Verkehrskonzept für Wendenschloß und Tram-Linie 62

18.07.2024

Frage 1:

Wie viele Neubauvorhaben (Anzahl #Wohneinheiten) und #PKW-Abstellplätze wurden von 2018 bis 06/2024 im Orts- teil #Wendenschloß fertiggestellt? (Bitte einzeln für die jeweiligen Jahre angeben.)

Antwort zu 1:

Der Bezirk Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:

„In der Region Wendenschloß (Köpenick-Süd) sind in dem abgefragten Zeitraum gemäß Wohn- bauflächen-Informationssystem (WoFis) ca. 850 Wohneinheiten (WE) fertiggestellt worden (Hin- weis: im WoFis sind nur Wohnungsbaupotenziale ab 50 WE erfasst). Es gibt drei große Woh- nungsbauvorhaben: Marienhain, Funkwerk und das Kietzer Feld. Die Anzahl der PKW-Stellplätze wird nicht bei jedem Bauvorhaben erfasst. Es herrscht keine Pflicht zur Herstellung von PKW-Stellplätzen bei Bauvorhaben. Eine konkretere Auflistung ist durch das Bezirksamt aufgrund der Größe des abgefragten Bereiches sowie der Kurzfristigkeit der Anfrage nicht möglich.“

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Straßenbahn: Die BVG hat sie alle beisammen, Sie ist das Gesicht des Aufschwungs der Berliner Straßenbahn: die Bombardier GT6/8-08ER/ZR, besser bekannt als „Flexity Berlin“, aus BVG

19.12.2022

Sie ist das Gesicht des Aufschwungs der Berliner #Straßenbahn: die Bombardier #GT6/8-08ER/ZR, besser bekannt als „#Flexity Berlin“. 2008 erstmals in den Dienst gestellt, ist sie heute für zwei Drittel des gesamten Straßenbahnverkehrs verantwortlich. Im vergangenen Jahr fuhren mit ihr mehr als 120 Millionen Fahrgäste, bei einer #Gesamtlaufleistung von rund 15 Millionen Kilometer. Heute Mittag um 12.38 Uhr nimmt das 231. #Exemplar seinen Dienst auf der Linie M5 auf, womit die #BVG-Flexity-Familie endgültig #komplett sein wird. 

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Straßenbahn: Der Berliner Fahrgastverband IGEB freut sich auf die neuen Straßenbahnfahrzeuge und kritisiert, dass sie zu kurz sind. Was ist nun zu tun?, aus IGEB

www.igeb.org

Heute stellt die #BVG die nächste #Straßenbahn-Generation der Firma #Alstom (vormals #Bombardier) für Berlin vor. Ein guter und wichtiger Schritt in die Zukunft – nur leider ein zu kurzer Schritt trotz langem Anlauf.
Insbesondere auf wichtigen #Metrolinien sind die #Straßenbahnhaltestellen inzwischen gut 60 m lang, so dass dort zwei 30 m lange Fahrzeuge in #Doppeltraktion fahren können, z.B. heute auf der #M4, auf der die #GT6-Züge aus den 1990er Jahren in Doppeltraktion eingesetzt werden.

Aufgrund der prognostizierten Fahrgastzunahme insbesondere im wachsenden Bezirk Pankow wäre es konsequent gewesen, künftig 60-m-Fahrzeuge zu bestellen. Doch die Züge der nächsten Fahrzeuggeneration sind nur 50 m lang und bieten entsprechend weniger (Sitz-)Plätze.
Schlimmer noch: Die neue Generation der 30 m langen Fahrzeuge kann nicht mehr zu 60 m langen Zügen gekuppelt werden (Doppeltraktion).
Damit wird Berlin eine hochmoderne neue #Straßenbahngeneration bekommen, die aber die Möglichkeiten der Infrastruktur nicht nutzt, obwohl der Ausbau des Straßenbahnnetzes bei der Erschließung bestehender und neuer Wohngebiete zurecht eine zentrale Bedeutung hat.

Deshalb fordert der Berliner Fahrgastverband IGEB, die neuen 30 m langen Fahrzeuge doch noch kuppelbar zu bauen und schon jetzt die Beschaffung 60 m langer Fahrzeuge zu planen.

Christfried Tschepe, Vorsitzender
Jens Wieseke, stv. Vorsitzender

Straßenbahn: Kiek ma, die Neue Fans warten schon seit Monaten gespannt, jetzt sind sie endlich da – die ersten Bilder der neuen Straßenbahn …, aus BVG

Fans warten schon seit Monaten gespannt, jetzt sind sie endlich da – die ersten #Bilder der neuen #Straßenbahn für Berlin. Schon in den ersten Visualisierungen, die die BVG und der Hersteller #Bombardier Transportation (seit 29. 01. 2021 Mitglied der #Alstom-Gruppe) am heutigen Dienstag veröffentlichen, wird deutlich: Die Gestaltung lehnt sich erkennbar an das vielfach prämierte #Bauhaus-Design der Bestandsflotte an, schafft aber auf dieser Basis leichtfüßig den Schritt ins neue Jahrzehnt.

Die Front mit der großen, kanzelartigen Scheibe wirkt markant und sorgt zugleich für gute #Rundumsicht für die Fahrer*innen. Die großen #Seitenscheiben gewähren auch den Fahrgästen gute Sicht auf die Stadt. Die Farbgebung bleibt natürlich 100 Prozent BVG, im unverwechselbaren Gelb mit der für #BVG-Straßenbahnen typischen weißen Dachhaube.

„Nachdem jetzt wesentliche Details des Designs geklärt sind, können wir das Geheimnis lüften“, sagt BVG-Betriebsvorstand Dr. Rolf Erfurt. „Unsere Neue ist unverkennbar ein Mitglied der Berliner Straßenbahnfamilie und hat doch ihr ganz eigenes Gesicht. Mit frischem Design und zeitgemäßen Ausstattungsmerkmalen werden die neuen Fahrzeuge – genauso wie ihre Vorgänger in über 150 Jahren Berliner #Straßenbahngeschichte – das Bild unserer Stadt prägen. Wir hoffen, dass die Züge unseren Fahrgästen genauso gut gefallen wie uns.“

„Es ist zwar kaum zu sehen, aber auch die #Fahrwerke haben ein neues Design erhalten. Damit sorgen sie dafür, dass die #Einstiegshöhe für Fahrgäste niedriger sein wird und dass die Straßenbahnen zukünftig #leiser als bisher durch die Stadt rollen werden“, betont Müslüm Yakisan, Präsident Alstom, DACH-Region.

Ein im Dezember 2020 geschlossener #Rahmenvertrag sieht die #Lieferung von bis zu 117 neuen #Zweirichtungsfahrzeugen für die #Straßenbahnflotte der BVG vor. Er umfasst Modelle in zwei Fahrzeuglängen, 30 und 50 Meter, aus fünf oder neun Modulen. Eine Berlin-Premiere feiern dabei die 50-Meter-Züge. Mit dem deutlich erhöhten Platzangebot zeigt die BVG auch auf der Fahrzeugseite, dass die Straßenbahn in Berlin klar auf Wachstumskurs ist.

Das Mindestvergabevolumen beträgt rund 350 Millionen Euro. Zusätzlich dazu wurde eine #Ersatzteilversorgung durch den #Fahrzeughersteller für mehr als 30 Jahre vereinbart. Die ersten neuen Fahrzeuge kommen ab Ende 2022 nach Berlin. Lieferungen aus dem Rahmenvertrag erfolgen anschließend bis 2033. Die 50-Meter-Versionen sollen auf der besonders stark nachgefragten Linie #M4 eingesetzt werden, wo derzeit Fahrzeuge des Typs #GT6 in Doppeltraktion fahren. Die 30-Meter-Versionen ersetzen die bisherigen #GT6 vor allem im Südosten Berlins.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenbahn: Zu kurz gedacht bei der Straßenbahn Fahrgastverband nennt Bestellung neuer 50-Meter-Züge durch die BVG »vollkommenes Desaster« aus Neues Deutschland

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1146319.bvg-zu-kurz-gedacht-bei-der-strassenbahn.html

Die Berliner Verkehrsbetriebe sind stolz auf ihre kürzlich beim Hersteller #Bombardier ausgelöste Bestellung von bis zu 117 neuen Straßenbahnwagen. Vor allem auf die 50 Meter langen Fahrzeuge, die zehn Meter länger sind als das aktuell größte Modell. 17 Stück sind davon zunächst bestellt worden, sie sollen auf der Linie #M4 fahren, die den Nordosten mit dem Alexanderplatz verbindet. Sie ist die Linie mit dem höchsten Fahrgastzuspruch in Berlin. Aktuell fahren dort 54 Meter lange Zwei-Wagen-Züge des in den 1990er-Jahren beschafften Typs #GT6. Weil die neuen Bahnen, die ab Ende 2022 ausgeliefert werden sollen, breiter sind, soll sich an der #Fahrgastkapazität nichts ändern.

Außerdem gehören zum ersten Abruf des neuen Vertrags drei 30 Meter lange Fahrzeuge. In der Ausschreibung verlangte die BVG von den Herstellern noch die Option, dass sie zu 60 Meter langen #Zwei-Wagen-Zügen gekuppelt werden können. Damit hätten sie die standardmäßige #Bahnsteiglänge der Haltestellen optimal ausgenutzt. »Diese Option hat die BVG dann aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht gezogen«, erklärt Unternehmenssprecherin Petra Nelken auf …

Straßenbahn: Neue Straßenbahnen für Berlin Die BVG erneuert ihre Straßenbahnflotte., aus BVG

Die BVG erneuert ihre #Straßenbahnflotte. Nachdem die vergaberechtliche #Wartefrist abgelaufen ist, hat Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen am heutigen Dienstag, den 15. Dezember 2020, den #Zuschlag für die Beschaffung von bis zu 117 neuen Zweirichtungsfahrzeugen erteilt. Der Auftrag ging an den #Schienenfahrzeughersteller #Bombardier.

Lang, länger, #Straßenbahn: Der Rahmenvertrag für die nächste Fahrzeuggeneration umfasst Modelle aus fünf oder neun Modulen. Die Fahrzeuglängen betragen dabei 30 bzw. – erstmalig in Berlin – 50 Meter. Das #Mindestvergabevolumen beträgt rund 350 Millionen Euro. Zusätzlich dazu wurde eine #Ersatzteilversorgung durch den Fahrzeughersteller für mehr als 30 Jahre vereinbart.

Eva #Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG: „Wir sind einer der größten Straßenbahnbetreiber der Welt. Und unser Angebot wächst weiter, sowohl bei den Fahrplänen als auch beim Streckennetz. Es freut mich sehr, dass wir jetzt erneut in unsere Flotte investieren. Damit bieten wir unseren Fahrgästen auch in Zukunft einen modernen und qualitativ hochwertigen ÖPNV. Und sorgen mit der Mobilität auf Schienen für eine Entlastung auf unseren Straßen.“

Dr. Rolf #Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Der Auftrag für bis zu 1.500 neue U-Bahnfahrzeuge im Sommer, neu gelieferte Doppeldecker- und Elektrobusse und jetzt ein Großauftrag für bis zu 117 neue Straßenbahnen: Die Modernisierung unserer Flotten ist im vollen Gange. Das ist gut für unseren Betrieb und somit gut für die Fahrgäste und für Berlin. Auf die BVG ist Verlass.“

Aktuell besteht die Straßenbahnflotte der BVG aus 150 Fahrzeugen vom Typ #GT6, beschafft ab 1994, sowie 207 Fahrzeugen vom Typ #Flexity, beschafft ab 2008. Die Züge der nun neu bestellten Fahrzeuggeneration ersetzen sukzessive die Fahrzeuge vom Typ GT6 und kommen ab Ende 2022 nach Berlin. Lieferungen aus dem Rahmenvertrag erfolgen anschließend bis 2033.

Die 50-Meter-Versionen sollen auf der besonders stark nachgefragten Linie #M4 eingesetzt werden, wo derzeit GT6-Fahrzeuge in Doppeltraktion fahren. Die 30-Meter-Versionen ersetzen die GT6 vor allem im Südosten Berlins.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Straßenbahn: Lärmminderung Straßenbahn – Umsetzung AGH-Beschlüsse 18/2337 und 18/2338, aus Senat

www.berlin.de

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Frage 1:
Wie viele #Straßenbahnfahrzeuge welcher Bauart sind aktuell mit Anlagen zur #Laufflächenkonditionierung
ausgestattet?
Frage 2:
Bei wie vielen Straßenbahnfahrzeugen welcher Bauart sind diese Anlagen aktuell in Betrieb?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zum Ende Oktober 2020 waren 106 #Flexity Fahrzeuge mit Anlagen zur
Laufflächenkonditionierung ausgestattet und auch grundsätzlich in Betrieb.“
Frage 3:
Wie viele Straßenbahnfahrzeuge welcher Bauart sind aktuell nicht mit Anlagen zur
Laufflächenkonditionierung ausgestattet?
2
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zum Ende Oktober 2020 waren 99 Flexity- und 150 #GT6-Fahrzeuge (noch) nicht mit
Anlagen zur Laufflächenkonditionierung ausgestattet.“
Frage 4:
Wie viele vorhandene Straßenbahnfahrzeuge welcher Bauart sollen bis Ende 2020 mit Anlagen zur
Laufflächenkonditionierung nachgerüstet werden?
Frage 5:
Wie viele vorhandene Straßenbahnfahrzeuge welcher Bauart sollen bis Ende 2021 mit Anlagen zur
Laufflächenkonditionierung nachgerüstet werden?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Bis Ende 2020 ist es aus genehmigungs- und vergaberechtlichen Gründen nur möglich,
die Umrüstung der Flexity-Fahrzeuge vorzubereiten, um Anfang 2021 mit der Ausrüstung
zu starten. Der konkrete Beginn und die genaue Zahl der Umrüstung im Jahr 2021 muss
noch mit dem Hersteller vereinbart werden. Die BVG plant mit einer Umrüstungszeit von
rund 2 – 3 Arbeitstagen pro Fahrzeug unter Berücksichtigung der Fahrzeugverfügbarkeit
für den Fahrgasteinsatz.“
In S18 / 20 286 wurde mitgeteilt: „Die Ausrüstung der Straßenbahnen Flexity mit Laufflächenkonditionierung
ist im Rahmen der Beschaffung von 2016 – 2020 in Höhe von rund 670.000,- Euro mitgefördert.“
Frage 6:
Wieviel kostet die Nachrüstung eines Straßenbahnfahrzeugs mit Anlagen zur Laufflächenkonditionierung?
Frage 7:
Werden die 670.000,- Euro bis zum Jahresende vollständig ausgeschöpft sein?
Frage 8:
Wenn nein: Warum nicht?
Frage 9:
Wenn nein: Wie viele Mittel wurden in Anspruch genommen? Was passiert mit dem Differenzbetrag?
Antwort zu 6 bis 9:
Die Fragen 6, 7, 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
3
Die BVG teilt hierzu mit:
„Für die Nachrüstung einer Flexity plant die BVG einen Aufwand von rund 20,0 TEUR ein.
Die genannte Förderung bezieht sich auf die nachträglich vereinbarte Serienausstattung
der Flexity direkt ab Werk. Da die Serienlieferung der Flexity erst 2021 abgeschlossen
sein wird, werden auch die Mittel erst dann ausgeschöpft sein.“
In S18 / 20 286 wurde mitgeteilt: „Die Nutzung von Förderprogrammen ist laut BVG AöR geplant.“ Es
wurden zwei Fördermöglichkeiten benannt.
Frage 10:
Wurden oder werden für die Aus- bzw. Nachrüstung von Straßenbahnfahrzeugen Fördermittel eingesetzt?
Frage 11:
Wenn ja, in welcher Höhe pro Jahr aus welchem Programm?
Frage 12:
Wofür pro Jahr aus welchem Programm?
Frage 13:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 10 bis 13:
Die Fragen 10, 11, 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Es ist noch in Prüfung, in welchem Programm, ob, in welcher Höhe und in welchen Jahren
eine Förderung der Nachrüstung von Straßenbahnfahrzeugen mit Anlagen zur
Laufflächenkonditionierung erfolgt. Als mögliches Förderprogramm wird das Gesetz zur
Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) geprüft.
In Drucksache 18/2337 heißt es: „Der Senat wird aufgefordert, die BVG zur Ausstattung der im Linienbetrieb
zum Einsatz kommenden Straßenbahnfahrzeuge mit Anlagen zur Laufflächenkonditionierung bis Ende 2020
zu veranlassen. Zu liefernde Fahrzeuge sind ab Werk mit Laufflächenkonditionierung auszustatten und die
vorhandenen Fahrzeuge – außer Tatras – nachzurüsten. Die Anlagen zur Laufflächenkonditionierung sind bei
jeder Fahrt in Betrieb zu halten. Sie sind entsprechend zu warten und instand zu halten, so dass stets
mindestens 95 Prozent der vorhandenen Systeme funktionieren. Es soll geprüft werden, wie diese
Maßnahmen im aktuell zu verhandelnden Verkehrsvertrag mit der BVG verankert werden können.“
Frage 14:
In welcher Weise und mit welchem Wortlaut ist dieser Beschluss Bestandteil des Verkehrsvertrags?
Frage 15:
Wo, in welcher Weise und mit welchem Wortlaut ist er außerdem bzw. anstatt im Verkehrsvertrag verankert?
Frage 16:
Durch wen und wie außerhalb der BVG wird die rechtzeitige und vollständige Umsetzung der beschlossenen
Maßnahmen überprüft?
4
Frage 17:
Welche Möglichkeiten sind vorgesehen, die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen durchzusetzen?
Frage 18:
Welche Sanktionen sind vorgesehen, falls die BVG die beschlossenen Maßnahmen nicht bzw. nicht
rechtzeitig umsetzt?
Antwort zu 14 bis 18:
Die Fragen 14, 15, 16, 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Zu den Themen der Fragen 14 bis 18 gibt es einen Berichtsauftrag aus der Drucksache
18/2337. Der Senat wird fristgerecht bis zum 31.12.2020 über den Stand der Umsetzung,
die diesbezüglichen verkehrsvertraglichen Vereinbarungen und die Regelungen zur
Erfüllungskontrolle zusammenfassend berichten.
Neben der verkehrsvertraglichen Erfüllungskontrolle gelten darüber hinaus die Vorgaben
der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) zur sicheren und
ordnungsgemäßen Durchführung des Betriebs. Zur ordnungsgemäßen Durchführung des
Straßenbahnbetriebs zählt auch die Vermeidung unnötiger Lärmemissionen. Die
Technische Aufsichtsbehörde über Straßenbahnen und U-Bahnen überwacht die
Einhaltung der Vorschriften der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab).
In Drucksache 18/2338 heißt es: „Der Senat wird aufgefordert, die BVG zu veranlassen, bei StraßenbahnNeubaustrecken und Gleissanierungen in bewohnten Straßen und in der Nähe von Wohngebäuden nur noch
besonders lärm- und erschütterungsarme Gleisanlagen mit elastischen Oberbauformen nach dem neuesten
Stand der Technik zu bauen. […] Dieser Beschluss ist im BVG-Verkehrsvertrag oder an anderer geeigneter
Stelle zu verankern. Er gilt für alle Bauvorhaben, bei denen Ausführungsplanung oder Bauleistung zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht ausgeschrieben sind.“
Frage 19:
In welcher Weise und mit welchem Wortlaut ist dieser Beschluss Bestandteil des Verkehrsvertrags?
Frage 20:
Wo und in welcher Weise und mit welchem Wortlaut ist er außerdem bzw. anstatt im Verkehrsvertrag
verankert?
Antwort zu 19 und 20:
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Zu den Themen der Fragen 19 und 20 gibt es einen Berichtsauftrag aus den Drucksachen
18/2338 und 18/2097. Der Senat wird fristgerecht bis zum 31.12.2020 über den Stand der
Umsetzung, die diesbezüglichen verkehrsvertraglichen Vereinbarungen und die
Regelungen zur Erfüllungskontrolle zusammenfassend berichten.
5
Frage 21:
Durch wen außerhalb der BVG und wie wird die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen überprüft?
Frage 22:
Welche Möglichkeiten sind vorgesehen, die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen durchzusetzen?
Frage 23:
Welche Sanktionen sind vorgesehen, falls die BVG sich nicht oder nicht vollständig an den Beschluss hält?
Antwort zu 21 bis 23:
Die Fragen 21, 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Vorgaben im Verkehrsvertrag gelten verbindlich und sind von der BVG entsprechend
umzusetzen. Die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen zur Minderung der
Lärmauswirkungen wird durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
überprüft werden.
Sanktionen sieht der Verkehrsvertrag nicht vor, was im Verhältnis des Landes als
Eigentümer zu seinem eigenen Unternehmen auch nicht notwendig ist, da das Berliner
Betriebe-Gesetz ausreichende Durchsetzungsmöglichkeiten beinhaltet.
Frage 24:
Welche Maßnahmen der Gleiserneuerungen – außer für Bauzustände (maximal drei Monate) oder kleinere
Bautätigkeiten (Streckenlängen von bis zu 50m) – werden in diesem und nächsten Jahr nicht entsprechend
dem o.g. Beschluss ausgeführt und warum nicht?
Frage 25:
Welche Maßnahmen der Gleiserneuerungen werden in diesem und nächsten Jahr entsprechend dem o.g.
Beschluss ausgeführt und mit welchen Oberbauformen und welchen zusätzlichen lärm- und
erschütterungsmindernden Maßnahmen?
Antwort zu 24 und 25:
Die Fragen 24 und 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die BVG setzt bereits schall- und schwingungsdämmende Oberbauformen nach dem
Stand der Technik ein.“
Darüber hinaus wird ebenfalls auf den Berichtsauftrag aus den Drucksachen 18/2338 und
18/2097 verwiesen.
Frage 26:
Ist den Antworten seitens des Senates noch etwas hinzuzufügen?
6
Antwort zu 26:
Nein.
Berlin, den 17.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Fahrzeuge + Infrastruktur: 2 Jahre Mobilitätsgesetz – Wat bewegt sich in Berlin? Der Ausbau des ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Welche Baumaßnahmen zur #Verbesserung des Angebots des #ÖPNV werden aktuell getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme,  Baubeginn, Fertigstellung, Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?

Antwort zu 1:

Neben herausragenden Neubaumaßnahmen, wie z.B. der Verlängerung der #U5, der #Straßenbahnneubaustrecke „#Adlershof II“ und der #S21, werden zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin über 300 Einzelmaßnahmen zur Grunderneuerung von bestehenden Anlagen und zum weiteren Ausbau der Infrastruktur durchgeführt.  Die Erstellung der geforderten Auflistung  ist im Rahmen der Beantwortung

einer schriftlichen Anfrage nicht leistbar. Im Folgenden werden die wesentlichen Arten von Baumaßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV mit konkreten beispielhaften Projekten aufgelistet:

 

  • #Grunderneuerung diese Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung der vorhandenen Anlagen sind notwendig, um diese Anlagen weiterhin nutzen zu können; die Anlagen werden damit auch auf dem Stand der Technik Teilweise ergibt sich auch aus den Maßnahmen direkt ein verbessertes Angebot für die Fahrgäste, z.B. höherer Fahrkomfort durch eine Gleislage, erhöhtes Sicherheitsempfinden durch bessere Ausleuchtung von Stationen, dichtere Fahrtfolge im Bau- oder Störungsfall durch signalisierten Linksfahrbetrieb , etc.:
    • Regionalbahnhof Schöneweide
    • S2 Brückenerneuerung Karow
    • S2 Grunderneuerung und Umbau Attilastraße – Lichtenrade o  S2S Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW und ZBS o   S3 Grunderneuerung Karlshorst
    • S41/S42 Gleiserneuerung Treptower Park – Tempelhof
    • SS Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW Biesdorf
    • U1/U2 Grunderneuerung Sockelbauwerk Gleisdreieck
    • U1/U3 Viaduktsanierung Oberbaumbrücke – Kottbusser Tor
    • U1/U3 Tunnelsanierung Podbielskiallee – Kurfüstendamm
    • U2 Grunderneuerung Eingangsgebäude Wittenbergplatz
    • U2/U7 Grunderneuerung Bismarckstraße
    • US Erneuerung der Zugsicherung
    • US Grunderneuerung Abstellanlage Alexanderplatz
    • US Grunderneuerung Gleis- und Weichenanlagen Hönow
    • U6 Tunneldichtung Chausseestraße
    • U6 Erneuerung der Zugsicherung
    • U7 Tunnelsanierung Mehringdamm – Grenzallee
    • U7 Erneuerung der Zugsicherung
    • U7 Grunderneuerung Halemweg
    • U7 Grunderneuerung Jakob-Kaiser-Platz
    • U7 Grunderneuerung Yorckstraße
    • U7/U9 Erneuerung der Zugsicherung Berliner Straße
    • U8 Jannowitzbrücke Grunderneuerung
    • U9 Grunderneuerung Birkenstraße
    • U9 Grunderneuerung Gleichrichterwerk Osloer Straße
    • U9 Grunderneuerung Friedrich-Wilhelm-Platz
    • U9 Grunderneuerung Rathaus Steglitz
    • Straßenbahn Boxhagener Straße
    • Straßenbahn Stellingdamm – Hirtestraße
    • Straßenbahn Grunderneuerung von Stromversorgungsanlagen
      • Ahrensfelde
      • Friedrichshain
      • Heinersdorf
      • Kastanienallee
      • Müggelheimer Straße
      • Nossener Straße
      • Ostendstraße
    • Straßenbahn Grunderneuerung Rhinstraße
    • Straßenbahn Grunderneuerung Seestraße

 

  • Straßenbahn Grunderneuerung Treskowallee

 

  • Barrierefreier Ausbau

Ausbaumaßnahmen an bestehender Infrastruktur zum Abbau von Barrieren, z.B. durch den Einbau von Aufzügen und Blindenleitstreifen , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert werden:

  • U1 Kürfürstenstraße
  • U2 Sophie-Charlotte-Platz
  • U3 Augsburger Straße
  • U3 Spichernstraße
  • U4 Viktoria-Luise-Platz
  • U7 Adenauer Platz
  • U7 Eisenacher Straße
  • U7 Grenzallee
  • U7 Zwickauer Damm
  • U8 Pankstraße
  • U9 Birkenstraße
  • U9 Nauener Platz
  • U9 Rathaus Steglitz
  • U9 Schloßstraße
  • Straßenbahnhaltestelle Bahnhofstraße/Seelenbinderstraße
  • Straßenbahnhaltestellen in der Wendenschloßstraße
  • Straßenbahnhaltestellen Stellingdamm – Hirtestraße

 

  • Zusätzliche Zugänge und Umsteigepunkte

Maßnahmen zum Neubau von Zugangsmöglichkeiten , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert und insbesondere Zu- und Abgangswege  sowie Umsteigewege verkürzt werden , um neue Einzugsbereiche zu erschließen und Reisezeiten zu verringern:

  • U7 Rudow
  • U8 Jannowitzbrücke
  • U9 Birkenstraße

 

  • Neubaustrecken

Maßnahmen zum Neubau von Streckenabschnitten , um Gebiete neu zu erschließen, Verbindungen zu verbessern , Netzlücken zu schließen , Reisezeiten zu verkürzen , Kapazitäten auszuweiten etc.:

  • Neubau der US Alexanderplatz – Hauptbahnhof
  • Neubau der S21 , Bauabschnitt Nordring – Hauptbahnhof
  • Neubau der Straßenbahn „Adlershof II“ Karl-Ziegler-Straße – Bahnhof Schöneweide)

 

 

Frage 2:

 

Welche Baumaßnahmen zur Verbesserung des Angebots des ÖPNV werden bis 2035  getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme , geplantem Baubeginn, geplanter Fertigstellung , Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?

 

Antwort zu 2:

 

Die bis 2035  zur Verbesserung  des  ÖPNV vorgesehenen  Maßnahmen  sind  im  ÖPNV­ Bedarfsplan         dargestellt.         Der        ÖPNV-Bedarfsplan          ist        unter        dem        Link: https://www. berlin.de/senuvk/verkehr/pol itik   planung/oepnv/nahverkehrsp lan/down load/nv  p2019-2023/An lage3-0E PNV-Bedarf splan. pdf einzusehen.

 

 

Frage 3:

 

Wie tragen die geplanten Baumaßnahmen dazu bei, das im Mobilitätsgesetz verankerte Ziel der Gleichwertigkeit des Angebots des ÖPNV in allen Teilen Berlins und konkret zwischen City und Außenbezirken zu realisieren?

 

Antwort zu 3:

 

Alle Maßnahmen verbessern die Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV und sind aus gesamtstädtischen Gesichtspunkten nach dem Nutzen für die Fahrgäste ausgewählt. Durch die in Umsetzung befindlichen und geplanten Maßnahmen wird die Attraktivität des ÖPNV in Gänze verbessert. Es werden insbesondere Reisezeiten verringert, Takte verdichtet, Zugangs- und Umsteigewege verkürzt und die Nutzung des ÖPNV gerade für mobilitätseingeschränkte  Personen erleichtert.

 

 

Frage 4:

 

Wie viele -Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

 

Antwort zu 4:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Zum 30.06.2020 gibt es  1.290 U-Bahn-Wagen.  Das Durchschnittsalter  liegt bei rund 27 Jahren.

 

#Kleinprofil (U1 bis U4) – Stand: 30.06.2020

 

#Fahrzeugtyp A364/66E A3L71 A3L92 Gl/1- E HKOO HK06 IK15 IK18
Wagenbestand 56 62 100 100 16 80 8 108
Durchschnittsalter 56 49 28 29 20 13 5 1,5

 

#Großprofil (U5 bis U9) – Stand: 30.06.2020

 

Fahrzeugtyp F74 F76 F79 F84 F87 F90 F92 H95 H97 H01 IK 17 IK 20
Wagen- bestand 50 80 8 78 42 60 110 12 144 120 44 12
Durchschnitts- alter 46 44 41 36 33 30 28 25 21 19 3 0

 

Zu den Anschaffungskosten gibt die BVG aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die geplante Nutzungsdauer liegt zwischen 35 und 40 Jahren. Einige Baureihen wurden im Rahmen ihrer Lebensdauer und vorhandenen Wagensubstanz ertüchtigt, u.a. A364/66 E, Gl/1-E; F74, F76. Die Baureihe A3L71 wurde durch die Baureihen IK15/ IK18 ersetzt. Die Ausmusterung dieser Baureihe läuft bis Ende 2021.“

 

 

Frage 5:

 

Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Antwort zu 5:

 

Die genaueren Planungen für den Betrachtungszeitraum werden aktuell im Rahmen der Verkehrsvertragsverhandlungen  erörtert.

 

Frage 6:

 

Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

 

Antwort zu 6:

 

Der  Senat  verweist  hierzu auf  die Aussagen  des  Nahverkehrsplans  2019-2023,  Kapitel

V.4.2. Der Nahverkehrsplan (NVP) steht unter

https://www. berlin.de/senuvk/verkehr/pol itik   planung/oepnv/nahverkehrsplan/i ndex. shtm 1

zum Download zur Verfügung.

 

 

Frage 7:

 

Wie viele -Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

 

Antwort zu 7:

 

Die -Bahn-Flotte besteht derzeit aus 650 Viertelzügen (Vz) (entspricht 1.300 Wagen): 500 Vz der Baureihe (BR) 481/482, 70 Vz der BR 480 und 80 Vz der  BR 485. Die BR 485 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1992) wird mit dem geplanten Zulauf der neuen Baureihe 483/484 (siehe Antwort zu Frage 8) schrittweise ausgemustert. Für die BR 480 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1994) streben die S-Bahn Berlin GmbH und die Länder Berlin und Brandenburg eine Ausrüstung mit dem neuen Zugbeeinflussungssystem für die Berliner S-Bahn (#ZBS) und einen Weiterbetrieb über 2023 hinaus an. Die BR 481/482 (Inbetriebnahme in den Jahren 1997 bis 2004) erhält aktuell sowie in den kommenden Jahren im Rahmen des Projekts Langlebigkeit durch die S-Bahn Berlin GmbH eine Sanierung und Modernisierung für einen Betrieb bis in die 2030er Jahre. Mit der geplanten Beschaffung von Neufahrzeugen in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd (siehe Antwort zu Frage 8) werden die älteren Bestandsfahrzeuge (BR 481/482 und 480) dann nach und nach ersetzt.

 

Frage 8:

 

Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Frage 9:

 

Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

 

Antwort zu 8 und 9:

 

Mit der Vergabe des Teilnetzes Ring/Südost an die S-Bahn Berlin GmbH ist die Bestellung neuer Fahrzeuge ausgelöst worden. Insgesamt werden 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4- Wagen-Züge und 21 2-Wagen-Züge) beschafft, die gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023 in den Linieneinsatz gelangen.

 

Perspektivisch ist auch in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd der Einsatz von Neufahrzeugen vorgesehen. Geplant ist die Beschaffung von 1.308 Wagen bzw. 327 Halbzügen (170 Halbzüge im Teilnetz Nord-Süd und 157 Hz im Teilnetz Stadtbahn, mit der Option für die Bestellung weiterer Halbzüge), die nach aktueller Planung zwischen den Jahren 2027 und 2034 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen. Das entsprechende Vergabeverfahren für diese Leistungen wird voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen werden.

 

Nach abgeschlossenem Zulauf der Neufahrzeuge in allen drei Teilnetzen wird die gesamte S-Bahn-Flotte nach derzeitiger Planung 1.690 Wagen umfassen. Mit diesem Fahrzeugpark kann das Ziel-Angebotskonzept für die S-Bahn gemäß aktuellem Nahverkehrsplan (Kapitel V.3.4.2) umgesetzt werden. Weitere Neubaustrecken und Streckenausbauten, die sich noch in der weiteren Prüfung und Abstimmung befinden (z. B. im Rahmen von i2030) wurden als optionaler Bedarf berücksichtigt. Für diese optionalen Mehrleistungen wären zusätzliche Optionsfahrzeuge zu beschaffen.

 

Frage 10:

 

Wie viele Trams gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?

 

Antwort zu 10:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Es gibt derzeit 371 Fahrzeuge im Bestand.

 

Fahrzeugtyp #F6Z #F8E #F8Z #GT6-E #GT6-Z #GT6U KT4D
Anzahl im Bestand 34 40 127 28 45 77 20
Durchschnittsalter 7,4 6,9 3,4 23,9 18,8 23,4 24,4

 

Zu den Anschaffungskosten pro Fahrzeug geben wir aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die Nutzungsdauer beträgt ca. 30 Jahre.  #KT4D werden aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit nach ca. 26 Jahren ausgemustert.“

 

Frage 11:

 

Wie viele Trams werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Antwort zu 11:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Derzeit läuft die aktuelle Ausschreibung zur Beschaffung der Straßenbahnfahrzeuge im Rahmen des Verfahrens „Zukunftssichere Schienenfahrzeugbeschaffung“ (ZSFB). Diese Beschaffung dient hauptsächlich zum Ersatz der Fahrzeuge des Typs GT-6. Über dieses Verfahren wurde dem Abgeordnetenhaus berichtet. Die Preise können aufgrund des aktuell laufenden Vergabeverfahrens nicht benannt werden, als Nutzungszeitraum sind 32 Jahre geplant. Weitere Beschaffungen richten sich nach den Bedarfen des Nahverkehrsplans.“

 

Frage 12:

 

Wie viele Trams werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?

 

Antwort zu 12:

 

Der  Senat  verweist  hierzu auf  die Aussagen  des  Nahverkehrsplans  2019-2023,  Kapitel

V.5.3. Abrufbar unter:

https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/nv   p2019-2023/NVP   2019-2023. pdf.

 

Frage 13:

 

Wie viele Busse gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Antriebsart, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?

 

Frage 14:

 

Wie viele Busse werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, Antriebsart, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer)?

 

Frage 15:

 

Wie viele Busse werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr)?

 

Antwort zu 13, 14 und 15: Die BVG teilt hierzu mit:

„Die geplante Nutzungsdauer von Bussen liegt je nach Bauart und Antriebstechnik zwischen 10, 12 und maximal 16 Jahren. Bei Dieselbussen gehen wir planerisch von maximal 12 Jahren aus, bei Elektrobussen wird in Abhängigkeit zum  Batteriewechsel  gegebenenfalls bis zu 16 Jahren angesetzt.

 

Der Zustand aller Busse im Bestand laut untenstehender Tabelle ist zugelassen, betriebsfähig oder in planbarer Instandhaltung / Instandsetzung.

 

Kosten der Anschaffung bzw. erwartete Verkaufserlöse werden aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.

 

Bestand, Alter und die Entwicklung der Fahrzeuge:

Baujahr Alter DN DL EN GN DEL EEN EGN EDGN
2020 1 0 0 5 44 0 28 0 0
2019 2 0 0 63 104 0 30 0 0
2018 3 0 0 8 102 0 1 0 0
2017 4 0 0 60 116 0 0 0 0
2016 5 0 0 0 64 0 0 0 0
2015 6 2 0 109 70 0 0 0 0
2014 7 0 0 0 40 0 0 0 0
2013 8 0 0 0 0 0 0 0 0
2012 9 0 0 0 0 0 0 0 0
2011 10 0 0 46 0 0 0 0 0
2010 11 0 31 26 0 0 0 0 0
2009 12 0 119 67 22 0 0 0 0
2008 13 0 13 0 52 0 0 0 0
2007 14 0 74 33 41 0 0 0 0
2006 15 0 47 6 0 0 0 0 0
2005 16 0 3 0 45 0 0 0 0

 

 

Kurzname Beschreibung Antriebsart
DN #Doppeldecker 2 Achsig, kurz 12 m Diesel
DL Doppeldecker 3 Achsig, lang 13,75 m Diesel
EN 12 Bus Diesel
GN #Gelenkbus 18 m Diesel
DEL Doppeldecker E, lang 13,75 m Elektro
EEN 12 Bus E Elektro
EGN Gelenkbus 18 m E Elektro
EDGN #Doppelgelenkbus 24,75 m E Elektro

 

Entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes orientiert sich die weitere Beschaffung an dem Ziel einer Umstellung auf alternative Antriebe bzw. nicht-fossile Antriebsenergien.“

 

 

Frage 16:

 

Wie viele Fahrzeuge gibt es aktuell im Rahmen des Angebots des Berlkönigs (aufgeschlüsselt nach Alter und Art des Fahrzeugs, Antriebsart)?

 

Antwort zu 16:

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„ 185 Fahrzeuge sind für den BerlKönig Service  konzessioniert,  davon  sind mehr als die Hälfte vollelektrische Fahrzeuge mit einem durchschnittlichen Flottenalter von elf Monaten.“

 

Nach Kenntnis des Senats handelt es sich hierbei – bis auf ein Fahrzeug – um Pkw.

 

 

Frage 17:

 

Wie bewertet der Senat die Nutzung der Kundinnen und Kunden des BerlKönig hinsichtlich des Ziels einer gewünschten  Fahrgastbündelung?

 

Antwort zu 17:

 

Der Anteil gebündelter Buchungen ist seit Start des Angebots von durchschnittlich 11 % im September 2018 auf 67 % im Februar 2020 gestiegen. Eine ausschließliche Bewertung des Projekts aufgrund einer Fahrgastbündelungsquote verbietet sich jedoch. Das am Mobilitätsgesetz ausgerichtete Projektziel der  Verkehrsvermeidung  hängt  noch  von weiteren Faktoren ab, so dass bisher mehr zusätzlicher Verkehr erzeugt als vermieden wird. Um das Projektziel zu erreichen, müsste der Anteil der Fahrgäste, die vom motorisierten Individualverkehr (MIV) gewonnen werden, und der  Besetzungsgrad der  Fahrzeuge gesteigert sowie der Anteil an Leerkilometern (Fahrten ohne Fahrgast, d.h. vom Betriebshof ins Bediengebiet bzw. Wege von Auftrag zu Auftrag) gesenkt werden.

 

 

Frage 18:

 

Wird der BerlKönig auch in den nächsten Monaten und Jahren weiterhin eingesetzt werden? Was spricht für eine Weiterbetreibung des BerlKönigs, was dagegen?

 

Antwort zu 18:

 

Beim BerlKönig handelt es sich nicht um ein Angebot des vom Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist, um das Potenzial eines Ridepooling-Konzepts mit virtuellen Haltestellen in Berlin über einen längeren Zeitraum zu erproben. Ein Weiterbetrieb des Erprobungsverkehrs ist somit grundsätzlich bis 2022 möglich.

Derzeit laufen darüber hinaus Gespräche mit der BVG, wie eine Erprobung eines Rufbusangebots in im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) beschriebenen Probegebieten gestaltet werden könnte.

 

Die BVG teilt hierzu mit:

„Der BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der BVG und der Firma ViaVan betrieben. Der Vertrag für diese Kooperation läuft zum 31.07.2020 aus. Die BVG steht aktuell in intensivem Austausch mit dem Kooperationspartner, um eine Verlängerung der Forschungs- und Entwicklungskooperation zu diskutieren.“

 

 

Frage 19:

 

Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?

 

Antwort zu 19: Nein.

Berlin, den 30.07.2020

 

In Vertretung lngmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Auf die Größe kommt es doch an Die Straßenbahn passt ab dem 13. Mai 2019 in der Hauptverkehrszeit vorübergehend die Takte auf den Linien M2 und M4 an. , aus BVG

Die #Straßenbahn passt ab dem 13. Mai 2019 in der Hauptverkehrszeit vorübergehend die #Takte auf den Linien #M2 und #M4 an. Durch den Einsatz größerer #Fahrzeuge bleibt das #Platzangebot dabei nahezu gleich. Außerhalb der Hauptverkehrszeit steigt die Kapazität der beiden Linien sogar deutlich.

Die schwierige Situation im Berliner #Straßenverkehr und ein durchaus damit verbundener langfristig erhöhter #Krankenstand hatten im vergangenen Jahr zu einem Absinken der Zuverlässigkeitswerte geführt. Durch fehlenden Vorrang an Ampelkreuzungen, Staus, Baustellen und das insgesamt erhöhte Verkehrsaufkommen muss die Straßenbahn aktuell täglich bis zu 14 ungeplante Züge (sogenannte Pausenzüge) ins Netz schicken, damit alle Fahrerinnen und Fahrer ihre gesetzlich geregelten Pausenzeiten einhalten können. Die Konsequenz: Obwohl die BVG für die Straßenbahn rechnerisch mehr Fahrpersonal als benötigt unter Vertrag hat, führt dies leider zu Ausfällen an anderer Stelle.

„Durch die weiterhin laufende Lieferung langer #Flexity-Züge ist es uns nun möglich, entsprechend gegenzusteuern“, sagt Rico Gast, Bereichsleiter Straßenbahn. „Als ersten Schritt wollen wir die zuletzt meist ausgefallenen #Verstärkerfahrten auf der Linie #M6 wieder regelmäßig einsetzen. Natürlich läuft auch die Gewinnung neuer Kolleginnen und Kollegen für den Fahrdienst weiter auf Hochtouren. Bis Ende August werden drei weitere Kurse ihre Ausbildung beenden. Wir gehen davon aus, dass wir dann schon wieder zum bisherigen Takt auf der M4 zurückkehren können.“

Auf der Linie M2 gilt in der Hauptverkehrszeit ab dem 13. Mai ein /7/6-Minuten Takt statt eines -Minuten-Taktes. Durch die Umstellung von kurzen (30 Meter) auf lange (40-Meter) Züge des Typs Flexity wird das kompensiert. Sie bieten rund 60 Fahrgästen mehr Platz als die bisher eingesetzten Fahrzeuge.

Auf der Linie M4 fahren die Züge in der Hauptverkehrszeit ab dem 13. Mai alle vier Minuten. Bisher galt ein #3/3/4-Minuten-Takt. Zum Ausgleich werden auf der Linie ausschließlich gekoppelte #Doppelzüge des Typs #GT6 eingesetzt, in denen fast 60 Fahrgäste mehr Platz finden als in den bisher vorrangig eingesetzten Flexity-Zügen.

Die Takte außerhalb der Hauptverkehrszeiten bleiben auf beiden Linien unverändert.

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenbahn: Mehr M1 Ein kleiner Schritt für Berlin, aber ein großer für Pankow, aus BVG

http://unternehmen.bvg.de/de/index.php?section=downloads&cmd=264&download=2926

Vielleicht ist dieses
abgewandelte Neil Armstrong-Zitat etwas hoch gegriffen, doch für die vielen
Fahrgäste der #Straßenbahn #M1 bedeutet die Verbesserung auf ihrer Linie einen
Quantensprung. Statt eines 10-Minuten-Takts fahren die Bahnen zwischen
Mitte, Am Kupfergraben und Pastor-Niemöller-Platz in Pankow seit dem
frühen Montagmorgen im ,5-Minuten-Takt. Auf den beiden Ästen in Richtung
Rosenthal Nord und Schillerstraße kommt alle 15 statt 20 Minuten eine Bahn.
Damit setzt die BVG den Wunsch vieler Anwohner um und trägt ihren Teil zur
nachhaltigen Entwicklung des wachsenden Pankows bei.
Und es kommt noch besser: Da die Bauarbeiten in der Dietzgenstraße wie
geplant am Sonntag abgeschlossen wurden, können auch die Gleise in Richtung
Schillerstraße von längeren Bahnen befahren werden. Auf dem Ast nach
Rosenthal Nord setzt die BVG bereits seit dem Fahrplanwechsel am
10. Dezember 2017 die längeren #Flexity-Straßenbahnen statt zuvor die #GT6-
Bahnen ein. Diese haben mit rund 240 Plätzen eine deutliche höhere Kapazität.
Längere Bahnen und höherer Takt: Das Platzangebot auf der M1 ist somit
auf mehr als das Doppelte gestiegen. Damit sollte sich doch niemand mehr
die BVG auf den Mond wünschen.