Straßenverkehr: Sanierung oder Neubau der Altglienicker Brücke über dem Teltowkanal?, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
In der Drs. 17/14219 heißt es vonseiten des Senats: „Es ist davon auszugehen, dass eine Sanierung der im
Jahr 1906 erbauten Brücke (Fachwerküberbau und Widerlager) aus bautechnischen Gründen nicht mehr
möglich ist. Um ein den heutigen Anforderungen entsprechendes Bauwerk zu erhalten, ist mit großer
Wahrscheinlichkeit ein #Ersatzneubau erforderlich.“
Frage 1:
Gibt es Planungen (aktuell oder auch mittel- oder langfristig), einen Ersatzneubau für die offenbar nicht mehr
sanierungsfähige Brücke zu schaffen?
Antwort zu 1:
Bezüglich der Planungen für einen Ersatzneubau teilt das #Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt Berlin mit:
„Die #Altglienicker Brücke befindet sich im Eigentum und in der Unterhaltung des
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Berlin (WSA Berlin). Für die Planung und
Baudurchführung des Ersatzneubaus der Brücke ist jedoch das Wasserstraßenneubauamt
Berlin (WNA Berlin) zuständig.
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Zum aktuellen Planungsstand wurde vom WNA auf Nachfrage mitgeteilt, dass die für das
Bauvorhaben erforderliche Haushaltsunterlage – in der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung ist das der Entwurf HU – nunmehr genehmigt wurde. Damit sind die
rechtlichen Voraussetzungen für den Ersatzneubau gegeben, sodass die Maßnahme
planmäßig fortgeführt werden kann.
Hinsichtlich der Baudurchführung wird angegeben, dass die bestehende Behelfsbrücke bis
zur Fertigstellung des Ersatzneubaus weiterhin genutzt werden soll. Der geplante Standort
für den Ersatzneubau befindet sich ungefähr in der Lage der alten Altglienicker Brücke, mit
Anpassung in Fahrtrichtung stadteinwärts, um die Verkehrssituation im Kreuzungsbereich
besser gestalten zu können.
Der Baubeginn ist für 2025 geplant, nach Fertigstellung des Ersatzneubaus für die
#Marggraffbrücke.“
Frage 2:
Die Brücke ist aktuell vom WSA Berlin lediglich als Leitungsbrücke zu erhalten. (s.o.g. Drs.). Gibt es vom
Senat die Möglichkeit, einen Brückenneubau zur allgemeinen verkehrlichen Nutzung vom WSA Berlin
einzufordern bzw. sogar zu erzwingen?
Antwort zu 2:
Durch die vorhandene Behelfsbrücke ist die Umfahrung ortsnah ohne formale
Verkehrseinschränkungen gewährleistet. Wie das WSA Berlin mitgeteilt hat, ist das WNA
Berlin in der konkreten Planung für den Ersatzneubau und der Neubau ist finanziell
gesichert.
Frage 3:
Wie bewertet der Senat die derzeitige verkehrliche Situation auf der Behelfsbrücke hinsichtlich der
#Passierbarkeit für BVG-Busse und auch hinsichtlich der zeitgleichen Passierbarkeit der Brücke durch BVG Busse bei entgegenkommendem Verkehr und auch bei Rückstau in der jeweils dem BVG-Verkehr
entgegenkommenden Richtung?
Antwort zu 3:
Zur Beantwortung der Fragestellung wurden die BVG um eine Einschätzung gebeten.
Demnach ist die aktuelle Situation aus Richtung Adlershof kommend in Richtung
Altglienicke gerade für #Gelenkbusse durch enge Kurvenradien nicht optimal. Vielfach ist es
jedoch so, dass die ortskundigen Verkehrsteilnehmenden aufgrund der langjährigen
Erfahrungen darauf Rücksicht nehmen. Insgesamt wäre nach Aussage der BVG eine
Verbesserung wünschenswert, durch den langjährigen Betrieb und die Aussicht auf einen
Ersatzneubau werden keine besonderen Forderungen erhoben.
Frage 4:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat hieraus?
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Antwort zu 4:
Entsprechend den Beantwortungen ergibt sich für den Senat kein unmittelbarer
Handlungszwang.
Berlin, den 13.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz