Bahnhöfe: NEUER HALT AUF DER S2 Senat erkennt Notwendigkeit für S-Bahnstation Kamenzer Damm, aus Berliner Woche

https://www.berliner-woche.de/lankwitz/c-bauen/senat-erkennt-notwendigkeit-fuer-s-bahnstation-kamenzer-damm_a229873

Noch vor fünf Jahren sah die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung keine Notwendigkeit für einen neuen #S-Bahnhof am #Kamenzer Damm. Das #Verkehrsaufkommen reiche nicht aus, hieß es. Heute sieht das anders aus. Der Halt soll bis 2030 gebaut werden.

Der Bau von neuen Wohngebieten und die Ansiedlung von Gewerbe rechts und links der #S-Bahntrasse der #S2 würden eine neue S-Bahnstation rechtfertigen, heißt es im #Nahverkehrsplan Berlin 2019 bis 2023. Infolge der wachsenden Stadt entsteht in #Lankwitz unter anderem westlich der S2-Trasse zwischen Attilastraße und Marienfelde in der Mühlenstraße ein neues Wohnquartier mit bis zu 142 Wohnungen und Gewerbeeinheiten. Ein weiteres Wohnquartier ist in der Dessauer Straße geplant. Infolge der wachsenden Bevölkerungszahlen werden auch die #Pendlerströme steigen.

Auch östlich der Trasse, auf der Seite des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, wächst der Bedarf nach einer Anbindung an das Schnellbahnnetz. Hier, auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks Berlin-Mariendorf, befindet sich das 360 000 Quadratmeter große Areal des Entwicklungsgebietes „Marienpark“. Zahlreiche Gewerbetreibende sowie eine Großgaststätte …

