Straßenverkehr: Maroder Zustand trotz umfangreicher Sanierung – Arbeiten an der Elsenbrücke im Jahr 2008, aus Senat

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Frage 1:
Welche Arbeiten sind bei der Sanierung der #Elsenbrücke 2008 ausgeführt worden?
Antwort zu 1:
Im Rahmen der #Instandsetzungsarbeiten von 2007 bis 2010 wurden folgende Arbeiten
ausgeführt:

  • Rückbau und Neubau der Fahrbahnbeläge und Abdichtung
  • Rückbau und Neubau der #Fahrbahnübergangskonstruktionen
  • #Betoninstandsetzungen der Betonoberflächen und Oberflächenbeschichtung
  • Instandsetzung der Stahlbetoneinfassung der #Spannkammer und
    Spannkammerrückwand
  • Rückbau und Neubau Geländer
    Frage 2:
    Was hat die Sanierung damals gekostet?
    Antwort zu 2:
    Die Instandsetzungskosten beliefen sich auf rd. 3,6 Millionen Euro.
    Frage 3:
    Trifft es zu, dass im Rahmen der Sanierungsarbeiten auch die Spannkammern geöffnet wurden? Was wurde
    dabei entdeckt? Kam es durch den vorgefundenen Bauzustand zu Verzögerungen und Veränderungen im
    2
    Zeitplan der Sanierungsarbeiten? Wurden im Bereich der Spannkammern damals Wartungsarbeiten
    vorgenommen?
    Antwort zu 3:
    Die Spannkammern bzw. #Widerlagerkammern sind begehbar. Es wurde festgestellt, dass
    infolge der defekten Übergangskonstruktion und den damit verbundenen
    Feuchtigkeitseinwirkungen die erdseitige Fläche der Spannkammerwand geschädigt war.
    Die geschädigten Bereiche wurden ersetzt bzw. instandgesetzt. Es wurden keine
    Baumaßnahmen an tragenden Bauteilen vorgenommen.
    Frage 4:
    Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass es trotz der Sanierung zehn Jahre später zu gravierenden
    Schäden kam und wie effektiv wird vor diesem Hintergrund die damalige Sanierung eingeschätzt?
    Antwort zu 4:
    Schäden an den tragenden Bauteilen oder darauf hin deutende Risse in Betonbauteilen
    waren bei der Sanierung vor 10 Jahren nicht feststellbar, sodass die Dauerhaftigkeit des
    Bauwerkes für einen langen Zeitraum gegeben sein sollte.
    Frage 5:
    Wann genau erfolgte die Feststellung der jetzigen Schäden und wie lässt sich das nun analysierte
    #Schadensausmaß konkret beschreiben? Was waren die Fehler beim Bau und der Sanierung 2008?
    Antwort zu 5:
    Die jetzigen Schäden wurden am 30.08.2018 festgestellt. Die Ursache ist auf eine
    Kombination aus verschiedenen Einflussgrößen und hier insbesondere auf den
    #Spannkraftverlust des spannungsrisskorrosionsgefährdeten #Spannstahls und einem hohen
    Temperaturgradienten im Sommer 2018 zurückzuführen. Die Ursachen konnten in
    Auswertung des Schadensbildes, durch Verformungsauswertungen des
    Bestandsbauwerkes, der Wertung von #Laboruntersuchungen und Schadensbildern von
    anderen Brückenmaßnahmen, sowie rechnerischer #FEM-Modelle empirisch belegt
    werden.
    Mit Ausnahme eines zeitlichen Verzuges beim Betoneinbau im Bereich des Spannkastens
    konnten nach Auswertung der vorliegenden Bauwerksunterlagen keine Fehler festgestellt
    werden. Der Bau der Elsenbrücke erfolgte nach dem damaligen Stand der Technik.
    Die Schäden lassen sich dem verwendeten Spannstahl zuordnen. Gefährdungen einer
    Spannstahlstahlbewehrung infolge Spannungsrisskorrosion wurden erst zu einem
    späteren Zeitpunkt belegbar dokumentiert.
    Frage 6:
    Welche Gründe führten zu der Entscheidung, die Brücke nun komplett abzureißen und neu zu bauen?
    3
    Antwort zu 6:
    Der Spannstahl ist über die gesamte Länge unmittelbar mit dem gesamten Bauwerk
    verbunden. Eine Ertüchtigung des Bauwerks oder der Austausch von geschädigten
    #Spanngliedern im Spannkasten ist nicht durchführbar.
    Frage 7:
    Welche Kosten werden für den Neubau veranschlagt? Was hätte eine Sanierung gekostet?
    Antwort zu 7:
    Nach erster vorliegender Kostenschätzung ist von Kosten für einen Ersatzneubau in Höhe
    von 50,2 Millionen Euro auszugehen. Da eine Instandsetzung/Sanierung nicht möglich ist,
    kann keine Kostenermittlung hierfür erfolgen.
    Frage 8:
    Wie sieht der #Zeitplan für den Neubau aus?
    Antwort zu 8:
    Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Angabe eines belastbaren Zeitplanes nicht
    möglich. Entsprechend einer groben Abschätzung könnte sich der Ablauf folgendermaßen
    darstellen:
    Abriss östlicher Überbau: 2020
    Errichtung #Behelfsbrücke: 2021 bis 2022
    Ersatzneubau der westlichen Brückenhälfte: 2023 bis 2025
    Rückbau Behelfsbrücke: 2025/2026
    Ersatzneubau der östlichen Brückenhälfte: 2026 bis 2028
    Frage 9:
    Wo sollen die Kosten für den Neubau etatisiert werden und werden diese schon bei der
    Haushaltsanmeldung 2020/21 berücksichtigt? Können Fördermittel in Anspruch genommen werden und
    wenn ja, welche Programme und in welcher Höhe?
    Antwort zu 9:
    Hierzu finden derzeit Abstimmungen statt. Weitere Angaben sind nach dem
    gegenwärtigen Kenntnisstand nicht möglich.
    Frage 10:
    Wird der #Querschnitt der Brücke so gewählt werden, dass ein möglicher Weiterbau der #A100 berücksichtigt
    ist? Wenn nein, warum nicht?
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    Antwort zu 10:
    Alle relevanten Fragen zur Planung des Ersatzneubaus werden im Rahmen der
    verschiedenen Planungsstufen geprüft, bewertet und beantwortet.
    Berlin, den 18.12.2018
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Straßenbahn: Baulicher Zustand der „Langen Brücke“ und der Behelfsbrücke in Köpenick – Was muss dringend verbessert werden?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird die Stand- und #Verkehrssicherheit der „#Langen Brücke“ und der #Behelfsbrücke bewertet? Antwort zu 1: Die #Standsicherheit beider Brücken ist grundsätzlich gegeben. Die #historische Lange Brücke ist statisch nicht in der Lage, den jeweils zweispurigen Rich-tungsverkehr inkl. #Straßenbahn aufzunehmen. Aus diesem Grund wird der zweispurige Verkehr Richtung West und der Straßenbahnverkehr über die Behelfsbrücke geleitet. Die Verkehrssicherheit der Langen Brücke und der Behelfsbrücke Lange Brücke ist unter Berücksichtigung der Einhaltung der Begrenzung der Höchstgeschwindig-keit von 30 km/h vor und auf der Behelfsbrücke gegeben. Frage 2: Wie hoch wird der Investitionsbedarf an der „Langen Brücke“ und der Behelfsbrücke in Köpenick eingeschätzt? Antwort zu 2: Mittelfristig ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand ein Ersatzneubau der Langen Brücke er-forderlich, um die Behelfsbrücke rückbauen zu können. Der vorgeschätzte Investitionsbedarf für den Ersatzneu-bau beträgt ca. 11,5 Mio. € ohne Berücksichtigung von Mehraufwendungen für eine aufwendige Brückengrün-dung in Flussnähe sowie für historische Gestaltungsele-mente. Um die Verkehrssicherheit der Behelfsbrücke und der alten Langen Brücke bis zum vorgesehenen Ersatzneubau zu gewährleisten, sind laufende Instandsetzungsarbeiten an den Brücken unvermeidbar. Frage 3: Wann ist geplant, hier zu verbessernden Maßnahmen zu kommen? Antwort zu 3: Unter der Voraussetzung der Sicherstel-lung der hierfür erforderlichen Personalkapazitäten ist der Ersatzneubau der Langen Brücke in der Investitionspla-nung 2014 bis 2018 des Landes Berlin mit einem Baube-ginn im Jahr 2018 angemeldet. Frage 4: Welche baulichen Konsequenzen wurden aus dem schrecklichen Unfall vom 03.12.2014 an der Be-helfsbrücke gezogen? Antwort zu Frage 4: Der Unfall wird nach dem Vor-liegen der Auswertung der Polizei zum Anlass genom-men, die Notwendigkeit einer Nachrüstung entsprechend dem neuen Regelwerk zu prüfen. Maßgeblich ist hier die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009). Unter 1 (3) ist der Gel-tungsbereich definiert. In Frage stehen hier die Absätze 3d und 3e. Zu klären ist zunächst, ob die Unfallart „Ab-kommen von der Straße“ überwiegt bzw. sonstige Unfall-häufigkeiten vorliegen. Sollte dies erkannt werden, wären entsprechend der RPS 2009, Tabelle 5 ein 15 – 20 cm hoher Schrammbord und die Montage eines Geländers mit Seil erforderlich. Als Schrammbord gilt hier der Bord als Abgrenzung der Fahrbahn zur Geh- und Radbahn, welcher bereits vorhanden ist. Mit den zuständigen Be-hörden wird ein Sicherheitsaudit durchgeführt werden. Frage 5: Wann und inwiefern werden die Seitenberei-che an der Behelfsbrücke besser geschützt? Antwort zu Frage 5: Die Seitenbereiche der unmittel-baren Behelfsbrücke sind gegenüber abirrendem KFZ-Verkehr durch die konstruktive Anordnung der Fachwerk-träger zwischen Fahrbahn und Gehweg sowie bereits bauzeitlich angebrachten Leitplanken geschützt. Der o. g. Unfall hat sich nicht auf dem eigentlichen Überbau der Behelfsbrücke ereignet, sondern im Kurven-bereich vor der Brückenkonstruktion. Die RPS sieht in diesen denkbaren Absturzbereichen in Abhängigkeit einer Gefährdungsstufe nach Tabelle 5 die Anordnung einer Anschlusskonstruktion an das Brückenbauwerk vor. Bei hohen zugelassenen Geschwindigkeiten (größer 100 km/h) könnten die Leitplanken verlängert werden. Bei niedrigen Geschwindigkeiten (kleiner 50 km/h) wäre der beschriebene Schrammbord sowie das Geländer entspre-chend Antwort zu Frage 4 anzuordnen. Frage 6: Was spricht für bzw. gegen die Installation längerer Leitplanken? Antwort zu Frage 6: Siehe Antwort zu 4 und 5. Berlin, den 09. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)

