Flughäfen: Wegen des Coronavirus Flugverkehr in Berlin und Brandenburg 2020 um drei Viertel eingebrochen, aus Der Tagesspiegel

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In #Schönefeld und #Tegel wurden bis Ende des Jahres 9,1 Millionen #Fluggäste gezählt. Berlins #Flughafenchef Lütke #Daldrup sieht trotzdem auch Erfolge.

An den Berlin-Brandenburger Flughäfen ist die Zahl der Passagiere im Jahr 2020 stark eingebrochen. Die Betreiber zählten bis Jahresende 9,1 Millionen Fluggäste in Tegel und Schönefeld, wie sie der Deutschen Presse-Agentur mitteilten.

Verglichen mit 2019 entsprach das einem Rückgang um etwa 75 Prozent. Hatte es im Februar noch bis zu 99 000 Passagiere an einem Tag gegeben, sank die Zahl in der Corona-Krise zeitweise auf wenige hundert täglich.

„Das Jahr 2020 war ein Jahr der Extreme, es war ein Erfolgs- und ein Horrorjahr zugleich“, sagte Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup. Zu den Erfolgen zählt er die reibungslose #Eröffnung des neuen Flughafens #BER in Schönefeld Ende Oktober. Tegel ging im November vom Netz.
„Wir werden mindestens noch ein weiteres Jahr mit erheblichen Einbußen bei geringen Passagierzahlen verkraften müssen“, sagte der Flughafenchef. Zehn bis elf Millionen Passagiere werden in diesem Jahr erwartet.

Durch die Corona-Krise ist die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (#FBB) in Finanznot geraten. Die Planung für den schlimmsten Fall sieht vor, …

