Mobilität: Vorrang für den ÖPNV – Beschleunigung auf der Standspur!?, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Kilometer #Bussonderfahrstreifen gibt es aktuell in Berlin? (4. Juni 2020 102,46km)
Antwort zu 1:
Für die Umsetzung der Bussonderfahrstreifen (#BSF) sind die Bezirke als
Straßenbaulastträger verantwortlich. Die Vollzüge werden anschließend von den Bezirken
an die anordnende Behörde, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,
gemeldet. Auf Basis bisher bei der Senatsverwaltung eingetroffener Rückmeldungen gibt es
mit Stand Dezember 2020 rund 106 km BSF.
Frage 2:
Wie viele Kilometer der seit dem 1. Februar 2020 angeordneten Bussonderspuren wurden umgesetzt?
2
Antwort zu 2:
Nach Kenntnis der Senatsverwaltung wurden von den seit dem 1. Februar 2020
angeordneten BSF durch die Bezirke knapp 1,7 km umgesetzt.
Frage 3:
Seit 1. Januar 2017 wurden 9,3km Bussonderfahrstreifen neu angeordnet, jedoch nur 1,1km durch die Bezirke
markiert. Wie erklärt sich diese Diskrepanz und welche konkreten Maßnahmen unternimmt der Senat, um die
Anordnung zügig umzusetzen bzw. welche Maßnahmen wären notwendig, um Anordnungen schneller zu
realisieren?
Antwort zu 3:
Für die Umsetzung der angeordneten BSF sind die Bezirke als Straßenbaulastträger
verantwortlich. Hinsichtlich der Umsetzungshindernisse hatten die Bezirke teilweise bereits
zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/23916 Stellung genommen. Die Zeitverzüge beruhten
demnach insbesondere auf Personalengpässen, der Notwendigkeit von Ausschreibungen
sowie Finanzierungsproblemen. Der Senat hat die regelmäßigen Gespräche mit den
Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten genutzt, um auf die notwendige Umsetzung der
angeordneten BSF hinzuweisen.
Frage 4:
Inwieweit befindet sich ein im #NVP angekündigter Pilot in Vorbereitung bzw. Umsetzung, der eine flächige
Einfärbung von Bussonderfahrstreifen vorsieht, um die Akzeptanz für diese bei den übrigen
Verkehrsteilnehmenden zu verbessern? Warum ist zu diesem Pilotprojekt noch keine Entscheidung getroffen
worden?
Antwort zu 4:
Vor einer farblichen Unterlegung von Bussonderfahrstreifen sind die Erkenntnisse über
Kosten und Folgekosten sowie die Wirksamkeit der Grüneinfärbungen von Radfahrstreifen
abzuwarten. Insofern wurde noch keine Entscheidung über den Start eines Pilotversuchs
getroffen.
Frage 5:
Wie viele #LZA sind mit der Vorrangschaltung (verkehrsabhängiger Steuerung zur ÖV-Priorisierung)
ausgestattet und an wie vielen LZA ist die Vorrangschaltung außer Betrieb? Welche Gründe liegen hierfür
vor? Bis wann werden diese wieder vollständig in Betrieb genommen?
Antwort zu 5:
Die Gründe abgeschalteter verkehrsabhängiger Steuerungen sind vielfältig, eine Aussage
zur Wieder- oder Neu-Inbetriebnahme kann daher nur am konkreten Einzelfall getätigt
werden. In der Regel handelt es sich um kurzfristige Außerbetriebsetzungen auf Grund von
Baumaßnahmen oder technischer Defekte. Zudem kann es bei Neuplanungen vorkommen,
dass die neue Steuerung noch nicht optimal funktioniert und noch nachjustiert werden muss,
so dass zwischenzeitlich nur eine Festzeitsteuerung laufen kann.
3
Die BVG hat dazu mitgeteilt:
„Es existieren insgesamt 1.096 Lichtsignalanlagen mit einer verkehrsabhängigen
Steuerung. Bei derzeit 1.012 Lichtsignalanlagen (#LSA) ist die verkehrsabhängige Steuerung
in Betrieb. Die verbleibenden Lichtsignalanlagen laufen u.a. aufgrund von Baumaßnahmen,
temporären Umbauarbeiten, technischen Modernisierungen oder Umleitungen im FestzeitBetrieb.“
Frage 6:
Anhand welcher Kriterien wird über die Installation einer Vorrangschaltung entschieden?
Antwort zu 6:
Bei allen Neubauten von Lichtsignalanlagen wird geprüft, ob der #ÖPNV (Öffentlicher
Personennahverkehr) betroffen ist. Falls ja, wird eine entsprechende Ausstattung der LSA
vorgesehen. Darüber hinaus werden entsprechende Umbauten an bestehenden Anlagen
vorgenommen, wenn ein entsprechender Bedarf insbesondere von der BVG erkannt wird,
z.B. im Rahmen der Task Force Beschleunigung.
Frage 7:
Im Jahr 2017 wurden 9 LZA mit einer Vorrangschaltung, 2018: 34, 2019: 16 und 2020: 8 (Stand Juni)
ausgestattet. Die durchschnittliche Geschwindigkeit sank bei #Bus und #Straßenbahn von 19,1 km/h (#Tram),
18,2 km/h (Bus) auf 18,8 km/h (Tram) und 18,0 km/h (Bus). Wie wird diese Erkenntnis in der Task Force
Beschleunigung bewertet und welche weiteren Maßnahmen, fern ab der Bussonderfahrstreifen und
Vorrangschaltungen, werden diskutiert?
Antwort zu 7:
Für die Task Force Beschleunigung ermittelt die BVG anhand ihrer tatsächlichen
Verlustzeiten die sogenannten Brennpunkte, die sodann auf Beschleunigungspotenziale hin
analysiert und ggf. angepasst werden. Die möglichen Maßnahmen konzentrieren sich
hauptsächlich auf BSF und LSA-Schaltungen, jedoch werden auch Haltestellenumbauten
und allgemein veränderte Verkehrsführungen betrachtet.
Frage 8:
Wie arbeitet die Task Force Beschleunigung? (Teilnehmer? In welchem Rhythmus wird getagt?
Sitzungsleitung? Wie werden externe Impulse aufgenommen? Inwieweit werden die Maßnahmen evaluiert
bzw. findet ein Monitoring statt?)
Antwort zu 8:
Für die Task Force Beschleunigung tagt alle zwei Monate ein Lenkungskreis mit dem
Vorstand der BVG und dem Staatssekretär für Verkehr der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz. Die zugehörige Koordinierungsrunde mit leitenden
Mitarbeitenden der BVG und der Senatsverwaltung tagt alle ein bis zwei Monate zur
Abstimmung von Maßnahmen und Projektverfolgung. Die konkreten Projekte werden auf
Arbeitsebene je nach Maßnahme von den jeweils fachlich zuständigen Mitarbeitenden
bearbeitet und auch in zusätzlichen maßnahmenspezifischen Extra- Terminen diskutiert.
4
Frage 9:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 9:
Nein.
Berlin, den 06.01.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Straßenbahn: Beschleunigung des ÖPNV, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele Kilometer #Bussonderfahrstreifen/#Busspuren gibt es aktuell in Berlin?
Antwort zu 1:
Derzeit sind auf einer Länge von 102,46 km in Berlin Bussonderfahrstreifen vorhanden.
Frage 2:
Wie viele Kilometer Busspuren wurden seit dem 01.01.2017 in Berlin neu geschaffen? Bitte nach Jahr und
Ort aufschlüsseln.
2
Antwort zu 2:
Es wurden seit dem 01.01.2017 9.3 km Bussonderfahrstreifen neu angeordnet, davon
wurden bisher durch die Bezirke 1,1 km Bussonderfahrstreifen wie folgt markiert:
2017: 420 m
2018: keine Änderungen
2019: 260 m in Form von absoluten Haltverboten
2020: 425 m
Straße von… bis… Länge (in m)
Yorckstraße Großbeerenstr. Mehringdamm 265
Mahsldorfer Straße Hoernlestr. Bestands-BSF 160
Frage 3:
An welchen Straßenabschnitten ist für die Jahre 2020 und 2021 die Einrichtung neuer Bussonderfahrstreifen
geplant? Bitte auch die jeweilige Länge angeben.
Antwort zu 3:
Straße von… bis… Länge (in m)
Prinzenallee Badstraße vor Osloer Straße 400
Puschkinallee Hst. „Sowjetisches Ehrenmal“ Hst. „S Treptower Park“ 1400
Kurt-Schumacher-Damm Ausfahrt BAB Heckerdamm Jakob-Kaiser-Platz 700
Kurt-Schumacher-Damm Hst. „U Jakob-Kaiser-Platz“ Heckerdamm 350
Hofjägerallee Großer Stern Stülerstr. 430
Hofjägerallee Tiergartenstr. Großer Stern 430
Sonnenallee Treptower Str. ggü. Schönstedtstr. 900
Hauptstraße Rubensstr. Schmargendorfer Str. 800
Gotthardstraße ggü. Holländerstr. Scharnweberstr. 410
Ruhlebener Straße Grunewaldstr. Teltower Str. 750
Ruhlebener Straße Pichelswerder Str. Grunewaldstr. 650
Charlottenburger Chaussee Hinter Bahnbrücke An den Freiheitswiesen 425
Spandauer Damm Kirschenallee Soorstraße 750
Clayallee Scharfestr. Potsdamer Str. 330
Lichtenrader Damm Raabestr. Marienfelder Ch. 470
Joachimsthaler Straße Lietzenburger Straße Kurfürstendamm 280
Waltersdorfer Chaussee Stadtgrenze Neuköllner Straße 2000
Straße von… bis… Länge (in m)
Berliner Straße Hadlichstr. hinter Schillerstr. 420
Straße von… bis… Länge (in m)
Saatwinkler Damm ggü. Adam-von-Trott-Str. ggü. Straße 70 260
3
Masurenallee Hst. „Haus des Rundfunks“ vor Theodor-Heuss-Platz 260
Daumstraße Goldbeckweg Telegrafenweg 660
Holländerstraße Hst. „Brienzer Str.“ Markstr. 350
Karolinenstraße An der Mühle U Alt-Tegel 270
Wilhelmsruher Damm Schorfheidestr. Senftenberger Ring 560
Falkenseer Damm Askanierring Hst. „Falkenseer Platz“ 760
Königsberger Str. Herwarthstr. Hindenburgdamm 230
Britzer Damm Mohriner Allee Fullhamer Allee 470
Rauchstraße Goltzstr. Streitstr. 240
Brunsbütteler Damm Am Bhf. Spandau vor Klosterstr. 210
Reichpietschufer Ausfahrt Tiergartentunnel Potsdamer Str. 230
Alt-Blankenburg Jungbornstr. Fußgängerüberweg 160
Malteserstraße ggü. Friedrichrodaer Str. Marienfelder Allee 730
Teltower Damm Leo-Beck-Str Schädestr. 620
Hildburghauser Straße Waldsassener Str. Friedensfelder Str. 750
Marienfelder Allee Diedersdorfer Weg Hildburghauser Straße 200
Marienfelder Allee Hst. Hranitzkystr Friedenfelser Straße 1200
Friedrich-Karl-Straße Werderstr. Tempelhofer Damm 200
Hindenburgdamm Klingsorstr. Händelplatz 700
Otto-Suhr-Allee Richard-Wagner-Str. Hst. Marchstr. 1020
Frage 4:
Wie viele #Lichtsignalanlagen (#LSA) mit #Vorrangschaltung für den #ÖPNV gibt es in Berlin? An wie vielen
davon ist die Vorrangschaltung für den ÖPNV derzeit außer Betrieb?
Antwort zu 4:
Die BVG hat zu der Frage folgende Zahlen übermittelt:
Mit Stand 02.06.2020 waren 1077 Lichtsignalanlagen mit einer verkehrsabhängigen
Steuerung zur ÖV-Priorisierung (umgangssprachlich Vorrangschaltung) ausgestattet, von
denen 69 nicht aktiv waren. Die Gründe hierfür sind u.a. aktuelle Baumaßnahmen mit
bauzeitlich geänderten Verkehrsführungen oder –regelungen oder auch aktuelle
Umplanungen an Lichtsignalanlagen in der Folge der Umsetzung laufender Projekte.
Frage 5:
An wie vielen Lichtsignalanlagen in Berlin wurde seit dem 01.01.2017 eine Vorrangschaltung für den ÖPNV
neu in Betrieb genommen? Für wie viele LSA ist die Inbetriebnahme von Vorrangschaltungen für die Jahre
2020 und 2021 geplant?
Antwort zu 5:
Die BVG hat zu der Frage folgende Zahlen übermittelt:
Mit Stand 08.06.2020 wurden seit 2017 folgende Anzahl an Lichtsignalanlagen mit einer
4
Vorrangschaltung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausgestattet:
2017: 9
2018: 34
2019: 16
2020: 8
Ergänzend teilt die BVG mit:
„Aktuell sind für 2020 und 2021 aus dem Projekt Task Force Beschleunigung 17
Lichtsignalanlagen geplant. Davon sind für 2020 insgesamt 12 Anlagen geplant.“
Frage 6:
Abgesehen von neuen Busspuren und der Verbesserung von Ampelschaltungen, welche Maßnahmen
planen der Berliner Senat und die sog. „Task Force Beschleunigung“ zur Beschleunigung des Bus- und
Straßenbahnverkehrs in Berlin?
Antwort zu 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Neben den Möglichkeiten der Einrichtung von Bussonderfahrstreifen und der
Vorrangschaltung an Lichtsignalanlagen werden die Möglichkeiten des Baus von Haltestellenkaps, ÖPNV-Schleusen sowie Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes
betrachtet.“
Frage 7:
Gibt es Linien des ÖPNV, die derzeit hinsichtlich der Durchführung von Beschleunigungsmaßnahmen durch
die „Task Force Beschleunigung“ prioritär behandelt werden?
Antwort zu 7:
„Aktuell werden die Linien M10, M27 sowie X36/136/236 prioritär behandelt.“, teilte dir
BVG mit.
Frage 8:
Wie hoch war die Durchschnittsgeschwindigkeit von Bussen und Straßenbahnen in den Jahren 2018 und
2019?
Antwort zu 8:
Die BVG hat zu der Frage folgende Zahlen übermittelt:
Die durchschnittliche Geschwindigkeit in km/h betrug für Bus und Straßenbahnen in den
Jahren 2018 und 2019:
5
Jahr Straßenbahn Bus
2018 18,8 18,1
2019 18,8 18,0
Berlin, den 25.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Straßenbahn: Attraktivitätssteigerung des ÖPNV – Mobilitätswende beschleunigen, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele km umfassten die #Bussonderfahrstreifen in Berlin zum 31. Dez.17 / 31. Dez.18 und 31. Dez.19?
Antwort zu 1:
In den Jahren 2017 und 2018 umfassten die Bussonderfahrstreifen eine Länge von
102 km; 2008 existierten rund 101 km Bussonderfahrstreifen, danach erfolgten noch
einige Ergänzungen. 2019 wurden für weitere 8,9 km neue Bussonderfahrstreifen
angeordnet.
Frage 2:
Wie viele weitere Bussonderfahrstreifen sind bis zum heutigen Tag in welcher Länge und wo angeordnet
und markiert?
2
Antwort zu 2:
Über die in der Antwort auf Frage 1 enthaltenen und bereits angeordneten
Bussonderfahrstreifen hinaus sind seit dem 01.02.2020 folgende weitere
Bussonderfahrstreifen angeordnet worden (insgesamt 6.310 m), eine Umsetzung steht
noch aus:
Frage 3:
Welche weiteren Bussonderfahrtstreifen sind für 2020 wo und in welcher Länge geplant?
Antwort zu 3:
Für folgende Straßenabschnitte sind weitere Anordnungen für weitere 6.270 m
vorgesehen:
3
Frage 4:
An wie vielen Lichtzeichenanlagen (LZA) gab es zum 31. Dez. 19 #Vorrangschaltungen für Busse und
Straßenbahnen?
Frage 5:
Wie viele der bereits installierten Vorrangschaltungen für Busse und Bahnen waren im Dez. 19 in Betrieb?
Antwort zu 4 und 5:
Nach Mitteilung der BVG liefen mit Stand 31.12.2019 an 1.004 Lichtsignalanlagen
verkehrsabhängige Steuerungen mit Beeinflussung durch den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV).
Frage 6:
Zu welchen Tageszeiten werden die Vorrangschaltungen i.d.R. betrieben oder findet deren Einsatz 7/24
statt?
Antwort zu 6:
An den Lichtsignalanlagen (LSA), die mit einer ÖPNV-Beeinflussung ausgestattet sind,
wird diese rund um die Uhr betrieben.
Frage 7:
Wie wird an LZA mit Vorrangschaltung sichergestellt, dass zu Fuß Gehende auch bei Annäherung von Bus
und Bahn die Fahrbahn während der Räumphase sicher überqueren können?
Antwort zu 7:
Die Schutzzeiten zwischen den Freigaben sämtlicher, untereinander nicht verträglicher
Verkehrsströme werden immer eingehalten und gerätetechnisch permanent überwacht.
Frage 8:
Welche konkreten Vorschläge hat der Senat, um den Zielkonflikt Beschleunigung des Bus- und
Straßenbahnverkehrs versus verlängerte Grün- und Räumphasen für zu Fuß Gehende – insbesondere für
Geh- und Sehbehinderte – möglichst optimal zu lösen?
Antwort zu 8:
Dieser Zielkonflikt lässt sich naturgemäß nicht vollständig auflösen. Betriebliche
Maßnahmen zur Entschärfung der sich gegenseitig benachteiligenden Qualitäts- und
Komfort-Anforderungen gehen von der Annahme aus, dass die jeweiligen Anforderungen
nicht ausschließlich zeitgleich und permanent auftreten. Daher werden die
entsprechenden Beeinflussungen auch nur nach aktiver Anforderung des jeweiligen
Verkehrsstroms geschaltet und nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen
realisiert.
4
Frage 9:
Wie hat sich die #durchschnittliche #Geschwindigkeit der Busse und #Straßenbahnen in den letzten fünf Jahren
entwickelt?
Antwort zu 9:
Die BVG hat zu der Frage Folgendes übermittelt:
„Die durchschnittliche Geschwindigkeit in km/h hat sich bei Bus und Straßenbahnen in den
letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Jahr Straßenbahn Bus
2015 19,4 18,6
2016 19,1 18,4
2017 19,1 18,2
2018 18,8 18,1
2019 18,8 18,0“
Frage 10:
Welche konkreten Maßnahmen hat die „Task Force #Beschleunigung“ bisher für den Bus- und
Straßenbahnverkehr vorgeschlagen?
Antwort zu 10:
Der Schwerpunkt der Task Force Beschleunigung liegt auf der Beschleunigung des Bus und #Straßenbahnverkehrs durch Lichtsignalanlagen, neue Bussonderfahrstreifen sowie
die Ausweitung der Gültigkeit von Bussonderfahrstreifen. Die Task Force hat im Zuge der
Maßnahmen im Straßenbahnverkehr Veränderungen an den Steuerungen der
Lichtsignalanlagen (neue verkehrsabhängige Steuerungen) priorisiert und an vielen
Stellen erfolgreich (M4 und M6) umgesetzt. Neben diesen Maßnahmen werden auch
Veränderungen der Straßenraumaufteilung diskutiert und bei Eignung umgesetzt. Die
Vorhaben werden i. d. R. durch die BVG vorgeschlagen und nachfolgend in enger
Abstimmung mit der BVG ausgewählt.
Frage 11:
Welche konkreten Maßnahmen hat die BVG bisher zur Beschleunigung für den Bus- und
Straßenbahnverkehr vorgeschlagen?
Frage 15:
Welche durch die Task Force initiierten Maßnahmen, zur Beschleunigung des ÖPNV, wurden und
werden aktuell mit welchen Beschleunigungseffekt umgesetzt bzw. sollen wann umgesetzt werden?
Antwort zu 11 und 15:
Die Einschätzung des Nutzens basiert bei den meisten der Task-Force-Maßnahmen nicht
auf Berechnungsprognosen, da bei dieser Art von Änderungen die Vorteile für den
öffentlichen Verkehr (ÖV) ebenso qualitativ eingeschätzt werden können. Einige der TaskForce-Maßnahmen haben auch rein betriebliche Gründe, wie etwa das schnellere
5
Räumen von Haltestellenbereichen für nachfolgende ÖV-Fahrzeuge, ohne dass dabei ein
Beschleunigungseffekt hinsichtlich der Reisezeit entstehen würde.
Endgültig können Beschleunigungseffekte erst im Betrieb durch nachträgliche Analysen
seitens der BVG festgestellt werden, da sich nicht alle Einflussfaktoren – etwa die des
Fahrgastaufkommens, des Fahrpersonals oder der aktuellen Fahrplanlage – im Vorhinein
hinreichend genau einschätzen lassen. Mitunter stellen diese Ergebnisse dann auch die
Grundlage für weitere Maßnahmen dar.
Die BVG hat zu der Frage zusätzlich Folgendes übermittelt:
„Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beschleunigung von Bus- und
Straßenbahnverkehr soll die Attraktivität, Stabilität, Zuverlässigkeit sowie Regelmäßigkeit
des ÖPNV-Angebots in Berlin verbessert werden. Ohne Umsetzung von
Beschleunigungsmaßnahmen kommt es zu einer weiteren Verlangsamung des
Oberflächenverkehrs und zu vermehrten Unregelmäßigkeiten. Mit einer Verlangsamung
steigen die Aufwendungen zur Erbringung der Verkehrsleistung, da hierfür zusätzliche
Ressourcen für Personal und Fahrzeuge bereitgestellt werden müssen.
Vor dem Hintergrund sind auch aus Sicht der BVG Beschleunigungsmaßnahmen für einen
effizienten ÖPNV dringend erforderlich.
Die Beschleunigung der Straßenbahnlinien M4 und M6 wurde nach Umsetzung von
sieben bzw. sechs verschiedenen Maßnahmen in 2019 abgeschlossen.
Aktuell befinden sich in der Task Force Maßnahmen auf der Straßenbahnlinie M10, auf
den Omnibuslinien M27, dem Linienbündel X36/136 und der Linie 236 in Planung und
Umsetzung. Im Wesentlichen sind hier Maßnahmen zur Beschleunigung an
Lichtsignalanlagen vorgesehen.
Auf der Linie M10 ist die Umsetzung von fünf Maßnahmen vorgesehen. Hiervon ist eine
Maßnahme bereits umgesetzt. Die vier weiteren Maßnahmen befinden sich, mit dem Ziel
der Fertigstellung im III. Quartal 2020, noch in Umsetzung.
Für die Linie M27 wurden Beschleunigungsmaßnahmen an 25 Lichtsignalanlagen geprüft.
Neun Lichtsignalanlagen konnten mit Stand heute umgesetzt werden. Sechs Anlagen
werden voraussichtlich bis zum IV. Quartal 2020 in Betrieb genommen. Auf Grund von
überschneidenden Planungen können zwei Anlagen voraussichtlich erst Mitte 2021
umgesetzt werden. Für acht Anlagen gibt es aktuell keinen Umsetzungszeitraum. Neben
den Maßnahmen zur Beschleunigung an Lichtsignalanlagen wurden zusätzlich
Bussonderfahrstreifen in der Gültigkeit ausgeweitet und in der Prinzenallee neu
angeordnet; der Bussonderstreifen in der Prinzenallee wurde noch nicht umgesetzt.
Im Zuge der Linien X36, 136 und 236 wurden 22 Lichtsignalanlagen identifiziert. Hiervon
wurden mit Stand heute 17 Lichtsignalanlagen in Betrieb genommen. Vier Anlagen werden
nach Umbaumaßnahmen voraussichtlich im IV. Quartal 2020 in Betrieb genommen
werden. Aktuell ist eine Maßnahme auf Grund einer Überplanung eines
Kreuzungsbereiches zurückgestellt.
Als weitere Maßnahmen wurden in den letzten 12 Monaten die Gültigkeit von rund 25 km
Bestandsbusspur ausgeweitet sowie auf rund 20 km Linienweg zusätzliche Busspuren
angeordnet.
Die Umsetzung dieser angeordneten Maßnahmen obliegt den Bezirken.“
Frage 12:
Wie bewertet der Senat die von der BVG und der Task Force vorgeschlagenen Maßnahmen bzgl.
Umsetzung, Kosten und Beschleunigungseffekt?
6
Antwort zu 12:
Bei allen Task-Force-Maßnahmen werden die geschätzten Kosten dem abgeschätzten
Nutzen gegenübergestellt. Siehe auch Antwort auf die Frage 15.
Frage 13:
Inwieweit befindet sich ein im NVP angekündigter Pilot in Vorbereitung bzw. Umsetzung, der eine flächige
Einfärbung von Bussonderfahrstreifen vorsieht, um die Akzeptanz für diese bei den übrigen
Verkehrsteilnehmenden zu verbessern?
Antwort zu 13:
Zu dem Pilotprojekt ist noch keine Entscheidung erfolgt.
Frage 14:
Inwieweit wurden Einsatzmöglichkeiten und die Ausgestaltung von Bustrassen in Mittellage untersucht?
Welche konkreten Ergebnisse liegen hierzu vor?
Antwort zu 14:
Für neue Bussonderfahrstreifen (BSF) wird in jedem Einzelfall geprüft, in welcher Lage
(Rand- oder Mittellage) der BSF angeordnet werden könnte. Dabei spielen u.a. die zur
Anordnung notwendige Mindest-Busfrequenz, die Lage der Haltestellen, die Lade- und
Lieferbedürfnisse, die speziellen örtlichen Gegebenheiten wie Straßenbreiten und
mögliche Führungen des Radverkehrs eine Rolle. Das kann dazu führen, dass auf einer
BSF-Strecke auch zwischen Rand- und Mittellage gewechselt wird.
Frage 16:
Zur Überprüfung der Wirksamkeit der in Bezug auf die ÖPNV-Beschleunigung getroffenen Maßnahmen wir
gemäß § 22 Abs. 4 MobG ein regelmäßiges Monitoring durchgeführt und die erfassten Daten sind zu
evaluieren. Welche Erkenntnisse zieht der Senat aus dem Evaluationsbericht?
Antwort zu 16:
Mit dem neuen Verkehrsvertrag werden die Voraussetzungen für ein regelmäßiges
Monitoring geschaffen, neben den bekannten Kennzahlen ist auch beabsichtigt, eine
weitergehende, detailliertere Analyse vornehmen zu können und auch technische
Strukturen künftig darauf auszurichten. Der Aufbau eines entsprechenden Berichtswesens
mit dem Zusammenführen benötigter Daten beginnt nach Abschluss des Vertrages und
beinhaltet auch die Einbindung der von den bezirklichen Behörden zu erhebenden und
einzubringenden Daten.
Frage 17:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
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Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 17.06.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Straßenverkehr: Busspur (unter anderem) auf der Johannisthaler Chaussee, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Aus welchen Gründen wurde die zeitliche Geltungsdauer des Halteverbotes auf der #Busspur auf der
nördlichen Fahrbahnseite der #Johannisthaler Chaussee zum Ende des Jahres 2019 ausgedehnt?
Antwort zu 1:
Beim Betrieb des öffentlichen Straßennetzes werden die Belange der unterschiedlichen
Nutzerkreise entsprechend ihren spezifischen Merkmalen, den örtlichen und verkehrlichen
Gegebenheiten, aber auch entsprechend den politischen Leitlinien berücksichtigt.
Gemäß der politischen Zielsetzung des Berliner #Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch eine
Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Attraktivität des Öffentlichen
Personennahverkehrs, als Bestandteil des sogenannten Umweltverbundes (d.h. Bus,
Bahn, Tram, Fahrrad und Fußverkehr), dessen Anteil am Gesamt-Modal-Split im Land
Berlin deutlich gesteigert werden (§ 26 Abs. 1 Mobilitätsgesetz).
Bei der Verteilung der Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum wird demzufolge, sofern
Sicherheitsbelange dem nicht entgegenstehen, der stetigen Ausweitung des
Umweltverbunds und damit auch des Öffentlichen Personennahverkehrs ein
grundsätzlicher Vorrang gegenüber den Interessen der Nutzenden des motorisierten
Individualverkehrs eingeräumt.
2
Die Einrichtung neuer #Bussonderfahrstreifen, als auch die Erweiterung der
Gültigkeitszeiten bestehender Bussonderfahrstreifen, orientiert sich dabei vorrangig am
Beschleunigungsbedarf der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
In der Johannisthaler Chaussee zwischen Töpferweg und Steinträgerweg in westlicher
Fahrtrichtung war bisher ein Bussonderfahrstreifen (BSF in Mittellage auf 405 m) von
Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr befristet eingerichtet. Es verkehren dort die
BVG-Linien #M11 und #X11.
Für diesen Abschnitt wurde von den Berliner Verkehrsbetrieben, angesichts der auf diesen
Abschnitten von der BVG ermittelten Behinderungen des dort eingesetzten öffentlichen
Busverkehrs, ein Antrag auf eine zeitliche Ausweitung des Bussonderfahrstreifens gestellt.
Nach Prüfung des Antrags in Bezug auf die verkehrlichen und rechtlichen
Randbedingungen wurde die Aufhebung der zeitlichen Befristung des BSF am 19.07.2019
angeordnet, sodass dieser künftig zeitlich unbefristet gültig ist. Der BSF befindet sich in
Mittellage, auf dem rechten Fahrstreifen daneben ist das Parken zugelassen. Da somit
kein ruhender Verkehr betroffen ist, wurde dem BVG-Antrag auf eine Ausweitung der
Geltungszeit auf 24-Stunden zugestimmt.
Frage 2:
Gibt es weitere Planungen für die Ausdehnung von Busspurgültigkeiten bzw. deren Schaffung auf
übergeordneten Straßen im südlichen Neukölln?
Antwort zu 2:
In Neukölln sind auf Antrag der BVG folgende Abschnitte mit bestehenden BSF zeitlich
angepasst worden:
#Marienfelder Chaussee vor An den Achterhöfen (65 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis14:00 Uhr
o Samstag Gültigkeit verkürzt bis 18:00 Uhr
 Marienfelder Chaussee von Delmer Steig bis vor An den Achterhöfen (280 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis 14:00 Uhr
o Samstag Gültigkeit verkürzt bis 18:00 Uhr
 Die Marienfelder Chaussee nach Lichtenrader Damm bis Delmer Steig (1525 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis 14:00 Uhr
Alle #verkehrsbehördlichen Maßnahmen der drei Abschnitte der Marienfelder Chaussee
wurden bereits umgesetzt.
Des Weiteren sind in Neukölln folgende Abschnitte für neue BSF von der BVG beantragt
worden:
 In der #Sonnenallee von Treptower Straße bis gegenüber Schönstedtstraße (900 m)
wurde für die BVG-Linie #M41 als Lückenschluss zu bestehenden BSF ein neuer
BSF ohne zeitliche Befristung in Mittellage und ein zeitlich befristeter Abschnitt in
Randlage am 3.12.2019 angeordnet. Eine Umsetzung der verkehrsbehördlichen
Maßnahmen durch den Straßenbaulastträger ist noch nicht erfolgt.
3
 Auf dem #Britzer Damm von Mohriner Allee bis Fullhamer Allee (470 m) ist für die
BVG-Linie #M44 in nördlicher Fahrtrichtung die Anordnung eines unbefristeten BSF
in Randlage geplant.