Straßenverkehr: Wie geht es weiter mit der Langen Brücke in Köpenick?, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und mit welchem Ergebnis wurde der bauliche Zustand der #Behelfsbrücke an der #Langen Brücke in #Köpenick seit 1999 untersucht? Antwort zu 1: Die Behelfsbrücke Lange Brücke (Bw.- Nr. 16029a) wird entsprechend der DIN 1076 – Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung – regelmäßig untersucht. Im Abstand und im Wechsel von drei Jahren finden eine Haupt- sowie eine Einfache Prüfung statt. Seit 1999 erfolgte Prüfungen: 16.06.1999 Sonderprüfung 04.04.2001 Einfache Prüfung 10.11.2003 Hauptprüfung 24.11.2006 Einfache Prüfung 21.05.2010 Hauptprüfung 12.09.2012 Einfache Prüfung Darüber hinaus werden jährlich eine Besichtigung und zwei Beobachtungen durchgeführt. Im Ergebnis der Haupt- und der Einfachen Prüfungen werden auf Basis einer programm-gestützten qualitativen Mängelauswertung die jeweilige Zustandsnote erteilt. Diese Note variiert seit 1999 zwischen 1,8 und 3,0 und bewertet den Bauwerkszustand allein zum jeweiligen Tag der Prüfung. Im Ergebnis der zuletzt erfolgten Einfachen Prüfung wird festgestellt, dass die Standsicherheit des Bauwerks gegeben ist. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschäden, die mittelfristig zu Standsicherheits- oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führen, wurden durch laufende Unterhaltung und kurzfristige Instandsetzungen bzw. mittelfristig im Rahmen der Bauwerksunterhaltung vermieden. Frage 2: Welche Maßnahmen wurden seit 1999 zur Ertüchtigung dieser Brücke durchgeführt? Antwort zu 2: Laufende Unterhaltung und kurzfristige Instandsetzungen werden ständig erbracht. Ansonsten wäre eine Offenhaltung der Behelfsbrücke für den Kraftfahrzeugverkehr nicht möglich. Allein im Zeitraum seit 2008 wurden mehr als 20 kurzfristige Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt, die das Neu- oder Wiederbefestigen der Übergangsbleche, das Justieren der Stahlplatten in der Fahrbahn, die Erneuerung von Verbindungsmitteln, das Austauschen von Lagerplatten oder die Erneuerung der Fahr- und Gehbahnbeläge auf und vor der Brücke beinhalteten. Frage 3: Welche Kosten entstanden dabei jeweils und aus welchen Haushaltstiteln wurden sie beglichen? Antwort zu 3: Im Zeitraum ab 2008 wurden etwas mehr als 100.000 € für kurzfristige Instandsetzungen und die laufende Unterhaltung ausgegeben. Die Kosten wurden aus dem Titel 1255 / 52102 beglichen. Frage 4: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die Brücke bis zum Ende des Jahres 1999 in Betrieb sein sollte, nun aber 15 Jahre über diesen Termin hinaus genutzt wird? Antwort zu 4: Die historische Lange Brücke ist infolge fortschreitender Setzung nicht mehr in der Lage, den jeweils zweispurigen Richtungsverkehr inkl. Straßenbahn aufzunehmen. Die weitere Nutzung der Behelfsbrücke ist insofern vor allem aus Sicht des Bezirks unabdingbar. Frage 5: Kann der Senat eine Prognose über die restliche Nutzungsdauer der Behelfsbrücke abgeben, wann wird der Rückbau erfolgen? Antwort zu 5: Die restliche Nutzungsdauer ist abhängig vom Instandsetzungsaufwand, um die Behelfsbrücke über einen Zeitraum x weiter zu betreiben. Um die Behelfsbrücke über einen längeren Zeitraum noch unter Betrieb zu halten und den Maßstäben der Verkehrssicherheit zu genügen, ist jedoch mittelfristig eine Grundinstandsetzung notwendig, die u.a. eine partielle Erneuerung des Korrosionsschutzes, den Austausch der Lager der Fahrbahnbleche, den partiellen Ersatz der Fahrbahnbleche und ggf. deren Befestigung zur Lärmminderung und den Einbau von lärmmindernden Übergangskonstruktionen umfasst. Ein Rückbau könnte aus Sicht der Senatsverwaltung und unter Berücksichtigung des vorhandenen Personals mittelfristig vorbereitet werden, sofern Klarheit über den Sanierungs- oder Ersatzbauplan für die Lange Brücke besteht. Frage 6: Ist der Senat der Ansicht, dass die verbleibende alte Brücke an dieser Stelle den Verkehr nach der Öffnung der TVO (Tangentiale Verbindung Ost) bewältigen kann? Antwort zu 6: Die Tangentiale Verbindung Ost (TVO) im Bereich Köpenick ist als westliche Tangente im Umfahrungssystem für die Altstadt Köpenick vorhanden. Die Funktion und auch der Verkehr auf der Langen Brücke in Köpenick werden sich bei der geplanten Verlängerung der TVO von der Straße An der Wuhlheide bis zur Märkischen Allee nicht ändern. Die Lange Brücke ist und bleibt als südliche Tangente Bestandteil des Umfahrungssystems der Altstadt Köpenick. Auf Grund des baulichen Zustandes der „alten“ Langen Brücke könnte diese weder den heutigen (eine Richtung einschließlich Straßenbahn wird über die Behelfsbrücke geführt), noch den perspektivischen Verkehr (Gesamtverkehr in beiden Richtungen einschl. Straßenbahn) aufnehmen. Berlin, den 08. Dezember 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Dez. 2014)

