Straßenverkehr: Elsenbrücke: Zwei nächtliche Sperrungen für Routinekontrollen, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1184505.php

Pressemitteilung vom 11.03.2022

Rund 20.000 Schraubverbindungen der Stahlkonstruktionen werden überprüft

Acht Wochen nach der Inbetriebnahme der Behelfsbrücken der #Elsenbrücke ist eine zweite routinemäßige Kontrolle der #Stahlkonstruktion vorgeschrieben. So müssen systembedingt die ca. 20.000 #Schraubverbindungen inspiziert und bei Bedarf nachgezogen werden. Um die Arbeiten durchzuführen, sind folgende nächtliche #Verkehrseinschränkungen auf den Brücken erforderlich:

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Straßenverkehr: Elsenbrücke: Behelfsbrücke über Spree für den Verkehr freigegeben, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1166441.php

Pressemitteilung vom 12.01.2022

Konstruktion aus 1.500 Tonnen Stahl und 20.000 Bolzen mit drei Kfz-Streifen vorfristig fertiggestellt – Rad- und Fußverkehr läuft vorerst auch noch über Westteil der #Altbrücke

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Straßenverkehr + Bus: Zwischen Friedrichshain und Treptow Elsenbrücke durchgebogen und bis auf Weiteres voll gesperrt, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/12/elsenbruecke-gesperrt-berlin-verkehr-stau.html

Autos, Busse, Radler und #Fußgänger kommen nicht mehr über die #Elsenbrücke, weil sie seit dem frühen Montagmorgen #gesperrt ist. Sensoren haben eine erhebliche Durchbiegung gemessen. Das könnte eine länger andauernde #Sperrung bedeuten.
Die seit Montagmorgen gesperrte Elsenbrücke zwischen Friedrichshain und Treptow hat sich offenbar erheblich durchgebogen. Wie der Sprecher der #Senatsverkehrsverwaltung, Jan Thomsen, dem rbb sagte, hatten in der Nacht die #Messanlagen an der Brücke angeschlagen. Es sei eine unerwartet hohe Durchbiegung gemessen worden. Offenbar sei im Inneren der Brücke, wo sich #Stahlseilbündel befinden, etwas gerissen. Das werde nun von Statikern geprüft.

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Straßenverkehr: Berlin-Köpenick: Marode Brücken sorgen jeden Tag für Verkehrschaos, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-koepenick-marode-bruecken-sorgen-jeden-tag-fuer-verkehrschaos-li.90773

Der tägliche Stau in #Köpenick beschert dem Ortsteil jeden Morgen eine Hauptrolle im Verkehrsfunk. Der Grund für das Verkehrschaos: Seit Monaten sind die beiden #Brücken, die in die #Innenstadt führen und seit Jahren marode sind, wegen Bauarbeiten verengt.

Der Verkehrsfunk informiert jeden Morgen über dasselbe Chaos: Stau in Köpenick in Richtung der #Langen Brücke. Autofahrer müssten 30 Minuten mehr einplanen. Egal, ob sie in die Stadt fahren wollen oder in die andere Richtung. Seit Monaten geht das schon so, quälen sich Autos und Busse aus oder in Richtung #Müggelheim, #Wendenschloss und dem angrenzenden Landkreis Oder-Spree über die in jede Richtung einzige vorhandene Spur. Und auch der zweite Weg, der in die Innenstadt führt, ist derzeit noch ein Nadelöhr: Die #Allende-Brücke. Nur eine Hälfte des Viadukts ist derzeit für den Verkehr geöffnet. Selbst am Wochenende stehen die Autos dort Stoßstange an Stoßstange.

An diesem Mittwochvormittag ist die Situation an der Langen Brücke wie immer. Autofahrer müssen viel Geduld mitbringen, wenn sie sich in die einzige vorhandene Spur einfädeln. Nur dass diesmal ein Bagger auf der noch bis Dienstag für den Verkehr geöffneten südlichen #Behelfsbrücke Asphaltteile auf die Ladefläche eines Lasters schaufelt.

Entlastung für genervte Autofahrer, Radler und Fußgänger ist erst einmal nicht in Sicht. Denn für drei Wochen werde der Verkehr auf jeweils einer Spur …

Straßenverkehr: Autobahnausbau Birkenwerder wird zum Nadelöhr, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1801812/

Verkehrsteilnehmer sollen #Birkenwerder in den nächsten zweieinhalb Jahren weiträumig umfahren. Denn jetzt wird mit dem Ausbau des Teilstücks zwischen #Mühlenbeck und #Autobahndreieck Oranienburg begonnen. Es wird zahlreiche Einschränkungen und Sperrungen geben.
Unter anderem müssen alle Brücken abgerissen und erneuert werden. Der Verkehr über die B 96 läuft über eine #Behelfsbrücke, die anderen fallen für zwei Jahre ersatzlos aus. Lediglich die Überquerung nach Briese wird für Fußgänger und Radfahrer nutzbar sein.

Geplant ist nach Angaben der #Havellandautobahn GmbH & Co. KG folgender Ablauf:

Seit Freitag bis voraussichtlich bis Ende Juni 2020 sind bauvorbereitende Arbeiten vorgesehen, während derer keine Sperrungen geplant sind. Voraussichtlich vom 8. Juni bis zum 26. Juni wird die nördliche Zufahrt der Anschlussstelle Birkenwerder auf die A 10 in Fahrtrichtung Hamburg/Neuruppin gesperrt. Die Abfahrt von der A 10 aus Richtung Mühlenbeck bleibt geöffnet.

Zwei Abschnitte

Für den Ausbau wird die #Autobahn bei Birkenwerder in zwei Teilbauabschnitte unterteilt, den #Teilbauabschnitt 7.1. zwischen der Überführung der #Veltener Chaussee und Überführung an der #Fichteallee in Birkenwerder sowie den Teilbauabschnitt 7.2. zwischen der Brücke an der Fichteallee und …

Straßenverkehr: Planungsstand Rudolf-Wissell-Brücke, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie schätzt der Senat die #Verkehrssituation in Charlottenburg im Bereich #Tunnel #Rathenauplatz – Spandauer
Damm – #Jakob-Kaiser-Platz insbesondere im Bereich der #Rudolf-Wissell-Brücke derzeit ein?
Antwort zu Frage 1:
Die #Bundesautobahn #A100 zwischen dem Tunnel Rathenauplatz und dem
Autobahndreieck Charlottenburg am Jakob-Kaiser-Platz gehört zu den #meistbefahrenen
Autobahnabschnitten in Deutschland. Im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke beträgt die
durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) rund 180.000 Kfz/24 Std. (Quelle:
Verkehrslenkung Berlin – #Verkehrsstärkenkarte 2014). Aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens kommt es insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden zu
Staubildungen.
Frage 2:
Wie sehen die zeitlichen und verkehrsplanerischen Planungen des Senats zur Instandsetzung und später zum
#Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke aus? Sind die Baumaßnahmen zusammen mit dem #Autobahndreieck
#Funkturm eingeplant?
Antwort zu Frage 2:
Um die Verkehrssicherheit auf der Rudolf-Wissell-Brücke bis zu deren notwendigem
Ersatzneubau zu erhöhen, wurde in den Sommerferien 2017 und 2018 die Fahrbahn in
beiden Fahrtrichtungen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs saniert.
Im Sommer 2018 haben die Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke auf
Basis des im Mai 2018 veröffentlichten Wettbewerbssiegerkonzeptes begonnen. Um
Planungs- und Baurecht auf Basis von voraussichtlich Ende 2020 fertiggestellten
2
Entwurfsplanungen zu erlangen, ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
erforderlich. Dies gilt analog auch für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm.
Aussagen zu einer möglichen Dauer der jeweiligen #Planfeststellungsverfahren können nicht
verbindlich getroffen werden. Vor einem bestandkräftigen Beschluss können Betroffene ihre
Einwendungen vor dem Verwaltungsgericht geltend machen. Insofern kann aktuell keine
belastbare Einschätzung zu einem möglichen Baubeginn in beiden Projekten abgegeben
werden.
Frage 3:
Was haben die Baugrunduntersuchungen in den Herbstferien 2019 zum Zustand der Brücke ergeben?
Antwort zu Frage 3:
Die in den Herbstferien 2019 auf der BAB A 100 vor bzw. hinter der Rudolf-Wissell-Brücke
durchgeführten #Baugrunduntersuchungen sind Teil der für die Erstellung eines
#Baugrundgutachtens erforderlichen umfangreichen #Bodenerkundungen. Die
#Erkundungsarbeiten haben Ende Juli 2019 begonnen und werden voraussichtlich bis Mitte
2020 abgeschlossen sein. Das im Anschluss daran zu erstellende Baugrundgutachten ist
eine wesentliche Grundlage für die weiterführenden ingenieurtechnischen Planungen des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und der weiteren zu erneuernden
Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg.
Frage 4:
Wie will der Senat den Verkehr im Charlottenburger Norden, in Spandau, in Reinickendorf und in Moabit so
steuern, dass die Kieze dort nicht im Verkehrschaos versinken, wenn an der Brücke gebaut wird?
Frage 5:
Inwieweit wird es eine Behelfsbrücke geben bzw. welche Verkehrsführung sind für das Autobahndreieck
Charlottenburg vorgesehen während der Bauarbeiten?
Frage 6:
Wie soll die alternative Verkehrsführung im Bereich des Umfeldes der Rudolf-Wissell-Brücke (Fürstenbrunner
Weg / Tegeler Weg) nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse während der Bauarbeiten aussehen?
Frage 7:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der Instandsetzung
der Brücke?
Frage 8:
Welche Planungen gibt es zur Verkehrsführung am Autobahndreieck Charlottenburg nach der
Instandsetzung der Brücke?
Antwort zu Fragen 4 bis 8:
Das Siegerkonzept des Wettbewerbs sieht für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
selbst keine Behelfsbrücke vor. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Autobahn soll
demnach in den einzelnen Bauphasen weitestgehend erhalten bleiben und dadurch eine
3
Verdrängung des Autoverkehrs in das nachgeordnete Straßennetz vermieden werden. Im
Hinblick auf die Erneuerung sämtlicher Rampenbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg und der Einrichtung der hierzu erforderlichen bauzeitlichen
Verkehrsführungen ist nach aktuellem Planungsstand der Einsatz mindestens einer
#Behelfsbrücke vorgesehen.
Der #Fürstenbrunner Weg und der #Tegeler Weg werden von den Autofahrenden bei #Stau auf
der A 100 im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke in Vergangenheit und Gegenwart
regelmäßig als #Umfahrungsmöglichkeit genutzt.
Frage 9:
Inwieweit werden die Kleingärten mit von den Bauarbeiten betroffen sein?
Antwort zu Frage 9:
Im Zuge des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke werden sowohl temporär wie z. T.
auch dauerhaft Kleingartenanlagen entfallen. Der genaue Umfang wird im Zuge der
weiteren Planungen konkretisiert.
Frage 10:
Wie viel werden die Sanierungsarbeiten insgesamt kosten?
Antwort zu Frage 10:
Aufgrund des derzeitigen Planungsstandes liegt nur eine grobe Kostenschätzung vor.
Hiernach werden die Kosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und der
Erneuerung der Ingenieurbauwerke im Bereich des Autobahndreiecks Charlottenburg mit
rund 240 Millionen Euro eingeschätzt. Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen
eines entsprechenden Planungsstandes mit Abschluss der Entwurfsplanung voraussichtlich
Ende 2020 möglich.
Frage 11:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu Frage 11:
Der Bund trägt die Baukosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg vollständig. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutsche Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen i. d. R. vom jeweiligen
Vorhabenträger finanziert werden. Die Verwaltungskosten (Planungskosten) trägt bis zum
31.12.2020 entsprechend dem Grundgesetz das Land Berlin.
Frage 12:
Welche Informations- und #Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen in
Westend und Charlottenburg-Nord sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
4
Antwort zu Frage 12:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen hat es im Rahmen der Vorplanung im
November 2019 eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher
Belange (#TÖB) gegeben. Bereits Ende März 2019 fand der im #Planrechtsverfahren
vorgesehene #Erörterungstermin (Scoping-Termin) des voraussichtlichen
Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Vertreterinnen und
Vertretern der Naturschutzverbände und der Umweltbehörden statt. Im Hinblick auf die
Bürgerbeteiligung wurde zwischenzeitlich eine Agentur für Kommunikation beauftragt. Die
Agentur wird entsprechende Konzepte unter Einbeziehung der aktuellen Standards für
Beteiligungsprozesse und der neuen Medien erarbeiten.
Frage 13:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, bei der Neugestaltung der Rudolf-Wissell-Brücke und des umliegenden
Areals das Thema Lärmschutz stärker als bisher in den Fokus zu rücken?
Antwort zu Frage 13:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der
Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg wird in einer
schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der
Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung) ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Nach derzeitigem Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen,
die eine deutliche Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 14:
Was will der Senat gegen voraussichtliche Betriebsschließungen im Umfeld auf Grund von Schwierigkeiten
bei An- und Ablieferung von Gütern und Material unternehmen?
Antwort zu Frage 14:
Durch die weitestgehende Erhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit während der
einzelnen Bauphasen liegen derzeit keine Anhaltspunkte für mögliche Schwierigkeiten bei
der Andienung von Betrieben im Umfeld der Baumaßnahme vor.
Berlin, den 10. Februar 2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Berliner Ring: Nur eine Spur Richtung Hamburg Der nördliche Berliner Ring wird sechsspurig ausgebaut., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226739531/Berliner-Ring-Nur-eine-Spur-Richtung-Hamburg.html

Der nördliche Berliner Ring wird sechsspurig ausgebaut. Am Freitag wird eine Brücke im Bereich Birkenwerder eingehoben.

Berlin/Birkenwerder.. Autofahrer in Berlin und Brandenburg müssen sich auf weitere Einschränkungen auf den Autobahnen einstellen. So droht in der kommenden Woche ein weiterer #Engpass auf dem nördlichen Abschnitt der Autobahn #10, dem #Berliner Ring. Wie das Unternehmen #Havellandautobahn jetzt mitteilte, kann die Autobahn am Freitag voraussichtlich in der Zeit von 10 bis 22 Uhr zwischen den Anschlussstellen #Birkenwerder und #Mühlenbeck (Oberhavel) nur #einspurig befahren werden. Betroffen ist ein 600 Meter langer Abschnitt in in Richtung Hamburg Grund sind Bauarbeiten an der über die Autobahn führende Brücke für die #Bahnstrecke zwischen Oranienburg und Hohen Neuendorf. In Vorbereitung auf eine komplette Erneuerung werde zunächst eine #Behelfsbrücke eingehoben, über die der Bahnverkehr während der weiteren Bauarbeiten geleitet wird.

Bereits an diesem Wochenende gibt es im Zusammenhang mit den Bauarbeiten am Berliner Ring Sperrungen auf der Landstraße 30, die im Bereich Mühlenbeck über die #A10 führt. Grund dafür sind gleichfalls Brückenarbeiten. Gesperrt ist laut Havellandautobahn die …

Straßenverkehr: Maroder Zustand trotz umfangreicher Sanierung – Arbeiten an der Elsenbrücke im Jahr 2008, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Arbeiten sind bei der Sanierung der #Elsenbrücke 2008 ausgeführt worden?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Instandsetzungsarbeiten von 2007 bis 2010 wurden folgende Arbeiten
ausgeführt:

  • Rückbau und Neubau der Fahrbahnbeläge und Abdichtung
  • Rückbau und Neubau der #Fahrbahnübergangskonstruktionen
  • #Betoninstandsetzungen der Betonoberflächen und Oberflächenbeschichtung
  • Instandsetzung der Stahlbetoneinfassung der #Spannkammer und
    Spannkammerrückwand
  • Rückbau und Neubau Geländer
    Frage 2:
    Was hat die Sanierung damals gekostet?
    Antwort zu 2:
    Die Instandsetzungskosten beliefen sich auf rd. 3,6 Millionen Euro.
    Frage 3:
    Trifft es zu, dass im Rahmen der Sanierungsarbeiten auch die Spannkammern geöffnet wurden? Was wurde
    dabei entdeckt? Kam es durch den vorgefundenen Bauzustand zu Verzögerungen und Veränderungen im
    2
    Zeitplan der Sanierungsarbeiten? Wurden im Bereich der Spannkammern damals Wartungsarbeiten
    vorgenommen?
    Antwort zu 3:
    Die Spannkammern bzw. #Widerlagerkammern sind begehbar. Es wurde festgestellt, dass
    infolge der defekten Übergangskonstruktion und den damit verbundenen
    Feuchtigkeitseinwirkungen die erdseitige Fläche der Spannkammerwand geschädigt war.
    Die geschädigten Bereiche wurden ersetzt bzw. instandgesetzt. Es wurden keine
    Baumaßnahmen an tragenden Bauteilen vorgenommen.
    Frage 4:
    Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es trotz der Sanierung zehn Jahre später zu gravierenden
    Schäden kam und wie effektiv wird vor diesem Hintergrund die damalige Sanierung eingeschätzt?
    Antwort zu 4:
    Schäden an den tragenden Bauteilen oder darauf hin deutende Risse in Betonbauteilen
    waren bei der Sanierung vor 10 Jahren nicht feststellbar, sodass die Dauerhaftigkeit des
    Bauwerkes für einen langen Zeitraum gegeben sein sollte.
    Frage 5:
    Wann genau erfolgte die Feststellung der jetzigen Schäden und wie lässt sich das nun analysierte
    #Schadensausmaß konkret beschreiben? Was waren die Fehler beim Bau und der Sanierung 2008?
    Antwort zu 5:
    Die jetzigen Schäden wurden am 30.08.2018 festgestellt. Die Ursache ist auf eine
    Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den
    #Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten #Spannstahls und einem hohen
    Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in
    Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des
    Bestandsbauwerkes, der Wertung von #Laboruntersuchungen und Schadensbildern von
    anderen Brückenmaßnahmen, sowie rechnerischer #FEM-Modelle empirisch belegt
    werden.
    Mit Ausnahme eines zeitlichen Verzuges beim Betoneinbau im Bereich des Spannkastens
    konnten nach Auswertung der vorliegenden Bauwerksunterlagen keine Fehler festgestellt
    werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik.
    Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer
    Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem
    späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert.
    Frage 6:
    Welche Gründe führten zu der Entscheidung, die Brücke nun komplett abzureißen und neu zu bauen?
    3
    Antwort zu 6:
    Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk
    verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten
    #Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar.
    Frage 7:
    Welche Kosten werden für den Neubau veranschlagt? Was hätte eine Sanierung gekostet?
    Antwort zu 7:
    Nach erster vorliegender Kostenschätzung ist von Kosten für einen Ersatzneubau in Höhe
    von 50,2 Millionen Euro auszugehen. Da eine Instandsetzung/Sanierung nicht möglich ist,
    kann keine Kostenermittlung hierfür erfolgen.
    Frage 8:
    Wie sieht der #Zeitplan für den Neubau aus?
    Antwort zu 8:
    Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
    möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
    darstellen:
    Abriss östlicher Überbau: 2020
    Errichtung #Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
    Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
    Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
    Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
    Frage 9:
    Wo sollen die Kosten für den Neubau etatisiert werden und werden diese schon bei der
    Haushaltsanmeldung 2020/21 berücksichtigt? Können Fördermittel in Anspruch genommen werden und
    wenn ja, welche Programme und in welcher Höhe?
    Antwort zu 9:
    Hierzu finden derzeit Abstimmungen statt. Weitere Angaben sind nach dem
    gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich.
    Frage 10:
    Wird der #Querschnitt der Brücke so gewählt werden, dass ein möglicher Weiterbau der #A100 berücksichtigt
    ist? Wenn nein, warum nicht?
    4
    Antwort zu 10:
    Alle relevanten Fragen zur Planung des Ersatzneubaus werden im Rahmen der
    verschiedenen Planungsstufen geprüft, bewertet und beantwortet.
    Berlin, den 18.12.2018
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Straßenbahn: Baulicher Zustand der „Langen Brücke“ und der Behelfsbrücke in Köpenick – Was muss dringend verbessert werden?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird die Stand- und #Verkehrssicherheit der „#Langen Brücke“ und der #Behelfsbrücke bewertet? Antwort zu 1: Die #Standsicherheit beider Brücken ist grundsätzlich gegeben. Die #historische Lange Brücke ist statisch nicht in der Lage, den jeweils zweispurigen Rich-tungsverkehr inkl. #Straßenbahn aufzunehmen. Aus diesem Grund wird der zweispurige Verkehr Richtung West und der Straßenbahnverkehr über die Behelfsbrücke geleitet. Die Verkehrssicherheit der Langen Brücke und der Behelfsbrücke Lange Brücke ist unter Berücksichtigung der Einhaltung der Begrenzung der Höchstgeschwindig-keit von 30 km/h vor und auf der Behelfsbrücke gegeben. Frage 2: Wie hoch wird der Investitionsbedarf an der „Langen Brücke“ und der Behelfsbrücke in Köpenick eingeschätzt? Antwort zu 2: Mittelfristig ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand ein Ersatzneubau der Langen Brücke er-forderlich, um die Behelfsbrücke rückbauen zu können. Der vorgeschätzte Investitionsbedarf für den Ersatzneu-bau beträgt ca. 11,5 Mio. € ohne Berücksichtigung von Mehraufwendungen für eine aufwendige Brückengrün-dung in Flussnähe sowie für historische Gestaltungsele-mente. Um die Verkehrssicherheit der Behelfsbrücke und der alten Langen Brücke bis zum vorgesehenen Ersatzneubau zu gewährleisten, sind laufende Instandsetzungsarbeiten an den Brücken unvermeidbar. Frage 3: Wann ist geplant, hier zu verbessernden Maßnahmen zu kommen? Antwort zu 3: Unter der Voraussetzung der Sicherstel-lung der hierfür erforderlichen Personalkapazitäten ist der Ersatzneubau der Langen Brücke in der Investitionspla-nung 2014 bis 2018 des Landes Berlin mit einem Baube-ginn im Jahr 2018 angemeldet. Frage 4: Welche baulichen Konsequenzen wurden aus dem schrecklichen Unfall vom 03.12.2014 an der Be-helfsbrücke gezogen? Antwort zu Frage 4: Der Unfall wird nach dem Vor-liegen der Auswertung der Polizei zum Anlass genom-men, die Notwendigkeit einer Nachrüstung entsprechend dem neuen Regelwerk zu prüfen. Maßgeblich ist hier die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009). Unter 1 (3) ist der Gel-tungsbereich definiert. In Frage stehen hier die Absätze 3d und 3e. Zu klären ist zunächst, ob die Unfallart „Ab-kommen von der Straße“ überwiegt bzw. sonstige Unfall-häufigkeiten vorliegen. Sollte dies erkannt werden, wären entsprechend der RPS 2009, Tabelle 5 ein 15 – 20 cm hoher Schrammbord und die Montage eines Geländers mit Seil erforderlich. Als Schrammbord gilt hier der Bord als Abgrenzung der Fahrbahn zur Geh- und Radbahn, welcher bereits vorhanden ist. Mit den zuständigen Be-hörden wird ein Sicherheitsaudit durchgeführt werden. Frage 5: Wann und inwiefern werden die Seitenberei-che an der Behelfsbrücke besser geschützt? Antwort zu Frage 5: Die Seitenbereiche der unmittel-baren Behelfsbrücke sind gegenüber abirrendem KFZ-Verkehr durch die konstruktive Anordnung der Fachwerk-träger zwischen Fahrbahn und Gehweg sowie bereits bauzeitlich angebrachten Leitplanken geschützt. Der o. g. Unfall hat sich nicht auf dem eigentlichen Überbau der Behelfsbrücke ereignet, sondern im Kurven-bereich vor der Brückenkonstruktion. Die RPS sieht in diesen denkbaren Absturzbereichen in Abhängigkeit einer Gefährdungsstufe nach Tabelle 5 die Anordnung einer Anschlusskonstruktion an das Brückenbauwerk vor. Bei hohen zugelassenen Geschwindigkeiten (größer 100 km/h) könnten die Leitplanken verlängert werden. Bei niedrigen Geschwindigkeiten (kleiner 50 km/h) wäre der beschriebene Schrammbord sowie das Geländer entspre-chend Antwort zu Frage 4 anzuordnen. Frage 6: Was spricht für bzw. gegen die Installation längerer Leitplanken? Antwort zu Frage 6: Siehe Antwort zu 4 und 5. Berlin, den 09. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)

Straßenverkehr: Wie geht es weiter mit der Langen Brücke in Köpenick?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und mit welchem Ergebnis wurde der bauliche Zustand der #Behelfsbrücke an der #Langen Brücke in #Köpenick seit 1999 untersucht? Antwort zu 1: Die Behelfsbrücke Lange Brücke (Bw.- Nr. 16029a) wird entsprechend der DIN 1076 – Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung – regelmäßig untersucht. Im Abstand und im Wechsel von drei Jahren finden eine Haupt- sowie eine Einfache Prüfung statt. Seit 1999 erfolgte Prüfungen: 16.06.1999 Sonderprüfung 04.04.2001 Einfache Prüfung 10.11.2003 Hauptprüfung 24.11.2006 Einfache Prüfung 21.05.2010 Hauptprüfung 12.09.2012 Einfache Prüfung Darüber hinaus werden jährlich eine Besichtigung und zwei Beobachtungen durchgeführt. Im Ergebnis der Haupt- und der Einfachen Prüfungen werden auf Basis einer programm-gestützten qualitativen Mängelauswertung die jeweilige Zustandsnote erteilt. Diese Note variiert seit 1999 zwischen 1,8 und 3,0 und bewertet den Bauwerkszustand allein zum jeweiligen Tag der Prüfung. Im Ergebnis der zuletzt erfolgten Einfachen Prüfung wird festgestellt, dass die Standsicherheit des Bauwerks gegeben ist. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschäden, die mittelfristig zu Standsicherheits- oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führen, wurden durch laufende Unterhaltung und kurzfristige Instandsetzungen bzw. mittelfristig im Rahmen der Bauwerksunterhaltung vermieden. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden seit 1999 zur Ertüchtigung dieser Brücke durchgeführt? Antwort zu 2: Laufende Unterhaltung und kurzfristige Instandsetzungen werden ständig erbracht. Ansonsten wäre eine Offenhaltung der Behelfsbrücke für den Kraftfahrzeugverkehr nicht möglich. Allein im Zeitraum seit 2008 wurden mehr als 20 kurzfristige Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, die das Neu- oder Wiederbefestigen der Übergangsbleche, das Justieren der Stahlplatten in der Fahrbahn, die Erneuerung von Verbindungsmitteln, das Austauschen von Lagerplatten oder die Erneuerung der Fahr- und Gehbahnbeläge auf und vor der Brücke beinhalteten. Frage 3: Welche Kosten entstanden dabei jeweils und aus welchen Haushaltstiteln wurden sie beglichen? Antwort zu 3: Im Zeitraum ab 2008 wurden etwas mehr als 100.000 € für kurzfristige Instandsetzungen und die laufende Unterhaltung ausgegeben. Die Kosten wurden aus dem Titel 1255 / 52102 beglichen. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Brücke bis zum Ende des Jahres 1999 in Betrieb sein sollte, nun aber 15 Jahre über diesen Termin hinaus genutzt wird? Antwort zu 4: Die historische Lange Brücke ist infolge fortschreitender Setzung nicht mehr in der Lage, den jeweils zweispurigen Richtungsverkehr inkl. Straßenbahn aufzunehmen. Die weitere Nutzung der Behelfsbrücke ist insofern vor allem aus Sicht des Bezirks unabdingbar. Frage 5: Kann der Senat eine Prognose über die restliche Nutzungsdauer der Behelfsbrücke abgeben, wann wird der Rückbau erfolgen? Antwort zu 5: Die restliche Nutzungsdauer ist abhängig vom Instandsetzungsaufwand, um die Behelfsbrücke über einen Zeitraum x weiter zu betreiben. Um die Behelfsbrücke über einen längeren Zeitraum noch unter Betrieb zu halten und den Maßstäben der Verkehrssicherheit zu genügen, ist jedoch mittelfristig eine Grundinstandsetzung notwendig, die u.a. eine partielle Erneuerung des Korrosionsschutzes, den Austausch der Lager der Fahrbahnbleche, den partiellen Ersatz der Fahrbahnbleche und ggf. deren Befestigung zur Lärmminderung und den Einbau von lärmmindernden Übergangskonstruktionen umfasst. Ein Rückbau könnte aus Sicht der Senatsverwaltung und unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals mittelfristig vorbereitet werden, sofern Klarheit über den Sanierungs- oder Ersatzbauplan für die Lange Brücke besteht. Frage 6: Ist der Senat der Ansicht, dass die verbleibende alte Brücke an dieser Stelle den Verkehr nach der Öffnung der TVO (Tangentiale Verbindung Ost) bewältigen kann? Antwort zu 6: Die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) im Bereich Köpenick ist als westliche Tangente im Umfahrungssystem für die Altstadt Köpenick vorhanden. Die Funktion und auch der Verkehr auf der Langen Brücke in Köpenick werden sich bei der geplanten Verlängerung der TVO von der Straße An der Wuhlheide bis zur Märkischen Allee nicht ändern. Die Lange Brücke ist und bleibt als südliche Tangente Bestandteil des Umfahrungssystems der Altstadt Köpenick. Auf Grund des baulichen Zustandes der „alten“ Langen Brücke könnte diese weder den heutigen (eine Richtung einschließlich Straßenbahn wird über die Behelfsbrücke geführt), noch den perspektivischen Verkehr (Gesamtverkehr in beiden Richtungen einschl. Straßenbahn) aufnehmen. Berlin, den 08. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)