Mobilität: 1 Jahr Mobilitätsgesetz – Zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes (2): Gleichwertigkeit von Berlins ÖPNV, barrierefreie Mobilität und BerlKönig, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 des Berliner #Mobilitätsgesetz (#MobG BE) sollen die #Mobilitätsangebote, die
Verkehrsinfrastruktur sowie die verkehrsorganisatorischen Abläufe unter Beachtung des Nutzungsverhaltens
an den Mobilitätsbedürfnissen der Menschen ausgerichtet werden. Wie ist das Nutzungsverhalten
(Aufschlüsselung nach ÖPNV-Verkehrsmittel, Monat, Uhrzeit, Bezirk)?
Antwort zu 1:
Das Nutzungsverhalten im öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) wird durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNVAufgabenträger
regelmäßig untersucht und analysiert. Eine pauschale Aufschlüsselung
nach Verkehrsmittel, Monat, Uhrzeit und Bezirk erfolgt dabei nicht, da sich das
Nutzungsverhalten je nach Stadtteil, Altersgruppen und weiterer Parameter differenziert
darstellt. Die entsprechenden Ergebnisse wurden im Monitoringbericht zum Berliner
Nahverkehrsplan sowie im Kapitel I und der Anlage 2 des aktuellen Nahverkehrsplans für
die Jahre 2019-2023 veröffentlicht. Der letzte Monitoringbericht ist mit Stand 20.02.2017
erarbeitet worden, der aktuelle Nahverkehrsplan wurde am 26.02.2019 vom Senat
beschlossen. Beide Dokumente sowie die ergänzenden Anlagen zum Nahverkehrsplan
stehen unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/de/download
s.shtml zum Download zur Verfügung.
Frage 2:
Gibt es einen Unterschied zwischen dem derzeitigem ÖPNV-Nutzungsverhalten der Einwohnerinnen und
Einwohner Berlins und dem potenziellen Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger bei einem Ausbau
des ÖPNV-Angebots?
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Frage 3:
Wenn ja: Was unternimmt der Senat, um den ÖPNV entsprechend der existierenden Nachfrage
auszubauen?
Antwort zu 2 und zu 3:
Bei einem Ausbau des ÖPNV-Angebots ist nach allen verkehrswissenschaftlichen
Erkenntnissen in der Regel immer von einer steigenden Nachfrage auszugehen, teils
durch Verlagerungen von anderen Verkehrsträgern (Pkw, Fahrrad, Fuß), teils durch
Verlagerungen von anderen ÖPNV-Angeboten und teils durch neu ausgelöste Nachfrage
(induzierter Verkehr). In welchem Umfang Nachfragesteigerungen eintreten und welchen
Anteil die genannten Verlagerungen sowie der induzierte Verkehr haben, hängt von der
konkreten Ausbaumaßnahme ab und kann nicht pauschal angegeben werden.
Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer sucht sich in der Regel das jeweils für sie/ihn passende
Verkehrsangebot in der Stadt. Die Berlinerinnen und Berliner bewegen sich multimodal.
Ein weiterer Ausbau des ÖPNV wird insoweit eine weitere Verschiebung des Modal Splits
zugunsten des ÖPNV bzw. des Umweltverbunds im Allgemeinen in der Gesamtstadt
bewirken.
In Berlin ist der gesamte ÖPNV infrastrukturell gesehen bereits gut aufgestellt. In
einzelnen Teilbereichen der Stadt kann es trotzdem zu Überlastungserscheinungen
führen, für die weitere Angebote oder auch neue Infrastrukturen (z.B. Ersatz von Bussen
durch Straßenbahnen) geschaffen werden müssen. Der Senat überprüft daher – wie auch
im Mobilitätsgesetz des Landes Berlin festgesetzt – in regelmäßigen Abständen die
verkehrlichen Rahmenbedingungen und stadträumlichen Entwicklungen und legt neue
Priorisierungen zur Umsetzung von einzelnen Maßnahmen fest. Dies spiegelt sich
beispielsweise in regelmäßig zu überarbeitenden Planwerken wie dem
Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr oder dem Nahverkehrsplan Berlin wider.
Letzterer wurde zuletzt im Februar 2019 beschlossen.
Der aktuelle Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin für die Jahre 2019-2023 sieht
vielfältige Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV-Angebots vor. Der Senat strebt die
Umsetzung der im NVP beschlossenen Maßnahmen an.
Frage 4:
Gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 MobG BE sollen alle Einwohnerinnen und Einwohner Berlins in allen Teilen Berlins
über ein #gleichwertiges #ÖPNV-Angebot verfügen. Wie wird das Mobilitätsangebot in den einzelnen Teilen
Berlins miteinander vergleichbar gemacht?
Frage 5:
Ist das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig?
Frage 6:
Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: Wie begründet der Senat dies?
Antwort zu 4 bis zu 6:
Die Fragen 4 bis 6 stehen in engem Sachzusammenhang, sie werden daher gemeinsam
beantwortet:
Im aktuellen #Nahverkehrsplan wurde in Kapitel I.1.5.5. die #Gleichwertigkeit der Angebote
im ÖPNV genauer untersucht. Vergleichsmaßstäbe dieser Untersuchung waren die
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#Erschließungswirkung sowie die #Angebotsdichte und die #Reisezeiten zu wichtigen Zielen.
Im Ergebnis zeigte sich, dass der Anspruch eines gleichwertigen Angebots in vielen Teilen
Berlins bereits erfüllt ist. Defizite bestehen u.a. noch bei Erschließungslücken in einzelnen
Wohngebieten in und außerhalb des S-Bahn-Rings. Bei der Angebotsdichte, gemessen
am NVP-Attraktivitätsstandard eines ganztägigen 10-Minuten-Takts bestehen vor allem in
Teilbereichen der Bezirke Reinickendorf, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf noch
Lücken.
Frage 7:
Was wird unternommen, um das ÖPNV-Angebot in allen Teilen Berlins gleichwertig im Sinne des
Mobilitätsgesetzes konkret auszugestalten?
Antwort zu 7:
Eine gleichwertige Ausgestaltung erfolgt bei entsprechendem Potenzial etwa durch die
Ausweitung des sogenannten 10-Minuten-Netzes, in dem im Tagesverkehr an Werktagen
mindestens zwischen 6 und 20 Uhr ein 10-Minuten-Takt angeboten wird. Diese wie auch
andere Maßnahmen werden im Zuge der Bestellung der Verkehrsleistungen bei den
Verkehrsunternehmen in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt.
Zur Behebung weitergehender Defizite benennt der NVP darüber hinaus unter anderem
die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre als Teil des ÖPNV-Angebots. Diese Gebiete
sind im NVP identifiziert, Teil des neuen Verkehrsvertrags wird der im NVP skizzierte Test
dieser Angebote sein.
Frage 8:
Gem. § 4 Abs. 2 MobG BE sollen die Verkehrsinfrastruktur und die Mobilitätsangebote zur Gewährleistung
gleichwertiger Lebensbedingungen, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, #barrierefrei
gestaltet werden. Sind die #Verkehrsinfrastruktur und die #Mobilitätsangebote barrierefrei?
Frage 9:
Wenn nein: Warum nicht?
Frage 10:
Welche Maßnahmen zur Gestaltung von barrierefreier Mobilität werden ergriffen?
Antwort zu 8 bis zu 10:
Die Fragen 8 bis 10 stehen in engem Sachzusammenhang, sie werden daher gemeinsam
beantwortet:
Derzeit sind noch nicht alle Verkehrsinfrastrukturen und Mobilitätsangebote barrierefrei.
Berlin befindet sich, wie viele andere Städte auch, in einem Umstellungsprozess von einer
historisch nicht barrierefrei geplanten Infrastruktur auf eine barrierefreie Infrastruktur.
Etliche Handlungsfelder der Barrierefreiheit sind jedoch bereits schon vollständig
erfolgreich umgesetzt worden, bspw. der Einsatz ausschließlich barrierefreier,
niederfluriger Busse und Straßenbahnen. Andere Maßnahmen wie die Ausstattung aller
Bahnhöfe mit barrierefreien Zugängen durch Aufzüge oder Rampen sowie der Einbau von
Blindenleitsystemen konnten noch nicht vollständig umgesetzt werden. Für die noch
fehlenden Bahnhöfe sind die entsprechenden Maßnahmen derzeit in der Planung und