Berlin, den 01.03.2020

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Arbeiten, Leben und Wohnen in Neukölln – Busverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener
Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den
entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Welche allgemeinen Rahmendaten kann der Senat über den #Busverkehr in Neukölln berichten:
a. Wie viele #Buslinien passieren das Stadtgebiet von Neukölln?
b. Wie viele #Passagiere werden täglich im Stadtgebiet von Neukölln durch Busse befördert?
c. Wie haben sich diese Zahlen entwickelt und wie sind diese Zahlen zu bewerten?
Antwort zu 1:
Hierzu berichtet die BVG:
„zu a. 29 Buslinien passieren das Gebiet von Neukölln.
zu b. Im Rahmen der VBB-Erhebung (Erhebung des Verkehrsverbunds BerlinBrandenburg) 2016 wurden rund 156.200 Einsteigende an den Haltestellen in
Neukölln erfasst (Mo-Fr, Angabe pro Tag).
zu c. Die Zahlen können mit der #VBB-Erhebung von 2013 verglichen werden:
VBB-Erhebung 2013 VBB-Erhebung 2016 Entwicklung
151.100 156.200 +3,4%“

Frage 2:
Welche datengestützten oder empirischen Erkenntnisse in Form von Verkehrserhebungen hat die
zuständige fachliche Stelle über den Busverkehr in Neukölln, insbesondere bei den Linien #M41 und #171
vorliegen?
a. Wann und in welchem Zeitraum sind diese Daten erhoben worden?
Antwort zu 2:
Hierzu berichtet die BVG:
„Es liegen folgende Fahrgastzahlen für die Linien M41 und 171 vor (Mo-Fr, Angabe pro
Tag, zur Schulzeit):
Linie M41
Juni 2016 Mai 2019
41.970 45.110
Linie 171
Juli 2016 Mai 2018
14.550 15.820“
Frage 3:
Welchen Erkenntnissen folgt die #Taktung von Bus- und Bahnverbindungen im Allgemeinen und der Busse,
die im Bezirk Neukölln verkehren, im speziellen?
a. Werden im Hinblick einer ständig angestrebten Verbesserung der Verkehrsverbindungen fortlaufend
Daten zu Passagierzahlen und tatsächlich stattgefundenen bzw. ausgefallenen Verbindungen erhoben, um
diese in die Berechnung der Verkehrstaktung einfließen zu lassen?
b. Falls diese Daten nicht fortlaufend erhoben werden, wann wurden sie das letzte Mal erhoben? In
welchem Rhythmus werden diese Daten erhoben?
Antwort zu Frage 3:
Hierzu berichtet die BVG:
„Die Taktung der Buslinien folgt den Vorgaben des Nahverkehrsplans (NVP), um auch in
Tagesrand- und Nachtzeiten eine Grunderschließung zu gewährleisten. Tagsüber und
speziell in der Hauptverkehrszeit orientiert sich die BVG an der Nachfrage respektive der
Auslastung der Fahrzeuge. Hier unterscheidet sich Neukölln nicht von anderen Bezirken.
zu a. Linienerhebungen finden laufend mit automatischen Zählgeräten und durch
manuelle Erhebungen statt.
zu b. Neben der generellen Zählung erfolgen auch gezielte Erhebungen aus speziellen
Anlässen, wie z. B. vor und nach relevanten Fahrplanveränderungen. Darüber
hinaus werden alle Linien für alle Wochentagstypen im Rahmen der VBBErhebungen zur Einnahmeaufteilung erhoben.“
Frage 4:
Schülerinnen und Schüler, die im Bezirk Neukölln Schulen besuchen, berichten verstärkt, dass insbesondere
Hauptverkehrsverbindungen wie die Sonnenallee oder Busse auf den Linien M41 sowie 171 sehr stark
frequentiert seien. Sie beklagen zudem als tägliche Nutzerinnen und Nutzer dieser Busverbindungen, dass
es häufig zu Ausfällen von Bussen kommt, eine unregelmäßige bzw. nicht ausreichende Dichte bei der
Taktung – gerade in Stoßzeiten – sowie den einen allgemein sehr schlechten Zustand der dortigen Busse.
3
a. Können Sie diese subjektiven Empfindungen bestätigen?
b. Gibt es vonseiten des Senats Ambitionen, den Busverkehr in seiner Gesamtheit zu verbessern?
c. Warum ist gerade die Linie M41 so stark verspätet und was macht die BVG und der Senat dagegen?
d. Trifft es zu, dass gerade im Bezirk Neukölln ältere Busse im Linienverkehr eingesetzt werden?
Frage 5:
Warum ist gerade der M41 so stark verspätet und was tut aktuell die BVG und der Senat dagegen?
Antwort zu 4 und 5:
Hierzu berichtet die BVG:
„zu a. Diese subjektiven Empfindungen kann die BVG bestätigen. Auf der Linie M41 sind
im morgendlichen Schülerverkehr spezielle Schulfahrten zusätzlich vorhanden und
auch auf der Linie 171 wurde zur besseren Anbindung des Hannah ArendtGymnasiums eine zusätzliche Schulfahrt im vergangenen Jahr aufgenommen.
zu b. Im aktuellen #Nahverkehrsplan sind Szenarien zur Angebotsgestaltung im
Busverkehr beschrieben. Für die Ausgestaltung und Umsetzung ist mit dem
Mobilitätsgesetz eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden.
zu c. Die Linie M41 verkehrt im Zuge der Sonnenallee auf einem Streckenabschnitt,
welcher besonders stark durch den Individualverkehr geprägt ist und einen sehr
großen Anteil Lieferverkehr aufweist. Auf Grund der städtischen Lage haben
Störungen in den anliegenden Bereichen, wie beispielsweise der A100,
gravierende Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Verlässlichkeit der Linie M41.
Neben den verkehrlichen und infrastrukturellen Einflüssen zeigt die
Nachfrageentwicklung auf dem Korridor ein kontinuierliches Wachstum.
Um die Auswirkungen auf die Nutzenden des Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) so gering wie möglich zu halten und damit ein verlässliches ÖPNVAngebot sicher zu stellen, wurden in der Vergangenheit Angebotsverdichtungen
auf der Linie M41 umgesetzt. Des Weiteren wurden und werden Maßnahmen zur
ÖPNV-Beschleunigung, z.B. in Form von #Lichtsignalbeeinflussung,
#Bussonderfahrstreifen, umgesetzt.
Zu d. Es trifft nicht zu, dass in Neukölln nur ältere Busse im Linienverkehr eingesetzt
werden. Die Betrachtung der Schulfahrten Anfang/Mitte Januar 2020 zeigt die
Fahrzeugtypen: Es handelt sich ausnahmslos um #Gelenkomnibusse der Typen
Solaris, Scania und Mercedes Benz. Diese spiegeln den Querschnitt des
Fuhrparkes der BVG wider.“
Darüber hinaus sieht der Nahverkehrsplan des Senats für nachfragestarke Busachsen mit
Kapazitätsproblemen die Umstellung auf Straßenbahnen vor, die ggü. Bussystemen eine
deutlich höhere Leistungsfähigkeit aufweisen (ÖPNV Bedarfsplan, Anlage 3 zum NVP).
Dazu gehört vordringlich auch die Streckenführung entlang des heutigen M41 (Potsdamer
Platz – Schöneweide).
Frage 6:
Viele Busverbindungen – gerade in stark frequentierten Bereichen Berlins – werden von #Doppeldeckerbussen
bedient. Würde sich der Einsatz solcher Busse in stark frequentierten Strecken des M41 sowie des 171
anbieten? Warum gibt es dort keine #Doppeldeckerbusse?
4
Antwort zu 6:
Doppeldecker sind durch die grundsätzlich höhere Kapazität und die deutlich größere
Anzahl an Sitzplätzen für große Nachfrage mit längeren Reiseweiten besonders geeignet,
weshalb der Nahverkehrsplan einen bestimmten Anteil an der Gesamtflotte vorgibt. Auf
Strecken mit vielen Fahrgästen, die nur wenige Stationen fahren, verzögert der Weg ins
und aus dem Oberdeck jedoch den Fahrgastwechsel. Daher stellt der Fahrzeugeinsatz je
nach Einsatzgebiet einen Kompromiss aus Kapazität und Haltestellenaufenthaltszeit dar.
Da die BVG jedoch derzeit eine größere Anzahl von Doppeldeckern abstellen muss, ist
nicht mehr überall die freie Wahl des für den jeweiligen Fall richtigen Fahrzeugs gegeben.
Die BVG berichtet hierzu:
„Es sind nicht alle Straßenzüge aufgrund des fehlenden Baumschnittes sowie der
Brückenhöhen für Doppeldecker geeignet. Doppeldecker sind außerdem grundsätzlich für
ein erhöhtes Gepäckaufkommen (Linie 171 zum Flughafen Schönefeld) nicht geeignet.“
Frage 7:
Wie bewertet der Senat insgesamt die Verkehrssituation des Busverkehrs in Neukölln?
Antwort zu 7:
Hierzu berichtet die BVG:
„Der Bezirk Neukölln stellt für den Omnibusverkehr auf Grund seiner infrastrukturellen
Voraussetzung in Begleitung von einem stetig wachsenden Einwohner- und
Verkehrsaufkommen eine besondere Herausforderung dar. So wurden in den
vergangenen Jahren kontinuierlich Angebotsmaßnahmen im Busverkehr realisiert.
Daneben wurden und werden auch aktuell Maßnahmen ergriffen, um den ÖPNV zu
beschleunigen. So sind Lichtsignalanlagen mit Bevorrechtigungen für den
Omnibusverkehr ausgestattet worden bzw. in Planung sowie Maßnahmen in Form von
Bussonderfahrstreifen.“
Berlin, den 24.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Straßenbahn: Untragbare Verzögerungen – Abschleppen von Falschparkern durch die BVG, aus Senat

www.berlin.de

1. Welche konkreten Gründe liegen vor, dass die #BVG bisher nicht, wie im „#Mobilitätsgesetz“ vorgesehen,
#verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge umsetzen kann?
Zu 1.: Schon vor Inkrafttreten des Berliner Mobilitätsgesetzes (BlnMobG) konnten die
Berliner Polizei und die bezirklichen Ordnungsämter von den Verkehrsflächen des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
umsetzen. Das BlnMobG stellt eine ergänzende Möglichkeit dar, dass neben der Polizei
und den Ordnungsämtern auch die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt öffentlichen
Rechts (BVG) #Falschparkende von den Verkehrsflächen des ÖPNV umsetzen
darf. Indem die BVG diese Aufgaben neben der Polizei und den Ordnungsämtern
übernimmt, werden die Polizei und die Ordnungsämter entlastet. Sobald die Voraussetzungen
geschaffen wurden, kann auch die BVG von #Bussonderfahrstreifen, #Haltestellenbereichen
und #Straßenbahngleisen verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
räumen. Dafür waren zunächst auf der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 #BlnMobG
die Ausführungsvorschriften zu § 23 BlnMobG – Aufgaben und Befugnisse der Berliner
Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung – (AV Fahrzeugumsetzung BVG)
vom 04. April 2019 zu erlassen. Im nachfolgenden Schritt wird die Gebührenordnung
für die Maßnahmen der BVG nach § 23 BlnMobG vom Senat erlassen. Nach dem Er-
2 –
lass der Gebührenordnung wird die BVG mit dem Umsetzen verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge von den Verkehrsflächen des ÖPNV beginnen.
2. Welche konkreten Herausforderungen gibt es im Rahmen der Verabschiedung / Änderung/ Anpassung
von Ausführungsvorschriften und Gebührenordnungen?
Zu 2.: Die Ausführungsvorschrift als Verwaltungsvorschrift und die Gebührenordnung
als Rechtsverordnung bedürfen zum Erlass einer gesetzlichen Ermächtigung. Vor Erlass
einer Rechtsverordnung muss geklärt werden, ob der mit einer Verordnung zu
regelnde Sachverhalt in eine bereits bestehende Rechtsvorschrift gefasst werden
kann oder ob es einer Neufassung bedarf. So ist zunächst die zuständige Verwaltung
für den Neuentwurf oder die Änderung einer bereits bestehenden Rechtsverordnung
zu bestimmen. Nachdem die zuständige Verwaltung einen Verordnungs- oder Vorschriftentext
entworfen hat, sind die Verfahrensvorschriften und Beteiligungsbefugnisse
anderer Mitglieder des Senats von Berlin nach §§ 48 ff. oder §§ 54 ff. Gemeinsame
Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) zu
beachten.
Bei Rechtsverordnungen, die Gebührentatbestände enthalten, sind zusätzlich ein
Gebührensatz oder die Gebühren in Euro festzulegen.
3. Inwieweit trifft es zu, dass sich die „Beteiligten“ bislang nicht auf eine Gebührenordnung einigen
konnten?
Zu 3.: Es ist zutreffend, dass der Senat bisher keine Gebührenordnung nach § 23
Abs. 5 BlnMobG erlassen hat.
4. Weshalb wurde die Gebührenordnung bisher nicht beschlossen? Welche konkreten Gründe/strittige
Aspekte sprachen bisher gegen eine zügige Verabschiedung der Gebührenordnung?
Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Abstimmung
mit der BVG eine BVG-eigene Gebührenordnung entworfen. Dieser Entwurf befindet
sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung.
5. Wer sind die Beteiligten im Rahmen der Verabschiedung der Gebührenordnung im Einzelnen?
Zu 5.: Der Senat erlässt die Gebührenordnung gemäß § 10 Nr. 6 Geschäftsordnung
des Senats von Berlin (GO Sen) i. V. m. § 23 Abs. 5 BlnMobG und § 6 Abs. 1 Gesetz
über Gebühren und Beiträge (GebBtrG).
6. Was ist konkret Inhalt der Gebührenordnung? Welche Gebührenhöhe ist im Einzelnen vorgesehen?
Zu 6.: Die Gebührenordnung legt die Höhe der Gebühren fest, die die BVG für einen
von ihr oder von einem durch die BVG beauftragten Dritten vollzogenen oder begonnenen
Umsetzungsvorgang erheben wird. Über die konkrete Ausgestaltung der Gebührenordnung
einschließlich der Höhe der Gebühren im Einzelnen können noch
keine Angaben gemacht werden, da die verwaltungsinternen Abstimmungen noch
nicht abgeschlossen sind.
7. Ist die Gebührenordnung bereits unterzeichnet worden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht und für wann ist eine Unterzeichnung mit welchem Inhalt vorgesehen?
Zu 7.: Gemäß § 51 Abs. 1 GGO II wird eine vom Senat erlassene Rechtsverordnung
von dem federführenden Mitglied des Senats und danach vom Regierenden Bürger-
3 –
meister bzw. der Regierenden Bürgermeisterin unterzeichnet. Die Unterzeichnung
setzt insoweit den Erlass durch den Senat voraus.
8. Was ist im Einzelnen Bestandteil / Inhalt der Ausführungsvorschriften?
Zu 8.: Insoweit wird auf die Veröffentlichung der AV Fahrzeugumsetzung BVG im
Amtsblatt für Berlin vom 18. April 2019 verwiesen.
9. Welche konkreten Gründe existieren dafür, dass die Ausführungsvorschrift erst im Juni 2019 vorlag
(über ein Jahr nach Verabschiedung des „Berliner Mobilitätsgesetzes“)?
Zu 9.: Es ist nicht zutreffend, dass die AV Fahrzeugumsetzung BVG erst im Juni
2019 vorlag; sie ist datiert vom 04. April 2019 und wurde im Amtsblatt für Berlin am
18. April 2019 veröffentlicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung musste im
Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwaltung ein völlig neues
Verfahren für die Kfz-Umsetzung für die neu mit dieser Aufgabe betrauten BVG einschließlich
ihrer Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei und der Ausbildung der mit
der Aufgabe betrauten Mitarbeitenden regeln. Im Sommer 2018 stimmten sich die
beiden Senatsverwaltungen hinsichtlich des Vorgehens ab und noch im August 2018
wurde zu einer entsprechenden Projektgruppe unter Beteiligung der Berliner Polizei,
der BVG und der für die Rechtsaufsicht über die BVG zuständigen Senatsverwaltung
eingeladen. Die Erarbeitung der Ausführungsvorschrift und ihrer vielen Detailregelungen
gestaltete sich zeitaufwendig. Im Ergebnis war es aber seit April 2019 möglich,
dass die mit der Aufgabe betrauten Beschäftigten der BVG von der Berliner Polizei
geschult werden konnten.
10. Warum wurden die Ausführungsvorschriften bisher nicht angepasst? Welche konkreten Gründe
liegen für die Verzögerungen in der Anpassung vor?
Zu 10.: Die derzeit geltenden Ausführungsvorschriften entsprechen den Vorgaben
des BlnMobG in der geltenden Fassung.
11. Über welche Aspekte besteht konkret Uneinigkeit hinsichtlich der Gebührenordnung und der Ausführungsvorschriften?
Zu 11.: Die AV Fahrzeugumsetzung BVG wurde am 04. April 2019 erlassen. Bezüglich
der Gebührenordnung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Welcher weiteren Genehmigungen bedarf es, damit die Angestellten der BVG Busspuren endlich
frei räumen dürfen? Wann werden diese erteilt sein und aus welchen Gründen sind diese nicht bereits
erteilt?
Zu 12.: Es bedarf keiner weiteren Genehmigungen.
13: Trifft es zu, dass es Schwierigkeiten / Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeiten zur Umsetzung
der Maßnahmen / Anpassungen gibt? Wenn ja, inwiefern? Was wird seitens des Senats unternommen,
um diese Unklarheiten zu beseitigen?
Zu 13.: Dem Senat sind derzeit keine Schwierigkeiten oder Unklarheiten in Bezug auf
die Zuständigkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen oder Anpassungen bekannt.
14. Wie viele Abschleppfahrzeuge wurden bisher von der BVG angeschafft? Wann wurden die drei im
Artikel bezeichneten Abschleppfahrzeuge konkret bestellt bzw. wann erfolgte der Einkauf?
15. Weshalb wurden die angeforderten / bestellten drei Abschleppfahrzeuge erst jetzt geliefert?
– 4 –
16. Wie viele Abschleppfahrzeuge (welcher Art) wurden in Summe wann bestellt? Wann sollen diese
konkret geliefert werden?
17. Ist es vorgesehen, alle geplanten Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu bestellen? Wenn
nein, warum wird nun so vorgegangen?
Zu 14. bis 17.: Die BVG teilt mit, dass sie beabsichtigt hatte, acht Abschleppwagen
als Neufahrzeuge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu beschaffen.
Aufgrund der eingegangenen Angebote konnten lediglich zwei große Abschleppfahrzeuge
bestellt werden. Das Vergabeverfahren für die weiteren ausgeschriebenen
sechs kleinen Fahrzeuge musste aufgehoben werden.
Die Lieferung der beiden bestellten großen Neufahrzeuge wird im Februar und im
April 2020 erfolgen. Um dennoch spätestens zum 01. Januar 2020 die Abschlepptätigkeit
aufnehmen zu können, hat die BVG beschlossen, kurzfristig zusätzlich zu den
Neufahrzeugen Gebrauchtfahrzeuge zu beschaffen. Nach sorgfältiger Markterkundung
und Begutachtung waren zu diesem Zeitpunkt drei den Anforderungen der BVG
entsprechende Abschleppfahrzeuge am Markt verfügbar. Diese wurden im September
2019 bestellt, die Übergabe an und Überführung durch die BVG erfolgten Mitte
Oktober 2019.
18. Wie viele BVG-Mitarbeiter sind bereits mit der Umsetzung von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen
beschäftigt?
Zu 18.: Die BVG teilt mit, dass derzeit 14 Beschäftigte der BVG an der polizeilichen
Umsetzung von Fahrzeugen mitwirken. Ab 01. November 2019 sollen hierfür 30 Beschäftigte
im Einsatz sein.
19. Trifft es zu, dass bisher lediglich sechs BVG-Mitarbeiter für die Umsetzung verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge ausgebildet wurden? Wodurch erklärt sich die geringe Anzahl an geschulten Personal?
20. Wann und wie viele weitere Mitarbeiter sollen ausgebildet werden (bitte mit Darstellung der Anzahl
der Mitarbeiter in einer entsprechenden Zeitschiene)?
21. Trifft es zu, dass insgesamt 79 hauptamtliche BVG-Mitarbeiter durch die Polizei für die Prozesse
rund um die Abschleppvorgänge ausgebildet werden sollen?
Zu 19. bis 21.: Die BVG teilte mit, dass bisher 46 Beschäftigte der BVG bei der Polizei
ausgebildet wurden. Weitere BVG-Beschäftigte werden bei Bedarf im nächsten
Jahr ausgebildet.
22. Welche weiteren Gründe gibt es im Einzelnen dafür, dass der Senat die Voraussetzungen zum
Umsetzen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen durch die BVG bisher nicht umfassend geschaffen
hat?
Zu 22.: Dem Senat sind keine weiteren Gründe bekannt.
23. Wie steht der Senat dazu, dass dem diesbezüglichen Beschluss durch das „Berliner Mobilitätsgesetz“
somit der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 MobG nur unzureichend bis gar nicht Rechnung getragen
wird?
Zu 23.: Der Senat teilt diese Einschätzung nicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung
hat im Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwal-
5 –
tung die Ausführungsvorschrift nach § 23 Abs. 4 BlnMobG vom 04. April 2019 erlassen.
Im nächsten Schritt erfolgt nach Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmung
der Erlass der Gebührenordnung nach § 23 Abs. 5 BlnMobG durch den Senat.
Parallel erfolgte die notwendige Schaffung der Voraussetzungen für die operative
Umsetzung des § 23 BlnMobG durch die BVG.
24. Was unternimmt der Senat konkret (bitte unter Ausführung der einzelnen Maßnahmen), um die
BVG so schnell wie möglich in die Situation zu versetzen, selbständig Falschparker umsetzen zu können?
Bis wann gedenkt der Senat, die hierfür entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen?
Zu 24.: Hierzu wird auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen verwiesen.
25. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 25.: Von Seiten des Senats ist der Beantwortung nichts hinzuzufügen.
Berlin, den 31. Oktober 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Bus: Anhaltende Busausfälle bei der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie ist die aktuelle Situation bezüglich #Busverspätungen und/oder -ausfällen bei der BVG?
Antwort zu 1:
Die Pünktlichkeit im Busverkehr der BVG lag im Zeitraum Januar bis August 2019 bei 87,2
Prozent und ist deutlich geprägt von einer Vielzahl an – nicht von der BVG zu
beeinflussenden – Störungen im Oberflächenverkehr. Die Ausfälle von Januar bis August
i.H.v. 1,101 Mio. Nutzwagenkilometer ergeben eine Zuverlässigkeitsquote von 89,2
Prozent.
Frage 2:
Aus welchen Gründen sind zwischen dem 06. und dem 13.09. 2019 wieder mehrere Fahrten der Linie #222
ausgefallen?
Antwort zu 2:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Technische, verkehrliche und personelle Gründe haben zu Fahrtausfällen auf der Linie
222 geführt. Um Ausfällen entgegenzuwirken, entzerrt die BVG die #Koppelung der Linie
222 mit anderen Linien oder Teilfahrten. So soll das Weiterführen von Verspätungen aus
anderen Fahrten vermieden werden.“
2
Frage 3:
Wie viele technische oder krankheitsbedingte Ausfälle gibt es insgesamt aktuell bei welchen Buslinien?
Antwort zu 3:
Die BVG AöR teilt zu der Frage mit, dass sich Ausfälle nicht nur auf einzelne Linien
beziehen und nur anzahlmäßig erfasst und ausgewertet werden. In der
Gesamtbetrachtung entfallen demnach auf Grundlage der Angaben der BVG ca. 55
Prozent der ausgefallenen Fahrten im genannten Zeitraum auf #personalbedingte Gründe
und jeweils ca. 22 Prozent auf #Störungen/#Verkehrsbehinderungen und auf technische
#Schäden an Fahrzeugen.“
Frage 4:
Welche Maßnahmen werden kurz-, mittel- und langfristig dagegen unternommen?
Antwort zu 4:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Um den steigenden Anforderungen der wachsenden Stadt gerecht zu werden, mobilisiert
die BVG im Bereich der #Busfahrerausbildung alle betrieblichen Möglichkeiten. Die BVG
stellt verstärkt Fahrerinnen und Fahrer ein, um den Omnibusbetrieb noch zuverlässiger
und pünktlicher zu machen. Bereits im letzten Jahr wurde eine große Ausbildungs- und
Einstellungskampagne gestartet. Auch im technischen Bereich wurden zusätzliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Es wurden 66 zusätzliche Stellen geschaffen,
um die technische Stabilität zu erhöhen.
Zusätzlich werden externe Fahrschulen hinzugezogen, um die Kapazitäten der
Fahrerausbildung deutlich zu erhöhen.
Die BVG ersetzt und erweitert außerdem ihren Fahrzeugbestand. Seit Oktober 2018
kommen kontinuierlich neue Fahrzeuge hinzu. Unter anderem zur Absicherung des
Ersatzverkehrs hat die BVG zusätzlich 30 Fahrzeuge #angemietet.
Um die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit beim Omnibus weiter zu erhöhen, müssen auch
die negativen Auswirkungen im Oberflächenverkehr reduziert werden. Mit der zuständigen
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz arbeiten wir daher an der
Einführung weiterer #Bussonderfahrstreifen und den Bus priorisierende
Lichtzeichenanlagen.“
Zudem hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgrund des seit
2012 stetig gestiegenen Ausfallniveaus die BVG gebeten, die Einführung eines
eingeschränkten Fahrplans zu prüfen. In den Betriebsbereichen U-Bahn und Straßenbahn
praktiziert die BVG dies bereits und hat dadurch trotz der verminderten Kapazitäten
zumindest die Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit des dann reduzierten Angebotes erhöht.
3
Frage 5:
Ist geprüft worden, ob durch die Anmietung von Fremdfirmen, ggf. auch aus anderen Bundesländern,
kurzfristig eine höhere Flexibilität bei der Kompensation von Busausfällen erreicht werden kann?
Antwort zu 5:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG hat Ersatzverkehrs- und Linienleistungen ausgeschrieben, um Ausfälle noch
besser kompensieren zu können. Die #Ausschreibung ergab keine ausreichenden
Angebote, weder für #Linienleistungen, noch für #Ersatzverkehrsleistungen. Aus diesem
Grund muss die BVG AöR parallel zum regulären Linienangebot verstärkt
Ersatzverkehrsleistungen übernehmen.“
Frage 6:
Wie viele diesbezügliche Anfragen sind wann an welche Unternehmen oder andere Anstalten des
öffentlichen Rechts gerichtet worden?
Antwort zu 6:
Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die Leistungen sind offen ausgeschrieben worden. Aufgrund der allgemein sehr hohen
Nachfrage nach Fahrpersonal am Markt, ergab die Ausschreibung keine ausreichenden
Angebote.“
Frage 7:
Wann ist wieder mit einer vollständigen Versorgungssicherheit bezüglich des Busverkehrs in Berlin zu
rechnen?
Antwort zu 7:
Hierfür hat die BVG keinen konkreten Zeitpunkt benannt.
Berlin, den 10.10.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: Geplante Busspuren in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Entsprechen die in den Medien am 12.06.2019 wiedergegebenen Pläne des Senates zu neuen #Busspuren
tatsächlich dem aktuellen Arbeitsstand des Senates?
Antwort zu 1:
Bis zum 31. Dezember 2019 werden 20 Kilometer neue #Bussonderfahrstreifen angestrebt.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben im Hinblick auf dieses Umsetzungsziel der
zuständigen Verkehrslenkung Berlin (#VLB) eine deutlich umfangreichere Liste mit
#Streckenvorschlägen übersandt. Die in den Medien veröffentlichte Liste ist ein Auszug aus
der umfangreichen Liste, welche die BVG übersandt hatte und die derzeit von der VLB
geprüft wird.
Frage 2:
Welche neuen Busspuren plant der Senat tatsächlich, wie sollen sie ausgestaltet werden
(dauerhaft/temporär)?
Antwort zu 2:
Zu den einzelnen Örtlichkeiten gibt es einen aktuellen Abstimmungsprozess mit der BVG.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch
keine abschließende Benennung der Straßenabschnitte mit neuen Bussonderfahrstreifen
erfolgen. Auf eine zeitliche Befristung von Bussonderfahrstreifen soll dabei verzichtet
werden.
2
Frage 3:
Welcher Nutzkreis wird die Busspuren nutzen können?
Antwort zu 3:
Vorbehaltlich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und dem Ziel einer möglichst
störungsfreien Nutzung durch die BVG werden analog der Regelungen im Bereich der
bestehenden Bussonderfahrstreifen Bussen im Gelegenheitsverkehr, Krankenfahrzeugen,
Taxis und Radfahrenden eine Mitnutzung ermöglicht.
Frage 4:
Wie sehen die konkreten Planungen für die einzelnen Spuren jeweils hinsichtlich dem Zeitpunkt der
Realisierung und hinsichtlich der Veränderungen von Spuren, Haltestellen, Park- und Halteverbotszonen
aus?
Antwort zu 4:
Zu den konkreten Planungen und dem Realisierungshorizont wird auf die Antworten zu
den Fragen 1 und 2 verwiesen. Die mit der Umsetzung darüber hinaus erforderlichen
Begleitmaßnahmen in Bezug auf den ruhenden Verkehr und betreffend erforderlicher
Veränderungen an Fahrspuraufteilungen sowie notwendige Anpassungen von
Lichtzeichenanlagen werden auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt vorgenommen.
Frage 5:
In welcher Weise haben die Bezirke ein Mitspracherecht bei der Planung der neuen Busspuren?
Antwort zu 5:
Im Rahmen des nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gesetzlich vorgeschriebenen
Anhörungsverfahrens werden die Bezirke in jedem Einzelfall beteiligt. Durch die Bezirke
werden vor allem die Auswirkungen neuer Bussonderfahrstreifen auf den ruhenden
Verkehr und betreffend eventuell bestehender Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen
eingeschätzt. Die Bezirke kennen darüber hinaus die Interessen des örtlich ansässigen
Gewerbes, beispielsweise betreffend bestehender Ladebedarfe am Fahrbahnrand und die
allgemeine Stellplatzsituation besser. Der Bedarf an allgemeinen und personenbezogenen
Parkplätzen für Schwerbehinderte wird ebenfalls von den Bezirksämtern der VLB
zugearbeitet. Die Hinweise werden in den weiteren Planungsprozess der einzelnen
Streckenabschnitte einbezogen.
Frage 6:
Werden Ersatz-Parkraum und werden Ersatz-Lieferzonen geschaffen für die neuen Busspuren?
Antwort zu 6:
Das Land Berlin stellt mit den neuen Bussonderfahrstreifen und zeitlichen Ausweitungen
bestehender Busspuren das Erreichen der auf den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) bezogenen Ziele und Vorgaben des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr
sowie den besonderen Zielen zur Entwicklung des ÖPNV sicher. Die Maßnahmen zum
Ausbau und zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bewirken insgesamt, dass der
ÖPNV-Anteil am Gesamt-Modal-Split deutlich ansteigt (§ 26 Abs. 1 Mobilitätsgesetz –
3
MobG-). Die Belange des individuellen (ruhenden) Anliegerverkehrs treten gegenüber den
öffentlichen Belangen in der Interessensabwägung zurück.
Der Wegfall von Park- und Lademöglichkeiten ist eine Folge der Einrichtung neuer
Bussonderfahrstreifen, die es dennoch abzumildern gilt. Es wird deshalb in jedem
Einzelfall geprüft, ob die Ladebedürfnisse außerhalb der Bussonderfahrstreifen in
Seitenbereichen, unter einer Inanspruchnahme privater Flächen oder in einmündenden
Nebenstraßen (gegebenenfalls auch unter Inkaufnahme kurzer Entfernungen zu den
jeweiligen Geschäften) abgewickelt werden können. Wenn dennoch unabweisbar
erforderlich, werden Lieferzonen innerhalb der Bussonderfahrstreifen in eng bemessenen
Zeitfenstern eingerichtet, um die Beschleunigung des ÖPNV nicht zu konterkarieren.
Ersatzstellflächen für entfallenden Parkraum werden grundsätzlich nur für
Schwerbehindertenparkplätze geschaffen. Hier besteht ein Rechtsanspruch gemäß § 45
Absatz 1b Satz 1 Nr. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Gesetzgeber hat hier
eine bewusste Privilegierung für schwerbehinderte und blinde Menschen geschaffen,
damit diese in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung bzw. ihrer Arbeitsstätte
Parkmöglichkeiten finden und somit keine für sie unzumutbaren Wege zu Fuß zurücklegen
oder getragen werden müssen.
Berlin, den 03.07.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Straßenverkehr: NAHVERKEHR IN BERLIN Hier sollen in Berlin neue Busspuren entstehen, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226142279/19-Kilometer-neue-Busspuren-in-Berlin-Wo-sie-entstehen-sollen.html

In Berlin sollen neue #Busspuren auf einer Länge von fast 19 Kilometer entstehen. Diese Strecken werden derzeit diskutiert.

Berlin. Autofahrer müssen sich bald auf weniger Fahr- oder Parkstreifen in der Stadt einstellen. Auf knapp 19 Kilometern Strecke will der Senat noch in diesem Jahr Busspuren einrichten.

Um den öffentlichen #Nahverkehr attraktiver zu machen und mit dem Bus schneller durch Berlin zu kommen, hat der rot-rot-grüne Senat schon im Koalitionsvertrag klar gemacht, die Busspuren in der Stadt ausbauen zu wollen. Doch zu den rund 100 Kilometern #Bussonderfahrstreifen, wie die Strecken offiziell heißen, waren zuletzt keine mehr hinzugekommen.

Nun macht Verkehrssenatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) den lang erwarteten Aufschlag und präsentiert die ersten neuen Routen. Darauf hätten sich der Senat und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) geeinigt, wie es von der Senatsverwaltung für Verkehr, Umwelt und Verkehr hieß.

Auf Busspuren gilt ganztätiges Halteverbot
Anders als auf bestehenden Busspuren soll auf den neuen von Anfang an 24 Stunden am Tag Halteverbot …

Radverkehr + Straßenverkehr + Bus: Radverkehr in Berlin Voll neben der Spur Busspuren, die auch Radler nutzen, sollte es laut Mobilitätsgesetz nicht mehr geben., aus taz

http://www.taz.de/Radverkehr-in-Berlin/!5550263/

Gerade noch ist es fast ein Vergnügen, als #Radler entlang einer sechsspurigen #Hauptstraße in Berlin zu fahren: Der Weg ist frei, die Spur breit genug, dass zwei Räder nebeneinander locker Platz haben, die Autos halten schön Abstand beim Vorbeifahren. Dann brettert von hinten ein Taxi heran und quetscht sich beim Überholen vorbei; kurz darauf spürt man förmlich, dass der #BVG-Bus sich nur sehr ungern der langsameren Geschwindigkeit des #Radfahrers anpasst. So sieht Alltag aus auf Berlins Busspuren: Als Radler ist man dort bestenfalls geduldet.

Das hat natürlich seine Gründe: Eingerichtet wurden diese #Bussonderfahrstreifen für den #ÖPNV. Und auch Taxen dürfen sie meist nutzen – und die sind dort oft noch häufiger anzutreffen als Busse.
Doch die Situation soll sich für Radler durch das rot-rot-grüne Mobilitätsgesetz deutlich verbessern. Es sieht vor, dass „auf oder an allen Hauptverkehrsstraßen #Radverkehrsanlagen mit gut befahrbarem Belag in sicherem Abstand zu parkenden Kraftfahrzeugen und ausreichender Breite eingerichtet werden“. Die #Radstrecken sollen zudem „so gestaltet werden, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt“, heißt es in dem Gesetz. Danach müsste es zusätzlich zu den Bussonderstreifen künftig auch Radspuren geben.
Platz zum Überholen

Die Position der #Radverbände dazu ist klar: Teilen sich Radfahrende und Busse weiterhin einen Fahrstreifen, müsse dieser künftig ausreichend Platz zum Überholen bieten. „Damit das Miteinander stressfrei und sicher funktioniert, …