Berlin/#Schönefeld. Ferienzeit ist Reisezeit, an den Berliner Flughäfen herrscht Hochbetrieb. In Schönefeld etwa müssen statt maximal 30.000 inzwischen 40.000 Fluggäste am Tag abgefertigt werden. Und wer nach einer mitunter strapaziösen Reise am Brandenburger #Airport ankommt, steht im schlimmsten Fall vor dem nächsten Problem: Es gibt kein #Taxi mehr. Oder man muss lange darauf warten.
Aus Sicht des Flughafenchefs Engelbert Lütke #Daldrup ist die Situation mit den Taxis in Schönefeld absolut unbefriedigend. Vor allem nachts, wenn wegen Verspätungen aus #Tegel umgeleitete Maschinen in Schönefeld landen, seien oftmals keine Taxis zu bekommen. Ertan Ucar vom Verband Taxi Deutschland Berlin hat eine Erklärung dafür. „99 Prozent der Fahrer in Schönefeld sind türkischstämmig“, sagt der Unternehmer. Doch in den Sommerferien seien viele von ihnen vier bis sechs Wochen verreist. Von den 340 Taxis, die in Schönefeld Fahrgäste aufnehmen dürfen, stünden zwischenzeitlich nur 100 zur Verfügung.
Elektroautos schnurren vorbei, gefolgt von Fahrrädern. Auf dem #Euref-Campus am alten Schöneberger #Gasometer, auf dem sich Firmen und Forschungseinrichtungen mit Energie- und Verkehrsthemen befassen, sind mehr als 2500 Menschen tätig. Doch fast kein privates Auto mit Verbrennungsmotor ist dort unterwegs. Es ist ein Szenario ganz nach dem Geschmack des Mobilitätsforschers Andreas Knie. Auch er arbeitet hier.
Herr Knie, Sie sehen etwas verschwitzt aus. Sind sie mit dem #Rad hierher gekommen?
Mein Arbeitsweg sah so aus: mit der #U-Bahn zur Hermannstraße, mit der #S-Bahn auf dem Ring zum Südkreuz, und dort miete ich mir meist ein Fahrrad.
Haben Sie ein eigenes Auto?
Nein, schon lange nicht mehr. Seit 1992.
Sie haben auch als #Wissenschaftler etwas gegen das Privateigentum an Autos. Als FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja in einem Interview mit der Berliner Zeitung kritisierte, dass der Senat nichts für die Autofahrer unternehme, kommentierten Sie: „Das war Deutschland mit Gardinen und Asbach Uralt.“ Was soll das heißen?
#Michendorf – Autofahrer müssen den #Dauerstau auf der #A10 bei Michendorf länger ertragen als ursprünglich gedacht: Wie Holger Behrmann, Projektleiter für den vierspurigen #Autobahnausbau bei der Planungsgesellschaft #DEGES, den PNN am Freitag bei einem Termin an der Baustelle bestätigte, wird der Abschnitt zwischen dem Dreieck Potsdam und der Bahnbrücke bei Michendorf nicht schon im August freigegeben werden können. „In Fahrtrichtung Dreieck #Nuthetal werden Mitte September alle vier Spuren zur Verfügung stehen, in Richtung Dreieck Potsdam dann Mitte Oktober.“ Beim Zeitplan, den letzten Abschnitt der gut neun Kilometer langen Strecke im Mai 2020 fertig zu haben, bleibe es aber. Auch der Kostenrahmen von 150 Millionen Euro für den Ausbau zwischen den Autobahndreiecken Potsdam und Nuthetal werde eingehalten.
Grund für die Verzögerungen sind veränderte Planungen und Behinderungen etwa durch den Waldbrand in Fichtenwalde in der vergangenen Woche. Behrmann zufolge wurde etwa am Freitag ein Teil der Asphaltdecke gegossen. Da wegen des Waldbrandes aber auf den Autobahnen 9 und 10 kein Durchkommen war, seien die Lastwagen mit dem Nachschub nicht mehr bis zur Baustelle vorgedrungen. Die Arbeiten müssen jetzt Mitte August nachgeholt werden. „Bei den großen Maschinen gibt es ja immer einen langen Planungsvorlauf. Da kann man dann nicht einfach am nächsten Tag weitermachen, …
Wie bewerten der Senat und die Bezirke den #Zustand der vorhandenen #Radwege Berlins?
Antwort zu 1:
Derzeit erfolgt in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die europaweite Ausschreibung für ein #Erhaltungsmanagementsystem, mit dessen Hilfe die #Zustandsbewertung der Fahrbahnen erfolgen wird. Die Bewertung von Rad- und Gehwegen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt in einer zweiten Stufe. Aktuell können noch keine belastbaren Aussagen zum Gesamtzustand aller Radwege erfolgen.
Lichtenberg:
Einige Radwege sind stark erneuerungsbedürftig.
Mitte:
Viele der baulich angelegten Radwege sind bereits „in die Jahre gekommen“ und weisen eine Vielzahl von Vorschädigungen auf. Diese werden jedoch im Rahmen der Straßenunterhaltung durch kleinteilige Reparaturen weiter verkehrssicher gehalten und im
Rahmen der Möglichkeiten sukzessive durch grundhafte Sanierungen und Umbaumaßnahmen langfristig verbessert.
Bereits in den letzten Jahren wurden die Planungen zur Radverkehrsinfrastruktur nach dem jeweils aktuellen Stand geplant und umgesetzt. Hierbei finden die Planungsvorgaben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Verkehrslenkung Berlin Beachtung.
Eine geschaffene Verkehrsinfrastruktur weist eine gewisse Lebensdauer auf. Gleichzeitig verändert sich das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung. Dass nicht jede Entwicklung eine zügige Neugestaltung der Verkehrsinfrastruktur zur Folge hat, ist evident. Bekannt ist, dass die Radverkehrsinfrastruktur in vielen Bereichen nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Auch aus diesem Grund, wurde die Radwegebenutzungspflicht (Verkehrszeichenzeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) in vielen Fällen aufgehoben.
Pankow:
Der Zustand der vorhandenen Radwege, wie auch des gesamten öffentlichen Straßenlandes im Bezirk Pankow, ist Ausdruck der bisherigen dauerhaften und leider auch weiter anhaltenden Unterfinanzierung der planmäßigen bezirklichen Straßenunterhaltung.
Reinickendorf:
Die baulich vorhandenen Radwege entsprechen zum großen Teil nicht den derzeit gültigen technischen Vorschriften und befinden sich teilweise in einem nicht zufrieden stellenden Zustand.
Spandau:
Die Radwege in Spandau befinden sich in einem sehr unterschiedlichen Zustand zwischen sehr gut und mangelhaft. Viele Radwege sind allerdings für die heutigen Nutzungsansprüche zu schmal.
Tempelhof-Schöneberg:
Die Radwege im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befinden sich im unterschiedlichen Zustand. Auf den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen angelegte Radverkehrsanlagen sind in der Regel gut ausgebaut. Die Radverkehrsanlagen in den Seitenräumen der Hauptverkehrsstraßen und im untergeordneten Straßennetz entsprechen in ihrer Breite und dem Zustand größtenteils nicht dem gewünschten Fahrkomfort.
Frage 2:
Wer ist für die Beseitigung von Schäden (etwa durch Baumwurzeln) oder anderweitige Behinderungen verantwortlich?
Antwort zu 2:
Die Zuständigkeit für die Beseitigung von Schäden obliegt dem jeweiligen Straßen- und Grünflächenamt in seiner Funktion als Straßenbaulastträger gem. § 7 Berliner Straßengesetz (BerlStrG).
Frage 3:
Wie läuft die Schadensfeststellung und die Behebung dieser ab?
Antwort zu 3: Lichtenberg:
Die Schadensfeststellung erfolgt im Regelfall im Rahmen der regelmäßigen visuellen
Überwachung des Straßenzustandes durch die Straßenbegehenden. Zudem werden Hinweise durch Verkehrsteilnehmer gegeben. Die Instandsetzung erfolgt nach Priorität.
Mitte:
Gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 7 BerlStrG – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins (AV Straßenüberwachung) werden die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in Begehungsklassen eingeteilt und zur Überwachung der Verkehrssicherheit durch Bauaufseher/ Straßengeher begangen.
Straßen der Begehungsklasse I (Straßen oder Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelastung von werktäglich mehr als 10.000 Kraftfahrtzeugen in 24 Stunden und Straßen und Straßenabschnitte, die von öffentlichen Verkehrsmitteln des Oberflächenverkehrs benutzt werden, sowie Fußgängerbereiche in Geschäftsgebieten) werden zweimal im Monat begangen. Straßen der Begehungsklasse II (alle übrigen Straßen oder Straßenabschnitte) werden einmal in zwei Monaten begangen.
Im Rahmen der Überwachung ist u.a. auf Schäden am Straßenkörper, Verkehrshindernisse, Straßenzubehör, Schäden oder Mängel an Baustellenabsperrungen sowie auf Verkehrsgefährdungen durch Einrichtungen, die als Sondernutzung zugelassen wurden, zu achten.
Hierbei werden auch die Radwege kontrolliert. Festgestellte Mängel werden dokumentiert und zur Beseitigung an vertraglich gebundene Firmen weitergeleitet. Im Falle von schwerwiegenden Schäden, welche eine verkehrssichere Nutzung der Radwege nicht mehr ermöglichen, werden Sofortmaßnahmen zur Sicherung und Absperrung eingeleitet. Festgestellte Verkehrsgefährdungen im Zusammenhang mit Sondernutzungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet und der Sondernutzer aufgefordert, hier umgehend für Abhilfe zu sorgen.
Großflächige Schäden und längerfristige Erhaltungsmaßnahmen werden den zuständigen Bezirksingenieur/innen gemeldet, um entsprechende Baumaßnahmen zu planen und auszuschreiben, sowie die entsprechenden Abschnitte in die Investitionsplanung aufzunehmen.
Pankow:
Im Rahmen der durch die Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes – Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins – (AV Straßenüberwachung) vorgeschriebenen Straßenbegehungen werden die Radwege als Bestandteil der jeweiligen Straße mit begangen, festgestellte Schäden aufgenommen und einzeln nach Ort, Lage, Art/Form, Befestigungsart, Fläche und Tiefe bewertet. Bei Feststellung bestimmter Kriterien, z. B. die Tiefe eines Straßenschadens, wird dieser als Gefahrenstelle betrachtet. Somit ist erkennbar, dass nicht jeder Straßenschaden auch automatisch eine Gefahrenstelle ist.
Werden Gefahrenstellen in Radwegen festgestellt, erfolgt nach Kenntnisnahme dieser die umgehende Beauftragung. Die Beseitigung der Gefahrenstelle erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten i.d.R. am nächsten Werktag. Wenn keine dauerhafte Schadensbeseitigung erfolgen kann, wird die Gefahrenstelle gesichert (z. B. mit einer Absperrung) bzw. provisorisch beseitigt (z. B. mit Kaltasphalt).
Reinickendorf:
Schäden werden einmal über die Begehung, entsprechend der Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz zur Straßenüberwachung des öffentlichen Straßenlandes, festgestellt. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Meldungen durch Bürger, Polizei und über das Ordnungsamt. Festgestellte Mängel werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Gefahrenstellen innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Ist eine Behebung der Schäden nicht möglich, so wird mit entsprechenden Verkehrszeichen darauf hingewiesen.
