allg.: Der DBV gratuliert dem 1. FC Union Berlin zum Aufstieg in die Bundesliga – Verbesserte Stadion–Anbindung in Köpenick notwendig!, aus DBV

Für die weitere Vereinsentwicklung ist eine Lösung der jetzt teilweise chaotischen Zustände zur An- und Abreise zum Stadion an der „Alten Försterei“ dringend notwendig.

#DBV fordert Senat und Bezirk eine verbesserte #Erreichbarkeit des Stadions mit #öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere #Bus und #Straßenbahnen, kurzfristig zu realisieren. Dazu gehören temporäre überwachte #Busspuren auf den Zufahrtstraßen und verlängerte #Haltestellen für die #Straßenbahn. Für die Spieltage müssen für die BVG die #infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden, ein pünktliches Tram- und Bus- Angebot im dichten Takt anzubieten. Dazu gehören auch verbesserte Umsteigemöglichkeiten an den nahegelegenen -Bahnhöfen.

Der DBV verweist in diesem Zusammenhang auf die von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag beschlossenen Festlegungen:

„Die Koalition wird gemeinsam und mit den Bezirken stadt- und umweltverträgliche Mobilitätskonzepte für Großveranstaltungen und große Veranstaltungskonzepte entwickeln und umsetzen. Die Koalition möchte weiterhin internationale Großveranstaltungen nach Berlin holen. Die Entscheidung über die Durchführung von reinkommerziellen Sportveranstaltungen sowie ihre Kosten werden transparent gemacht. Der Zugang zu öffentlich geförderten Sportveranstaltungen muss für die Bürger*innen erschwinglich und barrierefrei sein. Die Sicherung des öffentlichen Raumes rund um Fußballspiele und andere Großveranstaltungen ist eine Aufgabe, die weiterhin durch die Polizei wahrgenommen wird. Berlin braucht öffentliche Räume mit hoher Akzeptanz für unterschiedlichste Nutzergruppen. Die Koalition wird Stadtplätze und Grünanlagen mit hoher Aufenthaltsqualität und inklusiver Gestaltung schaffen. Die Koalition wird das Plätzeprogramm weiterentwickeln und einen Schwerpunkt auf die verkehrsberuhigte Gestaltung legen. Öffentliche Stadtplätze sollen als Orte der Begegnung von kommerziellen Nutzungen nicht dominiert werden. Die Koalition strebt für private Großveranstaltungen im öffentlichen Raum Einvernehmen mit den betroffenen Bezirken an. Denkmalgeschütze Grünanlagen sind vor Schäden durch kommerzielle Großveranstaltungen zu bewahren.“

Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/regierender-buergermeister/senat/koalitionsvereinbarung/

Pressekontakt:
Oswald Richter, Vorsitzender des Regionalverbandes, Telefon: 01 74 / 9 46 20 84

Fernbus: Entwicklungen am Zentralen Omnibus Bahnhof, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist der Stand der #Umbauarbeiten am #Zentralen Omnibus Bahnhof (#ZOB)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit, dass im Dezember 2018 die #Haltestellen im mittleren Bereich,
Baufeld 2a, fertiggestellt und dem Betrieb zugeführt wurden. Die #Dachanlagen im
Außenring wurden abgebrochen und zum Teil vor der #Wartehalle zurückgeschnitten. Die
verkehrliche Anlage wurde aufgebrochen und beräumt. Weiterhin wird die #Ausfahrt des
Zentrale Omnibusbahnhofs (ZOB) erneuert.
Das Gebäude der zukünftigen #Verkehrsleitung ist ebenfalls im Bau. Hier wurden das
Kellergeschoss sowie die Decke zum Erdgeschoss hergestellt.
Frage 2:
Wieso soll es zu einer erheblichen Verzögerung der Baumaßnahmen kommen?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die Fertigstellung der #Verkehrsinfrastruktur nach wie vor
zum Ende des Jahres 2019 abgeschlossen sein soll. Im Anschluss erfolgen die
Erneuerung der #Fahrgastinfrastruktur und nach der Fertigstellung der provisorischen
#Wartehalle der Neubau der zweigeschossigen Wartehalle sowie der #Überdachung am
2
Gehweg C. Diese Maßnahmen wurden durch den Hauptausschuss im September 2018
bestätigt. Die Fertigstellung der Wartehalle soll im Sommer 2022 abgeschlossen sein.
Frage 3:
Inwiefern ist nach wie vor beabsichtigt, auch den Einbau von WLAN bei den Baumaßnahmen am ZOB zu
berücksichtigen, wie es StS a.D. Kirchner zugesagt hatte?
Antwort zu 3:
Die Einrichtung von Public WLAN ist in den entsprechenden Dokumenten für die
Hauptausschusssitzungen sowie als Teil des Projekts verankert.
Es ist vorgesehen, dass die ZOB-Betreiberin, die Internationale Omnibusbahnhof
Betreibergesellschaft mbh (IOB), nach Abschluss der Baumaßnahme einen öffentlichen
WLAN-Zugang der BVG (BVG Public WLAN) am ZOB zur Verfügung stellen wird. Nach
Auskunft der BVG laufen die Vorbereitungen hierzu bereits.
Frage 4:
Inwieweit kann der Betreiber des ZOB bzw. der Senat von Berlin bestätigen, dass zunehmend öffentliches
Urinieren in den benachbarten Grünanlagen am ZOB zu beobachten sind?
Antwort zu 4:
Hierzu teilt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mit, dass es sich bei den hier in
Rede stehenden begrünten Flächen nicht um öffentliche Grünanlagen, sondern um
öffentlich begrüntes Straßenland (Straßenbegleitgrün) handelt. Die Verschmutzungen sind
bekannt.
Frage 5:
Welche öffentlichen Bedürfnisanstalten sind jetzt im Umfeld des ZOB vorhanden und welche Einrichtungen
werden nach dem Umbau vorhanden sein bzw. welche Zugangsbeschränkungen z.B. durch
Nutzungsentgelte werden bereits erhoben bzw. sind zukünftig beabsichtigt?
Antwort zu 5:
Die nächstgelegene öffentliche Toilettenanlage im Umfeld des ZOB ist die
Bestandstoilettenanlage am Theodor–Heuss–Platz, die von der Fa. Wall betrieben wird.
Die Nutzung dieser Toilettenanlage ist gebührenfrei.
Zu den Toiletten im ZOB ergänzt die BVG, dass während der kompletten Baumaßnahme
öffentliche sanitäre Einrichtungen auf dem ZOB vorhanden sind. Diese Anlagen, sind, wie
auf anderen Bahnhöfen auch, gegen Gebühr nutzbar. Die Bestandsanlage bleibt bis zum
Abriss der Wartehalle im Betrieb. Während der Erneuerung der Wartehalle wird eine
Ersatzlösung auf dem ZOB vorhanden sein. In der neuen Wartehalle sind sanitäre
Einrichtungen in Form von WC-Anlagen und Duschen gegen Gebühr nutzbar.
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Frage 6:
Inwieweit kann der Senat von Berlin bestätigen, dass zunehmend Personen mit diversen Suchtproblemen im
Umfeld des ZOB zu beobachten sind und welche präventiven Maßnahmen (z.B. Einsatz von Streetworkern,
zusätzliche Reinigungsaktionen) sind vom Betreiber bzw. von den zuständigen Behörden geplant?
Antwort zu 6:
Hierzu teilt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Folgendes mit:
„Durch den im Auftrag des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf mit dem Projekt der
„aufsuchenden Drogenhilfe“ arbeitenden Träger ‚Fixpunkt e.V.‘ wurde der ZOB und
dessen Umfeld im Herbst letzten sowie im Frühjahr dieses Jahres aufgesucht. Hierbei
konnten, bis auf einen Einzelfund, keine Drogenkonsumspuren auf dem Gelände des ZOB
verzeichnet werden. Es wurden auch keine Auffälligkeiten, Personen oder
Ansammlungen, die auf Drogenhandel bzw. -konsum hindeuten würden, angetroffen.
Diese Feststellung deckt sich auch mit den Eindrücken der befragten Mitarbeitenden des
am ZOB ansässigen Gewerbes.
Im Umfeld des ZOB wurden jedoch an der Abfahrt zur Messe Spuren von Drogenkonsum
gefunden und im Durchgang zur Messe obdachlose Menschen angetroffen sowie
Drogenkonsum verzeichnet. Es wurde von den Streetworkern Informationsmaterial zu den
einschlägigen Hilfeeinrichtungen an die Betroffenen übergeben. Der Drogenhilfeträger
‚Fixpunkt e.V.‘ wird den Ort weiter beobachten.
Darüber hinaus hat das Straßen- und Grünflächenamt Charlottenburg-Wilmersdorf (SGA)
auf Anraten der Polizei in den letzten Jahren immer wieder die vorhandenen Sträucher im
Umfeld des ZOB zurückgeschnitten.“
Berlin, den 19.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Strafzettel an Falschparker BVG verteilt seit Montag Knöllchen in Berlin, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/strafzettel-an-falschparker-bvg-verteilt-seit-montag-knoellchen-in-berlin-31432830

Jeden Tag werden unzählige #Busspuren, #Haltestellen oder #Tramgleise blockiert. Bisher mussten BVG-Mitarbeiter auf die #Polizei oder das #Ordnungsamt warten, die dann #Bußgeldbescheide unter den Scheibenwischer klemmten. Von Montag an verteilt die BVG selbst #Knöllchen.
8700 Falschparker in 2017

Der neue Strafzettel der BVG, der auf eine Anzeige bei der Polizei verweist, ist mit dem Spruch „Sie haben Parkplatzprobleme? Fahren sie doch mal mit uns“ bedruckt. Mittels Kreuzchen wird außerdem das Verkehrsvergehen dokumentiert: Parken im Haltestellenbereich, Halten oder Parken auf Bussonderstreifen, Halten oder Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen heißt es darauf amtlich.

8700 Behinderungen des Busverkehrs durch falsch geparkte Autos hätten Mitarbeiter allein im vergangenen Jahr festgestellt, teilt die BVG mit. Genug, um selbst aktiv zu werden. „Wir müssen nicht mehr auf die Polizei warten, sondern sind selbst vor Ort und machen die Fahrer auf ihr Fehlverhalten …

Straßenbahn: Bitte jetzt wenden, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=2732

Pressemitteilung, 17.08.2018. In der #Wendenschloßstraße in Köpenick wird in den nächsten Monaten an den #Gleisen und #Haltestellen der #Straßenbahn #62 gearbeitet. Während die BVG auf circa einem Kilometer die Gleise erneuert und teilweise austauscht, um den zuverlässigen #Straßenbahnverkehr auch für die Zukunft zu sichern, werden die Haltestellen Dregerhoffstraße, Zur Nachtheide, Lienhardweg und Müggelbergallee barrierefrei ausgebaut.

Ab Montag, 27. August 2018, Betriebsbeginn, bis voraussichtlich Mitte Dezember fahren die Straßenbahnen der Linie 62 nur zwischen dem S-Bahnhof Mahlsdorf und #Betriebshof Köpenick. Barrierefreie Busse fahren als #Ersatz zwischen der Endhaltestelle Wendenschloß und der Haltestelle Müggelheimer Straße/Wendenschloßstraße. Dort besteht Anschluss an die Linien 27, 67 und 165. Zwischen den Haltestellen Zur Nachtheide und Wendenschloß fahren die Ersatzbusse sowie die Nachtbusse der Linie N62 eine Umleitung über die Straßen Grüne Trift und Zum Langen See. Der Haustürservice entfällt während der Bauarbeiten in diesem Gebiet.

Auch für den Individualverkehr wird die Wendenschloßstraße ab Dregerhoffstraße gesperrt, einzig für Anlieger bleibt sie in Richtung Ekhofstraße befahrbar. Eine Umleitung über die Straßen Dregerhoffstraße, Grüne Trifft und Zum Langen See ist ausgeschildert. Auch die anliegenden Nebenstraßen werden während der Bauarbeiten zeitweise gesperrt, zu Einbahnstraßen oder zu Sackgassen.

Bereits ab der kommenden Woche gibt es im Vorfeld der Bauarbeiten Einschränkungen auf der Straßenbahnlinie 62. Ab Betriebsbeginn am Montagmorgen, 20. August 2018, enden die regulären Züge der Linie bereits am Betriebshof Köpenick. Zwischen den Haltestellen Betriebshof Köpenick und Wendenschloß fahren Pendelzüge im 20-Minuten-Takt.

BVG: Vergabe der Werberechte der BVG (AöR), aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Verträge hat die BVG (AöR) mit #Werbeunternehmen betreffend #Werbung an #Haltestellen, #Bahnhöfen
oder an und in #Verkehrsmitteln geschlossen (bitte aufschlüsseln nach Gegenstand, Laufzeit und
Rechtsgrundlage für den Vertragsabschluss)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt dazu mit:
„Zwischen der BVG und Werbeunternehmen bestehen Verträge zu Werbung an
Wartehallen, Werbung an Immobilien der BVG und an sowie in Verkehrsmitteln.
Rechtsgrundlage für diese Verträge ist jeweils das Berliner Betriebe-Gesetz. Angaben zur
Laufzeit der Verträge kann die BVG aufgrund der zu beachtenden Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner nicht machen.“
Frage 2:
Welche #Einnahmen hat die BVG in den Jahren 2016/17 durch die Werbeverträge erzielt (bitte aufschlüsseln
nach Geld- / Sachleistungen / Vertrag)?
2
Antwort zu 2:
Die BVG teilt dazu mit:
„Da sich die BVG in einem laufenden Vergabeverfahren befindet, könnten die Bieter bei
einer Beantwortung der Frage Rückschlüsse auf ihre Angebote ziehen. Insofern kann die
Frage nicht beantwortet werden.“
Frage 3:
Welche Gewinne haben die Vertragspartner durch Werbung an Haltestellen, Bahnhöfen oder an und in
Verkehrsmitteln erzielt (bitte aufschlüsseln nach Vertragspartner)?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt dazu mit:
„Angaben zu Gewinnen der Vertragspartner liegen der BVG nicht vor.“
Frage 4:
Wie viele Haltestellen der BVG werden durch die #Wall GmbH gestellt (bitte aufschlüsseln nach Bus-
/Straßenbahn-Haltestellen und Anzahl der Werbeflächen pro Haltestelle)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt dazu mit:
„In dem Verkehrsnetz der BVG befinden sich insgesamt ca. 7.000 #Richtungshaltestellen,
4.619 #Wartehallen mit 6.161 #Werbevitrinen im 4/1-Format.
Da sich die BVG in einem laufenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahren befindet,
können keine über die in der Bekanntmachung hinausgehenden Angaben gemacht
werden.“
Frage 5:
Welche Folgen hatte die öffentlich-private Partnerschaft (BVG AöR/ Wall GmbH) im Bereich Haltestellen der
BVG für Neubau, Sanierung und Modernisierung der Haltestellen?
Antwort zu 5:
Die BVG teilt dazu mit:
„Wall ist als normaler Dienstleister für uns tätig. Die Zusammenarbeit mit Wall erfolgt auf
vertraglicher Basis. Kurz zusammengefasst hat die Wall GmbH das Recht, Werbung an
und in Wartehallen zu machen und ist andererseits verpflichtet, die Wartehallen zu
unterhalten. Eine gemeinsame Gesellschaft zur Erbringung dieser Leistungen besteht
nicht.“
Frage 6:
Welche Kosten sind mit der Anschaffung und dem jährlichen Unterhalt einer Haltestelle der BVG verbunden
(bitte aufschlüsseln nach Art der Haltestelle Bus /Straßenbahn)?
3
Frage 7:
Welche jährlichen Einnahmen ließen sich schätzungsweise bei einer Selbstvermarktung der Werbeflächen
durch die BVG erzielen (bitte aufschlüsseln nach Haltestellen / Bahnhöfen)?
Antwort zu 6 und zu 7:
Die BVG teilt dazu mit:
„Vor dem Hintergrund des aktuell laufenden europaweiten Vergabeverfahrens zur Vergabe
von Werbung und Sachleistungen an Wartehallen kann diese Frage nicht beantwortet
werden.“
Berlin, den 28.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

allg. + Infrastruktur: Mobilitätshubs, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welches Konzept verbirgt sich hinter den von der BVG angekündigten „Mobilitätshubs“, die die
Mobilitätsangebote in der Stadt weiterentwickeln sollen?
Antwort zu 1:
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Umweltfaktoren sowie der steigenden
Nachfrage nach alternativen Mobilitätsangeboten und deren individueller Kombination in
der Stadt, sieht die BVG die Herausforderung, und Chance zugleich, neue
#Mobilitätsangebote zu entwickeln sowie diese mit bestehenden und externen
Mobilitätsdienstleistungen zu vernetzen. Die Mobilitätshubs der BVG sollen Kunden
komfortable Wahlmöglichkeiten entsprechend ihrer individuellen Mobilitätsbedürfnisse
sowie die Möglichkeit des einfachen Wechselns des Transportmittels, zum Beispiel von
privaten Rädern oder Bike- und #Carsharing zur Weiterfahrt mit dem Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV), bieten. Somit leisten Mobilitätshubs einen entscheidenden
Beitrag zur Stärkung des Umweltverbundes der Stadt Berlin sowie zur Verkehrs- und
Stadtentwicklung.
2
Frage 2:
Woraus bestehen „Mobilitätshubs“? Woraus bestehen die unterschiedlichen Varianten und welche Kosten
sind damit jeweils verbunden?
Antwort zu 2:
Im Bereich der öffentlich zugänlichen Verkehrsmittel ist eine zunehmende Diversifizierung
und Anbietervielfalt über den #ÖPNV und den #Taxiverkehr hinaus zu beobachten. Neben
#Fahrradverleihsystemen und #Carsharingangeboten etablieren sich auch sog.
#Ridesharingangebote mehr und mehr am Markt. Die Herausforderung hierbei ist die
tarifliche und räumliche Integration und die intermodale Verknüpfung. Neben der tariflichen
Verknüpfung von ÖPNV und anderen Mobilitätsdienstleistern sowie der Entwicklung
digitaler Mobilitätsplattformen bieten Mobilitätsstationen bzw. Mobilitätshubs die
Möglichkeit, diese Angebote besser zu verknüpfen und räumlich zu erleichtern. Aufgrund
der vorgenannten Anforderung geht die Gestaltung und Flächennutzung von
Mobilitätsstationen bzw. Mobilitätshubs deutlich über die bisherigen Ansätze intermodaler
Verknüpfung in Form von #Park+Ride und #Bike+Ride-Plätzen sowie #Taxistellplätzen
hinaus. Neben der Integration von Sharing-Angeboten steht auch die Einbeziehung von
Angeboten der #Elektromobilität, bspw. in Form von öffentlich nutzbarer #Ladeinfrastruktur,
im Fokus der Diskussion zu Mobilitätshubs.
Eine detaillierte Kostenermittlung einzelner Ideen für Mobilitätshubs liegt noch nicht vor.
Frage 3:
Welcher Planungs- und Bauhorizont wird für die Realisierung der unterschiedlichen Varianten veranschlagt?
Frage 4:
Welche Flächen eignen sich grundsätzlich für die zusätzliche Realisierung von „Mobilitätshubs“?
Frage 5:
Wann und wo werden die ersten „Mobilitätshubs“ errichtet werden können?
Frage 6:
Inwiefern wird es eine Testphase und Evaluation geben?
Antwort zu 3 bis 6:
In Berlin sind bereits von verschiedenen Seiten entsprechende Vorschläge zur
Entwicklung von Bahnhöfen und Knotenpunkten zu Mobilitätshubs gemacht worden. In der
Laufzeit des Nahverkehrsplan Berlin 2019 – 2023 wird daher durch die Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geprüft werden, welche Anforderungen aus
gesamtstädtischer Sicht an die Auswahl, Planung und Ausgestaltung von Mobilitätshubs
zu stellen sind und an welchen #Bahnhöfen und #Haltestellen des ÖPNV geeignete
Anknüpfungspunkte für die Entwicklung von Mobilitätshubs bestehen. Dabei ist auch zu
klären, welche Mobilitätsangebote sinnvoll sind – auch aus verkehrspolitischer Sicht – und
in die jeweiligen Standorte einbezogen werden können. Generell sind dabei zwei
Randbedingungen erforderlich:
3
 Grundsätzlich müssen entsprechende Flächen an den jeweiligen ÖPNV-Zugangsstellen
verfügbar und nutzbar sein, ohne dass dies zu Lasten der bereits vorhandenen
Angebote und Infrastrukturanforderungen des Umweltverbunds geht.
 Die jeweiligen Mobilitätsangebote an öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln müssen in
den jeweiligen Stadträumen geeignet sein, die verkehrspolitischen Zielsetzungen
Berlins, insbesondere gemäß §§ 4, 5 und 7 bis 9 des geplanten Mobilitätsgesetzes
(MobG), zu unterstützen.
Quintessenz ist, dass Mobilitätshubs und die dort jeweils sinnvollen Angebote den
stadträumlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Dies bedeutet bspw., dass
privilegierte Pkw-Angebote, etwa Stellplätze für stationsungebundene Carsharing-
Angebote (sogenanntes Free floating) im Innenstadtbereich in der Regel verkehrspolitisch
nicht sinnvoll sind, da sie dort vor allem in Konkurrenz zum ÖPNV stehen, ohne diesem
gegenüber verkehrliche und ökologische Vorteile zu bieten. Dagegen können solche
Angebote an Mobilitätshubs im Vorortbereich durchaus im Sinne der verkehrspolitischen
Zielerreichung sein. Aus Sicht des ÖPNV sind im Rahmen dieser Prüfung und der
Auswahl potenziell geeigneter Standorte vor allem folgende Aspekte wichtig, die
überwiegend die angesichts der aktuellen Entwicklungen in Berlin als wachsender Stadt
oftmals zu erwartende Flächenkonkurrenz im Bereich potenzieller Mobilitätshubs
betreffen:
 Die jeweiligen ÖPNV-Verknüpfungspunkte müssen entsprechende Flächenreserven
bieten, um zusätzliche Angebote – einschließlich der dadurch indizierten zusätzlichen
Nachfrage – bewältigen zu können.
 Der ÖPNV muss weiter in der Lage sein, die wachsende Nachfrage an den jeweiligen
Verknüpfungspunkten zu bewältigen, er benötigt daher ausreichend dimensionierte
Haltestellen und Verkehrsflächen einschließlich der jeweils betrieblich erforderlichen
Infrastruktur (Betriebshaltestellen, Reserven für Spitzenlast und zusätzliche Verkehre).
Diese Flächen dürfen nicht zugunsten anderer Angebote eingeschränkt werden.
 Die zusätzlichen Mobilitätsangebote sollen keine Konkurrenz, sondern eine Ergänzung
des Umweltverbunds und damit des ÖPNV sein, sie sollen nicht zu Fahrgastverlusten
und Verlagerungseffekten weg vom Fahrrad und dem ÖPNV führen.
 Es sind vor allem solche ergänzenden Angebote sinnvoll, die auch tariflich in die bereits
vorhandenen Angebote eingebunden werden können und durch digitale
Mobilitätsplattformen mit dem ÖPNV und den öffentlichen Radverkehrsangeboten
verknüpft sind.
 Mobilitätshubs müssen grundsätzlich anbieteroffen sein, sowohl hinsichtlich der
Mitnutzung durch die im Einzugsbereich jeweils aktiven ÖPNV-Unternehmen als auch
der verschiedenen Anbieter von Sharing-Angeboten.
Im Rahmen der Untersuchung sind zudem auch mögliche institutionelle Strukturen sowie
Anbieter- und Vertragsformen zu betrachten.
Frage 7:
Welche Standorte werden als potentiell geeignet eingestuft? Welche Gespräche fanden mit den
Bezirksämtern diesbzgl. statt und welche Rückmeldungen gab es?
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Antwort zu 7:
Aufgrund der positiven Zusammenarbeit mit den Bezirken steht der BVG eine Reihe an
potentiellen Standorten zur Verfügung, welche es auf Einflussfaktoren, wie zum Beispiel
die Einfachheit der Umsetzung, zu untersuchen gilt. Aufgrund der noch laufenden
Abstimmungen können zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine finalen Standorte benannt
werden. Die BVG achtet hierbei darauf, stadtweit Realisierungsflächen zu prüfen und zu
berücksichtigen.
Berlin, den 11.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bus: Riesige Hürde Der Bus ist barrierefrei – die Haltestelle aber nicht, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/riesige-huerde-der-bus-ist-barrierefrei—die-haltestelle-aber-nicht-30604934

Der Ausbau eines #barrierefreien #Haltestellen-Netzes in Berlin verläuft nur schleppend. Besonders hart trifft es den #Busverkehr. Hier müssten Tausende #Haltestellen umgebaut werden, wie aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des Linken-Politikers Kristian Ronneburg hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Einen zentralen Überblick über den #Ausbauzustand des Netzes der #Bushaltestellen gibt es der Antwort der Innenverwaltung zufolge gar nicht. Das liege vor allem daran, dass die Bezirke für den Ausbau zuständig seien.

Drei Viertel der Bushaltestellen müssen noch umgebaut werden

Rund drei Viertel der Haltestellen müssen noch umgebaut werden, damit das Netz als barrierefrei gilt. Von den insgesamt 6481 Bushaltestellen in Berlin müssten bis 2022 jährlich rund 1500 Haltestellen umgebaut werden.

Die Bezirke seien allerdings oft nicht in der Lage, das Ziel schnell umzusetzen, so die Innenverwaltung. Geld sei zwar vorhanden, aber die Personalsituation in den Bezirken erschwerten Planung und Umsetzung.

Fördermittel-Verfahren oft zu kompliziert

Finanziert werden die Umbauten unter anderem durch Fördermittel. Zudem steht Geld aus dem milliardenschwere Investitionsfonds Siwana …

barrierefrei + Bus + Straßenbahn: Informationen für blinde und sehbehinderte Fahrgäste, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Planungen verfolgt der Senat aktuell, um Informationen an #Haltestellen, Bussen und Straßenbahnen
für #blinde und #sehbehinderte Fahrgäste bereitzustellen, um ihnen die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs zu ermöglichen bzw. zu erleichtern?
Antwort zu 1:
Der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2014 bis 2018 gibt grundsätzlich für die
Bereitstellung aller Fahrgastinformationen so weit wie möglich das #Zwei-Sinne-Prinzip vor.
Im derzeit in Bearbeitung befindlichen Nahverkehrsplan für die Jahre 2019 bis 2023 wird
diese Vorgabe beibehalten. Beibehalten wird auch die Fortführung des noch nicht
abgeschlossenen Prüfauftrags aus dem NVP 2014-2018 zur Fahrgastinformation im zwei-
Sinne-Prinzip an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, der derzeit von BVG und Senat im
gemeinsamen Projekt „#Fahrgastinformation #akustisch“ umgesetzt wird.
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Die BVG setzt bereits seit vielen Jahren das 2-Sinne-Prinzip bei der Fahrgastinformation
in Bus und Bahn um. Mit dem aktuellen Projekt wollen Senat und BVG die letzte
wesentliche Informations-Lücke für blinde und seheingeschränkte Menschen schließen.
2
Das Projekt wird Handlungsempfehlungen für die Ausprägung und für den Ausbau der
künftigen akustischen Fahrgastinformation im Außenbereich erarbeiten.“
Frage 2:
Welche technischen Lösungsansätze zur Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips für blinde und sehbehinderte
Menschen verfolgen Senat und BVG?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Im Projekt werden 3 Modelle mit unterschiedlichen technischen Lösungsansätzen
verfolgt:
 Sprechende #Haltestelle
 Sprechendes #Fahrzeug und
 Sprechendes #Smartphone
An den Haltestellen lösen mechanische Taster die Fahrgastinformation der kommenden
Abfahrten aus und kündigen das einfahrende Fahrzeug mit Linie und Ziel an.
Die Fahrzeuge geben nach dem Öffnen der Einstiegstür „Linie und Ziel“ aus.
Smartphones geben über Apps mit Hilfe unterschiedlicher Funktionalitäten akustisch
Auskunft über den aktuellen Standort einer Haltestelle, die kommenden Abfahrten und
kündigen einfahrende Fahrzeuge mit Linie und Ziel an.“
Frage 3:
Inwiefern werden Verbände und Vereine in die Erarbeitung von Lösungskonzepten einbezogen?
Antwort zu 3:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV), der Deutsche Blindenund
Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) sowie ProRetina sind aktiv in das Projekt
einbezogen und stellen für die Tests und die Evaluation Personen zur Verfügung.“
Frage 4:
Bis wann ist mit einer Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips zu rechnen?
Antwort 4:
Hierzu berichtet die BVG AöR:
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange, die in ihrer Mobilität oder Sensorik
eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen.“
Es ist das Ziel des Senates, die Erprobung im Rahmen des unter Frage 1 genannten
Projekts in der Laufzeit des nächsten Nahverkehrsplans 2019-2023 abzuschließen. Bis
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2022 soll eine Systementscheidung getroffen und die Einführung über den Umfang des
Projekts hinaus erfolgen.
Berlin, den 23.02.2018
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Brandenburg Stufenlos in die Straßenbahn Landtag bewilligt 48 Millionen Euro Fördermittel für Barrierefreiheit im Nahverkehr, aus ND

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1073333.stufenlos-in-die-strassenbahn.html

Ob nun ein Behinderter im #Rollstuhl sitzt, ein Rentner einen #Rollator benötigt, eine junge Mutter mit #Kinderwagen unterwegs ist oder irgendein Fahrgast mit viel #Gepäck. Sie alle können in veraltete Straßenbahnen nur schwer oder überhaupt nicht einsteigen. Gebraucht werden #barrierefreie Niederflurbahnen. Ab 2022 sind sie gesetzlich vorgeschrieben.

Doch es ist teuer, die Fahrzeugflotten komplett umzustellen. Außerdem müssen teilweise auch noch #Haltestellen umgebaut werden. Das Land Brandenburg spendiert den betroffenen Verkehrsbetrieben dafür in den Jahren 2017 bis 2022 insgesamt 48 Millionen Euro Fördermittel. Das hat der Landtag am Mittwoch beschlossen. Der Landesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel begrüßte dies am Donnerstag. Es sei »ein weiterer Schritt hin zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen«, lobte er, und es sei auch dringend nötig gewesen.

»Rechnerisch können dank der zusätzlichen Mittel bei einer Eigenbeteiligung der Verkehrsgesellschaften von 50 Prozent und Zuschüssen der Kommunen rund 30 neue Straßenbahnen angeschafft werden«, erklärt die Landtagsabgeordnete Kerstin Kircheis (SPD).

Allein die Stadtverkehrsgesellschaft in #Frankfurt (Oder) muss noch 18 veraltete Straßenbahnen ersetzten. Eine einzige kostet mindestens 2,5 Millionen Euro. Im Moment verfügt die Stadtverkehrsgesellschaft erst über acht modernere Straßenbahnen. Fünf Millionen Euro Zuschuss zusätzlich hatte das Land ohnehin früher schon jährlich an die sieben brandenburgischen Verkehrsbetriebe mit Straßenbahnen und für die #O-Busse in …

Fernbus: Gibt’s was Neues? Rechtzeitig vor dem Start des Adventsverkehrs gehen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Charlottenburg die ersten zehn neuen Haltestellen in Betrieb., aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2868

Rechtzeitig vor dem Start des Adventsverkehrs gehen am Zentralen #Omnibusbahnhof
(#ZOB) in Charlottenburg die ersten zehn neuen #Haltestellen in
Betrieb. Im laufenden #Umbau des ZOB wird damit die nächste Phase eingeläutet.
Der Umzug vom bisherigen #Baufeld in den nächsten Abschnitt findet
vom morgigen Dienstag, 21. November, bis zum Donnerstag, 23. November,
statt.
An diesen Tagen kann es wegen der Umrüstung kurzfristig zu Einschränkungen
bei der automatischen Fahrgastinformation kommen. Die Betreibergesellschaft
IOB, ein Tochterunternehmen der BVG, setzt daher zusätzliches Personal
ein, um die Reisenden bestmöglich zu informieren. Auch die Verkehrsführung
auf dem Gelände ändert sich.
Seit Sommer 2016 wird der Zentrale Omnibusbahnhof fit gemacht für die Zukunft.
Unter laufendem Betrieb entstehen mehr Busstellplätze sowie eine barrierefreie
und genderrechte Ausstattung. Das komplette Gelände wird hell und
freundlich gestaltet. Das bestehende Gelände mit dem Charme der 1960er
Jahre entwickelt sich zu einer Visitenkarte für das Land Berlin.