Taxi + Flughäfen: Laderechte am BER II, aus Senat

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Frage 1:
In der Stellungnahme des Landkreises Dahme-Spreewald (Lkr.) wird auf intensive Verhandlungen
verwiesen. Wie viele Gespräche gab es zwischen dem Senat und den Vertretern des Lkr. über welchen
Zeitraum und was war deren Inhalt?
Antwort zu 1:
Der Senat hat sich seit Kündigung der alten Vereinbarung mit dem Landkreis Dahme
Spreewald (LDS) wiederholt für den Abschluss einer neuen Vereinbarung im Kontext der
#Eröffnung des #Flughafen #BER (Berlin-Brandenburg) eingesetzt. Der Landkreis hat
erstmals in einem Termin von Herrn Staatssekretär #Streese, mit Herrn Landrat #Loge am
07.10.2019 die Bereitschaft erkennen lassen, zu dieser Fragestellung ins Gespräch zu
kommen. Nach mehreren Kontakten auf Fachebene sowie auf Leitungsebene kam es zu
einem weiteren Termin auf Leitungsebene am 02.07.2020. Anschließend gab es weitere
Kontakte und vor allem diverse Gespräche bzw. Telefonate auf Fachebene. Inhalt der
Gespräche war zunächst die Verständigung mit dem Landkreis, dass es überhaupt zum
Abschluss einer neuen Vereinbarung kommt und Berliner Taxiunternehmen Laderechte
gewährt werden. Daran schloss sich die intensive Abstimmung der zurvor nur dem
Grundsatz nach ausgehandelten Einzelbestimmungen an.
Frage 2:
Aus der Stellungnahme des Lkr. geht hervor, dass er es als Erfolg bewertet, dass das Problem der
#Leerfahrten wechselseitig gelöst und eine umweltpolitische Debatte endlich beendet sei. Welche Gründe
haben den Lkr. bewogen, die gemeinsam unterzeichnete Vereinbarung im Jahre 2012 einseitig zu
kündigen?
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Antwort zu 2:
In der gegenüber der Senatsverwaltung ausgesprochenen Kündigung berief sich der
Landkreis darauf, dass sich die wirtschaftliche Situation des örtlichen Taxengewerbes
erheblich nachteilig verändert habe: Ein neuer Termin für die #BER-Eröffnung sei nicht in
Sicht, die Zahl der Taxen im Landkreis habe sich erhöht, die Nachfrage am #Flughafen
#Schönefeld (#SXF) sei gesunken und es liege ein Gutachten zum Taxenverkehr des
Landkreises vor. Danach seien die aktuellen Entgelte im Taxenverkehr nicht auskömmlich.
Vor allem sei die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes im Landkreis bedroht – mit der
Folge der Anordnung eines Beobachtungszeitraums.
Frage 3:
Der Lkr. kritisiert in seiner Stellungnahme ferner, dass sich Berliner Taxen für die Ortskundeprüfung nur
spärlich angemeldet hätten. Wie viele der am BER ladeberechtigten Berliner #Taxifahrer haben eine
Ortskundeprüfung für das neue Pflichtfahrgebiet LDS bereits abgelegt? Wie viele müssen insgesamt diese
Prüfung ablegen? Inwieweit wurde eine Frist angesetzt, bis wann die Ortskundeprüfung abgelegt sein muss?
Antwort zu 3:
Nach Erkenntnissen des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) hatten
ca. 600 Berliner Fahrerinnen/Fahrer schon zu einem vor der Unterzeichnung der Vereinbarung
liegenden Zeitpunkt eine #Ortskundeprüfung im Landkreis Dahme-Spreewald abgelegt. Wie viele
Berliner Fahrerinnen/Fahrer sich nach der Unterzeichnung der Vereinbarung zur Ablegung der
Prüfung beim Landkreis Dahme-Spreewald angemeldet haben, kann nur der Landkreis
beantworten. Das LABO erfährt davon erst, wenn Berliner Inhaberinnen und Inhaber einer
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung die Eintragung des zusätzlichen Fahrgebietes LDS nach
dort bestandener Prüfung in den Führerschein zur Fahrgastbeförderung beim LABO beantragen.
In den letzten 4 Wochen hat lediglich eine Person einen Antrag auf Eintragung des Fahrgebietes
LDS beim LABO gestellt. Wie viele Fahrerinnen/Fahrer eine solche Prüfungen jetzt noch ablegen
müssen, hängt von der Personalausstattung und dem Einsatz der konkret am BER
ladeberechtigten Berliner Unternehmen ab. Eine Frist von Seiten der Behörden wurde nicht
gesetzt; die Klärung ihres Bedarfs an qualifizierten Fahrerinnen/Fahrern obliegt den einzelnen
ladeberechtigten Unternehmen.
Frage 4:
Was beinhaltet die Ortskundeprüfung für 30 Kommunen, Ämter und Gemeinden im Lkr. LDS? Welchen
zeitlichen Aufwand umfassen Schulung und Prüfung?
Antwort zu 4:
Nach der unterzeichneten Vereinbarung müssen die Fahrerinnen/Fahrer von Berliner
Taxen mit Laderecht am BER, sofern sie nicht eine Ortskundeprüfung für den Landkreis
abgelegt haben, bei der zuständigen Behörde im Landkreis Dahme-Spreewald eine
Ergänzung der Berliner Ortskundeprüfung abgelegen. Diese erstreckt sich auf Zielfahrten
in die Gebiete, die in einer Anlage zur Vereinbarung bei Abfahrt am BER als
Pflichtfahrbereich festgelegt sind; sie umfasst Fahrten zu jedem Fahrziel in die Gebiete der
in dieser Anlage genannten Ämter, Städte und Gemeinden. Erfasst sind Gebiete, die im
Landkreis Dahme-Spreewald in einem Halbkreis von ca. 25 km um den BER liegen. Zum
zeitlichen Aufwand für Schulung und Prüfung ist keine Angabe möglich. Er hängt von den