Straßenverkehr + Bus: Ersatzneubau der Freybrücke: Vollständige Bereitstellung und Fertigstellung der Behelfsumfahrung, aus Senat

www.berlin.de #Vorfristige #Inbetriebnahme der stadteinwärts führenden zwei Fahrspuren auf der #Behelfsbrücke am 13.10.2014 – #Lastbeschränkung auf 18 Tonnen wird aufgehoben

Durch die Inbetriebnahme der stadteinwärts führenden zwei Fahrspuren auf der Behelfsbrücke für den Neubau der #Freybrücke zum 13.10.2014 wird ein Meilenstein im Bauablauf erreicht. Die ursprünglich erst für November 2014 geplante Inbetriebnahme konnte durch den hohen Einsatz der bauausführenden Firmen und der Versorgungsunternehmen sowie der erforderlichen Koordination frühzeitiger abgeschlossen werden. Die Freybrücke überquert im Zuge der #Heerstraße (Bundesstraße 2 und 5) die Untere #Havel Wasserstraße (UHW) in Berlin Spandau und verbindet die Stadtbezirke Spandau und Charlottenburg/Wilmersdorf. Der Bauwerkszustand der ca. 100 Jahre alten Freybrücke wurde im Rahmen der Brückenprüfung als nicht mehr ausreichend eingestuft. Ein Ersatzneubau ist zwingend erforderlich. Um während der Errichtung des eigentlichen Ersatzneubaus der Freybrücke den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer aufrechtzuerhalten, wurde in Gestalt einer Behelfsbrücke im Verlauf der Heerstraße eine Behelfsumfahrung mit vier Fahrspuren sowie einem Geh- und Radweg vollständig errichtet. Bereits am 01.10.2014 erfolgte die Inbetriebnahme der stadtauswärts führenden Fahrspuren auf der Behelfsbrücke (Richtung Nauen). Mit der nunmehr erfolgenden Inbetriebnahme auch der stadteinwärts führenden Fahrspuren, wird gleichzeitig das bestehende und stark geschädigte alte Brückenbauwerk vollständig außer Betrieb genommen und für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Darüber hinaus kann auch der Schwerlastverkehr, welcher auf Grund der erfolgten Lastbeschränkung des Bestandbauwerkes auf 18 Tonnen zwischenzeitlich über eine eingerichtete Umleitungsstrecke geleitet werden musste, durch die Inbetriebnahme der Behelfsumfahrung wieder vollständig die Bundesstraße B2/5 befahren. Durch die Inbetriebnahme der stadteinwärts führenden Fahrspuren auf der Behelfsbrücke werden weitere Projektziele erreicht: Das bestehende Brückenbauwerk wird für den öffentlichen Verkehr gesperrt und kann nunmehr für den Abbruch vorbereitet werden. Die stadteinwärts führende Umleitungsstrecke für den Fahrzeugverkehr über 18 Tonnen von dem Knotenpunkt Heerstraße/Ecke Gatower Straße über Wilhelmstraße, Klosterstraße, Ruhlebener Straße, Charlottenburger Chaussee, Spandauer Damm, Königin-Elisabeth Straße kann zurückgebaut werden. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten sich auf die geänderte Verkehrssituation einzustellen. Während der zur Umstellung des Fahrzeugverkehrs erforderlichen Sicherungsarbeiten muss am 13.10.2014 mit zwischenzeitlichen Einschränkungen gerechnet werden.Bilder: Baustelle Freybrücke im Mai 2014 Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr: Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: In welchem Zeitraum plant der Senat den #Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke? Antwort zu 1: Die Maßnahme ist in die Investitionsplanung des Landes mit einem Baubeginn in 2016 aufgenommen worden. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre. Frage 2: Welchen Stand besitzt die Planung zum Neubau und was ist dazu noch weiter zu leisten? Antwort zu 2: Die Planungen zum #Ersatzneubau können frühestens in der 2. Jahreshälfte 2014 beginnen. Frage 3: Welchen Kostenrahmen besitzt die Baumaßnahme? Antwort zu 3: Die Kosten der Baumaßnahme werden ca. 2,8 Mio. € betragen. Frage 4: Inwieweit sind bzw. werden umweltrechtliche Belange in die Planung einfließen? Frage 5: Inwieweit sind bzw. werden verkehrliche Belange (privat wie öffentlich) in die Planung einfließen? Frage 6: Inwieweit plant der Senat den Verkehr zwischen #Müggelheim und der Gemeinde #Gosen-Neu Zittau während der Bauphase aufrechtzuhalten und welche Einschränkungen sind dabei in Kauf zu nehmen? Antwort zu 4, 5 und 6: Im Zusammenhang mit den technischen Planungen werden Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs (u.a. #Behelfsbrücke, halbseitiges Bauen) durchgeführt. Bei der Entscheidungsfindung werden umweltrechtliche Belange ebenso wie verkehrliche Belange einfließen und planrechtlich zu erörtern sein. Bei der Gewichtung aller Belange kommt der verkehrlichen Relevanz der Straße für den Individual- und Wirtschaftsverkehr aber auch für den öffentlichen Personennahverkehr eine besondere Bedeutung zu. Berlin, den 27. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r …………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Juli 2014)

Straßenverkehr + Bus: Lange Brücke in Berlin Treptow-Köpenick: Sperrung der nördlichen Behelfsbrücke – Verkehrsführung über die südliche Behelfsbrücke, aus Senat

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Die #Lange #Brücke in Berlin Treptow-Köpenick überquert die Dahme und stellt eine wichtige Verbindung im Zuge der Müggelheimer Straße von und zur Altstadt Köpenick dar. Derzeit wird für den Fußgänger-, Rad- und Straßenverkehr in Fahrtrichtung Innenstadt die nördliche #Behelfsbrücke genutzt. Am Brückenende haben sich bei dem in Fahrbahnmitte befindlichen Übergangsblech die Schraubverbindungen gelöst. Es besteht die Gefahr, dass dieses Blech gänzlich aus der Verankerung gerissen wird. Zur Beseitigung dieser #Gefahrenstelle erfolgt am kommenden Mittwoch, dem 16.04.2014 ab 9:00 Uhr und somit nach Abfluss des Berufsverkehrs die #Vollsperrung dieses Überbaus für den Linienbus- und motorisierten Individualverkehr. Der Fußgänger- und Radverkehr ist nicht betroffen. In diesem Zeitraum wird einspurig die parallele zweite Behelfsbrücke genutzt, die ansonsten ausschließlich der Straßenbahn zur Verfügung steht. Es ist beabsichtigt, die Arbeiten noch am 16.04.2014 abzuschließen. Für den Fall, dass das nicht möglich sein sollte, müssen die Arbeiten am Donnerstag, dem 17.04.2014 fortgesetzt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Bauwerk ab Freitag, dem 18.04.2014 wieder dem Straßenverkehr zur Verfügung stehen wird.Bilder: Lange Brücke (Digitale farbige Orthophotos 2011)Weitere Dokumente gibt es im Originalartikel Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Straßenverkehr + Bus: Sperrung der Freybrücke – Staakener Dorfkern von Schwerlastverkehr entlasten, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre nicht erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:

Frage 1: Wann ist mit der #Öffnung der #Behelfsbrücke, wann mit der #Fertigstellung der neuen #Freybrücke zu rechnen, welche Auswirkungen für den Wirtschaftsund #ÖPNV-Verkehr hat bis dahin die Sperrung der Freybrücke für Fahrzeuge ab 18 Tonnen? Antwort zu 1.: Die Bauablaufplanung sieht die Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung für Sommer 2014 vor. Derzeit werden Änderungen der Bautechnologie und Beschleunigungsmaßnahmen geprüft, welche eine vorgezogene Teilfreigabe und Verkehrsfreigabe der Behelfsumfahrung beinhalten. Mit der Verkehrsfreigabe der neuen Freybrücke ist weiterhin mit Ende 2015 zu rechnen. Die alte Brückenkonstruktion wird aufgrund des Bauwerkszustandes ständig überwacht. Hierbei sind Setzungen an der stark geschädigten Altkonstruktion erkennbar geworden. Aus Sicherheitsgründen wurde bis zu einer erneuten Untersuchung der Brückenkonstruktion zunächst eine Befahrung mit LKW in beiden Richtungen verboten. Untersuchungen des Haupttragwerkes der alten Brückenkonstruktion durch einen Prüfingenieur und sofort ausgeführte Notunterstützungsmaßnahmen ermöglichten die Freigabe der Brücke für Fahrzeuge bis 18 t zulässiges Gesamtmasse in einer Spur je Richtung. Mit der seit 17.01.2014 auf 18 Tonnen erweiterten Lastbeschränkung konnte diese Verkehrsverbindung wieder für einen großen Teil der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer freigegeben werden. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Sofortmaßnahmen Umleitungsstrecken eingerichtet. Die Auswirkungen für den Wirtschafts- und ÖPNVVerkehr bestehen im Wesentlichen aus der Anpassung und Berücksichtigung der Lastbeschränkung für Fahrzeuge über 18 Tonnen. Insbesondere mit der BVG laufen enge Abstimmungen zur weitestmöglichen Aufrechterhaltung der bestehenden Verkehrsanbindungen über die Freybrücke. Die Freybrücke wird regulär von den Linien M49 (Heerstraße/ Nennhauser Damm – S+U Zoologischer Garten) und X34 (Kladow, Kaserne Hottengrund – S+U Zoologischer Garten) sowie in der Hauptverkehrszeit zusätzlich von der Linie X49 (Staaken, Hahneberg – S Messe Nord/ICC) befahren. Auf den Linien M49 und X34 sind planmäßig Doppeldecker- oder Gelenkbusse im Einsatz, die je Fahrzeug rund 100 Gesamtplätze bieten und ein zulässiges Gesamtgewicht von 26 bzw. 28 Tonnen aufweisen. Diese Fahrzeugtypen können die Freybrücke aufgrund der verringerten Tragfähigkeit bis zur Inbetriebnahme der Behelfsbrücke nicht mehr passieren. Die BVG hat daher die gesamte Linie M49 auf zwölf Meter lange Eindecker-Busse mit rund 70 Gesamtplätzen und einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen umgestellt. Aufgrund des bei der BVG erforderlichen organisatorischen Vorlaufs für Angebotsanpassungen wird zunächst der reguläre 10-Minuten-Takt der Linie beibehalten. Ab dem 09.02.2014 wird die BVG die Linie M49 alle sechs bis sieben Minuten bedienen. Die Linie X34 wird verkürzt und fährt ab Gatower Straße/Heerstraße umgeleitet über Wilhelmstraße und Klosterstraße zum S+U-Bahnhof Rathaus Spandau. Der Abschnitt Heerstraße bis Zoologischer Garten entfällt. Die Linie X49 entfällt komplett. Die Bedienung aller drei Linien mit kleineren Eindeckern ist nach Angaben der BVG mit dem vorhandenen Fahrzeugpark nicht möglich. Aufgrund des Einsatzes kleinerer Fahrzeuge sowie der umgeleiteten bzw. eingestellten Linien ist die Platzkapazität in der Relation Heerstraße – Kantstraße – S+U Zoologischer Garten gegenüber dem regulären Angebot merkbar eingeschränkt. Die Fahrgäste sollten daher nach Möglichkeit die betroffenen Abschnitte umfahren. Hierfür bieten sich die SBahn- Linie 5 zwischen S+U Rathaus Spandau, S Heerstraße und S+U Zoologischer Garten, die U-Bahn-Linie 2 zwischen U Theodor-Heuss-Platz und S+U Zoologischer Garten sowie die Regionalbahnlinien RE 2 und RB 14 zwischen S+U Rathaus Spandau und S+U Zoologischer Garten an. Frage 2: Wie bewertet der Senat, zur Entlastung des Dorfkerns Staaken, Vorschläge zur Umleitungsregelung über die Straße Am Industriepark (insbesondere abknickende Vorfahrtsregelung Nennhauser Damm/Am Industriepark und bessere Ausschilderung)? Antwort zu 2.: Die Verkehrslenkung Berlin plant eine Änderung der Vorfahrtregelung am Nennhauser Damm – Am Zeppelinpark. Im Zusammenhang mit der ergänzenden Wegweisung zur abknickenden Vorfahrt sind jedoch noch Abstimmungen erforderlich, so dass die Prüfung hierzu derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Berlin, den 04.02.2014 M i c h a e l M ü l l e r ………………………….. Senator für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2014)

Straßenverkehr: Tunnel Flughafen Tegel wieder für den Verkehr freigegeben, aus Senat

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_0806/nachricht3079.html

Am Freitag, den 13. Mai 2008 werden die Arbeiten am #Tunnel #Flughafen #Tegel beendet. Die #A111 kann damit wieder in ihrer Funktion als nördliche Verbindung der Berliner #Stadtautobahn mit dem äußeren Berliner Ring A 10 für den Fahrzeugverkehr genutzt werden.

Im Beisein des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ulrich Kasparick, und der Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer wird die Tunnelanlage um 10.00 Uhr feierlich eröffnet, bevor gegen 14.00 Uhr die Strecke für den Verkehr wieder freigegeben wird.

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Bahnhöfe: Der lange Weg zum schnellen Umsteigen Der alte S-Bahnhof Warschauer Straße wird abgerissen und macht einem Neubau Platz, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/der-lange-weg-zum-schnellen-umsteigen/565372.html

Die Wege werden erst länger und viel später vielleicht viel kürzer: Für mehr als 30 000 Umsteiger pro Tag ändert sich die Welt am S- und -Bahnhof #Warschauer Straße. Zunächst werden, wie berichtet, das marode #Empfangsgebäude sowie die Zugangstreppen zu den drei Bahnsteigen #abgerissen und durch eine #Behelfsbrücke ersetzt. Mit dem #Neubau des Bahnhofs ist auch vorgesehen, den rund 100 Meter entfernten U-Bahnhof näher an die -Bahn-Station heranzurücken, so dass die #Umsteigewege viel kürzer werden. Darauf warten müssen die Fahrgäste aber mindestens bis 2010.

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