre, soweit es sich um Flächen handelt,
für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist. Einer
weiteren Regelung bedarf es aus der Sicht des Senats nicht.
Frage 5:
Was ist der derzeitige Stand zur Umsetzung des erfolgreichen Bürgerentscheids im Bezirk Friedrichshain-
Kreuzberg, in dem 50 Meter Mindestabstand für Neubauten zum Spreeufer gefordert sind; wie viele
Bebauungspläne bzw. Bauvorhaben wurden der Forderung gemäß angepasst, wurden Entschädigungen für
bereits festgesetzte Bebauungspläne ohne öffentlichen Uferweg gezahlt, um einen öffentlichen Uferweg
nachträglich zu schaffen; welche Bebauungspläne können ohne Entschädigung zugunsten der Ausweisung
öffentlicher Uferweg verändert werden, weil die Sieben-Jahres-Frist zur Umsetzung der Ziele des
Bebauungsplans abgelaufen ist?
4
Antwort zu 5:
Entlang des Spreeufers im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg befindet sich eine Fläche, die
als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) festgestellt wurde. Hierbei handelt
es sich um die Cuvrystraße 50-51/Schlesische Straße 33-34. Innerhalb dieser Fläche
befindet sich der am 30. März 2006 festgesetzte Bebauungsplan 2-5. Der
Bebauungsplanentwurf 2-40 zur Änderung des Bebauungsplans 2-5 befindet sich im
Verfahren. Derzeit befinden sich Vorhaben in der Realisierung. Die planungsrechtliche
Beurteilungsgrundlage stellt der festgesetzte Bebauungsplan 2-5 dar. Aufgrund des
Ablaufs der Sieben-Jahres-Frist bei diesem Bebauungsplan ist für eine mögliche
Entschädigung § 42 Abs. 3 BauGB einschlägig.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat außerdem wie folgt Stellung genommen:
„Im Ergebnis des erfolgreichen Bürgerentscheids und einer Reihe von
Sonderausschüssen hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einen Beschluss zu
den Leitlinien der Spreeuferentwicklung im Bezirk gefasst. Dieser bezieht sich primär auf
das Kreuzberger Ufer, da hier planungsrechtlich die Zielsetzung von Mischgebieten mit
Freihaltung der Uferbereiche für die Öffentlichkeit mit Bebauungsplanverfahren verfolgt
wird. Demgegenüber waren für das Friedrichshainer Spreeufer fast durchgehend
Bebauungspläne bereits festgesetzt, für die Entwicklung des Osthafens gibt es einen
städtebaulichen Vertrag zur Gestaltung der denkmalgeschützten Freiflächen und
Uferzonen mit der BEHALA. Vor diesem Hintergrund wurde im Auftrag der BVV eine
Kostenermittlung bezüglich der Auswirkungen der Umsetzung des Bürgerentscheids
vorgenommen. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Eingriffe in bestehendes Planungsrecht
zumindest einem zweistelligen Millionenbetrag an Entschädigungszahlungen führen
würden. Aufgrund der damaligen Haushaltslage des Bezirkes und des Landes Berlin
waren hierfür keine Mittel vorhanden. Aus diesem Grund wurden keine festgesetzten
Bebauungspläne geändert und auch keine Entschädigungen erforderlich. Als Kompromiss
hat daher der BVV-Beschluss zur Umsetzung des Bürgerentscheids für neu zu
schaffendes Planungsrecht die Zielsetzung vorgegeben 20 m öffentlichen Uferstreifen
vorzusehen und 30 m von Neubebauung freizuhalten. Dies wird nach wie vor in laufenden
Bebauungsplanverfahren, wie z.B. für das Zapf-Gelände, zugrunde gelegt.“
Frage 6:
Welche Vorschriften und Normen gibt es für die Mindestbreite von Uferwegen; kann eine Breite von drei
Metern überhaupt ausreichen?
Antwort zu 6:
Normen und Vorschriften für die Anlage von Uferwegen liegen nicht vor. Die Festlegung
von Wegebreiten hängt im Einzelfall von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Frage 7:
Ist der Senat der Ansicht, dass ein einseitiger öffentlicher Uferweg ausreichend ist oder strebt er an,
beidseitig öffentliche Uferwege zu schaffen?
5
Antwort zu 7:
Grundsätzlich wird vom Senat die Schaffung beidseitiger öffentlicher Uferwege begrüßt
und in Abhängigkeit von bestehenden Nutzungen und Eigentumsverhältnissen angestrebt.
Frage 8:
Welchen Abstand zur Uferlinie müssen neu zu genehmigende Bauprojekte in Berlin mindestens einhalten?
Antwort zu 8:
Nach dem Berliner Wassergesetz sind Anlagen an Gewässern solche, die sich bei
Gewässern erster Ordnung in einem Abstand von bis zu 10 m und bei Gewässern zweiter
Ordnung in einem Abstand bis zu 5 m von der Uferlinie landeinwärts befinden. Diese
unterliegen wasserbehördlichen Regelungen.
Zu Mindestabständen liegen keine wasserbehördlichen Regelungen vor.
Frage 9:
Wie wird mit der Errichtung öffentlicher Uferwege im Bereich von Bestandsgebäuden verfahren, die dicht an
die Uferlinie herangebaut worden sind; ist dort die Errichtung öffentlicher Steganlagen vorgesehen, die über
dem Wasser aufgehängt oder aufgeständert werden, um einen durchgängigen Uferweg zu schaffen?
Antwort zu 9:
Aus wasserbehördlicher Sicht besteht die grundsätzliche Möglichkeit öffentliche
Steganlagen zu errichten. Dazu bedarf es ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren.
Der Gewässereigentümer muss der Errichtung solcher Anlagen ebenfalls zustimmen bzw.
genehmigen.
Frage 10:
Wie erfolgt das Verfahren zur Errichtung eines öffentlichen Uferwegs (bitte typische Verfahrensschritte und
Zeiträume beschreiben)?
Antwort zu 10:
Für die Errichtung von öffentlichen Uferwegen gibt es kein einheitlich vorgeschriebenes
Verfahren, das hier beschrieben werden kann. Vielmehr werden zahlreiche Möglichkeiten
von Seiten des Senats unterstützt, wie zum Beispiel die Durchführung bezirkseigener
Bebauungspläne, die Vereinbarung durch städtebauliche Verträge, den Ankauf von
Schlüsselgrundstücken.
Frage 11:
Welche Nutzungen werden für die öffentlichen Uferbereiche durch Senat und Bezirke angestrebt; beinhalten
diese auch gastronomische Angebote, eine künstlerische Gestaltung des Freiraums, Flächen für kulturelle
Darbietungen, private Bootssteganlagen?
6
Antwort zu 11:
Für die in der Frage angesprochenen Nutzungen von öffentlichen Uferwegen gibt es kein
gesamtstädtisches Konzept des Senats, vielmehr werden im Einzelfall von den Bezirken
entsprechende Konzepte dem Bedarf entsprechend entwickelt und umgesetzt.
Frage 12:
Wie werden öffentliche Uferwege gegenüber privaten Interessen durch den Senat und die Bezirke gesichert;
in wie vielen Fällen wird die Fläche durch das Land oder den Bezirk freihändig erworben, in wie vielen Fällen
durch ein Vorkaufsrecht, in wie vielen Fällen erfolgt eine grundbuchrechtliche Sicherung eines Geh- und
Wegerechts?
Antwort zu 12:
Eine Sicherung kann durch verschiedene Maßnahmen, wie vertragliche Vereinbarungen,
Eintragung von Geh- und Wegerechten in Grundbüchern erreicht werden. Angaben über
den Erwerb von Flächen oder die grundbuchrechtliche Sicherung werden nicht erfasst.
Frage 13:
Wie viele Streitfälle zur Errichtung öffentlicher Uferwege sind dem Senat bekannt?
Antwort zu 13:
Über die Anzahl der Streitfälle werden keine Erhebungen geführt.
Frage 14:
Wie unterstützt der Senat die Bezirke bei der Erstellung von Bebauungsplänen mit einer Ausweisung
öffentlicher Uferwege?
Antwort zu 14:
Auf Wunsch der Bezirke unterstützt der Senat diese in planungsrechtlichen Fragen im
Rahmen der Kapazitäten. Dies beinhaltet auch Bebauungsplanverfahren, die die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von öffentlich nutzbaren
Uferwegen zum Ziel haben. Beispielhaft zu nennen sind die Bebauungsplanverfahren 1-81
oder I-32 aa im Bezirk Mitte.
Frage 15:
Wie unterstützt der Senat das Bezirksamt Treptow-Köpenick bei der Festsetzung des Bebauungsplans XV-
47 zur Schaffung eines öffentlichen Uferwegs zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW)
und dem Kaisersteg?
Antwort zu 15:
Ein Bebauungsplanverfahren XV-47 ist dem Senat nicht bekannt. Es wird davon
ausgegangen, dass das Bebauungsplanverfahren 9-47 gemeint ist. Das
7
Bebauungsplanverfahren wird vom Bezirk in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Eine
Unterstützung zu planungsrechtlichen Fragen hat hier bisher nicht stattgefunden.
Berlin, den 31.01.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz