Bus + Elektromobilität: Welche Förderung erhält Berlin zur Beschaffung von Elektrobussen?, aus Senat

Anträge zum Erwerb bzw. Betrieb von #batterieelektrischen #Bussen oder von #Ladeinfrastruktur
wurden im Land Berlin ausschließlich durch die #BVG gestellt. Alle Antworten beziehen sich
daher ausschließlich auf die BVG.
Frage 1:
Wie viele Anträge zum Erwerb bzw. Betrieb von batterieelektrischen Bussen oder von Ladeinfrastruktur für
batterieelektrische Busse wurden nach Kenntnis des Senats durch das Land, die Bezirke sowie landeseigene
Beteiligung oder von Dienstleistern, denen sich das Land, die Bezirke oder landeseigene Beteiligungen bedienen,
auf Förderaufrufe/-programme der Europäischen Union oder der Bundesregierung oder sonstigen
Fördermittelgebern in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gestellt? (bitte getrennt für alle Anträge einzeln
ausweisen: Jahr, Förderaufruf, Fördermittelgeber, wesentliche Bestandteile des Antrags (Erwerb oder Betrieb von
Elektrobussen bzw. von entsprechender Ladeinfrastruktur), Fördervolumen, Eigenmittelanteil, Projektvolumen
insgesamt)
a. Wie viele dieser Anträge wurden wann jeweils bewilligt, abgelehnt, zurückgezogen oder zurückgestellt?
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b. Welches Volumen hatten die Anträge jeweils in der Vergangenheit?
c. Welches Volumen haben die Anträge aktuell?
Frage 3:
Wie viele Elektrobusse konnten mit den Fördermitteln bislang in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils
beschafft werden?
a. In welcher Höhe kamen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz?
Frage 4:
Bis wann werden Elektrobusse aus bereits bewilligten Förderanträgen noch beschafft?
a. In welcher Höhe kommen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz?
Antwort zu 1, 3 und 4:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 3 und 4 gemeinsam beantwortet.
Im Zeitraum von 2020 bis 2022 wurde ausschließlich im November 2021 ein Förderantrag zur
Beschaffung von 350 Elektrobussen inklusive der zugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen des

  1. Förderaufrufes der „Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im
    #Personenverkehr“ vom 07.09.2021 des (heutigen) Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
    (#BMDV) gestellt. Es wurde darüber hinaus kein Antrag abgelehnt, zurückgezogen oder
    zurückgestellt.
    Der gestellte Antrag („BIG 2025“) wurde bewilligt, die BVG erhielt Anfang des Jahres 2022
    zwei #Zuwendungsbescheide. Gemäß Zuwendungsbescheid müssen bis Mitte 2025 die
    Fahrzeuge angeschafft und die Infrastruktur fertiggestellt sein.
    Der erste #Zuwendungsbescheid beinhaltet eine Zuwendung über ca. 113,1 Mio. € für die
    Beschaffung von 350 E-Bussen (davon 320 #Gelenkbusse und 30 #Standardbusse). Die
    Fahrzeuge werden mit einer #Förderquote von 80 % der vom BMDV definierten Mehrkosten
    gegenüber konventionellen Dieselbussen gefördert. Das Gesamtprojektvolumen beträgt bis zu
    321,6 Mio. €, der eigenfinanzierte Anteil der BVG bis zu 134,5 Mio. € (entsprechend den
    Kosten für die Beschaffung von äquivalenten Dieselbussen). Abhängig vom
    Ausschreibungsergebnis werden bis zu 74 Mio. € durch das Land Berlin finanziert.
    Der zweite Zuwendungsbescheid beinhaltet eine Zuwendung über ca. 82,6 Mio. € für die
    Beschaffung von Infrastruktur (inkl. Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet und auf #Betriebshöfen,
    zugehörige #Tiefbauarbeiten, #Trafostationen und #Werkstattausstattung) bei einer Förderquote
    von 40 %. Das Projektvolumen beträgt insgesamt ca. 206,6 Mio. €, wobei ca. 124 Mio. € auf
    Eigenmittel entfallen (getragen durch das Land Berlin, da es sich um Mehrkosten gegenüber
    dem Dieselbusbetrieb handelt).
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    Für alle sich derzeit in Betrieb oder in Lieferung befindlichen 227 elektrisch betriebenen
    Fahrzeuge und deren Ladeinfrastruktur erhielt die BVG Ende 2018 Zuwendungen aus
    Bundesmitteln. Hierfür wurden von der BVG Anträge im Rahmen des „Sofortprogramms
    Saubere Luft 2017–2020“ gestellt und genehmigt:
     Vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) wurde die Beschaffung von 90
    Elektro-Eindecker-Bussen und 17 Elektro-Gelenkbussen gefördert. Die Zuwendung
    gemäß Förderbescheid beträgt 17 Mio. € mit einer Förderquote von 40 % für die
    Beschaffung der Fahrzeuge (Mehrkosten ggü. Dieselbusse) und der dazu gehörigen
    Infrastruktur.
     Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
    Verbraucherschutz (BMU) wurde die Beschaffung von 120 Elektro-Eindecker-Bussen
    gefördert. Die Zuwendung gemäß Förderbescheid beträgt 35 Mio. €. Die E-Busse
    wurden durch das BMU mit einer Förderquote von 80 % (Mehrkosten ggü. Dieselbusse)
    und die Ladeinfrastruktur mit 40 % gefördert.
    Frage 2:
    Bei wie vielen Anträgen steht eine Entscheidung noch aus?
    a. Welches Volumen haben die Anträge jeweils?
    b. Welches Volumen hatten die Anträge in der Vergangenheit?
    Antwort zu 2:
    Es steht derzeit keine Entscheidung aus.
    Frage 5:
    Welche Art der Ladeinfrastruktur konnte mit den Fördermitteln bislang in den Jahren 2022, 2021 und 2022 jeweils
    beschafft werden?
    a. In welcher Höhe kamen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz?
    Frage 6:
    An welchen Standorten wurde die Ladeinfrastruktur im Einzelnen wann jeweils errichtet bzw. für wann ist wo die
    Errichtung geplant?
    a. In welcher Höhe kommen dabei Förder- und Eigenmittel jeweils zum Einsatz?
    Antwort zu 5 und 6:
    Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet.
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    Ab dem Jahr 2019 wurde und wird folgende Ladeinfrastrukturerrichtet:
    Betriebshof Indira-Gandhi-Str.:
    • 2019–2021: 119 Ladesäulen
    • 2020: 1 Schnellladesystem (HPC)
    • 2022: 14 Ladesäulen
    • 2024/2025: bis zu 70 Ladepunkte für Pantografen-Ladung (im Rahmen von „BIG
    2025“)
    Endstellen Linie 200 – Michelangelostr. und Hertzallee:
    • 2020: jeweils zwei Schnellladepunkte (HPC)
    Betriebshof Cicerostr. und Britz:
    • 2022: Satelliten-Ladepunkte (Wallbox-Art) für jeweils 30 E-Busse
    Ladeinfrastruktur an Endstellen im Stadtgebiet:
    • 2024/2025: bis zu 70 Schnellladepunkte im Stadtgebiet (im Rahmen von „BIG
    2025“)
    Betriebshofverbund Süd-Ost:
    • 2025: Infrastrukturmaßnahmen und Ladepunkte für ca. 150-200 E-Busse (im
    Rahmen von „BIG 2025“)
    Betriebshof Spandau
    • 2025: ca. 20 Ladepunkte (im Rahmen von „BIG 2025“)
    Die in den Förderbescheiden angegebenen Gesamtkosten für die Ladeinfrastruktur für den
    Betrieb der im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ erworbenen 227
    Elektrobusse belaufen sich auf rund 20,9 Mio. €. Davon wurden etwa 7,7 Mio. € durch Mittel
    des Bundes gefördert, ca. 13,2 Mio. € werden vom Land Berlin finanziert.
    Das Gesamtvolumen des Aufbaus von Ladeinfrastruktur im Rahmen des Fördervorhabens „BIG
    2025“ beträgt ca. 150 Mio. €, wovon 40 %, also etwa 60 Mio. € durch das BMDV gefördert
    werden. Die Eigenmittel i. H. v. 90 Mio. € werden vom Land Berlin getragen.
    Frage 7:
    Sind bislang bewilligte Fördermittel unausgeschöpft geblieben und wenn ja, in welchen Fällen, warum und in
    welcher Höhe?
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    Antwort zu 7:
    Es sind bislang keine bewilligten Fördermittel unausgeschöpft geblieben.
    Frage 8:
    Welche Förderaufrufe/-programme mit Bezug zu batterieelektrischen Bussen bzw. der entsprechenden
    Landeinfrastruktur seitens der Europäischen Union, der Bundesregierung oder sonstigen Fördermittelgebern in den
    Jahren 2020, 2021 und 2022, für die das Land, die Bezirke oder landeseigene Beteiligungen grundsätzlich
    antragsberechtig sind, sind dem Senat, den Bezirken oder landeseigenen Beteiligungen bekannt? (bitte einzeln
    auflisten nach Förderaufruf/-programm und Jahr getrennt)
    a. Für den Fall, dass zu einem Förderaufruf/-programm kein Antrag gestellt wurde: Was waren dafür jeweils
    die Gründe?
    Antwort zu 8:
    Die BVG teilt hierzu mit:
    „Die BVG hat alle ihr bekannten E-Bus-Förderungen des Bundes ausgeschöpft und
    entsprechende Anträge bis 2021 gestellt. Dies umfasst die Richtlinien aus dem
    Sofortprogramm Saubere Luft, wo die BVG als einziges Verkehrsunternehmen 2 Anträge
    gestellt hat (bei BMU und BMVI) und die neue Richtlinie zur Förderung von Bussen mit
    alternativen Antrieben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).“
    Das BMDV veröffentlichte dieses Jahr auch einen zweiten Förderaufruf zur Förderung von
    Bussen mit alternativen Antrieben. Da jedoch die Beschaffung von Fahrzeugen dort im
    Vordergrund steht, wurde kein Antrag gestellt. Grund hierfür ist, dass zunächst die notwendige
    (Lade-)infrastruktur aufgebaut werden muss, die eine Einsatzfähigkeit weiterer E-Busse
    gewährleistet. Da die Ausschreibungs- und Beschaffungsfristen im Rahmen der Förderrichtlinie
    zu kurz waren, wurde von der BVG in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt,
    Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz von einer Antragstellung abgesehen.
    Frage 9:
    Welche sonstigen Mittel konnte das Land, die Bezirke oder landeseigenen Beteiligungen in Bezug auf
    batterieelektrische Busse oder entsprechender Ladeinfrastruktur eingeworben werden, bspw. in Zusammenhang
    mit Forschungs- oder Unternehmenskooperationen? (Bitte getrennt für die Jahre 2020, 2021 und 2022, nach
    Mittelherkunft, wesentliche Zwecke und Stand der Umsetzung ausweisen)
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    Antwort zu 9:
    Es wurden folgende Förderanträge zu Machbarkeitsstudien und Forschungsprojekte beim
    BMDV gestellt:
    Davon bewilligt:
    • Studie zur Elektrifizierung der Doppeldeck-Omnibusse in den Jahren 2020–2021
    (davon 50 % Bundesförderung i. H. v. ca. 50 Tsd. €)
    • „Log-D“ Studie zur ganzheitlichen Simulation des E-Bus-Gesamtsystems und
    Optimierung der Ladeorte 2022–2023 (50 % Bundesförderung i. H. v. ca. 35 Tsd. €)
    Bewilligung ausstehend:
    • „E-Bus 2030+“: Forschungskooperation mit der TU Berlin und dem Reiner-LemoineInstitut 2022–2023 (Förderung von Personalkosten, Bewilligung ausstehend)
    Frage 10:
    Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte
    relevant sind?
    Antwort zu 10:
    Es sind keine weiteren Informationen zum Verständnis der Anfrage relevant.

    Berlin, den 02.08.2022
    In Vertretung
    Markus Kamrad
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

    www.berlin.de

    https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12606.pdf