ggf. bereits bestehenden Ortskenntnissen ab.
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Frage 5:
Der Lkr. weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass die Gespräche zum Flughafentarif im November
2020 beginnen und ein solcher im ersten Quartal 2021 umgesetzt werde. Warum war das Inkrafttreten eines
einheitliche Flughafentarif nicht zum 31. Oktober möglich, wenn doch intensive Verhandlungen dem
vorausgegangen sind?
Antwort zu 5:
Voraussetzung für die Erarbeitung des einheitlichen Flughafentarifs war, dass zunächst
eine Verständigung mit dem Landkreis erzielt werden konnte, dass auch Berliner Taxen
am BER ein Laderecht erhalten. Unterzeichnet werden konnte diese Vereinbarung erst
am 15.09.2020. Diese regelt die Grundsatzfragen des Laderechts. Auf dieser Basis
werden jetzt die Gespräche mit dem Landkreis über die Ausgestaltung des Tarifs geführt.
Frage 6:
Wie werden die Vorgaben aus der Vereinbarung überprüft? Welche Brandenburger und Berliner Behörden
arbeiten hier konkret zusammen? Wie und ab wann erfolgen die Kontrollen am Flughafen bzw. die
Kontrollen im Berliner Stadtgebiet an den Taxihaltestellen? Was wird von wem bzw. welcher Behörde
konkret kontrolliert? Wie werden die entsprechenden Personal-Kapazitäten eingeschätzt, um das zu
kontrollieren?
Antwort zu 6:
Für die Kontrollen gilt das sog. Territorialprinzip: Die Brandenburger Behörden
kontrollieren am BER. Im Berliner Stadtgebiet kontrolliert das LABO. Dabei betrifft der
Kontrollbedarf in Berlin nach der Vereinbarung insbesondere deren Umsetzung in Bezug
auf die Taxen aus dem Landkreis (Nutzung der Berliner Taxistandplätze nur durch
ladeberechtigte Taxen aus dem Landkreis mit Plakette, keine Fahrten mit beleuchteten
Dachzeichen oder Aufnahme herbeiwinkender Fahrgäste, Ausstattung der Taxen mit
einem Taxameter, das auch den Berliner Tarif ausweist). Durchgeführt werden diese
Kontrollen in Berlin im Rahmen der regulären Verkehrskontrollen, die im fließenden
Verkehr der Polizei obliegen. Das LABO überwacht ab sofort auch die Taxen des
Landkreises im Rahmen der regulären Kontrollen an Taxenständen. Da aus dem
Landkreis aktuell nur 300 Taxen in Berlin ladeberechtigt sind und diese nicht alle zeitgleich
in Berlin tätig sein werden, fällt der zusätzliche Kontrollbedarf bei den Personalkapazitäten
des LABO nicht ernsthaft ins Gewicht. In der Zuständigkeit des LABO sind aktuell mehr als
7.000 Berliner Taxen zu überwachen.
Frage 7:
Die Ladeberechtigung am BER wird über eine blaue Plakette kenntlich gemacht. Warum befindet sich diese
bei Berliner Taxen an der Heckscheibe und bei LDS Taxen entsprechend der Stellungnahme des Lkr. an der
Frontscheibe?
Antwort zu 7:
Die Vereinbarung enthält keine explizite Regelung dazu, an welchem Ort des Fahrzeugs
die Plakette anzubringen ist. Sie regelt nur, dass das Laderecht der am BER
ladeberechtigten Taxen aus dem Landkreis und Berlin durch eine äußerlich sichtbare,
dauerhaft am Fahrzeug befestigte und nicht ohne ihre Zerstörung ablösbare
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Kennzeichnung (fahrzeugbezogene Plakette unter Angabe des Kennzeichens)
nachgewiesen wird. Wichtig ist im Ergebnis nur die eindeutige Art der Kennzeichnung der
Fahrzeuge, die bei beiden in der Frage genannten Kennzeichnungsorten gegeben ist,
sofern die Plakette den genannten Vorgaben der Vereinbarung entspricht.
Frage 8:
Inwieweit wurden das Berliner Taxigewerbe bei der Ausgestaltung des Vereinbarung, im
Interessenbekundungsverfahren eingebunden bzw. inwieweit werden Sie jetzt als Gesprächspartner für die
nunmehr beginnenden Verhandlungen zum Flughafentarif geschätzt? Sofern das Taxigewerbe im Vorfeld
durch die zuständige Senatsverwaltung nicht beteiligt wurde. Warum wurde die Expertise des Taxigewerbes
nicht eingeholt?
Antwort zu 8:
Die Verbände wurden in einem Gespräch mit dem für Verkehr zuständigen Staatssekretär
am 17.09.2020 über die unterzeichnete Vereinbarung sowie über das damals
bevorstehende Interessenbekundungsverfahren für die Auswahl der zunächst am BER
ladeberechtigen 300 Berliner Taxen unterrichtet und in einem weiteren Gespräch am
18.11.2020 über die ersten Erfahrungen am BER.
Zur Vorbereitung des Interessenbekundungsverfahrens waren die Verbände befragt
worden, ob sie Vorschläge für weitere objektive Auswahlkriterien hätten; aus Sicht der
Verbände gab es keine solche zusätzlichen Kriterien (weil im Wesentlichen nur auf die
Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers abgestellt werden kann, die bei einem
genehmigten Unternehmen ohnehin vorhanden ist).
Eine Einbindung der Verbände bereits vor Unterzeichnung der Vereinbarung hätte der
Senat in Betracht gezogen, wenn sich in den Abstimmungen mit dem Landkreis
Verhandlungsspielräume ergeben hätten, bei deren Ausgestaltung die unternehmerische
Expertise sinnvoll hätte eingebracht werden können. Für die Ausgangsproblematik des
Berliner Taxigewerbes, dass der Standort BER aufgrund seiner Lage und der guten
Schienenanbindung grundsätzlich ein wesentlich geringeres Marktpotential für Taxikunden
aufweist, lässt sich auch im Wege der Ausgestaltung eines Vertrages mit dem Landkreis
kein adäquater Ausgleich schaffen. Angesicht des knappen Zeitrahmens und unter
Berücksichtigung des engen gewerberechtlichen Handlungsspielraums des Landkreises
bei der Zulassung fremder Taxen (s.o. angeordneter Beobachtungszeitraum im Landkreis)
hätte ein umfassendes Beteiligungsverfahren eine noch rechtzeitige Einigung in Frage
gestellt. Und eine Besserstellung der Berliner Taxiunternehmen wäre auch dann
realistisch nicht verhandelbar gewesen.
Anders sieht es bei der Beteiligung im Hinblick auf den noch zu schaffenden Flughafentarif
aus. Bei Tarifänderungen und damit auch bei dem geplanten gemeinsamen Flughafentarif
ist eine Verbandsanhörung gesetzlich vorgeschrieben und wird auch erfolgen.
Frage 9:
Anhand welcher Kriterien wurde der Bedarf an zunächst 600 (2x je 300) Taxen ermittelt?
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Antwort zu 9:
Den Taxen-Bedarf am BER hat der Landkreis Dahme-Spreewald über ein Gutachten zur
Auskömmlichkeit der Beförderungsentgelte und zur Funktionsfähigkeit des
Taxengewerbes im Landkreis Dahme-Spreewald ermittelt. Nach der Vereinbarung leitet
sich der Taxenbedarf am BER aus der Zahl der Fluggäste und der Nachfrage nach Taxen
am BER ab. Zu berücksichtigen ist, dass der BER – anders als der Flughafen Tegel – über
eine gute Anbindung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Anbindung) verfügt.
Die Zahl der neben dem ÖPNV-Angebot zur individuellen Beförderung von Fahrgästen
benötigten Taxen ist deshalb deutlich geringer als am Flughafen Tegel.
Das Gutachten hat einen Bedarf an 1.100 Taxen am BER ermittelt, der nach der
unterzeichneten Vereinbarung je zur Hälfte (je 550) durch Taxen aus Berlin und aus dem
Landkreis sichergestellt werden soll. Allerdings reduziert sich der so vom Landkreis
ermittelte Bedarf in der Anfangszeit auf sogar nur insgesamt 600 Taxen am BER (je 300
Taxen aus Berlin und dem Landkreis), weil Corona-bedingt die Zahl der Fluggäste stark
zurückgegangen ist.
Frage 10:
Wer entscheidet wann und auf welcher Grundlage über eine Kapazitätserweiterung (bis zu 2x 550 Taxen)?
Wie erfolgt die Abstimmung unter den beteiligten Verwaltungen in Berlin und Brandenburg hierzu?
Antwort zu 10:
In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass die Zulassung weiterer Taxen entsprechend
dem steigenden Bedarf an Taxen im gleichmäßigen Verhältnis 1:1 von jeweils einer Taxe
aus dem Landkreis und einer Taxe aus Berlin im Wechsel erfolgt. Über die Zahl der im
Verhältnis 1:1 zuzulassenden weiteren Taxen aus dem Landkreis und Berlin stellen die
Vertragsparteien mindestens vierteljährlich auf Grundlage der Prognosen der
Flughafengesellschaft bzw. anhand der aktuellen Fluggastzahlen sowie der Nachfrage
nach Taxen am BER das Einvernehmen her.
Frage 11:
Die Laderechte gelten jeweils für ein Jahr und in der Vereinbarung wird auf ein Rotationsverfahren
hingewiesen. Wie und wann erfolgt die nächste Auslosung?
Antwort zu 11:
Die nächste Auslosung erfolgt im nächsten Jahr zur selben Zeit wie in diesem Jahr. Durch
die Rotation wird sichergestellt, dass nicht einige wenige Berliner Taxiunternehmen den
BER dauerhaft allein bedienen.
Frage 12:
Wie wird verhindert, dass sich am BER illegal operierende Mietwagenunternehmen zur Fahrgastaufnahme
bereithalten? Welche konkreten Maßnahmen haben die Senatsverwaltung und der Lkr. ergriffen, um dem
vorzubeugen?
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Antwort zu 12:
Nach dem Territorialprinzip ist der Landkreis Dahme-Spreewald ggf. in der Pflicht zu
prüfen, ob sich Fahrzeuge entgegen § 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) – d.h. ggf. unter Missachtung der den Mietwagen obliegenden Rückkehrpflicht –
unberechtigt zur Fahrgastaufnahme am BER bereithalten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat in weiteren Verhandlungen mit dem Lkr., Verbesserung für das
Berliner Taxigewerbe zu erzielen?
Antwort zu 13:
Es wurde vereinbart, die Vereinbarung regelmäßig zu evaluieren. Für die Frage einer
etwaigen Verbesserung im Interesse des Berliner Taxigewerbes ist zunächst die
Entwicklung der Fluggastzahlen und des tatsächlichen Bedarfs an Taxen am BER
maßgeblich zu beobachten. Aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung des BER dürfte
allerdings zu erwarten sein, dass die Nachfrage nach Taxen auch dauerhaft geringer sein
wird als am Flughafen Tegel.
Frage 14:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 08.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Der erste Tag am BER Großer Bahnhof am neuen Flughafen – mit vielen Besuchern, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/der-erste-tag-am-ber-grosser-bahnhof-am-neuen-flughafen-mit-vielen-besuchern/26580238.html

An seinem ersten vollen Betriebstag ist der #Airport ein Publikumsmagnet. Fluggäste sind allerdings selten – und manche haben Orientierungsprobleme.

Von der #Gangway winkt Knecht Ruprecht und vor dem #Tower steht ein Schneemann mit Kochtopfmütze neben einem geschmückten Weihnachtsbaum. So sieht er aus, der #BER, „Dein #Flughafen zum Entdecken und Ausmalen“. Die Vorlage aus Zeichenkarton ist gefragt an diesem Sonntag, dem ersten im coronagedimmten #Normalbetrieb des neuen Flughafens. Früh ist es noch ruhig in den Weiten des Terminals, aber am Mittag steppt selbst im Raum der Stille, der in Wahrheit ein schummrig beleuchtetes #Labyrinth aus mehreren Räumen mit grauen Ziegelwänden ist, der Bär.

Während zur #Eröffnung neben den VIPs fast nur Journalisten, Polizisten, demonstrierende Klimaschutzpinguine und ein paar einzelne Männer mit Stoffbeuteln am BER unterwegs waren, dominieren am Sonntag Paare und Familien, um mal zu schauen, wo ihr Steuergeld geblieben ist. Es ist voll und zugleich ruhig in der Halle, was an der Maskenpflicht liegen mag oder an der Ehrfurcht vor dem neuen Gebäude. „Sehr, sehr schön“ sei das geworden, …

Bahnhöfe: Bahnhof am Flughafen Schönefeld bekommt neues Farbkonzept aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article230782722/Bahnhof-am-Flughafen-Schoenefeld-bekommt-neues-Farbkonzept.html

Mit der #Eröffnung des #BER erhält auch der #Bahnhof am alten Schönefelder #Airport frische Farbe. Die Orientierung soll leichter fallen.

Pünktlich zur Eröffnung des neuen Hauptstadtairports BER erhält auch der Bahnhof des alten Flughafens #Schönefeld in diesen Tagen eine #Frischekur. Mit einer neuen farbigen #Wegeleitung auf den Wänden in der Unterführung sowie an den Auf- und Abgängen will die Deutsche Bahn (DB) den Bahnhof attraktiver gestalten und es Fahrgästen erleichtern, sich intuitiv zu orientieren. Insbesondere die Unterführung werde durch das neue Farbkonzept deutlich modernisiert und freundlicher, so der Konzern. „Wir investieren rund eine Million Euro, damit sich unsere Fahrgäste vor Ort wieder wohler fühlen“, sagte Cornelia Kadatz, Managerin der Berliner Fernbahnhöfe und in Schönefeld. Tatsächlich ist es der Bahn gelungen, mit verhältnismäßig einfachen Mitteln den bislang tristen Charme der Station mit ihren Backsteinwänden deutlich zu verbessern.

Bahn will auch die #Sitzmöbel und #Wlan verbessern
Noch in diesem Jahr soll das Konzept zudem um neue, moderne Wartemöbel auf den Bahnsteigen ergänzt werden. Neue Vitrinen in der Unterführung sollen zukünftig für eine bessere Information der Reisenden sorgen. Geplant sei auch die Erneuerung der Zaunanlage am Ausgang in Richtung Rathaus Schönefeld. Daneben verbessert die DB das Surfen im Internet am …

Flughäfen: Aus SXF wird BER Flughafen Schönefeld wird zum Terminal 5 des BER, aus Berliner Flughäfen

Der Beginn des Winterflugplans 2020/2021 ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (#BER). Denn in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober wurde der bisherige Drei-Buchstaben-Code „#SXF“ des Flughafens #Schönefeld in den Flugbuchungssystemen durch den Code „BER“ ersetzt. Mit der #Eröffnung des BER Ende Oktober wird dann der gesamte #Flugbetrieb der Hauptstadtregion an einem #Flughafenstandort konzentriert. Dabei werden die bestehenden Anlagen des Flughafens Schönefeld als Terminal 5 des BER weiterbetrieben.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ab heute steht der offizielle #IATA-Code BER für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt. Diese drei Buchstaben stehen aber auch für die deutsche Hauptstadt, für die Region und für den gesamten ostdeutschen Raum. Der „Three-Letter-Code“ BER wird ab jetzt als Botschafter in die Welt fliegen. 30 Jahre nach der Wiedervereinigung steht BER auch für das Ende des aufgesplitterten Luftverkehrs auf mehrere Standorte und für eine gewandelte Metropolregion.“

Im Rahmen eines kleinen Empfangs mit Politik- und Wirtschaftsvertretern aus dem Umland des Flughafens wurde am heutigen 25. Oktober 2020 der bisherige Schriftzug auf dem Dach des Terminalgebäudes an die Gemeinde Schönefeld übergeben. Anschließend wurde der neue Schriftzug „BER Terminal 5“ offiziell eingeweiht.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Aus SXF wird BER. Die modernisierten SXF-Terminals bekommen eine neue Zukunftsperspektive. Als Terminal 5 des BER wird der runderneuerte Flughafen Schönefeld auch für die nächsten Jahre die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten sicherstellen, um den Flugbetrieb am BER insgesamt verlässlich abzuwickeln. Somit bleibt Schönefeld weiterhin ein zentraler Bestandteil des Flughafenstandorts. Wir freuen uns auf die Fortführung der guten Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schönefeld mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Flughafenumfelds.“

Christian Hentschel, Bürgermeister der Gemeinde Schönefeld: „Der Flughafen und die Gemeinde Schönefeld arbeiten seit Jahren eng und vertrauensvoll zusammen, denn nur gemeinsam können die Entwicklungsziele in der Flughafenregion erreicht werden. Wir blicken mit Freude auf die Inbetriebnahme des BER und freuen uns auf die weitere Kooperation mit unseren Flughafennachbarn.“

Mit der Eröffnung des BER werden die Passagiere je nach Airline entweder im T5 im Norden oder im T1/T2 im Midfield #einchecken und #boarden. Zur Inbetriebnahme werden insgesamt 17 Airlines das T5 ansteuern, darunter #Ryanair und #Wizz Air.

Bereits seit Ende März tragen die Terminalbereiche die neuen Bezeichnungen K, L, M, Q. Damit werden Doppelbezeichnungen im Betrieb des BER vermieden. In dem Zuge wurde auch das #Wegeleitsystem an die Farbwelt des BER angepasst. Darüber hinaus wurden die Terminalbereiche runderneuert und eine neue #Sicherheitskontrolltechnik eingebaut. Das Terminal 5 bietet genügend Kapazitäten für jährlich 8-10 Millionen Passagiere.

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BER erhält Betriebserlaubnis: Übergabe des Flughafenbetreiberzeugnisses bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg / Pressemitteilung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

#BER erhält #Betriebserlaubnis
Übergabe des Flughafenbetreiberzeugnisses bei der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Die Gemeinsame Obere #Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (#LuBB) hat der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) heute die Gestattung der #Betriebsaufnahme sowie das #Flughafenbetreiberzeugnis für den Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) überreicht. Beide Dokumente sind notwendig zum Betrieb eines Verkehrsflughafens in Deutschland und damit Voraussetzung für die #Eröffnung des BER.

Engelbert Lütke Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich freue mich über diese beiden für uns wichtigen Zeugnisse der Luftfahrtbehörde. Wir konnten nachweisen, dass die gesamte Flughafenanlage und die eingebaute Ausrüstung den Vorgaben entsprechen und ordnungsgemäß funktionieren. Nachdem uns das Bauordnungsamt Ende April die Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 erteilt, haben wir jetzt die letzten erforderlichen Bescheide, dass wir einen nach allen Vorschriften und Regularien betriebsbereiten Flughafen haben. Nach menschlichem Ermessen steht einer Eröffnung des BER am 31. Oktober 2020 nichts mehr entgegen.“

Guido Beermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur des Landes Brandenburg: „Der Flughafen Willy Brandt ist eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte für Deutschland und wird entscheidend zur Entwicklung des Landes Brandenburg beitragen. Der BER wurde von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg auf Herz und Nieren geprüft. Mit der heutigen Übergabe der Bescheide haben wir nun den letzten wichtigen Meilenstein für die Inbetriebnahme des BER gesetzt.“

Bereits seit Juli 2020 hat die Flughafengesellschaft den BER im Rahmen des international eingeführten und bewährten ORAT-Programms gemeinsam mit 9.000 freiwilligen Testern erfolgreich getestet. Das Trainingsprogramm wird aber noch bis zum 15. Oktober 2020 mit dem Ziel der letzten Verfeinerung der Abläufe weitergeführt.

Die BER-Inbetriebnahme beginnt mit der Eröffnung des Terminals 1 des BER am 31. Oktober 2020. An diesem Tag werden parallel eine Maschine der easyJet sowie eine Maschine der Lufthansa ankommen und als Erste am Main Pier des neuen Terminals empfangen und abgefertigt werden. Am Morgen des 4. Novembers nimmt die FBB die südliche Start- und Landebahn mit der Landung einer Maschine der Qatar Airways in Betrieb. Ab diesem Tag gelten dann auch die neuen Nachtflugbeschränkungen des BER. Enden wird der Umzug von Tegel zum BER mit dem letzten Flug einer Air France von Berlin-Tegel nach Paris am 8. November 2020.

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Flughäfen: Brandschutz- und Räumungsübung am BER auf Sommer verschoben Keine Auswirkung auf Inbetriebnahme, aus Berliner Flughäfen

Aufgrund der Hygiene- und Versammlungsvorschriften im Zusammenhang mit der weltweiten #Corona-Pandemie wird eine #Brandschutz- und Räumungsübung, die am 29. April im Terminal #T1 und im Bahnhof des #BER stattfinden sollte, auf den Sommer dieses Jahres verschoben. Darauf haben sich die #FBB und alle beteiligten Partner vom #Eisenbahn-Bundesamt, der DB AG und dem #Bauordnungsamt geeinigt. Die Verschiebung auf den Sommer hat keine Auswirkungen auf die #Nutzungsfreigabe des Terminals T1.

Die Flughafengesellschaft hat die freiwilligen Tester per E-Mail informiert. Sobald der neue Termin feststeht, werden freie Plätze über die Webseite ber-testen.de veröffentlicht.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Verschiebung der Übung vom 29. April auf den Sommer ist für die #Inbetriebnahmevorbereitungen kein Problem. Die Sicherheit und Gesundheit der freiwilligen Tester und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht an erster Stelle. Trotz der gegenwärtigen Einschränkungen werden wir den BER ausreichend testen können und eine sichere #Inbetriebnahme gewährleisten. Da wir im Herbst 2020 deutlich weniger Verkehr als ursprünglich angenommen erwarten, wird die #Eröffnung des BER einfacher, da sie nicht mehr unter Volllast stattfindet.“

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Flughafen: Jetzt ist auch das Dübelproblem am BER gelöst Die letzte Zulassung liegt nun vor, berichtet der Flughafenchef im Abgeordnetenhaus., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/jetzt-ist-auch-das-duebelproblem-am-ber-geloest-li.78369

Die letzte Zulassung liegt nun vor, berichtet der #Flughafenchef im Abgeordnetenhaus. Der #Eröffnungstermin wird gehalten – trotz Corona.

Auf dem Weg zur #Eröffnung des #BER ist ein weiteres Problem aus dem Weg geräumt worden. Die letzte Zulassung für die im Hauptterminal T1 verbauten #Metalldübel, die noch ausstand, ist am Donnerstag bei der Flughafengesellschaft #FBB eingetroffen. Das sagte Flughafenchef Engelbert #Lütke Daldrup kurz darauf im Unterausschuss Beteiligungsmanagement des Abgeordnetenhauses „Wir haben sie heute zugestellt bekommen“, teilte er mit. Noch im März würden die letzten Arbeiten an den Kabeln ausgeführt. „Nach dem jetzigen Abarbeitungsstand ist die Inbetriebnahme des nicht gefährdet.“

Das war 2019 unversehens virulent geworden. Eine #Normänderung hatte dazu geführt, dass viele Befestigungen an den Tragsystemen für den #Brandschutz und die #Sicherheitsstromversorgung plötzlich nicht mehr den Regularien entsprachen. Die Flughafengesellschaft musste Gutachten und bei einem Landesamt Genehmigungen einholen – ein umfangreiches Arbeitspensum.

Alle #Zulassungen erteilt
Wie berichtet hatte Lütke Daldrup bereits am Freitag mitgeteilt, dass inzwischen alle Zulassungen erteilt worden seien. Nun warte er nur noch auf die entsprechenden Amtsschreiben. Der letzte Brief ist nun …

Bahnhöfe: S-Bahnhof am Kamenzer Damm (S-Bahnlinie 2)?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Worin ist begründet, dass der Berliner Senat nicht mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB)
gemeinsam die Deutsche Bahn AG beauftragt hat, auf den neu zu trassierenden Bahnstrecken der #Dresdner
Bahn, gleichfalls einen neuen -Bahnhof #Kamenzer Damm zu schaffen (erbitte umfangreiche Begründung)?
Antwort zu 1:
Der Berliner Senat hat die Schaffung eines neuen S-Bahnhofs „Kamenzer Damm“ nicht
gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) bei der Deutschen Bahn
AG (DB AG) beauftragt, da der VBB nicht für die Bestellung von Ausbauvorhaben der SBahn-Infrastruktur in Berlin verantwortlich ist.
Frage 2:
Kann dieser etwaige #Bahnhof Kamenzer Damm noch nachträglich vor Inbetriebnahme oder auch nach
Inbetriebnahme der neuen Dresdner Bahn bestellt, projektiert, gebaut und eröffnet werden?
Antwort zu 2:
Nach Vorliegen der nötigen Voraussetzungen kann der etwaige -Bahnhof „Kamenzer
Damm“ #bestellt und #projektiert werden. Bau und #Eröffnung können erst nach
#Inbetriebnahme der neuen Dresdener Bahn erfolgen.
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Frage 3:
Hat der Senat bereits diesbezügliche #Planungsgespräche für diesen weiteren Bahnhof auf der #S2 mit der SBahn Berlin GmbH, der Deutschen Bahn oder dem Land Brandenburg geführt?
Antwort zu 3:
In einem „Kundendialog zur zukünftigen Infrastruktur S-Bahn“ wurde bereits am 10.07.2018
u.a. über den möglichen S-Bahnhof „Kamenzer Damm“ u.a. mit der S-Bahn Berlin GmbH,
der Deutsche Bahn AG (DB AG) und dem Land Brandenburg gesprochen. Anschließend
fanden im Rahmen des Infrastrukturprojekts i2030 weitere diesbezügliche
Planungsgespräche mit der DB AG und dem Land Brandenburg statt.
Frage 4:
Betrachtet der Senat die Schaffung eines S-Bahnhofes Kamenzer Damm als Attraktivitätsförderung für den
Öffentlichen Nahverkehr in Berlin?
Antwort zu 4:
Ja, die Schaffung einer zusätzlichen Verkehrsstation für die S-Bahn, wie z.B. des möglichen
S-Bahnhofs „Kamenzer Damm“, kann zur Attraktivitätsförderung für den Öffentlichen
Nahverkehr in Berlin beitragen.
Berlin, den 30.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Die BER-Eröffnung lässt sich kaum noch verhindern aus Die Welt

https://www.welt.de/wirtschaft/article205294181/Pannenflughafen-Die-BER-Eroeffnung-laesst-sich-kaum-noch-verhindern.html

Die letzten #Anwohnerklagen sind abgewiesen, die meisten technischen Hürden genommen. Der neue #Hauptstadtflughafen steht kurz vor dem Start des Probebetriebs. Doch die ersten Konflikte für die Zeit nach der Eröffnung deuten sich bereits an.

Was viele Bürger lange Zeit kaum für möglich gehalten haben, rückt nun schrittweise immer näher: die #Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg am 31. Oktober dieses Jahres. Zurzeit nimmt das Flughafenprojekt eine Hürde nach der anderen. Am Donnerstag etwa gab es einen bedeutenden juristischen Erfolg.

Eine Bürgerinitiative hatte gegen den Weiterbetrieb des alten Flughafens #Schönefeld (#SXF) sowie den Ausbau des neuen Flughafens #BER geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage jedoch ab und argumentierte, dass keine neuen Genehmigungsverfahren für den SXF-Weiterbetrieb notwendig seien. Gleiches gelte für den Neubau des Terminals 2 am BER.

Der Fluglärm nehme gegenüber der üblichen Planfeststellung nicht zu, …