Umsetzung. Der Senat strebt ein vollständig barrierefreies Verkehrsangebot entsprechend
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der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes an. Für
bestimmte Bereichen benennt der NVP Ausnahmen von der vollständigen Barrierefreiheit,
die temporär – bspw. für einzelne, baulich komplexe und planerisch zeitaufwändig
umzubauende U-Bahnhöfe – oder dauerhaft – bspw. bei der barrierefreien Gestaltung von
vorübergehend eingerichteten Bushaltestellen auf Umleitungsstrecken – erforderlich sind.
Für diese Fälle ist entsprechend der Vorgabe des Mobilitätsgesetzes in § 26 Abs. 7 die
Etablierung alternativer Beförderungsmöglichkeiten als umzusetzende Maßnahme im NVP
benannt.
Frage 11:
Wie setzt sich der Senat dafür ein, dass das Angebot des ÖPNV bezahlbar bleibt?
Antwort zu 11:
Der Senat hat durch den Verzicht auf Tariferhöhungen in den letzten Jahren und die
Absenkung bestimmter Tarifprodukte (u.a. kostenfreies Schülerticket, vergünstigtes
Azubiticket, Preisreduzierung des Sozialtickets und Ausweitung der Nutzungsberechtigung
auf Wohngeldempfänger, geplante Verbesserung des Firmentickets) die Bezahlbarkeit des
ÖPNV für sehr viele Fahrgastgruppen verbessert. Zudem hat das vor zehn Jahren
eingeführte VBB-Abo 65 plus durch einen deutlich preisreduzierten Fahrpreis bei
gleichzeitig erweitertem Geltungsbereich für das gesamte Verbundgebiet die
Bezahlbarkeit des ÖPNV für ältere Fahrgäste deutlich erleichtert.
Frage 12:
Die BVG hat unlängst angekündigt, eine neue Buslinie 300 einzuführen, welche Haltestellen in der
Innenstadt anfährt. Gibt es Bestrebungen seitens der BVG, neue Buslinien in den Außenbezirken Berlins
(außerhalb des S-Bahnrings) zu etablieren?
Antwort zu 12:
Ja, der Senat als Besteller der Verkehrsleistung wie auch die BVG als beauftragtes
Verkehrsunternehmen verfolgen das Ziel, entsprechend der Planungsvorgaben des NVP
auch zusätzliche Buslinien und verbesserte Busangebote (z.B. dichtere Taktzeiten) in den
Außenbezirken bei der BVG zu bestellen. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits in
den vergangenen Jahren umgesetzt, bspw. im Bezirk Spandau mit der Einführung einer
neuen Expressbuslinie X36 sowie neuen Linienästen der Expressbuslinien X34 und X49.
Aktuell verfolgt werden bspw. Planungen für eine Verlängerung der Linie 294 zur
Erschließung des Gewerbegebiets Marzahn.
Frage 14:
Der #Berlkönig ist ein #Ridesharing-Angebot der BVG und #ViaVan, welches momentan lediglich innerhalb des
östlichen S-Bahn-Ringes, sowie im Gesundbrunnen-, Michelangelokiez und im Komponistenviertel verfügbar
ist. Warum gibt es diesen Dienst derzeitig nur in der Berliner Innenstadt?
Frage 15:
Gibt es Bestrebungen, diesen Service auf alle Teile Berlins, insbesondere auf die Außenbezirke (außerhalb
des S-Bahnrings) auszuweiten?
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Frage 16:
Wenn nein: Warum nicht?
Antwort zu 14 bis zu 16:
Der „BerlKönig“ ist kein Teil des vom Senat bestellten ÖPNV-Angebots. Er basiert auf
einer eigenwirtschaftlichen Forschungs- und Entwicklungskooperation der BVG, die keine
öffentlichen Zuschüsse erhält und für maximal vier Jahre genehmigt ist. Der Pilotbetrieb ist
darauf gerichtet, „auf Basis der Experimentierklausel das Bündelungspotenzial durch On-
Demand Rideselling mit Anlehnung an den Linienverkehr zu testen.“ Im Rahmen des
Projektes solle getestet werden, ob Kundinnen und Kunden das Pooling akzeptieren und
damit die gewünschte Fahrgastbündelung erzielt werden kann (eine Fahrt im BerlKönig
bündelt mehrere Einzelfahrten im Individualverkehr). Es besteht ein Interesse zu erproben,
ob es zur Verkehrsvermeidung und Umweltentlastung beiträgt, einen flexibleren, Appbasierten
öffentlichen „Sammelverkehr“ anzubieten, der bisher Autofahrende ansprechen
soll, die allein mit dem geplanten Ausbau des Radverkehrs und des klassischen
Nahverkehrs nicht erreicht werden. Der Start dieses Experimentes findet daher in einem
Bediengebiet mit einer hohen Nachfragedichte und einer begrenzten Fläche statt. Derzeit
gibt es für derartige Verkehre keine dauerhafte Genehmigungsgrundlage im
Personenbeförderungsrecht, sondern nur auf vier Jahre begrenzt zulässige Pilotangebote
zur Erprobung neuer Verkehrsformen. Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche
Anfrage 18/17589 über „Neue Mobilität bis an den Stadtrand“ ausgeführt, dürfen solchen
Erprobungen öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen. Daher sind
Fahrzeuganzahl und Bediengebiet begrenzt. Die laufenden Erprobungen (BerlKönig,
Clever Shuttle) sollen zunächst unter für das Pooling optimalen Rahmenbedingungen
valide Daten liefern, ob die neuen Verkehrsformen zu positiven Ergebnissen im Hinblick
auf das Ziel der Verkehrsvermeidung und somit zu nachgewiesenem Umweltnutzen
führen. Über eine Ausweitung des „BerlKönig“-Angebots wird auf Grundlage der im
Nahverkehrsplan genannten Kriterien für innovative Verkehrsangebote zu entscheiden
sein, wenn die Ergebnisse der laufenden Erprobung vorliegen.
Erfahrungen der Anbieter und aus anderen Städten belegen, dass der Erfolg des Poolings
mit der Entfernung vom Zentrum, der geringeren Siedlungsdichte und der größeren
Diversität an Fahrzielen deutlich abnimmt. Kommerzielle Angebote lassen sich daher dort
in der Regel nicht wirtschaftlich betreiben. Im Nahverkehrsplan 2019-2023 ist jedoch als
Maßnahme zur Behebung kleinräumiger Angebotslücken im heutigen Nahverkehrsnetz die
Erprobung von Rufbusangeboten als Teil des bestellten ÖPNV-Angebots vorgesehen (vgl.
Antwort zu Frage 7). In der Laufzeit des NVP 2019-2023 soll dazu in drei typischen
Einsatzbereichen, in denen das heutige ÖPNV-Angebot nicht alle Anforderungen
abdecken kann, mit der Erprobung entsprechender Verkehre begonnen werden, vgl. NVP
2019-2023 Kapitel VI.2.4.2. Vorgesehen sind zunächst Bereiche in Neukölln, Lichtenberg
und Mahlsdorf, in denen die Erschließungsstandards des NVP aufgrund der
straßenräumlichen Situation, die den Einsatz herkömmlicher Busse verhindert,
unterschritten werden. Diese Rufbusverkehre sollen vollständig in den ÖPNV integriert
sein, u.a. durch Anwendung des Tarifs des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und die
Gewährleistung vollständiger Barrierefreiheit.
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Frage 17:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 24.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Wie weiter am S- und U-Bahnhof Jungfernheide, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Inwieweit sind #Umbaumaßnahmen für den S- und #U-Bahnhof #Jungfernheide geplant? Und wenn ja, welche
Maßnahmen sind in welchem Zeitraum vorgesehen?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der Untersuchungen zur #Wiederinbetriebnahme der #Siemensbahn wird
geprüft, ob Umbaumaßnahmen der Gleise und der Bahnsteige vorgenommen werden
müssen, oder ob eine Inbetriebnahme ohne Erweiterung der Verkehrsstation möglich ist.
Einen Zeitplan gibt es derzeit noch nicht.
Frage 2:
Wer betreibt die Grünpflege rund um den Bahnhof?
Antwort zu 2:
Hierzu teilt das Bezirksamt Charlottenburg mit: „Im Umfeld des Bahnhofs Jungfernheide
befindet sich straßenbegleitendes Grün, welches im Auftrag des Bezirksamtes
(Fachbereich Grünflächen) von Fachfirmen gepflegt wird.“
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Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass der Bahnhof als „Angstraum“ gilt und was gedenkt der Senat dagegen zu tun?
Antwort zu 3:
Der S- und U-Bahnhof Jungfernheide ist Umsteigebahnhof des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Dienstkräfte des örtlich zuständigen Polizeiabschnitts 24
befinden sich im ständigen Kontakt mit den Anwohnerinnen und Anwohnern und den
Vertretern der dort ansässigen Firmen. Regelmäßig finden gemeinsame Streifen von
Mitarbeitenden der Polizei Berlin mit denen der Berliner Verkehrsbetriebe im Bereich des
ÖPNV statt. Eine Thematisierung des Bahnhofs Jungfernheide als „Angstraum“ im Sinne
der Fragestellung kann in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden.
Bürgerbeschwerden und/oder -hinweise wurden ebenfalls nicht bekannt.
Eine besondere Schwerpunktsetzung von polizeilichen Maßnahmen erfolgt daher dort
nicht.
Hierzu teilt die BVG AöR mit: „Für die BVG gehört der Bahnhof Jungfernheide nicht zu den
Schwerpunktbahnhöfen. In der Statistik der Polizei mit ÖPNV relevanten Straftaten kam er
beispielsweise im Mai 2019 nur drei Mal vor. Der BVG ist bekannt, dass die Architektur der
70er Jahre generell nicht sehr förderlich für das subjektive Sicherheitsempfinden ist.“
Frage 4:
Gibt es Erkenntnisse darüber, ob der vorgelagerte Parkplatz vor dem nördlichen Bahnhofseingang in
nächster Zeit weiterqualifiziert werden soll zum Beispiel für #Car-Sharing oder #Elektromobilität?
Antwort zu 4:
Hierzu teilen das Bezirksamt Charlottenburg und die BVG AöR mit, dass sie in
Gesprächen sind, evt. einen Teil des nördlichen Parkplatzes in einen Mobilitätshub
umzuwandeln. Im Rahmen der vom Bezirksamt initiierten Einwohnerversammlung im April
2019 zur Weiterentwicklung des S- und U-Bahnhofes Jungfernheide ist seitens der BVG
die Planung zur Errichtung von Mobi-Hubs vorgestellt worden.
Frage 5:
Ist die Errichtung einer öffentlichen Toilette in absehbarer Zeit an dem Standort vorgesehen?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des Toilettenkonzepts für Berlin werden demnächst 193 neue
Modultoilettenanlagen an 162 alten und 31 neuen Standorten errichtet. Beabsichtigt ist, ab
2021 die Versorgung mit öffentlichen Toilettenanlagen weiter auszubauen. Die Standorte
hierfür wurden von den Bezirken festlegt, die finale Festlegung steht allerdings noch aus.
Am Standort am S- und U-Bhf. Jungfernheide (FID 751) ist eine Toilettenanlage dieser
zweiten Versorgungsstufe (Verbesserte Versorgung) vorgesehen. Die Details, wie der
konkrete Aufstellort und die Ausstattung sind noch vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
festzulegen.
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Frage 6:
Inwieweit sollen die NutzerInnenzahlen an dem Bahnhof weiter ausgebaut werden?
Zukünftig ist eine weitere Steigerung der Fahrgastzahlen am Bahnhof Jungfernheide zu
erwarten, die insbesondere aus der geplanten Inbetriebnahme der S21-Strecke und der
neu geschaffenen Umsteigeverknüpfungen sowohl zwischen den neuen S-Bahn-
Verbindungen als auch der Ringbahn (S41/42), der U7, den geplanten
Straßenbahnverlängerungen (Richtung Turmstraße und ggf. auch zur Urban Tech
Republic) sowie den Buslinien resultiert. Mit einer möglichen Wiederinbetriebnahme der
Siemensbahn würde die Bedeutung des Bahnhofs Jungfernheide weiter steigen.
Frage 7:
Ist der Bahnhof bei der aktuellen Planung der #Straßenbahntrasse mit berücksichtigt worden? Und wenn ja,
wann ist mit einem Anschluss des Bahnhofs an die Straßenbahntrasse zu rechnen?
Antwort zu 7:
Der Bahnhof Jungfernheide ist im Rahmen der Grundlagenermittlung für eine
#Straßenbahnverlängerung vom U-Bahnhof #Turmstraße bis zum Bahnhof Jungfernheide
sowohl im Rahmen der #Trassenbewertung als auch der Wirtschaftlichkeitsberechnung
berücksichtigt worden. Im nördlichen Bereich des Bahnhofs Jungfernheide ist eine
#Straßenbahnkehranlage geplant. Die #Straßenbahnneubaustrecke Turmstraße –
Jungfernheide ist im #Nahverkehrsplan als vordringlicher Bedarf mit Inbetriebnahme-
Horizont 2024 aufgeführt.
Berlin, den 09.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Bahn: Klimatisierter ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viel Prozent der BVG-Busse verfügen über eine #Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis zum
Jahre 2025?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„Alle #BVG-Busse haben eine Klimaanlage. Die modernsten Busse der BVG-Flotte
verfügen nicht mehr über eine zentrale Anlage, sondern über mehrere kleine und
elektrische Klimageräte, die auch bei einer einzelnen Störung noch für einen kühleren
Innenraum sorgen.“
Frage 2:
Wie viel Prozent der #Straßenbahnen verfügen über eine Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis
zum Jahre 2025?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Rund zwei Drittel der BVG-Straßenbahnen sind klimatisiert. Zudem sind alle Scheiben
entweder #getönt oder mit einer #UV-Schutzfolie beklebt.
Eine Nachrüstung des Straßenbahntyps GT ist durch die Gewichtsbegrenzungen der
Fahrzeuge nicht möglich und bei den Straßenbahnen des Typs TATRA aufgrund der
laufenden Ausmusterung nicht geplant.“
2
Frage 3:
Wie viel Prozent der #U-Bahnen verfügen über eine Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis zum
Jahre 2025?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Klimaanlagen sind in der Berliner #U-Bahn nicht integriert. Auf den Tunnelstrecken würde
eine Aufheizung der Tunnel durch die Abluft der Anlagen erfolgen und einen Kreislauf
zwischen Aufheizen und Abkühlen in Gang setzen. Dies würde im Ergebnis zu einer
stärkeren Aufheizung der Tunnel und der Bahnhöfe führen.
Die modernen Fahrzeuge haben alle eine sehr gute zugfreie Lüftung mit Luftwechsel, also
Zufuhr von Frischluft. Diese Zufuhr ist belastungsgesteuert und erhöht sich mit dem
Fahrgastaufkommen.
Aufgrund des vorhandenen engen Lichtraumprofils des U-Bahnnetzes ist es in Berlin
kaum möglich, Fahrzeugklimaanlagen auf den Wagendächern zu montieren. Eine
Montage der Klimatechnik im Fahrzeuginneren würde zu einer Verkleinerung des
Fahrgastraumes führen.“
Frage 4:
Wie viel Prozent der #S-Bahnen verfügen über eine Klima-Anlage? Wie verändert sich dieser Wert bis zum
Jahre 2025?
Antwort zu 4:
Hierzu berichtet die #S-Bahn Berlin GmbH:
„Während aktuell die S-Bahn Berlin GmbH über keine Fahrzeuge mit Klimaanlagen
verfügt, wird im Jahr 2025 die Baureihe (BR) #483/484 mit 191 Viertelzügen mit
Klimaanlangen ausgestattet sein, nicht aber die BR481 mit 500 Viertelzügen und ggf. die
BR480 mit bis zu 65 Viertelzügen.“
Frage 5:
Wie wichtig findet der Senat die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV durch Erhöhung des #Fahrkomforts
auch in der sommerlichen Hitze?
Antwort zu 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„Ansprechend und komfortabel gestaltete Fahrzeuge spielen für die #Attraktivität des
öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) eine entscheidende Rolle.
Vor diesem Hintergrund sieht der #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 vor, dass – soweit
dies in den jeweiligen Verkehrsmitteln technisch umsetzbar ist – in der warmen wie in der
kalten Jahreszeit jederzeit angemessene klimatische und mit dem heutigen Standard im
Pkw vergleichbare Verhältnisse zu gewährleisten sind.“
Berlin, den 17.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: „Wenn wir Straßenbahnen bauen, müssen wir mit Risiken leben“ Stadt und Verkehr: Unfallforscher Siegfried Brockmann fordert bei neuen Tramstrecken Sicherheitsaudits. aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216786507/Wenn-wir-Strassenbahnen-bauen-muessen-wir-mit-Risiken-leben.html

Der Senat will laut seinem #Nahverkehrsplan den #Tramverkehr #ausbauen. Siegfried #Brockmann, Leiter der #Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherer (#GDV), hält gegenüber der Berliner Morgenpost #Mindestsicherheitsstandards für nötig.

Berliner Morgenpost: Der Berliner Senat setzt bei seinem Nahverkehrsplan für die nächsten Jahre vor allem auf das Verkehrsmittel Straßenbahn. Was sagt ein Unfallforscher dazu?

Siegfried Brockmann: Wenn wir die Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen zugrunde legen und uns fragen, welches Verkehrsmittel wäre unter Sicherheitsaspekten das am ehesten geeignete, um Menschen in der Stadt von A nach B zu bringen, würde unsere Priorität nicht die Straßenbahn sein. Die Statistiken zeigen, dass diese, verglichen mit anderen Beförderungsmitteln, relativ gesehen häufiger in Unfälle gerade mit Fußgängern verwickelt sind und dass diese Unfälle besonders schwere Folgen haben.

Wie sähe Ihr Sicherheitsranking der #ÖPNV-Fahrzeuge aus?

Der ÖPNV ist immer ein Mix. Am sichersten sind #Schienenverkehrsmittel auf einem eigenen Gleiskörper, den man weder mit Auto noch Fahrrad noch zu Fuß queren muss. Das ist bei Straßenbahnen selten, bei U- und S-Bahnen aber in der Regel gegeben, wobei S-Bahnen vor allem für längere Strecken …

Fähren: Kult-Schiff F11 darf weiter schippern aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/kult-schiff-f11-darf-weiter-schippern-32121052

Berlin – Es ist eine Randnotiz im neuen #Nahverkehrsplan des Senats – aber eine wundervolle Nachricht für die Bewohner von #Wilhelmstrand: Die Kult-Fähre #F11, die zwischen der Siedlung und #Baumschulenweg die Spree überwindet, ist gerettet! „Wir haben überhaupt nicht mit dieser Nachricht gerechnet – für uns war es eine riesige Überraschung“, sagt Bernhard Muschick (55), der mit seinen Mitstreitern für den Erhalt des alten Schiffes kämpfte, dem KURIER.

„Es macht uns stolz, dass wir das zusammen erreichen konnten. Und das werden wir feiern.“ Der Streit um die F11 köchelte seit über einem Jahr. Die #Spree-Querung zwischen Baumschulenweg und der Siedlung Wilhelmstrand sollte eingestellt werden – die neu gebaute #Minna-Todenhagen-Brücke in der Nähe mache sie überflüssig, zudem sei sie aufgrund niedriger #Fahrgastzahlen nicht rentabel. Dagegen gingen die Anwohner auf die Barrikaden – gerade viele ältere Menschen in Wilhelmstrand seien darauf angewiesen, weil das Schiff die kürzeste Verbindung zu Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten auf der …

Seilbahn: Relikt von der IGA 2017 Fahren wir bald mit VBB-Ticket Seilbahn in Marzahn? aus BZ Berlin

https://www.bz-berlin.de/berlin/marzahn-hellersdorf/fahren-wir-bald-mit-vbb-ticket-seilbahn-in-marzahn

Die #Seilbahn in den #Gärten der Welt in #Berlin-Marzahn soll dauerhaft in Betrieb bleiben. Das ergibt sich aus dem neuen #Nahverkehrsplan 2019-2023, den der Senat am Dienstag bei seiner auswärtigen Sitzung in Brüssel beschloss.

Nun soll geprüft werden, ob die Seilbahn in das System des Öffentlichen Nahverkehrs (#ÖPNV) integriert werden kann. In diesem Fall könnte sie zu den regulären Tarifen von Bus und Bahn im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) genutzt werden.

„Die Erkenntnisse dazu sowie zu denkbaren weiteren Planungen für Seilbahnangebote sollen in der Laufzeit des Nahverkehrsplans vorliegen“, heißt es dazu in dem umfangreichen Papier zur Zukunft des Berliner Nahverkehrs, das bereits am …

ÖPNV: So wird das Angebot bei Bus und Bahn ausgebaut Berlin investiert massiv in den öffentlichen Nahverkehr., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article216524311/So-wird-das-Angebot-bei-Bus-und-Bahn-ausgebaut.html

Neue Linien, #E-Busse und engere Takte für die Verkehrswende.
Berlin wird sein #Nahverkehrssystem in den kommenden Jahren massiv ausbauen. Geld soll es geben für neue Straßenbahnstrecken, womöglich auch für neue U-Bahnlinien, dazu soll es mehr Bahnen auf den Strecken und ein #Zehn-Minuten-Takt für Elektro-Busse auch in den Außenbezirken geben.

28 Milliarden Euro bis 2035

Der #Nahverkehrsplan der Senatsverkehrsverwaltung von Regine Günther (parteilos, für Grüne), den der Senat am Dienstag absegnen soll, sieht Ausgaben von 28,1 Milliarden Euro für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den nächsten 16 Jahren vor. Der eigentliche Plan gilt zwar offiziell nur bis 2023. Aber weil gleichzeitig die Direktvergabe der meisten Verkehrsleistungen an die landeseigene BVG beschlossen werden soll und dieser Verkehrsvertrag von 2020 bis 2035 läuft, umfasst die nun zu treffende Weichenstellung einen sehr viel längeren Zeitraum.

„Das ist die Grundlage für die #Verkehrswende in Berlin“, sagte Günther. Nachdem die rot-rot-grüne Koalition mit dem #Mobilitätsgesetz die rechtliche Grundlage geschaffen habe, gehe es nun um die „finanzielle und operative Gestaltung“, so die Senatorin. Sie kündigte eine „Trendwende im #ÖPNV“ an: Er werde komfortabler, sauberer, zuverlässiger. Der Flächenverbrauch werde reduziert, Verkehr auf den Umweltverbund …

U-Bahn + Straßembahn: Zank um Bau neuer U-Bahn- und Straßenbahn-Linien Die Berliner Koalition diskutiert, ob U-Bahn- oder Tramlinien bevorzugt ausgebaut werden sollen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlins-neuer-nahverkehrsplan-zank-um-bau-neuer-u-bahn-und-strassenbahn-linien/23984210.html

Den #Nahverkehrsplan will sie trotzdem zügig beschließen.
Zwei Stunden saßen die Koalitionäre am Mittwoch zusammen und diskutierten über Verkehrspolitik. Die Stimmung wurde von Teilnehmern als „mies“, „durchschnittlich“ und „sachorientiert“ beschrieben. Klar ist, dass der Nahverkehrsplan im Konsens zeitnah verabschiedet werden soll. Ob der Senat ihn schon am kommenden Dienstag beschließen wird, ist aber offen.

Der finanzielle Rahmen für den Nahverkehrsplan ist unstrittig: Bis 2035 soll wie berichtet die Summe von 28 Milliarden Euro ausgegeben werden, um den ÖPNV mit #Bahnen, #Bussen und #Tram zu modernisieren und Netze auszubauen. Trotzdem schwelt der Konflikt zwischen den Koalitionären kräftig weiter, wie die priorisiert von Verkehrsvorhaben …