Spandau:
Die Schäden werden entweder im Rahmen der regelmäßigen Begehung auf Grundlage der AV Straßenüberwachung oder gezielte Überprüfung konkreter Abschnitte festgestellt oder durch Dritte gemeldet. Kleinere Schäden werden umgehend beseitigt. Wenn Baumwurzeln betroffen sind, oder es sich um größere Schäden handelt muss eine Ortsbesichtigung vorgenommen, gegebenenfalls auch eine aufwändigere Planung veranlasst werden.
Tempelhof-Schöneberg:
Die Schadensfeststellung erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen während der Beläufe durch Straßenbegeherinnen und Straßenbegeher. Die Behebung der Gefahrenstellen erfolgt durch vom Bezirksamt beauftragte Baufirmen.
Frage 4:
Wie lange dauert eine Schadensfeststellung und die Behebung im Regelfall in den einzelnen Bezirken?
Antwort zu 4: Lichtenberg:
Wie bereits erwähnt, werden die Schäden im Zuge der regelmäßigen Straßenbegehungen
festgestellt. Der zeitliche Aufwand (zwischen Erfassung und Instandsetzung) wird statistisch nicht erfasst. Die zeitliche Dauer der Behebung der Schäden ist abhängig vom Umfang, der Wertigkeit und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
Mitte:
Kleinteilige Reparaturen werden durch die vertraglich gebundenen Gefahrenstellenfirmen in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Feststellung ausgeführt.
Großflächige Unterhaltungsmaßnahmen sowie Investitionsmaßnahmen bedürfen einer längerfristigen Vorbereitung und können einen Vorlauf von mehreren Jahren nach sich ziehen.
Pankow:
Die Schadensfeststellung ist vom turnusmäßigen Straßenbegang der in der o.a. Ausführungsvorschrift geregelt ist abhängig (Straßen der Begehungsklasse I – zweimal im Monat, Straßen der Begehungsklasse II – einmal in zwei Monaten). Zur Behebung von Gefahrenstellen siehe Antwort zu Frage 3.
Reinickendorf:
Schäden werden einmal über die Begehung, entsprechend der Ausführungsvorschrift zum Berliner Straßengesetz zur Straßenüberwachung des öffentlichen Straßenlandes, festgestellt. Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Meldungen durch Bürger, Polizei und über das Ordnungsamt. Festgestellte Mängel werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen, Gefahrenstellen innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Ist eine Behebung der Schäden nicht möglich, so wird mit entsprechenden Verkehrszeichen darauf hingewiesen.
Spandau:
Wegen der unterschiedlichen Schäden und deren Ursachen lässt sich dies nicht pauschal beantworten. Kleinere Schäden werden in der Regel innerhalb weniger Tage, Gefahrenstellen ggf. am selben Tag beseitigt. Sind größere Eingriffe in den Wurzelraum oder umfangreiche Planungen erforderlich, dauert es deutlich länger. Bei dichtem Baumbestand kann unter Umständen gar keine Reparatur erfolgen.
Tempelhof-Schöneberg:
Die Hauptstraßen werden nach der AV Straßenbegang zweimal im Monat und die Nebenstraßen einmal in zwei Monaten belaufen. Die Dauer der Behebung hängt von den Ursachen ab und kann sich zwischen unverzüglich bei Gefahrenstellen und längeren Zeiträumen erstrecken, wenn erst noch weitere Prüfungen durchgeführt werden müssen.
Frage 5:
Reichen die vorhandenen Mittel und das Personal für eine adäquate Schadensfeststellung und Behebung auf den vorhandenen Radwegen Berlins?
Antwort zu 5: Lichtenberg:
Aus der Sicht des Fachamtes nicht.
Mitte:
Hierbei ist zwischen der Schadensfeststellung sowie der kleinteiligen Reparatur und grundhaften Sanierungen von Radwegen zu unterscheiden.
Die vorhandenen Straßenunterhaltungsmittel sowie das Personal reichen aus, um die Schäden festzustellen und umgehende kleinteilige Reparaturen zu veranlassen. Für großflächige Unterhaltungsmaßnahmen sowie grundhafte Verbesserungen der Radwege stehen inzwischen in der Regel ebenfalls ausreichend Haushaltsmittel, nicht zuletzt aus den Sonderprogrammen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zur Verfügung. Jedoch reichen die personellen Kapazitäten in der Regel nicht aus, um hier die bereitgestellten Mittel zeitnah umzusetzen. Erschwert wird dies durch den Umstand, dass es in der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt trotz Stellenaufwüchsen nur schwer gelingt, geeignetes Fachpersonal zu rekrutieren.
Pankow: Nein.
Reinickendorf:
Die finanziellen Mittel des Bezirkes, hier der Titel für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes, reichen lediglich für die Beseitigung von Gefahrenstellen. Eine grundhafte Instandsetzung ist hiermit nicht möglich. Finanzielle Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden nur bewilligt, wenn die Radwege den geltenden technischen Standards entsprechen. Da aber die meisten Radwege unterdimensioniert sind, erfolgt keine Finanzierung.
Spandau:
Für eine Schadensfeststellung entsprechend der AV Straßenüberwachung reicht das vorhandene Personal aus. Soll die Kontrollfrequenz erhöht werden, ist das nicht der Fall. Für eine zügige Planung, Baudurchführung und Konfliktlösung reicht das vorhandene Personal u.a. auch deshalb nicht aus, weil das Land Berlin und hier insbesondere die Bezirke sowohl hinsichtlich der Bezahlung als auch der Arbeitsbedingungen kein attraktiver Arbeitgeber für Bauingenieure ist.
Tempelhof-Schöneberg:
Aus Sicht des Bezirksamtes reichen die zur Verfügung stehenden Mittel und das Personal für eine adäquate Schadensfeststellung und -behebung nicht aus.
Frage 6:
Was tut der Senat und was tun die Bezirke, um die Radwege auch zukünftig in Schuss zu halten und zu bringen?
Antwort zu 6:
Aus dem aufzubauenden Erhaltungsmanagementsystem (siehe Antwort zu Frage 1) sollen Bauprogramme abgeleitet werden, die als Grundlage für die Investitions- und Unterhaltungsplanung der Baulastträger dienen. Diese müssen seitens der Baulastträger mit personellen und finanziellen Mitteln untersetzt werden.
Derzeit stellt der Senat den Bezirken zusätzliche finanzielle Mittel aus dem Titel
„Unterhaltung des Straßenlandes – Sonderprogramm Straßensanierung“ (Kapitel 2707, Titel 52130). Neben der Sanierung von Fahrbahnen und Gehwegen werden daraus auch Sanierungsmaßnahmen von Radverkehrsanlagen finanziert. Außerdem werden zweckgebunden Mittel zur Sanierung von Radverkehrsanlagen aus dem Kapitel 0730, Titel 52108 (Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs) den Bezirken zur Verfügung gestellt. Beide Titel wurden in den letzten Jahren sukzessive erhöht.
Auch mit dem Ziel der Senkung der Unterhaltungs- und Sanierungskosten werden den Bezirksämtern zusätzliche investive Mittel der Titel 0730 und 2920 72016 (Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr) zur Verfügung gestellt, mit denen die Radverkehrsanlagen in bestimmten Straßenabschnitten komplett oder weitestgehend erneuert werden können.
Die entsprechenden Maßnahmen, werden mit den jeweiligen Mitarbeitenden der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in turnusmäßig stattfindenden Steuerungsrunden besprochen und abgestimmt.
Mittel- bis langfristig ist geplant, auch die landeseigene Gesellschaft GB infraVelo GmbH an der Sanierung und dem Erhalt ausgewählter Radverkehrsanlagen zu beteiligen.
Lichtenberg:
Ohne Bereitstellung von Sondermitteln zur Verbesserung Radinfrastruktur beschränkt sich die Instandhaltung nur auf Kleinreparaturen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage.
Mitte:
Der Senat stellt mit seinen Titeln Radwegsanierungsprogramm HT 0730 / 521 08, Radverkehrsinfrastrukturprogramm Haushaltstitel 0730 / 720 16 und
Radverkehrsinfrastrukturprogramm Haushaltstitel 2920 / 720 16 (KInvFG1-Mittel) finanzielle Mittel für die Bezirke bereit, damit diese Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen umsetzen können. Die Vorhaben werden in regelmäßig stattfindenden Runden zwischen Senat und Bezirk besprochen.
Zudem wurde die infraVelo GmbH mit dem Ziel gegründet, Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagement- sowie Bauherrnaufgaben im Zusammenhang mit anstehenden Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Land Berlin umzusetzen. Konkrete Projektabsprachen mit dem Bezirk Mitte haben noch nicht stattgefunden.
Durch das Mobilitätsgesetz wurden jedem Bezirk zwei Radverkehrsplaner-Stellen zugeschrieben. Diese konnten im Bezirk Mitte von Berlin, auch nach mehrmaliger Ausschreibung, noch nicht final besetzt werden.
Pankow:
Dem Handeln des Bezirkes Pankow sind durch die weitere dauerhafte Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung enge Grenzen gesetzt.
Ebenfalls muss betont werden, dass die vorhandenen finanziellen Mittel für das öffentliche Straßenland in seiner Gesamtheit einzusetzen sind. Zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende sind in Bezug auf die Straßenüberwachung gleichberechtigte Verkehrsteilnehmende und ein eventueller Schaden soll von allen gleichermaßen abgewendet werden. Hinzu kommt, dass gerade Radfahrende sämtliche Straßenbestandteile (Gehwege, Radwege und Fahrbahnen) nutzen und teilweise nach § 2 Abs. 4 und 5 StVO auch nutzen dürfen/müssen.
Eine Verbesserung des örtlich anzutreffenden Zustandes kann nur mit mehr Personal und einer bedarfsgerechten Finanzierung erzielt werden.
Reinickendorf:
Die finanziellen Mittel des Bezirkes, hier der Titel für die Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes, reichen lediglich für die Beseitigung von Gefahrenstellen. Eine grundhafte Instandsetzung ist hiermit nicht möglich. Finanzielle Mittel der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz werden nur bewilligt, wenn die Radwege den geltenden technischen Standards entsprechen. Da aber die meisten Radwege unterdimensioniert sind, erfolgt keine Finanzierung.
Spandau:
Die Bezirke tun alles, was unter den vorhandenen Rahmenbedingungen möglich ist um die Verkehrssicherheit aller Straßenbestandteile für alle Verkehrsteilnehmende sicherzustellen.
1 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Tempelhof-Schöneberg:
Im Rahmen der Straßenunterhaltung können aufgrund der begrenzten
Mittel durch den Bezirk nur die unmittelbaren Gefahrenstellen beseitigt werden. Im Weiteren ist der Fachbereich Straßen bemüht, mit zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln – auch von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – auch Radwegabschnitte instand setzen zu lassen.
Welche #Grenzwerte für #Stickoxide gelten aktuell jeweils an Straßen, am Arbeitsplatz, im Wohnumfeld?
Antwort zu 1.:
An Straßen und im Wohnumfeld gelten die Luftqualitätsgrenzwerte der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG zum Schutz der Gesundheit, die mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) in deutsches Recht überführt wurden.
Es gilt für Stickstoffdioxid (NO2) ein Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³. Zur Begrenzung von hohen Konzentrationsspitzen darf zudem nur maximal 18-mal im Jahr ein NO2-Stundenmittelwert von 200 µg/m³ überschritten werden. Für Stickstoffmonoxid (NO) oder Stickoxide als Summe aus NO und NO2 wurde kein Grenzwert für Straßen oder das Wohnumfeld festgelegt. Die Außenluftgrenzwerte der 39. BImSchV beziehen sich auf ein Exposition über 24 Stunden an 365 Tagen des Jahres über ein ganzes Menschenleben und sollen zudem auch empfindliche Menschen, z.B. Säuglinge, kranke oder ältere Menschen, schützen.
Für Arbeitende an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen aufgrund der Verwendung oder Erzeugung bestimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdioxid- Belastung zu erwarten ist, gelten die Arbeitsplatzgrenzwerte der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900). Diese werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin festgelegt.
Arbeitsplatzgrenzwerte haben einen anderen Zeit- und Personenbezug als Grenzwerte für die Außenluft: Sie sind Schichtmittelwerte für gesunde Arbeitende bei in der Regel täglich achtstündiger Exposition an fünf Tagen pro Woche während der Lebensarbeitszeit. Der Arbeitsplatzgrenzwert für NO2 beträgt (als Schichtmittelwert) 950 µg/m³ und für NO 2.500
µg/m³. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung.
Für Büroarbeitsplätze gelten die Richtwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) des Umweltbundesamtes. Für NO2 wurde ein sog. „Richtwert II“ von 60 µg/m³ (Wochenmittelwert) festgelegt. Vom AIR wird zum Richtwert II erläutert, dass dies ein wirkungsbezogener Wert sei, bei dessen Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln sei. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung darstellen.
Frage 2:
Welche unterschiedlichen chemischen Verbindungen (also Arten von Stickoxiden) werden dabei gemessen? Werden diese bei der Berechnung der Grenzwerte unterschiedlich bewertet?
Antwort zu 2.:
An den Berliner Messstationen werden Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) gemessen. Für die Beurteilung der Luftqualität hinsichtlich der Grenzwerte wird NO2 verwendet.
Frage 3:
Aus welchen anthropogenen und natürlichen Quellen stammt nach den Erkenntnissen, die dem Senat vorliegen, die Stickoxidbelastung der Luft in Berlin (bitte prozentual angeben, zumindest für die größeren Quellen)?
Antwort zu 3.:
Stickoxide werden fast ausschließlich bei Verbrennungsprozessen durch die Oxidation des Stickstoffs der Luft bei hohen Temperaturen und Luftüberschuss gebildet. Zu einem kleineren Teil trägt auch die Verbrennung von Stickstoffverbindungen in Brennstoffen zur Bildung von Stickoxiden bei.
Bei der Betrachtung des Schadstoffausstoßes werden stets die Stickoxide NOx als Summe aus NO und NO2 betrachtet. In der Regel überwiegt im Abgas NO, welches aber in der Atmosphäre weiter zu NO2 reagiert. Vergleichsweise höhere Anteile von NO2 im Abgas finden sich in den Abgasen von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ab dem Abgasstandard Euro 3 durch den Einsatz von Oxidationskatalysatoren.
Der Beitrag natürlicher Quellen zur Stickoxidbelastung der Luft in Berlin ist sehr gering. Die Stickoxide stammen dabei aus der Umwandlung von Düngemitteln und tierischen Ausscheidungen im Boden.
Im Emissionskataster Berlin 2015 wird der Stickoxidausstoß folgender Quellen bilanziert:
(37 %),
(30 %),
(11 %),
(6,5 %),
(6,3 %),
(5,8 %),
(1,3 %),
Maschinen und Geräte (1,1 %),
Quellen (0,8 %) und
(0,6 %).
In der Summe wurden im Jahr 2015 in Berlin 18.929 Tonnen Stickoxide emittiert.
Für die Beurteilung des Beitrags der Quellen zur NO2-Belastung an Messorten muss die Ausbreitung der Emissionen in der Atmosphäre berücksichtigt werden. Aufgrund der niedrigen Quellhöhe verursachen die Kfz-Abgase des Berliner Straßenverkehrs im Mittel etwa 75 % der NO2-Belastung an Hauptverkehrsstraßen, der Beitrag von Berliner Kraftwerken ist aufgrund der hohen Schornsteine auf knapp 2 % gesunken, der Anteil des Flugverkehrs aufgrund der großen Emissionshöhe auf nur 1%. Der Beitrag aus Quellen außerhalb Berlins ist mit 14% relativ gering.
Frage 4:
Wie hat sich die Stickoxidbelastung in den letzten 10 Jahren verändert (bitte dabei möglichst aufteilen nach Quellen der Stickoxide)?
Antwort zu 4.:
Die Stickoxidbelastung, d.h. die Konzentration von Stickoxiden, wird an den 16 Standorten der automatischen Luftgüte-Messstationen des Berliner Luftgütemessnetzes (BLUME) gemessen.
In der unten aufgeführten Tabelle 1 sind die für die Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten relevanten NO2-Konzentrationen für die Jahre 2007 bis 2017 in Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) zusammengestellt. Die Ableitung einer Trendaussage für die Belastung verschiedener Quellen ist aus Luftgütemessungen nicht möglich.
Anhand der Standorte der Stationen am Stadtrand, im städtischen Hintergrund und an Hauptverkehrsstraßen wird jedoch der Einfluss des Kfz-Verkehrs deutlich: An den Straßenstationen ist die NO2-Konzentration etwa doppelt so hoch wie an den Stationen des städtischen Hintergrunds.
Während sich die NO2-Konzentrationen am Stadtrand und in innerstädtischen Wohngebieten kaum verändert haben, ging die NO2-Belastung an Hauptverkehrsstraßen seit 2014 leicht zurück. Am deutlichsten sanken die Werte an der stark vom Busverkehr beeinflussten Messstelle Hardenbergplatz, weil die BVG zahlreiche neue Euro VI-Busse mit nachweislich geringen realen NOx-Emissionen neu beschafft und die bestehende Flotte mit Hilfe von Fördermitteln des Senats mit wirksamen Stickoxidfiltern nachrüstet.
Tabelle 1: Jahresmittelwerte der NO2-Belastung von 2007 bis 2017 in µg/m³
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Stadtrand
MC027
Marienfelde
16
15
16
17
16
15
15
15
14
15
13
MC032
Grunewald
14
14
15
15
13
13
13
14
13
14
12
MC077
Buch
15
15
14
14
14
14
13
14
14
14
14
MC085
Friedrichshagen
14
14
13
13
13
14
13
12
13
13
13
MC145
Frohnau
13
12
13
13
13
13
12
13
13
13
12
innerstädtischer Hintergrund (Wohngebiete)
MC010
Wedding
26
27
28
28
30
29
27
28
28
27
28
MC018
Schöneberg
27
27
28
30
29
27
27
27
26
26
24
MC042
Neukölln
28
27
28
28
28
28
27
27
27
27
26
MC282
Karlshorst
22
21
21
22
21
19
17
18
20
21
20
MC171
Mitte
27
27
28
28
28
28
27
28
27
28
27
Hauptverkehrsstraßen
MC174
Frankfurter Allee
48
44
44
42
43
43
41
42
41
41
41
MC117
Schildhornstr.
53
49
55
54
54
52
50
49
48
46
45
MC143
Silbersteinstr.
52
50
56
56
54
52
54
56
52
52
48
MC220
Karl-Marx-Str.
58
55
55
53
52
56
55
52
52
51
49
MC115
Hardenbergplatz
60
59
62
63
66
60
63
62
53
51
45
MC124
Mariendorfer Damm
53
50
51
50
49
46
49
46
47
Frage 5:
Lassen sich die aus dem Verkehr stammenden Stickoxidemissionen weiter aufteilen oder einzeln zuordnen (Luftverkehr, PKW, LKW, Schienenverkehr, Schiffsverkehr)? Wenn ja, welche Aufteilung ergibt sich dabei über die letzten 5 Jahre?
Antwort zu 5.:
Die Emissionen lassen sich auf einzelne Verkehrsträger und beim Kfz-Verkehr auf die einzelnen Fahrzeugkategorien aufteilen. Für die Bestimmung der Kfz-Emissionen ist eine vollständige Verkehrsmengenkarte für das Hauptverkehrsstraßennetz notwendig. Aufgrund des hohen Aufwandes findet eine Neuberechnung und Aktualisierung der Karte nur alle fünf Jahre statt. Entsprechendes gilt für die anderen Verkehrsarten. Die Beantwortung der Frage ist daher nur auf Basis von Daten aus dem Jahr 2015 möglich.
Für den Straßenverkehr liegt die Aufteilung nach Fahrzeugkategorien für 2015 für Hauptverkehrsstraßen vor. Die NOx-Gesamtemissionen und die Anteile der Fahrzeugkategorien sind in Tabelle 2 dargestellt.
Tabelle 2: Stickoxidemissionen des Kfz-Verkehrs auf Hauptverkehrsstraßen im Jahr 2015 sowie Anteile der einzelnen Fahrzeugkategorien
Jahr
Kfz- Emission gesamt
Pkw
leichte Nutz- fahrzeuge
Lkw
Linienbusse
Reisebusse
Motorräder
2015
5.817 t/a
49 %
13 %
18 %
16 %
4 %
0,4 %
Für die anderen Verkehrsträger sind die Gesamtemissionen und die jeweiligen Anteile in der Tabelle 3 dargestellt.
Tabelle 3: Stickoxidemissionen des Luft-, Schienen- und Schiffsverkehrs im Jahr 2015 sowie Anteile der einzelnen Verkehrsträger
Reisende auf der #S-Bahn-Linie #S3 werden bis zum Ferienende am 20. August weiterhin nicht in #Karlshorst ein- oder aussteigen können. Geplant war, ab 6. August vorläufig, bis zur Fertigstellung des gesamten Bahnsteigs, im 20-Minuten-Takt an einer Bahnsteigkante zu halten. Für die betroffenen Reisenden bietet die #S-Bahn alle zehn Minuten Busse zwischen Karlshorst und Ostkreuz als Ersatz an. Als Umfahrung kann zudem die Straßenbahnlinie 21 zwischen Karlshorst und Rummelsburg genutzt werden.
Grund für die Verzögerung sind Bauwerke im Baugrund, die zuvor nicht erkannt werden konnten und beseitigt werden mussten. #Bahnsteigzugang und -belag, Beleuchtung und Kundeninformation können nicht in der notwendigen Qualität sichergestellt werden. Erschwerend wirkt sich die anhaltende Sommerhitze aus. #Nachtarbeiten wurden aus Gründen des Lärmschutzes für die Anwohner nicht genehmigt.
Pressemitteilung, 03.08.2018. Die sommerlichen Arbeiten im #Straßenbahnnetz der BVG starten in die nächste Bauphase: Ab Montag, 6. August 2018, werden bis Montag, 20. August, jeweils Betriebsbeginn, die Gleise rund um dem #Hackeschen Markt erneuert. Die Linien #M1, #M4, #M5 und #M6 werden daher umgeleitet oder verkürzt.
Die M1 fährt zwischen den Haltestellen Zionskirchplatz und U-Bahnhof Oranienburger Tor eine Umleitung über Veteranenstraße, Invalidenstraße und Chausseestraße. Die Bahnen der M5 und M6 fahren ab Mollstraße/Otto-Braun-Straße eine Runde über Alexanderplatz/Dircksenstraße und Memhardstraße zurück in Richtung Zingster Straße beziehungsweise Riesaer Straße. Aufgrund der andauernden Bauarbeiten auf der Greifswalder Straße verkehrt die M4 nur zwischen Falkenberg bzw. Zingster Straße und Greifswalder Straße/Danziger Straße und kehrt am Arnswalder Platz.
Für die M1 fahren zwischen Zionskirchplatz über den Hackeschen Markt bis zum U-Bahnhof Oranienburger Tor und weiter zum U-Bahnhof Naturkundemuseum barrierefreie Busse. Ebenso für die M4 zwischen Greifswalder Straße/Danziger Straße und Spandauer Straße/Marienkirche. Tagsüber nutzen die Fahrgäste zwischen Alexanderplatz, Hackescher Markt und Hauptbahnhof bitte die S-Bahn. Nachts wird der Ersatzverkehr der M4 bis zum S-Bahnhof Hackescher Markt verlängert. Zudem gibt es für die M5 einen nächtlichen Ersatzverkehr mit barrierefreien Bussen als Ringlinie zwischen S+U Alexanderplatz/Memhardstraße und S-Bahnhof Hackescher Markt.
Eine letzte Bauphase, in der dann ausschließlich die Gontardstraße gesperrt ist, schließt sich ab dem 20. August an. Bis Samstag, 1. September, Betriebsbeginn, fahren die Bahnen der M4, M5 und M6 dann statt über den Alexanderplatz eine Umleitung über Mollstraße und Karl-Liebknecht-Straße. Der Umstieg zu S- und U-Bahnen am Alexanderplatz ist von der Haltestelle Memhardstraße aus weiterhin möglich.
Alles Wichtige zu den geänderten Linienführungen finden Fahrgäste im Kundenmagazin BVG Plus (navi), auf www.BVG.de sowie in der BVG-App „FahrInfo Plus“.
20 Jahre nach der Inbetriebnahme der #Schnellfahrstrecke Berlin– #Hannover 1998 werden die Pläne zum #Ausbau der Verbindung konkret. Neben den Gleisen der schnellen Züge soll die #Stammstrecke durchgehend befahrbar, elektrifiziert und für Tempo 160 ausgebaut werden. Dazu will die Bahn auch den #Engpass im #Trappenschutzgebiet bei Rathenow beseitigen.
Bisher teilen sich die #ICE-Züge die Gleise auf einem 17 Kilometer langen Abschnitt östlich von Rathenow mit Regionalbahnen und Güterzügen. Hier führt die Trasse über fünf Kilometern durch das Trappenschutzgebiet. Damit die seltenen Großvögel beim Queren der Gleise nicht von den Zügen erfasst werden, baute man als Starthilfe sieben Meter hohe Dämme parallel zu den Gleisen – und verzichtete auf ein drittes Gleis. Und wo das Gleis lag, verzichtete man zudem aus Kostengründen auf den Bau einer Oberleitung.
Jetzt aber soll das damals Versäumte nachgeholt werden. Im Bundesverkehrswegeplan 2016 ist das Projekt bereits als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Und die Bahn hat nun ein Konzept zum Ausbau …
Mit Fassungslosigkeit musste der #DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark, vertreten durch seinen Beauftragten für mobilitätseingeschränkte Reisende Jan Krech, am 26. Juli 2018 feststellen. dass seit dem 23. Juli 2018 kein Reisender, der mit dem #RE1 aus Berlin kommt und auf den #Aufzug am Bahnsteig 1/3 angewiesen ist, den Bahnsteig selbstständig verlassen kann. Der Aufzug ist bis zum 19.10.18 wegen Austauschs außer Betrieb.
Herr Krech hat schon am 21. Juli 2018 telefonisch bei der #Mobilitätssservicezentrale seine Fahrt von Cottbus nach Potsdam mit seinem Rollstuhl angemeldet. Nach der Presseinformation vom 23. Juli 2018 zum Austausch des Aufzugs organisiert die Mobilitätsserviceservicezentrale, dass man als Reisender den Potsdamer Hbf mit dem RE 1 aus Berlin erreicht und den Bahnsteig verlassen kann. Genau diese Zentrale lehnte seine Anfrage vom 21. Juli 2018 mit der Begründung der Bauarbeiten ab; zeigte gleichfalls kein Interesse an einer anderen Lösung.
Auf direkte Nachfrage bei der 3-S- Zentrale Potsdam Hbf zur Nutzung des anderen Bahnsteiges bei angemeldeten Mobilitätseingeschränkten bekam er zur Antwort, dass aus generellen betriebsbedingten Gründen kein Gleiswechsel zum Bahnsteig 2/4 möglich (der dortige Aufzug funktioniert).
Der DBV-Regionalverband fordert daher schnellstmöglich eine Lösung, dass alle Reisenden nach Voranmeldung beim Mobilitätsservice der Ausstieg am Potsdamer Hauptbahnhof mit Verlassen des Bahnsteiges garantiert wird bzw. auf geeignete Weise eine Lösung ermöglicht wird. Vor dem Hintergrund das in Potsdam Hbf durch die DB Stadion und Service die höchsten Stationspreise im Land Brandburg verlangt werden, beinhaltet dies für den DBV auch, dass entsprechendes Personal vorgehalten wird. Das jetzige Vorgehen widerspricht eindeutig der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir betrachten die jetzige Situation als Skandal und fordern Verkehrsverbund, das Land Brandenburg und die Stadt Potsdam zur Intervention bei den Verantwortlichen der DB AG auf.
Besonders notwendig halten wir ein Nachsteuern zudem vor dem Hintergrund, dass im Zeitraum der Aufzugsarbeiten durch gleichzeitige Bauarbeiten zeitweise ein Erreichen des Potsdamer Hauptbahnhofes mit der S-Bahn als Ausweichmöglichkeit wegen Bauarbeiten nicht möglich ist.
Der Verband begrüßt ausdrücklich, dass die alten Anlagen endlich erneuert werden und bittet in Zukunft frühzeitig in solche Baumaßnahmen informiert zu werden.
Frage 1:
Dürfen auch andere private Anbieter in Berlin #Ladesäulen errichten (z.B. Supermärkte,
Wohnungsbaugesellschaften, Firmen)?
Antwort zu 1:
Es ist erwünscht, dass Unternehmen, die sich an der EU-weiten Ausschreibung des
Landes Berlin nicht beteiligt haben, Ladeeinrichtungen in Berlin errichten und betreiben.
Für Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum ist die Einbindung in das „Berliner Modell“
zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Ziel dieser
Anforderung ist eine effiziente Nutzung durch einen diskriminierungsfreien Zugang zur #Ladeinfrastruktur. #Ladeeinrichtungen auf privaten Grundstücken sind eine sinnvolle
Ergänzung der Angebote im öffentlichen Raum.
Frage 2:
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit andere private Anbieter Ladesäulen errichten können?
a. auf Privatgelände?
b. im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 2. a.:
Ladeeinrichtungen außerhalb des öffentlichen Straßenlandes bedürfen der Zustimmung
der privaten Grundstückseigentümer bzw. Handlungsbevollmächtigten. Die technischen
Anforderungen für einen sicheren Betrieb sowie die allgemeinen Anforderungen der
2
Bauordnung Berlin sind einzuhalten. Die Anlagen müssen den anerkannten technischen
und baulichen Standards entsprechen.
Antwort zu 2. b.:
Eine Sondernutzungserlaubnis nach § 12 in Verbindung § 11 Berliner Straßengesetz
(BerlStrG) ist für Ladestationen erforderlich, die auf Straßen, Wegen und Plätzen
betrieben werden, die gemäß § 2 BerlStrG für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Die Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern
(vormals Tiefbauämter) erteilt. Voraussetzung hierfür ist die Einbindung in das
„Berliner Modell“ (siehe Antwort zu 1).
Frage 3:
Sieht der Senat angesichts des Bedarfes an weiteren #Schnellladesäulen und vor dem Hintergrund einer
Presseberichterstattung, dass es einen deutlichen Rückstand im Zeitplan bei der Errichtung der
Ladeinfrastruktur durch das vom Land Berlin beauftragte Konsortium gebe, Bedarf und Möglichkeiten, die
Einrichtung von Ladesäulen durch andere private Anbieter anzuregen bzw. zu erleichtern? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Durch den Ladeinfrastrukturbetreiber #Allego wurden 249 Ladesäulen mit 465 Ladepunkten
bis Ende Juni 2018 errichtet. Darunter sind 9 Schnellladesäulen mit jeweils zwei parallel
nutzbaren Ladepunkten. Das Angebot an Ladeinfrastruktur in Relation zu den in Berlin
zugelassenen #Elektro-Pkw übertrifft damit das Angebot in allen deutschen und den
meisten europäischen Städten.
Eine Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum im Rahmen
des „Berliner Modell“ gehört zu den Zielen des Senats. Dafür ist ein einheitliches und
einvernehmliches Vorgehen aller Akteure notwendig. Um den Antrags- und
Genehmigungsprozess zu beschleunigen, arbeitet der Senat an der Vereinheitlichung des
Genehmigungsprozesses in Zusammenarbeit mit den Bezirken.
Die Errichtung von Ladeeinrichtungen durch „dritte Betreiber“ ist ausdrücklich erwünscht.
Frage 4:
Gemäß Festlegung haben Ladesäulen im öffentlichen Raum die #Farbgebung „Signal Grau RAL-Farbcode
7003, bei einem Außenmaß von höchsten 1700 mm Höhe, 450 mm Breite und 360 mm Tiefe, einzuhalten
(s.a. Bild einer Ladesäule auf
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/planung/e_mobilitaet/de/infrastruktur.shtml)
a. Welche Gründe haben dazu geführt, ein so unauffälliges und langweiliges Design für
Ladesäulen
vorzuschreiben, dass nur wenig zu ihrer Sichtbarkeit und #Auffindbarkeit im Straßenland
beiträgt?
Antwort zu 4:
Um das Straßenbild im Allgemeinen so wenig wie möglich zu beeinflussen, wurde für
Ladesäulen im öffentlichen Raum eine zurückhaltende Dimensionierung und Gestaltung
gewählt. Zudem wurden hierdurch auch größere Freiheiten bei der Vorauswahl von
3
Standorten möglich, die in räumlichem Zusammenhang mit Denkmalen,
Denkmalbereichen und Gartendenkmalen sowie Erhaltungsbereichen stehen. Schließlich
wurde das Verfahren beschleunigt, da durch die gewählte Gestaltung ein gesondertes
bauordnungsrechtliches Verfahren zur Genehmigung als Werbeanlage entbehrlich ist.
Berlin, den 31.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz