Straßenbahn: Schienenersatzverkehr in Köpenick, aus Senat

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Frage 1:
Welche konkreten Baumaßnahmen begründen die aktuellen Sperrungen in der #Bahnhofstraße in Berlin #Köpenick und bis wann werden diese andauern? (Im Falle verschiedener Baumaßnahmen bzw.
Bauabschnitte: Aufstellung nach Dauer der Baumaßnahmen bzw. Bauabschnitte erbeten.)
Antwort zu1:
In der Köpenicker Bahnhofstraße erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe die #Gleise sowie
die #Fahrleitungen zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße. Gleichzeitig werden in
diesem Bereich barrierefreie Haltestellen errichtet.
Frage 2:
Welche #Haltestellen des #ÖPNV sind von diesen Sperrungen (siehe Frage 1) betroffen, welche Linien werden
durch einen Schienenersatzverkehr überbrückt und welche Linien bzw. Haltestellen werden für die Dauer der
Baumaßnahmen ausgesetzt? (Aufstellung nach Dauer der Einschränkungen erbeten.)
Frage 3:
Welche weiteren Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße und im direkten Umfeld knüpfen an die unter Frage 1
genannten Baumaßnahmen an, ab wann ist diesbezüglich mit weiteren Sperrungen zu rechnen und mit
welchen Einschränkungen des ÖPNV wird dies einhergehen? (Aufstellung der betroffenen Tram- und
Buslinien sowie der jeweiligen Dauer der Einschränkungen erbeten.)
2
Frage 4:
Welche konkreten Ziele verfolgen die andauernden und geplanten Baumaßnahmen in der Bahnhofstraße und
im näheren Umfeld bzw. was waren im Einzelnen die Anlässe zur Durchführung der Baumaßnahmen?
Antwort zu 2 bis 4:
Die Informationen können der anliegenden Anwohnerinformation (Anlage) Baumaßnahme
Bahnhofstraße zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße entnommen werden.
Frage 5:
Welche konkreten Baumaßnahmen begründen die aktuellen Sperrungen in der Wendenschloßstraße in BerlinKöpenick und bis wann werden diese andauern? (Im Falle verschiedener Baumaßnahmen bzw.
Bauabschnitte: Aufstellung nach Dauer der Baumaßnahmen, bzw. Bauabschnitte erbeten.)
Antwort zu 5:
Die seit April letzten Jahres laufenden Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in der
Wendenschloßstraße von Lienhardweg bis Gleisschleife werden voraussichtlich bis Ende
April 2020 andauern. Im Anschluss wird die BVG Straßenbahngleisbau umsetzen.
Geplantes Bauende ist dabei voraussichtlich Ende Juli 2020.
Frage 6:
Welche Haltestellen der Linie 62 und welche weiteren Linien sind von diesen Sperrungen (siehe Frage 5)
betroffen, welche Haltestellen werden für die Dauer der Baumaßnahmen mittels eines
Schienenersatzverkehrs überbrückt und welche Haltestellen werden ausgesetzt? (Aufstellung nach der Dauer
der Einschränkungen erbeten.)
Antwort zu 6:
Aktuell sind die Haltestellen Lienhardweg, Müggelbergallee und Wendenschloß gesperrt
und werden durch Schienenersatzverkehr per Bus angefahren.
Frage 7:
Welche weiteren Baumaßnahmen in der Wendenschloßstraße und im direkten Umfeld knüpfen an die unter
Frage 5 genannten Baumaßnahmen an, ab wann ist diesbezüglich mit weiteren Sperrungen zu rechnen und
mit welchen Einschränkungen des ÖPNV wird dies einhergehen? (Aufstellung der betroffenen Bahn-, Tramund Buslinien sowie der jeweiligen Dauer der Einschränkungen erbeten.)
Frage 8:
Welche konkreten Ziele verfolgen die andauernden und geplanten Baumaßnahmen in der
Wendenschloßstraße und im näheren Umfeld bzw. was waren im Einzelnen die Anlässe zur Durchführung der
Baumaßnahmen?
Frage 9:
Welche Baumaßnahmen sind in den kommenden fünf Jahren entlang der Tramlinie 62 durch wen geplant und
wie werden diese Baumaßnahmen den Betriebsablauf der Tramlinie 62 voraussichtlich beeinträchtigen?
(Aufstellung für die Jahre 2020 bis 2025 erbeten.)
3
Antworten zu 7 bis 9:
Ab 2021 werden zwischen Mayschweg und Pritstabelstraße sechs weitere StraßenbahnHaltestellen barrierefrei ausgebaut. Bei dieser Gelegenheit werden auch die Gleise
zwischen Charlotten- und Pritstabelstraße grundhaft erneuert. Im Vorlauf dazu werden die
Berliner Wasserbetriebe an zwei Örtlichkeiten ihre Trinkwasserhauptleitung erneuern und
punktuell ihre Kanäle reparieren.
Die derzeit nur abmarkierten Gleise sollen zwischen Müggelheimer Straße und
Dorotheenstraße auch aufgrund der Berliner Lärmminderungsplanung zu Rasengleisen
werden. Dafür ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das noch nicht eröffnet wurde.
Die BVG rechnet mit einer baulichen Umsetzung ab 2025.
Berlin, den 25.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Gleiszeitig barrierefrei In der Köpenicker Bahnhofstraße erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe …, aus BVG

In der Köpenicker #Bahnhofstraße erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe die #Gleise sowie die #Fahrleitungen zwischen Seelenbinderstraße und Lindenstraße. Gleichzeitig werden in diesem Bereich #barrierefreie #Haltestellen errichtet. Die Straßenbahnlinien #60, #61, #62, #63 und #68 fahren in der Zeit von Montag, 2. März 2020* bis voraussichtlich Montag, den 1. Juni 2020 nicht wie gewohnt.

Die Straßenbahnen der Linie 60 sind zwischen Haeckelstraße und Bahnhofstraße/Lindenstraße sowie Alt-Schmöckwitz unterwegs. Die Linien 61 und 63 fahren zwischen Karl-Ziegler-Straße und Freiheit bzw. Rathaus Köpenick und von dort weiter als Linie 62 zum Lienhardweg. Die Linie 62 ist zwischen Lienhardweg und Freiheit bzw. Rathaus Köpenick im Einsatz und fährt von dort weiter als Linien 61/63 zur Karl-Ziegler-Straße. Die Straßenbahnlinie 68 fällt aus und wird durch die Buslinien 60, X69, 164, 269, N69 und N90 ersetzt. Diese werden in Richtung S Köpenick über Bahnhofstraße, Friedrichshagener Straße, Puchanstraße, Seelenbinderstraße sowie Bahnhofstraße umgeleitet.

Zusätzlich werden Busse als Ersatz für die Straßenbahnlinien im Einsatz sein. Für die Linie 60 fahren die Busse zwischen Bahnhofstraße/Lindenstraße und Altes Wasserwerk. Zwischen Freiheit und Rahnsdorf/Waldschänke ersetzen die Busse die Straßenbahnlinie 61. Für die Linien 62 und 63 sind die großen Gelben zwischen Freiheit und S Mahlsdorf unterwegs. Auch die Linie 68 erhält ersatzweise Busse, die zwischen Freiheit und S Köpenick im Einsatz sind.

*BITTE BEACHTEN: Durch eine Verlängerung der seit August 2019 bestehenden Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in der Seelenbinderstraße, kommt es zu Abweichungen der Busverkehre im Bereich der Bahnhofstraße. Im Zeitraum von Montag, 2. März 2020 bis voraussichtlich Montag 9. März 2020 fahren die Ersatzverkehre 62, 63 und 68 statt durch die Puchanstraße direkt durch die Bahnhofstraße. Die Ersatzverkehre 60 und 61 verkehren weiterhin anstatt durch die Seelenbinderstraße durch die Friedrichshagener Straße. Auch die Buslinie 169 verkehrt im genannten abweichenden Zeitraum Richtung Müggelheim ebenso anstatt durch die Seelenbinderstraße durch die Friedrichshagener Straße.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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pressestelle@bvg.de

BVG + Straßenverkehr: BVG schleppt 150 Falschparker auf Busspuren ab, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228346443/BVG-schleppt-150-Fahrzeuge-auf-Busspuren-ab.html

Seit einem Monat setzen die Berliner Verkehrsbetriebe auf Busspuren geparkte Fahrzeuge um. Der Dienst wird ausgeweitet.

Die BVG hat in vier Wochen 150 Falschparker von #Busspuren #abgeschleppt.
Die Flotte der #Abschlepp-Wagen bei der BVG soll bis April auf zehn Fahrzeuge anwachsen.
Zurzeit ist die BVG mit zwei Fahrzeugen auf der Jagd nach #Falschparkern.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) machen von der neuen Möglichkeit zum #Abschleppen von Falschparkern auf Busspuren regen Gebrauch – wenngleich der Einsatz noch ausbaufähig ist. Rund 150 unerlaubt abgestellte Fahrzeuge entfernte die BVG im ersten Monat nach Beginn des Projekts von den #Sonderfahrstreifen. Das teilte Sprecherin Petra Nelken auf Anfrage mit. Hinzu kämen vier begonnene Umsetzungen, ehe der Fahrzeugführer eintraf, und drei Leerfahrten, bei denen das Auto noch vor Eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren wurde.

Seit dem 6. Januar schleppt die BVG Falschparker ab, die ihre Autos auf Busspuren, in #Haltestellen oder auf #Tramgleisen abgestellt haben. Dafür stehen den Verkehrsbetrieben derzeit sieben Abschleppfahrzeuge zur …

BVG + Bus + Straßenbahn: Ab Januar Die Abschleppflotte der BVG rückt aus, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/berlin-abschleppwagen-bvg-busspuren-einsatz-januar.html

Der Einsatz BVG-eigener #Abschleppwagen wurde bereits 2018 mit dem Berliner #Mobilitätsgesetz beschlossen. Nun sind die gelben Kolosse einsatzbereit – ab Januar können sie #Falschparker selbst an den Haken nehmen.

Falschparker auf #Busspuren, an #Haltestellen oder auf #Tramschienen müssen im neuen Jahr damit rechnen, von Abschleppfahrzeugen der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) umgesetzt zu werden. Wie die BVG rbb|24 am Montag mitteilte, hat sie bereits fünf kleine und zwei große Abschleppwagen angeschafft. Weitere sollen hinzukommen.

Die BVG hat die Fahrzeuge gebraucht gekauft und dafür zwischen 30.000 und 180.000 Euro pro Stück bezahlt. Voraussichtlich am 6. Januar …

Tourismus + Bus: Welche Regeln gelten für „Hop-on-Hop-off-Busse“ in Berlin?, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Anbieter für so genannte „#Hop-On-Hop-Off-Busse“/ #Sightseeing-Busse gibt es derzeit in Berlin?
Antwort zu 1:
Zurzeit gibt es elf Unternehmen, die #Stadtrundfahrten als sogenannte Hop-on-hop-off-
Touren anbieten.
Frage 2:
Wie viele genehmigte #Haltestellen für so genannte „Hop-On-Hop-Off-Busse“/Sightseeing-Busse gibt es
derzeit in Berlin? Sind diese Haltestellen allgemein genehmigt oder nur für die Nutzung durch einen
bestimmten Anbieter?
Antwort zu 2:
Derzeit sind für diesen Verkehr keine genehmigten Haltestellen gem. § 32 der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (#BOKraft) eingerichtet. Im
Bereich des Hop-on-Hop-off-Sonderlinienverkehrs bestehen nur sogenannte Haltepunkte,
die teilweise mit Halteverbotszeichen und einem Zusatzschild, wie „Stadtrundfahrtenbusse
frei“, „Busse frei“ oder „Busse im Gelegenheitsverkehr“ versehen sind. Die
Sonderliniengenehmigungen werden jeweils mit einem identischen Start- und Endpunkt
als Ringlinie genehmigt, die Haltepunkte einschließlich dieser Start- und Endpunkte sind
jedoch für alle Stadtrundfahrtenunternehmen gleichermaßen frei benutzbar, sofern sie in
der Linienführung mit beantragt wurden. Zusätzlich wurden teilweise
Sondernutzungserlaubnisse von den Bezirksämtern für das Abstellen von sogenannten
#Verkaufsfahrzeugen (in der Regel Kleintransporter) für die einzelnen Unternehmen an den
Start- und Endpunkten erteilt.
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Frage 3:
Welche rechtlichen Anforderungen müssen für die Zulassung eines Angebots von Hop-On-Hop-Off-
Bussen/Sightseeing-Bussen erfüllt werden?
a. Welche rechtlichen/genehmigungsrelevanten Anforderungen bestehen an die Anbieter solcher
Angebote?
b. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der angebotenen Routen?
c. Wie können weitere Routen angemeldet/beantragt und zugelassen werden?
d. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der Haltestellen für solche
Angebote?
Antwort zu 3:
Zu a)
Die Hop-on-Hop-off-Stadtrundfahrtenverkehre sind in Berlin als #Sonderlinienverkehr nach
§ 43 i. V. m. § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) genehmigt. Hierbei müssen
die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 PBefG erfüllt sein.
Zu b)
Dem Antrag an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) auf
Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung ist eine Übersichtskarte mit der beabsichtigten
Streckenführung beizufügen. Die Genehmigung der Routen erfolgt durch das LABO in
Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung Berlin sowie den Bezirken (örtlicher
Straßenbaulastträger) und dem Aufgabenträger in Berlin. Diese werden im Rahmen der
Anhörung nach § 14 PBefG am Verfahren beteiligt und haben das Recht, Stellungnahmen
abzugeben, die von Seiten der Genehmigungsbehörde in ihrer Entscheidung nach
pflichtgemäßen Ermessen berücksichtigt werden.
Zu c)
Neue Routen können als neuer Linienverkehr bzw. als Änderung der Streckenführung
beim LABO als Genehmigungsbehörde beantragt werden. Sofern die unter 3a) genannten
Voraussetzungen vorliegen und das unter 3b) beschriebene Anhörungsverfahren nach
§ 14 PBefG erfolgreich durchgeführt worden ist, wird der Antrag genehmigt.
Zu d)
Wie bereits in Antwort 2 beschrieben, handelt es sich bei den derzeit genehmigten
Stadtrundfahrtverkehren um Haltepunkte, und nicht um Haltestellen im Sinne des § 32
BOKraft. Sie sind Bestandteil der zu beantragenden und zu genehmigenden
Streckenführung gemäß Antwort 3b).
Frage 4:
Welches Potenzial sieht der Senat für touristische Angebote mit Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-
Bussen in den Außenbezirken? Wird der Senat dazu Initiativen ergreifen?
Antwort zu 4:
Der Senat begrüßt alle Bestrebungen, dezentrale touristische Attraktionen auf nachhaltige
Weise verkehrsmäßig zu erschließen. Dazu kann neben den Linien des öffentlichen
Nahverkehrs auch der Einsatz privater sogenannter Hop-on/Hop-Off-Busse oder von
Sightseeing-Bussen beitragen, sofern diese emissionsarm sind. Aus Branchenkreisen wird
hierzu darauf hingewiesen, dass zunächst der Bedarf für eine perspektivisch rentable
Linienführung erkennbar werden muss. Der Senat fördert das Marketing dezentraler
Attraktionen als wesentliche Voraussetzung für höhere Bedarfe in den Außenbezirken.
Private Investitionen für neue Linienführungen und Angebote folgen einem wachsenden
Bedarf. Hiervon losgelöste Initiativen würden keine Effekte erzielen.
3
Frage 5:
Welche #Emissionsanforderungen müssen die Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse für die Einfahrt in
die Umweltzone und für die Durchfahrt der künftig bestehenden Straßenabschnitte mit Dieselfahrverboten
erfüllen?
Antwort zu 5:
Hinsichtlich der Emissionsanforderungen für die Einfahrt in die Umweltzone wird auf die
Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17556 vom Januar 2019 verwiesen.
Für die Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 gilt für die Hop-On-
Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse wie für andere betroffene Dieselfahrzeuge die
Regelung „Anlieger frei“ ohne weitere Sonderregelungen. Busse, die mit einem
Stickoxidminderungssystem mit Zertifizierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
nachgerüstet sind, sind von dem Verkehrsverbot ausgenommen.
Frage 6:
Wie, durch wen und in welchen Abständen werden die Emissionen und die Fahrtüchtigkeit der Hop-On-Hop-
Off-Busse/Sightseeing-Busse überprüft?
Antwort zu 6:
Bei Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-Bussen handelt es sich um
untersuchungspflichtige Fahrzeuge gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO). Diese Fahrzeuge unterliegen nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit
Anlage VIII a StVZO in regelmäßigen Zeitabständen der Pflicht zur Durchführung einer
Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung. Bei einer Hauptuntersuchung werden
die Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung
der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht. Die Sicherheitsprüfung
umfasst eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung des Fahrgestells und Fahrwerks, der
Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage des Fahrzeugs.
Hauptuntersuchungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer (aaSoP) einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem
Prüfingenieur (PI) einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt. Die
Untersuchung der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs kann als eigenständiger Teil der
Hauptuntersuchung von einer hierfür amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt
durchgeführt werden. Sicherheitsprüfungen werden von hierfür amtlich anerkannten
Kraftfahrzeugwerkstätten oder von aaSoP oder PI durchgeführt.
Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen Hauptuntersuchung für diese
Fahrzeuge beträgt 12 Monate. Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen
Sicherheitsprüfung beträgt im 2. – 3. Zulassungsjahr 6 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung, ab dem 4. Zulassungsjahr alle 3 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung.
Die Polizei Berlin bezieht solche Busse in ihre Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung mit
ein. Insbesondere die fachlich spezialisierten Dienstkräfte des Begleitschutz- und
Verkehrsdienstes in der Direktion Einsatz (Dir E BVkD) überprüfen im Rahmen der
Streifendienste und bei Einsätzen zur Kontrolle des gewerblichen Güter- und
Personenverkehrs regelmäßig auch den technischen Zustand der Fahrzeuge. Eine
4
statistische Erfassung zur Häufigkeit der polizeilichen Kontrollmaßnahmen im
Zusammenhang mit Sightseeing-Bussen erfolgt nicht.
Frage 7:
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, Busse mit überhöhten Emissionen, z.B. sichtbaren
Rußwolken, aus dem Verkehr zu ziehen? Ist dies bereits in konkreten Fällen geschehen?
Antwort zu 7:
Wie auch bei anderen Fahrzeugen können im Falle der Feststellung relevanter
technischer Mängel im Zusammenhang mit dem Emissionsverhalten
Weiterfahrtuntersagungen zur Gefahrenabwehr oder die Erstellung von technischen
Sachverständigengutachten zur Beweissicherung polizeilich angeordnet werden. Solche
Maßnahmen können beispielsweise dann notwendig sein, wenn deutlich sichtbare
Abgase, eine erhebliche Geräuschentwicklung der Abgasanlage oder der Verlust von
Betriebsmitteln wie Kraftstoff oder Öl zu registrieren sind. Unabhängig von Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung werden Mängelberichts- und
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den vergangenen Jahren wurden
auch wiederholt bei Sightseeing-Bussen o. g. Mängel festgestellt und entsprechend
geahndet. Nach Einschätzung der Polizei Berlin sind jedoch die Beanstandungsquoten bei
Kraftomnibussen deutlich rückläufig. Dies ist vor allem auf erneuerte Fahrzeugflotten
sowie intensivierte Bemühungen zur technischen Wartung zurückzuführen.
Frage 8:
Wie wird die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben der Busunternehmen nachgehalten?
Sind dafür technische Maßnahmen geplant, z.B. die Vorgabe elektronischer Tickets oder der Einsatz von
Fiskaltaxametern?
Antwort zu 8:
Die Berliner Steuerverwaltung überprüft sämtliche Steuerfälle, so auch Busunternehmen,
unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen
Besteuerungsverfahrens durch den Innendienst der Finanzämter, ggf. durch eine
Außenprüfung oder steueraufsichtliche Maßnahmen (Aufdeckung unbekannter
Steuerfälle).
Die Einführung elektronischer Tickets sowie der Einsatz von Fiskaltaxametern o.ä. sind
nicht geplant.
Frage 9:
Inwieweit ist das Fahren der Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse mit sehr stark reduzierter
Geschwindigkeit oder deren Halten bzw. Parken vor Sehenswürdigkeiten zulässig, durch das diese verdeckt
werden?
Antwort zu 9:
Nach § 3 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuge ohne
triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Tritt keine
Behinderung auf, ist ein langsames Fahren von #Sightseeing-Bussen nicht zu
5
beanstanden. Die mit dem Verbot des Langsamfahrens ohne triftigen Grund verbundene
Behinderung muss nach geltender Rechtsprechung konkret und mit einer deutlichen
Geschwindigkeitsdifferenz verbunden sein.
Die Ziele der StVO als Teil des Gefahrenabwehrrechts sind die Aufrechterhaltung eines
flüssigen Verkehrsablaufes, die Gewährleistung der Ordnung im Verkehrsraum und die
Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen. Das Verdecken von Sehenswürdigkeiten
durch das Halten oder Parken von Sightseeing-Bussen stellt einen rein ästhetischen
Aspekt dar, welcher weder gesetzliche Halt- oder Parkverbote noch eine Anordnung von
Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtfertigt, die ein solches Verhalten unterbinden
würden.
Berlin, den 03.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Das wird ein kappes Ding Seit Mitte Juli erneuert die BVG die Gleise in der Boxhagener Straße, zwischen Warschauer und Holteistraße., aus BVG

Seit Mitte Juli erneuert die BVG die #Gleise in der #Boxhagener Straße, zwischen Warschauer und Holteistraße. Neben frischem Stahl werden nun auch die dortigen #Haltestellen mit modernen #Kaps ausgestattet, durch die in Zukunft der barrierefreie Ein- und Ausstieg in die Fahrzeuge möglich wird.

Auch an der Warschauer Straße Ecke Frankfurter Allee und am Bersarinplatz wird ab diesem Wochenende an den Gleisen gearbeitet. In den genannten Bereich können daher von Freitag, den 4. Oktober, ca. 4.30 Uhr bis Sonntag, den 15. Dezember, ca. 4.30 Uhr keine Straßenbahnen fahren. Betroffen sind die Linien #M10 und #21.

Die M10 fährt nur zwischen Hauptbahnhof und Landsberger Allee/Petersburger Straße. Die Linie 21 verkehrt zwischen S-Bahnhof Schöneweide und S-Bahnhof Rummelsburg sowie vom S- und U-Bahnhof Lichtenberg/Gudrunstraße über S- und U-Bahnhof Frankfurter Allee und weiter zur Müggelstraße.

#Barrierefreie #Busse übernehmen das fehlende Stück der M10 zwischen Landsberger Allee/Petersburger Straße und dem S- und U-Bahnhof Warschauer Straße sowie für die Linie 21 zwischen Loeperplatz und S-Bahnhof Rummelsburg.

Die Pressemitteilung zu den bereits laufenden Gleisbauarbeiten finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bvg.de/de/Unternehmen/Medien/Presse/Pressemitteilungen/Detailansicht?newsid=3317

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bus: Maßnahmenpaket 2 des Berliner Luftreinhalteplans (ÖPNV), aus Senat

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Frage 1:
Welche konkreten Maßnahmen aus dem Maßnahmenpaket 2, Unterpunkt 2.4 (#ÖPNV: #Fahrgastinformation
und Service) sind für die #Haltestellen und #Bahnhöfe im Bezirk Reinickendorf zur Umsetzung bis Ende 2019
geplant?
Antwort zu 1:
Die folgende Antwort basiert auf Angaben der BVG.
Der im Rahmen der Maßnahme „Fahrgastinformation und Service“ (M 2.5) vorgesehene
Ausbau dynamischer Fahrgastinformationssysteme basiert auf dem vom Bundes-
Verkehrsministerium geförderten Projekt „DIFA“ (Digitale Fahrgastinformationsanzeiger)
und umfasst folgende Maßnahmen:
 Aufstellung von Info-Stelen mit großformatigen TFT-Monitoren („#KAMA“) an
Knotenpunkten, in der Regel U-Bahnhöfe. Auf den Stelen werden die
Anschlussverbindungen in Echtzeit angezeigt.
 Installation von TFT-Monitoren für einige hundert Wartehallen („#EDIAS“) und für
Leuchtsäulen („#EDIAL“) für die Anzeige der nächsten Abfahrten. Über alle Monitore
können auch #Baustellenhinweise und #Störungsinformationen ausgegeben werden.
Die Gesamtzahl der ausstattbaren Haltestellen und U-Bahnhöfe in Berlin und damit auch
in Reinickendorf hängt vom Ergebnis der aktuellen laufenden Ausschreibung ab.
Die Auswahl der Standorte basiert auf einem Mix an Kriterien, wobei die technische
Realisierbarkeit innerhalb des engen Förderzeitrahmens stets eine wichtige Bedingung ist.
Diese ist nicht nur von statischen und baulichen Gegebenheiten abhängig, sondern
gerade auch in Hinblick auf die Info-Stelen in U-Bahnhöfen von Sicherheits-Anforderungen
und Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes.
Die Prüfung der Standorte ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Aktueller, jedoch nicht
verbindlicher Planungsstand ist, dass im Bezirk Reinickendorf rund 50 Wartehallen digitale
2
EDIAS-Anzeiger erhalten, sieben Leuchtsäulen um EDIAL-Monitore erweitert werden und
in drei U-Bahnhöfen insgesamt neun Info-Stelen verbaut werden (#Alt-Tegel drei, #Kurt-
Schumacher-Platz zwei, #Wittenau vier).
Frage 2:
Welche konkreten Maßnahmen in Bezug auf den Verkehr zwischen dem Bezirk Reinickendorf und dem
Umland aus dem Maßnahmenpaket 2, Unterpunkt 2.4 (ÖPNV: Ausbau des #Stadt-Umland-Verkehrs) des
Berliner #Luftreinhalteplans 2018-2023 sind bis Ende 2020 geplant?
Antwort zu 2:
Im Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zwischen dem Bezirk
Reinickendorf und dem benachbarten Bereich des Landkreises Oberhavel sind bereits in
den vergangenen Jahren Verbesserungen im Sinne des Maßnahmenpakets 2.4 des
Luftreinhalteplans umgesetzt worden. Insbesondere wurde in enger Abstimmung mit dem
Landkreis das Angebot im #Busverkehr zwischen Berlin-Hermsdorf und den benachbarten
Gemeinden Glienicke/Nordbahn und Mühlenbecker Land zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2017 neu strukturiert und verbessert. Die neu strukturierte Buslinie #806
gewährleistet seitdem Montag bis Freitag zwischen dem S-Bahnhof #Berlin-Hermsdorf und
#Mühlenbeck (mit Anbindung an den S-Bahnhof #Mühlenbeck-Mönchsmühle) einen
ganztägigen 20-Minuten-Takt von etwa 5:30 Uhr bis gegen 20:00 Uhr. An Wochenenden
und abends besteht ein durchgehender Stundentakt. Seit 2018 besteht zudem in der
Hauptverkehrszeit ein ergänzendes Angebot zwischen Glienicke/Nordbahn und Berlin-
Frohnau im 20-Minuten-Takt, so dass morgens und nachmittags alle 10 Minuten
Fahrtmöglichkeiten zwischen Berlin und Glienicke/Nordbahn bestehen. Der Ausbau der
Schienenstrecken zwischen dem Bezirk und dem Landkreis Oberhavel, die das Rückgrat
des ÖPNV-Angebots im Stadt-Umland-Verkehr darstellen, wird im Rahmen des Projekts
#i2030 forciert. Teile dieses Projekts sind neben dem Ausbau der beiden S-Bahn-Strecken
in Richtung Hennigsdorf und Oranienburg vor allem die direkte Führung des #Prignitz-
Express nach Berlin Gesundbrunnen über Berlin-Tegel sowie die Reaktivierung der
sogenannten #Stammstrecke der #Heidekrautbahn zum Bahnhof Berlin-Wilhelmsruh. Bis
Ende 2020 sind jedoch aufgrund der im Vorlauf erforderlichen planerischen und baulichen
Maßnahmen und der noch bestehenden infrastrukturellen Zwänge noch keine
signifikanten Änderungen des Angebots möglich.
Berlin, den 11.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Gleis geht´s los! … An dem Tag beginnen die Berliner Verkehrsbetriebe ihre Arbeit in der Boxhagener Straße in Friedrichshain., aus BVG

Und zwar am kommenden Montagmorgen ab zirka 4:30 Uhr. An dem Tag beginnen die Berliner Verkehrsbetriebe ihre Arbeit in der #Boxhagener Straße in Friedrichshain. Hier werden bis zur Holteistraße die #Gleise erneuert und die #Haltestellen werden zu #Haltestellenkaps umgebaut. Dadurch sind sie in Zukunft #barrierefrei zu erreichen. Insgesamt werden hier rund 2.200 Meter Gleis verlegt. Dadurch wird die #Straßenbahnlinie #21 vom 15. Juli 2019 bis 4. Oktober 2019 nicht wie gewohnt unterwegs sein.

Bis zum 11. August 2019 fährt die Linie 21 zwischen den Haltestellen S Schöneweide und S Rummelsburg. #Ersatzweise fahren #Busse zwischen dem S-Bahnhof Rummelsburg und S+U-Bahnhof Lichtenberg/Gudrunstraße. Im Anschluss ist die 21 zwischen den Haltestellen S+U Lichtenberg/Gudrunstraße und Bersarinplatz im Einsatz und die Busse als Ersatz zwischen dem S-Bahnhof Rummelsburg und Bersarinplatz. Auch die dort fahrende Buslinie 240 und die Nachtbuslinie N40 werden umgeleitet und fahren zwischen den Haltestellen Wedekindstraße und Boxhagener Straße/ Holteistraße. In Richtung S Storkower Straße fahren die Busse über Gubener Straße zur Kopernikusstraße.

Hinweis: Ab 4. Oktober 2019 werden auch am #Bersarinplatz die Gleise erneuert. Alle vollumfänglichen Informationen gibt die BVG rechtzeitig bekannt.

Zusätzlich ist am Sonntag, den 21. Juli 2019, von zirka 7 Uhr bis 15 Uhr die Boxhagener Straße/Holteistraße für notwendige #Fahrleitungsarbeiten gesperrt. Die Linien #21 und #M13 fahren in dieser Zeit nicht wie gewohnt. Busse sind ersatzweise im Einsatz.

Auch Gudrun wird aufgegleist

Von Montag, den 15. Juli 2019 bis Sonntag, den 11. August 2019 stehen notwendige Gleisbauarbeiten in der #Gudrunstraße an. Neben der Linie 21 (siehe oben) fährt auch die Linie #37 anders und ist zwischen dem S-Bahnhof Schöneweide und Betriebshof Lichtenberg unterwegs. Busse ergänzen die Linie 21 zwischen den Haltestellen S+U Lichtenberg/Gudrunstraße und S Rummelsburg sowie zwischen S+U Lichtenberg/Gudrunstraße und Betriebshof Lichtenberg für die Linie 37.

Die Haltestelle Fanningerstraße in Richtung Zentralfriedhof Friedrichsfelde entfällt.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bus: Die BVG findet immer einen Weg aus BVG

In verschiedenen Bezirken Berlins werden in den kommenden Wochen #Gehwege saniert, #Haltestellen ausgebaut oder es finden #Straßenbauarbeiten statt. Damit diese Arbeiten durchgeführt werden können, ist es notwendig einige Buslinien der BVG umzuleiten, zu verkürzen oder zu teilen.

#Blankenburg
Begonnen wird am 17. Juni 2019 in Blankenburg. Dort wird in der Heinersdorfer Straße in Höhe Purpurkardinalweg die Straße erneuert und gleichzeitig die Haltestelle ausgebaut. Hierfür wird die Heinersdorfer Straße gesperrt, was dazu führt, dass die Buslinie #158 geteilt wird. Die Buslinie fährt bis zum 22. Juni 2019 zwischen S Buch und Alt Blankenburg sowie zwischen Frithjofstraße und Prenzlauer Allee/Ostseestraße. Die Nachtlinie #N58 wird nachts durch den Baustellenbereich planmäßig fahren.

#Rahnsdorf
Die Unterführung der S-Bahnbrücke Rahnsdorf erhält von der Deutschen Bahn einen neuen Gehwegbereich. Hierfür wird die Buslinie #161 ab dem 22. Juni 2019 geteilt und fährt zwischen S Erkner und S Rahnsdorf (Süd) sowie zwischen S Rahnsdorf (Nord) und Schöneiche, Goethepark. Ab dem 15. Juli 2019 fährt die Linie wieder wie gewohnt.

#Baumschulenweg
In Baumschulenweg wird die viel befahrene Baumschulenstraße saniert. Diese Arbeiten finden in zwei Bauabschnitten statt. Im ersten Bauabschnitt in der Zeit von 24. Juni 2019 bis 26. Juni 2019 wird die Baumschulenstraße zwischen Königsheideweg und Forsthausallee durch das Tiefbauamt gesperrt. Die dort fahrenden Buslinien #170 und #265 werden umgeleitet. Der 170er Bus fährt über die Forsthausallee, Neuköllnische Allee und Chris-Gueffroy-Allee. Die Linie 265 über Kiefholzstraße, Südostallee, Sterndamm und Königsheideweg. Ab zirka 21:30 Uhr ist ein Shuttle für den Bus 265 von S Schöneweide/Sterndamm bis Baumschulenstr./Königsheideweg als Ringlinie unterwegs.
In der zweiten Bauphase vom 27. Juni 2019 bis 4. August 2019 wird die Baumschulenstraße zwischen Königsheideweg und Sonnenallee/Südostallee durch das Tiefbauamt gesperrt. Die Linie M41 wird bis zur Haltestelle Peter-Anders-Straße verkürzt. Die Buslinie 170 wird geteilt und fährt zwischen Baumschulenstr./Fähre und Frauenlobstraße sowie von S+U Rathaus Steglitz zum S Schöneweide/Sterndamm. Der 265er wird zurückgezogen und fährt von U Stadtmitte/Krausenstr. bis zum S Baumschulenweg/Glanzstraße. Die Nachtbuslinie N70 fährt zwischen Baumschulenstraße/Köpenicker Landstraße und S Köllnische Heide mit Umleitung über Kiefholzstraße, Dammweg und Sonnenallee.

Details zu den Linienänderungen finden sich wie immer auf BVG.de, in der #BVG-App #FahrInfo Plus sowie an den betroffenen Haltestellen.

#Umgebungskarten zu den einzelnen Bauarbeiten finden Sie unter folgenden Link: https://securehub.bvg.de/download.xhtml?id=715c270d38f74c529929dd5024994aa8

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BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Bus: Neue Bushaltestellen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Verwaltungsschritte sind bei der Planung und Errichtung neuer #Bushaltestellen vorgesehen?
Antwort zu 1:
Die Festsetzung von #Haltestellen erfolgt entweder im Zuge der Neuerteilung einer
Genehmigung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 #Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) oder im
Rahmen einer wesentlichen Änderung einer bereits erteilten Genehmigung gemäß § 40
PBefG. Basis für die Festsetzung ist § 32 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb
von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Dazu muss ein Antrag zur
Festsetzung von Haltestellen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. In
diesem muss die Lage der Haltestelle genau definiert sein und eine Begründung
angegeben werden. Die Genehmigungsbehörde hört weitere beteiligte Stellen an, bei
Bedarf wird ein Vor-Ort-Termin durchgeführt. Danach erfolgt die Ablehnung oder die
Bestätigung durch einen Bescheid.
Haltestellen sind jeweils durch die Verkehrsunternehmen als Antragsteller bzw. Inhaber
einer Liniengenehmigung zu beantragen. In Berlin zählen dazu im Wesentlichen die BVG,
Verkehrsunternehmen aus dem Brandenburger Umland, im Schienenersatzverkehr für SBahn-,
Regional- oder Eisenbahnverkehre tätige Unternehmen, Unternehmen des
Fernbusverkehrs sowie Unternehmen, die Sonderformen des Linienverkehrs gemäß § 43
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PbefG anbieten (Schulbus-, Werksverkehre etc.). Die jeweiligen innerbetrieblichen
vorherigen Planungsschritte der Unternehmen sind dem Senat nicht bekannt.
Die BVG teilt zu ihren Planungs- und Errichtungsschritten mit:
 „Interne Abstimmung über den Standort (grobe Planung),
 Vorort-Besichtigung durch den zuständigen Baukoordinator – Suche nach der besten,
anordnungsfähigen Möglichkeit,
 Einberufung eines Ortstermins mit VLB (Verkehrslenkung Berlin), Tba (örtliches
Tiefbauamt) und der örtlich zuständigen Polizeidirektion zwecks Abstimmung und
Erlangung der Zustimmung für den gewünschten Standort; zeitgleiches Einmessen des
Standortes,
 Antragstellung/ Einreichung mit Verkehrszeichenplan an LABO (Landesamt für Bürgerund
Ordnungsangelegenheiten), VLB und Tba,
 Nach Genehmigung interne Auftragserteilung, Bestimmung der künftigen Beschilderung
(interner Auftrag bzw. Bestellung),
 Markierung des gewünschten Standortes vor Ort,
 interne Erfassung und Einpflege der neuen Daten (Haltestellenverzeichnis, Dano,
Fahrplan, evtl. Fahrgastinformation etc.),
 bauliche Umsetzung, Inbetriebnahme und Rückmeldung an VLB.“
Frage 2:
Wie ist die Finanzierung neuer Bushaltestellen geregelt?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim zuständigen Tiefbauamt, somit ist dieses auch
für den Ausbau und die Finanzierung zuständig.
Die BVG stellt den Mast, das Haltestellenschild, die Fahrgastinformation (gemäß BOKraft
Aufgabe des Fuhrunternehmers) und installiert die Wartehalle.“
Für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen, der in der Zuständigkeit der Bezirke als
Straßenbaulastträger liegt, stehen bis Ende 2020 Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderprogramm zur Verfügung (Abrechnung bis Ende 2021).
Weiterhin sind im SIWANA V (Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt und
Nachhaltigkeitsfonds) im Portfolio der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz Mittel vorgesehen, die den Bezirken zur Bewirtschaftung übertragen werden
können.
Frage 3:
Welche Bushaltestellen wurden 2018 neu eingerichtet (bitte Angabe der jeweiligen Kosten)?
3
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2018 gab es 101 Vorgänge (Dauermaßnahmen) im Zusammenhang mit
Haltestellen. Die Aufteilung war wie folgt:
 2 x Abordnung einer zeitlichen Befristung,
 16 x Aufweitung vorhandener Haltestellen,
 1 x Neuaufteilung des Haltestellenbereiches,
 73 x Verlegung der Haltestelle zum Teil mit Aufweitung oder Reduzierung des
Haltestellen-Bereiches,
 9 x Neueinrichtungen.
Die Kosten für den Bau der Haltestelle werden durch die BVG nicht erfasst, da dies in der
Verantwortung der jeweiligen Tiefbauämter liegt. Der BVG entstehen beispielsweise
Kosten für den Einbau / Versetzen des Haltestellenmastes zwischen 500 – 1.000 € pro
Mast und ca. 4.500 – 5.000 € für den Aufbau einer Wartehalle (in Anhängigkeit der
Örtlichkeiten wie z. B. Böschungsausgleich, Anschluss Länge etc.).“
Frage 4:
Welche Bushaltestellen wurden in diesem Jahr neu eingerichtet (bitte Angabe der jeweiligen Kosten)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
 „23 x Verlegungen,
 1 x Aufhebung,
 5 x Neueinrichtungen.
Zur Finanzierung siehe vorherige Antwort.“
Frage 5:
Welche neuen Bushaltestellen sind aktuell geplant und welche Kosten sind damit jeweils verbunden? Ist die
Finanzierung abgesichert?
Antwort zu 5:
In der Antwort zu Frage 1 wurden die diversen potentiellen Antragsstellerinnen/
Antragsteller für neue Bushaltestellen benannt. Dem Senat sind nicht alle
Planungsüberlegungen dieser Akteure bekannt.
Zu den im städtischen Linienbusverkehr geplanten Bushaltestellen teilt die BVG mit:
 „Haltestellenpaar Berliner Rathaus im Bereich des neuen U-Bahnhofes,
 Haltestellenpaar Boyenstraße Linie 120 zur besseren Gebietserschließung,
 2 Haltestellenpaare in der Forckenbeckstraße zur Neuerschließung,
 Endstelle Papenberger Weg Linie 136 zur Neuerschließung,
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 15 Haltestellen zur Neuerschließung des geplanten „Clean-Tec-Parks“ Marzahn,
 Mehrere Haltestellen für einen geplanten Kiezbus im Ortsteil Blankenburg,
 Neues Haltestellenpaar U Weinmeisterstraße für den Nachtbusverkehr,
 Haltestelle im Bereich der Endstelle Aubertstraße zur Erschließung von Martha-Aue/
Elisabeth-Aue,
 Friederike-Nadig-Str. Fahrtrichtung Ost und Lieselotte-Berger-Platz Fahrtrichtung Ost.
In Fahrtrichtung West sind beide Haltestellen bereits vorhanden,
 Die Haltestelle Lieselotte-Berger-Str. Fahrtrichtung Nord wird hinter die Kreuzung
verlegt,
 Jungfernstieg, Marienstr. sowie Ostpreußendamm/ Königsberger Str. (jeweils beide
Richtungen), Carstennstr./ Ringstr. sowie die Bahnhofstraße.
Zur Finanzierung siehe vorherige Antwort.“
Frage 6:
Welche Bushaltestellen können aktuell aus welchen Gründen nicht neu eingerichtet werden?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
 „3 Haltestellenpaare im Zuge der Mühlenstraße (davon eine Verschiebung der
Haltestelle East-Side-Gallery) im Zuge der geplanten Änderung der Linienführung Bus
248 (neu 300) zum U Schlesischen Tor. Grund: Baumaßnahmen Oberbaumbrücke und
künftiger Schienenersatzverkehr (SEV) U1/U3 sowie Radwegeplanung. Verschiebung
bis Anfang 2021.
 Betriebshaltestellen am U Johannisthaler Chaussee für Änderung der Linienführung
M46. Grund: VLB-Planung einer Lichtsignalanlage.
 Betriebshaltestelle Heerstr./ Nennhauser Damm für M32. Grund: Derzeit keine
Planungskapazität im Bezirk.
 Betriebshaltestelle im Dorfkern Wartenberg für Linie 256. Grund: Derzeit keine
Planungskapazität im Bezirk.
 Endstelle am S+U Wedding in der Lynarstraße für verlängerte Buslinie 147. Grund:
Noch kein Konsens mit Bezirk bezüglich der Linienführung.
 Haltestellenpaar Am Seegraben/ A.-Meißner-Str. zur verbesserten
Gebietserschließung. Grund: Keine Standortgenehmigung, sondern Forderung einer
Busbucht wegen Kfz-Verkehr auf der B96a.
 Florastr., Hechelstr. und Hermann-Hesse-Str. sind geplant, können aber derzeit
aufgrund fehlender Finanzierung noch nicht umgesetzt werden.“
Berlin, den 05.06.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz