Geht Ihnen Corona auf die Nerven? Vermissen Sie Nähe? Und Ihre Mitmenschen? Und den Lärm und das Gewusel der Stadt?
Das geht den Kolleginnen der BVG nicht anders. Doch sie vermissen noch jemand anderen: Sie, die #Fahrgäste. Denn aus der Liebesbeziehung mit all ihren Leidenschaften und Reibereien ist für viele in Zeiten von Abstandsgebot und Homeoffice eine Fernbeziehung geworden. Umso mehr freuen sich die Kolleginnen darauf, bald wieder gemeinsam mit all den Menschen unserer Stadt unterwegs zu sein. Mit den Netten, aber auch den Missmutigen, den Bunten und den Grauen, den Lauten und Leisen, denen, die ihnen ein Lächeln und ein Dankeschön schenken und auch denen, die ihnen manchmal auf die Nerven gehen. Denn all das ist unsere Stadt – und all das ist die BVG.
Mit der #BVG-typischen #Selbstironie, ein bisschen #Wehmut und #Pathos und ganz viel #Zuversicht findet all dies Platz im neuen #BVG-Film „Wir fahren allein allein“, der seit heute online in den #BVG-Kanälen zu sehen ist BVG – Wir fahren allein allein – YouTube. Produziert wurde der Film von der Agentur Jung von Matt SAGA nach dem Song „Allein, Allein“ der Band Polarkreis 18.
„Natürlich wird das Thema im Film künstlerisch übertrieben, denn selbstverständlich fahren wir auch in Pandemiezeiten nicht ständig mit leeren Bussen und Bahnen durch die Stadt“, sagt BVG-Vorstandsvorsitzende Eva Kreienkamp. „Die starken Bilder drücken aber aus, was wir meinen und viele Kolleg*innen fühlen. Die emotionalen Botschaften lauten: Wir vermissen euch. Wir freuen uns sehr auf ein Wiedersehen. Wir sind für euch da. Und wir müssen alle noch ein wenig durchhalten, dann werden wir gemeinsam Berlin wieder zu der bunten, wuseligen und immer mobilen Metropole machen, die wir so lieben.“
Auch abseits von Selbstironie, Pathos und Kunst ist gibt es natürlich den wahren Kern. Er lautet: Die meisten Fahrer*innen fahren zwar nicht „allein allein“ durch Berlin, aber doch mit deutlich leereren Fahrzeugen als vor der Pandemie. Die Nachfrage liegt seit Jahresbeginn 2021 bei ungefähr 50 Prozent des Vor-Corona-Niveaus. Trotzdem fährt die BVG das volle Fahrplanangebot, damit alle Menschen auch in schweren Zeiten jederzeit gut, schnell und sicher an ihr Ziel kommen.
Neue #Strecken, neue #Bahnhöfe: Ein gigantisches Bauprogramm ist in Angriff genommen worden. Doch bei wichtigen Projekten ist der Zeitplan inzwischen lückenhaft.
Es ist eine Herkulesaufgabe. Damit #Fahrgäste schneller und bequemer ans Ziel kommen, sollen in der #Hauptstadt-Region 180 Kilometer Strecke sowie fast hundert Bahnhöfe neu errichtet oder ausgebaut werden. I2030: So heißt das gigantische Programm, das Berlin und Brandenburg, der Verkehrsverbund #VBB und die Bahn vor Jahren in Angriff genommen haben. Politikern wie dem Berliner SPD-Abgeordneten Tino Schopf geht es nicht schnell genug voran. „Das Tempo muss erhöht werden.“ Doch die Vorhaben bei der S-Bahn und auf sieben Korridoren sind offenbar so komplex, dass für einige Projekte inzwischen keine Bau- und #Fertigstellungstermine mehr genannt werden. Das geht aus einer Antwort des Berliner Verkehrs-Staatssekretärs Ingmar #Streese (Grüne) auf eine Anfrage von Schopf hervor. Die noch nicht veröffentlichte parlamentarische Drucksache liegt der Berliner Zeitung vor.
Es beginnt mit der Strecke, die von Berlin-Spandau nach #Nauen im Landkreis #Havelland führt. Es handelt sich um eine Verbindung, auf der die Regionalzüge besonders gut ausgelastet ist, weil es keine S-Bahn gibt – die Trasse wurde beim #Mauerbau 1961 gekappt. Vorgesehen ist unter anderem deren #Wiederaufbau nach #Falkensee und die Verlängerung nach #Finkenkrug. Die Fern- und #Regionalbahnstrecke soll viergleisig ausgebaut, der Bahnhof Spandau mit zwei weiteren Bahnsteigkanten ausgestattet werden.
Auch der Wiederaufbau der S-Bahn nach #Velten lässt weiter auf sich warten Hier werde der Abschluss der Genehmigungsplanung für Ende 2029 avisiert, teilt Staatssekretär Streese mit. Doch wann die Bauarbeiten beginnen und die …
Der kleine gelbe Bus kommt näher. Dann stoppt er an der #Haltestelle, und die Tür geht auf. Doch als Einladung zum Einsteigen ist das nicht gemeint. Die Person in dem Fahrzeug bedauert: „Mitfahren ist nicht möglich. Tut mir leid!“ Dann schließt sich die Tür wieder, und nach einem hellen Ping zuckelt der kleine gelbe Bus gemütlich weiter – ohne Fahrgäste. Genauso, wie er gekommen war.
Es ist ein Schauspiel, das sich im Norden von Berlin schon viele Hundert Male wiederholt hat. Auf zwei Routen sind kantige Fahrzeuge, die an überdimensionierte Brotbüchsen erinnern, unterwegs. Die beiden neuen Linien im Reinickendorfer Ortsteil Tegel haben sogar Nummern bekommen: 328A und 328B. Allerdings sind die #Elektrobusse in den Farben der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) für Fahrgäste tabu. „Wegen Corona“, wie das Personal erklärt. So habe es der Senat bestimmt. Die Vehikel des französischen Herstellers Easymile gelten als zu klein, um drinnen ausreichend Abstand halten zu können. Sie sind nicht mal vier Meter lang, viel zu kurz für Pandemiebedingungen.
Corona lässt einen Fahrgastbetrieb nicht zu Und so drehen die Minibusse, in denen laut Aufkleber drei Fahrgäste Platz hätten, leer ihre Runden. Woche für Woche, Monat für Monat. Schon seit dem vergangenen Dezember, wie man hört. Nicht gerade zur Freude der Kraftfahrer, denn die Fahrzeuge sind maximal für Tempo 18 zugelassen, beschleunigen oft nur zaghaft und bremsen häufig. Das Personal wirkt angesichts des Interesses potenzieller Fahrgäste genervt: „Wir werden oft gefragt, warum Mitfahren nicht …
Neue Baureihe 483/484 zuverlässig unterwegs α Auslieferung erster Serienfahrzeuge im Sommer
Hundert Tage alt sind Berlins neue S-Bahnzüge – blutjung also noch, aber bereits sehr zuverlässig unterwegs. Ihre Feuertaufe hat die neue #Baureihe#483/484 bestanden und sich auch während des Wintereinbruchs im Februar bewährt. Die Fahrzeuge haben Schnee, Eis und Wind erfolgreich getrotzt.
S-Bahnchef Peter #Buchner: „Wir sind sehr zufrieden mit den neuen Zügen. Die intensive zweijährige Testphase zahlt sich nun aus, da die Fahrzeuge vor dem Einsatz im Fahrgastbetrieb bereits jeden Winkel des Berliner S-Bahn-Netzes abgefahren sind. Die enge Zusammenarbeit von #Hersteller und #Betreiber war schon bei der Konstruktion und der Inbetriebsetzung sehr wichtig, um ein Fahrzeug aufs Gleis zu setzen, das den spezifischen Berliner Gegebenheiten optimal entspricht. Dabei haben wir auch sehr von unseren langjährigen Erfahrungen aus dem S-Bahn-Betrieb profitiert. Ein großes Dankeschön an Siemens Mobility und Stadler für die vertrauensvolle Zusammenarbeit!“
100 Tage neue S-Bahn
Mit den neuen Zügen bietet die S-Bahn Berlin nicht nur mehr Komfort für die Fahrgäste, sondern schafft auch für unsere Kunden auch mehr Platz. Nach Auslieferung der bei #Siemens Mobility und #Stadler bestellten 21 Zwei-Wagen-Einheiten und 85 Vier-Wagen-Einheiten Ende 2023 werden insgesamt 106 neue #Viertelzüge im Einsatz sein.
Ab Sommer dieses Jahres werden die ersten Serienfahrzeuge ausgeliefert und reihen sich dann nach erfolgter Abnahme in die 483/484-Flotte ein.
Nicklas Meyer, Leitender Fahrzeugingenieur und technischer Projektleiter für Berlins neue S-Bahn bei Stadler Deutschland: „Als Hersteller begleiten wir den laufenden Probebetrieb im Fahrgasteinsatz weiterhin intensiv. So können wir sicherstellen, dass weitere Erkenntnisse direkt in die Produktion der Serienfahrzeuge einfließen. Nach den ersten hundert Tagen sind wir auch herstellerseitig mit der technischen Performance der Züge sehr zufrieden. Insbesondere die Frostperiode im Februar hat unser Konzept bestätigt. Wir sind überzeugt, dass sich die erstmalig mit einer Klimaanlage ausgestatteten S-Bahnen gleichermaßen im Hochsommer bewähren.“
Gerald Winzer, VP Regionalzug Projekte, Siemens Mobility: „Wir sind stolz, dass die neue S-Bahn für Berlin einen reibungslosen Probebetrieb absolviert. Die neuen S-Bahn-Züge sind mit hochmoderner und robuster Technik ausgestattet. Sie haben die ersten 100 Tage, auch bei winterlichen Verhältnissen und sehr tiefen Temperaturen, mit Bravour gemeistert und sind ein Vorzeigeprojekt für urbane Mobilität. Berlins ‘Neue‘ bietet ein verbessertes Fahrerlebnis und mehr Komfort für die Berlinerinnen und Berliner.“
Seit Mittwoch müssen #Fahrgäste von #BVG und #S-Bahn in Berlin eine #FFP2-Maske tragen. Dies hatte der Senat beschlossen. Dies gilt aber nicht für das Personal. Donnerstagmittag, #U-Bahnhof #Tempelhof: Bei einer großen Aktion kontrollieren BVG und Polizei die Tickets der Fahrgäste. Ein Teil der etwa zehn BVG-Angestellten trägt auf dem Bahnsteig keine FFP2-Maske, sondern einfache OP-Masken. Kurz zuvor, #S-Bahnhof #Schöneberg. Drei #Wachleute der S-Bahn verlassen die #Bahnhofswache – zwei von ihnen ohne FFP2-Maske.
Am Donnerstag antwortete die BVG bei Twitter mehreren empörten Fahrgästen, dass die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken nicht für das Personal gelte: „Das #Kontrollpersonal muss während der Dienstausübung keine FFP2-Maske tragen.“
Sobald das Personal privat in Bussen oder Bahnen unterwegs ist, müsse es natürlich eine FFP2-Maske tragen, hieß es weiter. Das Verkehrsunternehmen hat den Widerspruch in der Regelung offenbar erkannt: Bei Twitter kündigte die BVG an: „Derzeit suchen wir intern nach einer Lösung.“ Dem Vernehmen nach ist sich die Führung des Unternehmens darüber bewusst, dass Fahrgäste dies als „schlechtes Vorbild“ kritisieren. Wie eine Lösung aussehen kann, ist unklar.
Das Jahr 2020 war geprägt durch die #Corona-Pandemie, die auch einen großen Einfluss auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel hatte. Bei der #S-Bahn Berlin GmbH wurde die Leistungsentwicklung durch die Einschränkungen aufgrund der Pandemie negativ beeinflusst. Das heißt, die verringerte Anzahl der #Fahrgäste hat zur Absenkung der geleisteten #Personenkilometer geführt. Das hat jedoch aufgrund bestehender Verträge mit den Ländern Berlin und Brandenburg keine Auswirkung auf das #Betriebsergebnis des Unternehmens, da die Fahrgeldeinnahmen den Ländern als Auftraggeber zustehen. Die #Pünktlichkeit war so gut wie seit zehn Jahren nicht mehr, #Netz und #Flotte sind gewachsen.
Die #Verkehrsleistung Schiene verringerte sich auf 3.196,4 Mio. Personenkilometer (Pkm, gefahrene km/Person, Vorjahr: 4.668,3 Mio. Pkm). Die Zahl der Fahrgäste verringerte sich auf 333,6 Mio. Personen (Vorjahr: 485,2 Mio.) Die #Betriebsleistung ist trotz Corona leicht auf 32,4 Mio. Lastkilometer (gefahrene Zugkm mit Fahrgästen) gestiegen (im Vorjahr: 32,1 Mio. Lastkm). 340 Kilometer lang ist das #Streckennetz, knapp acht Kilometer länger als 2019. Grund: die Inbetriebnahme der Anbindung #Schönefeld – #BER Terminal 1-2. 97,1 Prozent betrug die durchschnittliche Pünktlichkeit im Jahr 2020 – und lag damit jeden einzelnen Monat über der mit den Ländern Berlin und Brandenburg vertraglich vereinbarten Zielmarke (Vorjahr: 96,1 Prozent). Das #EBIT belief sich 2020 auf 59,0 Mio. Euro* (Vorjahr: 42,0 Mio. Euro). Die #Umsatzerlöse beliefen sich auf 793,3 Mio. Euro (Vorjahr: 759,8 Mio. Euro). 10 #Vorserienzüge der neuen #S-Bahn-Generation, die Baureihe (BR) #483/484, sind am 1. Januar 2021 pünktlich in Betrieb gegangen. 665 Viertelzüge (Zwei-Wagen-Einheiten) gehören somit aktuell zur S-Bahnflotte, darunter 500 der BR #481, weitere 70 der BR #480 und 80 Viertelzüge der ältesten BR #485. Nach Auslieferung aller #Serienfahrzeuge der neuesten BR bis Ende 2023 wird die S-Bahnflotte um 106 Viertelzüge angewachsen sein. Rund 3.000 #Mitarbeiter sorgen dafür, dass die S-Bahn rollt, darunter 1.190 #Lokführerinnen und #Lokführer. (Stand: 31.12.2020)
Frage 1: Ist es zutreffend, dass die #Kontrolleure der #S-Bahn Berlin GmbH #Fahrgäste mit einer elektronisch lesbaren #Zeitkarte, deren Ticket aus #technischen Gründen nicht gelesen werden kann, obwohl keine Schäden erkennbar sind, als #Schwarzfahrer behandeln? Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort zu 1: Dies ist nicht zutreffend. Die S-Bahn Berlin GmbH führt, wie alle Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), regelmäßig #Fahrscheinkontrollen durch. Dies sieht der VBB-Tarif vor; sie ist dazu auch vertraglich verpflichtet. Jeder Fahrgast ist bei der Benutzung des Öffentlichen Personenverkehrs im VBB durch die Beförderungsbedingungen verpflichtet, sich vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrschein zu verschaffen, diesen während der Fahrt mitzuführen und ggf. vorzuzeigen. Werden Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein angetroffen, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (#EBE) erhoben. Dem kann ein Fahrgast auch widersprechen, wenn er zwar einen gültigen, persönlichen Fahrschein hat, diesen aber bei der Fahrt nicht mitgeführt hat. Ein Widerspruch ist auch möglich, wenn der gültige Fahrschein aufgrund eines vom Fahrgast nicht zu vertretenden Grundes nicht kontrolliert werden kann. Das Verfahren für nicht lesbare Elektronische Fahrscheine (EFS) ist für alle Verkehrsunternehmen einheitlich in § 8 des VBB-Tarifs geregelt. Im Falle eines nicht lesbaren 2 Elektronischen Fahrscheins (EFS, „#Chipkarte“) bei einer #Fahrkartenkontrolle wird ein Beleg über das Ergebnis der Prüfung mit entsprechenden Hinweisen ausgestellt („Prüfbeleg“ oder auch „#Feststellungsbeleg“). Dieser weist auch den Grund der Beanstandung aus. Das Prüfpersonal informiert betroffene Fahrgäste auch ausführlich über das weitere Vorgehen bei nicht lesbaren Fahrscheinen. Zudem wird das Verfahren auf der Homepage der S-Bahn Berlin GmbH erläutert, ein #QR-Code auf dem Beleg verweist dorthin. Ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem #EFS ist entsprechend § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen verpflichtet, mit diesem Beleg innerhalb von sieben Tagen Kontakt mit seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen zur Überprüfung aufzunehmen. Auch für einen Widerspruch gegenüber dem kontrollierenden Verkehrsunternehmen, etwa aufgrund eines vergessenen Fahrscheins, gilt diese Frist. Diese Vorgabe beruht darauf, dass es dem Kontrollpersonal technisch nicht bereits vor Ort möglich ist, zu überprüfen, ob der vorgelegte, nicht lesbare Fahrausweis doch gültig und nicht zu beanstanden ist. Kann nach Abschluss der nachträglich durchgeführten Prüfung nachvollzogen werden, dass zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle ein gültiges und nicht gesperrtes Abonnement bestand und ist der Lesefehler der Chipkarte auf nicht vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen, fällt auch kein Erhöhtes Beförderungsentgelt an. Dies traf bei der S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2020 auf ca. 80 % der Beanstandungen wegen eines technischen Defekts zu. Weitere ca. 10 % der technischen Beanstandungen gingen auf den unsachgemäßen Umgang mit der Karte zurück, so dass das Erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) auf eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro reduziert werden konnte. Das volle Erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro wird nur dann fällig, wenn der Elektronische Fahrschein nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 bis 7 oder 11 und 12 beispielsweise manipuliert oder gefälscht wurde, von Nichtberechtigten genutzt wurde oder zum Zeitpunkt der Kontrolle gesperrt war. Auch wenn der Fahrgast nicht tätig wird und seiner Pflicht zur Überprüfung eines nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheins nicht innerhalb der siebentägigen Frist nachkommt, wird das Erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Dann hat das Verkehrsunternehmen keinen Anhaltspunkt, dass der Grund der Nichtlesbarkeit des Fahrscheins nicht vom Fahrgast zu vertreten ist. In diesem Fall gilt der Fahrschein als bei der Kontrolle ungültig. Dies wird in § 9 Abs. 1 des VBB-Tarifs geregelt. Insofern ist es unzutreffend, dass Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH als Schwarzfahrer behandelt werden. Sie erhalten im Ergebnis einer Fahrkartenkontrolle einen Beleg über das Ergebnis der Kontrolle und werden über das weitere Vorgehen informiert. Wenn sie innerhalb von sieben Tagen nicht tätig geworden sind, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt fällig, wie auf dem Beleg beschrieben. Frage 2: Wie viele solcher Fälle hat es in den Jahren 2019 und 2020 gegeben? Antwort zu 2: Die S-Bahn Berlin teilt hierzu mit: „Im Jahr 2019 wurden durch im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH eingesetzte Fahrkartenkontrolleure ca. 1.700 VBB-Fahrcards erfasst, die aufgrund eines technischen Defekts elektronisch nicht auslesbar waren; im Jahr 2020 waren es ca. 2.500 elektronische Fahrkarten.“ 3 Frage 3: Wie viele der durch einen solchen Defekt zu „Schwarzfahrern“ abgestempelten Kunden haben auf den geforderten Besuch bei den Kundenzentren der S-Bahn Berlin GmbH verzichtet und das Erhöhte Beförderungsentgelt gezahlt? Antwort zu 3: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden Fahrgäste mit nicht lesbaren Elektronischen Fahrscheinen bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht als Schwarzfahrer behandelt. Der VBB-Tarif sieht eine Pflicht des Fahrgastes zur Mitarbeit vor, indem er innerhalb von sieben Tagen nach einer Kontrolle Kontakt zu dem Unternehmen aufnimmt, das den bei der Kontrolle nicht lesbaren Elektronischen Fahrschein ausgegeben hat, um zu prüfen, ob der Fahrschein ggf. ungültig oder defekt ist. Die S-Bahn Berlin GmbH teilt hierzu mit, dass ihr keine Fälle bekannt sind, in denen AboKunden der tariflichen Pflicht zur fristgemäßen Vorlage einer defekten VBB-Fahrcard im Kundenzentrum des vertragsführenden Unternehmens nicht nachgekommen und stattdessen das EBE bezahlt haben. Lediglich ca. 10 % der auf der Fahrt angetroffenen technischen Defekte der VBB-Fahrcards wurden nicht reklamiert. Bei diesen Fällen ist anzunehmen, dass Fahrgäste zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle über kein oder ein gesperrtes VBB-Abonnement verfügen. VBB-Fahrcards werden von verschiedenen Verkehrsunternehmen ausgegeben und gelten bei allen im VBB verkehrenden Unternehmen. Das kontrollierende Verkehrsunternehmen und das vertragsführende Unternehmen müssen nicht notwendigerweise deckungsgleich sein. Aus Datenschutzgründen gibt es keine Einsicht in die Verträge fremder Verkehrsunternehmen. Daher kann nicht ohne Kooperation der Kunden festgestellt werden, ob ein Abonnementvertrag noch existiert und die Karte nicht gesperrt ist. Frage 4: Was gedenkt das Land Berlin als Besteller und Bezahler der Fahrleistungen der S-Bahn Berlin GmbH gegen diese eventuell gesetzeswidrige, mindestens aber nicht den guten Sitten entsprechende Handlungsweise des bezeichneten Transportdienstleisters zu unternehmen? Antwort zu 4: Die Frage geht von der Grundannahme aus, dass ein kontrollierter Fahrgast mit nicht lesbarem Elektronischen Fahrschein als Schwarzfahrer gilt und ein Erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen muss. Dies ist erst dann der Fall, wenn nicht innerhalb einer Woche der Grund festgestellt werden konnte, weshalb der EFS nicht lesbar war und davon ausgegangen werden muss, dass der nicht lesbare Fahrschein auch nicht gültig war. Das Land Berlin als Aufgabenträger und Tarifgenehmigungsbehörde hat das beanstandete Vorgehen der S-Bahn Berlin daraufhin geprüft, ob es mit den Regelungen des Personenbeförderungsrechts und des VBB-Tarifs im Einklang steht. Dies ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz der Fall. 4 Mit der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) wurde schon Anfang des Jahres eine Angleichung der Prüf- bzw. Feststellungsbelege im Kontrollfall und eine kundenfreundlichere Formulierung im Fall nicht lesbarer Elektronischer Fahrscheine besprochen. Die S-Bahn Berlin GmbH hat mitgeteilt, dass sie derzeit zusätzlich an einer technischen Umsetzung arbeitet, um die Informationen auch auf den ausgehändigten Unterlagen im Detail darzustellen. Weiterhin beabsichtigt die S-Bahn Berlin GmbH künftig, die wegen eines technischen Defekts der VBB-Fahrcard erfassten Kunden nochmals schriftlich zu kontaktieren, falls der Pflicht zur nachträglichen Überprüfung der defekten VBB-Fahrcard nicht fristgerecht nachgekommen wurde. Frage 5: Wieso hält die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das beschriebene Verfahren der S-Bahn Berlin GmbH, wie gegenüber dem Tagesspiegel geäußert, für „tarif-konform“? Antwort zu 5: Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 4 dargestellt, ist nach § 8 Abs. 1a der Beförderungsbedingungen durch Verkehrsunternehmen im Falle nicht lesbarer EFS bei Kontrollen ein Beleg über die Prüfung auszustellen. Das ist der Fall: die S-Bahn Berlin GmbH übergibt dem Fahrgast einen „Feststellungsbeleg“, in dem das Prüfergebnis, die Beanstandung eines technisch defekten EFS, benannt wird. Es steht dem VBB-Tarif nicht entgegen, dass die S-Bahn bereits bei der Kontrolle darüber informiert, dass sie eine Forderung erhebt, sofern nicht ein Widerspruch des Fahrgasts zu einer Absenkung oder Einstellung des EBE führt oder eine durch ihn veranlasste Überprüfung bei seinem vertragsführenden Verkehrsunternehmen nicht dazu führt, dass zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gültige Fahrkarte vorlag und das Leseproblem des EFS nicht auf vom Fahrgast zu vertretende Gründe zurückzuführen ist. Ein Erhöhtes Beförderungsentgelt aufgrund der Fahrkartenkontrolle wird aufgrund dieser Widerspruchsmöglichkeiten des Fahrgastes nur dann direkt fällig, wenn dieser die Forderung – ggf. durch Nichttätigwerden – anerkennt. Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die Zahl der Fahrgäste ist im Corona-Jahr 2020 eingebrochen in Berlin. Die Berliner Verkehrsbetriebe beförderten nur noch 729 Millionen Menschen, ein Drittel weniger als 2019. Da waren es noch mehr als 1,1 Milliarden. Besonders dramatisch ist der #Rückgang im 2. Quartal, also im ersten Lockdown mit 122 Millionen Fahrgästen.
Im ersten Quartal – das überwiegend vor Corona war, fuhren noch 248 Millionen Menschen mit der BVG. Dies teilte die Verkehrsverwaltung jetzt auf eine Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Linke) mit. Damit ist das Minus deutlich größer, als zuletzt erwartet. Die neue BVG-Chefin Eva Kreienkamp hatte Mitte Dezember dem Tagesspiegel gesagt, dass es „mit Glück noch 800 Millionen“ werden können. Dann kam der zweite Lockdowwn, die Hoffnung zerstob.
Wie war das Jahr 2020 für #Cottbusverkehr? In einer Online-Pressekonferenz blickte Ralf #Thalmann, Geschäftsführer der Cottbusverkehr GmbH, zurück und berichtete über neue Vorhaben.
Im Jahr 2019 verzeichnete Cottbusverkehr noch rund 11,4 Millionen #Fahrgäste. Jedoch hinterließ die Corona-Pandemie ab dem zweiten Quartal im vergangenen Jahr deutliche Spuren. So fiel die Zahl der beförderten Personen im Jahr 2020 wieder knapp unter die Marke von zehn Millionen. Um die wirtschaftlichen Schäden zu kompensieren, hat Cottbusverkehr daher gemeinsam mit der Stadt Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße aus dem #ÖPNV-Rettungsschirm rund 2,4 Millionen Euro abgerufen. Geschäftsführer Ralf Thalmann geht davon aus, dass auch für das Jahr 2021 ein Rettungsschirm notwendig sein wird.
#Parkeisenbahn wurde gern genutzt
»Sehr erfreulich sind dagegen die gestiegenen #Fahrgastzahlen der Parkeisenbahn. Obwohl viele der Sonderfahrten und Feste ausfallen mussten und der Fahrbetrieb erst mit einem Monat Verzögerung aufgenommen wurde, konnten insgesamt 39.708 Fahrgäste begrüßt werden. Im Vorjahr waren es 37.933«, berichtet Ralf Thalmann.
Wie hat sich die Anzahl der #Fahrgäste und die #Auslastung der Fahrzeuge im Jahr 2020 im Bereich des #Omnibus entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Frage 3:
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Jahr 2020 im Bereich der #Straßenbahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Frage 5:
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Jahr 2020 im Bereich der #U-Bahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Antwort zu 1, 3 und 5: Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Zählungen der Fahrgäste werden mit einem Automatischen Fahrgastzählsystem
(AFZS) durchgeführt, mit dem ein Teil der Fahrzeugflotte ausgerüstet ist. Um einen Überblick über die Auslastung der Fahrzeuge zu bekommen, werden die Fahrzeuge mit Zähleinrichtungen möglichst flächendeckend eingesetzt. Dies ermöglicht jedoch keine linienscharfe Darstellung der Auslastung. Auswertungen erfolgen seit Beginn der Pandemie auf Basis von Rohdaten, u. a., um Auswertungen schneller generieren zu können. Eine Hochrechnung der Zähldaten ist dadurch auf vielen Linien nicht möglich.
Darstellbar ist eine quartalsweise Auswertung des Jahres 2020:
in Mio.
Unternehmens- bezogene Fahrgastfahrten
Fahrgastfahrten bezogen auf den Betriebszweig Bus
Fahrgastfahrten bezogen auf den Betriebszweig Straßenbahn
Fahrgastfahrten bezogen auf den Betriebszweig U-Bahn
I. Quartal 2020
247,6
102,6
45,9
131
II. Quartal 2020
121,8
50,4
22,5
64,4
III. Quartal 2020
187,2
82,1
38,1
88,9
IV. Quartal 2020
171,9
72,3
32,2
87,5
Jahr2020
728,5
307,4
138,7
371,9
Im Jahr 2020 verzeichnete die BVG 728,5 Mio. unternehmensbezogene Fahrgastfahrten (UBF). Damit erreichen wir 2020 rund 65 Prozent der UBF im Vergleich zum Vorjahr.“
Frage 2:
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Januar 2021 im Bereich des Omnibus entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Januar 2021 im Bereich der Straßenbahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Frage 6:
Wie hat sich die Anzahl der Fahrgäste und die Auslastung der Fahrzeuge im Januar 2021 im Bereich der U- Bahn entwickelt (bitte linienscharfe Darstellung)?
Antwort zu 2, 4 und 6: Die BVG teilt hierzu mit:
„Die Auswertungen für Januar 2021 liegen uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.“
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine linienscharfe Darstellung der Auslastung aus den o. g. Gründen ebenfalls nicht möglich sein wird.