Straßenbahn & U-Bahn: Planung, Kapazität und Kosten, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie entstehen ganz grundsätzlich Streckenplanungen für neue Linien der #U-Bahn bzw. der #Straßenbahn
und mit wem werden diese rückgekoppelt, bis diese in einem Nahverkehrsplan in der Entwurfsfassung des
Senats Einzug halten?
Antwort zu 1:
Für die Erarbeitung grundlegender Konzepte zur ÖPNV-Netzplanung (Öffentlicher Personennahverkehr-
Netzplanung) ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
zuständig. Die Netzplanung basiert u.a. auf Analysen zu stadträumlichen Entwicklungen,
Defizitbetrachtungen sowie Netzlücken in der Gesamtstadt. Die Priorisierung von
Maßnahmen bei der ÖPNV-Netzentwicklung geschieht üblicherweise über den Stadtentwicklungsplan
Mobilität und Verkehr (StEP MoVe). Die Erarbeitung des StEP MoVe erfolgt
in einem konsultativen Prozess unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der
politischen Fraktionen im Abgeordnetenhaus, der Bezirke, aus Verbänden sowie verschiedenen
Interessensgruppen mit ihren stadt- und verkehrspolitischen Positionen.
2
Der #Nahverkehrsplan (NVP) als Fachplan für den ÖPNV leitet aus den übergeordneten
Zielen und Maßnahmen des StEP MoVe konkrete Vorgaben für die Entwicklung des
ÖPNV-Angebots und Bedarfe für den Infrastrukturausbau in Berlin ab. Bei der Erarbeitung
des NVP werden u.a. die unterschiedlichen Senatsverwaltungen, die in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen,
der Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB), die Bezirke,
die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, die benachbarten Aufgabenträger
des Landes Brandenburg sowie Verbände und weitere Interessenvertreter beteiligt.
Frage 2:
Welche Schritte/Phasen sind von einer ersten #Streckenverlaufsidee, über den Nahverkehrsplan bis zum Bau
der jeweiligen Trasse rechtlich notwendig, welche Institutionen sind dabei wie zu beteiligen und welchen
zeitlichen Vorlauf muss man in der Regel für die jeweiligen Planungsstände beachten?
Frage 5:
Wie lange dauert ein durchschnittliches #Planungsverfahren für den Neubau einer Trasse der U-Bahn bzw.
der Straßenbahn pro Längeneinheit?
Antwort zu 2 und 5:
Eine vollumfängliche Beantwortung ist aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen
für die verschiedenen geplanten Neubaumaßnahmen, die zu vielfältigen Planungsund
Genehmigungsabläufen führen können, nicht möglich.
Für die Planung von U-Bahn bzw. Straßenbahnneubaumaßnahmen werden üblicherweise
folgende Planungsphasen bis zum Beginn der Baumaßnahme durchgeführt:
 Grundlagenermittlung
 Vorplanung
 Entwurfsplanung
 Genehmigungsplanung
 Ausführungsplanung
Unter idealtypischen Bedingungen sind vom Beginn der Planung für eine Straßenbahnneubaustrecke
bis zu deren Baubeginn ca. sechs Jahre einzukalkulieren. Für U-Bahn-
Neubaustrecken sind aufgrund der üblicherweise höheren Komplexität längere Planungszeiträume
von ca. zehn Jahren zugrundezulegen. Die individuellen Zeitabläufe sind aber
sehr stark von den konkreten Bedingungen der einzelnen Maßnahmen abhängig und variieren
daher z.T. recht deutlich. Zudem können unvorhersehbare Unwägbarkeiten und
Zeitverzögerungen, z. B. durch Klageverfahren im Planrechtsverfahren, im Vorfeld nicht
konkret abgeschätzt werden.
Planungsbeteiligte sind neben dem Vorhabenträger insbesondere die für Verkehr zuständige
Senatsverwaltung, weitere betroffene Träger öffentlicher Belange, bei Bedarf auch
von der Maßnahme berührte öffentliche Versorgungsunternehmen und gegebenenfalls
weitere Beteiligte. Die Beteiligungsformate reichen dabei von einzelfallbezogenen bilateralen
Abstimmungen über Mitwirkung in projektbegleitenden Arbeitskreisen bis hin zur
Durchführung förmlicher Anhörungsverfahren.
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Frage 3:
Ab welchem Zeitpunkt müssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in die Planungen mit einbezogen werden?
Antwort zu 3:
Die BVG muss spätestens mit der Übernahme der Vorhabenträgerschaft in die Planungen
einbezogen werden. Sie wird aber seitens des Senats üblicherweise bereits frühzeitig in
die Planung einbezogen.
Frage 4:
In welcher Art und Weise werden Anwohnerinnen und Anwohner an den Planungen beteiligt und welche
zeitlichen und rechtlichen Einspruchsmöglichkeiten haben Anwohnerinnen und Anwohner?
Antwort zu 4:
Seitens des Senats sind zur Herstellung der Transparenz bei Neubauprojekten mehrere
Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner bereits
zu Beginn der Planungsverfahren und vor Aufstellung politischer Beschlüsse vorgesehen.
Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen dabei mindestens zwei Bürgerbeteiligungsveranstaltungen
durchgeführt werden. Die genaue Anzahl und das jeweils
sinnvollste Format der Veranstaltungen werden für jedes Projekt individuell abgestimmt.
Im Anschluss an die Veranstaltungen soll eine Online-Beteiligung in einem Zeitraum von
zwei bis vier Wochen stattfinden.
Abgestimmt dazu führt der Vorhabenträger vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVerfG) durch.
Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch die Anhörungsbehörde gemäß §
73 VwVerfG in Verbindung mit § 29 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und § 21 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
die Anhörung der zuständigen Träger öffentlicher Belange,
der Betroffenen sowie der einschlägigen Verbände, die ihre Einwände innerhalb der
gesetzlich vorgegebenen Fristen geltend machen können.
Frage 6:
Wie viel Vorlaufzeit wird benötigt, um neue Wagen der U-Bahn bzw. der Straßenbahn für die jeweilige neue
Strecke produzieren zu lassen?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit, dass der gesamte Fahrzeugbeschaffungsprozess mit der Anforderungsdefinition,
dem Ausschreibungsverfahren, der Konstruktion und der Fertigungsvorbereitung
bis zur Inbetriebnahme in einem Zeitraum von rund sechs Jahren durchgeführt
werden kann.
Frage 7:
Was kostet durchschnittlich ein U-Bahn-Zug bzw. ein Straßenbahnzug?
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Antwort zu 7:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Mit dem aktuellen Beschaffungsprogramm Flexity sind mit einem Gesamtvolumen von
rund 400 Mio. EUR rund 210 Straßenbahnfahrzeuge unterschiedlicher Typen und unter
Berücksichtigung von Preisgleiteffekten beschafft worden.
Aktuell kostet ein 4-Wagen-U-Bahn-Zug der Baureihe IK 5,8 Mio. EUR.“
Frage 8:
Wie viele Passagiere kann die U-Bahn (Vollzug) in einem 5-Minuten-Takt pro Stunde befördern?
Frage 9:
Wie viele Passagiere kann eine 40-Meter lange Straßenbahn in einem 5-Minuten-Takt pro Stunde befördern?
Antwort zu 8 und 9:
Gemäß den verkehrsvertraglichen Kapazitätsvorgaben werden regelmäßige Auslastungen
von über 65 % der Sitz- und Stehplätze (4 Fahrgäste/m²) als Überfüllung bewertet. Unter
Berücksichtigung dieses 65 %-Kriteriums beträgt die praktische Fahrgastkapazität eines
Vollzuges der U-Bahn im Kleinprofil 416 Fahrgäste (8 Wagen, Baureihe HK). Ein Vollzug
im Großprofil verfügt über eine praktische Fahrgastkapazität von 486 Fahrgästen (6 Wagen,
Baureihe H).
Bei einem 5-Minuten-Takt – also 12 Fahrten pro Stunde und pro Richtung – ergibt sich für
die angegebenen Fahrzeugserien die folgende Leistungsfähigkeit:
 U-Bahn Kleinprofil: 4.992 Fahrgäste je Stunde und Richtung
 U-Bahn Großprofil: 5.832 Fahrgäste je Stunde und Richtung
Unter Berücksichtigung des 65 %-Kriteriums beträgt die praktische Fahrgastkapazität einer
40 m-langen Straßenbahn des Typs Flexity (Einrichter) 151 Fahrgäste. Bei einem 5-
Minuten-Takt ergibt sich damit eine Leistungsfähigkeit von 1.812 Fahrgästen je Stunde
und Richtung.
Frage 10:
In welchem Rhythmus wird ein Zug der U-Bahn bzw. der Straßenbahn gewartet und wie lange dauert die
jeweilige Wartung?
Antwort zu 10:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Grundlagen zum sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Bahnen sind in der
Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) definiert und in Abstimmung
mit der Technischen Aufsichtsbehörde und nach Herstellervorgaben pro Verkehrsträger
und Fahrzeugtyp präzisiert werden.
Im Grundsatz gibt es eine Reihe unterjähriger zeit- und laufleistungsabhängiger Fristen zur
Wartung. Die BOStrab definiert in § 57 die Durchführung von Inspektionen an Fahrzeugen
nach 500.000 km Laufleistung bzw. spätestens nach acht Jahren. Diese Inspektionen sind
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in der Regel umfangreicher als die unterjährigen Fristen zur Wartung. Hinzu kommen Reparaturen
nach Defekten und Schäden.“
Frage 11:
Welche Unterschiede bei der Wartung z.B. hinsichtlich der Wetteranfälligkeit gibt es zwischen der U-Bahn
und der Straßenbahn?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit, dass keine entsprechenden Auswertungen vorliegen.
Frage 12:
Wie teuer ist ein durchschnittliches Planungsverfahren für Trassenneubauten bei der U-Bahn bzw. bei der
Straßenbahn?
Antwort zu 12:
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da jedes Neubauprojekt individuell zu
betrachten ist. Die Bildung eines Durchschnittswerts ist sachlich und fachlich nicht vertretbar.
Frage 13:
Welche Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Europaebene bestehen bzw. können und werden vom Land
Berlin für den Bau neuer U-Bahn- bzw. Straßenbahntrassen in Anspruch genommen werden?
Antwort zu 13:
Da durch Sonderprogramme, Veränderungen von Förderbedingungen oder auslaufende
Förderfonds ständig Änderungen der Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder Europaebene
eintreten können, lässt sich diese Frage nicht abschließend beantworten.
Zur Zeit werden vom Land Berlin für den Bau neuer U- und Straßenbahninfrastruktur Fördermittel
aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Mittel nach
Gemeindeverkehrsfinanzierungs-, Entflechtungs- und Regionalisierungsgesetz sowie –
vorhabenbezogen für den Neubau der U5 – Mittel gemäß Hauptstadtfinanzierungsvertrag
in Anspruch genommen.
Frage 14:
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten eines Fahrgastes mit der U-Bahn bzw. mit der Straßenbahn?
Antwort zu 14:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die durchschnittlichen Kosten des Bereiches U-Bahn je Fahrgastfahrt lagen in 2017 bei
0,93 EUR inklusive der Kosten der zurechenbaren Verkehrsinfrastruktur. Die durchschnittlichen
Kosten des Bereiches Straßenbahn je Fahrgastfahrt lagen in 2017 bei 1,17 EUR
inklusive der Kosten der zurechenbaren Verkehrsinfrastruktur. Enthaltene Kosten für Abschreibungen
des Anlagevermögens basieren auf Bruttoabschreibungen.“
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Frage 15:
Welche sonstigen Voraussetzungen (z.B. Notwendigkeit eines Betriebshofes) sind bei der Neuplanung einer
U-Bahn-Linie bzw. einer Straßenbahnlinie zu beachten?
Antwort zu 15:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Notwendigkeit eines neuen Betriebshofs hängt nicht zwingend an der einzelnen Neubaustrecke,
sondern an der Auslastung durch die zu fahrenden Leistungen und der dafür
notwendigen Fahrzeuge.“
Frage 16:
Wie hoch ist die durchschnittliche Verspätung (Abweichung vom Fahrplan) bei den Verkehrsträgern U-Bahn,
Straßenbahn und Bus?
Antwort zu 16:
Die durchschnittliche Verspätung von U-Bahn, Straßenbahn und Bus wird von der BVG
nicht erhoben. Zur Bemessung der Qualität der Verkehrsmittel wird die Pünktlichkeit und
Regelmäßigkeit durch die BVG erhoben.
Als pünktlich erbracht gilt eine Fahrt, wenn sie zwischen 90 Sekunden vor und 210 Sekunden
nach der Soll-Abfahrtszeit tatsächlich stattfindet. Unpünktlich sind alle erbrachten
Abfahrten zwischen 211 Sekunden und maximal 10 Minuten (bzw. Folgetakt bei Taktabständen
von weniger als 10 Minuten) nach der Soll-Abfahrtszeit. Die Pünktlichkeitsquote
bei der U-Bahn lag 2017 bei 98,8 %, bei der Straßenbahn bei 91,0 % und beim Bus bei
87,2 %.
Die Regelmäßigkeit zeigt aus Sicht der an der Haltestelle wartenden Fahrgäste an, inwiefern
die Busse und Bahnen planmäßig fahren und nicht ausfallen oder stark verspätet
sind. Als regelmäßig erbracht gilt eine Fahrt, wenn sie zwischen 90 Sekunden vor der Soll-
Abfahrtszeit und bis zur nächsten geplanten Abfahrt, maximal jedoch 10 Minuten später,
stattfindet. Unregelmäßig ist eine Abfahrt, die früher als 90 Sekunden vor der geplanten
Soll-Abfahrtszeit oder nach der Zeit bis zur nächsten Soll-Abfahrt (bei Takten bis einschließlich
10 Minuten) bzw. mit mehr als 10 Minuten Verspätung (bei Takten über 10 Minuten)
stattfindet. Außerdem werden tatsächlich ausgefallene Fahrten in dieser Quote berücksichtigt.
Die Regelmäßigkeitsquote bei der U-Bahn lag 2017 bei 97,7 %, bei der Straßenbahn
bei 96,2 % und beim Bus bei 91,7 %.
Frage 17:
Wie viele Unfälle hat es in den vergangenen fünf Jahren bei der U-Bahn bzw. der Straßenbahn gegeben und
wie viele Personen sind dabei verletzt worden?
Antwort zu 17:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die Anzahl der Unfälle (unabhängig der Schuldfrage) in den
einzelnen Bereichen sowie die dadurch entstandenen Personenschäden in folgender Tabelle
zu finden sind:
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Kalenderjahr
U Bahn
Unfälle
Straßenbahn
Unfälle
ohne
Todesfolge
mit
Todesfolge
ohne
Todesfolge
mit
Todesfolge
2014
Unfälle
Gesamt
10 2 231 3
12 720
2015
Unfälle
Gesamt
5 2 253 1
7 792
2016
Unfälle
Gesamt
5 7 295 4
12 833
2017
Unfälle
Gesamt
10 3 350 1
13
(bis 11/2017)
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In den letzten Jahren wurde das Angebot der BVG stetig ausgeweitet. Damit steigen neben
den Fahrgastzahlen auch die Fahrleistung und im Verhältnis dazu das Unfallgeschehen.
Frage 18:
Welche Kriterien bezieht der Senat in eine Bewertung ein, ob er den Neubau einer Straßenbahn- oder einer
U-Bahntrasse bevorzugt?
Antwort zu 18:
Die Entscheidung für ein Verkehrsmittel bei der Umsetzung eines ÖPNVInfrastrukturneubauprojekts
wird nach einem Verkehrsmittelvergleich getroffen. Bei diesem
wird das bestgeeignetste öffentliche Nahverkehrsmittel mittels eines umfangreichen Kriterienkatalog
mit verschiedenen Beurteilungskomponenten zu den Themen Fahrgäste, Betrieb,
Kommune und Allgemeinheit für das Projekt ausgewählt.
Berlin, den 29.08.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz