Seit Mittwoch müssen #Fahrgäste von #BVG und #S-Bahn in Berlin eine #FFP2-Maske tragen. Dies hatte der Senat beschlossen. Dies gilt aber nicht für das Personal. Donnerstagmittag, #U-Bahnhof #Tempelhof: Bei einer großen Aktion kontrollieren BVG und Polizei die Tickets der Fahrgäste. Ein Teil der etwa zehn BVG-Angestellten trägt auf dem Bahnsteig keine FFP2-Maske, sondern einfache OP-Masken. Kurz zuvor, #S-Bahnhof #Schöneberg. Drei #Wachleute der S-Bahn verlassen die #Bahnhofswache – zwei von ihnen ohne FFP2-Maske.
Am Donnerstag antwortete die BVG bei Twitter mehreren empörten Fahrgästen, dass die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken nicht für das Personal gelte: „Das #Kontrollpersonal muss während der Dienstausübung keine FFP2-Maske tragen.“
Sobald das Personal privat in Bussen oder Bahnen unterwegs ist, müsse es natürlich eine FFP2-Maske tragen, hieß es weiter. Das Verkehrsunternehmen hat den Widerspruch in der Regelung offenbar erkannt: Bei Twitter kündigte die BVG an: „Derzeit suchen wir intern nach einer Lösung.“ Dem Vernehmen nach ist sich die Führung des Unternehmens darüber bewusst, dass Fahrgäste dies als „schlechtes Vorbild“ kritisieren. Wie eine Lösung aussehen kann, ist unklar.
Das Jahr 2020 war geprägt durch die #Corona-Pandemie, die auch einen großen Einfluss auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel hatte. Bei der #S-Bahn Berlin GmbH wurde die Leistungsentwicklung durch die Einschränkungen aufgrund der Pandemie negativ beeinflusst. Das heißt, die verringerte Anzahl der #Fahrgäste hat zur Absenkung der geleisteten #Personenkilometer geführt. Das hat jedoch aufgrund bestehender Verträge mit den Ländern Berlin und Brandenburg keine Auswirkung auf das #Betriebsergebnis des Unternehmens, da die Fahrgeldeinnahmen den Ländern als Auftraggeber zustehen. Die #Pünktlichkeit war so gut wie seit zehn Jahren nicht mehr, #Netz und #Flotte sind gewachsen.
Die #Verkehrsleistung Schiene verringerte sich auf 3.196,4 Mio. Personenkilometer (Pkm, gefahrene km/Person, Vorjahr: 4.668,3 Mio. Pkm). Die Zahl der Fahrgäste verringerte sich auf 333,6 Mio. Personen (Vorjahr: 485,2 Mio.) Die #Betriebsleistung ist trotz Corona leicht auf 32,4 Mio. Lastkilometer (gefahrene Zugkm mit Fahrgästen) gestiegen (im Vorjahr: 32,1 Mio. Lastkm). 340 Kilometer lang ist das #Streckennetz, knapp acht Kilometer länger als 2019. Grund: die Inbetriebnahme der Anbindung #Schönefeld – #BER Terminal 1-2. 97,1 Prozent betrug die durchschnittliche Pünktlichkeit im Jahr 2020 – und lag damit jeden einzelnen Monat über der mit den Ländern Berlin und Brandenburg vertraglich vereinbarten Zielmarke (Vorjahr: 96,1 Prozent). Das #EBIT belief sich 2020 auf 59,0 Mio. Euro* (Vorjahr: 42,0 Mio. Euro). Die #Umsatzerlöse beliefen sich auf 793,3 Mio. Euro (Vorjahr: 759,8 Mio. Euro). 10 #Vorserienzüge der neuen #S-Bahn-Generation, die Baureihe (BR) #483/484, sind am 1. Januar 2021 pünktlich in Betrieb gegangen. 665 Viertelzüge (Zwei-Wagen-Einheiten) gehören somit aktuell zur S-Bahnflotte, darunter 500 der BR #481, weitere 70 der BR #480 und 80 Viertelzüge der ältesten BR #485. Nach Auslieferung aller #Serienfahrzeuge der neuesten BR bis Ende 2023 wird die S-Bahnflotte um 106 Viertelzüge angewachsen sein. Rund 3.000 #Mitarbeiter sorgen dafür, dass die S-Bahn rollt, darunter 1.190 #Lokführerinnen und #Lokführer. (Stand: 31.12.2020)
Frage 1: Ist es zutreffend, dass die #Kontrolleure der #S-Bahn Berlin GmbH #Fahrgäste mit einer elektronisch lesbaren #Zeitkarte, deren Ticket aus #technischen Gründen nicht gelesen werden kann, obwohl keine Schäden erkennbar sind, als #Schwarzfahrer behandeln? Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort zu 1: Dies ist nicht zutreffend. Die S-Bahn Berlin GmbH führt, wie alle Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), regelmäßig #Fahrscheinkontrollen durch. Dies sieht der VBB-Tarif vor; sie ist dazu auch vertraglich verpflichtet. Jeder Fahrgast ist bei der Benutzung des Öffentlichen Personenverkehrs im VBB durch die Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu verschaffen, diesen während der Fahrt mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Werden Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (#EBE) erhoben. Dem kann ein Fahrgast auch widersprechen, wenn er zwar einen gültigen, persönlichen Fahrschein hat, diesen aber bei der Fahrt nicht mitgeführt hat. Ein Widerspruch ist auch möglich, wenn der gültige Fahrschein aufgrund eines vom Fahrgast nicht zu vertretenden Grundes nicht kontrolliert werden kann. Das Verfahren für nicht lesbare Elektronische Fahrscheine (EFS) ist für alle Verkehrsunternehmen einheitlich in § 8 des VBB-Tarifs geregelt. Im Falle eines nicht lesbaren 2 Elektronischen Fahrscheins (EFS, „#Chipkarte“) bei einer #Fahrkartenkontrolle wird ein Beleg über das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Hinweisen ausgestellt („Prüfbeleg“ oder auch „#Feststellungsbeleg“). Dieser weist auch den Grund der Beanstandung aus. Das Prüfpersonal informiert betroffene Fahrgäste auch ausführlich über das weitere Vorgehen bei nicht lesbaren Fahrscheinen. Zudem wird das Verfahren auf der Homepage der S-Bahn Berlin GmbH erläutert, ein #QR-Code auf dem Beleg verweist dorthin. Ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem #EFS ist entsprechend § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen verpflichtet, mit diesem Beleg innerhalb von sieben Tagen Kontakt mit seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung aufzunehmen. Auch für einen Widerspruch gegenüber dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen, etwa aufgrund eines vergessenen Fahrscheins, gilt diese Frist. Diese Vorgabe beruht darauf, dass es dem Kontrollpersonal technisch nicht bereits vor Ort möglich ist, zu überprüfen, ob der vorgelegte, nicht lesbare Fahrausweis doch gültig und nicht zu beanstanden ist. Kann nach Abschluss der nachträglich durchgeführten Prüfung nachvollzogen werden, dass zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle ein gültiges und nicht gesperrtes Abonnement bestand und ist der Lesefehler der Chipkarte auf nicht vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen, fällt auch kein Erhöhtes Beförderungsentgelt an. Dies traf bei der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2020 auf ca. 80 % der Beanstandungen wegen eines technischen Defekts zu. Weitere ca. 10 % der technischen Beanstandungen gingen auf den unsachgemäßen Umgang mit der Karte zurück, so dass das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert werden konnte. Das volle Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird nur dann fällig, wenn der Elektronische Fahrschein nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 oder 11 und 12 beispielsweise manipuliert oder gefälscht wurde, von Nichtberechtigten genutzt wurde oder zum Zeitpunkt der Kontrolle gesperrt war. Auch wenn der Fahrgast nicht tätig wird und seiner Pflicht zur Überprüfung eines nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheins nicht innerhalb der siebentägigen Frist nachkommt, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Dann hat das Verkehrsunternehmen keinen Anhaltspunkt, dass der Grund der Nichtlesbarkeit des Fahrscheins nicht vom Fahrgast zu vertreten ist. In diesem Fall gilt der Fahrschein als bei der Kontrolle ungültig. Dies wird in § 9 Abs. 1 des VBB-Tarifs geregelt. Insofern ist es unzutreffend, dass Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH als Schwarzfahrer behandelt werden. Sie erhalten im Ergebnis einer Fahrkartenkontrolle einen Beleg über das Ergebnis der Kontrolle und werden über das weitere Vorgehen informiert. Wenn sie innerhalb von sieben Tagen nicht tätig geworden sind, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie auf dem Beleg beschrieben. Frage 2: Wie viele solcher Fälle hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben? Antwort zu 2: Die S-Bahn Berlin teilt hierzu mit: „Im Jahr 2019 wurden durch im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzte Fahrkartenkontrolleure ca. 1.700 VBB-Fahrcards erfasst, die aufgrund eines technischen Defekts elektronisch nicht auslesbar waren; im Jahr 2020 waren es ca. 2.500 elektronische Fahrkarten.“ 3 Frage 3: Wie viele der durch einen solchen Defekt zu „Schwarzfahrern“ abgestempelten Kunden haben auf den geforderten Besuch bei den Kundenzentren der S-Bahn Berlin GmbH verzichtet und das Erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt? Antwort zu 3: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht als Schwarzfahrer behandelt. Der VBB-Tarif sieht eine Pflicht des Fahrgastes zur Mitarbeit vor, indem er innerhalb von sieben Tagen nach einer Kontrolle Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt, das den bei der Kontrolle nicht lesbaren Elektronischen Fahrschein ausgegeben hat, um zu prüfen, ob der Fahrschein ggf. ungültig oder defekt ist. Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen AboKunden der tariflichen Pflicht zur fristgemäßen Vorlage einer defekten VBB-Fahrcard im Kundenzentrum des vertragsführenden Unternehmens nicht nachgekommen und stattdessen das EBE bezahlt haben. Lediglich ca. 10 % der auf der Fahrt angetroffenen technischen Defekte der VBB-Fahrcards wurden nicht reklamiert. Bei diesen Fällen ist anzunehmen, dass Fahrgäste zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle über kein oder ein gesperrtes VBB-Abonnement verfügen. VBB-Fahrcards werden von verschiedenen Verkehrsunternehmen ausgegeben und gelten bei allen im VBB verkehrenden Unternehmen. Das kontrollierende Verkehrsunternehmen und das vertragsführende Unternehmen müssen nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Aus Datenschutzgründen gibt es keine Einsicht in die Verträge fremder Verkehrsunternehmen. Daher kann nicht ohne Kooperation der Kunden festgestellt werden, ob ein Abonnementvertrag noch existiert und die Karte nicht gesperrt ist. Frage 4: Was gedenkt das Land Berlin als Besteller und Bezahler der Fahrleistungen der S-Bahn Berlin GmbH gegen diese eventuell gesetzeswidrige, mindestens aber nicht den guten Sitten entsprechende Handlungsweise des bezeichneten Transportdienstleisters zu unternehmen? Antwort zu 4: Die Frage geht von der Grundannahme aus, dass ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem Elektronischen Fahrschein als Schwarzfahrer gilt und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen muss. Dies ist erst dann der Fall, wenn nicht innerhalb einer Woche der Grund festgestellt werden konnte, weshalb der EFS nicht lesbar war und davon ausgegangen werden muss, dass der nicht lesbare Fahrschein auch nicht gültig war. Das Land Berlin als Aufgabenträger und Tarifgenehmigungsbehörde hat das beanstandete Vorgehen der S-Bahn Berlin daraufhin geprüft, ob es mit den Regelungen des Personenbeförderungsrechts und des VBB-Tarifs im Einklang steht. Dies ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Fall. 4 Mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) wurde schon Anfang des Jahres eine Angleichung der Prüf- bzw. Feststellungsbelege im Kontrollfall und eine kundenfreundlichere Formulierung im Fall nicht lesbarer Elektronischer Fahrscheine besprochen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit zusätzlich an einer technischen Umsetzung arbeitet, um die Informationen auch auf den ausgehändigten Unterlagen im Detail darzustellen. Weiterhin beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH künftig, die wegen eines technischen Defekts der VBB-Fahrcard erfassten Kunden nochmals schriftlich zu kontaktieren, falls der Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der defekten VBB-Fahrcard nicht fristgerecht nachgekommen wurde. Frage 5: Wieso hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das beschriebene Verfahren der S-Bahn Berlin GmbH, wie gegenüber dem Tagesspiegel geäußert, für „tarif-konform“? Antwort zu 5: Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 4 dargestellt, ist nach § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen durch Verkehrsunternehmen im Falle nicht lesbarer EFS bei Kontrollen ein Beleg über die Prüfung auszustellen. Das ist der Fall: die S-Bahn Berlin GmbH übergibt dem Fahrgast einen „Feststellungsbeleg“, in dem das Prüfergebnis, die Beanstandung eines technisch defekten EFS, benannt wird. Es steht dem VBB-Tarif nicht entgegen, dass die S-Bahn bereits bei der Kontrolle darüber informiert, dass sie eine Forderung erhebt, sofern nicht ein Widerspruch des Fahrgasts zu einer Absenkung oder Einstellung des EBE führt oder eine durch ihn veranlasste Überprüfung bei seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht dazu führt, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorlag und das Leseproblem des EFS nicht auf vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen ist. Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt aufgrund der Fahrkartenkontrolle wird aufgrund dieser Widerspruchsmöglichkeiten des Fahrgastes nur dann direkt fällig, wenn dieser die Forderung – ggf. durch Nichttätigwerden – anerkennt. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Zahl der Fahrgäste ist im Corona-Jahr 2020 eingebrochen in Berlin. Die Berliner Verkehrsbetriebe beförderten nur noch 729 Millionen Menschen, ein Drittel weniger als 2019. Da waren es noch mehr als 1,1 Milliarden. Besonders dramatisch ist der #Rückgang im 2. Quartal, also im ersten Lockdown mit 122 Millionen Fahrgästen.
Im ersten Quartal – das überwiegend vor Corona war, fuhren noch 248 Millionen Menschen mit der BVG. Dies teilte die Verkehrsverwaltung jetzt auf eine Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) mit. Damit ist das Minus deutlich größer, als zuletzt erwartet. Die neue BVG-Chefin Eva Kreienkamp hatte Mitte Dezember dem Tagesspiegel gesagt, dass es „mit Glück noch 800 Millionen“ werden können. Dann kam der zweite Lockdowwn, die Hoffnung zerstob.
Wie war das Jahr 2020 für #Cottbusverkehr? In einer Online-Pressekonferenz blickte Ralf #Thalmann, Geschäftsführer der Cottbusverkehr GmbH, zurück und berichtete über neue Vorhaben.
Im Jahr 2019 verzeichnete Cottbusverkehr noch rund 11,4 Millionen #Fahrgäste. Jedoch hinterließ die Corona-Pandemie ab dem zweiten Quartal im vergangenen Jahr deutliche Spuren. So fiel die Zahl der beförderten Personen im Jahr 2020 wieder knapp unter die Marke von zehn Millionen. Um die wirtschaftlichen Schäden zu kompensieren, hat Cottbusverkehr daher gemeinsam mit der Stadt Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße aus dem #ÖPNV-Rettungsschirm rund 2,4 Millionen Euro abgerufen. Geschäftsführer Ralf Thalmann geht davon aus, dass auch für das Jahr 2021 ein Rettungsschirm notwendig sein wird.
#Parkeisenbahn wurde gern genutzt
»Sehr erfreulich sind dagegen die gestiegenen #Fahrgastzahlen der Parkeisenbahn. Obwohl viele der Sonderfahrten und Feste ausfallen mussten und der Fahrbetrieb erst mit einem Monat Verzögerung aufgenommen wurde, konnten insgesamt 39.708 Fahrgäste begrüßt werden. Im Vorjahr waren es 37.933«, berichtet Ralf Thalmann.
Wie hat sich die Anzahl der #Fahrgäste und die #Auslastung der Fahrzeuge im Jahr 2020 im Bereich des #Omnibus entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Frage 3:
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Jahr 2020 im Bereich der #Straßenbahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Frage 5:
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Jahr 2020 im Bereich der #U-Bahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Antwort zu 1, 3 und 5: Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Zählungen der Fahrgäste werden mit einem Automatischen Fahrgastzählsystem
(AFZS) durchgeführt, mit dem ein Teil der Fahrzeugflotte ausgerüstet ist. Um einen Überblick über die Auslastung der Fahrzeuge zu bekommen, werden die Fahrzeuge mit Zähleinrichtungen möglichst flächendeckend eingesetzt. Dies ermöglicht jedoch keine linienscharfe Darstellung der Auslastung. Auswertungen erfolgen seit Beginn der Pandemie auf Basis von Rohdaten, u. a., um Auswertungen schneller generieren zu können. Eine Hochrechnung der Zähldaten ist dadurch auf vielen Linien nicht möglich.
Darstellbar ist eine quartalsweise Auswertung des Jahres 2020:
in Mio.
Unternehmens- bezogene Fahrgastfahrten
Fahrgastfahrten bezogen auf den Betriebszweig Bus
Fahrgastfahrten bezogen auf den Betriebszweig Straßenbahn
Fahrgastfahrten bezogen auf den Betriebszweig U-Bahn
I. Quartal 2020
247,6
102,6
45,9
131
II. Quartal 2020
121,8
50,4
22,5
64,4
III. Quartal 2020
187,2
82,1
38,1
88,9
IV. Quartal 2020
171,9
72,3
32,2
87,5
Jahr2020
728,5
307,4
138,7
371,9
Im Jahr 2020 verzeichnete die BVG 728,5 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF). Damit erreichen wir 2020 rund 65 Prozent der UBF im Vergleich zum Vorjahr.“
Frage 2:
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Januar 2021 im Bereich des Omnibus entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Januar 2021 im Bereich der Straßenbahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Frage 6:
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Januar 2021 im Bereich der U- Bahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Antwort zu 2, 4 und 6: Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Auswertungen für Januar 2021 liegen uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.“
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine linienscharfe Darstellung der Auslastung aus den o. g. Gründen ebenfalls nicht möglich sein wird.
Frage 1:
Wie hat sich die Anzahl der #Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Jahr 2020 im Bereich der #SBahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Frage 2:
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Januar 2021 im Bereich der #S-Bahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Antwort zu 1 und 2:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„In der Zeit des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 ist das verbliebene
Fahrgastaufkommen kurzfristig auf unter 40 % der letzten Reisendenzählung aus dem
Jahr 2018 gefallen, stieg dann im Jahresverlauf bis zum „Lockdown light“ auf rund 60-
70 % an und ist seitdem wieder bis auf aktuell ca. 40 % des Vor-Corona-Niveaus
gesunken. Selbst in den Hauptverkehrszeiten beträgt die durchschnittliche
Sitzplatzauslastung nur noch ca. 30 % und die der Stehplätze nur noch ca. 10 %.
2
[…]
Die finalen Daten zur Fahrgastnutzung im Jahr 2020 wird die S-Bahn Berlin GmbH im
Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz im Frühjahr 2021 präsentieren.“
Zu beachten ist, dass es sich bei den in den Jahren 2020 und 2021 durch die S-Bahn
Berlin GmbH erhobenen Werten um stichprobenartig erhobene Schätzwerte an einzelnen
Stationen im S-Bahnnetz und nur innerhalb der Früh-Hauptverkehrszeit handelt, da die
derzeit eingesetzten Fahrzeuge der S-Bahn keine automatischen
Fahrgastzähleinrichtungen aufweisen. Wegen der daraus resultierenden Unschärfe der
Schätzwerte ist eine linienscharfe Darstellung im Zeitverlauf nicht sachgerecht.
Berlin, den 07.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Ab Mitte des Monats sollen zusätzlich zu den rund 1400 regulär im Einsatz befindlichen Bussen bis zu 150 weitere Fahrzeuge das Netz der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) verstärken. »Der Senat verfolgt damit das Ziel, den Infektionsschutz im #ÖPNV zu erhöhen, indem durch bessere Verteilung der #Fahrgäste das #Abstandhalten erleichtert wird«, erklärt Jan Thomsen, Sprecher der #Senatsverkehrsverwaltung. Vorgestellt wurde das Konzept bei der Senatssitzung am Dienstag vergangener Woche, beschlossen werden soll es nun diesen Dienstag. »Für die zusätzlichen Einsätze bis Ostern stehen bis zu fünf Millionen Euro bereit«, berichtet Thomsen.
In der ersten Januarhälfte hatte die Verwaltung von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) die BVG zunächst mit der Erarbeitung eines Konzepts beauftragt, wie in den Zeiten hoher #Auslastung die #Bus-Frequenz auf kritischen Linien erhöht werden kann. Demnach hätte der Buseinsatz schrittweise mit eigenen Fahrzeugen bis März um 80 Busse gesteigert werden sollen. Im April sollten dann noch einmal 50 weitere Busse nebst Personal angemietet werden. Das war der Senatsverkehrsverwaltung allerdings nicht ambitioniert genug. Die Ausweitung des Busverkehrs soll vor allem mehr Abstand im #Schülerverkehr schaffen.
Die Politik erhofft sich von verbindlichen Home-Office-Vorgaben auch weniger #Fahrgäste im #Nahverkehr. Zusätzlich will der Berliner Senat das #ÖPNV-Angebot um mehr Busse erweitern. Der #Fahrgastverband fragt sich, wo die Fahrzeuge herkommen sollen.
Der Berliner Senat will das Angebot des Öffentlichen Nahverkehrs in der Stadt wegen der Corona-Pandemie erweitern. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte am Mittwoch in der rbb-Abendschau, man werde versuchen, mit zusätzlichem Busverkehr die Situation weiter zu entzerren und so besser vor Infektionen zu schützen.
Eine zentrale Maßnahme, die Bund und Länder zur Eindämmung der Pandemie am Dienstag beschlossen hatten, war die Einführung der Pflicht zum Tragen einer #FFP2- oder #OP-Maske im Öffentlichen Nahverkehr. Laut Senatsbeschluss vom Mittwoch tritt diese Regelung am kommenden Sonntag in Kraft. Für Menschen mit geringem Einkommen werde es laut Michael Müller eine Grundausstattung mit medizinischen Masken geben. Die Verteilung erfolge über die Bezirke, dies habe bereits im Frühjahr gut funktioniert.
Fahrgastverband: BVG hat keine Fahrzeuge mehr
Auch der Berliner Fahrgastverband #IGEB dringt darauf, dass Busse und Bahnen leerer werden müssen, damit die nötigen Abstände eingehalten …
In Berlins Bussen und Bahnen gibt es keinen #Lockdown. Nach Angaben eines BVG-Sprechers sind derzeit etwa halb so viele #Fahrgäste wie vor der Pandemie unterwegs. Im März, während des ersten Lockdowns, waren es nur 25 bis 30 Prozent. Die BVG bestätigt damit den Eindruck, den viele Berliner von ihrer Stadt haben: Es sind viel mehr Menschen unterwegs als im März.
Vor dem Bund-Länder-Treffen hatte eine Expertin des #Max-Planck-Instituts gefordert, die Zahl der Fahrgäste im öffentlichen #Nahverkehr bundesweit auf 25 Prozent der verfügbaren Sitzplätze zu reduzieren. Genau diese Regelung hatte Irland wegen der hohen Corona-Zahlen bereits im Oktober eingeführt.
Auf der Insel darf nur jeder vierte Platz belegt sein, zu #Spitzenzeiten dürfen nur Angehörige #systemrelevanter Berufe den #ÖPNV nutzen. Irlands Corona-Zahlen sind zuletzt wegen der harten Einschnitte in das öffentliche Leben deutlich gesunken.